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ID1810712000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/107 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 107. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 I n h a l t : Begrüßung der neuen Abgeordneten Dr. Karin Thissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10229 A Tagesordnungspunkt 27: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Ta- rifeinheitsgesetz) Drucksachen 18/4062, 18/4966 . . . . . . . . 10229 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Tarifautonomie stärken – Streikrecht verteidigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Solidarität im Rahmen der Ta- rifpluralität ermöglichen – Tarifein- heit nicht gesetzlich regeln Drucksachen 18/4184, 18/2875, 18/4966 . 10229 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10229 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10231 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . 10232 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10233 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10234 C Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10236 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10237 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10238 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10238 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10240 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10241 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10242 A Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10242 C Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10244 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10245 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10249 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport Drucksache 18/4898 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10245 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10246 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10247 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10251 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10253 D Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10255 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10257 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10258 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10260 C Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10262 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10262 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10264 B Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10265 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10267 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10267 D Karin Strenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10269 B Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Bundesdatenschutz- gesetzes – Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoringänderungsgesetz) Drucksache 18/4864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10270 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10270 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10272 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 10274 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10275 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10277 B Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10278 C Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Än- derung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) Drucksache 18/4897 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 10279 D Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10280 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10280 D Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . 10282 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10283 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10284 B Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10285 A Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10286 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10286 D Tagesordnungspunkt 31: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbe- treuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzie- rung des Ausbaus durch das Kinderför- derungsgesetz (Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgeset- zes) Drucksache 18/4268 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10287 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreu- ung vorantreiben – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Qualität in der frühkind- lichen Bildung fördern Drucksachen 18/2605, 18/1459, 18/4368 . 10288 A Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10288 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 10289 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 10290 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 10291 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10292 C Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10293 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10295 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10296 B Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Pro- gramm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit Drucksachen 18/3146, 18/4967 . . . . . . . . . . . 10298 A Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10298 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 III Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10299 B Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10300 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10301 C Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10302 C Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10303 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10305 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Änderung der Kli- maschutzziele im Bereich alter Kohlekraft- werke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10306 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10306 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10307 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 10308 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10309 C Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10310 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 10311 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10312 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10315 B Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10316 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10317 C Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . 10318 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10319 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 10320 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10321 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10323 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Kordula Schulz-Asche und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ta- rifeinheit (Tagesordnungspunkt 27 a) . . . . . . 10323 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der nament- lichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tagesordnungs- punkt 27 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10324 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10324 B Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10325 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10325 B Andrea Lindholz (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . 10325 B Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . 10325 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 10325 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10326 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10326 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10326 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 10327 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU). 10327 B Barbara Woltmann (CDU/CSU). . . . . . . . . . 10327 B Emmi Zeulner (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . . 10327 C Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . 10327 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10328 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10229 (A) (C) (D)(B) 107. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10323 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 22.05.2015 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Bartol, Sören SPD 22.05.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 22.05.2015 Bülow, Marco SPD 22.05.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Ferner, Elke SPD 22.05.2015 Gleicke, Iris SPD 22.05.2015 Groneberg, Gabriele SPD 22.05.2015 Grundmann, Oliver CDU/CSU 22.05.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 22.05.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 22.05.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 22.05.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 22.05.2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Lach, Günter CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22.05.2015 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 22.05.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 22.05.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 22.05.2015 Rohde, Dennis SPD 22.05.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 22.05.2015 Schwabe, Frank SPD 22.05.2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 22.05.2015 Spiering, Rainer SPD 22.05.2015 Stockhofe, Rita CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 22.05.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 22.05.2015 Veith, Oswin CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 22.05.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 22.05.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Kordula Schulz-Asche und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Ta- gesordnungspunkt 27 a) Bei der namentlichen Abstimmung über das Tarif- einheitsgesetz der Bundesregierung lautet unser Votum Enthaltung. Wir erachten das Prinzip der Tarifeinheit als hohes Gut und als wichtige Voraussetzung für eine solidarische Tarifpolitik. Die Zersplitterung der Tarif- landschaft beobachten wir hingegen mit Sorge. Wir sehen darin die Gefahr, dass mobilisierungsstarke Berufsgrup- pen versuchen, ihre Partikularinteressen durchzusetzen – auf Kosten ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie der Allgemeinheit. Große Branchengewerkschaften müssen in ihren For- derungen stets eine Balance zwischen den berechtigten Lohninteressen ihrer Mitglieder und der Frage herstel- len, was der Branche oder dem Betrieb zuzumuten ist, ohne dass etwa Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Das gilt insbesondere, da sie durch die hohe Zahl ihrer Mitglie- der schon bei relativ kleinen Lohnsteigerungen die Ver- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 10324 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) teilung großer Geldsummen auslösen. Solche Abwägun- gen, die letztlich das Wohl der gesamten Belegschaft zum Ziel haben, müssen kleine, aber streikmächtige Be- rufsgewerkschaften nicht in gleichem Maße treffen. Sie können für die von ihnen vertretene Berufssparte oft auch sehr hohe Lohnforderungen durchsetzen. Da der zu verteilende Kuchen aber gleich bleibt, geht dies im Zweifel zulasten anderer Berufsgruppen der betreffen- den Branche. Die in Tarifverhandlungen zur Verfügung stehende Verteilungsmasse wurde aber von allen Be- schäftigten gemeinsam erarbeitet und sollte auch mög- lichst gerecht unter allen Kolleginnen und Kollegen auf- geteilt werden. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen begrüßen wir das erklärte Ziel der Bundesregierung, das Prinzip der Tarifeinheit zu sichern. Trotzdem können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er in seiner konkreten Ausgestaltung nach unserer Auffassung keine verfassungskonforme Lösung für das angestrebte Ziel darstellt. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Tarifeinheit (Tagesordnungs- punkt 27 a) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Als Mitglied des Rechtsausschusses fühle ich mich persönlich in besonde- rer Weise in der Verantwortung, die Verfassungsmäßig- keit von Gesetzen bei meinen Entscheidungen zu be- rücksichtigen. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes postuliert eine Koalitionsfreiheit, die nur durch gleichwertige Verfas- sungsgüter eingeschränkt werden kann. Koalitionsfrei- heit heißt dabei aber nicht nur, kollektiv seine Arbeitsbe- dingungen auszuhandeln, sondern gerade auch frei entscheiden zu können, wer dies für einen tut – und wer gerade nicht. Auch bedeutet Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz nicht nur, sich zu entsprechenden Koalitionen zu- sammenschließen zu können, sondern auch gerade in Koalitionen, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Lage sind, für die Wahrung und Förde- rung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einzutre- ten! Beide diese wesentlichen Bestandteile von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz werden durch das Tarifeinheitsge- setz aber konterkariert. Sollte in einem Betrieb mehr als eine Gewerkschaft Tarifverträge – natürlich jeweils nur für ihre Mitglieder – ausgehandelt haben, die sich vom Inhalt her „überlappen“, so soll dies nach § 4 a TVG-neu dazu führen, dass lediglich die – überlappenden – Nor- men anwendbar sind, die von der „Mehrheitsgewerk- schaft“ ausgehandelt wurden. Damit sind in diesem Be- reich Verhandlungen über solche Gegenstände für die „Minderheitsgewerkschaft“ tabu: Bei einem umfassen- den Tarifvertrag der „Mehrheitsgewerkschaft“ ergibt sich überhaupt kein weiteres Betätigungsfeld. Der „Min- derheitsgewerkschaft“ bleibt nach § 4 a Absatz 4 TVG- neu lediglich die Möglichkeit, die überlappenden Nor- men des „Mehrheitstarifvertrags“ nachzuzeichnen – und damit zu akzeptieren, was sie selbst nicht ausgehandelt hat. Damit ist faktisch das erste der oben genannten Ele- mente der Koalitionsfreiheit ausgeschaltet. Möchte man als einzelner Arbeitnehmer noch Ein- fluss auf seine Arbeitsbedingungen nehmen – was fak- tisch in großen Betrieben nur über die Einflussnahme auf den Tarifvertrag möglich ist –, bleibt lediglich die Mit- gliedschaft in der „Mehrheitsgewerkschaft“. Somit ist auch die Wahl der Gewerkschaft faktisch für den Einzel- nen nicht mehr frei, kann doch über die „Minderheitsge- werkschaft“ nicht mehr auf die Arbeits- und Wirtschafts- bedingungen effektiv eingewirkt werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der vorge- legte Entwurf gerade nicht den Status quo ante – zum Beispiel BAG vom 20. März 1991 – 4 AZR 455/90 – wiederherstellen möchte, der von einem Spezialitäts- prinzip getragen war und nur einen Tarifvertrag pro Be- rufsgruppe vorsah. Vielmehr schränkt das Tarifeinheits- gesetz den Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz noch stärker als diese früher geltende und für verfassungsgemäß ge- haltene Rechtsprechung ein. Mir ist dabei natürlich be- wusst, dass die künftige Judikatur des Bundesverfas- sungsgerichts nicht vorhersehbar ist. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass sich auch Rechtsprechung entwickelt und somit nicht leicht aus heutigen Entscheidungen auf zukünftige geschlossen werden kann. Aber sowohl die Arbeits- wie auch die Verfassungsgerichtsbarkeit hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten im Rahmen eines langfristigen Prozesses den Individualfreiheiten kontinu- ierlich ein größeres Gewicht beigemessen. Dass die in der Tat unvorhersehbare Judikatur des Bundesverfas- sungsgerichts zu einem Grundrechtsverständnis der 50er- Jahre des letzten Jahrhunderts zurückkehren könnte, er- scheint somit wenig wahrscheinlich. Diese Beurteilung des Gesetzentwurfs als verfas- sungswidrig steht in einem Spannungsverhältnis dazu, dass es nach unserer Einschätzung in der Tat Maßnah- men gegeben hätte, die in verfassungsgemäßer Weise das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel hätten errei- chen können. Zu nennen sind – wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern – insbesondere Ankün- digungsfristen, Schlichtungsverfahren oder die Koordi- nation von Streikzeiten. Dies kann bei der Verhältnis- mäßigkeitsprüfung, die bei der Einschränkung von Grundrechten vorzunehmen ist, nicht unberücksichtigt bleiben. Völlig unberücksichtigt geblieben sind die schuld- rechtlichen Beziehungen – Verträge bzw. öffentlich- rechtliche Schuldverhältnisse – zu Drittbetroffenen, die durch Streiks mittelbar beeinträchtigt werden. Während es hier im Fernverkehr der Eisenbahnen und im Luftver- kehr klare Regelwerke gibt, herrscht im Bereich der – vor allem öffentlich-rechtlich organisierten – kommu- nalen Daseinsvorsorge ein unüberschaubarer Flickentep- pich vor, der Dritte in zahlreichen Fällen – Kindergärten, ÖPNV, Frachtverkehr – einseitig belastet, andererseits Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10325 (A) (C) (D)(B) aber in die von den Arbeitsgerichten vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Streiks bisher nicht sicher einbezogen wird. Xaver Jung (CDU/CSU): Ich stimme dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales eingebrachten Ge- setzentwurf zur Tarifeinheit zu. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass bei dem jetzigen Entwurf das hohe Gut des Betriebsfriedens und der Koalitionsfreiheit im Kon- flikt stehen. Zudem erachte ich es als verfassungsrecht- lich nur schwer umsetzbar, das Streikrecht von Gewerk- schaften, gerade auch von kleinen Gewerkschaften, zu beschneiden. Ich bin mir nicht sicher, dass die vorsich- tige Formulierung ausreichend ist, um den verfassungs- rechtlich engen Grenzen von Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz gerecht zu werden. Zudem gelingt es meiner Meinung nach diesem Ge- setz nicht, für den Bereich der öffentlichen Daseinsvor- sorge mehr Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Hier wäre die Einführung eines gesetzlichen Schlichtungsver- fahrens im Bahn- und Luftverkehr wünschenswert gewe- sen. Durch die intensiven Beratungen zur Tarifeinheit konnten meine Zweifel nicht vollständig beseitigt wer- den. Nach eingehender, persönlicher Abwägung kann ich heute aus diesem Grund nur unter größtem Beden- ken, aber aus Solidarität zu meiner Fraktion diesem Ge- setz zustimmen. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Ich bin der Mei- nung, dass es höchst fraglich ist, ob dieses Gesetz verfas- sungskonform ist. Außerdem bezweifle ich, dass die ur- sprüngliche Intention der Gesetzesinitiative durch das vorliegende Gesetz erfüllt wird. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Nach einer intensi- ven Beratung des Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit und einer sorgfältigen Abwägung aller Aspekte bin ich für mich persönlich zu dem Schluss gekommen, dass ich dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen kann. Da ich das Grundanliegen des Geset- zesvorhabens aber für berechtigt halte, werde ich mich meiner Stimme enthalten. In zahlreichen Diskussionen innerhalb und außerhalb des Parlaments konnten meine Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf nicht vollständig ausgeräumt werden. Es ist mir daher ein Anliegen, die beiden zentralen Gründe für meine Enthaltung kurz zu erläutern. Erstens teile ich die Auffassung zahlreicher Rechts- wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der Verfas- sungskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfes im Hinblick auf das in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ge- währleistete Grundrecht der Koalitionsfreiheit geäußert haben. Durch das im Entwurf vorgesehene betriebsbezo- gene Mehrheitsprinzip wird in verfassungsrechtlich be- denklicher Weise in die grundgesetzlich gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Ge- währleistung soll einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstellen. Der vorliegende Gesetzent- wurf widerspricht dieser Zielsetzung. Durch das Mehr- heitsprinzip wird einer „Minderheitsgewerkschaft“ ihr eigentlicher Daseinszweck, der eigenständige Kampf für einen Tarifvertrag, genommen; sie besäße nur noch die Möglichkeit, den von der „Mehrheitsgewerkschaft“ aus- gehandelten Tarifvertrag nachzuzeichnen. Ihr grundrecht- lich abgesichertes Arbeitskampfrecht verliert seine Be- deutung. Zweitens wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Problem des übermäßigen Arbeitskampfes in Berei- chen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Belange Dritter nicht gelöst. Vor dem Hintergrund des aktuellen Tarifstreites der Deutschen Bahn mit der Lok- führergewerkschaft GDL halte ich diesen Punkt aber für entscheidend. Das Grundanliegen des Gesetzgebungsvorhabens, die Schaffung von Rechtssicherheit im Falle von Tarifkolli- sionen innerhalb eines Betriebs, halte ich aber für rich- tig. Aber eine solche Regelung muss verfassungsrecht- lich unbedenklich ausgestaltet sein. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Ich begrüße die Intention des vorliegenden Gesetzes, den Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, der knapp 60 Jahre lang erfolgreich praktiziert wurde, wiederherzustellen. Denn während bis vor einigen Jahren Kollisionen konkurrie- render Tarifverträge nach dem Grundsatz der Spezialität gerichtlich aufgelöst wurden, gilt seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, vom 7. Juli 2010 nahezu vollständiger Koalitions- und Tarifpluralismus. Der Ge- setzgeber ist meiner Überzeugung nach angehalten, die- sen Pluralismus in geordnete Bahnen zu lenken. Dennoch greift der Gesetzentwurf zu kurz, da er die Rechte Dritter außen vor lässt, die aber von den Folgen der Streiks massiv getroffen und in ihrer alltäglichen Lebensführung über Gebühr beeinträchtigt werden. Um hier eine Balance herzustellen, braucht es rechtlich fest- gelegte Verfahrensregelungen in bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur. Dazu zählt eine mehrtägige Ankündigungspflicht, die Sicherstellung einer Grund- und Notversorgung sowie die Pflicht zu einem Schlichtungsversuch vor dem Streik. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem Ge- setzentwurf stimme ich trotz erheblicher Bedenken zu. Meine Vorbehalte sind verfassungsrechtlicher und prak- tischer Art in Hinblick auf den Vollzug. 1. Verfassungsrechtlicher Aspekt: Der vom Gesetzentwurf intendierte Eingriff in die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit durch das im Entwurf vor- gesehene betriebsbezogene Mehrheitsprinzip ist meines Erachtens nur schwer zu rechtfertigen. Zu beachten ist, dass diese Gewährleistung einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstel- len soll – so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Sehr fraglich ist, ob der vorliegende Gesetzentwurf dieser Zielsetzung entspricht. Durch das 10326 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) im Gesetzentwurf verankerte Mehrheitsprinzip wird ei- ner „Minderheitsgewerkschaft“ ihre ureigene Aufgabe, der eigenständige Kampf für einen Tarifvertrag, genom- men; sie könnte lediglich den von der „Mehrheitsge- werkschaft“ ausgehandelten Tarifvertrag nachzeichnen; ihr grundrechtlich abgesichertes Arbeitskampfrecht wäre nur noch eine inhaltsleere Hülse. Die grundsätzlich mögliche Ausgestaltung der grund- rechtlich garantierten Koalitionsfreiheit unterlässt der Gesetzentwurf, denn eine – generell denkbare – gesetzli- che Regelung zur Gewährleistung kollidierender Verfas- sungsrechte wird nicht vorgenommen. Der vorgelegte Gesetzentwurf dient ausweislich seiner Begründung ge- rade nicht diesem Ziel, sondern ausdrücklich anderen Zwecken. Vor diesem Hintergrund ist das verfassungsprozess- rechtliche Risiko nicht unbeträchtlich. 2. Praktischer Aspekt: Darüber hinaus sind erhebliche praktische Widrigkei- ten beim Gesetzesvollzug zu erwarten. Die entschei- dende Frage nach der Erfassung eines „Betriebes“ im Sinne des Arbeitskampfrechts muss praktisch handhab- bar beantwortet werden. Zudem bleibt offen, wie die Be- stimmung der Mehrheit einer Gewerkschaft rechtsfehler- frei zweifelsfrei festgestellt werden soll vor dem Hintergrund, dass es keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt, eine etwaige Gewerkschaftsmitgliedschaft zu of- fenbaren. Darüber hinaus kann sich die Zahl der Mitglie- der einer Gewerkschaft täglich ändern. Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Bei der namentli- chen Abstimmung über den von der Bunderegierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit werde ich mich enthalten, da meine grundsätzlichen Be- denken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Ge- setzentwurfes nicht hinreichend ausgeräumt sind. Ulli Nissen (SPD): Ich stimme bei der Abstimmung über das Gesetz zur Tarifeinheit mit Enthaltung, weil ich befürchte, dass das Gesetz das Streikrecht beschränken wird. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitsgerichte künftig einen Streik als „unverhält- nismäßig“ untersagen können. Denn der Kern des Geset- zes wird sein, dass im Falle rivalisierender Gewerk- schaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Recht- sprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht wer- den kann. In meinem bisherigen Abstimmungsverhalten habe ich stets die Große Koalition unterstützt, in diesem Fall aber weicht mein Abstimmungsverhalten ab, weil ich das Streikrecht für eine wichtige demokratische Errun- genschaft halte, die nicht eingeschränkt werden darf. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz zu, da ich das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifver- trag“ für bedeutsam für den sozialen Frieden und den fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern halte. Insbesondere erscheint mir das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Arbeitsniederlegun- gen nicht mehr gewahrt, wenn eine große Zahl von Drit- ten durch Streiks geschädigt werden, die weniger die Entlohnung und Arbeitsbedingungen als solche als den Konkurrenzkampf mehrerer Gewerkschaften zum Ge- genstand haben. Als Abgeordneter und Jurist habe ich allerdings ernste Bedenken, was die Verfassungsmäßigkeit des vor- gelegten Gesetzes angeht. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes postuliert eine Koalitionsfreiheit, die nur durch gleichwertige Verfas- sungsgüter eingeschränkt werden kann. Koalitionsfrei- heit heißt dabei aber nicht nur, kollektiv seine Arbeitsbe- dingungen auszuhandeln, sondern gerade auch frei entscheiden zu können, wer dies für einen tut – und wer gerade nicht. Auch bedeutet Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz nicht nur, sich zu entsprechenden Koalitionen zu- sammenschließen zu können, sondern auch gerade in Koalitionen, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Lage sind, für die Wahrung und Förde- rung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einzutre- ten. Beide diese wesentlichen Bestandteile von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz werden durch das Tarifeinheitsge- setz meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt. Sollte in einem Betrieb mehr als eine Gewerkschaft Ta- rifverträge – natürlich jeweils nur für ihre Mitglieder – ausgehandelt haben, die sich vom Inhalt her „überlap- pen“, so soll dies nach § 4 a TVG-neu dazu führen, dass lediglich die – überlappenden – Normen anwendbar sind, die von der „Mehrheitsgewerkschaft“ ausgehandelt wurden. Damit sind in diesem Bereich Verhandlungen über solche Gegenstände für die „Minderheitsgewerk- schaft“ wenig sinnvoll: Bei einem umfassenden Tarif- vertrag der „Mehrheitsgewerkschaft“ ergäbe sich kaum ein weiteres Betätigungsfeld. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der vorge- legte Entwurf gerade nicht den Status quo ante – zum Beispiel BAG vom 20. März 1991 – 4 AZR 455/90 – wiederherstellen möchte, der von einem Spezialitäts- prinzip getragen war und nur einen Tarifvertrag pro Be- rufsgruppe vorsah. Vielmehr schränkt das Tarifeinheits- gesetz den Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz noch stärker als diese früher geltende und für verfassungsgemäß ge- haltene Rechtsprechung ein. Ich hätte es daher vorgezogen, wenn man sich auf Maßnahmen beschränkt hätte, deren Verfassungsmäßig- keit außerhalb begründbaren Zweifels stehen. Zu nennen sind – wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern – insbesondere Ankündigungsfristen, Schlichtungsverfah- ren oder die Koordination von Streikzeiten. Völlig unberücksichtigt geblieben sind zudem die schuldrechtlichen Beziehungen – Verträge bzw. öffent- lich-rechtliche Schuldverhältnisse – zu Drittbetroffenen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10327 (A) (C) (D)(B) die durch Streiks mittelbar beeinträchtigt werden. Wäh- rend es hier im Fernverkehr der Eisenbahnen und im Luftverkehr klare Regelwerke gibt, herrscht im Bereich der – vor allem öffentlich-rechtlich organisierten – kom- munalen Daseinsvorsorge ein unüberschaubarer Flicken- teppich vor, der Dritte in zahlreichen Fällen – Kindergär- ten, ÖPNV, Frachtverkehr – einseitig belastet, andererseits aber in die von den Arbeitsgerichten vorge- nommene Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Streiks bisher nicht sicher einbezogen wird. Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines „Gesetzes zur Tarifeinheit“ auf Bundestagsdrucksache 18/4062, über den am Freitag, dem 22. Mai 2015, abge- stimmt werden wird, stimme ich zu, möchte aber folgen- des dazu erklären: Bei der Tarifautonomie handelt es sich um eine So- zialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh- mervertretern. Da diese im Gespräch stattfindet, halte ich es für notwendig, dass der Gesetzgeber einen neuen Verfahrensweg initiiert. In den Bereichen der Daseins- fürsorge entspricht ein Schlichtungsverfahren den Rah- menbedingungen der sich verändernden Tariflandschaft. Deshalb würde ich mir folgenden Verfahrensablauf wünschen: 1. Schlichtungsverfahren 2. zeitliche Vorankündigung 3. Streik Die innerbetriebliche Kooperation ist ein hohes Kul- turgut, welches auf diesem Wege gestärkt werden kann. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Dem Gesetz über Tarifeinheit stimme ich nur mit Bedenken zu. Wie ich in diversen Gremien und Diskussionen inner- halb meiner Fraktion dargelegt habe, sehe ich nicht uner- hebliche (verfassungs-)rechtliche Risiken. Grundrechte schützen die abweichende Meinung, die Minderheit ge- genüber dem Staat und der Mehrheit. Es spricht deshalb vieles dafür, dass es dem grundrechtlichen Schutz aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht gerecht wird, wenn die Mehrheitsgewerkschaft gegenüber der Konkurrenz einer kleineren Gewerkschaft geschützt wird. Gleichwohl sind Betriebsfrieden und Verteilungsge- rechtigkeit grundsätzlich ebenfalls gewichtige Ziele. Nach einer offenen Diskussion in meiner Fraktion, in der ich meine Auffassung eingebracht habe, die aber mehrheitlich zu einem anderen Ergebnis geführt hat, trage ich bei der heutigen Abstimmung trotz meiner Be- denken die gemeinsame Entscheidung mit. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetzentwurf zur Regelung der Tarifeinheit zu, habe aber weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Beden- ken. Unter verfassungsrechtlichem Aspekt ist festzustel- len, dass der vom Gesetzentwurf intendierte Eingriff in die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit durch das im Entwurf vor- gesehene betriebsbezogene Mehrheitsprinzip meines Er- achtens nur schwer zu rechtfertigen ist. Ich halte ihn da- her für sehr bedenklich. Diese Gewährleistung soll einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstellen – so das Bun- desverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht dieser Zielset- zung. Durch das Mehrheitsprinzip wird einer „Minder- heitsgewerkschaft“ ihr eigentlicher Daseinszweck ge- nommen: Ihr eigenständiger Kampf für einen Tarifvertrag. Sie besäße nur noch die Möglichkeit, den von der „Mehrheitsgewerkschaft“ ausgehandelten Tarif- vertrag nachzuzeichnen. Dies konterkariert ihr grund- rechtlich abgesichertes Arbeitskampfrecht. Zudem liegt hier eine – grundsätzlich denkbare – ge- setzliche Regelung zur Gewährleistung kollidierender Verfassungsrechte Dritter nicht vor. Der vorgelegte Ge- setzentwurf dient ausweislich seiner Begründung gerade nicht diesem Ziel, sondern ausdrücklich anderen Zwe- cken. Vor diesem Hintergrund erachte ich das verfassungs- prozessrechtliche Risiko als hoch. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Ich bin der Meinung, dass es höchst fraglich ist, dass dieses Gesetz verfas- sungskonform ist. Außerdem bezweifle ich, dass die ursprüngliche In- tention der Gesetzesinitiative durch das vorliegende Ge- setz erfüllt wird. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Roland Koch hat häufig gesagt, die Politik solle keine Probleme lösen, die die Menschen nicht haben. Genau das versucht aber das Tarifeinheitsgesetz: Es will eine Regelung für eine Mög- lichkeit herbeiführen, die bislang nur im Konjunktiv be- steht. Selbst die Befürworter konzedieren: Für die au- genblicklich das Land beschwerenden Streiks der GDL bietet das Tarifeinheitsgesetz keine Lösung. Es regelt aber Bereiche, die bislang auch ohne gesetzliche Inter- vention funktioniert haben. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass dies nicht auch in Zukunft funktionieren sollte. Deshalb ist das Tarifeinheitsgesetz überflüssig. Es spiegelt einen gesetzgeberischen Aktivismus, der den or- ganisierten Interessen geschuldet ist, nicht aber der Er- wägung des Gemeinwohls. Mithilfe des Tarifeinheitsgesetzes wollen der BDA und der DGB den Staat zum Instrument ihrer partikula- ren Interessen machen. Der DGB verspricht sich von dem Gesetz eine Vereinfachung des gewerkschaftlichen Wettbewerbs. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die ge- werkschaftliche Pluralität durch das Recht der stärkeren Gewerkschaft einzuschränken und auszuhebeln und an- dere, nicht im DGB organisierte Gewerkschaften aus dem Tarifgeschäft zu drängen. Es ist ein Gesetz zur Her- stellung eines DGB-Monopols. Der BDA verspricht sich 10328 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) von dem Gesetz eine Erleichterung der Tarifverhandlun- gen; wenn der DGB eine Monopolstellung bekommt, brauchen die Arbeitgeber nur mit einem Sozialpartner zu verhandeln. Nicht nur aus diesem Grunde ist von vielen Verfassungsrechtlern und auch in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages angezweifelt worden, dass dies Gesetz mit dem Grund- gesetz vereinbar ist. Auch die Rechtspolitiker unserer Fraktion haben zu einem überwiegenden Teil das Gesetz als problematisch angesehen. Darüber hinaus ist die nicht von der Hand zu wei- sende Befürchtung geäußert worden, dass das Gesetz zu einer Zunahme gewerkschaftlichen Wettbewerbs in je- nen Betrieben führt, in denen die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse nicht eindeutig sind. Dies trägt Konflikte in Betriebe – und auch in die Arbeit von Be- triebsräten –, in denen bislang kooperative Verhältnisse überwogen haben. Das Gesetz befriedet also nicht, son- dern erreicht das genaue Gegenteil. Da überdies der Ar- beitgeber über eine Änderung des Betriebsbegriffs auch die Mehrheitsverhältnisse gewerkschaftlicher Repräsen- tation beeinflussen kann, ist nicht auszuschließen, dass das im Gesetzgebungsprozess manifeste kollusive Ver- halten von DGB und BDA sich auch in der Umsetzung in betrieblicher Praxis zulasten Dritter fortführt. Schließlich sind in den Anhörungen eine Reihe gra- vierender Umsetzungsprobleme benannt worden, die im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr angesprochen wor- den sind. Eines betrifft die Frage des Spannungsverhält- nisses von Datenschutz und der Auskunft über Mitglie- derzahlen. Da dies nicht geklärt ist kann im Zweifel nicht festgestellt werden, wer die stärkere Gewerkschaft ist. Das führt zu weiterer Rechtsunsicherheit. Die praktischen, rechtlichen und verfassungsrechtli- chen Probleme sind im Gesetzgebungsverfahren nicht adressiert worden. Ebenso wenig ist der Nachweis er- bracht worden, dass das Gesetz der notwendige Lö- sungsansatz zur Behebung eines aktuellen Problems ist. Da alleine dies schon fehlt, gilt der alte Satz von Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlas- sen. Deswegen lehne ich das Tarifeinheitsgesetz ab. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischerei- fonds-Informationen-Gesetzes und des Betäu- bungsmittelgesetzes – Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) – Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deut- schen Bundespost – Gesetz zur Änderung des Personalausweisgeset- zes zur Einführung eines Ersatz-Personalauswei- ses und zur Änderung des Passgesetzes – Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbe- reitung von schweren staatsgefährdenden Gewalt- taten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) – Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen – Zweites Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes und des Versicherungsteuerge- setzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz – 2. VerkehrStÄndG) – Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßenmautgesetzes – Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßengesetzes – Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften – Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäi- schen Union – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Ukraine andererseits – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien ande- rerseits – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits – Gesetz zur Neufassung der Anhänge F und G zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den inter- nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10329 (A) (C) (D)(B) Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2014 Drucksachen 18/4533, 18/4732 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 Drucksachen 18/4534, 18/4732 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission – Tele- kommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhal- ten Drucksache 18/209 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Post mit Sondergutachten der Monopolkommission – Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren Drucksachen 18/210, 18/526 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksachen 18/2150, 18/2530 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksache 18/2150 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/4721, 18/4865 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2015 Drucksachen 18/4549, 18/4732 Nr. 5 Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Ren- tenversicherungsbericht 2012 (Alterssicherungsbericht 2012) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenver- sicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbe- richt 2012 Drucksachen 17/11741, 18/641 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Positionspapier der Bundesregierung zur Stärkung des europäischen Arbeitsmarktes – Maßnahmen zur Förde- rung der Jugendbeschäftigung in der Europäischen Union Drucksachen 17/14351, 18/641 Nr. 19 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Eingliederungsbericht 2012 der Bundesagentur für Ar- beit Drucksache 18/104 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Eingliederungsbericht 2013 der Bundesagentur für Ar- beit Drucksachen 18/3856, 18/3961 Nr. 2 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Runden Tisches „Sexueller Kin- desmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnis- sen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ Drucksachen 17/4265, 18/770 Nr. 19 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kin- desmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnis- sen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ Drucksachen 17/8117, 18/770 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/4749 Nr. A.1 Ratsdokument 6759/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.2 Ratsdokument 7160/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.3 Ratsdokument 7423/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.4 Ratsdokument 7577/15 Drucksache 18/4857 Nr. A.1 EuB-BReg 23/2015 Drucksache 18/4857 Nr. A.2 Ratsdokument 7906/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/1048 Nr. A.11 Ratsdokument 7701/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.12 Ratsdokument 7704/14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/2533 Nr. A.57 Ratsdokument 11609/14 Drucksache 18/4504 Nr. A.12 Ratsdokument 6588/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.34 Ratsdokument 7152/15 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3898 Nr. A.15 Ratsdokument 16855/14 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 107. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Gesetz zur Tarifeinheit TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 Verbesserung der Transparenz beim Scoring TOP 30 Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz TOP 31 Bericht über den Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 32 Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ZP 7 Aktuelle Stunde zu Klimaschutzzielen im Bereich alter Kohlekraftwerke Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Das Wort hat die Kollegin Heidrun Bluhm für die

    Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Heidrun Bluhm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Ich denke, es ist gut, dass sich die Bundesregie-
rung nach sehr langer Abstinenz endlich wieder einmal
dem Thema Wohngeld politisch zuwendet.


(Ulli Nissen [SPD]: Danke für das Lob!)


Offenbar war die Dringlichkeit – Herr Pronold hat das
am Anfang seiner Ausführungen eben ja auch gesagt –
nicht mehr zu ignorieren. Jetzt liegt also ein Gesetzent-
wurf zur Reform des Wohngeldes vor, der tatsächlich
den Anspruch einer Reform hat. Ich denke aber, ich
werde hier in meiner Analyse widerlegen, dass es sich
tatsächlich um eine Reform handelt.


(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Der Entwurf der Bundesregierung beginnt mit folgen-
dem Einleitungssatz:





Heidrun Bluhm


(A) (C)



(D)(B)

Das Wohngeld muss regelmäßig hinsichtlich der
Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten
überprüft werden, um die Leistungsfähigkeit als so-
zialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik zu
erhalten.

Im Referentenentwurf hieß es aber noch: Das Wohngeld
muss regelmäßig angepasst werden.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Aha!)


Dort steht nur ein anderes Wort; aber ich finde, das ist
sehr verräterisch. Ich würde mich freuen, wenn Vertreter
der Koalition, die nach mir sprechen werden, dazu viel-
leicht etwas sagen würden. Es reicht nämlich nicht, nur
zu überprüfen, wie es jetzt im Gesetzentwurf steht.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Besagt gar nichts!)


Das besagt überhaupt nichts.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das Wohngeld muss sich den sich ändernden Lebens-
umständen regelmäßig anpassen. „Regelmäßig“ muss
eben bedeuten, dass in Echtzeit und nicht nur alle fünf
oder sechs Jahre – je nach den Farben der Koalition oder
der Kassenlage – überprüft wird. „Anpassen“ muss be-
deuten, dass man sich an den tatsächlich aktuellen
Wohn- und Lebenshaltungskosten der betroffenen Men-
schen ausrichtet.

Die Menschen, die Wohngeld beziehen müssen, sind
aus Sicht der Linken keine Almosenempfänger, sondern
sie haben im Sozialstaat einen Anspruch darauf, in der
Gesellschaft sozialpolitisch verantwortlich mitgenom-
men zu werden, und zwar verlässlich und wirksam.


(Beifall bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Frau Bluhm, deshalb machen wir das ja auch!)


Dass dies seit 2009 nicht mehr passiert ist, hat dazu
geführt, dass die dem Wohngeld zugedachte sozialpoliti-
sche Wirkung immer weiter abgeschmolzen ist. Immer
mehr wohngeldbeziehende Haushalte sind in Armut ge-
raten – das sagt auch der Paritätische Wohlfahrtsverband
in einem Bericht von 2015 –, weil sie einen immer grö-
ßer werdenden Anteil ihres Einkommens für Wohnkos-
ten aufwenden mussten. Im Gesetzentwurf heißt es, dass
sich die Wohnkostenbelastung armutsgefährdeter Haus-
halte innerhalb von nur drei Jahren, von 2010 bis 2013,
von 35,1 Prozent auf 39,4 Prozent erhöht hat. Die Ent-
wicklung ist seitdem nicht stehen geblieben. Wir haben
jetzt Mitte 2015; es ist schon wieder einige Zeit ins Land
gegangen.

Die Wohngelderhöhung 2016 bewirkt lediglich – so
steht es auch im Gesetzentwurf selbst – eine Wiederher-
stellung des Wohngeldleistungsniveaus von 2009. Eine
wirkliche Wohngeldreform müsste aber progressiv da-
rauf hinwirken, dass wohngeldbeziehende Haushalte
jetzt und künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haus-
haltsnettoeinkommens für Wohnkosten aufwenden müs-
sen.


(Beifall bei der LINKEN)

Das ist im Übrigen unsere zentrale Forderung, die wir
auch nicht müde werden immer wieder hier vorzutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag ja sein, dass
der Gesetzentwurf gut gemeint ist; aber er ist rückwärts-
gewandt, er macht eine Rolle rückwärts. Der Hauptman-
gel dieses Gesetzesvorhabens ist nämlich: Es arbeitet le-
diglich in der Vergangenheit Versäumtes auf und gleicht
es aus, bietet aber keine tragfähige Option für die Zu-
kunft, weil eine Dynamisierung des Wohngeldes, wie sie
die Linke seit langem fordert, nicht vorgesehen ist.

Der nächste Mangel: Bei Inkrafttreten der Wohngeld-
reform zum 1. Januar 2016 sind die vorgesehenen Miet-
stufen schon wieder einige Jahre alt. Die Datenbasis, auf
der dieses Gesetz beruht, stammt aus 2013. Das bedeutet
aber auch: Wenn einigen Wohngeldempfängern durch
die Wohngelderhöhung nominell mehr Geld für das Be-
streiten ihrer Wohnkosten gezahlt wird, dann wird dieses
Geld nur an die Vermieter und die Energieversorger
durchgereicht. Die Erhöhung hält also die Armutsspirale
nur für einen kurzen Moment an; danach setzt sich die
Abwärtsbewegung fort, und das bis 2020. Das ist mit
diesem Gesetz von vornherein so angelegt; denn für
2016 will der Bund insgesamt noch 358 Millionen Euro
Wohngeld bereitstellen und diesen Betrag dann bis 2019
schrittweise auf 300 Millionen Euro absenken. Ich frage
mich, mit welcher Wirtschafts-, Preis- oder auch Ein-
kommensprognose Sie diese Absenkung begründen wol-
len.

2019 soll erneut geprüft werden. Wenn wir alle dann
feststellen – ich sage Ihnen heute schon, dass es so kom-
men wird –, dass wiederum ein Missverhältnis zwischen
Wohnkosten und Wohngeld, wie wir es heute beklagen,
besteht, dann werden wir nach einer Überprüfung wieder
ein Jahr lang brauchen, bis wir zu einer solchen Novelle
kommen, um die Abwärtsspirale beim Leistungsniveau
des Wohngeldes für die nächsten fünf Jahre aufzuhalten.
Das ist doch nicht wirklich fair; das ist keine gute So-
zialpolitik.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ein weiterer Mangel dieser Gesetzesnovelle ist das
Fehlen sowohl einer Heizkosten- als auch einer Klima-
komponente. Zwar gibt der Entwurf vor, die Kosten der
Warmmiete zu berücksichtigen, aber er tut es nicht wirk-
lich; denn die Heizkosten haben einen anderen Verlauf
genommen als die allgemeine Preis- und Mietenentwick-
lung. Wir müssen endlich zugeben, dass der DMB recht
hat, wenn er eine Klimakomponente fordert.

Meine Damen und Herren, meine fünf Minuten Rede-
zeit sind schon wieder um. Ich muss also zum Ende
kommen. Insofern kündige ich Ihnen an, dass wir im
Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine eigene Vorlage
zur sozialpolitisch gerechten Wohnraumversorgung und
-finanzierung mit einer völlig anderen Systematik ein-
bringen werden; denn dieses Gesetz ist leider keine Re-
form.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])







(A) (C)



(D)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Petra Pau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Volkmar

    Vogel das Wort.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)