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    Plenarprotokoll 18/102 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 102. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bundesbe- richt Energieforschung 2015; weitere Fra- gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 B Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9738 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9739 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 9740 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 9741 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9741 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9742 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 D Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9744 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9746 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 C Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/4773 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 D Mündliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Etwaige Beschaffung von Munition mit ab- gereichertem Uran durch die Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 D Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 9748 A Mündliche Frage 2 Inge Höger (DIE LINKE) Sach- oder Totalschäden durch Drohnen der Bundeswehr und der Bundespolizei seit September 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9748 C Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 9748 C Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbildung von Langzeitarbeitslosen zu Stromsparhelfern seit dem Start des Pro- gramms Stromspar-Check PLUS Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9749 C Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9749 C Mündliche Frage 9 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante oder laufende Verfahren zur Laufzeitverlängerung ukrainischer Atom- kraftwerke Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9750 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9750 D Mündliche Frage 15 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Stellungnahme des Europäi- schen Gerichtshofs zum EU-Singapur-Ab- kommen Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9751 C Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9751 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 III Mündliche Frage 26 Martina Renner (DIE LINKE) Straftaten aus dem Spektrum extrem rech- ter Hooligan- und Fanzusammenschlüsse seit der Demonstration „Hooligans Gegen Salafisten“ im Oktober 2014 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9752 C Zusatzfrage Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9752 D Mündliche Frage 27 Martina Renner (DIE LINKE) Gewalttaten aus dem Spektrum extrem rechter Hooligan- und Fanzusammen- schlüsse seit der Demonstration „Hooligans Gegen Salafisten“ im Oktober 2014 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. 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Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9771 B Anlage 3 Mündliche Frage 6 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Ergänzung des § 8 des Luftverkehrsgesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C Anlage 4 Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- gerichtes im Zusammenhang mit § 8 des Luftverkehrsgesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9772 D Anlage 5 Mündliche Fragen 10 und 11 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einhaltung deutschen Rechts vor dem Hin- tergrund der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst und auslän- dischen Nachrichtendiensten Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 A Anlage 6 Mündliche Frage 12 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vorwurf der flächendeckenden Ausspä- hung Deutscher insbesondere durch Ge- heimdienste der USA IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 C Anlage 7 Mündliche Frage 13 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einspeisung von Selektoren zu bestimmten Themen in Dateien des Bundesnachrich- tendienstes durch die NSA Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 D Anlage 8 Mündliche Frage 14 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungstätigkeit des BND-Mitarbeiters K. H. für die Bremer Beluga-Reederei bei Rüstungsexporten in bestimmte Krisenge- biete Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 A Anlage 9 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan zur Vorlage der Erweiterung des 6. Energieforschungsprogramms Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 B Anlage 10 Mündliche Frage 17 Heike Hänsel (DIE LINKE) Umgang der Regierung von Honduras mit den Verfassern eines alternativen Berichts zur Menschenrechtslage in Honduras Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 D Anlage 11 Mündliche Frage 18 Heike Hänsel (DIE LINKE) Forderung nach Rückerstattung der ver- zinsten Fahrtkosten für die Massendepor- tationen aus Griechenland nach Auschwitz und Treblinka an die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9775 A Anlage 12 Mündliche Frage 19 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Blumenniederlegung am Grab von Stepan Bandera durch den ukrainischen Botschafter und Einstufung der ehemali- gen Mitglieder der Organisation Ukraini- scher Nationalisten und der Aufstands- armee UPA als Unabhängigkeitskämpfer Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9775 C Anlage 13 Mündliche Frage 20 Andrej Hunko (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Eu- roparates zu Einsätzen bewaffneter Droh- nen hinsichtlich der Geheimdienstkoopera- tion mit den USA Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Andrej Hunko (DIE LINKE) Mögliche Einführung der Todesstrafe in Ägypten bei Ertrinkenlassen einer anderen Person und Schlussfolgerungen der Bun- desregierung hinsichtlich der geplanten Polizeikooperation mit Ägypten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 V Anlage 15 Mündliche Frage 22 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Gelöschte Speicherungen in bestimmten Zentraldateien infolge der Kritik des Bun- desbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 C Anlage 16 Mündliche Frage 23 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Unterrichtung betroffener Personen über die rechtswidrige Speicherung ihrer Daten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 D Anlage 17 Mündliche Frage 24 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Mitwirkung bestimmter EU-Mitgliedstaa- ten bei der Erarbeitung der Best Practices zur Führung von Informanten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9777 A Anlage 18 Mündliche Frage 25 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Verhältnismäßigkeit von Aufforderungen des BND an Telekommunikationsanbieter zur Filterung des gesamten Datenstroms Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9777 D Anlage 19 Mündliche Frage 28 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsu- che für qualifizierte arbeitsuchende Aus- länder ohne Hochschulabschluss Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 A Anlage 20 Mündliche Frage 29 Katrin Kunert (DIE LINKE) Voraussetzungen zur Einleitung aufsichts- rechtlicher Maßnahmen durch die BaFin bei Beschwerden zur Kraftfahrthaft- pflicht- und Kaskoversicherung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 B Anlage 21 Mündliche Frage 30 Katrin Kunert (DIE LINKE) Aus Kulanz vorgenommene Regulierungen durch Versicherungen trotz unbegründeter Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9737 (A) (C) (D)(B) 102. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9771 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2015 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2015 Becker, Dirk SPD 06.05.2015 Beckmeyer, Uwe SPD 06.05.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 06.05.2015 Ehrmann, Siegmund SPD 06.05.2015 Gleicke, Iris SPD 06.05.2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 06.05.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 06.05.2015 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 06.05.2015 Motschmann, Elisabeth CDU/CSU 06.05.2015 Müller (Chemnitz), Detlef SPD 06.05.2015 Nietan, Dietmar SPD 06.05.2015 Dr. von Notz, Konstantin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 06.05.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 06.05.2015 Steinbrück, Peer SPD 06.05.2015 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.05.2015 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 06.05.2015 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 3): Welchen Überprüfungs- bzw. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bezüglich des Blutspendeausschlusses von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, MSM, im Hinblick auf die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Léger (Urteil vom 29. April 2015, C-528/13) angesichts dessen, dass Blutspenden in Deutsch- land routinemäßig mit Antigen-, Antikörper- und PCR-Tests auf Hepatitis A, B und C, HIV 1 und 2, Syphilis und andere Krankheitserreger untersucht werden und eine Befragung zum Risikoverhalten darüber hinaus möglich wäre, und was unter- nimmt die Bundesregierung, um wirksame Techniken zu ent- wickeln bzw. bereitzustellen, die den diskriminierenden Blut- spendeausschluss von MSM in Zukunft entbehrlich machen? Die Festlegung der Blutspenderauswahlkriterien hat der Gesetzgeber in die Hände von Experten gelegt, die diese Kriterien nach fachlichen und epidemiologischen Gesichtspunkten in den Hämotherapie-Richtlinien nach § 12 a Transfusionsgesetz, TFG, festlegen. Die Auswahlkriterien für die Blutspende in Deutsch- land sind risikobasiert gefasst mit den Zielen, vermeid- bare Schäden sowohl für die spendewilligen Personen als auch für die Empfänger von Blutprodukten möglichst zu verhindern. Deshalb gründet sich die Auswahl von Spendewilligen auf eine Befragung mittels eines Frage- bogens, eine ärztliche Untersuchung und auf eine Tes- tung des gespendeten Blutes. Nur das korrekte Zusam- menwirken dieser Mechanismen sorgt für den hohen Sicherheitsstandard in Deutschland mit im europäischen Vergleich niedrigen Infektionszahlen durch Blutpro- dukte. Dieser hohe Sicherheitsstandard soll auch in Zu- kunft beibehalten und möglichst verbessert werden. Dazu werden Testsysteme und Spenderauswahl ständig überprüft und optimiert. Frische Infektionen mit durch Blut übertragbaren Krankheitserregern lassen sich erst nach einer bestimm- ten Zeit, der sogenannten Fensterphase, im Blut einer spendewilligen Person nachweisen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut, PEI, arbeitet ständig daran, die Standards für Testsysteme weiterzuentwickeln, um diese Fensterphase zu verkürzen und so das Sicherheitsniveau der Testung immer weiter anzuheben. Jedoch wird die Fensterphase nie ganz verschwinden. Somit ist gegen- wärtig und zukünftig einerseits eine Rückstellung für Spendewillige nach einem bekannten Risikoverhalten erforderlich, und andererseits ist und bleibt der Empfang von Blutprodukten mit einem, wenn auch sehr geringen, Restrisiko verbunden. Bei den Auswahlfragebögen für Blutspendewillige erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung, Weiterent- wicklung und Testung, um durch geeignete Fragen die Antworten möglichst zutreffend erhalten zu können. Ge- rade bei sexuellem Risikoverhalten wurde in der Vergan- genheit beobachtet, dass Fragen nicht korrekt beantwor- tet wurden. Die Ursachen dafür waren vielfältig; so kam es zu Missverständnissen, Fehleinschätzungen und auch zu bewussten Falschangaben. Deshalb hat der Arbeits- kreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit, BMG, mit der Deutschen Gesellschaft für Transfusions- medizin und Immunhämatologie und dem Berufsver- Anlagen 9772 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) band der Deutschen Transfusionsmediziner nach mehre- ren jahrelangen Studien seit 2004 einen einheitlichen Spenderfragebogen entwickelt, der sozialwissenschaftli- che Erkenntnisse der Fragebogengestaltung ebenso wie die spezifischen Bedürfnisse der Spendersituation und der Situation in den Spendeeinrichtungen berücksichtigt. Dieser Fragebogen wird seit dem 22. Januar 2015 auf der Homepage des PEI zur Verfügung gestellt. Epidemiologische Daten aus der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz beim Robert Koch-Institut, RKI, besagen, dass auf MSM ungefähr 75 Prozent der neu diagnostizierten HIV-Infektionen entfallen; dabei umfassen MSM ungefähr 1 bis 3 Prozent der Bevölke- rung in Deutschland. Somit haben MSM ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung erheblich erhöhtes Risiko, eine gefährliche, durch Blut übertragbare Infektions- krankheit zu erwerben. Dies betrifft auch Männer in ei- ner festen Beziehung, wenn der Partner zudem Sex au- ßerhalb der festen Partnerschaft hat. Nach einer Studie des RKI aus dem Jahr 2007 trifft das auf ungefähr die Hälfte aller MSM in einer festen Partnerschaft zu. Inso- fern ist nicht immer eine verlässliche Aussage über das Risikoverhalten des Partners und damit auch über das ei- gene Risiko möglich. Somit ist trotz aller Weiterentwicklungen in den Be- reichen Testsysteme und Spenderbefragung für die Blut- spende bei sexuell aktiven MSM unabhängig vom Part- nerstatus das Risiko einer frischen und damit nicht erkennbaren schweren durch Blut übertragbaren Infek- tion gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich er- höht. Heterosexuelle Menschen mit häufig wechselnden Partnern, Prostituierte oder Kunden von Prostituierten haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko aufgrund ihres Sexu- alverhaltens, homosexuelle Frauen haben dagegen kein erhöhtes Risiko. Eine Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung findet bei der Blutspenderaus- wahl nicht statt, die Auswahl erfolgt risikobasiert. Bereits im Jahr 2012 hat eine Arbeitsgruppe aus Ver- tretern des Arbeitskreises Blut nach § 24 des TFG und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Bei- rats der Bundesärztekammer ein Dokument zum „Blut- spendeausschluss von Personen mit sexuellem Risiko- verhalten“ veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, „dass der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende für Personen, deren Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, aufgrund der vorliegenden Daten in eine zeitlich befristete Rückstellung, abhängig vom letzten Zeitpunkt des Risikoverhaltens, verändert werden könnte.“ Bei sexuellem Risikoverhalten ist aus fachlicher Sicht eine zeitlich befristete Rückstellung nach dem letzten risikobehaftetem Sexualkontakt ausrei- chend. Bei Besuch von Prostituierten wäre das der letzte Sexualverkehr mit einer/einem Prostituierten, bei MSM- Kontakt wäre dies der letzte Sexualverkehr mit einem Mann. Allerdings hielt die Bundesärztekammer im Gegen- satz zum BMG und PEI solch eine Regelung für nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das nun ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. April 2015 (Rs. C-528/13) schafft aus Sicht des BMG insoweit Rechtsklarheit, als es die Anforderungen, unter denen ein Ausschluss von der Blutspende nach den europa- rechtlichen Vorgaben vorgesehen werden kann, für das Kriterium des Sexualverhaltens darlegt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der laufenden Aktualisierung der Hämotherapie-Richtlinien durch die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem PEI als zuständige Behörde das genannte Urteil Be- rücksichtigung finden wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 6): Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. April 2015 auf meine schriftliche Frage auf Bundestags- drucksache 18/4774 frage ich die Bundesregierung, wie der konkrete Zeitplan für die Ergänzung des § 8 des Luftverkehrs- gesetzes lautet. Der Entwurf zur Änderung von § 8 Luftverkehrsge- setz wird in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk- tur aufgenommen. Es handelt sich dabei um das Fünf- zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, 15. ÄndLuftVG. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ab- stimmung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 7): Auf welche Urteile bezieht sich die in der Antwort der Bundesregierung genannte höchstrichterliche Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht, und welche Grundsätze sind hier konkret gemeint? Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 2012 (4 A 7001/11) zur Umweltverträglich- keitsprüfung und der Verträglichkeitsprüfung für Natura- 2000-Gebiete hinsichtlich der Genehmigung von Flug- routen folgendes deutlich gemacht: „Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Gesetz über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung, UVPG, umfasst die Umweltver- träglichkeitsprüfung die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswir- kungen eines Vorhabens auf die im Gesetz genannten Schutzgüter. Sie erfordert unter anderem eine Be- schreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Ein- wirkungsbereich des Vorhabens (§ 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 UVPG). Um den Einwirkungsbereich des Vorhabens zu bestimmen, ist eine Prognose der voraus- sichtlichen Auswirkungen erforderlich. Diese Prognose darf sich nicht auf die Betrachtung bestimmter, für die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9773 (A) (C) (D)(B) Lärmbetroffenheiten repräsentativer Flugrouten beschrän- ken; die Umweltverträglichkeitsprüfung muss sich viel- mehr räumlich auf den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens erstrecken, in dem abwägungserhebliche Auswirkungen des Vorhabens möglich sind. Dabei muss auch der systemimmanenten Unsicherheit Rechnung getragen werden, dass Flugverfahren geändert werden könnten. Insoweit muss der Planfeststellungsbeschluss vorab auch diejenigen Konflikte bewältigen, die durch später von der Grobplanung abweichende Flugverfahren entstehen könnten und nach Art und Umfang durch die im Planfeststellungsverfahren prognostizierten Flugver- fahren nicht abgebildet werden.“ Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Fragen 10 und 11): Sieht die Bundesregierung ihre von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sowie dem damaligen Chef des Bundes- kanzleramtes Ronald Pofalla im internationalen Geheim- dienst- und Überwachungsskandal wiederholt betonte rote Linie „Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht“ bzw. „Recht und Gesetz werden in Deutschland – nach Angaben der NSA und des britischen Nachrichtendienstes – eingehal- ten“ (vergleiche Pressestatement von Ronald Pofalla vom 12. August 2013 auf www.bundesregierung.de und Zitat der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Juli 2014 unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spaeh-affaere-auf- deutschem-boden-gilt-deutsches-recht/8503624.html) durch die bekannt gewordene weitreichende Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Bundesnachrichtendienst, BND, und der US- amerikanischen National Security Agency, NSA, auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung eingeräumten „Defizite“ beim BND und den gefundenen „Selektoren“ nun- mehr überschritten und, wenn nein, warum nicht? Was ist das Ergebnis der von der Bundesregierung in Aus- sicht gestellten (vergleiche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf meine schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/2671) Prüfung der Frage, ob die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel so- wie dem ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla im internationalen Geheimdienst- und Überwachungs- skandal wiederholt betonte rote Linie „Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht“ bzw. „Recht und Gesetz werden in Deutschland – nach Angaben der NSA und des britischen Nachrichtendienstes – eingehalten“ (vergleiche Pressestate- ment von Ronald Pofalla vom 12. August 2013 auf www. bundesregierung.de und Zitat der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Juli 2014 unter www. handelsblatt.com/politik/ deutschland/spaeh-affaere-auf-deutschem-boden-gilt-deutsches- recht/8503624.html) noch Bestand hat? Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht, insofern bedarf es keiner Festlegung etwaiger „roter Linien“. Ob sich die NSA, wie von Bundesminister a. D. Ronald Pofalla unter Verweis auf eine entsprechende schriftliche Zusage der NSA am 12. August 2013 vorgetragen, stets auch an alle Abkommen mit den deutschen Nachrichten- diensten gehalten hat, ist Gegenstand der laufenden Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung. Die Bun- desregierung trägt hierzu intensiv bei und wird über ent- sprechende Ergebnisse, soweit möglich auch öffentlich, informieren. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 12): Inwieweit vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung des ehemaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla, CDU, der Vorwurf der flächendeckenden Ausspä- hung Deutscher insbesondere gegen die Geheimdienste der USA sei entkräftet, es gäbe „in Deutschland keine millionen- fache Grundrechtsverletzung“ (www.zeit.de/politik/deutsch- land/2013-08/nsa-bnd-pofalla-bundestag-spaehaffaere-snow den-abkommen), vor dem Hintergrund, dass zumindest der US-amerikanische Geheimdienst NSA in Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst nun auch europäische Unter- nehmen und Politiker bespitzelt haben soll, was dem Bundes- kanzleramt seit 2008 bekannt gewesen sein soll (www.zeit.de/ digital/datenschutz/2015-04/bundesnachrichtendienst-spio- nage-nsa-bundesregierung)? Die zitierte Aussage des ehemaligen Chefs des Bun- deskanzleramtes Herrn Bundesminister a. D. Ronald Pofalla, es gäbe „in Deutschland keine millionenfache Grundrechtsverletzung“ hat nach Auffassung der Bun- desregierung weiterhin Bestand. Für die behauptete flä- chendeckende Ausspähung Deutscher und auch europäi- scher Staatsbürger liegen auch angesichts des aktuell in der Presse diskutierten Sachverhaltes weiterhin keine Anhaltspunkte vor. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 13): Bestätigt die Bundesregierung, dass die Einspeisung von Selektoren zu den Themen europäischer Unternehmen und Politiker durch den US-Geheimdienst NSA in Dateien des BND (Spiegel Online vom 23. und 29. April 2015) gegen deutsche Interessen verstößt, weil sie deutsches Recht und Vereinbarungen zwischen den USA und Deutschland verletzt, und welche Konsequenzen zog bzw. zieht die Bundesregie- rung daraus nach der Ankündigung der Bundeskanzlerin, vollständig aufzuklären (Spiegel Online vom 27. April 2015)? Einzelheiten zu der Zusammenarbeit des BND mit der NSA in Bad Aibling können in diesem Zusammen- hang nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatli- che Akteure Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörde ziehen könnten. Bei einer offenen Beantwortung würden auch Aufklä- rungsinteressen des BND staatlichen wie auch nicht- staatlichen Stellen bekannt. Im Ergebnis könnte dies für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mit- hin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein oder aber die Sicherheit der Bundesrepu- blik Deutschland gefährden. Gleichwohl wird die Bun- desregierung nach gründlicher Abwägung dem Informa- tionsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nachkommen. 9774 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) Die Informationen werden als „Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme über- mittelt. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 14): Welche Unterstützung, insbesondere die Beratungstätig- keit im Einzelnen, leistete der Mitarbeiter des BND K. H. von 2007 bis 2011 für die Bremer Beluga-Reederei bei Rüstungs- exporten in die Krisengebiete Nordsudan, Kongo, Tansania und Myanmar, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bremen seit 2011 wegen Beihilfe zum Ver- stoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz zum Aktenzeichen 7703 Js 303/11 ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Weigerung des BND, auf das Ersuchen der Staatsanwalt- schaft und des Generalbundesanwalts vom Frühjahr 2013 den Klarnamen des beschuldigten BND-Mitarbeiters zu nennen (Radio Bremen vom 22. April 2013)? Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags klärt der BND die Bereiche Proliferation, internationaler Waffen- handel und internationale Waffentransporte auf und be- schafft hierzu relevante Informationen mit nachrichten- dienstlichen Mitteln. Zu dem fragegegenständlichen Sachverhalt hat der BND auf Anfragen der Staatsanwalt- schaft und Bundesanwaltschaft mehrfach Stellung ge- nommen. Eine weitergehende Beantwortung kann unter Verweis auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermitt- lungsverfahren in diesem Zusammenhang nicht erfol- gen. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die Staatsan- waltschaft Bremen ihr Ermittlungsverfahren im Oktober 2012 der Bundesanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung der Übernahme des Verfahrens vorgelegt hatte. Im Rah- men ihres Prüfvorgangs hat die Bundesanwaltschaft dem BND eine Erkenntnisanfrage übermittelt, die vom BND vollständig beantwortet wurde. Die Mitteilung des Klar- namens des betroffenen BND-Mitarbeiters war dabei nicht erbeten worden. Mangels zureichender tatsächli- cher Anhaltspunkte für eine in ihre Zuständigkeit fal- lende Straftat hat die Bundesanwaltschaft die Über- nahme des Verfahrens im August 2013 abgelehnt. Die in der zweiten Teilfrage enthaltene Unterstellung wird zurückgewiesen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 16): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung zur Vor- lage der Erweiterung des 6. Energieforschungsprogramms, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf unternommene konkrete Schritte und festgehaltene Ergeb- nisse? Die Bundesregierung hat nach den Kabinettsbe- schlüssen zur beschleunigten Energiewende im Juni 2011 auch die Energieforschungspolitik neu an der Ener- giewende ausgerichtet und im August 2011 das 6. Ener- gieforschungsprogramm, EFP, vorgelegt. Wesentlicher Kernpunkt ist die strategische Fokussie- rung auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit besonderem Gewicht auf die für das Gelingen der Ener- giewende zentralen Themen Energiespeicher, Netze und die Integration der Erneuerbaren ins Gesamtsystem. Erfolgreiche Forschung braucht Planungssicherheit und einen langen Atem. Das 6. EFP ist daher als ein Rahmen konzipiert, innerhalb dessen eine kontinuier- liche Weiterentwicklung im Detail erfolgt. Aktuelle Leit- linien der Weiterentwicklung sind: Erstens. Die Stärkung thematisch übergreifender und systemorientierter Forschungsansätze. Dies wird nicht zuletzt durch den Organisationserlass der Bundeskanzle- rin mit der Zusammenführung der angewandten Energie- forschung in einem Ressort begünstigt. Dazu hat das BMWi zum 1. Januar 2015 eine Förderbekanntmachung veröffentlicht, welche die Forschungsthemen des BMWi neu gruppiert. Das BMBF hat am 8. Mai 2013 das For- schungsforum Energiewende gestartet. In diesem Rah- men wird eine strategische Forschungsagenda vorgelegt, die in die Weiterentwicklung des 6. EFP einfließt. Zweitens. Ein effizienter Ergebnistransfer aus der Forschung in die Praxis. Dazu werden Vernetzungsstra- tegien entwickelt und durch das BMWi Forschungsnetz- werke ins Leben gerufen, die in ausgewählten Berei- chen, unter anderem bei Stromnetzen und im Kontext Gebäude und Quartier, als Schnittstelle zwischen For- schung, Praxis und Politik dienen. Ebenfalls werden durch das BMBF aktuell die sogenannten Koperni- kusprojekte ausgearbeitet. Drittens. Die Umsetzung und weitere Ausgestaltung der im 6. EFP bereits angekündigten Initiativen: „For- schungsinitiative Energiespeicher“ (Forschungsergebnisse wurden Mitte April in Berlin berichtet), „Forschungsini- tiative Stromnetze“ (Projekte sind angelaufen) und „For- schungsinitiative solares Bauen/energieeffiziente Stadt“ (ist aktuell in Vorbereitung). Anlage 10 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 17): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ei- nem Auftritt dreier Minister der Regierung von Präsident Juan Orlando Hernández in Honduras, die der Oppositionspartei LIBRE sowie einem Bündnis von Menschenrechtsgruppen, die im Vorfeld der Universal Periodic Review des UN-Men- schenrechtsrates einen alternativen und kritischen Bericht über die Menschenrechtslage in dem mittelamerikanischen Land erarbeitet haben, eine „perverse und tendenziöse In- trige“ unterstellten und sie bedrohten, und hält die Bundesre- gierung diese Art von Politik für geeignet, Rechtsstaatlichkeit in Honduras herzustellen (Quelle: www.elheraldo.hn/pais/ 829588-331/grupos-pretenden-sabotear-examen-peri%C3%B3 dico-universal)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9775 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in Honduras für besorgniserregend. Insoweit sind die Äu- ßerungen seitens einiger Regierungsmitglieder nicht ak- zeptabel. Ziel der honduranischen Regierung sollte es vielmehr sein, eine Verbesserung der Menschenrechts- lage und einen offeneren Dialog mit der Zivilgesell- schaft zu erreichen. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, darunter die deut- sche Botschafterin in Tegucigalpa, trafen sich nach der Pressekonferenz der honduranischen Regierung mit dem erwähnten Bündnis von Menschenrechtsgruppen, um die kontinuierliche Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten für Menschenrechtsverteidiger in Honduras zuzusichern. Die EU-Delegation hat die Wichtigkeit des Universal Periodic Review des UN-Menschenrechtsrats auch öf- fentlich unterstrichen und die honduranische Regierung sowie die Menschenrechtsorganisationen zu einem ech- ten Dialog aufgerufen. Auch darüber hinaus pflegt die Bundesregierung ei- nen regen politischen Dialog sowohl mit der hondurani- schen Regierung und Menschenrechtsorganisationen als auch in der Gruppe der wichtigen Geber der Entwick- lungszusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit der EU. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4773, Frage 18): Inwieweit ist der Bundesregierung die Forderung der Bür- gerinitiative „Zug der Erinnerung“ und der Jüdischen Ge- meinde von Thessaloniki an die Deutsche Bahn AG und ihre Eigentümerin bekannt, die verzinsten Fahrtkosten für die Massendeportationen aus Griechenland nach Auschwitz und Treblinka in vollem Umfang, ohne Umwege und unverzüglich an die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki zurückzuerstat- ten, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregie- rung zu, dass das staatseigene Unternehmen Reichsbahn mit der ihr angegliederten Spedition Schenker von den Opfern und deren Vertretungskörperschaften mindestens 2,3 Millio- nen Reichsmark einnahm, was nach heutiger Kaufkraft und einschließlich der seit 1943 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,5 Prozent einem kumulierten Gesamtbetrag von 89 455 280 Euro entspräche (www.zug-der-erinnerung.eu/ presse/pm2.html)? Die Bundesregierung hat von dieser Forderung ledig- lich aus öffentlich zugänglichen Quellen Kenntnis ge- nommen. Zu der jüdischen Gemeinde besteht allerdings ein be- sonders enger Kontakt. Ich selbst habe bereits zweimal Thessaloniki besucht und den Vorsitzenden der jüdi- schen Gemeinde auch in Berlin empfangen. Angesichts des besonders schlimmen Unrechts, das die jüdische Gemeinde Thessaloniki in der Besatzungs- zeit 1942/43 erlitten hat, leistet Deutschland nachhaltig substanzielle finanzielle Hilfe für Projekte zur Förde- rung des jüdischen Lebens in der Stadt. Thessaloniki war vor der Shoah ein Zentrum des europäischen Judentums. Vor diesem Hintergrund besteht die Bereitschaft, auch geeignete neue Projekte der jüdischen Gemeinde zu för- dern, sofern Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Unabhängig von den rechtlichen Fragen materieller Wiedergutmachung für die deutschen NS-Verbrechen der Besatzungsjahre – unsere Position hierzu kennen Sie – ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, ihr Bekenntnis zu der besonderen historischen Verant- wortung Deutschlands durch zusätzliche Anstrengungen zur weiteren Erforschung des Holocaust, zur Pflege der Erinnerung an die Opfer und durch konkrete Beiträge zum Erhalt jüdischen Lebens in Griechenland zu unter- mauern. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 19): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob der ukraini- sche Botschafter in Deutschland, Andrii Melnyk, bei seinem Besuch in München am 27. April 2015 am Grab des Antisemi- ten und Nazikollaborateurs Stepan Bandera Blumen niederlegte (http://de.sputniknews.com/politik/20150427/302096922.html), und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, laut dem polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski, dass das vom ukrainischen Parlament am 9. April 2015 verab- schiedete Gesetz, das die ehemaligen Mitglieder der Organi- sation Ukrainischer Nationalisten, OUN, und der nationalisti- schen Aufstandsarmee UPA – die im Jahr 1943 die Massaker an der polnischen Bevölkerung in Wolhynien begingen – als Unabhängigkeitskämpfer eingestuft und ihnen gesetzlich weite Sozialpräferenzen gewährt hat, den Dialog mit der Ukraine über die polnisch-ukrainische Geschichte verhindert (www.tvn24.pl/wiadomosci-z-kraju,3/bronislaw-komorowski- gosciem-kropki-nad-i,535828.html)? Der Bundesregierung ist ein Tweet des ukrainischen Botschafters bekannt, in dem er über seinen Besuch am Grab Banderas berichtet. Dem ukrainischen Botschafter ist unsere Position hierzu hinlänglich bekannt. Die Bundesregierung verur- teilt die von der Organisation Ukrainischer Nationalis- ten, OUN, teilweise unter Leitung Banderas begangenen Verbrechen an polnischen, jüdischen und ukrainischen Zivilisten und Amtsträgern. Dabei ist sie sich bewusst, dass ein erheblicher Anteil an diesen Verbrechen in Kol- laboration mit deutschen Besatzungstruppen begangen wurde. Die Aussage des polnischen Präsidenten ist der Bun- desregierung bekannt. Das am 9. April von der Rada beschlossene Gesetz „über den Rechtsstatus und das An- denken an die Teilnehmer am Kampf für die Unabhän- gigkeit der Ukraine im 20. Jahrhundert“ ist bislang nicht in Kraft getreten, sodass seine möglichen Auswirkungen auf den polnisch-ukrainischen Dialog zu historischen Fragen derzeit noch nicht eingeschätzt werden können. 9776 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 13 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4773, Frage 20): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Geheimdienstkooperation mit den USA aus der am 23. April 2015 von der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates fast einstimmig verabschiedeten Resolu- tion zu Einsätzen bewaffneter Drohnen, in der die Mitglied- staaten und Beobachter des Europarates aufgerufen werden, „gezielte Tötungen“ der USA nicht durch Informationsweiter- gabe zu unterstützen bzw. diese Politik der Geheimdienst- kooperation zu überprüfen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der US-Relaisstation in Ramstein aus der Resolution, die auch das Gewährenlassen des Betriebs von Sendeanlagen für die Steuerung völker- rechtswidriger US-Drohnenangriffe über Kontinente hinweg kritisiert und ein Artikel-52-Verfahren im Rahmen der Men- schenrechtskonvention vorschlägt, um Berichte anzufordern, ob Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland durch eine derartige Unterstützung der USA das Recht auf Leben verlet- zen? Die Bundesregierung hat die genannte Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Kenntnis genommen. Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrie- ben und genutzt. Der Generalbundesanwalt prüft weiterhin, ob es An- haltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fal- lende Straftaten im Zusammenhang mit etwaigen von Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwach- ten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gibt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 21): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich ihrer geplanten umfangreichen Polizeikoopera- tion mit Ägypten auch im Bereich der Verhinderung uner- wünschter Migration (meine schriftliche Frage 3/183) aus Be- richten, wonach das ägyptische Strafgesetzbuch dahin gehend geändert werden könnte, dass mit der Todesstrafe bestraft werden kann, wer für das Ertrinkenlassen einer anderen Per- son verantwortlich gemacht wird (The Cairo Post vom 26. April 2015), und welche Details kann die Bundesregie- rung zum Termin und Programm des Staatsbesuchs des ägyp- tischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi in Deutschland mit- teilen? Die Bundesregierung arbeitet mit der ägyptischen Seite bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu- sammen. Diese Kooperation ist an die Gewährleistung rechtstaatlicher Prinzipien und den Schutz der Men- schenrechte gebunden. Die Bundesregierung setzt sich aus grundsätzlichen Erwägungen dafür ein, dass in Ägypten nicht die Todesstrafe für das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen eingeführt wird. Der ägyptische Präsident ist zu einem Besuch nach Deutschland eingeladen. Die Bekanntgabe des Termins erfolgt in Absprache mit den ägyptischen Gästen. Das Programm steht noch nicht fest. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4773, Frage 22): Wie viele Speicherungen wurden als Folge der durchge- führten Überprüfung infolge der Kritik des Bundesbeauftrag- ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalität-links – Zen- tralstelle“ – „PMK-links-Z“ – sowie an anderen Zentral- dateien gelöscht (bitte jeweils betroffene Datei, Zahl der be- troffenen Personen sowie personengebundenen Hinweise und Betroffenheitskategorien angeben; vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 41, Plenarproto- koll 18/99)? Im Anschluss an den Beratungs- und Kontrollbesuch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In- formationsfreiheit hat das Bundeskriminalamt seit 2014 Überprüfungen und Löschungen in insgesamt 33 Da- teien aus den Bereichen „Schwere und Organisierte Kri- minalität“ – 15 Dateien – und „Staatsschutz“ – 18 Da- teien – vorgenommen. Im Bereich „Schwere und Organisierte Kriminalität“ wurden zwischen Dezember 2013 und April 2014 über 15 000 Datensätze gelöscht. Allerdings kann keine Aus- sage darüber getroffen werden, in wie vielen Fällen da- bei falsch gespeicherte Datensätze gelöscht wurden und wie viele Löschungen beispielsweise aufgrund Fristab- laufs oder wegen nachträglichen Wegfalls des Speiche- rungsgrundes erfolgten. Eine statistische Erhebung zum Löschungsgrund liegt dem Bundeskriminalamt nicht vor. Dies gilt auch für den Bereich Staatsschutz, in dem bei 16 der 18 Dateien, einschließlich der Datei PMK- links-Z, die Prüfung und Bereinigung bereits ab- geschlossen ist. Auch im Bereich Staatsschutz wurden – bei insgesamt geringerem Datenbestand als im Bereich „Schwere und Organisierte Kriminalität“ – bislang über 2 500 Datensätze gelöscht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4773, Frage 23): Nach welchen Kriterien wurden die betroffenen Personen über ihre rechtswidrig erfolgte Speicherung unterrichtet, und welche rechtlichen Möglichkeiten stehen ihnen im Nach- hinein zur Verfügung, um gegen diese Speicherung bzw. die aus ihr womöglich erwachsenen Folgen (etwa Veranlassung weiterer polizeilicher Maßnahmen) vorzugehen? Weder das Bundeskriminalamtgesetz noch das Bun- desdatenschutzgesetz sehen für das Bundeskriminalamt eine Verpflichtung zur Benachrichtigung eines Betroffe- nen vor, wenn fälschlicherweise gespeicherte Daten ge- löscht wurden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9777 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 24): Unter Mitwirkung welcher „mehrerer Mitgliedstaaten“ wurden die „Best Practices“ zur Führung von Informanten nach Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet und zwischen- zeitlich mehrfach aktualisiert (vergleiche Antwort der Bun- desregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4657), und worin beste- hen aus Sicht der Bundesregierung die empfindlichsten As- pekte von verdeckten Maßnahmen – verdeckte Ermittlungen und Einschleusen von Informantinnen und Informanten – in jenen Kriminalitätsfeldern, „bei denen von einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereit- schaft ausgegangen werden muss“? Die Beantwortung der Frage zur Erarbeitung von „Best Practices“ ist der Bundesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertrau- lich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingese- hen werden. Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der Bundesregie- rung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungs- aspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekannt- werden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]; für die Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses: vergleiche BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Infor- mationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berech- tigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu befriedigen: Die Preisgabe von Informationen zu Mindeststan- dards der VP-Führung gegenüber der Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kri- minalität und Terrorismus und damit das Staatswohl er- heblich beeinträchtigen. Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen Vorgänge die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorge- hensweisen und Taktiken in einem äußerst gefährdungs- relevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfel- dern angewandt, bei denen von einem besonderen Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereit- schaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahren- abwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatli- chen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nach- teilig auswirken. Hinzu kommt zum anderen, dass eine Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüt- tern und die weitere Zusammenarbeit im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde. Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bun- destages wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem par- lamentarischen Kontrollrecht wird damit im Ergebnis Rechnung getragen. Soweit es die Frage nach den „empfindlichsten As- pekten von verdeckten Maßnahmen (verdeckte Ermitt- lungen und Einschleusen von Informantinnen und Infor- manten)“ anbelangt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der von den Fragestellern verwendete Begriff „empfindlichste Aspekte“ sehr abstrakt ist und daher weit ausgelegt werden kann. Sollte die Bundesregierung hier dennoch eine Kate- gorisierung nach den „empfindlichsten Aspekten von verdeckten Maßnahmen“ vornehmen müssen, wären dies aus Sicht der Bundesregierung die Gewährleistung des Schutzes von Leib, Leben und Freiheit der einge- setzten Verdeckten Ermittler, Vertrauenspersonen sowie Informanten und ihrer Angehörigen. Dies gilt unabhän- gig vom zugrundeliegenden Deliktsfeld. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 25): Welche Angaben kann das Bundesministerium des Innern, BMI, dazu machen, inwiefern es verhältnismäßig oder von ein- schlägigen Befugnissen gedeckt sein soll, wenn das Bundeskri- minalamt, BKA, den Telekommunikationsprovider Telefonica Germany dazu auffordert, seinen gesamten Datenstrom zu fil- tern, um einen einzigen Nutzer des nicht in Deutschland betrie- benen Instant-Messaging-Dienstes ICQ mit einer bestimmten Accountkennung aufzuspüren (https://ptrace.fefe.de/39bdfc5d 56f01f9d8b859d13b3d7f091/telefonica-dpi-icq.txt), und wel- che Angaben kann das BMI dazu machen, in welcher Häufig- keit bzw. in welchem Umfang auch andere Telekommunika- tionsanbieter dazu aufgefordert werden, für Ermittlungen des BKA ihren gesamten Datenstrom zu filtern, um einzelne Accounts von Chatprogrammen ausfindig zu machen und da- durch das Kommunikationsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu analysieren? Weder die konkret zitierte Maßnahme, in welcher Te- lefonica Germany angeblich aufgefordert wurde, den ge- samten Datenstrom in Echtzeit nach einer ICQ-Kennung zu filtern, als auch angeblich gleichgelagerte Maßnah- men bei anderen Telekommunikationsanbietern sind dem Bundeskriminalamt bekannt. 9778 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 28): Erwägt die Bundesregierung Änderungen des § 18 c des Aufenthaltsgesetzes insbesondere dahin gehend, dass in Zu- kunft auch qualifizierte Arbeitsuchende ohne Hochschulab- schluss eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragen können und Inhaberinnen und Inhabern einer solchen Aufenthalts- erlaubnis die Erwerbstätigkeit während der Arbeitsuche gene- rell gestattet wird, um ihnen die Sicherung des eigenen Le- bensunterhalts zu ermöglichen, angesichts dessen, dass der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration in seinem Jahresgutachten 2015 die Einführung dieser Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich lobt (Seite 7), sich die Erteilung solcher Aufenthaltserlaubnisse bislang aber auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/2887, Seite 14), und, wenn nein, inwiefern hält die Bun- desregierung die bestehenden Regelungen des Arbeitsmigra- tionsrechts für ausreichend, um für die Herausforderungen des demografischen Wandels auch in Zukunft gewappnet zu sein? Mit der Steigerung des Bekanntheitsgrades der Rege- lung von § 18 c des Aufenthaltsgesetzes steigt auch die Zahl der nach dieser Regelung erteilten Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen. Nachdem im Jahr 2013 insgesamt 475 Visa nach § 18 c des Aufenthaltsge- setzes erteilt wurden, ist die Zahl im Jahr 2014 auf 1 116 Visa zu diesem Aufenthaltszweck gestiegen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Perso- nenkreis, der ein solches Visum beantragen kann, noch während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche die Er- werbstätigkeit zu gestatten. Ansonsten könnte der Auf- enthalt zu anderen Zwecken, insbesondere zu kurzfristi- gen Beschäftigungsaufenthalten, die nicht dem Zweck der Arbeitsplatzsuche dienen, genutzt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit, den Personen- kreis, der für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Be- tracht kommt, zu erweitern. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 29): Unter welchen Voraussetzungen muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, bei begründeten Be- schwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten, und aus welchen Gründen waren diese Voraussetzungen bei den 20 Prozent be- gründeten Beschwerden in den Jahren 2010 bis 2014 nicht ge- geben (siehe Plenarprotokoll 18/99, Antwort der Bundes- regierung auf meine mündliche Frage 7)? Die BaFin hat gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 Versiche- rungsaufsichtsgesetz, VAG, im Rahmen ihrer Rechts- und Finanzaufsicht insbesondere auf die Einhaltung der für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze sowie auf die ausreichende Wahrung der Be- lange der Versicherten zu achten. Verstößt ein Versiche- rungsunternehmen gegen solche Gesetze oder sind die Versichertenbelange nicht ausreichend gewahrt, kann die BaFin gegenüber dem Unternehmen Anordnungen zur Vermeidung/Beseitigung dieses Missstands treffen (§ 81 Absatz 2 Satz 1 VAG). § 81 Absatz 2 Satz 2 VAG defi- niert Missstand als jedes Verhalten eines Versicherungs- unternehmens, das den oben genannten Aufsichtszielen widerspricht. Da die BaFin nur im öffentlichen Interesse tätig wird (§ 81 Absatz 1 Satz 3 VAG), mündet nicht jede begrün- dete Beschwerde in eine Anordnung. Dies ist nur der Fall bei Tatbeständen, die über einen Einzelfall hinaus von genereller Bedeutung sind. Sind nur einzelne Versi- cherte betroffen, können diese sich selbst gerichtlich wehren. Wird jedoch in Beschwerdefällen ein systemi- scher Gesetzesverstoß bzw. Fehler beim Unternehmen festgestellt, kann die BaFin dessen Behebung verlangen, sofern das Unternehmen ihn nicht bereits selbst abge- stellt hat. In begründeten Beschwerdefällen prüft die BaFin daher, ob es sich um einen über den Einzelfall hi- nausgehenden systemischen Gesetzesverstoß bzw. Feh- ler handelt und ob dieser noch besteht. Bei den 20 Pro- zent begründeten Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung in den Jahren 2010 bis 2014 war das öffentliche Interesse mangels eines systemischen Gesetzesverstoßes bzw. Fehlers nicht gegeben oder die- ser war bereits vom Unternehmen behoben worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4773, Frage 30): Aus welchen Gründen haben Versicherungen, obwohl die Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversiche- rung laut BaFin unbegründet waren, aus Kulanz eine Regulie- rung vorgenommen, und wie bewertet die Bundesregierung dies unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Interessen der Versicherungsgemeinschaft bzw. der „Wahrung des kollekti- ven Verbraucherschutzes“ (siehe Plenarprotokoll 18/99, Ant- wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 7)? Versicherungsunternehmen geben als Grund für eine Kulanzleistung in der Regel an, Rechtsstreitigkeiten mit dem Beschwerdeführer vermeiden zu wollen. Begründet wird dies unter anderem mit dem Kostenaufwand, gege- benenfalls ungünstigen Erfolgsaussichten oder der ange- strebten Befriedung des Beschwerdeführers im Einzel- fall. Dies ist von Aufsichtsseite nicht zu beanstanden, so- lange die Belange der Versichertengemeinschaft ausrei- chend gewahrt werden. Bei dieser Bewertung sind prin- zipiell der Kulanzleistung auf der einen Seite mögliche ersparte Aufwendungen auf der anderen Seite gegen- überzustellen. Hierunter fallen die Kosten eines even- tuell über mehrere Instanzen laufenden Rechtsstreits unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Versi- cherers. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 102. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur internationalen Zusammenarbeit von NSA und BND Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Hubertus Heil.



Rede von Hubertus Heil
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Bundesminister Gabriel, Sie haben vorhin in Ih-

rem Bericht ausgeführt, dass das Zusammenführen von
Energiepolitik und den Teilen im Bereich der Energie-
forschung, die aus dem Bundesumweltministerium ge-
kommen sind, in einem Haus, nämlich seit der Bundes-
tagswahl in Ihrem Haus, sehr gut funktioniert. Können
Sie uns ein bisschen näher berichten, welche Synergie-
möglichkeiten diese Bündelung von Energieforschung
und Energiepolitik in einer Hand für die Energiewende
bedeutet?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    In einer Minute!


    (Heiterkeit)


    Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und
    Energie:

    Solche Möglichkeiten entstehen erstens dadurch, dass
    Häuser nicht mehr gegeneinander arbeiten, und zweitens
    dadurch, dass man die Abteilungen nicht einfach in ein
    anderes Haus überführt, sondern die Abteilungen auflöst
    und ein gemeinschaftliches Arbeiten bewirkt, damit die
    nicht weiter in ihren Silos denken. – Das war unter einer
    Minute, Herr Präsident.