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    Plenarprotokoll 18/114 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 114. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 10955 A Gedenken an das Massaker von Srebrenica im Juli 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10955 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: zur Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10955 D Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 10955 D Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10957 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10962 C Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10966 A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10968 A Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . 10971 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10972 A Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10973 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10975 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10976 B Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10977 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10977 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10979 A Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 10980 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobi- litäts-Richtlinie; weitere Fragen . . . . . . . . . . 10981 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10981 B Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 10982 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 B Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10982 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10982 D Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 B Jana Schimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10983 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 C Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10983 D Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10984 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 A Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10984 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 10985 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 10985 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10985 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/5341 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 B Mündliche Frage 6 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beobachtung Ahmad Mansurs durch deut- sche Geheimdienste bzw. Polizeibehörden während seines Aufenthalts in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 D Zusatzfragen Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10986 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 A Mündliche Frage 7 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der für den Fall Mansur ausge- sprochenen Warnungen von Interpol beim zuständigen Bundesamt für Justiz und beim Auswärtigen Amt Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 C Zusatzfragen Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10987 D Mündliche Frage 8 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedenken gegen eine nationale Ausschrei- bung zur Festnahme des ägyptischen Jour- nalisten Ahmad Mansur Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10989 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10989 D Mündliche Frage 9 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt des ägyptischen Ersuchens der Fahndung nach Ahmad Mansur und dies- bezügliche Stellungnahmen deutscher Be- hörden Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10990 C Mündliche Frage 10 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anstrengungen zur Stärkung der Presse- freiheit und zur Verhinderung unrechtmä- ßiger Verfolgung von Journalisten in Ägyp- ten Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10992 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 III Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10992 C Mündliche Frage 11 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen gegen die Festnahme und Auslieferung von Journalisten aus politi- schen Motiven Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 A Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10993 C Mündliche Frage 12 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Missbrauch des internationalen Haftbe- fehls von Interpol durch autoritäre Regime zum Aufspüren von politischen Dissidenten Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10994 A Zusatzfrage Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10994 C Mündliche Frage 17 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufzeigen der positiven Aspekte des Le- bens von Menschen mit Downsyndrom im Sinne von Artikel 8 der Behindertenrechts- konvention Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10995 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10995 C Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10996 B Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10996 D Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10997 A Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 B Mündliche Frage 18 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erfolgreiche Förderung der Berufsausbil- dungen zum Busfahrer und Lokführer durch die Bundesagentur für Arbeit von 2013 bis 2015 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 C Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10997 D Mündliche Frage 19 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der EU-Mitgliedstaaten zu den seit 2013 vorliegenden EFSA-Leitlinien zur Ri- sikobewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10998 D Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 A Mündliche Frage 20 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertreter des BMEL im Ständigen Aus- schuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel bei Themen mit Bezug zur Bienengesundheit im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 C Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10999 D Mündliche Frage 23 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmungsverhalten Deutschlands zur Medizinprodukte-Verordnung im Rat für Gesundheit am 19. Mai 2015 Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11000 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11000 C Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11001 B Mündliche Frage 24 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag des Europaparlaments zur Be- wertung von Hochrisikomedizinprodukten durch besondere benannte Stellen Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11001 D Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 A Mündliche Frage 25 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Diesjährige Veröffentlichung des Monitors Patientenberatung der Unabhängigen Pa- tientenberatung Deutschland Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 D Zusatzfragen Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11002 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 11003 B Mündliche Frage 26 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festhalten an der Veröffentlichung der Pflegenoten für Pflegeeinrichtungen trotz Kritik des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11003 C Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11004 A Mündliche Frage 27 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussagekräftige Informationen für Betrof- fene bis zur Überarbeitung des Bewer- tungssystems für Pflegeeinrichtungen Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11004 C Zusatzfrage Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11005 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rolle des Bundes beim Tarif- konflikt bei der Deutschen Post AG . . . . . . 11005 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11005 B Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 11006 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11007 C Ewald Schurer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11008 D Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11009 D Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 11011 A Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11012 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11013 C Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11014 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11015 D Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 11017 A Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 11018 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11019 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 11021 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Martina Renner (DIE LINKE) Quellenmeldungen des neonazistischen V-Mannes J. H. des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen beim Bundesamt für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Martina Renner (DIE LINKE) Zeitpunkt der Vernehmung des V-Mannes J. H. durch das Bundeskriminalamt bzw. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 V den Generalbundesanwalt im Rahmen der Ermittlungen gegen den Nationalsozialisti- schen Untergrund Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 C Anlage 4 Mündliche Frage 3 Heike Hänsel (DIE LINKE) Deutsche Beteiligung an Spionageangriffen von US-amerikanischen Nachrichtendiens- ten auf die französische Regierung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11021 C Anlage 5 Mündliche Frage 4 Andrej Hunko (DIE LINKE) Änderungen bei der Planung und Durch- führung von Maßnahmen des BND, des BKA und der Bundespolizei mit ägypti- schen Sicherheitsbehörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 A Anlage 6 Mündliche Frage 5 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Anwendung des Artikels 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention bei einer Einreise nach Deutschland über einen Drittstaat Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 B Anlage 7 Mündliche Frage 13 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personelle Ausstattung des Völkerstraf- rechtsreferats beim Generalbundesanwalt sowie der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen beim BKA Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11022 D Anlage 8 Mündliche Frage 14 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung der Ehe für gleichgeschlechtli- che Paare durch Gerichtsbeschluss in be- stimmten Staaten Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 B Anlage 9 Mündliche Frage 15 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Abführung der Dividenden seitens der KfW aus den Aktienbeständen der Deut- schen Post AG in den letzten zehn Jahren Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 C Anlage 10 Mündliche Frage 16 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Erhöhung des Gewinns und der Dividen- den der Deutschen Post AG im Interesse des Bundes als Anteilseigner Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11023 D Anlage 11 Mündliche Frage 21 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorbereitungsaktivitäten zur Wiederinbe- triebnahme des Euro Hawk „Full Scale Demonstrator“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 A Anlage 12 Mündliche Frage 22 Heike Hänsel (DIE LINKE) Möglicher Widerspruch bei der Umset- zung der Minsker Vereinbarungen und der Unterstützung der Ukraine beim Aufbau militärischer Kapazitäten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 Anlage 13 Mündliche Frage 28 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Anpassungen in der medizini- schen Betreuung von Schwangeren bei ei- nem Verdachtsbefund Trisomie 21 Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11024 D Anlage 14 Mündliche Frage 29 Kathrin Vogler (DIE LINKE) PraenaTest als Alternative zur invasiven Diagnostik Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 A Anlage 15 Mündliche Frage 30 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Un- tersuchungen auf mögliche Beeinträchti- gungen des Kindes und Auseinanderset- zung mit ethischen Folgen des PraenaTests Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 B Anlage 16 Mündliche Frage 31 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Messungen bestimmter Fahrrinnentiefen auf der Elbe von 2010 bis 2014 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11025 D Anlage 17 Mündliche Frage 32 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Erhöhung der Mindestfahrrinnentiefe auf der Elbe durch den Bau der Staustufe bei Decin Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11026 B Anlage 18 Mündliche Fragen 33 und 34 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hochgeschwindigkeitsstrecke Erfurt–Halle/ Leipzig Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11026 B Anlage 19 Mündliche Frage 35 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vor- und Nachteile eines Trassenpreissys- tems für Schienenwege nach dem EU-Re- gelvorschlag Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 A Anlage 20 Mündliche Frage 36 Katrin Kunert (DIE LINKE) Einsatz von Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Städtebauförderung zur För- derung von Sportstätten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 B Anlage 21 Mündliche Frage 37 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schriftliche Übermittlung des konkreten Informationsbedarfs zum Atomkraftwerk Gundremmingen durch zwei Gutachter an das BMUB Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11027 C Anlage 22 Mündliche Frage 38 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Entscheidung über den Ver- längerungs- und Aufstockungsantrag zur Förderung des Vorhabens TARGET der RWTH Aachen Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 VII Anlage 23 Mündliche Frage 39 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung gesellschaftlicher Folgen bei der Entscheidung zur Förderung der Entwicklung neuer Methoden zur nicht- invasiven Pränataldiagnostik Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 A Anlage 24 Mündliche Frage 40 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitglieder des Gutachtergremiums und Urheber der Ethikvoten zur positiven Be- wertung des Forschungsprojekts der Firma LifeCodexx AG Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 C Anlage 25 Mündliche Frage 41 Inge Höger (DIE LINKE) Stand des Wiederaufbaus der vom Hoch- wasser betroffenen Gebiete in Bosnien- Herzegowina, Serbien und Kroatien Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11028 D Anlage 26 Mündliche Frage 42 Andrej Hunko (DIE LINKE) Großveranstaltungen mit Vertretern aus- ländischer Nachrichtendienste seit 2005 Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11029 C Anlage 27 Mündliche Frage 43 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungen zur vollen EEG-Belastung der Industrie auf selbst produzierten Strom Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 A Anlage 28 Mündliche Frage 44 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche europarechtliche Bedenken in Bezug auf den Vorschlag der IG BCE zum Aktionsplan Klimaschutz 2020 und zur Kapazitätsreserve für Braunkohlekraft- werke Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 A Anlage 29 Mündliche Frage 45 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zur Verringerung der CO2-Emissionen des Kraftwerksparks Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 B Anlage 30 Mündliche Frage 46 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und dem erhöhten Auf- kommen von Krebserkrankungen in Rotenburg/Wümme und in der Samtge- meinde Bothel Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 C Anlage 31 Mündliche Frage 47 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Zunehmende Krebsneuerkrankungen in Fracking-Regionen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11030 D Anlage 32 Mündliche Frage 48 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Gesetzliche Neuregelungen zum Einsatz von Fracking unter Berücksichtigung der VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 Erkundung von Ursachen erhöhter Leu- kämie- und Lymphomwerte in Fracking- Regionen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 A Anlage 33 Mündliche Frage 49 Herbert Behrens (DIE LINKE) Ergebnis der Untersuchungen der Landes- gesundheits- und -bergbehörden hinsicht- lich eines möglichen Zusammenhangs zwi- schen den Aktivitäten der Erdgasindustrie und Krebsneuerkrankungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 B Anlage 34 Mündliche Frage 50 Herbert Behrens (DIE LINKE) Präventiver Gesundheits- und Umwelt- schutz vor dem Hintergrund eines mögli- chen Zusammenhangs zwischen der Anwendung von Fracking und Krebsneu- erkrankungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11031 D Anlage 35 Mündliche Frage 51 Katrin Kunert (DIE LINKE) Ergebnisse des Forschungsprojekts „Sport- stätten im demografischen Wandel“ Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 A Anlage 36 Mündliche Frage 52 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verkauf von 300 ausgemusterten Marder- Schützenpanzern der Bundeswehr von der bulgarischen Firma BIEC an die Ukraine Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 B Anlage 37 Mündliche Frage 53 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einleitung von Ermittlungen gegen die Zei- tung Cumhuriyet durch die türkische Staatsanwaltschaft nach Veröffentlichung von Bildern über eine türkische Waffenlie- ferung für islamistische Kämpfer in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 C Anlage 38 Mündliche Frage 54 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der bereitgestellten Mittel für huma- nitäre Krisen der höchsten Stufe im Haus- haltsplan 2015 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11032 D Anlage 39 Mündliche Frage 55 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Bereitschaft bestimmter Bundesländer zur Erteilung von Globalzustimmungen und Ergreifung von Verfahrenserleichterungen beim Familiennachzug zu syrischen Flücht- lingen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 A Anlage 40 Mündliche Frage 56 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behandlung des Falls Mansur während des Besuchs des ägyptischen Präsidenten el-Sisi in Berlin Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 IX Anlage 41 Mündliche Frage 57 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontaktaufnahmen seitens ägyptischer Be- hörden nach der Einreise Ahmad Mansurs nach Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11033 D Anlage 42 Mündliche Frage 58 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung und Evaluierung der Vor- schläge der deutsch-israelischen Schul- buchkommission Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11034 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 10955 (A) (C) (D)(B) 114. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11021 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 01.07.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2015 Groneberg, Gabriele SPD 01.07.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 01.07.2015 Ilgen, Matthias SPD 01.07.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 01.07.2015 Kiziltepe, Cansel SPD 01.07.2015 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.07.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 01.07.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 1): Wie viele Quellenmeldungen des neonazistischen V-Man- nes J. H. des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor? In Ihrer Frage verwenden Sie den vollständigen Na- men der Person. Hinzu kommt, dass die Person aufgrund der umfangreichen medialen Berichterstattung inzwi- schen in der Öffentlichkeit bekannt ist. Auch wurden Bilder von J. H. in Zeitungen und im Internet veröffent- licht. Wenn ich Ihre Frage beantworten würde, würde ich mittelbar bestätigen, ob J. H. eine V-Person war oder nicht. Nicht nur zum Schutz der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden, sondern insbesondere zur Wahrung der grundgesetzlich geschützten Persönlich- keitsrechte des J. H. kann ich Ihnen daher auf Ihre Frage keine Antwort geben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 2): Wann hat das Bundeskriminalamt bzw. der Generalbun- desanwalt beim Bundesgerichtshof eine Vernehmung des neo- nazistischen V-Mannes J. H. im Rahmen der Ermittlungen ge- gen den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund, NSU, durchgeführt? J. H. wurde im Ermittlungsverfahren des Generalbun- desanwalts zum Nationalsozialistischen Untergrund we- der vom Generalbundesanwalt noch vom Bundeskrimi- nalamt vernommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/5341, Frage 3): Kann die Bundesregierung eine Unterstützung vonseiten des Bundesnachrichtendienstes oder anderer deutscher Nach- richtendienste von Spionageangriffen von US-amerikanischen Nachrichtendiensten auf die französische Regierung aus- schließen, und wenn nein, welche Erkenntnisse hat die Bun- desregierung über eine deutsche Beteiligung (www.spiegel.de/ politik/deutschland/bnd-half-beim-ausspionieren-der-franzoe sischen-regierung-a-1031374.html und Ausschnitt aus der Bundespressekonferenz vom 24. Juni 2015, ab Minute 38:59 Sekunden auf www. youtube.com/watch?v=4yUu8ReVhM8& feature=youtu.be)? Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Selekto- renliste kann ich Ihnen für den Bundesnachrichtendienst folgendes mitteilen: Der Bundesnachrichtendienst kooperiert im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages und unter Einhaltung deut- scher Gesetze mit ausländischen, auch US-amerikani- schen Partnern. Die fragegegenständlichen Erkenntnisse sind Gegenstand des 1. Parlamentarischen Untersu- chungsausschusses der 18. Wahlperiode („NSA“). Die Bundesregierung prüft derzeit, inwieweit Auskünfte zu solchen Einzelheiten der Kooperation des Bundesnach- richtendienstes mit der NSA unter Wahrung der rechtli- chen Voraussetzungen und Achtung gegenseitiger Über- einkommen erteilt werden können. Dies auch vor dem Hintergrund einer möglichen Beauftragung eines Sach- verständigen durch die Bundesregierung. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Unterstützung US-ameri- kanischer Nachrichtendienste durch deutsche Nachrich- tendienste bei Spionageangriffen auf die französische Regierung vor. Gleiches hat das Bundesministerium der Verteidigung für den Militärischen Abschirmdienst mit- geteilt. Anlagen 11022 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 4): Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichten- dienstes, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundes- polizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4915 erge- ben (bitte angeben, ob die Kooperationen „Expertenaustausch auf Fachebene“ [Frage 8], Treffen der Staatsschutz-Abtei- lungsleiter von National Security Sector, NSS, und BKA zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ [Frage 12], Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicherheit und zu Grenzkontrolle und Rückführungen [Frage 20], Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskontrolle [Frage 21] sowie „Hospita- tion von Vertretern des ägyptischen National Security Sectors bei der Absicherung von einem Fußballspiel“ [Frage 23] statt- gefunden haben bzw. verschoben, gestrichen oder ersetzt wur- den), und welchen Stand haben die Verhandlungen über ein polizeiliches Sicherheitsabkommen mit Ägypten (bitte ange- ben, wann es nach derzeitigem Stand unterzeichnet und bzw. oder dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden soll)? Die Maßnahmen des Bundeskriminalamtes „Exper- tenaustausch auf Fachebene zum Thema ,Terrorismus-/ Extremismusbekämpfung‘“ (Frage 8) sowie „Erfah- rungsaustausch Abteilungsleiter National Security Sec- tor und Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalam- tes zum Thema ,Terrorismusbekämpfung‘“ (Frage 12) befinden sich noch in der Abstimmung. Ein der ägypti- schen Seite ursprünglich für den 19. und 20. Mai 2015 vorgeschlagener Termin für ein Gespräch der Fachebene hat nicht stattgefunden. Bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnah- men der Bundespolizei haben sich hinsichtlich Frage 20 „Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicher- heit, Grenzkontrolle und Rückführungen“ und Frage 21 „Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskont- rolle“ keine Änderungen ergeben. Die „Hospitation von Vertretern des ägyptischen Na- tional Security Sectors bei der Absicherung eines Fuß- ballspiels“ (Frage 23) hat am 30. Mai 2015 im Rahmen eines Besuches des DFB-Pokal-Finales in Berlin stattge- funden. Die Verhandlungen mit Ägypten über ein Abkommen zur Polizeizusammenarbeit sind noch nicht abgeschlos- sen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können keine näheren Angaben gemacht werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/5341, Frage 5): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Rechtsprechung (vergleiche Oberlandesgericht (OLG) Stutt- gart, Urteil vom 2. März 2010 – 4 Ss 1558/09 –, juris, Rand- nummer 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2008 – 5 Ss 122/08 –, juris, Randnummer 4), dass der Schutz durch Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, grundsätzlich nicht schon dadurch verloren geht, dass eine Einreise aus einem Drittstaat und nicht direkt aus dem Her- kunftsstaat erfolgt ist, sofern der Drittstaat nur durchreist wurde und der Aufenthalt dort nicht schuldhaft verzögert wurde (bitte ausführlich begründen), und welche Informatio- nen oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie viele der von der Bundespolizei festgestellten unerlaubten Einreisen wegen des Schutzes nach Artikel 32 Absatz 1 GFK letztlich nicht zu einer Verurteilung führten (bitte auch Ein- schätzungen fachkundiger Bediensteter berücksichtigen)? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der zitierten Oberlandesgerichte, dass ein Ausländer den Schutz aus Artikel 31 Absatz 1 des Abkommens über die Rechtstel- lung der Flüchtlinge – Genfer Flüchtlingskonvention – zwar bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat verlieren kann, dies jedoch nur dann geschieht, wenn es dem Ein- reisenden tatsächlich möglich gewesen wäre, in dem Drittstaat Aufenthalt zu nehmen und dort kein schuldhaft verzögerter Aufenthalt vorliegt. Denn die Voraussetzun- gen des Artikel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonven- tion liegen nicht nur bei Ausländern vor, die direkt aus dem Verfolgerstaat einreisen, sondern grundsätzlich auch bei Personen, die über einen Drittstaat einreisen (vergleiche Nummer 95.5.4 der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz). Hierfür ist aller- dings erforderlich, dass die Flucht nicht bereits im Dritt- staat beendet war, weil es dann an der in Artikel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention vorausgesetzten Unmittelbarkeit der Einreise fehlen würde. Die Unmittelbarkeit kann etwa dadurch zum Aus- druck kommen, dass er sich während seines Aufenthalts in dem sicheren Drittstaat sofort um Weiterreisemöglich- keiten bemüht. Auch dann handelt es sich um eine bloße Durchreise und der Status kann erhalten bleiben (verglei- che Bundesverfassungsgericht vom 8. Dezember 2014, Az. 2 BvR 450/11, juris, Rn. 31 f.). Das Merkmal der „Unverzüglichkeit“ erfordert eine Asylantragstellung bei den deutschen Behörden nach der Einreise ohne schuld- haftes Zögern. Zu der Zahl der aufgrund des Schutzes nach Arti- kel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention nicht Ver- urteilten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor (in der mündlichen Frage wird versehentlich auf Ar- tikel 32 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention Be- zug genommen). Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 13): Welche personelle Ausstattung haben das Völkerstraf- rechtsreferat beim Generalbundesanwalt beim Bundesge- richtshof und die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und weiteren Straftaten nach dem Völker- strafgesetzbuch beim Bundeskriminalamt seit ihren Gründun- gen im Jahr 2002 (bitte jeweils nach Jahren auflisten)? Bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichts- hof wurde im Jahr 2009 ein eigenes Referat geschaffen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11023 (A) (C) (D)(B) das sich ausschließlich mit Verfahren wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, VStGB, befasst. Zuvor war die Verfolgung dieser Taten Teil des Aufgabenge- biets eines Referats der für die Verfolgung von Straftaten gegen die äußere Sicherheit zuständigen Abteilung. Eine aussagekräftige Darstellung der personellen Ausstattung dieses Referats unter dem Blickwinkel der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach dem VStGB vor dem Jahr 2009 ist daher nicht möglich. Das ausschließlich für die Verfolgung von Straftaten nach dem VStGB zuständige Referat hatte folgende Personalausstattung: Im Dezember 2009 und 2010 waren jeweils zwei Planbeamte und drei wissenschaftlich Mitarbeitende tä- tig. Im Dezember 2011 waren zwei Planbeamte und sechs wissenschaftlich Mitarbeitende, im Dezember 2012 drei Planbeamte und sechs wissenschaftlich Mitarbeitende tätig. Im Dezember 2013 waren zwei Planbeamte und drei wissenschaftlich Mitarbeitende tätig. Seitdem sind – Stand Dezember 2014 und Juni 2015 – drei Planbeamte und zwei wissenschaftlich Mitarbei- tende tätig. Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsver- brechen und weiteren Straftaten nach dem Völkerstraf- gesetzbuch, ZBKV, beim Bundeskriminalamt, BKA, hatte seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nachfolgende Personalausstattung; es handelt sich hierbei um Istzah- len: In den Jahren 2002 bis 2006 war jeweils ein Beschäf- tigter tätig, der temporäre Unterstützung durch ein bis zwei weitere Beschäftigte erhielt. In den Jahren 2007 und 2008 waren jeweils vier Be- schäftigte tätig, die temporäre Unterstützung durch ein bis zwei weitere Beschäftigte erhielten. In den Jahren 2009 und 2010 waren jeweils sieben Beschäftigte tätig, im darauffolgenden Jahr 2011 neun Beschäftigte. In den Jahren 2012 und 2013 waren jeweils zehn Be- schäftigte tätig, und seitdem – in den Jahren 2014 und 2015 – wieder neun Beschäftigte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 14): Welche Staaten – weltweit – haben nach Kenntnis der Bun- desregierung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch Gerichtsbeschluss eingeführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen um- fassenden Informationen vor. Aus Presseberichten oder Ähnlichem ist der Bundesregierung bekannt, dass Ge- richte in Argentinien, Brasilien, Kanada, Mexiko und den USA entschieden haben, dass Personen gleichen Ge- schlechts eine Ehe schließen dürfen. Die Entscheidun- gen beziehen sich zum Teil nur auf einzelne Bundesstaa- ten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 15): In welchem Umfang sind in den zurückliegenden zehn Jahren seitens der KfW Bankengruppe die Dividenden aus den Aktienbeständen der Deutschen Post AG an den Bund ab- geführt worden (bitte in Euro – absolute Summe und Jahres- daten – nennen), und sind für den Bundeshaushalt Einnahmen aus den Dividenden der oben genannten Aktienbestände für das Jahr 2015 und danach eingeplant bzw. in der Finanzpla- nung vorläufig veranschlagt (wenn ja, bitte diese nennen)? In den zurückliegenden zehn Jahren sind folgende Beträge von der KfW aus Dividendenzahlungen der Postnachfolgeunternehmen an den Bundeshaushalt ab- geführt worden: 2009: 1,2 Milliarden Euro, 2014: 750 Millionen Euro, 2015: 750 Millionen Euro Hierbei handelt es sich um Zahlungen aus Dividenden von Aktien sowohl der Deutschen Post AG als auch der Deutschen Telekom AG. Im Bundeshaushalt für das laufende Haushaltsjahr 2015 sind keine Einnahmen aus Dividenden der Post- nachfolgeunternehmen veranschlagt. Für die folgenden Jahre sind derartige Einnahmen in der Finanzplanung ebenso nicht abgebildet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 16): Entspricht es den Interessen des Bundes als Anteilseigner der Deutschen Post AG, vermittelt über die KfW Banken- gruppe, den Gewinn und die Dividende der Deutschen Post AG zu erhöhen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für den lang anhaltenden Arbeitskon- flikt bei der Deutschen Post AG? Der Bund hat sich mit dem Postumwandlungsgesetz vom 14. September 1994 für eine Umwandlung der Un- ternehmen der Deutschen Bundespost in Aktiengesell- schaften sowie deren Privatisierung entschieden. Eine flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen im Postwesen gewährleistet der Bund durch das Postgesetz und die Postuniversaldienstleistungsverordnung. Ein wesentliches Bundesinteresse am Erhalt einer staatlichen Beteiligung besteht nicht mehr. Gemäß § 63 Absatz 3 Bundeshaushaltsordnung, BHO, darf der Bund Vermögensgegenstände nur zu ihrem vol- len Wert veräußern. Hieraus folgt, dass er im Vorfeld der 11024 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Verwertung von Vermögensgegenständen, an denen kein wesentliches Bundesinteresse mehr besteht, deren Wert- haltigkeit zu schützen hat, insbesondere vor dem Hinter- grund, dass Privatisierungserlöse und sonstige Rück- flüsse aus der Beteiligung, zum Beispiel Dividenden, dem Bundeshaushalt zufließen und damit der Finanzie- rung der staatlichen Aufgaben dienen. Ein Zielkonflikt zur gegenwärtigen Tarifauseinander- setzung bei der Deutschen Post AG besteht nicht, da die Bundesregierung in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie nicht eingreift. Fragen der Umsetzung von Tarifverträgen obliegen den jeweiligen Sozialpart- nern und entziehen sich dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 21): Welche weiteren Vorbereitungsaktivitäten – Stufe 2 – zur Wiederinbetriebnahme des Euro Hawk „Full Scale Demonst- rator“, FSD, sind geplant, und welche Kosten fallen für die Stufen 2 und 3 zusätzlich an, bitte einzeln aufschlüsseln, ver- gleiche Ausschussdrucksache 18(12)421? Im Rahmen der Stufe 2 der Maßnahmen zur Wieder- inbetriebnahme des Euro Hawk FSD werden alle Vorbe- reitungen getroffen, um für das Luftfahrzeugsystem die Verkehrssicherheit wieder zu bescheinigen und den Test- flugbetrieb wieder aufnehmen zu können. Das Angebot aus dem Mai dieses Jahres zur vertraglichen Umsetzung der Stufe 2 beläuft sich auf 32,7 Millionen Euro und ist zu verhandeln. Der zu schließende Vertrag wird dem Parlament im Rahmen einer 25-Millionen-Euro-Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben werden. Die Stufe 3 zur Wiederinbetriebnahme des Euro Hawk FSD soll in zwei Schritten realisiert werden. Der Basisanteil enthält die Durchführung von Euro-Hawk- FSD-Testflügen mit dem Integrierten Signalerfassenden Sensorsystem über einen Zeitraum von circa zwölf Mo- naten. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wird darüber hinaus eine Option für die Weiterführung der Testflüge für weitere 24 Monate als zweiter Schritt angestrebt. Ein Angebot für die Stufe 3 liegt noch nicht vor. Die Kosten der Stufe 3 werden einschließlich der Option auf circa 160 Euro Millionen Euro geschätzt. Der hierzu geplante Vertrag wird dem Parlament im Rahmen einer 25-Millionen-Euro-Vorlage an den Haushaltsaus- schuss des Deutschen Bundestages ebenfalls zur Kennt- nis gegeben werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 22): Steht die in der gemeinsamen Erklärung der NATO- Ukraine-Kommission (www.nato.diplo.de/contentblob/43167 38/Daten/4579634/gipfelerklaerungwalesukraine.pdf) von September 2014 zugesagte Unterstützung der Ukraine beim Aufbau militärischer Kapazitäten nach Meinung der Bundes- regierung im Widerspruch zu der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, und in welchem Rahmen hat die Bundesregierung etwaige Auswirkungen der von NATO-Ge- neralsekretär Jens Stoltenberg im Vorfeld des NATO-Treffens in Brüssel angekündigten Verdoppelung der sogenannten Schnellen Eingreiftruppe auf 30 000 bis 40 000 Soldaten ana- lysiert (www.tagesschau.de/ausland/nato-verteidigungsminis ter-101.html)? Nein, es besteht kein Widerspruch zwischen der zuge- sagten Unterstützung der NATO-Ukraine-Kommission und der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinba- rungen. Die NATO unterhält seit dem Jahr 1997 eine „beson- dere Partnerschaft“ – Distinctive Partnership – mit der Ukraine unter dem Dach der NATO-Ukraine-Kommis- sion. Im Rahmen der bestehenden Partnerschaft wurde seit dem Ausbruch der Krise im Jahr 2014 die Zusam- menarbeit intensiviert. Dies ist in der Erklärung der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Sitzung der NATO-Ukraine-Kommission beim NATO-Gipfel in Wales bestätigt worden:Die Unterstützung des Kapazi- tätsaufbaus umfasst den Ausbau bestehender Partner- schaftsprogramme, ein größeres Beratungsangebot für die Umsetzung der ukrainischen Sicherheitsstrukturre- form, neue „Science for Peace and Security“-Projekte und neue Treuhandfonds, zum Beispiel im Bereich der Logistik und Standardisierung, der Wiedereingliederung ehemaliger Armeeangehöriger, im Bereich Cyber und der medizinischen Versorgung Verwundeter. Demgegenüber dienen die Vereinbarungen von Minsk der Zielsetzung, den politischen Prozess zur Lösung der Probleme in der Ostukraine zu befördern. Dazu gehören unter anderem die Maßnahmen zur Herstellung der Waf- fenruhe, der Rückzug der schweren Waffen aus der Kon- fliktzone und die Monitoringrolle der OSZE. Ein Wider- spruch ist hieraus nicht ableitbar. Die Entscheidungen zur Neuausrichtung und Anpas- sung der Schnellen Eingreiftruppe der NATO sind im Rahmen der Beschlüsse des NATO-Gipfels in Wales im Jahr 2014 und der daraufhin folgenden Umsetzungen des „Readiness Action Plan“ abgeleitet worden. Der Auslö- ser zur Aufstellung dieser defensiven Rückversiche- rungs- und Anpassungsmaßnahmen ist das russische Vorgehen bei der Annexion der Krim und in der Ost- ukraine. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Corinna Rüfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 28): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass während der Schwangerschaft Anpassungen in der medi- zinischen Betreuung vorgenommen werden, nachdem mit der vorgeburtlichen Blutuntersuchung der Verdachtsbefund Triso- mie 21 erhoben wurde – bitte Art der Anpassung und Häufig- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11025 (A) (C) (D)(B) keit angeben –, und wie oft wird nach Kenntnis der Bundesre- gierung in der Praxis typischerweise der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundes- tagsdrucksache 18/4574 beschriebene medizinische Zweck ei- ner nichtinvasiven molekulargenetischen Pränataldiagnostik, NIPD, realisiert, dass der erhobene Befund eine Anpassung der medizinischen Betreuung der Schwangerschaft und der von Geburt an erhöhten gesundheitlichen Risiken für das un- geborene Kind ermöglicht? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkennt- nisse vor. Grundsätzlich gilt das Prinzip der ärztlichen Therapiefreiheit. Diese ist verfassungsrechtlich durch Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 – Freiheit der Wissenschaft – und Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 – Berufsfreiheit – des Grundgesetzes geschützt und bildet eine der wesentli- chen Säulen des ärztlichen Heilauftrages und des ärztli- chen Berufsrechts. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 29): Inwieweit ist der PraenaTest aus Sicht der Bundesregie- rung in der Lage, invasive Diagnostik zu ersetzen, wenn die Hersteller selbst angeben (siehe www.lifecodexx.com/faq), dass das Testergebnis immer mittels invasiver Diagnostik ab- gesichert werden soll? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Gendia- gnostik-Kommission, dass die nichtinvasive Pränataldia- gnostik an fetaler DNA aus mütterlichem Blut eine vor- geburtliche genetische Untersuchung zur Feststellung genetischer Eigenschaften nach § 15 des Gendiagnostik- gesetzes darstellt. Sie verfolgt damit den gleichen Zweck wie beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung. Es ist nicht Sache der Bundesregierung vergleichende Feststel- lungen zu unterschiedlichen Methoden, Verfahren oder Produkten zu treffen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 30): Welche der nach Angaben der Bundesregierung „vielfälti- gen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung“, mit denen sie auf ein sich wandelndes gesellschaftliches Verständnis von Behinde- rung zielt (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4574), the- matisieren explizit vorgeburtliche Untersuchungen auf mögli- che Beeinträchtigungen des Kindes und auf die in diesem Zu- sammenhang möglicherweise bestehenden Vorbehalte, ein Kind mit Beeinträchtigung zu bekommen, und wie begründet die Bundesregierung, dass die Auseinandersetzung mit den ethischen Folgen des PraenaTests Aufgabe des Gesetzgebers und nicht auch Aufgabe der Bundesregierung sei (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 b der Kleinen An- frage auf Bundestagsdrucksache 18/4574)? Die Maßnahmen der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Artikel 8 der UN-Be- hindertenrechtskonvention sind generell darauf ausge- richtet, das „Bewusstsein für Menschen mit Behinderun- gen zu schärfen“, die „Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“, „Klischees und Vorurteile zu be- kämpfen“ und das Wissen um „die Fähigkeiten und den Beitrag der Menschen mit Behinderungen“ zu fördern. Das gilt implizit auch für möglicherweise in der Bevöl- kerung bestehende Vorbehalte, ein Kind mit Beeinträch- tigungen zu bekommen. So sind beispielsweise auf den Plakatmotiven der Kampagne „Behindern ist heilbar“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung der UN-BRK sowie in verschiedenen Publi- kationen des BMAS auch Menschen mit Downsyndrom zu sehen oder kommen selbst zu Wort. Eine grundsätzliche Befassung mit sozialen, ethischen und gesellschaftlichen Implikationen bei der Durchfüh- rung vorgeburtlicher gendiagnostischer Tests ist Auf- gabe des Gesetzgebers. Dieser hat dazu unter anderem das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 31): An wie vielen Tagen im Jahr wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014 eine Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 Meter, von mindestens 2 Metern sowie von 2,30 Metern auf der Elbe gemessen? Für die Jahre 2010 bis 2014 sind die jeweiligen Tage mit Fahrrinnentiefen von mindestens 1,60, 2,00 und 2,30 Metern in der nachstehenden Tabelle aufgelistet: 11026 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (B) Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter und mehr E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 2010 349 352 358 345 359 359 354 350 344 2011 286 311 320 249 363 365 338 349 328 2012 259 322 314 226 297 354 309 286 254 2013 284 316 344 318 365 365 349 344 328 2014 186 219 252 188 315 361 295 250 250 Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 2,00 Meter und mehr 2010 301 329 342 310 343 347 342 340 328 2011 166 200 213 249 245 304 240 257 255 2012 163 190 186 156 179 248 189 183 171 2013 212 236 267 240 324 336 292 304 286 2014 81 90 146 77 164 285 166 157 142 Tage mit einer Fahrrinnentiefe von 2,30 Meter und mehr 2010 237 271 303 258 322 344 315 305 292 2011 110 119 152 112 160 234 179 203 194 2012 122 132 186 156 146 184 152 138 115 2013 188 202 220 204 258 304 239 264 268 2014 39 40 78 37 61 181 86 79 67 (D) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 32): In welchem Umfang könnten sich nach Auffassung der Bundesregierung die Tage mit Mindestfahrrinnentiefen auf der Elbe von 1,60 Meter, 2 Metern und 2,30 Metern durch den Bau der in Rede stehenden Staustufe bei Decin/Tschechische Republik durchschnittlich erhöhen? Durch den Bau einer Staustufe bei Decin in der Repu- blik Tschechien würden sich die Tage mit Fahrrinnentie- fen von 1,60 Metern, 2,00 Metern und 2,30 Metern auf der deutschen Binnenelbe nicht erhöhen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Fra- gen 33 und 34): Welche Vereinbarungen wurden auf dem „Krisengipfel“ am 25. Juni 2015 unter Beteiligung der DB Netz AG, des Ei- senbahn-Bundesamts und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, getroffen, um doch noch die Anforderungen für die Zulassung der Festen Fahrbahn der Bauart Porr auf den Brücken der Hochge- schwindigkeitsstrecke Erfurt–Halle/Leipzig zu erfüllen, und wie erfolgt der Nachweis der Dauerfestigkeit der eingesetzten Konstruktion? Unter welchen Auflagen kann die Neubaustrecke Er- furt–Halle/Leipzig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, und mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung? Die Fragen 33 und 34 werden wegen ihres Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet. Das System Feste Fahrbahn „ÖBB-PORR“ hat heute keine Zulassung für die Anwendung auf den Talbrücken. Am 25. Juni 2015 wurde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur informiert, welche in- haltlichen und terminlichen Schritte die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt festgelegt haben, um die Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Leipzig mit Abzweig nach Halle am 13. Dezember 2015 zu ermöglichen. Es sollen mit ergänzenden Belastungs- versuchen, laufender besonderer Überwachung und bautechnischen Kompensationsmaßnahmen die Be- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11027 (A) (C) (D)(B) triebssicherheit auf den Talbrücken uneingeschränkt si- chergestellt werden. Die Deutsche Bahn AG geht davon aus, dass die Kosten vom Auftragnehmer übernommen werden. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass die DB AG einen gutachterlich bewerteten Zwischenbericht als Grundlage für das weitere Vorgehen liefert. Von den Gesprächsteilnehmern wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015 weiter ge- meinsam angestrebt wird. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 35): Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei einem Trassenpreissystem für Schienenwege nach dem EU- Regelvorschlag (siehe Richtlinie 2012/24/EU), das auf Basis von Grenzkosten strukturiert ist, gegenüber dem Vollkosten- ansatz, welcher in dem derzeit in der Beratung der Bundes- regierung befindlichen Entwurf zum Eisenbahnregulierungs- gesetz vorgeschlagen wird? Das einschlägige EU-Recht (Richtlinie 2012/34/EU) sieht kein reines Grenzkostensystem vor, sondern erlaubt den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Erhebung von Vollkosten. Die Vorgabe von Trassenpreisen auf der Ba- sis reiner Grenzkosten im nationalen Recht würde dazu führen, dass den in privater Rechtsform organisierten In- frastrukturbetreibern ein Defizit entsteht, das gegebe- nenfalls durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden müsste. Dieser Ausgleich ginge zulasten der staatlichen Infrastrukturinvestitionen und wäre daher kontraproduk- tiv. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 36): In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Fi- nanzhilfen des Bundes, die im Rahmen der Städtebauförde- rung gewährt werden, auch zur Förderung von Sportstätten eingesetzt? Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung können im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen auch zur Errichtung und Sanierung von Sportstätten eingesetzt werden. Dazu stehen den Städten und Gemeinden ak- tuell jährlich 650 Millionen Euro Bundesmittel zur Städ- tebauförderung zur Verfügung, in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro. Konkrete Daten zum anteiligen Einsatz der Bundes- mittel Städtebauförderung für Sportstätten liegen dem Bund jedoch nicht vor. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 21): Haben die beiden in meiner mündlichen Frage 22 auf Bun- destagsdrucksache 18/5160 genannten Gutachter des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit diesem ihren konkreten Informationsbedarf zum Atomkraftwerk Gundremmingen schriftlich übermittelt (ge- gebenenfalls bitte mit Angabe des Datums), und um welche anzulegenden Randbedingungen genau handelt es sich bei denjenigen, die sich laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Florian Pronold, auf meine oben genannte Frage im heutigen Regelwerk gegen- über dem zur Errichtungszeit geltenden Regelwerk geändert haben (bitte vollständige Angabe; vergleiche Plenarprotokoll 18/111, Anlage 18)? Der Informationsbedarf der Sachverständigen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist auf einem Projektgespräch zur noch nicht abgeschlossenen Stellungnahme deutlich ge- worden. Für diese Stellungnahme wird die genehmigte und re- alisierte Anlagenauslegung am Maßstab des aktuellen kerntechnischen Regelwerks, insbesondere der zuletzt am 3. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Si- cherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, bewertet. Eine vollständige Beschreibung, wie sich seit Errich- tung des Kernkraftwerkes Gundremmingen bis zum heu- tigen Tag das Regelwerk weiterentwickelt hat, ist nicht Teil der Stellungnahme der Sachverständigen des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Re- aktorsicherheit. Ein essenzieller Punkt, der Ihnen bereits in der Ant- wort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14511 mitgeteilt wurde, ist, dass im Teilerrichtungs- gutachten für die zweite Teilgenehmigung von Septem- ber 1977 die beteiligten Gutachter im Rahmen der Be- gutachtung des Redundanzgrades des Nachkühlsystems auf Basis des Einzelfehlerkriteriums auf den verringer- ten Redundanzgrad in Bezug auf Einwirkungen von au- ßen hinwiesen. Es seien jedoch in den einschlägigen Re- geln und Richtlinien keine Anforderungen an den Redundanzgrad der Nachwärmeabfuhrsysteme bei Ein- wirkungen von außen gestellt. Die Gutachter werteten die gewählte Auslegung als ausreichend. Die Reaktor-Sicherheitskommission, RSK, hatte um diese Auslegung wissend in ihrer Anlage 1 zum Ergeb- nisprotokoll der 189. RSK-Sitzung von Oktober 1983 keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme des Kern- kraftwerkes geäußert. 11028 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 38): Wann soll über den Verlängerungs- und Aufstockungsan- trag zur Förderung des Vorhabens TARGET der Rheinisch- Westfälischen Technischen Hochschule, RWTH, Aachen ent- schieden werden (vergleiche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und For- schung, Stefan Müller, auf meine mündliche Frage 24, Plenar- protokoll 18/108, Seiten 10350 f., sowie Nichtbeantwortung des betreffenden zweiten Teils dieser Frage), und gegebenen- falls welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse hat in diesem Kontext die angekündigte Klärung der für die Bundesregie- rung „nicht nachvollziehbaren“ Aussage(n) von Professor Dr. Hans-Josef Allelein erbracht (vergleiche Plenarprotokoll 18/108, Seite 10351)? Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Energie, BMWi, wird der Antrag des Zuwen- dungsempfängers für eine Laufzeitverlängerung und Mittelaufstockung des Vorhabens TARGET der RWTH Aachen derzeit noch geprüft. Ein konkreter Termin für die Förderentscheidung kann daher nicht angegeben werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 39): Inwieweit wurden bei der Entscheidung der Bundesregie- rung, die Entwicklung neuer Methoden zur nichtinvasiven Pränataldiagnostik seit dem Jahr 2000 mit insgesamt rund 1,65 Millionen Euro zu fördern – davon rund 225 000 Euro gezielt für die Entwicklung eines Tests auf Erkennung des Downsyndroms –, die gesellschaftlichen Folgen eines solchen Tests und die möglicherweise diskriminierende Wirkung mit berücksichtigt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach Angabe der Bundesregierung das Ziel der Förderung von klei- nen und mittleren Unternehmen, KMU, unter anderem die „zukünftige Positionierung der antragstellenden Unternehmen am Markt“ war? Die Frage bezieht sich offenbar auf die Förderung des Projekts zur Entwicklung und Evaluation nichtinvasiver Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos fetaler Trisomie 21. Die Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF, beruht auf der För- derempfehlung eines unabhängigen interdisziplinären Gutachtergremiums. Dieses berücksichtigt bei seinen Dis- kussionen über die Förderung industrieller Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben die im Internet unter http://www.bmbf.de/de/10759.php einseh- baren Kriterien. Dazu gehören die wissenschaftlich- technische Qualität des Lösungsansatzes und das techno- logische und wirtschaftliche Potenzial. Auch Überle- gungen zu den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken, die mit wissenschaft- lich-technischen Innovationen verbunden sein können, gehen in die Einschätzung des Projekts mit ein. Der Förderung lag das positive Votum einer unabhän- gigen Ethikkommission zugrunde, zu der ich in der nachfolgenden Frage ausführen werde. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der heutigen Fragestunde verwiesen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 40): Wer waren die Mitglieder des unabhängigen Gutachtergre- miums, das im Rahmen der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Biotechnologie-Biochance“ das LifeCodexx-Forschungspro- jekt positiv bewertet hat, und von wem stammten die positi- ven „Ethikvoten“, die für den Förderentscheid durch das Bun- desministerium für Bildung und Forschung vorgelegen haben sollen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4574)? Folgende Personen gehörten dem unabhängigen Gut- achtergremium an: Herr Professor Dr. Brunner, Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfah- renstechnik, IGB, Stuttgart (Vorsitz), Herr Professor Dr. Berg, BayerCropScience, Ahrweiler, Herr Professor Dr. Bier, Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Tech- nik, IBMT, Potsdam, Herr Professor Dr. Dingermann, Institut für Pharmazeutische Biologie, Universität Frankfurt/Main, Frau Dr. Goll, TVM Capital, München, Herr Professor Hafner, Institut für Medizintechnologie, Universität Heidelberg, Institut für Molekular- und Zell- biologie, Hochschule Mannheim, Herr Dr. Jessen, Scienamics GmbH, Kiel, Herr Professor Dr. Rudolph, Institut für Biotechnologie, Universität Halle, Frau Dr. Schmidt, Technostart Beratungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg, Herr Professor Dr. Sieber, Lehrstuhl Che- mie Biogener Rohstoffe, TU München. Vor der Durchführung des Forschungsprojektes lag ein positives Votum der zuständigen Landesärztekam- mer Berlin vor. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben in spä- teren Entwicklungsphasen – nach Beendigung der För- derlaufzeit des Projektes – weitere Studienpartner ge- wonnen, um gemeinsam eine klinische Validierung des entwickelten Tests durchzuführen. Diese Partner konn- ten für ihre jeweiligen Studienanteile ebenfalls positive Voten der jeweils zuständigen Ethikkommissionen vor- weisen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 41): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den ak- tuellen Stand des Wiederaufbaus der vom Hochwasser betrof- fenen Gebiete in Bosnien-Herzegowina, Serbien und Kroa- tien, und mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung bislang zu diesem Wiederaufbau beigetragen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11029 (A) (C) (D)(B) Zum Stand des Wiederaufbaus der vom Hochwasser betroffenen Gebiete ist der Bundesregierung Folgendes bekannt: In Kroatien sind Häuser, eingebrochene Dämme und die Infrastruktur größtenteils wiederaufgebaut. In Serbien sind die Transportwege wieder nutzbar, überflutete Ackerflächen wurden teilweise schon im Jahr 2014 noch einmal bestellt. Der Wiederaufbau von kom- munaler Infrastruktur wird noch bis circa 2016 dauern, die für die nationale Energieversorgung zentrale Tage- baugrube in Kolubara ist jedoch wieder funktionsfähig. In Bosnien und Herzegowina bestehen noch große Probleme in der Landwirtschaft mit zerstörten Ackerflä- chen, verlorenem Viehbestand und vor allem mit dislo- zierten Minen aus dem Krieg. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Nothilfe und über bestehende Strukturen der bilateralen techni- schen und finanziellen Zusammenarbeit den Wiederauf- bau betroffener Gebiete der Flutkatastrophe in Serbien und Bosnien-Herzegowina unterstützt. Da Kroatien als EU-Mitglied Anspruch auf Hilfe aus dem Solidaritäts- fonds der Europäischen Union hatte, wurde dort keine bilaterale Unterstützung durch die Bundesregierung ge- leistet. Konkret hat das Auswärtige Amt, AA, sofort nach der Flutkatastrophe 350 000 Euro an Soforthilfe für Serbien und Bosnien und Herzegowina zur Verfügung gestellt. In Bosnien und Herzegowina hat das Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, BMZ, über die KfW 5 Millionen Euro für zinslose Kleinstkredite – bis 3 000 Euro – zur Wiederherstellung von Wohnraum und Kleingewerbe bereitgestellt; hieraus wurden über 2 100 Kredite an kleinste, kleine und mitt- lere Unternehmen, KKMU, und Haushalte ausgereicht. Der Wiederaufbau von Wohnraum ist zum größten Teil abgeschlossen, der Wiederaufbau von Kleingewerbe ist teilweise erfolgt. Das AA hat 1 Million Euro für humani- täre Soforthilfe und 1 Million Euro für die Räumung von dislozierten Minen zur Verfügung gestellt. Mit den Mit- teln der humanitären Soforthilfe wurden unter anderem Hilfsmaßnahmen der Nichtregierungsorganisationen Ar- beiter-Samariter-Bund, Help, DRK und Luftfahrt ohne Grenzen, die einen Lkw-Konvoi mit insgesamt 250 Ton- nen Hilfsgütern nach Bosnien auf den Weg gebracht ha- ben, unterstützt. In Serbien hat das BMZ über die Gesellschaft für in- ternationale Zusammenarbeit, GIZ, mit circa 300 000 Euro zum Wiederaufbau von zwei Berufsschulen und ei- nes Jugendbüros sowie zur Beschaffung von Abfall- und Abwasserentsorgungsequipment beigetragen. Über die KfW hat das BMZ in einem laufenden Programm bereits zugesagte Mittel in Höhe von 3,8 Millionen Euro gezielt für die Instandsetzung der Wasserversorgungsinfrastruk- tur in betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat über die KfW mit 300 000 Euro die Wiederherstellung der Wasserversorgung in drei Städten im Hochwasserge- biet unterstützt. Lassen Sie mich zum Schluss noch die Bedeutung von Prävention hervorheben: Die verheerenden Über- schwemmungen waren mitverursacht durch unzurei- chenden Hochwasserschutz an vielen Flüssen und unzu- reichende Maßnahmen des Katastrophenschutzes. Um künftige Katastrophen dieser Art zu vermeiden, ist ein verbesserter Hochwasserschutz an den Flüssen erforder- lich. Die Vereinten Nationen haben die Federführung bei der Konzeption dieser Maßnahmen übernommen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt in diesem Kontext mit 500 000 Euro die Ent- wicklung einer neuen Methodik zur Planung der nach- haltigen Waldbewirtschaftung in Serbien. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus auch mit regionalen und bilateralen Programmen und Projekten in ganz Südosteuropa daran, die Folgen des Klimawandels in der Region abzumildern und den Aus- stoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Mittel- und langfristig kann dies zur Vorbeugung schwerer Na- turkatastrophen beitragen. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 42): Welche weiteren der „Pflege von partnerschaftlichen Be- ziehungen“ und der „gesetzlichen Auftragserfüllung“ dienen- den und „zentral organisierten Großveranstaltungen mit Ver- tretern ausländischer Nachrichtendienste“ hat die Bundesregierung ähnlich wie die jährliche Bewirtung auf dem Oktoberfest seit dem Jahr 2005 durchgeführt (vergleiche Ant- wort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 24, An- lage 20, Plenarprotokoll 18/111), und anlässlich welcher Ge- legenheiten haben diese „auf Gegenseitigkeit“ beruhenden Einladungen bereits zu Gegenbesuchen des Bundesnachrich- tendienstes auf ähnlichen „Großveranstaltungen“ von „Vertre- tern ausländischer Nachrichtendienste“ geführt (bitte Termin und Ort dieser Veranstaltungen benennen)? Im Zeitraum seit 2005 hat der BND Vertreter von aus- ländischen Nachrichtendiensten – zusätzlich zum Okto- berfest – zu folgenden jährlichen Veranstaltungen einge- laden: Zum Neujahrsempfang für Vertreter ausländischer Nachrichtendienste, seit 2009 zu einer Veranstaltung im Frühjahr ebenfalls für Vertreter ausländischer Nachrich- tendienste sowie dem Sommerfest des BND-Präsiden- ten. Diese Veranstaltungen dienen der Pflege partner- schaftlicher Beziehungen insbesondere zu anderen Nachrichtendiensten. Einladungen als Gegeneinladung auszusprechen bzw. zu kennzeichnen, ist allerdings unüblich. Gleichwohl werden Vertreter des BND auch im Ausland regelmäßig zu vergleichbaren Veranstaltungen sowie zum Beispiel zu Feierlichkeiten anlässlich von Nationalfeiertagen und Streitkräftetagen eingeladen. Auch dies entspricht den national und international üblichen Gepflogenheiten, nicht nur von Nachrichtendiensten. 11030 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 43): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur vollen EEG-Belastung (EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz) der Industrie auf selbstproduzierten Strom, und wann wird es dazu nach Ansicht der Bundesregierung eine Entscheidung geben? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die bestehende Regelung zum Eigenverbrauch im EEG bei- hilferechtskonform ist, und vertritt diese Position auch in den Gesprächen mit der EU-Kommission. Im Interesse der Planungs- und Investitionssicherheit für die betroffe- nen Unternehmen strebt sie eine baldmögliche Entschei- dung an. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 44): Welche möglichen europarechtlichen Bedenken sieht die Bundesregierung beim Vorschlag der IG BCE zum Aktionsplan Klimaschutz 2020 und dem damit verbundenen Vorschlag für eine Kapazitätsreserve für Braunkohlekraftwerke (www.welt. de/print/die_welt/wirtschaft/article143027983/Gabriels-Kohle- Abgabe-steht-kurz-vor-dem-Scheitern.html), und wie sieht bezüglich der Umsetzung des Klimabeitrags bzw. IG-BCE- Vorschlags der weitere Zeitplan aus (bitte unter Angabe der zu ändernden Gesetze, Verordnungen bzw. sonstigen Regelun- gen)? Das BMWi prüft alle vorliegenden Maßnahmenvor- schläge, auch in rechtlicher Hinsicht. Es wird eine Grund- satzentscheidung über die zu ergreifende Maßnahme vor der parlamentarischen Sommerpause angestrebt. Die ge- setzliche Umsetzung wird im Rahmen des Strommarkt- gesetzes und gegebenenfalls durch flankierende Rechts- verordnungen nach der Sommerpause erfolgen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 45): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der ange- strebte zusätzliche Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, tatsächlich zur Verringerung der CO2-Emissionen des Kraftwerksparks beiträgt, wenn sie nicht gleichzeitig verbind- lich für die Stilllegung CO2-intensiverer Kraftwerke auf der Basis von Braun- oder Steinkohle in der entsprechenden Grö- ßenordnung sorgt, und welche konkreten Voraussetzungen müssen die zu fördernden KWK-Anlagen erfüllen, damit sie die von der Bundesregierung in die Diskussion gebrachte er- höhte KWK-Förderung in Anspruch nehmen können? Im Zuge der aktuellen Debatte um ein Paket energie- politischer Maßnahmen werden auch Instrumente disku- tiert, mit denen besonders CO2-intensive alte Kraftwerke in eine Reserve überführt und anschließend stillgelegt werden. Die Gespräche hierzu dauern noch an. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 46): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den neu- esten Untersuchungsergebnissen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen, EKN, zu statistisch auffällig hohen Zahlen von Krebserkrankungen in Rotenburg/Wümme (vergleiche unter anderem www.lk-row.de/city_ info/webac cessibility/index.cfm?region_id=160&waid=27&design-id= 0&item_id=0&modul_id=2&record_id=72278&keyword=0 &eps=20&cat=0) und bereits länger bekannten, ebenfalls er- höhten Fallzahlen in der Samtgemeinde Bothel, vor dem Hin- tergrund, dass in diesen Regionen Erdgasförderung, zum Teil auch mittels Frakking, betrieben wurde, und welche Möglich- keiten sieht sie, zur Aufklärung der Ursachen und zur Vermei- dung zukünftiger Fälle unter Berücksichtigung des Vorsorge- prinzips beizutragen, auch vor dem Hintergrund von Studien aus den USA (vergleiche unter anderem New York State Department of Health, A Public Health Review of High Vo- lume Hydraulic Fracturing for Shale Gas Development, 2014; www.health.ny.gov/press/reports/docs/high_ volume_hydrau lic_fracturing.pdf), die einen Zusammenhang zwischen Ge- sundheitsproblemen und Erdgasförderung bzw. Fracking na- helegen? Die Aufklärung der Ursachen von statistisch auffällig hohen Zahlen von Krebserkrankungen in bestimmten Regionen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Lan- desbehörden. Die beiden zitierten Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen erfolg- ten im Auftrage des Landkreises Rotenburg/Wümme. Auch die Ursachenforschung erfolgt durch den Land- kreis, unterstützt von verschiedenen Behörden des Lan- des Niedersachsen. Zurzeit läuft die Auswertung einer Befragung sämtlicher Bewohner der Samtgemeinde Bo- thel. Erst mit diesen individuellen Informationen aus der Befragung kann versucht werden, eine Ursache für die vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren und ge- gebenenfalls konkrete Schlüsse aus den Untersuchungs- ergebnissen des Epidemiologischen Krebsregisters Nie- dersachsen zu ziehen. Nach vorliegenden Informationen rechnet der Landkreis mit Ergebnissen aus der Befra- gung im Herbst dieses Jahres. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 47): Sieht die Bundesregierung einen möglichen Zusammen- hang zwischen Fracking-Aktivitäten der Öl- und Gasindustrie und zunehmenden Krebsneuerkrankungen in Fracking-Regio- nen angesichts der jüngst durch das Epidemiologische Krebs- register Niedersachsen veröffentlichten Studie (www.krebsre gister-niedersachsen.de/dateien/aktuellesnews/pdf/Bothel_Nach bargemeinden/EKN_Bericht%20Nachbargemeinden%20SG% 20Bothel_062015.pdf), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11031 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen den Fracking-Aktivitä- ten der Öl- und Gasindustrie und den im Epidemiologi- schen Krebsregister Niedersachsen für die Samtge- meinde Bothel und die Stadt Rotenburg festgestellten Krebsneuerkrankungen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen bei den bisherigen Frac-Behandlungen in der Nähe der Samtgemeinde Bo- thel krebserregende Substanzen freigesetzt worden sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 48): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Er- gebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphomwerten in Fracking-Regionen abzuwarten, be- vor sie durch eine gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrah- men für den Einsatz der umstrittenen Gasfördermethode Fra- cking in Deutschland schaffen will? Unabhängig davon, dass für einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz der Fracking-Technologie und den erhöhten Leukämie- und Lymphomwerten in der Samtgemeinde Bothel und der Stadt Rotenburg keine Anhaltspunkte vorliegen, hat die Bundesregierung weit- gehende Verbote bzw. sehr strenge Anforderungen so- wohl für die Anwendung der Fracking-Technologie als auch für die herkömmliche Erdgasförderung in der ge- setzlichen Neuregelung vorgeschlagen. Die Bundesre- gierung ist daher der Auffassung, dass ein umgehendes Inkrafttreten der vorgeschlagenen Neuregelungen vor dem Bekanntwerden der Ergebnisse der Ursachenerkun- dungen für die Krebsfälle auch aus Aspekten des Ge- sundheitsschutzes sinnvoll ist. Darüber hinaus gilt auch weiterhin, dass bereits nach den geltenden bergrechtlichen Regelungen des Bundes bei der Zulassung eines Bergbaubetriebes Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten und Dritter im Betrieb auszuschließen und öffentliche Interessen zu berücksich- tigen sind. Insofern bietet bereits das geltende Bundes- recht ausreichend Handlungsspielraum, um gesundheits- gefährdenden Gasförderbetrieben Auflagen zur Vorsorge zu erteilen oder diese gegebenenfalls zu untersagen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 49): Zu welchem Ergebnis kamen die „von den zuständigen Landesgesundheits- und -bergbehörden“ durchgeführten Un- tersuchungen, mit denen nach Aussage der Bundesregierung vom 8. Oktober 2014 geklärt werden sollte, „ob die Aktivitä- ten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkrankungen stehen“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 58 des Abge- ordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/56), und wel- che Umweltuntersuchungen zur Feststellung möglicher Ursa- chen der auffälligen Krebsraten in Rotenburg, zum Beispiel Proben von Luft und Grundwasser in der Nähe von Bohrlö- chern, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Er- scheinen der durch das Epidemiologische Krebsregister Nie- dersachsen veröffentlichten Studie (www.krebsregister- niedersachsen.de/dateien/aktuellesnews/pdf/EKN_Bericht_ SG%20Bothel_2014_09_11.pdf) durchgeführt? Die in der mündlichen Fragestunde vom 8. Oktober 2014 erwähnten Untersuchungen der niedersächsischen Landesgesundheits- und Bergbehörden zu den Ursachen für den Anstieg der Krebsneuerkrankungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erfolgt die Ursachenerforschung durch den Landkreis, der hier im eigenen Wirkungskreis tätig wird. Er wird dabei durch die Landesregierung und insbesondere das Niedersächsi- sche Landesgesundheitsamt beratend unterstützt. Zurzeit läuft die Auswertung einer Befragung sämtlicher Be- wohner der Samtgemeinde Bothel. Der diesbezügliche Fragebogen wurde vom Landkreis mit Unterstützung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes konzipiert. Erst mit diesen individuellen Informationen aus der Be- fragung kann versucht werden, eine Ursache für die vermehrten Krebserkrankungen zu identifizieren. Der Landkreis rechnet mit Ergebnissen aus der Befragung im Herbst dieses Jahres. Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Ener- gie und Geologie hat Untersuchungen zu den Quecksil- berbelastungen von Boden und Grundwasser in der Um- gebung von Erdgasförderplätzen vorgenommen. Dabei wurden zum Teil Werte oberhalb der niedersächsischen Hintergrundwerte festgestellt. Stoffkonzentrationen, die Gefahren für Grundwasser, Menschen und Tiere verursa- chen, wurden jedoch bislang nicht festgestellt. Die Un- tersuchungen an den Förderplätzen sind noch nicht abge- schlossen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 50): Misst die Bundesregierung dem präventiven Gesundheits- und Umweltschutz einen hohen Stellenwert bei, und, wenn ja, mit welcher Begründung will die Bundesregierung die An- wendung der Fracking-Technologie gesetzlich ermöglichen, obwohl die Bundesregierung nach eigener Aussage „nicht einschätzen (kann), ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneuerkran- kungen stehen“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 59 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/56) und somit einen Kausalzusammen- hang nicht ausschließt? Die Bundesregierung misst dem präventiven Gesund- heits- und Umweltschutz höchste Bedeutung zu und hat daher weitgehende Verbote bzw. sehr strenge Anforde- rungen sowohl für die Anwendung der Fracking-Tech- nologie als auch für die herkömmliche Erdgasförderung vorgeschlagen. Allerdings liegen für einen Zusammenhang der fest- gestellten Krebsneuerkrankungen in der Samtgemeinde 11032 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Bothel und in Rotenburg mit der Fracking-Technologie kein Anhaltspunkte vor. Insofern ist dieser Ursachenzu- sammenhang von der Frage des Abgeordneten Zdebel aus dem Oktober 2014 (Plenarprotokoll 18/56) zu unter- scheiden, inwiefern die Erdgasförderung als Ursache ausgeschlossen werden kann. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 51): Welche neuen Ergebnisse bzw. Erkenntnisse wurden im Rahmen des Forschungsprojektes „Sportstätten im demografi- schen Wandel“ (Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) gewonnen, und welchen Hand- lungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus im Einzelnen ab? Im Rahmen des Forschungsvorhabens konnten eine Reihe von neuen Erkenntnissen erzielt werden. Es liefert erstmals eine Diskussionsgrundlage über sich verän- dernde Strukturen im Sport. Nach Auffassung der Gut- achter führt die demografische Entwicklung zu einer Re- duktion des Bedarfs an Sportstätten und dadurch zu einer Reduktion der jährlichen Kosten für die Sportstättenin- frastruktur von 1,7 Milliarden Euro. Dies entspricht 8 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Der Anteil der Sporttreibenden wird durch den demografischen Wandel bis 2030 um 4 Prozent reduziert. Insbesondere bei Ball- sportarten ist der Rückgang mit 15 Prozent besonders stark ausgeprägt. Bei altersgerechten Sportarten wie Wandern ist hingegen mit einem leichten Wachstum zu rechnen. Damit die projizierten Einsparungen nach Auffassung der Gutachter in der Sportinfrastruktur realisiert werden können, müssen Sportstätten zeitnah bedarfsgerecht um- oder rückgebaut werden. Allerdings können aus der Stu- die keine konkreten Rückschlüsse für den Umbau in ein- zelnen Regionen abgeleitet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 52): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass etwa 300 von der Bundeswehr ausgemusterte Schützenpanzer vom Typ Marder von der bulgarischen Firma BIEC an die Ukraine verkauft wurden, und inwieweit kann die Bundesre- gierung sicherstellen, dass diese von Deutschland gelieferten Schützenpanzer vom Typ Marder, die angeblich ohne Bewaff- nung an die Firma BIEC verkauft wurden, nicht zu militäri- schen Zwecken in wiederaufgerüsteter Version eingesetzt werden (www.lifenews.ru/news/154969)? Der Bundesregierung ist ein entsprechender Ausfuhr- oder Verkaufsvorgang nicht bekannt. Auch ein entspre- chender Demilitarisierungsvorgang von circa 300 Schüt- zenpanzern des Typs Marder ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei einer Demilitarisierung könnte zwar die Kriegswaffeneigenschaft des betreffenden Fahrzeugs untergehen, dies wird aber jeweils im Einzelfall geprüft. Jedoch würde ein Schützenpanzer des Typs Marder auch in einer demilitarisierten Version (ohne Waffenanlage und mit geschwächter Panzerung) und nach Wegfall der Kriegswaffeneigenschaft bei der Verbringung oder Aus- fuhr weiterhin den Bestimmungen des Außenwirtschafts- rechts unterliegen. Es ist dafür weder eine Ausfuhrge- nehmigung beantragt noch erteilt worden. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 53): Welche Kenntnisse – auch nachrichtendienstliche – hat die Bundesregierung über den in einem Artikel der türkischen Ta- geszeitung Cumhuriyet vom 29. Mai 2015 beschriebenen Sachverhalt, in dem mittels Bildern von Videoaufnahmen über eine Waffenlieferung für islamistische Kämpfer in Syrien aus der Türkei Anfang 2014 berichtet wird, woraufhin die tür- kischen Behörden eine Nachrichtensperre über den Fall ver- hängt hatten und der Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan den Chefredakteur anzeigte und die türkische Staatsanwalt- schaft Ermittlungen gegen Cumhuriyet wegen Geheimnisver- rats und Spionage einleitete, und inwieweit hat die Bundes- regierung gegenüber ihrem NATO-Verbündeten Türkei diesen Sachverhalt thematisiert? Der Artikel in der Zeitung Cumhuriyet vom 29. Mai 2015 ist der Bundesregierung bekannt. Die darin thema- tisierten angeblichen Waffenlieferungen von Januar 2014 waren bereits mehrfach Gegenstand von Pressebe- richterstattung sowie von parlamentarischen Anfragen aus dem Bundestag. Ihre Erkenntnisse dazu hat die Bun- desregierung in mehreren Antworten auf parlamentari- sche Anfragen dargelegt, zuletzt in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nummer 16 der Abgeordneten Katrin Kunert auf Bundestagsdrucksache 18/5062. Neue Er- kenntnisse zu dem Vorfall liegen ihr nicht vor. Da die Bundesregierung zu dem Sachverhalt neben der Presseberichterstattung keine eigenen Erkenntnisse hat, hat sie den Sachverhalt gegenüber der Türkei bis- lang nicht angesprochen. Die Lage in Syrien und die tür- kische Syrien-Politik sind hingegen regelmäßig Thema in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit der Türkei. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/5341, Frage 54): Wie hoch ist der Ansatz für die humanitären Krisen der höchsten Stufe – Level-3-Krisen –, also für den Irak, Syrien, die Zentralafrikanische Republik und den Südsudan, inner- halb des Gesamtansatzes für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Titel 687 32) im Haushaltsplan 2015? Die humanitären Krisen in Syrien, im Irak, im Südsu- dan und in der Zentralafrikanischen Republik stellen ei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 11033 (A) (C) (D)(B) nen Schwerpunkt des humanitären Engagements der Bundesregierung dar. Im Jahr 2015 sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 180 Millionen Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in diesen Krisen vorgesehen. Dies entspricht fast der Hälfte des Gesamtansatzes für humanitäre Hilfe, der 2015 bei 400 Millionen Euro liegt. Die Mittel für die vier genannten Krisen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Krisen auf: Syrien: 111 Mil- lionen Euro, Irak: rund 40 Millionen Euro. Weitere 10 Mil- lionen Euro werden entsprechend der sich entwickelnden Krisenlagen in Syrien und Irak flexibel eingesetzt. Zentral- afrikanische Republik: rund 7 Millionen Euro, Südsu- dan: rund 12,2 Millionen Euro. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5341, Frage 55): Welche Bundesländer haben inzwischen erklärt, dass sie beim Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen bereit sind, Globalzustimmungen zu erteilen und Verfahrenserleichterun- gen zu ergreifen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/4993), und warum ist die Bundesregierung nicht bereit, in der Türkei eine Visumbeantragung per E-Mail zu ermöglichen (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/5161), obwohl hiermit im Libanon gute Erfahrungen gemacht werden und die Wartezeit zur Vorsprache in der Türkei zuletzt auf bis zu ein Jahr ange- stiegen ist (Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juni 2015) und obwohl Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/86/ EG vom 22. September 2003 insgesamt nur eine maximal neunmonatige Bearbeitungszeit zulässt (wovon Abweichun- gen nur bei schwierigen Antragsprüfungen, nicht aber auf- grund mangelnder Arbeitskapazitäten erlaubt sind; bitte nach- vollziehbar darlegen)? Zum ersten Teil Ihrer Frage: Die Frage möglicher Verfahrensvereinfachungen war auch Gegenstand des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder. Bisher haben acht Bundesländer ihre Zustimmung er- klärt oder unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass der direkte Datenabgleich zum Status des Schutzbe- rechtigten im Ausländerzentralregister technisch funk- tioniert: Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Ausländerzentralregister hat die Einrichtung des automatisierten Datenabgleichs für Ende August ange- kündigt. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Das persönliche Erscheinen der Antragsteller in der Visastelle der Auslandsvertretung zum vereinbarten Ter- min ist notwendig zur Vorlage von Unterlagen im Origi- nal, für die Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen und für die vorgeschriebene Erfassung von Fingerabdrücken. Das gilt auch für die Botschaft Beirut. Das dort einge- richtete Mailpostfach dient lediglich der vereinfachten Terminvergabe. Für Visaverfahren beim Familiennachzug zu aner- kannten Flüchtlingen aus Syrien steht in der Türkei die Möglichkeit offen, ohne zeitliche Begrenzung Termine telefonisch beim beauftragten externen Dienstleister, der Firma iDATA, zu vereinbaren. Dieses Verfahren ist anders als in Libanon, wo die elektronische Terminvergabe genutzt wird. Dort können aus organisatorischen Gründen Termine nicht unbe- grenzt, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum frei- geschaltet werden. Ein zusätzliches Angebot eines gesonderten Mail- postfachs, über das manuell vorgezogene Termine verge- ben werden, bringt deshalb in der Türkei keinen ent- scheidenden Vorteil. In besonders dringlichen Notfällen werden auch in der Türkei, unabhängig von Terminvereinbarung über iDATA, vorgezogene Sondertermine vergeben. Das Auswärtige Amt arbeitet daran, durch Personal- aufstockungen und Verfahrensvereinfachungen das Ter- minangebot und die Bearbeitungskapazitäten an den betroffenen Auslandsvertretungen in der Region zu er- höhen. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 56): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Fall Ahmad Mansur, genauer das ägyptische Fahndungsersuchen, während des Besuchs des ägyptischen Präsidenten el-Sisi in Berlin zur Sprache gebracht worden ist? Das ägyptische Fahndungsersuchen bezüglich Ahmad Mansur wurde während des Besuchs von Staatspräsident el-Sisi in Berlin nicht thematisiert. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 57): Wann gab es Kontaktaufnahmen und mit welchem Inhalt seitens ägyptischer Behörden nach der Einreise Ahmad Mansurs Mitte Juni 2015 nach Deutschland? Nach der Einreise Ahmad Mansurs in die Bundesre- publik Mitte Juni 2015 gab es folgende Kontaktaufnah- men seitens ägyptischer Behörden, die Herrn Mansur be- trafen: Am 20. Juni 2015 teilte das Bundeskriminalamt dem ägyptischen Interpol-Zentralbüro mit, dass Herr Mansur festgenommen wurde, und bat um Bestätigung, dass das 11034 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 114. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Juli 2015 (A) (C) (D)(B) Fahndungsersuchen noch aktuell sei. Dies wurde am gleichen Abend bestätigt. Am 21. Juni 2015 erfolgte durch das Bundeskriminal- amt auf Nachfragen der ägyptischen Seite eine entspre- chende Empfangsbestätigung. Am 21. Juni 2015 gingen insgesamt vier ägyptische Verbalnoten beim Auswärtigen Amt ein, mit denen um Auslieferung von Ahmad Mansur ersucht wurde und Auslieferungsunterlagen übermittelt wurden. Am 22. Juni 2015 erfolgten zwei Telefonate zwischen der ägyptischen Botschaft und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in denen der Gang eines deutschen Auslieferungsverfahrens erläutert wurde und die Entscheidung der Bundesregierung, dass eine Auslieferung ausgeschlossen war, mitgeteilt wurde. Ebenfalls am 22. Juni 2015 wurden dem ägyptischen Botschafter in einem Gespräch im Auswärtigen Amt die Gründe für die Freilassung von Ahmad Mansur erläutert. Am 22. Juni 2015 übermittelte Interpol Kairo elektro- nisch Auslieferungsunterlagen an das Bundeskriminal- amt. Am 23. Juni 2015 telefonierte die ägyptische Bot- schaft zweimal mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dabei wurde die ägyptische Stellungnahme zur Freilassung entgegengenommen. Weitere Kontakte betreffend die Festnahme von Herrn Mansur gab es bis zum Tag seiner Ausreise nicht. Kontakt mit der ägyptischen Seite betreffend Herrn Mansur gab es somit nur nach dessen Festnahme. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5341, Frage 58): Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung nach den Vorschlägen der deutsch-israelischen Schulbuchkommis- sion zur Darstellung Israels und des Judentums unternehmen, und bis wann wird es eine Evaluierung vonseiten der Bundes- regierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge geben? Die Bundesregierung begrüßt Initiativen, die zur kriti- schen Auseinandersetzung mit der Darstellung Israels und des Judentums im Rahmen des schulischen Unter- richts beitragen. Die Arbeit der deutsch-israelischen Schulbuchkom- mission wird in Drei-Jahres-Zyklen gefördert. Dem Aus- wärtigen Amt liegt ein Projektantrag zur Fortführung der Arbeit der deutsch-israelischen Schulbuchkommission für die Jahre 2016 bis 2018 zur Prüfung vor. Der künf- tige Fokus der Arbeit soll dabei auf der Sensibilisierung möglicher Multiplikatoren – Bildungsbehörden, Verlage, Schulbuchautoren und -autorinnen und Lehrkräfte –, der Entwicklung von Modellunterrichtseinheiten und einem fortgeführten Monitoring neu erscheinender Schulbü- cher liegen. In diesem Rahmen soll auch die Umsetzung der Vorschläge evaluiert werden. Die Zuständigkeit für Lehrpläne und den Inhalt von Schulbüchern liegt ausschließlich bei den Ländern. Diese stimmen sich, unter anderem in der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes- republik Deutschland, autonom ab. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 114. Sitzung Inhaltsverzeichnis ZP 1 Auslaufen des Finanzhilfeprogramms fürGriechenland TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 2 Aktuelle Stunde zum Tarifkonflikt bei derDeutschen Post AG Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ralf Kapschack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Eine Vorbemerkung: Ich fände es ausgesprochen

    schade, wenn der Kollege Kurth den Ausschuss wech-
    seln würde.


    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Aber das ist dann vielleicht mein persönliches Problem.


    (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Ausschuss, habe ich gesagt, können wir das diskutieren!)


    – Okay, machen wir.

    Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen: Wir ha-
    ben uns den ganzen Vormittag über ein zusammenwach-
    sendes Europa unterhalten. Deshalb ist meine Frage:
    Wie gehen andere Länder der EU mit der Umsetzung der
    Richtlinie um?

    Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
    Soziales:

    Im Moment setzen alle die Richtlinie um. Wir gehen
    davon aus, dass das weitgehend problemlos verläuft. Die
    Betriebsrentenstrukturen in den EU-Ländern sind sehr
    unterschiedlich; aber bisher haben wir keine Kenntnis
    davon, dass es Probleme gibt. Wir erleben aber auch in
    Gesprächen mit den europäischen Kollegen, dass viele
    die Richtlinie zum letztmöglichen Zeitpunkt umsetzen,
    nämlich Mitte 2018. Wir liegen da sicherlich im guten
    Mittelfeld.



Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Fragestellerin hat die Kol-

legin Brigitte Pothmer von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Pothmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie die

    EU-Richtlinie hier eins zu eins umsetzen wollen. Gilt
    das eigentlich auch für die automatische Auskunfts-
    pflicht?

    Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und
    Soziales:

    Ja, auch die Transparenzregeln sind verbessert wor-
    den.






    (A) (C)



    (D)(B)