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ID1811600600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/116 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 116. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Petra Crone und Manfred Grund . . . 11283 A Tagesordnungspunkt 32: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Verbesse- rung der Zusammenarbeit im Be- reich des Verfassungsschutzes Drucksachen 18/4654, 18/5051, 18/5415 11283 B – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5416 . . . . . . . . . . . . . . 11283 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. André Hahn, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirksame Alternati- ven zum nachrichtendienstlich ar- beitenden Verfassungsschutz schaf- fen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans- Christian Ströbele, Irene Mihalic, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur Drucksachen 18/4682, 18/4690, 18/5415 . 11283 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11284 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11285 D Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11287 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11288 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11291 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 11293 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11295 D Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11296 D Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 11298 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11300 B Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flexible und sichere Rentenübergänge ermögli- chen Drucksache 18/5212 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11302 B b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Britta Haßelmann, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kommu- nales Ehrenamt stärken – Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf die Rente neu ordnen Drucksache 18/5213 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11302 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11302 C Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 11304 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11305 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 11307 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11308 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11310 B Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11311 D Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 11312 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 11313 D Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 11315 A Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) . . . . . . . . . 11316 A Albert Stegemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 11317 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11319 A Tagesordnungspunkt 33: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Berufsqualifika- tionsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze Drucksache 18/5326 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11320 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 Drucksache 18/5200 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11320 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11320 C Sigrid Hupach (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11322 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 11323 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11324 D Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11326 B Dr. Daniela De Ridder (SPD) . . . . . . . . . . . . . 11328 A Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und An- wendungen im Gesundheitswesen Drucksache 18/5293 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11329 A Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11329 B Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 11330 C Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11331 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 11332 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11333 B Dr. Katja Leikert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 11334 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 11334 D Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11336 A Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 11337 B Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege – Solidarische Pflegever- sicherung einführen Drucksache 18/5110 . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem An- trag der Abgeordneten Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Sabine Zimmermann (Zwi- ckau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Private Kranken- versicherung als Vollversicherung ab- schaffen – Hochwertige und effiziente Versorgung für alle Drucksachen 18/4099, 18/5354 . . . . . . . . 11338 C Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 11338 C Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11340 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11342 C Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11343 C Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11344 C Heike Baehrens (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11345 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 11346 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11348 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11349 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11349 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 11283 (A) (C) (D)(B) 116. Sitzung Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 11349 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Becker, Dirk SPD 03.07.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 03.07.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Dr. Friedrich (Hof), Hans-Peter CDU/CSU 03.07.2015 Groneberg, Gabriele SPD 03.07.2015 Hagedorn, Bettina SPD 03.07.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 03.07.2015 Ilgen, Matthias SPD 03.07.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 03.07.2015 Kiziltepe, Cansel SPD 03.07.2015 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 03.07.2015 Özoğuz, Aydan SPD 03.07.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 03.07.2015 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.07.2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 03.07.2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungs- stand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsaus- schusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlpe- riode (NSU-Untersuchungsausschuss) Drucksache 18/710 Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Exis- tenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016 (10. Existenzminimumbericht) Drucksachen 18/3893, 18/4147 Nr. 1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2013 bis 2016 (Erster Steuerprogressionsbericht) Drucksachen 18/3894, 18/4147 Nr. 2 Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2013 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2013 Drucksachen 17/13547, 18/770 Nr. 12 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2013 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2013 Drucksachen 17/14801, 18/641 Nr. 30 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2013 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2013 Drucksachen 18/134, 18/305 Nr. 8 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2013 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus- haltsjahres 2013 Drucksachen 18/1349, 18/1517 Nr. 1 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2013 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen- bahnen für den Bereich Eisenbahnen mit Stellung- nahme der Bundesregierung Drucksachen 18/4294, 18/4495 Nr. 1 Anlagen 11350 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 116. Sitzung. Berlin, Freitag, den 3. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 – 2020 Drucksache 18/4304 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/5165 Nr. A.1 EuB-BReg 34/2015 Drucksache 18/5165 Nr. A.2 Ratsdokument 8504/15 Drucksache 18/5165 Nr. A.3 Ratsdokument 8532/15 Drucksache 18/5165 Nr. A.4 Ratsdokument 8534/15 Drucksache 18/5165 Nr. A.5 Ratsdokument 8535/15 Drucksache 18/5165 Nr. A.6 Ratsdokument 8682/15 Drucksache 18/5286 Nr. A.1 EP P8_TA-PROV(2015)0185 Drucksache 18/5286 Nr. A.2 Ratsdokument 9025/15 Innenausschuss Drucksache 18/3218 Nr. A.1 Ratsdokument 14520/14 Drucksache 18/4749 Nr. A.10 Ratsdokument 6890/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.11 Ratsdokument 6892/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.12 Ratsdokument 6893/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.13 Ratsdokument 6894/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.19 Ratsdokument 6953/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.20 Ratsdokument 6954/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.21 Ratsdokument 6957/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.22 Ratsdokument 6963/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.23 Ratsdokument 7142/15 Drucksache 18/5286 Nr. A.4 Ratsdokument 8968/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/4749 Nr. A.31 Ratsdokument 7317/15 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/5286 Nr. A.9 Ratsdokument 9196/15 Drucksache 18/5286 Nr. A.10 Ratsdokument 9197/15 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/4504 Nr. A.11 Ratsdokument 6144/15 Drucksache 18/5165 Nr. A.10 Ratsdokument 7880/15 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/3362 Nr. A.12 EP P8_TA-PROV(2014)0039 Drucksache 18/5165 Nr. A.12 Ratsdokument 8511/15 Drucksache 18/5286 Nr. A.13 EP P8_TA-PROV(2015)0180 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/544 Nr. A.52 EP P7_TA-PROV(2013)0498 Drucksache 18/822 Nr. C.4 Ratsdokument 6849/13 Drucksache 18/3110 Nr. A.15 Ratsdokument 14152/14 Drucksache 18/4504 Nr. A.15 Ratsdokument 6813/15 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 116. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 32 Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes TOP 31 Rentenversicherungsrecht TOP 33 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz TOP 35 Sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen TOP 34 Private Kranken- und Pflegeversicherung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eva Högl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Einen schönen guten

    Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
    geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede
    mit einem ausdrücklichen Lob beginnen, und zwar mit
    einem Lob für unsere Sicherheitsbehörden im Bund und
    in den Ländern.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na!)


    Sie leisten jeden Tag hervorragende Arbeit, und sie sind
    im Großen und Ganzen exzellent aufgestellt.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwölf Jahre Totalversagen!)


    Das gilt für Polizei, Justiz und Verfassungsschutz.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Die Menschen, die in diesen Behörden arbeiten, verhin-
    dern jeden Tag Straftaten. Sie ermitteln Täter und klären
    auf. Täter werden auch verurteilt. Ich finde, es gehört zu
    dieser Debatte auch dazu, dafür ganz herzlich Danke zu
    sagen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ja, es gab ein flächendeckendes Versagen. Es gab
    Fehler und Versäumnisse. Ich möchte das noch einmal
    darlegen, weil das der Grund ist, warum wir heute Mor-
    gen diese Debatte über den Reformprozess im Verfas-
    sungsschutz führen. Der 4. November 2011 stellte eine
    Zäsur für Polizei, Verfassungsschutz und Justiz sowie
    die Politik im Bund und in den Ländern dar. Der NSU
    enttarnte sich in Eisenach, und in den Tagen danach tra-
    ten nach und nach – wir alle erinnern uns daran – die
    Verbindungen zutage. Der ganze Schrecken wurde deut-
    lich. Wir alle hatten das nicht vermutet: zehn Morde,
    zwei Sprengstoffanschläge und mehr als ein Dutzend
    Banküberfälle. Fast 14 Jahre lang zog die rechtsextreme
    Terrorgruppe NSU völlig unerkannt eine Schneise der
    Gewalt und des rassistischen Hasses durch Deutschland.
    Zu keinem einzigen Zeitpunkt – das ist das Erschre-
    ckende an dieser Erkenntnis – wurde eine Verbindung
    zwischen den 1998 in Jena untergetauchten Rechtsextre-
    misten sowie der Mordserie und den Sprengstoffanschlä-





    Dr. Eva Högl


    (A) (C)



    (D)(B)

    gen hergestellt. Das zeigt: Es muss etwas schiefgelaufen
    sein. Sonst wären die Täter gefasst worden und wären
    die Taten aufgeklärt worden. Damit hat sich der NSU-
    Untersuchungsausschuss 20 Monate lang befasst.

    Wir sind der Frage nachgegangen: Wie konnte das
    passieren? Wie konnte es passieren, dass ein rechtsextre-
    mes Netzwerk mit der Unterstützung Gleichgesinnter in
    Deutschland 14 Jahre lang unbehelligt lebt und Morde
    begeht? Wie konnte es vor allen Dingen passieren, dass
    die Sicherheitsbehörden zu keinem einzigen Zeitpunkt
    auf die Spur der Täter kamen? Wir hatten im Untersu-
    chungsausschuss die Aufgabe – das hat unseren Blick
    gelenkt –, nach Fehlern, Versäumnissen und Versagen zu
    suchen und dann Erklärungen dafür zu geben und Vor-
    schläge zu machen, aus denen hervorgeht, was wir ver-
    bessern müssen. Wir haben herausgearbeitet, dass es
    sich um das Versäumnis einzelner Personen an ihrem Ar-
    beitsplatz handelte. Diejenigen, die damit befasst waren,
    haben nicht gut gearbeitet. Aber was uns hauptsächlich
    beschäftigt, sind die systematischen Fehler und das sys-
    tematische Versagen.

    Wir befassen uns heute Morgen mit dem Verfassungs-
    schutz. In diesem Zusammenhang sind drei Themen an-
    zusprechen, die wir herausgearbeitet, analysiert und im
    Gesetzentwurf aufgegriffen haben. Das Erste ist die feh-
    lende Zusammenarbeit. Wir haben flächendeckend – von
    Nord nach Süd, von Ost nach West – festgestellt, dass
    die Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend zu-
    sammengearbeitet haben, und zwar weder zwischen den
    Bundesländern noch untereinander noch zwischen Bund
    und Ländern und auch nicht innerhalb der Bundesländer
    mit anderen Behörden, insbesondere mit der Polizei
    nicht, beispielsweise in Bayern und Hessen. Ich nenne
    diese Bundesländer exemplarisch, weil es dort besonders
    augenfällig war. Ich gehe so weit, zu sagen: Die rechts-
    extremen Terroristen haben sich den Föderalismus zu-
    nutze gemacht. Sie haben genau die Schwäche in der Zu-
    sammenarbeit ausgenutzt. Das ist ein Kardinalfehler,
    den wir herausgearbeitet haben.

    Der zweite Punkt ist – dieser ist genauso erschre-
    ckend –: Wir mussten feststellen, dass der Verfassungs-
    schutz überhaupt nicht ausreichend aufgestellt ist, um
    Rechtsextremismus zu analysieren. Der Rechtsextremis-
    mus wurde verharmlost und bagatellisiert. Von Anfang
    an wurde die Gefährlichkeit des Rechtsextremismus völ-
    lig falsch eingeschätzt. Es wurde nicht gesehen, dass der
    Rechtsextremismus eine Gefahr für unsere Demokratie
    ist. Das begann schon 1998 in Jena und setzte sich fort.
    Ich will ein Beispiel nennen, weil wir genau das bei der
    Reform bedenken müssen. Es gab eine ganz fatale Fehl-
    einschätzung in den Jahren 2003 und 2004 durch das
    Bundesamt für Verfassungsschutz. Es hat damals das
    Terrortrio zwar erwähnt, aber noch nicht als solches er-
    kannt. Es hatte also das Terrortrio noch auf dem Schirm.
    Es kam zu dem Ergebnis: Ja, die drei Rechtsextremisten
    aus Jena sind abgetaucht. Wir wissen nicht, wo sie sind.
    Sie sind auf der Flucht, aber sie verüben erkennbar keine
    Gewalttaten und haben bisher noch keine Straftaten be-
    gangen. – Da hatte das Terrortrio bereits vier Menschen
    ermordet und sieben Überfälle begangen.

    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden?)


    Das war eine ganz fatale Fehleinschätzung. Deswegen
    kam der Untersuchungsausschuss zu dem Ergebnis, dass
    es hier tatsächlich an der erforderlichen Analysekompe-
    tenz ganz unbestreitbar mangelte und der Verfassungs-
    schutz hier versagt hat.

    Dritter Punkt: die Praxis der V-Leute. Das ist kein
    einfaches Thema. Das diskutieren wir zu Recht streitig.
    V-Leute sind keine netten Menschen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir nicht, ob die nett sind!)


    Wir möchten mit ihnen nicht zu Hause auf dem Sofa sit-
    zen. Wir haben in puncto V-Leute viel herausgearbeitet
    und Kritik vorgetragen. Ich komme zu dem Ergebnis:
    Bei den V-Leuten gab es viel Aufwand, viel Geld ist ge-
    flossen, und wenige Informationen hat es gegeben.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und jetzt weiter so! Vielen Dank, Frau Högl! – Zuruf von der LINKEN: Und jetzt fließt noch mehr Geld!)


    – Ich komme dazu. – Es ist kein einfaches Thema. Ich
    sage gleich, warum wir trotzdem V-Leute brauchen.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf den Kniff der Geschichte warten wir gespannt!)


    Im NSU-Untersuchungsausschuss haben wir festgestellt,
    dass Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis standen.

    Ich nenne drei Beispiele und sage Ihnen gleich, wa-
    rum diese drei Beispiele mit dem neuen Gesetz nicht
    mehr möglich wären. „Piatto“, der V-Mann aus Bran-
    denburg, ein wegen versuchten Mordes zu acht Jahren
    Gefängnis verurteilter Straftäter, wurde aus dem Straf-
    vollzug heraus vom brandenburgischen Verfassungs-
    schutz angeworben. Dieser verurteilte Gewaltverbre-
    cher bekam dann diverse Erleichterungen und wurde
    auch vorzeitig aus der Haft entlassen. Ein erschrecken-
    des Beispiel.

    Das zweite Beispiel ist Tino Brandt, allen bestens be-
    kannt, ein vom Thüringer Verfassungsschutz geführter
    V-Mann. Er hat rund 200 000 D-Mark während seiner
    Zeit als V-Mann als Vergütung für seine Tätigkeit be-
    kommen. Dieses Geld hat er – so sagt er selbst, und das
    ist auch nachgewiesen worden – in den „Thüringer Hei-
    matschutz“ gesteckt und damit den Rechtsextremismus
    in Thüringen und weit darüber hinaus gestärkt und unter-
    stützt.


    (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Und was ist die Konsequenz daraus?)


    Das dritte Beispiel ist der Fall „Corelli“, der uns hier
    noch immer beschäftigt. Auch „Corelli“ ist ein Beispiel
    dafür, wie V-Leute nicht ausgewählt werden dürfen,
    nicht geführt werden dürfen, nicht eingesetzt werden
    dürfen. Viel Geld ist geflossen. Er wurde immer tiefer in





    Dr. Eva Högl


    (A) (C)



    (D)(B)

    die rechtsextreme Szene gedrückt und wurde nie zum
    Ausstieg motiviert.

    Jetzt spreche ich die Kolleginnen und Kollegen von
    den Grünen an. Wir sind uns völlig einig in der Analyse.
    Es gab ein völliges Versagen an dieser Stelle. Es gab
    massive Missstände.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen haben Sie sie auch gelobt!)


    Ich zitiere aus Ihrem Antrag: Wir brauchen eine Zäsur,
    wir brauchen einen Neustart, und wir brauchen eine
    grundlegende Reform. – Da haben wir hier Einigkeit im
    Deutschen Bundestag.


    (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht so! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Doch nicht mit dem Gesetz!)


    – Jetzt bin ich dran.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Wir streiten uns darüber, ob wir die richtigen Konse-
    quenzen ziehen, und wir sind uneinig – das waren wir
    schon im NSU-Untersuchungsausschuss – bei der Frage
    des Umgangs mit dem Verfassungsschutz. Ich sage: Ja,
    dieses Gesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt im
    Prozess der Reform des Verfassungsschutzes.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Leider nein!)


    Wir brauchen den Verfassungsschutz, und wir stärken
    mit diesem Gesetz den Verfassungsschutz. Ich will Sie
    alle nur ermuntern, einmal einen Blick in den Verfas-
    sungsschutzbericht 2014 zu werfen, der diese Woche
    vom Innenminister vorgestellt wurde.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr freundlich!)


    Rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten haben den
    höchsten Stand seit 2008 erreicht. Sie sind um 23,6 Pro-
    zent gestiegen. Wir sind bedroht von Spionageangriffen,
    sogenannten Cyberangriffen, und von internationalem
    Terror. Wir haben gerade gestern in der Aktuellen
    Stunde darüber diskutiert. Auch gewaltbereiter Links-
    extremismus macht uns Sorgen.

    Ich sage Ihnen ganz klar – das geht an die Adresse der
    Linken und Grünen –: Diese Aufgaben können wir nicht
    mit einer neuen Inlandsaufklärung erledigen, wie Sie
    von den Grünen das fordern, oder mit einer Bundesstif-
    tung oder einer Koordinierungsstelle, wie Sie von den
    Linken es vorschlagen. Wir brauchen einen starken Ver-
    fassungsschutz für diese Aufgaben.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Deswegen stärken wir mit diesem Gesetz den Verfas-
    sungsschutz. Das ist genau der richtige Ansatz, und das
    ist die richtige Konsequenz aus dem Versagen, das wir
    im Zusammenhang mit dem NSU aufgedeckt haben. Wir
    brauchen eine bessere Zusammenarbeit. Es war der Kar-
    dinalfehler im Hinblick auf den NSU, dass es keine aus-
    reichende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
    gab; ich habe das dargestellt. Deswegen ist es richtig und
    wichtig, dass wir jetzt das Bundesamt für Verfassungs-
    schutz stärken, die Zentralstelle ausbauen und eine bes-
    sere Zusammenarbeit mit den Landesbehörden organi-
    sieren. Das ist eine ganz wichtige Konsequenz.

    Das Zweite ist die Analysekompetenz; da komme ich
    auf die Bedenken in Sachen Datenschutz zu sprechen.
    Herr de Maizière hat es eben schon richtig gesagt: Wir
    haben bei der Beschäftigung mit dem NSU festgestellt,
    dass die Informationen nicht richtig ausgewertet wurden,
    dass nicht genügend Informationen vorlagen und dass
    deswegen die Analyse des Rechtsextremismus fehlerhaft
    und, wie ich eben schon gesagt habe, sogar bagatellisie-
    rend war. Deswegen bauen wir NADIS aus. Es ist genau
    die richtige Konsequenz, NADIS jetzt analysefähig zu
    machen. Dass wir diese Daten nutzbar machen, ist genau
    die richtige Konsequenz aus den Erkenntnissen der Be-
    schäftigung mit dem NSU.

    Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin dafür, dass Daten
    ausgetauscht werden können, dass sie dann aber einem
    hohen Schutz und einer nur eingeschränkten Möglich-
    keit des Zugriffs durch bestimmte Personen unterliegen.
    Aber dass die Daten genutzt werden müssen, das halte
    ich für den absolut richtigen Schritt.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ich komme zu dem sensiblen Thema V-Leute. Ich
    habe eben schon angedeutet: Das ist kein einfaches
    Thema. Aber wir haben uns entschieden, und das aus gu-
    ten Gründen, auf den Einsatz von V-Leuten nicht zu ver-
    zichten. Ein Einsatz von menschlichen Quellen ist nach
    wie vor ein wichtiges Instrument der nachrichtendienst-
    lichen Aufklärung. Diese Quellen sind nicht ohne Weite-
    res zu ersetzen. Deswegen ist es ein großer Schritt nach
    vorne, dass wir den Einsatz von V-Leuten aus der Grau-
    zone herausholen. Wir regeln ihn erstmals klar gesetz-
    lich.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schreiben das auf, was Sie vorher kritisiert haben!)


    Wir regeln die Auswahl, wir regeln den Einsatz, wir re-
    geln die Vergütung und wir regeln die weiteren Rahmen-
    bedingungen für Vertrauensleute. Außerdem regeln wir
    die Befugnisse für verdeckte Mitarbeiterinnen und Mit-
    arbeiter.

    Ich will noch einmal ganz klar sagen: Wir legen fest,
    dass Personen, für die Geld oder Sachzuwendungen auf
    Dauer die Lebensgrundlage darstellen, als V-Leute nicht
    angeworben werden dürfen.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was sollen die mit dem Geld machen? Sollen die die Szene unterstützen?)


    Ebenfalls nicht angeworben werden dürfen Personen,
    die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen. Das
    heißt, der Fall Brandt und der Fall „Corelli“ wären nach
    Verabschiedung unseres Gesetzentwurfs überhaupt nicht
    mehr möglich. Das ist ein Riesenschritt nach vorne.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)






    Dr. Eva Högl


    (A) (C)



    (D)(B)

    Wir regeln, Herr Ströbele – jetzt hören Sie gut zu –,
    dass das Anwerben von Personen, die bereits wegen ei-
    nes Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Be-
    währung verurteilt wurden, künftig nicht mehr möglich
    ist. Das ist in unserem Gesetzentwurf klar geregelt.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn sie dann welche begehen im Dienst? Darum geht es! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vom Staat bezahlte Nazis! Das machen Sie!)


    Wir schließen kategorisch, ohne Ausnahme, die Ver-
    pflichtung eines Mörders oder Totschlägers aus. Warum
    machen wir das? Damit der Fall „Piatto“ mit diesem Ge-
    setz niemals wieder möglich sein wird.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit einem Brandstifter?)


    Wir ziehen unmittelbar die Konsequenzen aus dem, was
    wir herausgearbeitet haben.


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


    Die Strafbarkeit von V-Leuten ist und bleibt ein sen-
    sibler Punkt. Wir tun uns damit natürlich nicht leicht.
    Wir haben in diesem Gesetz erstmals die Strafbarkeit
    von V-Leuten geregelt,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Nichtstrafbarkeit haben Sie geregelt!)


    weil wir der Auffassung sind, dass wir auch das keinem
    Graubereich überlassen können, dass auch das ausdrück-
    lich geregelt werden muss. Darüber, ob das sinnvoll ist,
    haben wir lange diskutiert. Aber es ist sinnvoll.

    Wir haben klargestellt, dass es keinen Eingriff in Indi-
    vidualrechte geben darf – das ist eine ganz wichtige Ein-
    schränkung – und dass das Begehen einer Straftat selbst-
    verständlich unerlässlich sein muss zum Erlangen einer
    Information. Es geht darum, dass wir eine Verbindung
    haben zwischen Qualität der Information und der zur Er-
    langung der Information begangenen Straftat. Außerdem
    gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ich finde – ich
    sage das für die SPD-Fraktion –, dass wir damit in einem
    sensiblen Punkt eine ganz klare und sehr gute Regelung
    gefunden haben. Ich kann Sie nur ermuntern, dieser Re-
    gelung zuzustimmen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Die Reform des Verfassungsschutzes muss weiterge-
    hen. Wir haben innerhalb der Behörden noch einiges vor.
    Wir müssen an einigen Punkten noch weiterarbeiten. Wir
    müssen etwa die Analysekompetenz des Personals stär-
    ken; die Herangehensweise an die Arbeit muss verbes-
    sert werden. Auf unserer Agenda steht vor allen Dingen
    außerdem die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle.
    Dazu werden wir in dieser Legislaturperiode noch eini-
    ges verabschieden. Ich hoffe jedenfalls, dass wir das zu-
    stande bringen. Aber schon dieser Gesetzentwurf enthält
    dazu einen wichtigen Punkt: Wir bekommen von der
    Bundesregierung einen Bericht über den Einsatz von
    V-Leuten, einen sogenannten Lagebericht.


    (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass man eine solche Selbstverständlichkeit ins Gesetz schreiben muss!)


    Das versetzt uns in die Lage, den Verfassungsschutz
    deutlich besser zu kontrollieren, als es in der Vergangen-
    heit der Fall war.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Mein Fazit ist: Es ist ein hervorragender Gesetzent-
    wurf geworden. Wir stärken den Verfassungsschutz. Wir
    ziehen die Konsequenzen aus dem NSU-Desaster. Ich
    denke, dass wir damit ein deutliches Signal an alle sen-
    den, die von den NSU-Straftaten betroffen waren. Auch
    was die Opfer angeht, hoffe ich, dass wir mehr Vertrauen
    in unseren Rechtsstaat schaffen. Ich freue mich, wenn
    Sie dem Gesetzentwurf zustimmen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Hans-Christian Ströbele erhält nun das Wort für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Es stimmt ja, dass wir alle hier im Saal – –


(Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel spricht mit Abg. Thomas Oppermann [SPD] an dessen Platz)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Bundeskanzlerin, das muss sich auch anderswo

    erledigen lassen.


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die interessiert das Thema offenbar wenig.


    (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist ja alles aufgeklärt!)


    Aber auch die Frau Bundeskanzlerin hat wie wir alle den
    Opfern und der deutschen Bevölkerung versprochen,
    dass wir alles tun wollen, dass so etwas an Mord und
    Verbrechen, wie es in den Jahren von 1998/99 bis 2011
    geschehen ist, wovon vor allen Dingen eine Bevölke-
    rungsgruppe besonders betroffen war, nie wieder pas-
    siert. Dieses Gesetz, das Sie jetzt hier vorgelegt haben,
    ist kein Gesetz, das hilft, zu verhindern, dass so etwas
    wieder passiert.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)






    Hans-Christian Ströbele


    (A) (C)



    (D)(B)

    Dieses Gesetz leidet unter ganz erheblichen Mängeln.
    Sie schreiben nur das im Gesetz auf, was schon vorher
    praktiziert worden ist und was bei der Verfolgung des
    Nationalsozialistischen Untergrunds so wenig genützt
    hat.

    Ich will Ihnen zwei Beispiele nennen: Im Jahr 2006,
    nach den Morden in Nürnberg und München,


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: 2005!)


    ist vom Landeskriminalamt in Bayern ein Gutachten er-
    stellt worden, bei dem festgestellt worden ist, dass die
    Täter wahrscheinlich im Bereich der rechtsextremisti-
    schen Gewalttäter zu suchen sind. Die BAO seinerzeit,
    also die Ermittlungsgruppe in Bayern, hat sich an das
    Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern gewandt
    und dieses gebeten, alle Erkenntnisse über die rechte
    Szene, die möglicherweise Gewaltbereiten, zu liefern.
    Sie hat als allererste Antwort bekommen: Wir können
    keine Informationen geben. Dagegen spricht der Quel-
    lenschutz, und dagegen spricht der Datenschutz. – Das
    Landesamt hat nichts gegeben. Es sind dann mehrere
    weitere Versuche unternommen worden, unter anderem
    vom Vorsitzenden der Polizeibehörde, doch Informatio-
    nen zu bekommen. Die Ermittlungsgruppe hat mehr als
    ein halbes Jahr lang gewartet – mehr als ein halbes Jahr
    lang! –, bis sie in dieser Mordsache Informationen be-
    kommen hat, und sie hat dann lediglich allgemeine Da-
    ten über Rechtsextreme in Bayern bekommen, weder In-
    formationen darüber, was denen vorgeworfen wurde,
    noch Informationen darüber, wessen sie verdächtig wa-
    ren, noch weitere Hinweise.

    Wenn jetzt ein solcher Fall wieder passieren würde,
    würde sich nach den neuen gesetzlichen Regelungen an
    dieser Lage nichts ändern, weil § 23 des Bundesverfas-
    sungsschutzgesetzes, das die Übergabe von Informatio-
    nen vom Verfassungsschutz an die Polizeibehörden
    – nicht an die Landesämter für Verfassungsschutz, son-
    dern an die Polizeibehörden – regelt, völlig unverändert
    geblieben ist. Darin steht: Die Verfassungsschutzbehör-
    den können Informationen geben; aber wenn angenom-
    men wird, dass überwiegende Sicherheitsinteressen da-
    gegenstehen, dann brauchen sie keine Informationen zu
    geben. – Das heißt, selbst in solchen Fällen, in denen es
    um Mord und Totschlag geht, sind sie nicht verpflichtet,
    ihre Informationen, die bei der Aufklärung von Morden
    helfen könnten, weiterzugeben. Ein solches Gesetz kön-
    nen Sie nicht verteidigen, Herr Binninger.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Sie waren selber in der Anhörung dabei, als Sachver-
    ständige gesagt haben: Diese Regelung des § 23 Bundes-
    verfassungsschutzgesetz ist nicht nur völlig untauglich,
    sondern verfassungswidrig. – Nachdem Sie Kontakt mit
    der Kollegin Högl aufgenommen hatten, haben Sie ange-
    kündigt, dass man da etwas ändern wolle. Ich habe dann
    in Ihren Änderungsantrag hineingeguckt und habe dazu
    nichts gefunden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Eva Högl [SPD]: Doch! Da steht es drin!)


    – Nein, zu § 23 steht darin nichts.

    (Burkhard Lischka [SPD]: Lesen bildet! – Dr. Eva Högl [SPD]: Ich kann Ihnen das vorlesen, Herr Ströbele!)


    Ich sage Ihnen: Mit Blick auf die vielen Fälle, in denen
    der Verfassungsschutz versagt hat, wird durch die neuen
    gesetzlichen Regelungen keine Abhilfe geschaffen.

    Nun komme ich zu der V-Leute-Problematik. Es ist ja
    hier mehrfach darauf hingewiesen worden, dass V-Leute
    eine ganz besondere Rolle spielen. V-Leute im rechts-
    extremen Bereich bleiben Rechtsextreme!


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Rassisten und Neonazis bleiben Rassisten und Neonazis.
    Die Erfahrung zeigt – gerade auch die Erfahrung dieses
    Untersuchungsausschusses –, dass sie vieles melden und
    sich immer Neues einfallen lassen, weil sie ja danach be-
    zahlt werden, wie viel sie melden, wie hoch das Mel-
    deaufkommen ist. Aber was sie nie, in keinem einzigen
    Fall, getan haben, das war, ihre Informationen über „Ka-
    meraden“ weiterzugeben, sodass die hätten erwischt
    werden können. Bei einzelnen V-Leuten bezog sich das
    sogar auf das NSU-Trio im Untergrund. Diese V-Leute
    – das wissen Sie auch, Frau Högl; das haben wir heraus-
    gefunden – verfügten über Informationen. Sie haben zu
    Beginn sogar dabei geholfen, dieses NSU-Trio in Sach-
    sen unterzubringen. Sie waren bei der Wohnungsbe-
    schaffung dabei. Das heißt, sie haben nicht nur ihre
    Leute nicht verraten, sondern sie haben sogar die gefähr-
    lichen Leute im Untergrund unterstützt. Und daran wird
    sich in Zukunft nichts ändern.

    Anstatt zunächst eine Evaluierung durchzuführen, ob
    der Einsatz von Verfassungsschutz-V-Leuten mehr Nut-
    zen als Schaden erbracht hat, sagen Sie, dass die V-Leute
    auf jeden Fall weiter benötigt werden. Ich sage Ihnen:
    Wenn Sie eine solche Analyse gemacht hätten, hätten Sie
    festgestellt, dass diese V-Leute mehr Schaden angerich-
    tet haben und weniger der Aufdeckung der Straftaten des
    NSU-Trios sowie der Strafverfolgung genutzt haben.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Jetzt komme ich zu den einzelnen Regelungen des
    Gesetzentwurfs zu den V-Leuten. Dort findet sich tat-
    sächlich die Regelung, dass sie ihren Lebensunterhalt
    nicht allein durch den Lohn des Staates bestreiten dür-
    fen.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das war Ihre Forderung!)


    Nun frage ich mal ganz zynisch, Herr Binninger: Wofür
    sollen die denn das Geld ausgeben, wenn nicht für ihren
    Lebensunterhalt? Sollen sie, was Tino Brandt immer
    wieder bekannt hat, davon die Bewegung, wie die das
    nennen, unterstützen? Sollen die Rechtsextremen davon
    zum Beispiel den Aufbau des „Thüringer Heimatschut-
    zes“ finanzieren, wie Tino Brandt es gemacht hat? Dazu
    steht dort nichts drin. Was machen die mit den Hundert-
    tausenden, die sie zum Teil bekommen haben?





    Hans-Christian Ströbele


    (A) (C)



    (D)(B)


    (Burkhard Lischka [SPD]: Da steht etwas von „überwiegend“ und „alleinig“! Herr Ströbele, Sie lesen die Sachen gar nicht durch, über die Sie reden!)


    Was ist Ihre Auffassung dazu? Sie dürfen den nicht auf-
    bauen, aber sie dürfen den unterstützen. Wo ist da die
    Grenze? Das ist eine völlig unzulängliche Regelung.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Das Gleiche gilt für die Regelung, die hier mehrfach
    diskutiert worden ist, worüber wir auch schon in anderen
    Sitzungen beraten haben: Wenn V-Leute beschäftigt
    werden und sie während ihrer Beschäftigung erhebliche
    Straftaten begehen, sollen sie grundsätzlich abgeschaltet
    werden. Allerdings können der Präsident und der Vize-
    präsident Ausnahmen davon zulassen. Zunächst gab es
    im Gesetzentwurf Ausnahmen ohne jede Grenze nach
    oben. Jetzt haben Sie in den Gesetzentwurf geschrieben,
    dass Straftaten gemäß § 212 und § 213 des Strafgesetz-
    buches davon ausgenommen sind. Aber Sie dürfen – das
    habe ich ja schon vorhin gesagt – beispielsweise eine
    Körperverletzung mit Todesfolge, einen schweren Raub,
    eine schwere Erpressung, eine Entführung, Sexualde-
    likte begangen haben.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Aber doch nicht im Einsatz! – Burkhard Lischka [SPD]: Es geht um Vorstrafen, nicht um den Einsatz!)


    Tino Brandt, der zurzeit wegen anderer Sachen im Ge-
    fängnis sitzt, könnte also theoretisch weiterbeschäftigt
    werden, wenn er noch beschäftigt würde.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sie bringen zwei Paragrafen durcheinander!)


    – Auch dann, wenn eine allein mit lebenslanger Haft be-
    drohte Straftat erfolgt ist, darf eine Ausnahme gemacht
    werden.


    (Burkhard Lischka [SPD]: Das ist ein ganz anderer Punkt! – Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist ein Angebot!)


    Nach oben ist also keine ausreichende Grenze gesetzt.
    Das kann nicht funktionieren, und das kann auch nicht
    rechtsstaatlich sein.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Nun komme ich zu dem Argument, dass jetzt der Da-
    tenaustausch unter den Verfassungsschutzbehörden ge-
    regelt ist. Der entscheidende Fehler – ich kann Ihnen
    Hessen nennen, ich kann Ihnen Nordrhein-Westfalen
    nennen – war doch, dass die Verfassungsschutzbehörden
    keine Informationen an die Strafverfolgungsbehörden,
    an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft, weitergege-
    ben haben,


    (Burkhard Lischka [SPD]: Genau!)


    dass sie nicht einmal die Befragung von Zeugen, etwa
    aus dem hessischen Verfassungsschutz, zugelassen ha-
    ben, dass sie nicht einmal die Befragung von V-Leuten
    durch die Strafermittlungsbehörden zugelassen haben.


    (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bis heute!)


    Nein, wir bräuchten eine eindeutige Regelung, nach
    der immer dann, wenn schwerste Delikte aufzuklären
    sind, das Strafverfahren Vorrang hat und allein maßgeb-
    lich ist und alle Informationen, die der Verfassungsschutz
    hat, den Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich zu-
    geleitet werden. Eine solche Vorschrift müsste in § 23
    des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingebaut wer-
    den.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil leider weder Sie
    noch wir die Bevölkerung – schon gar nicht den beson-
    ders betroffenen Teil der Bevölkerung – damit beruhigen
    können nach dem Motto „Jetzt sind wir auf einem guten
    Weg“. Nein, das sind wir nicht.