Plenarprotokoll 18/102
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
102. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Bundesbe-
richt Energieforschung 2015; weitere Fra-
gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9737 A
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 B
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9738 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9738 D
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 B
Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9739 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9739 D
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 9740 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 B
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9740 D
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 9741 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 A
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9741 D
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9741 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 A
Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9742 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 B
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C
Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9742 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 D
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9742 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9743 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9744 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9744 D
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 B
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9745 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9746 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 C
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9746 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 B
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/4773 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 D
Mündliche Frage 1
Inge Höger (DIE LINKE)
Etwaige Beschaffung von Munition mit ab-
gereichertem Uran durch die Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9747 D
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 9748 A
Mündliche Frage 2
Inge Höger (DIE LINKE)
Sach- oder Totalschäden durch Drohnen
der Bundeswehr und der Bundespolizei seit
September 2014
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9748 C
Zusatzfragen
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 9748 C
Mündliche Frage 8
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausbildung von Langzeitarbeitslosen zu
Stromsparhelfern seit dem Start des Pro-
gramms Stromspar-Check PLUS
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9749 C
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9749 C
Mündliche Frage 9
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante oder laufende Verfahren zur
Laufzeitverlängerung ukrainischer Atom-
kraftwerke
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9750 B
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9750 D
Mündliche Frage 15
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage der Stellungnahme des Europäi-
schen Gerichtshofs zum EU-Singapur-Ab-
kommen
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9751 C
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9751 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 III
Mündliche Frage 26
Martina Renner (DIE LINKE)
Straftaten aus dem Spektrum extrem rech-
ter Hooligan- und Fanzusammenschlüsse
seit der Demonstration „Hooligans Gegen
Salafisten“ im Oktober 2014
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9752 C
Zusatzfrage
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9752 D
Mündliche Frage 27
Martina Renner (DIE LINKE)
Gewalttaten aus dem Spektrum extrem
rechter Hooligan- und Fanzusammen-
schlüsse seit der Demonstration „Hooligans
Gegen Salafisten“ im Oktober 2014
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9753 A
Zusatzfragen
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9753 B
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9753 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD: BND und
NSA – Notwendigkeit und Grenzen der in-
ternationalen Zusammenarbeit . . . . . . . . . . 9754 A
Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . 9754 B
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9755 C
Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9756 D
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9758 A
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 9759 B
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9760 C
Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9761 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9763 B
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9764 C
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9765 D
Nina Warken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 9766 D
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9768 A
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9769 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 9771 A
Anlage 2
Mündliche Frage 3
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Handlungsbedarf nach dem Urteil des Eu-
ropäischen Gerichtshofs zum Ausschluss
von homosexuellen Männern von der Blut-
spende
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9771 B
Anlage 3
Mündliche Frage 6
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitplan für die Ergänzung des § 8 des
Luftverkehrsgesetzes
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9772 C
Anlage 4
Mündliche Frage 7
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-
gerichtes im Zusammenhang mit § 8 des
Luftverkehrsgesetzes
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9772 D
Anlage 5
Mündliche Fragen 10 und 11
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einhaltung deutschen Rechts vor dem Hin-
tergrund der Zusammenarbeit zwischen
dem Bundesnachrichtendienst und auslän-
dischen Nachrichtendiensten
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 A
Anlage 6
Mündliche Frage 12
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Vorwurf der flächendeckenden Ausspä-
hung Deutscher insbesondere durch Ge-
heimdienste der USA
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 C
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einspeisung von Selektoren zu bestimmten
Themen in Dateien des Bundesnachrich-
tendienstes durch die NSA
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9773 D
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beratungstätigkeit des BND-Mitarbeiters
K. H. für die Bremer Beluga-Reederei bei
Rüstungsexporten in bestimmte Krisenge-
biete
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 A
Anlage 9
Mündliche Frage 16
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitplan zur Vorlage der Erweiterung des
6. Energieforschungsprogramms
Antwort
Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 B
Anlage 10
Mündliche Frage 17
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Umgang der Regierung von Honduras mit
den Verfassern eines alternativen Berichts
zur Menschenrechtslage in Honduras
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9774 D
Anlage 11
Mündliche Frage 18
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Forderung nach Rückerstattung der ver-
zinsten Fahrtkosten für die Massendepor-
tationen aus Griechenland nach Auschwitz
und Treblinka an die Jüdische Gemeinde
von Thessaloniki
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9775 A
Anlage 12
Mündliche Frage 19
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Etwaige Blumenniederlegung am Grab von
Stepan Bandera durch den ukrainischen
Botschafter und Einstufung der ehemali-
gen Mitglieder der Organisation Ukraini-
scher Nationalisten und der Aufstands-
armee UPA als Unabhängigkeitskämpfer
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9775 C
Anlage 13
Mündliche Frage 20
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Schlussfolgerungen aus der Resolution der
Parlamentarischen Versammlung des Eu-
roparates zu Einsätzen bewaffneter Droh-
nen hinsichtlich der Geheimdienstkoopera-
tion mit den USA
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 A
Anlage 14
Mündliche Frage 21
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Mögliche Einführung der Todesstrafe in
Ägypten bei Ertrinkenlassen einer anderen
Person und Schlussfolgerungen der Bun-
desregierung hinsichtlich der geplanten
Polizeikooperation mit Ägypten
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 V
Anlage 15
Mündliche Frage 22
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Gelöschte Speicherungen in bestimmten
Zentraldateien infolge der Kritik des Bun-
desbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 C
Anlage 16
Mündliche Frage 23
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Unterrichtung betroffener Personen über
die rechtswidrige Speicherung ihrer Daten
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9776 D
Anlage 17
Mündliche Frage 24
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Mitwirkung bestimmter EU-Mitgliedstaa-
ten bei der Erarbeitung der Best Practices
zur Führung von Informanten
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9777 A
Anlage 18
Mündliche Frage 25
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Verhältnismäßigkeit von Aufforderungen
des BND an Telekommunikationsanbieter
zur Filterung des gesamten Datenstroms
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9777 D
Anlage 19
Mündliche Frage 28
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsu-
che für qualifizierte arbeitsuchende Aus-
länder ohne Hochschulabschluss
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 A
Anlage 20
Mündliche Frage 29
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Voraussetzungen zur Einleitung aufsichts-
rechtlicher Maßnahmen durch die BaFin
bei Beschwerden zur Kraftfahrthaft-
pflicht- und Kaskoversicherung
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 B
Anlage 21
Mündliche Frage 30
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Aus Kulanz vorgenommene Regulierungen
durch Versicherungen trotz unbegründeter
Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht-
und Kaskoversicherung
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9778 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9737
(A) (C)
(D)(B)
102. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
Beginn: 13.00 Uhr
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9771
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.05.2015
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.05.2015
Becker, Dirk SPD 06.05.2015
Beckmeyer, Uwe SPD 06.05.2015
Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 06.05.2015
Ehrmann, Siegmund SPD 06.05.2015
Gleicke, Iris SPD 06.05.2015
Hartmann (Wackern-
heim), Michael
SPD 06.05.2015
Hintze, Peter CDU/CSU 06.05.2015
Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 06.05.2015
Motschmann, Elisabeth CDU/CSU 06.05.2015
Müller (Chemnitz),
Detlef
SPD 06.05.2015
Nietan, Dietmar SPD 06.05.2015
Dr. von Notz,
Konstantin
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.05.2015
Pflugradt, Jeannine SPD 06.05.2015
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.05.2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 06.05.2015
Steinbrück, Peer SPD 06.05.2015
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.05.2015
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 06.05.2015
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 3):
Welchen Überprüfungs- bzw. Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung bezüglich des Blutspendeausschlusses von
Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, MSM, im
Hinblick auf die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen
Union in der Rechtssache Léger (Urteil vom 29. April 2015,
C-528/13) angesichts dessen, dass Blutspenden in Deutsch-
land routinemäßig mit Antigen-, Antikörper- und PCR-Tests
auf Hepatitis A, B und C, HIV 1 und 2, Syphilis und andere
Krankheitserreger untersucht werden und eine Befragung zum
Risikoverhalten darüber hinaus möglich wäre, und was unter-
nimmt die Bundesregierung, um wirksame Techniken zu ent-
wickeln bzw. bereitzustellen, die den diskriminierenden Blut-
spendeausschluss von MSM in Zukunft entbehrlich machen?
Die Festlegung der Blutspenderauswahlkriterien hat
der Gesetzgeber in die Hände von Experten gelegt, die
diese Kriterien nach fachlichen und epidemiologischen
Gesichtspunkten in den Hämotherapie-Richtlinien nach
§ 12 a Transfusionsgesetz, TFG, festlegen.
Die Auswahlkriterien für die Blutspende in Deutsch-
land sind risikobasiert gefasst mit den Zielen, vermeid-
bare Schäden sowohl für die spendewilligen Personen
als auch für die Empfänger von Blutprodukten möglichst
zu verhindern. Deshalb gründet sich die Auswahl von
Spendewilligen auf eine Befragung mittels eines Frage-
bogens, eine ärztliche Untersuchung und auf eine Tes-
tung des gespendeten Blutes. Nur das korrekte Zusam-
menwirken dieser Mechanismen sorgt für den hohen
Sicherheitsstandard in Deutschland mit im europäischen
Vergleich niedrigen Infektionszahlen durch Blutpro-
dukte. Dieser hohe Sicherheitsstandard soll auch in Zu-
kunft beibehalten und möglichst verbessert werden.
Dazu werden Testsysteme und Spenderauswahl ständig
überprüft und optimiert.
Frische Infektionen mit durch Blut übertragbaren
Krankheitserregern lassen sich erst nach einer bestimm-
ten Zeit, der sogenannten Fensterphase, im Blut einer
spendewilligen Person nachweisen. Das zuständige
Paul-Ehrlich-Institut, PEI, arbeitet ständig daran, die
Standards für Testsysteme weiterzuentwickeln, um diese
Fensterphase zu verkürzen und so das Sicherheitsniveau
der Testung immer weiter anzuheben. Jedoch wird die
Fensterphase nie ganz verschwinden. Somit ist gegen-
wärtig und zukünftig einerseits eine Rückstellung für
Spendewillige nach einem bekannten Risikoverhalten
erforderlich, und andererseits ist und bleibt der Empfang
von Blutprodukten mit einem, wenn auch sehr geringen,
Restrisiko verbunden.
Bei den Auswahlfragebögen für Blutspendewillige
erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung, Weiterent-
wicklung und Testung, um durch geeignete Fragen die
Antworten möglichst zutreffend erhalten zu können. Ge-
rade bei sexuellem Risikoverhalten wurde in der Vergan-
genheit beobachtet, dass Fragen nicht korrekt beantwor-
tet wurden. Die Ursachen dafür waren vielfältig; so kam
es zu Missverständnissen, Fehleinschätzungen und auch
zu bewussten Falschangaben. Deshalb hat der Arbeits-
kreis Blut des Bundesministeriums für Gesundheit,
BMG, mit der Deutschen Gesellschaft für Transfusions-
medizin und Immunhämatologie und dem Berufsver-
Anlagen
9772 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
(A) (C)
(D)(B)
band der Deutschen Transfusionsmediziner nach mehre-
ren jahrelangen Studien seit 2004 einen einheitlichen
Spenderfragebogen entwickelt, der sozialwissenschaftli-
che Erkenntnisse der Fragebogengestaltung ebenso wie
die spezifischen Bedürfnisse der Spendersituation und
der Situation in den Spendeeinrichtungen berücksichtigt.
Dieser Fragebogen wird seit dem 22. Januar 2015 auf
der Homepage des PEI zur Verfügung gestellt.
Epidemiologische Daten aus der Meldepflicht nach
dem Infektionsschutzgesetz beim Robert Koch-Institut,
RKI, besagen, dass auf MSM ungefähr 75 Prozent der
neu diagnostizierten HIV-Infektionen entfallen; dabei
umfassen MSM ungefähr 1 bis 3 Prozent der Bevölke-
rung in Deutschland. Somit haben MSM ein gegenüber
der Allgemeinbevölkerung erheblich erhöhtes Risiko,
eine gefährliche, durch Blut übertragbare Infektions-
krankheit zu erwerben. Dies betrifft auch Männer in ei-
ner festen Beziehung, wenn der Partner zudem Sex au-
ßerhalb der festen Partnerschaft hat. Nach einer Studie
des RKI aus dem Jahr 2007 trifft das auf ungefähr die
Hälfte aller MSM in einer festen Partnerschaft zu. Inso-
fern ist nicht immer eine verlässliche Aussage über das
Risikoverhalten des Partners und damit auch über das ei-
gene Risiko möglich.
Somit ist trotz aller Weiterentwicklungen in den Be-
reichen Testsysteme und Spenderbefragung für die Blut-
spende bei sexuell aktiven MSM unabhängig vom Part-
nerstatus das Risiko einer frischen und damit nicht
erkennbaren schweren durch Blut übertragbaren Infek-
tion gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich er-
höht. Heterosexuelle Menschen mit häufig wechselnden
Partnern, Prostituierte oder Kunden von Prostituierten
haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko aufgrund ihres Sexu-
alverhaltens, homosexuelle Frauen haben dagegen kein
erhöhtes Risiko. Eine Diskriminierung aufgrund einer
sexuellen Orientierung findet bei der Blutspenderaus-
wahl nicht statt, die Auswahl erfolgt risikobasiert.
Bereits im Jahr 2012 hat eine Arbeitsgruppe aus Ver-
tretern des Arbeitskreises Blut nach § 24 des TFG und
des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie
nach §§ 12 a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Bei-
rats der Bundesärztekammer ein Dokument zum „Blut-
spendeausschluss von Personen mit sexuellem Risiko-
verhalten“ veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt,
„dass der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende für
Personen, deren Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes
Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere
Infektionskrankheiten birgt, aufgrund der vorliegenden
Daten in eine zeitlich befristete Rückstellung, abhängig
vom letzten Zeitpunkt des Risikoverhaltens, verändert
werden könnte.“ Bei sexuellem Risikoverhalten ist aus
fachlicher Sicht eine zeitlich befristete Rückstellung
nach dem letzten risikobehaftetem Sexualkontakt ausrei-
chend. Bei Besuch von Prostituierten wäre das der letzte
Sexualverkehr mit einer/einem Prostituierten, bei MSM-
Kontakt wäre dies der letzte Sexualverkehr mit einem
Mann.
Allerdings hielt die Bundesärztekammer im Gegen-
satz zum BMG und PEI solch eine Regelung für nicht
mit dem EU-Recht vereinbar. Das nun ergangene Urteil
des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. April
2015 (Rs. C-528/13) schafft aus Sicht des BMG insoweit
Rechtsklarheit, als es die Anforderungen, unter denen
ein Ausschluss von der Blutspende nach den europa-
rechtlichen Vorgaben vorgesehen werden kann, für das
Kriterium des Sexualverhaltens darlegt.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei der
laufenden Aktualisierung der Hämotherapie-Richtlinien
durch die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit
dem PEI als zuständige Behörde das genannte Urteil Be-
rücksichtigung finden wird.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 6):
Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung vom
28. April 2015 auf meine schriftliche Frage auf Bundestags-
drucksache 18/4774 frage ich die Bundesregierung, wie der
konkrete Zeitplan für die Ergänzung des § 8 des Luftverkehrs-
gesetzes lautet.
Der Entwurf zur Änderung von § 8 Luftverkehrsge-
setz wird in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruk-
tur aufgenommen. Es handelt sich dabei um das Fünf-
zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes,
15. ÄndLuftVG.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ab-
stimmung.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 7):
Auf welche Urteile bezieht sich die in der Antwort der
Bundesregierung genannte höchstrichterliche Rechtsprechung
vom Bundesverwaltungsgericht, und welche Grundsätze sind
hier konkret gemeint?
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil
vom 31. Juli 2012 (4 A 7001/11) zur Umweltverträglich-
keitsprüfung und der Verträglichkeitsprüfung für Natura-
2000-Gebiete hinsichtlich der Genehmigung von Flug-
routen folgendes deutlich gemacht:
„Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeitsprüfung, UVPG, umfasst die Umweltver-
träglichkeitsprüfung die Ermittlung, Beschreibung und
Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswir-
kungen eines Vorhabens auf die im Gesetz genannten
Schutzgüter. Sie erfordert unter anderem eine Be-
schreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Ein-
wirkungsbereich des Vorhabens (§ 6 Absatz 3 Satz 1
Nummer 4 UVPG). Um den Einwirkungsbereich des
Vorhabens zu bestimmen, ist eine Prognose der voraus-
sichtlichen Auswirkungen erforderlich. Diese Prognose
darf sich nicht auf die Betrachtung bestimmter, für die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9773
(A) (C)
(D)(B)
Lärmbetroffenheiten repräsentativer Flugrouten beschrän-
ken; die Umweltverträglichkeitsprüfung muss sich viel-
mehr räumlich auf den gesamten Einwirkungsbereich
des Flughafens erstrecken, in dem abwägungserhebliche
Auswirkungen des Vorhabens möglich sind. Dabei muss
auch der systemimmanenten Unsicherheit Rechnung
getragen werden, dass Flugverfahren geändert werden
könnten. Insoweit muss der Planfeststellungsbeschluss
vorab auch diejenigen Konflikte bewältigen, die durch
später von der Grobplanung abweichende Flugverfahren
entstehen könnten und nach Art und Umfang durch die
im Planfeststellungsverfahren prognostizierten Flugver-
fahren nicht abgebildet werden.“
Anlage 5
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773,
Fragen 10 und 11):
Sieht die Bundesregierung ihre von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel sowie dem damaligen Chef des Bundes-
kanzleramtes Ronald Pofalla im internationalen Geheim-
dienst- und Überwachungsskandal wiederholt betonte rote
Linie „Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht“ bzw.
„Recht und Gesetz werden in Deutschland – nach Angaben
der NSA und des britischen Nachrichtendienstes – eingehal-
ten“ (vergleiche Pressestatement von Ronald Pofalla vom
12. August 2013 auf www.bundesregierung.de und Zitat der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Juli 2014 unter
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spaeh-affaere-auf-
deutschem-boden-gilt-deutsches-recht/8503624.html) durch die
bekannt gewordene weitreichende Zusammenarbeit zwischen
dem deutschen Bundesnachrichtendienst, BND, und der US-
amerikanischen National Security Agency, NSA, auch vor
dem Hintergrund der von der Bundesregierung eingeräumten
„Defizite“ beim BND und den gefundenen „Selektoren“ nun-
mehr überschritten und, wenn nein, warum nicht?
Was ist das Ergebnis der von der Bundesregierung in Aus-
sicht gestellten (vergleiche Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf meine schriftliche
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/2671) Prüfung der
Frage, ob die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel so-
wie dem ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes Ronald
Pofalla im internationalen Geheimdienst- und Überwachungs-
skandal wiederholt betonte rote Linie „Auf deutschem Boden
gilt deutsches Recht“ bzw. „Recht und Gesetz werden in
Deutschland – nach Angaben der NSA und des britischen
Nachrichtendienstes – eingehalten“ (vergleiche Pressestate-
ment von Ronald Pofalla vom 12. August 2013 auf www.
bundesregierung.de und Zitat der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel am 15. Juli 2014 unter www. handelsblatt.com/politik/
deutschland/spaeh-affaere-auf-deutschem-boden-gilt-deutsches-
recht/8503624.html) noch Bestand hat?
Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht, insofern
bedarf es keiner Festlegung etwaiger „roter Linien“. Ob
sich die NSA, wie von Bundesminister a. D. Ronald
Pofalla unter Verweis auf eine entsprechende schriftliche
Zusage der NSA am 12. August 2013 vorgetragen, stets
auch an alle Abkommen mit den deutschen Nachrichten-
diensten gehalten hat, ist Gegenstand der laufenden
Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung. Die Bun-
desregierung trägt hierzu intensiv bei und wird über ent-
sprechende Ergebnisse, soweit möglich auch öffentlich,
informieren.
Anlage 6
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 12):
Inwieweit vertritt die Bundesregierung nach wie vor die
Auffassung des ehemaligen Kanzleramtsministers Ronald
Pofalla, CDU, der Vorwurf der flächendeckenden Ausspä-
hung Deutscher insbesondere gegen die Geheimdienste der
USA sei entkräftet, es gäbe „in Deutschland keine millionen-
fache Grundrechtsverletzung“ (www.zeit.de/politik/deutsch-
land/2013-08/nsa-bnd-pofalla-bundestag-spaehaffaere-snow
den-abkommen), vor dem Hintergrund, dass zumindest der
US-amerikanische Geheimdienst NSA in Kooperation mit
dem Bundesnachrichtendienst nun auch europäische Unter-
nehmen und Politiker bespitzelt haben soll, was dem Bundes-
kanzleramt seit 2008 bekannt gewesen sein soll (www.zeit.de/
digital/datenschutz/2015-04/bundesnachrichtendienst-spio-
nage-nsa-bundesregierung)?
Die zitierte Aussage des ehemaligen Chefs des Bun-
deskanzleramtes Herrn Bundesminister a. D. Ronald
Pofalla, es gäbe „in Deutschland keine millionenfache
Grundrechtsverletzung“ hat nach Auffassung der Bun-
desregierung weiterhin Bestand. Für die behauptete flä-
chendeckende Ausspähung Deutscher und auch europäi-
scher Staatsbürger liegen auch angesichts des aktuell in
der Presse diskutierten Sachverhaltes weiterhin keine
Anhaltspunkte vor.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 13):
Bestätigt die Bundesregierung, dass die Einspeisung von
Selektoren zu den Themen europäischer Unternehmen und
Politiker durch den US-Geheimdienst NSA in Dateien des
BND (Spiegel Online vom 23. und 29. April 2015) gegen
deutsche Interessen verstößt, weil sie deutsches Recht und
Vereinbarungen zwischen den USA und Deutschland verletzt,
und welche Konsequenzen zog bzw. zieht die Bundesregie-
rung daraus nach der Ankündigung der Bundeskanzlerin,
vollständig aufzuklären (Spiegel Online vom 27. April 2015)?
Einzelheiten zu der Zusammenarbeit des BND mit
der NSA in Bad Aibling können in diesem Zusammen-
hang nicht öffentlich dargestellt werden, da aus ihrem
Bekanntwerden sowohl staatliche als auch nichtstaatli-
che Akteure Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die
Fähigkeiten und Methoden der Behörde ziehen könnten.
Bei einer offenen Beantwortung würden auch Aufklä-
rungsinteressen des BND staatlichen wie auch nicht-
staatlichen Stellen bekannt. Im Ergebnis könnte dies für
die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörde und mit-
hin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein oder aber die Sicherheit der Bundesrepu-
blik Deutschland gefährden. Gleichwohl wird die Bun-
desregierung nach gründlicher Abwägung dem Informa-
tionsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen nachkommen.
9774 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
(A) (C)
(D)(B)
Die Informationen werden als „Geheim“ eingestuft
und dem Deutschen Bundestag zur Einsichtnahme über-
mittelt.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 14):
Welche Unterstützung, insbesondere die Beratungstätig-
keit im Einzelnen, leistete der Mitarbeiter des BND K. H. von
2007 bis 2011 für die Bremer Beluga-Reederei bei Rüstungs-
exporten in die Krisengebiete Nordsudan, Kongo, Tansania
und Myanmar, die Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft Bremen seit 2011 wegen Beihilfe zum Ver-
stoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz zum Aktenzeichen
7703 Js 303/11 ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung
die Weigerung des BND, auf das Ersuchen der Staatsanwalt-
schaft und des Generalbundesanwalts vom Frühjahr 2013 den
Klarnamen des beschuldigten BND-Mitarbeiters zu nennen
(Radio Bremen vom 22. April 2013)?
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags klärt der
BND die Bereiche Proliferation, internationaler Waffen-
handel und internationale Waffentransporte auf und be-
schafft hierzu relevante Informationen mit nachrichten-
dienstlichen Mitteln. Zu dem fragegegenständlichen
Sachverhalt hat der BND auf Anfragen der Staatsanwalt-
schaft und Bundesanwaltschaft mehrfach Stellung ge-
nommen. Eine weitergehende Beantwortung kann unter
Verweis auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermitt-
lungsverfahren in diesem Zusammenhang nicht erfol-
gen.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass die Staatsan-
waltschaft Bremen ihr Ermittlungsverfahren im Oktober
2012 der Bundesanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung
der Übernahme des Verfahrens vorgelegt hatte. Im Rah-
men ihres Prüfvorgangs hat die Bundesanwaltschaft dem
BND eine Erkenntnisanfrage übermittelt, die vom BND
vollständig beantwortet wurde. Die Mitteilung des Klar-
namens des betroffenen BND-Mitarbeiters war dabei
nicht erbeten worden. Mangels zureichender tatsächli-
cher Anhaltspunkte für eine in ihre Zuständigkeit fal-
lende Straftat hat die Bundesanwaltschaft die Über-
nahme des Verfahrens im August 2013 abgelehnt.
Die in der zweiten Teilfrage enthaltene Unterstellung
wird zurückgewiesen.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 16):
Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung zur Vor-
lage der Erweiterung des 6. Energieforschungsprogramms,
und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick
auf unternommene konkrete Schritte und festgehaltene Ergeb-
nisse?
Die Bundesregierung hat nach den Kabinettsbe-
schlüssen zur beschleunigten Energiewende im Juni
2011 auch die Energieforschungspolitik neu an der Ener-
giewende ausgerichtet und im August 2011 das 6. Ener-
gieforschungsprogramm, EFP, vorgelegt.
Wesentlicher Kernpunkt ist die strategische Fokussie-
rung auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit
besonderem Gewicht auf die für das Gelingen der Ener-
giewende zentralen Themen Energiespeicher, Netze und
die Integration der Erneuerbaren ins Gesamtsystem.
Erfolgreiche Forschung braucht Planungssicherheit
und einen langen Atem. Das 6. EFP ist daher als ein
Rahmen konzipiert, innerhalb dessen eine kontinuier-
liche Weiterentwicklung im Detail erfolgt. Aktuelle Leit-
linien der Weiterentwicklung sind:
Erstens. Die Stärkung thematisch übergreifender und
systemorientierter Forschungsansätze. Dies wird nicht
zuletzt durch den Organisationserlass der Bundeskanzle-
rin mit der Zusammenführung der angewandten Energie-
forschung in einem Ressort begünstigt. Dazu hat das
BMWi zum 1. Januar 2015 eine Förderbekanntmachung
veröffentlicht, welche die Forschungsthemen des BMWi
neu gruppiert. Das BMBF hat am 8. Mai 2013 das For-
schungsforum Energiewende gestartet. In diesem Rah-
men wird eine strategische Forschungsagenda vorgelegt,
die in die Weiterentwicklung des 6. EFP einfließt.
Zweitens. Ein effizienter Ergebnistransfer aus der
Forschung in die Praxis. Dazu werden Vernetzungsstra-
tegien entwickelt und durch das BMWi Forschungsnetz-
werke ins Leben gerufen, die in ausgewählten Berei-
chen, unter anderem bei Stromnetzen und im Kontext
Gebäude und Quartier, als Schnittstelle zwischen For-
schung, Praxis und Politik dienen. Ebenfalls werden
durch das BMBF aktuell die sogenannten Koperni-
kusprojekte ausgearbeitet.
Drittens. Die Umsetzung und weitere Ausgestaltung
der im 6. EFP bereits angekündigten Initiativen: „For-
schungsinitiative Energiespeicher“ (Forschungsergebnisse
wurden Mitte April in Berlin berichtet), „Forschungsini-
tiative Stromnetze“ (Projekte sind angelaufen) und „For-
schungsinitiative solares Bauen/energieeffiziente Stadt“
(ist aktuell in Vorbereitung).
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
18/4773, Frage 17):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ei-
nem Auftritt dreier Minister der Regierung von Präsident Juan
Orlando Hernández in Honduras, die der Oppositionspartei
LIBRE sowie einem Bündnis von Menschenrechtsgruppen,
die im Vorfeld der Universal Periodic Review des UN-Men-
schenrechtsrates einen alternativen und kritischen Bericht
über die Menschenrechtslage in dem mittelamerikanischen
Land erarbeitet haben, eine „perverse und tendenziöse In-
trige“ unterstellten und sie bedrohten, und hält die Bundesre-
gierung diese Art von Politik für geeignet, Rechtsstaatlichkeit
in Honduras herzustellen (Quelle: www.elheraldo.hn/pais/
829588-331/grupos-pretenden-sabotear-examen-peri%C3%B3
dico-universal)?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9775
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung hält die Menschenrechtslage in
Honduras für besorgniserregend. Insoweit sind die Äu-
ßerungen seitens einiger Regierungsmitglieder nicht ak-
zeptabel. Ziel der honduranischen Regierung sollte es
vielmehr sein, eine Verbesserung der Menschenrechts-
lage und einen offeneren Dialog mit der Zivilgesell-
schaft zu erreichen.
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, darunter die deut-
sche Botschafterin in Tegucigalpa, trafen sich nach der
Pressekonferenz der honduranischen Regierung mit dem
erwähnten Bündnis von Menschenrechtsgruppen, um die
kontinuierliche Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten
für Menschenrechtsverteidiger in Honduras zuzusichern.
Die EU-Delegation hat die Wichtigkeit des Universal
Periodic Review des UN-Menschenrechtsrats auch öf-
fentlich unterstrichen und die honduranische Regierung
sowie die Menschenrechtsorganisationen zu einem ech-
ten Dialog aufgerufen.
Auch darüber hinaus pflegt die Bundesregierung ei-
nen regen politischen Dialog sowohl mit der hondurani-
schen Regierung und Menschenrechtsorganisationen als
auch in der Gruppe der wichtigen Geber der Entwick-
lungszusammenarbeit und in Zusammenarbeit mit der
EU.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4773, Frage 18):
Inwieweit ist der Bundesregierung die Forderung der Bür-
gerinitiative „Zug der Erinnerung“ und der Jüdischen Ge-
meinde von Thessaloniki an die Deutsche Bahn AG und ihre
Eigentümerin bekannt, die verzinsten Fahrtkosten für die
Massendeportationen aus Griechenland nach Auschwitz und
Treblinka in vollem Umfang, ohne Umwege und unverzüglich
an die Jüdische Gemeinde von Thessaloniki zurückzuerstat-
ten, und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung zu, dass das staatseigene Unternehmen Reichsbahn mit
der ihr angegliederten Spedition Schenker von den Opfern
und deren Vertretungskörperschaften mindestens 2,3 Millio-
nen Reichsmark einnahm, was nach heutiger Kaufkraft und
einschließlich der seit 1943 aufgelaufenen Zinsen in Höhe
von 2,5 Prozent einem kumulierten Gesamtbetrag von
89 455 280 Euro entspräche (www.zug-der-erinnerung.eu/
presse/pm2.html)?
Die Bundesregierung hat von dieser Forderung ledig-
lich aus öffentlich zugänglichen Quellen Kenntnis ge-
nommen.
Zu der jüdischen Gemeinde besteht allerdings ein be-
sonders enger Kontakt. Ich selbst habe bereits zweimal
Thessaloniki besucht und den Vorsitzenden der jüdi-
schen Gemeinde auch in Berlin empfangen.
Angesichts des besonders schlimmen Unrechts, das
die jüdische Gemeinde Thessaloniki in der Besatzungs-
zeit 1942/43 erlitten hat, leistet Deutschland nachhaltig
substanzielle finanzielle Hilfe für Projekte zur Förde-
rung des jüdischen Lebens in der Stadt. Thessaloniki war
vor der Shoah ein Zentrum des europäischen Judentums.
Vor diesem Hintergrund besteht die Bereitschaft, auch
geeignete neue Projekte der jüdischen Gemeinde zu för-
dern, sofern Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Unabhängig von den rechtlichen Fragen materieller
Wiedergutmachung für die deutschen NS-Verbrechen
der Besatzungsjahre – unsere Position hierzu kennen
Sie – ist es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen,
ihr Bekenntnis zu der besonderen historischen Verant-
wortung Deutschlands durch zusätzliche Anstrengungen
zur weiteren Erforschung des Holocaust, zur Pflege der
Erinnerung an die Opfer und durch konkrete Beiträge
zum Erhalt jüdischen Lebens in Griechenland zu unter-
mauern.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/4773, Frage 19):
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob der ukraini-
sche Botschafter in Deutschland, Andrii Melnyk, bei seinem
Besuch in München am 27. April 2015 am Grab des Antisemi-
ten und Nazikollaborateurs Stepan Bandera Blumen niederlegte
(http://de.sputniknews.com/politik/20150427/302096922.html),
und inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
laut dem polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski,
dass das vom ukrainischen Parlament am 9. April 2015 verab-
schiedete Gesetz, das die ehemaligen Mitglieder der Organi-
sation Ukrainischer Nationalisten, OUN, und der nationalisti-
schen Aufstandsarmee UPA – die im Jahr 1943 die Massaker
an der polnischen Bevölkerung in Wolhynien begingen – als
Unabhängigkeitskämpfer eingestuft und ihnen gesetzlich
weite Sozialpräferenzen gewährt hat, den Dialog mit der
Ukraine über die polnisch-ukrainische Geschichte verhindert
(www.tvn24.pl/wiadomosci-z-kraju,3/bronislaw-komorowski-
gosciem-kropki-nad-i,535828.html)?
Der Bundesregierung ist ein Tweet des ukrainischen
Botschafters bekannt, in dem er über seinen Besuch am
Grab Banderas berichtet.
Dem ukrainischen Botschafter ist unsere Position
hierzu hinlänglich bekannt. Die Bundesregierung verur-
teilt die von der Organisation Ukrainischer Nationalis-
ten, OUN, teilweise unter Leitung Banderas begangenen
Verbrechen an polnischen, jüdischen und ukrainischen
Zivilisten und Amtsträgern. Dabei ist sie sich bewusst,
dass ein erheblicher Anteil an diesen Verbrechen in Kol-
laboration mit deutschen Besatzungstruppen begangen
wurde.
Die Aussage des polnischen Präsidenten ist der Bun-
desregierung bekannt. Das am 9. April von der Rada
beschlossene Gesetz „über den Rechtsstatus und das An-
denken an die Teilnehmer am Kampf für die Unabhän-
gigkeit der Ukraine im 20. Jahrhundert“ ist bislang nicht
in Kraft getreten, sodass seine möglichen Auswirkungen
auf den polnisch-ukrainischen Dialog zu historischen
Fragen derzeit noch nicht eingeschätzt werden können.
9776 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4773, Frage 20):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hinsichtlich ihrer Geheimdienstkooperation mit den USA aus
der am 23. April 2015 von der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates fast einstimmig verabschiedeten Resolu-
tion zu Einsätzen bewaffneter Drohnen, in der die Mitglied-
staaten und Beobachter des Europarates aufgerufen werden,
„gezielte Tötungen“ der USA nicht durch Informationsweiter-
gabe zu unterstützen bzw. diese Politik der Geheimdienst-
kooperation zu überprüfen, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hinsichtlich der US-Relaisstation
in Ramstein aus der Resolution, die auch das Gewährenlassen
des Betriebs von Sendeanlagen für die Steuerung völker-
rechtswidriger US-Drohnenangriffe über Kontinente hinweg
kritisiert und ein Artikel-52-Verfahren im Rahmen der Men-
schenrechtskonvention vorschlägt, um Berichte anzufordern,
ob Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland durch eine
derartige Unterstützung der USA das Recht auf Leben verlet-
zen?
Die Bundesregierung hat die genannte Resolution der
parlamentarischen Versammlung des Europarates zur
Kenntnis genommen.
Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den
USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrie-
ben und genutzt.
Der Generalbundesanwalt prüft weiterhin, ob es An-
haltspunkte für in seine Verfolgungszuständigkeit fal-
lende Straftaten im Zusammenhang mit etwaigen von
Deutschland aus geplanten, gesteuerten oder überwach-
ten Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge gibt.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 21):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hinsichtlich ihrer geplanten umfangreichen Polizeikoopera-
tion mit Ägypten auch im Bereich der Verhinderung uner-
wünschter Migration (meine schriftliche Frage 3/183) aus Be-
richten, wonach das ägyptische Strafgesetzbuch dahin gehend
geändert werden könnte, dass mit der Todesstrafe bestraft
werden kann, wer für das Ertrinkenlassen einer anderen Per-
son verantwortlich gemacht wird (The Cairo Post vom
26. April 2015), und welche Details kann die Bundesregie-
rung zum Termin und Programm des Staatsbesuchs des ägyp-
tischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi in Deutschland mit-
teilen?
Die Bundesregierung arbeitet mit der ägyptischen
Seite bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu-
sammen. Diese Kooperation ist an die Gewährleistung
rechtstaatlicher Prinzipien und den Schutz der Men-
schenrechte gebunden. Die Bundesregierung setzt sich
aus grundsätzlichen Erwägungen dafür ein, dass in
Ägypten nicht die Todesstrafe für das Unterlassen von
Rettungsmaßnahmen eingeführt wird.
Der ägyptische Präsident ist zu einem Besuch nach
Deutschland eingeladen. Die Bekanntgabe des Termins
erfolgt in Absprache mit den ägyptischen Gästen. Das
Programm steht noch nicht fest.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4773, Frage 22):
Wie viele Speicherungen wurden als Folge der durchge-
führten Überprüfung infolge der Kritik des Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der
Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalität-links – Zen-
tralstelle“ – „PMK-links-Z“ – sowie an anderen Zentral-
dateien gelöscht (bitte jeweils betroffene Datei, Zahl der be-
troffenen Personen sowie personengebundenen Hinweise und
Betroffenheitskategorien angeben; vergleiche Antwort der
Bundesregierung auf meine mündliche Frage 41, Plenarproto-
koll 18/99)?
Im Anschluss an den Beratungs- und Kontrollbesuch
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-
formationsfreiheit hat das Bundeskriminalamt seit 2014
Überprüfungen und Löschungen in insgesamt 33 Da-
teien aus den Bereichen „Schwere und Organisierte Kri-
minalität“ – 15 Dateien – und „Staatsschutz“ – 18 Da-
teien – vorgenommen.
Im Bereich „Schwere und Organisierte Kriminalität“
wurden zwischen Dezember 2013 und April 2014 über
15 000 Datensätze gelöscht. Allerdings kann keine Aus-
sage darüber getroffen werden, in wie vielen Fällen da-
bei falsch gespeicherte Datensätze gelöscht wurden und
wie viele Löschungen beispielsweise aufgrund Fristab-
laufs oder wegen nachträglichen Wegfalls des Speiche-
rungsgrundes erfolgten. Eine statistische Erhebung zum
Löschungsgrund liegt dem Bundeskriminalamt nicht
vor. Dies gilt auch für den Bereich Staatsschutz, in dem
bei 16 der 18 Dateien, einschließlich der Datei PMK-
links-Z, die Prüfung und Bereinigung bereits ab-
geschlossen ist. Auch im Bereich Staatsschutz wurden
– bei insgesamt geringerem Datenbestand als im Bereich
„Schwere und Organisierte Kriminalität“ – bislang über
2 500 Datensätze gelöscht.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4773, Frage 23):
Nach welchen Kriterien wurden die betroffenen Personen
über ihre rechtswidrig erfolgte Speicherung unterrichtet, und
welche rechtlichen Möglichkeiten stehen ihnen im Nach-
hinein zur Verfügung, um gegen diese Speicherung bzw. die
aus ihr womöglich erwachsenen Folgen (etwa Veranlassung
weiterer polizeilicher Maßnahmen) vorzugehen?
Weder das Bundeskriminalamtgesetz noch das Bun-
desdatenschutzgesetz sehen für das Bundeskriminalamt
eine Verpflichtung zur Benachrichtigung eines Betroffe-
nen vor, wenn fälschlicherweise gespeicherte Daten ge-
löscht wurden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015 9777
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 24):
Unter Mitwirkung welcher „mehrerer Mitgliedstaaten“
wurden die „Best Practices“ zur Führung von Informanten
nach Kenntnis der Bundesregierung erarbeitet und zwischen-
zeitlich mehrfach aktualisiert (vergleiche Antwort der Bun-
desregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4657), und worin beste-
hen aus Sicht der Bundesregierung die empfindlichsten As-
pekte von verdeckten Maßnahmen – verdeckte Ermittlungen
und Einschleusen von Informantinnen und Informanten – in
jenen Kriminalitätsfeldern, „bei denen von einem besonderen
Maß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereit-
schaft ausgegangen werden muss“?
Die Beantwortung der Frage zur Erarbeitung von
„Best Practices“ ist der Bundesregierung in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus
Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der
Bundesregierung muss als „Verschlusssache – Vertrau-
lich“ eingestuft werden. Diese Teilantwort kann bei der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingese-
hen werden.
Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts, nach der bei der
Erfüllung der Auskunftsverpflichtung der Bundesregie-
rung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungs-
aspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekannt-
werden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden
können (vergleiche BVerfGE 124, 161 [193]; für die
Auskunft im Rahmen eines Untersuchungsausschusses:
vergleiche BVerfGE 124, 78 [128 f.]). Hierzu zählt auch
die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch
grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in
der Öffentlichkeit angelegt (vergleiche BVerfGE 124,
161 [193]). Die Einstufung als Verschlusssache ist aber
im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus
folgenden Gründen erforderlich und geeignet, das Infor-
mationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berech-
tigter Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu
befriedigen:
Die Preisgabe von Informationen zu Mindeststan-
dards der VP-Führung gegenüber der Öffentlichkeit
würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik
Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung von Kri-
minalität und Terrorismus und damit das Staatswohl er-
heblich beeinträchtigen.
Zum einen würde die Veröffentlichung dieser internen
Vorgänge die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorge-
hensweisen und Taktiken in einem äußerst gefährdungs-
relevanten Bereich bedeuten. Die hier in Rede stehenden
verdeckten Maßnahmen werden nur in Kriminalitätsfel-
dern angewandt, bei denen von einem besonderen Maß
an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereit-
schaft ausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme
von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch
kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl
auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahren-
abwehrbereich als auch auf die Durchsetzung des staatli-
chen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nach-
teilig auswirken. Hinzu kommt zum anderen, dass eine
Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte das
Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die
Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüt-
tern und die weitere Zusammenarbeit im verdeckten
Polizeibereich wesentlich erschweren würde.
Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bun-
destages wurde ein Instrument geschaffen, das es den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht,
die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem par-
lamentarischen Kontrollrecht wird damit im Ergebnis
Rechnung getragen.
Soweit es die Frage nach den „empfindlichsten As-
pekten von verdeckten Maßnahmen (verdeckte Ermitt-
lungen und Einschleusen von Informantinnen und Infor-
manten)“ anbelangt, ist zunächst darauf hinzuweisen,
dass der von den Fragestellern verwendete Begriff
„empfindlichste Aspekte“ sehr abstrakt ist und daher
weit ausgelegt werden kann.
Sollte die Bundesregierung hier dennoch eine Kate-
gorisierung nach den „empfindlichsten Aspekten von
verdeckten Maßnahmen“ vornehmen müssen, wären
dies aus Sicht der Bundesregierung die Gewährleistung
des Schutzes von Leib, Leben und Freiheit der einge-
setzten Verdeckten Ermittler, Vertrauenspersonen sowie
Informanten und ihrer Angehörigen. Dies gilt unabhän-
gig vom zugrundeliegenden Deliktsfeld.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 25):
Welche Angaben kann das Bundesministerium des Innern,
BMI, dazu machen, inwiefern es verhältnismäßig oder von ein-
schlägigen Befugnissen gedeckt sein soll, wenn das Bundeskri-
minalamt, BKA, den Telekommunikationsprovider Telefonica
Germany dazu auffordert, seinen gesamten Datenstrom zu fil-
tern, um einen einzigen Nutzer des nicht in Deutschland betrie-
benen Instant-Messaging-Dienstes ICQ mit einer bestimmten
Accountkennung aufzuspüren (https://ptrace.fefe.de/39bdfc5d
56f01f9d8b859d13b3d7f091/telefonica-dpi-icq.txt), und wel-
che Angaben kann das BMI dazu machen, in welcher Häufig-
keit bzw. in welchem Umfang auch andere Telekommunika-
tionsanbieter dazu aufgefordert werden, für Ermittlungen des
BKA ihren gesamten Datenstrom zu filtern, um einzelne
Accounts von Chatprogrammen ausfindig zu machen und da-
durch das Kommunikationsverhalten der Nutzerinnen und
Nutzer zu analysieren?
Weder die konkret zitierte Maßnahme, in welcher Te-
lefonica Germany angeblich aufgefordert wurde, den ge-
samten Datenstrom in Echtzeit nach einer ICQ-Kennung
zu filtern, als auch angeblich gleichgelagerte Maßnah-
men bei anderen Telekommunikationsanbietern sind
dem Bundeskriminalamt bekannt.
9778 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 102. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Mai 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4773, Frage 28):
Erwägt die Bundesregierung Änderungen des § 18 c des
Aufenthaltsgesetzes insbesondere dahin gehend, dass in Zu-
kunft auch qualifizierte Arbeitsuchende ohne Hochschulab-
schluss eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragen können
und Inhaberinnen und Inhabern einer solchen Aufenthalts-
erlaubnis die Erwerbstätigkeit während der Arbeitsuche gene-
rell gestattet wird, um ihnen die Sicherung des eigenen Le-
bensunterhalts zu ermöglichen, angesichts dessen, dass der
Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und
Migration in seinem Jahresgutachten 2015 die Einführung
dieser Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich lobt (Seite 7), sich
die Erteilung solcher Aufenthaltserlaubnisse bislang aber auf
einem sehr niedrigen Niveau bewegt (vergleiche Antwort der
Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache
18/2887, Seite 14), und, wenn nein, inwiefern hält die Bun-
desregierung die bestehenden Regelungen des Arbeitsmigra-
tionsrechts für ausreichend, um für die Herausforderungen
des demografischen Wandels auch in Zukunft gewappnet zu
sein?
Mit der Steigerung des Bekanntheitsgrades der Rege-
lung von § 18 c des Aufenthaltsgesetzes steigt auch die
Zahl der nach dieser Regelung erteilten Visa durch die
deutschen Auslandsvertretungen. Nachdem im Jahr
2013 insgesamt 475 Visa nach § 18 c des Aufenthaltsge-
setzes erteilt wurden, ist die Zahl im Jahr 2014 auf
1 116 Visa zu diesem Aufenthaltszweck gestiegen.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Perso-
nenkreis, der ein solches Visum beantragen kann, noch
während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche die Er-
werbstätigkeit zu gestatten. Ansonsten könnte der Auf-
enthalt zu anderen Zwecken, insbesondere zu kurzfristi-
gen Beschäftigungsaufenthalten, die nicht dem Zweck
der Arbeitsplatzsuche dienen, genutzt werden.
Die Bundesregierung prüft derzeit, den Personen-
kreis, der für ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Be-
tracht kommt, zu erweitern.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 29):
Unter welchen Voraussetzungen muss die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, bei begründeten Be-
schwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung
aufsichtsrechtliche Maßnahmen einleiten, und aus welchen
Gründen waren diese Voraussetzungen bei den 20 Prozent be-
gründeten Beschwerden in den Jahren 2010 bis 2014 nicht ge-
geben (siehe Plenarprotokoll 18/99, Antwort der Bundes-
regierung auf meine mündliche Frage 7)?
Die BaFin hat gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 Versiche-
rungsaufsichtsgesetz, VAG, im Rahmen ihrer Rechts-
und Finanzaufsicht insbesondere auf die Einhaltung der
für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden
Gesetze sowie auf die ausreichende Wahrung der Be-
lange der Versicherten zu achten. Verstößt ein Versiche-
rungsunternehmen gegen solche Gesetze oder sind die
Versichertenbelange nicht ausreichend gewahrt, kann die
BaFin gegenüber dem Unternehmen Anordnungen zur
Vermeidung/Beseitigung dieses Missstands treffen (§ 81
Absatz 2 Satz 1 VAG). § 81 Absatz 2 Satz 2 VAG defi-
niert Missstand als jedes Verhalten eines Versicherungs-
unternehmens, das den oben genannten Aufsichtszielen
widerspricht.
Da die BaFin nur im öffentlichen Interesse tätig wird
(§ 81 Absatz 1 Satz 3 VAG), mündet nicht jede begrün-
dete Beschwerde in eine Anordnung. Dies ist nur der
Fall bei Tatbeständen, die über einen Einzelfall hinaus
von genereller Bedeutung sind. Sind nur einzelne Versi-
cherte betroffen, können diese sich selbst gerichtlich
wehren. Wird jedoch in Beschwerdefällen ein systemi-
scher Gesetzesverstoß bzw. Fehler beim Unternehmen
festgestellt, kann die BaFin dessen Behebung verlangen,
sofern das Unternehmen ihn nicht bereits selbst abge-
stellt hat. In begründeten Beschwerdefällen prüft die
BaFin daher, ob es sich um einen über den Einzelfall hi-
nausgehenden systemischen Gesetzesverstoß bzw. Feh-
ler handelt und ob dieser noch besteht. Bei den 20 Pro-
zent begründeten Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht-
und Kaskoversicherung in den Jahren 2010 bis 2014 war
das öffentliche Interesse mangels eines systemischen
Gesetzesverstoßes bzw. Fehlers nicht gegeben oder die-
ser war bereits vom Unternehmen behoben worden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4773, Frage 30):
Aus welchen Gründen haben Versicherungen, obwohl die
Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversiche-
rung laut BaFin unbegründet waren, aus Kulanz eine Regulie-
rung vorgenommen, und wie bewertet die Bundesregierung
dies unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Interessen der
Versicherungsgemeinschaft bzw. der „Wahrung des kollekti-
ven Verbraucherschutzes“ (siehe Plenarprotokoll 18/99, Ant-
wort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 7)?
Versicherungsunternehmen geben als Grund für eine
Kulanzleistung in der Regel an, Rechtsstreitigkeiten mit
dem Beschwerdeführer vermeiden zu wollen. Begründet
wird dies unter anderem mit dem Kostenaufwand, gege-
benenfalls ungünstigen Erfolgsaussichten oder der ange-
strebten Befriedung des Beschwerdeführers im Einzel-
fall.
Dies ist von Aufsichtsseite nicht zu beanstanden, so-
lange die Belange der Versichertengemeinschaft ausrei-
chend gewahrt werden. Bei dieser Bewertung sind prin-
zipiell der Kulanzleistung auf der einen Seite mögliche
ersparte Aufwendungen auf der anderen Seite gegen-
überzustellen. Hierunter fallen die Kosten eines even-
tuell über mehrere Instanzen laufenden Rechtsstreits
unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Versi-
cherers.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
102. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur internationalen Zusammenarbeit von NSA und BND
Anlagen