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    Plenarprotokoll 18/97 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 97. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9153 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 15 . 9154 A Gedenken an die Opfer des Flugzeugabstur- zes über den Alpen am 24. März 2015 . . . . . . 9154 B Begrüßung des Präsidenten des ukrainischen Parlaments, Herrn Volodymyr Groysman . . . 9155 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März 2014 und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Euro- päischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits Drucksachen 18/3693 (neu), 18/4352 . . . . 9154 C b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und Georgien andererseits Drucksachen 18/3694, 18/4353 . . . . . . . . 9154 D c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein- schaft und ihren Mitgliedstaaten einer- seits und der Republik Moldau ande- rerseits Drucksachen 18/3695, 18/4354 . . . . . . . . 9154 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9155 B Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9157 A Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . 9157 D Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9159 C Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9160 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9162 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9163 B Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9163 D Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9164 D Andrea Lindholz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9165 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Tom Koenigs, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für verbindliche politische Re- geln im internationalen Sport – Menschen- rechte achten, Umwelt schützen, Korrup- tion bekämpfen Drucksache 18/3556 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9167 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9167 C Eberhard Gienger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9169 A Dr. André Hahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9170 B Michaela Engelmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9172 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9174 A Detlev Pilger (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9175 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9176 B Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9177 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9178 A Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . 9179 A Johannes Steiniger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9180 A Tagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Durch Stärkung der Digitalen Bil- dung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden Drucksache 18/4422 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9181 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Forschungsrahmenprogramm der Bun- desregierung zur IT-Sicherheit: Selbst- bestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 – 2020 Drucksache 18/4304 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9181 B Sven Volmering (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9181 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9183 B Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9184 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9186 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9187 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 9189 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9190 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9191 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9192 B Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9193 D Dr. Wolfgang Stefinger (CDU/CSU) . . . . . . . 9194 D Tagesordnungspunkt 26: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verbesserung der internationa- len Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewäh- rungsmaßnahmen Drucksache 18/4347 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9195 D b) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Das Europäische Semester stär- ken, besser umsetzen und weiterent- wickeln Drucksache 18/4426 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9195 D c) Antrag der Abgeordneten Tom Koenigs, Luise Amtsberg, Omid Nouripour, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Men- schenrechtsrat der Vereinten Nationen stärken Drucksache 18/4430 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9196 A Tagesordnungspunkt 27: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Neu- fassung der Anhänge F und G zum Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Drucksachen 18/4049, 18/4408 . . . . . . . . 9196 A b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Ge- setzes und des Betäubungsmittelgeset- zes Drucksachen 18/4278, 18/4446 . . . . . . . . 9196 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Drucksachen 18/4281, 18/4452 . . . . . . . . 9196 C d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Drucksachen 18/4202, 18/4453 . . . . . . . . 9196 D e)–j) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 164, 165, 166, 167, 168 und 169 zu Petitionen Drucksachen 18/4339, 18/4340, 18/4341, 18/4342, 18/4343, 18/4344 . . . . . . . . . . . . 9197 A Zusatztagesordnungspunkt 2: a)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 170, 171, 172, 173, 174 und 175 zu Petitionen Drucksachen 18/4440, 18/4441, 18/4442, 18/4443, 18/4444, 18/4445 . . . . . . . . . . . . 9197 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 III Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministers zur Reduzie- rung des CO2-Ausstoßes bei Kohlekraft- werken und zur Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9198 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9198 B Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9199 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 9201 A Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9202 B Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 9203 C Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9205 A Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 9206 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9207 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9210 C Andreas Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 9211 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9212 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9214 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 9215 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9216 C Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9217 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 9218 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9219 D Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Aus- bildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schrei- ben vom 27. November 2012 und 11. Ja- nuar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicher- heitsrates der Vereinten Nationen Drucksachen 18/4203, 18/4447 . . . . . . . . 9221 B – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4456 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9221 B Dagmar Freitag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9221 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 9222 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 9223 C Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9224 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 9225 A Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9225 B Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9225 D Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) . . . . . . . 9226 D Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9228 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9229 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Erklärung nach § 30 GO) . . . . . . . . . . . . . 9229 D Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 9229 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9230 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9233 C Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Norbert Müller (Potsdam), Klaus Ernst, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aufwertung der Sozial- und Erzie- hungsberufe jetzt Drucksache 18/4418 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9230 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9230 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 9231 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9233 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) . . . . . 9233 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9235 B Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 9236 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9238 A Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9239 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9239 D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmit- telsystem der Europäischen Union Drucksachen 18/4047, 18/4409 . . . . . . . . . . . 9240 C Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9240 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 9242 B Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9243 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9244 A Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9245 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9246 B Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Wald- bewirtschaftung sicherstellen – Koopera- tive Holzvermarktung ermöglichen Drucksachen 18/2876, 18/3578 . . . . . . . . . . . 9247 B Kordula Kovac (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9247 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 9248 D Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9250 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9251 D Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 9252 D Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 9253 D Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . 9255 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9258 D Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umset- zungsgesetz) Drucksachen 18/3786, 18/3992, 18/4451 . . . . 9255 B Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9255 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9257 A Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9257 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9261 A Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9262 B Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9263 D Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU Drucksache 18/4215 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9264 D b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Subven- tionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen Drucksache 18/4316 . . . . . . . . . . . . . . . . 9265 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 9265 B Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9266 A Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9267 D Dr. Nina Scheer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9268 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . 9269 D Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Albert Rupprecht, Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Hubertus Heil (Peine), weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Europas Wettbewerbs- und Zu- kunftsfähigkeit durch Forschung und Innovation stärken Drucksache 18/4423 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9270 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum: Leit- linien und nationale Roadmap Drucksache 18/2260 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9270 C Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9270 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9272 A René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9272 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9274 C Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 9275 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neue Dynamik für nukleare Abrüstung – Der Humanitären Initiative beitreten Drucksachen 18/3409, 18/4217 . . . . . . . . 9276 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 V b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses . . . . . . . . . . . . . 9276 D – zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: In UN-Gene- ralversammlung der Uranwaffen- Resolution zustimmen . . . . . . . . . . . . 9276 D – zu dem Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: VN-Resolution zu Uranmunition zu- stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9277 A Drucksachen 18/3407, 18/3410, 18/4218 . 9277 A Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 9277 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 9278 B Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9279 B Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9280 B Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9281 A Tagesordnungspunkt 14: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksachen 18/3923, 18/4454 . . . . . . . . 9282 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/4457 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9282 B Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9282 B Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9283 C Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9284 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9286 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9287 A Tagesordnungspunkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abge- ordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hunger be- kämpfen, Recht auf Nahrung stärken Drucksachen 18/1482, 18/3613 . . . . . . . . . . . 9288 B Tagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpas- sungsgesetzes Drucksachen 18/2231, 18/4355 . . . . . . . . . . . 9288 C Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption Drucksache 18/4350 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9288 D Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktien- rechtsnovelle 2014) Drucksache 18/4349 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9289 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9289 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9291 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Omid Nouripour, Anja Hajduk, Cem Özdemir und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteili- gung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungs- mission EUTM Somalia (Tagesordnungs- punkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9291 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Donth, Hermann Färber, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Thorsten Frei, Dr. Stephan Harbarth, Franz-Josef Holzenkamp, Andreas Jung, Roderich Kiesewetter, Kordula Kovac, Ingrid Pahlmann, Lothar Riebsamen, Carola Stauche, Nina Warken und Peter Weiß (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstim- VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 mung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Koope- rative Holzvermarktung ermöglichen (Tages- ordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9293 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Bartke, Heike Baehrens, Marco Bülow, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr. Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Gabriele Groneberg, Wolfgang Hellmich, Christina Jantz, Frank Junge, Cansel Kiziltepe, Arno Klare, Kirsten Lühmann, Katja Mast, Markus Paschke, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Berlin), Ewald Schurer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Er- nährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung si- cherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen (Tagesordnungspunkt 9) . . . . . . 9293 D Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Koope- rative Holzvermarktung ermöglichen (Tages- ordnungspunkt 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9294 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . 9294 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . 9294 D Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . 9295 A Ulrich Freese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9295 B Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 9295 D Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9295 D Annette Sawade (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9296 A Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken (Tagesordnungspunkt 17) . . 9296 C Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9296 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) . . . . . 9297 C Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9299 A Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 9300 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9301 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (Tages- ordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9302 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9302 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9303 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . 9304 A Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9305 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9305 C Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Tagesordnungspunkt 18) . . . 9307 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9307 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 9308 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9308 D Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 9309 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9310 C Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9311 B Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) (Tagesordnungspunkt 19) . . . . . . . . . . . . . . . . 9311 D Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) . . . . . . . 9311 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 VII Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9312 A Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . 9313 A Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 9314 A Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9314 C Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9316 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9153 (A) (C) (D)(B) 97. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 Beginn: 9.01 Uhr
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    2) Anlage 9 (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9291 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Auernhammer, Artur CDU/CSU 26.03.2015 Barthel, Klaus SPD 26.03.2015 Behrens (Börde), Manfred CDU/CSU 26.03.2015 Dr. Brantner, Franziska BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Bulmahn, Edelgard SPD 26.03.2015 Ehrmann, Siegmund SPD 26.03.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 26.03.2015 Dr. Flachsbarth, Maria CDU/CSU 26.03.2015 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 26.03.2015 Dr. Franke, Edgar SPD 26.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 26.03.2015 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.03.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 26.03.2015 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 26.03.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 26.03.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 26.03.2015 Lange (Backnang), Christian SPD 26.03.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 26.03.2015 Lösekrug-Möller, Gabriele SPD 26.03.2015 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Özoğuz, Aydan SPD 26.03.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 26.03.2015 Rüffer, Corinna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 26.03.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 26.03.2015 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 26.03.2015 Spahn, Jens CDU/CSU 26.03.2015 Stockhofe, Rita CDU/CSU 26.03.2015 Stritzl, Thomas CDU/CSU 26.03.2015 Tack, Kerstin SPD 26.03.2015 Weber, Gabi SPD 26.03.2015 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 26.03.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Omid Nouripour, Anja Hajduk, Cem Özdemir und Dr. Valerie Wilms (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur nament- lichen Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung des Auswärtigen Ausschusses zu dem An- trag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Bera- tungsmission EUTM Somalia (Tagesordnungs- punkt 6) Nach über 20 Jahren Bürgerkrieg ist die Lage in So- malia bedrückend. Mehr als drei Millionen Menschen sind auf der Flucht, Gewaltausbrüchen, Terrorattacken und Hungersnöten sind unzählige Unschuldige zum Op- fer gefallen. Einige Teile des Südens sind nach wie vor umkämpft. Die islamistische Al-Schabab-Miliz konnte zwar in der Fläche weitestgehend zurückgedrängt wer- den, sie verübt aber nach wie vor Terroranschläge, vor allem in Mogadischu. Der Aufbau von Staatlichkeit wird durch immer neue Auseinandersetzungen mit der Terror- Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 9292 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) miliz sowie durch aufflammende Konflikte zwischen konkurrierenden Clans erschwert. Aber es gibt auch Hoffnung: Der Norden des Landes ist relativ stabil, die Regionen Somaliland und Puntland verwalten sich faktisch autonom. Auch im Süden gibt es seit 2012 nach Jahren ohne zentralstaatliche Strukturen eine zumindest in Teilen anerkannte Übergangsregie- rung. Diese steht vor Herkules-Aufgaben: Sie muss trotz Nahrungsmittelknappheit die Versorgung der somali- schen Binnenflüchtlinge ebenso gewährleisten wie die der Bevölkerung. Es gilt eine funktionierende Sicher- heitsarchitektur aufzubauen, Föderalisierung voranzu- treiben und das politische System und das Justizwesen von Grund auf neu zu gestalten. Somalia bleibt auf vielfältige Weise auf internationale Unterstützung angewiesen: auf humanitäre Hilfe, wirt- schaftlichen Wiederaufbau, Unterstützung von Verhand- lungs- und Versöhnungsprozessen oder Hilfe bei der Rückführung von Flüchtlingen. Vieles davon wurde in den letzten Jahren in Somalia angestoßen. Die Peace- keeping Mission der Afrikanischen Union, AMISOM, unterstützt Somalia seit 2006. Die Europäische Union hat 2011 einen strategischen Rahmen für das Horn von Afrika entwickelt, der das politische Engagement der EU ausbuchstabiert. Im Rahmen einer New-Deal-Kon- ferenz wurde 2013 ein Plan für den Wiederaufbau Somalias entwickelt. Für 2016 sind Wahlen und ein Verfassungsreferendum geplant, auch hierfür hat die in- ternationale Gemeinschaft ihre Unterstützung zugesagt. Die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass es zwar langsam, aber dennoch stetig bergauf geht. Der Aufbau nationaler Streitkräfte ist ein zentraler Baustein dieses Statebuilding-Prozesses. Der Aufbau einer somalischen Armee kann dabei nicht nur die Sicherheitssituation ver- bessern. Er kann auch dabei helfen, mitten in einer ent- lang von Clanzugehörigkeiten organisierten Gesellschaft eine nationale Identität aufzubauen. Dies ist aber nur möglich, wenn alle Parteien in den Prozess eingebunden werden. Stabilisierung und Staatsaufbau können nur ge- lingen, wenn die Ausübung des Gewaltmonopols an rechtsstaatliche Prinzipien, an Gewaltenteilung und an die Einhaltung von Menschenrechten gebunden ist. Das ist das Ziel der europäischen Ausbildungsmission. Sie soll helfen, tragfähige Strukturen aufzubauen und so kri- minellen und terroristischen Strukturen sowie der Pirate- rie den Boden zu entziehen. In einem Umfeld, das so schwierig ist wie das in So- malia, ist Militärausbildung immer eine große Heraus- forderung. Wir danken allen, die sich dennoch engagiert daran beteiligen – im Rahmen der Europäischen und Afrikanischen Union sowie der Vereinten Nationen. Al- lerdings kann die hier zur Abstimmung stehende Mis- sion in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dem eigenen An- spruch nicht gerecht werden. Deswegen können wir dem vorliegenden Mandat nicht zustimmen. EUTM Somalia ist auf Mogadischu begrenzt. Die auszubildenden Rekrutinnen und Rekruten werden durch die somalische Regierung identifiziert. Dabei hat sich in den letzten Jahren abgezeichnet, dass vorrangig Angehö- rige des der Regierung nahestehenden Clans ausgebildet wurden. In einem ohnehin zersplitterten Land kann dies Konflikte weiter anheizen. Im Moment ist nicht sicher- gestellt, dass die ausgebildeten Soldatinnen und Solda- ten regelmäßig bezahlt werden. In der Konsequenz gibt es zahlreiche Berichte über Desertationen, Straßensper- ren und Schutzgelderpressungen durch ehemalige Re- krutinnen und Rekruten. An der Ausbildung sind zahl- reiche Akteure beteiligt: AMISOM, private Firmen wie Bancroft Global, das im Auftrag der USA ausbildet, und die Trainingsmission der EU. Die Zusammenarbeit zwi- schen den Akteuren und mit der somalischen Regierung ist stark verbesserungswürdig. Unterschiedliche Stan- dards, vereinzelte Überschneidungen zwischen den Auf- trägen, unklare Hierarchiestrukturen und eine diffuse Befehlskette auf somalischer Seite hemmen den Erfolg. Eine Evaluation der bisherigen Aktivitäten, die unter derartigen Umständen unbedingt notwendige Verbesse- rungshinweise geben könnte, wurde bisher nicht vorge- legt. Zudem unterminieren völkerrechtswidrige Aktivi- täten wie Drohnenangriffe durch die USA eben jenen Staatsaufbau, den sich die internationale Gemeinschaft zum Ziel gesetzt hat. Aber es gibt auch Lichtblicke seit der letzten Abstim- mung. Die internationale Gemeinschaft hat die Schwach- stellen der bisherigen Ausbildung erkannt, und es gibt deutliche Ansätze, ihnen zu begegnen. Der Komman- deur der EU-Mission soll Mogadischu verlassen können, um weitere Clans an der Ausbildungsmission zu beteili- gen. Die Beratungstätigkeit der Mission soll ausgeweitet werden. Der Aufbau einer Personalverwaltung soll un- terstützt werden, um verlässliche Finanzstrukturen und Befehlsstrukturen zu etablieren. Weiter ist der Aufbau eines Systems zur Verbleibskontrolle von Waffen und Munition geplant. Schließlich sollen Menschen- und Völkerrechtsfragen in der zukünftigen Ausbildung stär- ker berücksichtigt werden. So sieht es der neue GSVP- Rahmen vor, der im März 2015 verabschiedet wurde. Auf einer gemeinsam von der somalischen und briti- schen Regierung ausgerichteten Konferenz wurde im September 2014 ein Konzept für den weiteren Aufbau der somalischen Streitkräfte bis 2019 vorgelegt. An des- sen Umsetzung will sich die EUTM beteiligen. Diese Lichtblicke dürfen aber nicht darüber hinweg- täuschen, dass noch vieles zu tun bleibt, vor allem im zivilen Bereich. Sicherheitssektorreform allein befrie- det keinen gesellschaftlichen Konflikt. Unterschiedliche Ausbildungsangebote müssen in Einklang miteinander gebracht werden, für sie braucht es verbindliche men- schen- und völkerrechtliche Standards, und sie müssen in ein Gesamtkonzept für den Wiederaufbau Somalias eingebettet werden. Die diplomatischen und entwick- lungspolitischen Aktivitäten hinken den militärischen sträflich hinterher. Bisher wird das deutsche Engage- ment in Somalia von einer Fachkraft in der Botschaft in Nairobi koordiniert, die dafür eine 50-Prozent-Stelle zur Verfügung hat. Das ist symptomatisch für den mangeln- den politischen Einsatz der Bundesregierung. Die EU und auch Deutschland agieren viel zu zaghaft, wenn es um die Implementierung des „New Deal“ geht, der den Rahmen für den Wiederaufbau Somalias insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und sozio- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9293 (A) (C) (D)(B) ökonomische Entwicklung vorgibt. Sie unterstützen die somalische Regierung viel zu wenig beim Aufbau regio- naler Strukturen, bei der Etablierung von Versöhnungs- prozessen und der Finanzierung der humanitären Hilfe. Die Unterstützung der somalischen Regierung bei der Aufstellung und Ausbildung einer nationalen Armee ist wichtig und richtig. Das vorliegende Konzept aber ist schwach und viel zu wenig mit den anderen Akteuren und Aktivitäten in Somalia koordiniert. Allerdings gab es im letzten Jahr sichtbare Bemühungen, die bisherige Ausbildungsunterstützung zu verbessern, den lokalen Herausforderungen anzupassen und auf internationaler Ebene zu koordinieren. Deswegen halten wir eine Ent- haltung zum vorliegenden Mandat für gerechtfertigt. Trotzdem bleibt: Die Mission darf nicht als Feigenblatt für unser ansonsten nur schwaches Engagement in So- malia dienen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Donth, Hermann Färber, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Thorsten Frei, Dr. Stephan Harbarth, Franz- Josef Holzenkamp, Andreas Jung, Roderich Kiesewetter, Kordula Kovac, Ingrid Pahlmann, Lothar Riebsamen, Carola Stauche, Nina Warken und Peter Weiß (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abge- ordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Koopera- tive Holzvermarktung ermöglichen (Tagesord- nungspunkt 9) Im Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicher- stellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ wird von der Bundesregierung gefordert, im Bundes- waldgesetz klarzustellen, dass Forstarbeiten, die der Holzvermarktung vorgelagert sind – zum Beispiel Mar- kierung der für den Einschlag vorgesehenen Bäume –, nicht zur Holzvermarktung zugerechnet werden sollen. Da die Bundesregierung derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet, ist der Antrag entbehrlich. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft, den Antrag abzulehnen, stim- men wir deshalb zu. Der in Vorbereitung befindliche Gesetzentwurf hat folgenden Hintergrund: Als Folge des Kartellverfahrens gegen die kooperative Holzvermarktung in Baden-Würt- temberg muss damit gerechnet werden, dass in Zukunft staatliche, kommunale und private Waldbesitzer ihre Holzernte nicht mehr gemeinsam vermarkten dürfen. Mit der Trennung der Holzvermarktung stellt sich die Frage, ob die Forstverwaltungen der Länder Dienstleis- tungen im kommunalen und privaten Wald erbringen dürfen. Mit der Änderung des Bundeswaldgesetzes soll erreicht werden, dass Dienstleistungen, die der Holzver- marktung vorgelagert sind, vom Kartellrecht ausgenom- men werden und somit von den Forstämtern in allen Waldbesitzarten angeboten werden dürfen. Aus unserer Sicht ist die angestrebte Gesetzesände- rung richtig: Die Forstämter sorgen nicht nur dafür, dass der Wald seine vielfältigen ökologischen Funktionen er- füllen kann und seinen Erholungswert für die Menschen behält. In zahlreichen Bundesländern tragen die Forst- ämter durch eine intensive Betreuung der Privatwaldbe- sitzer wesentlich zur Holzmobilisierung sowie zu einer flächendeckenden Waldbewirtschaftung bei – dies ist insbesondere bei kleinteiligen Waldbesitzstrukturen der Fall. Die Forstämter sichern so den Zugang vieler Klein- waldbesitzer zum Holzmarkt. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Holzwirtschaft ihren nachwachsenden Rohstoff aus unseren nachhaltig be- wirtschafteten Wäldern erhält. Ziel der Änderung des Bundeswaldgesetzes muss es sein, dass in Bundesländern mit seitheriger kooperativer Holzvermarktung weitgehend an den bewährten Struktu- ren der Waldbewirtschaftung festgehalten werden kann. Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, dass Forstämter als ein Anbieter von Forstdienstleistungen am Markt bestehen bleiben können. Unbestritten ist, dass auch private Anbieter Forstdienstleistungen in guter Qualität erbrin- gen. Die Gesetzesänderung darf auf keinen Fall das Recht der Waldbesitzer beeinträchtigen, private Dienst- leister mit Forstarbeiten zu beauftragen. Bedauerlich ist, dass die Bundesregierung den Ge- setzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes bis- lang noch nicht vorgelegt hat. In der Ressortabstimmung wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefordert, die „gute fachliche Praxis“ der Waldbewirtschaftung im Bundeswaldgesetz zu verankern. Diese Forderung ist abzulehnen: Die nachhaltige Waldbewirtschaftung wird durch die Wald- gesetze der Länder geregelt, zudem gilt für viele Wälder eine freiwillige Zertifizierung. Zusätzliche bundes- einheitliche Standards sind nicht erforderlich – sie sor- gen nur für noch mehr Regulierung und werden letztlich der vielfältigen Waldstruktur in Deutschland nicht ge- recht. Die Bundesregierung ist gefordert, die Ressortabstim- mung zügig abzuschließen und in Kürze den Gesetzent- wurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vorzulegen. Sicher wäre es hilfreich, wenn die Bundesländer – insbe- sondere solche mit SPD-Regierungsbeteiligung – gegen- über dem Bundesumweltministerium deutlich machen, dass wir die Änderung des Bundeswaldgesetzes brau- chen – und zwar ohne „gute fachliche Praxis“. Parallel muss geprüft werden, ob der Gesetzentwurf durch die Koalitionsfraktionen eingebracht werden sollte. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley, Dr. Matthias Bartke, Heike Baehrens, Marco 9294 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Bülow, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Michaela Engelmeier, Saskia Esken, Dr. Ute Finckh-Krämer, Martin Gerster, Angelika Glöckner, Gabriele Groneberg, Wolfgang Hellmich, Christina Jantz, Frank Junge, Cansel Kiziltepe, Arno Klare, Kirsten Lühmann, Katja Mast, Markus Paschke, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Dr. Hans- Joachim Schabedoth, Dr. Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Berlin), Ewald Schurer und Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (alle SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschluss- empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abge- ordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Koopera- tive Holzvermarktung ermöglichen (Tagesord- nungspunkt 9) Im Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bundeswaldgesetz eine dauerhafte Fortführung der länderspezifischen Strukturen zur Un- terstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen ermöglicht werden kann. Zu- dem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Ver- marktung des Holzes vorgelagert sind, als waldbauliche Maßnahmen anzusehen sind. Wir begrüßen grundsätzlich den Willen der Bundes- regierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes einem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarminister- konferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukom- men. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätigkeiten, unter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holzvermarktung im Sinne des Kartellrechts zurech- nen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden könnte. Wir beschäftigen uns intensiv und unvoreingenommen mit dem Thema. Uns liegt noch kein abgestimmter Referentenentwurf vor. Die Verhand- lungen innerhalb der Bundesregierung unter Federfüh- rung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi, BMJV dauern noch an. Wir wollen eine Gesetzesänderung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und ver- fassungsrechtlich Bestand hat. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen zum jetzi- gen Zeitpunkt ab. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Ausschusses für Ernäh- rung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach- haltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Ko- operative Holzvermarktung ermöglichen (Ta- gesordnungspunkt 9) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag die Bundesre- gierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bundeswaldgesetz eine dauerhafte Fortführung der län- derspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nicht- staatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltun- gen ermöglicht werden kann. Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Ich begrüße ausdrücklich den Willen der Bundesre- gierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes ei- nem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarministerkon- ferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätigkei- ten, unter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holz- vermarktung im Sinne des Kartellrechts zurechnen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden könnte. Die SPD-Bundestagsfraktion beschäftigt sich in- tensiv und unvoreingenommen mit dem Thema, um eine sachgerechte Lösung zu erreichen. Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi, BMJV dauern noch an. Ein abgestimmter Gesetzentwurf, der inhaltlich und in seinen Auswirkungen präzise und korrekt ist und ver- fassungsrechtlich Bestand hat, liegt daher noch nicht vor. Daher lehne ich den Antrag der Grünen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Im Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bun- deswaldgesetz eine dauerhafte Fortführung der länder- spezifischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatli- chen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen ermöglicht werden kann. Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Wir begrüßen grundsätzlich den Willen der Bundesre- gierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes ei- nem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarministerkon- ferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9295 (A) (C) (D)(B) schaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätigkei- ten, unter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holz- vermarktung im Sinne des Kartellrechts zurechnen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden könnte. Wir beschäftigen uns intensiv und unvoreinge- nommen mit dem Thema. Uns liegt noch kein abge- stimmter Referentenentwurf vor. Die Verhandlungen in- nerhalb der Bundesregierung unter Federführung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi und BMJV dau- ern noch an. Wir wollen eine Gesetzesänderung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und ver- fassungsrechtlich Bestand hat. Deshalb lehne ich den Antrag der Grünen zum jetzi- gen Zeitpunkt ab und stimme somit der Beschlussemp- fehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft zu. Dr. Johannes Fechner (SPD): Im Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregie- rung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bundeswaldgesetz eine dauerhafte Fortführung der län- derspezifischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstver- waltungen ermöglicht werden kann. Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Dieser Antrag ist nicht erforderlich, weil die Bundes- regierung und die Koalitionsfraktionen sowieso schon eine Lösung zu diesem in der Tat wichtigen Problem an- streben. Ich begrüße, dass die Bundesregierung mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes einem ähnlich lau- tenden Beschluss der Agrarministerkonferenz, AMK, aus dem September 2014 nachkommen will. Die SPD- Bundestagsfraktion prüft zurzeit intensiv, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätigkei- ten, unter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holz- vermarktung im Sinne des Kartellrechts zurechnen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden kann. Ich hoffe, dass bald ein abgestimmter Referenten- entwurf vorgelegt werden kann. Ich will eine Gesetzesänderung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und verfas- sungsrechtlich Bestand hat, insbesondere um die Forst- und Waldwirtschaft in Südbaden zu erhalten, die dort vorbildlich Naturschutz, Tourismus und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung miteinander vereint. Deshalb lehne ich den Antrag der Grünen zum jetzi- gen Zeitpunkt ab. Ulrich Freese (SPD): Im Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bundeswald- gesetz eine dauerhafte Fortführung der länderspezifi- schen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatlichen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen er- möglicht werden kann. Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Ich begrüße grundsätzlich den Willen der Bundesre- gierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes ei- nem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarministerkon- ferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukommen. Meine Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätigkeiten, un- ter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holzver- marktung im Sinne des Kartellrechts zurechnen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden kann. Meine Fraktion beschäftigt sich intensiv und un- voreingenommen mit dem Thema. Mir liegt dazu noch kein abgestimmter Referentenentwurf vor. Die Verhand- lungen innerhalb der Bundesregierung unter Federfüh- rung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi, BMJV dauern noch an. Meine Fraktion und ich wollen eine Gesetzesände- rung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und verfassungsrechtlich Bestand hat. Deshalb lehne ich den Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Josef Göppel (CDU/CSU): Ich werde dem Be- schlussvorschlag des federführenden Ausschusses, Drucksache 18/3578, zum Antrag „Nachhaltige Wald- bewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holz- vermarktung ermöglichen“ auf Drucksache 18/2876 nicht zustimmen. Der Antrag „Kooperative Holzvermarktung ermögli- chen“ hat zum Ziel, das Auszeichnen von Bäumen entgegen der Meinung des Bundeskartellamtes als Maßnahme zur Sicherung der nachhaltigen Holznutzung und nicht als Teil des Verkaufsgeschäfts einzustufen. Die Unterstützung der nichtstaatlichen Waldbenutzer durch Forstleute, die nicht in ein unmittelbares Nutzungsinter- esse eingebunden sind, dient dem Gemeinwohlziel des Waldgesetzes. Der Antrag wurde in der Ausschusssitzung mit der Begründung abgelehnt, dass dessen Anliegen mit einer Änderung des Waldgesetzes abgeholfen werde. Diese Novellierung ist derzeit jedoch zeitlich nicht absehbar. Deshalb ist die Bekräftigung des auch in den Koalitions- fraktionen nicht umstrittenen Anliegens auf Drucksache 18/2876 sinnvoll und zielführend. Birgit Kömpel (SPD): Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassung im Bundes- waldgesetz eine dauerhafte Fortführung der länderspezi- fischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatli- chen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen ermöglicht werden kann. 9296 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Ich begrüße grundsätzlich den Willen der Bundesre- gierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes ei- nem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarministerkon- ferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft geplanten § 46 BWaldG eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden könnte. Wir beschäftigen uns intensiv und unvoreingenommen mit dem Thema. Uns liegt noch kein abgestimmter Referentenentwurf vor. Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi, BMJV dauern noch an. Wir wollen eine Gesetzesänderung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und ver- fassungsrechtlich Bestand hat. Deshalb lehne ich den Antrag der Grünen zum jetzi- gen Zeitpunkt ab. Annette Sawade (SPD): Im Antrag fordert die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit durch Anpassungen im Bundes- waldgesetz eine dauerhafte Fortführung der länderspezi- fischen Strukturen zur Unterstützung des nichtstaatli- chen Waldbesitzes durch die Landesforstverwaltungen ermöglicht werden kann. Zudem soll im Bundeswaldgesetz klargestellt werden, dass Leistungen wie die Auswahl und Markierung der für den Einschlag des Holzes vorgesehenen Bäume, die der Vermarktung des Holzes vorgelagert sind, als wald- bauliche Maßnahmen anzusehen sind. Ich begrüße grundsätzlich den Willen der Bundes- regierung, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes einem ähnlich lautenden Beschluss der Agrarminister- konferenz, AMK, aus dem September 2014 nachzukom- men. Die SPD-Bundestagsfraktion prüft zurzeit, ob mit dem vom Bundesministerium für Ernährung und Land- wirtschaft geplanten § 46 BWaldG, der bestimmte Tätig- keiten, unter anderem das Holzauszeichnen, nicht der Holzvermarktung im Sinne des Kartellrechts zurechnen soll, eine gesetzgeberische Klarstellung erreicht werden könnte. Wir beschäftigen uns intensiv und unvorein- genommen mit dem Thema. Uns liegt noch kein abge- stimmter Referentenentwurf vor. Die Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des BMEL mit den Ressorts BMUB, BMWi und BMJV dau- ern noch an. Wir wollen eine Gesetzesänderung, die inhaltlich und in ihren Auswirkungen präzise und korrekt ist und verfassungsrechtlich Bestand hat. Deshalb lehne ich den Antrag der Grünen zum jetzi- gen Zeitpunkt ab. Als ehemalige Mitarbeiterin in der Landesforst- verwaltung Baden-Würtemberg bin ich für eine klare Lösung und warte den Referentenentwurf ab. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag: Hunger bekämp- fen, Recht auf Nahrung stärken (Tagesord- nungspunkt 17) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Mein Kollege Westermayer ist schon auf die grundsätzliche und vor allem fachliche Kritik an Ihrem Antrag eingegangen. Ich möchte mich seiner Einschätzung anschließen. Zwar gehen wir erfreulicherweise darin überein, dass Minister Müller ein wichtiges Ziel formuliert und auf die Agenda genommen hat. Der Antrag vernachlässigt aber den Kontext der Hungerbekämpfung und konzentriert sich vordergründig nur auf Nahrungsmittel und deren in- dividuelle Verfügbarkeit. Leider erliegen Sie dabei wieder Ihrer Neigung, positive Prozesse der Regierung durch ideologische Fehlschüsse entwerten zu wollen. Das ist weder zielfüh- rend, noch trifft es das Thema. Hunger bedeutet nicht einfach nur, nicht satt zu sein. Hunger definiert sich durch Unter-, Mangel- und Fehlernährung. Dies erfor- dert eine differenzierte Bekämpfungsstrategie unter Einbindung verschiedener Sachbereiche und Aufgaben- stellungen. Ihre plakative Zusammenfassung, Hungerbekämp- fung dürfte nicht mit der Losung „Hauptsache satt“ ver- bunden werden, wäre daher mit Ihren Lösungsempfeh- lungen in den Titel umzudeuten: „Lieber ökologisch und fair verhungert, als mit moderner Landwirtschaft gesund und ausreichend ernährt“. Sie verteufeln die Wirtschaft, den internationalen Handel im Rahmen der Abkommen und Forschung für Saatgüter und Düngemittel sowie Schädlingsbekämpfung. Diese Herausforderungen hat Kollege Westermayer schon eindrücklich beschrieben. Besonders schwierig und bedenklich finde ich dabei Ihre uneingeschränkte Ablehnung von grüner Gentech- nologie als Option, Mangelernährung und Hunger oder genauer Unterernährung zu bekämpfen. Grüne Gentech- nik darf sicher keinen Blankoscheck in diesem Kontext bekommen. Eine generelle Ablehnung ist aber ebenso inakzeptabel. Selbst die Päpstliche Akademie hat bereits 2009 zu einer Wissenschaftskonferenz über die Gentechnik in der Landwirtschaft in Entwicklungsländern geladen. Die katholische Kirche, deren Selbstverständnis bekannter- maßen bei weitem nicht so revolutionär ist wie das Ihre, zeigte damit, im Gegensatz zu Ihnen die Fähigkeit zu haben, über den sprichwörtlichen eigenen Tellerrand blicken zu können. Hier zwei Zitate aus dem Resümee der Konferenz: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9297 (A) (C) (D)(B) „In geeigneter Weise und verantwortlich angewandt, kann Gentechnologie unter vielfältigen Bedingungen wesentliche Beiträge zur Erhöhung der landwirtschaftli- chen Produktivität und der Nahrungsqualität leisten.“ „GE-Pflanzen“ – genetic engineered – „können eben- falls große Bedeutung für Kleinbauern und gefährdete Mitglieder armer Landbevölkerungen, insbesondere von Frauen und Kindern, haben.“ Ihre pauschale Verurteilung von allem, was vonseiten Wirtschaft und Industrie kommt, verstellt Ihnen den Blick auf solche Lösungsansätze. Betrachtet man die irreversiblen Leiden, die zum Beispiel durch den Mangel an Vitamin A und Mangelernährung insgesamt hervor- gerufen werden können, kann ich das nicht nachvoll- ziehen. Allein der Hinweis auf die Verfügbarkeit von Boden und Parzellen hilft da wenig bis überhaupt nicht. Ihr Lösungsansatz schreibt vor, Entwicklungs- und Schwellenländern moderne Technologien vorzuenthal- ten, derer wir uns selbst bedienen, um unsere Ernährung zu optimieren und zu sichern. Mit Ihrer Position wären wir noch nicht einmal in Europa in der Lage, uns ausrei- chend zu ernähren. Sie fordern in Ihrem Antrag Ernährungssouveränität als Leitbild deutscher Entwicklungspolitik. Das ent- spricht exakt dem Programm von Minister Müller. Er setzt sich ganz klar für die Stärkung dörflicher Gemein- schaften als Schlüsselfaktor beim Kampf gegen den Hunger ein. Er sieht hier ganz klar die universelle Gültigkeit des Prinzips der Selbstorganisation und Selbstverantwortung. Was mir in Ihrem Antrag viel zu kurz kommt, ist die Bedeutung der Bildung und Ausbildung der Menschen für die Bekämpfung des Welthungers. Fachliche Kennt- nisse im Umgang mit Böden, Bewässerung, Schädlings- bekämpfung, Fruchtfolge und Nährstoffgehalt sind wichtige Bausteine der landwirtschaftlichen Entwick- lung. Hier spielen aber auch moderne Informationsmög- lichkeiten – zum Beispiel per Smartphone – eine ent- scheidende Rolle. Bekannterweise besteht gerade in Afrika eine enorme Dichte der Abdeckung über das Smartphone, die für die Produktion, die Pflege und auch den Absatz von Nahrungsmitteln aus der kleinbäuer- lichen Produktion Verbesserungen generieren kann. Er- kenntnisse über Marktpreis und Nachfrage verbessern bereits die wirtschaftliche Ertragssituation der Kleinbau- ern und steigern damit die Lebensgrundlage der Fami- lien. Gerade auch dort setzt das Konzept von Minister Müller an. Aber nicht nur Nahrung in quantitativer Hinsicht, sondern gerade auch der richtige Umgang mit Nahrungsmitteln und die Kombination sowie sachge- rechte Lagerung sind entscheidend im Kampf gegen den Hunger. Das Wort Hygiene, das in diesem Kontext von immenser Bedeutung ist, taucht nicht einmal in Ihrem Antrag auf. Hungerbekämpfung findet auch immer sein Korrelat in einer funktionierenden Gesundheitsvorsorge und Aufklärung. Verdorbene Lebensmittel sind ebenso schädlich wie fehlende Lebensmittel oder sogar noch schädlicher. Gesundheitsfolgen durch Fehlernährung, teilweise sogar durch partiellen Überkonsum, sind bei der Hungerbekämpfung gleichfalls auszuschließen. Es wird daher dem Thema und der Aufgabe keines- falls gerecht, sich im Wesentlichen der Bodenverfüg- barkeit und der Pflege der Subsistenzwirtschaft zu widmen und sich im Übrigen darauf zu konzentrieren, die Handels- und Technologienationen an den Pranger der Ausbeutung zu stellen und darauf zu hoffen, dass mit 1,5 Hektar Ackerland der Hunger dieser Welt ausgerottet werden könnte. Ein wirkungsvoller Ansatz bedeutet, dass ausreichen- de, aber auch abwechslungsreiche und vor allem nährstoffreiche Nahrung produziert und auch über den Handel verteilt wird, um neben Urproduktion auch Wert- schöpfung aus den Nahrungsmitteln zu betreiben und vor Ort zu binden. Der Antrag enthält daher keinen Ansatz, der breit genug ist und die verschiedenen Aufgabenstellungen vernetzt angeht. Wie schon Kollege Westermayer fest- stellte, endet unsere Zustimmung hinter der Überschrift. Gut gemeint ist eben doch nicht immer gut gemacht. Wir werden daher den Antrag ablehnen. Waldemar Westermayer (CDU/CSU): Unser Minister Müller sagte es vor wenigen Tagen: „Hunger gehörte auch, noch bis in die jüngere Vergangenheit, zum Schicksal … in Deutschland. Es gibt viele Gründe dafür, dass dieser Hunger bei uns überwunden wurde. Einer war die Entwicklung einer organisierten dörflichen Selbsthilfe. ,Einer für alle, alle für einen‘ – dies war und ist heute noch die Leitidee des ländlichen Miteinanders. Friedrich Wilhelm Raiffeisen und viele andere schufen eine zentrale Basis unseres Gemeinwesens, die aus unse- rem Leben nicht wegzudenken ist.“ Auch deshalb sage ich Ja zum Titel Ihres Antrags. Denn wir wollen den Hunger bekämpfen. Und wir wol- len das Recht auf Nahrung stärken. Wir wollen, dass we- niger Menschen auf der Welt hungern müssen. Wir wol- len die Zahl der 842 Millionen hungernden Erwachsenen und Kinder senken. Ja, wir wollen, dass alle Menschen Zugang zu ausreichender Nahrung und zu ausgewogener Ernährung haben. Der Weg, den die CDU/CSU-Fraktion geht, ist jedoch ein anderer Weg als Ihrer. Wir wollen einen nachhaltigen Weg gehen. Wir wollen mehr Kooperationen und weni- ger staatliche Kontrolle. Wir wollen das Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe in Entwicklungs- und Schwellen- ländern verwirklichen. Wir wollen neue Wege gehen und neue Partnerschaften wagen. Deshalb begrüßen wir den Titel Ihres Antrags und Ihre Unterstützung des EZ-Schwerpunktes der Hunger- bekämpfung. Viele Einschätzungen und Forderungen Ih- res Antrags lehnen wir jedoch ab. Deshalb lehnen wir auch Ihren Antrag ab. Solange Sie die Welt immer wieder in Ihre bekannten „guten“ und „bösen“ Akteure einteilen, wird Ihre Ent- wicklungspolitik weder nachhaltig noch partnerschaft- lich sein. Sie wird wenig zeitgemäß bleiben. Solange Sie 9298 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Abkommen aussetzen wollen und Partnerschaften aufhe- ben wollen, so lange wird Ihre Entwicklungspolitik sta- tisch und starr bleiben. Private und wirtschaftliche Akteure sind berechtigte und wichtige Akteure im Bereich der Entwicklungszu- sammenarbeit. Die Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft ist im Bereich der Entwicklungszusammenar- beit richtig und gut. Sie ist gewollt und wird von den Partnerländern in vielen Bereichen sogar direkt eingefor- dert. Ich erinnere hier nur an den zentralen Bereich der internationalen Berufsbildungskooperationen. Die German Food Partnership, GFP, die Deutsche Er- nährungspartnerschaft, wurde in der letzten Legislatur- periode ins Leben gerufen. Sie wird in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt, weiterentwickelt und eva- luiert. Ziel war und ist es, Armut und Hunger in Ent- wicklungs- und Schwellenländern zu reduzieren. Zentral sind der nachhaltige Aufbau von Wertschöpfungsketten und die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivi- tät. Wichtig ist es aber vor allem auch, dass Landwirte in Entwicklungs- und Schwellenländern Einkommen gene- rieren, damit sie von ihrem Einkommen leben und neu investieren können. Auch eine gerechte Verteilung der vorhandenen Lebensgrundlagen muss Teil des nachhalti- gen Wertschöpfungsprozesses sein. Unserer Meinung nach ist die privat-öffentliche Initiative ein nachhaltiger Weg, um die genannten Ziele Schritt für Schritt und ge- meinsam mit unseren Partnern zu erreichen. Die GFP führt überregionale Projekte in den Partner- ländern durch, um die Ernährungssituation vieler hun- gernder Menschen zu verbessern. Sie wird staatlich mit- finanziert. Sie wird von der GIZ koordiniert. Und sie wird von mehreren deutschen Unternehmen regional vor allem in Asien und Afrika durchgeführt. Das Schlüsselthema der deutschen Entwicklungszu- sammenarbeit heißt Wissenstransfer zum Nutzen aller Beteiligten. Deutscher Wissenstransfer ist für eine nach- haltige Entwicklung in den Entwicklungs- und Schwel- lenländern sehr wichtig. Wir gehen davon aus, dass das Wissen deutscher Un- ternehmen in den jeweiligen Bereichen wie Pflanzen- zucht, Saatgut, Düngung, Aufbereitung von Wasser zu sauberem Trinkwasser, Bewässerung und Abwasser je- weils vor Ort am besten angewandt und zum Nutzen der Akteure eingesetzt und umgesetzt werden kann und muss. Gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Akteu- ren vor Ort, vor allem mit den Kleinbauern in den jewei- ligen Ländern, sollen die besten Wege für die genannten Ziele gesucht und verwirklicht werden. Das heißt: Es sollen lokale Akteure in landwirtschaft- lich nachhaltige Strukturen integriert werden. Man will den lokalen Marktzugang für heimisch produzierte, wenn möglich auch ökologische, Lebensmittel erleich- tern. Und man will mit verbesserten Einkommensmög- lichkeiten kleinbäuerliche Betriebe fördern. Kleinbauern müssen in Arbeit sein, und sie müssen konstant Zugang zu Weiterbildung erhalten. Außerdem müssen wir viel stärker die Verarbeitungs- und Veredelungsprozesse vor Ort fördern. All diese Prozesse sollen auf die Bedürf- nisse der jeweiligen Partnerländer und lokalen landwirt- schaftlichen Akteure abgestimmt sein. Ja, die erfolgreiche und wirksame Umsetzung dieser Partnerschaft und auch der von Ihnen kritisierten G-8- Allianz für Ernährungssicherung ist eine große Heraus- forderung für alle beteiligten Partner. Armut und Hunger zu bekämpfen, ist und bleibt aber bis in das 21. Jahrhundert hinein auch die Herausforde- rung schlechthin für die internationale Entwicklungs- politik. An Wegen der Hungerbekämpfung sollten wir als Parlamentarier kritisch, aber konstruktiv mitarbeiten, anstatt, wie Sie fordern, bestehende Abkommen und Partnerschaften aufheben zu wollen. Vielmehr müssen wir die Kooperationsstrukturen besser nutzen und natür- lich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Rechen- schaft einfordern. Eine erste Evaluierung des GFP steht in diesem Jahr an. An kommenden Projektreisen des BMZ zur Vorort- evaluierung des Programms sollen auch Nichtregie- rungsorganisationen beteiligt sein. Wenn ich mir die Stellungnahmen von Oxfam oder vom Forum Umwelt und Entwicklung anschaue, kann ich sagen, dass wir in diesem Fall von einer durchaus kritischen Zivilgesell- schaft ausgehen können, die das BMZ begleiten wird. Wenn Nichtregierungsorganisationen an Projektreisen der Regierung teilnehmen, entwertet das auch Ihren Vor- wurf, man würde unter dem Deckmantel der Hungerbe- kämpfung nur neue Märkte für deutsche Unternehmen erschließen wollen. Wer etwas zu verbergen hat, betei- ligt keine Kritiker. Wichtiger zu erwähnen ist aber Folgendes: Eine deut- sche Regierung in der Entwicklungspolitik muss und soll auch deutsche Interessen vertreten. Das ist moralisch ab- solut nicht verwerflich; im Gegenteil: Es wird von allen internationalen Partnern gefordert. Deutsches Know- how ist überall gefragt. Und: Ohne Interessenpolitik gibt es keine Entwicklungspolitik. Wir wollen im Interesse der Partner eine nachhaltige Entwicklungspolitik ver- wirklichen. Eines ist unbestritten: Es liegt in unserem deutschen und humanitären Interesse, dass sich die Zahl der Hun- gernden auf der Welt möglichst bald auf null reduziert. Das ist und bleibt mit dem Wissen um eine stetig und schnell wachsende Weltbevölkerung das größte Projekt der Entwicklungspolitik. Das Problem der ungleichen Verteilung von Flächen und Nahrung müssen wir lösen. Dabei sind die Klärung von Eigentumsrechten, die Schaffung von Katasterämtern und die Bekämpfung von endemischen, korrupten Strukturen elementar. Die deutsche Regierung will, dass landwirtschaftliche Flächen in Entwicklungs- und Schwellenländern effi- zienter genutzt werden. Kleinbauern sollen zunächst Subsistenzwirtschaft betreiben können. Sie sollen sich dann zusammenschließen können, um einen Marktzu- gang für ihre Produkte zu erhalten und ihr Einkommen steigern zu können. Für diese Schritte ist die GFP ein Motor, um Wissen zu vermitteln und auszutauschen. Sie fördert den Prozess Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9299 (A) (C) (D)(B) der ländlichen Entwicklung, den privatwirtschaftlichen Austausch, Investitionen. Und sie fördert die Entwick- lung und Anwendung von angepassten Instrumenten und Wegen. Wenn wir die GFP als Entwicklungsprozess verste- hen, dann sollten wir auch die Prozesse der Unterneh- men und den Abgleich der unternehmerischen und der entwicklungspolitischen Interessen kritisch begleiten. Wir sollten die GFP und auch die G-8-Initiative aber vor allem als internationalen Lernprozess begreifen. Anstatt unseren Unternehmen nur Profitorientierung vorzuwerfen, sollten wir Unternehmen für unsere ent- wicklungspolitischen Interessen gewinnen und sie stärker einbinden. Sonst besteht die Gefahr, dass andere Nationen – und hier vorneweg China – eine Entwicklungspolitik betreiben, die unseren Maßstäben nicht entspricht. Dr. Sascha Raabe (SPD): „Die Welt isst nicht ge- recht!“ Das war das Motto der Welthungerhilfe zum letz- ten Welternährungstag. Und dieser Satz stimmt in vieler- lei Hinsicht. Es ist nicht gerecht, dass über 800 Millionen Men- schen auf der Welt hungern. Es ist nicht gerecht, dass Tag für Tag 20 000 Kinder unter fünf Jahren an den Fol- gen von Hunger und Armut sterben, obwohl eigentlich genug für alle da wäre. Es ist nicht gerecht, dass Kinder krank werden und irreparable Wachstumsstörungen er- leiden, weil sie mangelernährt sind, also unterversorgt mit lebenswichtigen Vitaminen und Nährstoffen, wäh- rend anderswo Essen im Müll landet. Es ist auch nicht gerecht, dass Familien in Entwick- lungsländern bis zu 80 Prozent ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben müssen, dass Kleinbauern durch die großflächige Landnahme von Investoren die Exis- tenzgrundlage entzogen wird oder unfaire Welthandels- bedingungen und Billigimporte heimische Märkte in den Entwicklungsländern zerstören und einen fairen Zugang zum Weltmarkt blockieren. Wir schreiben das Entwicklungsjahr 2015, und noch immer ist das Recht auf Nahrung das wohl am häufigs- ten verletzte Menschenrecht. Bei allen Fortschritten, die beim ersten Millenniumsentwicklungsziel, der Reduzie- rung von Hunger und Armut, erreicht werden konnten, sind die Zahlen für uns alle Mahnung genug, in unseren Anstrengungen nicht nachzulassen. Daher begrüße ich es sehr, dass die Vereinten Nationen den Kampf gegen Hunger und extreme Armut ganz oben auf ihre Nachhal- tigkeitsagenda gesetzt haben. Sie werden aller Voraus- sicht nach im Herbst das Ziel ausgeben, diese große Gei- ßel der Menschheit bis zum Jahr 2030 endgültig zu überwinden. Lassen Sie uns gemeinsam alles daranset- zen, dieses Ziel auch wirklich zu erreichen! Dafür wird es auch weitere finanzielle Anstrengungen brauchen. Das Versprechen, das wir einmal gegeben ha- ben, in diesem Jahr 0,7 Prozent unseres Bruttonational- einkommens für Entwicklungszusammenarbeit zur Ver- fügung zu stellen, haben wir gebrochen. In den letzten Jahren hat sich Deutschland – man muss das so deutlich sagen – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern seiner Verantwortung für die Ärmsten der Welt entzo- gen. Jetzt aber sehen wir mit den aktuellen Planungen für den Haushalt ab 2016 wieder Licht am Ende des Tunnels. Die geplanten massiven Aufwüchse der deut- schen ODA-Mittel in den nächsten Jahren sind ein wich- tiger Schritt zurück zur Glaubwürdigkeit deutscher Ent- wicklungspolitik und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Armut. Ich bin sehr froh, dass wir diese Steigerungen jetzt realisieren werden. Wir haben damit einen konkreten, realistischen Aufwuchspfad. Das Ringen darum hat sich gelohnt. Mit dem Geld werden wir, wenn es an der richtigen Stelle eingesetzt wird, gerade mit Blick auf die Förde- rung der ländlichen Entwicklung viel Sinnvolles bewir- ken können. Jetzt zahlt sich aus, dass wir als SPD durchsetzen konnten, der ländlichen Entwicklung im Koalitionsvertrag so einen bedeutenden Raum zu geben. Damit hat Minister Müller die Grundlage dafür, dieses Thema zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen. Das Feld ist bereitet, die Mittel stehen zur Verfü- gung – nun müssen die notwendigen Maßnahmen voran- getrieben werden. Diese erschöpfen sich nach unserer Auffassung nicht in dem, was die Linke in dem vorlie- genden Antrag beschreibt. Unser Ansatz zur Förderung der ländlichen Entwicklung als ein wesentlicher Schlüs- sel zur Überwindung von Hunger und Armut ist weiter und geht über das hinaus, was die Linke fordert. Sicher- lich – das habe ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kolle- gen von der Linken, bereits in der ersten Debatte zu die- sem Antrag gerne zugestanden – enthält der Antrag viele richtige Punkte: die Förderung von Kleinbauern, die Stär- kung der Rechte von Frauen, die Sicherung des Zugangs zu Land, Wasser und Saatgut oder auch das besondere Augenmerk auf den Ausbau genossenschaftlicher Pro- duktions- und Vertriebssysteme; das alles sind Punkte, die ohne Zweifel zentral und wichtig sind. Leider aber enthält der Antrag ebenso viele Lücken. In vielem bleibt er hinter dem weitgreifenden Ansatz zurück, den wir als SPD-Fraktion bereits in der letzten Legislatur in unserem umfassenden Antrag „Ernährung sichern, (Über-)Lebensbedingungen in Entwicklungslän- dern strukturell verbessern – Ländliche Entwicklung als Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut“ for- muliert haben. Zu Fragen von Bildung, Gesundheit und sozialer Sicherung etwa wird kaum etwas bis gar nichts gesagt. Vergeblich habe ich auch Vorschläge zum Aus- bau der Infrastruktur, von der Verkehrsinfrastruktur bis hin zu Handynetzen speziell in ländlichen Räumen, ge- sucht. Zu den so wichtigen Umwelt- und Klimafragen fordern Sie im Antrag recht lapidar, „… eine Kehrt- wende in der Klimapolitik voranzutreiben“. Wohin diese Kehrtwende führen soll, sagen Sie nicht. Das ist mir zu wenig. Alles in allem hat es den Anschein, als ob Sie nicht verstanden hätten, dass ländliche Entwicklung mehr ist als die Förderung von Kleinbauern und Selbstversor- gern. Die ist wichtig, wird aber nicht ausreichen, um die Lage der Menschen in ländlichen Regionen nachhaltig zu verbessern. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir weiter denken müssen und uns gerade im Zusammen- 9300 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) hang mit ländlicher Entwicklung nicht darauf beschrän- ken dürfen, nur lokale Märkte in Entwicklungsländern zu schützen. Wir müssen darüber hinaus den Produzen- ten in diesen Ländern zu fairen Bedingungen einen Zu- gang zum Weltmarkt eröffnen. Nur so schaffen wir Be- schäftigung in den Entwicklungsländern. Denn wir brauchen angesichts wachsender Bevölkerung und knapper werdenden Landes auch deutlich mehr Be- schäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Landwirt- schaft. Deshalb muss der Anteil der Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte deutlich gesteigert wer- den, damit von der Wertschöpfungskette mehr vor Ort verbleibt und Arbeitsplätze in der weiterverarbeitenden Industrie und im Dienstleistungssektor entstehen. Dafür müssen wir uns einsetzen: für gute Arbeit zu gerechten Löhnen. So lassen sich langfristig Strukturen schaffen, mit denen wir Hunger und Armut wirklich wirksam be- kämpfen können. Ich halte es daher bei aller berechtigten Kritik auch für zu kurz gesprungen, Wirtschaftspartnerschaftsab- kommen schlichtweg abzulehnen. Vielmehr sollten wir den Ehrgeiz haben, sie entwicklungsfördernd auszuge- stalten, auch indem wir sie nutzen, um gute Regierungs- führung und Standards einzufordern. In all diesen Ab- kommen müssen menschenrechtliche, ökologische und soziale Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnor- men verbindlich verankert werden. So haben wir es in den Koalitionsvertrag geschrieben, und dafür werde auch ich persönlich mich weiter einsetzen. Wenn das ge- lingt, verbunden mit wirksamen Sanktionsmechanismen, dann können wir weltweit die Arbeitsbedingungen ver- bessern, und damit ist den Menschen wirklich geholfen. Das ist allemal besser, als gleich nur zu allem Nein zu sagen. Ähnlich verhält es sich mit den Öffentlich-Privaten Partnerschaften, die Sie so rundheraus ablehnen. Hier gibt es nicht nur negative Fälle, sondern auch zahlreiche Beispiele für erfolgreiche Kooperationen, die für gute Arbeitsplätze in den Partnerländern gesorgt haben – üb- rigens auch dank der Unterstützung durch die DEG. Wir haben in diesem für die Entwicklungszusammen- arbeit so wichtigen Jahr die Chance, gemeinsam vieles zu erreichen und die Weichen in Richtung Überwindung von Hunger und Armut zu stellen. Das wird angesichts der Krisen in der Welt, von Syrien bis zur nach wie vor schwelenden Ebola-Seuche, schwierig genug. Die Welt ist nicht gerecht. Lassen Sie uns daran arbei- ten, sie ein Stück weit gerechter für alle Menschen zu machen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. Niema Movassat (DIE LINKE): Gleich zu Beginn seiner Amtszeit hat Minister Müller das ehrgeizige Ziel formuliert, eine Welt ohne Hunger zu schaffen. Wie viele andere auch haben meine Fraktion und ich diese Schwerpunktsetzung begrüßt. Zugleich haben wir in dem Antrag, den wir heute abschließend debattieren, Eckpunkte einer Politik formuliert, die es ernst meint mit der Hungerbekämpfung. Um es in einem Satz zusammenfassen: Wir müssen den Menschen in den Ländern des Südens das Recht zu- gestehen, eigenständige Strukturen im Agrarbereich auf- zubauen, die sich an den Bedürfnissen der Kleinbauern sowie der Konsumenten in den jeweiligen Ländern orientieren. Ernährungssouveränität heißt die politische Forderung, die genau auf dieses Ziel hinarbeitet. Leider spielt diese zentrale Forderung in Müllers Sonderinitia- tive „Eine Welt ohne Hunger“ keine Rolle. Denn Entwicklungsminister Müller spricht zwar immer über Kleinbauern, aber selten mit ihnen. Einen deutlich besseren Draht hat Müller zum deutschen Agro- business. Man kennt sich ja schon gut aus seiner Zeit als Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium. Somit ist es kein Wunder, dass die Interessen des deutschen Agro- business in der Sonderinitiative mehr Berücksichtigung finden als die Bedürfnisse der Kleinbauern in den Ent- wicklungsländern. Dies wurde auch bei der Konferenz „Eine Welt ohne Hunger“ wieder deutlich, die das BMZ diese Woche ver- anstaltet hat. Müller setzt insbesondere in Afrika auf eine Industrialisierung der Landwirtschaft nach europäi- schem Vorbild. Dies zeigt sich insbesondere bei den sogenannten Grünen Innovationszentren, deren Ansatz leider alles andere als innovativ ist. Statt agrarökologische Ansätze zu forcieren, lokale Innovationen zu unterstützen, vorhandene informelle Marktbeziehungen zu stärken und damit die kleinbäuer- liche Landwirtschaft in den Projektländern zu fördern, verfolgt ein Großteil der Grünen Zentren eine andere Agenda: Sogenannte marktorientierte Kleinbauern sollen in mehrstufige Wertschöpfungsketten integriert werden, an deren Anfang Agrarkonzerne wie Bayer oder BASF und an deren Ende Lebensmittelkonzerne wie die Metro Group stehen. Für die meisten Kleinbauern stellt diese Form der Marktintegration keine Option dar. Vielmehr werden sie verdrängt und müssen in die Städte gehen, um nach Arbeit zu suchen – dort, wo es keine Arbeit gibt. Für afrikanische Länder, in denen 50 bis 80 Prozent der er- werbstätigen Bevölkerung von der Landwirtschaft leben, eine soziale Katastrophe! Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein für alle Mal klarstellen: Die Förderung einer kleinbäuerlichen Land- wirtschaft ist weder Selbstzweck, noch hat sie mit einem falschen Romantizismus zu tun, wie Vertreter der Agrar- industrie nicht müde werden zu behaupten. Kleinbäue- rinnen und Kleinbauern produzieren weltweit 70 Prozent der Lebensmittel – in Entwicklungsländern sogar 80 Prozent –, verbrauchen dabei aber nur 30 Prozent der in der Landwirtschaft eingesetzten Energie. Genau anders- herum sehen die Zahlen für die industrielle Landwirt- schaft aus: Sie verbraucht 70 Prozent der Energie, pro- duziert damit aber nur 30 Prozent der global konsumierten Lebensmittel. Liebe Agrarindustrie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, wer ist angesichts dieser Fakten der wichtigste Verbündete für eine erfolgreiche Hungerbekämpfung? Wer wirtschaftet produktiver – das Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9301 (A) (C) (D)(B) heißt, mit einem geringeren Energieaufwand? Und wer garantiert eine ökologisch nachhaltige Nahrungsmittel- produktion, die angesichts von Klimawandel und Res- sourcenknappheit das Gebot der Stunde ist? Kleinbäuerliche Strukturen können durch viele Maßnahmen gefördert werden. Ebenso wichtig ist es aber, sie vor unfairem Wettbewerb zu schützen. Dazu ist die Koalition aber nicht gewillt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD lehnen unseren Antrag unter ande- rem wegen unserer Forderung nach einem sofortigen Verhandlungsstopp bei Freihandelsverträgen ab. Anders gesagt: Sie stellen die Profitinteressen europäischer Konzerne und der deutschen Agrarindustrie über das Ziel einer nachhaltigen Hungerbekämpfung. Herr Minister Müller, Sie müssen sich entscheiden. Werden Sie ein Vorkämpfer für eine Welt ohne Hunger, oder bleiben Sie der Exportbeauftragte der deutschen Agrarindustrie? Bisher sieht es leider nach Letzterem aus. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Ziel sind wir uns sicher einig. Das Menschenrecht auf Nahrung muss endlich verwirklicht werden. Noch im- mer hungern über 800 Millionen Menschen weltweit, und 2 Milliarden sind mangelernährt. Doch der Weg, den die Bundesregierung eingeschlagen hat, um dagegen an- zugehen, ist voller Widersprüche. Minister Müller stellte diese Woche die Sonderinitia- tive „Eine Welt ohne Hunger“ vor. Rhetorisch wurde wieder alles aufgeboten: Die lokale Zivilgesellschaft werde einbezogen, es würden gemeinsam Lösungen ent- wickelt, schonender Umgang mit Ressourcen sei not- wendig, Empowerment würde großgeschrieben, die Be- deutung des Zugangs zu Land und die Verfügbarkeit von Saatgut würden betont. Doch weitere 90 Prozent seiner Rede beinhalteten zum x-ten Male die Darstellung der durchaus zu kritisierenden realen globalen Verhältnisse. Zum Konzept selbst gab es nur spärliche Informationen. Doch was wird wirklich umgesetzt? Minister Müllers Lieblingsprojekt in der Sonderinitia- tive, die Grünen Innovationszentren, sind zunächst von Konzeptlosigkeit geprägt. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die lokale Weiterverarbeitung von landwirt- schaftlichen Erzeugnissen ist zu begrüßen und notwen- dig. Aber der Wertschöpfungskettenansatz der Grünen Zentren bindet nur die marktfähige Bauernschaft ein. Diese haben bereits einen Zugang zu Märkten. Für die Grünen Zentren sind die höchsten Mittel der Sonderiniti- ative eingeplant, doch sie erreichen nicht die am stärks- ten von Hunger betroffenen Menschen. Die Einbindung der Zivilgesellschaft vor Ort bleibt entgegen der Ankündigungen dürftig – besser gesagt: Sie ist nicht erkennbar. Teilweise wurden benannte Part- ner im Rahmen der Prüfmissionen für die Grünen Zen- tren nicht einmal konsultiert. Lösungen beim Kampf ge- gen den Hunger müssen gemeinsam mit den Betroffenen selbst entwickelt und implementiert werden. Daran zeigt sich auch, dass Müllers Forderung, die im Afrika-Kon- zept des BMZ aufgestellt wurde, wohl nicht so ernst ge- meint ist: Afrikanische Lösungen für afrikanische Pro- bleme. Je mehr Details ich über die Innovationszentren erhalte, desto fraglicher erscheint das Konzept. Wenn Minister Müller zum Beispiel bei der offiziellen Eröff- nung der Initiative erklärt, dass in Sambia und Äthiopien ein Maschinenring mit aufgebaut werden soll, hat das nichts mit Innovation zu tun. Hier scheinen doch wirk- lich mehr die Exportinteressen der Hersteller der Ma- schinen im Vordergrund zu stehen. Auch die von der Bundesregierung unterstützte New Alliance treibt in verschiedenen Ländern Afrikas unter anderem Saatgutgesetze voran, die die Verfügbarkeit lo- kaler Sorten einschränken und die Saatgutmärkte dieser Länder für internationale Konzerne mit zweifelhaften Methoden erschließen. Bisher ist nicht erkennbar, wie die Bundesregierung die G-7-Präsidentschaft nutzen will, um das abzustellen. Die in die Kritik geratene German Food Partnership von Amtsvorgänger Niebel ist öffentlich in den Hinter- grund getreten. Im BMZ gehen Bayer & Co. jedoch wei- terhin munter ein und aus. Anstatt die am stärksten betroffenen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu unter- stützen, setzt man vor allem auf Produktionssteigerung, mehr Technik und zertifiziertes Saatgut. Der Bauern- schaft vor Ort wird keine biologische und damit effizien- tere Landwirtschaft vermittelt. Hier besteht enormer Bil- dungsbedarf. Anstatt diesbezüglich massiv tätig zu werden, wird mit fragwürdigen Methoden und Versu- chen vermittelt, dass der Einsatz von anorganischem Dünger einen Großteil der Lösung der Probleme dar- stellt. Damit fördert das BMZ die Abhängigkeit der kleinbäuerlichen Familien. Statt Hilfsprogramme für die westliche, vor allem deutsche Agrarindustrie braucht es eine an die lokalen Gegebenheiten angepasste, ökolo- gisch nachhaltige Landwirtschaft, die keine neuen Ab- hängigkeiten schafft. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Weltagrarbe- richt. Dieser wurde in einem internationalen mehrjähri- gen Prozess mit über 900 Teilnehmern aus 110 Ländern entwickelt. Syngenta und andere beteiligte Unternehmen stiegen kurz vor Schluss aus, weil ihnen die Empfehlun- gen des Berichts nicht passten. Auch die Bundesregie- rung verweigert weiterhin die Unterzeichnung, mit der Begründung, dass der Bericht korrekt und auch Leitlinie deutscher Politik sei und deshalb eine Ratifizierung nicht mehr nötig sei. Ganz so ernst ist wohl auch diese Aus- sage nicht gemeint. Der Weltagrarbericht macht deutlich, dass bei der Umsetzung des Rechts auf Nahrung nicht in erster Linie Ertragssteigerungen ausschlaggebend sind. Erkennen Sie das doch an, dass vor allem eine vielfältige Produk- tion für regionale Märkte wichtig ist. Die Frage nach den „Cash Crops“ bearbeitet die Agrarindustrie auch ohne deutsche Steuergelder. Helfen Sie beim Aufbau sozialer Sicherungssysteme, und verbessern Sie den Zugang marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu Land. Für die Welternährung wäre das wichtiger als Hybrid-Mais und die Exportzahlen deutscher Kartoffelerntemaschinen! 9302 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 16) Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Bereits seit dem 21. September 1994 regelt das Schuldrechtsanpassungs- gesetz die Überleitung von Nutzungsverträgen über Grundstücke, die in der DDR begründet worden sind, in das Miet- und Pachtrecht des BGB. Diese Regelungen haben seit nunmehr über 20 Jahren Bestand. Allein da- ran lässt sich schon erkennen, dass sich die aktuelle Rechtslage sehr gut bewährt hat und es keinerlei Ände- rungen bedarf. Ganz grundsätzlich geht es jedoch um viel mehr: Ers- tens reden wir hier über eine zentrale Rechtsgüterabwä- gung. Diese muss und musste gründlich zwischen dem Eigentumsgrundrecht einerseits und dem nachvollzieh- baren Anspruch des Nutzers auf weitere Nutzung ande- rerseits erfolgen. Zweitens – und das möchte ich beson- ders betonen – geht es aber eben auch um die Vollendung der deutschen Einheit, um Rechtseinheit und nicht zuletzt um Rechtssicherheit. All diese Aspekte müssen wir bei der hier zu treffenden Entscheidung be- rücksichtigen. Wie bereits erwähnt, geht es dabei heute im Wesentli- chen um Grundstücke zu Erholungszwecken. Es geht dabei auch um sozialistische Bodenverhältnisse in der ehemaligen DDR, die durch das Schuldrechtsanpas- sungsgesetz in den Rechtsrahmen des BGB überführt werden mussten und dann überführt wurden. Ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen gesetzli- chen Regelung ist dabei das Auslaufen der besonderen Kündigungsfrist am 3. Oktober 2015. Grundsätzlich be- fürwortet dies auch der Antragsteller und möchte daran festhalten. Er und die Linken möchten aufschieben – nicht aufheben. Nach ihrem Willen soll die Kündigungs- frist schlichtweg um drei Jahre verlängert werden. Doch damit fahren Sie einen Zickzackkurs, den wir nicht unterstützen. Zudem ist dieser Weg verfassungs- rechtlich höchst bedenklich: Das Bundesverfassungsge- richt hat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1999 deut- lich zum Ausdruck gebracht, dass die vorgesehenen Kündigungsfristen nicht überdehnt werden sollen. Doch eben genau das, meine Damen und Herren Antragsteller, würden Sie unserer Ansicht nach mit Ihrer Vorlage errei- chen. Dabei geht die Argumentation des Bundesverfas- sungsgerichtes in eine ganz andere Richtung. Ich darf aus der Entscheidung vom 14. Juli 1999 Absatz 135 zi- tieren: „Im Hinblick auf die Gesamtdauer der Kündi- gungsschutzfrist für bebaute Erholungs- und Freizeit- grundstücke bis zum 3. Oktober 2015 (vergleiche § 23 Absatz 4 SchuldRAnpG) war es allerdings verfassungs- rechtlich geboten, die Kündigungsrechte der Grund- stückseigentümer in einem weiteren Anpassungsschritt zu einem angemessenen Zeitpunkt noch mehr zu stär- ken“. Dies wurde schließlich mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in § 23 Absatz 3 SchuldRAnpG gesetzgeberisch umgesetzt. Darüber hinaus erschließt sich mir argumentativ auch der Zeitraum von drei Jahren nicht: Warum nicht zwei, vier, fünf oder sechs? Sie sehen: Dieser Ansatz wirkt nicht nur recht will- kürlich, sondern gibt auch erstzunehmenden Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln. Das ist nicht die Sache der CDU. Wir stehen wie keine andere Partei für das Zusammenwachsen von Ost und West. Das galt schon unter Bundeskanzler Helmut Kohl, und das gilt auch unter unserer Kanzlerin Angela Merkel. Nach 25 Jahren Mauerfall sind wir daher fest entschlossen, auch die Rechtseinheit zwischen Ost und West umzusetzen. Dabei geht es schlichtweg um mehr als den Ausgleich widerstreitender Interessen, der hier im Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelt wurde. Es geht eben auch darum, zu einen und nicht zu spalten. Hier wurde mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz eine einvernehmliche Lösung gesucht und gefunden, um das Verhältnis zwischen Nutzern und Eigentümern langfris- tig zu regeln. Aus unserer Sicht ist dies nicht nur mit Blick auf den jahrzehntelangen besonderen Kündigungsschutz, son- dern auch bezüglich möglicher Beteiligungen an etwai- gen Abrisskosten hervorragend gelungen. Dies zeigt auch ein Blick auf die Praxis: Sowohl Nut- zer als auch Eigentümer haben sich gut darauf einge- stellt. Vielfach gibt es gar bilaterale Nutzungsverträge für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist. Hier än- dert sich also rein gar nichts. Andere wiederum dürften – aus welchen Gründen auch immer – gar ein Interesse daran haben, nach dem 3. Oktober 2015 vom Eigentümer gekündigt zu werden. Dadurch tragen sie nach aktueller Rechtslage keine Ab- risskosten. Dies könnte sich mit der im Entwurf enthalte- nen Billigkeitsklausel jedoch ändern und somit zu einer Belastung für die derzeitigen Nutzer führen. Erst nach einer 32-jährigen Investitionsschutzfrist können die Nut- zer nach dem 3. Oktober 2022 durch den Eigentümer zur Hälfte an den Abrisskosten beteiligt werden. Dies ist je- doch nichts weniger als ein sozial abgemilderter Über- gang, ein fairer Interessenausgleich. Vielfach sind eben keine Privatpersonen die Eigentü- mer. In den allermeisten Fällen sind dies heute unsere Kommunen. Diese nun, wie von der Bundesratsinitiative gefordert, mit 100 Prozent der Abrisskosten zu belasten, würde vielerorts dramatische Auswirkungen haben. Ich nenne hier beispielhaft nur die freiwilligen Leistungen, die es dann als Erstes treffen würde. Das ist nicht das, was wir wollen. Auch hier muss es um einen fairen Ausgleich gehen. Einen solchen können wir jedoch im vorliegenden Entwurf nicht erkennen. Völlig zu Recht erwarten alle Bürgerinnen und Bür- ger politisches Handeln und gesetzliche Bestimmungen, auf die sie sich verlassen können. Abgesehen von erheb- lichen verfassungsrechtlichen Bedenken wäre eine Frist- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9303 (A) (C) (D)(B) verlängerung um drei Jahre das genaue Gegenteil und würde inhaltlich rein gar nichts ändern. Deswegen setzen wir auf Verlässlichkeit, auf Konti- nuität und stehen zur Rechtseinheit im geeinten Deutsch- land. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Sebastian Steineke (CDU/CSU): Mit dem Gesetz- entwurf will der Bundesrat die besondere Kündigungs- schutzfrist, die insbesondere für sogenannte Datschen- grundstücke auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt und nach geltender Rechtslage am 3. Oktober 2015 ab- läuft, um drei Jahre verlängern. Weiterhin sollen die Grundstücksnutzer nahezu vollständig von der Pflicht zur Tragung der Abbruchkosten für von ihnen errichtete Bauwerke befreit werden. Ausnahmen soll es nur in den Fällen geben, die für den Grundstückseigentümer eine „unbillige Härte“ bedeuten würden. Wir haben bereits vor etwa zwei Monaten darüber hier im Saal debattiert. Daher will ich nur noch einmal die wesentlichen Kern- punkte ansprechen, die dazu führen, dass wir den Ge- setzentwurf des Bundesrates ablehnen. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung musste man den Fortbestand der Rechtsverhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von Datschengrundstücken regeln. Dies war zuweilen ein Kraftakt, da es sich bei den DDR-Gesetzen um rechtsstaatswidrig zustande ge- kommene Vorschriften handelte, die wir nun in unsere demokratisch legitimierte Rechtsordnung überführen mussten. Ziel war es, eine für alle Beteiligten angemes- sene Überleitung in das Miet- und Pachtrecht der Bun- desrepublik Deutschland zu gewährleisten. Mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz wurde dem Rechnung ge- tragen. Sinn und Zweck des Gesetzes war die Schaffung eines geeigneten Interessenausgleichs zwischen der bestehenden Rechtsposition der Nutzer und den Grundstückseigentümern, die auf die Geltung des BGB-Miet- und Pachtrechts nach der Wende vertraut haben. Hierfür sieht das Schuldrechtsanpassungsge- setz bislang eine 25-jährige Vertrauensschutzregelung bezüglich einer möglichen Eigentümerkündigung so- wie eine 32-jährige Investitionsvertrauensschutzrege- lung im Bereich der Tragung der Abrisskosten zuguns- ten der Nutzer vor. Lassen Sie mich an der Stelle noch einmal kurz auf die zwei wesentlichen Punkte des Ge- setzentwurfs eingehen. Für eine Verlängerung der Kündigungsschutzfrist über das Jahr 2015 hinaus besteht kein sachlicher Grund. Nutzer und Eigentümer konnten sich in der langen Zeit seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgeset- zes im Jahr 1995 auf das nun bevorstehende Auslaufen der Frist einstellen. Der Zweck der besonderen Kündi- gungsschutzfrist, nämlich die noch zu DDR-Zeiten getä- tigten Investitionen zu schützen, ist mittlerweile erfüllt. Die von Nutzern errichteten Bauwerke haben sich inzwi- schen längst amortisiert. Im Übrigen ist nach dem Ende des Kündigungsschutzes nicht mit einer Kündigungs- welle zu rechnen. Die meisten Datschengrundstücke lie- gen in den Außenbereichen der Gemeinden, wo nicht ge- baut werden darf und die Datschen aus DDR-Zeiten aber Bestandsschutz genießen. Die weitere Verpachtung der Grundstücke zu Erholungszwecken wird dort für die Grundstückseigentümer die einzige vernünftige Mög- lichkeit einer Verwertung bleiben. Der zweite zentrale Punkt des Gesetzentwurfs des Bundesrates, die Befreiung der Nutzer von den Ab- bruchkosten, widerspricht unserem heute geltenden all- gemeinen Miet- und Pachtrecht, nach dem der Nutzer bei Vertragsbeendigung das Grundstück in dem Zustand zurückgeben muss, in dem er es erhalten hat. Im Übrigen enthielt selbst das DDR-Recht in § 314 Absatz 5 ZGB eine ähnliche Regelung. Mit der vorgesehenen Änderung müsste allein der Eigentümer für den Abriss aufkom- men. Dabei wurde schon im Rahmen der damaligen par- lamentarischen Beratungen zum Schuldrechtsanpas- sungsgesetz im Jahr 1994 festgestellt, dass als Ausgleich zumindest eine Teilung der Abrisskosten angemessen wäre. Würde der Entwurf des Bundesrates Gesetz, wäre zudem eine regelrechte Klageflut zu erwarten, denn viele Eigentümer würden sich auf das Vorliegen einer „unbilligen Härte“ berufen. Der Gesetzentwurf bedeutet für die Nutzer schließlich eine klare Schlechterstellung im Vergleich zur geltenden Rechtslage: Bei einer Eigen- tümerkündigung nach dem 3. Oktober 2015 tragen sie nämlich bis einschließlich 3. Oktober 2022 keine Ab- bruchkosten. Es drohen zudem erhebliche finanzielle Belastungen für den Eigentümer, bei denen es sich im Übrigen mehr- heitlich um Kommunen handelt, unter anderem was die vom Gesetzentwurf auch umfassten Garagen betrifft. Auch das muss eine deutliche Berücksichtigung in der Diskussion finden. Dieses Gesetz hätte mitunter schwer- wiegende finanzielle Folgen für die Städte und Gemein- den und würde unser weiteres Bestreben nach kommu- naler Entlastung klar konterkarieren. Aus diesem Grund frage ich mich auch, warum der Bundesrat in seinem Entwurf keinerlei Aussagen dazu getroffen hat, wie et- waige Belastungen der Kommunen aufgefangen werden sollen. Zumindest ein Passus, dass das Land für die Aus- fälle eintritt, hätte die Glaubwürdigkeit des Grundanlie- gens wenigstens ein Stück weit untermauert. Dies zeigt zum wiederholten Male, dass den Linken als eigentli- chen Urhebern des Entwurfs die Kommunen völlig egal sind, solange es darum geht, populistische Forderungen durchzusetzen. Es bestehen letztlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates. Das Bundesverfassungsgericht hat 1999 festgestellt, dass eine Benachteiligung nur einer der beiden Seiten nicht im Einklang mit Artikel 14 GG steht. Es hat da- mals klar zum Ausdruck gebracht, dass die Kündi- gungsschutzregelungen, insbesondere die Einschrän- kungen des Kündigungsrechts durch den Eigentümer bis zum 3. Oktober 2015, gerade „noch“ mit dem ver- fassungsrechtlich gebotenen Schutz der Privatnützig- keit und Verfügungsfreiheit des Eigentums vereinbar sind. Die nun 16 Jahre später vom Bundesrat vorge- schlagene Verlängerung der besonderen Kündigungs- 9304 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) schutzfrist ist vor diesem Hintergrund mehr als frag- würdig. Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion. Sowohl in den Medien als auch in der ersten Lesung hier im Parlament haben Sie sich vehement für diesen Ge- setzentwurf eingesetzt. In den Ausschussberatungen gab es dennoch keine einzige Wortmeldung von Ihnen. Dies finde ich erstaunlich. Das Anliegen kann Ihnen also doch nicht so wichtig gewesen sein, wie Sie es immer kommuniziert haben. Aus den zuvor genannten Gründen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Dr. Katarina Barley (SPD): Der Deutsche Bundes- tag berät heute in zweiter und dritter Lesung abschlie- ßend über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpas- sungsgesetzes. Der Sachstand hat sich seit der ersten Lesung am 29. Januar 2015 nicht verändert. CDU/CSU und SPD erläuterten in dieser Sitzung die Gründe für, aber über- wiegend gegen die Initiative. Der brandenburgische Minister Dr. Helmuth Markov, Die Linke, bat darum, „ernsthaft zu überprüfen, ob Sie diesem Gesetzentwurf … nicht doch Ihre Zustimmung geben können“. Die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke haben selbst nicht das Wort ergriffen. Ihren Zwischenru- fen war jedoch zu entnehmen, dass sie den Gesetzent- wurf des Bundesrates unterstützten. Und die Kollegin Katja Keul von Bündnis 90/Die Grünen kündigte an: „Wir werden die Sache jedenfalls noch einmal ergebnis- offen prüfen.“ So ist es im Plenarprotokoll nachzulesen. Mit dieser Ausgangslage wurde der Gesetzentwurf am 18. März in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz aufgerufen. Zu meiner Überra- schung hielten weder die Kolleginnen und Kollegen von der Bundestagsfraktion Die Linke es für nötig, uns erst- mals ihre Position als Fraktion vorzustellen, noch melde- ten sich die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort, um uns an den Ergeb- nissen ihrer in der ersten Lesung angekündigten ergeb- nisoffenen Prüfungen teilhaben zu lassen. Der Tages- ordnungspunkt wurde ohne Aussprache abgestimmt. Entsprechend dünn ist der heute vorliegende Bericht. Wie lässt sich dieses Verhalten der Opposition bewer- ten? Sicherlich haben Sie, sehr geehrte Damen und Her- ren von der Opposition, die Zeit zwischen erster Lesung im Plenum und Ausschussberatung genutzt, um sich mit den Argumenten der Koalition auseinanderzusetzen. Ganz offensichtlich hatten insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der Linken dem nichts entgegenzuset- zen. Sonst hätten Sie von Ihrem Rederecht im Ausschuss Gebrauch gemacht und für den Gesetzentwurf des Bun- desrates gesprochen. Die Oppositionsfraktionen hätten auch eine Anhörung beantragen können, um die von den Koalitionsfraktionen vorgetragenen Bedenken zur Ver- fassungsmäßigkeit zu thematisieren, um überhaupt den Versuch zu unternehmen, diese Bedenken zu entkräften. Alle diese Möglichkeiten hätten Sie nutzen können und haben es nicht getan. Ganz offensichtlich wissen Sie also, dass die von CDU/CSU und SPD dargestellten Sachverhalte richtig sind. Mich beschleicht der Eindruck, die Diskussion über das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Datschen- grundstücke sollte erst als Wahlkampfschlager der Linken in Brandenburg herhalten und anschließend hier im Bundestag für ein politisches Theater genutzt werden. Im 25. Jahr der deutschen Einheit sollte ein Ost- West-Konflikt inszeniert werden. Eine Inszenierung, die der Wirklichkeit nicht standhält und die Menschen verunsichert. Das ist unanständig. Ich möchte das am Beispiel Kündigungsschutz ver- deutlichen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, den Sonderkündigungsschutz für die Datschen- grundstücke um drei Jahre auf den 3. Oktober 2018 zu verlängern. Dabei wurden mit dem geltenden Schuld- rechtsanpassungsgesetz bereits weitreichende Kündi- gungsschutzfristen vereinbart. Das sollte nicht in Verges- senheit geraten. Bis zum 31. Dezember 1999 waren ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2000 sind Kündigungen nur in einigen Fällen zulässig, zum Beispiel bei Eigenbedarf. Wer am 3. Okto- ber 1990 60 Jahre oder älter war, kann seine Datsche bis zum Lebensende nutzen. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, also die Vertretung der Datschennutzer, geht nicht davon aus, dass es mit Ablauf der Kündigungsschutzfrist am 3. Ok- tober 2015 zu einer Kündigungswelle kommen wird. Und die Begründung dafür ist vollkommen einleuch- tend. Die meisten Datschengrundstücke liegen in den Außenbereichen der Kommunen. Dort darf häufig nicht gebaut werden. Die Datschen aber genießen Bestands- schutz. Die Verpachtung ist die einzige sinnvolle Möglichkeit, um die Grundstücke wirtschaftlich zu ver- werten. Viele der betroffenen Grundstücke sind heute im Eigentum von – wohlgemerkt ostdeutschen – Kommu- nen. Sichere Pachteinnahmen durch die Fortführung der Verträge dürften also häufig im Interesse der Grund- stückseigentümer sein. Das Ende eines besonderen Kündigungsschutzes ist eben nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Kündigung. Darüber hinaus wurden Nutzungsentgelte begrenzt und für die Entschädigung eine sehr differenzierte Rege- lung gefunden. Abbruchkosten müssen die Nutzer, wenn sie denn gekündigt werden, frühestens ab 2022 tragen, also 32 Jahre nach der deutschen Einheit. Alle diese Fristen waren und sind sehr lang, sodass die Investitio- nen der Nutzer in ihre Datschen geschützt wurden und gleichzeitig Nutzer und Grundstückseigentümer lang- fristig planen konnten. Eine Verlängerung der Kündigungsschutzfrist um drei Jahre bringt uns in drei Jahren an den gleichen Punkt und wirft gleichzeitig verfassungsrechtliche Bedenken auf. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat in seinem Urteil zum Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1999 die genannten Regelungen weitgehend gebilligt. Gleichzei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9305 (A) (C) (D)(B) tig haben die Richter die Absehbarkeit eines Endes der Ausnahmen angemahnt. Fünf Jahre nach der Einheit sind die Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz in Kraft getreten mit Fristen von weiteren 20 Jahren. Alle Betroffenen konnten sich darauf einstellen, und teil- weise sind Kündigungsschutzfristen bereits abgelaufen, zum Beispiel für Garagen. Auch hier zeigen die Erfah- rungen übrigens, dass Kündigungswellen ausgeblieben sind. Eine Änderung, wie sie dem Bundesrat jetzt zum Kündigungsschutz und zu den Abbruchkosten vor- schwebt, würde den gesamten komplizierten und seit 20 Jahren gültigen Kompromiss zwischen Nutzern und Eigentümern, der mit dem Schuldrechtsanpassungs- gesetz gefunden wurde, aus dem Gleichgewicht bringen. Gleichzeitig würden viele verfassungsrechtliche Beden- ken aufgeworfen. Da sich die Oppositionsfraktionen in den Ausschuss- beratungen nicht zu Wort gemeldet haben, sind bis heute keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht gekommen, die uns vom Gegenteil überzeugt hätten. Deshalb bleibt die SPD-Bundestagsfraktion bei ihrer Ablehnung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes. Roland Claus (DIE LINKE): Es soll Sonntagsreden geben, in denen die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD so tut, als seien ihr die Interessen, Sorgen und Nöte der Ostdeutschen wichtig. Heute, an diesem 26. März, einem Donnerstag, hält sie sich nicht mit Sonntagsreden auf. Heute redet sie Klartext, und der heißt: Ihr Ostdeutschen seid uns egal. Was schert uns eure Sorge um eure Datschen und Garagen. Sie passen nicht hinein in unsere Gesetzeswelt, wir brauchen klare Verhältnisse, also Schluss mit den Sonderregelungen. Seht zu, wie ihr klarkommt, und wenn ihr über 70, ja über 80 seid und nun in die Bredouille kommt, weil ihr ohne jede eigene Schuld um das gebracht werden könn- tet, wohinein ihr ein Leben lang Geld und Kraft gesteckt habt: Egal, es schert uns nicht. Und es ist alles noch viel schlimmer, viel kälter. Denn der Antrag zur Gesetzesänderung, um den hier im Bun- destag bei der ersten Lesung am 29. Januar immerhin noch etwas ausführlicher gestritten wurde als heute, da es nur noch ums Formale geht, dieser Antrag also kommt nicht von einer Fraktion, sondern er kommt vom Bundesrat. Das heißt: Die Bundesländer, die ost- wie die westdeutschen, waren sich darin einig, Solidarität mit den Ostdeutschen zu zeigen. Und hatten damit bei vielen in Ostdeutschland Hoffnung geweckt. Es ist ja doch nicht so schlimm, haben mir die Leute im Wahlkreis ge- sagt, wie ihr Linken manchmal meint. Der Bundesrat hat eine klare Position gefunden, erkennt unsere Sorgen an, das ist doch was. – Heute aber zeigt die Koalition, was sie vom Bundesrat hält, wenn er nicht ihrer Meinung ist: Dann ignoriert sie ihn, schiebt ihn beiseite – und sie tut es in den Abendstunden, damit es keiner sieht. Und lei- der, leider müssen die Menschen zur Kenntnis nehmen: Ihre Hoffnung war umsonst. Glauben Sie mir: Das heute Abend ist eine ganz schlechte Stunde für die Demokratie. Seit Herbst 2014 haben mich ungezählte Mails und Telefonanrufe er- reicht, in denen mich Bürgerinnen und Bürger danach gefragt haben, ob es etwas werden wird mit der Gültig- keitsverlängerung des Gesetzes. Ich war sehr überrascht davon, wie genau die Menschen Bescheid wussten über den Inhalt des Gesetzes und über den Sinn der Initiative zur Änderung, und ich habe wieder einmal begriffen, wie politikinteressiert sie sind, wenn es um Fragen geht, die tatsächlich mit ihrem Leben zu tun haben. Und nun werden sie auf diese Weise düpiert. Sie werden düpiert von einer Regierungskoalition, in der ich mich vor allem über die SPD wundern muss. Die SPD, die im Bundesrat mit uns gemeinsam initiativ geworden ist, erschreckt mich hier damit, wie aggressiv sie ihren eigenen Vorschlag im wahrsten Sinne des Wor- tes in die Tonne tritt. Wahrlich ein würdiger Beitrag zu 25 Jahren deutscher Einheit, aber irgendwo auch logisch. Sie aus der Regierungskoalition haben vor 25 Jahren ge- meinsam den Weg freigemacht für den verheerenden Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“, Sie haben gemeinsam die Treuhand auf Enteignungs- und De- industrialisierungskurs geschickt, und nun setzen Sie den Punkt aufs i. Gegen Seniorinnen und Senioren und gegen die Datschen. Was für ein Skandal. Und was für ein Armutszeugnis. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wie sensibel es ist, auch im Bereich von Pacht- grundstücken, zwei Rechtssysteme zusammenzubringen, hat der Bundestag bereits 1994 erkannt, und im Schuld- rechtsanpassungsgesetz von damals spiegelt es sich wi- der. Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich vor allem die Frage nach dem Kündigungsrecht und den Kündi- gungsfristen für Datschen und Datschengrundstücke. Datschen sind nicht mit Gartenlauben oder Kleingärten zu verwechseln, sondern haben eine andere Geschichte und bedurften daher anderer Gesetze. Datschen – als Wochenendhäuschen – auf Grundstücken im sogenann- ten Volkseigentum waren nach DDR-Recht fast unkünd- bar und eine besondere Herausforderung bei der Anpas- sung an bundesdeutsches Recht – auch und vor allem an das Eigentumsrecht im Grundgesetz gemäß Artikel 14 – nach der Wiedervereinigung. Mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz wurde 1994 ein sehr weitgehender Kündigungsschutz gewährleistet, der dem Sondertatbestand bei den Eigentumsverhältnis- sen Rechnung tragen sollte. Bis 1999 waren Kündigun- gen nahezu ausgeschlossen, ab 2000 nur selten zulässig, und wer 1990 als Datschenbesitzer älter als 60 war, konnte sich auf ein lebenslängliches Pachtverhältnis ver- lassen. Auch für die Frage der Abrisskosten wurde eine aus- gewogene Lösung gefunden, denn diese sollten frühe- stens ab 2022 von Nutzern getragen werden, also drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung. Mit dem Gesetzentwurf fordert Brandenburgs Lan- desregierung, die Angleichung der Rechtsvorschriften 9306 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) – trotz entsprechenden Bundesverfassungsgerichtsurteils – weiter aufzuschieben, die geltenden Kündigungsschutz- fristen für Datschennutzerinnen und Datschennutzer – darunter fallen aber auch Dauercampingplätze – zu verlängern und die Frage möglicher Abbruchkosten neu zu regeln. Die möglichen Kündigungsfristen, auf die sich alle seit 1994 eingestellt haben, sollen um weitere drei Jahre verschoben werden, und den Abriss von Dat- schen sollen laut Vorstellung der Linken und der SPD in Brandenburg künftig nur noch die Grundstückseigentü- mer und nicht mehr die Datschennutzerinnen und -nutzer zahlen. Das Anliegen mag ein hehres sein. Aber ein Auf- schieben hilft da nicht, vor allem, wenn es, wie im Vor- schlag der brandenburgischen Landesregierung, noch zusätzliche Rechtsfragen aufwirft und mögliche Kosten einseitig auf die öffentliche Hand überträgt. Der Gesetz- entwurf, wie Sie ihn formuliert haben, würde einen un- terschiedlichen Rechtszustand im Miet-, Pacht- und Nut- zungsrecht auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung in Deutschland festschreiben und durch seine unbestimm- ten Begriffe vor allem die Gerichte beschäftigen, anstatt für Rechtssicherheit zu sorgen. Was aber durchaus sinnvoll ist – da teilen wir Ihr An- liegen –, ist, sich noch einmal Klarheit darüber zu ver- schaffen, ob mit den 1994 beschlossenen gesetzlichen Regelungen und dem im Herbst beginnenden Übergang ins BGB im Einzelfall Härtefälle auftreten bzw. auftre- ten können. In diesem Sinne waren wir erfreut über die erste Reaktion der Bundesregierung, in der sie die Sensi- bilität des Themas unterstreicht und ankündigt, zu prü- fen, inwieweit dem Begehren Rechnung zu tragen ist. Wir bedauern, dass es dazu nicht gekommen ist. Zu einer echten Analyse gehört es – und das fehlt in dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf leider vollkommen –, festzustellen, welche Grundstücke tatsächlich für eine andere Nutzung durch den Eigentü- mer vorgesehen wären bzw. wo Datschengrundstücke nicht weiter als Erholungsort genutzt werden können, wie hoch die Abrisskosten und die Entsorgung – auch al- ter Baustoffe wie Asbest – tatsächlich wären, wie man Kommunen und Nutzerinnen und Nutzer, gegebenen- falls seitens des Bundes, unterstützen könnte. Doch diese in den letzten 25 Jahren sehr unterschied- lichen Entwicklungen der Nutzung der Grundstücke und die sehr unterschiedlichen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Grundstückseigentümer ignoriert der Gesetzesvorschlag. So können wir bei den Datschen- nutzerinnen und -nutzern von heute eben nicht davon ausgehen, dass alle Nutzungsverträge zu DDR-Zeiten geschlossen wurden und noch immer dieselben Men- schen ihre Datschen nutzen. Ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer finde ich es schwierig, wenn trotz vielfachen Nutzerwechsels die neuen Nutzer noch in den Genuss von Sondernutzungstatbeständen kommen wür- den. Zudem gibt es sehr wohl auch Nutzerinnen und Nutzer – darauf wurde in der ersten Lesung schon hinge- wiesen –, die selbst ein Interesse daran haben, dass die Nutzung jetzt endet, damit sie keine Abrisskosten tragen, anders, als wenn sie selbst kündigen. Darüber hinaus wäre es auch falsch, durch den Vor- schlag die Ungerechtigkeit, auf die in der ersten Lesung bereits Kollege Stefan Zierke hingewiesen hat, die auf etlichen ostdeutschen Campingplätzen für Dauercamper herrscht, weiter fortzuschreiben: die Ungerechtigkeit, dass junge Familien, die in den vergangenen Jahren ei- nen Campingplatz gepachtet haben, das Vielfache von dem zahlen müssen, was mittlerweile Rentnerpaare zah- len, die ihren Campingplatz vor 25 Jahren gepachtet ha- ben. Die Jungen subventionieren heute also auch die Campingplätze der älteren Camper. Gerecht ist das nicht. Der brandenburgische Gesetzentwurf lässt aber nicht nur mit Blick auf die Nutzerinnen und Nutzer zu viele Fragen offen bzw. führt zu Unsicherheit, sondern auch mit Blick auf die Grundstückseigentümer, die gemäß dem Vorschlag auch in Zukunft alle Abrisskosten tragen sollen. Grundstückseigentümer sind zumeist die ostdeut- schen Kommunen, und ich glaube, das gesamte Haus stimmt mir zu, wenn ich die finanzielle Situation ost- deutscher Kommunen als nicht gerade rosig bezeichne. Schätzungen gehen zumindest für Kommunen in Bran- denburg davon aus, dass die Abbruchkosten durch- schnittlich bei 10 000 Euro pro Datsche liegen würden. Wie die summierten Kosten von den Kommunen getra- gen werden sollen, auch darauf konnte der Brandenbur- ger Finanzminister, der den Vorschlag in erster Lesung ja hier einbrachte, nicht antworten. Wahrscheinlich ist dies auch dem geschuldet, dass der Gesetzesvorschlag pünktlich zur Landtagswahl 2014 aus der Kiste gezaubert wurde. Eine solch unausgegorene Wahlkampfinitiative wird aber dem Thema nicht ge- recht, was ich sehr bedaure. Ernstzunehmende Politik setzt sich mit allen Betroffenen auseinander. Die bran- denburgische Landesregierung hingegen hat noch nicht einmal den brandenburgischen Städte- und Gemeinde- bund konsultiert oder um Stellungnahme gebeten. In an- deren ostdeutschen Ländern ist die Situation ähnlich, und auch hier löst der Gesetzentwurf keine Begeiste- rungsstürme aus. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird sich zum vorliegenden Entwurf enthalten, da er zwar richtigerweise noch einmal darauf hinweist, dass wir uns die Wirkung des Inkrafttretens der entscheiden- den Passage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes noch einmal genau anschauen müssen, aber – wie beschrieben – zu viele Fragezeichen aufwirft und keine ernstzuneh- menden Lösungen anbietet. Statt Rechtssicherheit würde er mehr Unsicherheit schaffen. Mit unserer Enthaltung wollen wir aber zugleich deutlich machen, dass, meine Damen und Herren der Re- gierungsfraktion, wir trotz Ihrer Ablehnung des Gesetz- entwurfes heute keinen Haken hinter das Thema machen dürfen. Legen Sie nicht die Hände in den Schoß, sondern lassen Sie uns gemeinsam evaluieren, welche Wirkung das Inkrafttreten auch in Einzelfällen entfalten kann. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9307 (A) (C) (D)(B) Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption (Tagesordnungs- punkt 18) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Mit dem Gesetz- entwurf zur Bekämpfung der Korruption setzen wir eine Reihe von europäischen Übereinkommen und Rahmen- beschlüssen in das deutsche Strafrecht um. Grundsätzlich ist es richtig, dass wir auch mit dem deutschen Strafrecht unseren Beitrag dazu leisten, dass das Vertrauen der Bürger in die Lauterkeit der Entschei- dungen europäischer Behörden gestärkt wird. Bei der Umsetzung müssen wir allerdings darauf achten, dass wir uns im Rahmen der deutschen Strafrechtssystematik bewegen. Deshalb will ich mich in meinem Redebeitrag ausschließlich auf die geplante Änderung des § 299 StGB konzentrieren. Das zu schützende Rechtsgut dieses Paragrafen ist die Wahrung der Integrität des wirtschaftlichen Wett- bewerbs. Ein Angestellter eines Betriebes, der über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu entscheiden hat, soll einen Anbieter nicht in unlauterer Weise bevor- zugen, weil er dafür einen Vorteil erhalten hat. Dies soll jetzt neben dem in- auch auf den ausländi- schen Wettbewerb ausgeweitet werden. Das ist richtig und völlig problemlos. Aber es soll jetzt sowohl bei der Bestechlichkeit wie auch der Bestechung im geschäftlichen Verkehr eine zweite Tatbestandsalternative geben, wonach auch der bestraft wird, der bei dem Bezug von Waren oder Dienst- leistungen seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletzt. Dieses sogenannte Geschäftsherrenmodell oder auch die Angestelltenbestechlichkeit ist seit jeher sehr umstritten. 2007 ist eine Gesetzesinitiative aus dem Justizministerium vom Bundestag zwei Jahre lang nicht abschließend behandelt worden und dann der Diskonti- nuität anheimgefallen. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates wurde der Gesetzentwurf damals sogar ab- gelehnt. Die rechtlichen Bedenken, die damals gegen den Gesetzentwurf sprachen, werden auch heute in allen Stellungnahmen, die uns bisher erreicht haben, weiter vorgetragen. Wir müssen das ernst nehmen und bei der jetzt anstehenden Anhörung intensiv untersuchen. Der Schutz der Vermögensinteressen eines Unterneh- mens wird als Rechtsgut durch den Untreuetatbestand des § 266 StGB geschützt. Mit der jetzt vorgeschlagenen Formulierung ergeben sich damit erhebliche Abgren- zungsprobleme. Es kommt ein verfassungsrechtliches Problem hinzu, das sich im Grunde für unser gesamtes heute gültiges Korruptionsstrafrecht stellt: Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung hat sich eine derartige Überdehnung verschiedener Tatbestandsmerkmale ergeben. Erwähnt sei hier nur der Vorteilsbegriff, dass man mit Fug und Recht die Frage aufwerfen kann, ob dies mit dem Be- stimmtheitsgrundsatz nach Artikel 103 unseres Grund- gesetzes noch vereinbar ist. Mit besonderer Schärfe stellt sich jedenfalls bei die- sem Gesetzentwurf das Problem, dass der Pflichtenkreis des neuen § 299 StGB nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Arbeitgeber definiert wird. Die Pflichten – so steht es ausdrücklich in der Begründung des Gesetzentwurfs – ergeben sich aus Gesetz und Vertrag. Insoweit hat die Deutungshoheit, was zu den Pflichten des Angestellten gehört, der Arbeitgeber. Dies ist bedenklich, insbeson- dere wenn man heute, gerade bei Großunternehmen, die Flut von Compliance-Vorschriften betrachtet, die für den Arbeitnehmer kaum noch überschaubar ist. Die Verunsi- cherung in weiten Teilen der Wirtschaft, was noch zur zulässigen Kundenpflege gehört und wo die Korruption anfängt, wächst doch zunehmend. Hier brauchen wir mehr Klarheit und nicht noch mehr Unsicherheit. In der Gesetzesbegründung ist davon die Rede, dass es auch bei der zweiten Alternative des § 299 auf eine Unrechtsvereinbarung ankommt. Das ist schwer nach- vollziehbar und wird vom Gesetzeswortlaut nicht ge- deckt; denn das Tatbestandsmerkmal der Bevorzugung in unlauterer Weise findet sich in der zweiten Alternative gerade nicht. Es kommt auch nicht auf eine Wett- bewerbssituation an. Es bleibt also als Rechtsgut die Vermögensbetreuungspflicht des Mitarbeiters eines Unternehmens. Der § 299 StGB ist aber kein Auffangtat- bestand der Untreue. Nun heißt es in der Gesetzesbegründung, der Gesetz- geber sei gezwungen, den § 299 so umzugestalten, weil wir den europäischen Vorgaben Folge leisten müssten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dem mit beachtli- chen Argumenten in ihrer Stellungnahme widerspro- chen. Wir werden das in der öffentlichen Anhörung mit den Sachverständigen erörtern. Denn es kommt natürlich einer Entparlamentarisierung der Gesetzgebungsarbeit gleich, wenn angesichts der Vorgeschichte von 2007 und des Umstands, dass damals durch die Bundesregierung auch Vorbehaltserklärungen gegen einzelne europäische Rechtsakte eingelegt wurden, es jetzt plötzlich heißt, diese Vorbehalte seien durch Fristablauf aufgehoben, ohne über eine Verlängerung nachzudenken. Der Gesetz- geber würde hier von der Exekutive überspielt. Das muss einmal geklärt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass andererseits von eu- roparechtlichen Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht worden ist, die aber im Sinne eines lebensnahen Umgangs mit dem § 299 durchaus hätten in Erwägung gezogen werden können. Die entsprechenden Rahmen- beschlüsse ließen nämlich zu, dass der Gesetzgeber die Strafbarkeit auf das Versprechen oder die Annahme eines „unbilligen“ Vorteils beschränkt und damit Platz lässt für den Gedanken der Sozialadäquanz. Hier müssen wir in den Gesetzesberatungen miteinander darüber nachdenken, ob dies nicht ohnehin als Ergänzung des § 299 sinnvoll wäre. Was wir wollen, ist eine Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Entscheidungen europäischer Amtsträger. Was wir wollen, ist eine Stärkung aller Marktteilnehmer in die Integrität des wirtschaftlichen 9308 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Wettbewerbs. Was wir nicht wollen, ist eine weitere Verunsicherung unserer Wirtschaft und insbesondere der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Entscheidun- gen für ihre Unternehmen treffen sollen, ohne Angst zu haben, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, wenn sie sich bei Kundengesprächen einmal eine Tasse Kaffee ausgeben lassen. Ich freue mich auf unsere Ausschussberatungen. Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption nehmen wir nicht nur unsere nationale, sondern auch unsere internationale Verantwortung zur Verbrechensbekämpfung wahr. Korruption ist heute eben nicht mehr territorial be- schränkt; in Zeiten der Globalisierung ist sie eine grenz- überschreitende Herausforderung. Wichtig ist hier vor allem die Erkenntnis, dass die Errungenschaft des Bin- nenmarktes – und damit auch der große Erfolg der deut- schen Exportwirtschaft – durch korruptes Verhalten nach- haltig beschädigt werden kann. Handel, Export, Handels- und Staatengemeinschaften leben auch und gerade vom fairen Umgang miteinander. Fairness und Chancen- gleichheit sind Stabilitätsfaktoren der Weltwirtschaft. Selbstverständlich setzen wir mit dem vorliegenden Entwurf auch internationale Übereinkommen und euro- päische Richtlinien um. Dennoch lege ich Wert auf die Feststellung, dass es sich diese Bundesregierung selbst- ständig zur Aufgabe gemacht hat, Korruption in all ihren Facetten effektiv zu bekämpfen. Obwohl unser Straf- recht hier bereits an vielen Stellen den internationalen Vorgaben entspricht, sind noch einige Ergänzungen er- forderlich. Ich will diese nur kurz zusammenfassen: In Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutschen Strafrechts müssen auch Auslandstaten der Vorteilsge- währung an Amtsträgern strafrechtlich erfasst sein. Dies ist eben dem Umstand geschuldet, dass Korruption in einer globalisierten Welt nicht vor Staatsgrenzen halt- macht, zumal einheitliche Binnenmärkte grenzübergrei- fendes Handeln nahezu alltäglich werden lassen. Der Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands muss um die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftli- chen Verkehr sowie um die Bestechung und Bestechlich- keit von ausländischen und internationalen Amtsträgern erweitert werden. Im Rahmen des § 299 StGB muss die Norm in Zu- kunft bei der Unrechtsvereinbarung auf eine Pflichtver- letzung gegenüber dem Geschäftsherrn abstellen. Als weiterer Aspekt ist die Strafbarkeit der Bestech- lichkeit und Bestechung von ausländischen und interna- tionalen Beamten und sonstigen Bediensteten, Richtern und Soldaten umfassend zu regeln. Zudem ist der Täterkreis bei der Vorteilsgewährung und der Vorteilsnahme auf europäische Amtsträger zu erweitern. Grenzüberschreitendes Wirtschaftshandeln muss letzt- lich überall in Europa an dieselben Maßstäbe gebunden sein. Insgesamt trägt der Gesetzentwurf der Zielrichtung Rechnung, dass die bisher im Nebenstrafrecht formulier- ten Regelungen zur Bestechung in das StGB zu übertra- gen sind. Ich persönlich finde vor allem diesen Schritt unver- zichtbar. Der Rechtsstaat hat auch immer die Aufgabe, gerade im Strafrecht zu formulieren, was er in seiner Ge- sellschaftsordnung missbilligt. Gerade die Verortung im StGB signalisiert das noch einmal deutlicher als das Ne- benstrafrecht, zumal eine Bündelung der Vorschriften immer der Übersichtlichkeit und damit der Rechtsklar- heit dient. Dennoch: Trotz der Richtigkeit der Zielrichtung soll- ten wir gerade unter rechtspolitischen Gesichtspunkten den vorliegenden Entwurf im weiteren Verfahren auf- merksam und differenziert begleiten. Mir geht es vor al- lem um folgende Erwägung: Unser deutsches Strafrecht orientiert und gliedert sich immer nach den Schutzgütern, die es zu schützen gilt. Beim vorliegenden Entwurf stehen insoweit zunächst einmal die Integrität des geschäftlichen Verkehrs, die Vermögensinteressen der Unternehmen und auch Ver- trauensschutzgesichtspunkte innerhalb eines Unterneh- mens oder einer Behörde im Raum. Trotz der Vielschich- tigkeit der Sachlagen und der Komplexität des Themas sollten wir diese Schutzgüter aber nicht miteinander ver- mischen. Dies bedeutet im Einzelnen, dass eine Untreuehand- lung bei den Vermögensdelikten angesiedelt bleiben muss und damit zum Beispiel eine bewusst zu hoch ver- einbarte und ausgezahlte Vergütung nicht unter die Straf- taten gegen den Wettbewerb gefasst werden kann. Der Schwerpunkt im Unrechtsgehalt liegt hier deutlich ge- wichtiger im Vermögensschaden als in der Manipulation des fairen Wettbewerbs. Abschließend sollten wir uns zudem immer darüber im Klaren sein, dass es auch im Wettbewerb und im Ge- schäftsverkehr das Strafrecht nur als Ultima Ratio geben darf. Dies bedeutet aber in der Konsequenz, dass weiter- hin in Betrieben, Unternehmen und Behörden Com- pliance-Strukturen eingeführt, nachhaltig entwickelt und gepflegt werden müssen. Dirk Wiese (SPD): Die unfassbar hohe Summe von 250 Milliarden Euro ist der Schaden, den Korruption in Deutschland im Jahr 2012 verursacht hat. Diese erschre- ckende Zahl hat ein renommierter Forscher und Profes- sor für Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Kepler- Universität im österreichischen Linz berechnet. Das zeigt, Deutschland ist alles andere als ein Land, das frei von Korruption ist. Auch der Corruption Percep- tions Index 2014 von Transparency International unter- mauert das, Deutschland liegt dort nach wie vor „nur“ auf Platz 12 hinter dem Spitzenreiter Dänemark als Staat mit der niedrigsten Korruptionsrate, sowie hinter Neu- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9309 (A) (C) (D)(B) seeland, Finnland und Schweden, Norwegen, der Schweiz, Singapur, den Niederlanden, Luxemburg, Ka- nada und Australien. Mit diesem Ergebnis dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Was für die Wirtschaft bei den Exportzahlen und im Fußball gilt, muss auch bei der Korruptionsbekämp- fung gelten: Deutschland muss Weltmeister sein! Allerdings macht Korruption vor staatlichen Grenzen heute nicht mehr halt. In einer weltweit verflochtenen Wirtschaft mit einer engen Zusammenarbeit vieler Staa- ten auf dem Weltmarkt sind Korruptionstaten auch und gerade über Grenzen hinweg leider immer noch an der Tagesordnung. Korruption gefährdet den freien und fai- ren internationalen Wettbewerb und das Vertrauen in die staatlichen und internationalen Organisationen. Deshalb ist die effektive Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption für uns von höchster Priorität. Die rot- schwarze Bundesregierung unterstützt deshalb die Schaffung internationaler Rechtsinstrumente, um der Korruption entschieden entgegenzutreten. Denn nur so, also indem wir Korruption im Keim ersticken und als Staatengemeinschaft hier zusammen und koordiniert vorgehen, können wir möglichst faire Wettbewerbsbe- dingungen für alle Unternehmen auf dem Weltmarkt schaffen. Der heute hier vorliegende Gesetzentwurf verfolgt genau dieses Ziel, denn er setzt verschiedene interna- tionale Abkommen zur Korruptionsbekämpfung in na- tionales Recht um. Zu nennen sind hier das Europarat- Übereinkommen, das Europarat-Protokoll, der EU-Rah- menbeschluss, die EU-Richtlinie Angriffe auf Informa- tionssysteme sowie die EU-Richtlinie Umweltstraf- recht. Weitestgehend entspricht das deutsche Strafrecht schon den Vorgaben dieser Abkommen, es sind nur noch wenige Änderungen erforderlich. Lassen Sie mich Ihnen kurz die drei wichtigsten Änderungen zusammenfassen. Erstens. Gemäß Artikel 17 des Europarat-Überein- kommens muss der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts, § 5 StGB, ausgedehnt werden und auch Aus- landstaten der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Außerdem müssen die Vertragsparteien ihre Ge- richtsbarkeit für Bestechungstaten begründen, wenn der Täter „Mitglied einer innerstaatlichen öffentlich-rechtli- chen Vertretungskörperschaft“ ist. Zweitens. Die Einbeziehung der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, so- wie der Bestechlichkeit und Bestechung von ausländi- schen und internationalen Amtsträgern, § 335 a StGB, in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestandes, § 261 StGB, ist in Umsetzung von Artikel 13 des Europarat- Übereinkommens erforderlich. Eine Änderung des § 299 StGB ist vor allem auch deshalb erforderlich, weil Arti- kel 7 und 8 des Europarat-Übereinkommens und des EU-Rahmenbeschlusses bei der Unrechtsvereinbarung auf eine Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäfts- herrn abstellen. Im deutschen Recht ist dies nicht der Fall, hier ist maßgeblich, ob eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb vorliegt. Drittens. Artikel 5, 9 und 11 des Europarat-Überein- kommens fordern in umfassenderer Weise als bisher die Unterstrafestellung der Bestechlichkeit und Bestechung von ausländischen und internationalen Beamten und sonstigen Bediensteten, Richtern und Soldaten. Außer- dem sollen europäische Amtsträger über die bestehenden Vorgaben hinausgehend auch in die Straftatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, §§ 331, 333 StGB, einbezogen werden. Sie sehen, die Bundesregierung hat hier einen sehr guten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Umsetzungsan- forderungen der verschiedenen internationalen Abkom- men voll und ganz entspricht. Gleichwohl ist mir bewusst, dass gerade in der Litera- tur die Neufassung des § 299 StGB breit diskutiert wird. Ich verfolge die Diskussion mit Spannung und freue mich deshalb besonders auf die Expertenanhörung und die Beratungen im Ausschuss. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass wir am Ende der Beratungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dazu beitragen werden, dass Deutschland von Platz zwölf des Korruptionsindex dorthin befördert wird, wo es hinge- hört: An die Spitze der Liste, als eines der Länder mit der niedrigsten Korruption weltweit! Frank Tempel (DIE LINKE): Endlich hat die Bundesregierung den lange überfälligen Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption eingebracht. Er entspricht nahezu dem bereits in der 16. Wahlperiode von der damaligen Großen Koalition vorgelegten Ge- setzentwurf. Einer der Hauptgründe für das Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs war es, dass die jetzt enthaltenen Ausweitungen im Bereich der Wirtschaft im Jahre 2007 mit der Reform der Abgeordnetenbestechung verknüpft waren. Bekanntlich konnten sich die letzte Große Koalition, aber auch Schwarz-Gelb nicht auf eine Verschärfung der Regelungen zur Abgeordnetenbeste- chung einigen, sodass damals das gesamte Vorhaben gescheitert ist. Die lange Nichtregelung der Abgeordne- tenbestechung hat die Bundesrepublik einiges an Re- nommee gekostet, stand man doch auf einer Stufe mit Staaten wie Nordkorea, Sudan und Syrien. Positiv zu bewerten ist, dass in dem Entwurf Regelun- gen des EU-Bestechungsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom Neben- strafrecht in das Strafgesetzbuch übertragen werden. Begrüßt wird auch die Bestrebung der umfassenden und lückenlosen Unterstrafestellung von Korruption im öf- fentlichen und privaten Sektor durch Änderungen der entsprechenden Strafvorschriften. Nicht nachvollziehbar ist aus linker Sicht aber vor al- lem das Fehlen von gesetzlichen Regelungen zum Whistleblowerschutz. Damit wird hier eine wesentliche Vorgabe aus dem Strafrechtsübereinkommen des Euro- parates über Korruption nicht umgesetzt, nämlich der Schutz von Whistleblowern, Artikel 22, 33 des Überein- kommens. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind unbedingt vor Strafverfolgung zu schützen. Ebenso be- 9310 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) darf es eines wirksamen Schutzes im Medienrecht und vor Entlassungen im Bereich des Arbeits- und Beamten- rechts. Da bei Korruptionsdelikten vor allem die Aufdeckung und der Nachweis schwierig sind, ist der Whistleblowerschutz die effektivste Form der Korrup- tionsbekämpfung. Der DGB weist in seiner Stellung- nahme zu dem Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass „ein Großteil der wirtschaftskriminellen Taten, welche in der Regel eng mit Bestechung im privaten wie im öf- fentlichen Sektor zusammenhängen, … dank Hinweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Unternehmen aufgedeckt“ werden. Ausgerechnet hier schweigt der Entwurf aber. Im Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen – 18(6)93 – wird eine Regelung zum Whistleblowerschutz vorgeschlagen, der wir aus- drücklich zustimmen. Zudem enthält der Gesetzentwurf keine Regelungen, um Korruption „in den eigenen Reihen“ zu verhindern. Weder ein dringend notwendiges verpflichtendes Lobby- register noch die Einführung einer effektiven gesetzli- chen Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglie- der sind vorgesehen. Zudem fordert die Linke schon lange Änderungen im Parteiengesetz, die Begrenzung von Spenden und Sponsoring durch juristische Personen wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände an Parteien sowie eine Grenze der Spendenhöhe für natürliche Personen auf 25 000 Euro regeln. Das würde verhindern, dass sich in der Politik die finanzleistungsstarken Gesell- schaftsakteure und Einzelpersonen mit ihren politischen und wirtschaftlichen Interessen durchsetzen und damit den verfassungsrechtlichen Grundsatz der demokrati- schen Egalität gefährden. Notwendig dazu ist außerdem die Offenlegung der Nebenverdienste von Abgeordneten nach Heller und Cent statt des weiterhin geltenden Stu- fenmodells. Bedauerlich ist ebenfalls, dass der Gesetzentwurf trotz der Einführung neuer Tatbestände keine Evaluie- rung vorsieht, obwohl nur anhand einer solchen eine Effizienzkontrolle nach mehrjähriger Praxis stattfinden kann. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird zudem die dringend erforderliche Reform der Sanktions- vorschriften für juristische Personen nach §§ 30, 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes abgelehnt, obwohl Un- ternehmen viel zu selten für ihre Pflichtverletzungen mit weitreichenden Folgen für Mensch und Umwelt im In- und Ausland zur Rechenschaft gezogen werden. Die Linke erkennt ein Missverhältnis zwischen durch Unter- nehmen verursachten Schäden und den verhängten Sanktionen. Es muss sichergestellt werden, dass Unter- nehmen, aus denen heraus Straftaten begangen werden, gleichgültig auf welcher Arbeitsebene, zur Verantwor- tung gezogen werden. Außerdem sollten die Sanktions- möglichkeiten ausgeweitet werden: Die bisherige Höchstsumme von 1 Million Euro ist in Anbetracht der Gewinne einiger Unternehmen zu niedrig; die Geldstrafe sollte sich am Umsatz des in kriminelle Machenschaften verwickelten Unternehmens orientieren. Weitere Sank- tionsmöglichkeiten wie der Ausschluss von Steuervor- teilen und Subventionen, Tätigkeitsverbote bis hin zur Betriebsschließung sowie die Veröffentlichung entspre- chender Gerichtsentscheidungen sollten zusätzlich ein- geführt werden. Die Linke hat schon mehrfach an dieser Stelle die leider gängige Praxis von Omnibus- bzw. Huckepack- gesetzgebung kritisiert. Ohne Not werden inhaltsfremde Passagen in einer Gesetzesänderung untergebracht. Warum im Korruptionsgesetz eine Verschärfung des so- genannten Hackerparagrafen – § 202 c StGB – einflie- ßen muss, erschließt sich in keiner Weise. Die EU-Richt- linie 2013/40/EU Artikel 9 Absatz 2 sieht ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren vor, wenn kein leichter Fall vorliegt. Im bisherigen Strafrecht war die Mindeststrafe ein Jahr vorgesehen. Nach unserer Auffassung sind Strafverschärfungen aber kein abschreckendes Mittel. Allein Maßnahmen zu Erhöhung der Entdeckungswahr- scheinlichkeit haben präventive Wirkungen. Zusammenfassend kann man sagen: zu spät, viel zu lückenhaft und ein unnötiger „Passagier“ im „Omnibus“. Ein großer Wurf ist das nicht. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute beraten wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung. Für uns Grüne ist klar: Auch in der internationalen Zusammenarbeit muss die Korruptionsbekämpfung ver- stärkt werden. Es muss aber noch diskutiert werden, ob nicht die rechtsstaatliche Beschränkung des Strafrechts als schärfstes Schwert, quasi als Ultima Ratio, mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption über- schritten wird. Die Strafbarkeit von Bestechlichkeit und Bestechung im privaten Sektor wird über den Schaden der Wettbe- werbsverzerrung hinaus bis auf jeglichen Pflichtenver- stoß gegenüber dem Arbeitgeber ausgedehnt, unabhän- gig von materiellen Folgen. Ebenso muss die Strafbarkeit von Privaten im Aus- land diskutiert werden. Würde eine Strafabsehensklausel bei geringem Unrecht Situationen nicht besser gerecht, wenn beispielsweise Touristen sich in einer nicht ge- rechtfertigten Drucksituation von Polizisten in Willkür- und Unrechtsstaaten durch Zahlung eines Geldbetrages entziehen? Es gibt viele andere notwendige Maßnahmen gegen Korruption, die die schwarz-rote Koalition aber nicht an- geht. Die Bundesregierung sollte deshalb endlich ein bun- desweites Korruptionsregister schaffen, um Unterneh- men, die Korruption bei der Vergabe öffentlicher Auf- träge begangen haben, künftig ausschließen zu können. Außerdem fordern wir einen besseren Whistleblower- schutz. Und nun noch zum Hackerparagrafen, den Sie im Ge- setzentwurf versteckt haben: Gerade hat die Große Ko- alition unter Federführung des Bundesministeriums des Innern ihren Gesetzentwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz und ihr Paket zur angeblichen Reform des Verfassungs- schutzes vorgelegt. Durch die Placeboreform der Bun- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9311 (A) (C) (D)(B) desregierung werden die Befugnisse der Sicherheitsbe- hörden nach dem NSU- und NSA-Skandal noch einmal massiv ausgeweitet und die Massenüberwachung unse- rer Kommunikation weiter legalisiert, beispielsweise durch entsprechende neue Regelungen im G-10-Gesetz. In dem von Ihnen gerade vorgelegten, in vielerlei Hinsicht viel zu kurz springenden Entwurf eines IT-Si- cherheitsgesetzes wird dem Bundeskriminalamt, BKA, unter anderem auch die Zuständigkeit zur Strafverfol- gung bezüglich des umstrittenen Hackerparagrafen, § 202 c StGB, übertragen. Nun legt die Bundesregie- rung, nur wenige Tage später, noch einmal nach, indem sie das Strafmaß für Vergehen gegen § 202 c StGB, gut versteckt in der heutigen Vorlage, von einem auf zwei Jahre heraufsetzt. Auch das geht in die völlig falsche Richtung, da so beispielsweise auch die Überprüfung von Programmen auf ihre Integrität durch Fachleute wie die des Chaos Computer Clubs massiv erschwert wird. Als Grüne sehen wir den Hackerparagrafen nach wie vor sehr kritisch. Statt ihn endlich auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und möglicherweise höchst kontrapro- duktive Effekte zu überprüfen, verschärfen Sie ihn nun, achselzuckend auf die EU-Richtlinie verweisend, weiter. Die Richtlinie, die im Übrigen nicht vom Himmel gefal- len ist, sieht aber eine bewusste Unterscheidung zwi- schen leichten und nichtleichten Fällen vor. Eine solche Unterscheidung nehmen Sie jedoch bewusst nicht vor. Wenn sie den Hackerparagrafen schon nicht in Gänze in- frage stellen, so setzen Sie wenigstens die EU-Richtlinie richtig um. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Re- gierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption ist ein wichtiger weiterer Schritt bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption auf natio- naler wie auf internationaler Ebene. Gleich mehrere in- ternationale Vorgaben werden durch diesen Gesetzent- wurf umgesetzt. Zum einen sieht der Entwurf eine Ausweitung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im ge- schäftlichen Verkehr, § 299 StGB, vor, die nach dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor von 2003 erforderlich ist. Zum anderen wird zur Umsetzung des Strafrechts- übereinkommens des Europarats über Korruption die Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung auf ausländische, europäische und internationale Amtsträger erweitert. Damit wird Deutschland das Europarat-Über- einkommen, das es schon 1997 unterzeichnet hat, auch ratifizieren können, so wie dies außer uns mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten und fast alle Mitgliedstaaten des Europarats getan haben. Wir beenden damit den Still- stand, der in der letzten Legislaturperiode im Korrupti- onsstrafrecht herrschte. Kernstück des Entwurfs ist die Erweiterung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Bei der Bestechung im geschäft- lichen Verkehr wird nicht ein Amtsträger bestochen, sondern ein Angestellter oder Beauftragter eines Unter- nehmens. Diese Form von Korruption schadet dem Wett- bewerb und der Wirtschaft und geht am Ende zulasten der Verbraucher. Strafbar ist Korruption im geschäftli- chen Verkehr derzeit nur, wenn mit der Bestechung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll, also beispielsweise wenn der Einkäufer eines Un- ternehmens von einem Zulieferer ein Bestechungsgeld erhält und im Gegenzug dafür diesem Zulieferer und nicht einem günstigeren Konkurrenten den Zuschlag er- teilt. Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Nach den Vorgaben des EU-Rahmenbeschlusses müssen aber auch die Fälle strafbar sein, in denen es nicht zu einer Wett- bewerbsverzerrung, sondern zu einer Verletzung der Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn kommt. Das ist etwa der Fall, wenn ein Lieferant den Warenprüfer des Unternehmens besticht, damit der bei der Qualitätsprü- fung der angelieferten Waren ein Auge zudrückt. Auch das soll zukünftig als Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB strafbar sein. Die Erweiterung der Strafbarkeit wird teilweise als zu weitgehend kritisiert. Ich halte diese Kritik nicht für zu- treffend. Denn abgesehen davon, dass wir europarecht- lich zu einer Erweiterung der Strafbarkeit verpflichtet sind, denke ich, dass wir mit unserer Regelung und der Beschränkung auf Fälle des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen auch eine maßvolle und in der Praxis handhabbare Lösung gefunden haben. Die Korruptionsbekämpfung wird in dieser Legis- laturperiode übrigens noch ein weiteres Mal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat neben dem heute vorliegenden Gesetzentwurf noch einen weiteren Gesetzgebungsvorschlag erarbeitet, mit dem wir Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen wollen. Beide Vorhaben zusammen werden Lü- cken im geltenden Korruptionsstrafrecht schließen und Staatsanwaltschaften und Gerichte in die Lage versetzen, Korruption noch wirksamer zu bekämpfen. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Heute befassen wir uns in erster Lesung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes. Die sogenannte Ak- tienrechtsnovelle 2014 enthält eine Vielzahl von nicht unmittelbar zusammenhängenden Einzeländerungen des Aktiengesetzes mit dem Ziel, das Aktienrecht in Deutsch- land im Interesse der Aktiengesellschaften, ihrer Aktio- näre und Mitarbeiter weiterzuentwickeln. 9312 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Eine Vielzahl von Regelungen stellen dabei – vorbe- haltlich aller in der Ausschussarbeit zu leistenden Prüfungen – hilfreiche Ansätze zur Fortentwicklung des Aktienrechts dar. Exemplarisch seien genannt: die Ver- besserung der Transparenz der Beteiligungsstrukturen bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien; die Mög- lichkeit der vereinfachten Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien; Veränderungen im Recht der Wandel- schuldverschreibungen mit dem Ziel, auch der Gesell- schaft ein Umtauschrecht gewähren zu können. Problematisch erscheint aus unserer Sicht die in den Entwurf aufgenommene Regelung im Umgang mit soge- nannten nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen. Bei aller Problematik derartiger Klagen erscheint weniger eine einzelfallbezogene Veränderung des Beschlussmängel- rechts, sondern dessen Gesamtüberprüfung angezeigt. Aktienrechtlicher Handlungsbedarf ist darüber hinaus auch aufgeworfen im Bereich des sogenannten Delis- tings. Durch die veränderte Rechtsprechung des Bundes- gerichtshofs besteht die Gefahr, dass Aktionäre börsen- notierter Aktiengesellschaften in Fällen des Delistings weitgehend schutzlos gestellt werden. Ob und inwieweit hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird im weiteren parlamentarischen Verfahren zu prüfen sein. – Wir freuen uns auf gute Beratungen. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Nachdem die Ak- tienrechtsnovelle 2012 zwei Tage vor der Bundestags- wahl im Bundesrat gescheitert war, beschäftigen wir uns heute erneut mit dem Thema, da das geltende Aktien- recht nach wie vor einer Weiterentwicklung bedarf. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesre- gierung zur Aktienrechtsnovelle 2014 ist eine Zusam- menstellung nicht thematisch verbundener, vorrangig technischer Änderungen im Aktienrecht vorgesehen. Ziel ist es, die Wirtschaft und den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken. Durch die Einführung von mehr Transparenz und Beseitigungen von Rechtsunsicherhei- ten und Hemmnissen soll dies erreicht werden. Nachfolgend möchte ich auf einige der im Maßnah- menbündel vorgeschlagenen Korrekturen bzw. Klarstel- lungen näher eingehen: Erstens. So sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Nachweisstichtages, Record Date, für Namensak- tien am 21. Tag vor der Hauptversammlung vor. Dies ist ein Stichtag, zu dem die Aktieninhaberschaft von allen Aktionären weltweit festgestellt wird und der für die Le- gitimation des Aktionärs zur Hauptversammlung erfor- derlich ist. Damit soll zum einen der unberechtigten Sorge vor Verfügungsbeschränkungen angemeldeter Ak- tienbestände – insbesondere von ausländischen Investo- ren – entgegengewirkt werden und zum anderen alles zu mehr Rechtssicherheit führen bei den mit der Abwick- lung betrauten Verwahrbanken. Präsenzen auf den Haupt- versammlungen werden dadurch nachhaltig gestärkt und weiter ausgebaut. Zweitens. Auch soll die Finanzierung von Aktienge- sellschaften flexibler gestaltet werden. Der Begriff des Vorzugs soll dahingehend flexibilisiert werden, dass künftig auch die Mehrdividende erfasst wird und eine Nachzahlung des Vorzugs nicht mehr zwingend erfolgen muss – eine abweichende Satzungsbestimmung ist zuläs- sig. Mit einer derartigen Ausgestaltung von Vorzugsak- tien können Kreditinstitute die Anerkennung dieser Ak- tien als hartes Kapital nach EU-Vorgaben erreichen. Zudem soll die Möglichkeit eröffnet werden, bei einer Wandelanleihe ein Umtauschrecht zugunsten der Gesell- schaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck bedingtes Kapital zu schaffen. Mit beiden Änderungen wird die Möglichkeit geschaffen, Unternehmenskrisen zu verhin- dern oder zu bewältigen. Drittens. Ferner sieht der Entwurf vor, die Beteili- gungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesell- schaften transparenter zu gestalten. Diese dürfen künftig nur dann Inhaberaktien verwenden, wenn sie diese in Sammelurkunden verbriefen und dauerhaft und bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem der aufgeführten Verwahrer hinterlegen. Viertens. Schließlich entwickelt der Entwurf noch das Beschlussmängelrecht der Aktiengesellschaft fort, um zu verhindern, dass Aktionäre ihr Klagerecht missbrau- chen. Die bisher unbefriedigende Rechtslage im Hinblick auf das Phänomen der nachgeschobenen Nichtigkeitskla- gen wird dahingehend beseitigt, dass die Nichtigkeits- klage nunmehr einer relativen Befristung unterworfen wird. Grundsätzlich bleibt sie zwar unbefristet möglich. Wird aber gegen einen Beschluss der Hauptversamm- lung eine Beschlussmängelklage erhoben, müssen – wei- tere – Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des ursprünglichen Beschlussmängelverfahrens erhoben werden. Dies führt im Ergebnis zu mehr Rechtssicherheit. Abschließend möchte ich bei der heutigen ersten Bera- tung auf ein Problem hinweisen, welches mit dem vorlie- genden Entwurf noch nicht rechtssicher zum Abschluss gebracht wird. Ich spreche das Thema „Delisting“ an, also den Fall eines Rückzuges der Gesellschaft von der Börse. Eine Entscheidung, wie weit der Schutz der Ak- tionäre im Fall eines Delistings geht, ist bisher nicht ge- troffen, aber aus meiner Sicht dringend geboten: In einer richtungsweisenden Entscheidung – dem so- genannten Macrotron-Urteil – hat der Bundesgerichts- hof, BGH, im Jahr 2002 zunächst festgelegt, dass für das Delisting einer Aktiengesellschaft von der Börse ein Hauptversammlungsbeschluss notwendig sei und die Aktiengesellschaft den Aktionären ein Abfindungsange- bot für die Aktien machen müsse. Das Bundesverfas- sungsgericht, BVerfG, entschied dann allerdings im Jahr 2012, dass ein Delisting grundsätzlich nicht den Schutz- bereich des Eigentumsrechts eines Aktionärs und damit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes berühre. Diese Rechtsprechung des BVerfG nahm der BGH auf und stellte fest, dass der Grundrechtsschutz nicht mehr als Argument für die Erfordernisse einer Hauptversamm- lungsentscheidung sowie eines Abfindungsangebots an- geführt werden könne. Auch andere Vorschriften, insbe- sondere das Aktiengesetz selbst, könnten nicht als Rechtsgrundlage für die Notwendigkeit eines Hauptver- sammlungsbeschlusses dienen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9313 (A) (C) (D)(B) Durch diesen Wandel in der höchstrichterlichen Recht- sprechung verlieren die Aktionäre von an der Börse zum Handel zugelassenen Aktiengesellschaften nunmehr den Schutz, den die richterliche Rechtsfortbildung jahrelang gewährleistet hat. Ferner wird durch die Meinungsände- rung der obersten Gerichte deutlich, dass die Abwägung der Eigentumsrechte der Aktionäre gegen die Interessen der Aktiengesellschaften sich in einem engen Grenzbe- reich bewegt. Minderheitsaktionäre laufen im Falle eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der von ihnen ge- haltenen Aktien allerdings Gefahr, ab Zeitpunkt der An- tragstellung den Börsenwert ihrer Stimmrechte nahezu gänzlich zu verlieren. Denn die Nachfrage nach Aktien, die in Kürze nicht mehr börslich handelbar sind, wird re- gelmäßig einbrechen. Vor Änderung der Rechtsprechung des BGH geschah dies nicht, dies beruhte auf dem Um- stand, dass in der Vergangenheit den Minderheitsaktio- nären ein Abfindungsangebot zu machen war. An dieser Stelle sehe ich gesetzgeberischen Hand- lungsbedarf. Ein zivilrechtlicher Schutz der Aktionäre, sei es im Aktien- oder Umwandlungsgesetz, sollte bei den weiteren parlamentarischen Beratungen Berücksich- tigung finden. Dr. Johannes Fechner (SPD): Mit diesem Gesetz werden wir das Aktiengesetz in einigen Punkten ändern. Ich möchte kurz auf einige geplante wesentliche Neure- gelungen des Gesetzentwurfes eingehen. Zunächst: Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll flexibler gestaltet werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es künftig auch Vorzugsaktien geben soll, bei denen der Vorzug nicht nachgezahlt werden muss. Vorzugsaktien können bereits heute von Aktiengesellschaften neben Stammaktien ausgegeben werden. Vorzugsaktionäre erhalten bei der Gewinnausschüttung eine höhere Dividende als Stamm- aktionäre, sind dafür aber vom Stimmrecht ausgeschlos- sen. Wird der Vorzug nicht gezahlt, lebt das Stimmrecht im zweiten Jahr der Nichtzahlung wieder auf, und zwar so lange, bis der Vorzug rückwirkend nachbezahlt wird. Wird der Vorzug in einem Jahr nicht gezahlt, so muss er nach der jetzigen Regelung im Aktiengesetz später nach- gezahlt werden. Diese verpflichtende Regelung soll nun, wie gesagt, geändert werden. Künftig soll es Vorzugsaktien geben, bei denen der Vorzug nicht nachgezahlt werden muss. Hintergrund ist, dass nur Vorzugsaktien, bei denen der Vorzug nicht nachzahlbar ist, als regulatorisches Eigen- kapital anerkannt werden. Die Regelung ist besonders für Banken wichtig. Vielleicht sollten wir sie auch auf diesen Bereich beschränken; das müssen wir uns anse- hen. Eine weitere Neuregelung betrifft die sogenannte umgekehrte Wandelschuldverschreibung. Bei Wandel- schuldverschreibungen können die Gläubiger bestimmen, ob sie im Fälligkeitszeitpunkt Geld oder Aktien erhalten wollen. Bei der umgekehrten Wandelschuldverschrei- bung kann der Schuldner bestimmen, ob er seine Schuld in Geld oder in Aktien zurückzahlt. Nun sieht der Ge- setzentwurf vor, dass die Hauptversammlung auch für die Fälle der umgekehrten Wandelschuldverschreibung bereits vorab eine bedingte Kapitalerhöhung genehmi- gen kann. Vorteil wäre, dass die Kapitalerhöhung dann schnell erfolgen kann, weil nicht erst der Termin der nächsten Hauptversammlung abgewartet werden muss. Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten soll eine solche Genehmigung auch ohne mengenmäßige Be- schränkung möglich sein. Es bleibt abzuwarten, ob sich Vertragspartner bzw. Geldgeber finden werden, die sich auf umgekehrte Wan- delschuldverschreibungen einlassen. Das wird die Praxis zeigen, sofern das Gesetz so beschlossen wird. Aus Sicht der SPD ist es jedenfalls im Bereich der Finanzinstitute begrüßenswert, wenn im Krisenfall zunächst die Gläubi- ger zur Bankensanierung beitragen, bevor die Steuerzah- ler diese Kosten tragen müssen. Eine weitere Neuregelung betrifft die Transparenz bei Inhaberpapieren. Jede Aktiengesellschaft kann im Mo- ment sowohl Namensaktien als auch Inhaberaktien ver- geben. Künftig soll die Vergabe von Inhaberaktien bei nicht börsennotierten Aktien nur noch dann möglich sein, wenn die Aktiengesellschaft den Anspruch auf Ein- zelverbriefung ausschließt. Dann gibt es nur eine Sam- melurkunde; diese muss verwahrt werden. Über die Ver- wahrverträge können dann im Falle des Falles die Aktionäre ermittelt werden. Damit wollen wir Geldwä- sche erschweren. Eine wichtige Neuerung betrifft die Befristung nach- geschobener Nichtigkeitsklagen. Hat also bereits ein Aktionär gerichtlich geltend gemacht, dass ein Haupt- versammlungsbeschluss nichtig ist, weil er an einem schwerwiegenden Fehler leidet, so muss eine weitere Nichtigkeitsklage eines anderen Aktionärs innerhalb ei- nes Monats nach der ersten Klageerhebung und deren Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern erhoben werden. Vorteil der neuen Regelung ist, dass Aktionäre das Freigabeverfahren nicht unnötig in die Länge ziehen können. Künftig müssen sich alle Aktionäre in dem Fall, dass eine Klage anhängig ist, zügig entscheiden, ob sie selbst gegen einen Hauptversammlungsbeschluss ge- richtlich vorgehen wollen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf ein Problem aufmerksam machen, das in diesem Gesetzentwurf bis- her nicht berücksichtigt wird: das Delisting. Wenn Ak- tien an der Börse gehandelt werden, sind sie dort gelistet. Beim Delisting zieht sich ein Unternehmen von der Börse wieder zurück. Das ist zu einem immer größeren Problem für die Anleger geworden. Zu beobachten ist, dass sich speziell seit der Änderung der Rechtsprechung des BGH, der sogenannten Frosta-Entscheidung, immer mehr Unternehmen von der Börse zurückziehen, ohne den Minderheitsaktionären Abfindungsangebote zu ma- chen. Diese müssen oft starke Kursverluste hinnehmen. Ein Rückzug von der Börse ohne Regelungen zur Abfin- dung für die Minderheitsaktionäre stellt deshalb ein mas- sives Anlegerrisiko dar. 9314 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber angemes- sene Regelungen zum Schutz der Minderheitenaktionäre treffen sollte, zum Beispiel in Form eines Pflichtange- bots der Aktiengesellschaft an ihre Minderheitenaktio- näre. Wir werden das im weiteren Verfahren prüfen und diskutieren. Richard Pitterle (DIE LINKE): Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Arbeitstitel „Aktienrechtsnovelle 2014“. Dem aufmerksamen Be- obachter des Parlamentsbetriebes wird dieser Arbeitstitel bekannt vorkommen. Am Ende der 17. Legislatur- periode im Jahr 2013 befasste sich unser Haus bereits mit einer „Aktienrechtsnovelle“. Es ist nicht die große Dynamik im Aktienrecht, die eine weitere Novelle erfordert. Beide Entwürfe sind weitgehend identisch. Doch die Aktienrechtsnovelle 2012 ist am Widerstand der SPD-geführten Mehrheit im Bundesrat gescheitert. Auslöser der Konfrontation war eine kleine Ergänzung der Aktienrechtsnovelle im feder- führenden Rechtsausschuss durch die Schwarz-Gelbe Koalition. Zu diesem Zeitpunkt kochte erneut eine öf- fentliche Debatte um die Höhe der Vorstands- und Managergehälter hoch, die durch einen erfolgreichen Volksentscheid der schweizerischen „Initiative gegen Abzockerei“ angefacht wurde. Die Schweizer befürworteten, dass zukünftig die Aktionäre in der Hauptversammlung über die Gehälter von Konzernchefs und Aufsichtsräten entscheiden. Die Wahlen im Blick, rang sich Schwarz-Gelb durch, eine weichgespülte Variante in das deutsche Aktienrecht auf- nehmen zu wollen. Die Hauptversammlung sollte jähr- lich wenigstens, wenn auch rechtsfolgenlos, die vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssysteme billigen müssen. Ein sehr kleiner, wenn auch für die Regulierung ungeeigneter, so doch prinzipiell richtiger Schritt in Richtung Transparenz bei den Vergütungssystemen. Bereits in der 16. Wahlperiode hat meine Fraktion ge- fordert, Managergehälter absolut auf das 20-Fache der untersten Lohngruppe zu begrenzen und die steuerliche Abzugsfähigkeit als Aufwand zu begrenzen. Den Vor- schlägen ist die damalige Große Koalition nicht gefolgt. Stattdessen gab es ein Reförmchen, wonach die Haupt- versammlung freiwillig die Vergütungsmodalitäten billi- gen kann. In der letzten Wahlperiode, frisch in der Opposition, konnte die SPD es kaum erwarten, mit Vorschlägen ge- gen ausufernde Managergehälter vorgehen zu wollen. Und so ließ sie im Bundesrat kämpferisch zur Aktien- rechtsnovelle 2012 ausrichten, dass das Gesetz eine Mo- gelpackung sei, die Vergütungen nicht kontrolliere und schlicht wirkungslos sei, sodass man nicht zustimmen werde. Die Aktienrechtsnovelle 2014 kommt ohne Regelun- gen zur Vorstandsvergütung aus. Das könnte überra- schen. Erst im Sommer letzten Jahres schimpfte der SPD-Parteivorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Gabriel über „obszöne“ Managergehälter, die es zu regu- lieren gäbe. Durch die Große Koalition wird schon wie in der 16. Wahlperiode nicht einmal auf dem kleinen Niveau reguliert, wie es eine Schwarz-Gelbe Koalition wollte. Doch Sie werden um diese Debatte nicht herumkom- men. Wir halten an unserer Forderung fest. Und selbst auf europäischer Ebene wird dieses Thema angegangen. So sieht der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Ak- tionärsrechterichtlinie Beteiligungsrechte der Aktionäre bei der Vorstandsvergütung vor. Das „Aktienrecht bedarf einer punktuellen Weiterent- wicklung“, heißt es wieder im aktuellen Entwurf. In dem Referentenentwurf zur Aktienrechtsnovelle 2012, der erstmalig 2010 vorgestellt wurde, hieß es, einen Reform- bedarf gäbe es derzeit nicht. Nachdem der Entwurf seit 5 Jahren weitgehend unverändert vorliegt und in der Pra- xis keine Probleme aufgetreten sind, scheint das zu stim- men. „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu ma- chen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Mit der Verabschiedung der kommenden Aktionärsrech- terichtlinie werden wir das Aktienrecht umfassend än- dern müssen. Lassen Sie uns unsere Ressourcen dafür aufsparen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieser Gesetzentwurf ist vor allem eines: eine verpasste Chance. Wesentliche Fragen gehen Sie leider nicht oder nur unzureichend an. Der Entwurf war in weitgehend gleicher Form bereits in der letzten Wahlperiode einge- bracht worden. Sie hätten daher viel Zeit gehabt, die Pro- bleme im Aktienrecht gründlich anzugehen. Das ist lei- der nicht der Fall. Damals scheiterte der Entwurf an der strittigen Frage der Vorstandsvergütung: dem sogenannten Say on Pay, wonach der Hauptversammlung eine rechtsverbindliche Entscheidungsbefugnis über das System der Vorstands- vergütung eingeräumt werden sollte. Mit dem Say on Pay wollte die damalige Koalition mehr Transparenz und eine Begrenzung der Höhe der Vorstandsvergütun- gen erreichen. Unverhältnismäßig hohe und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen von Ma- nagern sind eine Ursache für die Wirtschafts- und Fi- nanzkrisen der Vergangenheit. Dieses Problem sind Sie bis heute nicht angegangen! Das ist und bleibt ein Ar- mutszeugnis. Selbstverpflichtungen und bestehende Re- gelungen zur Angemessenheit von Vorstandsvergütun- gen haben keine ausreichenden Veränderungen bewirkt. Die Regelung der Vorstandsvergütung wird im jetzigen Entwurf gänzlich ausgeklammert. Auf europäischer Ebene ist derzeit zwar die Änderung der Aktionärsricht- linie im Gange, die nach jetzigem Stand auch Regelun- gen zum Say on Pay vorsieht. Ein Say on Pay der Aktio- näre ist aber nicht ausreichend. Was wir brauchen, ist etwa eine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähig- keit von überhohen Abfindungen und Gehältern. Der Gesetzentwurf will die Transparenz von Beteili- gungsverhältnissen verbessern, indem er Inhaberaktien bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften künftig nur noch zulässt, wenn der Einzelverbriefungsanspruch der Aktionäre ausgeschlossen ist und die auszustellende Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank ver- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 9315 (A) (C) (D)(B) wahrt wird. Das springt aber zu kurz. Die Financial Ac- tion Task Force, FATF, deren Mitglied die Bundesrepu- blik Deutschland ist, kritisiert zu Recht die deutsche Inhaberaktie bei nicht börsennotierten Unternehmen. Veräußerungen von Inhaberaktien bleiben bei nicht bör- sennotierten Unternehmen verborgen. Änderungen im Gesellschafterbestand eines Unternehmens sind also nach außen nicht nachvollziehbar und können im Hinter- zimmer abgewickelt werden; auch das Unternehmen selbst weiß nicht, wer seine Aktionäre sind. Die Inhaber- aktie begünstigt wegen dieser Intransparenz Geldwäsche und andere dunkle Machenschaften bis hin zur Terrorfi- nanzierung. Frau Merkel hat sich deshalb in einer Ver- pflichtungserklärung zum G-8-Gipfel 2013 dazu be- kannt, dieses Problem anzugehen. Doch führt der Entwurf mitnichten dazu, dass die Unternehmen künftig präzise und aktuell wissen, wer ihre Eigentümer sind und wer sie kontrolliert. Das ist es aber, was Frau Merkel den G-8-Partnern versprochen hat. Weder wissen die Unternehmen, wer Aktionär der Inhaberaktie ist, noch wird sichergestellt, dass Behörden zeitnah Informationen über die eigentlichen wirtschaftlich Berechtigten erhal- ten. Der von der Bundesregierung beschrittene Weg er- möglicht lediglich, über die Verwahrkette der Depotban- ken Informationen, das heißt Ermittlungsspuren zu erlangen. Das ist völlig unzureichend. Es besteht zudem eine große Lücke für den Fall des Delistings einer Aktiengesellschaft. Der Anspruch auf Herausgabe einer neuen Namensaktie infolge einer Kraftloserklärung der Inhaberaktie wegen Börsenrück- zugs ist nämlich ohne depotrechtliche Buchung oder Eintragung im Aktienregister übertragbar. Hier bleiben Beteiligungsverhältnisse also weiterhin völlig im Dun- keln. Hinzu kommt, dass die Neuregelung nur für Unter- nehmen gilt, die nach Inkrafttreten der Neuregelung ge- gründet werden. Bei allen bestehenden Unternehmen, die Inhaberaktien ausgeben, gilt die alte Rechtslage wei- ter. Hier gehen daher potenziell auch die kriminellen Machenschaften weiter, die Sie zu unterbinden vorge- ben. Im Übrigen bestehen auch bei börsennotierten Unternehmen Mitteilungspflichten nach dem Wertpa- pierhandelsgesetz erst ab einem Beteiligungsbestand von 3 Prozent. Mit dem vorgelegten Entwurf sind Sie daher meilen- weit davon entfernt, die Zusagen einzuhalten, die Sie selbst auf dem G-8-Gipfel im Jahr 2013 gegeben haben. Ich fordere Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen: Machen Sie endlich ernst mit der Transparenz von Beteiligungsverhältnissen bei Un- ternehmen! Es muss klar sein, wer die Eigentümer und wirtschaftlich kontrollierenden Akteure eines Unterneh- mens sind, und zwar unabhängig von der Rechtsform oder Börsennotierung. Es ist doch nicht zu viel verlangt, dass Sie Ihre eigenen Versprechen auch einhalten. Ein weiterer Aspekt, den Sie nicht angehen, ist die re- formbedürftige Organhaftung im Aktienrecht. Hier be- steht weiterhin das Problem, dass die Organhaftung auf dem Papier streng ausgestaltet ist, in der Praxis hingegen weitgehend leerläuft. Wir brauchen eine Verbesserung der privaten Rechtsdurchsetzung. Die Vorstandshaftung ist erforderlich, um wirtschaftliche Anreize für sorgfalts- gemäße Entscheidungen zu setzen und die Vermeidung der hieraus für die Eigentümer, aber auch für das Ge- meinwesen folgenden Schäden anzumahnen. Diese Wir- kung können Haftungsregeln aber nur entfalten, wenn die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ausrei- chend gesichert ist. Im Jahr 2005 wurde mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des An- fechtungsrechts, UMAG, die Aktionärsklage eingeführt, die es dem Einzelaktionär bzw. der Aktionärsminderheit ermöglicht, Schadensersatzansprüche des Unternehmens gegen Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Die Akti- onärsklage wurde allerdings so ausgestaltet, dass sie in der Praxis völlig bedeutungslos ist. Der gerichtlichen Durchsetzung ist ein Klagezulassungsverfahren vorge- schaltet. Kleinaktionäre tragen das volle Kostenrisiko für das Zulassungsverfahren, partizipieren an der erstrit- tenen Haftungssumme jedoch nur minimal, nämlich in Höhe ihres Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. Die Aktionärsklage erweist sich für den klagenden Kleinaktionär in der Regel als Verlustgeschäft und er- zielt deshalb auch nicht die erhoffte Verbesserung der Haftungsdurchsetzung. Einem wirkungsvollen Organhaftungsregime steht zudem die in Deutschland übliche Ausgestaltung der D&O-Versicherung entgegen. Der 2009 eingeführte ob- ligatorische Selbstbehalt läuft leer, weil er vom Vor- standsmitglied seinerseits wieder versichert wird. Bei der heute üblichen Form der Gruppenversicherung zum Pauschaltarif gehen sämtliche Sorgfaltsanreize verloren, die durch die Vorstandshaftung generiert werden könn- ten. Wir brauchen daher eine Reform der Organhaftung, um die dringend notwendigen Sorgfaltsanreize für Vor- stände zu entwickeln. Ich will ein weiteres Thema ansprechen, bei dem wir als Gesetzgeber dringend aktiv werden müssten: Durch eine Änderung der Rechtsprechung des BGH ist für An- leger eine große Schutzlücke im Falle des Börsenrück- zugs einer Aktiengesellschaft entstanden. Das ist insbe- sondere für Kleinaktionäre ein Problem. Bisher wurden Anleger dadurch geschützt, dass die Gerichte aus der Ei- gentumsgarantie des Grundgesetzes die Notwendigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses und eines Abfin- dungsangebots der Gesellschaft an die Aktionäre im Falle eines Delistings ableitete. Der BGH sieht sich aber nicht länger imstande, an dieser rechtsfortbildenden Rechtsprechung festzuhalten. Daher sind wir als Gesetz- geber gefragt, einen angemessenen Anlegerschutz beim Delisting zu gewährleisten. Nach dem Rückzug von der Börse sind Aktien nicht mehr ohne weiteres jederzeit handelbar. Aktien verlieren damit für kleinere Aktionäre ganz erheblich an Wert. Davon profitieren Großaktio- näre, für die die jederzeitige Handelbarkeit der Aktien nicht von gleicher Relevanz ist und die durch ein Delis- ting Kleinaktionäre zum Schnäppchenpreis aus dem Un- ternehmen verdrängen können. Das kann so nicht blei- ben. Die hier eingebrachte Novelle des Aktienrechts muss dieses Problem angehen. Ich schließe mit einer grundsätzlichen Erwägung: Ak- tionäre sollten nicht nur bei monetären Fragen Einfluss auf das Verhalten der Unternehmen ausüben dürfen. Als Eigentümer sollten sie vielmehr auch Einfluss nehmen 9316 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 97. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 26. März 2015 (A) (C) (D)(B) können, wenn es um Nachhaltigkeitsfragen, ökologische und soziale Ziele des Unternehmens geht. Das muss sich auch im Aktienrecht widerspiegeln. Notwendig ist eine Fortentwicklung des Aktienrechts, die Einfluss und Ver- antwortung der Aktionäre als Eigentümer der Unterneh- men in einem institutionalisierten Verfahren auch auf die Frage der Nachhaltigkeit der unternehmerischen Tätig- keit ausweitet. Wer eine aktive Bürgergesellschaft will, in der Profit nicht der allein handlungsleitende Maßstab ist, muss dies auch in Fachgesetzen wie dem Aktienrecht durchdeklinieren. Denn das Aktienrecht setzt die Spiel- regeln für unternehmerische Entscheidungen mit enor- mer Reichweite und Relevanz für unser Gemeinwesen. Ökologische und soziale Fragen dürfen dabei nicht aus- geblendet werden. Hier bleibt viel zu tun. Dafür werden wir Grünen uns auch über den jetzt anstehenden Gesetz- gebungsprozess hinaus einsetzen. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ihnen liegt heute der Gesetzentwurf einer Aktienrechtsnovelle 2014 vor. Der Titel des Gesetzentwurfs klingt beschei- den, könnte überdies bei Gelegenheit in 2015 umformu- liert werden, und er wirkt auch sehr technisch. Gleich- wohl enthält er neben vielen Klarstellungen, die in der Praxis das Leben erleichtern werden, kleine aktienrecht- liche Änderungen mit großer Wirkung. Zum einen wird der Entwurf massiver Kritik seitens der Financial Action Task Force, einer Expertengruppe der OECD zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terror- finanzierung, nachkommen und wird eine Transparenz- lücke im Aktienrecht schließen. Diese klafft bisher mög- licherweise bei nichtbörsennotierten Gesellschaften mit Inhaberaktien, bei denen jedenfalls die Befürchtung besteht, Anteilseigner könnten sich hinter anonymen Inhaberaktien verstecken. Dies wird der Gesetzentwurf nun abstellen. Hervorzuheben ist auch eine Regelung, wonach künf- tig Wandelschuldverschreibungen von Unternehmen nicht mehr nur vom Gläubiger, sondern auch vom Schuldner, also vom Unternehmen selbst, gewandelt werden können, das heißt, dass statt Bargeld Aktien zurückgezahlt werden. Man kann sich vorstellen, wie segensreich eine solche Regelung in einer schweren Un- ternehmenskrise wirken kann, wenn Liquidität knapp oder nicht vorhanden ist. Manche wünschen sich, wir hätten eine solche Regelung bereits in der großen Finanzkrise 2008/2009 gehabt. In Richtung Finanzinsti- tute zielt auch ein Regelungsvorschlag, der es Aktienge- sellschaften ermöglichen wird, Vorzugsaktien ohne eine zwingende Nachzahlung des Vorzugs auszugeben. Das bedeutet, dass solche stimmrechtslosen Vorzugsaktien ohne Nachzahlungspflicht künftig zum regulatorischen Eigenkapital gerechnet werden können. Wenn Ihnen diese Regelungen bekannt vorkommen, dann nicht ohne Grund. Wir hatten diesen Gesetzentwurf bereits in der letzten Wahlperiode im Bundestag. Gegen Offsetdruc Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te Ende der Legislaturperiode war aber noch eine Regelung zur zwingenden Abstimmung der Hauptversammlung über die Vergütungspolitik aufgesattelt worden, ein sogenanntes zwingendes Say on Pay. Dieses hat den Widerstand der Länder hervorgerufen, die zwei Tage vor der Bundestagswahl 2013 im zweiten Durchgang durch den Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen ha- ben. Damit war der Gesetzentwurf der Diskontinuität verfallen. Die umstrittene Regelung zu einem solchen zwingen- den Say on Pay findet sich dieses Mal nicht im Entwurf. Das hat folgenden Hintergrund: Zwar enthält die Koali- tionsvereinbarung zur 18. Wahlperiode eine Formulie- rung, die genau auf eine solche Regelung zu einem zwingenden Hauptversammlungsvotum über die Vergü- tungspolitik hindeutet. Allerdings erschien es nicht opportun, dies in die Aktienrechtsnovelle aufzunehmen. In Brüssel wird derzeit die Änderung der Aktionärsrech- terichtlinie verhandelt, die verschiedene Vorschriften zur Vergütungspolitik und zu einem Hauptversammlungsbe- schluss darüber zum Gegenstand hat, weshalb wir dieser Richtlinie nicht vorgreifen wollen. Sie wird vermutlich in diesem Jahr verabschiedet werden und dann binnen zwei Jahren umzusetzen sein. Im Übrigen war die Ak- tienrechtsnovelle in der letzten Wahlperiode bereits durch Anhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hinreichend erörtert worden, und die allge- meine Meinung war, dass dieser Entwurf nun dringend verabschiedet werden sollte und dass alle auf ihn warten. Der Bundesrat hat zu dem neu eingebrachten Entwurf im ersten Durchgang einige Änderungsvorschläge ge- macht. Zum Beispiel hat er vorgeschlagen, dass es in Zu- kunft stimmrechtslose Aktien ohne Möglichkeit des Wiederauflebens des Stimmrechts geben solle. Nach gel- tendem Aktienrecht lebt das Stimmrecht auf, wenn der Dividendenvorzug nicht bezahlt wird. Stimmrechtsak- tien mit einem vollständigen Ausschluss des Stimm- rechts möchten wir nicht befürworten. Die stimmrechts- lose Vorzugsaktie ist im deutschen aktienrechtlichen System relativ nah an der Stammaktie angesiedelt, der Vorzugsaktionär ist mehr Aktionär als bloßer Darlehens- geber. Es ist daher fair und richtig, das Stimmrecht aufle- ben zu lassen, wenn keine Vorzugsdividende mehr be- zahlt wird, sodass der Vorzugsaktionär dann Einfluss nehmen kann. In einem Punkt hat die Bundesregierung zu einer Prüfbitte des Bundesrates allerdings positiv votiert: Der Bundesrat bat um Prüfung, ob im laufenden Verfahren noch eine Regelung zum Delisting eingeführt werden könne, das heißt zum Rückzug einer Publikumsgesell- schaft von der Börse. Dies ist eine rechtlich und öko- nomisch komplexe Frage, die durch eine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in jüngster Zeit ausgelöst worden ist. Wir stehen der Dis- kussion dieser Frage im weiteren parlamentarischen Ver- fahren aufgeschlossen gegenüber. kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 97. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 20 EU-Assoziierungsabkommen Ukraine, Georgien, Moldau TOP 4 Verbindliche politische Regeln im Sport TOP 3 Förderung der Medienkompetenz TOP 26 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 27, ZP 2 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zu Vorschlägen zur CO2-Reduzierung und Kraftwärmekopplung TOP 6 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia TOP 7 Sozial- und Erziehungsberufe TOP 8 Eigenmittelsystem der Europäischen Union TOP 9 Waldbewirtschaftung TOP 10 EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme TOP 11 Subventionen für Atomkraftwerke in der EU TOP 12 Forschung und Innovation TOP 13 Nukleare Abrüstung TOP 14 Bundesfernstraßenmautgesetz TOP 17 Bekämpfung des Hungers TOP 16 Schuldrechtsanpassungsgesetz TOP 18 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption TOP 19 Aktienrechtsnovelle 2014 Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Kollege Bartke, gestatten Sie eine Zwischen-

    frage der Kollegin Krellmann?



Rede von Dr. Matthias Bartke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ja, gerne.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jutta Krellmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Zu dem Thema „Leiharbeit und Werkverträge“: Der

    Antrag wurde geschrieben, als wir noch nicht die Ant-
    wort der Bundesregierung hatten, wie das an dieser
    Stelle aussieht. Auch weil wir einer Verlängerung der
    Zeit für die Beantwortung durch das Ministerium zuge-
    stimmt haben, haben wir natürlich erst jetzt erfahren,
    dass Leiharbeit und Werkverträge hier nicht das Ausmaß





    Jutta Krellmann


    (A) (C)



    (D)(B)

    haben, wie wir ursprünglich angenommen haben.
    Akzeptieren Sie in diesem Zusammenhang, dass das der
    Teil unseres Antrages ist, der am wenigsten wichtig ist?


    (Beifall bei der LINKEN)