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    Plenarprotokoll 18/99 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 99. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 9423 B Gedenken an die Opfer des Schiffsunglücks im Mittelmeer in der Nacht zum 19. April 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9447 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung 2014 nach § 7 des Geset- zes zur Einsetzung eines Nationalen Nor- menkontrollrates, weitere Fragen . . . . . . . . . 9423 B Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9423 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9424 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9424 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9425 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9425 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9425 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9425 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9426 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9426 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9426 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9427 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9427 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9427 C Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9427 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9427 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9428 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9428 B Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9428 D Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9429 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9429 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9429 B Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9429 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9429 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9430 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9430 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9430 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9430 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9431 A Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9431 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9431 C Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9431 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9432 A Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9432 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9432 C Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9432 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/4641, 18/4678 . . . . . . . . . . . 9434 C Dringliche Frage 1 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Rolle der US-Militärbasis Ramstein für alle Steuerungs- und Überwachungs- signale der Drohnen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9434 D Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9435 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9436 B Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9436 D Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9437 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9437 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9438 A Dringliche Frage 2 Niema Movassat (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundes- tages im Zusammenhang mit der US-Mili- tärbasis Ramstein Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9438 C Zusatzfragen Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9438 D Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 9439 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9439 D Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9440 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9440 D Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9441 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9441 C Mündliche Frage 1 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfassungskonforme Regelung der Vor- ratsdatenspeicherung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9433 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9433 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9434 B Mündliche Frage 2 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der geplanten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9442 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9442 B Mündliche Frage 3 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9443 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9443 B Mündliche Frage 4 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Vorkehrungen für die IT-Si- cherheit der im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung anfallenden Mas- senspeicher bei privaten Providern Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 III Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9444 A Zusatzfragen Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9444 B Mündliche Frage 5 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplanter Gesetzentwurf zur Vorrats- datenspeicherung und vom Bundesverfas- sungsgericht geforderte Prüfung einer Überwachungsgesamtrechnung Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9444 D Zusatzfrage Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9445 A Mündliche Frage 16 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Treffen der Arbeitsgruppe der Internatio- nalen Krebsforschungsagentur der Weltge- sundheitsorganisation zur Ermittlung der Kanzerogenität von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9446 A Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9446 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte: Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9447 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9447 B Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9449 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9450 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9451 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9452 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 9453 C Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9454 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9455 B Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9456 C Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9457 C Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9459 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9460 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9461 A Anlage 2 Mündliche Frage 6 Katrin Kunert (DIE LINKE) Konsequenzen für die kleine und mittel- ständische Tourismuswirtschaft aufgrund der Novellierung der EU-Pauschalreise- richtlinie Antwort Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9461 B Anlage 3 Mündliche Frage 7 Katrin Kunert (DIE LINKE) Bei der BaFin eingegangene Beschwerden aufgrund von Uneinigkeiten mit der Kraft- fahrzeugversicherung bezüglich des zu leis- tenden Schadenersatzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9461 D Anlage 4 Mündliche Frage 8 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Steuerbonus für Ein- bruchschutzmaßnahmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 A Anlage 5 Mündliche Frage 9 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gegenfinanzierung im Fall der Einführung eines Steuerbonus für Einbruchschutzmaß- nahmen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Anlage 6 Mündliche Frage 10 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Unterstützung für die Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 B Anlage 7 Mündliche Frage 11 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der von der Ministerpräsiden- tenkonferenz geforderten Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 C Anlage 8 Mündliche Frage 12 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kommunales Vorkaufsrecht beim Verkauf bundeseigener Immobilien Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9462 Anlage 9 Mündliche Frage 13 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Der Vermittlung zur Verfügung stehende Mittel aus dem Eingliederungstitel im SGB II von 2005 bis 2014 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 9463 A Anlage 10 Mündliche Frage 14 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung der öffentlich geförderten Be- schäftigung im SGB II in den letzten zehn Jahren Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 9464 A Anlage 11 Mündliche Frage 15 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höchstmengenüberschreitungen antibiotisch wirksamer Substanzen in der Fischzucht Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9466 A Anlage 12 Mündliche Frage 17 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung im Rahmen des Verfah- rens zur Neuzulassung von Glyphosat Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9466 D Anlage 13 Mündliche Frage 18 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notlage der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer aufgrund der verzögerten Auszahlung von Mitteln aus dem AMIF-Fonds Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9467 A Anlage 14 Mündliche Frage 19 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ladevorgänge an den bisher im Rahmen des Schaufensterprogramms „Elektromo- bilität verbindet“ errichteten Schnelllade- säulen an der A 9 Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9467 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 V Anlage 15 Mündliche Frage 20 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermöglichung des hochautomatisierten Fahrens auf Straßen in Deutschland durch Änderungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9467 D Anlage 16 Mündliche Frage 21 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkürzung der Fahrtzeit mit dem ICE zwischen Mannheim und Frankfurt am Main durch eine autobahnparallel geführte Neubaustrecke Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9468 B Anlage 17 Mündliche Frage 22 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Ausreichende Fahrrinnentiefe für eine wirtschaftliche Berufsschifffahrt auf der Elbe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9468 C Anlage 18 Mündliche Frage 23 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Stand der Planungen für den Bau der Stau- stufe in der Elbe zwischen Decin und der deutsch-tschechischen Grenze Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9468 D Anlage 19 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Laufzeiten von bestimmten Deutschland umgebenden Atomkraftwerken Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9469 A Anlage 20 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraft- werk-Neubauvorhaben Flamanville 3 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9469 B Anlage 21 Mündliche Frage 26 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Identifizierung von Standortzwischenla- gern beim Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9469 D Anlage 22 Mündliche Frage 27 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommüllla- gerstandort Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9470 A Anlage 23 Mündliche Frage 28 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch Erosion beschädigter Boden und mögliche Bodenschutzmaßnahmen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9470 B Anlage 24 Mündliche Frage 29 Niema Movassat (DIE LINKE) Gewährung von allgemeiner Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammen- arbeit VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9470 D Anlage 25 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung hinsichtlich der Über- wachung von Telefonaten und E-Mails von Ausländern im Ausland-zu-Ausland-Ver- kehr Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9471 A Anlage 26 Mündliche Frage 31 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der USA hinsichtlich einer stren- gen Regulierung von endokrinen Disrupto- ren Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 9471 B Anlage 27 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge für eine Klimaabgabe im Zu- sammenhang mit alten Kohlekraftwerken Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9471 D Anlage 28 Mündliche Frage 33 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundes- republik Deutschland zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 A Anlage 29 Mündliche Frage 34 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückmeldung der EU-Kommission zur Mitteilung der Bundesregierung hinsicht- lich Artikel 7 der EU-Energieeffizienz- richtlinie Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 B Anlage 30 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Selbstmordreihe und Mordserie in der Ukraine Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 B Anlage 31 Mündliche Frage 37 Heike Hänsel (DIE LINKE) Maßnahmen zur Linderung der Gesund- heitskrise des sich in US-Haft befindlichen Journalisten Mumia Abu-Jamal Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 C Anlage 32 Mündliche Frage 38 Annette Groth (DIE LINKE) Verweigerung einer ausreichenden Gesund- heitsversorgung für Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 D Anlage 33 Mündliche Frage 39 Annette Groth (DIE LINKE) Gesundheitsversorgung der Insassen in US-Gefängnissen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 VII Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9472 D Anlage 34 Mündliche Frage 40 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Umgehung der Captcha-Schutzvorrichtun- gen bei der Onlineterminvergabe für Visa durch professionelle Terminhändler Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9473 A Anlage 35 Mündliche Frage 41 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten zur Anlage und Struktur der beim BKA ge- führten Zentraldatei „Politisch motivierte Kriminalitätlinks – Zentralstelle“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9473 C Anlage 36 Mündliche Frage 42 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Änderungen zur Gewährleis- tung der medizinischen und psychologi- schen Betreuung von Asylsuchenden ge- mäß der EU-Aufnahmerichtlinie Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9473 D Anlage 37 Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von HIV-Infektionen bei aufenthaltsrechtlichen Ermessensentschei- dungen in EU-Mitgliedstaaten und in den Bundesländern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9474 A Anlage 38 Mündliche Frage 44 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einstellung der Seenot- rettungsmission Mare Nostrum und der Einrichtung der Frontex-Mission Triton auf die Gesamtzahl der Schutzsuchenden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9474 C Anlage 39 Mündliche Frage 45 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag für ein Eingreifen von Marine- einheiten aus Drittländern zur Seenotret- tung von Migranten im Mittelmeer Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9475 A Anlage 40 Mündliche Fragen 46 und 47 Martina Renner (DIE LINKE) Vorhandene sowie dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Nationalsozialis- tischer Untergrund“ vorgelegte Quellen- meldungen und Berichte bestimmter neo- nazistischer V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9475 B Anlage 41 Mündliche Frage 48 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einrichtung einer Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9476 A Anlage 42 Mündliche Frage 49 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verhandlungen der EU mit der mexikani- schen Regierung über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9476 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9423 (A) (C) (D)(B) 99. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9461 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 22.04.2015 Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 22.04.2015 Gabriel, Sigmar SPD 22.04.2015 Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 22.04.2015 Groth, Annette DIE LINKE 22.04.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 22.04.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 22.04.2015 Kassner, Kerstin DIE LINKE 22.04.2015 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 22.04.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.04.2015 Rawert, Mechthild SPD 22.04.2015 Rebmann, Stefan SPD 22.04.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 22.04.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 22.04.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 22.04.2015 Zertik, Heinrich CDU/CSU 22.04.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4641, Frage 6): Welche Gefahr für die kleine und mittelständische Touris- muswirtschaft sieht die Bundesregierung, wenn die Novellie- rung der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu führt, dass sich Rei- sebüros, deren Haupttätigkeit in der Vermittlung von Reisen besteht, wie Reiseveranstalter gegen Insolvenz absichern müssen? Ihre Frage ist zum Glück eine hypothetische. Es wäre in der Tat für kleine und mittlere Reisebüros wirtschaft- lich kaum zu leisten, wenn sie ebenso wie Reiseveran- stalter die auf die Reiseleistung gezahlten Vorauszahlun- gen und den Rücktransport der Reisenden für den Insolvenzfall absichern müssten. Die Bundesregierung hat daher bei den bisherigen Verhandlungen zur Novel- lierung der Pauschalreiserichtlinie nicht nur Ziele des Verbraucherschutzes verfolgt, sondern sich auch für eine Begrenzung der Verantwortung des Reisevermittlers ein- gesetzt. Dies ist nach dem derzeitigen Stand der Ver- handlungen auch gelungen: Der vom Ministerrat vorgeschlagene Text unterschei- det ganz klar zwischen einer umfassenden Insolvenzab- sicherungspflicht des Veranstalters einer Pauschalreise (Artikel 15) und einer beschränkten Insolvenzabsiche- rungspflicht eines Unternehmers, der den Reisenden le- diglich bei der Zusammenstellung von Reiseleistungen verschiedener Anbieter unterstützt (sogenannte Bau- steinreise – Artikel 17). Im letzteren Fall muss der Un- ternehmer lediglich bei ihm eingehende Zahlungen für den Fall seiner eigenen Insolvenz absichern. Hat sich der Unternehmer – etwa eine Fluggesellschaft – zugleich selbst zur Beförderung des Reisenden verpflichtet, so muss er zudem die Rückreise für den Fall seiner Insol- venz absichern. Ein Reisebüro agiert in aller Regel als Vermittler zwi- schen den Reisenden und den Reiseleistungserbringern. Es erbringt nicht selbst Reiseleistungen und kann auch die Bezahlung der Reiseleistungen so organisieren, dass Vorauszahlungen nicht bei ihm eingehen, sondern direkt an die Leistungserbringer gezahlt werden. Ein Reisebüro wird daher auch nach der Novellierung der Pauschalrei- serichtlinie in aller Regel keine Insolvenzabsicherung benötigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 7): Wie viele Beschwerden sind aufgrund von Uneinigkeiten bzw. Streitigkeiten mit der Kraftfahrzeugversicherung bezüg- lich des zu leistenden Schadenersatzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, in den letzten fünf Jahren eingegangen, und in wie vielen Fällen mussten im Er- gebnis der Prüfung der Beschwerden aufsichtsrechtliche Maß- nahmen gegen Versicherungsunternehmen eingeleitet wer- den? Nach Mitteilung der BaFin wurden in den Jahren 2010 bis 2014 in der BaFin 2 441 Beschwerden zur Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung bearbeitet, die aufgrund der erfassten Beschwerdegründe als „Unei- nigkeiten bzw. Streitigkeiten bezüglich des zu leistenden Schadensersatzes“ angesehen werden können. Etwa 80 Prozent der Beschwerden waren unbegrün- det. In jeder vierten unbegründeten Beschwerde hat das jeweils betroffene Versicherungsunternehmen jedoch aus Kulanz eine Regulierung vorgenommen. Anlagen 9462 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Bei den begründeten Beschwerden handelte es sich nach Würdigung seitens der BaFin um Einzelfälle, so- dass zur Wahrung des kollektiven Verbraucherschutzes keine Notwendigkeit für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestand. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 8): Plant die Bundesregierung einen Steuerbonus für mehr Einbruchschutz, und, wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet werden? Am 16. April 2015 haben die geschäftsführenden Vorstände der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlos- sen, die Einbruchskriminalität wirksamer zu bekämpfen. Mit den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizien- ten Bauen und Sanieren und „Altersgerecht Umbauen“ sind bereits Maßnahmen zur Einbruchsicherung förder- fähig. Zudem werden die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in diesem Bereich sowie weitere Förder- möglichkeiten und Änderungen im Bundesrecht geprüft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 9): Welche Gegenfinanzierung ist im Fall der Einführung ei- nes Steuerbonus für mehr Einbruchschutz vorgesehen, und in- wiefern soll er an den Steuerbonus zur energetischen Gebäu- desanierung gekoppelt sein? Zu einer Prüfung einer steuerlichen Lösung gehört naturgemäß auch die mögliche Gegenfinanzierung. Alles Weitere hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 10): Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der 15. Kalenderwoche medial angekündigte fi- nanzielle Unterstützung des Bundes (vergleiche www.zeit.de/ politik/deutschland/2015-04/gabriel-fluechtlinge-kosten) für die Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der steigenden Zahl von Flüchtlingen umzu- setzen, und in welcher Höhe wird diese gewährt werden? Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Ver- handlungen mit den Ländern. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 11): In welcher Höhe und wann beabsichtigt die Bundesregie- rung, die unter anderem von der Ministerpräsidentenkonfe- renz am 26. März 2015 und den kommunalen Spitzenverbän- den geforderte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für Betreuung, Unterbringung, Ge- sundheitsversorgung und Integration von Flüchtlingen umzu- setzen? Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder nach längeren Verhandlungen über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ver- ständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen so- wohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 in Höhe von 500 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer entlastet wer- den. Diese Regelungen sind Teil des Nachtragshaushal- tes 2015. Außerdem hat der Bund durch die Erhöhung der Stellen im Bundeshaushalt für das BAMF von 1 000 auf 1 650 von Sommer 2014 bis heute einen wesentli- chen Beitrag zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ge- leistet. Zudem unterstützt der Bund die Länder und Ge- meinden durch die mietzinsfreie Zurverfügungstellung von Immobilien für die Unterbringung von Asylbegeh- renden und Flüchtlingen. Im Übrigen wird auf die Ant- wort zu Frage 10 verwiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 12): Welche Schritte leitet die Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben, etwa am Beispiel der Immobilie in der Großgör- schen- und Katzlerstraße in Berlin, ein, nachdem bezüglich ei- nes Verkaufs einer Bundesliegenschaft an einen privaten Eigentümer das kommunale Vorkaufsrecht im Geltungsbe- reich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaß- nahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung nach § 24 des Baugesetzbuches geltend gemacht wurde, und zu welchem Zeitpunkt wird der Übergang von Nutzen und Las- ten rückgängig gemacht? Im Fall des Verkaufsvorgangs Liegenschaft Großgör- schen-/Katzlerstraße ist die Bundesanstalt für Immobi- lienaufgaben, Bundesanstalt, derzeit mit der rechtlichen Prüfung des Vorkaufsrechtsbescheides des Bezirksam- tes Tempelhof-Schöneberg vom 9. April 2015 befasst. In diesem Bescheid wird das Vorkaufsrecht nicht zu dem mit dem – privaten – Käufer vereinbarten Kaufpreis aus- geübt sondern preislimitiert, das heißt zu einem vonsei- ten des Landes Berlin festgesetzten Kaufpreis. Bei dem Vorkaufsrechtsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der den üblichen Rechtsbehelfs-/ Rechtsmittelfristen unterliegt. Diese sind noch nicht abgelaufen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9463 (A) (C) (D)(B) n stra 201 5 300 00 640 00 4 660 00 Feststellung der Rechtsfehlerfreiheit auch die gerichtli- che Nachprüfung des Bescheides erforderlich sein wird. Das von der Bundesanstalt praktizierte Verfahren gilt für alle vergleichbaren Fälle der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesanstalt sind diese Fälle aber eher selten. Falls die Rückabwicklung des Grundstückskaufver- trages notwendig werden sollte, richtet sich diese nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 13): Wie viele Mittel aus dem Eingliederungstitel im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, standen von 2005 bis 2014 der Vermittlung zur Verfügung, wenn man die Posten der Son- derprogramme und Verwaltungskosten, die aus dem Einglie- derungstitel finanziert wurden, abzieht (bitte Jahresdaten mit Nennung der herausgerechneten Posten ausweisen)? Da die Sonderprogramme des Bundes erst seit dem Haushaltsjahr 2009 aus dem Haushaltsansatz für Leis- tungen zur Eingliederung in Arbeit finanziert werden, beschränken sich die zur Beantwortung der Frage erfor- derlichen Informationen auf den Zeitraum von 2009 bis 2014. Die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel, Soll- Ansätze, für Eingliederungsleistungen betrugen im Jahr 2009 6,6 Milliarden Euro. Davon waren 304 Millionen Euro für die Bundesprogramme „Perspektive 50plus“ und „Kommunalkombi“ vorgesehen, 6,296 Milliarde Euro standen für allgemeine Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Im Jahr 2014 betrug der Haushaltsansatz für Einglie- derungsmittel 3,903 Milliarden Euro, davon waren Mittel in Höhe von 510 Millionen Euro für die Bundes- programme „Perspektive 50plus“, „Bürgerarbeit“ und „Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Tabellen 1 und 2 verwiesen. Bei diesem Zeitvergleich ist zu beachten, dass in den Jahren 2009 und 2010 zur Bewältigung der internationa- len Wirtschafts- und Finanzkrise die Eingliederungs- und Verwaltungsbudgets im Zweiten Buch Sozialgesetz- buch, SGB II, erheblich aufgestockt wurden. Diese zu- sätzlichen Mittel mussten in den betreffenden Haushalts- jahren nicht in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 2011 spiegelt der Rückgang der Mittel für Einglie- derung und Verwaltung die Arbeitsmarktentwicklung wider. Es ist zu berücksichtigen, dass die Reservierung von Eingliederungsmitteln für die betreffenden Arbeitsmarkt- programme nicht gleichbedeutend mit einer Minderung der Förderspielräume ist, da auch diese Programme für Leistungsberechtigte des SGB II Eingliederungsleistun- gen erbringen oder erbracht haben. Eine Vorabminderung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel zur Deckung von Verwaltungskos- ten findet im Rahmen der Mittelzuweisung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht statt. Jedes Jobcenter entscheidet vor dem Hintergrund des Gesamtbudgets aus Mitteln der Eingliederung und Ver- waltung eigenverantwortlich über die Mittelverwendung und darüber, ob es eine maßnahmenorientierte oder eher eine personal- und betreuungsintensive Eingliederungs- tegie verfolgt. Tabelle 1 Eingliederungsmittel (in Euro) 2009 2010 1 2012 2013 2014 Haushaltsansatz 6 600 000 000 6 600 000 000 0 000 4 400 000 000 3 900 000 000 3 903 000 000 davon nationale Mittel für Bundes- programme 304 000 000 400 000 000 0 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000 Eingliederungs- mittel (Verteilung) 6 296 000 000 6 200 000 000 0 000 3 780 000 000 3 315 000 000 3 393 000 000 9464 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Jahr 2011 0 350 000 0 90 000 200 000 – – 0 640 000 2006, Tabelle 2 Eingliederungsmittel nationale Mittel für Bundesprogramme (in Euro) 2009 2010 2012 2013 2014 Beschäftigungspakte für Ältere (Perspek- tive 50plus) Zusatz- jobs für Ältere ab 58 Jahren) 104 000 000 252 000 00 000 350 000 000 350 000 000 350 000 000 Kommunal-Kombi 200 000 000 148 000 00 000 40 000 000 5 000 000 – Bürgerarbeit – – 000 230 000 000 230 000 000 150 000 000 Abbau von Langzeit- arbeitslosigkeit – – – – 10 000 000 Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – – – – Summe 304 000 000 400 000 00 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000 Quelle: Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 11 Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 14): Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die öf- fentlich geförderte Beschäftigung im SGB II entwickelt (bitte jährlich die Ausgaben in Euro und Teilnehmerzahlen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Beantwortung der Frage erfordert aufwendige Datenabfragen. Aufgrund der Kürze der Antwortfrist musste daher auf bereits vorliegende Auswertungen zu- rückgegriffen werden, die nur bis zum Jahr 2006 zurück- reichen. Zudem sind Ausgabedaten nur für die gemein- samen Einrichtungen (ohne zugelassene kommunale Träger – zkT) vorhanden und liegen auch nur bis zum Jahr 2013 vor. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnah- men der öffentlich geförderten Beschäftigung zwischen 2006 und 2014 von insgesamt rund 360 000 auf rund 110 000 gesunken. Die Ausgaben für Maßnahmen der öffentlich geförder- ten Beschäftigung betrugen im Jahr 2006 1,9 Milliarden Euro und sanken bis zum Jahr 2013 auf rund 400 Millio- nen Euro (Teilnehmerzahlen ohne zkT: 280 000 im 80 000 im Jahr 2013). Im Übrigen wird auf die Ta- bellen 1 bis 3 verwiesen. Der Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik im SGB II ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dies hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe: Die Zahl der Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum ebenfalls stark zurückgegangen, so dass sich die poten- zielle Zielgruppe verringert hat. Die begleitende Evaluation der arbeitsmarktpoliti- schen Instrumente hat ergeben, dass für manche Teilneh- merinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung sogenannte Lock-in-Effekte auftraten, womit gemeint ist, dass während der Teilnahme Gelegenheiten zur Aufnahme einer Beschäf- tigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verpasst wurden. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben Vermitt- lungsfachkräfte vor der Bewilligung einer öffentlich geförderten Beschäftigung die Eignung der Teilnehmen- den noch genauer geprüft und je nach Ermessen abge- lehnt. Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes war in den vergangenen Jahren gut, sodass viele Arbeitsu- chende anstelle einer öffentlich geförderten eine Be- schäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9465 (A) (C) (D)(B) 2009 35 216 322 386 – 13 113 – 370 715 2009 27 679 234 137 – 10 396 – 272 213 8 20 000 2 300 000 1 680 Tabelle 1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II inklusive zkT 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 BEZ Beschäftigungs- zuschuss – 76 11 051 35 072 16 003 7 529 5 297 4 262 AGH Arbeitsgelegen- heiten 327 628 322 732 314 998 306 162 188 173 136 935 111 428 96 828 FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen – – – – – 1 180 6 909 9 199 ABM Arbeitsbeschaf- fungsmaßnahmen 37 179 32 517 34 508 1 300 430 1 – – BSI Beschäftigung schaffende Infra- strukturmaßnahmen 548 627 2 – – – – – Summe 365 355 355 952 360 558 342 534 204 605 145 645 123 634 110 289 Tabelle 2 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II ohne zkT 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 BEZ Beschäftigungs- zuschuss – 63 8 880 26 841 11 802 5 318 3 587 2 842 AGH Arbeits- gelegenheiten 246 547 235 137 229 650 221 612 130 118 93 214 74 957 64 638 FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen – – – – – 884 5 417 7 592 ABM Arbeits- beschaffungs- maßnahmen 31 021 27 067 28 106 956 247 1 – – BSI Beschäftigung schaffende Infra- strukturmaßnahmen 325 254 – – – – – – Summe 277 892 262 521 266 636 249 409 142 168 99 417 83 961 75 072 Tabelle 3 Ausgaben für öffentlich geförderte Beschäftigung in 1 000 Euro Daten ohne zkT 2006 2007 200 09 2010 2011 2012 2013 ögB SGB II (ABM, BSI, BEZ, AgH, FAV) 1 900 000 1 750 000 1 990 000 2 200 000 1 110 000 540 000 420 000 darunter Schaffung von Arbeitsgelegen- heiten (§16 d SGB II) 1 400 000 1 320 000 1 410 000 1 680 000 900 000 450 000 300 000 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Statistik und Finanzen) 9466 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 15): Bei wie vielen Proben im Rahmen des Nationalen Rück- standskontrollplans, NRKP, kam es bei der Fischzucht in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu Höchstmen- genüberschreitungen antibiotisch wirksamer Substanzen, und bei wie vielen Proben war dies nach Kenntnis der Bundesre- gierung beim europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- mittel, RASFF, der Fall (bitte jeweils unter Angabe der Sub- stanz und des gemeldeten Betriebes)? Vorbemerkung: Es wird davon ausgegangen, dass die Beantwortung der Frage auch Angaben zu dem Tierarzneimittel Mala- chitgrün umfassen soll. Malachitgrün kann nicht den üblichen Antibiotikaklassen zugeordnet werden, sondern ist ein Farbstoff, der unter anderem auch bei der Vor- beugung von bakteriellen Infektionen in Aquakulturen wirksam ist. Malachitgrün ist in der EU als Tierarzneimit- telwirkstoff für lebensmittelliefernde Tiere nicht zuge- lassen. Zur Teilfrage, die sich auf den Nationalen Rück- standskontrollplan bezieht: Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans, NRKP, – ein Programm, das in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit, BVL, koordiniert wird – wurden im Zeitraum von 2004 bis 2013 insgesamt 613 Proben von Erzeugnis- sen aus der Aquakultur mittels chemisch-physikalischer Verfahren auf das Vorhandensein antibakteriell wirksa- mer Stoffe untersucht. Bei keiner der Proben wurden po- sitive Rückstandsbefunde nachgewiesen. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2014 sind zurzeit, Stand: 20. April 2015, noch nicht vollständig ausgewertet. Ferner wurden in dem genannten Zeitraum 4084 Proben auf das Vorkommen von Malachitgrün untersucht, hiervon waren 83 Proben, 2,03 Prozent, positiv. Neben den chemisch-physikalischen Verfahren wird im Rahmen des NRKP auch der sogenannte allgemeine Dreiplattenhemmstofftest angewendet. Hierbei handelt es sich um ein methodisch anderes Testverfahren. Posi- tive Testergebnisse beruhen in der Regel auf dem Vor- handensein antibakteriell wirksamer Stoffe. Auch das Vorhandensein von Malachitgrün kann zu positiven Tes- tergebnissen führen. Für den Zeitraum 2004 bis 2013 wurden im Rahmen des NRKP 505 Proben mit dem Dreiplattenhemmstofftest untersucht; bei 32 Proben, 6,34 Prozent, waren positive Ergebnisse zu verzeichnen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen da- rüber vor, aus welchen Betrieben die Proben stammen, die im Rahmen des NRKP untersucht werden. Die in der Frage erbetenen Angaben zu den Betrieben sind daher nicht möglich. Zur Teilfrage, die sich auf die Angaben im Europäi- schen Schnellwarnsystem, RASFF, bezieht: Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmit- tel werden Meldungen, die sich auf Fischereierzeugnisse beziehen, differenziert nach den Kategorien „Fisch- und Fischerzeugnisse“, „Krustentiere“ und „Kopffüßer“. Nach den Angaben des BVL wurden im RASFF im Zeit- raum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2015 fol- gende Meldungen erfasst: – In der Kategorie „Fisch und Fischereierzeugnisse“ wurden insgesamt 183 Meldungen aufgrund von Rück- ständen von pharmakologisch wirksamen Stoffen ver- zeichnet. Davon betrafen 104 Meldungen Malachit- grün. Bei den übrigen 79 Meldungen handelte es sich um Höchstmengenüberschreitungen im Zusammen- hang mit anderen antibiotisch wirksamen Stoffen. Hierbei handelte es sich überwiegend um Meldungen zum Vorkommen von Nitrofuranmetaboliten, verein- zelte Meldungen bezogen sich auf Höchstmengen- überschreitungen bei Rückständen von Sulfonamiden, Neomycin und Ciprofloxacin. In wenigen Fällen er- gingen Meldungen aufgrund von Rückständen des in der EU verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol. – In der Kategorie „Krustentiere“ wurden insgesamt 392 Meldungen im RASFF getätigt; davon betraf die Mehrzahl mit 306 Meldungen das Vorhandensein von Nitrofuranmetaboliten. – In der Kategorie „Kopffüßer“ wurden 3 Meldungen getätigt, davon betrafen 2 Meldungen Rückstände von Nitrofuranmetaboliten, 1 Meldung betraf Rückstände des verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol. Die Namen der im RASFF gemeldeten Betriebe müs- sen gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 der Ver- ordnung (EG) Nr. 178/2002 vertraulich behandelt wer- den. Angaben hierzu sind der Bundesregierung daher nicht möglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/4641, Frage 17): Warum hat das BfR seinen Bewertungsbericht in seiner Verantwortlichkeit für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Neuzulassung von Glyphosat bereits am 1. April 2015 an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übersandt, welches diesen am 2. April 2015 an die EU-Risikobewer- tungsbehörde EFSA weitergeleitet hat (vergleiche unter ande- rem BfR-Mitteilung Nr. 8/2015 vom 2. April 2015), obwohl die Veröffentlichung der IACR-Monografie zur Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Men- schen“ noch nicht vorliegt sowie die Parlamentarische Staats- sekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt- schaft, Dr. Maria Flachsbarth, noch am 25. März 2015 in ihrer Antwort auf meine dringliche Frage hin erklärt hatte, das BfR habe „unverzüglich eine erneute Prüfung aller vorliegenden epidemiologischen Studien – das sind 30 an der Zahl … ein- geleitet. Darüber hinaus werden alle vorliegenden Erkennt- nisse zu tumorbildenden Eigenschaften nochmals überprüft“ (vergleiche Plenarprotokoll 18/96)? Die EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzen- schutzmittelwirkstoffen folgen einem strikten, rechtlich Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9467 (A) (C) (D)(B) fixierten Zeitplan. Das BfR hat deshalb seinen aktuali- sierten Bewertungsbericht und die Bearbeitung der Kommentierungstabellen auf Anforderung der Europäi- schen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, im laufenden EU-Verfahren gemäß den gesetzlich vorgege- benen Fristen übersandt. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 18): Ist der Bundesregierung die akute Notlage der Psychoso- zialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer wegen der ver- zögerten Auszahlung von Mitteln aus dem AMIF-Fonds (AMIF – Verordnung zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union; vergleiche Positionspapier „Einrichtung eines Hilfsfonds zur gesundheit- lichen Versorgung von vulnerablen Flüchtlingen und Opfer von Folter“ auf www.baff-zentren.org) bekannt, und welche kurzfristigen Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Versor- gung traumatisierter Flüchtlinge durch die spezialisierten Zentren nicht zu gefährden? Der Bundesregierung ist die Gesundheitsversorgung, insbesondere von besonders schutzbedürftigen Asylbe- werbern, ein wichtiges Anliegen. Änderungen bei den Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbe- werberleistungsgesetzes, AsylbLG, werden – soweit er- forderlich – im Rahmen der nunmehr anstehenden Re- form zur Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internatio- nalen Schutz beantragen) vorgenommen. Die Bundesre- gierung wird diese unionsrechtlichen Vorgaben umset- zen und – wie in der Richtlinie festgelegt – insbesondere die spezielle Situation schutzbedürftiger Personen be- rücksichtigen. Die Ausführung des Asylbewerberleis- tungsgesetzes obliegt nach der Verfassung allein den Ländern und Kommunen. Ob und in welchem Umfang diese zur Gewährleistung der Gesundheitsleistungen für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG Trauma- zentren als Vertragspartner wählen oder auf eine Ver- sorgung durch kassenärztlich zugelassene Psychothera- peuten und Psychiater setzen, steht daher in ihrer Verantwortung. Der Bund unterstützt die Träger des AsylbLG bei den Kosten für die Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG finanziell, unter anderem indem er die Länder und Kommunen mit dem Gesetzentwurf zur Förderung von finanzschwachen Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kom- munen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asyl- bewerbern um jeweils 500 Millionen Euro für 2015 und 2016 entlastet. In Bezug auf die verzögerte Mittelgewährung des AMIF, Asylum, Migration and Integration Fund, ist da- rauf hinzuweisen, dass die Zuweisung von Mitteln aus dem AMIF die Genehmigung des Nationalen Pro- gramms, NP, durch die Europäische Kommission erfor- dert. Nachdem die Bundesregierung das deutsche Natio- nale Programm im Herbst 2014 vorgelegt hat, erfolgte die Genehmigung durch die Europäische Kommission am 19. März dieses Jahres. Das BAMF als die für die Mittelverwaltung zustän- dige Behörde hat die Länder und interessierte Projektträ- ger, insbesondere auch über die Bundesarbeitsgemein- schaft Freie Wohlfahrtspflege, bereits seit 2013 (Ende der Förderperiode des Europäischen Flüchtlingsfonds) rechtzeitig und wiederholt informiert, dass der AMIF keine institutionelle Förderung psychosozialer Einrich- tungen ermöglicht, sondern lediglich eine Projektförde- rung. Das deutsche NP AMIF kann für die Förderjahre 2014 bis 2020 auf rund 208 Millionen Euro zurückgrei- fen, also pro Jahr rund 30 Millionen Euro. Das Pro- gramm umfasst Maßnahmen für die drei Bereiche Ge- meinsames Europäisches Asylsystem (circa 30 Prozent), Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Mi- gration (circa 47 Prozent) und Rückkehr (23 Prozent). Das deutsche NP sieht ausdrücklich die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung beson- ders schutzbedürftiger Asylbewerber vor. Nach derzeiti- ger Planung sollen circa 22 Prozent der Mittel für den Bereich Gemeinsames Europäisches Asylsystem derarti- gen Maßnahmen zukommen. Dieser soll unter anderem auch den Tätigkeitsbereich der Psychosozialen Zentren, das heißt die Unterstützung kranker und traumatisierter Asylantragsteller, umfassen. Für das Förderjahr 2014 stehen dafür mehr als 2 Millionen Euro zur Verfügung. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 19): Wie viele Ladevorgänge fanden bisher an den im Rahmen des Schaufensterprogramms „Elektromobilität verbindet“ er- richteten Schnellladesäulen entlang der A 9 statt, und sollen die Schnellladesäulen nach Ende des Programms wieder ab- gebaut werden? Im Rahmen des Schaufensterprojektes A 9 „Elektro- mobilität verbindet“ erfolgten an den im Projekt errich- teten Ladesäulen insgesamt 1 556 valide Ladevorgänge. Es ist beabsichtigt, die Ladepunkte auch nach dem Ende des Programms zu erhalten. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 20): Inwieweit ermöglichen die auf der 86. Sitzung der UNECE-Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit (UNECE: Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, Working Party on Road Traffic Safety) beschlossenen Ände- rungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr hochautomatisiertes Fahren auf Straßen in Deutschland, und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang weiteren notwendigen Änderungsbedarf am Wiener Übereinkommen? 9468 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Beim hochautomatisierten Fahren ist das technische System in der Lage, für einen gewissen Zeitraum in spe- zifischen Situationen die Quer- und Längsführung aus- zuführen, sodass eine dauerhafte Überwachung durch den Fahrer nicht erforderlich ist. Nach Aufforderung durch das System muss er aber die Fahraufgabe wieder übernehmen. Vorrangiges Motiv für die Änderung des Wiener Übereinkommens war es, bereits am Markt befindliche technische Systeme ausdrücklich als mit dem Wiener Übereinkommen vereinbar zu erklären. Geregelt wird mit der beschlossenen Änderung des Wiener Überein- kommens zudem für die Zukunft, dass sämtliche neuen (Assistenz-)Systeme zulässig sind, sofern sie Gegen- stand von UNECE-Regelungen sind, die technischen Anforderungen von UNECE-Regelungen erfüllen, oder, soweit dies nicht der Fall ist, diese Systeme durch den Fahrer zumindest jederzeit übersteuert bzw. abgeschaltet werden können. Mit der Änderung wird eine Fiktion im Wiener Übereinkommen dahingehend vorgenommen, dass Fahrzeugsysteme im Einklang mit Artikel 8 Ab- satz 5 des Wiener Übereinkommens stehen, wenn sie oben genannte Anforderungen erfüllen. Die Änderung bringt nun Klarheit über die Vereinbar- keit technischer Systeme mit dem Wiener Übereinkom- men. Nunmehr ist es der Fahrzeugindustrie möglich, technische Systeme zu entwickeln, soweit sie oben ge- nannte Anforderungen erfüllen. Funktionalitäten des hochautomatisierten Fahrens sind danach nutzbar, wenn die Technik, die hochautomatisier- tes Fahren ermöglicht, Gegenstand von UNECE-Rege- lungen ist oder vom Fahrer jederzeit übersteuert oder ausgeschaltet werden kann. In Bezug auf das automatisierte Fahren wird geprüft, ob weitere Änderungen an dem Wiener Übereinkommen von 1968 notwendig sind. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 21): Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer au- tobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen Mannheim und Frankfurt am Main gelingen, die Fahrtzeit mit dem ICE von derzeit etwa 37 Minuten auf unter 30 Minuten zu verkür- zen, um damit einen integralen Taktfahrplan in beiden Städten zu ermöglichen, und was bedeutet eine Mitnutzung dieser Strecke durch den Güterverkehr für die Lärmbelastung der Menschen entlang dieser Strecke? Nach den Ergebnissen der Korridorstudie Mittelrhein, die seit dem 26. März 2015 auf der Webseite des Bun- desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht sind, entsteht durch die Fertigstellung ei- ner autobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen Mannheim und Frankfurt/Main eine Fahrzeit zwischen Frankfurt Flughafen Fernbahnhof und Mannheim Haupt- bahnhof von 25 Minuten. Zwischen Frankfurt Haupt- bahnhof und Mannheim beträgt die Fahrzeit 32 Minuten. Damit lassen sich zu den wichtigen Taktknoten Köln Hauptbahnhof und Fulda – nach weiteren Ausbauten zwi- schen Hanau und Fulda – Fahrzeiten von unter 90 Minu- ten realisieren. Da in Frankfurt/Main Hauptbahnhof be- reits heute häufige Anschlüsse in alle Richtungen bestehen, ist dort nach ersten Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt kein Vollknoten eines integrierten Taktfahrplans vorzusehen. Eine wei- tere Verkürzung der Fahrzeit nach Frankfurt/Main Hauptbahnhof erscheint daher nicht erforderlich und wäre nur durch erhebliche Ausbauten im Knoten Frank- furt/Main zu realisieren. Bei der Planung der Neubaustrecke sind Lärmvorsor- gemaßnahmen vorzusehen, um die Lärmbelastung der Menschen entlang dieser Strecke nicht zu vergrößern. Diese sind unter anderem von dem vorgesehenen Betriebs- programm abhängig, weshalb die Mitnutzung durch Gü- terzüge bei der Bemessung der Lärmvorsorge im Pla- nungsverfahren berücksichtigt wird. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4641, Frage 22): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kammerunion Elbe/Oder – siehe Beschluss der Generalver- sammlung vom 15. April 2015 –, dass eine Berufsschifffahrt auf der Elbe nur dann wirtschaftlich möglich ist, wenn die Schiffbarkeit der Mittel- und Oberelbe auch bei mittlerem Niedrigwasser mit einer Fahrrinne von 1,60 Meter an mindes- tens 345 Tagen im Jahr garantiert wird, und was könnte aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um diese Forderung zu erfüllen? Im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten strebt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der Elbe Mindestfahrrinnentiefen bei Niedrigwasser an. Diese werden durch das sogenannte Unterhaltungsziel bezogen auf den Gleichwertigen Wasserstand „GlW“ definiert. Außerhalb der Niedrigwasserzeiten verfügt die Elbe über wesentliche bessere Fahrrinnentiefen. Meistens stehen Fahrrinnentiefen von 2 Meter und mehr zur Verfügung. Um die ökologischen Bedingungen zu verbessern, die Schifffahrt auf der Elbe langfristig zu sichern und dabei Schwachstellen in der Fahrrinne zu beseitigen, beteiligt sich der Bund am Gesamtkonzept Elbe. Die Festlegung der zukünftigen Fahrrinnentiefen – Unterhaltungsziel bei Niedrigwasserverhältnissen – erfolgt nach ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien. Es wird angestrebt, das Unterhaltungsziel im Jahr 2015 festzulegen. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4641, Frage 23): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Planungen für den Bau der Staustufe in der Elbe zwischen De- cin und der deutsch-tschechischen Grenze, und welche auch für die Bundesebene zu beachtenden Termine und Aktivitäten gibt es diesbezüglich in den Jahren 2015 und 2016? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9469 (A) (C) (D)(B) Die deutschen Behörden sowie die Öffentlichkeit in Deutschland werden an der grenzüberschreitenden Um- weltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Staustufe Decin beteiligt. Das Bundesministerium für Umwelt und Bau hatte 2011 und zu überarbeiteten Planungsunterla- gen 2012 Stellung genommen. Es bestehen Bedenken in Bezug auf Vorgaben vor allem der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie. Das tschechische Verkehrs- ministerium hat dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass zurzeit die ent- sprechenden Unterlagen ergänzt und für eine erneute Be- teiligung zur Verfügung stehen werden. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit in Deutschland wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veranlasst, sobald die Unterlagen vom zu- ständigen Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik übersandt werden. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 24): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die ak- tuell geplanten Laufzeiten bzw. Laufzeitenden der Deutsch- land umgebenden Atomkraftwerke Borssele, Doel, Tihange, Cattenom, Fessenheim, Beznau, Leibstadt, Mühleberg, Gösgen, Temelin, Dukovany, Ringhals, Dungeness, Sizewell und Hinkley Point? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er- kenntnisse zu konkreten Genehmigungssituationen über den Betrieb ausländischer Anlagen. Hier kommt es da- rauf an, wie die tatsächliche Rechtslage in den genann- ten Ländern ist. Zudem wäre die konkrete Genehmi- gungssituation für jedes einzelne Kernkraftwerk, KKW, zu bewerten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob eine zeitlich unbeschränkte Genehmigung vorliegt, ob Genehmigungsänderungen erfolgen oder ob immer nur eine befristete Genehmigung bestand. Die vom französischen Staatspräsidenten Hollande im September 2012 in Aussicht gestellte Stilllegung des KKW Fessenheim, zuletzt von ihm im Januar 2015 ohne konkrete Terminankündigung angesprochen, hat die französische Umweltministerin Royal in einem Brief- wechsel mit Bundesumweltministerin Dr. Hendricks An- fang des Jahres mit Verweis auf das geplante, aber noch nicht verabschiedete französische Energiewendegesetz grundsätzlich bekräftigt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 25): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Sach- verhalt der kürzlich von Areva und der französischen Atom- aufsicht ASN bekanntgegebenen Anomalien in Deckel und Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraft- werk-Neubauvorhaben Flamanville 3 (vergleiche Pressemit- teilungen von Areva und ASN vom 7. April 2015), und inwie- fern entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Bodenkalotte aufgrund dieser Anomalien nicht mehr dem kerntechnischen Regelwerk Frankreichs? Über das europäische Netzwerk der Aufsichtsbehör- den wurde die Bundesregierung über Befunde in der Materialzusammensetzung einer Vergleichskomponente zum Reaktordruckbehälter des Neubauvorhabens Fla- manville 3 informiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Bundesregierung hat der Hersteller AREVA an einer nichtverbauten Deckelkalotte, die nach Ansicht des Her- stellers hinsichtlich des Herstellungsverfahrens für den Reaktordruckbehälter in Flamanville 3 repräsentativ sei, nachträgliche Materialqualitätsprüfungen durchgeführt. Durch diese Prüfungen wurden nach französischem gel- tendem Regelwerk unzulässige Unregelmäßigkeiten in der Homogenität der Materialzusammensetzung des ver- wendeten Stahls festgestellt und der französischen atom- rechtlichen Aufsichtsbehörde angezeigt. Bei den Befunden handelt es sich um lokale erhöhte Kohlenstoffkonzentra- tionen im Stahl, die zu einer geringeren Widerstandsfä- higkeit des Werkstoffs gegen schlagartige Beanspru- chungen führen. Entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen wer- den Errichtungen und Betrieb von Kernkraftwerken auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Regelwerke ge- nehmigt und beaufsichtigt. Eine sicherheitstechnische Bewertung vonseiten der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegt noch nicht vor. AREVA wird un- ter enger Aufsicht der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde neue Untersuchungen zur Nachbewer- tung durchführen. Die Bundesregierung wird weiterhin die Entwicklungen in Frankreich aufmerksam verfolgen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26): Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregie- rung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rück- transport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbei- tung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Be- treiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundes- regierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energie- werke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt? Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehäl- terlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlö- sungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbe- wahrt werden. 9470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schles- wig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwi- schenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Ver- einbarung für gescheitert erklärt. Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frank- reich und dem Vereinigten Königreich befindlichen ra- dioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in ei- nem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht. Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27): Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der End- lager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlos- sene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen, und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ab August 2015 überflüssig zu machen? Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instru- mente für eine möglichst frühzeitige Sicherung poten- zieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kom- mission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzli- che Regelungen zur Sicherung aller potenziellen Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt (K-Drucksache/AG2-11). Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Verände- rungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Ver- änderungssperren-Verordnung. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 28): Wie viel Boden ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren durch Erosion verloren gegangen, und welche konkreten Bodenschutzmaßnahmen wurden insbesondere an den Stellen ergriffen, wo Erosionsereignisse Mitauslöser von Unfallgeschehen auf Bundesautobahnen bzw. -straßen waren (zum Beispiel Massenkarambolage auf der A 19 im April 2011, bitte unter Nennung von Beispielen konkreter Boden- schutzmaßnahmen an konkreten Streckenabschnitten der Bundesstraßen)? Aufgrund der Vielzahl an Einflussgrößen sind Aussa- gen zum tatsächlichen Ausmaß der Erosion auf Bundes- ebene schwer zu treffen. Auch werden aufgrund der komplexen Vorgänge Erosionsverluste in Deutschland messtechnisch nicht erfasst. Zudem sind für die Erhe- bung und Pflege von Bodendaten die Länder zuständig, und gleichzeitig werden viele Daten für landwirtschaft- lich genutzte Böden bei den Landwirtschaftsbehörden vorgehalten. Umfassende Daten liegen somit der Bun- desregierung nicht vor. Anhaltspunkte können jedoch Prognosen und Simulationsmodelle oder Beobachtungen liefern. Einen systematischen Ansatz hinsichtlich der Boden- verluste speziell durch Wassererosion gibt es seit dem Jahr 2000 in Niedersachsen und seit kurzem in Baden- Württemberg. Kartiert werden Ereignisse, bei denen Erosion sichtbar ist. Die über zehnjährigen Beobachtun- gen in Niedersachsen lieferten folgende Erkenntnisse: – Bei einzelnen Ereignissen betrug der Bodenverlust zwischen weniger als 1 Tonne bis hin zu 50 Tonnen Boden pro Hektar. – Der durchschnittliche Bodenverlust auf allen Beob- achtungsflächen reichte von 1,4 bis 3,2 Tonnen pro Hektar und Jahr. – Der durchschnittliche Bodenverlust auf den stark ge- fährdeten Flächen betrug mehr als 5 Tonnen pro Hek- tar und Jahr. Nach Angaben des Umweltbundesamtes weisen nach gegenwärtigem Stand 14 Prozent der ackerbaulich ge- nutzten Flächen für das Bezugsjahr 2007 eine mittlere langjährige Gefährdung von mehr als 3 Tonnen pro Hek- tar und Jahr auf. Erkenntnisse hinsichtlich konkreter Bodenschutz- maßnahmen an Stellen, an denen Erosionsereignisse Mitauslöser von Unfallgeschehen auf Bundesautobah- nen bzw. -straßen waren, liegen der Bundesregierung nicht vor. Jedoch soll bei der geplanten Novellierung der Bundes-Bodenschutzverordnung die Möglichkeit für Anordnungen zur Gefahrenabwehr bei Winderosion ver- ankert werden. Die aktuell gültige Verordnung enthält lediglich Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Boden- erosion durch Wasser. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 29): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit keine allgemeine Budget- hilfe mehr auszahlen und darüber hinaus sich dafür einsetzen möchte, dass die allgemeine Budgethilfe der Europäischen Union zurückgefahren wird, wie die Nachrichtenagentur dpa Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9471 (A) (C) (D)(B) am 10. April 2015 berichtete (1.10 Uhr: „Müller will keine di- rekte Finanzhilfe für Entwicklungsländer“), und auf welche konkreten Erfahrungen oder Evaluierungen, die solche Schritte nahelegten, stützt sie sich dabei? Die von Ihnen zitierte Meldung basiert auf einem Pressebriefing, welches Bundesminister Dr. Müller an- lässlich seiner Reise nach Westafrika gegeben hat. Im Fokus der Reise standen Fragen des Wiederaufbaus nach der Ebola-Krise. In Hinblick auf die allgemeine Budget- hilfe hat Bundesminister Dr. Müller unter Bezugnahme auf die von ihm während der Reise besuchten Länder – Ghana und Liberia – nochmals darauf hingewiesen, dass Deutschland strenge Maßstäbe an die Vergabe von Budgethilfe setzt und dieses Instrument nur in Ausnah- mefällen einsetzt, wenn eine effektive und transparente Kontrolle der Mittelverwendung sichergestellt ist. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 30): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, nun doch und noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, BND, für die Überwachung von Telefonaten und E-Mails von Ausländern im Ausland-zu-Ausland-Verkehr vorzulegen, nachdem der BND und das Bundeskanzleramt bisher mit der „Weltraum- theorie“ argumentierten, deutsche Gesetze würden für Aus- länder im Ausland nicht gelten, und soll diese gesetzliche Re- gelung lediglich die bisherige Praxis festschreiben, die durch Strafrechtslehrer sowie einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig angesehen wird, oder eine Kontrolle etwa durch die G-10-Kommission vorsehen, wie sie bei Grundrechtsträgern vorgeschrieben ist (Der Spiegel vom 11. April 2015; https://netzpolitik.org vom 16. April 2015)? Das Bundeskanzleramt arbeitet an einer klarstellen- den Befugnisregelung für die strategische Fernmeldeauf- klärung durch den Bundesnachrichtendienst, BND. Bei der Klarstellung geht es um die Überwachung von Kom- munikationen zwischen Ausländern im Ausland aus dem Inland heraus. Einzelheiten und Ausgestaltung der Rege- lung werden derzeit noch erarbeitet und müssen an- schließend im Ressortkreis abgestimmt werden. Die Regelungen des G-10-Gesetzes bleiben unbe- rührt. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 31): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da- raus, dass sich die USA im Rahmen der EU-Konsultation zu endokrinen Disruptoren mit Verweis auf den Handel gegen eine strenge Regulierung dieser hormonell wirksamen Sub- stanzen ausgesprochen haben, und lässt dies aus Sicht der Bundesregierung eine andere Einschätzung zu, als dass sich die USA in den unter dem Transatlantischen Freihandelsab- kommen TTIP geplanten gemeinsamen Regulierungsforen je- weils gegen eine vorsorgeorientierte Regulierung aussprechen werden, wenn dadurch Exportmodelle bedroht sein könnten? Die Stellungnahme der US-Regierung im Rahmen der EU-Konsultation zu endokrinen Disruptoren macht die grundlegenden Unterschiede zwischen den Regelungs- ansätzen und Regulierungsphilosophien beiderseits des Atlantiks im Chemikalienbereich deutlich. Diese Unterschiede sind der Grund für die von der Bundesregierung auch in Brüssel mit Nachdruck vertre- tene Forderung, dass die Zusammenarbeit im Chemika- lienbereich einem abschließenden und limitierten Ansatz folgen soll, so, wie er in den Kommissionspapieren zum Chemikalienanhang beschrieben ist. Zu dem in der Stellungnahme der US-Regierung zu endokrinen Disruptoren hervorgehobenen Bereich der Pflanzenschutzmittel ist darauf hinzuweisen, dass das hierzu vorliegende TTIP-Positionspapier der EU-Kom- mission bereits ausdrücklich feststellt, dass die EU-Vor- schriften zur Regulierung von endokrinen Disruptoren weiterhin Anwendung finden sollen. Nach dem Verhand- lungsmandat der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission muss das Recht der Vertragsparteien erhalten bleiben, die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele wie Gesundheit-, Verbraucher- und Umweltschutz erfor- derlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig er- scheinenden Schutzniveau zu treffen. Hierzu gehört auch das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorge- prinzip. Die Bundesregierung achtet sorgfältig auf die Verwirklichung dieser für den Umwelt- und Verbrau- cherschutz zentralen Maßgabe. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 32): Welche persönlichen Gespräche zwischen dem Bundes- kanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, (bitte unter Angabe des Datums und konkre- ten Inhalts des Gesprächs) gab es im Jahr 2015 zu den Vor- schlägen aus dem BMWi für eine „Klimaabgabe“ für alte Kohlekraftwerke, und welche Position vertritt diesbezüglich das Bundeskanzleramt auch im Hinblick auf das 40-Prozent- Klimaschutzziel bis zum Jahr 2020 und die anstehenden Bera- tungen beim G-7-Gipfel und der UN-Klimakonferenz in Pa- ris? Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverant- wortung. Diese ist vorliegend noch nicht abgeschlossen, sodass zu den Positionen der beteiligten Stellen der Bun- desregierung und diesbezüglichen Gesprächen keine Auskunft erteilt werden kann. Die Bundesregierung wird sich, auch im Hinblick auf die Beratungen beim G-7- Gipfel und im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris, nach Abschluss der gegenwärtig vom BMWi durchge- führten Beteiligung der betroffenen Kreise eine Meinung zur Ausgestaltung eines zusätzlichen Beitrags unter be- sonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels in Höhe von 22 Millio- nen Tonnen CO2 zu dem nationalen Klimaschutzziel von minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 bilden. Eine wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms Klima- 9472 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) schutz 2020 zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels ist wichtig für die internationale Glaubwürdigkeit und Ent- schlossenheit von Deutschland beim Klimaschutz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Terlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 33): Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens we- gen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, EED, der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, und welche Antwort hat die Europäische Kom- mission zu den Schreiben der Bundesregierung vom 19. Sep- tember 2014 und 7. Januar 2015 gegeben? Die Europäische Kommission, KOM, hat das Ver- tragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der vollständigen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie am 22. Juli 2014 mit Übersendung eines sogenannten Mahnschreibens eingeleitet. Die Bundesregierung hat mit den genannten Mitteilungen der Bundesregierung geantwortet. Am 16. April 2015 hat die Bundesregierung der Kommission zudem eine weitere ergänzende Mittei- lung zukommen lassen. Die KOM hat das Vertragsver- letzungsverfahren bisher weder mit der nächsten Stufe („begründete Stellungnahme“) fortgesetzt, noch hat sie das Verfahren eingestellt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 34): Hat die Bundesregierung inzwischen eine Rückmeldung der Europäischen Kommission zu ihrer Meldung zu Artikel 7 EED vom 5. Juni 2014 erhalten, und akzeptiert die Europäi- sche Kommission die Anrechnung der Lkw-Maut und der Luftverkehrsteuer als Maßnahme der Zielerreichung nach Ar- tikel 7 EED? Die Bundesregierung hat am 19. März 2015 ein Aus- kunftsersuchen der EU-Kommission „zur Umsetzung verschiedener Bestimmungen des Artikels 7 und des An- hangs V der Richtlinie 2012/27/EU“ erhalten. Dieses Auskunftsersuchen ist als sogenanntes EU-Pilotverfah- ren ausgestaltet, im Rahmen dessen die Mitgliedstaaten lediglich um weitere Informationen oder Klarstellungen gebeten werden. Dementsprechend enthält die Rückmeldung der EU- Kommission auch noch keine Positionierung in dieser Frage. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 36): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Selbstmordreihe und Mordserie in der Ukraine, welcher bis- her mindestens acht oppositionelle Politiker und Journalisten sowie Beamte aus dem früheren Umfeld der Partei der Regio- nen zum Opfer gefallen sind (www.bbc.com/news/world- europe-32329512; www.rferl.org/content/suicide-homicide- ukraine-officials/26888375.html)? Die Bundesregierung hat über die einschlägigen Me- dienberichte hinaus keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Todesfällen. Sie sieht keine Veranlassung, sich an Spekulationen über eventuelle Zusammenhänge zwischen den einzelnen Todesfällen zu beteiligen. Die Bundesregierung verurteilt die Morde und erwar- tet, dass die zuständigen ukrainischen Behörden diese umgehend und vollständig aufklären werden. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 37): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um auf den zuständigen Gouverneur von Pennsylvania, Tom Wolf, dahingehend einzuwirken, dass die akute Gesundheitskrise des Journalisten Mumia Abu-Jamal, der 29 Jahre lang in US-amerikanischen Todestrakten saß und nun seit über 33 Jahren im Gefängnis sitzt, möglichst bald ge- lindert wird (www.freiheit-fuer-mumia.de/mk.htm)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor- mationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversor- gung im Fall Abu Jamals unzureichend war. Sie geht aber fest davon aus, dass die US-Justizbehörden gegebe- nenfalls noch notwendige Schritte zur weiteren Behand- lung von Herrn Abu Jamal einleiten werden. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 38): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Verweigerung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung für Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy, wo Mumia Abu-Jamal seit drei Jahren im Regelvollzug ist (www.freiheit-fuer-mumia.de), einem Tötungsversuch durch monatelang unterlassene Hilfeleistung gleichkommt (bitte be- gründen)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass In- haftierte ebenso wie Nichtinhaftierte ein Grundrecht auf eine ausreichende Gesundheitsversorgung haben. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor- mationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversor- gung im Fall Abu Jamals unzureichend war. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4641, Frage 39): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9473 (A) (C) (D)(B) Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in deutsch- amerikanischen Gesprächen die Tatsache, dass die Gesund- heitsversorgung für Insassen in Gefängnissen in den USA weitgehend in privater Hand ist und sich dadurch vor allem an Gewinnen orientiert und es dadurch zum völlig unnötigen Tod vieler Hunderter von Gefangenen in jedem Jahr kommt (www.prisonlegalnews.org/news/2014/mar/15/corizon-needs- a-checkup-problems-with-privatized-correctional-healthcare/) (bitte begründen)? Die Bundesregierung thematisiert im Rahmen des zwischen der EU und den USA geführten Dialogs regel- mäßig auch menschenrechtspolitische Themen. Die letzten Konsultationen der EU mit den USA zu Menschenrechten fanden in Washington am 20. Februar 2015 statt. Dabei wurden unter anderem auch die Haft- bedingungen in den USA thematisiert. Falls es in amerikanischen Gefängnissen problemati- sche Zustände hinsichtlich der Gesundheitsversorgung gibt, ist es die Aufgabe der amerikanischen Regierung bzw. Justizverwaltung, diesen abzuhelfen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 40): Was unternimmt das Auswärtige Amt, AA, konkret dage- gen, dass auch Captcha-Schutzvorrichtungen bei der Online- terminvergabe für Visa weltweit, aber insbesondere aktuell in Beirut (vergleiche Mitteilung des AA an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf der Ausschussdrucksache 18(4)293), von professionellen Terminhändlern umgangen werden, etwa durch vorbereitete schnelle händische Eingaben in Kombination mit Programmen, die die Freischaltung von Terminen automatisch registrieren, und welche Schlussfolge- rungen zieht das AA daraus, dass nach glaubhaften Infor- mationen, die der Fragestellerin vorliegen, Termine für die deutsche Botschaft im Libanon durch „Reisebüros“ bereits für 1 300 Euro pro Person verkauft werden sollen (bitte ausführen)? Das Auswärtige Amt betrachtet Versuche, sogenannte Captcha-Schutzvorrichtungen automatisiert zu umge- hen, als Hacker-Angriff. Erkannte Angriffe werden dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, übergeben und an die deutschen Ermittlungsbehör- den weitergeleitet. IT-Sicherheitsmaßnahmen halten grundsätzlich nur so lange vor, bis sich Angriffstechnologien auf diese Neue- rungen eingestellt haben. Technische und organisatori- sche Regelungen werden daher gegebenenfalls neuen Bedrohungsszenarien kurzfristig angepasst. Am 14. April 2015 wurde eine neue Version der Terminvergabe-Soft- ware „RK-Termin“ eingeführt, die einen verbesserten Captcha-Generator einsetzt. Gegen einen Verkauf von in RK-Termin bereits ge- buchten Terminen sind organisatorische Vorkehrungen getroffen worden: – Zur Terminbuchung müssen die Antragstellerdaten zwingend korrekt eingegeben werden, da diese am Einlass der Visastelle überprüft werden. – Eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht mög- lich. Die Botschaft in Beirut weist auf ihrer Webseite aus- drücklich darauf hin, dass sie nicht mit Agenturen zu- sammenarbeitet, die gegen Bezahlung Termine für An- tragsteller buchen. Das Auswärtige Amt nimmt Vorgänge, in denen Dritte die schwierige Situation von Flüchtlingen ausnut- zen wollen, ernst und arbeitet daher auch weiterhin an Verfahren zur Optimierung der Terminvergabe. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4641, Frage 41): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den einzelnen Kritikpunkten gezogen, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit in seinem Prüfbericht vom 13. September 2012 hinsichtlich Anlage und Struktur der beim Bundeskrimi- nalamt geführten Zentraldatei „Politisch motivierte Krimina- lität-links – Zentralstelle“ („PMK-links Z“) aufgeführt hat, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat sie aus einer allfälligen, vom Bundesbeauftragten empfohlenen Überprüfung weiterer Zentraldateien gezogen? In seinem Kontrollbericht zur PMK-links – Zentral- stelle aus dem Jahr 2012 hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dem Bun- deskriminalamt, BKA, datenschutzrechtliche Hinweise für die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Be- stimmungen zur Datenspeicherung gegeben. Diese Hin- weise wurden vom BKA aufgenommen und waren An- lass für eigene Überprüfungen in der Datei PMK-links – Zentralstelle und den weiteren im BKA geführten Zen- traldateien. Soweit Speicherungen festgestellt wurden, die nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Hinweisen der BfDI standen, wurden diese gelöscht. Das BKA hat als Konsequenz aus den Beanstandun- gen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Fortbildung intensiviert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend sensibili- siert und neue Fachunterlagen für die Sachbearbeiterin- nen und Sachbearbeiter erstellt. Die Beratung und Kontrolle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ih- rer Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern hat zu einer Ver- besserung des Datenschutzes im Bereich der Zentralda- teien des BKA geführt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 42): Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag welche gesetzlichen Änderungsvorschläge vorlegen, um – wie von der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie (Richtli- nie 2013/33/EU) vorgeschrieben – schutzbedürftigen Asylsu- 9474 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) chenden einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und insbesondere psychologischer Behandlung und Betreu- ung zu garantieren? Nach den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie gewähren die Mitgliedstaaten Antragstellern mit besonderen Be- dürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizini- sche oder sonstige Hilfe einschließlich einer geeigneten psychologischen Betreuung. Die Richtlinie gibt also vor, eine medizinische Ver- sorgung angepasst an die Bedürfnisse im Einzelfall si- cherzustellen. Die Bundesregierung prüft derzeit die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU, dies betrifft auch die Aspekte der medizinischen und psycho- logischen Behandlung oder Betreuung. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 43): In welchen Bundesländern und in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird nach Kenntnis der Bundesregie- rung das Vorliegen einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtli- chen Ermessensentscheidungen berücksichtigt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesre- gierung gegebenenfalls aus dieser Praxis (bitte begründen)? Selbstverständlich ist bei einer ausreisepflichtigen Person im Rahmen von aufenthaltsbeendenden Maßnah- men zu prüfen, ob eine Behandlung einer Krankheit im Zielstaat möglich ist oder nicht. Nach geltender Rechts- lage ist dieser Umstand im Rahmen der Ermessensaus- übung zu berücksichtigen und von einer Abschiebung gegebenenfalls abzusehen. Insoweit sieht die Bundesre- gierung auch keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Da das AufenthG von den Ländern vollzogen wird, liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse zu einzelnen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Aus- länderbehörden in den Bundesländern fehlerfreie Ermes- sensentscheidungen treffen und in diesem Zusammen- hang HIV-Infektionen berücksichtigen, wenn dies für die Entscheidung von Bedeutung ist. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts- hofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 27. Mai 2008 – 26565/05) stellt die Abschiebung eines Auslän- ders, der an einer schweren psychischen oder physischen Krankheit (in dem konkreten Fall: Aids) leidet, nur in Ausnahmefällen eine Verletzung von Artikel 3 der Euro- päischen Menschenrechtskonvention dar. Allein die Ver- schlechterung der Lebenssituation und der Lebenserwar- tung wäre dafür nicht ausreichend. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Vorliegen einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtlichen Ermes- sensentscheidungen berücksichtigt wird, geht aber da- von aus, dass dort die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 3 der Euro- päischen Menschenrechtskonvention bekannt ist. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 44): Welche Auswirkungen hat die Einstellung der Seenotret- tungsmission Mare Nostrum und die Einrichtung der Frontex- Mission Triton nach Kenntnis der Bundesregierung seit No- vember 2014 auf die gesamte Zahl der Schutzsuchenden, die aufgrund fehlender legaler Einreisemöglichkeiten den gefähr- lichen Weg über das Mittelmeer wählen (bitte nach Monat im Vergleich zum Vorjahr aufschlüsseln), gehabt? Konkrete Angaben in Bezug auf etwaige Auswirkun- gen für die Zahl der Schutzsuchenden bezogen auf Mare Nostrum und Triton sind nicht möglich. Seit dem Beginn der Operation Triton im November 2014 wurden entlang der zentralmediterranen Route circa 28 000 – inzwischen vielleicht sogar 30 000 – Menschen aus Seenot gerettet. Allein in diesem Jahr wurden bis Mitte April circa 19 000 Menschen gerettet. Zu Zeiten von Mare Nostrum – also im Vergleichszeitraum 2014 – waren es ungefähr ebenso viele (19 600). Bei der Diskussion um den Um- fang und die Reichweite von Triton ist daher zu berück- sichtigen, dass die Zahl der aus Seenot geretteten Men- schen im Vergleich zu Mare Nostrum unverändert hoch ist. Auch die Zahl der im Mittelmeer eingesetzten militä- rischen und grenzpolizeilichen Mittel ist nahezu iden- tisch. Letztlich kann sich kein Kapitän, egal ob es sich um ein ziviles oder ein staatliches Schiff handelt, seiner Verpflichtung zur Seenotrettung entziehen. Entschei- dend ist, welches Schiff in der Nähe des Unglücksortes ist. Es ist eine Tatsache, dass alle Frontex-koordinierten Rettungseinsätze der Operation Triton unmittelbar vor der libyschen Küste erfolgen. Und das, obwohl der Ein- satz an der europäischen Außengrenze erfolgen müsste. Angesichts der dramatischen Ereignisse des letzten Wochenendes ist die Frage nach einer gesamteuropäi- schen Lösung dringlicher denn je. Migration darf nicht zu einer Angelegenheit von Leben und Tod werden. Eine EU-weite Aktion darf jedoch den Machenschaften men- schenverachtender Schleuserbanden nicht in die Hände spielen und das tödliche Risiko befeuern. So komplex wie die Ursachen sind, so komplex ist leider auch die er- hoffte Lösung. Ein geeignetes Maßnahmenbündel haben die Rats- schlussfolgerungen des JI-Rates vom Oktober 2014 auf- gezeigt. Am 20. April 2015 haben die EU-Innen- und Außenminister konkrete Maßnahmen zur Rettung Schiffbrüchiger vor der libyschen Küste beraten und den von der Kommission vorgeschlagenen sogenannten Zehn-Punkte-Plan im Allgemeinen begrüßt. Die Diskus- sion hierzu wird auf der Sondersitzung des Europäischen Rates am 23. April 2015 fortgesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9475 (A) (C) (D)(B) Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 45): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den am Rande des EU-Innenministertreffens unter einigen Innenminis- tern, darunter der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, diskutierten italienischen Vorschlag, dass zur Ab- schreckung von Flüchtlingen „Marineeinheiten aus Drittlän- dern … in der Nähe Libyens eingreifen und Migranten in See- not retten … und danach zu ihren eigenen Häfen bringen“ sollen (Non-Paper, veröffentlicht auf www.statewatch.org/ news/2015/mar/italian%20med.pdf), und unterstützt sie die- sen Vorschlag (bitte begründen)? Italien hat am Rande des vergangenen EU-Justiz- und Innenministertreffens ein inoffizielles Papier vorgelegt. Das Papier wurde weder Gegenstand von Beschlüssen noch Grundlage gemeinsamer Positionen. Das italieni- sche Diskussionspapier enthält jedoch wichtige Ansätze, die aus Sicht der Bundesregierung unterstützt werden können: Die Bundesregierung spricht sich ebenfalls dafür aus, dass Seenotrettung vor der nordafrikanischen Mittel- meerküste notwendig ist, um schiffbrüchige Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung unterstützt daher nordafrikanische Mittelmeeranrainer, um ihren Aufgaben im Bereich der Seenotrettung nachkommen zu können. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das mit- tel- und langfristige Engagement der Europäischen Union in der Region, um wirtschaftliche und rechtsstaat- liche Entwicklung in den betroffenen Gesellschaften der Herkunfts- und Transitstaaten nachhaltig zu entwickeln. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra- gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Fragen 46 und 47): Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neona- zistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“, „Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das Bun- desamt für Verfassungsschutz, BfV, im Rahmen der „Opera- tion Rennsteig“ in Thüringen angeworben und geführt hat, sind im BfV vorhanden? Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neona- zistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“, „Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das BfV im Rahmen der „Operation Rennsteig“ in Thüringen angeworben und geführt hat, sind dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Unter- suchungsausschuss) vorgelegt worden? Zu Fragen 46: Bei den Akten zu den ehemaligen VM „Tusche“, „Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ erfolgt der- zeit eine erweiterte (Teil-)Rekonstruktion. Die Arbeiten dauern noch an. Erst nach Abschluss dieser Rekonstruk- tion wird die Gesamtzahl der im Bundesamt für Ver- fassungsschutz zu diesen ehemaligen VM noch vor- liegenden „Quellenmeldungen“ und „Treffberichte“ feststehen. In den nicht vernichteten Akten zu den ehemaligen VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ liegen im Bundes- amt für Verfassungsschutz 6, 4 bzw. 14 Quellenmeldun- gen vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Anzahl der vor- liegenden Treffberichte aus Geheimschutzgründen keine Angaben machen kann. Fragen zur Art und Weise der Quellenführung betreffen den operativen Kernbereich der Nachrichtendienste. Der Schutz von Details zu Ar- beitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichten- dienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner Einhaltung hängt die Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung ab. Die Anzahl der Treffberichte über einen bestimmten Führungszeitraum lassen Rückschlüsse auf die Trefffre- quenz VM – VM-Führer und damit auf Details zur kon- kreten Ausgestaltung von VM-Verhältnissen zu. Im Falle des Bekanntwerdens dieser operativen Details wird die Gegenseite in die Lage versetzt, ihre eigenen Über- wachungsmaßnahmen bei Personen, die der Zusammen- arbeit mit dem Verfassungsschutz verdächtigt werden, entsprechend anzupassen; die Wahrscheinlichkeit der Enttarnung weiterer Quellen wird damit erhöht. Die sich aus einer Offenlegung der Informationen erge- benden negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungs- schutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Perso- nen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abgewogen werden. Daraus folgt, dass auch eine Beantwortung in diesem öffentlichen Rahmen ausscheidet. Zu Frage 47: Die Bundesregierung hat allen Mitgliedern des NSU- Untersuchungsausschusses sämtliche zum damaligen Zeitpunkt rekonstruierten bzw. nicht vernichteten VM- Akten zur „Operation Rennsteig“ in ungeschwärzter Form im sogenannten Treptow-Verfahren zur Einsicht- nahme vorgelegt. Konkrete Angaben zur Anzahl der vorgelegten „Quel- lenmeldungen“ zu den ehemaligen VM „Tusche“, „Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ liegen Ihnen bereits vor. Die Bundesregierung hat die Zahlen in der Kleinen Anfrage „Rekonstruktion vernichteter V-Mann Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz im NSU- Komplex“ (Bundestagsdrucksache 18/4636) genannt. Hierauf verweise ich mit einer Ausnahme: Aufgrund eines Übertragungsfehles wurde die Anzahl der Quellenmeldungen im Fall „Tobago/Investor“ in der genannten Kleinen Anfrage mit 27 angegeben. Richtig ist, dass sich 10 „Quellenmeldungen“ in der Akte befin- den. 9476 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 (A) (C) (D)(B) Auch aus den nicht vernichteten Akten zu den ehema- ligen VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ wurden alle vorhandenen „Quellenmeldungen“ vorgelegt. Das sind – wie ich eben in der Antwort zu Frage 46 ausgeführt habe – zum ehemaligen VM „Tonfall“ 6, zum ehemali- gen VM „Trapid“ 4 und zum ehemaligen VM „Terrier“ 14 „Quellenmeldungen“. Zur Anzahl der vorgelegten Treffberichte kann ich aus Geheimschutzgründen, wie auch schon in Frage 46 ausgeführt, keine Angaben machen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 48): Welche neuen Ergebnisse kann die Bundesregierung nach einem Austausch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur neuen Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte mitteilen, der nach Kenntnis des Fragestellers am 20. April 2015 stattgefunden hat (bitte die in der Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bun- destagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015 offengebliebe- nen Details der bereits in elf Wochen startenden Einrichtung mitteilen: Ausgestaltung und Arbeitsweise der Meldestelle, beteiligte deutsche polizeiliche Stellen zur Zusammenarbeit mit der Meldestelle, Unterschied der Meldestelle zur bisheri- gen Arbeit von „Check the Web“, Zusammenarbeit mit Inter- netdienstleistern), und welche weiteren Details kann die Bun- desregierung zu einem (trotz anderslautender Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015) nach meiner Kenntnis im Mai 2015 stattfindenden weiteren Treffen mit Internetdienstleistern zur Meldestelle für Inter- netinhalte mitteilen (bitte außer der Themensetzung auch die nach gegenwärtigem Stand Teilnehmenden benennen)? Europol hatte die Mitgliedstaaten für den 21. April 2015 zu einer Besprechung zum Thema Internet Referral Unit eingeladen. Neben Europol und den EU-Mitglied- staaten sollten die Europäische Kommission, der Coun- ter-Terrorism Coordinator und der Ratsvorsitz hieran teilnehmen. Der Termin sollte insbesondere genutzt werden, um aufbau- und ablauforganisatorische Fragen zu klären, und um Hinweise und Anregungen der Mitgliedstaaten zum Konzept zu diskutieren. Die Bundesregierung war durch das Bundeskriminalamt vertreten. Sie hat sich – wie bisher – für die Einrichtung einer EU Internet Re- ferral Unit ausgesprochen. Sie hat vor allem die Forde- rung aufrechterhalten, dass die EU Internet Referral Unit nicht mit Direktionsbefugnissen gegenüber den Mit- gliedstaaten ausgestattet wird. Weitere Informationen und Ergebnisse liegen auf- grund der zeitlichen Nähe der Veranstaltung noch nicht vor. Darüber hinaus ist im Mai 2015 ein Treffen von Euro- pol im Rahmen des Forums der EU-Kommission mit der Gemeinschaft der Internetdiensteanbieter vorgesehen. Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine über die Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 10. April 2015 hinausgehenden Informationen zu Themen oder Teilneh- mern vor. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 49): Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhand- lungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln, die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den 1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko- PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März 2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv ge- worden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argenti- nien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emi- rate, Saudi-Arabien, Russland)? Kommissar Avramopoulos hat in seiner Erklärung vom 27. März 2015 angekündigt, der EU-Kommission vorzuschlagen, dem Rat Verhandlungsempfehlungen für ein PNR-Abkommen der Europäischen Union mit Mexiko vorzulegen. Daraufhin hat die mexikanische Zollbehörde in einem Communiqué vom 31. März 2015 angekündigt, die Ver- pflichtung zur Übermittlung von PNR-Daten bis zum 1. Juli 2015 aufzuschieben. Mitte April hat Kommissar Avramopoulos dem Euro- päischen Parlament mitgeteilt, er habe der mexikani- schen Seite klargemacht, dass ein Abkommen nicht final zustande kommen könne, bevor der Europäische Ge- richtshof sein Gutachten zum Entwurf eines PNR-Ab- kommens mit Kanada vorgelegt habe. Verhandlungen des Rates der Europäischen Union mit Mexiko zum Thema PNR haben nicht stattgefunden. Zu den PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregie- rung gegenüber Russland verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3a) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/1630 vom 4. Juni 2014. Seitdem hat es keine weite- ren diesbezüglichen Kontakte mit Russland gegeben. Bezüglich der mexikanischen PNR-Forderungen und der von Mexiko angedrohten Strafzahlungen ist die Bun- desregierung primär in den zuständigen Ratsgremien der Europäischen Union und auch gegenüber der EU-Vertre- tung in Mexiko aktiv geworden, damit die EU-Kommis- sion einen Aufschub der Sanktionen bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die PNR-Datenübermittlung an Mexiko erwirkt. Daneben hat das Auswärtige Amt die PNR-Problematik aber auch bilateral gegenüber dem mexikanischen stellvertretenden Minister für multilate- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9477 (A) (C) (B) rale Beziehungen und Menschenrechte aufgenommen, um auf einen solchen Aufschub hinzuwirken. Gegenüber den anderen in der Frage aufgelisteten Staaten gab es keine PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregierung. Ergänzend verweise ich auf die Antwort der Bundes- regierung zu Frage 31 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 12. November 2014, nachzulesen im Plenarprotokoll 18/65, Anlage 2 auf Seite 6110 B. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 99. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Vereinbarte Debatte zur Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Bleser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Die Bundesregierung nimmt hier ihre Aufgabe in der
    Form wahr, dass die entsprechenden Institute eine Be-
    wertung vornehmen, die sie der EFSA, die zuständig ist,
    übermitteln. In dem Falle – das habe ich schon berich-
    tet – haben wir uns an die Übermittlungsfristen gehalten.
    Neuere Erkenntnisse werden ebenfalls bewertet. Es wird
    auch – das ist schon berichtet worden, wie mir zugegan-
    gen ist – eine Bewertung vorgenommen, wenn die ent-
    sprechenden Veröffentlichungen über die Grundlagen
    der Einschätzung der WHO zugänglich sind.

    Im Übrigen wird ein Dissensverfahren innerhalb der
    WHO durchgeführt, um die unterschiedlichen Stellung-
    nahmen der einzelnen Einrichtungen der WHO zu kon-
    zertieren.



Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Ebner, wenn Sie möchten, können Sie eine

zweite Nachfrage stellen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald Ebner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Danke, Frau Präsidentin. – Der Präsident des BfR,

    Professor Hensel, hat heute Morgen im Ausschuss für
    Ernährung und Landwirtschaft seine Einschätzung wie-
    derholt, dass ihn Funde von Glyphosat im Urin von
    Stadtbewohnern nicht überraschen, sondern zu erwarten
    waren. Gleichzeitig wissen wir, dass krebserregende
    Substanzen – und als solche hat die Internationale
    Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisa-
    tion Glyphosat nun einmal eingestuft – schon in gerin-
    gen Mengen hochproblematisch sein können, insbeson-
    dere dann, wenn sie über einen langen Zeitraum
    aufgenommen werden.

    Jetzt frage ich Sie: Plant die Bundesregierung in
    Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Menschen in
    diesem Land als ersten Schritt eine Ausweitung des Hu-
    manmonitorings auf Glyphosat zum Beispiel in Urin
    oder in Muttermilch, um die Belastung der Bevölkerung
    überhaupt quantifizieren zu können, und wird sie in Zu-
    kunft auch tierische Lebensmittel auf Glyphosatrück-
    stände überprüfen?