Rede von
Dr.
Volker
Ullrich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Der Antrag der Linkspartei auf Einrichtung ei-
ner unabhängigen Polizeibeschwerdestelle und eines
Aufenthaltsrechts für Opfer ist dem Titel nach eine
Sorge um die Polizei und den wehrhaften Rechtsstaat.
Tatsächlich ist Ihr Antrag aber geprägt von einer tenden-
ziösen Sprache und von Voreingenommenheit.
Ihr Antrag, in dem über unsere Polizei „institutionel-
ler Rassismus“, „Corpsgeist“, „bestehende Polizeikul-
tur“, „Schwierigkeiten, Fehlverhalten anzeigen zu kön-
nen“ zu lesen ist, ist von einem tiefen Misstrauen
gegenüber dem Rechtsstaat und der Polizeiarbeit ge-
prägt.
Wir setzen dem Misstrauen gegenüber der Polizeiarbeit
das Vertrauen in den wehrhaften Rechtsstaat und in un-
sere Polizei gegenüber.
Viele Zehntausend Menschen sind in diesem Land als
Polizeibeamte tätig – die meisten davon im Streifen-
dienst, auf den Straßen, auf den Plätzen, in den Revieren,
im Umfeld von Fußballstadien, an Flughäfen und an
Bahnhöfen. Diese Polizeibeamten haben keine leichte
Aufgabe. Sie sind meist im mittleren Dienst besoldet, sie
haben Nachtschichten und haben mit Gewalttätern und
Betrunkenen zu kämpfen, und sie sind oftmals nicht im
großen Maße sichtbar, sind aber immer da, wenn es da-
rum geht, Freiheit und Sicherheit zu verteidigen.
Deswegen lade ich Sie ganz persönlich ein: Machen
Sie einmal eine Nachtschicht mit Polizisten am Haupt-
bahnhof oder mit Streifenbeamten in einer deutschen
Großstadt.
Sie werden erkennen, welch wertvolle Arbeit unsere
Polizei leistet. Wir danken für deren Arbeit.
Natürlich kommen auch – das sind aber die absoluten
Ausnahmen – Fehlverhalten von einzelnen Polizeibeam-
ten vor. Diese müssen und werden vom Rechtsstaat ver-
folgt werden. Das Gewaltmonopol des Staates verlangt,
dass dieser Staat bei einem Überschreiten der Grenzen
intensiv reagiert, und wir haben gar keine Erkenntnisse,
dass dies nicht der Fall ist.