Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9461
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 22.04.2015
Dr. Bergner, Christoph CDU/CSU 22.04.2015
Gabriel, Sigmar SPD 22.04.2015
Gehrcke, Wolfgang DIE LINKE 22.04.2015
Groth, Annette DIE LINKE 22.04.2015
Hartmann
(Wackernheim),
Michael
SPD 22.04.2015
Hochbaum, Robert CDU/CSU 22.04.2015
Kassner, Kerstin DIE LINKE 22.04.2015
Koschyk, Hartmut CDU/CSU 22.04.2015
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.04.2015
Rawert, Mechthild SPD 22.04.2015
Rebmann, Stefan SPD 22.04.2015
Dr. Rosemann, Martin SPD 22.04.2015
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
22.04.2015
Werner, Katrin DIE LINKE 22.04.2015
Zertik, Heinrich CDU/CSU 22.04.2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ulrich Kelber auf die Frage der
Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4641, Frage 6):
Welche Gefahr für die kleine und mittelständische Touris-
muswirtschaft sieht die Bundesregierung, wenn die Novellie-
rung der EU-Pauschalreiserichtlinie dazu führt, dass sich Rei-
sebüros, deren Haupttätigkeit in der Vermittlung von Reisen
besteht, wie Reiseveranstalter gegen Insolvenz absichern
müssen?
Ihre Frage ist zum Glück eine hypothetische. Es wäre
in der Tat für kleine und mittlere Reisebüros wirtschaft-
lich kaum zu leisten, wenn sie ebenso wie Reiseveran-
stalter die auf die Reiseleistung gezahlten Vorauszahlun-
gen und den Rücktransport der Reisenden für den
Insolvenzfall absichern müssten. Die Bundesregierung
hat daher bei den bisherigen Verhandlungen zur Novel-
lierung der Pauschalreiserichtlinie nicht nur Ziele des
Verbraucherschutzes verfolgt, sondern sich auch für eine
Begrenzung der Verantwortung des Reisevermittlers ein-
gesetzt. Dies ist nach dem derzeitigen Stand der Ver-
handlungen auch gelungen:
Der vom Ministerrat vorgeschlagene Text unterschei-
det ganz klar zwischen einer umfassenden Insolvenzab-
sicherungspflicht des Veranstalters einer Pauschalreise
(Artikel 15) und einer beschränkten Insolvenzabsiche-
rungspflicht eines Unternehmers, der den Reisenden le-
diglich bei der Zusammenstellung von Reiseleistungen
verschiedener Anbieter unterstützt (sogenannte Bau-
steinreise – Artikel 17). Im letzteren Fall muss der Un-
ternehmer lediglich bei ihm eingehende Zahlungen für
den Fall seiner eigenen Insolvenz absichern. Hat sich der
Unternehmer – etwa eine Fluggesellschaft – zugleich
selbst zur Beförderung des Reisenden verpflichtet, so
muss er zudem die Rückreise für den Fall seiner Insol-
venz absichern.
Ein Reisebüro agiert in aller Regel als Vermittler zwi-
schen den Reisenden und den Reiseleistungserbringern.
Es erbringt nicht selbst Reiseleistungen und kann auch
die Bezahlung der Reiseleistungen so organisieren, dass
Vorauszahlungen nicht bei ihm eingehen, sondern direkt
an die Leistungserbringer gezahlt werden. Ein Reisebüro
wird daher auch nach der Novellierung der Pauschalrei-
serichtlinie in aller Regel keine Insolvenzabsicherung
benötigen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4641, Frage 7):
Wie viele Beschwerden sind aufgrund von Uneinigkeiten
bzw. Streitigkeiten mit der Kraftfahrzeugversicherung bezüg-
lich des zu leistenden Schadenersatzes bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, in den letzten fünf
Jahren eingegangen, und in wie vielen Fällen mussten im Er-
gebnis der Prüfung der Beschwerden aufsichtsrechtliche Maß-
nahmen gegen Versicherungsunternehmen eingeleitet wer-
den?
Nach Mitteilung der BaFin wurden in den Jahren
2010 bis 2014 in der BaFin 2 441 Beschwerden zur
Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung bearbeitet,
die aufgrund der erfassten Beschwerdegründe als „Unei-
nigkeiten bzw. Streitigkeiten bezüglich des zu leistenden
Schadensersatzes“ angesehen werden können.
Etwa 80 Prozent der Beschwerden waren unbegrün-
det. In jeder vierten unbegründeten Beschwerde hat das
jeweils betroffene Versicherungsunternehmen jedoch
aus Kulanz eine Regulierung vorgenommen.
Anlagen
9462 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Bei den begründeten Beschwerden handelte es sich
nach Würdigung seitens der BaFin um Einzelfälle, so-
dass zur Wahrung des kollektiven Verbraucherschutzes
keine Notwendigkeit für aufsichtsrechtliche Maßnahmen
bestand.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641,
Frage 8):
Plant die Bundesregierung einen Steuerbonus für mehr
Einbruchschutz, und, wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet
werden?
Am 16. April 2015 haben die geschäftsführenden
Vorstände der Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlos-
sen, die Einbruchskriminalität wirksamer zu bekämpfen.
Mit den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizien-
ten Bauen und Sanieren und „Altersgerecht Umbauen“
sind bereits Maßnahmen zur Einbruchsicherung förder-
fähig. Zudem werden die steuerliche Absetzbarkeit von
Investitionen in diesem Bereich sowie weitere Förder-
möglichkeiten und Änderungen im Bundesrecht geprüft.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641,
Frage 9):
Welche Gegenfinanzierung ist im Fall der Einführung ei-
nes Steuerbonus für mehr Einbruchschutz vorgesehen, und in-
wiefern soll er an den Steuerbonus zur energetischen Gebäu-
desanierung gekoppelt sein?
Zu einer Prüfung einer steuerlichen Lösung gehört
naturgemäß auch die mögliche Gegenfinanzierung. Alles
Weitere hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 10):
Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die
vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar
Gabriel, in der 15. Kalenderwoche medial angekündigte fi-
nanzielle Unterstützung des Bundes (vergleiche www.zeit.de/
politik/deutschland/2015-04/gabriel-fluechtlinge-kosten) für
die Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung
und Betreuung der steigenden Zahl von Flüchtlingen umzu-
setzen, und in welcher Höhe wird diese gewährt werden?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Ver-
handlungen mit den Ländern. Einzelheiten stehen noch
nicht fest.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 11):
In welcher Höhe und wann beabsichtigt die Bundesregie-
rung, die unter anderem von der Ministerpräsidentenkonfe-
renz am 26. März 2015 und den kommunalen Spitzenverbän-
den geforderte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des
Bundes an den Kosten für Betreuung, Unterbringung, Ge-
sundheitsversorgung und Integration von Flüchtlingen umzu-
setzen?
Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder
nach längeren Verhandlungen über ein Gesamtkonzept
zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der
Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ver-
ständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen so-
wohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 in Höhe von
500 Millionen Euro bei der Umsatzsteuer entlastet wer-
den. Diese Regelungen sind Teil des Nachtragshaushal-
tes 2015. Außerdem hat der Bund durch die Erhöhung
der Stellen im Bundeshaushalt für das BAMF von 1 000
auf 1 650 von Sommer 2014 bis heute einen wesentli-
chen Beitrag zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ge-
leistet. Zudem unterstützt der Bund die Länder und Ge-
meinden durch die mietzinsfreie Zurverfügungstellung
von Immobilien für die Unterbringung von Asylbegeh-
renden und Flüchtlingen. Im Übrigen wird auf die Ant-
wort zu Frage 10 verwiesen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 12):
Welche Schritte leitet die Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben, etwa am Beispiel der Immobilie in der Großgör-
schen- und Katzlerstraße in Berlin, ein, nachdem bezüglich ei-
nes Verkaufs einer Bundesliegenschaft an einen privaten
Eigentümer das kommunale Vorkaufsrecht im Geltungsbe-
reich einer Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaß-
nahmen des Stadtumbaus und einer Erhaltungssatzung nach
§ 24 des Baugesetzbuches geltend gemacht wurde, und zu
welchem Zeitpunkt wird der Übergang von Nutzen und Las-
ten rückgängig gemacht?
Im Fall des Verkaufsvorgangs Liegenschaft Großgör-
schen-/Katzlerstraße ist die Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben, Bundesanstalt, derzeit mit der rechtlichen
Prüfung des Vorkaufsrechtsbescheides des Bezirksam-
tes Tempelhof-Schöneberg vom 9. April 2015 befasst. In
diesem Bescheid wird das Vorkaufsrecht nicht zu dem
mit dem – privaten – Käufer vereinbarten Kaufpreis aus-
geübt sondern preislimitiert, das heißt zu einem vonsei-
ten des Landes Berlin festgesetzten Kaufpreis.
Bei dem Vorkaufsrechtsbescheid handelt es sich um
einen Verwaltungsakt, der den üblichen Rechtsbehelfs-/
Rechtsmittelfristen unterliegt. Diese sind noch nicht
abgelaufen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zur
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9463
(A) (C)
(D)(B)
n stra
201
5 300 00
640 00
4 660 00
Feststellung der Rechtsfehlerfreiheit auch die gerichtli-
che Nachprüfung des Bescheides erforderlich sein wird.
Das von der Bundesanstalt praktizierte Verfahren gilt
für alle vergleichbaren Fälle der Ausübung kommunaler
Vorkaufsrechte. Nach den bisherigen Erfahrungen der
Bundesanstalt sind diese Fälle aber eher selten.
Falls die Rückabwicklung des Grundstückskaufver-
trages notwendig werden sollte, richtet sich diese nach
den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 13):
Wie viele Mittel aus dem Eingliederungstitel im Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, standen von 2005 bis 2014
der Vermittlung zur Verfügung, wenn man die Posten der Son-
derprogramme und Verwaltungskosten, die aus dem Einglie-
derungstitel finanziert wurden, abzieht (bitte Jahresdaten mit
Nennung der herausgerechneten Posten ausweisen)?
Da die Sonderprogramme des Bundes erst seit dem
Haushaltsjahr 2009 aus dem Haushaltsansatz für Leis-
tungen zur Eingliederung in Arbeit finanziert werden,
beschränken sich die zur Beantwortung der Frage erfor-
derlichen Informationen auf den Zeitraum von 2009 bis
2014.
Die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel, Soll-
Ansätze, für Eingliederungsleistungen betrugen im Jahr
2009 6,6 Milliarden Euro. Davon waren 304 Millionen
Euro für die Bundesprogramme „Perspektive 50plus“
und „Kommunalkombi“ vorgesehen, 6,296 Milliarde
Euro standen für allgemeine Eingliederungsleistungen
zur Verfügung.
Im Jahr 2014 betrug der Haushaltsansatz für Einglie-
derungsmittel 3,903 Milliarden Euro, davon waren
Mittel in Höhe von 510 Millionen Euro für die Bundes-
programme „Perspektive 50plus“, „Bürgerarbeit“ und
„Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ vorgesehen. Im
Übrigen wird auf die Tabellen 1 und 2 verwiesen.
Bei diesem Zeitvergleich ist zu beachten, dass in den
Jahren 2009 und 2010 zur Bewältigung der internationa-
len Wirtschafts- und Finanzkrise die Eingliederungs-
und Verwaltungsbudgets im Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch, SGB II, erheblich aufgestockt wurden. Diese zu-
sätzlichen Mittel mussten in den betreffenden Haushalts-
jahren nicht in Anspruch genommen werden. Seit dem
Jahr 2011 spiegelt der Rückgang der Mittel für Einglie-
derung und Verwaltung die Arbeitsmarktentwicklung
wider.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Reservierung von
Eingliederungsmitteln für die betreffenden Arbeitsmarkt-
programme nicht gleichbedeutend mit einer Minderung
der Förderspielräume ist, da auch diese Programme für
Leistungsberechtigte des SGB II Eingliederungsleistun-
gen erbringen oder erbracht haben.
Eine Vorabminderung der zur Verfügung stehenden
Eingliederungsmittel zur Deckung von Verwaltungskos-
ten findet im Rahmen der Mittelzuweisung durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht statt.
Jedes Jobcenter entscheidet vor dem Hintergrund des
Gesamtbudgets aus Mitteln der Eingliederung und Ver-
waltung eigenverantwortlich über die Mittelverwendung
und darüber, ob es eine maßnahmenorientierte oder eher
eine personal- und betreuungsintensive Eingliederungs-
tegie verfolgt.
Tabelle 1
Eingliederungsmittel
(in Euro) 2009 2010 1 2012 2013 2014
Haushaltsansatz 6 600 000 000 6 600 000 000 0 000 4 400 000 000 3 900 000 000 3 903 000 000
davon nationale
Mittel für Bundes-
programme
304 000 000 400 000 000 0 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000
Eingliederungs-
mittel
(Verteilung)
6 296 000 000 6 200 000 000 0 000 3 780 000 000 3 315 000 000 3 393 000 000
9464 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Jahr
2011
0 350 000
0 90 000
200 000
–
–
0 640 000
2006,
Tabelle 2
Eingliederungsmittel
nationale Mittel für
Bundesprogramme
(in Euro)
2009 2010 2012 2013 2014
Beschäftigungspakte
für Ältere (Perspek-
tive 50plus) Zusatz-
jobs für Ältere
ab 58 Jahren)
104 000 000 252 000 00 000 350 000 000 350 000 000 350 000 000
Kommunal-Kombi 200 000 000 148 000 00 000 40 000 000 5 000 000 –
Bürgerarbeit – – 000 230 000 000 230 000 000 150 000 000
Abbau von Langzeit-
arbeitslosigkeit
– – – – 10 000 000
Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt
– – – –
Summe 304 000 000 400 000 00 000 620 000 000 585 000 000 510 000 000
Quelle: Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 11
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 14):
Wie hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren die öf-
fentlich geförderte Beschäftigung im SGB II entwickelt (bitte
jährlich die Ausgaben in Euro und Teilnehmerzahlen nennen),
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Die Beantwortung der Frage erfordert aufwendige
Datenabfragen. Aufgrund der Kürze der Antwortfrist
musste daher auf bereits vorliegende Auswertungen zu-
rückgegriffen werden, die nur bis zum Jahr 2006 zurück-
reichen. Zudem sind Ausgabedaten nur für die gemein-
samen Einrichtungen (ohne zugelassene kommunale
Träger – zkT) vorhanden und liegen auch nur bis zum
Jahr 2013 vor.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die
Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnah-
men der öffentlich geförderten Beschäftigung zwischen
2006 und 2014 von insgesamt rund 360 000 auf rund
110 000 gesunken.
Die Ausgaben für Maßnahmen der öffentlich geförder-
ten Beschäftigung betrugen im Jahr 2006 1,9 Milliarden
Euro und sanken bis zum Jahr 2013 auf rund 400 Millio-
nen Euro (Teilnehmerzahlen ohne zkT: 280 000 im
80 000 im Jahr 2013). Im Übrigen wird auf die Ta-
bellen 1 bis 3 verwiesen.
Der Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung
als Instrument der Arbeitsmarktpolitik im SGB II ist in
den vergangenen Jahren zurückgegangen. Dies hat aus
Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe:
Die Zahl der Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum
ebenfalls stark zurückgegangen, so dass sich die poten-
zielle Zielgruppe verringert hat.
Die begleitende Evaluation der arbeitsmarktpoliti-
schen Instrumente hat ergeben, dass für manche Teilneh-
merinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der öffentlich
geförderten Beschäftigung sogenannte Lock-in-Effekte
auftraten, womit gemeint ist, dass während der
Teilnahme Gelegenheiten zur Aufnahme einer Beschäf-
tigung auf dem ersten Arbeitsmarkt verpasst wurden.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse haben Vermitt-
lungsfachkräfte vor der Bewilligung einer öffentlich
geförderten Beschäftigung die Eignung der Teilnehmen-
den noch genauer geprüft und je nach Ermessen abge-
lehnt.
Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes war in
den vergangenen Jahren gut, sodass viele Arbeitsu-
chende anstelle einer öffentlich geförderten eine Be-
schäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen
konnten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9465
(A) (C)
(D)(B)
2009
35 216
322 386
–
13 113
–
370 715
2009
27 679
234 137
–
10 396
–
272 213
8 20
000 2 300
000 1 680
Tabelle 1
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus
dem Rechtskreis
SGB II
inklusive zkT
2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014
BEZ Beschäftigungs-
zuschuss
– 76 11 051 35 072 16 003 7 529 5 297 4 262
AGH Arbeitsgelegen-
heiten
327 628 322 732 314 998 306 162 188 173 136 935 111 428 96 828
FAV Förderung von
Arbeitsverhältnissen
– – – – – 1 180 6 909 9 199
ABM Arbeitsbeschaf-
fungsmaßnahmen
37 179 32 517 34 508 1 300 430 1 – –
BSI Beschäftigung
schaffende Infra-
strukturmaßnahmen
548 627 2 – – – – –
Summe 365 355 355 952 360 558 342 534 204 605 145 645 123 634 110 289
Tabelle 2
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus
dem Rechtskreis
SGB II
ohne zkT
2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014
BEZ Beschäftigungs-
zuschuss
– 63 8 880 26 841 11 802 5 318 3 587 2 842
AGH Arbeits-
gelegenheiten
246 547 235 137 229 650 221 612 130 118 93 214 74 957 64 638
FAV Förderung von
Arbeitsverhältnissen
– – – – – 884 5 417 7 592
ABM Arbeits-
beschaffungs-
maßnahmen
31 021 27 067 28 106 956 247 1 – –
BSI Beschäftigung
schaffende Infra-
strukturmaßnahmen
325 254 – – – – – –
Summe 277 892 262 521 266 636 249 409 142 168 99 417 83 961 75 072
Tabelle 3
Ausgaben für
öffentlich geförderte
Beschäftigung in
1 000 Euro
Daten ohne zkT
2006 2007 200 09 2010 2011 2012 2013
ögB SGB II
(ABM, BSI, BEZ,
AgH, FAV)
1 900 000 1 750 000 1 990 000 2 200 000 1 110 000 540 000 420 000
darunter Schaffung
von Arbeitsgelegen-
heiten (§16 d SGB II)
1 400 000 1 320 000 1 410 000 1 680 000 900 000 450 000 300 000
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Statistik und Finanzen)
9466 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 15):
Bei wie vielen Proben im Rahmen des Nationalen Rück-
standskontrollplans, NRKP, kam es bei der Fischzucht in
Deutschland in den vergangenen zehn Jahren zu Höchstmen-
genüberschreitungen antibiotisch wirksamer Substanzen, und
bei wie vielen Proben war dies nach Kenntnis der Bundesre-
gierung beim europäischen Schnellwarnsystem für Lebens-
mittel, RASFF, der Fall (bitte jeweils unter Angabe der Sub-
stanz und des gemeldeten Betriebes)?
Vorbemerkung:
Es wird davon ausgegangen, dass die Beantwortung
der Frage auch Angaben zu dem Tierarzneimittel Mala-
chitgrün umfassen soll. Malachitgrün kann nicht den
üblichen Antibiotikaklassen zugeordnet werden, sondern
ist ein Farbstoff, der unter anderem auch bei der Vor-
beugung von bakteriellen Infektionen in Aquakulturen
wirksam ist. Malachitgrün ist in der EU als Tierarzneimit-
telwirkstoff für lebensmittelliefernde Tiere nicht zuge-
lassen.
Zur Teilfrage, die sich auf den Nationalen Rück-
standskontrollplan bezieht:
Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans,
NRKP, – ein Programm, das in Deutschland durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
cherheit, BVL, koordiniert wird – wurden im Zeitraum
von 2004 bis 2013 insgesamt 613 Proben von Erzeugnis-
sen aus der Aquakultur mittels chemisch-physikalischer
Verfahren auf das Vorhandensein antibakteriell wirksa-
mer Stoffe untersucht. Bei keiner der Proben wurden po-
sitive Rückstandsbefunde nachgewiesen. Die Ergebnisse
aus dem Jahr 2014 sind zurzeit, Stand: 20. April 2015,
noch nicht vollständig ausgewertet. Ferner wurden in dem
genannten Zeitraum 4084 Proben auf das Vorkommen
von Malachitgrün untersucht, hiervon waren 83 Proben,
2,03 Prozent, positiv.
Neben den chemisch-physikalischen Verfahren wird
im Rahmen des NRKP auch der sogenannte allgemeine
Dreiplattenhemmstofftest angewendet. Hierbei handelt
es sich um ein methodisch anderes Testverfahren. Posi-
tive Testergebnisse beruhen in der Regel auf dem Vor-
handensein antibakteriell wirksamer Stoffe. Auch das
Vorhandensein von Malachitgrün kann zu positiven Tes-
tergebnissen führen. Für den Zeitraum 2004 bis 2013
wurden im Rahmen des NRKP 505 Proben mit dem
Dreiplattenhemmstofftest untersucht; bei 32 Proben,
6,34 Prozent, waren positive Ergebnisse zu verzeichnen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
rüber vor, aus welchen Betrieben die Proben stammen,
die im Rahmen des NRKP untersucht werden. Die in der
Frage erbetenen Angaben zu den Betrieben sind daher
nicht möglich.
Zur Teilfrage, die sich auf die Angaben im Europäi-
schen Schnellwarnsystem, RASFF, bezieht:
Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmit-
tel werden Meldungen, die sich auf Fischereierzeugnisse
beziehen, differenziert nach den Kategorien „Fisch- und
Fischerzeugnisse“, „Krustentiere“ und „Kopffüßer“.
Nach den Angaben des BVL wurden im RASFF im Zeit-
raum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2015 fol-
gende Meldungen erfasst:
– In der Kategorie „Fisch und Fischereierzeugnisse“
wurden insgesamt 183 Meldungen aufgrund von Rück-
ständen von pharmakologisch wirksamen Stoffen ver-
zeichnet. Davon betrafen 104 Meldungen Malachit-
grün. Bei den übrigen 79 Meldungen handelte es sich
um Höchstmengenüberschreitungen im Zusammen-
hang mit anderen antibiotisch wirksamen Stoffen.
Hierbei handelte es sich überwiegend um Meldungen
zum Vorkommen von Nitrofuranmetaboliten, verein-
zelte Meldungen bezogen sich auf Höchstmengen-
überschreitungen bei Rückständen von Sulfonamiden,
Neomycin und Ciprofloxacin. In wenigen Fällen er-
gingen Meldungen aufgrund von Rückständen des in
der EU verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol.
– In der Kategorie „Krustentiere“ wurden insgesamt
392 Meldungen im RASFF getätigt; davon betraf die
Mehrzahl mit 306 Meldungen das Vorhandensein von
Nitrofuranmetaboliten.
– In der Kategorie „Kopffüßer“ wurden 3 Meldungen
getätigt, davon betrafen 2 Meldungen Rückstände von
Nitrofuranmetaboliten, 1 Meldung betraf Rückstände
des verbotenen Tierarzneimittels Chloramphenicol.
Die Namen der im RASFF gemeldeten Betriebe müs-
sen gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 der Ver-
ordnung (EG) Nr. 178/2002 vertraulich behandelt wer-
den. Angaben hierzu sind der Bundesregierung daher
nicht möglich.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/4641, Frage 17):
Warum hat das BfR seinen Bewertungsbericht in seiner
Verantwortlichkeit für die Berichterstattung Deutschlands im
Rahmen des laufenden Verfahrens zur Neuzulassung von
Glyphosat bereits am 1. April 2015 an das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übersandt,
welches diesen am 2. April 2015 an die EU-Risikobewer-
tungsbehörde EFSA weitergeleitet hat (vergleiche unter ande-
rem BfR-Mitteilung Nr. 8/2015 vom 2. April 2015), obwohl
die Veröffentlichung der IACR-Monografie zur Einstufung
von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Men-
schen“ noch nicht vorliegt sowie die Parlamentarische Staats-
sekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirt-
schaft, Dr. Maria Flachsbarth, noch am 25. März 2015 in ihrer
Antwort auf meine dringliche Frage hin erklärt hatte, das BfR
habe „unverzüglich eine erneute Prüfung aller vorliegenden
epidemiologischen Studien – das sind 30 an der Zahl … ein-
geleitet. Darüber hinaus werden alle vorliegenden Erkennt-
nisse zu tumorbildenden Eigenschaften nochmals überprüft“
(vergleiche Plenarprotokoll 18/96)?
Die EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzen-
schutzmittelwirkstoffen folgen einem strikten, rechtlich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9467
(A) (C)
(D)(B)
fixierten Zeitplan. Das BfR hat deshalb seinen aktuali-
sierten Bewertungsbericht und die Bearbeitung der
Kommentierungstabellen auf Anforderung der Europäi-
schen Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, im
laufenden EU-Verfahren gemäß den gesetzlich vorgege-
benen Fristen übersandt.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 18):
Ist der Bundesregierung die akute Notlage der Psychoso-
zialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer wegen der ver-
zögerten Auszahlung von Mitteln aus dem AMIF-Fonds
(AMIF – Verordnung zur Einrichtung des Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds der Europäischen Union; vergleiche
Positionspapier „Einrichtung eines Hilfsfonds zur gesundheit-
lichen Versorgung von vulnerablen Flüchtlingen und Opfer
von Folter“ auf www.baff-zentren.org) bekannt, und welche
kurzfristigen Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Versor-
gung traumatisierter Flüchtlinge durch die spezialisierten
Zentren nicht zu gefährden?
Der Bundesregierung ist die Gesundheitsversorgung,
insbesondere von besonders schutzbedürftigen Asylbe-
werbern, ein wichtiges Anliegen. Änderungen bei den
Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbe-
werberleistungsgesetzes, AsylbLG, werden – soweit er-
forderlich – im Rahmen der nunmehr anstehenden Re-
form zur Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie
(Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von
Normen für die Aufnahme von Personen, die internatio-
nalen Schutz beantragen) vorgenommen. Die Bundesre-
gierung wird diese unionsrechtlichen Vorgaben umset-
zen und – wie in der Richtlinie festgelegt – insbesondere
die spezielle Situation schutzbedürftiger Personen be-
rücksichtigen. Die Ausführung des Asylbewerberleis-
tungsgesetzes obliegt nach der Verfassung allein den
Ländern und Kommunen. Ob und in welchem Umfang
diese zur Gewährleistung der Gesundheitsleistungen für
die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG Trauma-
zentren als Vertragspartner wählen oder auf eine Ver-
sorgung durch kassenärztlich zugelassene Psychothera-
peuten und Psychiater setzen, steht daher in ihrer
Verantwortung. Der Bund unterstützt die Träger des
AsylbLG bei den Kosten für die Gesundheitsversorgung
der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG finanziell,
unter anderem indem er die Länder und Kommunen mit
dem Gesetzentwurf zur Förderung von finanzschwachen
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kom-
munen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asyl-
bewerbern um jeweils 500 Millionen Euro für 2015 und
2016 entlastet.
In Bezug auf die verzögerte Mittelgewährung des
AMIF, Asylum, Migration and Integration Fund, ist da-
rauf hinzuweisen, dass die Zuweisung von Mitteln aus
dem AMIF die Genehmigung des Nationalen Pro-
gramms, NP, durch die Europäische Kommission erfor-
dert. Nachdem die Bundesregierung das deutsche Natio-
nale Programm im Herbst 2014 vorgelegt hat, erfolgte
die Genehmigung durch die Europäische Kommission
am 19. März dieses Jahres.
Das BAMF als die für die Mittelverwaltung zustän-
dige Behörde hat die Länder und interessierte Projektträ-
ger, insbesondere auch über die Bundesarbeitsgemein-
schaft Freie Wohlfahrtspflege, bereits seit 2013 (Ende
der Förderperiode des Europäischen Flüchtlingsfonds)
rechtzeitig und wiederholt informiert, dass der AMIF
keine institutionelle Förderung psychosozialer Einrich-
tungen ermöglicht, sondern lediglich eine Projektförde-
rung.
Das deutsche NP AMIF kann für die Förderjahre
2014 bis 2020 auf rund 208 Millionen Euro zurückgrei-
fen, also pro Jahr rund 30 Millionen Euro. Das Pro-
gramm umfasst Maßnahmen für die drei Bereiche Ge-
meinsames Europäisches Asylsystem (circa 30 Prozent),
Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Mi-
gration (circa 47 Prozent) und Rückkehr (23 Prozent).
Das deutsche NP sieht ausdrücklich die Förderung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung beson-
ders schutzbedürftiger Asylbewerber vor. Nach derzeiti-
ger Planung sollen circa 22 Prozent der Mittel für den
Bereich Gemeinsames Europäisches Asylsystem derarti-
gen Maßnahmen zukommen. Dieser soll unter anderem
auch den Tätigkeitsbereich der Psychosozialen Zentren,
das heißt die Unterstützung kranker und traumatisierter
Asylantragsteller, umfassen. Für das Förderjahr 2014
stehen dafür mehr als 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 19):
Wie viele Ladevorgänge fanden bisher an den im Rahmen
des Schaufensterprogramms „Elektromobilität verbindet“ er-
richteten Schnellladesäulen entlang der A 9 statt, und sollen
die Schnellladesäulen nach Ende des Programms wieder ab-
gebaut werden?
Im Rahmen des Schaufensterprojektes A 9 „Elektro-
mobilität verbindet“ erfolgten an den im Projekt errich-
teten Ladesäulen insgesamt 1 556 valide Ladevorgänge.
Es ist beabsichtigt, die Ladepunkte auch nach dem
Ende des Programms zu erhalten.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 20):
Inwieweit ermöglichen die auf der 86. Sitzung der
UNECE-Arbeitsgruppe Straßenverkehrssicherheit (UNECE:
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa,
Working Party on Road Traffic Safety) beschlossenen Ände-
rungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr
hochautomatisiertes Fahren auf Straßen in Deutschland, und
sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang weiteren
notwendigen Änderungsbedarf am Wiener Übereinkommen?
9468 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Beim hochautomatisierten Fahren ist das technische
System in der Lage, für einen gewissen Zeitraum in spe-
zifischen Situationen die Quer- und Längsführung aus-
zuführen, sodass eine dauerhafte Überwachung durch
den Fahrer nicht erforderlich ist. Nach Aufforderung
durch das System muss er aber die Fahraufgabe wieder
übernehmen.
Vorrangiges Motiv für die Änderung des Wiener
Übereinkommens war es, bereits am Markt befindliche
technische Systeme ausdrücklich als mit dem Wiener
Übereinkommen vereinbar zu erklären. Geregelt wird
mit der beschlossenen Änderung des Wiener Überein-
kommens zudem für die Zukunft, dass sämtliche neuen
(Assistenz-)Systeme zulässig sind, sofern sie Gegen-
stand von UNECE-Regelungen sind, die technischen
Anforderungen von UNECE-Regelungen erfüllen, oder,
soweit dies nicht der Fall ist, diese Systeme durch den
Fahrer zumindest jederzeit übersteuert bzw. abgeschaltet
werden können. Mit der Änderung wird eine Fiktion im
Wiener Übereinkommen dahingehend vorgenommen,
dass Fahrzeugsysteme im Einklang mit Artikel 8 Ab-
satz 5 des Wiener Übereinkommens stehen, wenn sie
oben genannte Anforderungen erfüllen.
Die Änderung bringt nun Klarheit über die Vereinbar-
keit technischer Systeme mit dem Wiener Übereinkom-
men. Nunmehr ist es der Fahrzeugindustrie möglich,
technische Systeme zu entwickeln, soweit sie oben ge-
nannte Anforderungen erfüllen.
Funktionalitäten des hochautomatisierten Fahrens sind
danach nutzbar, wenn die Technik, die hochautomatisier-
tes Fahren ermöglicht, Gegenstand von UNECE-Rege-
lungen ist oder vom Fahrer jederzeit übersteuert oder
ausgeschaltet werden kann.
In Bezug auf das automatisierte Fahren wird geprüft,
ob weitere Änderungen an dem Wiener Übereinkommen
von 1968 notwendig sind.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 21):
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer au-
tobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen Mannheim
und Frankfurt am Main gelingen, die Fahrtzeit mit dem ICE
von derzeit etwa 37 Minuten auf unter 30 Minuten zu verkür-
zen, um damit einen integralen Taktfahrplan in beiden Städten
zu ermöglichen, und was bedeutet eine Mitnutzung dieser
Strecke durch den Güterverkehr für die Lärmbelastung der
Menschen entlang dieser Strecke?
Nach den Ergebnissen der Korridorstudie Mittelrhein,
die seit dem 26. März 2015 auf der Webseite des Bun-
desministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
veröffentlicht sind, entsteht durch die Fertigstellung ei-
ner autobahnparallel geführten Neubaustrecke zwischen
Mannheim und Frankfurt/Main eine Fahrzeit zwischen
Frankfurt Flughafen Fernbahnhof und Mannheim Haupt-
bahnhof von 25 Minuten. Zwischen Frankfurt Haupt-
bahnhof und Mannheim beträgt die Fahrzeit 32 Minuten.
Damit lassen sich zu den wichtigen Taktknoten Köln
Hauptbahnhof und Fulda – nach weiteren Ausbauten zwi-
schen Hanau und Fulda – Fahrzeiten von unter 90 Minu-
ten realisieren. Da in Frankfurt/Main Hauptbahnhof be-
reits heute häufige Anschlüsse in alle Richtungen
bestehen, ist dort nach ersten Erkenntnissen aus der
Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt kein Vollknoten
eines integrierten Taktfahrplans vorzusehen. Eine wei-
tere Verkürzung der Fahrzeit nach Frankfurt/Main
Hauptbahnhof erscheint daher nicht erforderlich und
wäre nur durch erhebliche Ausbauten im Knoten Frank-
furt/Main zu realisieren.
Bei der Planung der Neubaustrecke sind Lärmvorsor-
gemaßnahmen vorzusehen, um die Lärmbelastung der
Menschen entlang dieser Strecke nicht zu vergrößern.
Diese sind unter anderem von dem vorgesehenen Betriebs-
programm abhängig, weshalb die Mitnutzung durch Gü-
terzüge bei der Bemessung der Lärmvorsorge im Pla-
nungsverfahren berücksichtigt wird.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4641, Frage 22):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der
Kammerunion Elbe/Oder – siehe Beschluss der Generalver-
sammlung vom 15. April 2015 –, dass eine Berufsschifffahrt
auf der Elbe nur dann wirtschaftlich möglich ist, wenn die
Schiffbarkeit der Mittel- und Oberelbe auch bei mittlerem
Niedrigwasser mit einer Fahrrinne von 1,60 Meter an mindes-
tens 345 Tagen im Jahr garantiert wird, und was könnte aus
Sicht der Bundesregierung getan werden, um diese Forderung
zu erfüllen?
Im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten strebt die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an der
Elbe Mindestfahrrinnentiefen bei Niedrigwasser an. Diese
werden durch das sogenannte Unterhaltungsziel bezogen
auf den Gleichwertigen Wasserstand „GlW“ definiert.
Außerhalb der Niedrigwasserzeiten verfügt die Elbe über
wesentliche bessere Fahrrinnentiefen. Meistens stehen
Fahrrinnentiefen von 2 Meter und mehr zur Verfügung.
Um die ökologischen Bedingungen zu verbessern, die
Schifffahrt auf der Elbe langfristig zu sichern und dabei
Schwachstellen in der Fahrrinne zu beseitigen, beteiligt
sich der Bund am Gesamtkonzept Elbe. Die Festlegung
der zukünftigen Fahrrinnentiefen – Unterhaltungsziel bei
Niedrigwasserverhältnissen – erfolgt nach ökologischen
und wirtschaftlichen Kriterien. Es wird angestrebt, das
Unterhaltungsziel im Jahr 2015 festzulegen.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4641, Frage 23):
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der
Planungen für den Bau der Staustufe in der Elbe zwischen De-
cin und der deutsch-tschechischen Grenze, und welche auch
für die Bundesebene zu beachtenden Termine und Aktivitäten
gibt es diesbezüglich in den Jahren 2015 und 2016?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9469
(A) (C)
(D)(B)
Die deutschen Behörden sowie die Öffentlichkeit in
Deutschland werden an der grenzüberschreitenden Um-
weltverträglichkeitsprüfung für den Bau der Staustufe
Decin beteiligt. Das Bundesministerium für Umwelt und
Bau hatte 2011 und zu überarbeiteten Planungsunterla-
gen 2012 Stellung genommen. Es bestehen Bedenken in
Bezug auf Vorgaben vor allem der FFH-Richtlinie und
der Wasserrahmenrichtlinie. Das tschechische Verkehrs-
ministerium hat dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass zurzeit die ent-
sprechenden Unterlagen ergänzt und für eine erneute Be-
teiligung zur Verfügung stehen werden. Die Beteiligung
der Behörden und der Öffentlichkeit in Deutschland
wird durch die Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt veranlasst, sobald die Unterlagen vom zu-
ständigen Ministerium für Umwelt der Tschechischen
Republik übersandt werden.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 24):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die ak-
tuell geplanten Laufzeiten bzw. Laufzeitenden der Deutsch-
land umgebenden Atomkraftwerke Borssele, Doel, Tihange,
Cattenom, Fessenheim, Beznau, Leibstadt, Mühleberg,
Gösgen, Temelin, Dukovany, Ringhals, Dungeness, Sizewell
und Hinkley Point?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er-
kenntnisse zu konkreten Genehmigungssituationen über
den Betrieb ausländischer Anlagen. Hier kommt es da-
rauf an, wie die tatsächliche Rechtslage in den genann-
ten Ländern ist. Zudem wäre die konkrete Genehmi-
gungssituation für jedes einzelne Kernkraftwerk, KKW,
zu bewerten. Dies hängt unter anderem davon ab, ob
eine zeitlich unbeschränkte Genehmigung vorliegt, ob
Genehmigungsänderungen erfolgen oder ob immer nur
eine befristete Genehmigung bestand.
Die vom französischen Staatspräsidenten Hollande im
September 2012 in Aussicht gestellte Stilllegung des
KKW Fessenheim, zuletzt von ihm im Januar 2015 ohne
konkrete Terminankündigung angesprochen, hat die
französische Umweltministerin Royal in einem Brief-
wechsel mit Bundesumweltministerin Dr. Hendricks An-
fang des Jahres mit Verweis auf das geplante, aber noch
nicht verabschiedete französische Energiewendegesetz
grundsätzlich bekräftigt.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641,
Frage 25):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Sach-
verhalt der kürzlich von Areva und der französischen Atom-
aufsicht ASN bekanntgegebenen Anomalien in Deckel und
Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraft-
werk-Neubauvorhaben Flamanville 3 (vergleiche Pressemit-
teilungen von Areva und ASN vom 7. April 2015), und inwie-
fern entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere die Bodenkalotte aufgrund dieser Anomalien
nicht mehr dem kerntechnischen Regelwerk Frankreichs?
Über das europäische Netzwerk der Aufsichtsbehör-
den wurde die Bundesregierung über Befunde in der
Materialzusammensetzung einer Vergleichskomponente
zum Reaktordruckbehälter des Neubauvorhabens Fla-
manville 3 informiert. Nach derzeitigen Erkenntnissen
der Bundesregierung hat der Hersteller AREVA an einer
nichtverbauten Deckelkalotte, die nach Ansicht des Her-
stellers hinsichtlich des Herstellungsverfahrens für den
Reaktordruckbehälter in Flamanville 3 repräsentativ sei,
nachträgliche Materialqualitätsprüfungen durchgeführt.
Durch diese Prüfungen wurden nach französischem gel-
tendem Regelwerk unzulässige Unregelmäßigkeiten in
der Homogenität der Materialzusammensetzung des ver-
wendeten Stahls festgestellt und der französischen atom-
rechtlichen Aufsichtsbehörde angezeigt. Bei den Befunden
handelt es sich um lokale erhöhte Kohlenstoffkonzentra-
tionen im Stahl, die zu einer geringeren Widerstandsfä-
higkeit des Werkstoffs gegen schlagartige Beanspru-
chungen führen.
Entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen wer-
den Errichtungen und Betrieb von Kernkraftwerken auf
der Grundlage der jeweiligen nationalen Regelwerke ge-
nehmigt und beaufsichtigt. Eine sicherheitstechnische
Bewertung vonseiten der französischen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde liegt noch nicht vor. AREVA wird un-
ter enger Aufsicht der französischen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde neue Untersuchungen zur Nachbewer-
tung durchführen. Die Bundesregierung wird weiterhin
die Entwicklungen in Frankreich aufmerksam verfolgen.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE
LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):
Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregie-
rung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und
AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer
in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rück-
transport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbei-
tung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren,
in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Be-
treiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundes-
regierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energie-
werke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der
Castorbehälter infrage kommt?
Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen
aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland
durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehäl-
terlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die
bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlö-
sungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus
dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung
der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei
Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbe-
wahrt werden.
9470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur
zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schles-
wig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen
Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwi-
schenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Ver-
einbarung für gescheitert erklärt.
Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst
ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frank-
reich und dem Vereinigten Königreich befindlichen ra-
dioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in ei-
nem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.
Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden
Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für
ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und
Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.
Anlage 22
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE
LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 27):
Welche zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der in der End-
lager-Kommission laufenden Diskussion zur Sicherung aller
potenziellen Endlagerstandorte wird die Bundesregierung
kurzfristig ergreifen, um die vom Bundeskabinett beschlos-
sene Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock
Gorleben als Atommülllagerstandort überflüssig zu machen,
und welche rechtlichen Veränderungen müssen aus Sicht der
Bundesregierung dazu im Einzelnen vorgenommen werden,
um eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben
ab August 2015 überflüssig zu machen?
Es ist Ziel der Bundesregierung, geeignete Instru-
mente für eine möglichst frühzeitige Sicherung poten-
zieller Endlagerstandorte zu entwickeln. Zu diesem
Zweck wurde eine Beratungsunterlage für die Sitzung
am 13. April 2015 der Arbeitsgruppe 2, AG 2, der Kom-
mission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“
erstellt. Sie enthält mögliche Prüfoptionen für gesetzli-
che Regelungen zur Sicherung aller potenziellen
Endlagerstandorte und wurde in der Sitzung vorgestellt
(K-Drucksache/AG2-11).
Die Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen bedarf
jedoch einer vertieften Prüfung und Abstimmung und
setzt die Konkretisierung der durch die Kommission zu
entwickelnden Entscheidungsgrundlagen voraus. Da die
Realisierung gesetzlicher Lösungsvorschläge vor diesem
Hintergrund nicht vor Ablauf der geltenden Verände-
rungssperren-Verordnung möglich ist, besteht derzeit
keine Alternative zu der Verlängerung der Gorleben-Ver-
änderungssperren-Verordnung.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 28):
Wie viel Boden ist in Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren durch Erosion verloren gegangen, und welche
konkreten Bodenschutzmaßnahmen wurden insbesondere an
den Stellen ergriffen, wo Erosionsereignisse Mitauslöser von
Unfallgeschehen auf Bundesautobahnen bzw. -straßen waren
(zum Beispiel Massenkarambolage auf der A 19 im April
2011, bitte unter Nennung von Beispielen konkreter Boden-
schutzmaßnahmen an konkreten Streckenabschnitten der
Bundesstraßen)?
Aufgrund der Vielzahl an Einflussgrößen sind Aussa-
gen zum tatsächlichen Ausmaß der Erosion auf Bundes-
ebene schwer zu treffen. Auch werden aufgrund der
komplexen Vorgänge Erosionsverluste in Deutschland
messtechnisch nicht erfasst. Zudem sind für die Erhe-
bung und Pflege von Bodendaten die Länder zuständig,
und gleichzeitig werden viele Daten für landwirtschaft-
lich genutzte Böden bei den Landwirtschaftsbehörden
vorgehalten. Umfassende Daten liegen somit der Bun-
desregierung nicht vor. Anhaltspunkte können jedoch
Prognosen und Simulationsmodelle oder Beobachtungen
liefern.
Einen systematischen Ansatz hinsichtlich der Boden-
verluste speziell durch Wassererosion gibt es seit dem
Jahr 2000 in Niedersachsen und seit kurzem in Baden-
Württemberg. Kartiert werden Ereignisse, bei denen
Erosion sichtbar ist. Die über zehnjährigen Beobachtun-
gen in Niedersachsen lieferten folgende Erkenntnisse:
– Bei einzelnen Ereignissen betrug der Bodenverlust
zwischen weniger als 1 Tonne bis hin zu 50 Tonnen
Boden pro Hektar.
– Der durchschnittliche Bodenverlust auf allen Beob-
achtungsflächen reichte von 1,4 bis 3,2 Tonnen pro
Hektar und Jahr.
– Der durchschnittliche Bodenverlust auf den stark ge-
fährdeten Flächen betrug mehr als 5 Tonnen pro Hek-
tar und Jahr.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes weisen nach
gegenwärtigem Stand 14 Prozent der ackerbaulich ge-
nutzten Flächen für das Bezugsjahr 2007 eine mittlere
langjährige Gefährdung von mehr als 3 Tonnen pro Hek-
tar und Jahr auf.
Erkenntnisse hinsichtlich konkreter Bodenschutz-
maßnahmen an Stellen, an denen Erosionsereignisse
Mitauslöser von Unfallgeschehen auf Bundesautobah-
nen bzw. -straßen waren, liegen der Bundesregierung
nicht vor. Jedoch soll bei der geplanten Novellierung der
Bundes-Bodenschutzverordnung die Möglichkeit für
Anordnungen zur Gefahrenabwehr bei Winderosion ver-
ankert werden. Die aktuell gültige Verordnung enthält
lediglich Vorschriften für die Gefahrenabwehr von
schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Boden-
erosion durch Wasser.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4641, Frage 29):
Wie begründet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen
der Entwicklungszusammenarbeit keine allgemeine Budget-
hilfe mehr auszahlen und darüber hinaus sich dafür einsetzen
möchte, dass die allgemeine Budgethilfe der Europäischen
Union zurückgefahren wird, wie die Nachrichtenagentur dpa
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9471
(A) (C)
(D)(B)
am 10. April 2015 berichtete (1.10 Uhr: „Müller will keine di-
rekte Finanzhilfe für Entwicklungsländer“), und auf welche
konkreten Erfahrungen oder Evaluierungen, die solche
Schritte nahelegten, stützt sie sich dabei?
Die von Ihnen zitierte Meldung basiert auf einem
Pressebriefing, welches Bundesminister Dr. Müller an-
lässlich seiner Reise nach Westafrika gegeben hat. Im
Fokus der Reise standen Fragen des Wiederaufbaus nach
der Ebola-Krise. In Hinblick auf die allgemeine Budget-
hilfe hat Bundesminister Dr. Müller unter Bezugnahme
auf die von ihm während der Reise besuchten Länder
– Ghana und Liberia – nochmals darauf hingewiesen,
dass Deutschland strenge Maßstäbe an die Vergabe von
Budgethilfe setzt und dieses Instrument nur in Ausnah-
mefällen einsetzt, wenn eine effektive und transparente
Kontrolle der Mittelverwendung sichergestellt ist.
Anlage 25
Antwort
des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 30):
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst,
nun doch und noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung
im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, BND, für die
Überwachung von Telefonaten und E-Mails von Ausländern
im Ausland-zu-Ausland-Verkehr vorzulegen, nachdem der
BND und das Bundeskanzleramt bisher mit der „Weltraum-
theorie“ argumentierten, deutsche Gesetze würden für Aus-
länder im Ausland nicht gelten, und soll diese gesetzliche Re-
gelung lediglich die bisherige Praxis festschreiben, die durch
Strafrechtslehrer sowie einem ehemaligen Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig angesehen
wird, oder eine Kontrolle etwa durch die G-10-Kommission
vorsehen, wie sie bei Grundrechtsträgern vorgeschrieben ist
(Der Spiegel vom 11. April 2015; https://netzpolitik.org vom
16. April 2015)?
Das Bundeskanzleramt arbeitet an einer klarstellen-
den Befugnisregelung für die strategische Fernmeldeauf-
klärung durch den Bundesnachrichtendienst, BND. Bei
der Klarstellung geht es um die Überwachung von Kom-
munikationen zwischen Ausländern im Ausland aus dem
Inland heraus. Einzelheiten und Ausgestaltung der Rege-
lung werden derzeit noch erarbeitet und müssen an-
schließend im Ressortkreis abgestimmt werden.
Die Regelungen des G-10-Gesetzes bleiben unbe-
rührt.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 31):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
raus, dass sich die USA im Rahmen der EU-Konsultation zu
endokrinen Disruptoren mit Verweis auf den Handel gegen
eine strenge Regulierung dieser hormonell wirksamen Sub-
stanzen ausgesprochen haben, und lässt dies aus Sicht der
Bundesregierung eine andere Einschätzung zu, als dass sich
die USA in den unter dem Transatlantischen Freihandelsab-
kommen TTIP geplanten gemeinsamen Regulierungsforen je-
weils gegen eine vorsorgeorientierte Regulierung aussprechen
werden, wenn dadurch Exportmodelle bedroht sein könnten?
Die Stellungnahme der US-Regierung im Rahmen der
EU-Konsultation zu endokrinen Disruptoren macht die
grundlegenden Unterschiede zwischen den Regelungs-
ansätzen und Regulierungsphilosophien beiderseits des
Atlantiks im Chemikalienbereich deutlich.
Diese Unterschiede sind der Grund für die von der
Bundesregierung auch in Brüssel mit Nachdruck vertre-
tene Forderung, dass die Zusammenarbeit im Chemika-
lienbereich einem abschließenden und limitierten Ansatz
folgen soll, so, wie er in den Kommissionspapieren zum
Chemikalienanhang beschrieben ist.
Zu dem in der Stellungnahme der US-Regierung zu
endokrinen Disruptoren hervorgehobenen Bereich der
Pflanzenschutzmittel ist darauf hinzuweisen, dass das
hierzu vorliegende TTIP-Positionspapier der EU-Kom-
mission bereits ausdrücklich feststellt, dass die EU-Vor-
schriften zur Regulierung von endokrinen Disruptoren
weiterhin Anwendung finden sollen. Nach dem Verhand-
lungsmandat der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission
muss das Recht der Vertragsparteien erhalten bleiben,
die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele
wie Gesundheit-, Verbraucher- und Umweltschutz erfor-
derlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig er-
scheinenden Schutzniveau zu treffen. Hierzu gehört auch
das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorge-
prinzip. Die Bundesregierung achtet sorgfältig auf die
Verwirklichung dieser für den Umwelt- und Verbrau-
cherschutz zentralen Maßgabe.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 32):
Welche persönlichen Gespräche zwischen dem Bundes-
kanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, BMWi, (bitte unter Angabe des Datums und konkre-
ten Inhalts des Gesprächs) gab es im Jahr 2015 zu den Vor-
schlägen aus dem BMWi für eine „Klimaabgabe“ für alte
Kohlekraftwerke, und welche Position vertritt diesbezüglich
das Bundeskanzleramt auch im Hinblick auf das 40-Prozent-
Klimaschutzziel bis zum Jahr 2020 und die anstehenden Bera-
tungen beim G-7-Gipfel und der UN-Klimakonferenz in Pa-
ris?
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung
gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverant-
wortung. Diese ist vorliegend noch nicht abgeschlossen,
sodass zu den Positionen der beteiligten Stellen der Bun-
desregierung und diesbezüglichen Gesprächen keine
Auskunft erteilt werden kann. Die Bundesregierung wird
sich, auch im Hinblick auf die Beratungen beim G-7-
Gipfel und im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris,
nach Abschluss der gegenwärtig vom BMWi durchge-
führten Beteiligung der betroffenen Kreise eine Meinung
zur Ausgestaltung eines zusätzlichen Beitrags unter be-
sonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des
europäischen Zertifikatehandels in Höhe von 22 Millio-
nen Tonnen CO2 zu dem nationalen Klimaschutzziel von
minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 bilden. Eine
wirksame Umsetzung des Aktionsprogramms Klima-
9472 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
schutz 2020 zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels ist
wichtig für die internationale Glaubwürdigkeit und Ent-
schlossenheit von Deutschland beim Klimaschutz.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Julia Terlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 33):
Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens we-
gen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, EED,
der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik
Deutschland, und welche Antwort hat die Europäische Kom-
mission zu den Schreiben der Bundesregierung vom 19. Sep-
tember 2014 und 7. Januar 2015 gegeben?
Die Europäische Kommission, KOM, hat das Ver-
tragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der
vollständigen Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
am 22. Juli 2014 mit Übersendung eines sogenannten
Mahnschreibens eingeleitet. Die Bundesregierung hat
mit den genannten Mitteilungen der Bundesregierung
geantwortet. Am 16. April 2015 hat die Bundesregierung
der Kommission zudem eine weitere ergänzende Mittei-
lung zukommen lassen. Die KOM hat das Vertragsver-
letzungsverfahren bisher weder mit der nächsten Stufe
(„begründete Stellungnahme“) fortgesetzt, noch hat sie
das Verfahren eingestellt.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 34):
Hat die Bundesregierung inzwischen eine Rückmeldung
der Europäischen Kommission zu ihrer Meldung zu Artikel 7
EED vom 5. Juni 2014 erhalten, und akzeptiert die Europäi-
sche Kommission die Anrechnung der Lkw-Maut und der
Luftverkehrsteuer als Maßnahme der Zielerreichung nach Ar-
tikel 7 EED?
Die Bundesregierung hat am 19. März 2015 ein Aus-
kunftsersuchen der EU-Kommission „zur Umsetzung
verschiedener Bestimmungen des Artikels 7 und des An-
hangs V der Richtlinie 2012/27/EU“ erhalten. Dieses
Auskunftsersuchen ist als sogenanntes EU-Pilotverfah-
ren ausgestaltet, im Rahmen dessen die Mitgliedstaaten
lediglich um weitere Informationen oder Klarstellungen
gebeten werden.
Dementsprechend enthält die Rückmeldung der EU-
Kommission auch noch keine Positionierung in dieser
Frage.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/4641, Frage 36):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Selbstmordreihe und Mordserie in der Ukraine, welcher bis-
her mindestens acht oppositionelle Politiker und Journalisten
sowie Beamte aus dem früheren Umfeld der Partei der Regio-
nen zum Opfer gefallen sind (www.bbc.com/news/world-
europe-32329512; www.rferl.org/content/suicide-homicide-
ukraine-officials/26888375.html)?
Die Bundesregierung hat über die einschlägigen Me-
dienberichte hinaus keine eigenen Erkenntnisse zu den
genannten Todesfällen. Sie sieht keine Veranlassung,
sich an Spekulationen über eventuelle Zusammenhänge
zwischen den einzelnen Todesfällen zu beteiligen.
Die Bundesregierung verurteilt die Morde und erwar-
tet, dass die zuständigen ukrainischen Behörden diese
umgehend und vollständig aufklären werden.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
18/4641, Frage 37):
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
bislang ergriffen, um auf den zuständigen Gouverneur von
Pennsylvania, Tom Wolf, dahingehend einzuwirken, dass die
akute Gesundheitskrise des Journalisten Mumia Abu-Jamal,
der 29 Jahre lang in US-amerikanischen Todestrakten saß und
nun seit über 33 Jahren im Gefängnis sitzt, möglichst bald ge-
lindert wird (www.freiheit-fuer-mumia.de/mk.htm)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor-
mationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversor-
gung im Fall Abu Jamals unzureichend war. Sie geht
aber fest davon aus, dass die US-Justizbehörden gegebe-
nenfalls noch notwendige Schritte zur weiteren Behand-
lung von Herrn Abu Jamal einleiten werden.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksache
18/4641, Frage 38):
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die
Verweigerung einer ausreichenden Gesundheitsversorgung
für Mumia Abu-Jamal im Gefängnis SCI Mahanoy, wo
Mumia Abu-Jamal seit drei Jahren im Regelvollzug ist
(www.freiheit-fuer-mumia.de), einem Tötungsversuch durch
monatelang unterlassene Hilfeleistung gleichkommt (bitte be-
gründen)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass In-
haftierte ebenso wie Nichtinhaftierte ein Grundrecht auf
eine ausreichende Gesundheitsversorgung haben.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Infor-
mationen dazu vor, inwiefern die Gesundheitsversor-
gung im Fall Abu Jamals unzureichend war.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4641, Frage 39):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9473
(A) (C)
(D)(B)
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung in deutsch-
amerikanischen Gesprächen die Tatsache, dass die Gesund-
heitsversorgung für Insassen in Gefängnissen in den USA
weitgehend in privater Hand ist und sich dadurch vor allem an
Gewinnen orientiert und es dadurch zum völlig unnötigen Tod
vieler Hunderter von Gefangenen in jedem Jahr kommt
(www.prisonlegalnews.org/news/2014/mar/15/corizon-needs-
a-checkup-problems-with-privatized-correctional-healthcare/)
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung thematisiert im Rahmen des
zwischen der EU und den USA geführten Dialogs regel-
mäßig auch menschenrechtspolitische Themen.
Die letzten Konsultationen der EU mit den USA zu
Menschenrechten fanden in Washington am 20. Februar
2015 statt. Dabei wurden unter anderem auch die Haft-
bedingungen in den USA thematisiert.
Falls es in amerikanischen Gefängnissen problemati-
sche Zustände hinsichtlich der Gesundheitsversorgung
gibt, ist es die Aufgabe der amerikanischen Regierung
bzw. Justizverwaltung, diesen abzuhelfen.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
18/4641, Frage 40):
Was unternimmt das Auswärtige Amt, AA, konkret dage-
gen, dass auch Captcha-Schutzvorrichtungen bei der Online-
terminvergabe für Visa weltweit, aber insbesondere aktuell in
Beirut (vergleiche Mitteilung des AA an den Innenausschuss
des Deutschen Bundestages auf der Ausschussdrucksache
18(4)293), von professionellen Terminhändlern umgangen
werden, etwa durch vorbereitete schnelle händische Eingaben
in Kombination mit Programmen, die die Freischaltung von
Terminen automatisch registrieren, und welche Schlussfolge-
rungen zieht das AA daraus, dass nach glaubhaften Infor-
mationen, die der Fragestellerin vorliegen, Termine für die
deutsche Botschaft im Libanon durch „Reisebüros“ bereits für
1 300 Euro pro Person verkauft werden sollen (bitte ausführen)?
Das Auswärtige Amt betrachtet Versuche, sogenannte
Captcha-Schutzvorrichtungen automatisiert zu umge-
hen, als Hacker-Angriff. Erkannte Angriffe werden dem
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik,
BSI, übergeben und an die deutschen Ermittlungsbehör-
den weitergeleitet.
IT-Sicherheitsmaßnahmen halten grundsätzlich nur so
lange vor, bis sich Angriffstechnologien auf diese Neue-
rungen eingestellt haben. Technische und organisatori-
sche Regelungen werden daher gegebenenfalls neuen
Bedrohungsszenarien kurzfristig angepasst. Am 14. April
2015 wurde eine neue Version der Terminvergabe-Soft-
ware „RK-Termin“ eingeführt, die einen verbesserten
Captcha-Generator einsetzt.
Gegen einen Verkauf von in RK-Termin bereits ge-
buchten Terminen sind organisatorische Vorkehrungen
getroffen worden:
– Zur Terminbuchung müssen die Antragstellerdaten
zwingend korrekt eingegeben werden, da diese am
Einlass der Visastelle überprüft werden.
– Eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht mög-
lich.
Die Botschaft in Beirut weist auf ihrer Webseite aus-
drücklich darauf hin, dass sie nicht mit Agenturen zu-
sammenarbeitet, die gegen Bezahlung Termine für An-
tragsteller buchen.
Das Auswärtige Amt nimmt Vorgänge, in denen
Dritte die schwierige Situation von Flüchtlingen ausnut-
zen wollen, ernst und arbeitet daher auch weiterhin an
Verfahren zur Optimierung der Terminvergabe.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4641, Frage 41):
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die
Bundesregierung aus den einzelnen Kritikpunkten gezogen,
die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor-
mationsfreiheit in seinem Prüfbericht vom 13. September
2012 hinsichtlich Anlage und Struktur der beim Bundeskrimi-
nalamt geführten Zentraldatei „Politisch motivierte Krimina-
lität-links – Zentralstelle“ („PMK-links Z“) aufgeführt hat,
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat sie
aus einer allfälligen, vom Bundesbeauftragten empfohlenen
Überprüfung weiterer Zentraldateien gezogen?
In seinem Kontrollbericht zur PMK-links – Zentral-
stelle aus dem Jahr 2012 hat die Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit dem Bun-
deskriminalamt, BKA, datenschutzrechtliche Hinweise
für die Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Be-
stimmungen zur Datenspeicherung gegeben. Diese Hin-
weise wurden vom BKA aufgenommen und waren An-
lass für eigene Überprüfungen in der Datei PMK-links –
Zentralstelle und den weiteren im BKA geführten Zen-
traldateien. Soweit Speicherungen festgestellt wurden,
die nicht im Einklang mit den datenschutzrechtlichen
Vorgaben und Hinweisen der BfDI standen, wurden
diese gelöscht.
Das BKA hat als Konsequenz aus den Beanstandun-
gen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit die Fortbildung intensiviert, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend sensibili-
siert und neue Fachunterlagen für die Sachbearbeiterin-
nen und Sachbearbeiter erstellt.
Die Beratung und Kontrolle der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ih-
rer Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern hat zu einer Ver-
besserung des Datenschutzes im Bereich der Zentralda-
teien des BKA geführt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 42):
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-
tag welche gesetzlichen Änderungsvorschläge vorlegen, um
– wie von der sogenannten EU-Aufnahmerichtlinie (Richtli-
nie 2013/33/EU) vorgeschrieben – schutzbedürftigen Asylsu-
9474 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
chenden einen uneingeschränkten Zugang zu medizinischer
und insbesondere psychologischer Behandlung und Betreu-
ung zu garantieren?
Nach den Vorgaben der Aufnahmerichtlinie gewähren
die Mitgliedstaaten Antragstellern mit besonderen Be-
dürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizini-
sche oder sonstige Hilfe einschließlich einer geeigneten
psychologischen Betreuung.
Die Richtlinie gibt also vor, eine medizinische Ver-
sorgung angepasst an die Bedürfnisse im Einzelfall si-
cherzustellen.
Die Bundesregierung prüft derzeit die erforderlichen
Schritte zur Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU, dies
betrifft auch die Aspekte der medizinischen und psycho-
logischen Behandlung oder Betreuung.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 43):
In welchen Bundesländern und in welchen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union wird nach Kenntnis der Bundesregie-
rung das Vorliegen einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtli-
chen Ermessensentscheidungen berücksichtigt, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesre-
gierung gegebenenfalls aus dieser Praxis (bitte begründen)?
Selbstverständlich ist bei einer ausreisepflichtigen
Person im Rahmen von aufenthaltsbeendenden Maßnah-
men zu prüfen, ob eine Behandlung einer Krankheit im
Zielstaat möglich ist oder nicht. Nach geltender Rechts-
lage ist dieser Umstand im Rahmen der Ermessensaus-
übung zu berücksichtigen und von einer Abschiebung
gegebenenfalls abzusehen. Insoweit sieht die Bundesre-
gierung auch keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.
Da das AufenthG von den Ländern vollzogen wird,
liegen der Bundesregierung konkrete Erkenntnisse zu
einzelnen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen nicht
vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Aus-
länderbehörden in den Bundesländern fehlerfreie Ermes-
sensentscheidungen treffen und in diesem Zusammen-
hang HIV-Infektionen berücksichtigen, wenn dies für die
Entscheidung von Bedeutung ist.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichts-
hofs für Menschenrechte (Entscheidung vom 27. Mai
2008 – 26565/05) stellt die Abschiebung eines Auslän-
ders, der an einer schweren psychischen oder physischen
Krankheit (in dem konkreten Fall: Aids) leidet, nur in
Ausnahmefällen eine Verletzung von Artikel 3 der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention dar. Allein die Ver-
schlechterung der Lebenssituation und der Lebenserwar-
tung wäre dafür nicht ausreichend.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Vorliegen
einer HIV-Infektion bei aufenthaltsrechtlichen Ermes-
sensentscheidungen berücksichtigt wird, geht aber da-
von aus, dass dort die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 3 der Euro-
päischen Menschenrechtskonvention bekannt ist.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 44):
Welche Auswirkungen hat die Einstellung der Seenotret-
tungsmission Mare Nostrum und die Einrichtung der Frontex-
Mission Triton nach Kenntnis der Bundesregierung seit No-
vember 2014 auf die gesamte Zahl der Schutzsuchenden, die
aufgrund fehlender legaler Einreisemöglichkeiten den gefähr-
lichen Weg über das Mittelmeer wählen (bitte nach Monat im
Vergleich zum Vorjahr aufschlüsseln), gehabt?
Konkrete Angaben in Bezug auf etwaige Auswirkun-
gen für die Zahl der Schutzsuchenden bezogen auf Mare
Nostrum und Triton sind nicht möglich.
Seit dem Beginn der Operation Triton im November
2014 wurden entlang der zentralmediterranen Route
circa 28 000 – inzwischen vielleicht sogar 30 000 –
Menschen aus Seenot gerettet.
Allein in diesem Jahr wurden bis Mitte April circa
19 000 Menschen gerettet. Zu Zeiten von Mare Nostrum
– also im Vergleichszeitraum 2014 – waren es ungefähr
ebenso viele (19 600). Bei der Diskussion um den Um-
fang und die Reichweite von Triton ist daher zu berück-
sichtigen, dass die Zahl der aus Seenot geretteten Men-
schen im Vergleich zu Mare Nostrum unverändert hoch
ist. Auch die Zahl der im Mittelmeer eingesetzten militä-
rischen und grenzpolizeilichen Mittel ist nahezu iden-
tisch. Letztlich kann sich kein Kapitän, egal ob es sich
um ein ziviles oder ein staatliches Schiff handelt, seiner
Verpflichtung zur Seenotrettung entziehen. Entschei-
dend ist, welches Schiff in der Nähe des Unglücksortes
ist. Es ist eine Tatsache, dass alle Frontex-koordinierten
Rettungseinsätze der Operation Triton unmittelbar vor
der libyschen Küste erfolgen. Und das, obwohl der Ein-
satz an der europäischen Außengrenze erfolgen müsste.
Angesichts der dramatischen Ereignisse des letzten
Wochenendes ist die Frage nach einer gesamteuropäi-
schen Lösung dringlicher denn je. Migration darf nicht
zu einer Angelegenheit von Leben und Tod werden. Eine
EU-weite Aktion darf jedoch den Machenschaften men-
schenverachtender Schleuserbanden nicht in die Hände
spielen und das tödliche Risiko befeuern. So komplex
wie die Ursachen sind, so komplex ist leider auch die er-
hoffte Lösung.
Ein geeignetes Maßnahmenbündel haben die Rats-
schlussfolgerungen des JI-Rates vom Oktober 2014 auf-
gezeigt. Am 20. April 2015 haben die EU-Innen- und
Außenminister konkrete Maßnahmen zur Rettung
Schiffbrüchiger vor der libyschen Küste beraten und den
von der Kommission vorgeschlagenen sogenannten
Zehn-Punkte-Plan im Allgemeinen begrüßt. Die Diskus-
sion hierzu wird auf der Sondersitzung des Europäischen
Rates am 23. April 2015 fortgesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9475
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4641, Frage 45):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den am
Rande des EU-Innenministertreffens unter einigen Innenminis-
tern, darunter der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de
Maizière, diskutierten italienischen Vorschlag, dass zur Ab-
schreckung von Flüchtlingen „Marineeinheiten aus Drittlän-
dern … in der Nähe Libyens eingreifen und Migranten in See-
not retten … und danach zu ihren eigenen Häfen bringen“
sollen (Non-Paper, veröffentlicht auf www.statewatch.org/
news/2015/mar/italian%20med.pdf), und unterstützt sie die-
sen Vorschlag (bitte begründen)?
Italien hat am Rande des vergangenen EU-Justiz- und
Innenministertreffens ein inoffizielles Papier vorgelegt.
Das Papier wurde weder Gegenstand von Beschlüssen
noch Grundlage gemeinsamer Positionen. Das italieni-
sche Diskussionspapier enthält jedoch wichtige Ansätze,
die aus Sicht der Bundesregierung unterstützt werden
können:
Die Bundesregierung spricht sich ebenfalls dafür aus,
dass Seenotrettung vor der nordafrikanischen Mittel-
meerküste notwendig ist, um schiffbrüchige Flüchtlinge
aus Seenot zu retten. Die Bundesregierung unterstützt
daher nordafrikanische Mittelmeeranrainer, um ihren
Aufgaben im Bereich der Seenotrettung nachkommen zu
können.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das mit-
tel- und langfristige Engagement der Europäischen
Union in der Region, um wirtschaftliche und rechtsstaat-
liche Entwicklung in den betroffenen Gesellschaften der
Herkunfts- und Transitstaaten nachhaltig zu entwickeln.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fra-
gen der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4641, Fragen 46 und 47):
Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neona-
zistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“,
„Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das Bun-
desamt für Verfassungsschutz, BfV, im Rahmen der „Opera-
tion Rennsteig“ in Thüringen angeworben und geführt hat,
sind im BfV vorhanden?
Wie viele Quellenmeldungen und Treffberichte der neona-
zistischen V-Leute „Treppe“, „Tusche“, „Tinte“, „Tobago“,
„Terrier“, „Trapid“, „Tonfall“ und „Tonfarbe“, die das BfV im
Rahmen der „Operation Rennsteig“ in Thüringen angeworben
und geführt hat, sind dem 2. Untersuchungsausschuss des
Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Unter-
suchungsausschuss) vorgelegt worden?
Zu Fragen 46:
Bei den Akten zu den ehemaligen VM „Tusche“,
„Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ erfolgt der-
zeit eine erweiterte (Teil-)Rekonstruktion. Die Arbeiten
dauern noch an. Erst nach Abschluss dieser Rekonstruk-
tion wird die Gesamtzahl der im Bundesamt für Ver-
fassungsschutz zu diesen ehemaligen VM noch vor-
liegenden „Quellenmeldungen“ und „Treffberichte“
feststehen.
In den nicht vernichteten Akten zu den ehemaligen
VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ liegen im Bundes-
amt für Verfassungsschutz 6, 4 bzw. 14 Quellenmeldun-
gen vor.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Anzahl der vor-
liegenden Treffberichte aus Geheimschutzgründen keine
Angaben machen kann. Fragen zur Art und Weise der
Quellenführung betreffen den operativen Kernbereich
der Nachrichtendienste. Der Schutz von Details zu Ar-
beitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichten-
dienste des Bundes stellt für deren Aufgabenerfüllung
einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Von seiner
Einhaltung hängt die Aufrechterhaltung der Effektivität
nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung ab.
Die Anzahl der Treffberichte über einen bestimmten
Führungszeitraum lassen Rückschlüsse auf die Trefffre-
quenz VM – VM-Führer und damit auf Details zur kon-
kreten Ausgestaltung von VM-Verhältnissen zu. Im
Falle des Bekanntwerdens dieser operativen Details wird
die Gegenseite in die Lage versetzt, ihre eigenen Über-
wachungsmaßnahmen bei Personen, die der Zusammen-
arbeit mit dem Verfassungsschutz verdächtigt werden,
entsprechend anzupassen; die Wahrscheinlichkeit der
Enttarnung weiterer Quellen wird damit erhöht.
Die sich aus einer Offenlegung der Informationen erge-
benden negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden,
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie
Gefährdungen für die Mitarbeiter der Verfassungs-
schutzbehörden und etwaiger hinweisgebender V-Perso-
nen müssen mit den verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechten des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten abgewogen werden. Daraus folgt,
dass auch eine Beantwortung in diesem öffentlichen
Rahmen ausscheidet.
Zu Frage 47:
Die Bundesregierung hat allen Mitgliedern des NSU-
Untersuchungsausschusses sämtliche zum damaligen
Zeitpunkt rekonstruierten bzw. nicht vernichteten VM-
Akten zur „Operation Rennsteig“ in ungeschwärzter
Form im sogenannten Treptow-Verfahren zur Einsicht-
nahme vorgelegt.
Konkrete Angaben zur Anzahl der vorgelegten „Quel-
lenmeldungen“ zu den ehemaligen VM „Tusche“,
„Treppe“, „Tinte“, „Tobago“ und „Tonfarbe“ liegen Ihnen
bereits vor. Die Bundesregierung hat die Zahlen in der
Kleinen Anfrage „Rekonstruktion vernichteter V-Mann
Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz im NSU-
Komplex“ (Bundestagsdrucksache 18/4636) genannt.
Hierauf verweise ich mit einer Ausnahme:
Aufgrund eines Übertragungsfehles wurde die Anzahl
der Quellenmeldungen im Fall „Tobago/Investor“ in der
genannten Kleinen Anfrage mit 27 angegeben. Richtig
ist, dass sich 10 „Quellenmeldungen“ in der Akte befin-
den.
9476 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015
(A) (C)
(D)(B)
Auch aus den nicht vernichteten Akten zu den ehema-
ligen VM „Tonfall“, „Trapid“ und „Terrier“ wurden alle
vorhandenen „Quellenmeldungen“ vorgelegt. Das sind
– wie ich eben in der Antwort zu Frage 46 ausgeführt
habe – zum ehemaligen VM „Tonfall“ 6, zum ehemali-
gen VM „Trapid“ 4 und zum ehemaligen VM „Terrier“
14 „Quellenmeldungen“.
Zur Anzahl der vorgelegten Treffberichte kann ich
aus Geheimschutzgründen, wie auch schon in Frage 46
ausgeführt, keine Angaben machen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4641, Frage 48):
Welche neuen Ergebnisse kann die Bundesregierung nach
einem Austausch der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
zur neuen Europol-Meldestelle für unliebsame Internetinhalte
mitteilen, der nach Kenntnis des Fragestellers am 20. April 2015
stattgefunden hat (bitte die in der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bun-
destagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015 offengebliebe-
nen Details der bereits in elf Wochen startenden Einrichtung
mitteilen: Ausgestaltung und Arbeitsweise der Meldestelle,
beteiligte deutsche polizeiliche Stellen zur Zusammenarbeit
mit der Meldestelle, Unterschied der Meldestelle zur bisheri-
gen Arbeit von „Check the Web“, Zusammenarbeit mit Inter-
netdienstleistern), und welche weiteren Details kann die Bun-
desregierung zu einem (trotz anderslautender Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 7. April 2015)
nach meiner Kenntnis im Mai 2015 stattfindenden weiteren
Treffen mit Internetdienstleistern zur Meldestelle für Inter-
netinhalte mitteilen (bitte außer der Themensetzung auch die
nach gegenwärtigem Stand Teilnehmenden benennen)?
Europol hatte die Mitgliedstaaten für den 21. April
2015 zu einer Besprechung zum Thema Internet Referral
Unit eingeladen. Neben Europol und den EU-Mitglied-
staaten sollten die Europäische Kommission, der Coun-
ter-Terrorism Coordinator und der Ratsvorsitz hieran
teilnehmen.
Der Termin sollte insbesondere genutzt werden, um
aufbau- und ablauforganisatorische Fragen zu klären,
und um Hinweise und Anregungen der Mitgliedstaaten
zum Konzept zu diskutieren. Die Bundesregierung war
durch das Bundeskriminalamt vertreten. Sie hat sich
– wie bisher – für die Einrichtung einer EU Internet Re-
ferral Unit ausgesprochen. Sie hat vor allem die Forde-
rung aufrechterhalten, dass die EU Internet Referral Unit
nicht mit Direktionsbefugnissen gegenüber den Mit-
gliedstaaten ausgestattet wird.
Weitere Informationen und Ergebnisse liegen auf-
grund der zeitlichen Nähe der Veranstaltung noch nicht
vor.
Darüber hinaus ist im Mai 2015 ein Treffen von Euro-
pol im Rahmen des Forums der EU-Kommission mit der
Gemeinschaft der Internetdiensteanbieter vorgesehen.
Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine über
die Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 18/4582 vom 10. April 2015
hinausgehenden Informationen zu Themen oder Teilneh-
mern vor.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4641, Frage 49):
Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhand-
lungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die
Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit
der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, ab
dem 1. April 2015 europäische Airlines mit Strafzahlungen zu
belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor
jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln,
die Frist aber nach Eingaben von mehreren Seiten auf den
1. Juli 2015 verschoben hat, da der EU-Kommissar Dimitris
Avramopoulos ein Verhandlungsmandat für ein EU-Mexiko-
PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Record) in Aussicht
stellte (The Wall Street Journal vom 1. April 2015; Mitteilung
des EU-Kommissars Dimitris Avramopoulos vom 27. März
2015), und auf welche Weise bzw. mit welcher Intention ist
die Bundesregierung selbst gegenüber den Ländern aktiv ge-
worden, die eine Vorabübermittlung von PNR-Vorratsdaten
fordern (wie im Artikel erwähnt: Mexiko, Südkorea, Argenti-
nien, Brasilien, Neuseeland, Japan, Vereinigte Arabische Emi-
rate, Saudi-Arabien, Russland)?
Kommissar Avramopoulos hat in seiner Erklärung
vom 27. März 2015 angekündigt, der EU-Kommission
vorzuschlagen, dem Rat Verhandlungsempfehlungen für
ein PNR-Abkommen der Europäischen Union mit
Mexiko vorzulegen.
Daraufhin hat die mexikanische Zollbehörde in einem
Communiqué vom 31. März 2015 angekündigt, die Ver-
pflichtung zur Übermittlung von PNR-Daten bis zum
1. Juli 2015 aufzuschieben.
Mitte April hat Kommissar Avramopoulos dem Euro-
päischen Parlament mitgeteilt, er habe der mexikani-
schen Seite klargemacht, dass ein Abkommen nicht final
zustande kommen könne, bevor der Europäische Ge-
richtshof sein Gutachten zum Entwurf eines PNR-Ab-
kommens mit Kanada vorgelegt habe.
Verhandlungen des Rates der Europäischen Union mit
Mexiko zum Thema PNR haben nicht stattgefunden.
Zu den PNR-bezogenen Aktivitäten der Bundesregie-
rung gegenüber Russland verweise ich auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 3a) der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
18/1630 vom 4. Juni 2014. Seitdem hat es keine weite-
ren diesbezüglichen Kontakte mit Russland gegeben.
Bezüglich der mexikanischen PNR-Forderungen und
der von Mexiko angedrohten Strafzahlungen ist die Bun-
desregierung primär in den zuständigen Ratsgremien der
Europäischen Union und auch gegenüber der EU-Vertre-
tung in Mexiko aktiv geworden, damit die EU-Kommis-
sion einen Aufschub der Sanktionen bis zur Schaffung
einer Rechtsgrundlage für die PNR-Datenübermittlung
an Mexiko erwirkt. Daneben hat das Auswärtige Amt
die PNR-Problematik aber auch bilateral gegenüber dem
mexikanischen stellvertretenden Minister für multilate-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 22. April 2015 9477
(A) (C)
(B)
rale Beziehungen und Menschenrechte aufgenommen,
um auf einen solchen Aufschub hinzuwirken.
Gegenüber den anderen in der Frage aufgelisteten
Staaten gab es keine PNR-bezogenen Aktivitäten der
Bundesregierung.
Ergänzend verweise ich auf die Antwort der Bundes-
regierung zu Frage 31 des Abgeordneten Dr. Alexander
S. Neu für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am
12. November 2014, nachzulesen im Plenarprotokoll
18/65, Anlage 2 auf Seite 6110 B.
(D)
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99. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Vereinbarte Debatte zur Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer
Anlagen