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ID1809405100

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    Plenarprotokoll 18/94 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8881 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 12 . . . 8881 B Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 8881 C Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel . . . . . . . . . 8881 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 8882 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 8885 D Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8888 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8892 A Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8893 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8896 C Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8897 A Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8897 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8898 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8899 C Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8901 B Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 8902 B Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 8903 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 8904 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öf- fentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen Drucksache 18/4323 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8905 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Übernahme der Energie- netze durch Stadtwerke erleichtern Drucksachen 18/3745, 18/4222 . . . . . . . . 8905 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 8906 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8907 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8908 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8910 C Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8912 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8912 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8913 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8915 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8916 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 8916 B Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8917 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8919 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8920 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8920 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8922 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8923 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8924 B Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8924 C Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8926 C Tagesordnungspunkt 6: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräf- tekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/4015 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräf- tekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/796 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8930 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8931 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8932 C Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8933 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8934 C Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8935 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 8936 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8937 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 8938 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 8939 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8940 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: zu den Vorkommnissen in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8941 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8941 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8944 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8944 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8945 A Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8946 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8946 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8948 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 8949 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8949 C Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8951 C Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonsti- ger Vorschriften Drucksache 18/4201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsge- fährdenden Gewalttaten (GVVG-Ände- rungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4279 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 B c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Personalausweis- gesetzes zur Einführung eines Ersatz- Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/4280 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 C Tagesordnungspunkt 22: a)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 157, 158, 159, 160, 161, 162 und 163 zu Petitionen Drucksachen 18/4207, 18/4208, 18/4209, 18/4210, 18/4211, 18/4212, 18/4213 . . . . 8952 D Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8953 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Reiches Land – Arme Kinder 8954 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8954 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8955 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8956 C Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8957 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 8958 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 III Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8959 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8960 D Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8962 B Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8963 B Frank Junge (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8964 A Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) . . 8965 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8966 A Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Emp- fehlungen des NSU-Untersuchungsaus- schusses des Deutschen Bundestages Drucksachen 18/3007, 18/4357 . . . . . . . . . 8967 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskriminalität wirkungsvoll statt sym- bolisch verfolgen Drucksachen 18/3150, 18/4357 . . . . . . . . 8967 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8967 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8968 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8970 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8971 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8971 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 8972 D Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8973 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8974 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8975 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8975 C Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern Drucksache 18/4307 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8976 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8977 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 8978 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8979 D Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8981 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8982 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8983 B Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8984 B Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/4203 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8985 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8985 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8986 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8988 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8989 B Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8990 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8991 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8992 C Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8992 D Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transparenz herstellen – Ein- führung eines verpflichtenden Lobbyis- tenregisters Drucksache 18/3842 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8993 D b) Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten ein- führen Drucksache 18/3920 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8993 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8994 A Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8995 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8997 A Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8998 A Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8999 B Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9000 B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Ge- setzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4202 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9001 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9001 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9002 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9003 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9004 C Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 9005 C Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9007 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9008 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männliche Eintagsküken leben lassen Drucksache 18/4328 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9008 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9009 A Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 9010 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9010 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9011 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 9011 D Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9012 D Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9013 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Ge- setzes zur Änderung des Bundesfernstra- ßengesetzes Drucksache 18/4281 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9014 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9014 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 9015 D Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9016 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9018 A Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9018 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Drucksachen 18/1366, 18/2036 . . . . . . . . . . . 9020 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 9020 B Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 9021 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9022 B Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9023 A Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9024 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Gesetzes und des Betäu- bungsmittelgesetzes Drucksache 18/4278 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9025 B Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksachen 18/905, 18/4137 . . . . . . . . . . . . 9025 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9025 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9027 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 V Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 9027 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9027 C Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . 9028 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 9029 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9029 D Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9030 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . 9031 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 9031 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 9032 A Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . 9032 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9034 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9034 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 8881 (A) (C) (D)(B) 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    1) Anlage 2 2) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9027 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barthel, Klaus SPD 19.03.2015 Behrens, Herbert DIE LINKE 19.03.2015 Benning, Sybille CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 19.03.2015 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Bülow, Marco SPD 19.03.2015 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 19.03.2015 Groth, Annette DIE LINKE 19.03.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 19.03.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 19.03.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 19.03.2015 Leutert, Michael DIE LINKE 19.03.2015 Menz, Birgit DIE LINKE 19.03.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Reimann, Carola SPD 19.03.2015 Rix, Sönke SPD 19.03.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 19.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 19.03.2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 19.03.2015 Spahn, Jens CDU/CSU 19.03.2015 Wicklein, Andrea SPD 19.03.2015 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 19.03.2015 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Infor- mationen-Gesetzes und des Betäubungsmittel- gesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Hermann Färber (CDU/CSU): So dankbar ich der Bundesregierung bin, dass sie hier versucht hat, Schlim- meres zu verhindern, so unzufrieden bin ich nach wie vor mit dem Gesamtergebnis. Ich kenne alle technischen Argumente, die zu diesem Ergebnis geführt haben, und ich kann sie auch teilweise nachvollziehen. Die Bundes- regierung hat auf europäischer Ebene unsere daten- schutzrechtlichen Bedenken sehr deutlich gemacht, ist aber leider nicht auf hinreichende Zustimmung gestoßen. Ich wundere mich schon sehr, dass manche Kreise, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sonst für unverzichtbar halten, nun im Falle der Land- wirtschaft keinerlei Probleme mit einer meiner Ansicht nach massiven Verletzung dieses Rechtes haben. Deutschland ist nun in der Pflicht, diese EU-Verordnung umzusetzen. Wir dürfen hier aber trotzdem nicht die politische Wir- kung unserer Entscheidungen aus den Augen verlieren: Dieses Gesetz wird dazu führen, dass wieder einmal ein Berufsstand, der heute schon unter vielen Diffamie- rungen in der Öffentlichkeit zu leiden hat, an den Pran- ger gestellt wird. Wieder einmal wird die Landwirtschaft anders – und zwar strenger – behandelt als jede andere Branche in Deutschland. Bei keinem anderen Subventionsfonds der EU wer- den die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht. Und bei Subventionen, die auf nationaler Ebene verteilt werden, etwa durch das Wirtschaftsministerium, werden Einzelempfänger überhaupt nicht ausgewiesen. Ich weiß, es gibt rechtstechnische Gründe dafür. Aber wir müssen hier auch das Ergebnis verantworten. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 9028 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) Wir beklagen uns hier in diesem Hause gerne über den Strukturwandel in der Landwirtschaft, wir beklagen das Höfesterben. Aber wie soll ein angehender junger Land- wirt denn überhaupt noch das Gefühl dafür entwickeln, dass seine Arbeit hier in Deutschland politisch gewollt und gesellschaftlich unterstützt wird? Jeder Landwirt muss sich demnächst in seinem persönlichen Umfeld für erhaltene Subventionen rechtfertigen. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass er dies auch vor Leuten tun muss, die ihrerseits Subventionen erhalten haben, die aber nicht veröffentlicht werden müssen. Diese Ungleichbe- handlung ist für mich nicht zu rechtfertigen, und ich kann sie auch keinem Landwirt erklären. Die Ungleichbehandlung ist das Problem. Hier wäre mindestens zu verlangen, dass sich die Bundesregierung, die diesem Verfahren in Brüssel zuge- stimmt hat, deutlich vor die Landwirte stellt und jeder Fehlinterpretation klar und deutlich entgegentritt. Und das ist jetzt keine Forderung an den Landwirtschafts- minister, der in dieser Hinsicht sehr aktiv ist, sondern an die gesamte Bundesregierung und an das ganze Haus. Landwirte leisten für die erhaltenen Zahlungen einen klaren und definierbaren Gegenwert. Sie erbringen Leis- tungen für die Gesellschaft, die über den Preis nicht ab- gedeckt sind. Für eine reine Neiddebatte besteht also keinerlei Anlass. Das muss unzweifelhaft deutlich gemacht werden, und zwar so, dass es auch wirklich bei der Masse der Be- völkerung ankommt. Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf eine missbräuchliche Verwendung der Daten mit einem Buß- geld von bis zu 300 000 Euro bewehrt. Aber was ist eine missbräuchliche Nutzung dieser Daten? Ist eine Verwen- dung der Daten zu Kampagnenzwecken bereits Miss- brauch? Nach meiner Ansicht ja, aber rechtlich vermutlich nicht. Auch hier brauchen wir eine klare Grenzziehung, die die Landwirte mit den Problemen nicht alleinlässt. Wir haben in den letzten Jahren den Landwirten in diesem Land schon eine Menge zugemutet. So richtig und notwendig viele Einzelmaßnahmen gewesen sein mögen, so dringend warten die Landwirte in Deutsch- land auf ein politisches Signal aus diesem Haus, dass ihre wichtige Arbeit gewürdigt wird und dass auch ihre Interessen einmal eine Rolle spielen. Ich finde, wir soll- ten uns alle Gedanken machen, wie ein solches klares Si- gnal aussehen könnte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist es leider nicht, er konnte es auch nie sein. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Im Rahmen der eu- ropäischen Transparenzinitiative informiert die EU- Kommission die europäischen Bürger über die Verwen- dung der EU-Haushaltsmittel. Das betrifft nicht nur die Ausgaben des Agrarhaushaltes, auch die Empfänger von Geldern aus dem ESF oder von Wirtschaftsförderung aus dem EFRE werden veröffentlicht. In anderen Mit- gliedstaaten gibt es darüber keine Diskussionen, es ist selbstverständlich. Transparenz stärkt das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutio- nen, in die Wirtschaftlichkeit ihrer Haushaltsführung und den Nutzen für die Gesellschaft. Daher unterstützt die SPD diese Zielsetzung nachdrücklich. Darum kann ich auch die Vorbehalte im Bereich der Landwirtschaft nicht nachvollziehen. Transparenz muss selbstverständlich auch für die Zah- lungen im Agrarsektor gelten. Immerhin beansprucht der Agrarsektor mit 55 Milliarden Euro immer noch über 40 Prozent der EU-Haushaltsmittel. In Deutschland be- trifft das rund 320 000 Zahlungsempfänger und umfasst ein Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro EU-Mit- teln. Ich muss aber ganz ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht, was die Terminierung des Gesetzes angeht. Bis zum 31. Mai 2015 sind die europäischen Vorgaben in deut- sches Recht umsetzen. Sonst droht ein Vertragsverlet- zungsverfahren. Die Zeit drängt also. Das Ministerium lässt uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einmal wieder gerade so auf der Zielgeraden einlaufen. Dafür habe ich wenig Verständnis. Was den Umfang und die Art der jetzt vorliegenden Veröffentlichungsrechte angeht, sind andere europäische Staaten wesentlich weiter. Die Bedenken der Bundesre- gierung gegen die Veröffentlichungen der Zahlungsemp- fänger werden weder von der EU-Kommission noch vom Europäischen Parlament noch von den anderen EU- Staaten geteilt. Diese spezielle deutsche Sicht auf die Dinge scheint mir maßgeblich vom Deutschen Bauernverband beein- flusst. Der DBV hat sich wieder einmal als der größte Bremser gezeigt. Sicherlich bieten die Zielsetzung und die Ausrichtung der Direktzahlungen immer wieder An- lass zur Diskussion. Dieser muss man sich aber dann auch stellen und nicht ausweichen. Ich bin davon über- zeugt, dass die Veröffentlichungspflichten am Ende der Landwirtschaft dienen werden. Die Kritik des Berufs- standes und des Bauernverbandes am Umfang der Veröf- fentlichungspflichten ist daher unverhältnismäßig. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds inklusive natürlicher Personen vor. Veröffentlicht werden: Vorname und Name, die Ge- meinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl, die Höhe der gezahlten Beträge, die im Haushaltsjahr zugeflossen sind, sowie Angaben zur Währung. Es ist richtig und wichtig, dass die Transparenz der Zahlungen, der Datenschutz und die Subventionskon- trolle in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz die vom Europäischen Gerichtshof gemachten Vorgaben rechtsfest umsetzen. Wir gewährleisten dadurch den rechtssicheren Vollzug in Deutschland. Wir legen den Schwellenwert für die Höhe der Beihilfezahlungen, un- terhalb dessen der Name des Begünstigten nicht veröf- fentlicht wird, auf 1 250 Euro fest. Das halte ich für an- gemessen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9029 (A) (C) (D)(B) Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Übrigen auch ausreichende Regelungen zum Verbot und zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten der Zahlungsempfänger. Ich bin davon über- zeugt, dass damit alle Persönlichkeitsrechte und der Da- tenschutz ausreichend gewahrt werden. Bloße statistische Durchschnittszahlen und eine Auf- listung der Zahlungsempfänger ausschließlich nach Post- leitzahlen reichen nicht aus. Für Sozialdemokraten gilt der Grundsatz, dass wir zukünftig nur noch öffentliches Geld für öffentliche Leistungen ausgeben wollen. Land- wirte erbringen Leistungen im Bereich des Umwelt-, Tier-, Boden- und Gewässerschutzes. Dazu kommen die Maßnahmen zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und der Biodiversität. Diese konkreten Maßnahmen wollen wir auch zukünftig mit öffentlichem Geld bezahlen. Die Gießkanne als Verteilungsprinzip sollte doch aus- gedient haben. Pauschale Zahlungen sind ein Auslauf- modell. Deshalb müssen wir uns schon heute Gedanken darüber machen, an welchen Stellen wir die europäische Agrarpolitik weiterentwickeln wollen. Einen guten Anlass bietet die Halbzeitbewertung 2017 der europäischen Agrarpolitik. Spätestens dann sollten wir den Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Di- rektzahlungssystem einläuten. In der Perspektive müs- sen wir aus dem bisherigen Zahlungssystem aussteigen und das Zweisäulenmodell aufgeben. Eine Umschich- tung weiterer Mittel von der 1. in die 2. Säule ist als nächster Schritt unerlässlich. In diesem Zusammenhang plädiere ich dafür, ab 2017 mehr als die bisher vereinbarten 4,5 Prozent für eine sinnvolle Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume umzuschichten. Dabei sind doch 25 Prozent möglich. Alle Bundesländer haben in der Sitzung des Bundes- rates am 6. März 2015 dem Gesetzentwurf ohne Einwen- dungen zugestimmt. Ich hoffe daher, dass auch die Op- position diesem Gesetzentwurf in den anschließenden Beratungen im zuständigen Ausschuss zustimmen wird. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Alle europäi- schen Landwirtschaftsbetriebe bekommen nach be- stimmten Regeln Agrarsubventionen aus Brüssel. Doch wer wie viel Geld wofür bekommt, ist oft unklar. Trans- parenz sollte aber gerade bei der Verwendung von öffentlichen Geldern aus Sicht der Linken eine Selbst- verständlichkeit sein. Und wenn in der Agrarförderung unser Prinzip gelten würde „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“, wäre es doch geradezu grotesk, diese öffentliche Leistung und ihre finanzielle Unterstützung nicht allgemein zugäng- lich zu machen. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Neiddebatte sich daraus entwickeln soll. Diese Behaup- tung der Union und des Bauernverbandes halte ich für vorgeschoben. Im Gegenteil würden wir Linken es sogar begrüßen, wenn diese Transparenzregeln für alle Wirtschaftsberei- che gelten würden. Wichtig ist uns allerdings, dass die Veröffentlichungspflicht nicht nur für Agrargenossen- schaften oder GmbHs gilt, sondern für alle, also auch für Familienbetriebe. Das ist nicht selbstverständlich. Im Jahr 2010 hat die damalige Bundesagrarministerin Ilse Aigner ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anlass genommen, natürliche Personen, also Fami- lienbetriebe, wieder von der Veröffentlichungspflicht zu befreien. Die EU-Kommission hat sich damit nicht zufriedengegeben und eine Lösung gefordert, um die Transparenz zu erhöhen, ohne den personenbezogenen Datenschutz zu verletzen. Durch die heute vorliegende Gesetzesänderung wird nachgebessert und Transparenz wieder für alle zur Pflicht, was übrigens im Zuge der EU-Agrarreform auch breiter Konsens war. Auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de können sich demnächst alle Interessierten ein eigenes Bild darüber machen, was mit den EU-Geldern finanziert wird. Auf der Seite sind auch grundsätzliche Informationen zu allen EU-Agrarfonds einsehbar, also sowohl zum ELER-Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums als auch zum Fonds mit den Direktzahlungen für die Land- wirtschaftsbetriebe und auch zum Meeresfischereifonds. Leider sind die Informationen, wie so oft, sehr leseun- freundlich sortiert und für Laien schwer verständlich. Das sollte so schnell wie möglich geändert werden, wenn man es mit Transparenz und Öffentlichkeit ehrlich meint. Die EU-Kommission will damit auch der Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle über die Ver- wendung der Mittel aus den europäischen Agrarfonds gerecht werden. Die Daten stehen zwei Jahre online. Auch aus Sicht der Linksfraktion trägt mehr Transparenz vor allem zu mehr Akzeptanz bei. Und mehr Akzeptanz benötigt die EU-Agrarpolitik dringend. Denn es geht nach wie vor um einen, zwar kleiner werdenden, aber immer noch er- heblichen Anteil am EU-Haushalt. Und es ist offen, ob und wie die EU-Agrargelder in der nächsten Agrar- förderperiode nach 2020 verteilt werden sollen. Es gibt immer mehr Stimmen, die diese Direktzahlun- gen an Agrarbetriebe infrage stellen. Der Deutsche Bau- ernverband sollte eher darauf achten, dass niemand auf die Idee kommt, es solle hier etwas verschleiert werden. Zum Beispiel die Agrarsubventionen, die auch der eine oder andere Bundestagsabgeordnete bekommt, wie auf der Plattform abgeordnetenwatch nachzulesen ist. Eine solche Debatte wäre nun ganz und gar nicht im Interesse der Agrarbetriebe. Also sollte man besser offen damit umgehen und zeigen, dass das Geld im Interesse des Ge- meinwohls gut angelegt ist. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Transparenz ist notwendig für Demokratie! Infor- miertheit ist Voraussetzung für eigene Entscheidungen! Wissen ist Bedingung für Beteiligung! Die Akzeptanz dieser wichtigen Grundsätze gehört eigentlich auch zum politischen Selbstverständnis der Bundesregierung. Zu- 9030 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) mindest sollte sie das. Aber tut sie dies auch? Zumindest gehört sie zur politischen Rhetorik der Bundesregierung. Zur ihrer politischen Praxis gehören dagegen Ver- schleierung, Verzögerung und Desinformation. So hat die Bundesregierung über lange Zeit hinweg die Veröf- fentlichung der Höhe von Agrarzahlungen, also Steuer- geldern, abgelehnt, blockiert und verhindert. Das hat gute Gründe. Wenn wir uns die Verteilung der Agrar- zahlungen, rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, anschauen, dann wird deutlich, für welche Klientel die Bundesre- gierung Agrarpolitik betreibt. Ein Beispiel: Ein Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe, die größten 3 200 von 320 000, bekommen circa 22 Prozent der Agrargelder oder rund 300 Euro pro Hektar. Das heißt: Wer viel hat, dem wird gegeben. Da- gegen bekommen die kleinsten 50 Prozent der Betriebe gerade mal 8 Prozent der Gelder. Diese Zahlen machen zwei Dinge deutlich: Erstens die Ungerechtigkeit der Agrarpolitik in Deutschland. Die unionsgeführte Agrarpolitik vertritt nur die Interessen der großen Betriebe. Zweitens die Unfähigkeit und den Unwillen der Bun- desregierung, die Probleme in der Landwirtschaft zu lö- sen. Eine Kappung und Umverteilung der Zahlungen wären in der Gemeinsamen Agrarpolitik möglich gewe- sen. Dieses hätte struktur- und sozialpolitische Effekte. Stattdessen werden die Gelder weiterhin über die Fläche gegossen und versickern auf den staubigen Feldern der Agrarindustrie. Dies macht deutlich, warum die Bundesregierung kein Interesse an Transparenz der Agrarzahlungen hat. Es brauchte erst das Urteil des Europäischen Ge- richtshofes, um die Bundesregierung an ihre Aufgabe zu erinnern und diese Transparenz endlich herzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Urteil um- gesetzt. Doch Bundesminister Schmidt ist sich nicht zu schade, weiterhin die Keule zu schwingen und jedem zu drohen, der sich oder andere informieren möchte. Ich zi- tiere den Minister aus seiner Rede an die Mitglieder in der Unions- und SPD-Fraktion: Wir haben „größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmiss- brauch gelegt“ und: „Wir werden sehr genau beobach- ten, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und veröffentlicht werden“. Herr Minister, dieses ist eine of- fene Drohung. Dieses kommt einem Maulkorb für die interessierte Öffentlichkeit gleich. Moderne Politik sieht anders aus, sie braucht größt- mögliche Transparenz. Herr Minister, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die 5 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht darauf, mit diesen Daten zu arbeiten. Es ist erklär- tes Ziel der EU, mit der Transparenzregelung über die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln die Öffentlich- keitswirksamkeit und die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verbessern. Mit Ihrer Politik, Herr Minister, bewirken Sie aber das genaue Gegenteil. Mit Ihrer Politik erfüllen Sie nicht das Ziel von Transparenz und Akzeptanz. Ihre Politik ist gegen die Bürger gerichtet, und Ihre Politik ist gegen die Landwirtschaft gerichtet. Herr Minister, Landwirtschaft und Gesellschaft ste- hen nicht gegeneinander. Nein, eine Politik für die Land- wirtschaft benötigt Transparenz und nicht Verschleie- rung gegenüber der Zivilgesellschaft. Herr Minister, sorgen Sie dafür. Und sorgen Sie im Übrigen endlich für eine andere, bessere Landwirtschaft. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Ernährung und Landwirtschaft: Wir beraten heute hier in diesem Hohen Hause über das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die nationale Umsetzung der EU-Bestimmungen für die Veröffentlichung von EU-Zahlungen an unsere Landwirte und Fischer. Sie alle wissen, in der Vergangenheit haben diese Veröffentli- chungen für Wirbel gesorgt. Viele Landwirtinnen und Landwirte fühlten sich an den Pranger gestellt. Und ich sage es ganz offen: Ich kann ihren Ärger und ihre Sorge sehr gut verstehen! Es stellt sich schon die Frage: Warum trifft es eigent- lich nur die Landwirte? Sie sind ja bei weitem nicht die einzigen Empfänger von EU-Leistungen. Wenn wir über Transparenz reden, kann man auch an andere Bereiche denken. Wir haben im Jahr 2013 mit der Reform der gemein- samen Agrarpolitik, GAP, einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft gemacht. Ilse Aigner hat das ausverhandelt. Es waren zähe und lang- wierige Verhandlungen – die Interessen lagen weit ausei- nander. Am Ende war es ein Kompromiss, aber es war ein guter Kompromiss für Deutschland. Viele deutsche An- liegen, insbesondere die Forderung nach stabilen Di- rektzahlungen, konnten wir erfolgreich durchsetzen. Wir haben ein stabiles Fundament für die Landwirtschaft ge- schaffen! Und so war es richtig, dass Deutschland dem Gesamtpaket der GAP-Reform zugestimmt hat. Teil die- ses Gesamtpaketes war auch die Neuregelung über die Veröffentlichung der Agrarzahlungen. Wir sind nun europarechtlich zur Umsetzung der Ver- öffentlichung nach den neuen EU-Vorschriften bis spä- testens zum 31. Mai 2015 verpflichtet. Auch wenn man weiterhin Zweifel haben kann, ob die neue EU-Regelung tatsächlich den Anforderungen des EuGH-Urteils ent- spricht – insbesondere was die Verhältnismäßigkeit be- trifft –, so führt derzeit kein Weg an deren Umsetzung vorbei; andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfah- ren. Das würde eine deutlich erhöhte und vor allem kriti- sche öffentliche Aufmerksamkeit nach sich ziehen. Des- halb müssen wir die Veröffentlichung im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte nun so gut wie möglich gestalten. Die neuen EU-Bestimmungen sehen vor, zukünftig bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen auch wie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9031 (A) (C) (D)(B) der natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaßnahmen differenzierter als bisher auszuwei- sen und zu erläutern. Wir wollen diese Informationen nutzen, um die Leistungen unserer Landwirte besser zu erklären. Die Menschen können dann sehen: Unsere Bauern erhalten keine Almosen sondern erbringen für die Zahlungen wichtige Gegenleistungen. Beispiel Tier- schutz: Die Bauern stehen im Fokus gesellschaftlicher Erwartung. Nun wird man nachlesen können, mit wel- chen förderungswürdigen Maßnahmen sie hier schon heute höchste Leistungen erbringen. Sehen wir es posi- tiv: Klug eingesetzt, kann das der Gemeinsamen Agrar- politik zu mehr Akzeptanz verhelfen. Wichtig ist auch die neue Bagatellgrenze: Wer zu den Kleinempfängern gehört und nicht mehr als 1 250 Euro EU-Agrarfördermittel erhält, wird nur in anonymisierter, mit einem Code versehener Form veröffentlicht. In dem Gesetzentwurf hat das BMEL größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Emp- fänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentli- chen; es handelt sich insoweit also um eine verpflich- tende Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Rechts. Die verpflichtenden Informationen werden veröffentlicht, aber nicht nach dem One-Click-Prinzip der EU. Damit ist es in Deutschland nicht möglich, Listen von Empfän- gern und Zahlungen zu entnehmen. Beim Schutz der Landwirte vor missbräuchlicher Da- tenverwendung beschränkt sich der Entwurf hingegen nicht auf eine reine Umsetzung der EU-Vorgaben. Herr Bundesminister Schmidt hat veranlasst, dass erstmals eine Datenschutzregelung ausgenommen wird, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel ent- sprechende Nutzung der veröffentlichten Daten unter- sagt und mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro be- wehrt wird. Damit haben wir ein vernünftiges Regelwerk vorge- schlagen, das Datensparsamkeit, Verhinderung von Miss- brauch und eine transparente Erläuterung der Leistungen der Landwirtschaft in den Vordergrund stellt. Dafür werbe ich um Ihre Zustimmung. Wir werden sehr genau beobachten, wie die veröffent- lichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizah- lungen die Datenschutzinteressen der Bäuerinnen und Bauern massiv verletzt werden, wird Herr Bundesminis- ter Schmidt nicht zögern, dies zu einem EU-Thema zu machen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen (Tagesordnungspunkt 16) Olav Gutting (CDU/CSU): Das Schicksal von Flüchtlingen beschäftigt uns alle, und es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, den Asylsuchenden in Deutschland Zugang zu einem Konto zu ermöglichen. Darin sind wir uns einig. Nur über die Frage, welcher Weg der richtige ist, sind wir unterschiedlicher Ansicht. Durch die wachsende Anzahl der Flüchtlinge steigt auch die Zahl der Betroffenen, denen derzeit ein Zugang zu einem Konto aufgrund fehlender geeigneter Doku- mente verschlossen bleibt. Das wollen wir ändern. Im Jahr 2014 hat es bei Asyl-Erstanträgen nochmals einen Zuwachs zum Vorjahr um circa 70 Prozent gege- ben. Eines der Hauptherkunftsländer ist aufgrund des dort tobenden schrecklichen Bürgerkrieges weiterhin Syrien. Wir wollen diesen Menschen helfen, und wir wollen diesen Flüchtlingen auch Zugang zu einem Konto ge- währen: denn ohne Konto ist eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft nur schwer möglich. Deshalb hat sich die Bundesregierung bereits frühzei- tig und mit Nachdruck unter Federführung des BMF bei den europäischen Verhandlungen zur Zahlungskonten- richtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen ei- nem breiten Personenkreis unter Einbeziehung von Flüchtlingen mit berechtigtem Status eingeräumt wird. Die Grünen machen es sich jedoch mit ihrem Antrag zu einfach, in dem sie die Bundesregierung auffordern, per Rechtsverordnung, sozusagen in einer Hau-Ruck- Aktion, zu bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes sind. Eine solche Rechts- verordnung verstößt nach unserer Auffassung gegen gel- tendes höherrangiges Recht. Und bei aller gebotenen Eile, einen rechtswidrigen Weg wollen wir doch wohl alle nicht beschreiten. Dem Petitum der Grünen wird durch das bereits in der Ressortabstimmung befindliche Umsetzungsgesetz zur Zahlungskontenrichtlinie vollumfänglich Rechnung ge- tragen. Der Antrag der Grünen ist auch deshalb abzulehnen, da diese Regelung dem Versuch gleichkäme, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht die rechtlichen Vo- raussetzungen für eine Kontoeröffnung nach dem Geld- wäschegesetz aushebeln. Wir wollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Asylsuchende und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, über ein amtliches Doku- ment zur Überprüfung ihrer Identität verfügen. Das geht leider nicht von jetzt auf gleich. Dafür braucht man ein wenig Zeit. Mit Schnellschüssen wird man dieser für Flüchtlinge und Geduldete wichtigen Angelegenheit nicht gerecht. Die rechtliche Umsetzung der im September 2014 in Kraft getretenen Richtlinie in nationales Recht muss bis Mitte September 2016 erfolgt sein. Ich bin überzeugt, dass nach abgeschlossener Ressortabstimmung der Ge- 9032 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) setzentwurf schnell und zügig hier beraten und beschlos- sen werden kann. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist hingegen ungeeignet. Bei allem Verständnis für die Zielrichtung Ihres Antrages werden wir diesen daher ablehnen. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Seit Ein- gang dieses Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist mittlerweile fast ein ganzes Jahr vergangen. Bei den Be- ratungen in den verschiedenen Ausschüssen wurde frak- tionsübergreifend festgestellt, wie wichtig es ist, über ein eigenes Bankkonto zu verfügen, um am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen heute teilnehmen zu können. Mittlerweile ist im September 2014 die Zahlungskon- tenrichtlinie der EU verabschiedet worden, in der festge- halten ist, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen ha- ben, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union und Asylsuchende sowie Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächli- chen Gründen nicht abgeschoben werden können, das Recht haben, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen bei ansässigen Kreditinstituten zu eröffnen und zu nutzen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde diese Aus- weitung des ursprünglichen Entwurfs dieser Richtlinie auf Asylsuchende und nach deutschem Ausländerrecht geduldete Personen in die Richtlinie vorgenommen. Die deutsche Verhandlungslinie spiegelt sich in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie wider, denn durch den Nachdruck, mit dem Deutschland verhandelt hat, haben nunmehr ex- plizit auch Asylsuchende sowie Geduldete, die aus recht- lichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und sich regelmäßig in Deutschland auf- halten, Anspruch auf ein Zahlungskonto. Zunächst könnte man nun also feststellen, dass mit der Richtlinie die Grundlage geschaffen wurde, um den vorliegenden Antrag der Kollegen für erledigt zu erklä- ren. Die Richtlinie muss bis September 2016 in nationa- les Recht umgesetzt werden, und damit wird dem Anlie- gen Rechnung getragen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben bereits im vergangenen Jahr be- gonnen, und bis zur Sommerpause soll dazu ein abge- stimmter Entwurf vorgelegt werden. Dabei ist es drin- gend notwendig, dass nach den europarechtlichen Vorgaben jegliche Diskriminierung beim Zugang zu Zahlungskonten für alle Personengruppen ausgeschlos- sen wird. Es tritt dabei aber ein Problem auf, da das Recht auf die Kontoeröffnung beschränkt wird durch die Bestim- mungen über die Verhinderung von Geldwäsche und die Terrorismusbekämpfung. Nach dem Geldwäschegesetz, GWG, müssen die Kreditinstitute die Identität desjeni- gen, der ein Konto eröffnen will, prüfen. Nach § 4 Ab- satz 4 GWG setzt die Identitätsprüfung ein amtliches Dokument mit einem Lichtbild der Person voraus. Dies ist bei Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungsbescheini- gungen allerdings regelmäßig nicht der Fall. Somit muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, dass dem entspre- chenden Personenkreis durch geeignete Dokumente, die den Vorgaben des GWG entsprechen, die Kontoeröff- nung ermöglicht wird. Wir sind zuversichtlich, dass hier bei der Umsetzung der Richtlinie die notwendigen Schritte getan werden, damit eine Diskriminierung des Personenkreises vermie- den wird. Erfreulicherweise bieten Sparkassen und Raiffeisen- banken in sehr pragmatischer Art und Weise bereits seit einiger Zeit sogenannte Guthabenkonten an, die in man- chen Landkreisen und Städten schon genutzt werden, um den Asylsuchenden und den Geduldeten bargeldlos die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Diese Kreditinstitute handeln vorbildlich und sozial ver- antwortungsvoll. Wir haben im Finanzausschuss den Antrag abgelehnt, weil er sich durch die zu erwartende verantwortungs- volle Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in al- lernächster Zeit erledigen wird. Dieses Votum schlage ich auch dem Hohen Haus vor. Dr. Jens Zimmermann (SPD): Jeder weiß: Ohne ein Konto geht im Alltag heute fast nichts mehr. Trotzdem haben in Deutschland momentan noch fast 700 000 Men- schen kein eigenes Girokonto, darunter Obdachlose, Sai- sonarbeiter, freie Dienstleister oder Gaststudenten. Es betrifft auch Menschen, die oft eine lange und ge- fährliche Flucht hinter sich haben, weil sie in Deutsch- land und Europa auf ein neues, besseres Leben hoffen. Flüchtlinge haben in Deutschland häufig große Schwie- rigkeiten, ein Girokonto zu eröffnen. Das Problem liegt auf der Hand, denn viele verfügen über keine Ausweis- papiere, weil sie ihnen auf der Flucht abgenommen wur- den oder weil sie sie aus Angst vernichtet haben. Hier kollidieren Ausländerrecht und Geldwäschevor- schriften. Ich will kurz skizzieren, worum es geht: Jede Bank muss nach dem Geldwäschegesetz vor Er- öffnung eines Kontos die Identität des künftigen Kunden prüfen. Denn das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Kriminelle oder Terroristen illegales Geld über Banken „waschen“. Das Gesetz verpflichtet Banken des- halb dazu, die Identität der Kunden zu prüfen. Identitäts- nachweise sind Ausweispapiere, also Personalausweise, Reisepässe oder ein Ausweisersatz. Ausländische Staatsangehörige, die nur eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und kein Pass- dokument aus ihrem jeweiligen Herkunftsstaat, konnten deshalb in der Vergangenheit häufig kein Konto eröff- nen. Anders als bei Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestat- tung werden Duldungsbescheinigungen häufig nicht als Ausweisersatz ausgestellt und deshalb auch von den meisten Banken nicht als Dokument zur zweifelsfreien Identifizierung im Sinne des Geldwäschegesetzes aner- kannt. Und genau hier liegt das Problem: Für die Betroffe- nen ist es schlimm, wenn ihnen die Eröffnung eines Girokontos aus den verschiedensten Gründen nicht mög- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9033 (A) (C) (D)(B) lich ist. Eine Teilnahme am sozialen und wirtschaftli- chen Leben setzt auch den Zugang zu Finanzdienstleis- tungen voraus. Denn ein Leben ohne Konto schränkt ein: ob bei Mietzahlungen, bei Arbeits- oder Handyverträgen oder beim Bezahlen von Rechnungen. Ich gehe davon aus, dass wir uns mit allen anderen Bundestagsfraktionen darin einig sind, hier als Gesetz- geber handeln zu müssen. Jeder und jede sollte das Recht haben, ein Konto eröffnen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie fordern nun in Ihrem Antrag, dass Duldungsbescheini- gungen durch Rechtsverordnung des Innenministeriums als geeignete Dokumente für eine Identitätsüberprüfung bestimmt werden. Auch wenn wir alle in dieser Frage das politische Ziel ihres Antrags teilen und auch wenn das Innenministe- rium zu solchen Anpassungen grundsätzlich ermächtigt ist, halten wir als SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit unseren Unionskollegen den von Ihnen vorgeschla- genen Weg für falsch. Denn hierzu braucht es keine Än- derung auf dem Verordnungsweg, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Hierzu braucht es vielmehr ein umfas- sendes Gesetzgebungsvorhaben, in dem unter Beteili- gung aller verantwortlichen Ressorts ein vernünftiger Vorschlag ausgearbeitet wird. Eine umfassende Lösung für das eben beschriebene Problem kommt zeitnah: Das Recht auf ein „Konto für jedermann“ ist im September letzten Jahres mit der Ver- abschiedung der EU-Zahlungskontenrichtlinie auf den Weg gebracht worden. Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie wird das Recht für jeden Verbraucher auf Zugang zu einem Basis- konto mit grundlegenden Funktionen verankert. Sie er- wähnen es in Ihrem Antrag selbst: Die Richtlinie schafft in Artikel 16 erstmals auch das Recht für „Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtli- chen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht ab- geschoben werden können“, ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ zu eröffnen. Hier danke ich der Bundesregierung nochmals aus- drücklich dafür, dass sie sich in den europäischen Ver- handlungen engagiert für die Aufnahme von Asylsu- chenden und Geduldeten in die Richtlinie eingesetzt hat. Dem Einsatz der Bundesregierung ist es zu verdanken, dass das Recht auf ein „Konto für jedermann“ im wahrs- ten Sinne des Wortes ein Recht sein wird, dass für jeder- mann und jedefrau gelten wird. Denn mit der Umsetzung der Richtlinie wird in Deutschland das Recht auf ein Girokonto für alle verankert. Erst mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie können dann auch andere Kre- ditinstitute verpflichtet werden, Kontoeröffnungen für alle zu ermöglichen. Damit sich die Situation bis zur Umsetzung der Zah- lungskontenrichtlinie bereits jetzt für viele Flüchtlinge verbessert, haben Bundesfinanzministerium und die BaFin Ende 2014 zusammen mit dem Sparkassen- und Giroverband eine Übergangslösung erarbeitet. Für Flüchtlinge, die nach § 60 Aufenthaltsgesetz geduldet sind, akzeptieren Sparkassen auch eine Meldebescheini- gung zusammen mit den Kerndaten und einem Lichtbild für eine Kontoeröffnung. Das ist eine gute Übergangslö- sung, die dabei hilft, das Problem auch im Sinne der Ausländerbehörden der Kommunen und Kreise unbüro- kratisch zu lösen. Alle diese laufenden Aktivitäten lässt Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, völlig unberücksichtigt. Für uns als Sozialdemokraten hat das Thema eine hohe Bedeutung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns schon in der letzten Wahlperiode mit einem Antrag für einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto in Deutschland eingesetzt. Wir haben bei der abschließen- den Beratung des vorliegenden Antrags im Finanzaus- schuss in einer schriftlich abgegebenen Erklärung zwei Dinge gefordert: Erstens fordern wir als SPD-Fraktion eine zügige na- tionale Umsetzung der Richtlinie, damit wir die jetzige Situation, die für alle Beteiligten unbefriedigend ist, möglichst schnell ändern. Dass immer mehr Kommunen dazu übergehen, Bargeld statt Gutscheine an Flüchtlinge auszugeben, macht eine zügige Umsetzung nur noch dringlicher. Ich freue mich deshalb darüber, dass es für die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie einen Zeit- plan gibt, der vorsieht, dass der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause fertiggestellt wird. Dann kann die Umsetzung voraussichtlich bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossen werden. Zweitens muss im Umsetzungsverfahren ein Weg ge- funden werden, bei dem Duldungsbescheinigungen re- gelmäßig als Ausweisersatz anerkannt werden, damit eine Kontoeröffnung möglich ist. Die amtlichen Dokumente für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel müssen also so gestaltet sein, dass künftig zweifelsfrei eine Identitätsprüfung möglich ist, ohne mit Geldwä- schevorschriften in Konflikt zu geraten. Denn auch in der EU-Geldwäscherichtlinie, auf der die nationalen Vorschriften im Geldwäschegesetz beruhen, ist dies be- reits berücksichtigt. In den Erwägungsgründen der Richtlinie heißt es ausdrücklich, dass die Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie nicht als Vorwand für Kredit- institute dienen dürfen, wirtschaftlich weniger interes- sante Verbraucher abzulehnen. Deshalb müssen auch die Vorgaben zur Identifizierung im Geldwäschegesetz mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie geändert werden. Für mich als Berichterstatter der SPD-Bundestags- fraktion zum Thema Geldwäschebekämpfung ist eine zweifelsfreie Identifizierung von Personen, die ein Konto eröffnen möchten, dem Grunde nach natürlich eine gute und sinnvolle Maßnahme. Es kann und darf aber nicht sein, dass Menschen von Vorschriften negativ betroffen sind, für die diese gar nicht gedacht sind. Deshalb müssen wir eine Lösung finden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche muss weiterhin möglich sein. Gleich- zeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass nie- mand an der Eröffnung eines Kontos gehindert wird, sei 9034 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) es durch bestimmte Vorschriften oder durch die Banken selbst. Ich bin mir sicher, dass wir hier in enger Abstimmung zwischen Innen- und Finanzministerium sowie dem Ministerium für Recht und Verbraucherschutz zu einer guten Lösung kommen werden. So schaffen wir bald die Grundlage für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der niemanden mehr ausschließt. Der Referentenentwurf für das Zahlungskontenge- setz wird noch vor der Sommerpause fertiggestellt. Jetzt an einer einzelnen Schraube zu drehen, obwohl in ein paar Monaten sowieso das ganze Räderwerk umgebaut wird, halte ich nicht für hilfreich. Wir wollen eine Regelung, die niemanden mehr au- ßen vor lässt. Denn nicht nur Flüchtlinge haben Pro- bleme bei der Eröffnung von Bankkonten. Wir wollen außerdem eine Regelung, die gleichzeitig dem Rechts- anspruch des Einzelnen auf ein Girokonto und dem Inte- resse aller an einer wirksamen Geldwäschebekämpfung gerecht wird. Auf beides liefert der vorliegende Antrag keine Ant- wort. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir beraten heute ab- schließend einen Antrag der Fraktion der Grünen, Flüchtlingen den Zugang zu einem Girokonto zu erleich- tern. Viele Asylbewerber und Geduldete können derzeit kein Konto eröffnen, weil sie keine Pässe haben. Und wer seine Identität nicht eindeutig nachweisen kann, darf nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz kein Konto haben. Doch ohne Girokonto kriegt man keine Wohnung, keine Arbeit, kann keinen Telefonvertrag schließen. Flüchtlinge leiden also unter einem Gesetz, dass eigentlich schwere Kriminalität und Terrorismus bekämpfen soll. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein, und deshalb unterstützen wir den Antrag der Grü- nen. Die Sparkassen bemühen sich seit Jahren, auch Asyl- suchenden und Geduldeten ohne Pass die Eröffnung ei- nes Kontos zu ermöglichen. Seit 2011 ist das in einigen Fällen bei der Sparkasse Berlin möglich. Und im vergan- genen Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach können nun auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung ohne Pass oder Ersatzausweis ein Konto eröffnen. Das ist gerade für viele syrische Flüchtlinge eine Erleichterung, die wir be- grüßen. Allerdings profitieren viele der Geduldeten nicht von dieser großzügigen Auslegung der Regeln gegen Geld- wäsche. Denn viele von ihnen haben keine Duldungsbe- scheinigung mit Passfoto. Das ist der Fall, wenn sie sich nach Meinung der Behörden nicht ausreichend um einen Pass oder Passersatz bemühen. Damit fehlt ihnen der eindeutige Identitätsnachweis, und Sparkassen dürfen für sie weiterhin kein Konto eröffnen. Und das Bundesinnenministerium beharrt ausdrück- lich auf dieser ausgrenzenden Regelung. Hier wird das Geldwäschebekämpfungsgesetz missbraucht, um Tau- senden Geduldeten den Alltag zu erschweren. Diese Dis- kriminierung muss endlich beseitigt werden. Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Zahlungskonten. Zentral darin ist das Jedermannskonto. Mit Umsetzung der Richtlinie werden auch Geduldete ohne Pass in den Genuss eines Girokontos kommen. Das wird glücklicherweise auch von der Koalition nicht be- stritten. Laut der Aussagen in der Ausschussberatung sollen auch Geduldete ohne Pass in Zukunft eine Dul- dungsbescheinigung mit Lichtbild erhalten. Doch bis- lang liegt dazu nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass oder Ausweisersatz steigt. Diese Menschen dürfen nicht wei- ter vertröstet werden. In den nächsten Wochen werden wir über Änderungen im Aufenthaltsrecht beschließen. Das wäre eine gute Gelegenheit für die Koalition, die Hindernisse bei der Eröffnung von Girokonten für Ge- duldete endlich wegzuräumen. Zugleich kann ich es den Grünen aber nicht ersparen, noch einmal klar zu sagen: Die Situation geduldeter Menschen in Deutschland ohne anerkannten Identitäts- nachweis ist von viel drängenderen Problemen geprägt. Häufig unterliegen sie beispielsweise einem Beschäfti- gungsverbot – ein Konto zu haben oder nicht, ist für sie also eher ein Luxusproblem. Die Linke wird deshalb demnächst einen Antrag zur Debatte stellen, mit dem wir die Lebenssituation von Asylsuchenden und Geduldeten insgesamt verbessern wollen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein Armutszeugnis, dass CDU/CSU und SPD blinde Koalitionsräson über das Wohl der Menschen und über ihre eigene Überzeugung setzen. Sonst hätten sie unse- ren Antrag im Finanzausschuss angenommen – schließ- lich wurde er fraktionsübergreifend begrüßt. Bislang ist vielen Geduldeten die Eröffnung eines Bankkontos ver- wehrt, weil ihre Papiere nicht den amtlichen Anforde- rungen entsprechen. Ohne Bankkonto ist ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Die jüngst in Kraft getretenen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang werden ins Leere laufen, da Gehälter in der Regel auf Konten überwiesen werden. Wenn das so bleibt, ist das integrationspolitischer Non- sens. Es ist zynisch, wenn die Koalition nun auf die anste- hende Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in nationales Recht verweist, nach der die Eröffnung eines Bankkontos für Geduldete gewährleistet werden muss. Geduldete werden dadurch auf September 2016 vertrös- tet, denn erst dann läuft die Frist zur Richtlinienumset- zung ab. Diesem Unfug kann der Bundestag heute ein Ende setzen, indem er unseren Antrag im Plenum verab- schiedet und die entsprechenden Gesetzesänderungen in die anstehende Beratung des Gesetzentwurfs zur Neube- stimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendi- gung einspeist. Bislang verlangt § 4 Absatz 4 Nummer 1 Geldwä- schegesetz, GwG, ein amtliches Identitätspapier mit Lichtbild bei der Kontoeröffnung. Dieser Anforderung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9035 (A) (C) (D)(B) können viele Geduldete nicht nachkommen, weil die Duldungspapiere oft nicht über Lichtbilder verfügen oder ansonsten nicht den amtlichen Anforderungen ent- sprechen. Ohne Bankkonto ist aber ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Aber vielen Geduldeten ist es nicht möglich, entspre- chende Identitätspapiere vorzulegen. Sie haben nur eine Bescheinigung über die Nichtabschiebung, die ihre Dul- dung nachweist. Das ist oftmals ihr einziges Identitäts- papier. Wir meinen, man sollte die Rechtsgrundlage da- für schaffen, dass dieses Papier die Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes hinsichtlich des Identitätsnachwei- ses bei Eröffnung eines Kontos erfüllt. Geduldete sind in aller Regel Flüchtlinge. Bei ihnen wurden im Rahmen des Identitätsnachweises meist Fin- gerabdrücke genommen. Die Identität steht also zwei- felsfrei fest. Nur kommen viele Flüchtlinge völlig unver- schuldet nicht an Ausweispapiere heran. Die Gründe dafür sind verschieden. Es gibt zum Beispiel ausländi- sche Botschaften, die generell keine neuen Ausweise ausstellen, wie die Botschaft des Irak. Bei anderen Staa- ten gibt es das Problem, dass man generell die Staatsan- gehörigkeit anzweifelt. Dieses Problem haben wir oft mit der Botschaft des Libanon. Wieder andere Staaten stellen an die Ausstellung neuer Pässe hohe Anforderun- gen, die von den meisten Flüchtlingen nicht erfüllt wer- den können. Das fängt bei den hohen Gebühren an und endet bei den Dokumenten, die man für einen neuen Pass vorlegen muss. Ein Bankkonto ist der Schlüssel zur Teilhabe am ge- sellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Gehälter werden in aller Regel auf Konten überwiesen. Privat- rechtliche Verträge haben oft zur Voraussetzung, dass man ein Girokonto angeben kann, egal ob es um einen Mobilfunkanbieter, ein Fitnessstudio, eine Vereinsmit- gliedschaft oder einen Einkauf im Internet geht. Auch das Anmieten einer Wohnung setzt oftmals ein Giro- konto voraus. Auch erspartes Geld kann man nur anle- gen, wenn man ein Konto hat. Aufgrund dieser Problematik wurde die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zah- lungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verabschiedet, die am 17. September 2014 in Kraft trat. Die Richtlinie soll den diskriminierungsfreien Zugang zur Kontoeröffnung sicherstellen. Das EU-Par- lament hat in seiner damaligen Stellungnahme hierzu klargestellt, dass es einen Mechanismus geben sollte, da- mit auch Verbraucher „ohne festen Wohnsitz, Asylbewer- ber und Verbraucher ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Abschiebung jedoch aus rechtlichen Gründen unmöglich ist“, Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegen- den Funktionen erhalten. Die Zahlungskontenrichtlinie muss nun bis Septem- ber 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das dauert aber für die in Rede stehende Gruppe der Gedul- deten zu lange. Es muss umgehend per Rechtsverord- nung klargestellt werden, dass auch Duldungen als Legi- timitätsnachweis für eine Kontoeröffnung gelten. Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben Erleichterungen für bestimmte Perso- nengruppen bei der Kontoeröffnung bis zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie zugestanden hat. Das greift nur leider für die Gruppe der Geduldeten nicht vollstän- dig und bleibt daher Stückwerk. Die Koalition hat sich auf eine neue Bleiberechtsrege- lung verständigt; den entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir im März. Es wäre klug, eine notwendige Än- derung des Geldwäschegesetzes im Rahmen des Gesetz- gebungsverfahrens zum GE Neubestimmung des Bleibe- rechts und der Aufenthaltsbeendigung vorzunehmen und dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 94. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Regierungserklärung zum Europäischen Rat TOP 5 Rekommunalisierung der Energienetze TOP 6 Fachkräftekonzept der Bundesregierung ZP 2 Vorkommnisse in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale TOP 21 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 22 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zur Kinderarmut in Deutschland TOP 7 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 8 Teilhabe von Kindern von Alleinerziehenden TOP 9 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia TOP 10 Lobbyistenregister TOP 11 Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ZP 4 Tötung männlicher Küken TOP 13 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes TOP 14 Privatisierung von Ackerland und Wäldern TOP 15 Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz TOP 16 Kontoeröffnungen für Flüchtlinge Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jens Koeppen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! Liebe Kollegin Lay und lieber Kollege
    Krischer, ich finde es bemerkenswert: Ich habe noch gar
    nichts gesagt, und trotzdem wurde ich schon dreimal er-
    wähnt.


    (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie mal sehen!)


    Da kann ich so viel nicht falsch gemacht haben.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Ihre Rede CDU-Bürgermeistern vorgelegt! Die sind vom Stuhl gefallen!)


    Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren.

    Ich muss Sie enttäuschen: Ich werde nicht so viel an-
    deres sagen. Sie haben diese Anträge mittlerweile drei-
    mal gestellt, mit gleichem Inhalt und fast gleichem Text.
    Wir haben darüber im Plenum und auch im Ausschuss
    gesprochen.


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Und nichts gemacht!)


    Die Argumente sind also ausgetauscht. Deswegen
    möchte ich meine Redezeit heute darauf verwenden, auf
    die Mythen einzugehen, die Sie in Ihrer Argumentation
    fortwährend vortragen. Ich möchte darauf eingehen, dass
    es schlicht und ergreifend nicht stimmt, was Sie hier er-
    zählen.

    Der eine Mythos ist: Stadtwerke können keine Netze
    übernehmen, bzw. wir würden es den Stadtwerken
    schwer machen, Netze zu übernehmen. Außerdem seien
    wir per se gegen die Kommunalisierung.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das haben Sie beim letzten Mal so gesagt!)


    Darauf werde ich eingehen. Ich werde auch darauf ein-
    gehen, dass Sie immer wieder sagen, die öffentliche
    Hand sei per se der bessere Unternehmer und die
    Rekommunalisierung habe nur Vorteile und löse alle
    Probleme. Sie sagen auch immer – das ist der dritte
    Mythos –, dass laut Koalitionsvertrag alles geändert
    werde, was jetzt im EnWG, im Energiewirtschaftsgesetz,
    steht. Darauf werde ich letztendlich auch eingehen.

    Sie haben mittlerweile drei Anträge gestellt, und im-
    mer wieder fordern Sie in den Anträgen mehr Staatswirt-
    schaft.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie reden jetzt mehr zur SPD, wenn ich das richtig höre! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Kommunalwirtschaft!)


    – Staatswirtschaft, Kommunalwirtschaft, für mich gibt
    es da nicht so viele Unterschiede.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da geht es ja schon los! – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja interessant!)


    Sie sagen ja auch, dass der Wettbewerb ausgeschaltet
    werden soll,


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den haben Sie ausgeschaltet!)


    wenn Sie die gesetzliche Festschreibung der Direktver-
    gabe ohne ein entsprechendes Auswahlverfahren und
    ohne Ausschreibung fordern. Sie wollen quasi zulassen,
    dass auf Zuruf der Gemeinden die Netze an die Stadt-
    werke über eine Inhousevergabe übergeben werden. Das
    wird nicht funktionieren, und das kann auch nicht funk-
    tionieren. Deswegen sagen wir natürlich zum Mythos





    Jens Koeppen


    (A) (C)



    (D)(B)


    eins: Das kann nicht gut gehen. Staat vor Markt ist kein
    Erfolgsmodell. Ich kenne keine einzige Volkswirtschaft,
    die so funktioniert hat.

    Wir haben uns in Deutschland die soziale Marktwirt-
    schaft sehr mühsam, aber sehr erfolgreich aufgebaut.
    Wenn Sie nach 25 Jahren immer noch Probleme mit der
    sozialen Marktwirtschaft haben,


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Ich habe nie etwas anderes erlebt! Aber die Privatisierung ist doch falsch!)


    dann müssen Sie das mit sich ausmachen, aber nicht mit
    uns.

    Die Kommunalisierung muss – dabei bleibe ich; da
    haben Sie mich richtig zitiert – eine Ausnahme bleiben.
    Das ist de facto so.


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja interessant!)


    Es gilt: Nicht um jeden Preis kommunalisieren, sondern
    da, wo es passt, aber nicht dort, wo es geht. Außerdem
    sage ich: Wenn Kommunen es besser machen oder ge-
    nauso gut machen. Dieses Bessermachen ist ein Prinzip
    der Subsidiarität; diese ist in verschiedenen Kommunal-
    verfassungen der Länder eindeutig festgeschrieben. Es
    gibt die starke Subsidiarität, und es gibt die schwache
    Subsidiarität. Die starke Subsidiarität besagt – so steht es
    in einigen Kommunalverfassungen der Länder –, dass
    die Kommunen es wirtschaftlich besser machen müssen
    als wirtschaftlich arbeitende private Unternehmen. Das
    ist gelebte Subsidiarität. Wir wollen sie nicht aushöhlen,
    sondern wir wollen die Kommunalverfassungen stärken.
    Wer etwas anderes möchte, stellt die Systemfrage. Das
    ist mit uns nicht zu machen.


    (Lachen des Abg. Bernhard Daldrup [SPD] – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: So einfach ist es, hier die Systemfrage zu stellen!)


    – Ja, natürlich.



Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Kollege Koeppen, lassen sie eine Zwischenfrage

zu?


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jens Koeppen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nein. Wir haben insgesamt 96 Minuten Debattenzeit,

    die Fraktionen haben ihre Redezeitkontingente, und wir
    haben bereits dreimal darüber geredet.


    (Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden hier am Thema vorbei!)


    Sie sollten einmal zuhören und die Argumente akzeptie-
    ren. Parlament besteht aus Rede und aus Gegenrede, aus
    Argumenten und Gegenargumenten.


    (Zuruf von der LINKEN: Eben!)


    Jetzt bin ich mit meinen Gegenargumenten dran.


    (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Elf Minuten haben Sie!)


    Akzeptieren Sie das einfach einmal, und hören Sie bitte
    zu.

    Mythos zwei lautet: Stadtwerke können Netze nicht
    übernehmen, oder es wird ihnen sehr schwer gemacht. –
    Stadtwerke können sehr wohl Netze übernehmen, und
    Stadtwerke übernehmen in zahlreicher Form in Deutsch-
    land Netze. Ein Stadtwerk in der Kreisstadt meines
    Wahlkreises, in Prenzlau, hat Netze übernommen. Es ist
    denen weiß Gott nicht leichtgefallen. Denn dafür muss
    ein Stadtwerk leistungsstark sein. Stadtwerke müssen
    sich damit ganz klar auseinandersetzen. Natürlich kön-
    nen sie sich ein zweites oder drittes Standbein aufbauen
    – das kann auch hilfreich sein –, aber sie dürfen den
    Wettbewerb nicht scheuen, und sie müssen eine klare Ri-
    sikobewertung vornehmen. Diese Risikobewertung ist
    aus meiner Sicht sehr wichtig, weil sie auch das
    Unbundling-Verfahren des Dritten EU-Energiebinnen-
    marktpaketes anwenden müssen. Das machen die meis-
    ten Stadtwerke; das wollen sie auch. Deswegen, liebe
    Frau Lay, wird es auch keine Änderung des § 1 des
    EnWG, des Energiewirtschaftsgesetzes, geben, wie Sie
    es ja in der Begründung zu Nummer 2 Ihres jüngsten
    Antrags fordern. Ich lese Ihnen vor, was in § 1 EnWG
    steht: Ziel „ist eine möglichst sichere, preisgünstige, ver-
    braucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche
    leitungsgebundene Versorgung … mit Elektrizität und
    Gas“. Was bitte davon soll ich ändern? Also wird es da-
    bei bleiben.


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Sie sollen den Verweis aus § 46 wieder herausstreichen!)


    Eine Übernahme durch die Stadtwerke kann erfolg-
    reich sein; ohne Zweifel, das ist gar keine Frage. Deswe-
    gen gibt es ja auch zahlreiche Übernahmen. Aber es gibt
    keine Garantie auf Erfolg. Die Stadtwerke sind auch
    nicht per se eine Cashcow, ein wie auch immer gearteter
    Goldesel. Deswegen braucht es ein gutes Management.
    Die Stadtwerke, die das nachvollziehen, haben ein gutes
    Management.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine Unverschämtheit! Das wissen die Kommunen alle selber! Das können die selber entscheiden!)


    Es muss eine klare Risikobewertung geben. Es gibt
    einen sehr hohen Investitionsbedarf. Es muss eine
    Versorgungsgarantie übernommen werden. Es muss ein
    Service übernommen werden.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann doch jede Kommune für sich selber entscheiden!)


    Vor allen Dingen, Herr Krischer, ist es nun einmal so:
    Verluste können bei einer so hohen Investition auftreten.
    Wenn es sie dann gibt, entstehen Konkurrenzsituationen
    zu anderen staatlichen Aufgaben


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal etwas zum Gesetz!)






    Jens Koeppen


    (A) (C)



    (D)(B)


    wie Kitas, Schulen, Sportplätze und Kultur. Solche Ent-
    scheidungen müssen die Bürgermeister in den Kommu-
    nen dann auch vertreten.


    (Caren Lay [DIE LINKE]: Ja, das können die doch dann auch entscheiden!)


    Wenn etwas in einem Stadtwerk schiefläuft, entsteht eine
    Konkurrenzsituation zwischen Aufwendungen für die
    Verluste und Mitteln für andere Aufgaben.

    Deswegen sagen wir: Es muss zum Vorteil der Gesell-
    schaft sein, es muss zum Vorteil der Kommunen sein, es
    muss zum Vorteil der Kunden sein. Preis und Leistung
    müssen stimmen. Es muss um Daseinsvorsorge gehen,
    und es darf keine Daseinsberechtigung werden. Wenn
    ich mir manche Stadtwerke ansehe – ich kann Ihnen
    konkrete Beispiele nennen –, komme ich zu dem
    Schluss: Es geht teilweise um Daseinsberechtigung,
    nicht nur um Daseinsvorsorge. Wir müssen also aufpas-
    sen, dass wir das richtig machen.

    Jetzt komme ich zum Mythos Nummer drei. Sie sa-
    gen, wir wollten jetzt laut Koalitionsvertrag alles ändern.
    Der Kollege Bareiß hat schon ziemlich deutlich gesagt
    – auch die Kollegen von der SPD haben das schon er-
    wähnt bzw. werden es noch tun –, und wir sagen ganz
    klar – nicht mehr und nicht weniger steht im Koalitions-
    vertrag –: Wir werden das Bewertungsverfahren bei der
    Neuvergabe evaluieren und verbessern. Wir werden da-
    rüber hinaus die Transparenz verbessern. Es ist doch gar
    keine Frage, dass es da Dinge gibt, die zu verbessern
    sind. Das werden wir auch tun.


    (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann denn?)


    Auch die Rechtssicherheit muss verbessert werden.

    Verbessern heißt aber doch, aus etwas Gutem etwas
    Besseres zu machen. Wir werden das, was schon da ist,
    aber nicht abschaffen. Deswegen: Lassen Sie uns doch
    erst einmal Vorschläge machen. Dann sehen wir weiter.
    Letztendlich wollen wir sagen können: Wenn Transpa-
    renz gewährleistet ist und die Wirtschaftlichkeit da ist,
    können die Stadtwerke bei einer Vergabe ganz gezielt
    zugreifen. Aber es muss bei einer Ausschreibung blei-
    ben.

    Verbessern heißt nicht abschaffen. Deswegen: § 1 des
    Energiewirtschaftsgesetzes wird definitiv bleiben. Es
    wird keine Direktvergabe ohne Auswahlverfahren und
    Ausschreibung geben. Das kann es auch gar nicht geben,
    weil das europarechtlich gar nicht möglich ist. Auch die
    Subsidiarität wird bleiben. Die Kommunalverfassungen
    werden nicht angefasst.


    (Bernhard Daldrup [SPD]: Das wäre ja wohl noch schöner!)


    Vor allen Dingen müssen auch die Unbundling-
    Vorschriften eingehalten werden.

    Es gibt mit uns keine Gesetzesänderung, die den
    Wettbewerb im Netzbereich abschafft. Es wird aller-
    dings – ich habe das bereits gesagt – Veränderungen im
    Sinne der Transparenz geben. Damit werden wir den
    Wettbewerb stärken. Wir werden die Vergabeentschei-

    dungen verbessern. Wir werden dadurch natürlich auch
    die Ausschreibungen klarer gestalten können. Das alles
    ist in Ordnung; lassen Sie uns also darüber nachdenken.
    Aber eine Änderung in Richtung irgendeiner wie auch
    immer gearteten Staatswirtschaft wird es mit uns nicht
    geben.

    Schauen Sie – darauf muss ich als Brandenburger
    hinweisen –, Berlin und Brandenburg haben einen Flug-
    hafen, der ewig nicht fertig wird.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber da regieren Sie doch mit! In Berlin und im Bund ist die CDU doch in Verantwortung!)


    Ich sage Ihnen: Wir brauchen nicht mehr BER, wir brau-
    chen weniger BER.


    (Zuruf von der LINKEN: Das ist doch ein absurder Vergleich!)


    Deswegen: Lassen Sie uns an guten Bedingungen arbei-
    ten, damit die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb
    stimmen, und gemeinsam dafür sorgen, dass es im Be-
    reich des Energiewirtschaftsgesetzes zu Verbesserungen
    kommt. Mit uns wird es aber keine Abschaffung geben.

    Vielen herzlichen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja so was von falsch!)