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    Plenarprotokoll 18/82 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Tom Koenigs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 A Wahl des Abgeordneten Dr. Franz Josef Jung als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . . 7751 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 19 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 7752 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bun- desregierung Drucksache 18/3840 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2014/2015 des Sach- verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7753 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7758 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7760 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7761 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7762 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7764 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7764 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (§ 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 A Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7767 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7769 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7771 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7772 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7773 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7774 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7776 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7777 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7778 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7778 D Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7780 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7781 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Wohnungswirtschaft entwickeln Drucksache 18/3744 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7782 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Markt- macht brechen – Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau beseitigen Drucksachen 18/506, 18/3854 . . . . . . . . . 7783 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7783 A Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7784 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7787 A Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7788 D Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7790 B Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7792 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7793 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7795 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7796 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7798 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7800 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7802 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7802 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensiche- rungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) Drucksache 18/3786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7803 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7804 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7805 C Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7806 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7807 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7809 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7810 D Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7811 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7812 D Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik Drucksache 18/3494 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm Modellvorhaben Regio- nale Auslastung von Müllverbrennungs- anlagen unter Integration von Klär- schlamm auflegen Drucksache 18/3048 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 C Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Drucksachen 18/3696, 18/3851. . . . . . . . . 7813 D b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 139, 140, 141, 142 und 143 zu Peti- tionen Drucksachen 18/3738, 18/3739, 18/3740, 18/3741, 18/3742. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz: Übersicht 4 – über die dem Deutschen Bun- destag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/3864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 C Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunter- stützung der Sicherheitskräfte der Re- gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Drucksachen 18/3561, 18/3857. . . . . . . . . 7814 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3858 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7816 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7817 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7818 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 III Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 7820 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7821 B Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7822 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7823 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja zur Mei- nungsfreiheit, nein zur Folter – Menschen- rechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen Drucksache 18/3835 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Raif Badawi sofort freilassen – Völkerrechts- widrige Strafen in Saudi-Arabien abschaf- fen Drucksache 18/3832 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7826 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7827 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 7828 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7829 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7829 C Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7830 D Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 Drucksachen 18/3698, 18/3859 . . . . . . . . . 7831 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3860 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7831 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7832 A Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7833 A Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7834 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7834 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7835 C Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7836 D Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7837 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7838 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7839 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7842 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs- gesetzes Drucksache 18/2231 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Helmuth Markov, Minister (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7841 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7844 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7846 C Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7847 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7848 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Regio- nalisierungsgesetzes Drucksache 18/3785 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungs- gesetzes Drucksache 18/3563 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7851 A Reinhard Meyer, Minister (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7851 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Winfried Hermann, Minister (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7852 D Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . 7854 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7855 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7856 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7857 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Katja Keul, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Be- triebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land Drucksache 18/2750 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 D Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7859 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7860 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7861 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7862 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7863 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export beson- derer Leistungen für berechtigte Perso- nen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind Drucksache 18/3787 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7864 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7864 A Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7865 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 7865 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7866 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 7867 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 7868 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht ent- lassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach schnell umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung bei der Notfallverhü- tung stärken – Pille danach mit Wirk- stoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen Drucksachen 18/1617, 18/2630, 18/303, 18/492, 18/3825 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Er- möglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (Änderung der Arzneimittel- verschreibungsverordnung und des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) Drucksache 18/3834 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7871 B Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 7872 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7873 C Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA): Climate Engineering Drucksache 18/2121 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7875 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 V Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 7875 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7876 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7877 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7878 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7879 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Freisetzung von Mikroplastik beenden Drucksache 18/3734 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 B Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7881 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7882 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7883 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7884 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7885 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7887 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Ta- gesordnungspunkt 2, 81. Sitzung) . . . . . . . . . . 7887 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7888 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7888 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7889 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7890 B Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstüt- zung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6). . . . . . . . 7890 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7890 D Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7891 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans- Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. De- zember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . 7892 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7892 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7751 (A) (C) (D)(B) 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7887 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 29.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 29.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 29.01.2015 Groß, Michael SPD 29.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 29.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 29.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 29.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 29.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 29.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 29.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 29.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 29.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 29.01.2015 Lühmann, Kirsten SPD 29.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 29.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 29.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 29.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 29.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 29.01.2015 Schwabe, Frank SPD 29.01.2015 Storjohann, Gero CDU/CSU 29.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 29.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29.01.2015 Weber, Gabi SPD 29.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Tages- ordnungspunkt 2, 81. Sitzung): Wie begründet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, die im Arti- kel „Müller stockt Führungsspitze massiv auf“ (Hannover- sche Allgemeine vom 21. Januar 2015) erhobenen und von seinem Haus bestätigten Vorwürfe bezüglich der Personalpo- litik (unter anderem 18 statt bislang 12 Unterabteilungsleiter sowie Wagen und Fahrer für die seit seinem Amtsantritt zwei Parlamentarischen Staatssekretäre bei gleichzeitiger Überlas- tung der Fachreferate und der Vorgabe, dort nach Einspar- potenzial in Höhe von 10 Prozent zu suchen), und inwiefern macht sich die Spitze des Hauses die im Artikel wiedergege- bene und anhaltende Kritik aus den Reihen der Belegschaft zu eigen? Die in der Hannoverschen Allgemeinen am 21. Januar 2015 erhobenen Vorwürfe bezüglich der Personalpolitik treffen nicht zu und wurden vom BMZ in keiner Weise bestätigt. Zu den Punkten im Einzelnen stelle ich fest: Das BMZ liegt mit seinen Leitungsposten im übli- chen Ressortdurchschnitt von unter 3 Prozent aller Stel- len. Durch die Reorganisation des Ministeriums im letz- ten Jahr wurde die frühere Abteilung Planung/ Kommunikation, bestehend aus einer Abteilungsleitung, zwei Unterabteilungsleitungen sowie zehn Referaten, aufgelöst und durch einen Leitungsstab mit lediglich ei- nem Unterabteilungsleiter und sieben Referaten ersetzt. Es wurden zudem drei neue Sondereinheiten zu den poli- tisch herausragenden Themen „Klima“, „Ernährungssi- cherheit“ und „MDG Post 2015“ eingerichtet, die auf UAL-Ebene wahrgenommen werden. Daher ergeben sich nun 18 UAL-Positionen statt früher 15. Die Zahl der B-6-Stellen im Haushalt des BMZ beträgt jedoch nur 15. Die Entscheidung, zwei Parlamentarische Staatsse- kretäre ins BMZ zu bestellen, war eine politische Ent- scheidung, die außerhalb des BMZ getroffen wurde. Die personelle Ausstattung der Büros der Parlamentarischen Staatssekretäre liegt im üblichen Rahmen und ging nicht zulasten der Fachebene. Es wurden insbesondere in die- sem Zusammenhang keine zusätzlichen Fahrer zur Nut- zung durch die Leitungsmitglieder in ihren Wahlkreisen eingestellt. Die Leitung des BMZ nimmt jede konstruktive Kritik aus den Reihen der Belegschaft sehr ernst. Anhaltende Kritik an der Personalpolitik aus den Reihen der Beleg- schaft oder des Personalrats hat in der dargestellten Weise weder in der Personalversammlung im Januar 2015 stattgefunden noch trifft dies grundsätzlich zu. Zur Kultur des BMZ gehört jedoch ein offener und intensiver Dialog der Leitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, der zu einem lebhaften und konstruktiven Mei- nungsaustausch auch in Personalversammlungen führt. Diese Kultur findet ihren Ausdruck auch in dem der- zeit laufenden äußerst partizipativen Verfahren der Auf- Anlagen 7888 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) gabenkritik. Das Instrument der Aufgabenkritik ist Vorgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desregierung und hat das Ziel, die Ausrichtung eines Ministeriums auf dessen Kernaufgaben sicherzustellen. Ohne die Vorgabe von Entlastungszielwerten wie zum Beispiel 10 Prozent sind Aufgabenkritiken faktisch nicht durchführbar. Die Verwendung eventueller Entlastungs- spielräume für andere Zwecke wird im Zuge der Aus- wertung der Ergebnisse des Verfahrens geprüft. Die Vergabe von (Führungs-)Funktionen im BMZ er- folgt unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben aus- schließlich nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (§ 9 Bundesbeamtengesetz). Eine eventuelle Parteizugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kandidatinnen bzw. Kandidaten spielt für Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen keine Rolle. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“ am 1. September 2014, der Waffenlieferungen in den Irak zum Inhalt hatte, ha- ben wir mit Nein gestimmt. Hinter dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor und halten es für falsch, Rüs- tungsexporte in Krisen- oder Spannungsgebiete zu täti- gen. Die Mehrheit der Abgeordneten teilt diese Meinung nicht, daher sind bereits deutsche Waffen an kurdische Sicherheitskräfte bzw. irakische Streitkräfte geliefert worden. Die Ausbildungsunterstützungsmission verfolgt das Ziel, die militärischen Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte zu erhö- hen, und kann einen Beitrag dazu leisten, die humanitäre Notlage unmittelbar zu lindern, die Terrororganisation ISIS zurückzudrängen und die Sicherheitslage im Irak zu verbessern. Die Mission erfolgt auf Bitte und in Abspra- che mit der irakischen Zentralregierung und der Regie- rung der Region Kurdistan-Irak und ist eingebettet in einen internationalen ganzheitlichen Ansatz, der auf hu- manitärer, politischer, rechtsstaatlicher und militärischer Ebene langfristig eine Stabilisierung der Region errei- chen will. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung zu. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz- Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Die Bedrohung durch ISIS ist noch lange nicht ge- bannt. Ihre abscheulichen Gräueltaten an der Bevölke- rung in Irak und Syrien finden weiterhin statt. Eine Eta- blierung von ISIS in den bisher eroberten Gebieten und das Interesse an weiterer territorialer Expansion bedroht nicht nur die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens, sondern unter anderem auch Europa. ISIS muss nicht nur gestoppt, sondern auch zurückge- drängt werden. Dies muss auch mit militärischen Mitteln geschehen. Eine Überwindung und Schwächung von ISIS im Irak erleichtert auch die Bekämpfung der Terror- miliz in Syrien, wo die Lage durch den blutigen Krieg Assads gegen sein eigenes Volk noch komplizierter ist. Der Schlüssel im Kampf gegen ISIS sind die kurdi- schen Streitkräfte. Sie müssen dauerhaft in die Lage ver- setzt werden, dem „Islamischen Staat“ mit aller Kraft entgegenzutreten. Die Bundestagsfraktion hat die Luft- angriffe der USA und ihrer internationalen Partner von Beginn an begrüßt. Die internationale Unterstützung hat den Kurden geholfen, konkrete Erfolge gegen ISIS zu erzielen. Das haben wir im Sindschar-Gebirge gesehen und gerade jetzt auch in Kobane. Die Luftangriffe haben zwar dazu beigetragen, dass ISIS seit September 2014 kein weiteres Territorium erobern konnte, jedoch ist es, nach Angaben des amerikanischen Verteidigungsminis- teriums, bislang nur gelungen, circa 1 Prozent von ISIS kontrolliertem Gebiet zurückzuerobern. Der Kampf am Boden bleibt eine zentrale Aufgabe, zu der bislang überwiegend kurdische Streitkräfte bereit und in der Lage sind. Eine internationale Unterstützung ist dafür auch durch Ausbildung der Streitkräfte drin- gend notwendig. Im Interesse des Rückhalts des Einsatzes der Bundes- wehr im Irak und insbesondere der Soldaten wäre die Bundesregierung gut beraten, eine breite Mehrheit über die Stimmen der Großen Koalition hinaus sicherzustel- len. Schon frühzeitig hat sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht, mit der Bundesre- gierung darüber Einigkeit herzustellen. Die Bundesre- gierung hat diese Chance jedoch ausgeschlagen. Wir kritisieren, dass sich die Bundesregierung nicht ausreichend für ein spezifisches Mandat im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die internationalen Aktivi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7889 (A) (C) (D)(B) täten im Nordirak eingesetzt hat. Damit wäre nicht nur einer politischen Lösungsfindung gedient gewesen, son- dern es wären auch offene Fragen zur Vereinbarkeit des Einsatzes mit dem Grundgesetz geklärt worden. Ebenso unverständlich ist, dass die Bundesregierung in ihrem Antrag humanitäre mit militärischen Zielsetzungen ver- mischt und damit das Gebot der Neutralität humanitärer Hilfe gefährdet. Wir Unterzeichnerinnen möchten mit dieser persönli- chen Erklärung zum Ausdruck bringen, dass wir die Ausbildung kurdischer Streitkräfte im Irak grundsätzlich befürworten. Diesen fahrlässigen Umgang der Bundes- regierung mit dem Grundgesetz und dem deutschen Bundestag lehnen wir jedoch ab. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei der Abstim- mung über den Antrag der Bundesregierung „Ausbil- dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicher- heitskräfte“ (18/3561) der Stimme. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) Warum wir den bewaffneten Einsatz im Irak ablehnen müssen: Der Bundeswehreinsatz im Norden des Irak ist nicht nur völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, sondern auch strategisch verfehlt und politisch kurzsichtig. Die politischen und die rechtlichen Fragen stehen da- bei nicht etwa beliebig nebeneinander. Die Rechtmäßigkeit ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Ein Einsatz, der gegen Verfassungsrecht oder Völker- recht verstößt, kann noch so sehr politisch gewollt oder praktisch sein – er ist aus guten Gründen nicht erlaubt (abgesehen davon, dass die Entscheidung gegen Waffen- lieferungen nicht dadurch anders ausfallen kann, wenn man die Ausbilder für die Waffen mitliefert). Es war kein Zufall, dass die Völkergemeinschaft nach der Erfahrung zweier Weltkriege das Monopol zum Ein- satz von Gewalt auf die UNO übertragen hat. Es war auch nicht Zufall oder gar Unwissenheit, dass die Wehrverfassung und die Friedenspflicht in unserem Grundgesetz so gefasst sind, wie sie sind. Es war die Weisheit derjenigen, die den Krieg noch erlebt haben. Jedes staatliche Handeln, insbesondere die Ausübung von Gewalt erfolgt in einen Rechtsstaat mit einer Rechtsgrundlage – das gilt im Inneren wie nach außen. Der rechtliche Rahmen ermöglicht politisch legiti- mierte Entscheidungen – er setzt diesen aber ebenfalls Grenzen: Das ist der Kern jeder Rechtsstaatlichkeit. Wir retten Menschenleben nicht, indem wir aus Hilf- losigkeit heraus militärisch agieren, um uns selbst zu be- ruhigen in Anbetracht unerträglicher Gewalt. Zum Grundgesetz: Artikel 24 II GG lautet: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kol- lektiver Sicherheit einordnen.“ Dieser Satz wird vom Verfassungsgericht als Ein- satzermächtigung für eine Verwendung der Streitkräfte zu Einsätzen ausgelegt, die im Rahmen und nach den Regeln der UNO und der NATO als Systeme gegenseiti- ger kollektiver Sicherheit stattfinden. Nur unter diesen Voraussetzungen sind auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze verfassungsgemäß. Dabei ist das Verfassungsgericht 1994 schon sehr weit gegangen, die NATO als System kollektiver Sicher- heit zu betrachten, obwohl ein Verteidigungsbündnis ei- gentlich eher das Gegenteil desselben ist. Jetzt aber soll die Bundeswehr als Teil einer Koalition der Willigen agieren – außerhalb jedes Systems. Damit werden die Anforderungen des Artikels 24 GG endgültig ignoriert. Selbst wenn es also eine völkerrechtliche Grundlage gäbe, würde es hier an einem System kollektiver Sicher- heit fehlen und damit an den verfassungsrechtlichen Vo- raussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass ein verfassungswidri- ges Mandat abzulehnen ist. Zum Völkerrecht: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus her, dass die irakische Regierung „um- fassende Hilfe“ im Kampf gegen die Terrormiliz IS erbe- ten habe. Das funktioniert jedoch nicht, weil der Irak selbst ge- rade keine Unterstützung für die kurdischen Kämpfer in der autonomen Region leistet, obwohl er eigentlich ver- traglich dazu verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waffen an die Kurden, noch bildet er deren Kämpfer aus. Das Hilfeersuchen kann daher nur so verstanden wer- den, dass es sich auf die eigenen staatlichen Streitkräfte des Irak bezieht. Bleibt noch die Tatsache, dass der Irak bislang nicht gegen die Unterstützung der Kurden protestiert. Das ist aber bei der eigenen Notlage, in der er sich be- findet, nachvollziehbar, da er selbst auf Unterstützung angewiesen ist. 7890 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Das reicht nicht, um daraus eine Einladung zur Unter- stützung kurdischer Kämpfer abzuleiten. Wenn der Irak dies wollte, könnte er eine solche Einladung ausdrück- lich aussprechen. Um zu verhindern, dass deutsche Truppen Gefahr laufen, in einen innerirakischen Kon- flikt hineingezogen zu werden, hätte die Bundesregie- rung auch auf eine solche Klarstellung dringen müssen. Es ist zu befürchten, dass die fehlende Klarstellung kein Zufall ist. Es gibt vielmehr ein eigenes schriftliches Hilfeersu- chen der kurdischen Autonomieregierung an die deut- sche Bundesregierung. Dieses Schreiben belegt allein schon durch seine Existenz, dass Bagdad und Erbil sich offensichtlich nicht darüber einig sind, wer im Nordirak das Hoheitsrecht hat, fremde Truppen einzuladen. Hier muss sich die internationale Gemeinschaft ent- scheiden: Solange sie aus anderweitigen Gründen kein unabhängiges Kurdistan anerkennen will, kann sie auf diesem Gebiet nicht militärisch intervenieren. Besonders traurig aus grüner Sicht ist die Tatsache, dass man nicht einmal ernsthaft versucht, ein UN-Man- dat zu erlangen, obwohl Russland hier – anders als bei Syrien – durchaus schon mal eine gewisse Bereitschaft signalisiert hatte. Der mangelnde Einsatz für ein UN-Mandat zeigt au- ßerdem eine Geringschätzung von UNO und Völker- recht, der wir als Grüne auf keinen Fall entgegenkom- men dürfen. Deutschland kann die UNO international stärken, in- dem es gegenüber den Bündnispartnern deutlich macht, dass ohne Mandat nichts geht. Das wäre eine Position, die Verantwortung über- nimmt und gleichzeitig deutsche Interessen wahrt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Wir lehnen das Mandat zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Ausbildung kurdischer und irakischer Si- cherheitskräfte im Kampf gegen ISIS könnte unter ande- ren Umständen sinnvoll und richtig sein. Wieder einmal aber fehlt bei der Vorlage eines Mandats für einen militä- rischen Einsatz ein glaubwürdiger umfassender Hand- lungsansatz. Um ISIS nachhaltig bekämpfen zu können und die Voraussetzung für eine Versöhnung aller Grup- pen im Irak zu schaffen, braucht es einen strategischen Handlungsrahmen, der politische, zivile und militärische Maßnahmen umfasst. Bisher ist eine glaubwürdige Ini- tiative für abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgeblieben. Versprochene humani- täre Hilfe ist zu weniger als einem Drittel tatsächlich ge- flossen. Die unter den Kämpfen leidenden Menschen können nicht einmal ausreichend mit Winter- und Nah- rungsmittelhilfe versorgt werden. Wieder einmal scheint es leichter, militärische Hilfe zu leisten als zivile und politische Nothilfe. Zweitens. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat versäumt es, klare und nachvollziehbare Ziele der Ausbildungsmission zu nennen. Weder Empfänger noch Inhalte der deutschen Ausbildungsunterstützung sind bisher klar definiert und identifiziert. Überdies wird mit dem Mandat ein Blankoscheck für weitere Waffen- lieferungen in den Nordirak erteilt. Das ist vor dem Hin- tergrund, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, wo die bisher von Deutschland gelieferten Waffen alle geblieben sind, und es sich beim Nahen Osten um eine der Regionen mit dem höchsten Proliferationsrisiko der Welt handelt, unverantwortlich. Dittens. Für das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat gibt es keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 24 II GG sagt: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Unter diesem System versteht das Bundesverfassungsgericht die UNO oder die NATO. Nur in diesem Rahmen gelten auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze als verfassungsge- mäß. Eine Koalition der Willigen, worum es sich in die- sem Fall handelt, stellt definitiv kein solches System dar. Auf unerträgliche Gewalt und Leid ohne international abgestimmte politische Strategie mit militärischen Maß- nahmen beziehungsweise Hilfsangeboten zu reagieren, um eben irgendwas zu tun, ist genau die Politik, die dazu beiträgt, dass andere Antworten auch zukünftig immer wieder fehlen werden. Bei diesem Mandat wird sogar die klare Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen. Wir unterstützen eine solche Politik nicht. Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Aus- bildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungs- punkt 6) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum ich den bewaffneten Einsatz im Irak zur Ausbildungsunterstützung ablehne: Grundsätzlich kann Ausbildungsunterstützung sehr sinnvoll sein, so, wie sie auch in einigen anderen Län- dern stattfindet. Auch wenn militärische Mittel allein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7891 (A) (C) (D)(B) Konflikte nicht lösen können, ist ISIS auch militärisch zu bekämpfen. Jede politische Entscheidung muss je- doch auch rechtmäßig sein. Die politischen und rechtli- chen Fragen stehen dabei nicht beliebig nebeneinander. Die völkerrechtliche wie auch verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit ist eine notwendige Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Neben der bereits im Entschließungsantrag meiner Fraktion geäußerten Problematik, dass die Bundesregie- rung und ihre internationalen Partner weiterhin kein politisches Konzept im Kampf gegen ISIS haben, kann ich dem vorgelegten Mandat zur Ausbildung der Sicher- heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak aus folgenden rechtlichen Gründen nicht zustimmen: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus ab, dass die irakische Zentralregierung in personam ihres Außenministers am 25. Juni 2014 in einem Brief an die Vereinten Nationen um (Ausbil- dungs-)Unterstützung im Kampf gegen ISIS gebeten hat. Aus diesem allgemeinen Unterstützungswunsch nun ein konkludentes Verhalten im Sinne der völkerrechtlichen „Intervention auf Einladung“ abzuleiten, ist jedoch pro- blematisch. Schließlich erfragt der Irak Hilfe für seine eigenen Streitkräfte und nicht für die Region Kurdistan- Irak, und er leistet selbst gerade keine Unterstützung für die kurdische Regionalstreitmacht in der autonomen Re- gion, die mit dem Mandat insbesondere ausgebildet wer- den soll, obwohl die Zentralregierung dazu vertraglich eigentlich verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waf- fen an die Kurden noch bildet er deren Kämpfer aus. Es bleibt also allein die Tatsache, dass die irakische Regie- rung nicht gegen die Unterstützung der Kurden protes- tiert. Absender und Empfänger der Unterstützungsbitte sind völkerrechtlich entsprechend nicht dasselbe Sub- jekt. Die Bundesregierung hat es zudem versäumt, sich um ein Mandat der Vereinten Nationen oder um ein gemein- sames Vorgehen der EU zu bemühen. Ein militärisches Vorgehen außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit ist jedoch vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das Mandat erteilt einen Blankoscheck für weitere Waffenlieferungen, die aufgrund des Proliferationsrisi- kos mit unseren Grundsätzen zu Rüstungsexporten schwer vereinbar sind. Die Ziele der Ausbildungsmission sind nicht klar de- finiert. Es ist nach wie vor unklar, wer genau woran aus- gebildet werden soll und wo die bereits gelieferten Waf- fen verbleiben. Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das brutale Vorgehen und die menschenver- achtenden Gräueltaten der Terrororganisation Islami- scher Staat im Irak und in Syrien – ISIS – müssen ge- stoppt werden. Die Kämpfer gegen ISIS benötigen eine bessere Ausbildung, damit sie in die Lage versetzt wer- den, die Angriffe erfolgreich abzuwehren. Daher halte ich einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte auf- grund humanitärer Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen und Flüchtlinge, aber auch aus si- cherheitspolitischen Gründen für sinnvoll und notwen- dig. Nachdem der irakische Außenminister alle Mitglied- staaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten hat, ist der Einsatz als sogenannte Intervention auf Einladung völkerrechtlich zulässig. Gemäß Artikel 87a Absatz 2 GG dürfen die Streit- kräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Ein Fall, in dem das GG den Einsatz zulässt, ist Artikel 24 Absatz 2 GG, auf den die Bundesregierung ihren Antrag stützt. Diese verfassungsrechtliche Begründung überzeugt mich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts kann sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG zur Friedenswahrung an Ent- scheidungen einer internationalen Organisation binden. Das umfasst auch die Übernahme der mit der Zugehörig- keit zu einem kollektiven Sicherheitssystem typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die „im Rah- men und nach den Regeln“ dieses Systems stattfinden. Unzweifelhaft liegt kein spezielles Mandat des VN-Si- cherheitsrates vor, das ausdrücklich die Entsendung von Soldaten zur Friedenssicherung vorsieht und das den Rahmen und die Regeln des Einsatzes bestimmt. Aus diesem Grund bezieht sich die Bundesregierung im Antrag auf die Sicherheitsratsresolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und auf die Erklärung des Präsi- denten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014. In der Resolution 2170 (2014) wird die Terrororganisation IS als Bedrohung für die internationale Sicherheit be- zeichnet. Zudem werden darin die durch IS begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt sowie Sanktio- nen gegen einzelne Mitglieder dieser Organisation be- schlossen. Ein Mandat für den Einsatz von Streitkräften enthält diese Resolution nicht. Auch die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014 reicht meines Erachtens nicht aus, weil sie im Kern lediglich den Aufruf enthält, den Irak zu unterstützen, und es sich dabei zudem im Ergebnis um eine politische Erklärung handelt. Daher halte ich Artikel 24 Absatz 2 GG auch nach den Ausführungen der Bundesregierung im Rechtsausschuss nicht für die richtige Rechtsgrund- lage. Nach meiner Überzeugung findet der Einsatz der Bundeswehr aber eine verfassungsmäßig tragfähige Rechtsgrundlage in Artikel 87a Absatz 2 1. Alt. GG. Der Begriff der „Verteidigung“ umfasst nach überwiegender Auffassung nicht nur die reine Landesverteidigung, son- dern auch die sogenannte Drittstaaten-Nothilfe im Sinne von Artikel 51 der VN-Charta. Der Bundeswehreinsatz ist daher als solcher verfassungsgemäß. Weil ich den Einsatz der Bundeswehr in dieser Aus- bildungsmission unabhängig von der seitens der Bundes- 7892 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) regierung gewählten verfassungsrechtlichen Begrün- dung für verfassungsgemäß und politisch geboten halte, stimme ich dem Einsatz der Bundeswehr zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver- teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan- tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord- nungspunkt 8) Wie schon in den vergangenen beiden Jahren stim- men wird dem Einsatz der Bundeswehr, der Stationie- rung von Raketen und Personal in der Türkei in der Nähe der türkischen Grenze nicht zu, sondern wir stim- men mit Nein. Ein ausreichend sachlicher Grund für diesen Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist immer weniger erkenn- bar. Die Stationierung der Raketen erfolgte ursprünglich, um angeblich mögliche Raketen- und Flugzeugangriffe der syrischen Regierungstruppen auf türkisches Gebiet abzuwehren. Zwar ist der Bürgerkrieg in Syrien keines- wegs beendet, sondern wurde sogar von ISIS bis weit in den Nordirak hinein ausgedehnt, und nahe der syrischen/ türkischen Grenze in der Nähe von Kobane finden schwere Kämpfe statt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Luftangriffen syrischer Regierungsstreitkräfte auf die Türkei ist inzwischen denkbar unwahrscheinlich. Haupt- feind der syrischen Regierungskräfte sind die ISIS-Mili- zen geworden, die ein Drittel des Landes Syrien kontrol- lieren und einen Kalifatstaat ausgerufen haben. Die syrische Armee bekämpft ISIS. Das tun auch kurdische Milizen, die wiederum durch Flugzeug- und Drohnen- angriffe der internationalen Gemeinschaft, unter ande- rem USA, England, Frankreich, massiv unterstützt wer- den. Luftangriffe aus Syrien auf die Türkei machen danach überhaupt keinen Sinn und wurden auch nie an- gedroht. Der derzeitige Hauptfeind ISIS verfügt nicht über Angriffsfähigkeiten, für deren Abwehr die Raketen der Bundeswehr geeignet wären. Außerdem besteht die Gefahr, dass türkische Sicher- heitskräfte immer wieder durch Aktionen Anlässe schaf- fen, die dazu führen, dass sie in ganz anderer Weise in den Bürgerkrieg verwickelt werden können. Dies könnte auch geschehen, weil türkische Sicherheitskräfte Liefe- rungen an die Grenze transportieren, mit denen islami- sche Gruppen, die in Syrien an Kämpfen beteiligt sind, unterstützt werden, wie kürzlich berichtet wurde. Dann könnten auch die im Hinterland stationierten Bundes- wehrsoldaten in kriegerische Auseinandersetzungen am Boden hineingezogen werden. Dafür sind sie aber gar nicht mandatiert und überhaupt nicht ausgerüstet. Der eigentliche Grund, warum der Einsatz der Bun- deswehr in der Türkei nicht beendet wird, ist ein rein demonstrativer, nämlich dem NATO-Partner Türkei NATO-Treue zu signalisieren. Das aber reicht nicht, um einen Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit Kampf- einsatz zu legitimieren. Bundeswehrsoldaten im Ausland dürfen nicht Gefahren ausgesetzt und die Verwicklung Deutschlands darf nicht riskiert werden, um ein Zeichen der Verbundenheit mit einem Staat und dessen Regie- rung zu setzen, die immer autoritärer und demokratisch fragwürdiger wird und im Verdacht steht, gefährliche Is- lamisten zu unterstützen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile der türkischen Bevölkerung am Standort der Raketen und der Soldaten der Bundeswehr die Stationierung offenbar sehr kritisch sehen. Bundeswehrsoldaten wurden schon beschimpft und verlassen das Standortgelände nur in Begleitung von Polizei. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der In- tegrierten Luftverteidigung der NATO auf Er- suchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Arti- kel 51 der Charta der Vereinten Nationen) so- wie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) Mit großer Sorge stelle ich fest, dass der Krieg des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung nach wie vor unermessliches menschliches Leid hervorruft. Durch den Einsatz von Chemiewaffen am 21. August 2013 in der Region Ghouta-Damaskus bekam die Bedrohungssi- tuation auch für die Nachbarstaaten Syriens eine neue Qualität. Nach der zertifizierten Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffen hat sich die Sicherheitslage in der Region stark verändert. Die größte Gefahr geht dort mittlerweile nicht mehr von chemischen Waffen, son- dern von der dschihadistischen Terrororganisation ISIS aus. Der Vormarsch von ISIS hat Syrien weiter destabili- siert und die humanitäre Katastrophe erheblich ver- schärft. Umso besorgniserregender ist es, dass Medienberich- ten zufolge der türkische Geheimdienst die islamisti- schen Kämpfer durch Waffenlieferungen unterstützt hat. Bestärkt wird diese Sorge durch Äußerungen der Regie- rung Erdoğan, die eine uneindeutige Haltung gegenüber militanten Islamisten und deren Engagement im syri- schen Bürgerkrieg zeigen. Ich habe erhebliche Zweifel, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7893 (A) (C) (B) dass die Türkei im Kampf gegen ISIS ein verlässlicher Partner ist. Die NATO sollte daher die Rolle der Türkei im Kampf gegen den ISIS zum Thema interner Diskus- sionen machen. Wir sollten alle unsere verfügbaren Mittel darauf konzentrieren, ISIS zu bekämpfen und die Flüchtlings- katastrophe einzudämmen. Der Patriot-Einsatz leistet dazu keinen Beitrag. Trotz dieser angeführten Argumente, die meine Skep- sis gegenüber dem Mandat begründen, möchte ich eine starke NATO, die ihrem Auftrag zur Bündnistreue ge- recht wird. Die Bündnistreue gegenüber unserem NATO-Partner Türkei steht für mich nicht zur Debatte. Daher stimme ich dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftvertei- digung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012“ (18/3698) zu. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 82. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung – Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft TOP 4 Soziale Wohnungswirtschaft TOP 5 EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme TOP 22, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Ausbildungsunterstützungseinsatz Kurdistan-Irak ZP 4 u. 5 Menschenrechte in Saudi-Arabien TOP 8 Bundeswehreinsatz Operation Active Fence (Türkei) TOP 9 Schuldrechtsanpassungsgesetz TOP 10 Regionalisierungsgesetz TOP 11 Betriebliche Mitbestimmung TOP 12 Abkommen mit Polen zur Zahlung von Ghetto-Renten TOP 13, ZP 6 Rezeptpflicht der Pille danach TOP 14 Technikfolgenabschätzung: Climate Engineering TOP 15 Freisetzung von Mikroplastik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sören Bartol


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

    finde es immer beeindruckend, wenn der Kollege
    Fischer als absolut Dienstältester in diesem Hause – er
    ist seit 1980 im Bundestag und hat die ganze Bahn-
    reform mitgestaltet – eine Rede hält. Herzlichen Dank!
    Ihr habt euch damals gemeinsam sehr gut entschieden.
    Das war übrigens auch eine Meisterleistung zusammen
    mit den Ländern. Ihr habt damals eine gute Arbeit ge-
    macht.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    – Genau, da kann man auch mal klatschen. Der Bei-
    fall ist für dich, Dirk.

    Der Regionalverkehr auf der Schiene, meine Kolle-
    ginnen und Kollegen, ist für Millionen von Pendlern auf
    ihrem täglichen Weg zum Arbeitsplatz unverzichtbar.
    Regionalbahnen sichern die Anbindung des Umlands an
    die Ballungsräume. Sie entlasten die Straßen und sind
    damit auch aktiver Umwelt- und Klimaschutz.

    Regionalbahnen sichern auch die Erreichbarkeit von
    Regionen, in denen es keinen starken Fernverkehr gibt,
    und sind damit das unverzichtbare Rückgrat des öffentli-
    chen Verkehrsangebots. Der öffentliche Nahverkehr ist
    eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.


    (Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig!)

    Genau so definiert es auch das Regionalisierungsge-

    setz, über dessen Novellierung wir heute beraten. Mit
    Bahnreform und Regionalisierungsgesetz – das wurde
    schon gesagt – ist die Verantwortung für die Finanzie-
    rung und Organisation des SPNV an die Länder überge-
    gangen. Der Bund schafft die Grundlage, indem er den
    Ländern die Regionalisierungsmittel gibt. Das ist verfas-
    sungsrechtlich auch so verbrieft.

    Die Revision der Mittel hätte, so will es das Gesetz,
    schon zu Jahresbeginn 2015 erfolgen müssen. Die Ver-
    handlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen
    laufen aber noch, und es zeichnet sich bisher auch zu den
    Regionalisierungsmitteln noch keine Einigung ab.

    Die Regionalisierungsmittel waren schon immer zwi-
    schen Bund und Ländern, Verkehrspolitikern und Haus-
    hältern heftig umstritten. In den 2000er-Jahren haben
    zwei Ministerpräsidenten zum Leidwesen aller Ver-
    kehrspolitiker Subventionen identifiziert und Kürzungs-
    potenzial ausgemacht. Nach den Einschnitten 2007 und
    2008 sind aber die Regionalisierungsmittel seit 2009
    wieder gestiegen, mit dem Faktor 1,5 Prozent jährlich
    dynamisiert, und lagen 2014 bei 7,3 Milliarden Euro.
    Diese 7,3 Milliarden Euro hatte der Bundesfinanzminis-
    ter im Haushalt 2015 ohne Dynamisierung schlicht fort-
    geschrieben. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sichert
    zum einen die Rechtsgrundlage für 2015 und zum ande-
    ren die Dynamisierung um 1,5 Prozent. Ich finde, damit
    gehen wir einen kleinen, aber unverzichtbaren ersten
    Schritt.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich bin sicher, uns allen ist klar: Die grundlegende
    Revision ist damit nicht erledigt. Die vom Bund und von
    den Ländern vorgelegten Gutachten kommen überein-
    stimmend zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Mit-
    tel und eine höhere Dynamisierung erforderlich sind,
    wenn auch in unterschiedlicher Größenordnung.


    (Beifall der Abg. Sebastian Hartmann [SPD] und Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Ich füge hinzu: Die grundlegende Revision muss zügig
    erfolgen, um endlich Planungssicherheit zu schaffen. Es
    darf keine weitere Hängepartie geben.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Man muss auch wissen: Nur wenn der Bund die Regi-
    onalisierungsmittel weiter gewährt, kann er sicherstel-
    len, dass die Länder weiterhin überall in Deutschland
    Züge auch für den Nahverkehr bestellen. Es ist auch die
    Verantwortung des Bundes, dass in allen Regionen – von
    Kiel bis München, von Köln bis Frankfurt an der Oder –
    die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und die
    wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden. Ein leis-
    tungsfähiger Nahverkehr ist dafür unverzichtbar.

    Die Regionalisierungsmittel sind deshalb mehr als
    eine finanzpolitische Verschiebemasse. Deswegen ist
    mein Appell an alle Beteiligten auf Bundes-, aber auch
    auf Länderseite: Suchen wir endlich einen Weg für eine
    Lösung bei den Regionalisierungsmitteln unabhängig
    von den Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Gustav Herzog [SPD]: Guter Vorschlag!)






    Sören Bartol


    (A) (C)



    (D)(B)

    Die Länder haben schon im letzten Jahr einstimmig
    einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung auf
    8,5 Milliarden Euro, eine Dynamisierung um 2 Prozent
    und die Übernahme der Trassen- und Stationspreise
    durch den Bund vorsieht. Das ist sehr leicht, wenn an-
    dere bezahlen müssen – das wurde schon mehrfach ge-
    sagt –, und selbstverständlich müssen wir darüber noch
    reden.

    Aber, Kollege Ferlemann, in schwierigen Diskussio-
    nen haben sich die Länder auch auf eine Neuverteilung
    der Mittel untereinander geeinigt. Bei allem, was man
    vielleicht auch lustig gemeint sagen kann, finde ich: Das
    verdient große Anerkennung.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    Denn der sogenannte Kieler Schlüssel berücksichtigt so-
    wohl die Region mit deutlich gestiegener Verkehrsnach-
    frage als auch den Bestandsschutz in Regionen mit sin-
    kender Bevölkerungszahl.

    Jetzt liegt uns auch das Gutachten im Auftrag des
    Bundesverkehrsministeriums vor, das einen Bedarf von
    7,7 Milliarden Euro und eine Dynamisierung um
    2,7 Prozent ermittelt hat, um auch Trassen- und Stations-
    preise zu berücksichtigen. Ich finde, liebe Kolleginnen
    und Kollegen, der Rat dieser Fachexperten sollte uns
    helfen, zügig über die zukünftige Höhe der Regionalisie-
    rungsmittel zu verhandeln und zu entscheiden. Wichtig
    ist doch am Ende, dass wir in Deutschland weiterhin ei-
    nen guten Nahverkehr haben.

    Seit der Bahnreform und der Regionalisierung des
    SPNV haben Regionalzüge massiv an Attraktivität und
    deutlich messbar Fahrgäste hinzugewonnen; das wurde
    schon gesagt. So ist bei den Zugkilometern eine Zu-
    nahme von 28 Prozent und bei der Verkehrsleistung, also
    bei den Personenkilometern, sogar eine Zunahme von
    über 50 Prozent zu verzeichnen. Unverzichtbar für die-
    sen Erfolg ist eine gesicherte Finanzierungsgrundlage.
    Bund und Länder sind aufgefordert, sich schnell zusam-
    menzusetzen und sich endlich zu einigen. Ansonsten be-
    kommen wir sehr große Probleme in diesem Land.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-

ordneten Eckhardt Rehberg, CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eckhardt Rehberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren Abgeordneten! Herr Minister Meyer, der Koali-
    tionsvertrag hat zwei Teile. Der eine Teil besagt, dass
    wir sobald wie möglich – eigentlich schon 2014 – eine
    zügige Einigung mit den Ländern bei der Revision der
    Regionalisierungsmittel anstreben. Der zweite Teil be-
    sagt:
    Um die Finanzierung des Schienenpersonennahver-
    kehrs langfristig zu sichern, werden wir die Regio-
    nalisierungsmittel für den Zeitraum ab 2019 in der
    Bund-Länder-Finanzkommission auf eine neue
    Grundlage stellen.

    Nach meiner Information saß Ihr Ministerpräsident, Herr
    Albig, mit in der Arbeitsgruppe „Verkehr“. Für uns ist
    der Koalitionsvertrag zumindest an dieser Stelle noch
    bindend.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Aber wir haben es nicht hineingeschrieben! – Sören Bartol [SPD]: Das war nicht die Arbeitsgruppe!)


    – Herr Kollege Bartol, wenn das die Großkopferten be-
    schlossen haben, dann waren auch die SPD-Ministerprä-
    sidenten mit dabei. Insoweit hat dieses Dokument für die
    Koalition verbindlichen Charakter. Zumindest für die
    Union ist das so.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Aber die Verkehrspolitiker waren sehr sauber!)


    Sie haben von Kooperation geredet und legen einen
    Gesetzentwurf vor, der einen Aufwuchs von 1,2 Milliar-
    den Euro vorsieht. Sie gehen offenbar leicht über die
    Schwarze Null hinweg. Wir tun das nicht; denn die
    Schwarze Null stellt für uns die Basis dar. Wir haben uns
    damit Spielräume für die Zukunft erarbeitet. Ich will ein-
    mal die Entwicklung für die nächsten drei bzw. vier
    Jahre skizzieren: 8 Milliarden Euro mehr für die Kom-
    munen – Stichworte: „Eingliederungshilfe“, „Erhöhung
    des kommunalen Mehrwertsteueranteils“, „KdU-Bun-
    desbeteiligung“; im Rahmen des BAföG für die Länder
    zusätzlich 1,7 Milliarden Euro für Hochschulen und
    Schulen. Allein in der letzten Legislaturperiode haben
    wir Ländern und Kommunen 60 Milliarden Euro zusätz-
    lich zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund darf
    man eine Lösung bei den Regionalisierungsmitteln für
    die nächsten 15 Jahre nicht isoliert betrachten. Das muss
    in den Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanz-
    beziehungen berücksichtigt werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Da es hier um Kooperation geht, kann man auch fra-
    gen: Gehörte die Verlängerung bei den Entflechtungs-
    mitteln sachlich und inhaltlich zum Fiskalvertrag? Sie
    haben sich das erstritten, abgetrotzt und erkauft. Aber in
    der Föderalismuskommission war ursprünglich verein-
    bart worden, die degressive Ausgestaltung der Entflech-
    tungsmittel bis 2019 auslaufen zu lassen. Nun ist etwas
    anderes vereinbart worden. Ich habe nachgesehen, wie
    die Mittel für den ÖPNV in den Jahren von 2010 bis
    2012 eingesetzt wurden, als die ursprüngliche Verein-
    barung noch Bestand hatte. Nur zwei kleine Länder, das
    Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, haben 50 Pro-
    zent der Mittel für den ÖPNV eingesetzt. Alle anderen
    14 Länder haben noch nicht einmal 50 Prozent für den
    ÖPNV eingesetzt.


    (Winfried Hermann, Minister [Baden-Württemberg]: Das ist falsch!)






    Eckhardt Rehberg


    (A) (C)



    (D)(B)

    Das ist die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen auf
    der Bundesratsbank.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Gustav Herzog [SPD]: Wir haben alle Mittel anständig eingesetzt! Das steht im Bundesgutachten!)


    – Herr Kollege, das ist das, was auf Nachfrage der Bun-
    desregierung offiziell verwendet worden ist.

    Es stimmt zwar, dass die Länder seit 2008 Verwen-
    dungsnachweise erbringen müssen. Aber die Regionali-
    sierungsmittel sind weitestgehend der parlamentarischen
    Kontrolle entzogen.


    (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das muss geändert werden!)


    Schauen Sie sich einmal die Haushalte der Landtage an.
    Dann stellen Sie fest, dass es Einnahmetitel und Ausga-
    betitel gibt. In aller Regel werden die Mittel aber nicht
    durch das Verkehrsministerium, sondern durch Ver-
    kehrsverbünde verwaltet und verwendet. In den Beiräten
    dieser Verbünde sitzen nach meiner Kenntnis keine
    Landtagsabgeordneten.

    Jetzt sage ich es einmal etwas derb: Die Länder kön-
    nen uns aufschreiben, was sie wollen. Wir können es
    nicht kontrollieren, geschweige denn sanktionieren. Das
    ist aus meiner Sicht ein großes Manko der Regionalisie-
    rungsmittel. Das heißt, hier werden von uns 8,5 Milliar-
    den Euro, aufwachsend für die nächsten 15 Jahre gefor-
    dert. Es wird gefordert, diese Mittel unkontrolliert an die
    Länder zu geben. Auch in den Ländern ist die Kontrolle
    relativ mangelhaft.


    (Gustav Herzog [SPD]: Bei uns in RheinlandPfalz sind alle Mittel öffentlich!)


    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kol-
    lege Hermann, lassen Sie mich ein letztes Wort zu dem
    Kompromiss sagen. Herr Minister Meyer, ich schließe
    Sie dabei ein. Ja, das ist eine 16: 0-Entscheidung. Das ist
    richtig. Wenn Sie aber in den Vertrag schauen, stellen
    Sie fest, dass das ein Vertrag zulasten eines Dritten, des
    Bundes – Stichwort: vertikale Verteilung –, ist. Und das
    ist eine Vereinbarung zulasten von fünf neuen Ländern.

    Mecklenburg-Vorpommern bekommt heute 242 Mil-
    lionen Euro und soll im Jahr 2030 258 Millionen Euro
    bekommen. Sie können mir doch nicht erzählen, dass da-
    mit grob das Angebot von heute gehalten werden kann.
    Wenn Sie die Trassenpreise und die Inflationsrate in
    Rechnung stellen, dann sind die 258 Millionen Euro
    deutlich weniger wert als die 242 Millionen Euro heute.


    (Widerspruch bei der SPD)

    Meine letzte Bemerkung: Es ist sehr einfach, Verträge

    und Vereinbarungen zulasten Dritter und Vierter zu
    schließen. Fünf Länder bleiben dabei auf der Strecke.
    Ein bisschen mehr Solidarität hätte ich mir als Vertreter
    eines neuen Bundeslandes, der den größten Flächen-
    wahlkreis in Deutschland hat, schon gewünscht.

    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man merkt, dass die CDU in immer weniger Bundesländern regiert!)