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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 18111

  • date_rangeDatum: 17. Juni 2015

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    Plenarprotokoll 18/111 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 111. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) Drucksache 18/5170 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10643 B b) Antrag der Abgeordneten Birgit Wöllert, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hochwertige Pal- liativ- und Hospizversorgung als sozia- les Menschenrecht sichern Drucksache 18/5202 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10643 B Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10643 C Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10645 A Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10646 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10647 B Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10648 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10650 B Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10651 A Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10652 A Emmi Zeulner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10652 D Bettina Müller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10654 A Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10654 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Beschluss zur Nichtinanspruchnahme der Übergangs- regelungen der zweiten Stufe des Beitritts- vertrags mit Kroatien in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Entsen- dung von Arbeitnehmern bei der grenzüber- schreitenden Dienstleistungserbringung für den Zeitraum ab 1. Juli 2015; weitere Fra- gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10655 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10655 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10656 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10656 C Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10657 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10657 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10657 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10657 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 10658 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10658 B Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10658 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10658 D Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10659 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10659 A Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 10659 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10659 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10659 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10659 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 B Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 C Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksache 18/5160 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10660 D Mündliche Frage 10 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse des Staatssekretärsauschusses Tierschutz zur Kleingruppenhaltung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10661 A Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10661 B Mündliche Fragen 13 und 14 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Richtlinie für eine Frauenquote in Auf- sichtsräten börsennotierter Unternehmen Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10662 A Zusatzfragen Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10662 B Mündliche Frage 15 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stopp der Bohrarbeiten für den Fildertun- nel bei Stuttgart-Fasanenhof aufgrund feh- lender Unterfahrungsrechte Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10662 D Zusatzfrage Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10663 A Mündliche Frage 16 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhalt und Ausbau des Neckars durch den Bund Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10663 B Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10663 C Tagesordnungspunkt 4: Vereinbarte Debatte: 17. Juni 1953 – Für Freiheit, Recht und Einheit . . . . . . . . . . . . . 10664 B Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10664 C Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10665 D Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10667 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10668 C Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10669 B Thomas Jurk (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10670 B Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10671 C Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10672 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10673 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10675 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Katrin Kunert (DIE LINKE) Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Berliner Erklärung „Gemeinsam gegen Homophobie – für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10675 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 III Anlage 3 Mündliche Frage 2 Andrej Hunko (DIE LINKE) Durch Frontex initiierte Projekte zur Über- wachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10676 B Anlage 4 Mündliche Frage 3 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Ausgeschiedene Beamte des Direktoriums der BaFin mit einer im Zusammenhang mit ihrem letzten Dienstverhältnis stehen- den neuen Tätigkeit in den letzten zehn Jahren Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10676 D Anlage 5 Mündliche Frage 4 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Unter Verzicht auf Versorgungsansprüche und -bezüge ausgeschiedene Beamte des Direktoriums der BaFin in den letzten zehn Jahren Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10677 A Anlage 6 Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Todesfälle durch Kontakt mit Asbest seit 2010 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10677 A Anlage 7 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Streikanzeigepflicht der Deutschen Post bei der Agentur für Arbeit hinsichtlich des derzeit stattfindenden Streiks Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10678 A Anlage 8 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Etwaige Vermittlung von Arbeitskräften während des Poststreiks durch die Bundes- agentur für Arbeit an die Deutsche Post Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10678 B Anlage 9 Mündliche Frage 8 Harald Weinberg (DIE LINKE) Zuständige Behörde für die Erstattung von durch sich illegal in Deutschland auf- haltende Flüchtlinge entstehenden Kranken- hauskosten Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10678 D Anlage 10 Mündliche Frage 9 Harald Weinberg (DIE LINKE) Behördliche Zuständigkeiten für illegal in Deutschland lebende Flüchtlinge Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10679 B Anlage 11 Mündliche Frage 11 Katrin Kunert (DIE LINKE) Berücksichtigung zusätzlicher Krankheits- bilder anlässlich des Fachsymposiums zum Entschädigungsverfahren für Radarstrah- lengeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10679 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 Anlage 12 Mündliche Frage 12 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnehmer der Bundesregierung an der Bilderberg-Konferenz im Juni 2015 in Ti- rol Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10679 D Anlage 13 Mündliche Frage 17 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten für die beiden Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10680 A Anlage 14 Mündliche Frage 18 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Verhandlungen im Zusammen- hang mit den beiden Schiedsverfahren zwi- schen Bund und Toll Collect seit Oktober 2014 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10680 B Anlage 15 Mündliche Frage 19 Herbert Behrens (DIE LINKE) Umbau des ehemaligen Fliegerhorsts Fried- richsfeld zum Nachweis von Ausgleichsflä- chen für geschützte Vogel- und Pflanzenar- ten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10680 C Anlage 16 Mündliche Frage 20 Herbert Behrens (DIE LINKE) Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10680 D Anlage 17 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konzept zur Verteilung der ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven Wie- deraufarbeitungsabfällen auf verschiedene standortnahe Zwischenlager Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10681 A Anlage 18 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Offene Fragen zum Atomkraftwerk Gund- remmingen der vom BMUB beauftragten Sachverständigenorganisationen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10681 C Anlage 19 Mündliche Frage 23 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Gesamtkosten des G-7-Gipfels in Elmau Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10682 A Anlage 20 Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgaben des Bundesnachrichtendienstes für Bewirtung, Beherbergung und Fahrge- schäfte anlässlich des Münchner Oktober- fests seit 2005 Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10682 B Anlage 21 Mündliche Frage 25 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereichsausnahme für Friedhofs- und Be- stattungsdienstleistungen im Rahmen des Annex des CETA-Abkommens Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 V Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10682 C Anlage 22 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschöpfung der De-minimis-Regelung bei der geplanten Ausschreibung von Wind- energieanlagen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10682 D Anlage 23 Mündliche Frage 27 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen zwischen der Bundesregierung und Branchenvertretern seit Vorstellung des Eckpunktepapiers des BMWi zur CO2- Minderung im Kraftwerkspark Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10683 A Anlage 24 Mündliche Frage 28 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Export militärischer Ausrüstung in die Ukraine seit 2014 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10683 B Anlage 25 Mündliche Frage 29 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Eignung Saudi-Arabiens als Bündnispart- ner im Kampf gegen den islamistischen Fundamentalismus bzw. Terrorismus Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10684 A Anlage 26 Mündliche Frage 30 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Rückgang der Zustimmung in Deutschland zur NATO Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10684 C Anlage 27 Mündliche Frage 31 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zu einer NATO-Mitgliedschaft der Ukraine Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10684 C Anlage 28 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Abweichung von Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Ukraine Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10684 D Anlage 29 Mündliche Frage 33 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Wartezeiten für die Beantragung eines Vi- sums zur Familienzusammenführung zu in Deutschland anerkannten syrischen Flüchtlingen in den deutschen Botschaften im Nahen Osten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10685 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10643 (A) (C) (D)(B) 111. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10675 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2015 Baumann, Günter CDU/CSU 17.06.2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2015 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 17.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2015 Dr. Gambke, Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.06.2015 Groneberg, Gabriele SPD 17.06.2015 Groß, Michael SPD 17.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 17.06.2015 Hellmuth, Jörg CDU/CSU 17.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 17.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 17.06.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 17.06.2015 Liebich, Stefan DIE LINKE 17.06.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 17.06.2015 Weinberg, Harald DIE LINKE 17.06.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 1): Welche konkreten Maßnahmen und Projekte hat die Bun- desregierung zur Umsetzung der Berliner Erklärung „Ge- meinsam gegen Homophobie – für Vielfalt, Respekt und Ak- zeptanz im Sport“ vom 17. Juli 2013 auf den Weg gebracht bzw. unterstützt, und ist beabsichtigt, über dieses Themenfeld im nächsten Sportbericht ausführlich in einem eigenen Ab- schnitt zu informieren? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen und Kampagnen, die sich gegen Homophobie und für Viel- falt und Akzeptanz im Sport starkmachen. So bildete die „Berliner Erklärung“ vom 17. Juli 2013 den Auftakt für die Bildungs- und Forschungsinitiative „Fußball für Vielfalt – Fußball gegen Homophobie“. Im Mittelpunkt der Initiative steht die praktische Bildungs- arbeit in den Vereinen. Die Veranstaltungen richten sich an Spieler, Vereinsverantwortliche, Trainer und Schieds- richter. Dieses Projekt, das von der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes unterstützt wird, stellt einen Schwerpunkt innerhalb der Tätigkeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben dar. Herr Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, unterstützt die Stiftung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Stiftungskura- toriums. Anlässlich des Diversity Days am 9. Juni 2015 hat das BMJV eine Podiumsdiskussion zum Thema „Sexuelle Diskriminierung im (Spitzen-)Sport“ ausgerichtet, an der Herr Bundesminister Maas gemeinsam mit der Leite- rin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, der Degenfechterin Imke Duplitzer sowie dem ehemaligen Fußballnationalspieler Thomas Hitzlsperger teilgenommen hat. Im Rahmen des im Jahre 2015 gestarteten Bundespro- gramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, werden im Programmbereich D – Modellprojekte zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Men- schenfeindlichkeit – mit einer Laufzeit von fünf Jahren und mit maximal 130 000 Euro pro Jahr Maßnahmen ge- fördert, die zur Akzeptanz gleichgeschlechtlicher, trans- und intergeschlechtlicher Lebensweisen beitragen, Vor- urteile gegen diese Gruppen abbauen helfen und sich ge- gen Diskriminierung und Gewalt aufgrund von Ge- schlecht bzw. Gender, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung richten. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde das Projekt „Kicks and Gender – Geschlechter- reflektierende Sozialarbeit mit Fußballfans der Kompe- tenzgruppe ,Fankulturen und Sport bezogene soziale Ar- beit‘, KoFaS“ am Institut für Sportwissenschaft der Leibniz-Universität Hannover neben neun weiteren Pro- jekten gegen Homo- und Transphobie für eine Förde- rung aus dem Bundesprogramm ausgewählt. Der Fokus auf Homophobie und Transphobie im Sport in diesem Projekt dient als Ausgangspunkt, um einen weiterführenden Blick auf normierende Ge- schlechterbilder und Männlichkeitsideale in Fankulturen zu entwickeln und das Thema somit in gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen insgesamt zu verorten. Anlagen 10676 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Schwerpunkte hier sind unter anderem: Hinterfragung „natürlicher“ Geschlechterrollen, Aufzeigen der Vielfalt von Geschlechteridentitäten jenseits heteronormativer Muster und Befähigung zur gewaltfreien Konflikt- lösung. Hauptzielgruppe sind Sozialpädagoginnen und So- zialpädagogen aus Fanprojekten. Das Projekt startet nach der Vorbereitungsphase am 1. Juli 2015 und läuft bis 2018. Zentrales Element der Arbeit der Koordinationsstelle Fanprojekte, KOS, die je zur Hälfte vom BMFSFJ und dem Deutschen Fußball-Bund, DFB, finanziert wird, ist die Förderung einer konstruktiven Debatte zu den The- menfeldern „Homophobie“ und „Sexismus“. In den letz- ten Jahren wurden zahlreiche Veranstaltungen – Diskus- sionen, Workshops, Lesungen – mit Expertinnen und Experten durchgeführt. Im Kontext dieser Thematik steht die KOS im Austausch unter anderem mit der Mag- nus-Hirschfeld-Stiftung und mit dem Bundesverband der schwul-lesbischen Fanclubs in Deutschland. Vor dem Hintergrund, dass ein gegenüber der eigenen sexuellen Orientierung feindliches Umfeld zu psychi- scher Belastung führen kann, ist die bestehende Koope- ration des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, BISp, mit der Initiative „Mental Gestärkt zur psychischen Ge- sundheit im Leistungssport“ der Robert-Enke-Stiftung, der Deutschen Sporthochschule gemeinsam mit der ge- setzlichen Unfallversicherung für den Profisport, VBG, und der Vereinigung der Vertragsfußballspieler VDV – Die Spielergewerkschaft als indirekte Unterstützungs- leistung gegen Homophobie im Sport einzustufen. Der Sportbericht der Bundesregierung stellt regelmä- ßig – über den Zeitraum einer Legislaturperiode – die für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten zusammen und bildet die Sportförderpolitik des Bundes ab. Auch der nächste, dann 14. Sportbericht wird bezo- gen auf den Zeitraum 2014 bis 2017 die sportpolitische Entwicklung bilanzieren. Die Bundesregierung nimmt das Thema „Homophobie im Sport“ sehr ernst. Insofern werden Maßnahmen und Veranstaltungen zu diesem Be- reich im nächsten Sportbericht aufgeführt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 2): Welche verschiedenen auf europäischer Ebene begleitend zum Mittelmeerlagezentrum JOT Mare bei Europol durch die Agentur Frontex initiierten Projekte, die eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben, sind auf Bundestagsdrucksache 18/5048 angesprochen – bitte Inhalt und Teilnehmende jeweils kurz skizzieren –, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern von ihr an Frontex ausgeliehene „De- briefer“ bzw. bei Europol an „speziell geschulte(n) Überwa- chungs- und Vernehmungsgruppen“ (Ratsdokument 9345/15) teilnehmende deutsche Polizisten vor den Befragungen bzw. Verhören Geflüchteter diesen gegenüber ausreichend deutlich machen, dass jede Aussage über Fluchtrouten, Transportmit- tel, bezahlte Gelder oder beteiligte Fluchthelfer verweigert werden kann, ohne dass den Befragten bzw. Verhörten im Asylverfahren Nachteile entstehen? Begleitend zum Joint Operation Team, JOT, Mare hat Frontex folgende Projekte initiiert, die unter anderem eine Überwachung des Handels mit und der Nutzung von verdächtigen Schiffen zum Inhalt haben: Der geplante Einsatz eines Frontex-Verbindungsbe- amten in der Türkei. Aufgabe des Verbindungsbeamten soll es sein, Infor- mationen sowohl mit türkischen Behörden als auch mit nationalen Verbindungsbeamten auszutauschen. Diese Informationen sollen ausgewertet werden und in Fron- tex-Analysen einfließen. Eine Überwachung verdächtiger Schiffe und Schiffs- bewegungen. Ziel dieses Projekts ist die Überwachung verdächtiger Schiffe, die Identifizierung von Schiffen und die opti- sche Überwachung bestimmter Seegebiete. Das Projekt wird im Rahmen des europäischen Informationsnetz- werks EuroSUR geführt. Aufgabe der zu Frontex abgeordneten „Debriefer“ ist es, Migranten zu ihrem Reiseverlauf zu befragen, um In- formationen über Schleusungen zu gewinnen. Hierzu wird jedoch nur ein Bruchteil der festgestellten Migranten befragt und nur sofern sie sich bereit erklären, freiwillig an einer solchen Befragung teilzunehmen. Aus den Befra- gungen ergeben sich keine Rechtsfolgen für das Asyl- verfahren. Dies wird den Personen im Vorfeld mitgeteilt. Bei den im Ratsdokument 9345/15 genannten „spe- ziell geschulte[n] Überwachungs- und Vernehmungs- gruppen“ handelt es sich bislang lediglich um konzeptio- nelle Überlegungen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 3): Wie viele ausgeschiedene Beamte des Direktoriums der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, sind in den letzten zehn Jahren ihrer Anzeigepflicht nach § 105 des Bundesbeamtengesetzes, BBG, (seit 2009) bzw. § 69 a BBG (vor 2009) nachgekommen, indem sie neue Tätigkeiten ge- meldet haben, weil diese mit ihrer bisherigen dienstlichen Tä- tigkeit im Zusammenhang stehen, und bei wie vielen der ge- nannten Personen wurde nach § 105 BBG bzw. § 69 a BBG eine Erwerbstätigkeit oder anderweitige Beschäftigung unter- sagt (bitte jahrweise angeben)? Es liegen keine Erkenntnisse über derartige Fälle vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10677 (A) (C) (D)(B) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 4): Wie viele ausgeschiedene Beamte des Direktoriums der BaFin sind in den letzten zehn Jahren unter Verzicht auf Ver- sorgungsansprüche und -bezüge aus dem Dienst ausgeschie- den – ausschließlich der nach § 105 BBG erwähnten Ruhe- standsbeamten und ausschließlich der Beamten mit Anspruch auf Altersgeld und ausschließlich der Beamten mit anderen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen – und haben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern lassen (bitte jahrweise angeben)? Der Bundesregierung sind in den letzten zehn Jahren keine Fälle bekannt geworden, in denen Beamte des Di- rektoriums der BaFin unter Verzicht auf Versorgungsan- sprüche und -bezüge aus dem Dienst ausgeschieden sind und sich in der gesetzlichen Rentenversicherung nach- versichern haben lassen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 5): Wie viele Menschen starben nach Kenntnis der Bundes- regierung in Deutschland in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils an den Folgen ihres Asbestkontakts bzw. ihrer Asbestexposition, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ungewollte bzw. nichtwissentliche Ex- positionen von Privatleuten oder Handwerkern heute im Rah- men von Renovierungsarbeiten (wenn möglich, mit Daten zur Anzahl der betroffenen Personen aus den letzten Jahren)? Zu asbestbedingten Todesfällen nach abgeschlosse- nen Berufskrankheitenverfahren liegen für die Jahre 2010 bis 2013 Daten aus den Berichten der Bundesregie- rung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, SUGA, vor. Der Bericht für 2014 liegt noch nicht vor. Die entsprechenden Zahlen für Todesfälle in Folge von berufsbedingten Asbestexpositionen für die Jahre 2010 bis 2013 benenne ich wie in der unten stehenden Tabelle. Diese Zahlen lassen jedoch keine Rückschlüsse auf das Ausmaß aktuell immer noch vorhandener Asbest- expositionen zu, da zwischen Exposition und Auftreten asbestbedingter Erkrankungen in der Regel sehr lange Zeiträume, zum Teil bis zu 40 Jahre, liegen. Die Bundesregierung befasst sich derzeit intensiv mit bislang weniger bekannten Asbestexpositionen bei Ar- beiten in bestehenden Gebäuden. Dies betrifft vor allem die Verwendung von Asbest als Zusatzstoff zu Putzen, Klebern, Ausgleichsmassen, Beschichtungen und Dicht- stoffen bis zum Wirksamwerden des Asbestverbotes in Deutschland im Jahr 1992. Nach ersten Schätzungen sind bis zu 30 Prozent der vor 1993 errichteten Gebäude mit asbesthaltigen Baustoffen belastet. Eine akute Gefährdung von Mensch und Umwelt geht hiervon jedoch in der Regel nur bei unsachgemäßer Be- arbeitung aus, bei der asbesthaltige Stäube freigesetzt werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt derzeit Praxishilfen für Bauherren und Handwerksbe- triebe erstellen, die über Art und Umfang der Asbest- belastungen, die daraus resultierenden Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen aufklären. Aktuelle Zahlen zu Erkrankungen und Todesfällen aufgrund der vorgenannten weniger bekannten Asbest- belastungen liegen jedoch nicht vor. Jahr Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit Asbestose Lungen-/Kehlkopf-krebs, Asbest Mesotheliom, Asbest Gesamt 2010 101 497 695 1 293 2011 130 582 762 1 474 2012 114 589 833 1 536 2013 159 559 734 1 452 10678 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 6): Inwiefern ist die Deutsche Post AG in dem derzeit stattfin- denden Streik ihrer Streikanzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit nach § 320 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetz- buch, SGB III, nachgekommen – bitte wenn möglich, Mel- dungen nach Gesamtzahl und Anzahl nach Bundesländern aufgliedern –, und wie stellt die Bundesagentur für Arbeit si- cher, dass Erwerbslose beim derzeitigen Poststreik nicht als Streikbrecher eingesetzt werden? Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf statt- findet, haben gemäß § 320 Absatz 5 Drittes Buch Sozial- gesetzbuch, SGB III, bei dessen Ausbruch und Beendi- gung der jeweils örtlich zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht hat die Funktion, die Agentur für Arbeit über den Ar- beitskampf zu informieren, und dient damit der Sicher- stellung der Neutralität der Arbeitsverwaltung. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass die Deutsche Post AG ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 320 Absatz 5 SGB III ordnungsgemäß nach- kommt. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war al- lerdings eine sehr aufwendige flächendeckende Abfrage bei allen Agenturen für Arbeit nicht möglich. Eine ex- emplarische Rückfrage bei der Agentur für Arbeit in Bonn ergab, dass die Deutsche Post AG Niederlassung Brief in Bonn seit April circa 20 Streikanzeigen einge- reicht hat. Die Anzeigen werden in der Agentur für Arbeit unter anderem an den Vermittlungsbereich und an das für die Bearbeitung von Anträgen zur Kurzarbeit zuständige Team weitergeleitet. Durch die Weiterleitung an den Ver- mittlungsbereich wird sichergestellt, dass die Bundes- agentur für Arbeit ihrer bei Arbeitskämpfen bestehenden Pflicht zur Neutralität nachkommt. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 7): Vermittelt die Bundesagentur für Arbeit – Agenturen bzw. Jobcenter – während des Poststreiks Arbeitskräfte an die Deutsche Post AG – wenn ja, bitte beantworten, in welcher Form und in welchem Ausmaß, inklusive der Zentralen Aus- lands- und Fachvermittlung – oder ist sie indirekt an einer Vermittlung – etwa im Rahmen ihrer Einrichtungen und Auf- sicht zur Arbeitnehmerüberlassung – beteiligt – national wie international? Die Vermittlungen in einzelne Betriebe werden statis- tisch nicht zentral erfasst. So wäre auch hier zur Beant- wortung der Frage eine sehr aufwendige flächende- ckende Abfrage bei allen Agenturen für Arbeit und Jobcentern erforderlich. Dies war in Kürze der zur Ver- fügung stehenden Zeit nicht möglich. Grundsätzlich gilt: Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter dürfen in einen durch einen Arbeitskampf un- mittelbar betroffenen Bereich nur dann vermitteln, wenn der Arbeitsuchende und der Arbeitgeber dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen, so geregelt in § 36 Absatz 3 SGB III. Liegt eine Anzeige über einen Arbeitskampf vor, sind Arbeitsuchende vor Erteilung eines Vermittlungsvorschlages von der Tatsache des Arbeitskampfes in Kenntnis zu setzen. Die Arbeit- suchenden können die Vermittlung in diesem Fall ab- lehnen. Der Arbeitgeber ist zu informieren, dass Vermittlungsvorschläge nur erteilt werden, wenn die Ar- beitsuchenden zustimmen. Das heißt, eine Vermittlung erfolgt nur, wenn beide Partner dies verlangen. Die Be- mühungen, sie zusammenzuführen, sind einzustellen, wenn einer der beiden die Vermittlung ablehnt. Vermitt- lungsbemühungen in nicht unmittelbar vom Arbeits- kampf betroffene Bereiche eines Arbeitgebers sind nicht ausgeschlossen. Ist noch keine Anzeige eingegangen, der Vermittlungsfachkraft jedoch bereits bekannt gewor- den, dass ein Arbeitskampf geführt wird, sind der Ar- beitgeber und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitneh- mer auf den Arbeitskampf hinzuweisen. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass diese Vermittlungsgrundsätze flächendeckend eingehal- ten werden. Würde ein Unternehmen, das eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt, in ein bestreiktes Unternehmen – Entleiher – Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer überlassen, wäre Folgendes zu beachten: Die Leiharbeitnehmerin bzw. der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, beim Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Nach § 11 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss der Verleiher seine Leiharbeitnehmerin bzw. seinen Leiharbeitnehmer auf sein entsprechendes Leis- tungsverweigerungsrecht hinweisen. Nach der gesetzli- chen Regelung ist damit nicht generell ausgeschlossen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer trotz Hinweis auf das Leistungsverweigerungsrecht im be- streikten Unternehmen tätig werden. In Tarifverträgen sind teilweise weiter gehende Regelungen vorgesehen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahin gehend zu ändern, dass grundsätzlich kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher stattfinden darf. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 8): Kann die Bundesregierung Bezug nehmend auf die Ant- wort auf meine schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksa- che 18/5040 Auskunft geben, welche die zuständige Behörde ist, an die sich ein Krankenhaus wenden muss, um die Kosten Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10679 (A) (C) (D)(B) der Behandlung eines illegal eingereisten und in Deutschland sich illegal aufhaltenden Flüchtlings erstattet zu bekommen, wenn die Identität des Flüchtlings unbekannt ist und im vita- len Interesse des Flüchtlings auch besser unbekannt bleibt? Mit Wirkung zum 1. März 2015 ist ein Aufwendungs- ersatzanspruch des Nothelfers im Asylbewerberleistungs- gesetz, AsylbLG, geregelt worden. Nach dieser Vorschrift können Ärzte und Krankenhäuser ihre Behandlungskos- ten unmittelbar vom Leistungsträger verlangen, wenn sie in medizinischen Eilfällen Nothilfe an Leistungsberech- tigten nach dem AsylbLG leisten. Der Erstattungsantrag ist dabei an den sachlich und örtlich zuständigen Träger der Leistungen nach dem AsylbLG zu richten, der bei rechtzeitiger Kenntnis vom Notfall Leistungen erbracht hätte. Um seinen Erstattungsanspruch bei der zuständigen Behörde geltend machen zu können, ist der Nothelfer aber darauf angewiesen, dass der Hilfebedürftige Anga- ben zu seiner Identität macht. Denn der Erstattungsan- spruch des Nothelfers setzt – ebenso wie der originäre Leistungsanspruch des Flüchtlings – voraus, dass die materiellen Leistungsvoraussetzungen der §§ 4 und 6 AsylbLG dem Grunde nach vorliegen. Ohne Identitäts- nachweis können diese Voraussetzungen, insbesondere die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG und die Hilfebedürftigkeit, nicht geprüft werden. Darüber hinaus hat die Behörde ohne Identitätsan- gabe keine Möglichkeit, eine mögliche vorrangige Leis- tungsverpflichtung anderer Träger zu prüfen. Insofern kann ohne Identitätsangabe weder der grund- sätzliche Leistungsanspruch geprüft noch die zuständige Behörde ermittelt werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 9): Weshalb legt man die Zuständigkeit für illegal in Deutsch- land lebende Flüchtlinge in den Bereich des Sozialamtes, wo sich der Wohnort des Flüchtlings befindet, sodass letztlich der Leistungserbringer meist die Kosten abschreiben muss, und nicht in den des Sozialamtes, wo sich der Leistungserbringer befindet, sodass es zu diesen Zuständigkeitsschwierigkeiten überhaupt nicht kommen kann? Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen in Einrich- tungen, die der Krankenbehandlung dienen, ist in § 10 a Asylbewerberleistungsgesetz, AsylbLG, geregelt. Dem- nach ist im Regelfall die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnli- chen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat. Als gewöhnlicher Aufenthalt gilt dabei der Ort, an den jemand verteilt oder zugewiesen wurde. Nur wenn eine Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung fehlt, ist es der Ort, an dem sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass der Leistungsberechtigte dort nicht nur vorübergehend verweilt. Diese gesetzliche Regelung über die örtliche Zustän- digkeit steht im direkten Zusammenhang mit der Kosten- tragungspflicht für die Hilfen nach dem AsylbLG. Denn die sachlich und örtlich zuständige Behörde trägt im AsylbLG immer auch die Kosten der Hilfen. Daher knüpft die örtliche Zuständigkeitsregelung im AsylbLG auch an die asylverfahrensrechtliche Verteilungs- und Zuweisungsentscheidung an. Denn diese gewährleisten, dass die Lasten des Asylbewerberleistungsgesetzes unter den Bundesländern und innerhalb der Bundesländer un- ter den Trägern angemessen verteilt werden. Nicht maßgeblich kann für die örtliche Zuständigkeit daher der Behandlungsort, oder – wie in der Frage for- muliert – der Ort des Leistungserbringers, sein. Denn eine solche Regelung würde die Träger der Einrich- tungsorte von stationären Hilfen, so zum Beispiel Träger an Standorten von Unikliniken, gegenüber anderen Trä- gern vergleichsweise stärker belasten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 11): Welche zusätzlichen Krankheitsbilder wird die Bundesre- gierung als Konsequenz aus ihrem durchgeführten Fachsym- posium vom 9. bis 11. Februar 2015 in den Entschädigungs- verfahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bundeswehr und ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR zukünftig mit berücksichtigen? Die Ergebnisse des unter Leitung von Herrn Professor Dr. Meineke, Abteilungsleiter der Fachabteilung F Me- dizinischer ABC-Schutz der Sanitätsakademie der Bun- deswehr und Vorsitzender des Vergabeausschusses der „Härtefall-Stiftung“, durchgeführten Fachsymposiums liegen bisher noch nicht vor. Aus diesem Grund kann auch noch keine Aussage dazu getroffen werden, inwie- weit zusätzliche Krankheitsbilder im Rahmen der Ver- sorgungsverfahren zu berücksichtigen sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 12): Welche Mitglieder der Bundesregierung und gegebenen- falls Mitarbeiter nachgeordneter Behörden nehmen – wie die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, und deren Staatssekretärin Dr. Katrin Suder – an der gehei- men Bilderberg-Konferenz vom 11. bis 14. Juni 2015 in Tirol (Telepolis vom 9. Juni 2015) teil, und mit welchen dienst- lichen Notwendigkeiten rechtfertigt die Bundesregierung sol- che Ausgaben in Zeiten von Sparzwängen wegen knapper öffentlicher Mittel? Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen nahm als einziges Mitglied der Bundesregierung und Frau Staats- sekretärin Dr. Suder als einzige Mitarbeiterin des Bundesministeriums der Verteidigung, BMVg, an der 10680 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Bilderberg-Konferenz 2015 teil. Es haben keine Mitar- beiter nachgeordneter Behörden an der Konferenz teilge- nommen. Die Konferenz hatte in diesem Jahr einen klaren si- cherheits- und verteidigungspolitischen Bezug. So wur- den unter anderem die Themen NATO, Mittlerer Osten, Iran, Russland sowie die europäische und amerikanische Sicherheitsstrategie behandelt. In diesem Rahmen hat Frau Bundesministerin unter anderem einen Vortrag zur europäischen Sicherheitsstrategie gehalten und an einer Paneldiskussion teilgenommen. Frau Staatssekretärin ist im Übrigen weder ein Mit- glied der Bundesregierung noch eine Mitarbeiterin einer nachgeordneten Behörde. Die Mitglieder der Bundesre- gierung sind in Artikel 62 Grundgesetz abschließend aufgeführt. Das BMVg ist keine nachgeordnete Behörde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 17): Welche Kosten sind inzwischen für die beiden Schiedsver- fahren zwischen Bund und Toll Collect GmbH entstanden, und inwiefern ist ein Ende der Schiedsverfahren absehbar? Bis einschließlich März 2015 sind dem Bund für die Führung der beiden Schiedsverfahren Kosten in Höhe von rund 144 Millionen Euro entstanden. Ein Termin zur Beendigung der Verfahren kann derzeit nicht genannt werden. Der Bund ist jedoch an einem baldigen Ab- schluss der Verfahren interessiert. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 18): Welche Verhandlungen für die beiden Schiedsverfahren zwischen Bund und Toll Collect GmbH haben seit Oktober 2014 stattgefunden – bitte mit Angabe von Ergebnissen –, und von wie vielen weiteren Verhandlungen geht die Bundesregie- rung bis zum Abschluss der Schiedsverfahren noch aus? Im Dezember 2014 fand ein Termin des Gerichts mit den Parteien sowie Gutachtern – Wirtschaftsprüfern – im Schiedsverfahren II – Toll Collect GmbH gegen den Bund wegen Betreibervergütung – statt. Der Termin diente zur Vorbereitung eines Prüfungskonzepts der Gut- achter sowie eines darauf aufbauenden Beweisbeschlus- ses des Gerichts, die inzwischen beide vorliegen. Wie viele weitere solcher Verhandlungen bis zum Abschluss der Verfahren noch erforderlich sein werden, kann der- zeit nicht eingeschätzt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 19): Mit welcher Begründung hält es die Bundesregierung für zielführend, den ehemaligen Fliegerhorst Friedrichsfeld, Landkreis Friesland, dessen überwiegender Teil vom Nieder- sächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, NLWKN, als schutzwürdig eingestuft worden ist, „umzubauen“, um im Rahmen einer vorgezogenen Aus- gleichsmaßnahme Ausgleichsflächen für geschützte Vogel- und Pflanzenarten, die beim Bau der A 20 zerstört würden, nachweisen zu können (http://wp.a22-nie.de/wp-content/up- loads/2015/04/Waterkant_2015-01_Auszug_A20-absurde- Ausgleichsmassnahmen.pdf)? Das Entwicklungskonzept Friedrichsfeld dient als Kompensationsmaßnahme für den ersten Abschnitt – Westerstede, A 28, bis Jaderberg, A 29 – der Küsten- autobahn A 20. Für Beeinträchtigungen von Wiesen- vögeln durch den Bau und späteren Betrieb sollen damit aus artenschutzrechtlichen Gründen geeignete Ersatz- reviere für die betroffenen Brutvögel geschaffen werden. Die grundsätzliche Eignung der Flächen zur Schaffung von Lebensräumen für die Wiesenvögel ist durch die vom Land Niedersachsen eingeschalteten Fachbiologen bestätigt; die zuständige Naturschutzbehörde wurde bei der Erstellung des Konzeptes beteiligt und stimmt die- sem Vorgehen zu. Alternativstandorte stehen nicht zur Verfügung, da sie entweder flächenmäßig zu klein bzw. durchweg bewaldet sind oder keinen Anschluss an einen bestehenden Lebensraumverbund wertvoller Offenland- lebensräume haben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Inf- rastruktur stimmte dem Konzept durch Gesehenvermerk vom 11. September 2014 mit Maßgaben zu. Danach sind bei der Umsetzung der Maßnahme bereits bestehende wertvolle Lebensräume zu schonen. Erhebliche Beein- trächtigungen auf vorhandene Lebensräume oder Arten durch die Kompensationsmaßnahme und Maßnahmen mit unverhältnismäßig hohem Herstellungsaufwand werden vom Bundesministerium für Verkehr und digi- tale Infrastruktur abgelehnt. Kompensationsmaßnahmen auf bundeseigenen Flä- chen wie zum Beispiel dem ehemaligen Fliegerhorst Friedrichsfeld sind auch vor dem Hintergrund zuneh- mend knapper Flächenverfügbarkeit sinnvoll, um den Druck auf landwirtschaftliche Flächen zu mindern. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 20): Mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung mit der Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen – CEF: Continuous Ecological Functionality – befasst, deren Wirksamkeit in ei- ner Untersuchung entsprechender Maßnahmen in Nordrhein- Westfalen (Michael Gerhard et al.: „Europäischer Artenschutz im Blindflug“, Naturschutz und Landschaftsplanung 46 [11], 2014, Seiten 329–335) stark bezweifelt worden ist? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10681 (A) (C) (D)(B) Die Idee der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen basiert auf einer Handreichung der Europäischen Kom- mission. Mit diesem Instrument können Spielräume des Naturschutzrechts frühzeitig genutzt werden, die zu ei- ner Beschleunigung des Verfahrens und zur Erhöhung der Rechtssicherheit von Straßenbauvorhaben führen. In der Fachwelt ist anerkannt, dass die Realisierung von CEF-Maßnahmen unter Einhaltung bestimmter Rah- menbedingungen Vorteile sowohl für den Vorhabenträ- ger als auch den Naturschutz bringt. Das Bundesamt für Naturschutz hat in dem For- schungsvorhaben „Rahmenbedingungen für die Wirk- samkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infra- strukturvorhaben“ – Forschungskennziffer 3507 82 080 – untersucht, welche fachlichen Anforderungen an vorge- zogene Ausgleichsmaßnahmen zu stellen sind und wel- che Möglichkeiten und Grenzen für die Realisierung derartiger Maßnahmen bestehen. Zahlreiche Maßnah- mentypen wurden einer Prüfung unterzogen. Dabei wur- den im Ergebnis die mit CEF-Maßnahmen verbundenen Vorteile weitgehend hervorgehoben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 21): Wie ist der aktuelle Stand des von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, Ende Februar 2015 angekündigten Konzepts zur Verteilung der insgesamt 26 ausstehenden Cas- toren mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfäl- len aus La Hague und Sellafield auf verschiedene standort- nahe Zwischenlager an hiesigen Atomkraftwerken – bitte auch mit Angabe des geschätzten weiteren Zeitbedarfs für Konzeptfinalisierung und politische Verständigung mit den betreffenden Bundesländern; zur Ankündigung siehe beispielsweise den Gastkommentar von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks im Tagesspiegel vom 22. Februar 2015 –, und insbesondere welche Standorte werden dabei vom Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit konkret ins Auge gefasst? Die Arbeiten an dem von Frau Bundesministerin Dr. Hendricks angekündigten Konzept für die Rückfüh- rung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle sind weit fortgeschritten und sollen in Kürze abgeschlossen werden. Das Konzept soll eine Verteilung der in Frank- reich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle auf verschiedene Standorte in ei- nem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsehen. Das bedeutet, dass die in voraussichtlich vier Transport- kampagnen zurückzuführenden radioaktiven Abfälle auf Zwischenlager in verschiedenen Bundesländern verteilt werden sollen. Grundsätzlich kommen alle Standortzwi- schenlager in Betracht. Das Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle und damit auch für die Entscheidung über die Antragstellung für kon- krete Standorte dienen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 22): Konkret welche offenen Fragen zum Atomkraftwerk Gundremmingen haben die beiden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beauf- tragten Sachverständigenorganisationen Gesellschaft für An- lagen- und Reaktorsicherheit, GRS gGmbH, und Physiker- büro Bremen in den drei Themenbereichen „geführte Nachweise zur Beherrschung des Bemessungserdbebens“, „Prüfkonzept des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Ein- speisesystems“ und „Vorgaben im Betriebshandbuch“ (bitte vollständige Angabe der konkreten Fragen bzw. Unklarheiten, nicht nur Benennung der Themenbereiche; vergleiche hierzu die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, auf meine mündliche Frage 23, Plenarprotokoll 18/108, Seite 10349, vom 10. Juni 2015)? Die Informationen zu den in Ihrer Frage genannten Themenbereichen werden von den Sachverständigen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit benötigt, um die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der sicherheitstechnisch wichtigen Systeme im Kernkraftwerk Gundremmingen, wie bei- spielsweise des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems, hinsichtlich der bei einem Bemes- sungserdbeben nach dem kerntechnischen Regelwerk zu unterstellenden Randbedingungen nachvollziehen und bewerten zu können. Auch das Prüfkonzept oder Vorga- ben im Betriebshandbuch haben einen Einfluss auf die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sicherheitstechnisch wichtiger Systeme bei einem Bemessungserdbeben. Zur Einordnung obiger Thematik möchte ich Ihnen folgende Erläuterung geben. Bei der Genehmigung des Kernkraftwerks Gund- remmingen wurde festgestellt, dass auch im Hinblick auf die Beherrschung des Bemessungserdbebens die erfor- derliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Das aktuelle kerntechnische Regelwerk sieht andere Rand- bedingungen für die Nachweisführung bei der Beherr- schung des Bemessungserdbebens vor, als sie an das Kernkraftwerk Gundremmingen bei seiner Errichtung gestellt wurden. Am Kernkraftwerk Gundremmingen wurden im Laufe der Betriebszeit Nachrüstungen durch- geführt, beispielsweise durch den Bau des Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystems, ZUNA. Ob durch die Nachrüstungen beim Kernkraftwerk Gund- remmingen die Nachweise zur Beherrschung des Be- messungserdbebens auch nach dem aktuellen kern- technischen Regelwerk geführt sind oder welche sicherheitstechnische Bedeutung mögliche Abweichun- gen im Detail haben, ist Teil der Prüfung der Sachver- ständigen des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird seine Bewertung nach Abschluss der Stellungnahme von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und dem Physikerbüro Bremen und nicht auf Basis eines vorläufigen Diskus- sionsstandes abschließen. 10682 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 23): Auf welche – gegebenenfalls nur vorläufig geschätzten – Gesamtkosten aufseiten des Bundes belaufen sich die Ausga- ben in Zusammenhang mit dem G-7-Gipfel in Elmau – einschließlich etwaiger Zahlungen oder Rechnungsverzichte gegenüber dem Freistaat Bayern –, und wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Bundesministerien bzw. Bun- desbehörden? Der G-7-Gipfel in Schloss Elmau ist Teil der deut- schen G-7-Präsidentschaft, die am 31. Dezember 2015 endet. Mittel zur Deckung der voraussichtlichen Ausga- ben im Rahmen der deutschen G-7-Präsidentschaft sind im Bundeshaushalt in den Einzelplänen der Ressorts ver- anschlagt. Die Inanspruchnahme der Mittel sowohl für den G-7-Gipfel in Schloss Elmau als auch für andere Veranstaltungen im Rahmen der deutschen G-7-Präsi- dentschaft lässt sich erst nach Kassenwirksamkeit ent- sprechender Ausgaben ermessen. In den Einzelplänen des Bundeshaushaltes der Jahre 2014 und 2015 sind in den Einzelplänen Ausgaben wie folgt veranschlagt: Einzelplan 04 (BK-Amt/BPA) 16,9 Millionen Euro, Einzelplan 05 (AA) 21,0 Millionen Euro und im Einzel- plan 06 (BMI) 23,1 Millionen Euro. Mittel zur Deckung von Ausgaben im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit dem Land Bayern vom 13. Mai 2015 sind im Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) mit 40 Millionen Euro veranschlagt. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 24): Welche Kosten für Bewirtung, Beherbergung und Fahrge- schäfte verausgabte der Bundesnachrichtendienst – auch für Gäste etwa anderer Nachrichtendienste – seit dem Jahr 2005 jährlich anlässlich des Münchner Oktoberfests – bitte nach Jahren, Beträgen und Kostengruppen aufschlüsseln –, und mit welchen dienstlichen Notwendigkeiten rechtfertigt die Bun- desregierung solche Ausgaben in Zeiten von Sparzwängen wegen knapper öffentlicher Mittel? Im angefragten Zeitraum wurden mit Ausnahme des Jahres 2011 jährlich zentral organisierte Großveranstal- tungen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste auf dem Münchner Oktoberfest durchgeführt. Darüber hinaus wurden in der Verantwortung einzelner Organisa- tionsbereiche des BND Vertreter ausländischer Nach- richtendienste zum Oktoberfest eingeladen. Der BND übernimmt bei solchen Veranstaltungen die Bewirtungskosten in Höhe von 40 bis 50 Euro pro Per- son. Da sämtliche Kosten für Kontakte mit ausländi- schen Nachrichtendiensten unter einem Kostentitel ge- bucht werden, ist eine Aufschlüsselung nach den in der Frage genannten Kriterien mit vertretbarem Verwal- tungsaufwand nicht leistbar. Diese Veranstaltungen dienen der Pflege von partner- schaftlichen Beziehungen, beruhen auf Gegenseitigkeit und unterstützen so die gesetzliche Auftragserfüllung. Die Termine werden mit Fachgesprächen verbunden, um einen direkten Nutzen für das dienstliche Interesse zu ziehen. Weitere Einzelheiten können in diesem Zusammen- hang nicht offen mitgeteilt werden. Eine öffentliche Be- kanntgabe von Details der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten, insbesondere in Bezug auf einzelne, zeitlich konkretisierbare gemein- same Veranstaltungen, könnte sich nachteilig für die In- teressen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Zudem werden Ausgaben berührt, deren Bewirtschaf- tung der Gesetzgeber in § 10 a BHO geheim zu halten- den Wirtschaftsplänen zugewiesen hat. Weitere Aus- künfte werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe- riums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen, VS-Anweisung, VSA, mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Diese eingestuften Informationen habe ich bei der Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen lassen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 25): Wird die Bundesregierung an ihrer für den Annex II von CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement – angemeldeten Bereichsausnahme für Friedhofs- und Bestat- tungsdienstleistungen festhalten, und wie beurteilt die Bun- desregierung insgesamt den Versuch – nach mir vorliegenden Informationen – der Europäischen Kommission, auf die Mit- gliedstaaten der Europäischen Union hinzuwirken, damit diese bestimmte angemeldete Ausnahmen in den Annex I ver- schieben oder ganz fallen lassen und damit für die Privatisie- rung freigeben, obwohl sie dies ursprünglich nicht wollten? Die Bundesregierung wird an dem im CETA-Entwurf für Deutschland vorgesehenen Vorbehalt in Annex II für Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen festhalten. Es ist nicht geplant, diesen Vorbehalt nach Annex I zu verschieben. Der Austausch zwischen den Mitgliedstaa- ten und der EU-Kommission über Inhalt und Reichweite von Vorbehalten ist Teil der üblichen Gespräche im Zuge der Verhandlungen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 26): Wird die Bundesregierung bei der geplanten Ausschrei- bung von Windenergieanlagen die in der maßgeblichen EU- Beihilferichtlinie verankerte De-minimis-Regelung – Unter- grenze, unterhalb derer keine Ausschreibung gefordert wird und eine Festvergütung gewährt werden kann – ausschöpfen und, wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10683 (A) (C) (D)(B) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2014, berei- tet den Weg für die Umstellung der Förderung für erneu- erbare Energien auf Ausschreibungen. Es sieht vor, dass die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus er- neuerbaren Energien spätestens 2017 durch Ausschrei- bungen ermittelt wird statt wie bisher über gesetzlich festgelegte Fördersätze. Eine Entscheidung der Bun- desregierung über den Umgang mit der De-minimis- Regelung in Randziffer 127 der Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien liegt noch nicht vor. Das Bun- desministerium für Wirtschaft und Energie bereitet der- zeit Eckpunkte für das zukünftige Ausschreibungsdesign vor. In diesem Eckpunktepapier werden auch die Optio- nen vorgestellt werden, wie mit der De-minimis-Rege- lung der KOM im Rahmen der Ausschreibung für die Windenergienutzung umgegangen werden soll. Die Eck- punkte werden voraussichtlich in der ersten Julihälfte 2015 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Es ist geplant, dass im Frühjahr 2016 der Kabinettsentwurf für die entsprechenden gesetzlichen Regelungen beschlos- sen wird. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/5160, Frage 27): Welche Treffen gab es zwischen der Bundesregierung und Branchenvertretern seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und deren Vorstellung zur CO2-Minderung im Kraftwerkspark am 21. März 2015 – bitte unter Angabe des Verbandes bzw. Unternehmens, Datum und Ausgang des Gesprächs –, und wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung dies- bezüglich aus? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, hat im März 2015 ein Eckpunktepapier zum Strommarkt veröffentlicht. Darin hat das BMWi unter anderem vorgeschlagen, einen Klimabeitrag des Strom- sektors einzuführen. Dieser Vorschlag wurde in der Öf- fentlichkeit viel beachtet und intensiv diskutiert. Auch hier im Deutschen Bundestag haben wir schon intensiv darüber diskutiert. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag hat die Bun- desregierung zahlreiche Gespräche mit allen beteiligten Akteuren geführt, unter anderem mit den betroffenen Unternehmen, mit Vertretern der Arbeitnehmer und mit Umweltverbänden. Auf Basis dieser Gespräche prüft das BMWi zurzeit Kompromissmöglichkeiten. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen ein Kompro- missvorschlag vorgelegt werden kann. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 28): Welche militärische Ausrüstung nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – wurde in die Ukraine exportiert – bitte entsprechend der Jahre 2014 und 2015 tabellarisch nach Wehrmaterial, Umfang und Gesamtwarenwert auflisten –, und inwieweit wird die Ukraine seitens der Bundesregierung als Spannungsherd eingestuft? Im angegebenen Zeitraum wurden keine Kriegswaf- fen in die Ukraine ausgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache Nr. 18/4890, verwie- sen. Folgende Ausfuhrgenehmigungen wurden im angege- benen Zeitraum erteilt: Im Jahr 2014 – Jagd- und Sportgewehre, Munition für Jagd- und Sportgewehre und jeweils Teile hierfür im Wert von 96 047 Euro, – Rücklieferung von sondergeschützten Geländewagen an die OSZE-Sondermission bzw. ein Wirtschafts- unternehmen im Wert von 1 291 576 Euro, – Teile für Geländewagen mit Sonderschutz im Wert von 114 912 Euro, – Helme, Schutzwesten und Teile hierfür im Wert von 23 900 000 Euro. Im Jahr 2015 bis Ende Mai – Geländewagen mit Sonderschutz an ein Wirtschafts- unternehmen im Wert von 156 000 Euro, – Helme und Schutzwesten im Wert von 55 932, – Sensorplattform für Rettungsflugzeug im Wert von 949 000 Euro. In der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagdrucksache Nr. 18/4890, sind die Güter im Einzelnen aufgelistet. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung entscheidet über Rüstungs- exporte jeweils im Einzelfall und auf Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944 GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechno- logie und Militärgütern sowie des Vertrags über den Waffenhandel. Nach den Politischen Grundsätzen schei- den Lieferungen an Länder, die sich in bewaffneten äu- ßeren Konflikten befinden oder bei denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht, grundsätz- lich aus, sofern nicht ein Fall des Artikels 51 der VN- Charta vorliegt – Selbstverteidigung. Die Bundesregierung hat daher Genehmigungen im Wesentlichen nur für nichtletale und defensive Güter zu Schutzzwecken erteilt. 10684 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/5160, Frage 29): Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Saudi-Arabien ein geeigneter Bündnispartner im Kampf ge- gen den islamistischen Fundamentalismus bzw. Terrorismus ist, wenn Saudi-Arabien nur jene „Menschenrechte unterstützt und alle internationalen Konventionen respektiert“, „die in Übereinstimmung mit der Scharia stehen“ (www.zeit.de/politik/ ausland/2015-06/saudi-arabien-strafe-raif-badawi-kritik-eu- parlament-brief), was zum Beispiel nun der 31-jährige Blog- ger Raif Badawi, der in seinem Onlineforum „Saudische Li- berale“ erzkonservative Kleriker und das Treiben der Religi- onspolizei kritisiert hatte, zu spüren bekommt, nachdem Anfang der Woche das oberste Gericht des Königreiches das drakonische Urteil von zehn Jahren Haft, 1 000 Stockschlägen und umgerechnet 200 000 Euro Geldbuße für rechtskräftig er- klärte (www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/raif-badawi- saudi-arabien), und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundes- regierung dieses Verständnis von Menschenrechten die Grundlage der Bildung an der saudi-arabischen Schule König Fahad Akademie gGmbH in Bonn? Der Kampf gegen die dschihadistische Ideologie und die dieser Ideologie verpflichteten Terrororganisationen ISIS und al-Qaida erfordert eine breite internationale Zu- sammenarbeit unter Einbindung muslimischer Staaten. In Saudi-Arabien wurden in diesem Jahr bei ISIS zu- geschriebenen Anschlägen über 30 Menschen getötet. Seit Sommer 2014 ist Saudi-Arabien elementarer Be- standteil der Anti-ISIS-Koalition und unterstützt den Kampf gegen dschihadistischen Terror auch auf anderem Wege, so zum Beispiel durch seine Hilfe beim Aufbau des UN-Anti-Terrorzentrums, für das Saudi-Arabien zu- letzt mehr als 100 Millionen US-Dollar zur Verfügung stellte. Der gemeinsame Kampf gegen den Terrorismus schließt nicht aus, dass wir zu den Menschenrechten sehr unterschiedliche Auffassungen haben, und dies auch an- sprechen. Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als auch in internationalen Gremien unverändert für eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Saudi- Arabien ein. Sie hat den Fall Badawi mehrfach in offi- ziellen Gesprächen thematisiert und sich für ihn einge- setzt. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat die Strafe für Raif Badawi als grausam, ungerecht und völlig unverhältnismäßig aufs Schärfste verurteilt. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Vermittlung grundgesetz- oder menschenrechtswidri- ger Lerninhalte an der König Fahad Akademie in Bonn vor. Die Schule unterliegt der Schulaufsicht der Bezirksre- gierung Köln und damit des Landes Nordrhein-Westfa- len. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 30): Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für den Rückgang der Zustimmung zur NATO in Deutschland von 73 Prozent im Jahr 2011 auf 55 Prozent im Jahr 2015, wie Spiegel Online am 10. Juni 2015 berichtet hatte? Die Ergebnisse der auf Spiegel Online zitierten Studie von Pew Research entsprechen nicht den Einschätzun- gen der Bundesregierung und decken sich nicht mit an- deren vorliegenden Umfrageergebnissen. Laut einer Umfrage von Infratest Dimap – ARD Deutschland Trend – von Februar 2015 halten 89 Pro- zent der Deutschen die NATO für wichtig, um den Frie- den in Europa zu sichern. Für die derzeit laufenden Rückversicherungs- und Anpassungsmaßnahmen der Allianz und die führende Rolle Deutschlands in diesem Zusammenhang, unter anderem bei der Aufstellung der besonders schnellen Eingreiftruppe, stellen wir breiten Rückhalt in der Öf- fentlichkeit fest. Anlage 27 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 31): Wird die Bundesregierung, um die derzeitige Mehrheits- meinung der deutschen Bevölkerung in ihrer Politik abzubil- den – laut gleicher Spiegel-Online-Quelle lehnen 53 Prozent der Deutschen einen Beitritt der Ukraine in die NATO ab –, auch in Zukunft eine Zustimmung für eine NATO-Mitglied- schaft der Ukraine ausschließen? Beim NATO-Gipfel in Bukarest 2008 hat die Ukraine eine Zusage für eine NATO-Mitgliedschaft erhalten, die nicht näher spezifiziert wurde. Von 2010 bis 2014 hatte die Ukraine gesetzlich einen Status als blockfreier Staat. Ende Dezember 2014 hat das ukrainische Parlament ein Gesetz beschlossen, das den blockfreien Status aufhebt. Ein NATO-Beitritt der Ukraine steht aus Sicht der Bundesregierung nicht auf der Tagesordnung. Dies haben führende ukrainische Politiker, wie etwa der Präsident Petro Poroschenko, mehrfach betont. Im Vor- dergrund steht derzeit die Umsetzung von Reformen – auch im Bereich Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Anlage 28 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/5160, Frage 32): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 111. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Juni 2015 10685 (A) (C) (D)(B) Inwiefern hat die Bundesregierung eine Position zur von der Ukraine erklärten Abweichung (http://iportal.rada.gov.ua/ en/news/page/news/News/110107.html) von Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit –, Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren –, Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – sowie Artikel 13 – Recht auf eine wirksame Beschwerde – der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, hinsichtlich der Frage, inwiefern die Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 1 EMRK erfüllt sind, der als Voraus- setzung für die Abweichung eine Bedrohung durch Krieg oder einen öffentlichen Notstand verlangt und festlegt, dass die Abweichungen von den Verpflichtungen in der Lage unbe- dingt erforderlich sein müssen, und inwiefern wird sie das Problem der Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK durch die Ukraine im Ministerkomitee des Europarates the- matisieren? Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Argumen- tation der ukrainischen Regierung nachvollziehbar, nach der die Lage im Osten der Ukraine die in Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, für die Aussetzung von Verpflichtungen formulierte Anfor- derung einer Notlage erfüllt. Dabei ist festzuhalten, dass Personen, die ihre Rechte aus den ausgesetzten Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sehen, sich weiter- hin uneingeschränkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden können, der dann im Ein- zelfall entscheidet, ob die Aussetzung zulässig war. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlass, die Aussetzungserklärung im Ministerkomitee des Europa- rates zu thematisieren. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/5160, Frage 33): Wie lange sind derzeit die Wartezeiten für die Beantra- gung eines Visums zur Familienzusammenführung zu in Deutschland anerkannten syrischen Flüchtlingen in den rele- vanten deutschen Botschaften bzw. Visastellen in der Region – Türkei, Libanon, Irak, Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien usw. –, und mit welchen über die bisherigen Maßnahmen hi- nausgehenden Initiativen will die Bundesregierung in diesen Fällen möglichst rasche Familienzusammenführungen sicher- stellen, auch zur Einhaltung der Vorgabe in Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/86/EG vom 22. September 2003, die eine mehr als neunmonatige Bearbeitungsdauer nur in Fällen einer schwierigen Antragsprüfung, nicht aber aufgrund mangelnder Arbeitskapazitäten zulässt (bitte ausführen)? In den letzten drei Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland über 30 000 Flüchtlinge aus Syrien mit Aufnahmeprogrammen des Bundes und der Länder so- wie über 90 000 Schutzberechtige in Asylverfahren auf- genommen. Damit hat Deutschland weit mehr als jedes andere Land außerhalb der Krisenregion geleistet, um Menschen aus Syrien zu helfen. Syrische Familien sind im Vergleich zum regulären Familiennachzugsverfahren zu Ausländern privilegiert: Vor allem müssen sie für den Familiennachzug keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Derzeit suchen zusätzlich zu den Flüchtlingen, die be- reits Schutz erhalten haben, monatlich 5 000 Syrer, meist Einzelpersonen, Schutz in Deutschland. Dies führt zu Anträgen auf Familiennachzug in bisher ungekannter Größenordnung. Dies stellt vor allem eine humanitäre Aufgabe dar. Diese Situation kann man nicht an Normalmaßstäben messen. Der starke Anstieg der Antragstellerzahlen hat alle Auslandsvertretungen in der Region, und damit auch unsere drei Auslandsvertretungen in der Türkei, zeitwei- lig an die Grenze ihres Leistungsvermögens geführt. Durch organisatorische Maßnahmen und personelle Auf- stockung der Visastellen konnten die Wartezeiten für die Terminvergabe im Bereich der Familienzusammenfüh- rung seit Anfang 2015 jedoch wieder verringert werden. Gleichwohl müssen wir weitere Anstrengungen unter- nehmen, um der Flüchtlingswelle gerecht zu werden. Das Auswärtige Amt verstärkt daher in der Region seit drei Jahren massiv das Personal, die Visastellen arbeiten teilweise im Schichtbetrieb und haben vereinfachte For- mulare und erleichterte Nachweise eingeführt. Nötig sind jetzt eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern – insbesondere Globalzustimmungen der Länder – und neue Ansätze für die Flüchtlings- verfahren im Ausland. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 111. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Hospiz- und Palliativversorgung TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde TOP 4 17. Juni 1953 – Für Freiheit, Recht und Einheit Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bitte schön.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Diese Antwort war sehr knapp. Da sich ja die Bundes-
    länder mit dem Ministerium verständigt haben, diese Ar-
    beitsgruppe einzurichten, und nun alle davon ausgingen,
    dass es hier zu messbaren Ergebnissen kommt, ist es
    doch sehr verwunderlich, dass hier auf so schroffe Weise
    kein Kompromiss gesucht worden ist. Deshalb: Was hat
    Sie bewogen, überhaupt der Einsetzung dieser Arbeits-
    gruppe zuzustimmen? Es war doch klar, dass die Länder
    ein anderes Ausstiegsdatum präferieren als das Ministe-
    rium. Jeder normal denkende Mensch erwartet, dass es
    hier Richtung Kompromiss läuft. Was hat Sie bewogen,
    dieser Arbeitsgruppe praktisch die kalte Schulter zu zei-
    gen?

    D

Rede von Dr. Maria Flachsbarth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Herr Kollege Ostendorff, ich kann Ihnen nur wahr-
heitsgemäß über das Ergebnis des Gespräches berichten.
Es ist so, wie ich es Ihnen mitgeteilt habe. Die unter-
schiedlichen Positionen von Bundesregierung und Bun-
desländern sind seit Jahren bekannt. Es ist immer gut,
dass man, wenn es unterschiedliche Positionen gibt, sich
miteinander an einen Tisch setzt und versucht, Kompro-
misse zu finden.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordne-

    ter?


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ja, gerne.