Plenarprotokoll 18/114
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
114. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
I n h a l t :
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 10955 A
Gedenken an das Massaker von Srebrenica im
Juli 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10955 B
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Vereinbarte Debatte: zur Situation nach dem
Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für
Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10955 D
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 10955 D
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10957 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10962 C
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10966 A
Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10968 A
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 10971 A
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10972 A
Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10973 A
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10975 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10976 B
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10977 A
Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10977 D
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10979 A
Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 10980 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobi-
litäts-Richtlinie; weitere Fragen . . . . . . . . . . 10981 B
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10981 B
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 10982 A
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 B
Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10982 B
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 C
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 C
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 D
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 A
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 B
Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10983 B
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 C
Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 C
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D
Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10984 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 A
Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 B
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 B
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 C
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 C
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 D
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 A
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 10985 A
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 C
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 D
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 10985 D
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 D
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 A
Andrea Nahles, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 B
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/5341 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 B
Mündliche Frage 6
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beobachtung Ahmad Mansurs durch deut-
sche Geheimdienste bzw. Polizeibehörden
während seines Aufenthalts in Deutschland
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 D
Zusatzfragen
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 A
Mündliche Frage 7
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage der für den Fall Mansur ausge-
sprochenen Warnungen von Interpol beim
zuständigen Bundesamt für Justiz und
beim Auswärtigen Amt
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 C
Zusatzfragen
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 D
Mündliche Frage 8
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bedenken gegen eine nationale Ausschrei-
bung zur Festnahme des ägyptischen Jour-
nalisten Ahmad Mansur
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10989 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10989 D
Mündliche Frage 9
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inhalt des ägyptischen Ersuchens der
Fahndung nach Ahmad Mansur und dies-
bezügliche Stellungnahmen deutscher Be-
hörden
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 B
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 C
Mündliche Frage 10
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anstrengungen zur Stärkung der Presse-
freiheit und zur Verhinderung unrechtmä-
ßiger Verfolgung von Journalisten in Ägyp-
ten
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10992 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 III
Zusatzfragen
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10992 C
Mündliche Frage 11
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen gegen die Festnahme und
Auslieferung von Journalisten aus politi-
schen Motiven
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 A
Zusatzfragen
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 C
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 C
Mündliche Frage 12
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Missbrauch des internationalen Haftbe-
fehls von Interpol durch autoritäre Regime
zum Aufspüren von politischen Dissidenten
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10994 A
Zusatzfrage
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10994 C
Mündliche Frage 17
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufzeigen der positiven Aspekte des Le-
bens von Menschen mit Downsyndrom im
Sinne von Artikel 8 der Behindertenrechts-
konvention
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10995 A
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10995 C
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10996 B
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10996 D
Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10997 A
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 B
Mündliche Frage 18
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erfolgreiche Förderung der Berufsausbil-
dungen zum Busfahrer und Lokführer
durch die Bundesagentur für Arbeit von
2013 bis 2015
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 C
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 D
Mündliche Frage 19
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der EU-Mitgliedstaaten zu den seit
2013 vorliegenden EFSA-Leitlinien zur Ri-
sikobewertung von Pflanzenschutzmitteln
in Bezug auf Bienen
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10998 D
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 A
Mündliche Frage 20
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vertreter des BMEL im Ständigen Aus-
schuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel
und Futtermittel bei Themen mit Bezug
zur Bienengesundheit im Zusammenhang
mit Pflanzenschutzmitteln
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 C
Zusatzfragen
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 D
Mündliche Frage 23
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmungsverhalten Deutschlands zur
Medizinprodukte-Verordnung im Rat für
Gesundheit am 19. Mai 2015
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11000 A
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
Zusatzfragen
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11000 C
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11001 B
Mündliche Frage 24
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorschlag des Europaparlaments zur Be-
wertung von Hochrisikomedizinprodukten
durch besondere benannte Stellen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11001 D
Zusatzfragen
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 A
Mündliche Frage 25
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Diesjährige Veröffentlichung des Monitors
Patientenberatung der Unabhängigen Pa-
tientenberatung Deutschland
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 D
Zusatzfragen
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 D
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11003 B
Mündliche Frage 26
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Festhalten an der Veröffentlichung der
Pflegenoten für Pflegeeinrichtungen trotz
Kritik des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11003 C
Zusatzfragen
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11004 A
Mündliche Frage 27
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aussagekräftige Informationen für Betrof-
fene bis zur Überarbeitung des Bewer-
tungssystems für Pflegeeinrichtungen
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11004 C
Zusatzfrage
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11005 A
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Rolle des Bundes beim Tarif-
konflikt bei der Deutschen Post AG . . . . . . 11005 B
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE
LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11005 B
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11006 C
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11007 C
Ewald Schurer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11008 D
Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11009 D
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11011 A
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11012 B
Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11013 C
Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11014 C
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11015 D
Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11017 A
Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11018 C
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11019 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11021 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Martina Renner (DIE LINKE)
Quellenmeldungen des neonazistischen
V-Mannes J. H. des Verfassungsschutzes
Nordrhein-Westfalen beim Bundesamt für
Verfassungsschutz
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 B
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Martina Renner (DIE LINKE)
Zeitpunkt der Vernehmung des V-Mannes
J. H. durch das Bundeskriminalamt bzw.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 V
den Generalbundesanwalt im Rahmen der
Ermittlungen gegen den Nationalsozialisti-
schen Untergrund
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 C
Anlage 4
Mündliche Frage 3
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Deutsche Beteiligung an Spionageangriffen
von US-amerikanischen Nachrichtendiens-
ten auf die französische Regierung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 C
Anlage 5
Mündliche Frage 4
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Änderungen bei der Planung und Durch-
führung von Maßnahmen des BND, des
BKA und der Bundespolizei mit ägypti-
schen Sicherheitsbehörden
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 A
Anlage 6
Mündliche Frage 5
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Anwendung des Artikels 31 Absatz 1 der
Genfer Flüchtlingskonvention bei einer
Einreise nach Deutschland über einen
Drittstaat
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 B
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Personelle Ausstattung des Völkerstraf-
rechtsreferats beim Generalbundesanwalt
sowie der Zentralstelle für die Bekämpfung
von Kriegsverbrechen beim BKA
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 D
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung der Ehe für gleichgeschlechtli-
che Paare durch Gerichtsbeschluss in be-
stimmten Staaten
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 B
Anlage 9
Mündliche Frage 15
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Abführung der Dividenden seitens der
KfW aus den Aktienbeständen der Deut-
schen Post AG in den letzten zehn Jahren
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 C
Anlage 10
Mündliche Frage 16
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Erhöhung des Gewinns und der Dividen-
den der Deutschen Post AG im Interesse
des Bundes als Anteilseigner
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 D
Anlage 11
Mündliche Frage 21
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorbereitungsaktivitäten zur Wiederinbe-
triebnahme des Euro Hawk „Full Scale
Demonstrator“
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 A
Anlage 12
Mündliche Frage 22
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Möglicher Widerspruch bei der Umset-
zung der Minsker Vereinbarungen und der
Unterstützung der Ukraine beim Aufbau
militärischer Kapazitäten
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 B
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
Anlage 13
Mündliche Frage 28
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Anpassungen in der medizini-
schen Betreuung von Schwangeren bei ei-
nem Verdachtsbefund Trisomie 21
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 D
Anlage 14
Mündliche Frage 29
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
PraenaTest als Alternative zur invasiven
Diagnostik
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 A
Anlage 15
Mündliche Frage 30
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im
Zusammenhang mit vorgeburtlichen Un-
tersuchungen auf mögliche Beeinträchti-
gungen des Kindes und Auseinanderset-
zung mit ethischen Folgen des PraenaTests
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 B
Anlage 16
Mündliche Frage 31
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Messungen bestimmter Fahrrinnentiefen
auf der Elbe von 2010 bis 2014
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 D
Anlage 17
Mündliche Frage 32
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Erhöhung der Mindestfahrrinnentiefe auf
der Elbe durch den Bau der Staustufe bei
Decin
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11026 B
Anlage 18
Mündliche Fragen 33 und 34
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hochgeschwindigkeitsstrecke Erfurt–Halle/
Leipzig
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11026 B
Anlage 19
Mündliche Frage 35
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vor- und Nachteile eines Trassenpreissys-
tems für Schienenwege nach dem EU-Re-
gelvorschlag
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 A
Anlage 20
Mündliche Frage 36
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Einsatz von Finanzhilfen des Bundes im
Rahmen der Städtebauförderung zur För-
derung von Sportstätten
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 B
Anlage 21
Mündliche Frage 37
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Schriftliche Übermittlung des konkreten
Informationsbedarfs zum Atomkraftwerk
Gundremmingen durch zwei Gutachter an
das BMUB
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats-
sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 C
Anlage 22
Mündliche Frage 38
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitpunkt der Entscheidung über den Ver-
längerungs- und Aufstockungsantrag zur
Förderung des Vorhabens TARGET der
RWTH Aachen
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 VII
Anlage 23
Mündliche Frage 39
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung gesellschaftlicher Folgen
bei der Entscheidung zur Förderung der
Entwicklung neuer Methoden zur nicht-
invasiven Pränataldiagnostik
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 A
Anlage 24
Mündliche Frage 40
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mitglieder des Gutachtergremiums und
Urheber der Ethikvoten zur positiven Be-
wertung des Forschungsprojekts der
Firma LifeCodexx AG
Antwort
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 C
Anlage 25
Mündliche Frage 41
Inge Höger (DIE LINKE)
Stand des Wiederaufbaus der vom Hoch-
wasser betroffenen Gebiete in Bosnien-
Herzegowina, Serbien und Kroatien
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 D
Anlage 26
Mündliche Frage 42
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Großveranstaltungen mit Vertretern aus-
ländischer Nachrichtendienste seit 2005
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11029 C
Anlage 27
Mündliche Frage 43
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhandlungen zur vollen EEG-Belastung
der Industrie auf selbst produzierten Strom
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 A
Anlage 28
Mündliche Frage 44
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche europarechtliche Bedenken in
Bezug auf den Vorschlag der IG BCE zum
Aktionsplan Klimaschutz 2020 und zur
Kapazitätsreserve für Braunkohlekraft-
werke
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 A
Anlage 29
Mündliche Frage 45
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zur
Verringerung der CO2-Emissionen des
Kraftwerksparks
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 B
Anlage 30
Mündliche Frage 46
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Möglicher Zusammenhang zwischen der
Erdgasförderung und dem erhöhten Auf-
kommen von Krebserkrankungen in
Rotenburg/Wümme und in der Samtge-
meinde Bothel
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 C
Anlage 31
Mündliche Frage 47
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Zunehmende Krebsneuerkrankungen in
Fracking-Regionen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 D
Anlage 32
Mündliche Frage 48
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Gesetzliche Neuregelungen zum Einsatz
von Fracking unter Berücksichtigung der
VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
Erkundung von Ursachen erhöhter Leu-
kämie- und Lymphomwerte in Fracking-
Regionen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 A
Anlage 33
Mündliche Frage 49
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Ergebnis der Untersuchungen der Landes-
gesundheits- und -bergbehörden hinsicht-
lich eines möglichen Zusammenhangs zwi-
schen den Aktivitäten der Erdgasindustrie
und Krebsneuerkrankungen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 B
Anlage 34
Mündliche Frage 50
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Präventiver Gesundheits- und Umwelt-
schutz vor dem Hintergrund eines mögli-
chen Zusammenhangs zwischen der
Anwendung von Fracking und Krebsneu-
erkrankungen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 D
Anlage 35
Mündliche Frage 51
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sport-
stätten im demografischen Wandel“
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 A
Anlage 36
Mündliche Frage 52
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Verkauf von 300 ausgemusterten Marder-
Schützenpanzern der Bundeswehr von der
bulgarischen Firma BIEC an die Ukraine
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 B
Anlage 37
Mündliche Frage 53
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Einleitung von Ermittlungen gegen die Zei-
tung Cumhuriyet durch die türkische
Staatsanwaltschaft nach Veröffentlichung
von Bildern über eine türkische Waffenlie-
ferung für islamistische Kämpfer in Syrien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 C
Anlage 38
Mündliche Frage 54
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der bereitgestellten Mittel für huma-
nitäre Krisen der höchsten Stufe im Haus-
haltsplan 2015
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 D
Anlage 39
Mündliche Frage 55
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Bereitschaft bestimmter Bundesländer zur
Erteilung von Globalzustimmungen und
Ergreifung von Verfahrenserleichterungen
beim Familiennachzug zu syrischen Flücht-
lingen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 A
Anlage 40
Mündliche Frage 56
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Behandlung des Falls Mansur während
des Besuchs des ägyptischen Präsidenten
el-Sisi in Berlin
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 IX
Anlage 41
Mündliche Frage 57
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kontaktaufnahmen seitens ägyptischer Be-
hörden nach der Einreise Ahmad Mansurs
nach Deutschland
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 D
Anlage 42
Mündliche Frage 58
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung und Evaluierung der Vor-
schläge der deutsch-israelischen Schul-
buchkommission
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11034 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 10955
(A) (C)
(D)(B)
114. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
Beginn: 13.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11021
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.07.2015
Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.07.2015
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 01.07.2015
Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.07.2015
Groneberg, Gabriele SPD 01.07.2015
Hartmann (Wackernheim),
Michael
SPD 01.07.2015
Ilgen, Matthias SPD 01.07.2015
Karawanskij, Susanna DIE LINKE 01.07.2015
Kiziltepe, Cansel SPD 01.07.2015
Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.07.2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 01.07.2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 1):
Wie viele Quellenmeldungen des neonazistischen V-Man-
nes J. H. des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen liegen
dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor?
In Ihrer Frage verwenden Sie den vollständigen Na-
men der Person. Hinzu kommt, dass die Person aufgrund
der umfangreichen medialen Berichterstattung inzwi-
schen in der Öffentlichkeit bekannt ist. Auch wurden
Bilder von J. H. in Zeitungen und im Internet veröffent-
licht.
Wenn ich Ihre Frage beantworten würde, würde ich
mittelbar bestätigen, ob J. H. eine V-Person war oder
nicht. Nicht nur zum Schutz der Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden, sondern insbesondere zur
Wahrung der grundgesetzlich geschützten Persönlich-
keitsrechte des J. H. kann ich Ihnen daher auf Ihre Frage
keine Antwort geben.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 2):
Wann hat das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbun-
desanwalt beim Bundesgerichtshof eine Vernehmung des neo-
nazistischen V-Mannes J. H. im Rahmen der Ermittlungen ge-
gen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund,
NSU, durchgeführt?
J. H. wurde im Ermittlungsverfahren des Generalbun-
desanwalts zum Nationalsozialistischen Untergrund we-
der vom Generalbundesanwalt noch vom Bundeskrimi-
nalamt vernommen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/5341, Frage 3):
Kann die Bundesregierung eine Unterstützung vonseiten
des Bundesnachrichtendienstes oder anderer deutscher Nach-
richtendienste von Spionageangriffen von US-amerikanischen
Nachrichtendiensten auf die französische Regierung aus-
schließen, und wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bun-
desregierung über eine deutsche Beteiligung (www.spiegel.de/
politik/deutschland/bnd-half-beim-ausspionieren-der-franzoe
sischen-regierung-a-1031374.html und Ausschnitt aus der
Bundespressekonferenz vom 24. Juni 2015, ab Minute 38:59
Sekunden auf www. youtube.com/watch?v=4yUu8ReVhM8&
feature=youtu.be)?
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Selekto-
renliste kann ich Ihnen für den Bundesnachrichtendienst
folgendes mitteilen:
Der Bundesnachrichtendienst kooperiert im Rahmen
seines gesetzlichen Auftrages und unter Einhaltung deut-
scher Gesetze mit ausländischen, auch US-amerikani-
schen Partnern. Die fragegegenständlichen Erkenntnisse
sind Gegenstand des 1. Parlamentarischen Untersu-
chungsausschusses der 18. Wahlperiode („NSA“). Die
Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit Auskünfte zu
solchen Einzelheiten der Kooperation des Bundesnach-
richtendienstes mit der NSA unter Wahrung der rechtli-
chen Voraussetzungen und Achtung gegenseitiger Über-
einkommen erteilt werden können. Dies auch vor dem
Hintergrund einer möglichen Beauftragung eines Sach-
verständigen durch die Bundesregierung.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen keine
Erkenntnisse hinsichtlich einer Unterstützung US-ameri-
kanischer Nachrichtendienste durch deutsche Nachrich-
tendienste bei Spionageangriffen auf die französische
Regierung vor. Gleiches hat das Bundesministerium der
Verteidigung für den Militärischen Abschirmdienst mit-
geteilt.
Anlagen
11022 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 4):
Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung
und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichten-
dienstes, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundes-
polizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4915 erge-
ben (bitte angeben, ob die Kooperationen „Expertenaustausch
auf Fachebene“ [Frage 8], Treffen der Staatsschutz-Abtei-
lungsleiter von National Security Sector, NSS, und BKA zum
Thema „Terrorismusbekämpfung“ [Frage 12], Schulungen zur
Urkunden- und Dokumentensicherheit und zu Grenzkontrolle
und Rückführungen [Frage 20], Schulungsmaßnahme zum
Thema Luftsicherheitskontrolle [Frage 21] sowie „Hospita-
tion von Vertretern des ägyptischen National Security Sectors
bei der Absicherung von einem Fußballspiel“ [Frage 23] statt-
gefunden haben bzw. verschoben, gestrichen oder ersetzt wur-
den), und welchen Stand haben die Verhandlungen über ein
polizeiliches Sicherheitsabkommen mit Ägypten (bitte ange-
ben, wann es nach derzeitigem Stand unterzeichnet und bzw.
oder dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt
werden soll)?
Die Maßnahmen des Bundeskriminalamtes „Exper-
tenaustausch auf Fachebene zum Thema ,Terrorismus-/
Extremismusbekämpfung‘“ (Frage 8) sowie „Erfah-
rungsaustausch Abteilungsleiter National Security Sec-
tor und Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalam-
tes zum Thema ,Terrorismusbekämpfung‘“ (Frage 12)
befinden sich noch in der Abstimmung. Ein der ägypti-
schen Seite ursprünglich für den 19. und 20. Mai 2015
vorgeschlagener Termin für ein Gespräch der Fachebene
hat nicht stattgefunden.
Bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnah-
men der Bundespolizei haben sich hinsichtlich Frage 20
„Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicher-
heit, Grenzkontrolle und Rückführungen“ und Frage 21
„Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskont-
rolle“ keine Änderungen ergeben.
Die „Hospitation von Vertretern des ägyptischen Na-
tional Security Sectors bei der Absicherung eines Fuß-
ballspiels“ (Frage 23) hat am 30. Mai 2015 im Rahmen
eines Besuches des DFB-Pokal-Finales in Berlin stattge-
funden.
Die Verhandlungen mit Ägypten über ein Abkommen
zur Polizeizusammenarbeit sind noch nicht abgeschlos-
sen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest.
Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können
keine näheren Angaben gemacht werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/5341, Frage 5):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der
Rechtsprechung (vergleiche Oberlandesgericht (OLG) Stutt-
gart, Urteil vom 2. März 2010 – 4 Ss 1558/09 –, juris, Rand-
nummer 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2008 –
5 Ss 122/08 –, juris, Randnummer 4), dass der Schutz durch
Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, GFK,
grundsätzlich nicht schon dadurch verloren geht, dass eine
Einreise aus einem Drittstaat und nicht direkt aus dem Her-
kunftsstaat erfolgt ist, sofern der Drittstaat nur durchreist
wurde und der Aufenthalt dort nicht schuldhaft verzögert
wurde (bitte ausführlich begründen), und welche Informatio-
nen oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie
viele der von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten
Einreisen wegen des Schutzes nach Artikel 32 Absatz 1 GFK
letztlich nicht zu einer Verurteilung führten (bitte auch Ein-
schätzungen fachkundiger Bediensteter berücksichtigen)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der zitierten
Oberlandesgerichte, dass ein Ausländer den Schutz aus
Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens über die Rechtstel-
lung der Flüchtlinge – Genfer Flüchtlingskonvention –
zwar bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat verlieren
kann, dies jedoch nur dann geschieht, wenn es dem Ein-
reisenden tatsächlich möglich gewesen wäre, in dem
Drittstaat Aufenthalt zu nehmen und dort kein schuldhaft
verzögerter Aufenthalt vorliegt. Denn die Voraussetzun-
gen des Artikel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonven-
tion liegen nicht nur bei Ausländern vor, die direkt aus
dem Verfolgerstaat einreisen, sondern grundsätzlich
auch bei Personen, die über einen Drittstaat einreisen
(vergleiche Nummer 95.5.4 der Allgemeinen Verwal-
tungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz). Hierfür ist aller-
dings erforderlich, dass die Flucht nicht bereits im Dritt-
staat beendet war, weil es dann an der in Artikel 31
Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention vorausgesetzten
Unmittelbarkeit der Einreise fehlen würde.
Die Unmittelbarkeit kann etwa dadurch zum Aus-
druck kommen, dass er sich während seines Aufenthalts
in dem sicheren Drittstaat sofort um Weiterreisemöglich-
keiten bemüht. Auch dann handelt es sich um eine bloße
Durchreise und der Status kann erhalten bleiben (verglei-
che Bundesverfassungsgericht vom 8. Dezember 2014,
Az. 2 BvR 450/11, juris, Rn. 31 f.). Das Merkmal der
„Unverzüglichkeit“ erfordert eine Asylantragstellung bei
den deutschen Behörden nach der Einreise ohne schuld-
haftes Zögern.
Zu der Zahl der aufgrund des Schutzes nach Arti-
kel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention nicht Ver-
urteilten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor (in der mündlichen Frage wird versehentlich auf Ar-
tikel 32 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention Be-
zug genommen).
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 13):
Welche personelle Ausstattung haben das Völkerstraf-
rechtsreferat beim Generalbundesanwalt beim Bundesge-
richtshof und die Zentralstelle für die Bekämpfung von
Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völker-
strafgesetzbuch beim Bundeskriminalamt seit ihren Gründun-
gen im Jahr 2002 (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
Bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichts-
hof wurde im Jahr 2009 ein eigenes Referat geschaffen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11023
(A) (C)
(D)(B)
das sich ausschließlich mit Verfahren wegen Straftaten
nach dem Völkerstrafgesetzbuch, VStGB, befasst. Zuvor
war die Verfolgung dieser Taten Teil des Aufgabenge-
biets eines Referats der für die Verfolgung von Straftaten
gegen die äußere Sicherheit zuständigen Abteilung. Eine
aussagekräftige Darstellung der personellen Ausstattung
dieses Referats unter dem Blickwinkel der Bearbeitung
von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von
Straftaten nach dem VStGB vor dem Jahr 2009 ist daher
nicht möglich. Das ausschließlich für die Verfolgung
von Straftaten nach dem VStGB zuständige Referat hatte
folgende Personalausstattung:
Im Dezember 2009 und 2010 waren jeweils zwei
Planbeamte und drei wissenschaftlich Mitarbeitende tä-
tig.
Im Dezember 2011 waren zwei Planbeamte und sechs
wissenschaftlich Mitarbeitende, im Dezember 2012 drei
Planbeamte und sechs wissenschaftlich Mitarbeitende
tätig.
Im Dezember 2013 waren zwei Planbeamte und drei
wissenschaftlich Mitarbeitende tätig.
Seitdem sind – Stand Dezember 2014 und Juni 2015 –
drei Planbeamte und zwei wissenschaftlich Mitarbei-
tende tätig.
Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsver-
brechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstraf-
gesetzbuch, ZBKV, beim Bundeskriminalamt, BKA,
hatte seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nachfolgende
Personalausstattung; es handelt sich hierbei um Istzah-
len:
In den Jahren 2002 bis 2006 war jeweils ein Beschäf-
tigter tätig, der temporäre Unterstützung durch ein bis
zwei weitere Beschäftigte erhielt.
In den Jahren 2007 und 2008 waren jeweils vier Be-
schäftigte tätig, die temporäre Unterstützung durch ein
bis zwei weitere Beschäftigte erhielten.
In den Jahren 2009 und 2010 waren jeweils sieben
Beschäftigte tätig, im darauffolgenden Jahr 2011 neun
Beschäftigte.
In den Jahren 2012 und 2013 waren jeweils zehn Be-
schäftigte tätig, und seitdem – in den Jahren 2014 und
2015 – wieder neun Beschäftigte.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 14):
Welche Staaten – weltweit – haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch
Gerichtsbeschluss eingeführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen um-
fassenden Informationen vor. Aus Presseberichten oder
Ähnlichem ist der Bundesregierung bekannt, dass Ge-
richte in Argentinien, Brasilien, Kanada, Mexiko und
den USA entschieden haben, dass Personen gleichen Ge-
schlechts eine Ehe schließen dürfen. Die Entscheidun-
gen beziehen sich zum Teil nur auf einzelne Bundesstaa-
ten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 15):
In welchem Umfang sind in den zurückliegenden zehn
Jahren seitens der KfW Bankengruppe die Dividenden aus
den Aktienbeständen der Deutschen Post AG an den Bund ab-
geführt worden (bitte in Euro – absolute Summe und Jahres-
daten – nennen), und sind für den Bundeshaushalt Einnahmen
aus den Dividenden der oben genannten Aktienbestände für
das Jahr 2015 und danach eingeplant bzw. in der Finanzpla-
nung vorläufig veranschlagt (wenn ja, bitte diese nennen)?
In den zurückliegenden zehn Jahren sind folgende
Beträge von der KfW aus Dividendenzahlungen der
Postnachfolgeunternehmen an den Bundeshaushalt ab-
geführt worden:
2009: 1,2 Milliarden Euro,
2014: 750 Millionen Euro,
2015: 750 Millionen Euro
Hierbei handelt es sich um Zahlungen aus Dividenden
von Aktien sowohl der Deutschen Post AG als auch der
Deutschen Telekom AG.
Im Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr
2015 sind keine Einnahmen aus Dividenden der Post-
nachfolgeunternehmen veranschlagt. Für die folgenden
Jahre sind derartige Einnahmen in der Finanzplanung
ebenso nicht abgebildet.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 16):
Entspricht es den Interessen des Bundes als Anteilseigner
der Deutschen Post AG, vermittelt über die KfW Banken-
gruppe, den Gewinn und die Dividende der Deutschen Post
AG zu erhöhen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für den lang anhaltenden Arbeitskon-
flikt bei der Deutschen Post AG?
Der Bund hat sich mit dem Postumwandlungsgesetz
vom 14. September 1994 für eine Umwandlung der Un-
ternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesell-
schaften sowie deren Privatisierung entschieden. Eine
flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen im
Postwesen gewährleistet der Bund durch das Postgesetz
und die Postuniversaldienstleistungsverordnung. Ein
wesentliches Bundesinteresse am Erhalt einer staatlichen
Beteiligung besteht nicht mehr.
Gemäß § 63 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung, BHO,
darf der Bund Vermögensgegenstände nur zu ihrem vol-
len Wert veräußern. Hieraus folgt, dass er im Vorfeld der
11024 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Verwertung von Vermögensgegenständen, an denen kein
wesentliches Bundesinteresse mehr besteht, deren Wert-
haltigkeit zu schützen hat, insbesondere vor dem Hinter-
grund, dass Privatisierungserlöse und sonstige Rück-
flüsse aus der Beteiligung, zum Beispiel Dividenden,
dem Bundeshaushalt zufließen und damit der Finanzie-
rung der staatlichen Aufgaben dienen.
Ein Zielkonflikt zur gegenwärtigen Tarifauseinander-
setzung bei der Deutschen Post AG besteht nicht, da die
Bundesregierung in die verfassungsrechtlich geschützte
Tarifautonomie nicht eingreift. Fragen der Umsetzung
von Tarifverträgen obliegen den jeweiligen Sozialpart-
nern und entziehen sich dem Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 21):
Welche weiteren Vorbereitungsaktivitäten – Stufe 2 – zur
Wiederinbetriebnahme des Euro Hawk „Full Scale Demonst-
rator“, FSD, sind geplant, und welche Kosten fallen für die
Stufen 2 und 3 zusätzlich an, bitte einzeln aufschlüsseln, ver-
gleiche Ausschussdrucksache 18(12)421?
Im Rahmen der Stufe 2 der Maßnahmen zur Wieder-
inbetriebnahme des Euro Hawk FSD werden alle Vorbe-
reitungen getroffen, um für das Luftfahrzeugsystem die
Verkehrssicherheit wieder zu bescheinigen und den Test-
flugbetrieb wieder aufnehmen zu können. Das Angebot
aus dem Mai dieses Jahres zur vertraglichen Umsetzung
der Stufe 2 beläuft sich auf 32,7 Millionen Euro und ist
zu verhandeln. Der zu schließende Vertrag wird dem
Parlament im Rahmen einer 25-Millionen-Euro-Vorlage
an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
zur Kenntnis gegeben werden.
Die Stufe 3 zur Wiederinbetriebnahme des Euro
Hawk FSD soll in zwei Schritten realisiert werden. Der
Basisanteil enthält die Durchführung von Euro-Hawk-
FSD-Testflügen mit dem Integrierten Signalerfassenden
Sensorsystem über einen Zeitraum von circa zwölf Mo-
naten. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung
wird darüber hinaus eine Option für die Weiterführung
der Testflüge für weitere 24 Monate als zweiter Schritt
angestrebt. Ein Angebot für die Stufe 3 liegt noch nicht
vor. Die Kosten der Stufe 3 werden einschließlich der
Option auf circa 160 Euro Millionen Euro geschätzt. Der
hierzu geplante Vertrag wird dem Parlament im Rahmen
einer 25-Millionen-Euro-Vorlage an den Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages ebenfalls zur Kennt-
nis gegeben werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 22):
Steht die in der gemeinsamen Erklärung der NATO-
Ukraine-Kommission (www.nato.diplo.de/contentblob/43167
38/Daten/4579634/gipfelerklaerungwalesukraine.pdf) von
September 2014 zugesagte Unterstützung der Ukraine beim
Aufbau militärischer Kapazitäten nach Meinung der Bundes-
regierung im Widerspruch zu der vollständigen Umsetzung
der Minsker Vereinbarungen, und in welchem Rahmen hat die
Bundesregierung etwaige Auswirkungen der von NATO-Ge-
neralsekretär Jens Stoltenberg im Vorfeld des NATO-Treffens
in Brüssel angekündigten Verdoppelung der sogenannten
Schnellen Eingreiftruppe auf 30 000 bis 40 000 Soldaten ana-
lysiert (www.tagesschau.de/ausland/nato-verteidigungsminis
ter-101.html)?
Nein, es besteht kein Widerspruch zwischen der zuge-
sagten Unterstützung der NATO-Ukraine-Kommission
und der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinba-
rungen.
Die NATO unterhält seit dem Jahr 1997 eine „beson-
dere Partnerschaft“ – Distinctive Partnership – mit der
Ukraine unter dem Dach der NATO-Ukraine-Kommis-
sion. Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft wurde
seit dem Ausbruch der Krise im Jahr 2014 die Zusam-
menarbeit intensiviert. Dies ist in der Erklärung der
Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Sitzung der
NATO-Ukraine-Kommission beim NATO-Gipfel in
Wales bestätigt worden:Die Unterstützung des Kapazi-
tätsaufbaus umfasst den Ausbau bestehender Partner-
schaftsprogramme, ein größeres Beratungsangebot für
die Umsetzung der ukrainischen Sicherheitsstrukturre-
form, neue „Science for Peace and Security“-Projekte
und neue Treuhandfonds, zum Beispiel im Bereich der
Logistik und Standardisierung, der Wiedereingliederung
ehemaliger Armeeangehöriger, im Bereich Cyber und
der medizinischen Versorgung Verwundeter.
Demgegenüber dienen die Vereinbarungen von Minsk
der Zielsetzung, den politischen Prozess zur Lösung der
Probleme in der Ostukraine zu befördern. Dazu gehören
unter anderem die Maßnahmen zur Herstellung der Waf-
fenruhe, der Rückzug der schweren Waffen aus der Kon-
fliktzone und die Monitoringrolle der OSZE. Ein Wider-
spruch ist hieraus nicht ableitbar.
Die Entscheidungen zur Neuausrichtung und Anpas-
sung der Schnellen Eingreiftruppe der NATO sind im
Rahmen der Beschlüsse des NATO-Gipfels in Wales im
Jahr 2014 und der daraufhin folgenden Umsetzungen des
„Readiness Action Plan“ abgeleitet worden. Der Auslö-
ser zur Aufstellung dieser defensiven Rückversiche-
rungs- und Anpassungsmaßnahmen ist das russische
Vorgehen bei der Annexion der Krim und in der Ost-
ukraine.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Corinna Rüfer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 28):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
dass während der Schwangerschaft Anpassungen in der medi-
zinischen Betreuung vorgenommen werden, nachdem mit der
vorgeburtlichen Blutuntersuchung der Verdachtsbefund Triso-
mie 21 erhoben wurde – bitte Art der Anpassung und Häufig-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11025
(A) (C)
(D)(B)
keit angeben –, und wie oft wird nach Kenntnis der Bundesre-
gierung in der Praxis typischerweise der in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 18/4574 beschriebene medizinische Zweck ei-
ner nichtinvasiven molekulargenetischen Pränataldiagnostik,
NIPD, realisiert, dass der erhobene Befund eine Anpassung
der medizinischen Betreuung der Schwangerschaft und der
von Geburt an erhöhten gesundheitlichen Risiken für das un-
geborene Kind ermöglicht?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkennt-
nisse vor. Grundsätzlich gilt das Prinzip der ärztlichen
Therapiefreiheit. Diese ist verfassungsrechtlich durch
Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 – Freiheit der Wissenschaft –
und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 – Berufsfreiheit – des
Grundgesetzes geschützt und bildet eine der wesentli-
chen Säulen des ärztlichen Heilauftrages und des ärztli-
chen Berufsrechts.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 29):
Inwieweit ist der PraenaTest aus Sicht der Bundesregie-
rung in der Lage, invasive Diagnostik zu ersetzen, wenn die
Hersteller selbst angeben (siehe www.lifecodexx.com/faq),
dass das Testergebnis immer mittels invasiver Diagnostik ab-
gesichert werden soll?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Gendia-
gnostik-Kommission, dass die nichtinvasive Pränataldia-
gnostik an fetaler DNA aus mütterlichem Blut eine vor-
geburtliche genetische Untersuchung zur Feststellung
genetischer Eigenschaften nach § 15 des Gendiagnostik-
gesetzes darstellt. Sie verfolgt damit den gleichen Zweck
wie beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung. Es ist
nicht Sache der Bundesregierung vergleichende Feststel-
lungen zu unterschiedlichen Methoden, Verfahren oder
Produkten zu treffen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 30):
Welche der nach Angaben der Bundesregierung „vielfälti-
gen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung“, mit denen sie auf
ein sich wandelndes gesellschaftliches Verständnis von Behinde-
rung zielt (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4574), the-
matisieren explizit vorgeburtliche Untersuchungen auf mögli-
che Beeinträchtigungen des Kindes und auf die in diesem Zu-
sammenhang möglicherweise bestehenden Vorbehalte, ein
Kind mit Beeinträchtigung zu bekommen, und wie begründet
die Bundesregierung, dass die Auseinandersetzung mit den
ethischen Folgen des PraenaTests Aufgabe des Gesetzgebers
und nicht auch Aufgabe der Bundesregierung sei (vergleiche
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 b der Kleinen An-
frage auf Bundestagsdrucksache 18/4574)?
Die Maßnahmen der Bundesregierung im Nationalen
Aktionsplan zur Umsetzung von Artikel 8 der UN-Be-
hindertenrechtskonvention sind generell darauf ausge-
richtet, das „Bewusstsein für Menschen mit Behinderun-
gen zu schärfen“, die „Achtung ihrer Rechte und ihrer
Würde zu fördern“, „Klischees und Vorurteile zu be-
kämpfen“ und das Wissen um „die Fähigkeiten und den
Beitrag der Menschen mit Behinderungen“ zu fördern.
Das gilt implizit auch für möglicherweise in der Bevöl-
kerung bestehende Vorbehalte, ein Kind mit Beeinträch-
tigungen zu bekommen. So sind beispielsweise auf den
Plakatmotiven der Kampagne „Behindern ist heilbar“
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Umsetzung der UN-BRK sowie in verschiedenen Publi-
kationen des BMAS auch Menschen mit Downsyndrom
zu sehen oder kommen selbst zu Wort.
Eine grundsätzliche Befassung mit sozialen, ethischen
und gesellschaftlichen Implikationen bei der Durchfüh-
rung vorgeburtlicher gendiagnostischer Tests ist Auf-
gabe des Gesetzgebers. Dieser hat dazu unter anderem
das Gendiagnostikgesetz verabschiedet.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 31):
An wie vielen Tagen im Jahr wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 eine
Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 Meter, von mindestens
2 Metern sowie von 2,30 Metern auf der Elbe gemessen?
Für die Jahre 2010 bis 2014 sind die jeweiligen Tage
mit Fahrrinnentiefen von mindestens 1,60, 2,00 und
2,30 Metern in der nachstehenden Tabelle aufgelistet:
11026 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(B)
Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter und mehr
E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9
2010 349 352 358 345 359 359 354 350 344
2011 286 311 320 249 363 365 338 349 328
2012 259 322 314 226 297 354 309 286 254
2013 284 316 344 318 365 365 349 344 328
2014 186 219 252 188 315 361 295 250 250
Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 2,00 Meter und mehr
2010 301 329 342 310 343 347 342 340 328
2011 166 200 213 249 245 304 240 257 255
2012 163 190 186 156 179 248 189 183 171
2013 212 236 267 240 324 336 292 304 286
2014 81 90 146 77 164 285 166 157 142
Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 2,30 Meter und mehr
2010 237 271 303 258 322 344 315 305 292
2011 110 119 152 112 160 234 179 203 194
2012 122 132 186 156 146 184 152 138 115
2013 188 202 220 204 258 304 239 264 268
2014 39 40 78 37 61 181 86 79 67
(D)
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 32):
In welchem Umfang könnten sich nach Auffassung der
Bundesregierung die Tage mit Mindestfahrrinnentiefen auf
der Elbe von 1,60 Meter, 2 Metern und 2,30 Metern durch den
Bau der in Rede stehenden Staustufe bei Decin/Tschechische
Republik durchschnittlich erhöhen?
Durch den Bau einer Staustufe bei Decin in der Repu-
blik Tschechien würden sich die Tage mit Fahrrinnentie-
fen von 1,60 Metern, 2,00 Metern und 2,30 Metern auf
der deutschen Binnenelbe nicht erhöhen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Fra-
gen 33 und 34):
Welche Vereinbarungen wurden auf dem „Krisengipfel“
am 25. Juni 2015 unter Beteiligung der DB Netz AG, des Ei-
senbahn-Bundesamts und Vertretern des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, getroffen, um
doch noch die Anforderungen für die Zulassung der Festen
Fahrbahn der Bauart Porr auf den Brücken der Hochge-
schwindigkeitsstrecke Erfurt–Halle/Leipzig zu erfüllen, und
wie erfolgt der Nachweis der Dauerfestigkeit der eingesetzten
Konstruktion?
Unter welchen Auflagen kann die Neubaustrecke Er-
furt–Halle/Leipzig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015
in Betrieb genommen werden, und mit welchen zusätzlichen
Kosten rechnet die Bundesregierung?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das System Feste Fahrbahn „ÖBB-PORR“ hat heute
keine Zulassung für die Anwendung auf den Talbrücken.
Am 25. Juni 2015 wurde das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur informiert, welche in-
haltlichen und terminlichen Schritte die Deutsche Bahn
AG und das Eisenbahn-Bundesamt festgelegt haben, um
die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Leipzig
mit Abzweig nach Halle am 13. Dezember 2015 zu
ermöglichen. Es sollen mit ergänzenden Belastungs-
versuchen, laufender besonderer Überwachung und
bautechnischen Kompensationsmaßnahmen die Be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11027
(A) (C)
(D)(B)
triebssicherheit auf den Talbrücken uneingeschränkt si-
chergestellt werden. Die Deutsche Bahn AG geht davon
aus, dass die Kosten vom Auftragnehmer übernommen
werden.
In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass die DB
AG einen gutachterlich bewerteten Zwischenbericht als
Grundlage für das weitere Vorgehen liefert.
Von den Gesprächsteilnehmern wurde zum Ausdruck
gebracht, dass die Inbetriebnahme der Neubaustrecke
zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 weiter ge-
meinsam angestrebt wird.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 35):
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei
einem Trassenpreissystem für Schienenwege nach dem EU-
Regelvorschlag (siehe Richtlinie 2012/24/EU), das auf Basis
von Grenzkosten strukturiert ist, gegenüber dem Vollkosten-
ansatz, welcher in dem derzeit in der Beratung der Bundes-
regierung befindlichen Entwurf zum Eisenbahnregulierungs-
gesetz vorgeschlagen wird?
Das einschlägige EU-Recht (Richtlinie 2012/34/EU)
sieht kein reines Grenzkostensystem vor, sondern erlaubt
den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Erhebung von
Vollkosten. Die Vorgabe von Trassenpreisen auf der Ba-
sis reiner Grenzkosten im nationalen Recht würde dazu
führen, dass den in privater Rechtsform organisierten In-
frastrukturbetreibern ein Defizit entsteht, das gegebe-
nenfalls durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden
müsste. Dieser Ausgleich ginge zulasten der staatlichen
Infrastrukturinvestitionen und wäre daher kontraproduk-
tiv.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE
LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 36):
In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Fi-
nanzhilfen des Bundes, die im Rahmen der Städtebauförde-
rung gewährt werden, auch zur Förderung von Sportstätten
eingesetzt?
Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung können
im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen auch zur
Errichtung und Sanierung von Sportstätten eingesetzt
werden. Dazu stehen den Städten und Gemeinden ak-
tuell jährlich 650 Millionen Euro Bundesmittel zur Städ-
tebauförderung zur Verfügung, in den Jahren 2011 bis
2015 insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro.
Konkrete Daten zum anteiligen Einsatz der Bundes-
mittel Städtebauförderung für Sportstätten liegen dem
Bund jedoch nicht vor.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341,
Frage 21):
Haben die beiden in meiner mündlichen Frage 22 auf Bun-
destagsdrucksache 18/5160 genannten Gutachter des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit diesem ihren konkreten Informationsbedarf zum
Atomkraftwerk Gundremmingen schriftlich übermittelt (ge-
gebenenfalls bitte mit Angabe des Datums), und um welche
anzulegenden Randbedingungen genau handelt es sich bei
denjenigen, die sich laut der Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Florian Pronold, auf
meine oben genannte Frage im heutigen Regelwerk gegen-
über dem zur Errichtungszeit geltenden Regelwerk geändert
haben (bitte vollständige Angabe; vergleiche Plenarprotokoll
18/111, Anlage 18)?
Der Informationsbedarf der Sachverständigen des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit ist auf einem Projektgespräch zur
noch nicht abgeschlossenen Stellungnahme deutlich ge-
worden.
Für diese Stellungnahme wird die genehmigte und re-
alisierte Anlagenauslegung am Maßstab des aktuellen
kerntechnischen Regelwerks, insbesondere der zuletzt
am 3. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Si-
cherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, bewertet.
Eine vollständige Beschreibung, wie sich seit Errich-
tung des Kernkraftwerkes Gundremmingen bis zum heu-
tigen Tag das Regelwerk weiterentwickelt hat, ist nicht
Teil der Stellungnahme der Sachverständigen des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re-
aktorsicherheit.
Ein essenzieller Punkt, der Ihnen bereits in der Ant-
wort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
17/14511 mitgeteilt wurde, ist, dass im Teilerrichtungs-
gutachten für die zweite Teilgenehmigung von Septem-
ber 1977 die beteiligten Gutachter im Rahmen der Be-
gutachtung des Redundanzgrades des Nachkühlsystems
auf Basis des Einzelfehlerkriteriums auf den verringer-
ten Redundanzgrad in Bezug auf Einwirkungen von au-
ßen hinwiesen. Es seien jedoch in den einschlägigen Re-
geln und Richtlinien keine Anforderungen an den
Redundanzgrad der Nachwärmeabfuhrsysteme bei Ein-
wirkungen von außen gestellt. Die Gutachter werteten
die gewählte Auslegung als ausreichend.
Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hatte um
diese Auslegung wissend in ihrer Anlage 1 zum Ergeb-
nisprotokoll der 189. RSK-Sitzung von Oktober 1983
keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme des Kern-
kraftwerkes geäußert.
11028 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 38):
Wann soll über den Verlängerungs- und Aufstockungsan-
trag zur Förderung des Vorhabens TARGET der Rheinisch-
Westfälischen Technischen Hochschule, RWTH, Aachen ent-
schieden werden (vergleiche Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und For-
schung, Stefan Müller, auf meine mündliche Frage 24, Plenar-
protokoll 18/108, Seiten 10350 f., sowie Nichtbeantwortung
des betreffenden zweiten Teils dieser Frage), und gegebenen-
falls welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse hat in diesem
Kontext die angekündigte Klärung der für die Bundesregie-
rung „nicht nachvollziehbaren“ Aussage(n) von Professor
Dr. Hans-Josef Allelein erbracht (vergleiche Plenarprotokoll
18/108, Seite 10351)?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Energie, BMWi, wird der Antrag des Zuwen-
dungsempfängers für eine Laufzeitverlängerung und
Mittelaufstockung des Vorhabens TARGET der RWTH
Aachen derzeit noch geprüft. Ein konkreter Termin für
die Förderentscheidung kann daher nicht angegeben
werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 39):
Inwieweit wurden bei der Entscheidung der Bundesregie-
rung, die Entwicklung neuer Methoden zur nichtinvasiven
Pränataldiagnostik seit dem Jahr 2000 mit insgesamt rund
1,65 Millionen Euro zu fördern – davon rund 225 000 Euro
gezielt für die Entwicklung eines Tests auf Erkennung des
Downsyndroms –, die gesellschaftlichen Folgen eines solchen
Tests und die möglicherweise diskriminierende Wirkung mit
berücksichtigt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach
Angabe der Bundesregierung das Ziel der Förderung von klei-
nen und mittleren Unternehmen, KMU, unter anderem die
„zukünftige Positionierung der antragstellenden Unternehmen
am Markt“ war?
Die Frage bezieht sich offenbar auf die Förderung des
Projekts zur Entwicklung und Evaluation nichtinvasiver
Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos fetaler
Trisomie 21. Die Entscheidung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung, BMBF, beruht auf der För-
derempfehlung eines unabhängigen interdisziplinären
Gutachtergremiums. Dieses berücksichtigt bei seinen Dis-
kussionen über die Förderung industrieller Forschungs-
und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben die im
Internet unter http://www.bmbf.de/de/10759.php einseh-
baren Kriterien. Dazu gehören die wissenschaftlich-
technische Qualität des Lösungsansatzes und das techno-
logische und wirtschaftliche Potenzial. Auch Überle-
gungen zu den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
ökologischen Chancen und Risiken, die mit wissenschaft-
lich-technischen Innovationen verbunden sein können,
gehen in die Einschätzung des Projekts mit ein.
Der Förderung lag das positive Votum einer unabhän-
gigen Ethikkommission zugrunde, zu der ich in der
nachfolgenden Frage ausführen werde. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der
heutigen Fragestunde verwiesen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 40):
Wer waren die Mitglieder des unabhängigen Gutachtergre-
miums, das im Rahmen der Förderrichtlinie „KMU-innovativ:
Biotechnologie-Biochance“ das LifeCodexx-Forschungspro-
jekt positiv bewertet hat, und von wem stammten die positi-
ven „Ethikvoten“, die für den Förderentscheid durch das Bun-
desministerium für Bildung und Forschung vorgelegen haben
sollen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4574)?
Folgende Personen gehörten dem unabhängigen Gut-
achtergremium an: Herr Professor Dr. Brunner,
Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfah-
renstechnik, IGB, Stuttgart (Vorsitz), Herr Professor
Dr. Berg, BayerCropScience, Ahrweiler, Herr Professor
Dr. Bier, Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Tech-
nik, IBMT, Potsdam, Herr Professor Dr. Dingermann,
Institut für Pharmazeutische Biologie, Universität
Frankfurt/Main, Frau Dr. Goll, TVM Capital, München,
Herr Professor Hafner, Institut für Medizintechnologie,
Universität Heidelberg, Institut für Molekular- und Zell-
biologie, Hochschule Mannheim, Herr Dr. Jessen,
Scienamics GmbH, Kiel, Herr Professor Dr. Rudolph,
Institut für Biotechnologie, Universität Halle, Frau
Dr. Schmidt, Technostart Beratungsgesellschaft mbH,
Ludwigsburg, Herr Professor Dr. Sieber, Lehrstuhl Che-
mie Biogener Rohstoffe, TU München.
Vor der Durchführung des Forschungsprojektes lag
ein positives Votum der zuständigen Landesärztekam-
mer Berlin vor.
Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben in spä-
teren Entwicklungsphasen – nach Beendigung der För-
derlaufzeit des Projektes – weitere Studienpartner ge-
wonnen, um gemeinsam eine klinische Validierung des
entwickelten Tests durchzuführen. Diese Partner konn-
ten für ihre jeweiligen Studienanteile ebenfalls positive
Voten der jeweils zuständigen Ethikkommissionen vor-
weisen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 41):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den ak-
tuellen Stand des Wiederaufbaus der vom Hochwasser betrof-
fenen Gebiete in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Kroa-
tien, und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung
bislang zu diesem Wiederaufbau beigetragen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11029
(A) (C)
(D)(B)
Zum Stand des Wiederaufbaus der vom Hochwasser
betroffenen Gebiete ist der Bundesregierung Folgendes
bekannt:
In Kroatien sind Häuser, eingebrochene Dämme und
die Infrastruktur größtenteils wiederaufgebaut.
In Serbien sind die Transportwege wieder nutzbar,
überflutete Ackerflächen wurden teilweise schon im Jahr
2014 noch einmal bestellt. Der Wiederaufbau von kom-
munaler Infrastruktur wird noch bis circa 2016 dauern,
die für die nationale Energieversorgung zentrale Tage-
baugrube in Kolubara ist jedoch wieder funktionsfähig.
In Bosnien und Herzegowina bestehen noch große
Probleme in der Landwirtschaft mit zerstörten Ackerflä-
chen, verlorenem Viehbestand und vor allem mit dislo-
zierten Minen aus dem Krieg.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Nothilfe
und über bestehende Strukturen der bilateralen techni-
schen und finanziellen Zusammenarbeit den Wiederauf-
bau betroffener Gebiete der Flutkatastrophe in Serbien
und Bosnien-Herzegowina unterstützt. Da Kroatien als
EU-Mitglied Anspruch auf Hilfe aus dem Solidaritäts-
fonds der Europäischen Union hatte, wurde dort keine
bilaterale Unterstützung durch die Bundesregierung ge-
leistet.
Konkret hat das Auswärtige Amt, AA, sofort nach der
Flutkatastrophe 350 000 Euro an Soforthilfe für Serbien
und Bosnien und Herzegowina zur Verfügung gestellt.
In Bosnien und Herzegowina hat das Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, BMZ, über die KfW 5 Millionen Euro für zinslose
Kleinstkredite – bis 3 000 Euro – zur Wiederherstellung
von Wohnraum und Kleingewerbe bereitgestellt; hieraus
wurden über 2 100 Kredite an kleinste, kleine und mitt-
lere Unternehmen, KKMU, und Haushalte ausgereicht.
Der Wiederaufbau von Wohnraum ist zum größten Teil
abgeschlossen, der Wiederaufbau von Kleingewerbe ist
teilweise erfolgt. Das AA hat 1 Million Euro für humani-
täre Soforthilfe und 1 Million Euro für die Räumung von
dislozierten Minen zur Verfügung gestellt. Mit den Mit-
teln der humanitären Soforthilfe wurden unter anderem
Hilfsmaßnahmen der Nichtregierungsorganisationen Ar-
beiter-Samariter-Bund, Help, DRK und Luftfahrt ohne
Grenzen, die einen Lkw-Konvoi mit insgesamt 250 Ton-
nen Hilfsgütern nach Bosnien auf den Weg gebracht ha-
ben, unterstützt.
In Serbien hat das BMZ über die Gesellschaft für in-
ternationale Zusammenarbeit, GIZ, mit circa 300 000
Euro zum Wiederaufbau von zwei Berufsschulen und ei-
nes Jugendbüros sowie zur Beschaffung von Abfall- und
Abwasserentsorgungsequipment beigetragen. Über die
KfW hat das BMZ in einem laufenden Programm bereits
zugesagte Mittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro gezielt
für die Instandsetzung der Wasserversorgungsinfrastruk-
tur in betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat
über die KfW mit 300 000 Euro die Wiederherstellung
der Wasserversorgung in drei Städten im Hochwasserge-
biet unterstützt.
Lassen Sie mich zum Schluss noch die Bedeutung
von Prävention hervorheben: Die verheerenden Über-
schwemmungen waren mitverursacht durch unzurei-
chenden Hochwasserschutz an vielen Flüssen und unzu-
reichende Maßnahmen des Katastrophenschutzes. Um
künftige Katastrophen dieser Art zu vermeiden, ist ein
verbesserter Hochwasserschutz an den Flüssen erforder-
lich. Die Vereinten Nationen haben die Federführung bei
der Konzeption dieser Maßnahmen übernommen. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
unterstützt in diesem Kontext mit 500 000 Euro die Ent-
wicklung einer neuen Methodik zur Planung der nach-
haltigen Waldbewirtschaftung in Serbien.
Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus
auch mit regionalen und bilateralen Programmen und
Projekten in ganz Südosteuropa daran, die Folgen des
Klimawandels in der Region abzumildern und den Aus-
stoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Mittel-
und langfristig kann dies zur Vorbeugung schwerer Na-
turkatastrophen beitragen.
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 42):
Welche weiteren der „Pflege von partnerschaftlichen Be-
ziehungen“ und der „gesetzlichen Auftragserfüllung“ dienen-
den und „zentral organisierten Großveranstaltungen mit Ver-
tretern ausländischer Nachrichtendienste“ hat die
Bundesregierung ähnlich wie die jährliche Bewirtung auf dem
Oktoberfest seit dem Jahr 2005 durchgeführt (vergleiche Ant-
wort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 24, An-
lage 20, Plenarprotokoll 18/111), und anlässlich welcher Ge-
legenheiten haben diese „auf Gegenseitigkeit“ beruhenden
Einladungen bereits zu Gegenbesuchen des Bundesnachrich-
tendienstes auf ähnlichen „Großveranstaltungen“ von „Vertre-
tern ausländischer Nachrichtendienste“ geführt (bitte Termin
und Ort dieser Veranstaltungen benennen)?
Im Zeitraum seit 2005 hat der BND Vertreter von aus-
ländischen Nachrichtendiensten – zusätzlich zum Okto-
berfest – zu folgenden jährlichen Veranstaltungen einge-
laden: Zum Neujahrsempfang für Vertreter ausländischer
Nachrichtendienste, seit 2009 zu einer Veranstaltung im
Frühjahr ebenfalls für Vertreter ausländischer Nachrich-
tendienste sowie dem Sommerfest des BND-Präsiden-
ten.
Diese Veranstaltungen dienen der Pflege partner-
schaftlicher Beziehungen insbesondere zu anderen
Nachrichtendiensten.
Einladungen als Gegeneinladung auszusprechen bzw.
zu kennzeichnen, ist allerdings unüblich. Gleichwohl
werden Vertreter des BND auch im Ausland regelmäßig
zu vergleichbaren Veranstaltungen sowie zum Beispiel
zu Feierlichkeiten anlässlich von Nationalfeiertagen und
Streitkräftetagen eingeladen. Auch dies entspricht den
national und international üblichen Gepflogenheiten,
nicht nur von Nachrichtendiensten.
11030 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 43):
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick
auf die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur
vollen EEG-Belastung (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz)
der Industrie auf selbstproduzierten Strom, und wann wird es
dazu nach Ansicht der Bundesregierung eine Entscheidung
geben?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die
bestehende Regelung zum Eigenverbrauch im EEG bei-
hilferechtskonform ist, und vertritt diese Position auch in
den Gesprächen mit der EU-Kommission. Im Interesse
der Planungs- und Investitionssicherheit für die betroffe-
nen Unternehmen strebt sie eine baldmögliche Entschei-
dung an.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 44):
Welche möglichen europarechtlichen Bedenken sieht die
Bundesregierung beim Vorschlag der IG BCE zum Aktionsplan
Klimaschutz 2020 und dem damit verbundenen Vorschlag für
eine Kapazitätsreserve für Braunkohlekraftwerke (www.welt.
de/print/die_welt/wirtschaft/article143027983/Gabriels-Kohle-
Abgabe-steht-kurz-vor-dem-Scheitern.html), und wie sieht
bezüglich der Umsetzung des Klimabeitrags bzw. IG-BCE-
Vorschlags der weitere Zeitplan aus (bitte unter Angabe der zu
ändernden Gesetze, Verordnungen bzw. sonstigen Regelun-
gen)?
Das BMWi prüft alle vorliegenden Maßnahmenvor-
schläge, auch in rechtlicher Hinsicht. Es wird eine Grund-
satzentscheidung über die zu ergreifende Maßnahme vor
der parlamentarischen Sommerpause angestrebt. Die ge-
setzliche Umsetzung wird im Rahmen des Strommarkt-
gesetzes und gegebenenfalls durch flankierende Rechts-
verordnungen nach der Sommerpause erfolgen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 45):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der ange-
strebte zusätzliche Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung,
KWK, tatsächlich zur Verringerung der CO2-Emissionen des
Kraftwerksparks beiträgt, wenn sie nicht gleichzeitig verbind-
lich für die Stilllegung CO2-intensiverer Kraftwerke auf der
Basis von Braun- oder Steinkohle in der entsprechenden Grö-
ßenordnung sorgt, und welche konkreten Voraussetzungen
müssen die zu fördernden KWK-Anlagen erfüllen, damit sie
die von der Bundesregierung in die Diskussion gebrachte er-
höhte KWK-Förderung in Anspruch nehmen können?
Im Zuge der aktuellen Debatte um ein Paket energie-
politischer Maßnahmen werden auch Instrumente disku-
tiert, mit denen besonders CO2-intensive alte Kraftwerke
in eine Reserve überführt und anschließend stillgelegt
werden. Die Gespräche hierzu dauern noch an.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 46):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den neu-
esten Untersuchungsergebnissen des Epidemiologischen
Krebsregisters Niedersachsen, EKN, zu statistisch auffällig
hohen Zahlen von Krebserkrankungen in Rotenburg/Wümme
(vergleiche unter anderem www.lk-row.de/city_ info/webac
cessibility/index.cfm?region_id=160&waid=27&design-id=
0&item_id=0&modul_id=2&record_id=72278&keyword=0
&eps=20&cat=0) und bereits länger bekannten, ebenfalls er-
höhten Fallzahlen in der Samtgemeinde Bothel, vor dem Hin-
tergrund, dass in diesen Regionen Erdgasförderung, zum Teil
auch mittels Frakking, betrieben wurde, und welche Möglich-
keiten sieht sie, zur Aufklärung der Ursachen und zur Vermei-
dung zukünftiger Fälle unter Berücksichtigung des Vorsorge-
prinzips beizutragen, auch vor dem Hintergrund von Studien
aus den USA (vergleiche unter anderem New York State
Department of Health, A Public Health Review of High Vo-
lume Hydraulic Fracturing for Shale Gas Development, 2014;
www.health.ny.gov/press/reports/docs/high_ volume_hydrau
lic_fracturing.pdf), die einen Zusammenhang zwischen Ge-
sundheitsproblemen und Erdgasförderung bzw. Fracking na-
helegen?
Die Aufklärung der Ursachen von statistisch auffällig
hohen Zahlen von Krebserkrankungen in bestimmten
Regionen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Lan-
desbehörden. Die beiden zitierten Auswertungen des
Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen erfolg-
ten im Auftrage des Landkreises Rotenburg/Wümme.
Auch die Ursachenforschung erfolgt durch den Land-
kreis, unterstützt von verschiedenen Behörden des Lan-
des Niedersachsen. Zurzeit läuft die Auswertung einer
Befragung sämtlicher Bewohner der Samtgemeinde Bo-
thel. Erst mit diesen individuellen Informationen aus der
Befragung kann versucht werden, eine Ursache für die
vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren und ge-
gebenenfalls konkrete Schlüsse aus den Untersuchungs-
ergebnissen des Epidemiologischen Krebsregisters Nie-
dersachsen zu ziehen. Nach vorliegenden Informationen
rechnet der Landkreis mit Ergebnissen aus der Befra-
gung im Herbst dieses Jahres.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 47):
Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammen-
hang zwischen Fracking-Aktivitäten der Öl- und Gasindustrie
und zunehmenden Krebsneuerkrankungen in Fracking-Regio-
nen angesichts der jüngst durch das Epidemiologische Krebs-
register Niedersachsen veröffentlichten Studie (www.krebsre
gister-niedersachsen.de/dateien/aktuellesnews/pdf/Bothel_Nach
bargemeinden/EKN_Bericht%20Nachbargemeinden%20SG%
20Bothel_062015.pdf), und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11031
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für
einen Zusammenhang zwischen den Fracking-Aktivitä-
ten der Öl- und Gasindustrie und den im Epidemiologi-
schen Krebsregister Niedersachsen für die Samtge-
meinde Bothel und die Stadt Rotenburg festgestellten
Krebsneuerkrankungen. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen vor, nach denen bei den bisherigen
Frac-Behandlungen in der Nähe der Samtgemeinde Bo-
thel krebserregende Substanzen freigesetzt worden sind.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 48):
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Er-
gebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie-
und Lymphomwerten in Fracking-Regionen abzuwarten, be-
vor sie durch eine gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrah-
men für den Einsatz der umstrittenen Gasfördermethode Fra-
cking in Deutschland schaffen will?
Unabhängig davon, dass für einen Zusammenhang
zwischen dem Einsatz der Fracking-Technologie und
den erhöhten Leukämie- und Lymphomwerten in der
Samtgemeinde Bothel und der Stadt Rotenburg keine
Anhaltspunkte vorliegen, hat die Bundesregierung weit-
gehende Verbote bzw. sehr strenge Anforderungen so-
wohl für die Anwendung der Fracking-Technologie als
auch für die herkömmliche Erdgasförderung in der ge-
setzlichen Neuregelung vorgeschlagen. Die Bundesre-
gierung ist daher der Auffassung, dass ein umgehendes
Inkrafttreten der vorgeschlagenen Neuregelungen vor
dem Bekanntwerden der Ergebnisse der Ursachenerkun-
dungen für die Krebsfälle auch aus Aspekten des Ge-
sundheitsschutzes sinnvoll ist.
Darüber hinaus gilt auch weiterhin, dass bereits nach
den geltenden bergrechtlichen Regelungen des Bundes
bei der Zulassung eines Bergbaubetriebes Gefahren für
die Gesundheit der Beschäftigten und Dritter im Betrieb
auszuschließen und öffentliche Interessen zu berücksich-
tigen sind. Insofern bietet bereits das geltende Bundes-
recht ausreichend Handlungsspielraum, um gesundheits-
gefährdenden Gasförderbetrieben Auflagen zur Vorsorge
zu erteilen oder diese gegebenenfalls zu untersagen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 49):
Zu welchem Ergebnis kamen die „von den zuständigen
Landesgesundheits- und -bergbehörden“ durchgeführten Un-
tersuchungen, mit denen nach Aussage der Bundesregierung
vom 8. Oktober 2014 geklärt werden sollte, „ob die Aktivitä-
ten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang
mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vergleiche Antwort
der Bundesregierung auf die mündliche Frage 58 des Abge-
ordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/56), und wel-
che Umweltuntersuchungen zur Feststellung möglicher Ursa-
chen der auffälligen Krebsraten in Rotenburg, zum Beispiel
Proben von Luft und Grundwasser in der Nähe von Bohrlö-
chern, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Er-
scheinen der durch das Epidemiologische Krebsregister Nie-
dersachsen veröffentlichten Studie (www.krebsregister-
niedersachsen.de/dateien/aktuellesnews/pdf/EKN_Bericht_
SG%20Bothel_2014_09_11.pdf) durchgeführt?
Die in der mündlichen Fragestunde vom 8. Oktober
2014 erwähnten Untersuchungen der niedersächsischen
Landesgesundheits- und Bergbehörden zu den Ursachen
für den Anstieg der Krebsneuerkrankungen sind noch
nicht abgeschlossen.
Nach Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfolgt die
Ursachenerforschung durch den Landkreis, der hier im
eigenen Wirkungskreis tätig wird. Er wird dabei durch
die Landesregierung und insbesondere das Niedersächsi-
sche Landesgesundheitsamt beratend unterstützt. Zurzeit
läuft die Auswertung einer Befragung sämtlicher Be-
wohner der Samtgemeinde Bothel. Der diesbezügliche
Fragebogen wurde vom Landkreis mit Unterstützung des
Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes konzipiert.
Erst mit diesen individuellen Informationen aus der Be-
fragung kann versucht werden, eine Ursache für die
vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren. Der
Landkreis rechnet mit Ergebnissen aus der Befragung im
Herbst dieses Jahres.
Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Ener-
gie und Geologie hat Untersuchungen zu den Quecksil-
berbelastungen von Boden und Grundwasser in der Um-
gebung von Erdgasförderplätzen vorgenommen. Dabei
wurden zum Teil Werte oberhalb der niedersächsischen
Hintergrundwerte festgestellt. Stoffkonzentrationen, die
Gefahren für Grundwasser, Menschen und Tiere verursa-
chen, wurden jedoch bislang nicht festgestellt. Die Un-
tersuchungen an den Förderplätzen sind noch nicht abge-
schlossen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 50):
Misst die Bundesregierung dem präventiven Gesundheits-
und Umweltschutz einen hohen Stellenwert bei, und, wenn ja,
mit welcher Begründung will die Bundesregierung die An-
wendung der Fracking-Technologie gesetzlich ermöglichen,
obwohl die Bundesregierung nach eigener Aussage „nicht
einschätzen (kann), ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in
einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkran-
kungen stehen“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf
die mündliche Frage 59 des Abgeordneten Hubertus Zdebel,
Plenarprotokoll 18/56) und somit einen Kausalzusammen-
hang nicht ausschließt?
Die Bundesregierung misst dem präventiven Gesund-
heits- und Umweltschutz höchste Bedeutung zu und hat
daher weitgehende Verbote bzw. sehr strenge Anforde-
rungen sowohl für die Anwendung der Fracking-Tech-
nologie als auch für die herkömmliche Erdgasförderung
vorgeschlagen.
Allerdings liegen für einen Zusammenhang der fest-
gestellten Krebsneuerkrankungen in der Samtgemeinde
11032 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Bothel und in Rotenburg mit der Fracking-Technologie
kein Anhaltspunkte vor. Insofern ist dieser Ursachenzu-
sammenhang von der Frage des Abgeordneten Zdebel
aus dem Oktober 2014 (Plenarprotokoll 18/56) zu unter-
scheiden, inwiefern die Erdgasförderung als Ursache
ausgeschlossen werden kann.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 51):
Welche neuen Ergebnisse bzw. Erkenntnisse wurden im
Rahmen des Forschungsprojektes „Sportstätten im demografi-
schen Wandel“ (Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie) gewonnen, und welchen Hand-
lungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus im Einzelnen
ab?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens konnten eine
Reihe von neuen Erkenntnissen erzielt werden. Es liefert
erstmals eine Diskussionsgrundlage über sich verän-
dernde Strukturen im Sport. Nach Auffassung der Gut-
achter führt die demografische Entwicklung zu einer Re-
duktion des Bedarfs an Sportstätten und dadurch zu einer
Reduktion der jährlichen Kosten für die Sportstättenin-
frastruktur von 1,7 Milliarden Euro. Dies entspricht
8 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Der Anteil der
Sporttreibenden wird durch den demografischen Wandel
bis 2030 um 4 Prozent reduziert. Insbesondere bei Ball-
sportarten ist der Rückgang mit 15 Prozent besonders
stark ausgeprägt. Bei altersgerechten Sportarten wie
Wandern ist hingegen mit einem leichten Wachstum zu
rechnen.
Damit die projizierten Einsparungen nach Auffassung
der Gutachter in der Sportinfrastruktur realisiert werden
können, müssen Sportstätten zeitnah bedarfsgerecht um-
oder rückgebaut werden. Allerdings können aus der Stu-
die keine konkreten Rückschlüsse für den Umbau in ein-
zelnen Regionen abgeleitet werden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/5341, Frage 52):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass
etwa 300 von der Bundeswehr ausgemusterte Schützenpanzer
vom Typ Marder von der bulgarischen Firma BIEC an die
Ukraine verkauft wurden, und inwieweit kann die Bundesre-
gierung sicherstellen, dass diese von Deutschland gelieferten
Schützenpanzer vom Typ Marder, die angeblich ohne Bewaff-
nung an die Firma BIEC verkauft wurden, nicht zu militäri-
schen Zwecken in wiederaufgerüsteter Version eingesetzt
werden (www.lifenews.ru/news/154969)?
Der Bundesregierung ist ein entsprechender Ausfuhr-
oder Verkaufsvorgang nicht bekannt. Auch ein entspre-
chender Demilitarisierungsvorgang von circa 300 Schüt-
zenpanzern des Typs Marder ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Bei einer Demilitarisierung könnte zwar
die Kriegswaffeneigenschaft des betreffenden Fahrzeugs
untergehen, dies wird aber jeweils im Einzelfall geprüft.
Jedoch würde ein Schützenpanzer des Typs Marder auch
in einer demilitarisierten Version (ohne Waffenanlage
und mit geschwächter Panzerung) und nach Wegfall der
Kriegswaffeneigenschaft bei der Verbringung oder Aus-
fuhr weiterhin den Bestimmungen des Außenwirtschafts-
rechts unterliegen. Es ist dafür weder eine Ausfuhrge-
nehmigung beantragt noch erteilt worden.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/5341, Frage 53):
Welche Kenntnisse – auch nachrichtendienstliche – hat die
Bundesregierung über den in einem Artikel der türkischen Ta-
geszeitung Cumhuriyet vom 29. Mai 2015 beschriebenen
Sachverhalt, in dem mittels Bildern von Videoaufnahmen
über eine Waffenlieferung für islamistische Kämpfer in Syrien
aus der Türkei Anfang 2014 berichtet wird, woraufhin die tür-
kischen Behörden eine Nachrichtensperre über den Fall ver-
hängt hatten und der Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan
den Chefredakteur anzeigte und die türkische Staatsanwalt-
schaft Ermittlungen gegen Cumhuriyet wegen Geheimnisver-
rats und Spionage einleitete, und inwieweit hat die Bundes-
regierung gegenüber ihrem NATO-Verbündeten Türkei diesen
Sachverhalt thematisiert?
Der Artikel in der Zeitung Cumhuriyet vom 29. Mai
2015 ist der Bundesregierung bekannt. Die darin thema-
tisierten angeblichen Waffenlieferungen von Januar
2014 waren bereits mehrfach Gegenstand von Pressebe-
richterstattung sowie von parlamentarischen Anfragen
aus dem Bundestag. Ihre Erkenntnisse dazu hat die Bun-
desregierung in mehreren Antworten auf parlamentari-
sche Anfragen dargelegt, zuletzt in ihrer Antwort auf die
schriftliche Frage Nummer 16 der Abgeordneten Katrin
Kunert auf Bundestagsdrucksache 18/5062. Neue Er-
kenntnisse zu dem Vorfall liegen ihr nicht vor.
Da die Bundesregierung zu dem Sachverhalt neben
der Presseberichterstattung keine eigenen Erkenntnisse
hat, hat sie den Sachverhalt gegenüber der Türkei bis-
lang nicht angesprochen. Die Lage in Syrien und die tür-
kische Syrien-Politik sind hingegen regelmäßig Thema
in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit der
Türkei.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/5341, Frage 54):
Wie hoch ist der Ansatz für die humanitären Krisen der
höchsten Stufe – Level-3-Krisen –, also für den Irak, Syrien,
die Zentralafrikanische Republik und den Südsudan, inner-
halb des Gesamtansatzes für humanitäre Hilfsmaßnahmen im
Ausland (Titel 687 32) im Haushaltsplan 2015?
Die humanitären Krisen in Syrien, im Irak, im Südsu-
dan und in der Zentralafrikanischen Republik stellen ei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11033
(A) (C)
(D)(B)
nen Schwerpunkt des humanitären Engagements der
Bundesregierung dar.
Im Jahr 2015 sind Mittel in Höhe von insgesamt rund
180 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in
diesen Krisen vorgesehen. Dies entspricht fast der Hälfte
des Gesamtansatzes für humanitäre Hilfe, der 2015 bei
400 Millionen Euro liegt.
Die Mittel für die vier genannten Krisen teilen sich
wie folgt auf die einzelnen Krisen auf: Syrien: 111 Mil-
lionen Euro, Irak: rund 40 Millionen Euro. Weitere 10 Mil-
lionen Euro werden entsprechend der sich entwickelnden
Krisenlagen in Syrien und Irak flexibel eingesetzt. Zentral-
afrikanische Republik: rund 7 Millionen Euro, Südsu-
dan: rund 12,2 Millionen Euro.
Anlage 39
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
18/5341, Frage 55):
Welche Bundesländer haben inzwischen erklärt, dass sie
beim Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen bereit sind,
Globalzustimmungen zu erteilen und Verfahrenserleichterun-
gen zu ergreifen (vergleiche Antwort der Bundesregierung
auf meine schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache
18/4993), und warum ist die Bundesregierung nicht bereit, in
der Türkei eine Visumbeantragung per E-Mail zu ermöglichen
(Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage
29 auf Bundestagsdrucksache 18/5161), obwohl hiermit im
Libanon gute Erfahrungen gemacht werden und die Wartezeit
zur Vorsprache in der Türkei zuletzt auf bis zu ein Jahr ange-
stiegen ist (Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juni
2015) und obwohl Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/86/
EG vom 22. September 2003 insgesamt nur eine maximal
neunmonatige Bearbeitungszeit zulässt (wovon Abweichun-
gen nur bei schwierigen Antragsprüfungen, nicht aber auf-
grund mangelnder Arbeitskapazitäten erlaubt sind; bitte nach-
vollziehbar darlegen)?
Zum ersten Teil Ihrer Frage:
Die Frage möglicher Verfahrensvereinfachungen war
auch Gegenstand des Gesprächs der Bundeskanzlerin
mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
der Länder.
Bisher haben acht Bundesländer ihre Zustimmung er-
klärt oder unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt,
dass der direkte Datenabgleich zum Status des Schutzbe-
rechtigten im Ausländerzentralregister technisch funk-
tioniert: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Ausländerzentralregister hat die Einrichtung des
automatisierten Datenabgleichs für Ende August ange-
kündigt.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Das persönliche Erscheinen der Antragsteller in der
Visastelle der Auslandsvertretung zum vereinbarten Ter-
min ist notwendig zur Vorlage von Unterlagen im Origi-
nal, für die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen und
für die vorgeschriebene Erfassung von Fingerabdrücken.
Das gilt auch für die Botschaft Beirut. Das dort einge-
richtete Mailpostfach dient lediglich der vereinfachten
Terminvergabe.
Für Visaverfahren beim Familiennachzug zu aner-
kannten Flüchtlingen aus Syrien steht in der Türkei die
Möglichkeit offen, ohne zeitliche Begrenzung Termine
telefonisch beim beauftragten externen Dienstleister, der
Firma iDATA, zu vereinbaren.
Dieses Verfahren ist anders als in Libanon, wo die
elektronische Terminvergabe genutzt wird. Dort können
aus organisatorischen Gründen Termine nicht unbe-
grenzt, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum frei-
geschaltet werden.
Ein zusätzliches Angebot eines gesonderten Mail-
postfachs, über das manuell vorgezogene Termine verge-
ben werden, bringt deshalb in der Türkei keinen ent-
scheidenden Vorteil.
In besonders dringlichen Notfällen werden auch in
der Türkei, unabhängig von Terminvereinbarung über
iDATA, vorgezogene Sondertermine vergeben.
Das Auswärtige Amt arbeitet daran, durch Personal-
aufstockungen und Verfahrensvereinfachungen das Ter-
minangebot und die Bearbeitungskapazitäten an den
betroffenen Auslandsvertretungen in der Region zu er-
höhen.
Anlage 40
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 56):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Fall
Ahmad Mansur, genauer das ägyptische Fahndungsersuchen,
während des Besuchs des ägyptischen Präsidenten el-Sisi in
Berlin zur Sprache gebracht worden ist?
Das ägyptische Fahndungsersuchen bezüglich Ahmad
Mansur wurde während des Besuchs von Staatspräsident
el-Sisi in Berlin nicht thematisiert.
Anlage 41
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 57):
Wann gab es Kontaktaufnahmen und mit welchem Inhalt
seitens ägyptischer Behörden nach der Einreise Ahmad
Mansurs Mitte Juni 2015 nach Deutschland?
Nach der Einreise Ahmad Mansurs in die Bundesre-
publik Mitte Juni 2015 gab es folgende Kontaktaufnah-
men seitens ägyptischer Behörden, die Herrn Mansur be-
trafen:
Am 20. Juni 2015 teilte das Bundeskriminalamt dem
ägyptischen Interpol-Zentralbüro mit, dass Herr Mansur
festgenommen wurde, und bat um Bestätigung, dass das
11034 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015
(A) (C)
(D)(B)
Fahndungsersuchen noch aktuell sei. Dies wurde am
gleichen Abend bestätigt.
Am 21. Juni 2015 erfolgte durch das Bundeskriminal-
amt auf Nachfragen der ägyptischen Seite eine entspre-
chende Empfangsbestätigung.
Am 21. Juni 2015 gingen insgesamt vier ägyptische
Verbalnoten beim Auswärtigen Amt ein, mit denen um
Auslieferung von Ahmad Mansur ersucht wurde und
Auslieferungsunterlagen übermittelt wurden.
Am 22. Juni 2015 erfolgten zwei Telefonate zwischen
der ägyptischen Botschaft und dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz, in denen der Gang
eines deutschen Auslieferungsverfahrens erläutert wurde
und die Entscheidung der Bundesregierung, dass eine
Auslieferung ausgeschlossen war, mitgeteilt wurde.
Ebenfalls am 22. Juni 2015 wurden dem ägyptischen
Botschafter in einem Gespräch im Auswärtigen Amt die
Gründe für die Freilassung von Ahmad Mansur erläutert.
Am 22. Juni 2015 übermittelte Interpol Kairo elektro-
nisch Auslieferungsunterlagen an das Bundeskriminal-
amt.
Am 23. Juni 2015 telefonierte die ägyptische Bot-
schaft zweimal mit dem Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz, dabei wurde die ägyptische
Stellungnahme zur Freilassung entgegengenommen.
Weitere Kontakte betreffend die Festnahme von
Herrn Mansur gab es bis zum Tag seiner Ausreise nicht.
Kontakt mit der ägyptischen Seite betreffend Herrn
Mansur gab es somit nur nach dessen Festnahme.
Anlage 42
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 58):
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung nach
den Vorschlägen der deutsch-israelischen Schulbuchkommis-
sion zur Darstellung Israels und des Judentums unternehmen,
und bis wann wird es eine Evaluierung vonseiten der Bundes-
regierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge geben?
Die Bundesregierung begrüßt Initiativen, die zur kriti-
schen Auseinandersetzung mit der Darstellung Israels
und des Judentums im Rahmen des schulischen Unter-
richts beitragen.
Die Arbeit der deutsch-israelischen Schulbuchkom-
mission wird in Drei-Jahres-Zyklen gefördert. Dem Aus-
wärtigen Amt liegt ein Projektantrag zur Fortführung der
Arbeit der deutsch-israelischen Schulbuchkommission
für die Jahre 2016 bis 2018 zur Prüfung vor. Der künf-
tige Fokus der Arbeit soll dabei auf der Sensibilisierung
möglicher Multiplikatoren – Bildungsbehörden, Verlage,
Schulbuchautoren und -autorinnen und Lehrkräfte –, der
Entwicklung von Modellunterrichtseinheiten und einem
fortgeführten Monitoring neu erscheinender Schulbü-
cher liegen. In diesem Rahmen soll auch die Umsetzung
der Vorschläge evaluiert werden.
Die Zuständigkeit für Lehrpläne und den Inhalt von
Schulbüchern liegt ausschließlich bei den Ländern.
Diese stimmen sich, unter anderem in der ständigen
Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-
republik Deutschland, autonom ab.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
114. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
ZP 1 Auslaufen des Finanzhilfeprogramms fürGriechenland
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 2 Aktuelle Stunde zum Tarifkonflikt bei derDeutschen Post AG
Anlagen