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    516. Bärbel: 1
    517. KoflerDaniela: 1
    518. KolbeBirgit: 1
    519. KömpelAnette: 1
    520. KrammeDr.: 1
    521. Hans-Ulrich: 1
    522. KrügerHelga: 1
    523. Kühn-MengelChristine: 1
    524. LambrechtChristian: 1
    525. Lange: 1
    526. LauterbachSteffen-Claudio: 1
    527. LemmeBurkhard: 1
    528. LischkaGabriele: 1
    529. Lösekrug-MöllerHiltrud: 1
    530. LotzeDr.: 1
    531. Birgit: 1
    532. Malecha-NissenCaren: 1
    533. MarksKatja: 1
    534. MastDr.: 1
    535. MierschKlaus: 1
    536. MindrupSusanne: 1
    537. MittagBettina: 1
    538. MüllerDetlef: 1
    539. Michelle: 1
    540. MünteferingDr.: 1
    541. Rolf: 1
    542. MützenichAndrea: 1
    543. NahlesDietmar: 1
    544. NietanUlli: 1
    545. NissenThomas: 1
    546. OppermannMahmut: 1
    547. Özdemir: 1
    548. Aydan: 1
    549. ÖzoğuzMarkus: 1
    550. PaschkeChristian: 1
    551. PetryJeannine: 1
    552. PflugradtDetlev: 1
    553. PilgerJoachim: 1
    554. PoßFlorian: 1
    555. PostAchim: 1
    556. Post: 1
    557. Wilhelm: 1
    558. PriesmeierFlorian: 1
    559. PronoldDr.: 1
    560. Sascha: 1
    561. RaabeDr.: 1
    562. Simone: 1
    563. RaatzMartin: 1
    564. RabanusStefan: 1
    565. RebmannGerold: 1
    566. ReichenbachDr.: 1
    567. Carola: 1
    568. ReimannAndreas: 1
    569. RimkusSönke: 1
    570. RixDennis: 1
    571. RohdeDr.: 1
    572. RosemannRené: 1
    573. RöspelDr.: 1
    574. Ernst: 1
    575. Dieter: 1
    576. RossmannMichael: 1
    577. Susann: 1
    578. RüthrichBernd: 1
    579. RützelJohann: 1
    580. SaathoffAnnette: 1
    581. SawadeAxel: 1
    582. Marianne: 1
    583. SchiederUdo: 1
    584. SchiefnerDr.: 1
    585. Dorothee: 1
    586. SchlegelUlla: 1
    587. Dagmar: 1
    588. Schneider: 1
    589. SchulteEwald: 1
    590. SchurerStefan: 1
    591. SchwartzeAndreas: 1
    592. SchwarzRita: 1
    593. Schwarzelühr-SutterDr.: 1
    594. SielingRainer: 1
    595. SpieringNorbert: 1
    596. SpinrathSvenja: 1
    597. StadlerMartina: 1
    598. Stamm-FibichSonja: 1
    599. SteffenPeer: 1
    600. SteinbrückChristoph: 1
    601. SträsserClaudia: 1
    602. TausendMichael: 1
    603. ThewsFranz: 1
    604. ThönnesCarsten: 1
    605. TrägerRüdiger: 1
    606. VeitUte: 1
    607. VogtDirk: 1
    608. VöpelBernd: 1
    609. WestphalAndrea: 1
    610. WickleinDirk: 1
    611. WieseGülistan: 1
    612. YükselDagmar: 1
    613. ZieglerStefan: 1
    614. ZierkeDr.: 1
    615. Jens: 1
    616. ZimmermannManfred: 1
    617. ZöllmerBrigitte: 1
    618. ZypriesBÜNDNIS: 1
    619. GRÜNENLuise: 1
    620. AmtsbergKerstin: 1
    621. AndreaeAnnalena: 1
    622. BaerbockVolker: 1
    623. Beck: 1
    624. Franziska: 1
    625. BrantnerAgnieszka: 1
    626. BruggerEkin: 1
    627. DeligözKatja: 1
    628. Dörner\n: 1
    629. Katharina: 1
    630. DrögeDr.: 1
    631. GambkeMatthias: 1
    632. GastelKai: 1
    633. GehringKatrin: 1
    634. Göring-EckardtAnja: 1
    635. HajdukBritta: 1
    636. HaßelmannDr.: 1
    637. Anton: 1
    638. HofreiterBärbel: 1
    639. HöhnDieter: 1
    640. JanecekKatja: 1
    641. KeulSven-Christian: 1
    642. KindlerTom: 1
    643. KoenigsSylvia: 1
    644. Kotting-UhlOliver: 1
    645. KrischerStephan: 1
    646. Christian: 1
    647. Renate: 1
    648. KünastMarkus: 1
    649. KurthSteffi: 1
    650. LemkeDr.: 1
    651. Tobias: 1
    652. LindnerNicole: 1
    653. MaischIrene: 1
    654. MihalicBeate: 1
    655. Müller-GemmekeDr.: 1
    656. Konstantin: 1
    657. NotzOmid: 1
    658. NouripourFriedrich: 1
    659. OstendorffCem: 1
    660. ÖzdemirBrigitte: 1
    661. PothmerTabea: 1
    662. RößnerClaudia: 1
    663. Manuel: 1
    664. SarrazinElisabeth: 1
    665. ScharfenbergUlle: 1
    666. SchauwsDr.: 1
    667. Gerhard: 1
    668. SchickDr.: 1
    669. Frithjof: 1
    670. SchmidtKordula: 1
    671. Schulz-AscheDr.: 1
    672. Strengmann-KuhnMarkus: 1
    673. TresselJürgen: 1
    674. TrittinDoris: 1
    675. WagnerBeate: 1
    676. Walter-RosenheimerDr.: 1
    677. Valerie: 1
    678. WilmsNeinSPDUlrike: 1
    679. BahrKlaus: 1
    680. BarthelDr.: 1
    681. Ute: 1
    682. Finckh-KrämerCansel: 1
    683. KiziltepeHilde: 1
    684. MattheisDr.: 1
    685. Hans-JoachimSchabedothSwen: 1
    686. Schulz: 1
    687. Waltraud: 1
    688. Wolff\n: 1
    689. DIE: 1
    690. LINKEJan: 1
    691. van: 1
    692. AkenDr.: 1
    693. Dietmar: 1
    694. BartschHerbert: 1
    695. BehrensKarin: 1
    696. BinderMatthias: 1
    697. W.: 1
    698. BirkwaldHeidrun: 1
    699. BluhmChristine: 1
    700. BuchholzEva: 1
    701. Bulling-SchröterRoland: 1
    702. ClausSevim: 1
    703. DağdelenDr.: 1
    704. Diether: 1
    705. DehmWolfgang: 1
    706. GehrckeNicole: 1
    707. GohlkeDr.: 1
    708. Gregor: 1
    709. GysiDr.: 1
    710. HahnHeike: 1
    711. HänselDr.: 1
    712. Rosemarie: 1
    713. HeinInge: 1
    714. HögerAndrej: 1
    715. HunkoSigrid: 1
    716. HupachSusanna: 1
    717. KarawanskijKerstin: 1
    718. KassnerJan: 1
    719. KorteJutta: 1
    720. KrellmannKatrin: 1
    721. KunertCaren: 1
    722. LaySabine: 1
    723. LeidigMichael: 1
    724. LeutertStefan: 1
    725. LiebichDr.: 1
    726. Gesine: 1
    727. LötzschThomas: 1
    728. LutzeNiema: 1
    729. MovassatNorbert: 1
    730. Alexander: 1
    731. S.: 1
    732. NeuThomas: 1
    733. NordPetra: 1
    734. PauHarald: 1
    735. Petzold: 1
    736. Richard: 1
    737. PitterleMartina: 1
    738. RennerMichael: 1
    739. SchlechtDr.: 1
    740. Petra: 1
    741. SitteKersten: 1
    742. SteinkeDr.: 1
    743. Kirsten: 1
    744. TackmannAzize: 1
    745. TankFrank: 1
    746. TempelDr.: 1
    747. Axel: 1
    748. TroostAlexander: 1
    749. UlrichKathrin: 1
    750. VoglerHalina: 1
    751. WawzyniakHarald: 1
    752. WeinbergKatrin: 1
    753. WernerBirgit: 1
    754. WöllertJörn: 1
    755. WunderlichHubertus: 1
    756. ZdebelPia: 1
    757. ZimmermannSabine: 1
    758. Zimmermann\n: 1
    759. GRÜNENUwe: 1
    760. KekeritzMonika: 1
    761. LazarPeter: 1
    762. MeiwaldLisa: 1
    763. PausCorinna: 1
    764. RüfferHans-Christian: 1
    765. StröbeleEnthaltenSPDMarco: 1
    766. BülowPetra: 1
    767. Hinz: 1
    768. GRÜNENHarald: 1
    769. EbnerMaria: 1
    770. Klein-SchmeinkÖzcan: 1
    771. MutluDr.: 1
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    780. SebastianSteineke,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/82 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Tom Koenigs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 A Wahl des Abgeordneten Dr. Franz Josef Jung als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . . 7751 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 19 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 7752 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bun- desregierung Drucksache 18/3840 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2014/2015 des Sach- verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7753 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7758 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7760 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7761 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7762 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7764 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7764 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (§ 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 A Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7767 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7769 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7771 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7772 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7773 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7774 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7776 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7777 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7778 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7778 D Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7780 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7781 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Wohnungswirtschaft entwickeln Drucksache 18/3744 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7782 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Markt- macht brechen – Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau beseitigen Drucksachen 18/506, 18/3854 . . . . . . . . . 7783 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7783 A Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7784 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7787 A Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7788 D Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7790 B Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7792 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7793 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7795 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7796 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7798 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7800 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7802 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7802 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensiche- rungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) Drucksache 18/3786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7803 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7804 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7805 C Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7806 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7807 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7809 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7810 D Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7811 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7812 D Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik Drucksache 18/3494 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm Modellvorhaben Regio- nale Auslastung von Müllverbrennungs- anlagen unter Integration von Klär- schlamm auflegen Drucksache 18/3048 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 C Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Drucksachen 18/3696, 18/3851. . . . . . . . . 7813 D b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 139, 140, 141, 142 und 143 zu Peti- tionen Drucksachen 18/3738, 18/3739, 18/3740, 18/3741, 18/3742. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz: Übersicht 4 – über die dem Deutschen Bun- destag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/3864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 C Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunter- stützung der Sicherheitskräfte der Re- gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Drucksachen 18/3561, 18/3857. . . . . . . . . 7814 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3858 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7816 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7817 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7818 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 III Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 7820 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7821 B Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7822 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7823 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja zur Mei- nungsfreiheit, nein zur Folter – Menschen- rechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen Drucksache 18/3835 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Raif Badawi sofort freilassen – Völkerrechts- widrige Strafen in Saudi-Arabien abschaf- fen Drucksache 18/3832 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7826 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7827 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 7828 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7829 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7829 C Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7830 D Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 Drucksachen 18/3698, 18/3859 . . . . . . . . . 7831 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3860 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7831 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7832 A Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7833 A Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7834 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7834 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7835 C Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7836 D Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7837 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7838 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7839 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7842 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs- gesetzes Drucksache 18/2231 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Helmuth Markov, Minister (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7841 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7844 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7846 C Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7847 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7848 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Regio- nalisierungsgesetzes Drucksache 18/3785 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungs- gesetzes Drucksache 18/3563 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7851 A Reinhard Meyer, Minister (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7851 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Winfried Hermann, Minister (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7852 D Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . 7854 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7855 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7856 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7857 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Katja Keul, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Be- triebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land Drucksache 18/2750 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 D Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7859 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7860 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7861 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7862 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7863 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export beson- derer Leistungen für berechtigte Perso- nen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind Drucksache 18/3787 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7864 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7864 A Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7865 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 7865 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7866 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 7867 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 7868 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht ent- lassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach schnell umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung bei der Notfallverhü- tung stärken – Pille danach mit Wirk- stoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen Drucksachen 18/1617, 18/2630, 18/303, 18/492, 18/3825 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Er- möglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (Änderung der Arzneimittel- verschreibungsverordnung und des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) Drucksache 18/3834 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7871 B Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 7872 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7873 C Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA): Climate Engineering Drucksache 18/2121 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7875 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 V Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 7875 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7876 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7877 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7878 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7879 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Freisetzung von Mikroplastik beenden Drucksache 18/3734 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 B Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7881 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7882 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7883 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7884 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7885 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7887 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Ta- gesordnungspunkt 2, 81. Sitzung) . . . . . . . . . . 7887 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7888 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7888 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7889 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7890 B Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstüt- zung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6). . . . . . . . 7890 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7890 D Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7891 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans- Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. De- zember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . 7892 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7892 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7751 (A) (C) (D)(B) 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7887 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 29.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 29.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 29.01.2015 Groß, Michael SPD 29.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 29.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 29.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 29.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 29.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 29.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 29.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 29.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 29.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 29.01.2015 Lühmann, Kirsten SPD 29.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 29.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 29.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 29.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 29.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 29.01.2015 Schwabe, Frank SPD 29.01.2015 Storjohann, Gero CDU/CSU 29.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 29.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29.01.2015 Weber, Gabi SPD 29.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Tages- ordnungspunkt 2, 81. Sitzung): Wie begründet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, die im Arti- kel „Müller stockt Führungsspitze massiv auf“ (Hannover- sche Allgemeine vom 21. Januar 2015) erhobenen und von seinem Haus bestätigten Vorwürfe bezüglich der Personalpo- litik (unter anderem 18 statt bislang 12 Unterabteilungsleiter sowie Wagen und Fahrer für die seit seinem Amtsantritt zwei Parlamentarischen Staatssekretäre bei gleichzeitiger Überlas- tung der Fachreferate und der Vorgabe, dort nach Einspar- potenzial in Höhe von 10 Prozent zu suchen), und inwiefern macht sich die Spitze des Hauses die im Artikel wiedergege- bene und anhaltende Kritik aus den Reihen der Belegschaft zu eigen? Die in der Hannoverschen Allgemeinen am 21. Januar 2015 erhobenen Vorwürfe bezüglich der Personalpolitik treffen nicht zu und wurden vom BMZ in keiner Weise bestätigt. Zu den Punkten im Einzelnen stelle ich fest: Das BMZ liegt mit seinen Leitungsposten im übli- chen Ressortdurchschnitt von unter 3 Prozent aller Stel- len. Durch die Reorganisation des Ministeriums im letz- ten Jahr wurde die frühere Abteilung Planung/ Kommunikation, bestehend aus einer Abteilungsleitung, zwei Unterabteilungsleitungen sowie zehn Referaten, aufgelöst und durch einen Leitungsstab mit lediglich ei- nem Unterabteilungsleiter und sieben Referaten ersetzt. Es wurden zudem drei neue Sondereinheiten zu den poli- tisch herausragenden Themen „Klima“, „Ernährungssi- cherheit“ und „MDG Post 2015“ eingerichtet, die auf UAL-Ebene wahrgenommen werden. Daher ergeben sich nun 18 UAL-Positionen statt früher 15. Die Zahl der B-6-Stellen im Haushalt des BMZ beträgt jedoch nur 15. Die Entscheidung, zwei Parlamentarische Staatsse- kretäre ins BMZ zu bestellen, war eine politische Ent- scheidung, die außerhalb des BMZ getroffen wurde. Die personelle Ausstattung der Büros der Parlamentarischen Staatssekretäre liegt im üblichen Rahmen und ging nicht zulasten der Fachebene. Es wurden insbesondere in die- sem Zusammenhang keine zusätzlichen Fahrer zur Nut- zung durch die Leitungsmitglieder in ihren Wahlkreisen eingestellt. Die Leitung des BMZ nimmt jede konstruktive Kritik aus den Reihen der Belegschaft sehr ernst. Anhaltende Kritik an der Personalpolitik aus den Reihen der Beleg- schaft oder des Personalrats hat in der dargestellten Weise weder in der Personalversammlung im Januar 2015 stattgefunden noch trifft dies grundsätzlich zu. Zur Kultur des BMZ gehört jedoch ein offener und intensiver Dialog der Leitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, der zu einem lebhaften und konstruktiven Mei- nungsaustausch auch in Personalversammlungen führt. Diese Kultur findet ihren Ausdruck auch in dem der- zeit laufenden äußerst partizipativen Verfahren der Auf- Anlagen 7888 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) gabenkritik. Das Instrument der Aufgabenkritik ist Vorgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desregierung und hat das Ziel, die Ausrichtung eines Ministeriums auf dessen Kernaufgaben sicherzustellen. Ohne die Vorgabe von Entlastungszielwerten wie zum Beispiel 10 Prozent sind Aufgabenkritiken faktisch nicht durchführbar. Die Verwendung eventueller Entlastungs- spielräume für andere Zwecke wird im Zuge der Aus- wertung der Ergebnisse des Verfahrens geprüft. Die Vergabe von (Führungs-)Funktionen im BMZ er- folgt unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben aus- schließlich nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (§ 9 Bundesbeamtengesetz). Eine eventuelle Parteizugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kandidatinnen bzw. Kandidaten spielt für Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen keine Rolle. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“ am 1. September 2014, der Waffenlieferungen in den Irak zum Inhalt hatte, ha- ben wir mit Nein gestimmt. Hinter dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor und halten es für falsch, Rüs- tungsexporte in Krisen- oder Spannungsgebiete zu täti- gen. Die Mehrheit der Abgeordneten teilt diese Meinung nicht, daher sind bereits deutsche Waffen an kurdische Sicherheitskräfte bzw. irakische Streitkräfte geliefert worden. Die Ausbildungsunterstützungsmission verfolgt das Ziel, die militärischen Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte zu erhö- hen, und kann einen Beitrag dazu leisten, die humanitäre Notlage unmittelbar zu lindern, die Terrororganisation ISIS zurückzudrängen und die Sicherheitslage im Irak zu verbessern. Die Mission erfolgt auf Bitte und in Abspra- che mit der irakischen Zentralregierung und der Regie- rung der Region Kurdistan-Irak und ist eingebettet in einen internationalen ganzheitlichen Ansatz, der auf hu- manitärer, politischer, rechtsstaatlicher und militärischer Ebene langfristig eine Stabilisierung der Region errei- chen will. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung zu. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz- Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Die Bedrohung durch ISIS ist noch lange nicht ge- bannt. Ihre abscheulichen Gräueltaten an der Bevölke- rung in Irak und Syrien finden weiterhin statt. Eine Eta- blierung von ISIS in den bisher eroberten Gebieten und das Interesse an weiterer territorialer Expansion bedroht nicht nur die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens, sondern unter anderem auch Europa. ISIS muss nicht nur gestoppt, sondern auch zurückge- drängt werden. Dies muss auch mit militärischen Mitteln geschehen. Eine Überwindung und Schwächung von ISIS im Irak erleichtert auch die Bekämpfung der Terror- miliz in Syrien, wo die Lage durch den blutigen Krieg Assads gegen sein eigenes Volk noch komplizierter ist. Der Schlüssel im Kampf gegen ISIS sind die kurdi- schen Streitkräfte. Sie müssen dauerhaft in die Lage ver- setzt werden, dem „Islamischen Staat“ mit aller Kraft entgegenzutreten. Die Bundestagsfraktion hat die Luft- angriffe der USA und ihrer internationalen Partner von Beginn an begrüßt. Die internationale Unterstützung hat den Kurden geholfen, konkrete Erfolge gegen ISIS zu erzielen. Das haben wir im Sindschar-Gebirge gesehen und gerade jetzt auch in Kobane. Die Luftangriffe haben zwar dazu beigetragen, dass ISIS seit September 2014 kein weiteres Territorium erobern konnte, jedoch ist es, nach Angaben des amerikanischen Verteidigungsminis- teriums, bislang nur gelungen, circa 1 Prozent von ISIS kontrolliertem Gebiet zurückzuerobern. Der Kampf am Boden bleibt eine zentrale Aufgabe, zu der bislang überwiegend kurdische Streitkräfte bereit und in der Lage sind. Eine internationale Unterstützung ist dafür auch durch Ausbildung der Streitkräfte drin- gend notwendig. Im Interesse des Rückhalts des Einsatzes der Bundes- wehr im Irak und insbesondere der Soldaten wäre die Bundesregierung gut beraten, eine breite Mehrheit über die Stimmen der Großen Koalition hinaus sicherzustel- len. Schon frühzeitig hat sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht, mit der Bundesre- gierung darüber Einigkeit herzustellen. Die Bundesre- gierung hat diese Chance jedoch ausgeschlagen. Wir kritisieren, dass sich die Bundesregierung nicht ausreichend für ein spezifisches Mandat im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die internationalen Aktivi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7889 (A) (C) (D)(B) täten im Nordirak eingesetzt hat. Damit wäre nicht nur einer politischen Lösungsfindung gedient gewesen, son- dern es wären auch offene Fragen zur Vereinbarkeit des Einsatzes mit dem Grundgesetz geklärt worden. Ebenso unverständlich ist, dass die Bundesregierung in ihrem Antrag humanitäre mit militärischen Zielsetzungen ver- mischt und damit das Gebot der Neutralität humanitärer Hilfe gefährdet. Wir Unterzeichnerinnen möchten mit dieser persönli- chen Erklärung zum Ausdruck bringen, dass wir die Ausbildung kurdischer Streitkräfte im Irak grundsätzlich befürworten. Diesen fahrlässigen Umgang der Bundes- regierung mit dem Grundgesetz und dem deutschen Bundestag lehnen wir jedoch ab. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei der Abstim- mung über den Antrag der Bundesregierung „Ausbil- dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicher- heitskräfte“ (18/3561) der Stimme. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) Warum wir den bewaffneten Einsatz im Irak ablehnen müssen: Der Bundeswehreinsatz im Norden des Irak ist nicht nur völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, sondern auch strategisch verfehlt und politisch kurzsichtig. Die politischen und die rechtlichen Fragen stehen da- bei nicht etwa beliebig nebeneinander. Die Rechtmäßigkeit ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Ein Einsatz, der gegen Verfassungsrecht oder Völker- recht verstößt, kann noch so sehr politisch gewollt oder praktisch sein – er ist aus guten Gründen nicht erlaubt (abgesehen davon, dass die Entscheidung gegen Waffen- lieferungen nicht dadurch anders ausfallen kann, wenn man die Ausbilder für die Waffen mitliefert). Es war kein Zufall, dass die Völkergemeinschaft nach der Erfahrung zweier Weltkriege das Monopol zum Ein- satz von Gewalt auf die UNO übertragen hat. Es war auch nicht Zufall oder gar Unwissenheit, dass die Wehrverfassung und die Friedenspflicht in unserem Grundgesetz so gefasst sind, wie sie sind. Es war die Weisheit derjenigen, die den Krieg noch erlebt haben. Jedes staatliche Handeln, insbesondere die Ausübung von Gewalt erfolgt in einen Rechtsstaat mit einer Rechtsgrundlage – das gilt im Inneren wie nach außen. Der rechtliche Rahmen ermöglicht politisch legiti- mierte Entscheidungen – er setzt diesen aber ebenfalls Grenzen: Das ist der Kern jeder Rechtsstaatlichkeit. Wir retten Menschenleben nicht, indem wir aus Hilf- losigkeit heraus militärisch agieren, um uns selbst zu be- ruhigen in Anbetracht unerträglicher Gewalt. Zum Grundgesetz: Artikel 24 II GG lautet: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kol- lektiver Sicherheit einordnen.“ Dieser Satz wird vom Verfassungsgericht als Ein- satzermächtigung für eine Verwendung der Streitkräfte zu Einsätzen ausgelegt, die im Rahmen und nach den Regeln der UNO und der NATO als Systeme gegenseiti- ger kollektiver Sicherheit stattfinden. Nur unter diesen Voraussetzungen sind auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze verfassungsgemäß. Dabei ist das Verfassungsgericht 1994 schon sehr weit gegangen, die NATO als System kollektiver Sicher- heit zu betrachten, obwohl ein Verteidigungsbündnis ei- gentlich eher das Gegenteil desselben ist. Jetzt aber soll die Bundeswehr als Teil einer Koalition der Willigen agieren – außerhalb jedes Systems. Damit werden die Anforderungen des Artikels 24 GG endgültig ignoriert. Selbst wenn es also eine völkerrechtliche Grundlage gäbe, würde es hier an einem System kollektiver Sicher- heit fehlen und damit an den verfassungsrechtlichen Vo- raussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass ein verfassungswidri- ges Mandat abzulehnen ist. Zum Völkerrecht: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus her, dass die irakische Regierung „um- fassende Hilfe“ im Kampf gegen die Terrormiliz IS erbe- ten habe. Das funktioniert jedoch nicht, weil der Irak selbst ge- rade keine Unterstützung für die kurdischen Kämpfer in der autonomen Region leistet, obwohl er eigentlich ver- traglich dazu verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waffen an die Kurden, noch bildet er deren Kämpfer aus. Das Hilfeersuchen kann daher nur so verstanden wer- den, dass es sich auf die eigenen staatlichen Streitkräfte des Irak bezieht. Bleibt noch die Tatsache, dass der Irak bislang nicht gegen die Unterstützung der Kurden protestiert. Das ist aber bei der eigenen Notlage, in der er sich be- findet, nachvollziehbar, da er selbst auf Unterstützung angewiesen ist. 7890 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Das reicht nicht, um daraus eine Einladung zur Unter- stützung kurdischer Kämpfer abzuleiten. Wenn der Irak dies wollte, könnte er eine solche Einladung ausdrück- lich aussprechen. Um zu verhindern, dass deutsche Truppen Gefahr laufen, in einen innerirakischen Kon- flikt hineingezogen zu werden, hätte die Bundesregie- rung auch auf eine solche Klarstellung dringen müssen. Es ist zu befürchten, dass die fehlende Klarstellung kein Zufall ist. Es gibt vielmehr ein eigenes schriftliches Hilfeersu- chen der kurdischen Autonomieregierung an die deut- sche Bundesregierung. Dieses Schreiben belegt allein schon durch seine Existenz, dass Bagdad und Erbil sich offensichtlich nicht darüber einig sind, wer im Nordirak das Hoheitsrecht hat, fremde Truppen einzuladen. Hier muss sich die internationale Gemeinschaft ent- scheiden: Solange sie aus anderweitigen Gründen kein unabhängiges Kurdistan anerkennen will, kann sie auf diesem Gebiet nicht militärisch intervenieren. Besonders traurig aus grüner Sicht ist die Tatsache, dass man nicht einmal ernsthaft versucht, ein UN-Man- dat zu erlangen, obwohl Russland hier – anders als bei Syrien – durchaus schon mal eine gewisse Bereitschaft signalisiert hatte. Der mangelnde Einsatz für ein UN-Mandat zeigt au- ßerdem eine Geringschätzung von UNO und Völker- recht, der wir als Grüne auf keinen Fall entgegenkom- men dürfen. Deutschland kann die UNO international stärken, in- dem es gegenüber den Bündnispartnern deutlich macht, dass ohne Mandat nichts geht. Das wäre eine Position, die Verantwortung über- nimmt und gleichzeitig deutsche Interessen wahrt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Wir lehnen das Mandat zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Ausbildung kurdischer und irakischer Si- cherheitskräfte im Kampf gegen ISIS könnte unter ande- ren Umständen sinnvoll und richtig sein. Wieder einmal aber fehlt bei der Vorlage eines Mandats für einen militä- rischen Einsatz ein glaubwürdiger umfassender Hand- lungsansatz. Um ISIS nachhaltig bekämpfen zu können und die Voraussetzung für eine Versöhnung aller Grup- pen im Irak zu schaffen, braucht es einen strategischen Handlungsrahmen, der politische, zivile und militärische Maßnahmen umfasst. Bisher ist eine glaubwürdige Ini- tiative für abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgeblieben. Versprochene humani- täre Hilfe ist zu weniger als einem Drittel tatsächlich ge- flossen. Die unter den Kämpfen leidenden Menschen können nicht einmal ausreichend mit Winter- und Nah- rungsmittelhilfe versorgt werden. Wieder einmal scheint es leichter, militärische Hilfe zu leisten als zivile und politische Nothilfe. Zweitens. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat versäumt es, klare und nachvollziehbare Ziele der Ausbildungsmission zu nennen. Weder Empfänger noch Inhalte der deutschen Ausbildungsunterstützung sind bisher klar definiert und identifiziert. Überdies wird mit dem Mandat ein Blankoscheck für weitere Waffen- lieferungen in den Nordirak erteilt. Das ist vor dem Hin- tergrund, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, wo die bisher von Deutschland gelieferten Waffen alle geblieben sind, und es sich beim Nahen Osten um eine der Regionen mit dem höchsten Proliferationsrisiko der Welt handelt, unverantwortlich. Dittens. Für das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat gibt es keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 24 II GG sagt: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Unter diesem System versteht das Bundesverfassungsgericht die UNO oder die NATO. Nur in diesem Rahmen gelten auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze als verfassungsge- mäß. Eine Koalition der Willigen, worum es sich in die- sem Fall handelt, stellt definitiv kein solches System dar. Auf unerträgliche Gewalt und Leid ohne international abgestimmte politische Strategie mit militärischen Maß- nahmen beziehungsweise Hilfsangeboten zu reagieren, um eben irgendwas zu tun, ist genau die Politik, die dazu beiträgt, dass andere Antworten auch zukünftig immer wieder fehlen werden. Bei diesem Mandat wird sogar die klare Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen. Wir unterstützen eine solche Politik nicht. Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Aus- bildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungs- punkt 6) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum ich den bewaffneten Einsatz im Irak zur Ausbildungsunterstützung ablehne: Grundsätzlich kann Ausbildungsunterstützung sehr sinnvoll sein, so, wie sie auch in einigen anderen Län- dern stattfindet. Auch wenn militärische Mittel allein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7891 (A) (C) (D)(B) Konflikte nicht lösen können, ist ISIS auch militärisch zu bekämpfen. Jede politische Entscheidung muss je- doch auch rechtmäßig sein. Die politischen und rechtli- chen Fragen stehen dabei nicht beliebig nebeneinander. Die völkerrechtliche wie auch verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit ist eine notwendige Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Neben der bereits im Entschließungsantrag meiner Fraktion geäußerten Problematik, dass die Bundesregie- rung und ihre internationalen Partner weiterhin kein politisches Konzept im Kampf gegen ISIS haben, kann ich dem vorgelegten Mandat zur Ausbildung der Sicher- heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak aus folgenden rechtlichen Gründen nicht zustimmen: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus ab, dass die irakische Zentralregierung in personam ihres Außenministers am 25. Juni 2014 in einem Brief an die Vereinten Nationen um (Ausbil- dungs-)Unterstützung im Kampf gegen ISIS gebeten hat. Aus diesem allgemeinen Unterstützungswunsch nun ein konkludentes Verhalten im Sinne der völkerrechtlichen „Intervention auf Einladung“ abzuleiten, ist jedoch pro- blematisch. Schließlich erfragt der Irak Hilfe für seine eigenen Streitkräfte und nicht für die Region Kurdistan- Irak, und er leistet selbst gerade keine Unterstützung für die kurdische Regionalstreitmacht in der autonomen Re- gion, die mit dem Mandat insbesondere ausgebildet wer- den soll, obwohl die Zentralregierung dazu vertraglich eigentlich verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waf- fen an die Kurden noch bildet er deren Kämpfer aus. Es bleibt also allein die Tatsache, dass die irakische Regie- rung nicht gegen die Unterstützung der Kurden protes- tiert. Absender und Empfänger der Unterstützungsbitte sind völkerrechtlich entsprechend nicht dasselbe Sub- jekt. Die Bundesregierung hat es zudem versäumt, sich um ein Mandat der Vereinten Nationen oder um ein gemein- sames Vorgehen der EU zu bemühen. Ein militärisches Vorgehen außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit ist jedoch vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das Mandat erteilt einen Blankoscheck für weitere Waffenlieferungen, die aufgrund des Proliferationsrisi- kos mit unseren Grundsätzen zu Rüstungsexporten schwer vereinbar sind. Die Ziele der Ausbildungsmission sind nicht klar de- finiert. Es ist nach wie vor unklar, wer genau woran aus- gebildet werden soll und wo die bereits gelieferten Waf- fen verbleiben. Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das brutale Vorgehen und die menschenver- achtenden Gräueltaten der Terrororganisation Islami- scher Staat im Irak und in Syrien – ISIS – müssen ge- stoppt werden. Die Kämpfer gegen ISIS benötigen eine bessere Ausbildung, damit sie in die Lage versetzt wer- den, die Angriffe erfolgreich abzuwehren. Daher halte ich einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte auf- grund humanitärer Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen und Flüchtlinge, aber auch aus si- cherheitspolitischen Gründen für sinnvoll und notwen- dig. Nachdem der irakische Außenminister alle Mitglied- staaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten hat, ist der Einsatz als sogenannte Intervention auf Einladung völkerrechtlich zulässig. Gemäß Artikel 87a Absatz 2 GG dürfen die Streit- kräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Ein Fall, in dem das GG den Einsatz zulässt, ist Artikel 24 Absatz 2 GG, auf den die Bundesregierung ihren Antrag stützt. Diese verfassungsrechtliche Begründung überzeugt mich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts kann sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG zur Friedenswahrung an Ent- scheidungen einer internationalen Organisation binden. Das umfasst auch die Übernahme der mit der Zugehörig- keit zu einem kollektiven Sicherheitssystem typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die „im Rah- men und nach den Regeln“ dieses Systems stattfinden. Unzweifelhaft liegt kein spezielles Mandat des VN-Si- cherheitsrates vor, das ausdrücklich die Entsendung von Soldaten zur Friedenssicherung vorsieht und das den Rahmen und die Regeln des Einsatzes bestimmt. Aus diesem Grund bezieht sich die Bundesregierung im Antrag auf die Sicherheitsratsresolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und auf die Erklärung des Präsi- denten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014. In der Resolution 2170 (2014) wird die Terrororganisation IS als Bedrohung für die internationale Sicherheit be- zeichnet. Zudem werden darin die durch IS begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt sowie Sanktio- nen gegen einzelne Mitglieder dieser Organisation be- schlossen. Ein Mandat für den Einsatz von Streitkräften enthält diese Resolution nicht. Auch die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014 reicht meines Erachtens nicht aus, weil sie im Kern lediglich den Aufruf enthält, den Irak zu unterstützen, und es sich dabei zudem im Ergebnis um eine politische Erklärung handelt. Daher halte ich Artikel 24 Absatz 2 GG auch nach den Ausführungen der Bundesregierung im Rechtsausschuss nicht für die richtige Rechtsgrund- lage. Nach meiner Überzeugung findet der Einsatz der Bundeswehr aber eine verfassungsmäßig tragfähige Rechtsgrundlage in Artikel 87a Absatz 2 1. Alt. GG. Der Begriff der „Verteidigung“ umfasst nach überwiegender Auffassung nicht nur die reine Landesverteidigung, son- dern auch die sogenannte Drittstaaten-Nothilfe im Sinne von Artikel 51 der VN-Charta. Der Bundeswehreinsatz ist daher als solcher verfassungsgemäß. Weil ich den Einsatz der Bundeswehr in dieser Aus- bildungsmission unabhängig von der seitens der Bundes- 7892 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) regierung gewählten verfassungsrechtlichen Begrün- dung für verfassungsgemäß und politisch geboten halte, stimme ich dem Einsatz der Bundeswehr zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver- teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan- tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord- nungspunkt 8) Wie schon in den vergangenen beiden Jahren stim- men wird dem Einsatz der Bundeswehr, der Stationie- rung von Raketen und Personal in der Türkei in der Nähe der türkischen Grenze nicht zu, sondern wir stim- men mit Nein. Ein ausreichend sachlicher Grund für diesen Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist immer weniger erkenn- bar. Die Stationierung der Raketen erfolgte ursprünglich, um angeblich mögliche Raketen- und Flugzeugangriffe der syrischen Regierungstruppen auf türkisches Gebiet abzuwehren. Zwar ist der Bürgerkrieg in Syrien keines- wegs beendet, sondern wurde sogar von ISIS bis weit in den Nordirak hinein ausgedehnt, und nahe der syrischen/ türkischen Grenze in der Nähe von Kobane finden schwere Kämpfe statt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Luftangriffen syrischer Regierungsstreitkräfte auf die Türkei ist inzwischen denkbar unwahrscheinlich. Haupt- feind der syrischen Regierungskräfte sind die ISIS-Mili- zen geworden, die ein Drittel des Landes Syrien kontrol- lieren und einen Kalifatstaat ausgerufen haben. Die syrische Armee bekämpft ISIS. Das tun auch kurdische Milizen, die wiederum durch Flugzeug- und Drohnen- angriffe der internationalen Gemeinschaft, unter ande- rem USA, England, Frankreich, massiv unterstützt wer- den. Luftangriffe aus Syrien auf die Türkei machen danach überhaupt keinen Sinn und wurden auch nie an- gedroht. Der derzeitige Hauptfeind ISIS verfügt nicht über Angriffsfähigkeiten, für deren Abwehr die Raketen der Bundeswehr geeignet wären. Außerdem besteht die Gefahr, dass türkische Sicher- heitskräfte immer wieder durch Aktionen Anlässe schaf- fen, die dazu führen, dass sie in ganz anderer Weise in den Bürgerkrieg verwickelt werden können. Dies könnte auch geschehen, weil türkische Sicherheitskräfte Liefe- rungen an die Grenze transportieren, mit denen islami- sche Gruppen, die in Syrien an Kämpfen beteiligt sind, unterstützt werden, wie kürzlich berichtet wurde. Dann könnten auch die im Hinterland stationierten Bundes- wehrsoldaten in kriegerische Auseinandersetzungen am Boden hineingezogen werden. Dafür sind sie aber gar nicht mandatiert und überhaupt nicht ausgerüstet. Der eigentliche Grund, warum der Einsatz der Bun- deswehr in der Türkei nicht beendet wird, ist ein rein demonstrativer, nämlich dem NATO-Partner Türkei NATO-Treue zu signalisieren. Das aber reicht nicht, um einen Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit Kampf- einsatz zu legitimieren. Bundeswehrsoldaten im Ausland dürfen nicht Gefahren ausgesetzt und die Verwicklung Deutschlands darf nicht riskiert werden, um ein Zeichen der Verbundenheit mit einem Staat und dessen Regie- rung zu setzen, die immer autoritärer und demokratisch fragwürdiger wird und im Verdacht steht, gefährliche Is- lamisten zu unterstützen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile der türkischen Bevölkerung am Standort der Raketen und der Soldaten der Bundeswehr die Stationierung offenbar sehr kritisch sehen. Bundeswehrsoldaten wurden schon beschimpft und verlassen das Standortgelände nur in Begleitung von Polizei. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der In- tegrierten Luftverteidigung der NATO auf Er- suchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Arti- kel 51 der Charta der Vereinten Nationen) so- wie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) Mit großer Sorge stelle ich fest, dass der Krieg des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung nach wie vor unermessliches menschliches Leid hervorruft. Durch den Einsatz von Chemiewaffen am 21. August 2013 in der Region Ghouta-Damaskus bekam die Bedrohungssi- tuation auch für die Nachbarstaaten Syriens eine neue Qualität. Nach der zertifizierten Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffen hat sich die Sicherheitslage in der Region stark verändert. Die größte Gefahr geht dort mittlerweile nicht mehr von chemischen Waffen, son- dern von der dschihadistischen Terrororganisation ISIS aus. Der Vormarsch von ISIS hat Syrien weiter destabili- siert und die humanitäre Katastrophe erheblich ver- schärft. Umso besorgniserregender ist es, dass Medienberich- ten zufolge der türkische Geheimdienst die islamisti- schen Kämpfer durch Waffenlieferungen unterstützt hat. Bestärkt wird diese Sorge durch Äußerungen der Regie- rung Erdoğan, die eine uneindeutige Haltung gegenüber militanten Islamisten und deren Engagement im syri- schen Bürgerkrieg zeigen. Ich habe erhebliche Zweifel, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7893 (A) (C) (B) dass die Türkei im Kampf gegen ISIS ein verlässlicher Partner ist. Die NATO sollte daher die Rolle der Türkei im Kampf gegen den ISIS zum Thema interner Diskus- sionen machen. Wir sollten alle unsere verfügbaren Mittel darauf konzentrieren, ISIS zu bekämpfen und die Flüchtlings- katastrophe einzudämmen. Der Patriot-Einsatz leistet dazu keinen Beitrag. Trotz dieser angeführten Argumente, die meine Skep- sis gegenüber dem Mandat begründen, möchte ich eine starke NATO, die ihrem Auftrag zur Bündnistreue ge- recht wird. Die Bündnistreue gegenüber unserem NATO-Partner Türkei steht für mich nicht zur Debatte. Daher stimme ich dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftvertei- digung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012“ (18/3698) zu. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 82. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung – Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft TOP 4 Soziale Wohnungswirtschaft TOP 5 EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme TOP 22, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Ausbildungsunterstützungseinsatz Kurdistan-Irak ZP 4 u. 5 Menschenrechte in Saudi-Arabien TOP 8 Bundeswehreinsatz Operation Active Fence (Türkei) TOP 9 Schuldrechtsanpassungsgesetz TOP 10 Regionalisierungsgesetz TOP 11 Betriebliche Mitbestimmung TOP 12 Abkommen mit Polen zur Zahlung von Ghetto-Renten TOP 13, ZP 6 Rezeptpflicht der Pille danach TOP 14 Technikfolgenabschätzung: Climate Engineering TOP 15 Freisetzung von Mikroplastik Anlagen
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat der
    Bundesrat mit überwältigender Mehrheit – das möchte
    ich Ihnen gerne sagen, weil hier Regierungen unter-
    schiedlichster Couleur vertreten sind – beschlossen, das
    Schuldrechtsanpassungsgesetz neu auszutarieren. Im
    Mittelpunkt – das hat meine Vorrednerin gesagt – steht
    ein Phänomen, das es nur in Ostdeutschland gibt. Es be-
    trifft die sogenannten Datschengrundstücke.

    Die Grundstückseigentümer und die Nutzer haben vor
    der Wende Vereinbarungen über Erholungsgrundstücke
    getroffen. Damit ist den Nutzern ein sehr weitreichendes
    Recht, eine schutzwürdige Position eingeräumt worden.
    Anders als bei den gewöhnlichen Miet- und Pachtverträ-
    gen der DDR war der nach diesen Regeln geschlossene
    Nutzungsvertrag im Prinzip nahezu unkündbar. Deswe-
    gen, weil es so war, war der Nutzer auch berechtigt, das
    Grundstück mit eigenen Mitteln zu bebauen, und er er-
    warb an den Baulichkeiten sogar ein gesondertes Gebäu-
    deeigentum. Das darf man nicht vergessen. Regelmäßig
    haben dann die Nutzer, natürlich im Vertrauen darauf,
    dass sie im Prinzip unkündbar sind, mit hohem finanziel-
    lem und persönlichem Einsatz Bauten auf den Wochen-
    endgrundstücken errichtet. Das sind die sogenannten
    Datschen.

    Die Aufgabe des Schuldrechtsanpassungsgesetzes –
    das ist schon gesagt worden – war und ist es, diese spezi-
    fischen, nach DDR-Recht begründeten Nutzungsver-
    träge in bundesdeutsches Recht überzuleiten. Dabei gilt
    es – es stimmt –, den widerstreitenden Interessen zwi-
    schen Nutzern und Grundstückseigentümern zu einem
    gerechten Ausgleich zu verhelfen.

    Warum hat sich nun der Bundesrat 20 Jahre danach
    entschlossen, den Kompromiss, der 1994 vereinbart
    wurde, nachzubessern? Zum einen sollen die Kündi-
    gungsschutzfristen – das ist gesagt worden – um drei
    Jahre verlängert werden, nämlich bis zum 3. Oktober
    2018, und zum anderen ist die Frage der Abbruchkosten
    neu zu bewerten.
    Die Problematik, mit der wir es dabei zu tun haben,
    besteht ganz einfach darin, dass sich der damalige Ge-
    setzgeber – vielleicht waren einige von Ihnen noch
    dabei – hat von einer Prognose leiten lassen, die besagte,
    dass im Jahre 2015 der Bedarf an Datschennutzungen
    nicht mehr in dem Maße bestehen wird, weil es ein ver-
    ändertes Freizeitverhalten der Bürger der ehemaligen
    Deutschen Demokratischen Republik gibt und weil na-
    türlich auch eine zunehmende berufliche Mobilität dazu
    beiträgt, dass viele Leute am Wochenende ihre Datsche
    nicht mehr nutzen werden.

    Aber die Lebenswirklichkeit hat gezeigt: Es ist an-
    ders. Nach wie vor gibt es ungefähr eine halbe Million
    Nutzer von Datschengrundstücken in Ostdeutschland.
    Das bedeutet, dass die Nutzung dieser Grundstücke auch
    heute noch einen besonderen sozialen Stellenwert hat. In
    Anbetracht dessen hat der Bundesrat beschlossen, einen
    Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem der Kündigungs-
    schutz für drei Jahre verlängert werden soll.


    (Beifall bei der LINKEN)


    In diesem Gesetzentwurf wird außerdem die Beteili-
    gung an den Abbruchkosten neu geregelt. Erinnern Sie
    sich: Damals ist eine sehr fragwürdige Regelung getrof-
    fen worden; allein schon an den Zahlen kann man das
    nachvollziehen. Diese Regelung besagt nämlich: Wenn
    ein Vertrag bis Anfang Oktober 2022 endet, dann trägt
    der Grundstückseigentümer alle Abbruchkosten. Wenn
    ein Vertrag zwischen Oktober 2022 und Ende Dezember
    2022 endet, dann werden die Abbruchkosten hälftig ge-
    teilt. Wenn ein Nutzer sein Grundstück ab 2023 abgibt,
    dann muss er ganz allein die Abbruchkosten tragen. –
    Das erscheint dem Bundesrat nicht nachvollziehbar und
    auch nicht begründbar.

    Diese Regelung ist misslungen. Deshalb sagt der
    Bundesrat: Die Abbruchkosten sollen dem Grundstücks-
    eigentümer grundsätzlich übertragen werden. Es gibt
    Ausnahmen, etwa für den Fall, dass ein Gebäude nicht
    mehr genutzt wird, da es in einem allzu schlechten Zu-
    stand ist. Das hat auch deswegen einen Sinn, weil mit
    dem Übergang des Grundstücks auch das Gebäude des
    Nutzers, das er mit seinen eigenen Mitteln errichtet hat,
    auf den neuen Grundstückseigentümer übergeht. Er hat
    also einen Wertzuwachs.

    Es ist angesprochen worden, dass es verfassungs-
    rechtliche Bedenken gibt. Ich glaube, diese verfassungs-
    rechtlichen Bedenken bezüglich der Privatnützigkeit des
    Eigentums überzeugen nicht; denn die Privatnützigkeit
    bleibt auch in Zukunft gewährleistet; sie wird überhaupt
    nicht angegriffen. Die bestehenden Kündigungsmöglich-
    keiten des Eigentümers, insbesondere für den Fall, dass
    er das Grundstück für den eigenen Bedarf, etwa zu
    Wohnzwecken, nutzen will, bleiben bestehen; sie wer-
    den durch Verabschiedung des vorliegenden Gesetzent-
    wurfes nicht verändert. Darüber hinaus kann der Eigen-
    tümer, wenn er es will, auch heute schon die
    Nutzungsentgelte entsprechend den ortsüblichen Entgel-
    ten beanspruchen.

    Insofern bitte ich Sie, ernsthaft zu überprüfen, ob Sie
    diesem Gesetzentwurf, der – ich wiederhole es – im
    Bundesrat eine absolut überwältigende Mehrheit bekom-





    Minister Dr. Helmuth Markov (Brandenburg)



    (A) (C)



    (B)

    men hat, nicht doch Ihre Zustimmung geben können. Ich
    finde, das wäre 25 Jahre nach dem Mauerfall ein Zei-
    chen für ein gutes Zusammenwachsen von Ost und West.

    Danke schön.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Herr Landesminister Dr. Markov, vielen Dank. – Be-

vor der Kollege Steineke das Wort erhält, darf ich das
von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte
Ergebnis der letzten namentlichen Abstimmung über den
Antrag „Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luft-
verteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf
Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidi-
gung“, Drucksachen 18/3698 und 18/3859, bekannt ge-
ben: abgegebene Stimmen 580. Mit Ja haben gestimmt
503, mit Nein haben gestimmt 70, Enthaltungen 7. Die
Beschlussempfehlung ist damit angenommen.

(D)

Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 580;
davon

ja: 503
nein: 70
enthalten: 7

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Günter Baumann
Maik Beermann
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Jutta Eckenbach
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Reinhard Grindel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Peter Hintze
Christian Hirte
Alexander Hoffmann
Thorsten Hoffmann

(Dortmund)


Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Andreas Jung
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Kordula Kovac
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer





Vizepräsident Johannes Singhammer


(A) (C)



(D)(B)

Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)

Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)

Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt (Althengstett)

Patrick Schnieder
Dr. Ole Schröder
Dr. Kristina Schröder


(Wiesbaden)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Stritzl
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann


(Wackernheim)

Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)

Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Johannes Kahrs
Christina Kampmann
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)

Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)

Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Johann Saathoff
Annette Sawade
Axel Schäfer (Bochum)

Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Carsten Schneider (Erfurt)

Ursula Schulte
Ewald Schurer
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Christoph Strässer
Claudia Tausend
Michael Thews
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Volker Beck (Köln)

Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner





Vizepräsident Johannes Singhammer


(A) (C)



(D)(B)

Katharina Dröge
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)

Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Markus Kurth
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)

Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-

Kuhn
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms

Nein

SPD

Ulrike Bahr
Klaus Barthel
Dr. Ute Finckh-Krämer
Cansel Kiziltepe
Hilde Mattheis
Dr. Hans-Joachim

Schabedoth
Swen Schulz (Spandau)

Waltraud Wolff


(Wolmirstedt)


DIE LINKE

Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Caren Lay
Sabine Leidig
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)

Richard Pitterle
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Uwe Kekeritz
Monika Lazar
Peter Meiwald
Lisa Paus
Corinna Rüffer
Hans-Christian Ströbele

Enthalten

SPD

Marco Bülow
Petra Hinz (Essen)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Harald Ebner
Maria Klein-Schmeink
Özcan Mutlu
Dr. Harald Terpe
Dr. Julia Verlinden
Ich erteile jetzt das Wort dem Kollegen Sebastian
Steineke, CDU/CSU.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Sebastian Steineke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In

    der ehemaligen DDR – wir haben es gehört – konnten
    die Bürgerinnen und Bürger nach den Regeln des ZGB
    Nutzungsverträge über Bodenflächen zu anderen persön-
    lichen Zwecken als zu Wohnzwecken abschließen, die
    nahezu unkündbar waren. Wir reden hier allein von
    Grundstücken, die zur kleingärtnerischen Nutzung oder
    zur Erholung oder Freizeitgestaltung dienen, den soge-
    nannten Datschengrundstücken.

    Im Zuge der Wiedervereinigung – Sie haben es gehört –
    musste man den Fortbestand dieser Rechtsverhältnisse
    selbstverständlich neu regeln. Ziel war es dabei, eine an-
    gemessene Überleitung in das Miet- und Pachtrecht des
    BGB der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
    Mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz ist das aus unse-
    rer Sicht hervorragend gelungen.

    Sinn und Zweck des Gesetzes war von Anfang an die
    Schaffung eines geeigneten Interessenausgleichs zwi-
    schen den Rechtspositionen von Nutzer und Eigentümer.
    Ziel der Regelungen ist aber auch die schrittweise Her-
    stellung der Rechtseinheit in unserem Land für derartige
    Nutzungsverträge auf dem Gebiet des Miet- und Pacht-
    rechts. Hierfür sieht das Schuldrechtsanpassungsgesetz,
    wie mehrfach gehört, bislang eine 25-jährige Vertrauens-
    schutzregelung vor sowie eine 32-jährige Investitions-
    schutzregelung im Bereich der Tragung der Abrisskos-
    ten.

    Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates will
    zum einen die Kündigungsschutzfrist um drei Jahre ver-
    längern und zum anderen eine praktisch vollständige Be-
    freiung der Nutzer von der Beteiligung an den Abriss-
    kosten für die Bauwerke erreichen. Meine Damen und
    Herren, aus unserer Sicht sind die aktuellen Regelungen
    völlig ausreichend, und daher können wir der Argumen-
    tation des Bundesrates auch nicht folgen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich möchte aber gern noch ein paar Dinge im Detail
    erläutern. Erlauben Sie mir zuvor noch eine Bemerkung
    zu dem Hinweis des Landesministers zur Beschlussfas-
    sung des Bundesrates. Pünktlich vor den Landtagswah-
    len im letzten Jahr, pünktlich vor den Landtagswahlen in





    Sebastian Steineke


    (A) (C)



    (D)(B)

    Sachsen, Brandenburg und Thüringen – und damit in
    Bundesländern, in denen die Bürger am meisten davon
    betroffen sind –, kam dieser Gesetzentwurf wie Kai aus
    der Kiste; so könnte man sagen. Dieser Gesetzentwurf
    hatte also von Anfang an auch das klare Ziel, Wahl-
    kampf zu machen, nicht mehr und nicht weniger.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Roland Claus [DIE LINKE]: Das ist doch korrekt!)


    – Genau so ist es gewesen. Der Zeitpunkt spricht Bände.

    Natürlich ist das Anliegen der betroffenen Nutzer im
    Grunde nachvollziehbar; das ist gar keine Frage.


    (Zurufe von der LINKEN)


    Jedoch gehören zu Vertragsverhältnissen immer zwei
    Seiten, nicht nur eine. Auch die Eigentümer mussten auf
    die Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes
    vertrauen können, nicht nur die Nutzer.

    Mit Ablauf der Kündigungsschutzfrist in diesem Jahr
    ist nunmehr ein Vierteljahrhundert vergangen. Nutzer
    und Eigentümer konnten sich in dieser Zeit auf das be-
    vorstehende Auslaufen der Frist einstellen und haben in
    der Regel auch Dispositionen und Vorbereitungen ge-
    troffen. Eine weitere Verlängerung der Kündigungs-
    schutzfrist würde insoweit für die Betroffenen auf bei-
    den Seiten negative Folgen nach sich ziehen.


    (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ungerechtigkeit hat aber kein Verfallsdatum!)


    Im Übrigen: Was verspricht sich der Urheber des Ent-
    wurfs, das Land Brandenburg, von einer weiteren Ver-
    längerung um drei Jahre? Warum sollten die jetzt herr-
    schenden Tatsachen in drei Jahren andere sein? Das
    erschließt sich aus der schlichten Begründung, dass die
    – ich zitiere – Interessenlage für den betroffenen Perso-
    nenkreis weitgehend fortbesteht, in keiner Weise. Auch
    in drei Jahren würden wir uns genau die gleichen Fragen
    wie heute stellen. Es drängt sich daher der Eindruck auf,
    dass schlussendlich eine andauernde Spaltung der
    Rechtslage in Ost und West geplant ist.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ein zweiter wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs
    – neben der Verlängerung der Kündigungsschutzfrist –
    ist die faktisch vollständige Befreiung der Nutzerinnen
    und Nutzer von den Abrisskosten für die von ihnen er-
    richteten Bauwerke. Bislang besteht für die Nutzer
    grundsätzlich keine Pflicht zur Beseitigung. Erst nach
    Ablauf einer 32-jährigen Investitionsschutzfrist haben
    die Nutzer bei einer Kündigung durch den Eigentümer
    nach dem 3. Oktober 2022 die Hälfte der Abrisskosten
    zu tragen. Zu diesem Zeitpunkt haben sich die Kosten
    der Nutzer vollständig amortisiert, meine Damen und
    Herren.

    Der Gesetzentwurf sieht nun eine vollständige Befrei-
    ung der Nutzer von der Kostentragungspflicht vor. Le-
    diglich in Fällen unbilliger Härte soll eine Kostenbeteili-
    gung der Nutzer in Betracht kommen. Nach unserem
    heute geltenden Miet- und Pachtrecht müssen die Nutzer
    bei Vertragsbeendigung das Grundstück in dem Zustand
    zurückgeben, in dem sie es erhalten haben. Mit der vor-
    gesehenen Regelung würde allein der Eigentümer für
    den Abriss aufkommen. Es drohen erhebliche finanzielle
    Belastungen für den Eigentümer, bei denen es sich im
    Übrigen mehrheitlich um unsere Kommunen handelt.

    Wir beraten in diesem Hause regelmäßig, wie wir un-
    sere Kommunen entlasten, und das wird auch immer
    wieder gerade von den Linken gefordert. Dieses Gesetz
    hätte nun mitunter schwerwiegende finanzielle Folgen
    für die Städte und Kommunen und würde unser weiteres
    Bestreben nach kommunaler Entlastung vollständig kon-
    terkarieren.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])


    Eine einseitige Kostenabwälzung auf die Grund-
    stückseigentümer kann und darf nicht der Ansatz sein.
    Das hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht
    bereits im Jahr 1999 festgestellt. 25 Jahre nach der Wie-
    dervereinigung ist den Grundstückseigentümern eine
    freie wirtschaftliche Nutzung und Verwertung ihrer
    Grundstücke nach wie vor verwehrt. Dass dies ab dem
    3. Oktober 2015 wieder möglich sein wird, ist daher
    mehr als geboten.

    Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen eine Ausnahme
    bei der Kostentragung durch den Eigentümer bei Vorlie-
    gen einer sogenannten unbilligen Härte vor. In der Ge-
    setzesbegründung werden beispielhaft genannt:

    Fälle …, in denen Abbruchkosten im Verhältnis
    zum Verkehrswert … unverhältnismäßig hoch sind
    oder der Nutzer durch unterlassene Instandhaltung
    des Bauwerks die Ursache für die erforderliche Be-
    seitigung der Anlage gesetzt hat …

    Ich sage Ihnen ganz deutlich: Diese Billigkeitsklausel
    wird in der Praxis schlicht ins Leere laufen.


    (Zurufe von der LINKEN)


    Es wird zu zahlreichen Prozessen kommen, die eine Klä-
    rung bezüglich Vorliegen einer unbilligen Härte herbei-
    führen sollen. Das bedeutet nicht nur eine zu erwartende
    Flut an entsprechenden Klagen, sondern gefährdet auch
    den inneren sozialen Frieden in den betroffenen Gebie-
    ten, den Sie mit diesem Gesetzentwurf gerade fördern
    wollen.


    (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wieso? Das sind doch die Kommunen!)


    Auch diese Ausnahmeregelung führt nicht zu einem an-
    gemessenen Interessenausgleich.

    Schon nach jetziger Rechtslage sind die Nutzer im
    Verhältnis zu anderen privilegiert. Das Tragen der hälfti-
    gen Abbruchkosten tritt erst ab dem 3. Oktober 2022 ein.
    Dies war schon während der Gesetzesberatungen 1994
    lediglich ein Kompromiss. Hinzuweisen ist auch auf den
    vielfach stattgefundenen Nutzerwechsel in den vergan-
    genen Jahren. In Bezug auf die neuen Nutzer besteht erst
    recht kein Handlungsbedarf. Gerade diese konnten sich
    auf die aktuelle und geltende Rechtslage bestens einstel-
    len.





    Sebastian Steineke


    (A) (C)



    (D)(B)

    Wir haben natürlich alle im Vorfeld unserer parlamen-
    tarischen Beratungen viele Gespräche zu diesem nicht
    einfachen Thema geführt, auch mit Nutzerinnen und
    Nutzern. Hier gibt es interessante Aussagen, die man
    sich durchaus anhören sollte.

    Es gibt durchaus Nutzer – und das sind nicht wenige –,
    die, sei es aus Alters- oder aus wirtschaftlichen Gründen,
    ein erhebliches Interesse daran haben, dass das Nut-
    zungsverhältnis jetzt beendet wird. Bei einer eigenen
    Kündigung müssten sie sich nach der geltenden Rechts-
    lage an den Abrisskosten beteiligen. Werden sie aller-
    dings vom Eigentümer nach dem 3. Oktober 2015 ge-
    kündigt, trägt der Nutzer nach der jetzigen Rechtslage
    keine Abbruchkosten. Mit der vom Bundesrat vorge-
    schlagenen Billigkeitsklausel könnte dies jedoch auf ein-
    mal der Fall sein. Insbesondere drohen zusätzlich unge-
    wollte Gerichtsprozesse, die zeitaufwendig und teuer
    werden, um in diesen Fällen das Vorliegen einer unbilli-
    gen Härte feststellen zu lassen. Das ist insoweit eine
    klare Schlechterstellung im Vergleich zur bisherigen
    Rechtsprechung. Sie tun demnach mit diesem Gesetzent-
    wurf vielen Nutzerinnen und Nutzern keinen Gefallen.

    Zuletzt sollte man – es ist schon darüber gesprochen
    worden – noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass
    wir auch starke Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des
    Entwurfs haben.


    (Zuruf von der LINKEN)


    Wir haben hier einen sehr hohen Eingriff in das Eigen-
    tumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz, durch den die
    soziale Bindung des Eigentums massiv gedehnt wird.
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich vor 16 Jahren,
    1999, in einer Entscheidung bereits mit dem Gesetz be-
    fasst. Es hat damals klar zum Ausdruck gebracht, dass
    die Kündigungsschutzregelungen, insbesondere die Ein-
    schränkungen des Kündigungsschutzrechts durch den
    Eigentümer, bis zu dem heutigen Zeitpunkt gerade noch
    mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Pri-
    vatnützigkeit und Verfügungsfreiheit des Eigentums ver-
    einbar sind. Daraufhin sind abgestufte Kündigungsmög-
    lichkeiten in Kraft getreten; Kollegin Barley hat darauf
    hingewiesen. Weiterhin hat das Bundesverfassungsge-
    richt verfassungskonforme Auslegungen angemahnt.
    Wenn man dies im Zusammenspiel mit den im Gesetz-
    entwurf geplanten Abbruchkostenregelungen sieht, ist
    aus unserer Sicht erkennbar, dass ein solches Gesetz
    nicht verfassungsgemäß wäre. Wir können auch daher
    nicht zustimmen.

    Im vergangenen Jahr haben wir das 25-jährige Jubi-
    läum des Mauerfalls gefeiert. 2015 jährt sich auch die
    deutsche Wiedervereinigung zum 25. Mal. Die Über-
    gangsregelungen waren richtig und notwendig, doch ir-
    gendwann ist es weder sachgerecht noch zeitgemäß, die
    Herstellung der Rechtseinheit zu blockieren.


    (Widerspruch des Abg. Roland Claus [DIE LINKE])


    Aus den vorgenannten Gründen können wir dem Gesetz-
    entwurf nicht zustimmen.

    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)