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ID1811003900

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    Vokabeln: 11
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/110 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 110. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 23: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung der Si- cherheit informationstechnischer Sys- teme (IT-Sicherheitsgesetz) Drucksachen 18/4096, 18/512110563 A . . 10563 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5122 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10563 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10563 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10566 A Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10567 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10569 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10570 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10572 A Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10573 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10574 C Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10576 A Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10577 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10579 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10580 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Einführung ei- ner Speicherpflicht und Höchstspei- cherfrist für Verkehrsdaten Drucksache 18/5088 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 C b) Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten Drucksache 18/4971 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10582 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10585 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10586 A Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10588 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10589 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10591 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 10593 B Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10594 B Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 10594 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10596 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10597 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 10598 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10600 D Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10602 A Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Dr. Diether Dehm, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 Keine Paralleljustiz für internationale Kon- zerne durch Freihandelsabkommen Drucksache 18/5094 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10603 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10603 B Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10604 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10606 B Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10607 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10608 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 10610 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10610 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10612 C Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10613 A Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10613 B Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwick- lungsrechts an den Einheitlichen Abwick- lungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwick- lungsmechanismusgesetz – AbwMechG) Drucksache 18/5009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10614 C Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10614 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10615 D Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 10616 C Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10617 D Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10618 D Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 10619 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10621 A Tagesordnungspunkt 27: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan einfordern Drucksache 18/5092 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10621 D b) Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokra- tie, Rechtsstaatlichkeit und Menschen- rechte in Aserbaidschan auch bei den Europaspielen 2015 einfordern Drucksache 18/5097 (neu) . . . . . . . . . . . . 10622 A Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 10622 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10624 A Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10625 B Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10625 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 10625 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10626 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10627 B Tagesordnungspunkt 28: a) Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Tom Koenigs, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Seenotrettung jetzt – Konsequenzen aus Flüchtlings- katastrophen auf dem Mittelmeer zie- hen Drucksache 18/4695 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 B b) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Mittelmeer darf nicht zum Massen- grab werden – Für eine Umkehr in der EU-Asylpolitik Drucksache 18/4838 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10628 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10629 D Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10630 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10631 A Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10632 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10632 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10633 B Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10634 B Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10635 C Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10636 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10638 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10639 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10641 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10641 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 10563 (A) (C) (D)(B) 110. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 10641 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Barthel, Klaus SPD 12.06.2015 Becker, Dirk SPD 12.06.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 12.06.2015 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 12.06.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Evers-Meyer, Karin SPD 12.06.2015 Ferner, Elke SPD 12.06.2015 Flisek, Christian SPD 12.06.2015 Freese, Ulrich SPD 12.06.2015 Freitag, Dagmar SPD 12.06.2015 Gabriel, Sigmar SPD 12.06.2015 Giousouf, Cemile CDU/CSU 12.06.2015 Groneberg, Gabriele SPD 12.06.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 12.06.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 12.06.2015 Ilgen, Matthias SPD 12.06.2015 Karawanskij, Susanna DIE LINKE 12.06.2015 Dr. Kippels, Georg CDU/CSU 12.06.2015 Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 12.06.2015 Dr. von der Leyen, Ursula CDU/CSU 12.06.2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Movassat, Niema DIE LINKE 12.06.2015 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 12.06.2015 Nietan, Dietmar SPD 12.06.2015 Post (Minden), Achim SPD 12.06.2015 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 12.06.2015 Röspel, René SPD 12.06.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 12.06.2015 Schulte, Ursula SPD 12.06.2015 Stein, Peter CDU/CSU 12.06.2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 12.06.2015 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.06.2015 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 2013 Drucksache 17/14332 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zum Europäischen For- schungsraum Leitlinien und nationale Roadmap Drucksache 18/2260 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 10642 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 110. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. Juni 2015 (A) (C) – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012 bis 2015 in Deutschland Drucksachen 18/4385, 18/4732 Nr. 1 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Petitionsausschuss Drucksache 18/4152 Nr. A.1 EP P8_TA-PROV(2015)0009 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/4749 Nr. A.24 EP P8_TA-PROV(2015)0070 Drucksache 18/4749 Nr. A.25 Ratsdokument 7139/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.26 Ratsdokument 7219/15 Finanzausschuss Drucksache 18/4749 Nr. A.29 Ratsdokument 7375/15 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/4749 Nr. A.33 Ratsdokument 6592/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.35 Ratsdokument 7361/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.36 Ratsdokument 7365/15 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/419 Nr. C.43 Ratsdokument 11177/13 Drucksache 18/419 Nr. A.182 Ratsdokument 11915/13 Drucksache 18/419 Nr. A.191 Ratsdokument 15803/13 Drucksache 18/419 Nr. A.192 Ratsdokument 15808/13 Drucksache 18/1048 Nr. A.20 Ratsdokument 7413/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.14 Ratsdokument 10154/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.13 Ratsdokument 10604/14 Drucksache 18/3362 Nr. A.17 EP P8_TA-PROV(2014)0038 Drucksache 18/3765 Nr. A.16 Ratsdokument 15953/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.17 Ratsdokument 15985/14 Drucksache 18/3765 Nr. A.18 Ratsdokument 15988/14 Drucksache 18/4152 Nr. A.14 Ratsdokument 5469/15 In der Amtlichen Mitteilung ohne Verlesung, 104. Sit- zung, Seite 9974 (A), ist „Ratsdokument 8229/13“ zu streichen. (B) (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 110. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 23 IT-Sicherheitsgesetz TOP 24 Speicherpflicht und -frist für Verkehrsdaten TOP 25 Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen TOP 26 EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht TOP 27 Menschenrechte und Europaspiele in Aserbaidschan TOP 28 Seenotrettung und EU-Asylpolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eva Högl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-

    legen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr
    1987 habe ich gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und
    Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland gegen die
    geplante Volkszählung demonstriert. Vielleicht haben
    das auch einige von Ihnen gemacht.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Nein!)


    Wenige Jahre später polarisierte der große Lauschangriff
    – der wurde auch hier im Deutschen Bundestag intensiv
    diskutiert – die Debatte. Selbstverständlich waren der
    Lauschangriff und auch die Volkszählung wesentliche
    Eingriffe in unsere Grundrechte. Deswegen diskutieren
    wir immer hier im Deutschen Bundestag und in der ge-
    samten Gesellschaft sehr sorgfältig über das Sammeln,
    Speichern, Erheben und Verwerten von privaten Daten.
    Wir machen das auch emotional und leidenschaftlich;
    denn es geht um unsere Grundrechte. Das ist nur richtig
    und angemessen. Wir beschäftigen uns jetzt hier mittler-
    weile seit zehn Jahren mit der Einführung einer Spei-
    cherpflicht für persönliche Daten, die von Strafverfol-
    gungsbehörden zur Verbrechensbekämpfung genutzt
    werden sollen. Wir machen uns diese Entscheidung nicht
    leicht.

    Seit 1987, seit der Volkszählung – wenn man sich das
    heute anschaut, kommt es einem fast lächerlich vor, ge-
    gen was wir damals mobilisiert haben –, hat sich unsere
    Zeit verändert. Die Verbrecher und Verbrecherinnen nut-
    zen digitale Daten und Telekommunikation zur Vorbe-
    reitung und Durchführung ihrer Verbrechen. Auf der an-





    Dr. Eva Högl


    (A) (C)



    (D)(B)

    deren Seite werden auch immer mehr persönliche Daten
    gesammelt und gespeichert. Dadurch entsteht auch – das
    gehört ebenfalls zur Wahrheit – ein Dickicht, ein Wust
    von Daten, der bei vielen Bürgerinnen und Bürgern – so
    formuliert es im Übrigen das Bundesverfassungsgericht
    in seiner Entscheidung 2010 – ein diffuses Gefühl des
    Beobachtetseins entstehen lässt.

    Dieses Gefühl nehmen wir bei unserer Debatte sehr
    ernst. Dieses Gefühl verstärkt sich – wie ich finde, merk-
    würdigerweise – bei den Bürgerinnen und Bürgern noch,
    wenn der Staat, wenn Strafverfolgungsbehörden die Da-
    ten nutzen. Ich finde, man müsste viel sensibler sein,
    wenn private Unternehmen die Daten nutzen. Ich wun-
    dere mich manchmal über diese Schieflage in der Dis-
    kussion.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Wenn wir staatliche Behörden ermächtigen, die Daten
    für die Strafverfolgung zu nutzen, ist das natürlich ein
    Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbe-
    stimmung. Dieser Eingriff muss selbstverständlich ge-
    rechtfertigt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in
    seinen Urteilen zur Volkszählung, zum großen Lausch-
    angriff und auch zur sogenannten Vorratsdatenspeiche-
    rung 2010 klargestellt. Dasselbe gilt für das Urteil des
    Europäischen Gerichtshofs 2014. Die Daten können ge-
    nutzt werden, und es gibt eine Verhältnismäßigkeit bei
    der Nutzung.

    Es gibt also gute Gründe für die Vorratsdatenspeiche-
    rung. Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel nennen. Ich
    nehme kein Beispiel aus dem Bereich des Terrorismus,
    der Kinderpornografie und auch nicht der Vergewalti-
    gung, sondern ich nehme ein sehr praktisches Beispiel.
    Jahrelang hat ein Mann aus seinem Lkw auf Transporter,
    Pkws und Gebäude geschossen – vielleicht erinnern Sie
    sich daran –, deutschlandweit insgesamt über 760-mal.
    Eine Pkw-Fahrerin wurde schwer verletzt. Es war pures
    Glück, dass es nicht mehr Verletzte, geschweige denn
    Tote gab.

    Die Ermittlungsbehörden haben daraufhin die Mobil-
    funkdaten eines Tatverdächtigen mit den Funkzellen
    mutmaßlicher Tatorte und Tatzeiten auf Hunderten von
    Kilometern deutscher Autobahnen abgeglichen. Dieser
    Abgleich der Daten verstärkte den Verdacht der Ermitt-
    ler zum Beweis. Der Täter konnte letztlich überführt
    werden.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Anlassbezogen!)


    – Ich komme darauf; ich kenne die Kritik. – Es war purer
    Zufall – darum geht es mir –, dass die Ermittlungsbehör-
    den überhaupt die Daten abgleichen konnten; denn es
    bestand überhaupt keine gesetzliche Pflicht für die Mo-
    bilfunkunternehmen, die Daten zu erheben, zu speichern
    und vorzuhalten. Hätte der Täter ein anderes Mobilfunk-
    unternehmen gewählt, das die Standortdaten nicht ge-
    speichert hätte, dann wäre der Täter nicht ermittelt wor-
    den.

    Solche Beispiele gibt es viele. Deswegen diskutieren
    wir heute über die Einführung einer Speicherpflicht. Wir
    dürfen es nicht dem Zufall überlassen, ob die Strafver-
    folgungsbehörden Zugriff auf Daten haben, und wir dür-
    fen es nicht dem Zufall und der Wahl des Telekommuni-
    kationsunternehmens überlassen, ob diese Straftaten
    aufgeklärt werden können.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Ja, das geschieht anlasslos. Das geschieht notwendi-
    gerweise anlasslos; denn das Beispiel zeigt: Es hätte im
    Vorhinein gar keinen Anlass gegeben, die Daten genau
    dieses Täters zu speichern, weil man den Täter gar nicht
    kannte. Deswegen kommt man an der Hürde „anlasslos“
    nicht vorbei, weil man in vielen Fällen gar keinen kon-
    kreten Anlass für die Speicherung hat. Deswegen müs-
    sen wir die anlasslose Speicherung ermöglichen, und
    deswegen ist es richtig, dass wir andere Wege gefunden
    haben, der Einschränkung des Europäischen Gerichts-
    hofs gerecht zu werden, dass nicht anlasslos alle Kom-
    munikationsdaten gespeichert werden dürfen, weswegen
    jetzt auch nach der Datenart und der Dauer der Speiche-
    rung differenziert wird.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es ganz
    deutlich: Das ist keine leichte Entscheidung; das habe
    ich schon erwähnt. Die Hürde „anlasslos“ ist eine
    schwierige. Aber ich finde, Bundesjustizminister Heiko
    Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière ha-
    ben maximal gut verhandelt und einen exzellenten Ge-
    setzentwurf erarbeitet, der im Übrigen die europaweit re-
    striktivste Speicherfrist von Telekommunikationsdaten
    vorsieht.

    Es geht darum, dass Richterinnen und Richter die
    Möglichkeit bekommen, nach sorgfältiger Abwägung al-
    ler Interessen den Zugriff auf Telekommunikationsdaten
    zu erlauben, wenn es um schwerste Straftaten geht. Ge-
    nau darum geht es. Die Betroffenen werden vorher infor-
    miert. Das ist eine ganz entscheidende Eingrenzung. Bis-
    her – das war auch bei dem Beispiel der Lkw-Anschläge
    der Fall – erfolgte der Zugriff ohne die vorherige Infor-
    mation.

    Die jetzt vorgesehene Speicherung der Daten ist
    – auch darauf möchte ich hinweisen – viel restriktiver
    und eingeschränkter als die gegenwärtige Praxis vieler
    Telekommunikationsunternehmen, die Daten vorzuhal-
    ten.


    (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist es!)


    Das ist eine ganz entscheidende Einschränkung. Ich
    glaube, das muss ein Weckruf sein, dass wir viel sensi-
    bler damit umgehen sollen, wem wir erlauben, unsere
    Daten zu speichern und letztendlich auch zu nutzen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Heiko Maas hat das Thema Berufsgeheimnisträger
    bereits erwähnt. Ich will den Punkt noch einmal aufgrei-
    fen. Das ist selbstverständlich ein sensibles Thema, und
    es ist für uns sehr wichtig, dass Berufsgeheimnisträger
    ausgenommen werden. Wir können das nicht im Vorhin-
    ein machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil wir
    die Berufsgeheimnisträger und -trägerinnen schützen
    wollen. Denn wir wollen sie nicht nur dann schützen,





    Dr. Eva Högl


    (A) (C)



    (D)(B)

    wenn sie über ihre Festnetznummer, die sich dann viel-
    leicht in einer Datei findet, telefonieren, sondern auch
    dann, wenn sie unterwegs sind oder wechselnde Anbie-
    ter nutzen.

    Deswegen kann man keine Datei der Berufsgeheim-
    nisträger erstellen, sondern wir nehmen sie von der Ver-
    wertung ihrer Daten aus. Sie sind ausgenommen, wenn
    die Daten genutzt werden sollen, und da sie vorher infor-
    miert werden, haben sie die Gelegenheit, gegenüber den
    Strafermittlungsbehörden anzugeben, dass sie als Be-
    rufsgeheimnisträger ein Auskunftsverweigerungsrecht
    haben und ihre Daten nicht genutzt werden können. Ich
    finde, das ist eine sehr gute und richtige Regelung.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen den Tä-
    tern die Möglichkeit nehmen, nur deshalb straflos da-
    vonzukommen, weil wir ihre Daten unangetastet lassen.
    Ich halte das für unbedingt notwendig. Ich halte die vor-
    gesehene Speicherpflicht für geeignet und nach dem,
    was wir miteinander diskutiert haben, auch für verhält-
    nismäßig und damit für verfassungsgemäß.

    Wir machen uns trotzdem die Entscheidung nicht
    leicht. Wir diskutieren hier und auch in der Gesellschaft
    ausführlich über die gesamten Aspekte. Ich finde den
    Vorschlag gut. Wir können ihn guten Gewissens anneh-
    men. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat die Kollegin Halina Wawzyniak für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



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    Rede von Halina Wawzyniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen

    und Kollegen! Bisher dürfen Telekommunikationsanbie-
    ter zu Abrechnungszwecken Daten speichern. Wenn die
    Vorratsdatenspeicherung durchkommt, müssen sie es
    machen.

    Dass der Gesetzentwurf Grundrechte einschränkt, ist
    unstreitig. Wenn wir grundrechtseinschränkende Geset-
    zesvorhaben beraten, dann prüfen wir, ob sie geeignet,
    erforderlich und angemessen sind. Meistens diskutieren
    wir über die Angemessenheit bzw. die Verhältnismäßig-
    keit im engeren Sinne. Doch so weit kommen wir mit
    der Vorratsdatenspeicherung gar nicht. Denn die Erfor-
    derlichkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht beleg-
    bar.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Eine Einschränkung eines Grundrechtes ohne Erforder-
    lichkeit ist nun einmal im Rechtsstaat nicht möglich. So
    einfach ist es in diesem Fall.

    Es wird immer gesagt, die Vorratsdatenspeicherung
    sei für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr not-
    wendig. Das konnten Sie aber bisher an keiner einzigen
    Stelle belegen.

    (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Kollegin Högl hat ein Beispiel genannt! – Dagmar Ziegler [SPD]: Gerade eben!)


    Im Gesetzentwurf gibt es keinen einzigen Beleg.

    In einer schriftlichen Nachfrage zur Äußerung von
    Bundesminister Maas, er habe in der Vergangenheit
    Gespräche geführt, und es habe viele Fälle gegeben, in
    denen aufgrund nicht vorhandener Daten, weil sie nicht
    gespeichert wurden, Straftaten nicht aufgeklärt werden
    konnten, habe ich gefragt, um welche Straftaten es ging
    und welche Fakten zu dieser Erkenntnis geführt haben.
    Die Antwort: Es handelt sich um allgemeine Erkennt-
    nisse, die in Gesprächen gewonnen wurden. Die Aus-
    sage bezieht sich nicht auf konkrete Einzelfälle. – Was
    denn nun? Ist das, oder ist das nicht?


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie stellen immer wieder dieselbe These in den Raum,
    aber Sie können sie nicht beweisen. Man muss hier ein-
    fach einmal sagen: So geht man mit Grundrechten nicht
    um. Weil Sie sie nicht beweisen können, sagen Sie den
    Gegnerinnen und Gegnern der Vorratsdatenspeicherung,
    sie sollten einmal erklären, warum das Grundrecht nicht
    angetastet werden soll. Wo leben wir denn, dass die Ver-
    teidiger von Grundrechten erklären müssen, warum
    Grundrechte nicht angetastet werden sollen? Wenn Sie
    Grundrechte einschränken wollen, dann müssen Sie be-
    weisen, warum das notwendig ist.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie können das aber einfach nicht. Immer wieder
    – auch jetzt eben – hören wir zur Begründung Beispiele
    anlassbezogener Telekommunikationsüberwachung. Es
    ist aber ein Unterschied, ob sie anlasslos oder anlassbe-
    zogen ist. Zwischen den Wörtern gibt es nur einen klei-
    nen Unterschied: Der zweite Teil des einen Wortes fängt
    mit „l“ an, während der zweite Teil des anderen Wortes
    mit „b“ anfängt. Diesen Unterschied müssten Sie eigent-
    lich kennen.


    (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Sie können die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspei-
    cherung nicht beweisen, weil alle vorliegenden beleg-
    baren Fakten Ihrer These von der Lücke in der Strafver-
    folgung widersprechen. Ich zitiere jetzt einmal aus der
    Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
    internationales Strafrecht aus dem Jahre 2011. Zu der
    aufgeworfenen Frage zur Schutzlücke durch den Wegfall
    der Vorratsdatenspeicherung sagt die Studie, „dass die
    Aufklärungsquote in Deutschland in keinem Fall unter
    den für die Schweiz mitgeteilten Aufklärungsquoten
    liegt“ – und das, obwohl es dort eine Vorratsdatenspei-
    cherung gibt.

    Die Untersuchung der deliktsspezifischen Aufklä-
    rungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 zeigt,
    dass sich der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung

    – die es damals gab –





    Halina Wawzyniak


    (A) (C)



    (D)(B)

    nicht als Ursache für Bewegungen in der Aufklä-
    rungsquote abbilden lässt. …

    Betrachtet man insbesondere das Jahr 2008, in dem
    Vorratsdaten grundsätzlich zur Verfügung standen,
    so kann für keinen der hier untersuchten Deliktsbe-
    reiche eine mit der Abfrage zusammenhängende
    Veränderung der Aufklärungsquote im Hinblick auf
    das Vorjahr oder die Folgejahre 2009/2010 be-
    obachtet werden. …

    Im Zusammenhang mit der Untersuchung von Er-
    mittlungen zu „Enkeltrickbetrügereien“ ist deutlich
    geworden, dass der strafrechtliche Schutz … nicht
    allein durch Rückgriff auf Vorratsdaten bedingt sein
    kann.

    Für Kapitaldelikte sind Veränderungen in den Auf-
    klärungsraten wegen fehlender Vorratsdaten nicht
    sichtbar geworden. Die gesonderte Überprüfung der
    in der BKA-Fallsammlung enthaltenen Tötungs-
    delikte ergibt keinen Hinweis darauf, dass bei
    schwerster Kriminalität durch die Entscheidung des
    BVerfG die Aufklärung überhaupt behindert wor-
    den wäre.

    Mit anderen Worten: Die einzige wissenschaftliche
    Studie belegt: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht er-
    forderlich.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Das sind fünf Fakten einer wissenschaftlichen Studie,
    die gegen die Erforderlichkeit sprechen. Diese fünf Fak-
    ten können Sie nicht ignorieren, jedenfalls dann nicht,
    wenn Sie eine seriöse Rechtspolitik machen wollen.


    (Abg. Dirk Wiese [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


    – Ich lasse die Frage zu.