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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/94 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8881 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 12 . . . 8881 B Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 8881 C Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel . . . . . . . . . 8881 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 8882 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . 8885 D Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8888 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8892 A Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8893 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8896 C Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8897 A Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8897 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8898 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8899 C Norbert Spinrath (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8901 B Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) . . . . . . . . 8902 B Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 8903 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . 8904 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öf- fentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen Drucksache 18/4323 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8905 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Übernahme der Energie- netze durch Stadtwerke erleichtern Drucksachen 18/3745, 18/4222 . . . . . . . . 8905 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 8906 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8907 D Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8908 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8910 C Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8912 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8912 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8913 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8915 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8916 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 8916 B Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8917 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8919 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8920 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8920 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8922 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8923 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8924 B Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8924 C Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8926 C Tagesordnungspunkt 6: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräf- tekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/4015 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräf- tekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/796 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8928 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8930 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8931 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8932 C Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8933 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8934 C Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8935 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 8936 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8937 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 8938 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . 8939 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8940 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: zu den Vorkommnissen in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8941 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8941 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8944 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8944 D Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8945 A Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8946 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8946 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8948 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . 8949 B Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8949 C Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 8951 C Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonsti- ger Vorschriften Drucksache 18/4201 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsge- fährdenden Gewalttaten (GVVG-Ände- rungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4279 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 B c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Personalausweis- gesetzes zur Einführung eines Ersatz- Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/4280 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8952 C Tagesordnungspunkt 22: a)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 157, 158, 159, 160, 161, 162 und 163 zu Petitionen Drucksachen 18/4207, 18/4208, 18/4209, 18/4210, 18/4211, 18/4212, 18/4213 . . . . 8952 D Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8953 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Reiches Land – Arme Kinder 8954 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8954 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8955 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8956 C Susann Rüthrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8957 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) . . . . 8958 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 III Kai Whittaker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8959 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8960 D Bärbel Bas (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8962 B Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8963 B Frank Junge (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8964 A Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) . . 8965 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8966 A Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Emp- fehlungen des NSU-Untersuchungsaus- schusses des Deutschen Bundestages Drucksachen 18/3007, 18/4357 . . . . . . . . . 8967 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucher- schutz zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskriminalität wirkungsvoll statt sym- bolisch verfolgen Drucksachen 18/3150, 18/4357 . . . . . . . . 8967 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8967 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8968 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8970 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8971 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8971 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 8972 D Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8973 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8974 B Michelle Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8975 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8975 C Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern Drucksache 18/4307 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8976 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8977 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 8978 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8979 D Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8981 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 8982 C Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8983 B Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8984 B Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. Novem- ber 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Be- schlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/4203 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8985 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8985 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8986 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8988 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8989 B Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8990 C Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 8991 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8992 C Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8992 D Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transparenz herstellen – Ein- führung eines verpflichtenden Lobbyis- tenregisters Drucksache 18/3842 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8993 D b) Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transpa- renz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten ein- führen Drucksache 18/3920 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8993 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8994 A Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8995 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8997 A Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8998 A Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8999 B Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 9000 B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Ge- setzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4202 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9001 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9001 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 9002 C Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9003 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9004 C Oliver Wittke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 9005 C Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9007 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9008 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männliche Eintagsküken leben lassen Drucksache 18/4328 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9008 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9009 A Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 9010 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9010 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9011 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 9011 D Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9012 D Artur Auernhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 9013 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Ge- setzes zur Änderung des Bundesfernstra- ßengesetzes Drucksache 18/4281 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9014 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9014 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 9015 D Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9016 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9018 A Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 9018 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Drucksachen 18/1366, 18/2036 . . . . . . . . . . . 9020 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 9020 B Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 9021 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9022 B Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 9023 A Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 9024 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Gesetzes und des Betäu- bungsmittelgesetzes Drucksache 18/4278 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9025 B Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Abgeord- neten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksachen 18/905, 18/4137 . . . . . . . . . . . . 9025 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9025 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 9027 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 V Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) . . . . . . . . . . . . . . . . 9027 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 9027 C Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . 9028 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 9029 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9029 D Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9030 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermögli- chen (Tagesordnungspunkt 16) . . . . . . . . . . . . 9031 B Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 9031 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 9032 A Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . . . 9032 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 9034 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9034 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 8881 (A) (C) (D)(B) 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    1) Anlage 2 2) Anlage 3 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9027 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barthel, Klaus SPD 19.03.2015 Behrens, Herbert DIE LINKE 19.03.2015 Benning, Sybille CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 19.03.2015 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Bülow, Marco SPD 19.03.2015 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 19.03.2015 Groth, Annette DIE LINKE 19.03.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Hartmann (Wackern- heim), Michael SPD 19.03.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 19.03.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 19.03.2015 Leutert, Michael DIE LINKE 19.03.2015 Menz, Birgit DIE LINKE 19.03.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Reimann, Carola SPD 19.03.2015 Rix, Sönke SPD 19.03.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 19.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 19.03.2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 19.03.2015 Spahn, Jens CDU/CSU 19.03.2015 Wicklein, Andrea SPD 19.03.2015 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 19.03.2015 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Infor- mationen-Gesetzes und des Betäubungsmittel- gesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Hermann Färber (CDU/CSU): So dankbar ich der Bundesregierung bin, dass sie hier versucht hat, Schlim- meres zu verhindern, so unzufrieden bin ich nach wie vor mit dem Gesamtergebnis. Ich kenne alle technischen Argumente, die zu diesem Ergebnis geführt haben, und ich kann sie auch teilweise nachvollziehen. Die Bundes- regierung hat auf europäischer Ebene unsere daten- schutzrechtlichen Bedenken sehr deutlich gemacht, ist aber leider nicht auf hinreichende Zustimmung gestoßen. Ich wundere mich schon sehr, dass manche Kreise, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sonst für unverzichtbar halten, nun im Falle der Land- wirtschaft keinerlei Probleme mit einer meiner Ansicht nach massiven Verletzung dieses Rechtes haben. Deutschland ist nun in der Pflicht, diese EU-Verordnung umzusetzen. Wir dürfen hier aber trotzdem nicht die politische Wir- kung unserer Entscheidungen aus den Augen verlieren: Dieses Gesetz wird dazu führen, dass wieder einmal ein Berufsstand, der heute schon unter vielen Diffamie- rungen in der Öffentlichkeit zu leiden hat, an den Pran- ger gestellt wird. Wieder einmal wird die Landwirtschaft anders – und zwar strenger – behandelt als jede andere Branche in Deutschland. Bei keinem anderen Subventionsfonds der EU wer- den die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht. Und bei Subventionen, die auf nationaler Ebene verteilt werden, etwa durch das Wirtschaftsministerium, werden Einzelempfänger überhaupt nicht ausgewiesen. Ich weiß, es gibt rechtstechnische Gründe dafür. Aber wir müssen hier auch das Ergebnis verantworten. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 9028 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) Wir beklagen uns hier in diesem Hause gerne über den Strukturwandel in der Landwirtschaft, wir beklagen das Höfesterben. Aber wie soll ein angehender junger Land- wirt denn überhaupt noch das Gefühl dafür entwickeln, dass seine Arbeit hier in Deutschland politisch gewollt und gesellschaftlich unterstützt wird? Jeder Landwirt muss sich demnächst in seinem persönlichen Umfeld für erhaltene Subventionen rechtfertigen. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass er dies auch vor Leuten tun muss, die ihrerseits Subventionen erhalten haben, die aber nicht veröffentlicht werden müssen. Diese Ungleichbe- handlung ist für mich nicht zu rechtfertigen, und ich kann sie auch keinem Landwirt erklären. Die Ungleichbehandlung ist das Problem. Hier wäre mindestens zu verlangen, dass sich die Bundesregierung, die diesem Verfahren in Brüssel zuge- stimmt hat, deutlich vor die Landwirte stellt und jeder Fehlinterpretation klar und deutlich entgegentritt. Und das ist jetzt keine Forderung an den Landwirtschafts- minister, der in dieser Hinsicht sehr aktiv ist, sondern an die gesamte Bundesregierung und an das ganze Haus. Landwirte leisten für die erhaltenen Zahlungen einen klaren und definierbaren Gegenwert. Sie erbringen Leis- tungen für die Gesellschaft, die über den Preis nicht ab- gedeckt sind. Für eine reine Neiddebatte besteht also keinerlei Anlass. Das muss unzweifelhaft deutlich gemacht werden, und zwar so, dass es auch wirklich bei der Masse der Be- völkerung ankommt. Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf eine missbräuchliche Verwendung der Daten mit einem Buß- geld von bis zu 300 000 Euro bewehrt. Aber was ist eine missbräuchliche Nutzung dieser Daten? Ist eine Verwen- dung der Daten zu Kampagnenzwecken bereits Miss- brauch? Nach meiner Ansicht ja, aber rechtlich vermutlich nicht. Auch hier brauchen wir eine klare Grenzziehung, die die Landwirte mit den Problemen nicht alleinlässt. Wir haben in den letzten Jahren den Landwirten in diesem Land schon eine Menge zugemutet. So richtig und notwendig viele Einzelmaßnahmen gewesen sein mögen, so dringend warten die Landwirte in Deutsch- land auf ein politisches Signal aus diesem Haus, dass ihre wichtige Arbeit gewürdigt wird und dass auch ihre Interessen einmal eine Rolle spielen. Ich finde, wir soll- ten uns alle Gedanken machen, wie ein solches klares Si- gnal aussehen könnte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist es leider nicht, er konnte es auch nie sein. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Im Rahmen der eu- ropäischen Transparenzinitiative informiert die EU- Kommission die europäischen Bürger über die Verwen- dung der EU-Haushaltsmittel. Das betrifft nicht nur die Ausgaben des Agrarhaushaltes, auch die Empfänger von Geldern aus dem ESF oder von Wirtschaftsförderung aus dem EFRE werden veröffentlicht. In anderen Mit- gliedstaaten gibt es darüber keine Diskussionen, es ist selbstverständlich. Transparenz stärkt das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutio- nen, in die Wirtschaftlichkeit ihrer Haushaltsführung und den Nutzen für die Gesellschaft. Daher unterstützt die SPD diese Zielsetzung nachdrücklich. Darum kann ich auch die Vorbehalte im Bereich der Landwirtschaft nicht nachvollziehen. Transparenz muss selbstverständlich auch für die Zah- lungen im Agrarsektor gelten. Immerhin beansprucht der Agrarsektor mit 55 Milliarden Euro immer noch über 40 Prozent der EU-Haushaltsmittel. In Deutschland be- trifft das rund 320 000 Zahlungsempfänger und umfasst ein Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro EU-Mit- teln. Ich muss aber ganz ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht, was die Terminierung des Gesetzes angeht. Bis zum 31. Mai 2015 sind die europäischen Vorgaben in deut- sches Recht umsetzen. Sonst droht ein Vertragsverlet- zungsverfahren. Die Zeit drängt also. Das Ministerium lässt uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einmal wieder gerade so auf der Zielgeraden einlaufen. Dafür habe ich wenig Verständnis. Was den Umfang und die Art der jetzt vorliegenden Veröffentlichungsrechte angeht, sind andere europäische Staaten wesentlich weiter. Die Bedenken der Bundesre- gierung gegen die Veröffentlichungen der Zahlungsemp- fänger werden weder von der EU-Kommission noch vom Europäischen Parlament noch von den anderen EU- Staaten geteilt. Diese spezielle deutsche Sicht auf die Dinge scheint mir maßgeblich vom Deutschen Bauernverband beein- flusst. Der DBV hat sich wieder einmal als der größte Bremser gezeigt. Sicherlich bieten die Zielsetzung und die Ausrichtung der Direktzahlungen immer wieder An- lass zur Diskussion. Dieser muss man sich aber dann auch stellen und nicht ausweichen. Ich bin davon über- zeugt, dass die Veröffentlichungspflichten am Ende der Landwirtschaft dienen werden. Die Kritik des Berufs- standes und des Bauernverbandes am Umfang der Veröf- fentlichungspflichten ist daher unverhältnismäßig. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds inklusive natürlicher Personen vor. Veröffentlicht werden: Vorname und Name, die Ge- meinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl, die Höhe der gezahlten Beträge, die im Haushaltsjahr zugeflossen sind, sowie Angaben zur Währung. Es ist richtig und wichtig, dass die Transparenz der Zahlungen, der Datenschutz und die Subventionskon- trolle in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz die vom Europäischen Gerichtshof gemachten Vorgaben rechtsfest umsetzen. Wir gewährleisten dadurch den rechtssicheren Vollzug in Deutschland. Wir legen den Schwellenwert für die Höhe der Beihilfezahlungen, un- terhalb dessen der Name des Begünstigten nicht veröf- fentlicht wird, auf 1 250 Euro fest. Das halte ich für an- gemessen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9029 (A) (C) (D)(B) Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Übrigen auch ausreichende Regelungen zum Verbot und zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten der Zahlungsempfänger. Ich bin davon über- zeugt, dass damit alle Persönlichkeitsrechte und der Da- tenschutz ausreichend gewahrt werden. Bloße statistische Durchschnittszahlen und eine Auf- listung der Zahlungsempfänger ausschließlich nach Post- leitzahlen reichen nicht aus. Für Sozialdemokraten gilt der Grundsatz, dass wir zukünftig nur noch öffentliches Geld für öffentliche Leistungen ausgeben wollen. Land- wirte erbringen Leistungen im Bereich des Umwelt-, Tier-, Boden- und Gewässerschutzes. Dazu kommen die Maßnahmen zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und der Biodiversität. Diese konkreten Maßnahmen wollen wir auch zukünftig mit öffentlichem Geld bezahlen. Die Gießkanne als Verteilungsprinzip sollte doch aus- gedient haben. Pauschale Zahlungen sind ein Auslauf- modell. Deshalb müssen wir uns schon heute Gedanken darüber machen, an welchen Stellen wir die europäische Agrarpolitik weiterentwickeln wollen. Einen guten Anlass bietet die Halbzeitbewertung 2017 der europäischen Agrarpolitik. Spätestens dann sollten wir den Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Di- rektzahlungssystem einläuten. In der Perspektive müs- sen wir aus dem bisherigen Zahlungssystem aussteigen und das Zweisäulenmodell aufgeben. Eine Umschich- tung weiterer Mittel von der 1. in die 2. Säule ist als nächster Schritt unerlässlich. In diesem Zusammenhang plädiere ich dafür, ab 2017 mehr als die bisher vereinbarten 4,5 Prozent für eine sinnvolle Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume umzuschichten. Dabei sind doch 25 Prozent möglich. Alle Bundesländer haben in der Sitzung des Bundes- rates am 6. März 2015 dem Gesetzentwurf ohne Einwen- dungen zugestimmt. Ich hoffe daher, dass auch die Op- position diesem Gesetzentwurf in den anschließenden Beratungen im zuständigen Ausschuss zustimmen wird. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Alle europäi- schen Landwirtschaftsbetriebe bekommen nach be- stimmten Regeln Agrarsubventionen aus Brüssel. Doch wer wie viel Geld wofür bekommt, ist oft unklar. Trans- parenz sollte aber gerade bei der Verwendung von öffentlichen Geldern aus Sicht der Linken eine Selbst- verständlichkeit sein. Und wenn in der Agrarförderung unser Prinzip gelten würde „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“, wäre es doch geradezu grotesk, diese öffentliche Leistung und ihre finanzielle Unterstützung nicht allgemein zugäng- lich zu machen. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Neiddebatte sich daraus entwickeln soll. Diese Behaup- tung der Union und des Bauernverbandes halte ich für vorgeschoben. Im Gegenteil würden wir Linken es sogar begrüßen, wenn diese Transparenzregeln für alle Wirtschaftsberei- che gelten würden. Wichtig ist uns allerdings, dass die Veröffentlichungspflicht nicht nur für Agrargenossen- schaften oder GmbHs gilt, sondern für alle, also auch für Familienbetriebe. Das ist nicht selbstverständlich. Im Jahr 2010 hat die damalige Bundesagrarministerin Ilse Aigner ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anlass genommen, natürliche Personen, also Fami- lienbetriebe, wieder von der Veröffentlichungspflicht zu befreien. Die EU-Kommission hat sich damit nicht zufriedengegeben und eine Lösung gefordert, um die Transparenz zu erhöhen, ohne den personenbezogenen Datenschutz zu verletzen. Durch die heute vorliegende Gesetzesänderung wird nachgebessert und Transparenz wieder für alle zur Pflicht, was übrigens im Zuge der EU-Agrarreform auch breiter Konsens war. Auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de können sich demnächst alle Interessierten ein eigenes Bild darüber machen, was mit den EU-Geldern finanziert wird. Auf der Seite sind auch grundsätzliche Informationen zu allen EU-Agrarfonds einsehbar, also sowohl zum ELER-Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums als auch zum Fonds mit den Direktzahlungen für die Land- wirtschaftsbetriebe und auch zum Meeresfischereifonds. Leider sind die Informationen, wie so oft, sehr leseun- freundlich sortiert und für Laien schwer verständlich. Das sollte so schnell wie möglich geändert werden, wenn man es mit Transparenz und Öffentlichkeit ehrlich meint. Die EU-Kommission will damit auch der Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle über die Ver- wendung der Mittel aus den europäischen Agrarfonds gerecht werden. Die Daten stehen zwei Jahre online. Auch aus Sicht der Linksfraktion trägt mehr Transparenz vor allem zu mehr Akzeptanz bei. Und mehr Akzeptanz benötigt die EU-Agrarpolitik dringend. Denn es geht nach wie vor um einen, zwar kleiner werdenden, aber immer noch er- heblichen Anteil am EU-Haushalt. Und es ist offen, ob und wie die EU-Agrargelder in der nächsten Agrar- förderperiode nach 2020 verteilt werden sollen. Es gibt immer mehr Stimmen, die diese Direktzahlun- gen an Agrarbetriebe infrage stellen. Der Deutsche Bau- ernverband sollte eher darauf achten, dass niemand auf die Idee kommt, es solle hier etwas verschleiert werden. Zum Beispiel die Agrarsubventionen, die auch der eine oder andere Bundestagsabgeordnete bekommt, wie auf der Plattform abgeordnetenwatch nachzulesen ist. Eine solche Debatte wäre nun ganz und gar nicht im Interesse der Agrarbetriebe. Also sollte man besser offen damit umgehen und zeigen, dass das Geld im Interesse des Ge- meinwohls gut angelegt ist. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Transparenz ist notwendig für Demokratie! Infor- miertheit ist Voraussetzung für eigene Entscheidungen! Wissen ist Bedingung für Beteiligung! Die Akzeptanz dieser wichtigen Grundsätze gehört eigentlich auch zum politischen Selbstverständnis der Bundesregierung. Zu- 9030 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) mindest sollte sie das. Aber tut sie dies auch? Zumindest gehört sie zur politischen Rhetorik der Bundesregierung. Zur ihrer politischen Praxis gehören dagegen Ver- schleierung, Verzögerung und Desinformation. So hat die Bundesregierung über lange Zeit hinweg die Veröf- fentlichung der Höhe von Agrarzahlungen, also Steuer- geldern, abgelehnt, blockiert und verhindert. Das hat gute Gründe. Wenn wir uns die Verteilung der Agrar- zahlungen, rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, anschauen, dann wird deutlich, für welche Klientel die Bundesre- gierung Agrarpolitik betreibt. Ein Beispiel: Ein Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe, die größten 3 200 von 320 000, bekommen circa 22 Prozent der Agrargelder oder rund 300 Euro pro Hektar. Das heißt: Wer viel hat, dem wird gegeben. Da- gegen bekommen die kleinsten 50 Prozent der Betriebe gerade mal 8 Prozent der Gelder. Diese Zahlen machen zwei Dinge deutlich: Erstens die Ungerechtigkeit der Agrarpolitik in Deutschland. Die unionsgeführte Agrarpolitik vertritt nur die Interessen der großen Betriebe. Zweitens die Unfähigkeit und den Unwillen der Bun- desregierung, die Probleme in der Landwirtschaft zu lö- sen. Eine Kappung und Umverteilung der Zahlungen wären in der Gemeinsamen Agrarpolitik möglich gewe- sen. Dieses hätte struktur- und sozialpolitische Effekte. Stattdessen werden die Gelder weiterhin über die Fläche gegossen und versickern auf den staubigen Feldern der Agrarindustrie. Dies macht deutlich, warum die Bundesregierung kein Interesse an Transparenz der Agrarzahlungen hat. Es brauchte erst das Urteil des Europäischen Ge- richtshofes, um die Bundesregierung an ihre Aufgabe zu erinnern und diese Transparenz endlich herzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Urteil um- gesetzt. Doch Bundesminister Schmidt ist sich nicht zu schade, weiterhin die Keule zu schwingen und jedem zu drohen, der sich oder andere informieren möchte. Ich zi- tiere den Minister aus seiner Rede an die Mitglieder in der Unions- und SPD-Fraktion: Wir haben „größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmiss- brauch gelegt“ und: „Wir werden sehr genau beobach- ten, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und veröffentlicht werden“. Herr Minister, dieses ist eine of- fene Drohung. Dieses kommt einem Maulkorb für die interessierte Öffentlichkeit gleich. Moderne Politik sieht anders aus, sie braucht größt- mögliche Transparenz. Herr Minister, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die 5 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht darauf, mit diesen Daten zu arbeiten. Es ist erklär- tes Ziel der EU, mit der Transparenzregelung über die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln die Öffentlich- keitswirksamkeit und die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verbessern. Mit Ihrer Politik, Herr Minister, bewirken Sie aber das genaue Gegenteil. Mit Ihrer Politik erfüllen Sie nicht das Ziel von Transparenz und Akzeptanz. Ihre Politik ist gegen die Bürger gerichtet, und Ihre Politik ist gegen die Landwirtschaft gerichtet. Herr Minister, Landwirtschaft und Gesellschaft ste- hen nicht gegeneinander. Nein, eine Politik für die Land- wirtschaft benötigt Transparenz und nicht Verschleie- rung gegenüber der Zivilgesellschaft. Herr Minister, sorgen Sie dafür. Und sorgen Sie im Übrigen endlich für eine andere, bessere Landwirtschaft. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister für Ernährung und Landwirtschaft: Wir beraten heute hier in diesem Hohen Hause über das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die nationale Umsetzung der EU-Bestimmungen für die Veröffentlichung von EU-Zahlungen an unsere Landwirte und Fischer. Sie alle wissen, in der Vergangenheit haben diese Veröffentli- chungen für Wirbel gesorgt. Viele Landwirtinnen und Landwirte fühlten sich an den Pranger gestellt. Und ich sage es ganz offen: Ich kann ihren Ärger und ihre Sorge sehr gut verstehen! Es stellt sich schon die Frage: Warum trifft es eigent- lich nur die Landwirte? Sie sind ja bei weitem nicht die einzigen Empfänger von EU-Leistungen. Wenn wir über Transparenz reden, kann man auch an andere Bereiche denken. Wir haben im Jahr 2013 mit der Reform der gemein- samen Agrarpolitik, GAP, einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft gemacht. Ilse Aigner hat das ausverhandelt. Es waren zähe und lang- wierige Verhandlungen – die Interessen lagen weit ausei- nander. Am Ende war es ein Kompromiss, aber es war ein guter Kompromiss für Deutschland. Viele deutsche An- liegen, insbesondere die Forderung nach stabilen Di- rektzahlungen, konnten wir erfolgreich durchsetzen. Wir haben ein stabiles Fundament für die Landwirtschaft ge- schaffen! Und so war es richtig, dass Deutschland dem Gesamtpaket der GAP-Reform zugestimmt hat. Teil die- ses Gesamtpaketes war auch die Neuregelung über die Veröffentlichung der Agrarzahlungen. Wir sind nun europarechtlich zur Umsetzung der Ver- öffentlichung nach den neuen EU-Vorschriften bis spä- testens zum 31. Mai 2015 verpflichtet. Auch wenn man weiterhin Zweifel haben kann, ob die neue EU-Regelung tatsächlich den Anforderungen des EuGH-Urteils ent- spricht – insbesondere was die Verhältnismäßigkeit be- trifft –, so führt derzeit kein Weg an deren Umsetzung vorbei; andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfah- ren. Das würde eine deutlich erhöhte und vor allem kriti- sche öffentliche Aufmerksamkeit nach sich ziehen. Des- halb müssen wir die Veröffentlichung im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte nun so gut wie möglich gestalten. Die neuen EU-Bestimmungen sehen vor, zukünftig bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen auch wie- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9031 (A) (C) (D)(B) der natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaßnahmen differenzierter als bisher auszuwei- sen und zu erläutern. Wir wollen diese Informationen nutzen, um die Leistungen unserer Landwirte besser zu erklären. Die Menschen können dann sehen: Unsere Bauern erhalten keine Almosen sondern erbringen für die Zahlungen wichtige Gegenleistungen. Beispiel Tier- schutz: Die Bauern stehen im Fokus gesellschaftlicher Erwartung. Nun wird man nachlesen können, mit wel- chen förderungswürdigen Maßnahmen sie hier schon heute höchste Leistungen erbringen. Sehen wir es posi- tiv: Klug eingesetzt, kann das der Gemeinsamen Agrar- politik zu mehr Akzeptanz verhelfen. Wichtig ist auch die neue Bagatellgrenze: Wer zu den Kleinempfängern gehört und nicht mehr als 1 250 Euro EU-Agrarfördermittel erhält, wird nur in anonymisierter, mit einem Code versehener Form veröffentlicht. In dem Gesetzentwurf hat das BMEL größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Emp- fänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentli- chen; es handelt sich insoweit also um eine verpflich- tende Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Rechts. Die verpflichtenden Informationen werden veröffentlicht, aber nicht nach dem One-Click-Prinzip der EU. Damit ist es in Deutschland nicht möglich, Listen von Empfän- gern und Zahlungen zu entnehmen. Beim Schutz der Landwirte vor missbräuchlicher Da- tenverwendung beschränkt sich der Entwurf hingegen nicht auf eine reine Umsetzung der EU-Vorgaben. Herr Bundesminister Schmidt hat veranlasst, dass erstmals eine Datenschutzregelung ausgenommen wird, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel ent- sprechende Nutzung der veröffentlichten Daten unter- sagt und mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro be- wehrt wird. Damit haben wir ein vernünftiges Regelwerk vorge- schlagen, das Datensparsamkeit, Verhinderung von Miss- brauch und eine transparente Erläuterung der Leistungen der Landwirtschaft in den Vordergrund stellt. Dafür werbe ich um Ihre Zustimmung. Wir werden sehr genau beobachten, wie die veröffent- lichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizah- lungen die Datenschutzinteressen der Bäuerinnen und Bauern massiv verletzt werden, wird Herr Bundesminis- ter Schmidt nicht zögern, dies zu einem EU-Thema zu machen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen (Tagesordnungspunkt 16) Olav Gutting (CDU/CSU): Das Schicksal von Flüchtlingen beschäftigt uns alle, und es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, den Asylsuchenden in Deutschland Zugang zu einem Konto zu ermöglichen. Darin sind wir uns einig. Nur über die Frage, welcher Weg der richtige ist, sind wir unterschiedlicher Ansicht. Durch die wachsende Anzahl der Flüchtlinge steigt auch die Zahl der Betroffenen, denen derzeit ein Zugang zu einem Konto aufgrund fehlender geeigneter Doku- mente verschlossen bleibt. Das wollen wir ändern. Im Jahr 2014 hat es bei Asyl-Erstanträgen nochmals einen Zuwachs zum Vorjahr um circa 70 Prozent gege- ben. Eines der Hauptherkunftsländer ist aufgrund des dort tobenden schrecklichen Bürgerkrieges weiterhin Syrien. Wir wollen diesen Menschen helfen, und wir wollen diesen Flüchtlingen auch Zugang zu einem Konto ge- währen: denn ohne Konto ist eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft nur schwer möglich. Deshalb hat sich die Bundesregierung bereits frühzei- tig und mit Nachdruck unter Federführung des BMF bei den europäischen Verhandlungen zur Zahlungskonten- richtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen ei- nem breiten Personenkreis unter Einbeziehung von Flüchtlingen mit berechtigtem Status eingeräumt wird. Die Grünen machen es sich jedoch mit ihrem Antrag zu einfach, in dem sie die Bundesregierung auffordern, per Rechtsverordnung, sozusagen in einer Hau-Ruck- Aktion, zu bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes sind. Eine solche Rechts- verordnung verstößt nach unserer Auffassung gegen gel- tendes höherrangiges Recht. Und bei aller gebotenen Eile, einen rechtswidrigen Weg wollen wir doch wohl alle nicht beschreiten. Dem Petitum der Grünen wird durch das bereits in der Ressortabstimmung befindliche Umsetzungsgesetz zur Zahlungskontenrichtlinie vollumfänglich Rechnung ge- tragen. Der Antrag der Grünen ist auch deshalb abzulehnen, da diese Regelung dem Versuch gleichkäme, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht die rechtlichen Vo- raussetzungen für eine Kontoeröffnung nach dem Geld- wäschegesetz aushebeln. Wir wollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Asylsuchende und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, über ein amtliches Doku- ment zur Überprüfung ihrer Identität verfügen. Das geht leider nicht von jetzt auf gleich. Dafür braucht man ein wenig Zeit. Mit Schnellschüssen wird man dieser für Flüchtlinge und Geduldete wichtigen Angelegenheit nicht gerecht. Die rechtliche Umsetzung der im September 2014 in Kraft getretenen Richtlinie in nationales Recht muss bis Mitte September 2016 erfolgt sein. Ich bin überzeugt, dass nach abgeschlossener Ressortabstimmung der Ge- 9032 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) setzentwurf schnell und zügig hier beraten und beschlos- sen werden kann. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist hingegen ungeeignet. Bei allem Verständnis für die Zielrichtung Ihres Antrages werden wir diesen daher ablehnen. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Seit Ein- gang dieses Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist mittlerweile fast ein ganzes Jahr vergangen. Bei den Be- ratungen in den verschiedenen Ausschüssen wurde frak- tionsübergreifend festgestellt, wie wichtig es ist, über ein eigenes Bankkonto zu verfügen, um am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen heute teilnehmen zu können. Mittlerweile ist im September 2014 die Zahlungskon- tenrichtlinie der EU verabschiedet worden, in der festge- halten ist, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen ha- ben, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union und Asylsuchende sowie Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächli- chen Gründen nicht abgeschoben werden können, das Recht haben, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen bei ansässigen Kreditinstituten zu eröffnen und zu nutzen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde diese Aus- weitung des ursprünglichen Entwurfs dieser Richtlinie auf Asylsuchende und nach deutschem Ausländerrecht geduldete Personen in die Richtlinie vorgenommen. Die deutsche Verhandlungslinie spiegelt sich in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie wider, denn durch den Nachdruck, mit dem Deutschland verhandelt hat, haben nunmehr ex- plizit auch Asylsuchende sowie Geduldete, die aus recht- lichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und sich regelmäßig in Deutschland auf- halten, Anspruch auf ein Zahlungskonto. Zunächst könnte man nun also feststellen, dass mit der Richtlinie die Grundlage geschaffen wurde, um den vorliegenden Antrag der Kollegen für erledigt zu erklä- ren. Die Richtlinie muss bis September 2016 in nationa- les Recht umgesetzt werden, und damit wird dem Anlie- gen Rechnung getragen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben bereits im vergangenen Jahr be- gonnen, und bis zur Sommerpause soll dazu ein abge- stimmter Entwurf vorgelegt werden. Dabei ist es drin- gend notwendig, dass nach den europarechtlichen Vorgaben jegliche Diskriminierung beim Zugang zu Zahlungskonten für alle Personengruppen ausgeschlos- sen wird. Es tritt dabei aber ein Problem auf, da das Recht auf die Kontoeröffnung beschränkt wird durch die Bestim- mungen über die Verhinderung von Geldwäsche und die Terrorismusbekämpfung. Nach dem Geldwäschegesetz, GWG, müssen die Kreditinstitute die Identität desjeni- gen, der ein Konto eröffnen will, prüfen. Nach § 4 Ab- satz 4 GWG setzt die Identitätsprüfung ein amtliches Dokument mit einem Lichtbild der Person voraus. Dies ist bei Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungsbescheini- gungen allerdings regelmäßig nicht der Fall. Somit muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, dass dem entspre- chenden Personenkreis durch geeignete Dokumente, die den Vorgaben des GWG entsprechen, die Kontoeröff- nung ermöglicht wird. Wir sind zuversichtlich, dass hier bei der Umsetzung der Richtlinie die notwendigen Schritte getan werden, damit eine Diskriminierung des Personenkreises vermie- den wird. Erfreulicherweise bieten Sparkassen und Raiffeisen- banken in sehr pragmatischer Art und Weise bereits seit einiger Zeit sogenannte Guthabenkonten an, die in man- chen Landkreisen und Städten schon genutzt werden, um den Asylsuchenden und den Geduldeten bargeldlos die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Diese Kreditinstitute handeln vorbildlich und sozial ver- antwortungsvoll. Wir haben im Finanzausschuss den Antrag abgelehnt, weil er sich durch die zu erwartende verantwortungs- volle Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in al- lernächster Zeit erledigen wird. Dieses Votum schlage ich auch dem Hohen Haus vor. Dr. Jens Zimmermann (SPD): Jeder weiß: Ohne ein Konto geht im Alltag heute fast nichts mehr. Trotzdem haben in Deutschland momentan noch fast 700 000 Men- schen kein eigenes Girokonto, darunter Obdachlose, Sai- sonarbeiter, freie Dienstleister oder Gaststudenten. Es betrifft auch Menschen, die oft eine lange und ge- fährliche Flucht hinter sich haben, weil sie in Deutsch- land und Europa auf ein neues, besseres Leben hoffen. Flüchtlinge haben in Deutschland häufig große Schwie- rigkeiten, ein Girokonto zu eröffnen. Das Problem liegt auf der Hand, denn viele verfügen über keine Ausweis- papiere, weil sie ihnen auf der Flucht abgenommen wur- den oder weil sie sie aus Angst vernichtet haben. Hier kollidieren Ausländerrecht und Geldwäschevor- schriften. Ich will kurz skizzieren, worum es geht: Jede Bank muss nach dem Geldwäschegesetz vor Er- öffnung eines Kontos die Identität des künftigen Kunden prüfen. Denn das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Kriminelle oder Terroristen illegales Geld über Banken „waschen“. Das Gesetz verpflichtet Banken des- halb dazu, die Identität der Kunden zu prüfen. Identitäts- nachweise sind Ausweispapiere, also Personalausweise, Reisepässe oder ein Ausweisersatz. Ausländische Staatsangehörige, die nur eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und kein Pass- dokument aus ihrem jeweiligen Herkunftsstaat, konnten deshalb in der Vergangenheit häufig kein Konto eröff- nen. Anders als bei Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestat- tung werden Duldungsbescheinigungen häufig nicht als Ausweisersatz ausgestellt und deshalb auch von den meisten Banken nicht als Dokument zur zweifelsfreien Identifizierung im Sinne des Geldwäschegesetzes aner- kannt. Und genau hier liegt das Problem: Für die Betroffe- nen ist es schlimm, wenn ihnen die Eröffnung eines Girokontos aus den verschiedensten Gründen nicht mög- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9033 (A) (C) (D)(B) lich ist. Eine Teilnahme am sozialen und wirtschaftli- chen Leben setzt auch den Zugang zu Finanzdienstleis- tungen voraus. Denn ein Leben ohne Konto schränkt ein: ob bei Mietzahlungen, bei Arbeits- oder Handyverträgen oder beim Bezahlen von Rechnungen. Ich gehe davon aus, dass wir uns mit allen anderen Bundestagsfraktionen darin einig sind, hier als Gesetz- geber handeln zu müssen. Jeder und jede sollte das Recht haben, ein Konto eröffnen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie fordern nun in Ihrem Antrag, dass Duldungsbescheini- gungen durch Rechtsverordnung des Innenministeriums als geeignete Dokumente für eine Identitätsüberprüfung bestimmt werden. Auch wenn wir alle in dieser Frage das politische Ziel ihres Antrags teilen und auch wenn das Innenministe- rium zu solchen Anpassungen grundsätzlich ermächtigt ist, halten wir als SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit unseren Unionskollegen den von Ihnen vorgeschla- genen Weg für falsch. Denn hierzu braucht es keine Än- derung auf dem Verordnungsweg, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Hierzu braucht es vielmehr ein umfas- sendes Gesetzgebungsvorhaben, in dem unter Beteili- gung aller verantwortlichen Ressorts ein vernünftiger Vorschlag ausgearbeitet wird. Eine umfassende Lösung für das eben beschriebene Problem kommt zeitnah: Das Recht auf ein „Konto für jedermann“ ist im September letzten Jahres mit der Ver- abschiedung der EU-Zahlungskontenrichtlinie auf den Weg gebracht worden. Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie wird das Recht für jeden Verbraucher auf Zugang zu einem Basis- konto mit grundlegenden Funktionen verankert. Sie er- wähnen es in Ihrem Antrag selbst: Die Richtlinie schafft in Artikel 16 erstmals auch das Recht für „Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtli- chen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht ab- geschoben werden können“, ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ zu eröffnen. Hier danke ich der Bundesregierung nochmals aus- drücklich dafür, dass sie sich in den europäischen Ver- handlungen engagiert für die Aufnahme von Asylsu- chenden und Geduldeten in die Richtlinie eingesetzt hat. Dem Einsatz der Bundesregierung ist es zu verdanken, dass das Recht auf ein „Konto für jedermann“ im wahrs- ten Sinne des Wortes ein Recht sein wird, dass für jeder- mann und jedefrau gelten wird. Denn mit der Umsetzung der Richtlinie wird in Deutschland das Recht auf ein Girokonto für alle verankert. Erst mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie können dann auch andere Kre- ditinstitute verpflichtet werden, Kontoeröffnungen für alle zu ermöglichen. Damit sich die Situation bis zur Umsetzung der Zah- lungskontenrichtlinie bereits jetzt für viele Flüchtlinge verbessert, haben Bundesfinanzministerium und die BaFin Ende 2014 zusammen mit dem Sparkassen- und Giroverband eine Übergangslösung erarbeitet. Für Flüchtlinge, die nach § 60 Aufenthaltsgesetz geduldet sind, akzeptieren Sparkassen auch eine Meldebescheini- gung zusammen mit den Kerndaten und einem Lichtbild für eine Kontoeröffnung. Das ist eine gute Übergangslö- sung, die dabei hilft, das Problem auch im Sinne der Ausländerbehörden der Kommunen und Kreise unbüro- kratisch zu lösen. Alle diese laufenden Aktivitäten lässt Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, völlig unberücksichtigt. Für uns als Sozialdemokraten hat das Thema eine hohe Bedeutung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns schon in der letzten Wahlperiode mit einem Antrag für einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto in Deutschland eingesetzt. Wir haben bei der abschließen- den Beratung des vorliegenden Antrags im Finanzaus- schuss in einer schriftlich abgegebenen Erklärung zwei Dinge gefordert: Erstens fordern wir als SPD-Fraktion eine zügige na- tionale Umsetzung der Richtlinie, damit wir die jetzige Situation, die für alle Beteiligten unbefriedigend ist, möglichst schnell ändern. Dass immer mehr Kommunen dazu übergehen, Bargeld statt Gutscheine an Flüchtlinge auszugeben, macht eine zügige Umsetzung nur noch dringlicher. Ich freue mich deshalb darüber, dass es für die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie einen Zeit- plan gibt, der vorsieht, dass der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause fertiggestellt wird. Dann kann die Umsetzung voraussichtlich bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossen werden. Zweitens muss im Umsetzungsverfahren ein Weg ge- funden werden, bei dem Duldungsbescheinigungen re- gelmäßig als Ausweisersatz anerkannt werden, damit eine Kontoeröffnung möglich ist. Die amtlichen Dokumente für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel müssen also so gestaltet sein, dass künftig zweifelsfrei eine Identitätsprüfung möglich ist, ohne mit Geldwä- schevorschriften in Konflikt zu geraten. Denn auch in der EU-Geldwäscherichtlinie, auf der die nationalen Vorschriften im Geldwäschegesetz beruhen, ist dies be- reits berücksichtigt. In den Erwägungsgründen der Richtlinie heißt es ausdrücklich, dass die Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie nicht als Vorwand für Kredit- institute dienen dürfen, wirtschaftlich weniger interes- sante Verbraucher abzulehnen. Deshalb müssen auch die Vorgaben zur Identifizierung im Geldwäschegesetz mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie geändert werden. Für mich als Berichterstatter der SPD-Bundestags- fraktion zum Thema Geldwäschebekämpfung ist eine zweifelsfreie Identifizierung von Personen, die ein Konto eröffnen möchten, dem Grunde nach natürlich eine gute und sinnvolle Maßnahme. Es kann und darf aber nicht sein, dass Menschen von Vorschriften negativ betroffen sind, für die diese gar nicht gedacht sind. Deshalb müssen wir eine Lösung finden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche muss weiterhin möglich sein. Gleich- zeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass nie- mand an der Eröffnung eines Kontos gehindert wird, sei 9034 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 (A) (C) (D)(B) es durch bestimmte Vorschriften oder durch die Banken selbst. Ich bin mir sicher, dass wir hier in enger Abstimmung zwischen Innen- und Finanzministerium sowie dem Ministerium für Recht und Verbraucherschutz zu einer guten Lösung kommen werden. So schaffen wir bald die Grundlage für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der niemanden mehr ausschließt. Der Referentenentwurf für das Zahlungskontenge- setz wird noch vor der Sommerpause fertiggestellt. Jetzt an einer einzelnen Schraube zu drehen, obwohl in ein paar Monaten sowieso das ganze Räderwerk umgebaut wird, halte ich nicht für hilfreich. Wir wollen eine Regelung, die niemanden mehr au- ßen vor lässt. Denn nicht nur Flüchtlinge haben Pro- bleme bei der Eröffnung von Bankkonten. Wir wollen außerdem eine Regelung, die gleichzeitig dem Rechts- anspruch des Einzelnen auf ein Girokonto und dem Inte- resse aller an einer wirksamen Geldwäschebekämpfung gerecht wird. Auf beides liefert der vorliegende Antrag keine Ant- wort. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir beraten heute ab- schließend einen Antrag der Fraktion der Grünen, Flüchtlingen den Zugang zu einem Girokonto zu erleich- tern. Viele Asylbewerber und Geduldete können derzeit kein Konto eröffnen, weil sie keine Pässe haben. Und wer seine Identität nicht eindeutig nachweisen kann, darf nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz kein Konto haben. Doch ohne Girokonto kriegt man keine Wohnung, keine Arbeit, kann keinen Telefonvertrag schließen. Flüchtlinge leiden also unter einem Gesetz, dass eigentlich schwere Kriminalität und Terrorismus bekämpfen soll. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein, und deshalb unterstützen wir den Antrag der Grü- nen. Die Sparkassen bemühen sich seit Jahren, auch Asyl- suchenden und Geduldeten ohne Pass die Eröffnung ei- nes Kontos zu ermöglichen. Seit 2011 ist das in einigen Fällen bei der Sparkasse Berlin möglich. Und im vergan- genen Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach können nun auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung ohne Pass oder Ersatzausweis ein Konto eröffnen. Das ist gerade für viele syrische Flüchtlinge eine Erleichterung, die wir be- grüßen. Allerdings profitieren viele der Geduldeten nicht von dieser großzügigen Auslegung der Regeln gegen Geld- wäsche. Denn viele von ihnen haben keine Duldungsbe- scheinigung mit Passfoto. Das ist der Fall, wenn sie sich nach Meinung der Behörden nicht ausreichend um einen Pass oder Passersatz bemühen. Damit fehlt ihnen der eindeutige Identitätsnachweis, und Sparkassen dürfen für sie weiterhin kein Konto eröffnen. Und das Bundesinnenministerium beharrt ausdrück- lich auf dieser ausgrenzenden Regelung. Hier wird das Geldwäschebekämpfungsgesetz missbraucht, um Tau- senden Geduldeten den Alltag zu erschweren. Diese Dis- kriminierung muss endlich beseitigt werden. Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Zahlungskonten. Zentral darin ist das Jedermannskonto. Mit Umsetzung der Richtlinie werden auch Geduldete ohne Pass in den Genuss eines Girokontos kommen. Das wird glücklicherweise auch von der Koalition nicht be- stritten. Laut der Aussagen in der Ausschussberatung sollen auch Geduldete ohne Pass in Zukunft eine Dul- dungsbescheinigung mit Lichtbild erhalten. Doch bis- lang liegt dazu nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass oder Ausweisersatz steigt. Diese Menschen dürfen nicht wei- ter vertröstet werden. In den nächsten Wochen werden wir über Änderungen im Aufenthaltsrecht beschließen. Das wäre eine gute Gelegenheit für die Koalition, die Hindernisse bei der Eröffnung von Girokonten für Ge- duldete endlich wegzuräumen. Zugleich kann ich es den Grünen aber nicht ersparen, noch einmal klar zu sagen: Die Situation geduldeter Menschen in Deutschland ohne anerkannten Identitäts- nachweis ist von viel drängenderen Problemen geprägt. Häufig unterliegen sie beispielsweise einem Beschäfti- gungsverbot – ein Konto zu haben oder nicht, ist für sie also eher ein Luxusproblem. Die Linke wird deshalb demnächst einen Antrag zur Debatte stellen, mit dem wir die Lebenssituation von Asylsuchenden und Geduldeten insgesamt verbessern wollen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein Armutszeugnis, dass CDU/CSU und SPD blinde Koalitionsräson über das Wohl der Menschen und über ihre eigene Überzeugung setzen. Sonst hätten sie unse- ren Antrag im Finanzausschuss angenommen – schließ- lich wurde er fraktionsübergreifend begrüßt. Bislang ist vielen Geduldeten die Eröffnung eines Bankkontos ver- wehrt, weil ihre Papiere nicht den amtlichen Anforde- rungen entsprechen. Ohne Bankkonto ist ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Die jüngst in Kraft getretenen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang werden ins Leere laufen, da Gehälter in der Regel auf Konten überwiesen werden. Wenn das so bleibt, ist das integrationspolitischer Non- sens. Es ist zynisch, wenn die Koalition nun auf die anste- hende Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in nationales Recht verweist, nach der die Eröffnung eines Bankkontos für Geduldete gewährleistet werden muss. Geduldete werden dadurch auf September 2016 vertrös- tet, denn erst dann läuft die Frist zur Richtlinienumset- zung ab. Diesem Unfug kann der Bundestag heute ein Ende setzen, indem er unseren Antrag im Plenum verab- schiedet und die entsprechenden Gesetzesänderungen in die anstehende Beratung des Gesetzentwurfs zur Neube- stimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendi- gung einspeist. Bislang verlangt § 4 Absatz 4 Nummer 1 Geldwä- schegesetz, GwG, ein amtliches Identitätspapier mit Lichtbild bei der Kontoeröffnung. Dieser Anforderung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 94. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 9035 (A) (C) (D)(B) können viele Geduldete nicht nachkommen, weil die Duldungspapiere oft nicht über Lichtbilder verfügen oder ansonsten nicht den amtlichen Anforderungen ent- sprechen. Ohne Bankkonto ist aber ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Aber vielen Geduldeten ist es nicht möglich, entspre- chende Identitätspapiere vorzulegen. Sie haben nur eine Bescheinigung über die Nichtabschiebung, die ihre Dul- dung nachweist. Das ist oftmals ihr einziges Identitäts- papier. Wir meinen, man sollte die Rechtsgrundlage da- für schaffen, dass dieses Papier die Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes hinsichtlich des Identitätsnachwei- ses bei Eröffnung eines Kontos erfüllt. Geduldete sind in aller Regel Flüchtlinge. Bei ihnen wurden im Rahmen des Identitätsnachweises meist Fin- gerabdrücke genommen. Die Identität steht also zwei- felsfrei fest. Nur kommen viele Flüchtlinge völlig unver- schuldet nicht an Ausweispapiere heran. Die Gründe dafür sind verschieden. Es gibt zum Beispiel ausländi- sche Botschaften, die generell keine neuen Ausweise ausstellen, wie die Botschaft des Irak. Bei anderen Staa- ten gibt es das Problem, dass man generell die Staatsan- gehörigkeit anzweifelt. Dieses Problem haben wir oft mit der Botschaft des Libanon. Wieder andere Staaten stellen an die Ausstellung neuer Pässe hohe Anforderun- gen, die von den meisten Flüchtlingen nicht erfüllt wer- den können. Das fängt bei den hohen Gebühren an und endet bei den Dokumenten, die man für einen neuen Pass vorlegen muss. Ein Bankkonto ist der Schlüssel zur Teilhabe am ge- sellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Gehälter werden in aller Regel auf Konten überwiesen. Privat- rechtliche Verträge haben oft zur Voraussetzung, dass man ein Girokonto angeben kann, egal ob es um einen Mobilfunkanbieter, ein Fitnessstudio, eine Vereinsmit- gliedschaft oder einen Einkauf im Internet geht. Auch das Anmieten einer Wohnung setzt oftmals ein Giro- konto voraus. Auch erspartes Geld kann man nur anle- gen, wenn man ein Konto hat. Aufgrund dieser Problematik wurde die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zah- lungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verabschiedet, die am 17. September 2014 in Kraft trat. Die Richtlinie soll den diskriminierungsfreien Zugang zur Kontoeröffnung sicherstellen. Das EU-Par- lament hat in seiner damaligen Stellungnahme hierzu klargestellt, dass es einen Mechanismus geben sollte, da- mit auch Verbraucher „ohne festen Wohnsitz, Asylbewer- ber und Verbraucher ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Abschiebung jedoch aus rechtlichen Gründen unmöglich ist“, Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegen- den Funktionen erhalten. Die Zahlungskontenrichtlinie muss nun bis Septem- ber 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das dauert aber für die in Rede stehende Gruppe der Gedul- deten zu lange. Es muss umgehend per Rechtsverord- nung klargestellt werden, dass auch Duldungen als Legi- timitätsnachweis für eine Kontoeröffnung gelten. Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben Erleichterungen für bestimmte Perso- nengruppen bei der Kontoeröffnung bis zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie zugestanden hat. Das greift nur leider für die Gruppe der Geduldeten nicht vollstän- dig und bleibt daher Stückwerk. Die Koalition hat sich auf eine neue Bleiberechtsrege- lung verständigt; den entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir im März. Es wäre klug, eine notwendige Än- derung des Geldwäschegesetzes im Rahmen des Gesetz- gebungsverfahrens zum GE Neubestimmung des Bleibe- rechts und der Aufenthaltsbeendigung vorzunehmen und dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 94. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 4 Regierungserklärung zum Europäischen Rat TOP 5 Rekommunalisierung der Energienetze TOP 6 Fachkräftekonzept der Bundesregierung ZP 2 Vorkommnisse in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale TOP 21 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 22 Abschließende Beratungen ohne Aussprache ZP 3 Aktuelle Stunde zur Kinderarmut in Deutschland TOP 7 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 8 Teilhabe von Kindern von Alleinerziehenden TOP 9 Bundeswehreinsatz EUTM Somalia TOP 10 Lobbyistenregister TOP 11 Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ZP 4 Tötung männlicher Küken TOP 13 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes TOP 14 Privatisierung von Ackerland und Wäldern TOP 15 Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz TOP 16 Kontoeröffnungen für Flüchtlinge Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.
    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen; ich

    begrüße Sie herzlich.
    Vor Eintritt in unsere Tagesordnung teile ich Ihnen

    mit, dass es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, die
    Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufge-
    führten Punkte zu erweitern:
    ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion

    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
    Pläne der Bundesregierung für einen nationa-
    len Alleingang bei der Vorratsdatenspeiche-
    rung

    (siehe 93. Sitzung)


    ZP 2 Vereinbarte Debatte
    zu den Vorkommnissen in Frankfurt anläss-
    lich der Einweihung der EZB-Zentrale

    ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
    DIE LINKE:
    Reiches Land – Arme Kinder

    ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten
    Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole
    Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Männliche Eintagsküken leben lassen
    Drucksache 18/4328
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f)

    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Dabei soll wie üblich von der Frist für den Beginn der
    Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden.

    Tagesordnungspunkt 12 – hier geht es um die Bera-
    tung des Antrags zur flächendeckenden Milchviehhal-
    tung – wird abgesetzt. Stattdessen soll der Antrag auf
    Drucksache 18/4328 mit dem Titel „Männliche Eintags-
    küken leben lassen“ mit einer Beratungszeit von 25 Mi-
    nuten aufgerufen werden.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    – Es kommt nicht häufig vor, dass schlichte Änderungen
    der Tagesordnung zu spontanen Begeisterungsstürmen
    bei einzelnen Fraktionen führen; aber das haben die
    Schriftführer natürlich festgehalten.

    Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche
    Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste
    aufmerksam:

    Der am 27. Februar 2015 (89. Sitzung) überwiesene
    nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Aus-
    schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
    wicklung (19. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen
    werden:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
    zung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäi-
    schen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
    2013 über den Jahresabschluss, den konsoli-
    dierten Abschluss und damit verbundene Be-
    richte von Unternehmen bestimmter Rechts-
    formen und zur Änderung der Richtlinie
    2006/43/EG des Europäischen Parlaments
    und des Rates und zur Aufhebung der Richt-
    linien 78/660/EWG und 83/349/EWG des

    (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)


    Drucksache 18/4050
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)

    Finanzausschuss
    Ausschuss für Wirtschaft und Energie
    Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
    Entwicklung

    Ich frage Sie: Sind Sie mit diesen Vereinbarungen
    einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Also
    können wir so verfahren.

    Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf:

    Abgabe einer Regierungserklärung durch die
    Bundeskanzlerin

    zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015
    in Brüssel





    Präsident Dr. Norbert Lammert


    (A) (C)



    (D)(B)


    Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion
    Bündnis 90/Die Grünen vor.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklä-
    rung 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre ich kei-
    nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat
    die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)




Rede von Dr. Angela Merkel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat im
Frühjahr ist traditionell der wirtschaftlichen Lage in Eu-
ropa gewidmet. Dazu können wir zunächst feststellen,
dass es aller Voraussicht nach in diesem Jahr erstmals
seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder in
allen europäischen Mitgliedstaaten Wachstum geben
wird. Das ist eine gute Nachricht.

Sogar die Arbeitslosigkeit, die vor allem unter jungen
Menschen nach wie vor ohne Zweifel viel zu hoch ist,
geht insgesamt zwar langsam, aber Schritt für Schritt zu-
rück. Dies gilt übrigens gerade für zwei Länder, die be-
sonders von der europäischen Staatsschuldenkrise be-
troffen waren, die ihre Hilfsprogramme inzwischen aber
erfolgreich abgeschlossen haben: Spanien und Irland. In
diesen beiden Ländern sank die Arbeitslosenquote im
letzten Jahr jeweils um über zwei Prozentpunkte. Die Er-
folge Irlands und Spaniens sind nur zwei Beispiele dafür,
was entschlossenes Handeln einzelner Länder und soli-
darische europäische Unterstützung gemeinsam bewir-
ken können.

Insgesamt wird also deutlich, dass wir bei der Über-
windung der europäischen Staatsschuldenkrise unter
schwierigen Bedingungen schon einiges erreicht haben;
dauerhaft und nachhaltig überwunden haben wir diese
aber noch nicht. Dafür müssen wir uns weiter anstren-
gen. Drei Elemente sind und bleiben dabei wichtig.

Erstens. Die wachstumsfreundliche Konsolidierung
muss fortgesetzt werden; denn nachhaltiges Wachstum
und solide Haushalte bedingen einander. Es ist entschei-
dend, den gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt
glaubwürdig anzuwenden. Nur dann kann der Pakt seine
Funktion erfüllen und das Vertrauen in einen dauerhaft
stabilen Euro-Raum wiederherstellen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Zweitens: Strukturreformen. Sie sind eine Dauerauf-
gabe, wenn wir Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und
Beschäftigung nachhaltig stärken wollen. Dabei muss
unser Maßstab nicht Europa sein, sondern die Welt; denn
nur dann wird es uns gelingen, unser europäisches Wirt-
schafts- und Sozialmodell im globalen Wettbewerb dau-
erhaft zum Erfolg zu führen.

Drittens: Investitionen, die Wachstum und Beschäfti-
gung unterstützen. Dabei bleibt entscheidend, dass die
Rahmenbedingungen für private Investitionen stimmen.

Auch dafür sind solide Finanz- und Strukturreformen
notwendig. Der Europäische Fonds für Strategische In-
vestitionen, den der Europäische Rat im Dezember letz-
ten Jahres beschlossen hat, kann und, ich hoffe, wird
auch einen wichtigen Beitrag leisten, private Investitio-
nen zu mobilisieren.

Die Arbeiten an diesem Fonds kommen gut voran.
Die Finanzminister haben sich letzte Woche auf einen
Verordnungsentwurf für den Fonds geeinigt, der nun in
die Beratungen mit dem Europäischen Parlament geht.
Ich wünsche mir, dass die Verhandlungen zügig abge-
schlossen werden, damit der Fonds wie geplant Mitte
des Jahres seine Arbeit aufnehmen kann.

Durch seine Verankerung in der Europäischen Inves-
titionsbank soll sichergestellt werden, dass solche Pro-
jekte ausgewählt werden, die wirtschaftlich sinnvoll sind
und die unsere Wachstumskraft und Wettbewerbsfähig-
keit auch nachhaltig stärken. Deutschland wird im G-7-
Vorsitz in enger Abstimmung mit den europäischen Part-
nern und Institutionen auch gegenüber außereuropäi-
schen Partnern deutlich machen, wie wichtig nachhaltige
Haushaltspolitik, umfassende Strukturreformen und ge-
zielte Investitionen sind, um das globale Wachstum zu
stärken.

Gleichzeitig werden wir uns mit allem Nachdruck da-
für einsetzen, wichtige europäische Vorhaben entschlos-
sen voranzutreiben. Dazu gehört auch das Abkommen
zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartner-
schaft zwischen der Europäischen Union und den Verei-
nigten Staaten von Amerika.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Dieses Freihandelsabkommen bietet große Chancen, und
es ist notwendig für das Wachstum in Europa und die
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Un-
ternehmen. Ohne Zölle und unnötige Bürokratie wird es
für unsere Unternehmen erheblich leichter, das enorme
Potenzial des amerikanischen Marktes zu erschließen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Meine Damen und Herren, Deutschlands Wirtschafts-
beziehungen zu den Vereinigten Staaten sind wichtig
und auch von wachsender Bedeutung für unseren Wohl-
stand. Allein im vergangenen Jahr sind die deutschen
Exporte in die USA um gut 7 Prozent auf 96 Milliarden
Euro gestiegen. Ich unterstütze deshalb sehr, dass der
heute beginnende Europäische Rat mit einer Diskussion
zum Transatlantischen Freihandelsabkommen noch ein-
mal unterstreicht, welch große Bedeutung er diesem Ab-
kommen beimisst. Wir hatten bereits im Dezember das
Ziel vorgegeben, die Verhandlungen für das Abkommen
noch in diesem Jahr abzuschließen, und wir sollten alles
daransetzen, dieses Ziel auch zu erreichen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ein weiteres wichtiges europäisches Vorhaben ist die
Schaffung einer Energieunion. Sie soll zukünftig den
Rahmen für unsere europäische Energiepolitik bieten





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


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und auch die Umsetzung unserer europäischen Klima-
und Energieziele für 2030 befördern. Im Zentrum des
Konzepts einer Energieunion steht eine sichere, bezahl-
bare, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Ener-
gieversorgung. Aus unserer Sicht muss der Schwerpunkt
dabei primär auf der Stärkung des Energiebinnenmarktes
und der Umsetzung der Klima- und Energieziele für
2030 liegen.

Durch die Ukraine ist das Thema Energieversor-
gungssicherheit wieder stärker ins Bewusstsein gerückt.
Auch dies wird ein zentraler Aspekt der Energieunion
sein. Wir werden auch in den kommenden Jahren unsere
Anstrengungen verstärken müssen, die Energieversor-
gung in allen Mitgliedstaaten langfristig zu sichern.
Schlüsselelemente sind dabei für uns der weitere Ausbau
der erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz, die
Diversifizierung der Energiequellen und ein funktionie-
render Energiebinnenmarkt.

Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass bei der Um-
setzung der Energieunion marktwirtschaftliche und wett-
bewerbliche Ansätze im Vordergrund stehen. Deshalb
muss etwa ein gebündelter Gaseinkauf für Mitgliedstaa-
ten freiwillig und auf Ausnahmen begrenzt bleiben.

Wichtig ist weiter, dass ein glaubwürdiger und ver-
lässlicher Rahmen geschaffen wird, um die Klima- und
Energieziele 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Dafür
brauchen wir einen konkreten Vorschlag der Europäi-
schen Kommission für eine verlässliche Governance-
Struktur, das heißt: klare Regeln für die Umsetzung der
Ziele und auch entsprechende Konsequenzen, wenn das
nicht erfolgt. Das ist deshalb so wichtig, weil wir Ende
des Jahres bei der Klimakonferenz in Paris endlich ein
neues und ambitioniertes weltweites Klimaabkommen
verabschieden wollen, das alle Staaten zu Klimaschutz-
aktivitäten verpflichtet und das spätestens 2020 in Kraft
tritt.

Wir brauchen zum Wohle kommender Generationen
einen klaren und für alle verbindlichen Rahmen, der uns
auf einen Entwicklungspfad führt, mit dem wir das öko-
logisch so wichtige 2-Grad-Ziel auch einhalten können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Die Bundesregierung wird die französische Regierung
und ich werde den französischen Präsidenten François
Hollande nach Kräften darin unterstützen, die Klima-
konferenz in Paris erfolgreich abzuschließen, unter an-
derem durch einen starken Impuls auch der G-7-Staaten
und durch den diesjährigen Petersberger Klimadialog.

Mit dem geplanten Minderungsbeitrag der Europäi-
schen Union und ihrer Mitgliedstaaten für das neue Kli-
maabkommen sendet die EU ein kraftvolles Signal an
die Staatengemeinschaft. Wir wollen bis 2030 eine
Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent ge-
genüber 1990 erreichen. Der Europäische Rat wird die-
sen Beschluss noch einmal bekräftigen. Damit wollen
wir auch einen Anreiz für andere große Volkswirtschaf-
ten schaffen, ihre möglichst ambitionierten Klimaschutz-
beiträge für Paris rechtzeitig und vor allen Dingen auch
in transparenter Art und Weise vorzulegen.

Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche, soziale
und ökologische Stärke Europas dient ohne Zweifel dem
Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Europäischen
Union, und das erwarten die Menschen auch zu Recht.
Sie ist aber auch notwendige Grundlage, um die großen
geopolitischen Herausforderungen bewältigen zu kön-
nen, denen sich Europa 70 Jahre nach Ende des Zweiten
Weltkrieges und 25 Jahre nach Ende des Kalten Krieges
ausgesetzt sieht – vorneweg durch die Lage in der
Ukraine.

Als vor 25 Jahren der Kalte Krieg zu Ende ging, er-
möglichte dies den Staaten Mittel- und Osteuropas, end-
lich selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Das Denken in
Blöcken und Einflusssphären schien ein für alle Mal
überwunden. Aber wenn sich der Europäische Rat heute
Abend mit der Lage in der Ukraine befasst, dann tut er
das fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem verfas-
sungswidrigen Referendum auf der Krim. Wir wussten
damals wie heute: Die Gründe, die für dieses Referen-
dum genannt wurden, waren Vorwände. Dieses Referen-
dum hatte einen einzigen Zweck: Es war das Werkzeug,
einem russischen Plan folgend, die Krim der Ukraine zu
entreißen. Russland sollte die Krim dann als Teil bekom-
men, und so ist es auch geschehen.

Die Annexion der Krim war und bleibt ein Akt gegen
das internationale Recht, gegen die Verträge, in denen
sich Russland verpflichtet hatte, die Souveränität und In-
tegrität der Ukraine zu achten. Mit dieser Annexion hat
Russland das Fundament unserer europäischen Friedens-
ordnung infrage gestellt. Ich bin froh, dass Europa da-
rauf von Anfang an und bis heute eine klare Antwort ge-
geben hat.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Russlands Griff nach der Krim genauso wie seine
Handlungen in der Ostukraine fordern uns Europäer he-
raus. Ja, die Interessen innerhalb der Europäischen
Union sind unterschiedlich, auch unsere Abhängigkeit
von Energieimporten oder Handelsverbindungen ist un-
terschiedlich. Aber ich sage: Die Europäische Union hat
diese Herausforderung bis heute bestanden. Wir haben
uns nicht spalten lassen. Wir haben in der Diskussion,
wie es unsere Art ist, zu gemeinsamen Entscheidungen
gefunden und diese auch nach außen vertreten – mit ei-
ner europäischen Stimme und gemeinsam mit unseren
transatlantischen Partnern. Ich möchte – und das gilt für
die ganze Bundesregierung –, dass das so bleibt. Darauf
werden wir hinarbeiten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Präsident Hollande und ich haben in Abstimmung mit
anderen europäischen Partnern im Februar eine Initiative
ergriffen, um das Blutvergießen und das tägliche Leid
der Menschen in der Ostukraine zu beenden. Die
Ukraine, Russland und die Separatisten haben sich in
Minsk auf ein Maßnahmenpaket verpflichtet, das erst ei-
nen Waffenstillstand und den Abzug schwerer Waffen
und dann weitere Schritte zu einer politischen Lösung
vorsieht. Uns musste immer klar sein, dass dieser Pro-
zess nicht ohne Verzögerungen und Rückschläge ablau-





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


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(D)(B)


fen würde, dass er nur ein Hoffnungsschimmer sein
konnte – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Doch
auch wenn der Waffenstillstand noch zerbrechlich und
der Waffenabzug noch nicht ausreichend überwacht ist,
so sind doch Anfänge gemacht. Auf diesem Weg müssen
alle Beteiligten weitergehen, bis hin zu dem letzten
Schritt, den das Maßnahmenpaket von Minsk vorsieht:
wenn nämlich die Ukraine wieder die Kontrolle über
ihre eigene Grenze zu Russland übernimmt.

Wir Europäer haben im vergangenen Jahr in mehreren
Entscheidungsrunden Sanktionen verhängt. Diese Sank-
tionen, die im Juli bzw. September auslaufen werden,
wollen und können wir nicht aufheben, wenn nur erste
Forderungen der Minsker Vereinbarungen erfüllt sind;
das wäre falsch. Deshalb werde ich mich heute Abend
dafür einsetzen, dass sich die Dauer der Sanktionen am
Paket von Minsk und seiner Erfüllung orientiert.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich bin überzeugt: Damit handeln wir im Sinne der euro-
päischen Werte, die uns einen, und im Interesse der
Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben. Au-
ßerdem machen wir deutlich, dass wir auf der Umset-
zung des gesamten Paketes von Minsk bestehen.

Meine Damen und Herren, nicht nur die sicherheits-
politischen, sondern auch die wirtschaftlichen Heraus-
forderungen für die Ukraine bleiben groß. Deutschland
hat deshalb unter anderem bilateral einen zusätzlichen
Kreditrahmen in Höhe von 500 Millionen Euro zugesagt.
Im Rahmen unseres G-7-Vorsitzes haben wir das Engage-
ment der internationalen Gemeinschaft zur finanziellen
Unterstützung der Ukraine koordiniert. Die Entscheidung
des Internationalen Währungsfonds, Kredithilfen in Höhe
von 17,5 Milliarden US-Dollar zu gewähren, und der
Vorschlag der Europäischen Kommission für weitere
Kredite in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sind dabei
wichtige Beiträge, um die Lage in der Ukraine zu stabili-
sieren. Die Europäische Union hat mit Unterstützung der
Mitgliedstaaten und insbesondere Deutschlands darüber
hinaus ihre humanitären Hilfsleistungen in den beson-
ders betroffenen Gebieten im Osten der Ukraine deutlich
verstärkt.

Meine Damen und Herren, die Ukraine-Krise berührt
natürlich auch das Verhältnis zu unseren anderen östli-
chen Nachbarn. Im Mai findet der nächste Gipfel zur
Östlichen Partnerschaft in Riga statt. Die Ukraine, Geor-
gien und Moldau haben Assoziierungsabkommen mit
der Europäischen Union geschlossen. Ziel dieser Ab-
kommen ist die europäische Unterstützung beim Aufbau
eines funktionierenden Rechtsstaates, einer erfolgrei-
chen Marktwirtschaft, um den Menschen in diesen Län-
dern eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Ziel ist nicht
der Beitritt zur Europäischen Union oder zur NATO.

Die Östliche Partnerschaft – das gilt unverändert –
richtet sich gegen niemanden, auch nicht gegen Russ-
land. Ich bedaure sehr, dass Präsident Putin dennoch
Entscheidungen einzelner Länder für ein EU-Assoziie-
rungsabkommen zu einer Frage von Entweder-oder, für

oder gegen Russland gemacht hat. Das Gegenteil bleibt
richtig: Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern es
geht um ein Sowohl-als-auch, von dem alle nur profitie-
ren können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb wird die Europäische Union in genau diesem
Geist ihr Angebot der Östlichen Partnerschaft beim
heute beginnenden Europäischen Rat in Brüssel und
beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga im Mai
bekräftigen.

Meine Damen und Herren, ein weiteres außenpoliti-
sches Thema des Europäischen Rates wird die Lage in
Libyen sein. Nur ein paar hundert Kilometer vor den To-
ren Europas taumelt Libyen am Rande eines Bürger-
kriegs. Terrorgruppen und organisierte Kriminalität ma-
chen sich das Chaos zunutze und nisten sich dort ein.
Mit welchen Konsequenzen das verbunden ist, führt uns
die Terrororganisation IS immer wieder mit der barbari-
schen Ermordung unschuldiger Menschen vor Augen.

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, der Opfer zu
gedenken, die gestern in Tunesien im Rahmen eines ter-
roristischen Anschlags ums Leben kamen. Den Angehö-
rigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Wir werden
alles tun, was in unserer Kraft steht, um Tunesien zu hel-
fen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Lage in Libyen hat massive Auswirkungen nicht
nur auf Nordafrika und die Sahelzone, sondern eben
auch auf uns in Europa. Bereits jetzt gehört Libyen zu
den wichtigsten Transitländern für Flüchtlinge aus
Afrika und Nahost. Die Vereinten Nationen bemühen
sich um eine politische Lösung. Diese Bemühungen
richten sich auf das Ziel, in Libyen eine Regierung der
nationalen Einheit bilden zu können; denn nur auf die-
sem Weg werden dauerhafter Frieden, Stabilität und
Wohlstand möglich sein. Wir unterstützen diese Bemü-
hungen gemeinsam mit der EU und anderen Partnern mit
aller Kraft.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, eigentlich
sah die offizielle Tagesordnung des Europäischen Rates
keine Beratung zur Lage in Griechenland vor. Nun aber
werden wir heute Abend in einer kleinen Gruppe mit
Ministerpräsident Tsipras doch darüber sprechen; denn
natürlich drehen sich zurzeit wieder viele unserer Ge-
danken um dieses Land. Griechenland gelten wieder ver-
stärkt die Bemühungen der Finanzminister wie der euro-
päischen Institutionen.

Griechenland, das Land, in dem vor fünf Jahren die
europäische Staatsschuldenkrise ihren Ausgang nahm,
hat diese Krise noch lange nicht hinter sich. Es bleibt ein
sehr schwerer Weg zu gehen. Dabei ist heute so klar wie
2010, als die europäischen Partner in einem erheblichen
politischen wie finanziellen Kraftakt das erste europäi-
sche Hilfsprogramm für Griechenland auflegten: Nur





Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


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mit einem solchen Kraftakt wird es gehen, nur in diesem
Zusammenspiel von Solidarität und griechischer Eigen-
anstrengung, nur indem die einen helfen und die anderen
die Hilfe als Verpflichtung verstehen, als Verpflichtung,
den Haushalt in Ordnung zu bringen, zu reformieren und
daraufhin zu arbeiten, eines Tages keine Hilfe mehr zu
brauchen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Nur so wird es gehen, indem man Vereinbarungen trifft
und sich alle an Vereinbarungen halten.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich habe den griechischen Ministerpräsidenten Alexis
Tsipras für Montag nach Berlin eingeladen. Ich freue
mich auf seinen Besuch. Wir werden Zeit haben, aus-
führlich miteinander zu reden, vielleicht auch zu disku-
tieren.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Es ist natürlich völlig klar, dass niemand eine Lösung für
Griechenlands Probleme schon heute Abend in Brüssel
oder am Montagabend erwarten kann. Eine Lösung der
Probleme kann es auch nur auf der Basis dessen geben,
was in der Euro-Gruppe miteinander vereinbart worden
ist. Kein Treffen im kleinen Kreis kann oder wird die Ei-
nigung auf Vorschlag der Institutionen – Internationaler
Währungsfonds, Europäische Zentralbank und Europäi-
sche Kommission – in der Euro-Gruppe ersetzen. Doch
ich führe alle meine Gespräche heute, Montag und viele
andere mehr in dem Verständnis, dass aus Meinungsver-
schiedenheiten Gemeinsamkeit wird, so wie es auf dem
Weg zur europäischen Einigung immer wieder gelungen
ist. Deutschland ist dazu bereit; denn ich bin mir sehr
wohl bewusst: Die Welt schaut auf uns, wie wir in der
Euro-Zone mit Problemen und Krisen in einzelnen Mit-
gliedstaaten umgehen. Die Welt misst uns daran, und sie
wird Europa umso mehr respektieren, wenn wir zeigen,
dass wir gemeinsam handeln und gemeinsam die Pro-
bleme lösen können.

Ich habe immer wieder gesagt: Scheitert der Euro,
scheitert Europa. Das fanden und finden manche zu dra-
matisch. Aber ich bleibe dabei; denn der Euro ist weit
mehr als eine Währung. Er ist neben den europäischen
Institutionen, die wir geschaffen haben, der stärkste Aus-
druck unseres Willens, die Völker Europas wirklich im
Guten und Friedlichen zu vereinen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Er ist der Ausdruck des völkerverbindenden Miteinan-
ders, mit dem wir unwiderruflich die Lehre aus Jahrhun-
derten der Kriege und der Feindschaften gezogen haben.
Wenn ich bedenke, was wir auf diesem Weg der europäi-
schen Einigung geschafft haben, dann sehe ich keinen
Grund, vor den heutigen Aufgaben zu verzagen – im Ge-
genteil.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Vielleicht ist es wieder an der Zeit, dass wir es uns
selber laut sagen: Die Europäische Union ist die Ge-
meinschaft des Friedens, sie ist die Gemeinschaft der
Stabilität, sie ist die Gemeinschaft der Freiheit. Viele
europäische Mitgliedstaaten haben in den vergangenen
Jahrzehnten Diktaturen überwunden und sich die Demo-
kratie erkämpft: Spanien, Portugal, auch Griechenland
und natürlich die Staaten dessen, was man einmal den
Ostblock nannte, ein Teil Deutschlands auch. Die Blöcke
gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es eine erweiterte
Europäische Union. Auch das haben wir geschafft, und
darauf können wir Europäer stolz sein.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])


Vielleicht ist es auch an der Zeit, dass wir uns wieder
daran erinnern, wie wir diese wunderbare Wandlung
vom Kontinent des Krieges zum geeinten Europa ge-
schafft haben: mit Kreativität und Vertragstreue, mit fes-
ten Prinzipien ebenso wie mit Verständnis füreinander
und Kompromissbereitschaft.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch mit Vertragsänderungen!)


Und darauf kommt es jetzt wieder an. Dafür bitte ich
weiterhin um Ihre Unterstützung, zum Wohle der Euro-
päerinnen und Europäer, die zu ihrem Glück vereint
sind.

Vielen Dank.


(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der

    Kollegin Sahra Wagenknecht für die Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)