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    Plenarprotokoll 18/113 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 113. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 I n h a l t : Änderung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . 10883 A Tagesordnungspunkt 28: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna- tionalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicher- heitspräsenz (KFOR) und den Regie- rungen der Bundesrepublik Jugosla- wien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 Drucksachen 18/5052, 18/5248 . . . . . . . . 10883 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5249 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10883 B Dietmar Nietan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10883 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10885 A Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 10885 D Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 10886 D Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 10887 C Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10887 D Gisela Manderla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10888 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10889 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10892 C Tagesordnungspunkt 29: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der Multidimensionalen Inte- grierten Stabilisierungsmission der Ver- einten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013) und 2164 (2014) des Sicherheits- rates der Vereinten Nationen vom 25. April 2013 und 25. Juni 2014 Drucksachen 18/5053, 18/5250. . . . . . . . . 10890 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5251 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10890 A Gabi Weber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10890 B Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 10891 C Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10895 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10896 A Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 10897 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10897 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10899 C Tagesordnungspunkt 30: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 Grundlage der Resolution 1701 (2006) vom 11. August 2006 und nachfolgender Verlängerungsresolutionen des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen, zu- letzt Resolution 2172 (2014) vom 26. August 2014 Drucksachen 18/5054, 18/5252 . . . . . . . . . 10898 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5253 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10898 A Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10898 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 10902 A Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10902 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10903 D Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10905 B Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10906 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10907 C Tagesordnungspunkt 31: a) Antrag der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Martina Renner, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Un- abhängige Polizeibeschwerdestelle auf Bundesebene einrichten Drucksache 18/4450 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10906 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthalts- gesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt Drucksache 18/2492 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10906 B c) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Diana Golze, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Bundes- programme gegen Rechtsextremismus verstetigen und finanziell absichern Drucksache 18/2493 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10906 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10906 D Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10910 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10912 A Wolfgang Gunkel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10912 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10914 A Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10915 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10916 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10916 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10917 D Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10918 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10919 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10920 A Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10922 A Tagesordnungspunkt 32: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarpolitischer Bericht der Bundesregie- rung 2015 Drucksache 18/4970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10923 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10923 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 10924 D Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . 10926 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10927 C Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . 10929 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10930 B Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10931 C Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . 10932 D Tagesordnungspunkt 33: Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Drucksache 18/5201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10934 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10934 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 10935 B Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . 10936 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10937 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 10938 D Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10940 A Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10941 B Tagesordnungspunkt 34: a) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Kordula Schulz-Asche, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bevölke- rung vor Krebsgefahr durch das Un- krautvernichtungsmittel Glyphosat schüt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 III zen und EU-Neuzulassungsverfahren für Glyphosat stoppen Drucksache 18/5101 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10942 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel einschränken Drucksachen 18/1873, 18/5087 . . . . . . . . 10942 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10942 D Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10944 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10946 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10946 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 10947 B Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10948 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10949 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10950 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10951 D Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10951 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10953 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Ver- einten Nationen in Mali (MINUSMA) (Tages- ordnungspunkt 29) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10953 C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10953 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 10883 (A) (C) (D)(B) 113. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 112. Sitzung, Seite 10774 D, vorletzter Absatz, letzter Satz, ist wie folgt zu lesen: „Zu deren Mitgliedern gehören wiederum zahlreiche ärztliche und pflegerische Organisa- tionen, als deren Mitglied auch ich als Person.“ Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 10953 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.06.2015 Bär, Dorothee CDU/CSU 19.06.2015 Brase, Willi SPD 19.06.2015 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 19.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.06.2015 Gleicke, Iris SPD 19.06.2015 Groneberg, Gabriele SPD 19.06.2015 Groß, Michael SPD 19.06.2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 19.06.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 19.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 19.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 19.06.2015 Krellmann, Jutta DIE LINKE 19.06.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 19.06.2015 Mortler, Marlene CDU/CSU 19.06.2015 Nahles, Andrea SPD 19.06.2015 Özoğuz, Aydan SPD 19.06.2015 Renner, Martina DIE LINKE 19.06.2015 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 19.06.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 19.06.2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 19.06.2015 Wiese, Dirk SPD 19.06.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) zu der namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mul- tidimensionalen Integrierten Stabilisierungs- mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) (Tagesordnungspunkt 29) Mein Name ist in der Ergebnisliste nicht enthalten. Mein Votum lautet „Ja“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) – Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleisch- etikettierungsgesetzes – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015) – Gesetz zur Förderung von Investitionen finanz- schwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern – Kleinanlegerschutzgesetz – Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfas- sungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG) – Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften – Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vor- schriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes – Erstes Gesetz zur Änderung des Informationswei- terverwendungsgesetzes Anlagen 10954 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 113. Sitzung. Berlin, Freitag, den 19. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/5004 Nr. A.1 EuB-BReg 30/2015 Drucksache 18/5004 Nr. A.2 EuB-BReg 31/2015 Drucksache 18/5004 Nr. A.3 EuB-BReg 36/2015 Drucksache 18/5004 Nr. A.4 Ratsdokument 7949/15 Drucksache 18/5004 Nr. A.5 Ratsdokument 8129/15 Drucksache 18/5004 Nr. A.6 Ratsdokument 8216/15 Innenausschuss Drucksache 18/642 Nr. C.7 Ratsdokument 8229/13 Drucksache 18/1393 Nr. A.21 Ratsdokument 8478/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.23 Ratsdokument 8720/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.16 Ratsdokument 11580/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.3 Ratsdokument 12719/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.8 Ratsdokument 13699/14 Drucksache 18/4375 Nr. A.2 EP P8_TA-PROV(2015)0032 Drucksache 18/4749 Nr. A.5 Ratsdokument 6884/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.6 Ratsdokument 6885/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.7 Ratsdokument 6886/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.8 Ratsdokument 6887/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.9 Ratsdokument 6889/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.14 Ratsdokument 6945/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.15 Ratsdokument 6946/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.16 Ratsdokument 6948/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.17 Ratsdokument 6949/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.18 Ratsdokument 6952/15 Drucksache 18/5004 Nr. A.7 Ratsdokument 8293/15 Drucksache 18/5004 Nr. A.8 Ratsdokument 8961/15 Finanzausschuss Drucksache 18/4857 Nr. A.4 EU-Dok 100/2015 Drucksache 18/4857 Nr. A.5 EP P8_TA-PROV(2015)0089 Offsetdruc Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te Haushaltsausschuss Drucksache 18/4504 Nr. A.5 Ratsdokument 6644/15 Drucksache 18/4504 Nr. A.6 Ratsdokument 6733/15 Drucksache 18/4504 Nr. A.7 Ratsdokument 6734/15 Drucksache 18/4504 Nr. A.8 Ratsdokument 6736/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.30 Ratsdokument 6586/15 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/5004 Nr. A.11 Ratsdokument 8344/15 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/419 Nr. A.159 Ratsdokument 14110/13 Drucksache 18/2677 Nr. A.11 Ratsdokument 12770/14 Drucksache 18/2935 Nr. A.7 EP P8_TA-PROV(2014)0023 Drucksache 18/3477 Nr. A.4 Ratsdokument 15345/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.13 EP P8_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/4749 Nr. A.37 EP P8_TA-PROV(2015)0071 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/2845 Nr. A.12 Ratsdokument 13197/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/4504 Nr. A.13 Ratsdokument 5902/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/2533 Nr. A.67 ERH 11/2014 Drucksache 18/4504 Nr. A.14 Ratsdokument 6632/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.41 EP P8_TA-PROV(2015)0067 Drucksache 18/4749 Nr. A.42 EP P8_TA-PROV(2015)0069 Ausschuss für Kultur und Medien Drucksache 18/4749 Nr. A.44 Ratsdokument 6729/15 kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 113. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 28 Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR) TOP 29 Bundeswehreinsatz in Mali (MINUSMA) TOP 30 Bundeswehreinsatz in Libanon (UNIFIL) TOP 31 Schutz für Opfer rechter Gewalt TOP 32 Agrarpolitischer Bericht 2015 TOP 33 Recht der Syndikusanwälte TOP 34 Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Harald Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Liebe Gäste auf den Besuchertribünen!
    Die Bundesregierung will – so schreibt sie in ihrem Ge-
    setzentwurf, und so hat es der Minister gerade vorgetra-
    gen – die Stellung des Syndikusanwalts als Rechtsanwalt
    gesetzlich regeln. Nun kann man das natürlich so sehen,
    wie es der Minister hier gerade vorgetragen hat. Für die
    Linke kann ich nur sagen: Es ist zumindest bedauerlich,
    dass diese Gesetzesinitiative erst dann zustande kam, als
    uns das Bundessozialgericht dazu gezwungen hatte, hier
    aktiv zu werden. Sie wäre eigentlich schon längst über-
    fällig gewesen. Das Kernproblem, um das es geht, näm-
    lich die rentenrechtliche Frage, hätte eigentlich schon
    längst gelöst sein können, wenn Sie sich einer Diskus-
    sion über eine solidarische Bürgerversicherung nicht
    ständig verweigern würden.


    (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: In Gedanken klatsche ich mit, Herr Petzold!)

    Mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen haben
    Syndikusanwälte – ich erläutere diesen Begriff für dieje-
    nigen, die ihn heute zum ersten Mal hören –, also
    Rechtsanwälte, die im Rahmen eines dauerhaften Be-
    schäftigungsverhältnisses ihre Arbeitszeit und ihre Ar-
    beitskraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, etwa
    Unternehmen, Versicherungen, Banken, Verbänden, zur
    Verfügung stellen, vor allen Dingen ein rentenrechtli-
    ches Problem. Nun kann man sagen: Das stimmt ja gar
    nicht. Das Bundessozialgericht hat doch nur entschie-
    den, dass Rechtsanwälte, die nicht selbst anwaltlich tätig
    sind, von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung nicht mehr befreit werden können. –
    Das stimmt zwar. Wenn wir aber, wie gesagt, eine Versi-
    cherung einführen würden, in die alle einzahlen und die
    dann auch für alle gilt, dann hätten wir dieses vermeintli-
    che rentenrechtliche Problem mit einem Schlag gelöst.

    Denn wir hätten eine Rentenversicherung, in die ers-
    tens alle einzahlen, in der es zweitens keine Beitragsbe-
    messungsgrenzen gibt – wer wenig leisten kann, zahlt
    also wenig ein, und wer mehr leisten kann, zahlt auch
    mehr ein –, in die drittens alle Einkommensarten einbe-
    zogen werden, bei der es viertens eine Parität zwischen
    Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt und für die fünf-
    tens gilt, dass die Leistungen, die daraus resultieren, so
    geregelt sind, dass wir Sonderversorgungssysteme und
    private Versicherungssysteme eigentlich nicht mehr als
    Vollversicherungssysteme brauchen.


    (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sie machen doch alle gleich!)


    – Nein, wir machen eben nicht alle gleich. Aber wir stel-
    len einen solidarischen Ausgleich in der Gesellschaft
    her; das ist etwas anderes. – Dementsprechend wird un-
    ser parlamentarisches Handeln in der vorliegenden Sa-
    che darauf gerichtet sein, dass wir eine sozialrechtliche
    Lösung anstreben, und alles andere ist ein erfundenes
    Nebenproblem.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Natürlich ist es ein längst überfälliger Schritt, dass ge-
    sagt wird, dass Syndikusanwälte neben ihrer Tätigkeit
    als angestellter Anwalt auch als niedergelassener Anwalt
    tätig sein können. Damit werden die Syndikusanwälte
    den niedergelassenen Rechtsanwälten gleichgestellt,
    wenn sich – das ist wiederum das Problem dabei – aus
    ihrem Anstellungsvertrag ergibt, dass die anwaltliche
    Unabhängigkeit nicht durch das Weisungsrecht eines Ar-
    beitgebers beeinträchtigt wird.

    Es ist natürlich zu unterstützen, dass die bisherige
    Praxis, so zu verfahren, fortgesetzt wird. Auf der ande-
    ren Seite ist das für die Syndikusanwälte überhaupt
    keine Gewähr für eine ausreichende Unabhängigkeit.
    Die würden sie nur erreichen, wenn es einen Sonderkün-
    digungsschutz für sie gibt. Das alles festzustellen, also
    herauszufinden, wer tatsächlich unabhängig ist, also
    nicht weisungsgebunden arbeitet, überlassen Sie dann
    wieder der Rechtsanwaltskammer. Die bekommt die bü-
    rokratische Arbeit aufgebürdet. Ich sage: Entbürokrati-
    sierung sieht anders aus.


    (Beifall bei der LINKEN)






    Harald Petzold (Havelland)



    (A) (C)



    (D)(B)

    Wir begrüßen natürlich die Einschränkungen bei der
    gerichtlichen Vertretung des Arbeitgebers durch einen
    Syndikusanwalt. Ohne diese Einschränkungen würde es
    zu einem Ungleichgewicht zwischen den Prozesspar-
    teien kommen: Einzelpersonen oder kleine und mittlere
    Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung müssten ih-
    ren Rechtsanwalt selbst bezahlen, während sich große
    Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung durch ihre ei-
    genen Syndikusanwälte vertreten lassen könnten


    (Christian Flisek [SPD]: Die kosten auch was!)


    und so ihr Kostenrisiko in einem Prozess minimieren
    könnten. Das kann nicht sein. – Die Einschränkungen
    unterstützen wir natürlich.

    Es wäre aber nicht notwendig gewesen, extra ein Ge-
    setz dafür zu schaffen, um hier ein Berufsrecht zu defi-
    nieren. Wir sagen: Schaffen Sie endlich eine solidarische
    Bürgerversicherung! Dann bekommen wir das Problem
    gelöst.

    In diesem Sinne werden wir uns in den Ausschusssit-
    zungen an der Arbeit an dem Gesetzentwurf beteiligen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Petzold. – Nächster Redner in

der Debatte: Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-
Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Flisek [SPD])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jan-Marco Luczak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung formuliert:
    „Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der
    Rechtspflege.“ In § 3 Absatz 1 heißt es, dass der Rechts-
    anwalt „der berufene unabhängige Berater und Vertreter
    in allen Rechtsangelegenheiten“ ist. Ich glaube, diese
    wenigen Worte verdeutlichen, dass der Rechtsanwalt ein
    zentraler Akteur in unserem rechtsstaatlichen Gefüge ist.
    Ohne freie Advokatur, ohne Anwälte, die dem Justizge-
    währungsanspruch der Bürger tatsächlich Geltungskraft
    verschaffen, gibt es keinen Rechtsstaat.

    Meine Damen und Herren, was macht einen unabhän-
    gigen Rechtsanwalt aus? Bei dieser Frage scheiden sich
    die Geister. Die Diskussion darüber hat letztlich ihren
    Kulminationspunkt in den Urteilen des Bundessozialge-
    richts vom April des letzten Jahres gefunden. Darin hat
    das Gericht allen in Unternehmen angestellten Syndikus-
    anwälten abgesprochen, Rechtsanwälte zu sein; denn
    nach Ansicht des Gerichts – wir haben es hier gehört –
    schließen sich abhängige Beschäftigung und anwaltliche
    Tätigkeit aus. Weil Syndizi als abhängig Beschäftigte
    dem Direktionsrecht ihres Arbeitgebers unterliegen,
    seien sie nicht in der Lage, so das Gericht, unabhängigen
    und weisungsfreien Rechtsrat zu erteilen. Die sozial-
    rechtliche Folge dieser Auffassung war, dass Syndikus-
    anwälte sich nicht mehr von der Versicherungspflicht in
    der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien las-
    sen können.

    Diese Urteile – das haben wir gehört – haben zu einer
    wirklich großen Verunsicherung der Betroffenen geführt.
    Sie reichen aber weiter. Sie betreffen auch die Grundfra-
    gen des anwaltlichen Berufsbildes.

    Da muss man schon einmal fragen: Ist denn eigentlich
    das vom Bundessozialgericht zugrunde gelegte Berufs-
    bild richtig? Bildet es die Realität des Anwaltsberufs
    nicht nur in den Unternehmen, sondern etwa auch mit
    Blick auf die große Zahl angestellter Anwälte in Kanz-
    leien treffend ab? Ich glaube, man muss hier sagen, dass
    die Prämissen des Bundessozialgerichts an dieser Stelle
    falsch gewesen sind.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Keinem Unternehmen – das muss man deutlich for-
    mulieren – ist mit einem nach Weisung erstellten ge-
    schönten Rechtsgutachten geholfen. Da setzt sich ein
    Vorstand nur der Gefahr von Haftungsfällen, von Com-
    pliance-Verstößen oder gar der Gefahr aus, strafrechtlich
    zur Verantwortung gezogen zu werden. Nein, es ist so,
    dass Syndikusanwälte ihren Berufsethos und damit das
    Recht in die Unternehmen tragen. Deswegen können,
    sollen und müssen Syndizi unabhängigen Rechtsrat für
    ihren Arbeitgeber erteilen. Alles andere verkennt die
    Realität in den Unternehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deswegen war für uns als Union in dieser Diskussion
    immer klar: Syndikusanwälte sind keine Anwälte zwei-
    ter Klasse, sondern, im Gegenteil, sie sind zentrale und
    integrale Bestandteile der Anwaltschaft, meine Damen
    und Herren.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Weil wir an dieser Stelle so klar waren, haben wir aus
    den Urteilen des Bundessozialgerichts einen klaren ge-
    setzgeberischen Handlungsauftrag abgeleitet. Wir wol-
    len klarstellen, dass Syndikusanwälte wirkliche, echte
    Anwälte sind und sich dann in der Folge auch wieder
    von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

    Insofern freut es mich, dass wir nach über einem Jahr
    zusammenkommen, um über diesen Gesetzentwurf zu
    diskutieren. Unser Ziel ist dabei ganz klar: Wir wollen
    den Status quo ante, also vor den Urteilen des Bundesso-
    zialgerichts, wiederherstellen. Der Entwurf geht an der
    Stelle in die richtige Richtung, einen berufsrechtlichen
    Ansatz in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden,
    der dann auch von sozialrechtlichen Regelungen im
    SGB VI flankiert wird.

    Was sagt nun der Entwurf? Dazu haben wir schon ei-
    niges gehört. Erst einmal ist es so, dass der Syndikusan-
    walt legal definiert und statusrechtlich anerkannt wird.
    Ich will an der Stelle auch sagen: Es geht hier nicht da-
    rum, dass jeder Jurist, der in einem Unternehmen tätig
    ist, zukünftig auch ein Syndikusanwalt ist. Darum geht
    es nicht. Wir reden nicht über den Sachbearbeiter bei ei-
    ner Versicherung, sondern wir reden über diejenigen, die





    Dr. Jan-Marco Luczak


    (A) (C)



    (D)(B)

    wirklich anwaltlich tätig sind, das heißt fachlich unab-
    hängig und eigenverantwortlich ihre Tätigkeit ausüben.

    Das Gesetz definiert hier klare Kriterien. Diese leh-
    nen sich an denen der Rechtsprechung und an denen der
    Deutschen Rentenversicherung an. Die Deutsche Ren-
    tenversicherung hat hier eine Vier-Kriterien-Theorie ent-
    wickelt: Rechtsberatung, Rechtsgestaltung, Rechts-
    entscheidung und Rechtsvermittlung, das waren die
    Stichworte. Die finden sich im Anklang jetzt auch im
    Gesetz wieder. Mir ist ganz wichtig, an der Stelle zu be-
    tonen: Diese vier Kriterien wollen wir beibehalten. Wir
    wollen diesbezüglich keine Änderungen erreichen und
    schon gar keine Verschärfung. Deswegen müssen wir
    auch noch einmal genau hinschauen, etwa was die Ver-
    tretungsbefugnis nach außen anbelangt: Das ist ein
    Kriterium an dieser Stelle. Damit ist natürlich eine ge-
    richtliche Vertretungsbefugnis gemeint, nicht etwa eine
    rechtsgeschäftliche im Sinne von Prokura oder etwas
    Ähnlichem. Im parlamentarischen Verfahren soll klarge-
    stellt werden, dass hier an die bisherigen Kriterien ange-
    knüpft wird.

    Die entscheidende Frage ist natürlich: Wer legt denn
    diese Kriterien aus? Wer entscheidet letztlich darüber,
    was anwaltliche Tätigkeit ist und was nicht? Für uns als
    Union war die Beantwortung der Frage sehr klar: Wir
    wollen, dass diejenigen, die die Sachkompetenz über das
    anwaltliche Berufsbild haben, die auch die Veränderun-
    gen im Zeitablauf nachverfolgt haben, darüber entschei-
    den. Für uns ist ganz klar, wer das ist: Das sind die je-
    weiligen Rechtsanwaltskammern. Das ist ausdrücklich
    nicht die Deutsche Rentenversicherung. Auch die So-
    zialgerichte haben über diese Frage nicht zu entscheiden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Das Letztentscheidungsrecht über diese Fragen muss bei
    den anwaltlichen Kammern liegen.

    Insofern ist es gut, dass der Kabinettsentwurf gegen-
    über dem Referentenentwurf jetzt klarstellt, dass eine be-
    standskräftige Zulassungsentscheidung von der Rechts-
    anwaltskammer zukünftig auch für die Deutsche
    Rentenversicherung bindend ist. Es ist gut und richtig,
    dass es hier nicht zu gegenteiligen Entscheidungen
    kommt und die Deutsche Rentenversicherung das eine
    sagt, die Kammer das andere und man sich fragt: Wie
    geht man damit um? Das war im Referentenentwurf
    noch nicht vernünftig geregelt. Im Kabinettsentwurf
    geht das jetzt in die richtige Richtung.

    Wir haben einige weitere Punkte, die wir im Rahmen
    des parlamentarischen Verfahrens klären müssen. Die
    kann ich jetzt aus Zeitmangel nicht mehr alle nennen.

    Ein Punkt ist mir aber ganz wichtig: Wir müssen noch
    die Frage der Pflichtmitgliedschaft klären, die Anknüp-
    fungspunkt bei der Befreiung von der Rentenversiche-
    rungspflicht ist. In § 6 SGB VI ist die Pflichtmitglied-
    schaft in einem Versorgungswerk geregelt. Nun ist es so,
    dass die Landessatzungen der Versorgungswerke eine
    Altersgrenze von 45 Jahren eingezogen haben. Das
    heißt: All diejenigen, die nach dem 45. Lebensjahr in ein
    Unternehmen wechseln, hätten ein Problem bei der Be-
    freiung. Das müssen wir noch klarstellen und im Kabi-
    nettsentwurf ändern.

    Das Gleiche gilt für die Frage der Berufshaftpflicht-
    versicherung. Hier müssen wir noch einmal schauen, ob
    die Grundsätze der Haftungsprivilegien für Angestellte
    im Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber auch entsprechend
    widergespiegelt sind. Da ist noch einiges zu tun.

    Ich will am Schluss nur noch sagen: Wir tun hier et-
    was für die Syndikusanwälte. Das ist gut. Wir als Union
    nehmen aber auch die anderen freien Berufe in den
    Blick: die Ärzte, die Apotheker, die Architekten. Diese
    freien Berufe sind alle miteinander das Rückgrat unserer
    mittelständischen Wirtschaft. Auch für die müssen wir
    beim Befreiungsrecht etwas tun, vielleicht nicht in die-
    sem Gesetzgebungsverfahren; aber wenn wir das als
    Pars pro Toto nehmen, können wir uns diesem nicht ver-
    weigern. Auch die Angehörigen der freien Berufe haben
    ein Anrecht, in der Zukunft Rechtssicherheit zu haben.


    (Beifall bei der CDU/CSU)