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ID1810704500

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    549. Verbände: 1
    550. Dopingvergehenweiterhin: 1
    551. Regeln: 1
    552. vorgesehenen: 1
    553. Wettkampf-sperren: 1
    554. aussprechen,: 1
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    557. Wiederholungstätern: 1
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    560. werden.Das: 1
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    562. Doppelbestrafung;denn: 1
    563. schon: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/107 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 107. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 I n h a l t : Begrüßung der neuen Abgeordneten Dr. Karin Thissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10229 A Tagesordnungspunkt 27: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Ta- rifeinheitsgesetz) Drucksachen 18/4062, 18/4966 . . . . . . . . 10229 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Tarifautonomie stärken – Streikrecht verteidigen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Solidarität im Rahmen der Ta- rifpluralität ermöglichen – Tarifein- heit nicht gesetzlich regeln Drucksachen 18/4184, 18/2875, 18/4966 . 10229 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10229 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 10231 A Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . 10232 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10233 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10234 C Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10236 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10237 B Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10238 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10238 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10240 B Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10241 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10242 A Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10242 C Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10244 A Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 10245 C Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10249 C Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport Drucksache 18/4898 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10245 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10246 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10247 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10251 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10253 D Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10255 B Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 10257 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10258 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10260 C Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10262 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10262 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10264 B Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10265 C Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10267 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10267 D Karin Strenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10269 B Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Bundesdatenschutz- gesetzes – Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoringänderungsgesetz) Drucksache 18/4864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10270 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10270 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 10272 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10273 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 10274 B Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10275 B Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10277 B Metin Hakverdi (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10278 C Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Än- derung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) Drucksache 18/4897 (neu) . . . . . . . . . . . . . . . 10279 D Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10280 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 10280 D Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . 10282 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10283 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10284 B Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10285 A Ulrich Hampel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10286 A Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10286 D Tagesordnungspunkt 31: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbe- treuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzie- rung des Ausbaus durch das Kinderför- derungsgesetz (Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgeset- zes) Drucksache 18/4268 . . . . . . . . . . . . . . . . . 10287 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreu- ung vorantreiben – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Qualität in der frühkind- lichen Bildung fördern Drucksachen 18/2605, 18/1459, 18/4368 . 10288 A Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10288 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 10289 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 10290 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 10291 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10292 C Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10293 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10295 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10296 B Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Pro- gramm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit Drucksachen 18/3146, 18/4967 . . . . . . . . . . . 10298 A Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 10298 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 III Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10299 B Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10300 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10301 C Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10302 C Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10303 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 10305 A Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zur Änderung der Kli- maschutzziele im Bereich alter Kohlekraft- werke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10306 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10306 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10307 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 10308 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10309 C Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 10310 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 10311 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10312 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10315 B Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 10316 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10317 C Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU/CSU) . . . . . . 10318 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 10319 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 10320 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10321 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 10323 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Kordula Schulz-Asche und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstim- mung über den von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ta- rifeinheit (Tagesordnungspunkt 27 a) . . . . . . 10323 D Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der nament- lichen Abstimmung über den von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tagesordnungs- punkt 27 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10324 A Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 10324 B Xaver Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 10325 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10325 B Andrea Lindholz (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . 10325 B Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . 10325 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 10325 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10326 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10326 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . 10326 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 10327 A Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU). 10327 B Barbara Woltmann (CDU/CSU). . . . . . . . . . 10327 B Emmi Zeulner (CDU/CSU). . . . . . . . . . . . . . 10327 C Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . 10327 D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10328 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10229 (A) (C) (D)(B) 107. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10323 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 22.05.2015 Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Baerbock, Annalena BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Bartol, Sören SPD 22.05.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 22.05.2015 Bülow, Marco SPD 22.05.2015 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Ferner, Elke SPD 22.05.2015 Gleicke, Iris SPD 22.05.2015 Groneberg, Gabriele SPD 22.05.2015 Grundmann, Oliver CDU/CSU 22.05.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 22.05.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 22.05.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 22.05.2015 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 22.05.2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.05.2015 Lach, Günter CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22.05.2015 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 22.05.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 22.05.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 22.05.2015 Rohde, Dennis SPD 22.05.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 22.05.2015 Schwabe, Frank SPD 22.05.2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 22.05.2015 Spiering, Rainer SPD 22.05.2015 Stockhofe, Rita CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 22.05.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 22.05.2015 Veith, Oswin CDU/CSU 22.05.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 22.05.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 22.05.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Kordula Schulz-Asche und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Ta- gesordnungspunkt 27 a) Bei der namentlichen Abstimmung über das Tarif- einheitsgesetz der Bundesregierung lautet unser Votum Enthaltung. Wir erachten das Prinzip der Tarifeinheit als hohes Gut und als wichtige Voraussetzung für eine solidarische Tarifpolitik. Die Zersplitterung der Tarif- landschaft beobachten wir hingegen mit Sorge. Wir sehen darin die Gefahr, dass mobilisierungsstarke Berufsgrup- pen versuchen, ihre Partikularinteressen durchzusetzen – auf Kosten ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie der Allgemeinheit. Große Branchengewerkschaften müssen in ihren For- derungen stets eine Balance zwischen den berechtigten Lohninteressen ihrer Mitglieder und der Frage herstel- len, was der Branche oder dem Betrieb zuzumuten ist, ohne dass etwa Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Das gilt insbesondere, da sie durch die hohe Zahl ihrer Mitglie- der schon bei relativ kleinen Lohnsteigerungen die Ver- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 10324 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) teilung großer Geldsummen auslösen. Solche Abwägun- gen, die letztlich das Wohl der gesamten Belegschaft zum Ziel haben, müssen kleine, aber streikmächtige Be- rufsgewerkschaften nicht in gleichem Maße treffen. Sie können für die von ihnen vertretene Berufssparte oft auch sehr hohe Lohnforderungen durchsetzen. Da der zu verteilende Kuchen aber gleich bleibt, geht dies im Zweifel zulasten anderer Berufsgruppen der betreffen- den Branche. Die in Tarifverhandlungen zur Verfügung stehende Verteilungsmasse wurde aber von allen Be- schäftigten gemeinsam erarbeitet und sollte auch mög- lichst gerecht unter allen Kolleginnen und Kollegen auf- geteilt werden. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen begrüßen wir das erklärte Ziel der Bundesregierung, das Prinzip der Tarifeinheit zu sichern. Trotzdem können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er in seiner konkreten Ausgestaltung nach unserer Auffassung keine verfassungskonforme Lösung für das angestrebte Ziel darstellt. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei- nes Gesetzes zur Tarifeinheit (Tagesordnungs- punkt 27 a) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Als Mitglied des Rechtsausschusses fühle ich mich persönlich in besonde- rer Weise in der Verantwortung, die Verfassungsmäßig- keit von Gesetzen bei meinen Entscheidungen zu be- rücksichtigen. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes postuliert eine Koalitionsfreiheit, die nur durch gleichwertige Verfas- sungsgüter eingeschränkt werden kann. Koalitionsfrei- heit heißt dabei aber nicht nur, kollektiv seine Arbeitsbe- dingungen auszuhandeln, sondern gerade auch frei entscheiden zu können, wer dies für einen tut – und wer gerade nicht. Auch bedeutet Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz nicht nur, sich zu entsprechenden Koalitionen zu- sammenschließen zu können, sondern auch gerade in Koalitionen, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Lage sind, für die Wahrung und Förde- rung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einzutre- ten! Beide diese wesentlichen Bestandteile von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz werden durch das Tarifeinheitsge- setz aber konterkariert. Sollte in einem Betrieb mehr als eine Gewerkschaft Tarifverträge – natürlich jeweils nur für ihre Mitglieder – ausgehandelt haben, die sich vom Inhalt her „überlappen“, so soll dies nach § 4 a TVG-neu dazu führen, dass lediglich die – überlappenden – Nor- men anwendbar sind, die von der „Mehrheitsgewerk- schaft“ ausgehandelt wurden. Damit sind in diesem Be- reich Verhandlungen über solche Gegenstände für die „Minderheitsgewerkschaft“ tabu: Bei einem umfassen- den Tarifvertrag der „Mehrheitsgewerkschaft“ ergibt sich überhaupt kein weiteres Betätigungsfeld. Der „Min- derheitsgewerkschaft“ bleibt nach § 4 a Absatz 4 TVG- neu lediglich die Möglichkeit, die überlappenden Nor- men des „Mehrheitstarifvertrags“ nachzuzeichnen – und damit zu akzeptieren, was sie selbst nicht ausgehandelt hat. Damit ist faktisch das erste der oben genannten Ele- mente der Koalitionsfreiheit ausgeschaltet. Möchte man als einzelner Arbeitnehmer noch Ein- fluss auf seine Arbeitsbedingungen nehmen – was fak- tisch in großen Betrieben nur über die Einflussnahme auf den Tarifvertrag möglich ist –, bleibt lediglich die Mit- gliedschaft in der „Mehrheitsgewerkschaft“. Somit ist auch die Wahl der Gewerkschaft faktisch für den Einzel- nen nicht mehr frei, kann doch über die „Minderheitsge- werkschaft“ nicht mehr auf die Arbeits- und Wirtschafts- bedingungen effektiv eingewirkt werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der vorge- legte Entwurf gerade nicht den Status quo ante – zum Beispiel BAG vom 20. März 1991 – 4 AZR 455/90 – wiederherstellen möchte, der von einem Spezialitäts- prinzip getragen war und nur einen Tarifvertrag pro Be- rufsgruppe vorsah. Vielmehr schränkt das Tarifeinheits- gesetz den Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz noch stärker als diese früher geltende und für verfassungsgemäß ge- haltene Rechtsprechung ein. Mir ist dabei natürlich be- wusst, dass die künftige Judikatur des Bundesverfas- sungsgerichts nicht vorhersehbar ist. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass sich auch Rechtsprechung entwickelt und somit nicht leicht aus heutigen Entscheidungen auf zukünftige geschlossen werden kann. Aber sowohl die Arbeits- wie auch die Verfassungsgerichtsbarkeit hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten im Rahmen eines langfristigen Prozesses den Individualfreiheiten kontinu- ierlich ein größeres Gewicht beigemessen. Dass die in der Tat unvorhersehbare Judikatur des Bundesverfas- sungsgerichts zu einem Grundrechtsverständnis der 50er- Jahre des letzten Jahrhunderts zurückkehren könnte, er- scheint somit wenig wahrscheinlich. Diese Beurteilung des Gesetzentwurfs als verfas- sungswidrig steht in einem Spannungsverhältnis dazu, dass es nach unserer Einschätzung in der Tat Maßnah- men gegeben hätte, die in verfassungsgemäßer Weise das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel hätten errei- chen können. Zu nennen sind – wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern – insbesondere Ankün- digungsfristen, Schlichtungsverfahren oder die Koordi- nation von Streikzeiten. Dies kann bei der Verhältnis- mäßigkeitsprüfung, die bei der Einschränkung von Grundrechten vorzunehmen ist, nicht unberücksichtigt bleiben. Völlig unberücksichtigt geblieben sind die schuld- rechtlichen Beziehungen – Verträge bzw. öffentlich- rechtliche Schuldverhältnisse – zu Drittbetroffenen, die durch Streiks mittelbar beeinträchtigt werden. Während es hier im Fernverkehr der Eisenbahnen und im Luftver- kehr klare Regelwerke gibt, herrscht im Bereich der – vor allem öffentlich-rechtlich organisierten – kommu- nalen Daseinsvorsorge ein unüberschaubarer Flickentep- pich vor, der Dritte in zahlreichen Fällen – Kindergärten, ÖPNV, Frachtverkehr – einseitig belastet, andererseits Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10325 (A) (C) (D)(B) aber in die von den Arbeitsgerichten vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Streiks bisher nicht sicher einbezogen wird. Xaver Jung (CDU/CSU): Ich stimme dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales eingebrachten Ge- setzentwurf zur Tarifeinheit zu. Allerdings bin ich davon überzeugt, dass bei dem jetzigen Entwurf das hohe Gut des Betriebsfriedens und der Koalitionsfreiheit im Kon- flikt stehen. Zudem erachte ich es als verfassungsrecht- lich nur schwer umsetzbar, das Streikrecht von Gewerk- schaften, gerade auch von kleinen Gewerkschaften, zu beschneiden. Ich bin mir nicht sicher, dass die vorsich- tige Formulierung ausreichend ist, um den verfassungs- rechtlich engen Grenzen von Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz gerecht zu werden. Zudem gelingt es meiner Meinung nach diesem Ge- setz nicht, für den Bereich der öffentlichen Daseinsvor- sorge mehr Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Hier wäre die Einführung eines gesetzlichen Schlichtungsver- fahrens im Bahn- und Luftverkehr wünschenswert gewe- sen. Durch die intensiven Beratungen zur Tarifeinheit konnten meine Zweifel nicht vollständig beseitigt wer- den. Nach eingehender, persönlicher Abwägung kann ich heute aus diesem Grund nur unter größtem Beden- ken, aber aus Solidarität zu meiner Fraktion diesem Ge- setz zustimmen. Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Ich bin der Mei- nung, dass es höchst fraglich ist, ob dieses Gesetz verfas- sungskonform ist. Außerdem bezweifle ich, dass die ur- sprüngliche Intention der Gesetzesinitiative durch das vorliegende Gesetz erfüllt wird. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Nach einer intensi- ven Beratung des Gesetzentwurfs zur Tarifeinheit und einer sorgfältigen Abwägung aller Aspekte bin ich für mich persönlich zu dem Schluss gekommen, dass ich dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen kann. Da ich das Grundanliegen des Geset- zesvorhabens aber für berechtigt halte, werde ich mich meiner Stimme enthalten. In zahlreichen Diskussionen innerhalb und außerhalb des Parlaments konnten meine Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf nicht vollständig ausgeräumt werden. Es ist mir daher ein Anliegen, die beiden zentralen Gründe für meine Enthaltung kurz zu erläutern. Erstens teile ich die Auffassung zahlreicher Rechts- wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der Verfas- sungskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfes im Hinblick auf das in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ge- währleistete Grundrecht der Koalitionsfreiheit geäußert haben. Durch das im Entwurf vorgesehene betriebsbezo- gene Mehrheitsprinzip wird in verfassungsrechtlich be- denklicher Weise in die grundgesetzlich gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit eingegriffen. Diese Ge- währleistung soll einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstellen. Der vorliegende Gesetzent- wurf widerspricht dieser Zielsetzung. Durch das Mehr- heitsprinzip wird einer „Minderheitsgewerkschaft“ ihr eigentlicher Daseinszweck, der eigenständige Kampf für einen Tarifvertrag, genommen; sie besäße nur noch die Möglichkeit, den von der „Mehrheitsgewerkschaft“ aus- gehandelten Tarifvertrag nachzuzeichnen. Ihr grundrecht- lich abgesichertes Arbeitskampfrecht verliert seine Be- deutung. Zweitens wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Problem des übermäßigen Arbeitskampfes in Berei- chen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Belange Dritter nicht gelöst. Vor dem Hintergrund des aktuellen Tarifstreites der Deutschen Bahn mit der Lok- führergewerkschaft GDL halte ich diesen Punkt aber für entscheidend. Das Grundanliegen des Gesetzgebungsvorhabens, die Schaffung von Rechtssicherheit im Falle von Tarifkolli- sionen innerhalb eines Betriebs, halte ich aber für rich- tig. Aber eine solche Regelung muss verfassungsrecht- lich unbedenklich ausgestaltet sein. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Ich begrüße die Intention des vorliegenden Gesetzes, den Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, der knapp 60 Jahre lang erfolgreich praktiziert wurde, wiederherzustellen. Denn während bis vor einigen Jahren Kollisionen konkurrie- render Tarifverträge nach dem Grundsatz der Spezialität gerichtlich aufgelöst wurden, gilt seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, vom 7. Juli 2010 nahezu vollständiger Koalitions- und Tarifpluralismus. Der Ge- setzgeber ist meiner Überzeugung nach angehalten, die- sen Pluralismus in geordnete Bahnen zu lenken. Dennoch greift der Gesetzentwurf zu kurz, da er die Rechte Dritter außen vor lässt, die aber von den Folgen der Streiks massiv getroffen und in ihrer alltäglichen Lebensführung über Gebühr beeinträchtigt werden. Um hier eine Balance herzustellen, braucht es rechtlich fest- gelegte Verfahrensregelungen in bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastruktur. Dazu zählt eine mehrtägige Ankündigungspflicht, die Sicherstellung einer Grund- und Notversorgung sowie die Pflicht zu einem Schlichtungsversuch vor dem Streik. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Dem Ge- setzentwurf stimme ich trotz erheblicher Bedenken zu. Meine Vorbehalte sind verfassungsrechtlicher und prak- tischer Art in Hinblick auf den Vollzug. 1. Verfassungsrechtlicher Aspekt: Der vom Gesetzentwurf intendierte Eingriff in die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit durch das im Entwurf vor- gesehene betriebsbezogene Mehrheitsprinzip ist meines Erachtens nur schwer zu rechtfertigen. Zu beachten ist, dass diese Gewährleistung einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstel- len soll – so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Sehr fraglich ist, ob der vorliegende Gesetzentwurf dieser Zielsetzung entspricht. Durch das 10326 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) im Gesetzentwurf verankerte Mehrheitsprinzip wird ei- ner „Minderheitsgewerkschaft“ ihre ureigene Aufgabe, der eigenständige Kampf für einen Tarifvertrag, genom- men; sie könnte lediglich den von der „Mehrheitsge- werkschaft“ ausgehandelten Tarifvertrag nachzeichnen; ihr grundrechtlich abgesichertes Arbeitskampfrecht wäre nur noch eine inhaltsleere Hülse. Die grundsätzlich mögliche Ausgestaltung der grund- rechtlich garantierten Koalitionsfreiheit unterlässt der Gesetzentwurf, denn eine – generell denkbare – gesetzli- che Regelung zur Gewährleistung kollidierender Verfas- sungsrechte wird nicht vorgenommen. Der vorgelegte Gesetzentwurf dient ausweislich seiner Begründung ge- rade nicht diesem Ziel, sondern ausdrücklich anderen Zwecken. Vor diesem Hintergrund ist das verfassungsprozess- rechtliche Risiko nicht unbeträchtlich. 2. Praktischer Aspekt: Darüber hinaus sind erhebliche praktische Widrigkei- ten beim Gesetzesvollzug zu erwarten. Die entschei- dende Frage nach der Erfassung eines „Betriebes“ im Sinne des Arbeitskampfrechts muss praktisch handhab- bar beantwortet werden. Zudem bleibt offen, wie die Be- stimmung der Mehrheit einer Gewerkschaft rechtsfehler- frei zweifelsfrei festgestellt werden soll vor dem Hintergrund, dass es keinerlei rechtliche Verpflichtung gibt, eine etwaige Gewerkschaftsmitgliedschaft zu of- fenbaren. Darüber hinaus kann sich die Zahl der Mitglie- der einer Gewerkschaft täglich ändern. Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Bei der namentli- chen Abstimmung über den von der Bunderegierung ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit werde ich mich enthalten, da meine grundsätzlichen Be- denken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Ge- setzentwurfes nicht hinreichend ausgeräumt sind. Ulli Nissen (SPD): Ich stimme bei der Abstimmung über das Gesetz zur Tarifeinheit mit Enthaltung, weil ich befürchte, dass das Gesetz das Streikrecht beschränken wird. Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitsgerichte künftig einen Streik als „unverhält- nismäßig“ untersagen können. Denn der Kern des Geset- zes wird sein, dass im Falle rivalisierender Gewerk- schaften in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Als „unverhältnismäßig“ gilt in der Recht- sprechung ein Streik unter anderem dann, wenn er auf ein Ziel gerichtet ist, das mit ihm gar nicht erreicht wer- den kann. In meinem bisherigen Abstimmungsverhalten habe ich stets die Große Koalition unterstützt, in diesem Fall aber weicht mein Abstimmungsverhalten ab, weil ich das Streikrecht für eine wichtige demokratische Errun- genschaft halte, die nicht eingeschränkt werden darf. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz zu, da ich das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifver- trag“ für bedeutsam für den sozialen Frieden und den fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern halte. Insbesondere erscheint mir das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Arbeitsniederlegun- gen nicht mehr gewahrt, wenn eine große Zahl von Drit- ten durch Streiks geschädigt werden, die weniger die Entlohnung und Arbeitsbedingungen als solche als den Konkurrenzkampf mehrerer Gewerkschaften zum Ge- genstand haben. Als Abgeordneter und Jurist habe ich allerdings ernste Bedenken, was die Verfassungsmäßigkeit des vor- gelegten Gesetzes angeht. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes postuliert eine Koalitionsfreiheit, die nur durch gleichwertige Verfas- sungsgüter eingeschränkt werden kann. Koalitionsfrei- heit heißt dabei aber nicht nur, kollektiv seine Arbeitsbe- dingungen auszuhandeln, sondern gerade auch frei entscheiden zu können, wer dies für einen tut – und wer gerade nicht. Auch bedeutet Artikel 9 Absatz 3 Grund- gesetz nicht nur, sich zu entsprechenden Koalitionen zu- sammenschließen zu können, sondern auch gerade in Koalitionen, die nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Lage sind, für die Wahrung und Förde- rung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen einzutre- ten. Beide diese wesentlichen Bestandteile von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz werden durch das Tarifeinheitsge- setz meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt. Sollte in einem Betrieb mehr als eine Gewerkschaft Ta- rifverträge – natürlich jeweils nur für ihre Mitglieder – ausgehandelt haben, die sich vom Inhalt her „überlap- pen“, so soll dies nach § 4 a TVG-neu dazu führen, dass lediglich die – überlappenden – Normen anwendbar sind, die von der „Mehrheitsgewerkschaft“ ausgehandelt wurden. Damit sind in diesem Bereich Verhandlungen über solche Gegenstände für die „Minderheitsgewerk- schaft“ wenig sinnvoll: Bei einem umfassenden Tarif- vertrag der „Mehrheitsgewerkschaft“ ergäbe sich kaum ein weiteres Betätigungsfeld. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der vorge- legte Entwurf gerade nicht den Status quo ante – zum Beispiel BAG vom 20. März 1991 – 4 AZR 455/90 – wiederherstellen möchte, der von einem Spezialitäts- prinzip getragen war und nur einen Tarifvertrag pro Be- rufsgruppe vorsah. Vielmehr schränkt das Tarifeinheits- gesetz den Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz noch stärker als diese früher geltende und für verfassungsgemäß ge- haltene Rechtsprechung ein. Ich hätte es daher vorgezogen, wenn man sich auf Maßnahmen beschränkt hätte, deren Verfassungsmäßig- keit außerhalb begründbaren Zweifels stehen. Zu nennen sind – wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern – insbesondere Ankündigungsfristen, Schlichtungsverfah- ren oder die Koordination von Streikzeiten. Völlig unberücksichtigt geblieben sind zudem die schuldrechtlichen Beziehungen – Verträge bzw. öffent- lich-rechtliche Schuldverhältnisse – zu Drittbetroffenen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10327 (A) (C) (D)(B) die durch Streiks mittelbar beeinträchtigt werden. Wäh- rend es hier im Fernverkehr der Eisenbahnen und im Luftverkehr klare Regelwerke gibt, herrscht im Bereich der – vor allem öffentlich-rechtlich organisierten – kom- munalen Daseinsvorsorge ein unüberschaubarer Flicken- teppich vor, der Dritte in zahlreichen Fällen – Kindergär- ten, ÖPNV, Frachtverkehr – einseitig belastet, andererseits aber in die von den Arbeitsgerichten vorge- nommene Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Streiks bisher nicht sicher einbezogen wird. Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf eines „Gesetzes zur Tarifeinheit“ auf Bundestagsdrucksache 18/4062, über den am Freitag, dem 22. Mai 2015, abge- stimmt werden wird, stimme ich zu, möchte aber folgen- des dazu erklären: Bei der Tarifautonomie handelt es sich um eine So- zialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh- mervertretern. Da diese im Gespräch stattfindet, halte ich es für notwendig, dass der Gesetzgeber einen neuen Verfahrensweg initiiert. In den Bereichen der Daseins- fürsorge entspricht ein Schlichtungsverfahren den Rah- menbedingungen der sich verändernden Tariflandschaft. Deshalb würde ich mir folgenden Verfahrensablauf wünschen: 1. Schlichtungsverfahren 2. zeitliche Vorankündigung 3. Streik Die innerbetriebliche Kooperation ist ein hohes Kul- turgut, welches auf diesem Wege gestärkt werden kann. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Dem Gesetz über Tarifeinheit stimme ich nur mit Bedenken zu. Wie ich in diversen Gremien und Diskussionen inner- halb meiner Fraktion dargelegt habe, sehe ich nicht uner- hebliche (verfassungs-)rechtliche Risiken. Grundrechte schützen die abweichende Meinung, die Minderheit ge- genüber dem Staat und der Mehrheit. Es spricht deshalb vieles dafür, dass es dem grundrechtlichen Schutz aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht gerecht wird, wenn die Mehrheitsgewerkschaft gegenüber der Konkurrenz einer kleineren Gewerkschaft geschützt wird. Gleichwohl sind Betriebsfrieden und Verteilungsge- rechtigkeit grundsätzlich ebenfalls gewichtige Ziele. Nach einer offenen Diskussion in meiner Fraktion, in der ich meine Auffassung eingebracht habe, die aber mehrheitlich zu einem anderen Ergebnis geführt hat, trage ich bei der heutigen Abstimmung trotz meiner Be- denken die gemeinsame Entscheidung mit. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetzentwurf zur Regelung der Tarifeinheit zu, habe aber weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Beden- ken. Unter verfassungsrechtlichem Aspekt ist festzustel- len, dass der vom Gesetzentwurf intendierte Eingriff in die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz gewährleistete kollektive Koalitionsfreiheit durch das im Entwurf vor- gesehene betriebsbezogene Mehrheitsprinzip meines Er- achtens nur schwer zu rechtfertigen ist. Ich halte ihn da- her für sehr bedenklich. Diese Gewährleistung soll einen „von staatlicher Rechtssetzung freien Raum“ sicherstellen – so das Bun- desverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung. Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht dieser Zielset- zung. Durch das Mehrheitsprinzip wird einer „Minder- heitsgewerkschaft“ ihr eigentlicher Daseinszweck ge- nommen: Ihr eigenständiger Kampf für einen Tarifvertrag. Sie besäße nur noch die Möglichkeit, den von der „Mehrheitsgewerkschaft“ ausgehandelten Tarif- vertrag nachzuzeichnen. Dies konterkariert ihr grund- rechtlich abgesichertes Arbeitskampfrecht. Zudem liegt hier eine – grundsätzlich denkbare – ge- setzliche Regelung zur Gewährleistung kollidierender Verfassungsrechte Dritter nicht vor. Der vorgelegte Ge- setzentwurf dient ausweislich seiner Begründung gerade nicht diesem Ziel, sondern ausdrücklich anderen Zwe- cken. Vor diesem Hintergrund erachte ich das verfassungs- prozessrechtliche Risiko als hoch. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Ich bin der Meinung, dass es höchst fraglich ist, dass dieses Gesetz verfas- sungskonform ist. Außerdem bezweifle ich, dass die ursprüngliche In- tention der Gesetzesinitiative durch das vorliegende Ge- setz erfüllt wird. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Roland Koch hat häufig gesagt, die Politik solle keine Probleme lösen, die die Menschen nicht haben. Genau das versucht aber das Tarifeinheitsgesetz: Es will eine Regelung für eine Mög- lichkeit herbeiführen, die bislang nur im Konjunktiv be- steht. Selbst die Befürworter konzedieren: Für die au- genblicklich das Land beschwerenden Streiks der GDL bietet das Tarifeinheitsgesetz keine Lösung. Es regelt aber Bereiche, die bislang auch ohne gesetzliche Inter- vention funktioniert haben. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass dies nicht auch in Zukunft funktionieren sollte. Deshalb ist das Tarifeinheitsgesetz überflüssig. Es spiegelt einen gesetzgeberischen Aktivismus, der den or- ganisierten Interessen geschuldet ist, nicht aber der Er- wägung des Gemeinwohls. Mithilfe des Tarifeinheitsgesetzes wollen der BDA und der DGB den Staat zum Instrument ihrer partikula- ren Interessen machen. Der DGB verspricht sich von dem Gesetz eine Vereinfachung des gewerkschaftlichen Wettbewerbs. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, die ge- werkschaftliche Pluralität durch das Recht der stärkeren Gewerkschaft einzuschränken und auszuhebeln und an- dere, nicht im DGB organisierte Gewerkschaften aus dem Tarifgeschäft zu drängen. Es ist ein Gesetz zur Her- stellung eines DGB-Monopols. Der BDA verspricht sich 10328 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) von dem Gesetz eine Erleichterung der Tarifverhandlun- gen; wenn der DGB eine Monopolstellung bekommt, brauchen die Arbeitgeber nur mit einem Sozialpartner zu verhandeln. Nicht nur aus diesem Grunde ist von vielen Verfassungsrechtlern und auch in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages angezweifelt worden, dass dies Gesetz mit dem Grund- gesetz vereinbar ist. Auch die Rechtspolitiker unserer Fraktion haben zu einem überwiegenden Teil das Gesetz als problematisch angesehen. Darüber hinaus ist die nicht von der Hand zu wei- sende Befürchtung geäußert worden, dass das Gesetz zu einer Zunahme gewerkschaftlichen Wettbewerbs in je- nen Betrieben führt, in denen die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse nicht eindeutig sind. Dies trägt Konflikte in Betriebe – und auch in die Arbeit von Be- triebsräten –, in denen bislang kooperative Verhältnisse überwogen haben. Das Gesetz befriedet also nicht, son- dern erreicht das genaue Gegenteil. Da überdies der Ar- beitgeber über eine Änderung des Betriebsbegriffs auch die Mehrheitsverhältnisse gewerkschaftlicher Repräsen- tation beeinflussen kann, ist nicht auszuschließen, dass das im Gesetzgebungsprozess manifeste kollusive Ver- halten von DGB und BDA sich auch in der Umsetzung in betrieblicher Praxis zulasten Dritter fortführt. Schließlich sind in den Anhörungen eine Reihe gra- vierender Umsetzungsprobleme benannt worden, die im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr angesprochen wor- den sind. Eines betrifft die Frage des Spannungsverhält- nisses von Datenschutz und der Auskunft über Mitglie- derzahlen. Da dies nicht geklärt ist kann im Zweifel nicht festgestellt werden, wer die stärkere Gewerkschaft ist. Das führt zu weiterer Rechtsunsicherheit. Die praktischen, rechtlichen und verfassungsrechtli- chen Probleme sind im Gesetzgebungsverfahren nicht adressiert worden. Ebenso wenig ist der Nachweis er- bracht worden, dass das Gesetz der notwendige Lö- sungsansatz zur Behebung eines aktuellen Problems ist. Da alleine dies schon fehlt, gilt der alte Satz von Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlas- sen. Deswegen lehne ich das Tarifeinheitsgesetz ab. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischerei- fonds-Informationen-Gesetzes und des Betäu- bungsmittelgesetzes – Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) – Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deut- schen Bundespost – Gesetz zur Änderung des Personalausweisgeset- zes zur Einführung eines Ersatz-Personalauswei- ses und zur Änderung des Passgesetzes – Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages – Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbe- reitung von schweren staatsgefährdenden Gewalt- taten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) – Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen – Zweites Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeug- steuergesetzes und des Versicherungsteuerge- setzes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz – 2. VerkehrStÄndG) – Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstra- ßenmautgesetzes – Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßengesetzes – Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften – Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäi- schen Union – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und der Ukraine andererseits – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien ande- rerseits – Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ih- ren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits – Gesetz zur Neufassung der Anhänge F und G zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den inter- nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 107. Sitzung. Berlin, Freitag, den 22. Mai 2015 10329 (A) (C) (D)(B) Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2014 Drucksachen 18/4533, 18/4732 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014 Drucksachen 18/4534, 18/4732 Nr. 4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation mit Sondergutachten der Monopolkommission – Tele- kommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhal- ten Drucksache 18/209 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Post mit Sondergutachten der Monopolkommission – Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren Drucksachen 18/210, 18/526 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksachen 18/2150, 18/2530 Nr. 7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 Drucksache 18/2150 hier: Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/4721, 18/4865 Nr. 4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahresgutachten 2014/15 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2015 Drucksachen 18/4549, 18/4732 Nr. 5 Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Ren- tenversicherungsbericht 2012 (Alterssicherungsbericht 2012) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenver- sicherungsbericht 2012 und zum Alterssicherungsbe- richt 2012 Drucksachen 17/11741, 18/641 Nr. 6 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Positionspapier der Bundesregierung zur Stärkung des europäischen Arbeitsmarktes – Maßnahmen zur Förde- rung der Jugendbeschäftigung in der Europäischen Union Drucksachen 17/14351, 18/641 Nr. 19 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Eingliederungsbericht 2012 der Bundesagentur für Ar- beit Drucksache 18/104 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Eingliederungsbericht 2013 der Bundesagentur für Ar- beit Drucksachen 18/3856, 18/3961 Nr. 2 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Runden Tisches „Sexueller Kin- desmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnis- sen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ Drucksachen 17/4265, 18/770 Nr. 19 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kin- desmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnis- sen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ Drucksachen 17/8117, 18/770 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/4749 Nr. A.1 Ratsdokument 6759/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.2 Ratsdokument 7160/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.3 Ratsdokument 7423/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.4 Ratsdokument 7577/15 Drucksache 18/4857 Nr. A.1 EuB-BReg 23/2015 Drucksache 18/4857 Nr. A.2 Ratsdokument 7906/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/1048 Nr. A.11 Ratsdokument 7701/14 Drucksache 18/1048 Nr. A.12 Ratsdokument 7704/14 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Drucksache 18/2533 Nr. A.57 Ratsdokument 11609/14 Drucksache 18/4504 Nr. A.12 Ratsdokument 6588/15 Drucksache 18/4749 Nr. A.34 Ratsdokument 7152/15 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/3898 Nr. A.15 Ratsdokument 16855/14 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 107. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 27 Gesetz zur Tarifeinheit TOP 28 Bekämpfung von Doping im Sport TOP 29 Verbesserung der Transparenz beim Scoring TOP 30 Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz TOP 31 Bericht über den Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 32 Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ZP 7 Aktuelle Stunde zu Klimaschutzzielen im Bereich alter Kohlekraftwerke Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    André Hahn ist der nächste Redner für die Fraktion

    Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. André Hahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Für die Linke steht fest: Doping gefährdet die
Gesundheit. Nun kann man Menschen, wenn sie denn
volljährig sind, nicht verbieten, ihre Gesundheit zu ge-
fährden; aber wir können und wir müssen aufklären,
nicht zuletzt im Hinblick auf Doping im Sport, ähnlich
wie beim Gebrauch von Alkohol, Nikotin oder anderen
legalen Drogen.


(Matthias Schmidt [Berlin] [SPD]: Machen wir doch schon!)


Für die Linke steht auch fest: Doping im Sport, um
sich gegenüber anderen Sportlerinnen und Sportlern ei-
nen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, gefährdet nicht
nur die Gesundheit, sondern ist auch eine Gefahr für den
Sport als solchen und für die Werte, die durch ihn in die
Gesellschaft transportiert werden. Hier geht es nicht um
das Recht auf Selbstschädigung, hier geht es um Betrug.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Seit 1990 hat es diverse Initiativen und Maßnahmen-
kataloge gegen Doping im Sport gegeben. Sie alle waren
nur bedingt erfolgreich. Deshalb muss aus Sicht der Lin-
ken endlich entschlossen gehandelt werden,


(Dagmar Freitag [SPD]: Tun wir ja!)






Dr. André Hahn


(A) (C)



(D)(B)

um Doping im Sport deutlich wirksamer zu bekämpfen,
als das bislang der Fall war. Es ist höchste Zeit, dass
endlich etwas passiert.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir haben – das ist bekannt – bereits im August 2014
einen Antrag mit Eckpunkten für ein Anti-Doping-Ge-
setz vorgelegt, welcher am 6. November hier im Bundes-
tag beraten und in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Nunmehr hat auch die Bundesregierung ihren lange an-
gekündigten Gesetzentwurf vorgelegt. Er muss sich
nicht nur am Antrag der Linken, sondern auch an den
von der Koalition selbst gesetzten Zielen messen lassen.
Die Linke unterstützt im Grundsatz den vorliegenden
Gesetzentwurf; das schließt natürlich nicht aus, dass es
im Zuge der Ausschussberatungen noch an einigen Stel-
len Änderungen geben muss und vermutlich auch geben
wird. Positiv bleibt festzuhalten: Viele Punkte aus unse-
rem Antrag sind im Regierungsentwurf berücksichtigt
worden; das begrüßen wir ganz ausdrücklich.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Aber es gibt auch einige Defizite. So halten wir un-
sere Forderung, dass Ärztinnen und Ärzten, die nach-
weislich an Dopinganwendungen beteiligt waren, die
Approbation entzogen werden kann, nach wie vor für
sachgerecht. Gleiches gilt für unsere Forderung, Rege-
lungen für den Schutz von Whistleblowern zu schaffen;
denn ohne interne Informationen sind Dopingstrukturen
und deren Hintermänner häufig gar nicht aufzuklären.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir bleiben auch bei unserem Vorschlag, eine unabhän-
gige Ombudsstelle einzurichten, an die sich Sportlerin-
nen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Eltern
wenden können, um qualifizierte Informationen über
Dopingprävention zu erhalten, aber auch um konkrete
Dopingverdachtsfälle mitzuteilen und um Hilfe zu bit-
ten.

Im Mittelpunkt der Diskussionen in den Ausschüssen
werden sicher das generelle Verbot des Eigendopings
von Leistungssportlern sowie die Frage einer möglichen
Strafverfolgung bei Erwerb und Besitz von Dopingmit-
teln zum Zwecke des Selbstdopings stehen. Der Justiz-
minister wird sich dazu gleich noch äußern. Wir als
Linke befürworten durchaus verschärfte Sanktionen für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die Doping-
mittel benutzen, um sich einen unlauteren Vorteil im
sportlichen Wettbewerb zu verschaffen.

Für diesen Sportbetrug sollen bei Wiederholungstä-
tern künftig neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen ver-
hängt werden können. Aus unserer Sicht – ich habe das
schon an anderer Stelle gesagt – sollte sich die Höhe der
Geldbußen nach den Einnahmen richten, die man direkt
oder auch mittelbar durch den Sport erzielt hat. Das
würde also bedeuten, dass von Sportart zu Sportart je
nach Gehalt, Siegprämien und Werbeverträgen unter-
schiedlich hohe Strafen festgelegt werden können.

Von dem Gesetz wären nach Angaben der Bundesregie-
rung rund 7 000 Sportlerinnen und Sportler in Deutschland
betroffen. Das ist ein klar definierter Personenkreis, und
das ist auch durchaus richtig so. Der vorliegende Gesetz-
entwurf zielt hinsichtlich der strafrechtlichen Regelungen
ganz bewusst auf die Dopinganwendung im Hochleis-
tungssport, nicht aber auf gesundheitliche Gefährdungen
durch die Einnahme verbotener Substanzen wie zum
Beispiel Anabolika in Fitnessstudios. Das kann weder in
einem Gesetz geregelt noch wirksam kontrolliert wer-
den. Zugleich aber sollten wir an alle Freizeitsportlerin-
nen und -sportler appellieren, auf Dopingmittel zu ver-
zichten.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist doch selbstverständlich!)


Gerade deshalb ist es erforderlich, dass man – viel-
leicht nicht zwingend in diesem Gesetz, aber zumindest
begleitend – geeignete Präventionsmaßnahmen entwi-
ckelt, fördert und letztlich natürlich auch umsetzt. Dazu
gehören zum Beispiel Aufklärung im Jugend- und Nach-
wuchssport über die Wirkung von anabolen Stereoiden,
Nahrungsergänzungsmitteln und sporttypischen Aufbau-
präparaten und die entsprechende Aus- und Weiterbil-
dung der in diesem Bereich tätigen Personen wie Trai-
nern usw.

Ein weiterer Aspekt ist mir wichtig: Wir dürfen nicht
nur mit neuen Strafen drohen, sondern müssen auch of-
fen über die Ursachen von Doping im Sport reden, über
Strukturen und Rahmenbedingungen, über den bestehen-
den Leistungsdruck, über die Motive, Ängste und
Zwänge. Nur dann wird der Sport weiterhin positive
Werte wie die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsbe-
reitschaft, Fairness und Teamgeist verkörpern, nur dann
werden sich Breiten- und Spitzensport gegenseitig beför-
dern können, und nur dann wird der Sport jene gesell-
schaftliche Bedeutung erlangen, von der wir alle – auch
hier im Bundestag – immer wieder reden oder gelegent-
lich auch träumen.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich möchte abschließend noch auf zwei Punkte einge-
hen, die besonders in der öffentlichen Diskussion sind:
Ein Problem ist die im Gesetzentwurf vorgesehene un-
eingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln bei
Spitzensportlern. Hier teile ich die Bedenken von wichti-
gen Vertretern der Athleten wie dem Diskus-Olympia-
sieger Robert Harting. Was ist zum Beispiel, wenn ein
Sportler auf dem Weg zum Training ein Asthmamittel
für seine Frau aus der Apotheke holt


(Dagmar Freitag [SPD]: Um die Mittel geht es gar nicht, Herr Kollege!)


– Moment bitte! –, das einen Wirkstoff enthält, der auf
der Dopingliste steht, und in eine Kontrolle gerät? Das
ist natürlich ein konstruierter Fall, aber er ist auch nicht
völlig unrealistisch. Deshalb plädieren wir dafür, nicht
allein auf den Besitz abzustellen, sondern stattdessen
– ähnlich wie bei der Rechtsprechung im Betäubungs-
mittelbereich – den Besitz nicht geringer Mengen unter
Strafe zu stellen. Das ist eine Differenzierung, die wir
gerne vornehmen möchten.


(Beifall bei der LINKEN)






Dr. André Hahn


(A) (C)



(B)

Ich lege großen Wert – das will ich hier noch einmal
betonen – auf den Sachverstand des Deutschen Olympi-
schen Sportbundes. Beim vorliegenden Gesetzentwurf
sehe ich anders als der DOSB jedoch keine Beeinträchti-
gung oder gar Aushöhlung der Sportgerichtsbarkeit. Bei-
des kann aus meiner Sicht durchaus nebeneinander funk-
tionieren. Die Verbände können bei Dopingvergehen
weiterhin die in ihren Regeln vorgesehenen Wettkampf-
sperren aussprechen, und bei gravierenden Verstößen
oder bei Wiederholungstätern kann künftig zusätzlich
auch die Staatsanwaltschaft tätig werden.

Das ist im Übrigen auch keine Doppelbestrafung;
denn schon heute wird ein Fußballprofi bei einer Tätlich-
keit gemäß Regelwerk mit der Roten Karte vom Platz
gestellt und von seinem Verband entsprechend gesperrt,
und darüber hinaus kann dennoch eine Strafanzeige we-
gen Körperverletzung erfolgen und kann die Staats-
anwaltschaft tätig werden. Diese Möglichkeit ist da, und
das Gleiche kann aus unserer Sicht künftig auch im Do-
pingbereich erfolgen.

Ich füge noch hinzu: Die Sportgerichtsbarkeit allein
löst auch nicht alle Probleme. Ein Sportler wird zum
Ende seiner Karriere von Sperren nicht mehr sonderlich
beeindruckt, da er seine Laufbahn ohnehin beenden will.
Hier ist es eine Erhöhung der Hürde für den Einsatz von
Dopingmitteln, wenn man auch strafrechtliche Konse-
quenzen zu fürchten hat.

Ob es wirklich klug ist – das ist meine letzte Bemer-
kung –, die umstrittenen Athletenvereinbarungen gerade
über das Anti-Doping-Gesetz zu regeln und hier eine
rechtliche Grundlage zu schaffen, werden wir in den
Ausschüssen noch zu diskutieren haben. In diesem Be-
reich gibt es bisher mehr Fragen als Antworten. Den-
noch sage ich: Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Wir freuen uns auf die anstehenden
Beratungen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Bevor ich dem Justizminister das Wort erteile, gebe

    ich das von den Schriftführerinnen und Schriftführern
    ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung
    über den von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
    wurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit bekannt: abgege-
    bene Stimmen 590. Mit Ja haben gestimmt 448, mit Nein
    haben gestimmt 126. Es gab 16 Enthaltungen. Damit ist
    der Gesetzentwurf angenommen.

    (D)

    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen: 586;
    davon

    ja: 444
    nein: 126
    enthalten: 16

    Ja

    CDU/CSU

    Stephan Albani
    Katrin Albsteiger
    Peter Altmaier
    Artur Auernhammer
    Dorothee Bär
    Thomas Bareiß
    Norbert Barthle
    Günter Baumann
    Manfred Behrens (Börde)

    Veronika Bellmann
    Sybille Benning
    Dr. André Berghegger
    Ute Bertram
    Peter Beyer
    Steffen Bilger
    Clemens Binninger
    Peter Bleser
    Dr. Maria Böhmer
    Norbert Brackmann
    Klaus Brähmig
    Michael Brand
    Dr. Reinhard Brandl
    Helmut Brandt
    Dr. Ralf Brauksiepe
    Dr. Helge Braun
    Heike Brehmer
    Ralph Brinkhaus
    Gitta Connemann
    Alexandra Dinges-Dierig
    Alexander Dobrindt
    Michael Donth
    Thomas Dörflinger
    Marie-Luise Dött
    Hansjörg Durz
    Iris Eberl
    Jutta Eckenbach
    Dr. Bernd Fabritius
    Hermann Färber
    Uwe Feiler
    Dr. Thomas Feist
    Enak Ferlemann
    Ingrid Fischbach
    Dirk Fischer (Hamburg)

    Dr. Maria Flachsbarth
    Thorsten Frei
    Dr. Astrid Freudenstein
    Dr. Hans-Peter Friedrich


    (Hof)

    Michael Frieser
    Dr. Michael Fuchs
    Hans-Joachim Fuchtel
    Alexander Funk
    Ingo Gädechens
    Dr. Thomas Gebhart
    Alois Gerig
    Eberhard Gienger
    Cemile Giousouf
    Josef Göppel
    Reinhard Grindel
    Ursula Groden-Kranich
    Hermann Gröhe
    Klaus-Dieter Gröhler
    Michael Grosse-Brömer
    Astrid Grotelüschen
    Markus Grübel
    Manfred Grund
    Monika Grütters
    Dr. Herlind Gundelach
    Fritz Güntzler
    Olav Gutting
    Christian Haase
    Florian Hahn
    Jürgen Hardt
    Gerda Hasselfeldt
    Matthias Hauer
    Mark Hauptmann
    Dr. Matthias Heider
    Helmut Heiderich
    Mechthild Heil
    Frank Heinrich (Chemnitz)

    Mark Helfrich
    Jörg Hellmuth
    Michael Hennrich
    Ansgar Heveling
    Christian Hirte
    Robert Hochbaum
    Thorsten Hoffmann


    (Dortmund)

    Karl Holmeier
    Franz-Josef Holzenkamp
    Margaret Horb
    Bettina Hornhues
    Charles M. Huber
    Anette Hübinger
    Erich Irlstorfer
    Sylvia Jörrißen
    Andreas Jung
    Dr. Franz Josef Jung
    Xaver Jung
    Dr. Egon Jüttner
    Bartholomäus Kalb
    Hans-Werner Kammer
    Steffen Kampeter
    Steffen Kanitz
    Alois Karl
    Anja Karliczek
    Bernhard Kaster
    Volker Kauder
    Dr. Stefan Kaufmann
    Roderich Kiesewetter
    Dr. Georg Kippels
    Volkmar Klein
    Jürgen Klimke
    Axel Knoerig
    Jens Koeppen
    Markus Koob
    Carsten Körber
    Hartmut Koschyk
    Kordula Kovac
    Michael Kretschmer
    Dr. Günter Krings
    Rüdiger Kruse
    Bettina Kudla
    Dr. Roy Kühne
    Günter Lach
    Andreas G. Lämmel
    Dr. Norbert Lammert
    Katharina Landgraf
    Ulrich Lange
    Barbara Lanzinger
    Dr. Silke Launert
    Paul Lehrieder
    Dr. Katja Leikert
    Dr. Philipp Lengsfeld
    Dr. Andreas Lenz
    Philipp Graf Lerchenfeld





    Präsident Dr. Norbert Lammert


    (A) (C)



    (D)(B)

    Dr. Ursula von der Leyen
    Antje Lezius
    Ingbert Liebing
    Matthias Lietz
    Dr. Carsten Linnemann
    Patricia Lips
    Wilfried Lorenz
    Dr. Claudia Lücking-Michel
    Dr. Jan-Marco Luczak
    Daniela Ludwig
    Karin Maag
    Yvonne Magwas
    Thomas Mahlberg
    Dr. Thomas de Maizière
    Gisela Manderla
    Matern von Marschall
    Hans-Georg von der Marwitz
    Andreas Mattfeldt
    Stephan Mayer (Altötting)

    Reiner Meier
    Dr. Michael Meister
    Jan Metzler
    Maria Michalk
    Dr. Mathias Middelberg
    Dietrich Monstadt
    Karsten Möring
    Marlene Mortler
    Elisabeth Motschmann
    Dr. Gerd Müller
    Stefan Müller (Erlangen)

    Dr. Philipp Murmann
    Michaela Noll
    Helmut Nowak
    Dr. Georg Nüßlein
    Julia Obermeier
    Wilfried Oellers
    Florian Oßner
    Dr. Tim Ostermann
    Henning Otte
    Ingrid Pahlmann
    Martin Patzelt
    Dr. Martin Pätzold
    Ulrich Petzold
    Dr. Joachim Pfeiffer
    Sibylle Pfeiffer
    Eckhard Pols
    Thomas Rachel
    Kerstin Radomski
    Alexander Radwan
    Alois Rainer
    Eckhardt Rehberg
    Katherina Reiche (Potsdam)

    Lothar Riebsamen
    Dr. Heinz Riesenhuber
    Johannes Röring
    Dr. Norbert Röttgen
    Erwin Rüddel
    Albert Rupprecht
    Anita Schäfer (Saalstadt)

    Dr. Wolfgang Schäuble
    Andreas Scheuer
    Karl Schiewerling
    Jana Schimke
    Norbert Schindler
    Tankred Schipanski
    Christian Schmidt (Fürth)

    Gabriele Schmidt (Ühlingen)

    Ronja Schmitt (Althengstett)

    Patrick Schnieder
    Nadine Schön (St. Wendel)

    Dr. Ole Schröder
    Dr. Kristina Schröder


    (Wiesbaden)

    Bernhard Schulte-Drüggelte
    Dr. Klaus-Peter Schulze
    Uwe Schummer

    (Weil am Rhein)

    Christina Schwarzer
    Detlef Seif
    Reinhold Sendker
    Dr. Patrick Sensburg
    Bernd Siebert
    Thomas Silberhorn
    Johannes Singhammer
    Jens Spahn
    Dr. Frank Steffel
    Dr. Wolfgang Stefinger
    Albert Stegemann
    Peter Stein
    Sebastian Steineke
    Johannes Steiniger
    Christian Freiherr von Stetten
    Dieter Stier
    Gero Storjohann
    Stephan Stracke
    Max Straubinger
    Karin Strenz
    Thomas Stritzl
    Thomas Strobl (Heilbronn)

    Lena Strothmann
    Michael Stübgen
    Dr. Peter Tauber
    Antje Tillmann
    Astrid Timmermann-Fechter
    Dr. Hans-Peter Uhl
    Dr. Volker Ullrich
    Arnold Vaatz
    Thomas Viesehon
    Michael Vietz
    Volkmar Vogel (Kleinsaara)

    Sven Volmering
    Christel Voßbeck-Kayser
    Kees de Vries
    Marco Wanderwitz
    Nina Warken
    Kai Wegner
    Albert Weiler
    Marcus Weinberg (Hamburg)

    Dr. Anja Weisgerber
    Peter Weiß (Emmendingen)

    Sabine Weiss (Wesel I)

    Karl-Georg Wellmann
    Marian Wendt
    Waldemar Westermayer
    Kai Whittaker
    Peter Wichtel
    Annette Widmann-Mauz
    Heinz Wiese (Ehingen)

    Elisabeth Winkelmeier-

    Becker
    Oliver Wittke
    Dagmar G. Wöhrl
    Barbara Woltmann
    Tobias Zech
    Heinrich Zertik
    Emmi Zeulner
    Gudrun Zollner
    SPD

    Niels Annen
    Ingrid Arndt-Brauer
    Rainer Arnold
    Heike Baehrens
    Ulrike Bahr
    Heinz-Joachim Barchmann
    Dr. Katarina Barley
    Doris Barnett
    Klaus Barthel
    Dr. Matthias Bartke
    Bärbel Bas
    Dirk Becker
    Uwe Beckmeyer
    Lothar Binding (Heidelberg)

    Burkhard Blienert
    Willi Brase
    Dr. Karl-Heinz Brunner
    Edelgard Bulmahn
    Martin Burkert
    Dr. Lars Castellucci
    Petra Crone
    Bernhard Daldrup
    Dr. Daniela De Ridder
    Dr. Karamba Diaby
    Sabine Dittmar
    Martin Dörmann
    Elvira Drobinski-Weiß
    Siegmund Ehrmann
    Michaela Engelmeier
    Dr. h. c. Gernot Erler
    Petra Ernstberger
    Saskia Esken
    Karin Evers-Meyer
    Dr. Johannes Fechner
    Dr. Fritz Felgentreu
    Dr. Ute Finckh-Krämer
    Christian Flisek
    Gabriele Fograscher
    Dr. Edgar Franke
    Ulrich Freese
    Dagmar Freitag
    Sigmar Gabriel
    Michael Gerdes
    Martin Gerster
    Angelika Glöckner
    Ulrike Gottschalck
    Kerstin Griese
    Michael Groß
    Uli Grötsch
    Wolfgang Gunkel
    Bettina Hagedorn
    Rita Hagl-Kehl
    Metin Hakverdi
    Ulrich Hampel
    Sebastian Hartmann
    Dirk Heidenblut
    Hubertus Heil (Peine)

    Gabriela Heinrich
    Marcus Held
    Wolfgang Hellmich
    Heidtrud Henn
    Gustav Herzog
    Gabriele Hiller-Ohm
    Petra Hinz (Essen)

    Thomas Hitschler
    Dr. Eva Högl
    Matthias Ilgen
    Christina Jantz
    Frank Junge
    Josip Juratovic
    Thomas Jurk
    Oliver Kaczmarek
    Johannes Kahrs
    Christina Kampmann
    Ralf Kapschack
    Gabriele Katzmarek
    Ulrich Kelber
    Marina Kermer
    Arno Klare
    Lars Klingbeil
    Dr. Bärbel Kofler
    Daniela Kolbe
    Birgit Kömpel
    Anette Kramme
    Dr. Hans-Ulrich Krüger
    Helga Kühn-Mengel
    Christian Lange (Backnang)

    Dr. Karl Lauterbach
    Steffen-Claudio Lemme
    Burkhard Lischka
    Gabriele Lösekrug-Möller
    Hiltrud Lotze
    Dr. Birgit Malecha-Nissen
    Caren Marks
    Katja Mast
    Dr. Matthias Miersch
    Klaus Mindrup
    Susanne Mittag
    Bettina Müller
    Detlef Müller (Chemnitz)

    Michelle Müntefering
    Dr. Rolf Mützenich
    Andrea Nahles
    Dietmar Nietan
    Thomas Oppermann
    Mahmut Özdemir (Duisburg)

    Aydan Özoğuz
    Markus Paschke
    Christian Petry
    Detlev Pilger
    Sabine Poschmann
    Joachim Poß
    Florian Post
    Achim Post (Minden)

    Dr. Wilhelm Priesmeier
    Florian Pronold
    Dr. Sascha Raabe
    Dr. Simone Raatz
    Martin Rabanus
    Mechthild Rawert
    Stefan Rebmann
    Gerold Reichenbach
    Dr. Carola Reimann
    Sönke Rix
    Dr. Martin Rosemann
    René Röspel
    Dr. Ernst Dieter Rossmann
    Michael Roth (Heringen)

    Susann Rüthrich
    Bernd Rützel
    Johann Saathoff
    Annette Sawade
    Dr. Hans-Joachim

    Schabedoth
    Axel Schäfer (Bochum)






    Präsident Dr. Norbert Lammert


    (A) (C)



    (D)(B)

    Dr. Nina Scheer
    Marianne Schieder
    Udo Schiefner
    Dr. Dorothee Schlegel
    Ulla Schmidt (Aachen)

    Matthias Schmidt (Berlin)

    Dagmar Schmidt (Wetzlar)

    Carsten Schneider (Erfurt)

    Ursula Schulte
    Swen Schulz (Spandau)

    Ewald Schurer
    Stefan Schwartze
    Andreas Schwarz
    Dr. Carsten Sieling
    Norbert Spinrath
    Svenja Stadler
    Martina Stamm-Fibich
    Sonja Steffen
    Peer Steinbrück
    Dr. Frank-Walter Steinmeier
    Christoph Strässer
    Kerstin Tack
    Claudia Tausend
    Michael Thews
    Dr. Karin Thissen
    Franz Thönnes
    Carsten Träger
    Rüdiger Veit
    Ute Vogt
    Dirk Vöpel
    Gabi Weber
    Bernd Westphal
    Andrea Wicklein
    Dirk Wiese
    Waltraud Wolff


    (Wolmirstedt)

    Gülistan Yüksel
    Dagmar Ziegler
    Stefan Zierke
    Dr. Jens Zimmermann
    Manfred Zöllmer
    Brigitte Zypries

    Nein

    CDU/CSU

    Cajus Caesar
    Klaus-Peter Flosbach
    Dr. Stephan Harbarth
    Rudolf Henke
    Dr. Heribert Hirte
    Dr. Hendrik Hoppenstedt
    Uwe Lagosky
    Carsten Müller


    (Braunschweig)

    Sylvia Pantel
    Heiko Schmelzle
    Carola Stauche
    Matthäus Strebl
    Dr. Johann Wadephul
    Ingo Wellenreuther
    Klaus-Peter Willsch
    Dr. Matthias Zimmer

    SPD

    Kirsten Lühmann

    DIE LINKE

    Dr. Dietmar Bartsch
    Herbert Behrens
    Karin Binder
    Matthias W. Birkwald
    Heidrun Bluhm
    Christine Buchholz
    Eva Bulling-Schröter
    Roland Claus
    Sevim Dağdelen
    Klaus Ernst
    Wolfgang Gehrcke
    Nicole Gohlke
    Annette Groth
    Dr. Gregor Gysi
    Dr. André Hahn
    Heike Hänsel
    Dr. Rosemarie Hein
    Inge Höger
    Andrej Hunko
    Sigrid Hupach
    Ulla Jelpke
    Susanna Karawanskij
    Kerstin Kassner
    Katja Kipping
    Jan Korte
    Jutta Krellmann
    Katrin Kunert
    Caren Lay
    Sabine Leidig
    Ralph Lenkert
    Michael Leutert
    Stefan Liebich
    Dr. Gesine Lötzsch
    Thomas Lutze
    Birgit Menz
    Cornelia Möhring
    Niema Movassat
    Norbert Müller (Potsdam)

    Dr. Alexander S. Neu
    Thomas Nord
    Petra Pau
    Harald Petzold (Havelland)

    Richard Pitterle
    Martina Renner
    Dr. Petra Sitte
    Kersten Steinke
    Dr. Kirsten Tackmann
    Azize Tank
    Frank Tempel
    Dr. Axel Troost
    Kathrin Vogler
    Halina Wawzyniak
    Harald Weinberg
    Birgit Wöllert
    Jörn Wunderlich
    Hubertus Zdebel
    Sabine Zimmermann


    (Zwickau)


    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Marieluise Beck (Bremen)

    Volker Beck (Köln)

    Dr. Franziska Brantner
    Agnieszka Brugger
    Ekin Deligöz
    Katja Dörner
    Harald Ebner
    Dr. Thomas Gambke
    Matthias Gastel
    Kai Gehring
    Katrin Göring-Eckardt
    Britta Haßelmann
    Dr. Anton Hofreiter
    Bärbel Höhn
    Uwe Kekeritz
    Katja Keul
    Maria Klein-Schmeink
    Tom Koenigs
    Sylvia Kotting-Uhl
    Oliver Krischer
    Stephan Kühn (Dresden)

    Christian Kühn (Tübingen)

    Renate Künast
    Markus Kurth
    Monika Lazar
    Steffi Lemke
    Dr. Tobias Lindner
    Nicole Maisch
    Peter Meiwald
    Irene Mihalic
    Beate Müller-Gemmeke
    Özcan Mutlu
    Dr. Konstantin von Notz
    Omid Nouripour
    Friedrich Ostendorff
    Cem Özdemir
    Lisa Paus
    Tabea Rößner
    Claudia Roth (Augsburg)

    Corinna Rüffer
    Manuel Sarrazin
    Elisabeth Scharfenberg
    Ulle Schauws
    Dr. Gerhard Schick
    Dr. Frithjof Schmidt
    Dr. Wolfgang Strengmann-

    Kuhn
    Hans-Christian Ströbele
    Markus Tressel
    Jürgen Trittin
    Dr. Julia Verlinden
    Doris Wagner
    Beate Walter-Rosenheimer

    Enthalten

    CDU/CSU

    Maik Beermann
    Wolfgang Bosbach
    Uda Heller
    Alexander Hoffmann
    Hubert Hüppe
    Andrea Lindholz
    Dr. Andreas Nick
    Tino Sorge

    SPD

    Hilde Mattheis
    Ulli Nissen
    Andreas Rimkus

    BÜNDNIS 90/
    DIE GRÜNEN

    Anja Hajduk
    Dieter Janecek
    Brigitte Pothmer
    Kordula Schulz-Asche
    Dr. Valerie Wilms
    Das Wort hat nun der Bundesminister der Justiz,
    Heiko Maas.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
    braucherschutz:

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
    Damen und Herren! Am heutigen Tage schlagen wir ein
    neues Kapitel im Kampf gegen das Doping auf.


    (Dagmar Freitag [SPD]: Endlich!)

    – Ja, richtig: Endlich schlagen wir ein neues Kapitel auf. –
    Leistungssportler, die in Zukunft dopen, sind nicht Men-
    schen, die nur eine lässliche Sünde begehen, sondern
    Straftäter. Das ist ein Schritt, der nötig ist; denn die Ge-
    schichte der Dopingbekämpfung ist mittlerweile zwar
    lang, aber bedauerlicherweise keine Erfolgsgeschichte.
    Immer wieder wurde und wird manipuliert, getäuscht
    und auch betrogen. Das geht vor allen Dingen zulasten
    der ehrlichen Sportlerinnen und Sportler. Aber im Er-
    gebnis werden wir alle getäuscht: die Veranstalter, die
    Sponsoren und Millionen von Zuschauern. Deshalb
    finde ich – das ist der Grund dafür, dass wir uns nach





    Bundesminister Heiko Maas


    (A) (C)



    (D)(B)

    vielen Jahren der Diskussionen dazu entschlossen haben,
    diesen Gesetzentwurf vorzulegen –: Der Staat darf das
    nicht länger hinnehmen. Dazu ist der Sport mittlerweile
    viel zu wichtig für unsere Gesellschaft.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])


    Es geht auch nicht nur darum, Sportlerinnen und
    Sportler vor ihrer gesundheitlichen Selbstschädigung zu
    bewahren; es geht vor allen Dingen auch darum, Betrug
    zu ahnden.


    (Michaela Engelmeier [SPD]: Genau!)


    Denn Doping ist nichts anderes als eine Spezialform des
    Betruges. Betrug ist ohnehin schon strafbar. Wenn man
    sich vor Augen führt, dass es im Leistungs- und Profi-
    sport mittlerweile um Millionen-, teilweise um Milliar-
    denbeträge geht, etwa bei den Fernsehgeldern, dann
    erkennt man: Das ist eine Dimension, bei der das Straf-
    recht durchaus ein geeignetes Instrument ist, das man
    zur Hilfe nehmen kann, um die Missstände, die es dort
    gibt, anzugehen.

    Die deutschen Sportvereine haben 28 Millionen Mit-
    glieder. Für Kinder und Jugendliche ist Sport Gott sei
    Dank nach wie vor – ich hoffe, dass es noch lange so
    bleibt – die Freizeitbeschäftigung Nummer eins. Sport
    erzielt die höchsten Einschaltquoten, erzielte auch die
    höchste Einschaltquote, die jemals im deutschen Fernse-
    hen gemessen wurde, nämlich 86 Prozent. Sport steht für
    Werte wie Fair Play, Chancengleichheit und Teamgeist.
    Aber, meine Damen und Herren, all das ist durch Doping
    gefährdet. Doping ist sozusagen die Negation aller Werte
    des Sports. Auch dagegen richtet sich unser Gesetzent-
    wurf. Wir wollen den Verfall dieser Werte durch do-
    pende Sportler stoppen.


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht durch Strafrecht!)


    Doping bedeutet eben das Gegenteil: Erfolg um jeden
    Preis, ohne gleiche Chancen, ohne Fairness, ohne Rück-
    sicht auch auf die eigene Gesundheit. Ich finde, wenn
    unsere Gesellschaft zulässt, dass Regeln immer wieder
    gebrochen werden, wenn wir unfähig bleiben, den Re-
    gelbruch zu stoppen, und wenn Menschen erleben, dass
    Betrug und Manipulation einfach zum Erfolg führen,
    dann gefährdet das nicht nur den Sport, sondern dann
    steht, wie ich finde, mehr auf dem Spiel: Es geht um das
    Rechtsbewusstsein in unserem Land. Wir dürfen nicht
    zulassen, dass es in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch
    deshalb ist dieses Gesetz so wichtig.

    Meine Damen und Herren, es geht bei dem Gesetz im
    Wesentlichen um drei Punkte, die ich hervorheben
    möchte:

    Erstens. Das Selbstdoping wird strafbar, und wir füh-
    ren die sogenannte uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit
    ein. Wer als Leistungssportler dopt, der handelt krimi-
    nell. In Zukunft drohen nicht mehr nur die Sperren der
    Verbände, sondern auch Ermittlungsverfahren und Geld-
    strafen oder im Extremfall sogar eine Haftstrafe. Die
    Strafbarkeit des Selbstdopings wird an der einen oder
    anderen Stelle immer wieder in Zweifel gezogen. Ich
    will Ihnen ehrlich sagen: Das kann ich nicht verstehen.
    Denn ich frage mich: Wer, wenn nicht der dopende
    Sportler, sozusagen der Profiteur des ganzen Geschäftes,
    muss denn Ziel einer strafrechtlichen Verfolgung sein?
    Schon jetzt ist es strafbar, wenn man mit nicht geringen
    Mengen erwischt wird. Der eigentliche Profiteur des Do-
    pings, nämlich der betrügende Sportler, der anschließend
    Preisgelder erhält und Werbeverträge abschließt, der also
    seine Einnahmen durch Betrug außerordentlich erhöht,
    soll schadlos davonkommen? Das kann ich nicht verste-
    hen. Deshalb ist das Selbstdoping das zentrale Element
    dieses Gesetzentwurfs. Genau diesen Punkt müssen wir
    umsetzen, um die Betrüger im Sport endlich dranzukrie-
    gen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Auch die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist

    wichtig und richtig. Ich will auf das Argument, das Sie
    eben angesprochen haben, eingehen, weil das sozusagen
    der Klassikerfall ist: das Asthmaspray der Ehefrau oder
    des Kindes. Zum Thema „Asthma im Leistungssport“
    könnte man jetzt wirklich viel erzählen; darauf will ich
    verzichten. Aber ich will zumindest darauf hinweisen:
    Im Gesetzentwurf steht, dass lediglich das Mitsichführen
    von Dopingmitteln noch nicht strafbar ist; es muss auch
    nachgewiesen werden, dass es in der Absicht mit sich
    geführt wird,


    (Dagmar Freitag [SPD]: Genau! Mit Vorsatz!)

    es nicht der Frau zu bringen, sondern es selber zur Leis-
    tungssteigerung und Wettbewerbsverzerrung zu nutzen.
    Deshalb ist der klassische Asthmafall eben kein Fall, der
    gegen die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit in Stel-
    lung gebracht werden kann.


    (Dagmar Freitag [SPD]: Das ist auch leicht zu verstehen! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Also ist es ein Schongesetz, oder wie?)


    Meine Damen und Herren, das Gesetz erfasst nicht
    nur den deutschen Spitzensport, nicht nur die in
    Deutschland Trainingskontrollen unterliegenden Sport-
    ler, die, deren erhebliche Einnahmen in ihrem Sport ihr
    Einkommen darstellen; auch für ausländische Spitzen-
    sportler, die bei uns Dopingmittel oder Dopingmethoden
    anwenden, gilt das Strafrecht. Also – an all diejenigen,
    die diesbezüglich verunsichert waren – gleiches Recht
    für alle und nicht nur für die, die in Deutschland trainie-
    ren.

    Ein zweiter Punkt, der wichtig ist – Herr de Maizière
    hat das zumindest schon angedeutet –: Das Gesetz wird
    die Strafbarkeit des Handelns der Helfer und Hintermän-
    ner weiter verschärfen. Kein Sportler – zumindest ist mir
    keiner bekannt – braut sich im Keller in einer Drogenkü-
    che seine eigene Dopingsubstanz. Es sind vielmehr orga-
    nisierte Untergrundlabore, Dopingdealer, um die es geht;
    ein blühender Geschäftszweig. Deshalb werden wir
    – das kommt in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck – das
    gesamte Treiben dieser Branche unter Strafe stellen, also
    das Herstellen, das Handeltreiben, das Veräußern und
    das Abgeben von Dopingmitteln.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)






    Bundesminister Heiko Maas


    (A) (C)



    (D)(B)

    In schweren Fällen – bedauerlicherweise zeigt uns die
    Geschichte des Dopings, dass es diese Fälle in der Ver-
    gangenheit gegeben hat –, wenn zum Beispiel Doping-
    mittel an Kinder und Jugendliche abgegeben werden,
    droht den Dealern sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu
    zehn Jahren. Das ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt unse-
    res Gesetzentwurfs.

    Der dritte Punkt, der mir wichtig ist – man muss es er-
    wähnen, um Missverständnisse auszuräumen, die in der
    öffentlichen Debatte immer wieder entstehen, Dinge, die
    nicht wahrer werden dadurch, dass sie immer wiederholt
    werden –: Wir stärken mit dem Gesetz die Sportver-
    bände im Kampf gegen das Doping. In Zukunft sollen
    nämlich die Gerichte und die Staatsanwaltschaften ihre
    Informationen über Dopingtäter an die Nationale Anti
    Doping Agentur übermitteln können.

    Außerdem stärken wir die Schiedsgerichtsbarkeit; das
    ist schon erwähnt worden. Es gab in der Vergangenheit
    dort erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Dadurch, dass
    wir dazu eine Regelung ins Gesetz aufnehmen, ist jetzt
    klargestellt: Grundsätzlich ist es in Ordnung, dass Sport-
    ler vor einem Wettkampf vereinbaren, dass die Schieds-
    gerichte zuständig sind. Wenn es dann tatsächlich zu ei-
    nem Dopingfall kommt, ist klar, dass das sportinterne
    Sanktionssystem greifen wird. Das ist letztlich ein wich-
    tiger Punkt für die Verbände und ihre Organisationen.
    Gerade daran wird besonders deutlich, dass wir den
    Kampf gegen das Doping auch deshalb verschärfen, weil
    wir die Rolle der Verbände stärken wollen und auch
    staatliche Mittel nutzen wollen, um das Doping zu be-
    kämpfen.

    Ich finde auch, wir haben es uns nicht leicht gemacht
    mit diesem Gesetzentwurf; das kann man nun wirklich
    nicht sagen. Ich weiß gar nicht, wie lange die Politik be-
    reits über dieses Thema diskutiert. Vielleicht – so emp-
    finde ich das – hat sie auch zu lange gezögert, diesen
    Schritt zu gehen. Aber ich bin froh, dass wir uns jetzt
    dazu entschlossen haben.


    (Beifall der Abg. Dagmar Freitag [SPD])


    Ich bin mir auch absolut sicher – darüber braucht
    mich niemand zu belehren –, dass das Strafrecht kein
    Allheilmittel ist, um gesellschaftliche Probleme zu lö-
    sen. Es ist lediglich das letzte Mittel. Ich bin aber ge-
    nauso davon überzeugt, dass gerade beim Doping das
    Strafrecht seinen Zweck erfüllen kann. Denn Täter han-
    deln hier weder spontan noch aus irgendwelchen ideolo-
    gischen Motiven. Sie handeln sehr überlegt und auch
    sehr berechnend. Gerade bei solchen potenziellen Straf-
    tätern kann die drohende Strafe abschreckende Wirkung
    haben und damit einen Rechtsbruch verhindern. Auch
    darum geht es.

    Viele Sportlerinnen und Sportler unterstützen unseren
    Gesetzentwurf


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und viele nicht!)


    und haben das öffentlich deutlich gemacht.


    (Dagmar Freitag [SPD]: Sehr viele!)


    Es gibt auch welche, die ihn nicht unterstützen.

    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    Es ist gut, dass man offen darüber diskutieren kann.
    Aber ich würde einfach darum bitten, sich mit den Argu-
    menten der einen und der anderen auseinanderzusetzen.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir genauso wie Sie! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir vielleicht besser als Sie!)


    Ein Argument, das eben eingeführt wurde, ist das so-
    genannte Negativdoping. Negativdoping besteht darin,
    dass man nicht selber dopt, sondern seinem Konkurren-
    ten etwas unterjubelt, der dann bei einem Dopingtest
    auffällt und aus dem Verkehr gezogen wird. Es wird jetzt
    so getan, als sei das die große Gefahr, als könnte man
    durch die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit plötzlich
    Missbrauchsgefahren Tür und Tor öffnen.


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohl wahr!)


    – Wohl wahr ist auch, dass das auch jetzt schon strafbar
    ist.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen nicht unserer Meinung sein!)


    Wohl wahr ist auch, dass man schon jetzt jemandem Do-
    pingmittel in die Tasche schieben kann, wenn man das
    unbedingt will; denn das sind auch schon nicht geringe
    Mengen.


    (Dagmar Freitag [SPD]: Richtig!)


    Es ist völliger Blödsinn, zu behaupten, das sei eine
    neue Gefahr. So etwas ist auch jetzt schon strafbar. Des-
    halb wird das nicht dazu führen, dass dieses Gesetz nicht
    sinnvoll ist oder dass wir in irgendeiner Weise Gefahren
    im Sport entstehen lassen, die es so nicht gibt und die
    nicht verantwortbar wären. Ganz im Gegenteil: Das Ge-
    setz ist bitter notwendig. Es ist bedauerlich, dass dieses
    Gesetz notwendig geworden ist, aber es war auch über-
    fällig. Es ist gut, wenn wir den Kampf gegen das Doping
    jetzt auf die Art und Weise verschärfen und zusammen
    mit dem Sport fortführen.

    Schönen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)