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ID1811005000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/110 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 110. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 23: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung der Si- cherheit informationstechnischer Sys- teme (IT-Sicherheitsgesetz) Drucksachen 18/4096, 18/512110563 A . . 10563 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5122 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10563 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10563 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10566 A Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10567 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10569 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10570 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10572 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10573 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10574 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10576 A Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10577 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10579 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10580 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung ei- ner Speicherpflicht und Höchstspei- cherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5088 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 C b) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten Drucksache 18/4971 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10585 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10586 A Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10588 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10589 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10591 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 10593 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10594 B Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 10594 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10596 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10597 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 10598 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10600 D Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10602 A Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Dr. Diether Dehm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 Keine Paralleljustiz für internationale Kon- zerne durch Freihandelsabkommen Drucksache 18/5094 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10603 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10603 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10604 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10606 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10607 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10608 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10610 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10610 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10612 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10613 A Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10613 B Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwick- lungsrechts an den Einheitlichen Abwick- lungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwick- lungsmechanismusgesetz – AbwMechG) Drucksache 18/5009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10614 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10614 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10615 D Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10616 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10617 D Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10618 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 10619 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10621 A Tagesordnungspunkt 27: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan einfordern Drucksache 18/5092 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10621 D b) Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokra- tie, Rechtsstaatlichkeit und Menschen- rechte in Aserbaidschan auch bei den Europaspielen 2015 einfordern Drucksache 18/5097 (neu) . . . . . . . . . . . . 10622 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 10622 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10624 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10625 B Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10625 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 10625 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10626 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10627 B Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Seenotrettung jetzt – Konsequenzen aus Flüchtlings- katastrophen auf dem Mittelmeer zie- hen Drucksache 18/4695 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 B b) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Mittelmeer darf nicht zum Massen- grab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik Drucksache 18/4838 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10629 D Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10630 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10631 A Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10632 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10632 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10633 B Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10634 B Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10635 C Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10636 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10638 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10639 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10641 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10641 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 10563 (A) (C) (D)(B) 110. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 10641 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Barthel, Klaus SPD 12.06.2015 Becker, Dirk SPD 12.06.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 12.06.2015 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 12.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Evers-Meyer, Karin SPD 12.06.2015 Ferner, Elke SPD 12.06.2015 Flisek, Christian SPD 12.06.2015 Freese, Ulrich SPD 12.06.2015 Freitag, Dagmar SPD 12.06.2015 Gabriel, Sigmar SPD 12.06.2015 Giousouf, Cemile CDU/CSU 12.06.2015 Groneberg, Gabriele SPD 12.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 12.06.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 12.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 12.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 12.06.2015 Dr. Kippels, Georg CDU/CSU 12.06.2015 Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 12.06.2015 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 12.06.2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Movassat, Niema DIE LINKE 12.06.2015 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 12.06.2015 Nietan, Dietmar SPD 12.06.2015 Post (Minden), Achim SPD 12.06.2015 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 12.06.2015 Röspel, René SPD 12.06.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 12.06.2015 Schulte, Ursula SPD 12.06.2015 Stein, Peter CDU/CSU 12.06.2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 12.06.2015 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 2013 Drucksache 17/14332 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zum Europäischen For- schungsraum Leitlinien und nationale Roadmap Drucksache 18/2260 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 10642 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 (A) (C) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012 bis 2015 in Deutschland Drucksachen 18/4385, 18/4732 Nr. 1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Petitionsausschuss Drucksache 18/4152 Nr. A.1 EP P8_TA-PROV(2015)0009 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4749 Nr. A.24 EP P8_TA-PROV(2015)0070 Drucksache 18/4749 Nr. A.25 Ratsdokument 7139/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.26 Ratsdokument 7219/15 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr. A.29 Ratsdokument 7375/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/4749 Nr. A.33 Ratsdokument 6592/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.35 Ratsdokument 7361/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.36 Ratsdokument 7365/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr. C.43 Ratsdokument 11177/13 Drucksache 18/419 Nr. A.182 Ratsdokument 11915/13 Drucksache 18/419 Nr. A.191 Ratsdokument 15803/13 Drucksache 18/419 Nr. A.192 Ratsdokument 15808/13 Drucksache 18/1048 Nr. A.20 Ratsdokument 7413/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.14 Ratsdokument 10154/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.13 Ratsdokument 10604/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.17 EP P8_TA-PROV(2014)0038 Drucksache 18/3765 Nr. A.16 Ratsdokument 15953/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.17 Ratsdokument 15985/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.18 Ratsdokument 15988/14 Drucksache 18/4152 Nr. A.14 Ratsdokument 5469/15 In der Amtlichen Mitteilung ohne Verlesung, 104. Sit- zung, Seite 9974 (A), ist „Ratsdokument 8229/13“ zu streichen. (B) (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 110. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 23 IT-Sicherheitsgesetz TOP 24 Speicherpflicht und -frist für Verkehrsdaten TOP 25 Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen TOP 26 EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht TOP 27 Menschenrechte und Europaspiele in Aserbaidschan TOP 28 Seenotrettung und EU-Asylpolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Fechner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wenn wir
    Verbindungsdaten anlasslos speichern, dann ist das ohne
    Zweifel ein Grundrechtseingriff, den wir als Gesetzgeber
    gut begründen und rechtfertigen müssen. Ich meine, dass
    es vor allem zwei Aspekte sind, die es rechtfertigen, den
    vorliegenden Gesetzentwurf zu beschließen, zwei As-
    pekte, weshalb dieser Gesetzentwurf sinnvoll und erfor-
    derlich ist.

    Erstens. Wir haben uns in vielen Gesprächen mit
    Praktikern, Richtern und Staatsanwälten – es waren
    keine Scharfmacher, sondern erfahrene und besonnene
    Richter und Staatsanwälte – davon überzeugt, dass es
    Beispielsfälle gibt, in denen dieses Instrument notwen-
    dig ist, weil damit Verbrechen aufgeklärt werden kön-
    nen, weil dadurch Täter ermittelt werden können und
    weil dadurch zukünftig Verbrechen verhindert werden
    können.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Welche?)


    Zweitens bringt dieses Gesetz schlicht mehr Rechts-
    sicherheit und Klarheit. Es wird klar geregelt, dass die
    Verkehrsdaten nur auf richterlichen Beschluss abgefragt
    werden können. Es wird klar geregelt, welche Daten ge-
    speichert werden dürfen und welche nicht. Ausdrücklich
    wird es keine Verpflichtung geben, Kommunikationsin-
    halte, etwa Inhalte von E-Mails, zu speichern. Das ist ab-
    solut tabu – ein ganz wichtiger Punkt für uns. Und: Die
    Abfrage von Verkehrsdaten ist nur noch bei schweren
    Straftaten möglich, und das nur – ich erwähnte es – auf
    richterlichen Beschluss, ohne Eilkompetenz für die
    Staatsanwaltschaft oder gar für Polizeibehörden.

    Wichtig ist auch, dass die Standortdaten von Funkzel-
    len nur vier Wochen und alle anderen Verkehrsdaten nur
    zehn Wochen gespeichert werden dürfen. In Frankreich
    gibt es Überlegungen, auch die Inhalte der Daten zu
    speichern, und das wesentlich länger. Ganz zu schwei-
    gen davon, dass es Internetdienstleister gibt, die E-Mails
    auswerten und lesen. Und: Nach vier Wochen ist auf die
    etwaig geschäftsmäßig gespeicherten Standortdaten kein
    Zugriff der Sicherheitsbehörden mehr möglich; denn wir
    als SPD wollen nicht, dass es möglich wird, Bewegungs-
    profile über Monate zu erstellen.

    Wir haben es also im europäischen Vergleich mit ei-
    nem äußerst restriktiv gestalteten Instrument zu tun.

    Wir sorgen für bessere Datensicherheit. Wir regeln die
    gesetzliche Verpflichtung, dass Betroffene, deren Daten
    abgefragt werden, darüber informiert werden müssen,
    dass Daten abgefragt wurden. Es gibt eine klare Verpflich-
    tung, die Daten zu löschen. Wenn ein Unternehmen das
    widerrechtlich nicht tut, erhält es ein Bußgeld in Höhe
    von bis zu 500 000 Euro. Ein ganz wichtiger Punkt in
    diesem Zusammenhang ist, dass die Speicherung in
    Deutschland stattfindet, nicht etwa in den USA oder an
    anderen Orten, wo wir keine Kontrolle über die Daten
    haben.

    Ganz neu ist der Straftatbestand der Datenhehlerei.
    Wer also heimlich etwa Daten weiterverkauft, macht
    sich strafbar. Wichtig ist dabei, dass wir, Frau Kollegin





    Dr. Johannes Fechner


    (A) (C)



    (D)(B)

    Keul, das Gesetz extra so gestaltet haben, dass weder
    Journalisten noch Whistleblower befürchten müssen,
    sich strafbar zu machen.


    (Beifall der Abg. Gabriele Fograscher [SPD] – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


    Wenn gesagt wird, dass sich zahlreiche Verbände ge-
    gen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben,
    dann muss auch gesagt werden – auch das gehört zur
    Wahrheit –, dass dieser Gesetzentwurf manchen Verbän-
    den nicht weit genug geht,


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Deutscher Richterbund!)


    etwa dem Richterbund. Ich möchte auch ausdrücklich
    darauf verweisen, dass es Verbände gibt, die sich mit un-
    serem Vorschlag einverstanden erklären. Stellvertretend
    möchte ich den Deutschen Kinderschutzbund nennen,
    der sich ausdrücklich für dieses Instrument ausspricht.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Hört! Hört! Was meinen die Grünen dazu?)


    Da sehen Sie: Einigen Verbänden geht es nicht weit ge-
    nug, andere sagen: „Macht das so!“ Also scheinen wir
    doch einen sehr guten Kompromiss gefunden zu haben.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Noch ein Wort zu den Gutachten des Wissenschaftli-
    chen Dienstes des Deutschen Bundestages, über die in
    dieser Woche diskutiert wurde. Mit solchen Gutachten
    muss man ja immer sehr sorgfältig umgehen.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist wohl wahr! – Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist wahr!)


    Das eine Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die
    anlasslose Speicherung rechtlich nach dem Urteil des
    EuGH nicht unmöglich ist;


    (Dr. Eva Högl [SPD]: Genau!)


    das steht explizit so drin. Das andere Gutachten besagt
    auch nicht, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig
    ist; vielmehr wird eine Reihe von Vorschlägen gemacht,
    wie bestimmte Regelungen noch klarer gefasst werden
    können. Die Gutachten enthalten also interessante und
    durchaus prüfenswerte Verbesserungsvorschläge, aber
    keine K.-o.-Kriterien, die diesen Entwurf verfassungs-
    widrig erscheinen ließen.

    Es ist gut, dass wir durch das eingeleitete Notifizie-
    rungsverfahren bis September dieses Jahres Zeit haben,
    alle Anregungen zu prüfen. Wenn es vernünftige Verbes-
    serungsvorschläge gibt – ob vom Wissenschaftlichen
    Dienst, von Parteikonventen oder aus der Netzcommu-
    nity –, dann sollten wir sie uns durchaus anschauen.


    (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Aber nur anschauen, nicht anfassen!)


    Mir ist wichtig, dass diese Diskussion sachlich ver-
    läuft. Es gibt gute Argumente auf beiden Seiten. Nicht
    jeder Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist gleich ein
    Staatsfeind oder verharmlost Kinderpornografie. Ande-
    rerseits sollte man den Befürwortern nicht gleich unter-
    stellen, dass sie das Ende der modernen digitalen Gesell-
    schaft einleiten wollen.

    Zum Schluss will ich deshalb sagen, dass mit diesem
    Gesetz in der öffentlichen Debatte für meinen Ge-
    schmack einerseits zu viele Befürchtungen, andererseits
    aber auch zu viele Hoffnungen verbunden werden. Was
    regelt dieses Gesetz denn tatsächlich neu? Was machen
    wir denn in der Sache neu? Wir schaffen – in Anfüh-
    rungszeichen – „nur“ die Möglichkeit, dass alle Unter-
    nehmen verpflichtet werden, ihre zu Abrechnungszwe-
    cken heute sowieso schon gespeicherten Verkehrsdaten
    einheitlich zehn Wochen bzw. bei Funkzellendaten vier
    Wochen zur Verfügung zu halten, damit diese Daten, und
    auch nur bei schweren Straftaten, abgefragt werden kön-
    nen. Nicht mehr und nicht weniger regeln wir.

    Für mich ist dieser Gesetzentwurf deshalb ein Bau-
    stein für mehr Sicherheit, möglicherweise kein Allheil-
    mittel. Damit verbunden ist zugegebenermaßen ein
    Grundrechtseingriff, aber kein ungerechtfertigter. Und er
    läutet bestimmt nicht das Ende der modernen digitalen
    Gesellschaft ein. Dieser sehr restriktive Gesetzentwurf
    ist ein gelungener Interessenausgleich zwischen der Si-
    cherung der bürgerlichen Freiheiten einerseits und dem
    berechtigten Anliegen der Bevölkerung auf eine effek-
    tive Kriminalitätsbekämpfung andererseits.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat für

die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Zuhörer! Sie haben es gemerkt: Wir freuen uns
    sehr, dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf endlich
    ins parlamentarische Verfahren gehen können


    (Jan Korte [DIE LINKE]: Endlich!)


    und so dafür sorgen können, dass eine Mindestspeicher-
    frist für Kommunikationsdaten im Gesetzblatt verankert
    wird. Wir halten das für erforderlich, um schwere Straf-
    taten aufzuklären und Gefahren abzuwehren, und zwar
    vor allem im Interesse der Opfer, die keine andere Hilfe
    haben als unsere Polizei, unsere Staatsanwaltschaft, un-
    sere Gerichte und die deshalb auf deren Handlungsfähig-
    keit angewiesen sind. Deshalb wollen wir § 100 g StPO-E
    und § 113 b TKG-E sowie angrenzende Paragrafen neu
    regeln. Gut, dass dafür jetzt endlich ein Vorschlag vor-
    liegt.

    Aus den Grundrechten ist zum einen abzuleiten, dass
    sich der Staat nicht zu weit ins private Leben einmischen
    darf; das ist ganz klar. Aber es sind dieselben Grund-
    und Menschenrechte, die ebenfalls erfordern, dass sich
    der Staat darum kümmert, Gefahren abzuwehren, dass er
    also das materielle Strafrecht in der Praxis effektiv an-





    Elisabeth Winkelmeier-Becker


    (A) (C)



    (D)(B)

    wenden kann. Das haben sowohl der Europäische Ge-
    richtshof für Menschenrechte als auch der EuGH aus-
    drücklich zugestanden. Unsere Behörden haben ja die
    Pflicht, bei Straftaten tätig zu werden. Dem zugrunde
    liegt das Legalitätsprinzip. Aber das Ganze nützt nichts
    und geht ins Leere, wenn keine Instrumente zur Verfü-
    gung stehen, um das umzusetzen.

    Oft sind Verbindungsdaten die einzige Ermittlungs-
    grundlage, wenn es darum geht, eine Sache aufzuklären.
    Manchmal wirken diese Daten auch entlastend. Ein mir
    bekannter Fall aus der Praxis betrifft einen leicht behin-
    derten jungen Mann, der einen Mord an einem Bekann-
    ten zugegeben hatte. Darauf deuteten auch einige Spuren
    am Tatort hin. Er hatte gestanden, wurde verurteilt, hat
    dann sein Geständnis widerrufen. Es konnte nachgewie-
    sen werden, dass sein Handy zum Tatzeitpunkt an einem
    ganz anderen Ort war. Er wurde dadurch entlastet, und
    hinterher wurde der wahre Täter gefunden. Auch so et-
    was ist möglich, wenn es Vorratsdatenspeicherung gibt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Trotzdem handelt es sich nicht um ein populäres
    Thema; der Koalitionspartner weiß das. Gleichwohl
    muss ich sagen: Die Generalprobe hat hier doch bisher
    ganz gut geklappt. Wenn da am Samstag der nächsten
    Woche nicht mehr kommt, dann mache ich mir keine
    Sorgen.


    (Zurufe der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Wir haben schon fast alle diesbezüglichen Stichworte
    gehört. Grob gesagt, handelt es sich um zwei Strategien:
    Einmal wird gesagt, der Eingriff, der mit der vorläufigen
    Speicherung von Verbindungsdaten verbunden ist – den
    will ich keineswegs bagatellisieren; aber er wird über die
    Maßen dramatisiert –, sei nicht mit der Verfassung im
    Einklang. Zum anderen wird der Nutzen kleingeredet.
    Beides haben wir hier heute Morgen schon gehört.

    Bemerkenswert ist dabei, wem bereitwillig und kritik-
    los geglaubt wird. Deshalb will ich, auch auf die Gefahr
    von Wiederholungen hin, noch einmal auf die Regelun-
    gen eingehen.

    Erstens. Die Aussagekraft der gesammelten Daten ist
    deutlich weniger gravierend, als viele befürchten. Es
    geht nur um Verbindungen, nicht um Inhalte, nur um die
    Standortdaten zu Beginn eines Gesprächs. Da fürchten ja
    einige, dass auch nachvollzogen wird, wenn man mit
    dem angeschalteten Handy unterwegs ist, wann sich ein
    Handy in eine neue Funkzelle einloggt. Das ist nicht der
    Fall. Es geht auch um das, was Sie gerade gesagt hatten,
    Herr Korte: Mit der Speicherung der IP-Adresse wird
    keineswegs die Kontrolle des Surfverhaltens ermöglicht.
    Vielmehr regelt § 113 b Absatz 5 Telekommunikations-
    gesetz explizit:

    Der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufge-
    rufene Internetseiten und Daten von Diensten der
    elektronischen Post dürfen auf Grund dieser Vor-
    schrift nicht gespeichert werden.

    Es ist gerade nicht so, dass man, wenn man eine IP-
    Adresse hat, kontrollieren kann: Was ist denn mit dieser
    IP-Adresse alles aufgerufen worden? Es geht nur anders-
    herum: Man hat eine inkriminierte Website und kann
    herausfinden, von welchen IP-Adressen diese besucht
    wurde. Dann kann man heraussuchen, welche Person zu
    dieser IP-Adresse gehört, welcher Anschluss dazu ge-
    hört. Da dürfen Sie nicht immer das Falsche sagen. Bitte
    lesen Sie doch einfach einmal den Gesetzentwurf an die-
    ser Stelle.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Ein guter Vorschlag! – Jan Korte [DIE LINKE]: Das war jetzt nicht ganz klar, was Sie gesagt haben!)


    Zweitens erfolgt eine dezentrale Speicherung der Da-
    ten bei den Providern, nicht beim Staat; auch das ist
    schon gesagt worden. Wir haben ganz klare und sehr
    hohe Zugangshürden für eine Nutzung. Wir haben den
    Richtervorbehalt. Wir haben die Kennzeichnungspflicht
    im weiteren Verfahren. Wir haben hohe technische
    Anforderungen. Und das alles für Daten, für deren
    Speicherung durch die Provider aus vertraglichen
    oder technischen Gründen die Voraussetzungen des
    Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Für diesen Um-
    gang mit diesen angeblich so hochsensiblen Daten ge-
    nügt das Bundesdatenschutzgesetz. Nur weil sie jetzt
    hier in einen anderen Zusammenhang gestellt werden,
    ohne dass sie dadurch sensibler werden, greifen die ge-
    nannten erhöhten Anforderungen. Wir genügen diesen
    auch. Aber die Daten werden dadurch, wie gesagt, nicht
    sensibler, und die Gefahr wird keinesfalls größer, son-
    dern – es verhält sich also gerade umgekehrt – kleiner.

    Aus den zwei Jahren, in denen die Vorratsdatenspei-
    cherung zulässig war, ist auch im Nachhinein kein einzi-
    ger Fall bekannt geworden, in dem es Missbrauch gege-
    ben hätte. Die Daten werden schlicht und ergreifend
    einfach gelöscht, wenn die kurze Frist um ist. Im Fall der
    Abfrage wird transparent mitgeteilt, dass Daten erfasst
    worden sind. Was folgt daraus? Man muss sich vielleicht
    äußern. Man wird gefragt: „Haben Sie etwas gemerkt
    von einer Straftat, die stattgefunden hat?“, weil offenbar
    das eigene Handy am Ort der Straftat lokalisiert worden
    ist. Dann ist es doch nichts anderes als eine ganz nor-
    male Bürger- und Zeugenpflicht, dass man das, was man
    kann, dazu beiträgt, um einen Fall aufzuklären.


    (Beifall des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU])


    Allein aus der Tatsache, dass die eigenen Kommuni-
    kationsdaten in einer Abfrage ermittelt worden sind,
    geht kein einziger Verdacht hervor. Vielmehr müssen
    weitere Ermittlungen vorgenommen werden, um den Tä-
    ter zu überführen.


    (Jan Korte [DIE LINKE]: Aber im Moment gibt es das doch nicht! Es gibt noch keine Vorratsdatenspeicherung!)


    Wer hier von Generalverdacht spricht, den möchte ich
    einmal fragen, was denn die Alternative wäre. Wenn wir
    nicht alle Daten einbeziehen würden, würden wir nicht
    zu den relevanten Daten kommen. Wir müssten dann
    Kriterien festlegen, die den Anlass ausmachen. Was ist
    denn dann das Kriterium: Ist es die Gesinnung? Ist es





    Elisabeth Winkelmeier-Becker


    (A) (C)



    (D)(B)

    das Geschlecht? Ist es der Glaube? Ist es die Herkunft?
    Was soll es denn dann sein? Alles andere ist diskriminie-
    rend. Deshalb müssen wir ebendiesen Ansatz so wählen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich möchte auch auf die Studie des Max-Planck-Insti-
    tuts eingehen, die schon genannt worden ist. Das Institut
    hat ohne Zweifel einen sehr renommierten Namen. Es
    lohnt sich aber bei dieser Studie wirklich, genauer hinzu-
    sehen. Diese Studie der kriminologischen Abteilung des
    Max-Planck-Instituts beruht auf Interviews von einigen
    Polizisten, Staatsanwälten und fünf Richtern. Sie ist ins-
    gesamt nicht wirklich repräsentativ. Die damals bei den
    Ländern geplante Erhebung war in der vorgegebenen
    Zeit gar nicht möglich. Das wird in der Studie auch zu-
    gegeben. In ihr wird davon gesprochen, dass sie auf kei-
    ner wirklich verlässlichen Datengrundlage beruht. Diese
    Studie wurde von der damaligen Justizministerin – be-
    kanntermaßen keine Freundin der Vorratsdatenspeiche-
    rung –


    (Jan Korte [DIE LINKE]: Wer hat sie denn das erste Mal eingeführt?)


    in Auftrag gegeben.

    Interessant ist, dass es zwei Versionen dieser Studie
    gibt.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Stimmt!)


    Die erste hat der Auftraggeberin offenbar nicht gefallen.
    Die Studie wurde zurückgegeben und musste überarbei-
    tet werden. Dabei ergaben sich interessante Differenzen.
    Die Presse hat darüber berichtet, was in der einen und
    was in der anderen Studie stand.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: In der Süddeutschen Zeitung war es nachzulesen!)


    Die Wertungen sind ziemlich unterschiedlich. Über die
    erste Studie heißt es in der Süddeutschen Zeitung:

    Wörtlich: „Essentielle Bedeutung haben retrograde

    (die es erlauben, elektronische Verbindungswege nachträglich nachzuvollziehen; SZ)

    Erfahrung der Polizeipraktiker“ besonders auch bei
    „Raubdelikten, schweren Gewalt- und Tötungsde-
    likten“.

    Über die zweite Version heißt es dann zu der Bedeutung
    hierbei:

    Eher nein – „für Kapitaldelikte sind Veränderungen
    in den Aufklärungsraten wegen fehlender Vorrats-
    daten nicht sichtbar geworden.“

    Oho! Was ist denn da passiert? Eigentlich war der Sach-
    verhalt abgeschlossen, und es ist nicht erkennbar, woher
    diese unterschiedliche Bewertung kommt.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Darüber haben wir doch gesprochen! Das wissen Sie!)


    Ich bin sicher: Wenn diese Studie im zweiten Versuch
    nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hätte, wäre sie
    so zerpflückt worden, wie sie es verdient hätte. Selbst
    der Direktor des Max-Planck-Instituts und Leiter der
    strafrechtlichen Abteilung, Professor Dr. Ulrich Sieber,
    schreibt in dem Band über die Verhandlungen des Deut-
    schen Juristentages, den er mit herausgegeben hat:

    Die bisherige Vorratsdatenspeicherung war in zahl-
    reichen Fällen ein entscheidender und oft der ein-
    zige Aufklärungsansatz für die Verfolgung von
    Straftaten. Sie hat auch eine große Bedeutung bei
    der Ermittlung von organisierten Täterstrukturen.