Plenarprotokoll 18/90
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
90. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Jahresab-
rüstungsbericht 2014; weitere Fragen . . . . . 8535 A
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8535 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8536 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8536 B
Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 8536 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8536 D
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 A
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 A
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8537 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 D
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 A
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8538 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 C
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 D
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 A
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8539 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 D
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8540 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8540 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8540 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 B
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8541 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 D
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 A
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 B
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8542 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 D
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8543 A
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8543 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 8543 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8543 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 A
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 B
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 C
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 D
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A
Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/4139 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A
Mündliche Fragen 1 und 2
Martina Renner (DIE LINKE)
Übergabe aller Akten an den Generalbun-
desanwalt und Offenlegung der Identitäten
sämtlicher V-Personen im Zusammenhang
mit dem wiederaufgenommenen Ermitt-
lungsverfahren zum Oktoberfestattentat
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 C
Zusatzfragen
Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8545 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 B
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 C
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8547 A
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8547 B
Mündliche Frage 3
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Umgehung des gültigen Tarifvertrages zwi-
schen Deutscher Post AG und Verdi im Zu-
sammenhang mit der Gründung der Toch-
tergesellschaft Delivery
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8547 D
Zusatzfrage
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8547 D
Mündliche Frage 4
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Umgehung bestehender Mitbestimmungs-
rechte durch die Deutsche Post AG im Zu-
sammenhang mit der Gründung der Toch-
tergesellschaft Delivery
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8548 A
Zusatzfragen
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8548 B
Mündliche Frage 8
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verkehrspolitische Modellversuche an der
Bundesautobahn 9
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8548 D
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8549 B
Mündliche Frage 20
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 A
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 B
Mündliche Frage 21
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einrichtung eines Leseraums zur Einsicht
in vertrauliche TTIP-Dokumente in der
Berliner US-Botschaft
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 D
Zusatzfragen
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8551 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8551 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 III
Mündliche Frage 23
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Kauf von Rüstungsgütern mit Geld aus den
Rettungspaketen für Griechenland
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8552 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8552 B
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8552 D
Mündliche Frage 24
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Ausbildung ukrainischer Einheiten durch
die US-Armee ab März 2015
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8553 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8553 C
Mündliche Frage 32
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausspähung der Chips in SIM-Karten,
Reisepässen und Personalausweisen durch
die Geheimdienste NSA und GCHQ in den
Jahren 2010 und 2011
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8554 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8554 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8555 B
Mündliche Frage 33
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklung und derzeitiger Stand der Ge-
winnung, Verarbeitung und Auswertung
von Massendaten aus dem Internet durch
das Bundesamt für Verfassungsschutz
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8555 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8556 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD: Auswirkung
der Ermordung des russischen Politikers
Boris Nemzow auf die Politik Russlands . . 8556 C
Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8556 C
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8557 B
Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8558 C
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8559 B
Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 8560 A
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8561 B
Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8562 B
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8563 C
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 8564 C
Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8565 C
Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8566 C
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8567 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8568 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8569 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) zur
namentlichen Abstimmung über den Antrag
des Bundesministeriums der Finanzen: Fi-
nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlän-
gerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines
zustimmenden Beschlusses des Deutschen
Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3
Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsme-
chanismusgesetzes auf Verlängerung der be-
stehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der
Hellenischen Republik (89. Sitzung, Zusatzta-
gesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8569 C
Anlage 3
Mündliche Frage 5
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Austausch mit EU-Nachbarstaaten über
eine rechtssichere Formulierung der neuen
Gentechnikanbauverbote
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 B
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Beratung des Landes Sachsen-An-
halt bei dessen Klage gegen erweiterte Haf-
tungsregelungen im Gentechnikgesetz durch
Professor Dr. Hans-Georg Dederer
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 C
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr
im Luftverkehr aus einem Bericht zu Stö-
rungen der zivilen Flugsicherung
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 D
Anlage 6
Mündliche Frage 9
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Freigabe von Busspuren für Elektroautos
gemäß Elektromobilitätsgesetz in bestimm-
ten Kommunen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 A
Anlage 7
Mündliche Frage 10
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung der steuerlichen Sonderab-
schreibung für Elektroautos
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 A
Anlage 8
Mündliche Frage 11
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fälle unbeabsichtigten Wegrollens eines
Zuges am Kölner Hauptbahnhof zwischen
1996 und 2005
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 B
Anlage 9
Mündliche Frage 12
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erweiterung der Signaltechnik für den Fil-
dertunnel nach einem Schlichterspruch
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 C
Anlage 10
Mündliche Fragen 15 und 16
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Entwicklung des Schienenverkehrslärms
im oberen Elbtal in den letzten zwei Jahren
und Maßnahmen zur Lärmsenkung
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 D
Anlage 11
Mündliche Frage 17
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützungsmöglichkeiten zur Siche-
rung der ukrainischen Atomanlagen
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8572 C
Anlage 12
Mündliche Frage 18
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhältnis der Arbeiten beim Projekt
Schacht Konrad zwischen dem Bundesamt
für Strahlenschutz und der Deutschen Gesell-
schaft zum Bau und Betrieb von Endlagern
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8572 D
Anlage 13
Mündliche Frage 19
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Prüfung gesetzlicher Bestimmungen zur Be-
rücksichtigung der Interessen des Sports in
immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 V
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8573 A
Anlage 14
Mündliche Frage 22
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gesamtsumme der „Winterreserve“ in den
kommenden drei Jahren und davon profi-
tierende Unternehmen
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8573 B
Anlage 15
Mündliche Frage 25
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zunehmende Flüchtlingsströme von Pakis-
tan nach Afghanistan
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 A
Anlage 16
Mündliche Frage 26
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anzahl der als Berater in den Norden
Afghanistans entsendeten deutschen und
internationalen Polizeibeamten
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 C
Anlage 17
Mündliche Frage 27
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Verhaftung des ukrainischen Journalisten
Ruslan Kotsaba in der Westukraine am
8. Februar 2015 durch den ukrainischen
Geheimdienst
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 C
Anlage 18
Mündliche Frage 28
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Aussagen des Staatssekretärs Dr. Ole
Schröder in der Fragestunde vom
25. Februar 2015 zum Dogan-Urteil und
zur Familienzusammenführungsrichtlinie
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 D
Anlage 19
Mündliche Frage 29
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilnahme von in Deutschland lebenden
Karikaturisten am holocaustrelativieren-
den Karikaturenwettbewerb des Iran
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8575 B
Anlage 20
Mündliche Frage 30
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Nichtaufnahme unbegleiteter minderjähri-
ger Flüchtlinge in Fußballvereine der vier
höchsten Ligen laut FIFA-Regeln
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8575 C
Anlage 21
Mündliche Frage 31
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Kenntnisnahme des Einleitungsschrei-
bens der Europäischen Kommission zum
Vertragsverletzungsverfahren wegen un-
zulässiger Binnengrenzkontrollen vom
16. Oktober 2014 durch die Bundestagsab-
geordneten
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8576 B
Anlage 22
Mündliche Frage 34
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Vorlage der Berichte bzw. Bewertungen
zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8576 C
Anlage 23
Mündliche Frage 35
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Austausch zwischen dem Bundeskriminal-
amt und der Polizei des Landes Nordrhein-
Westfalen über Verfahren oder Produkte
zum polizeilichen Jamming unerwünschter
Drohnen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8577 A
Anlage 24
Mündliche Frage 36
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Anforderung sogenannter Advance Pas-
senger Information von Fluggesellschaften
durch die Bundespolizei
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8577 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8535
(A) (C)
(D)(B)
90. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
Beginn: 13.01 Uhr
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8569
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Binder, Karin DIE LINKE 04.03.2015
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 04.03.2015
Dr. Brandl, Reinhard CDU/CSU 04.03.2015
Dinges-Dierig,
Alexandra
CDU/CSU 04.03.2015
Drobinski-Weiß, Elvira SPD 04.03.2015
Funk, Alexander CDU/CSU 04.03.2015
Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.03.2015
Gottschalck, Ulrike SPD 04.03.2015
Groneberg, Gabriele SPD 04.03.2015
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Hartmann
(Wackernheim),
Michael
SPD 04.03.2015
Hiller-Ohm, Gabriele SPD 04.03.2015
Klare, Arno SPD 04.03.2015
Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 04.03.2015
Kühn (Dresden),
Stephan
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 04.03.2015
Dr. Malecha-Nissen,
Birgit
SPD 04.03.2015
Mißfelder, Philipp CDU/CSU 04.03.2015
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.03.2015
Schimke, Jana CDU/CSU 04.03.2015
Dr. Schröder
(Wiesbaden), Kristina
CDU/CSU 04.03.2015
Spinrath, Norbert SPD 04.03.2015
Steinbach, Erika CDU/CSU 04.03.2015
Tank, Azize DIE LINKE 04.03.2015
Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 04.03.2015
Zimmermann, Pia DIE LINKE 04.03.2015
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Claudia Lücking-Michel
(CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
über den Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen-
lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein-
holung eines zustimmenden Beschlusses des
Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m.
§ 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungs-
mechanismusgesetzes auf Verlängerung der be-
stehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der
Hellenischen Republik (89. Sitzung, Zusatzta-
gesordnungspunkt 4)
Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Re-
publik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich
setze dabei voraus, dass
– es hierbei ausschließlich um eine Verlängerung der
Bereitstellungsfrist im Rahmen der ansonsten unver-
ändert weiterbestehenden Hilfsvereinbarung zwi-
schen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität,
EFSF, und Griechenland geht, damit das jetzt lau-
fende Anpassungsprogramm eine Chance hat, erfolg-
reich abgeschlossen zu werden,
– in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte
Brückenfinanzierung ausgeschlossen ist und deshalb
noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im
bestehenden Memorandum of Understanding und im
Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen
zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei-
chend erfüllt sind,
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
8570 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
(A) (C)
(D)(B)
– die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste
enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande-
rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von den
als Troika bekannt gewordenen Institutionen auf die
Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft
werden, um eine ausreichende Erfüllung der Pro-
grammbedingungen und einen erfolgreichen Ab-
schluss der laufenden Programmüberprüfung zu er-
möglichen,
– der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü-
fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit
mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul-
dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand
abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen
Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung
mit den als Troika bekannt gewordenen Institutionen
umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind
einzuhalten –,
– die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver-
pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ-
lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von
2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver-
trages von 2012, vertragsgemäß nachkommt,
– Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba-
rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge-
rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands
wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be-
stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla-
mente gewahrt sind.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 5):
Hat sich die Bundesregierung mit Österreich (vergleiche
www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30381.
html) und gegebenenfalls anderen europäischen Nachbarstaa-
ten, die eine einheitliche, flächendeckende Umsetzung der
neuen Gentechnikanbauverbote anstreben, bereits konkret
über die rechtssichere Formulierung solcher Anbauverbote
ausgetauscht, und, wenn ja, welche Erkenntnisse haben sich
daraus ergeben?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft steht auf Fachebene in informellen Kontakt mit
Vertretern der österreichischen Regierung über die Um-
setzung der sogenannten Opt-out-Änderungsrichtlinie in
nationales Recht. Die informellen Gespräche haben er-
geben, dass nach derzeitiger Planung die Gesetze für
Anbauverbote und -beschränkungen in Österreich von
den Bundesländern erlassen werden, die auch die kon-
kreten Anbauverbote und -beschränkungen auf der
Grundlage dieser Gesetze erlassen würden. Um zu ver-
meiden, dass die Gesetze der Bundesländer zu unter-
schiedlich ausfallen, wird erwogen, eine Vereinbarung
nach Artikel 15 a der österreichischen Bundesverfassung
zu schließen. Die Diskussion über die Umsetzung ist in
Österreich noch nicht abgeschlossen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 6):
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Pro-
fessor Dr. Hans-Georg Dederer, der im Auftrag des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung ein Gutachten er-
stellt hat, das praktisch sämtliche Umsetzungsmöglichkeiten
der neuen Gentechnikanbauverbote als rechtsunsicher und
nicht mit dem Welthandelsrecht vereinbar bewertet, das Land
Sachsen-Anhalt bei dessen Klage gegen erweiterte Haftungs-
regelungen im Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfas-
sungsgericht, BVerfG, beraten hat (siehe Urteil des BVerfG
vom 24. November 2010 – 1 BvF 2/05), und welche Grund-
lage hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
schaft für die Aussage von Bundesminister Christian Schmidt,
dass „sämtliche Bundesländer ein Verbot von Gentechnik-
Pflanzen anstreben“ (siehe www.rp-online.de/wirtschaft/
gentechnik-novelle-legt-hohe-huerden-fuer-verbot-fest-aid-1.
4899806), insbesondere im Hinblick auf die Länder Sachsen-
Anhalt und Sachsen?
Nach Auskunft von Herrn Professor Dr. Hans-Georg
Dederer hat dieser zu keinem Zeitpunkt die Regierung
von Sachsen-Anhalt im Hinblick auf deren gegen das
Gentechnikgesetz gerichteten Normenkontrollantrag be-
raten oder vertreten.
Die Länder haben erklärt, dass sie sich für Anbauver-
bote von gentechnisch veränderten Pflanzen aussprechen,
zum Beispiel anlässlich der Agrarministerkonferenz am
5. September 2014 und der Umweltministerkonferenz
am 24. Oktober 2014. Im Beschluss des Bundesrates
vom 11. April 2014 (Drucksache 58/14) heißt es dazu:
„Der Bundesrat spricht sich bei der Umsetzung einer sol-
chen Regelung in nationales Recht dafür aus,
– dass vorrangig national einheitliche Verbote ausge-
sprochen werden können und
– dass in den Ländern Verbote ausgesprochen werden
können, wenn die Bundesregierung von der Verbots-
möglichkeit keinen Gebrauch macht.“
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 7):
Welche Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luft-
verkehr zieht die Bundesregierung aus dem seit Dezember
2014 vorliegenden, aber von der Kommission unveröffent-
lichten Bericht „Detection losses in Central Europe on the 5th
and 10th of June 2014“ zu Störungen der zivilen Flugsicherung
im gesamten östlichen Alpenraum durch eine unbekannte ex-
terne Störquelle zivilen oder militärischen Ursprungs, und
welche weiteren Anstrengungen unternehmen deutsche oder
nach Kenntnis der Bundesregierung auch österreichische Be-
hörden, um die Ursache für weiterhin auftretende Störungen
zu beseitigen oder wenigstens aufzuklären?
Die Europäische Kommission wird nach einer Prü-
fung des Abschlussberichtes der EASA eine Reihe von
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten adressieren. Die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8571
(A) (C)
(D)(B)
Bundesregierung unterstützt diesen Prozess und die wei-
tere Umsetzung auf europäischer Ebene.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 9):
Sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale In-
frastruktur Kommunen bekannt, die beabsichtigen, gemäß
Elektromobilitätsgesetz, EmoG, Busspuren für Elektroautos
freizugeben?
Derzeit werden zum Beispiel in Braunschweig und in
Dresden durch Simulationen die Funktionsfähigkeit und
Machbarkeit der Freigabe von Busspuren für Elektro-
fahrzeuge im Kontext der Integration von motorisiertem
Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr
geprüft.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 10):
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Aktions-
programm Klimaschutz und im Nationalen Aktionsplan Ener-
gieeffizienz angekündigte steuerliche Sonderabschreibung,
Sonder-AfA, für Elektroautos noch dieses Jahr eingeführt
wird?
Zur Einführung einer Sonderabschreibung für Elek-
trofahrzeuge sind intensive Abstimmungen zwischen der
Bundesregierung und den Landesregierungen erforder-
lich, da einer entsprechenden Gesetzesinitiative auch der
Bundesrat zustimmen muss. Ob und wann ein entspre-
chender Gesetzentwurf vorliegen wird, ist daher noch
nicht abzusehen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 11):
Wie viele Fälle unbeabsichtigten Wegrollens eines Zuges
ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung am Köl-
ner Hauptbahnhof im Zeitraum von 1996 bis 2005, bitte ge-
naue Daten angeben?
Im nachgefragten Zeitraum von 1996 bis 2005 ist der
Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, EUB,
ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Zug in Köln
Hauptbahnhof unbeabsichtigt ins Rollen gekommen ist.
Dabei handelte es sich um ein Ereignis am 28. Dezember
2003 um 10.18 Uhr bei Zug 717.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 12):
Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Deut-
sche Bahn AG angibt, erst am 9. Dezember 2012 unter Ein-
fluss des Schlichterspruchs ihre Planungen für den Fildertun-
nel (PFA – Planfeststellungsabschnitt – 1.2) dahin gehend
geändert zu haben, dass die bis dahin alleinig vorgesehene
ETCS-Signalisierung – ETCS: European Train Control Sys-
tem – durch konventionelle Ks-Signaltechnik – Ks: Kombina-
tionssignal – als Rückfallebene ergänzt wurde (vergleiche
Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 12,
Plenarprotokoll 18/87), obwohl bereits in den am 19. August
2005 durch das Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellten Plan-
feststellungsunterlagen festgelegt wurde, dass „bei Ausfall
der ETCS/LZB oder für Fahrten von Zügen ohne entspre-
chende ETCS-/LZB-Fahrzeugeinrichtungen … als Rückfall-
ebene das Ks-System eingesetzt“ wird (Planfeststellungs-
unterlagen zu PFA 1.2: Anlage 1: Erläuterungsbericht, Teil III:
Beschreibung des Planfeststellungsabschnitts, Seite 19)?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG war bis zum
Zeitpunkt der Schlichtung eine Ks-Signalisierung nur als
Rückfallebene, wie in der Planfeststellung gefordert, ge-
plant.
Nach der Schlichtung wurde in der Planung eine Voll-
ausstattung mit Ks-Signalen vorgenommen, dadurch
wurde die Leistungsfähigkeit der Strecken für Züge mit
einer Geschwindigkeit bis zu 160 Stundenkilometer un-
abhängig vom aktiven Sicherungssystem – ETCS oder
Ks – gewährleistet.
Damit stellt das Ks-Signalsystem für Züge, die maxi-
mal 160 Stundenkilometer schnell sind, nicht nur eine
Rückfallebene dar, sondern auch eine vollwertige Regel-
betriebsebene.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Fragen 15 und 16):
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm
durch den Schienenverkehr im oberen Elbtal (von Schöna bis
Meißen) in den letzten zwei Jahren entwickelt, und inwieweit
sieht die Bundesregierung Notwendigkeiten und Möglichkei-
ten, die Lärmemissionen für die Anwohnerinnen und Anwoh-
ner des oberen Elbtals (weiter) zu senken?
Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei
Jahren zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs
im oberen Elbtal getan, und was wird sie diesbezüglich in den
Jahren 2015 und 2016 tun?
Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungspro-
gramms des Bundes wurden im oberen Elbtal seit 2004
an rund 1 800 Wohneinheiten mehr als 5 600 Lärm-
schutzfenster eingebaut und über 50 Dach- und Fassa-
densanierungen durchgeführt. Des Weiteren wurden die
Gleisstrecken in Wehlen, Rathen und Königstein im Jahr
2011 aus den Mitteln des Konjunkturpakets II mit inno-
8572 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
(A) (C)
(D)(B)
vativen Schienenstegdämpfern ausgestattet. Im Rahmen
des Sonderprogramms Lärmschutz Schiene des Bundes-
ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wur-
den 2013 zwischen Pirna und Bad Schandau rund 50 Iso-
lierstöße am Gleis entfernt, die aufgrund einer neu in
Betrieb genommenen elektronischen Stellwerkstechnik
nicht mehr erforderlich waren. Damit konnten die von
den Anwohnern als störend empfundenen Klopfgeräu-
sche reduziert werden. Darüber hinaus wurden die
Bremsbeläge der Doppelstockwagen der S-Bahnlinie S 1
Meißen–Dresden–Schöna erneuert. Damit wurde eine
erhebliche Lärmminderung erreicht.
Im Zusammenhang mit dem derzeit in Realisierung
befindlichen viergleisigen Ausbau des Abschnittes
Coswig–Dresden-Neustadt im Zuge des Verkehrsprojek-
tes Deutsche Einheit Nummer 9, ABS Leipzig–Dresden,
erfolgt Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge durch
aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. Der vier-
gleisige Ausbau soll voraussichtlich Ende 2016 im We-
sentlichen abgeschlossen sein.
Zudem ist vorgesehen, im Bereich Coswig eine inno-
vative Mini-Lärmschutzwand mit einer Höhe von
38 Zentimetern unmittelbar am Gleis auf einer Länge
von insgesamt 2,2 Kilometern zu erproben. Die beson-
dere Situation hinsichtlich der erforderlichen Einbau-
breite einer Lärmschutzwand – die Strecke liegt in diesem
Bereich in Dammlage und im Zuge einer Eisenbahnbrü-
cke – hatte die Suche nach einer Lösung erheblich er-
schwert. Mit der Neuentwicklung einer Mini-Lärmschutz-
wand wird erstmalig eine für diesen Bereich einsetzbare
Lärmschutztechnik ermöglicht. Die Errichtung ist im
Zeitraum Juni 2015 bis August 2016 vorgesehen.
Die Lärmminderung an der Quelle durch Umrüstung
der Bremsbeläge der vorhandenen Güterwagenflotte
führt im Gegensatz zu konventionellen Lärmschutzmaß-
nahmen, die nur punktuelle Wirkung haben, zu einer flä-
chendeckenden Lärmreduzierung. Damit wird der
Schallpegel des Rollgeräuschs eines Güterwagens um
bis zu 10 Dezibel reduziert, was wahrnehmbar einer Hal-
bierung der Lärmbelastung entspricht.
Zum Fahrplanwechsel 2012/2013 wurde ein lärmab-
hängiges Trassenpreissystem, laTPS, eingeführt. Eck-
punkte sind eine laufleistungsabhängige Bonuszahlung
als Zuwendung des Bundes an die Wagenhalter in Höhe
von 50 Prozent auf die fiktiven Mehrkosten für die Um-
rüstung auf LL-Bremssohlen. Seit dem 1. Juni 2013
erhebt die DB Netz AG eine lärmabhängige Entgelt-
komponente – Malus – zusätzlich zum regulären Tras-
senentgelt, wenn der Zug nicht zu mindestens 90 Prozent
aus leisen Güterwagen besteht. Der Malus wurde am
14. Dezember 2014 von 1,5 Prozent auf 2 Prozent des
Trassenpreises angehoben. Aus den Mehreinnahmen
wird die DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen, die umgerüstete leise Güterwagen einsetzen, ei-
nen laufleistungsabhängigen Bonus zahlen. Nach 2020
sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem Strecken-
netz in Deutschland fahren dürfen.
Im Jahr 2016 wird der Stand der Umrüstung evaluiert.
Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die
Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen lärm-
arm sein, sind nach dem Koalitionsvertrag noch in dieser
Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen zu veran-
lassen. Zudem sollen auf europäischer Ebene Initiativen
ergriffen werden, indem sich Deutschland für die Ein-
führung eines EU-Programms zur Förderung der Um-
rüstmehrkosten sowie für ein EU-weites Verbot lauter
Güterwagen einsetzt. Im Ergebnis wird die Lärmminde-
rung für die Anwohner im Verlauf der kommenden Jahre
deutlich spürbar werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 17):
Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens Deutsch-
lands zur Sicherung der ukrainischen Atomanlagen haben sich
abschließend bei der Prüfung durch die Bundesregierung er-
geben (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bun-
destagsdrucksache 18/3521), und welche genauen Handlungs-
optionen ergeben sich daraus für die Bundesregierung, Bun-
desbehörden oder nach Auffassung der Bundesregierung für
Forschungs- und Sachverständigenorganisationen – bitte um
Erläuterung zu den einzelnen Handlungsoptionen?
Die Bundesregierung hat in dem in der Beantwortung
der Bundestagsdrucksache 18/3354 beschriebenen Rah-
men konkrete Projekte identifiziert und die dafür not-
wendigen Mittel aus dem Haushalt des Auswärtigen
Amts bereitgestellt. Die Betreuung der Projekte soll
durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicher-
heit gGmbH, GRS, erfolgen. Das zwischenstaatliche
Einverständnis der ukrainischen Regierung soll in einem
von deutscher Seite bereits eingeleiteten Verbalnoten-
wechsel erfolgen, liegt aber momentan noch nicht vor.
Die GRS wird vom Auswärtigen Amt vertraglich mit der
Projektdurchführung beauftragt. Die Vertragsverhand-
lungen werden voraussichtlich bald abgeschlossen sein.
Auf Basis des erwähnten Verbalnotenwechsels mit der
Ukraine wird die GRS ihrerseits Vereinbarungen zur
Durchführung der Projekte mit den jeweiligen ukraini-
schen Partnern abschließen und dann sofort mit der Um-
setzung beginnen.
Es handelt sich um Projekte im Bereich der nuklearen
Sicherung. Mit einem Projekt sollen die Detektionskapa-
zitäten der ukrainischen Grenztruppen verbessert wer-
den. Mit zwei weiteren Projekten sollen Sicherungsein-
richtungen an ukrainischen Kernkraftwerken ertüchtigt
werden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 18):
Wie war das spätere anteilige Verhältnis an in Eigenstän-
digkeit durchgeführten Arbeiten beim Projekt Schacht Konrad
zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Deut-
schen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH, DBE, das bei der letzten Organisationsun-
tersuchung etc. festgestellt worden ist (in Abgrenzung zu dem
Verhältnis von etwa 35 zu 65 Prozent, das laut der Antwort
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8573
(A) (C)
(D)(B)
der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 52 auf Bun-
destagsdrucksache 18/3711 für die schon weiter zurücklie-
gende Planungsphase ermittelt wurde; vergleiche in oben ge-
nannter Antwort die Aussage: „Mit dem Projektfortschritt und
Übergang in die Realisierungsphase steigt der Anteil der
DBE, da dieser die Ausführung obliegt“)?
Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von
Endlagern, DBE, wird für den Bund im Rahmen des
Endlagerprojektes Schacht Konrad als Erfüllungsgehilfe
nach § 9 a Absatz 3 Satz 2 des Atomgesetzes tätig. Mit
dem Projektfortschritt in der Realisierungsphase – Um-
setzung des Planfeststellungsbeschlusses durch über-
und untertägige Errichtungsmaßnahmen – steigt der
Leistungsanteil der DBE bis auf 78 Prozent an.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 19):
Mit welchem zeitlichen Fahrplan gedenkt die Bundes-
regierung sicherzustellen, dass die Prüfung einschlägiger ge-
setzlicher Bestimmungen mit dem Ziel einer angemessenen
Berücksichtigung der Interessen des Sports in immissions-
schutzrechtlichen Konfliktlagen mit einem tragfähigen Ergeb-
nis zum Abschluss gebracht wird?
Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht
die Überprüfung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
vor. Diesem Auftrag sowie einem Bundesratsbeschluss
zur Ergänzung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
um eine Länderöffnungsklausel und Forderungen der
Sportverbände und der kommunalen Spitzenverbände
misst das Bundesumweltministerium sehr große Bedeu-
tung bei.
Deshalb hat das Bundesumweltministerium hierzu am
29. September 2014 ein Fachgespräch mit Ländern und
Verbänden durchgeführt. Am 14. Januar 2015 hat sich
der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit der
Sportanlagenlärmschutzverordnung befasst. Auf dieser
Sitzung habe ich den aktuellen Stand der Überlegungen
zu Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung
vorgestellt. Nach jetzigem Planungsstand ist vorgesehen,
die Prüfung der Änderungsvorschläge zur Sportanlagen-
lärmschutzverordnung innerhalb des Bundesumwelt-
ministeriums bis Ende Juli 2015 abzuschließen. Im An-
schluss soll das Rechtsetzungsverfahren zu daraus
resultierenden Änderungen der auf § 23 Absatz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestützten Sportanla-
genlärmschutzverordnung eingeleitet werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 22):
Von welcher Gesamtsumme geht die Bundesregierung bei
der „Winterreserve“ in den kommenden drei Jahren – bitte
einzeln aufschlüsseln – aus, und welche Unternehmen haben
davon seit dem Inkrafttreten der „Winterreserve“ profitiert?
Der Bedarf an Netzreserve wird in jährlichen System-
analysen von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft
und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Für die Winter
2015/2016 sowie 2017/2018 hat sich folgender Reserve-
bedarf ergeben: 6 000 Megawatt im Winter 2015/2016,
7 000 Megawatt im Winter 2017/2018. Die Feststellung
des Reservebedarfs sowie die Systemanalysen sind auf
der Webseite der Bundesnetzagentur abrufbar. Der Win-
ter 2016/2017 ist derzeit Gegenstand der Systemanaly-
sen, die zum 1. April der Bundesnetzagentur vorgelegt
und zum 1. Mai von ihr bestätigt werden.
Die Gesamtkosten für die Netzreserve können gegen-
wärtig nur – auf Grundlage bereits geschlossener Ver-
träge – grob abgeschätzt werden. Genaue Zahlen sind
erst nach Ablauf der Verpflichtungsperiode unter Einbe-
ziehung etwaiger Kosten für den Einsatz der Reserve
verfügbar. Dies zugrunde gelegt, ist für den Winter
2015/2016 mit etwa 120 Millionen Euro für die gesamte
kontrahierte Reserveleistung in Höhe von 6 000 Mega-
watt – In- und Ausland – zu rechnen. Für den Winter
2017/2018 werden nach gegenwärtigem Stand etwa
130 Millionen Euro für die gesamte zu kontrahierende
Reserveleistung in Höhe von 7 000 Megawatt – In- und
Ausland – erwartet. Die Kontrahierung für diesen Zeit-
raum ist gegenwärtig allerdings noch nicht abgeschlossen.
In den vergangenen Jahren waren Kraftwerke folgen-
der Unternehmen als Reservekraftwerke unter Vertrag.1)
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass für die in Deutsch-
land befindlichen Anlagen die reine Kostenerstattung
nach § 13 a EnWG i. V. m. der Reservekraftwerksver-
ordnung gilt.
Tabelle 1: Reservekraftwerke 2011/2012, 2012/2013,
2013/2014
Erzeugungsunternehmen
Deutsche
ResKw
nach § 13 a
EnWG
– Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG
– E.on Kraftwerke GmbH
– Großkraftwerk Mannheim AG
– Stadtwerke Karlsruhe
ResKw
im Ausland
– Energieversorgung Niederösterreich
AG (AUT)
– Verbund AG (AUT)
Tabelle 2: Reservekraftwerke 2014/2015
Erzeugungsunternehmen
Deutsche
ResKw
nach § 13 a
EnWG
– Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG
– E.on Kraftwerke GmbH
– Großkraftwerk Mannheim AG
– EnBW Energie Baden-Württemberg
AG
ResKw
im Ausland
– Energieversorgung Niederösterreich
AG (AUT)
– ENEL (IT)
– Edison (IT)
1) Eine Aufschlüsselung nach Kraftwerken kann nachgereicht wer-
den. Eine Aufschlüsselung der Zahlungen an die Kraftwerke/Be-
treiber ist nicht möglich, da dies Betriebs- und Geschäftsgeheim-
nisse sind.
8574 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
(A) (C)
(D)(B)
Tabelle 3: Reservekraftwerke 2015/2016
Erzeugungsunternehmen
Deutsche
ResKw
nach § 13 a
EnWG
– Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG
– E.on Kraftwerke GmbH
– EnBW Energie Baden-Württemberg
AG
ResKw
im Ausland
– Energieversorgung Niederösterreich
AG (AUT)
– Energie AG (AUT)
– Verbund AG (AUT)
– GDF Suez (FR + IT)
– ENEL (IT)
– Axpo Trading AG (CH)
– Alpiq (CH)
Anlage 15
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 25):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über zuneh-
mende Flüchtlingsströme von Pakistan nach Afghanistan, und
welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in dieser
Hinsicht?
Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zu
Flüchtlingsströmen zwischen Afghanistan und Pakis-
tan.
Erkenntnissen der Vereinten Nationen und der Inter-
nationalen Organisation für Migration, IOM, zufolge ist
derzeit ein Anstieg von Flüchtlingen aus Pakistan nach
Afghanistan zu verzeichnen. Dabei handelt es sich vor
allem um zurückkehrende Afghanen, die oft unregistriert
sind. Seit Jahresbeginn sind 37 400 afghanische Flücht-
linge aus Pakistan zurückgekehrt. Die Zahl der afghani-
schen Flüchtlinge in Pakistan beträgt circa 3 Millionen,
davon sind circa 1,9 Millionen registriert.
In Gesprächen mit der pakistanischen Regierung erin-
nert die Bundesregierung an Pakistans Selbstverpflich-
tung zum Prinzip der freiwilligen Rückkehr.
Deutschland unterstützt Afghanistan und Pakistan so-
wohl im Rahmen der VN – IOM, Flüchtlingshilfswerk
UNHCR – als auch bilateral.
In Pakistan liegt dabei der Fokus auf dem Ausbau so-
zialer und wirtschaftlicher Infrastrukturen in Siedlungs-
gebieten der Flüchtlinge sowie dem Kapazitätsaufbau
der zuständigen pakistanischen Behörden; 30,6 Millio-
nen Euro seit 2009.
In Afghanistan unterstützt die Bundesregierung vor
allem im Rahmen humanitärer Hilfe für Rückkehrer und
Binnenvertriebene – 4,8 Millionen Euro seit 2012 – so-
wie durch Beiträge an UNHCR, IOM und Internationa-
les Rotes Kreuz; 8 Millionen Euro seit 2013.
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 26):
Wie viele deutsche und internationale Polizeibeamte sind
als Berater im Norden Afghanistans nach Kenntnis der Bun-
desregierung derzeit entsandt, und hält die Bundesregierung
diese Zahl für ausreichend, um dem afghanischen Ausbil-
dungsbedarf gerecht zu werden?
Im Norden Afghanistans, das heißt ohne den Standort
Kabul, sind derzeit 14 deutsche Polizeibeamte und nach
Kenntnis der Bundesregierung 7 internationale Polizei-
beamte als Berater im Rahmen der EUPOL Mission,
European Union Police Mission in Afghanistan, tätig.
Afghanistan ist mittlerweile für die Ausbildung der
Polizei selbst verantwortlich.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die genannte Zahl
daher angemessen, um den verbleibenden Beratungsbe-
darf sicherzustellen.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/4139, Frage 27):
Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der ukraini-
schen Regierung bezüglich der Verhaftung des ukrainischen
Journalisten Ruslan Kotsaba aus Iwano-Frankiwsk in der
Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen
Geheimdienst interveniert, der selbst ein Unterstützer des
Maidan war, sich aber gegen die Mobilisierungsaktion der
ukrainischen Armee sowie die Fortsetzung des Krieges im
Osten des Landes ausgesprochen hat und wegen vermeintli-
chen Hochverrats gefangen gehalten wird, wobei ihm bei Ver-
urteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen (www.tages
schau.de/ausland/ruslankotsaba-103.html), und inwieweit teilt
die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kriegsdienst-
verweigerung als Form des zivilen Ungehorsams in demokra-
tischen Rechtsstaaten nicht strafrechtlich relevant sein darf,
sondern ein gesetzlich verbrieftes Bürgerrecht sein muss?
Der Bundesregierung sind die Festnahme von Herrn
Kozaba und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bekannt.
Sie wird das Verfahren gegen ihn aufmerksam beobach-
ten, wobei sie erwartet, dass die ukrainischen Gerichte
und Behörden die einschlägigen rechtsstaatlichen Stan-
dards einhalten und insbesondere das Recht auf freie
Meinungsäußerung bei der Bewertung der Handlungen
von Herrn Kozaba angemessen berücksichtigen werden.
Hinsichtlich des Rechts auf Kriegsdienstverweige-
rung weist die Bundesregierung darauf hin, dass es auch
in der Ukraine für Kriegsdienstverweigerer eine gesetzli-
che Regelung gibt, einen Ersatzdienst abzuleisten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 28):
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8575
(A) (C)
(D)(B)
Räumt die Bundesregierung ein, dass die Aussagen des
Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des
Innern, Dr. Ole Schröder, in der Fragestunde vom 25. Februar
2015 (Plenarprotokoll 18/87, Seite 8226) falsch waren, wo-
nach sich Deutschland im Zusammenhang der Familienzu-
sammenführungsrichtlinie angeblich „erst im Pilotverfahren“,
noch nicht im Vertragsverletzungsverfahren befinde und der
Europäische Gerichtshof im Dogan-Urteil „klar gesagt“ habe,
„dass es weiterhin möglich“ sei, einen Sprachnachweis beim
Nachzug zu assoziationsberechtigten türkischen Staatsange-
hörigen „einzufordern, dass wir aber eine weiter gehende
Härtefallregelung brauchen“ – bitte zu beiden Punkten aus-
führen –, und was folgt daraus, dass sich entgegen der Ant-
wort des Parlamentarischen Staatssekretärs auf meine
mündliche Frage 38 (Plenarprotokoll 18/87, Seite 8224) die
Ausführungen des Generalanwalts am Europäischen Gerichts-
hof, Maciej Szpunar, vom 28. Januar 2015 zur Unzulässigkeit
von Sprachtests im Zusammenhang von Integrationsmaßnah-
men ausdrücklich doch auch auf die Familienzusammenfüh-
rungsrichtlinie bezogen (siehe zum Beispiel Randnummern
45, 46 und 85 der Stellungnahme des Generalanwalts, bitte
ausführen)?
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Dr. Ole Schröder bezog sich auf das Pilotverfahren
3395/12/ELAR, in dem die Umsetzung der in der Frage-
stellung angesprochenen Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs, EuGH, in der Rechtsache Dogan (C-138/13)
überprüft wurde. Dieses Pilotverfahren wurde geschlos-
sen. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist – worauf in der
Antwort zutreffend hingewiesen wurde – bisher nicht
eingeleitet worden.
Die Bundesregierung prüft derzeit etwaigen gesetzli-
chen Anpassungsbedarf beim Sprachnachweis zum Ehe-
gattennachzug.
Soweit auf die Ausführungen des EuGH-Generalan-
walts Szpunar vom 28. Januar 2015 Bezug genommen
wird, handelt es sich um das EuGH-Verfahren C-579/13.
Wie auch schon in der Antwort zu Ihrer Frage Nummer 29
vom 25. Februar 2015 angegeben, handelt es sich um ein
Verfahren aus den Niederlanden, welches die Auslegung
der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstel-
lung der langfristig Aufenthaltsberechtigten und in diesem
Zusammenhang reine Inlandssachverhalte – Nachweis
niederländischer Sprachkenntnisse und grundlegende
Kenntnisse über die Gesellschaft von Drittstaatenange-
hörigen, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufent-
haltsberechtigten im Sinne der Richtlinie 2003/109 be-
reits erworben haben – betrifft. Eine Vergleichbarkeit
mit der Frage des Nachweises von Sprachkenntnissen
vor Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs nach
deutschem Recht ist dementsprechend nicht ohne Weite-
res gegeben.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 29):
Hat die Bundesregierung Kenntnis über in Deutschland le-
bende Karikaturisten, die am holocaustrelativierenden Karika-
turenwettbewerb des Iran teilnehmen, und welche konkreten
rechtlichen Schritte sind dagegen aus Sicht der Bundesregie-
rung möglich?
Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkennt-
nisse zur Teilnahme in Deutschland lebender Karikatu-
risten an diesem Karikaturenwettbewerb vor.
Im Hinblick auf mögliche rechtliche Schritte ist da-
rauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an dem Wettbe-
werb durch Herstellung und Einreichung einer Karikatur
grundsätzlich der durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundge-
setzes geschützten Freiheit der Kunst, die sich nicht nur
auf die schöpferische Tätigkeit selbst, sondern auch auf
die Darbietung und Verbreitung des Werks bezieht, un-
terfällt. Die Kunstfreiheit kennt keinen Gesetzesvorbe-
halt. Sie ist deshalb aber nicht jeder Beschränkung ent-
zogen, sondern findet vielmehr ihre Grenze an anderen
durch das Grundgesetz geschützten Rechten und Verfas-
sungsgrundsätzen. Eine solche verfassungskonforme
Grenze ist § 130 des Strafgesetzbuchs, der die Billigung,
Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts unter
Strafe stellt. Ob und inwieweit diese Norm ihre begren-
zende Wirkung entfalten kann, hängt allein von dem je-
weils eingereichten Beitrag ab und lässt sich nicht allge-
mein beurteilen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 30):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Fakt, dass laut
FIFA-Regeln – FIFA: Fédération Internationale de Football
Association – ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
nicht in einen Fußballverein eintreten kann, wenn die Mann-
schaft der Erwachsenen im Klub in einer der vier höchsten Li-
gen spielt, da die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt, ob-
wohl er einen vom Gericht bestellten Vormund hat und somit
der Verdacht des dubiosen Spielervermittlers unbegründet ist,
und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung hierbei,
um die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen durch den Fußballsport weiter zu fördern (Süddeutsche
Zeitung vom 23. Februar 2015)?
Nach dem Grundsatz der Autonomie des organisier-
ten Sports haben Vereine und Verbände das Recht, ihre
eigenen inneren Angelegenheiten selbstständig und in
eigener Verantwortung zu regeln. Sie unterliegen nicht
der Disposition der Bundesregierung.
Unabhängig davon sieht die Bundesregierung den im
Raum stehenden Artikel 19 des FIFA-Reglements be-
züglich Status und Transfer von Spielern, der dem
Schutz von Minderjährigen aufgrund der dort bestehen-
den besonderen Schutzbedürfnisse dient, grundsätzlich
positiv.
Aufgrund dieses bestehenden Schutzbedürfnisses
sind internationale Vereinswechsel oder Erstregistrierun-
gen minderjähriger Fußballspieler deshalb streng gere-
gelt und lediglich in engen Ausnahmefällen zulässig.
Eine solche Ausnahme ist nur mit Zustimmung des
für diese Aufgabe von der FIFA-Kommission für den
Status von Spielern eingesetzten Ausschusses möglich.
Das Gesuch um Zustimmung ist vom Verband, der den
Spieler registrieren will, zu stellen. Der Verband muss
dabei verschiedene Unterlagen wie beispielsweise den
8576 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015
(A) (C)
(D)(B)
internationalen Freigabeschein, die Geburtsurkunde des
Spielers, eine Wohnsitzbestätigung des Spielers und der
Eltern, einen Unterkunfts-/Betreuungsnachweis sowie
eine elterliche Ermächtigung vorlegen.
Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehen-
den Informationen fehlten im vorliegenden Einzelfall
verschiedene Unterlagen, die für die Erteilung eines
Spielerpasses seitens der FIFA erforderlich sind. Ob es
sich hierbei unter anderem auch um ein Problem der vor-
mundschaftlichen Genehmigung handelte, ist nicht be-
kannt. Insofern liegen der Bundesregierung auch keine
Erkenntnisse darüber vor, dass die FIFA jedenfalls tat-
sächlich zwischen der Zustimmung der Eltern oder des
gesetzlich bestellten Vormundes unterscheidet. Aus
Sicht der Bundesregierung wird die elterliche Zustim-
mung durch eine entsprechende Zustimmung des Vor-
mundes hinreichend ersetzt.
Die Bundesregierung sieht im Sport großes Potenzial,
um die Integration von Menschen mit Migrationshinter-
grund erfolgversprechend und grundsätzlich leichter als
in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Sie
begrüßt daher alle Maßnahmen, die die Integration und
Teilhabe im Bereich des Sports fördern. Vor diesem Hin-
tergrund fördert die Bundesregierung im Bereich des
Sports seit nunmehr 25 Jahren das Programm „Integra-
tion durch Sport“, in dem rechtmäßig und auf Dauer in
Deutschland lebende Ausländer für regelmäßiges Sport-
treiben sowie für ehrenamtliches Engagement im Verein
gewonnen werden.
Darüber hinaus hat der Deutsche Fußball-Bund die
Bundesregierung darüber unterrichtet, dass er Gemein-
sam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Mi-
gration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin
Aydan Özoğuz, derzeit Informationsbroschüren für Ver-
eine und Verbände zu diesem Themenkomplex erarbeitet
und parallel hierzu eine offizielle Anfrage bei der FIFA
gestellt hat, wie insbesondere mit verfolgten Flüchtlin-
gen im Rahmen des internationalen Freigabeprozesses
umgegangen werden soll.
Die Bundesregierung wird diese Entwicklung auf-
merksam verfolgen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/4139, Frage 31):
Mit welcher Begründung verweigert die Bundesregierung
den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Kenntnis-
nahme des Einleitungsschreibens der Europäischen Kommis-
sion zum Vertragsverletzungsverfahren vom 16. Oktober
2014 wegen unzulässiger Binnengrenzkontrollen (vergleiche
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3996), ob-
wohl es in § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
heiten der Europäischen Union (EUZBBG, „Grundsätze der
Unterrichtung“) heißt, dass „umfassend“ zu Angelegenheiten
der EU berichtet werden soll, in § 3 Absatz 2 EUZBBG, dass
sich die Unterrichtung insbesondere auf „Stellungnahmen“
der Kommission erstreckt, und in § 4 Absatz 1 EUZBBG, dass
alle bei der Bundesregierung eingehenden Dokumente der Or-
gane der EU dem Deutschen Bundestag übersandt werden sol-
len, sodass nach meiner Auffassung offenkundig ist, dass es
sich um eine ungewollte Regelungslücke handelt, wenn in § 4
Absatz 6 EUZBBG nur Richtlinien und nicht Verordnungen
erwähnt werden (bitte ausführlich begründen, auch, warum
eine Übersendung des Einleitungsschreibens nicht nach § 3 in
Verbindung mit § 4 Absatz 1 EUZBBG erfolgt)?
§ 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bun-
desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
heiten der Europäischen Union, EUZBBG, in Verbin-
dung mit § 4 Absatz 1 EUZBBG regeln die allgemeinen
Grundsätze der Unterrichtungspflicht der Bundesregie-
rung gegenüber dem Deutschen Bundestag. Eine spe-
zielle Regelung zur Unterrichtungspflicht der Bundes-
regierung in Vertragsverletzungsverfahren ist in § 4
Absatz 6 EUZBBG vorgesehen. Nach dem eindeutigen
Wortlaut der Norm ist diese auf die „ausgebliebene, un-
vollständige oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien
durch den Bund“ beschränkt. Bereits aus rechtssystema-
tischen Gründen kann daher nicht auf die allgemeinen
Unterrichtungsgrundsätze zurückgegriffen und so die
spezielle Regelung des § 4 Absatz 6 für Vertragsverlet-
zungsverfahren erweitert werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 34):
Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Be-
richte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von
Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kom-
mission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtun-
gen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziel-
len Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten
Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine
mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit
welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminal-
amt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und
Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw.
Marktsichtungen vorgenommen?
Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Fran-
zösischen Kommission für Fragen der Sicherheit kern-
technischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse
vor. Eine abschließende Bewertung der für die Siche-
rung von Kernkraftwerken zuständigen französischen
Behörden steht noch aus.
Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Pro-
jektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen
Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss
Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK,
zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster
vorgelegt.
Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen
durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and
Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH,
DeDrone GmbH, MDBA Germany.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8577
(A) (C)
(D)(B)
Folgende Behörden wurden einbezogen:
Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe
„Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial
Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr
sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehör-
den, DLOS, CAST.
Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wur-
den in der Vergangenheit lediglich informatorisch ange-
sprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung
hat nicht stattgefunden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 35):
Über welche Verfahren oder Produkte – bitte die Herstel-
ler benennen – zum polizeilichen „Jamming“ von uner-
wünschten Drohnen haben sich das Bundeskriminalamt und
die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht
(Plenarprotokoll 18/72), und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus den dort betrachteten Verfahren oder
Technologien?
Im Rahmen einer Versuchsreihe des Landesamtes für
Zentrale Polizeiliche Dienste Duisburg wurden Fragen
zum Verfahren „Jamming“ von Funkfernsteuerungen
ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt hat die Versuchs-
reihe an einem Tag begleitet. Erste Tests sind durchge-
führt worden. Für eine genaue Bewertung sind noch wei-
tere systematische Erprobungen erforderlich.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/4139, Frage 36):
In welcher Häufigkeit fordert die Bundespolizei von den
Fluggesellschaften auf der Basis einer Lagebewertung bei
ausgewählten ankommenden Flügen über EU-Außengrenzen
sogenannte Advance Passenger Information, API-Daten, an
(Bundestagsdrucksache 18/2972, bitte, wenn möglich, einen
täglichen Durchschnittswert angeben), und nach welchem
Verfahren wird ausgewählt, wann, von wem oder für welche
Flüge die API-Daten angefordert werden?
Auf der Grundlage von § 31 a des Bundespolizeige-
setzes fordert die Bundespolizei bei allen ankommenden
Flügen API-Daten aller jeweiligen Passagiere an, wenn
der Ausgangsflughafen auf einer Liste mit Herkunfts-
flughäfen in einer Reihe von Drittstaaten steht, die vom
Bundespolizeipräsidium in Potsdam festgelegt wird. Bei
der Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten
Herkunftsflughafens berücksichtigt das Bundespolizei-
präsidium in Konsultation mit anderen Sicherheitsbehör-
den die folgenden Kriterien: Erkenntnisse über uner-
laubte Einreisen und unvorschriftsmäßig ausgewiesene
Passagiere aus dem jeweiligen Drittstaat; Erkenntnisse
über von dem jeweiligen Drittstaat ausgehende terroristi-
sche Risiken.
Die Liste wird regelmäßig – turnusmäßig und auch
anlassbezogen – überprüft und gegebenenfalls aktuali-
siert.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
90. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zur Auswirkung der Ermordung des russischen Politikers Nemzow
Anlagen