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    Plenarprotokoll 18/90 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 90. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Jahresab- rüstungsbericht 2014; weitere Fragen . . . . . 8535 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8535 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8536 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8536 B Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 8536 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8536 D Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8537 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8537 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 A Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8538 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8538 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 A Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 8539 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8539 D Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8540 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8540 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8540 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 B Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8541 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8541 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 B Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8542 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8542 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8543 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8543 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 8543 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8543 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 B Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 C Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8544 D Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/4139 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 A Mündliche Fragen 1 und 2 Martina Renner (DIE LINKE) Übergabe aller Akten an den Generalbun- desanwalt und Offenlegung der Identitäten sämtlicher V-Personen im Zusammenhang mit dem wiederaufgenommenen Ermitt- lungsverfahren zum Oktoberfestattentat Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8545 C Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 8545 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8546 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8547 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8547 B Mündliche Frage 3 Klaus Ernst (DIE LINKE) Umgehung des gültigen Tarifvertrages zwi- schen Deutscher Post AG und Verdi im Zu- sammenhang mit der Gründung der Toch- tergesellschaft Delivery Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8547 D Zusatzfrage Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8547 D Mündliche Frage 4 Klaus Ernst (DIE LINKE) Umgehung bestehender Mitbestimmungs- rechte durch die Deutsche Post AG im Zu- sammenhang mit der Gründung der Toch- tergesellschaft Delivery Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8548 A Zusatzfragen Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 8548 B Mündliche Frage 8 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verkehrspolitische Modellversuche an der Bundesautobahn 9 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8548 D Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8549 B Mündliche Frage 20 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 A Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 B Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einrichtung eines Leseraums zur Einsicht in vertrauliche TTIP-Dokumente in der Berliner US-Botschaft Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8550 D Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8551 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8551 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 III Mündliche Frage 23 Heike Hänsel (DIE LINKE) Kauf von Rüstungsgütern mit Geld aus den Rettungspaketen für Griechenland Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8552 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8552 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8552 D Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Ausbildung ukrainischer Einheiten durch die US-Armee ab März 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8553 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8553 C Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausspähung der Chips in SIM-Karten, Reisepässen und Personalausweisen durch die Geheimdienste NSA und GCHQ in den Jahren 2010 und 2011 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8554 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8554 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 8555 B Mündliche Frage 33 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung und derzeitiger Stand der Ge- winnung, Verarbeitung und Auswertung von Massendaten aus dem Internet durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8555 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8556 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Auswirkung der Ermordung des russischen Politikers Boris Nemzow auf die Politik Russlands . . 8556 C Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 8556 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 8557 B Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) . . . . . . . . . 8558 C Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8559 B Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . 8560 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 8561 B Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8562 B Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8563 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 8564 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 8565 C Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 8566 C Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8567 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8568 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 8569 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Fi- nanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlän- gerung der Stabilitätshilfe – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsme- chanismusgesetzes auf Verlängerung der be- stehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (89. Sitzung, Zusatzta- gesordnungspunkt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8569 C Anlage 3 Mündliche Frage 5 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Austausch mit EU-Nachbarstaaten über eine rechtssichere Formulierung der neuen Gentechnikanbauverbote Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 Anlage 4 Mündliche Frage 6 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Beratung des Landes Sachsen-An- halt bei dessen Klage gegen erweiterte Haf- tungsregelungen im Gentechnikgesetz durch Professor Dr. Hans-Georg Dederer Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 C Anlage 5 Mündliche Frage 7 Andrej Hunko (DIE LINKE) Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luftverkehr aus einem Bericht zu Stö- rungen der zivilen Flugsicherung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8570 D Anlage 6 Mündliche Frage 9 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Freigabe von Busspuren für Elektroautos gemäß Elektromobilitätsgesetz in bestimm- ten Kommunen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 A Anlage 7 Mündliche Frage 10 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung der steuerlichen Sonderab- schreibung für Elektroautos Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 A Anlage 8 Mündliche Frage 11 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fälle unbeabsichtigten Wegrollens eines Zuges am Kölner Hauptbahnhof zwischen 1996 und 2005 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 B Anlage 9 Mündliche Frage 12 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erweiterung der Signaltechnik für den Fil- dertunnel nach einem Schlichterspruch Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 C Anlage 10 Mündliche Fragen 15 und 16 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Entwicklung des Schienenverkehrslärms im oberen Elbtal in den letzten zwei Jahren und Maßnahmen zur Lärmsenkung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8571 D Anlage 11 Mündliche Frage 17 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützungsmöglichkeiten zur Siche- rung der ukrainischen Atomanlagen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8572 C Anlage 12 Mündliche Frage 18 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhältnis der Arbeiten beim Projekt Schacht Konrad zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Deutschen Gesell- schaft zum Bau und Betrieb von Endlagern Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8572 D Anlage 13 Mündliche Frage 19 Katrin Kunert (DIE LINKE) Prüfung gesetzlicher Bestimmungen zur Be- rücksichtigung der Interessen des Sports in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 V Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8573 A Anlage 14 Mündliche Frage 22 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtsumme der „Winterreserve“ in den kommenden drei Jahren und davon profi- tierende Unternehmen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8573 B Anlage 15 Mündliche Frage 25 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zunehmende Flüchtlingsströme von Pakis- tan nach Afghanistan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 A Anlage 16 Mündliche Frage 26 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der als Berater in den Norden Afghanistans entsendeten deutschen und internationalen Polizeibeamten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 C Anlage 17 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 C Anlage 18 Mündliche Frage 28 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aussagen des Staatssekretärs Dr. Ole Schröder in der Fragestunde vom 25. Februar 2015 zum Dogan-Urteil und zur Familienzusammenführungsrichtlinie Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8574 D Anlage 19 Mündliche Frage 29 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme von in Deutschland lebenden Karikaturisten am holocaustrelativieren- den Karikaturenwettbewerb des Iran Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8575 B Anlage 20 Mündliche Frage 30 Katrin Kunert (DIE LINKE) Nichtaufnahme unbegleiteter minderjähri- ger Flüchtlinge in Fußballvereine der vier höchsten Ligen laut FIFA-Regeln Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8575 C Anlage 21 Mündliche Frage 31 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Kenntnisnahme des Einleitungsschrei- bens der Europäischen Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren wegen un- zulässiger Binnengrenzkontrollen vom 16. Oktober 2014 durch die Bundestagsab- geordneten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8576 B Anlage 22 Mündliche Frage 34 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vorlage der Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8576 C Anlage 23 Mündliche Frage 35 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Austausch zwischen dem Bundeskriminal- amt und der Polizei des Landes Nordrhein- Westfalen über Verfahren oder Produkte zum polizeilichen Jamming unerwünschter Drohnen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8577 A Anlage 24 Mündliche Frage 36 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Anforderung sogenannter Advance Pas- senger Information von Fluggesellschaften durch die Bundespolizei Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8577 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8535 (A) (C) (D)(B) 90. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 Beginn: 13.01 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8569 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 04.03.2015 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 04.03.2015 Dr. Brandl, Reinhard CDU/CSU 04.03.2015 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 04.03.2015 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 04.03.2015 Funk, Alexander CDU/CSU 04.03.2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 04.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 04.03.2015 Groneberg, Gabriele SPD 04.03.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 04.03.2015 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 04.03.2015 Klare, Arno SPD 04.03.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 04.03.2015 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 04.03.2015 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 04.03.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 04.03.2015 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 04.03.2015 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 04.03.2015 Spinrath, Norbert SPD 04.03.2015 Steinbach, Erika CDU/CSU 04.03.2015 Tank, Azize DIE LINKE 04.03.2015 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 04.03.2015 Zimmermann, Pia DIE LINKE 04.03.2015 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechen- lands; Verlängerung der Stabilitätshilfe – Ein- holung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungs- mechanismusgesetzes auf Verlängerung der be- stehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik (89. Sitzung, Zusatzta- gesordnungspunkt 4) Ich stimme dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen, die Finanzhilfefazilität für die Hellenische Re- publik um bis zu vier Monate zu verlängern, zu. Ich setze dabei voraus, dass – es hierbei ausschließlich um eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist im Rahmen der ansonsten unver- ändert weiterbestehenden Hilfsvereinbarung zwi- schen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität, EFSF, und Griechenland geht, damit das jetzt lau- fende Anpassungsprogramm eine Chance hat, erfolg- reich abgeschlossen zu werden, – in dieser Verlängerungszeit jede unkonditionierte Brückenfinanzierung ausgeschlossen ist und deshalb noch offene Auszahlungen erst erfolgen, wenn die im bestehenden Memorandum of Understanding und im Programm des IWF festgeschriebenen Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss des Programms ausrei- chend erfüllt sind, Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8570 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 (A) (C) (D)(B) – die in der von Griechenland jetzt vorgelegten Liste enthaltenen Reformbereiche spezifiziert, unter ande- rem durch einen Zeitplan ergänzt und dabei von den als Troika bekannt gewordenen Institutionen auf die Vereinbarkeit mit dem heutigen Programm überprüft werden, um eine ausreichende Erfüllung der Pro- grammbedingungen und einen erfolgreichen Ab- schluss der laufenden Programmüberprüfung zu er- möglichen, – der erfolgreiche Abschluss dieser Programmüberprü- fung eine erneute Prüfung der Schuldentragfähigkeit mit einschließt mit dem Ziel, die Gesamtverschul- dung bis zum Jahr 2020 auf einen tragfähigen Stand abzusenken – soziale Maßnahmen mit fiskalischen Auswirkungen können deshalb nur in Abstimmung mit den als Troika bekannt gewordenen Institutionen umgesetzt werden; die vereinbarten Fiskalziele sind einzuhalten –, – die Hellenische Republik ihren Rückzahlungsver- pflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, einschließ- lich der Griechischen Darlehensvereinbarung von 2010 und des mit der EFSF geschlossenen Kreditver- trages von 2012, vertragsgemäß nachkommt, – Verhandlungen über eine etwaige Anschlussvereinba- rung für die Zeit nach der viermonatigen Verlänge- rung mit dem Ziel, den Marktzugang Griechenlands wiederherzustellen, nur geführt werden, wenn die be- stehenden Beteiligungsrechte der nationalen Parla- mente gewahrt sind. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 5): Hat sich die Bundesregierung mit Österreich (vergleiche www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30381. html) und gegebenenfalls anderen europäischen Nachbarstaa- ten, die eine einheitliche, flächendeckende Umsetzung der neuen Gentechnikanbauverbote anstreben, bereits konkret über die rechtssichere Formulierung solcher Anbauverbote ausgetauscht, und, wenn ja, welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben? Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft steht auf Fachebene in informellen Kontakt mit Vertretern der österreichischen Regierung über die Um- setzung der sogenannten Opt-out-Änderungsrichtlinie in nationales Recht. Die informellen Gespräche haben er- geben, dass nach derzeitiger Planung die Gesetze für Anbauverbote und -beschränkungen in Österreich von den Bundesländern erlassen werden, die auch die kon- kreten Anbauverbote und -beschränkungen auf der Grundlage dieser Gesetze erlassen würden. Um zu ver- meiden, dass die Gesetze der Bundesländer zu unter- schiedlich ausfallen, wird erwogen, eine Vereinbarung nach Artikel 15 a der österreichischen Bundesverfassung zu schließen. Die Diskussion über die Umsetzung ist in Österreich noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 6): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Pro- fessor Dr. Hans-Georg Dederer, der im Auftrag des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung ein Gutachten er- stellt hat, das praktisch sämtliche Umsetzungsmöglichkeiten der neuen Gentechnikanbauverbote als rechtsunsicher und nicht mit dem Welthandelsrecht vereinbar bewertet, das Land Sachsen-Anhalt bei dessen Klage gegen erweiterte Haftungs- regelungen im Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfas- sungsgericht, BVerfG, beraten hat (siehe Urteil des BVerfG vom 24. November 2010 – 1 BvF 2/05), und welche Grund- lage hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft für die Aussage von Bundesminister Christian Schmidt, dass „sämtliche Bundesländer ein Verbot von Gentechnik- Pflanzen anstreben“ (siehe www.rp-online.de/wirtschaft/ gentechnik-novelle-legt-hohe-huerden-fuer-verbot-fest-aid-1. 4899806), insbesondere im Hinblick auf die Länder Sachsen- Anhalt und Sachsen? Nach Auskunft von Herrn Professor Dr. Hans-Georg Dederer hat dieser zu keinem Zeitpunkt die Regierung von Sachsen-Anhalt im Hinblick auf deren gegen das Gentechnikgesetz gerichteten Normenkontrollantrag be- raten oder vertreten. Die Länder haben erklärt, dass sie sich für Anbauver- bote von gentechnisch veränderten Pflanzen aussprechen, zum Beispiel anlässlich der Agrarministerkonferenz am 5. September 2014 und der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014. Im Beschluss des Bundesrates vom 11. April 2014 (Drucksache 58/14) heißt es dazu: „Der Bundesrat spricht sich bei der Umsetzung einer sol- chen Regelung in nationales Recht dafür aus, – dass vorrangig national einheitliche Verbote ausge- sprochen werden können und – dass in den Ländern Verbote ausgesprochen werden können, wenn die Bundesregierung von der Verbots- möglichkeit keinen Gebrauch macht.“ Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 7): Welche Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luft- verkehr zieht die Bundesregierung aus dem seit Dezember 2014 vorliegenden, aber von der Kommission unveröffent- lichten Bericht „Detection losses in Central Europe on the 5th and 10th of June 2014“ zu Störungen der zivilen Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum durch eine unbekannte ex- terne Störquelle zivilen oder militärischen Ursprungs, und welche weiteren Anstrengungen unternehmen deutsche oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch österreichische Be- hörden, um die Ursache für weiterhin auftretende Störungen zu beseitigen oder wenigstens aufzuklären? Die Europäische Kommission wird nach einer Prü- fung des Abschlussberichtes der EASA eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten adressieren. Die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8571 (A) (C) (D)(B) Bundesregierung unterstützt diesen Prozess und die wei- tere Umsetzung auf europäischer Ebene. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 9): Sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale In- frastruktur Kommunen bekannt, die beabsichtigen, gemäß Elektromobilitätsgesetz, EmoG, Busspuren für Elektroautos freizugeben? Derzeit werden zum Beispiel in Braunschweig und in Dresden durch Simulationen die Funktionsfähigkeit und Machbarkeit der Freigabe von Busspuren für Elektro- fahrzeuge im Kontext der Integration von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr geprüft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 10): Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Aktions- programm Klimaschutz und im Nationalen Aktionsplan Ener- gieeffizienz angekündigte steuerliche Sonderabschreibung, Sonder-AfA, für Elektroautos noch dieses Jahr eingeführt wird? Zur Einführung einer Sonderabschreibung für Elek- trofahrzeuge sind intensive Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen erforder- lich, da einer entsprechenden Gesetzesinitiative auch der Bundesrat zustimmen muss. Ob und wann ein entspre- chender Gesetzentwurf vorliegen wird, ist daher noch nicht abzusehen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 11): Wie viele Fälle unbeabsichtigten Wegrollens eines Zuges ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung am Köl- ner Hauptbahnhof im Zeitraum von 1996 bis 2005, bitte ge- naue Daten angeben? Im nachgefragten Zeitraum von 1996 bis 2005 ist der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, EUB, ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Zug in Köln Hauptbahnhof unbeabsichtigt ins Rollen gekommen ist. Dabei handelte es sich um ein Ereignis am 28. Dezember 2003 um 10.18 Uhr bei Zug 717. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 12): Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass die Deut- sche Bahn AG angibt, erst am 9. Dezember 2012 unter Ein- fluss des Schlichterspruchs ihre Planungen für den Fildertun- nel (PFA – Planfeststellungsabschnitt – 1.2) dahin gehend geändert zu haben, dass die bis dahin alleinig vorgesehene ETCS-Signalisierung – ETCS: European Train Control Sys- tem – durch konventionelle Ks-Signaltechnik – Ks: Kombina- tionssignal – als Rückfallebene ergänzt wurde (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 12, Plenarprotokoll 18/87), obwohl bereits in den am 19. August 2005 durch das Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellten Plan- feststellungsunterlagen festgelegt wurde, dass „bei Ausfall der ETCS/LZB oder für Fahrten von Zügen ohne entspre- chende ETCS-/LZB-Fahrzeugeinrichtungen … als Rückfall- ebene das Ks-System eingesetzt“ wird (Planfeststellungs- unterlagen zu PFA 1.2: Anlage 1: Erläuterungsbericht, Teil III: Beschreibung des Planfeststellungsabschnitts, Seite 19)? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG war bis zum Zeitpunkt der Schlichtung eine Ks-Signalisierung nur als Rückfallebene, wie in der Planfeststellung gefordert, ge- plant. Nach der Schlichtung wurde in der Planung eine Voll- ausstattung mit Ks-Signalen vorgenommen, dadurch wurde die Leistungsfähigkeit der Strecken für Züge mit einer Geschwindigkeit bis zu 160 Stundenkilometer un- abhängig vom aktiven Sicherungssystem – ETCS oder Ks – gewährleistet. Damit stellt das Ks-Signalsystem für Züge, die maxi- mal 160 Stundenkilometer schnell sind, nicht nur eine Rückfallebene dar, sondern auch eine vollwertige Regel- betriebsebene. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Fragen 15 und 16): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Lärm durch den Schienenverkehr im oberen Elbtal (von Schöna bis Meißen) in den letzten zwei Jahren entwickelt, und inwieweit sieht die Bundesregierung Notwendigkeiten und Möglichkei- ten, die Lärmemissionen für die Anwohnerinnen und Anwoh- ner des oberen Elbtals (weiter) zu senken? Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren zur Senkung des Lärms infolge des Schienenverkehrs im oberen Elbtal getan, und was wird sie diesbezüglich in den Jahren 2015 und 2016 tun? Die Fragen 15 und 16 werden wegen ihres Sachzu- sammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungspro- gramms des Bundes wurden im oberen Elbtal seit 2004 an rund 1 800 Wohneinheiten mehr als 5 600 Lärm- schutzfenster eingebaut und über 50 Dach- und Fassa- densanierungen durchgeführt. Des Weiteren wurden die Gleisstrecken in Wehlen, Rathen und Königstein im Jahr 2011 aus den Mitteln des Konjunkturpakets II mit inno- 8572 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 (A) (C) (D)(B) vativen Schienenstegdämpfern ausgestattet. Im Rahmen des Sonderprogramms Lärmschutz Schiene des Bundes- ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wur- den 2013 zwischen Pirna und Bad Schandau rund 50 Iso- lierstöße am Gleis entfernt, die aufgrund einer neu in Betrieb genommenen elektronischen Stellwerkstechnik nicht mehr erforderlich waren. Damit konnten die von den Anwohnern als störend empfundenen Klopfgeräu- sche reduziert werden. Darüber hinaus wurden die Bremsbeläge der Doppelstockwagen der S-Bahnlinie S 1 Meißen–Dresden–Schöna erneuert. Damit wurde eine erhebliche Lärmminderung erreicht. Im Zusammenhang mit dem derzeit in Realisierung befindlichen viergleisigen Ausbau des Abschnittes Coswig–Dresden-Neustadt im Zuge des Verkehrsprojek- tes Deutsche Einheit Nummer 9, ABS Leipzig–Dresden, erfolgt Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge durch aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. Der vier- gleisige Ausbau soll voraussichtlich Ende 2016 im We- sentlichen abgeschlossen sein. Zudem ist vorgesehen, im Bereich Coswig eine inno- vative Mini-Lärmschutzwand mit einer Höhe von 38 Zentimetern unmittelbar am Gleis auf einer Länge von insgesamt 2,2 Kilometern zu erproben. Die beson- dere Situation hinsichtlich der erforderlichen Einbau- breite einer Lärmschutzwand – die Strecke liegt in diesem Bereich in Dammlage und im Zuge einer Eisenbahnbrü- cke – hatte die Suche nach einer Lösung erheblich er- schwert. Mit der Neuentwicklung einer Mini-Lärmschutz- wand wird erstmalig eine für diesen Bereich einsetzbare Lärmschutztechnik ermöglicht. Die Errichtung ist im Zeitraum Juni 2015 bis August 2016 vorgesehen. Die Lärmminderung an der Quelle durch Umrüstung der Bremsbeläge der vorhandenen Güterwagenflotte führt im Gegensatz zu konventionellen Lärmschutzmaß- nahmen, die nur punktuelle Wirkung haben, zu einer flä- chendeckenden Lärmreduzierung. Damit wird der Schallpegel des Rollgeräuschs eines Güterwagens um bis zu 10 Dezibel reduziert, was wahrnehmbar einer Hal- bierung der Lärmbelastung entspricht. Zum Fahrplanwechsel 2012/2013 wurde ein lärmab- hängiges Trassenpreissystem, laTPS, eingeführt. Eck- punkte sind eine laufleistungsabhängige Bonuszahlung als Zuwendung des Bundes an die Wagenhalter in Höhe von 50 Prozent auf die fiktiven Mehrkosten für die Um- rüstung auf LL-Bremssohlen. Seit dem 1. Juni 2013 erhebt die DB Netz AG eine lärmabhängige Entgelt- komponente – Malus – zusätzlich zum regulären Tras- senentgelt, wenn der Zug nicht zu mindestens 90 Prozent aus leisen Güterwagen besteht. Der Malus wurde am 14. Dezember 2014 von 1,5 Prozent auf 2 Prozent des Trassenpreises angehoben. Aus den Mehreinnahmen wird die DB Netz AG an die Eisenbahnverkehrsunter- nehmen, die umgerüstete leise Güterwagen einsetzen, ei- nen laufleistungsabhängigen Bonus zahlen. Nach 2020 sollen keine lauten Güterwagen mehr auf dem Strecken- netz in Deutschland fahren dürfen. Im Jahr 2016 wird der Stand der Umrüstung evaluiert. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen lärm- arm sein, sind nach dem Koalitionsvertrag noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen zu veran- lassen. Zudem sollen auf europäischer Ebene Initiativen ergriffen werden, indem sich Deutschland für die Ein- führung eines EU-Programms zur Förderung der Um- rüstmehrkosten sowie für ein EU-weites Verbot lauter Güterwagen einsetzt. Im Ergebnis wird die Lärmminde- rung für die Anwohner im Verlauf der kommenden Jahre deutlich spürbar werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 17): Welche Unterstützungsmöglichkeiten seitens Deutsch- lands zur Sicherung der ukrainischen Atomanlagen haben sich abschließend bei der Prüfung durch die Bundesregierung er- geben (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bun- destagsdrucksache 18/3521), und welche genauen Handlungs- optionen ergeben sich daraus für die Bundesregierung, Bun- desbehörden oder nach Auffassung der Bundesregierung für Forschungs- und Sachverständigenorganisationen – bitte um Erläuterung zu den einzelnen Handlungsoptionen? Die Bundesregierung hat in dem in der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/3354 beschriebenen Rah- men konkrete Projekte identifiziert und die dafür not- wendigen Mittel aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts bereitgestellt. Die Betreuung der Projekte soll durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicher- heit gGmbH, GRS, erfolgen. Das zwischenstaatliche Einverständnis der ukrainischen Regierung soll in einem von deutscher Seite bereits eingeleiteten Verbalnoten- wechsel erfolgen, liegt aber momentan noch nicht vor. Die GRS wird vom Auswärtigen Amt vertraglich mit der Projektdurchführung beauftragt. Die Vertragsverhand- lungen werden voraussichtlich bald abgeschlossen sein. Auf Basis des erwähnten Verbalnotenwechsels mit der Ukraine wird die GRS ihrerseits Vereinbarungen zur Durchführung der Projekte mit den jeweiligen ukraini- schen Partnern abschließen und dann sofort mit der Um- setzung beginnen. Es handelt sich um Projekte im Bereich der nuklearen Sicherung. Mit einem Projekt sollen die Detektionskapa- zitäten der ukrainischen Grenztruppen verbessert wer- den. Mit zwei weiteren Projekten sollen Sicherungsein- richtungen an ukrainischen Kernkraftwerken ertüchtigt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 18): Wie war das spätere anteilige Verhältnis an in Eigenstän- digkeit durchgeführten Arbeiten beim Projekt Schacht Konrad zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz und der Deut- schen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH, DBE, das bei der letzten Organisationsun- tersuchung etc. festgestellt worden ist (in Abgrenzung zu dem Verhältnis von etwa 35 zu 65 Prozent, das laut der Antwort Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8573 (A) (C) (D)(B) der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 52 auf Bun- destagsdrucksache 18/3711 für die schon weiter zurücklie- gende Planungsphase ermittelt wurde; vergleiche in oben ge- nannter Antwort die Aussage: „Mit dem Projektfortschritt und Übergang in die Realisierungsphase steigt der Anteil der DBE, da dieser die Ausführung obliegt“)? Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern, DBE, wird für den Bund im Rahmen des Endlagerprojektes Schacht Konrad als Erfüllungsgehilfe nach § 9 a Absatz 3 Satz 2 des Atomgesetzes tätig. Mit dem Projektfortschritt in der Realisierungsphase – Um- setzung des Planfeststellungsbeschlusses durch über- und untertägige Errichtungsmaßnahmen – steigt der Leistungsanteil der DBE bis auf 78 Prozent an. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 19): Mit welchem zeitlichen Fahrplan gedenkt die Bundes- regierung sicherzustellen, dass die Prüfung einschlägiger ge- setzlicher Bestimmungen mit dem Ziel einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen des Sports in immissions- schutzrechtlichen Konfliktlagen mit einem tragfähigen Ergeb- nis zum Abschluss gebracht wird? Der Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sieht die Überprüfung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vor. Diesem Auftrag sowie einem Bundesratsbeschluss zur Ergänzung der Sportanlagenlärmschutzverordnung um eine Länderöffnungsklausel und Forderungen der Sportverbände und der kommunalen Spitzenverbände misst das Bundesumweltministerium sehr große Bedeu- tung bei. Deshalb hat das Bundesumweltministerium hierzu am 29. September 2014 ein Fachgespräch mit Ländern und Verbänden durchgeführt. Am 14. Januar 2015 hat sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung befasst. Auf dieser Sitzung habe ich den aktuellen Stand der Überlegungen zu Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorgestellt. Nach jetzigem Planungsstand ist vorgesehen, die Prüfung der Änderungsvorschläge zur Sportanlagen- lärmschutzverordnung innerhalb des Bundesumwelt- ministeriums bis Ende Juli 2015 abzuschließen. Im An- schluss soll das Rechtsetzungsverfahren zu daraus resultierenden Änderungen der auf § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gestützten Sportanla- genlärmschutzverordnung eingeleitet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 22): Von welcher Gesamtsumme geht die Bundesregierung bei der „Winterreserve“ in den kommenden drei Jahren – bitte einzeln aufschlüsseln – aus, und welche Unternehmen haben davon seit dem Inkrafttreten der „Winterreserve“ profitiert? Der Bedarf an Netzreserve wird in jährlichen System- analysen von den Übertragungsnetzbetreibern geprüft und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Für die Winter 2015/2016 sowie 2017/2018 hat sich folgender Reserve- bedarf ergeben: 6 000 Megawatt im Winter 2015/2016, 7 000 Megawatt im Winter 2017/2018. Die Feststellung des Reservebedarfs sowie die Systemanalysen sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur abrufbar. Der Win- ter 2016/2017 ist derzeit Gegenstand der Systemanaly- sen, die zum 1. April der Bundesnetzagentur vorgelegt und zum 1. Mai von ihr bestätigt werden. Die Gesamtkosten für die Netzreserve können gegen- wärtig nur – auf Grundlage bereits geschlossener Ver- träge – grob abgeschätzt werden. Genaue Zahlen sind erst nach Ablauf der Verpflichtungsperiode unter Einbe- ziehung etwaiger Kosten für den Einsatz der Reserve verfügbar. Dies zugrunde gelegt, ist für den Winter 2015/2016 mit etwa 120 Millionen Euro für die gesamte kontrahierte Reserveleistung in Höhe von 6 000 Mega- watt – In- und Ausland – zu rechnen. Für den Winter 2017/2018 werden nach gegenwärtigem Stand etwa 130 Millionen Euro für die gesamte zu kontrahierende Reserveleistung in Höhe von 7 000 Megawatt – In- und Ausland – erwartet. Die Kontrahierung für diesen Zeit- raum ist gegenwärtig allerdings noch nicht abgeschlossen. In den vergangenen Jahren waren Kraftwerke folgen- der Unternehmen als Reservekraftwerke unter Vertrag.1) Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass für die in Deutsch- land befindlichen Anlagen die reine Kostenerstattung nach § 13 a EnWG i. V. m. der Reservekraftwerksver- ordnung gilt. Tabelle 1: Reservekraftwerke 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 Erzeugungsunternehmen Deutsche ResKw nach § 13 a EnWG – Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG – E.on Kraftwerke GmbH – Großkraftwerk Mannheim AG – Stadtwerke Karlsruhe ResKw im Ausland – Energieversorgung Niederösterreich AG (AUT) – Verbund AG (AUT) Tabelle 2: Reservekraftwerke 2014/2015 Erzeugungsunternehmen Deutsche ResKw nach § 13 a EnWG – Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG – E.on Kraftwerke GmbH – Großkraftwerk Mannheim AG – EnBW Energie Baden-Württemberg AG ResKw im Ausland – Energieversorgung Niederösterreich AG (AUT) – ENEL (IT) – Edison (IT) 1) Eine Aufschlüsselung nach Kraftwerken kann nachgereicht wer- den. Eine Aufschlüsselung der Zahlungen an die Kraftwerke/Be- treiber ist nicht möglich, da dies Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse sind. 8574 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 (A) (C) (D)(B) Tabelle 3: Reservekraftwerke 2015/2016 Erzeugungsunternehmen Deutsche ResKw nach § 13 a EnWG – Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG – E.on Kraftwerke GmbH – EnBW Energie Baden-Württemberg AG ResKw im Ausland – Energieversorgung Niederösterreich AG (AUT) – Energie AG (AUT) – Verbund AG (AUT) – GDF Suez (FR + IT) – ENEL (IT) – Axpo Trading AG (CH) – Alpiq (CH) Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 25): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über zuneh- mende Flüchtlingsströme von Pakistan nach Afghanistan, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in dieser Hinsicht? Die Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zu Flüchtlingsströmen zwischen Afghanistan und Pakis- tan. Erkenntnissen der Vereinten Nationen und der Inter- nationalen Organisation für Migration, IOM, zufolge ist derzeit ein Anstieg von Flüchtlingen aus Pakistan nach Afghanistan zu verzeichnen. Dabei handelt es sich vor allem um zurückkehrende Afghanen, die oft unregistriert sind. Seit Jahresbeginn sind 37 400 afghanische Flücht- linge aus Pakistan zurückgekehrt. Die Zahl der afghani- schen Flüchtlinge in Pakistan beträgt circa 3 Millionen, davon sind circa 1,9 Millionen registriert. In Gesprächen mit der pakistanischen Regierung erin- nert die Bundesregierung an Pakistans Selbstverpflich- tung zum Prinzip der freiwilligen Rückkehr. Deutschland unterstützt Afghanistan und Pakistan so- wohl im Rahmen der VN – IOM, Flüchtlingshilfswerk UNHCR – als auch bilateral. In Pakistan liegt dabei der Fokus auf dem Ausbau so- zialer und wirtschaftlicher Infrastrukturen in Siedlungs- gebieten der Flüchtlinge sowie dem Kapazitätsaufbau der zuständigen pakistanischen Behörden; 30,6 Millio- nen Euro seit 2009. In Afghanistan unterstützt die Bundesregierung vor allem im Rahmen humanitärer Hilfe für Rückkehrer und Binnenvertriebene – 4,8 Millionen Euro seit 2012 – so- wie durch Beiträge an UNHCR, IOM und Internationa- les Rotes Kreuz; 8 Millionen Euro seit 2013. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 26): Wie viele deutsche und internationale Polizeibeamte sind als Berater im Norden Afghanistans nach Kenntnis der Bun- desregierung derzeit entsandt, und hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, um dem afghanischen Ausbil- dungsbedarf gerecht zu werden? Im Norden Afghanistans, das heißt ohne den Standort Kabul, sind derzeit 14 deutsche Polizeibeamte und nach Kenntnis der Bundesregierung 7 internationale Polizei- beamte als Berater im Rahmen der EUPOL Mission, European Union Police Mission in Afghanistan, tätig. Afghanistan ist mittlerweile für die Ausbildung der Polizei selbst verantwortlich. Aus Sicht der Bundesregierung ist die genannte Zahl daher angemessen, um den verbleibenden Beratungsbe- darf sicherzustellen. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/4139, Frage 27): Inwieweit hat die Bundesregierung gegenüber der ukraini- schen Regierung bezüglich der Verhaftung des ukrainischen Journalisten Ruslan Kotsaba aus Iwano-Frankiwsk in der Westukraine am 8. Februar 2015 durch den ukrainischen Geheimdienst interveniert, der selbst ein Unterstützer des Maidan war, sich aber gegen die Mobilisierungsaktion der ukrainischen Armee sowie die Fortsetzung des Krieges im Osten des Landes ausgesprochen hat und wegen vermeintli- chen Hochverrats gefangen gehalten wird, wobei ihm bei Ver- urteilung bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen (www.tages schau.de/ausland/ruslankotsaba-103.html), und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kriegsdienst- verweigerung als Form des zivilen Ungehorsams in demokra- tischen Rechtsstaaten nicht strafrechtlich relevant sein darf, sondern ein gesetzlich verbrieftes Bürgerrecht sein muss? Der Bundesregierung sind die Festnahme von Herrn Kozaba und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bekannt. Sie wird das Verfahren gegen ihn aufmerksam beobach- ten, wobei sie erwartet, dass die ukrainischen Gerichte und Behörden die einschlägigen rechtsstaatlichen Stan- dards einhalten und insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung bei der Bewertung der Handlungen von Herrn Kozaba angemessen berücksichtigen werden. Hinsichtlich des Rechts auf Kriegsdienstverweige- rung weist die Bundesregierung darauf hin, dass es auch in der Ukraine für Kriegsdienstverweigerer eine gesetzli- che Regelung gibt, einen Ersatzdienst abzuleisten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 28): Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8575 (A) (C) (D)(B) Räumt die Bundesregierung ein, dass die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, in der Fragestunde vom 25. Februar 2015 (Plenarprotokoll 18/87, Seite 8226) falsch waren, wo- nach sich Deutschland im Zusammenhang der Familienzu- sammenführungsrichtlinie angeblich „erst im Pilotverfahren“, noch nicht im Vertragsverletzungsverfahren befinde und der Europäische Gerichtshof im Dogan-Urteil „klar gesagt“ habe, „dass es weiterhin möglich“ sei, einen Sprachnachweis beim Nachzug zu assoziationsberechtigten türkischen Staatsange- hörigen „einzufordern, dass wir aber eine weiter gehende Härtefallregelung brauchen“ – bitte zu beiden Punkten aus- führen –, und was folgt daraus, dass sich entgegen der Ant- wort des Parlamentarischen Staatssekretärs auf meine mündliche Frage 38 (Plenarprotokoll 18/87, Seite 8224) die Ausführungen des Generalanwalts am Europäischen Gerichts- hof, Maciej Szpunar, vom 28. Januar 2015 zur Unzulässigkeit von Sprachtests im Zusammenhang von Integrationsmaßnah- men ausdrücklich doch auch auf die Familienzusammenfüh- rungsrichtlinie bezogen (siehe zum Beispiel Randnummern 45, 46 und 85 der Stellungnahme des Generalanwalts, bitte ausführen)? Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder bezog sich auf das Pilotverfahren 3395/12/ELAR, in dem die Umsetzung der in der Frage- stellung angesprochenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, in der Rechtsache Dogan (C-138/13) überprüft wurde. Dieses Pilotverfahren wurde geschlos- sen. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist – worauf in der Antwort zutreffend hingewiesen wurde – bisher nicht eingeleitet worden. Die Bundesregierung prüft derzeit etwaigen gesetzli- chen Anpassungsbedarf beim Sprachnachweis zum Ehe- gattennachzug. Soweit auf die Ausführungen des EuGH-Generalan- walts Szpunar vom 28. Januar 2015 Bezug genommen wird, handelt es sich um das EuGH-Verfahren C-579/13. Wie auch schon in der Antwort zu Ihrer Frage Nummer 29 vom 25. Februar 2015 angegeben, handelt es sich um ein Verfahren aus den Niederlanden, welches die Auslegung der Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstel- lung der langfristig Aufenthaltsberechtigten und in diesem Zusammenhang reine Inlandssachverhalte – Nachweis niederländischer Sprachkenntnisse und grundlegende Kenntnisse über die Gesellschaft von Drittstaatenange- hörigen, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufent- haltsberechtigten im Sinne der Richtlinie 2003/109 be- reits erworben haben – betrifft. Eine Vergleichbarkeit mit der Frage des Nachweises von Sprachkenntnissen vor Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs nach deutschem Recht ist dementsprechend nicht ohne Weite- res gegeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/4139, Frage 29): Hat die Bundesregierung Kenntnis über in Deutschland le- bende Karikaturisten, die am holocaustrelativierenden Karika- turenwettbewerb des Iran teilnehmen, und welche konkreten rechtlichen Schritte sind dagegen aus Sicht der Bundesregie- rung möglich? Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkennt- nisse zur Teilnahme in Deutschland lebender Karikatu- risten an diesem Karikaturenwettbewerb vor. Im Hinblick auf mögliche rechtliche Schritte ist da- rauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an dem Wettbe- werb durch Herstellung und Einreichung einer Karikatur grundsätzlich der durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundge- setzes geschützten Freiheit der Kunst, die sich nicht nur auf die schöpferische Tätigkeit selbst, sondern auch auf die Darbietung und Verbreitung des Werks bezieht, un- terfällt. Die Kunstfreiheit kennt keinen Gesetzesvorbe- halt. Sie ist deshalb aber nicht jeder Beschränkung ent- zogen, sondern findet vielmehr ihre Grenze an anderen durch das Grundgesetz geschützten Rechten und Verfas- sungsgrundsätzen. Eine solche verfassungskonforme Grenze ist § 130 des Strafgesetzbuchs, der die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts unter Strafe stellt. Ob und inwieweit diese Norm ihre begren- zende Wirkung entfalten kann, hängt allein von dem je- weils eingereichten Beitrag ab und lässt sich nicht allge- mein beurteilen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 30): Wie beurteilt die Bundesregierung den Fakt, dass laut FIFA-Regeln – FIFA: Fédération Internationale de Football Association – ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nicht in einen Fußballverein eintreten kann, wenn die Mann- schaft der Erwachsenen im Klub in einer der vier höchsten Li- gen spielt, da die Zustimmung der Eltern nicht vorliegt, ob- wohl er einen vom Gericht bestellten Vormund hat und somit der Verdacht des dubiosen Spielervermittlers unbegründet ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung hierbei, um die Integration von unbegleiteten minderjährigen Flücht- lingen durch den Fußballsport weiter zu fördern (Süddeutsche Zeitung vom 23. Februar 2015)? Nach dem Grundsatz der Autonomie des organisier- ten Sports haben Vereine und Verbände das Recht, ihre eigenen inneren Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung zu regeln. Sie unterliegen nicht der Disposition der Bundesregierung. Unabhängig davon sieht die Bundesregierung den im Raum stehenden Artikel 19 des FIFA-Reglements be- züglich Status und Transfer von Spielern, der dem Schutz von Minderjährigen aufgrund der dort bestehen- den besonderen Schutzbedürfnisse dient, grundsätzlich positiv. Aufgrund dieses bestehenden Schutzbedürfnisses sind internationale Vereinswechsel oder Erstregistrierun- gen minderjähriger Fußballspieler deshalb streng gere- gelt und lediglich in engen Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Ausnahme ist nur mit Zustimmung des für diese Aufgabe von der FIFA-Kommission für den Status von Spielern eingesetzten Ausschusses möglich. Das Gesuch um Zustimmung ist vom Verband, der den Spieler registrieren will, zu stellen. Der Verband muss dabei verschiedene Unterlagen wie beispielsweise den 8576 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 (A) (C) (D)(B) internationalen Freigabeschein, die Geburtsurkunde des Spielers, eine Wohnsitzbestätigung des Spielers und der Eltern, einen Unterkunfts-/Betreuungsnachweis sowie eine elterliche Ermächtigung vorlegen. Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehen- den Informationen fehlten im vorliegenden Einzelfall verschiedene Unterlagen, die für die Erteilung eines Spielerpasses seitens der FIFA erforderlich sind. Ob es sich hierbei unter anderem auch um ein Problem der vor- mundschaftlichen Genehmigung handelte, ist nicht be- kannt. Insofern liegen der Bundesregierung auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass die FIFA jedenfalls tat- sächlich zwischen der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlich bestellten Vormundes unterscheidet. Aus Sicht der Bundesregierung wird die elterliche Zustim- mung durch eine entsprechende Zustimmung des Vor- mundes hinreichend ersetzt. Die Bundesregierung sieht im Sport großes Potenzial, um die Integration von Menschen mit Migrationshinter- grund erfolgversprechend und grundsätzlich leichter als in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern. Sie begrüßt daher alle Maßnahmen, die die Integration und Teilhabe im Bereich des Sports fördern. Vor diesem Hin- tergrund fördert die Bundesregierung im Bereich des Sports seit nunmehr 25 Jahren das Programm „Integra- tion durch Sport“, in dem rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland lebende Ausländer für regelmäßiges Sport- treiben sowie für ehrenamtliches Engagement im Verein gewonnen werden. Darüber hinaus hat der Deutsche Fußball-Bund die Bundesregierung darüber unterrichtet, dass er Gemein- sam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Mi- gration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, derzeit Informationsbroschüren für Ver- eine und Verbände zu diesem Themenkomplex erarbeitet und parallel hierzu eine offizielle Anfrage bei der FIFA gestellt hat, wie insbesondere mit verfolgten Flüchtlin- gen im Rahmen des internationalen Freigabeprozesses umgegangen werden soll. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung auf- merksam verfolgen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/4139, Frage 31): Mit welcher Begründung verweigert die Bundesregierung den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Kenntnis- nahme des Einleitungsschreibens der Europäischen Kommis- sion zum Vertragsverletzungsverfahren vom 16. Oktober 2014 wegen unzulässiger Binnengrenzkontrollen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3996), ob- wohl es in § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union (EUZBBG, „Grundsätze der Unterrichtung“) heißt, dass „umfassend“ zu Angelegenheiten der EU berichtet werden soll, in § 3 Absatz 2 EUZBBG, dass sich die Unterrichtung insbesondere auf „Stellungnahmen“ der Kommission erstreckt, und in § 4 Absatz 1 EUZBBG, dass alle bei der Bundesregierung eingehenden Dokumente der Or- gane der EU dem Deutschen Bundestag übersandt werden sol- len, sodass nach meiner Auffassung offenkundig ist, dass es sich um eine ungewollte Regelungslücke handelt, wenn in § 4 Absatz 6 EUZBBG nur Richtlinien und nicht Verordnungen erwähnt werden (bitte ausführlich begründen, auch, warum eine Übersendung des Einleitungsschreibens nicht nach § 3 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 EUZBBG erfolgt)? § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union, EUZBBG, in Verbin- dung mit § 4 Absatz 1 EUZBBG regeln die allgemeinen Grundsätze der Unterrichtungspflicht der Bundesregie- rung gegenüber dem Deutschen Bundestag. Eine spe- zielle Regelung zur Unterrichtungspflicht der Bundes- regierung in Vertragsverletzungsverfahren ist in § 4 Absatz 6 EUZBBG vorgesehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm ist diese auf die „ausgebliebene, un- vollständige oder fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien durch den Bund“ beschränkt. Bereits aus rechtssystema- tischen Gründen kann daher nicht auf die allgemeinen Unterrichtungsgrundsätze zurückgegriffen und so die spezielle Regelung des § 4 Absatz 6 für Vertragsverlet- zungsverfahren erweitert werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 34): Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Be- richte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kom- mission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtun- gen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziel- len Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminal- amt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen? Zu einem derartigen Bericht liegen der Deutsch-Fran- zösischen Kommission für Fragen der Sicherheit kern- technischer Einrichtungen, DFK, keine Erkenntnisse vor. Eine abschließende Bewertung der für die Siche- rung von Kernkraftwerken zuständigen französischen Behörden steht noch aus. Der zweite Zwischenbericht der Bund-Länder-Pro- jektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ – wird dem Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, UA FEK, zur Frühjahrssitzung am 18./19. März 2015 in Münster vorgelegt. Sachstanderhebungen wurden bei folgenden Firmen durchgeführt: Fa. Rheinmetall AG, Airbus Space and Defense, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, DeDrone GmbH, MDBA Germany. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 90. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. März 2015 8577 (A) (C) (D)(B) Folgende Behörden wurden einbezogen: Über die Teilnehmer der Bund-Länder-Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles, UAV“ hinaus gab es Kontakte zur Bundeswehr sowie zu niederländischen und britischen Polizeibehör- den, DLOS, CAST. Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ wur- den in der Vergangenheit lediglich informatorisch ange- sprochen. Eine weiter gehende Informationserhebung hat nicht stattgefunden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 35): Über welche Verfahren oder Produkte – bitte die Herstel- ler benennen – zum polizeilichen „Jamming“ von uner- wünschten Drohnen haben sich das Bundeskriminalamt und die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht (Plenarprotokoll 18/72), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dort betrachteten Verfahren oder Technologien? Im Rahmen einer Versuchsreihe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Duisburg wurden Fragen zum Verfahren „Jamming“ von Funkfernsteuerungen ausgetauscht. Das Bundeskriminalamt hat die Versuchs- reihe an einem Tag begleitet. Erste Tests sind durchge- führt worden. Für eine genaue Bewertung sind noch wei- tere systematische Erprobungen erforderlich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4139, Frage 36): In welcher Häufigkeit fordert die Bundespolizei von den Fluggesellschaften auf der Basis einer Lagebewertung bei ausgewählten ankommenden Flügen über EU-Außengrenzen sogenannte Advance Passenger Information, API-Daten, an (Bundestagsdrucksache 18/2972, bitte, wenn möglich, einen täglichen Durchschnittswert angeben), und nach welchem Verfahren wird ausgewählt, wann, von wem oder für welche Flüge die API-Daten angefordert werden? Auf der Grundlage von § 31 a des Bundespolizeige- setzes fordert die Bundespolizei bei allen ankommenden Flügen API-Daten aller jeweiligen Passagiere an, wenn der Ausgangsflughafen auf einer Liste mit Herkunfts- flughäfen in einer Reihe von Drittstaaten steht, die vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam festgelegt wird. Bei der Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten Herkunftsflughafens berücksichtigt das Bundespolizei- präsidium in Konsultation mit anderen Sicherheitsbehör- den die folgenden Kriterien: Erkenntnisse über uner- laubte Einreisen und unvorschriftsmäßig ausgewiesene Passagiere aus dem jeweiligen Drittstaat; Erkenntnisse über von dem jeweiligen Drittstaat ausgehende terroristi- sche Risiken. Die Liste wird regelmäßig – turnusmäßig und auch anlassbezogen – überprüft und gegebenenfalls aktuali- siert. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 90. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zur Auswirkung der Ermordung des russischen Politikers Nemzow Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Beckmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Abgeordnete, weil Sie im Grunde wiederum un-
    terstellen, dass das Geld gezahlt worden ist, um damit
    Rüstungsgüter zu bezahlen, will ich als Erstes feststel-
    len: Die Euros haben keine Bänder. – Früher haben wir
    immer gesagt: Die Mark hat keine Bänder. Insofern: Es
    entzieht sich meiner Kenntnis, womit was bezahlt wor-
    den ist. Dass es solche Verkaufsprozesse gegeben hat, ist
    in den Medien nachzulesen; da haben Sie recht. Mit wel-
    chen Mitteln bezahlt worden ist,


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf jeden Fall mit Schulden!)


    entzieht sich meiner Kenntnis,


    (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie werden doch nicht verschenkt!)


    weil ich über den tatsächlichen Staatshaushalt Griechen-
    lands zu wenig Kenntnisse besitze.


    (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Den kennen Sie doch nun inund auswendig!)


    Was ich feststellen kann und muss, ist: Es gibt Politi-
    sche Grundsätze der Bundesregierung für den Export
    von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus
    dem Jahr 2000. Das ist im Grunde der zu beachtende und
    auch vom Wirtschaftsministerium genutzte Maßstab für
    die Beurteilung der Ausfuhr von Rüstungsgütern. Inso-
    fern haben wir hier Griechenland so zu behandeln wie
    einen NATO-Staat; denn Griechenland ist und bleibt
    Mitglied der NATO. Insofern haben wir hier eine klare
    Rechtssetzung, an die wir uns halten.


    (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der EU-Waffenhandelskodex gilt aber auch!)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswär-

tigen Amtes.

Ich rufe Frage 24 der Kollegin Hänsel auf:
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus

der Absichtserklärung, dass die US-Armee ukrainische Ein-
heiten, wie es am 11. Februar 2015 der Oberkommandeur der
US-Streitkräfte in Europa, Ben Hodges, für März 2015 ange-

(http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/02/11/us-militaer-bildet-ab-maerz-ukrainischesoldaten-aus/)

schau.de/ausland/ukraine-ausbildung-101.html; bitte begrün-
den)?

Frau Professor Böhmer.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Böhmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, ich
    beantworte Ihnen die Frage: Der Bundesregierung sind
    die Ankündigungen des US-Militärs bekannt. Darüber
    hinausgehende Kenntnisse zu Einzelheiten der geplanten
    Ausbildungskooperation hat sie nicht. Die Bundesregie-
    rung setzt sich gemeinsam mit der US-Regierung für
    eine politische Lösung des Konflikts ein. Grundlage da-
    für ist die vollständige Umsetzung der Minsker Verein-
    barung.