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    Plenarprotokoll 18/82 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Tom Koenigs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 A Wahl des Abgeordneten Dr. Franz Josef Jung als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . . 7751 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 19 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 7752 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bun- desregierung Drucksache 18/3840 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2014/2015 des Sach- verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7753 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7758 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7760 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7761 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7762 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7764 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7764 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (§ 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 A Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7767 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7769 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7771 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7772 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7773 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7774 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7776 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7777 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7778 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7778 D Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7780 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7781 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Wohnungswirtschaft entwickeln Drucksache 18/3744 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7782 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Markt- macht brechen – Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau beseitigen Drucksachen 18/506, 18/3854 . . . . . . . . . 7783 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7783 A Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7784 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7787 A Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7788 D Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7790 B Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7792 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7793 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7795 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7796 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7798 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7800 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7802 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7802 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensiche- rungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) Drucksache 18/3786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7803 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7804 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7805 C Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7806 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7807 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7809 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7810 D Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7811 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7812 D Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik Drucksache 18/3494 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm Modellvorhaben Regio- nale Auslastung von Müllverbrennungs- anlagen unter Integration von Klär- schlamm auflegen Drucksache 18/3048 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 C Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Drucksachen 18/3696, 18/3851. . . . . . . . . 7813 D b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 139, 140, 141, 142 und 143 zu Peti- tionen Drucksachen 18/3738, 18/3739, 18/3740, 18/3741, 18/3742. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz: Übersicht 4 – über die dem Deutschen Bun- destag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/3864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 C Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunter- stützung der Sicherheitskräfte der Re- gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Drucksachen 18/3561, 18/3857. . . . . . . . . 7814 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3858 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7816 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7817 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7818 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 III Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 7820 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7821 B Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7822 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7823 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja zur Mei- nungsfreiheit, nein zur Folter – Menschen- rechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen Drucksache 18/3835 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Raif Badawi sofort freilassen – Völkerrechts- widrige Strafen in Saudi-Arabien abschaf- fen Drucksache 18/3832 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7826 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7827 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 7828 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7829 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7829 C Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7830 D Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 Drucksachen 18/3698, 18/3859 . . . . . . . . . 7831 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3860 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7831 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7832 A Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7833 A Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7834 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7834 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7835 C Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7836 D Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7837 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7838 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7839 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7842 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs- gesetzes Drucksache 18/2231 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Helmuth Markov, Minister (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7841 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7844 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7846 C Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7847 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7848 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Regio- nalisierungsgesetzes Drucksache 18/3785 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungs- gesetzes Drucksache 18/3563 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7851 A Reinhard Meyer, Minister (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7851 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Winfried Hermann, Minister (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7852 D Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . 7854 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7855 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7856 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7857 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Katja Keul, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Be- triebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land Drucksache 18/2750 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 D Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7859 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7860 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7861 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7862 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7863 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export beson- derer Leistungen für berechtigte Perso- nen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind Drucksache 18/3787 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7864 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7864 A Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7865 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 7865 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7866 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 7867 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 7868 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht ent- lassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach schnell umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung bei der Notfallverhü- tung stärken – Pille danach mit Wirk- stoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen Drucksachen 18/1617, 18/2630, 18/303, 18/492, 18/3825 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Er- möglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (Änderung der Arzneimittel- verschreibungsverordnung und des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) Drucksache 18/3834 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7871 B Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 7872 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7873 C Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA): Climate Engineering Drucksache 18/2121 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7875 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 V Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 7875 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7876 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7877 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7878 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7879 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Freisetzung von Mikroplastik beenden Drucksache 18/3734 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 B Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7881 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7882 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7883 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7884 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7885 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7887 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Ta- gesordnungspunkt 2, 81. Sitzung) . . . . . . . . . . 7887 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7888 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7888 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7889 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7890 B Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstüt- zung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6). . . . . . . . 7890 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7890 D Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7891 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans- Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. De- zember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . 7892 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7892 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7751 (A) (C) (D)(B) 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7887 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 29.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 29.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 29.01.2015 Groß, Michael SPD 29.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 29.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 29.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 29.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 29.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 29.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 29.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 29.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 29.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 29.01.2015 Lühmann, Kirsten SPD 29.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 29.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 29.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 29.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 29.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 29.01.2015 Schwabe, Frank SPD 29.01.2015 Storjohann, Gero CDU/CSU 29.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 29.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29.01.2015 Weber, Gabi SPD 29.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Tages- ordnungspunkt 2, 81. Sitzung): Wie begründet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, die im Arti- kel „Müller stockt Führungsspitze massiv auf“ (Hannover- sche Allgemeine vom 21. Januar 2015) erhobenen und von seinem Haus bestätigten Vorwürfe bezüglich der Personalpo- litik (unter anderem 18 statt bislang 12 Unterabteilungsleiter sowie Wagen und Fahrer für die seit seinem Amtsantritt zwei Parlamentarischen Staatssekretäre bei gleichzeitiger Überlas- tung der Fachreferate und der Vorgabe, dort nach Einspar- potenzial in Höhe von 10 Prozent zu suchen), und inwiefern macht sich die Spitze des Hauses die im Artikel wiedergege- bene und anhaltende Kritik aus den Reihen der Belegschaft zu eigen? Die in der Hannoverschen Allgemeinen am 21. Januar 2015 erhobenen Vorwürfe bezüglich der Personalpolitik treffen nicht zu und wurden vom BMZ in keiner Weise bestätigt. Zu den Punkten im Einzelnen stelle ich fest: Das BMZ liegt mit seinen Leitungsposten im übli- chen Ressortdurchschnitt von unter 3 Prozent aller Stel- len. Durch die Reorganisation des Ministeriums im letz- ten Jahr wurde die frühere Abteilung Planung/ Kommunikation, bestehend aus einer Abteilungsleitung, zwei Unterabteilungsleitungen sowie zehn Referaten, aufgelöst und durch einen Leitungsstab mit lediglich ei- nem Unterabteilungsleiter und sieben Referaten ersetzt. Es wurden zudem drei neue Sondereinheiten zu den poli- tisch herausragenden Themen „Klima“, „Ernährungssi- cherheit“ und „MDG Post 2015“ eingerichtet, die auf UAL-Ebene wahrgenommen werden. Daher ergeben sich nun 18 UAL-Positionen statt früher 15. Die Zahl der B-6-Stellen im Haushalt des BMZ beträgt jedoch nur 15. Die Entscheidung, zwei Parlamentarische Staatsse- kretäre ins BMZ zu bestellen, war eine politische Ent- scheidung, die außerhalb des BMZ getroffen wurde. Die personelle Ausstattung der Büros der Parlamentarischen Staatssekretäre liegt im üblichen Rahmen und ging nicht zulasten der Fachebene. Es wurden insbesondere in die- sem Zusammenhang keine zusätzlichen Fahrer zur Nut- zung durch die Leitungsmitglieder in ihren Wahlkreisen eingestellt. Die Leitung des BMZ nimmt jede konstruktive Kritik aus den Reihen der Belegschaft sehr ernst. Anhaltende Kritik an der Personalpolitik aus den Reihen der Beleg- schaft oder des Personalrats hat in der dargestellten Weise weder in der Personalversammlung im Januar 2015 stattgefunden noch trifft dies grundsätzlich zu. Zur Kultur des BMZ gehört jedoch ein offener und intensiver Dialog der Leitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, der zu einem lebhaften und konstruktiven Mei- nungsaustausch auch in Personalversammlungen führt. Diese Kultur findet ihren Ausdruck auch in dem der- zeit laufenden äußerst partizipativen Verfahren der Auf- Anlagen 7888 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) gabenkritik. Das Instrument der Aufgabenkritik ist Vorgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desregierung und hat das Ziel, die Ausrichtung eines Ministeriums auf dessen Kernaufgaben sicherzustellen. Ohne die Vorgabe von Entlastungszielwerten wie zum Beispiel 10 Prozent sind Aufgabenkritiken faktisch nicht durchführbar. Die Verwendung eventueller Entlastungs- spielräume für andere Zwecke wird im Zuge der Aus- wertung der Ergebnisse des Verfahrens geprüft. Die Vergabe von (Führungs-)Funktionen im BMZ er- folgt unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben aus- schließlich nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (§ 9 Bundesbeamtengesetz). Eine eventuelle Parteizugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kandidatinnen bzw. Kandidaten spielt für Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen keine Rolle. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“ am 1. September 2014, der Waffenlieferungen in den Irak zum Inhalt hatte, ha- ben wir mit Nein gestimmt. Hinter dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor und halten es für falsch, Rüs- tungsexporte in Krisen- oder Spannungsgebiete zu täti- gen. Die Mehrheit der Abgeordneten teilt diese Meinung nicht, daher sind bereits deutsche Waffen an kurdische Sicherheitskräfte bzw. irakische Streitkräfte geliefert worden. Die Ausbildungsunterstützungsmission verfolgt das Ziel, die militärischen Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte zu erhö- hen, und kann einen Beitrag dazu leisten, die humanitäre Notlage unmittelbar zu lindern, die Terrororganisation ISIS zurückzudrängen und die Sicherheitslage im Irak zu verbessern. Die Mission erfolgt auf Bitte und in Abspra- che mit der irakischen Zentralregierung und der Regie- rung der Region Kurdistan-Irak und ist eingebettet in einen internationalen ganzheitlichen Ansatz, der auf hu- manitärer, politischer, rechtsstaatlicher und militärischer Ebene langfristig eine Stabilisierung der Region errei- chen will. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung zu. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz- Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Die Bedrohung durch ISIS ist noch lange nicht ge- bannt. Ihre abscheulichen Gräueltaten an der Bevölke- rung in Irak und Syrien finden weiterhin statt. Eine Eta- blierung von ISIS in den bisher eroberten Gebieten und das Interesse an weiterer territorialer Expansion bedroht nicht nur die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens, sondern unter anderem auch Europa. ISIS muss nicht nur gestoppt, sondern auch zurückge- drängt werden. Dies muss auch mit militärischen Mitteln geschehen. Eine Überwindung und Schwächung von ISIS im Irak erleichtert auch die Bekämpfung der Terror- miliz in Syrien, wo die Lage durch den blutigen Krieg Assads gegen sein eigenes Volk noch komplizierter ist. Der Schlüssel im Kampf gegen ISIS sind die kurdi- schen Streitkräfte. Sie müssen dauerhaft in die Lage ver- setzt werden, dem „Islamischen Staat“ mit aller Kraft entgegenzutreten. Die Bundestagsfraktion hat die Luft- angriffe der USA und ihrer internationalen Partner von Beginn an begrüßt. Die internationale Unterstützung hat den Kurden geholfen, konkrete Erfolge gegen ISIS zu erzielen. Das haben wir im Sindschar-Gebirge gesehen und gerade jetzt auch in Kobane. Die Luftangriffe haben zwar dazu beigetragen, dass ISIS seit September 2014 kein weiteres Territorium erobern konnte, jedoch ist es, nach Angaben des amerikanischen Verteidigungsminis- teriums, bislang nur gelungen, circa 1 Prozent von ISIS kontrolliertem Gebiet zurückzuerobern. Der Kampf am Boden bleibt eine zentrale Aufgabe, zu der bislang überwiegend kurdische Streitkräfte bereit und in der Lage sind. Eine internationale Unterstützung ist dafür auch durch Ausbildung der Streitkräfte drin- gend notwendig. Im Interesse des Rückhalts des Einsatzes der Bundes- wehr im Irak und insbesondere der Soldaten wäre die Bundesregierung gut beraten, eine breite Mehrheit über die Stimmen der Großen Koalition hinaus sicherzustel- len. Schon frühzeitig hat sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht, mit der Bundesre- gierung darüber Einigkeit herzustellen. Die Bundesre- gierung hat diese Chance jedoch ausgeschlagen. Wir kritisieren, dass sich die Bundesregierung nicht ausreichend für ein spezifisches Mandat im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die internationalen Aktivi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7889 (A) (C) (D)(B) täten im Nordirak eingesetzt hat. Damit wäre nicht nur einer politischen Lösungsfindung gedient gewesen, son- dern es wären auch offene Fragen zur Vereinbarkeit des Einsatzes mit dem Grundgesetz geklärt worden. Ebenso unverständlich ist, dass die Bundesregierung in ihrem Antrag humanitäre mit militärischen Zielsetzungen ver- mischt und damit das Gebot der Neutralität humanitärer Hilfe gefährdet. Wir Unterzeichnerinnen möchten mit dieser persönli- chen Erklärung zum Ausdruck bringen, dass wir die Ausbildung kurdischer Streitkräfte im Irak grundsätzlich befürworten. Diesen fahrlässigen Umgang der Bundes- regierung mit dem Grundgesetz und dem deutschen Bundestag lehnen wir jedoch ab. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei der Abstim- mung über den Antrag der Bundesregierung „Ausbil- dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicher- heitskräfte“ (18/3561) der Stimme. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) Warum wir den bewaffneten Einsatz im Irak ablehnen müssen: Der Bundeswehreinsatz im Norden des Irak ist nicht nur völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, sondern auch strategisch verfehlt und politisch kurzsichtig. Die politischen und die rechtlichen Fragen stehen da- bei nicht etwa beliebig nebeneinander. Die Rechtmäßigkeit ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Ein Einsatz, der gegen Verfassungsrecht oder Völker- recht verstößt, kann noch so sehr politisch gewollt oder praktisch sein – er ist aus guten Gründen nicht erlaubt (abgesehen davon, dass die Entscheidung gegen Waffen- lieferungen nicht dadurch anders ausfallen kann, wenn man die Ausbilder für die Waffen mitliefert). Es war kein Zufall, dass die Völkergemeinschaft nach der Erfahrung zweier Weltkriege das Monopol zum Ein- satz von Gewalt auf die UNO übertragen hat. Es war auch nicht Zufall oder gar Unwissenheit, dass die Wehrverfassung und die Friedenspflicht in unserem Grundgesetz so gefasst sind, wie sie sind. Es war die Weisheit derjenigen, die den Krieg noch erlebt haben. Jedes staatliche Handeln, insbesondere die Ausübung von Gewalt erfolgt in einen Rechtsstaat mit einer Rechtsgrundlage – das gilt im Inneren wie nach außen. Der rechtliche Rahmen ermöglicht politisch legiti- mierte Entscheidungen – er setzt diesen aber ebenfalls Grenzen: Das ist der Kern jeder Rechtsstaatlichkeit. Wir retten Menschenleben nicht, indem wir aus Hilf- losigkeit heraus militärisch agieren, um uns selbst zu be- ruhigen in Anbetracht unerträglicher Gewalt. Zum Grundgesetz: Artikel 24 II GG lautet: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kol- lektiver Sicherheit einordnen.“ Dieser Satz wird vom Verfassungsgericht als Ein- satzermächtigung für eine Verwendung der Streitkräfte zu Einsätzen ausgelegt, die im Rahmen und nach den Regeln der UNO und der NATO als Systeme gegenseiti- ger kollektiver Sicherheit stattfinden. Nur unter diesen Voraussetzungen sind auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze verfassungsgemäß. Dabei ist das Verfassungsgericht 1994 schon sehr weit gegangen, die NATO als System kollektiver Sicher- heit zu betrachten, obwohl ein Verteidigungsbündnis ei- gentlich eher das Gegenteil desselben ist. Jetzt aber soll die Bundeswehr als Teil einer Koalition der Willigen agieren – außerhalb jedes Systems. Damit werden die Anforderungen des Artikels 24 GG endgültig ignoriert. Selbst wenn es also eine völkerrechtliche Grundlage gäbe, würde es hier an einem System kollektiver Sicher- heit fehlen und damit an den verfassungsrechtlichen Vo- raussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass ein verfassungswidri- ges Mandat abzulehnen ist. Zum Völkerrecht: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus her, dass die irakische Regierung „um- fassende Hilfe“ im Kampf gegen die Terrormiliz IS erbe- ten habe. Das funktioniert jedoch nicht, weil der Irak selbst ge- rade keine Unterstützung für die kurdischen Kämpfer in der autonomen Region leistet, obwohl er eigentlich ver- traglich dazu verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waffen an die Kurden, noch bildet er deren Kämpfer aus. Das Hilfeersuchen kann daher nur so verstanden wer- den, dass es sich auf die eigenen staatlichen Streitkräfte des Irak bezieht. Bleibt noch die Tatsache, dass der Irak bislang nicht gegen die Unterstützung der Kurden protestiert. Das ist aber bei der eigenen Notlage, in der er sich be- findet, nachvollziehbar, da er selbst auf Unterstützung angewiesen ist. 7890 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Das reicht nicht, um daraus eine Einladung zur Unter- stützung kurdischer Kämpfer abzuleiten. Wenn der Irak dies wollte, könnte er eine solche Einladung ausdrück- lich aussprechen. Um zu verhindern, dass deutsche Truppen Gefahr laufen, in einen innerirakischen Kon- flikt hineingezogen zu werden, hätte die Bundesregie- rung auch auf eine solche Klarstellung dringen müssen. Es ist zu befürchten, dass die fehlende Klarstellung kein Zufall ist. Es gibt vielmehr ein eigenes schriftliches Hilfeersu- chen der kurdischen Autonomieregierung an die deut- sche Bundesregierung. Dieses Schreiben belegt allein schon durch seine Existenz, dass Bagdad und Erbil sich offensichtlich nicht darüber einig sind, wer im Nordirak das Hoheitsrecht hat, fremde Truppen einzuladen. Hier muss sich die internationale Gemeinschaft ent- scheiden: Solange sie aus anderweitigen Gründen kein unabhängiges Kurdistan anerkennen will, kann sie auf diesem Gebiet nicht militärisch intervenieren. Besonders traurig aus grüner Sicht ist die Tatsache, dass man nicht einmal ernsthaft versucht, ein UN-Man- dat zu erlangen, obwohl Russland hier – anders als bei Syrien – durchaus schon mal eine gewisse Bereitschaft signalisiert hatte. Der mangelnde Einsatz für ein UN-Mandat zeigt au- ßerdem eine Geringschätzung von UNO und Völker- recht, der wir als Grüne auf keinen Fall entgegenkom- men dürfen. Deutschland kann die UNO international stärken, in- dem es gegenüber den Bündnispartnern deutlich macht, dass ohne Mandat nichts geht. Das wäre eine Position, die Verantwortung über- nimmt und gleichzeitig deutsche Interessen wahrt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Wir lehnen das Mandat zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Ausbildung kurdischer und irakischer Si- cherheitskräfte im Kampf gegen ISIS könnte unter ande- ren Umständen sinnvoll und richtig sein. Wieder einmal aber fehlt bei der Vorlage eines Mandats für einen militä- rischen Einsatz ein glaubwürdiger umfassender Hand- lungsansatz. Um ISIS nachhaltig bekämpfen zu können und die Voraussetzung für eine Versöhnung aller Grup- pen im Irak zu schaffen, braucht es einen strategischen Handlungsrahmen, der politische, zivile und militärische Maßnahmen umfasst. Bisher ist eine glaubwürdige Ini- tiative für abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgeblieben. Versprochene humani- täre Hilfe ist zu weniger als einem Drittel tatsächlich ge- flossen. Die unter den Kämpfen leidenden Menschen können nicht einmal ausreichend mit Winter- und Nah- rungsmittelhilfe versorgt werden. Wieder einmal scheint es leichter, militärische Hilfe zu leisten als zivile und politische Nothilfe. Zweitens. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat versäumt es, klare und nachvollziehbare Ziele der Ausbildungsmission zu nennen. Weder Empfänger noch Inhalte der deutschen Ausbildungsunterstützung sind bisher klar definiert und identifiziert. Überdies wird mit dem Mandat ein Blankoscheck für weitere Waffen- lieferungen in den Nordirak erteilt. Das ist vor dem Hin- tergrund, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, wo die bisher von Deutschland gelieferten Waffen alle geblieben sind, und es sich beim Nahen Osten um eine der Regionen mit dem höchsten Proliferationsrisiko der Welt handelt, unverantwortlich. Dittens. Für das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat gibt es keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 24 II GG sagt: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Unter diesem System versteht das Bundesverfassungsgericht die UNO oder die NATO. Nur in diesem Rahmen gelten auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze als verfassungsge- mäß. Eine Koalition der Willigen, worum es sich in die- sem Fall handelt, stellt definitiv kein solches System dar. Auf unerträgliche Gewalt und Leid ohne international abgestimmte politische Strategie mit militärischen Maß- nahmen beziehungsweise Hilfsangeboten zu reagieren, um eben irgendwas zu tun, ist genau die Politik, die dazu beiträgt, dass andere Antworten auch zukünftig immer wieder fehlen werden. Bei diesem Mandat wird sogar die klare Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen. Wir unterstützen eine solche Politik nicht. Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Aus- bildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungs- punkt 6) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum ich den bewaffneten Einsatz im Irak zur Ausbildungsunterstützung ablehne: Grundsätzlich kann Ausbildungsunterstützung sehr sinnvoll sein, so, wie sie auch in einigen anderen Län- dern stattfindet. Auch wenn militärische Mittel allein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7891 (A) (C) (D)(B) Konflikte nicht lösen können, ist ISIS auch militärisch zu bekämpfen. Jede politische Entscheidung muss je- doch auch rechtmäßig sein. Die politischen und rechtli- chen Fragen stehen dabei nicht beliebig nebeneinander. Die völkerrechtliche wie auch verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit ist eine notwendige Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Neben der bereits im Entschließungsantrag meiner Fraktion geäußerten Problematik, dass die Bundesregie- rung und ihre internationalen Partner weiterhin kein politisches Konzept im Kampf gegen ISIS haben, kann ich dem vorgelegten Mandat zur Ausbildung der Sicher- heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak aus folgenden rechtlichen Gründen nicht zustimmen: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus ab, dass die irakische Zentralregierung in personam ihres Außenministers am 25. Juni 2014 in einem Brief an die Vereinten Nationen um (Ausbil- dungs-)Unterstützung im Kampf gegen ISIS gebeten hat. Aus diesem allgemeinen Unterstützungswunsch nun ein konkludentes Verhalten im Sinne der völkerrechtlichen „Intervention auf Einladung“ abzuleiten, ist jedoch pro- blematisch. Schließlich erfragt der Irak Hilfe für seine eigenen Streitkräfte und nicht für die Region Kurdistan- Irak, und er leistet selbst gerade keine Unterstützung für die kurdische Regionalstreitmacht in der autonomen Re- gion, die mit dem Mandat insbesondere ausgebildet wer- den soll, obwohl die Zentralregierung dazu vertraglich eigentlich verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waf- fen an die Kurden noch bildet er deren Kämpfer aus. Es bleibt also allein die Tatsache, dass die irakische Regie- rung nicht gegen die Unterstützung der Kurden protes- tiert. Absender und Empfänger der Unterstützungsbitte sind völkerrechtlich entsprechend nicht dasselbe Sub- jekt. Die Bundesregierung hat es zudem versäumt, sich um ein Mandat der Vereinten Nationen oder um ein gemein- sames Vorgehen der EU zu bemühen. Ein militärisches Vorgehen außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit ist jedoch vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das Mandat erteilt einen Blankoscheck für weitere Waffenlieferungen, die aufgrund des Proliferationsrisi- kos mit unseren Grundsätzen zu Rüstungsexporten schwer vereinbar sind. Die Ziele der Ausbildungsmission sind nicht klar de- finiert. Es ist nach wie vor unklar, wer genau woran aus- gebildet werden soll und wo die bereits gelieferten Waf- fen verbleiben. Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das brutale Vorgehen und die menschenver- achtenden Gräueltaten der Terrororganisation Islami- scher Staat im Irak und in Syrien – ISIS – müssen ge- stoppt werden. Die Kämpfer gegen ISIS benötigen eine bessere Ausbildung, damit sie in die Lage versetzt wer- den, die Angriffe erfolgreich abzuwehren. Daher halte ich einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte auf- grund humanitärer Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen und Flüchtlinge, aber auch aus si- cherheitspolitischen Gründen für sinnvoll und notwen- dig. Nachdem der irakische Außenminister alle Mitglied- staaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten hat, ist der Einsatz als sogenannte Intervention auf Einladung völkerrechtlich zulässig. Gemäß Artikel 87a Absatz 2 GG dürfen die Streit- kräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Ein Fall, in dem das GG den Einsatz zulässt, ist Artikel 24 Absatz 2 GG, auf den die Bundesregierung ihren Antrag stützt. Diese verfassungsrechtliche Begründung überzeugt mich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts kann sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG zur Friedenswahrung an Ent- scheidungen einer internationalen Organisation binden. Das umfasst auch die Übernahme der mit der Zugehörig- keit zu einem kollektiven Sicherheitssystem typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die „im Rah- men und nach den Regeln“ dieses Systems stattfinden. Unzweifelhaft liegt kein spezielles Mandat des VN-Si- cherheitsrates vor, das ausdrücklich die Entsendung von Soldaten zur Friedenssicherung vorsieht und das den Rahmen und die Regeln des Einsatzes bestimmt. Aus diesem Grund bezieht sich die Bundesregierung im Antrag auf die Sicherheitsratsresolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und auf die Erklärung des Präsi- denten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014. In der Resolution 2170 (2014) wird die Terrororganisation IS als Bedrohung für die internationale Sicherheit be- zeichnet. Zudem werden darin die durch IS begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt sowie Sanktio- nen gegen einzelne Mitglieder dieser Organisation be- schlossen. Ein Mandat für den Einsatz von Streitkräften enthält diese Resolution nicht. Auch die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014 reicht meines Erachtens nicht aus, weil sie im Kern lediglich den Aufruf enthält, den Irak zu unterstützen, und es sich dabei zudem im Ergebnis um eine politische Erklärung handelt. Daher halte ich Artikel 24 Absatz 2 GG auch nach den Ausführungen der Bundesregierung im Rechtsausschuss nicht für die richtige Rechtsgrund- lage. Nach meiner Überzeugung findet der Einsatz der Bundeswehr aber eine verfassungsmäßig tragfähige Rechtsgrundlage in Artikel 87a Absatz 2 1. Alt. GG. Der Begriff der „Verteidigung“ umfasst nach überwiegender Auffassung nicht nur die reine Landesverteidigung, son- dern auch die sogenannte Drittstaaten-Nothilfe im Sinne von Artikel 51 der VN-Charta. Der Bundeswehreinsatz ist daher als solcher verfassungsgemäß. Weil ich den Einsatz der Bundeswehr in dieser Aus- bildungsmission unabhängig von der seitens der Bundes- 7892 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) regierung gewählten verfassungsrechtlichen Begrün- dung für verfassungsgemäß und politisch geboten halte, stimme ich dem Einsatz der Bundeswehr zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver- teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan- tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord- nungspunkt 8) Wie schon in den vergangenen beiden Jahren stim- men wird dem Einsatz der Bundeswehr, der Stationie- rung von Raketen und Personal in der Türkei in der Nähe der türkischen Grenze nicht zu, sondern wir stim- men mit Nein. Ein ausreichend sachlicher Grund für diesen Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist immer weniger erkenn- bar. Die Stationierung der Raketen erfolgte ursprünglich, um angeblich mögliche Raketen- und Flugzeugangriffe der syrischen Regierungstruppen auf türkisches Gebiet abzuwehren. Zwar ist der Bürgerkrieg in Syrien keines- wegs beendet, sondern wurde sogar von ISIS bis weit in den Nordirak hinein ausgedehnt, und nahe der syrischen/ türkischen Grenze in der Nähe von Kobane finden schwere Kämpfe statt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Luftangriffen syrischer Regierungsstreitkräfte auf die Türkei ist inzwischen denkbar unwahrscheinlich. Haupt- feind der syrischen Regierungskräfte sind die ISIS-Mili- zen geworden, die ein Drittel des Landes Syrien kontrol- lieren und einen Kalifatstaat ausgerufen haben. Die syrische Armee bekämpft ISIS. Das tun auch kurdische Milizen, die wiederum durch Flugzeug- und Drohnen- angriffe der internationalen Gemeinschaft, unter ande- rem USA, England, Frankreich, massiv unterstützt wer- den. Luftangriffe aus Syrien auf die Türkei machen danach überhaupt keinen Sinn und wurden auch nie an- gedroht. Der derzeitige Hauptfeind ISIS verfügt nicht über Angriffsfähigkeiten, für deren Abwehr die Raketen der Bundeswehr geeignet wären. Außerdem besteht die Gefahr, dass türkische Sicher- heitskräfte immer wieder durch Aktionen Anlässe schaf- fen, die dazu führen, dass sie in ganz anderer Weise in den Bürgerkrieg verwickelt werden können. Dies könnte auch geschehen, weil türkische Sicherheitskräfte Liefe- rungen an die Grenze transportieren, mit denen islami- sche Gruppen, die in Syrien an Kämpfen beteiligt sind, unterstützt werden, wie kürzlich berichtet wurde. Dann könnten auch die im Hinterland stationierten Bundes- wehrsoldaten in kriegerische Auseinandersetzungen am Boden hineingezogen werden. Dafür sind sie aber gar nicht mandatiert und überhaupt nicht ausgerüstet. Der eigentliche Grund, warum der Einsatz der Bun- deswehr in der Türkei nicht beendet wird, ist ein rein demonstrativer, nämlich dem NATO-Partner Türkei NATO-Treue zu signalisieren. Das aber reicht nicht, um einen Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit Kampf- einsatz zu legitimieren. Bundeswehrsoldaten im Ausland dürfen nicht Gefahren ausgesetzt und die Verwicklung Deutschlands darf nicht riskiert werden, um ein Zeichen der Verbundenheit mit einem Staat und dessen Regie- rung zu setzen, die immer autoritärer und demokratisch fragwürdiger wird und im Verdacht steht, gefährliche Is- lamisten zu unterstützen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile der türkischen Bevölkerung am Standort der Raketen und der Soldaten der Bundeswehr die Stationierung offenbar sehr kritisch sehen. Bundeswehrsoldaten wurden schon beschimpft und verlassen das Standortgelände nur in Begleitung von Polizei. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der In- tegrierten Luftverteidigung der NATO auf Er- suchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Arti- kel 51 der Charta der Vereinten Nationen) so- wie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) Mit großer Sorge stelle ich fest, dass der Krieg des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung nach wie vor unermessliches menschliches Leid hervorruft. Durch den Einsatz von Chemiewaffen am 21. August 2013 in der Region Ghouta-Damaskus bekam die Bedrohungssi- tuation auch für die Nachbarstaaten Syriens eine neue Qualität. Nach der zertifizierten Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffen hat sich die Sicherheitslage in der Region stark verändert. Die größte Gefahr geht dort mittlerweile nicht mehr von chemischen Waffen, son- dern von der dschihadistischen Terrororganisation ISIS aus. Der Vormarsch von ISIS hat Syrien weiter destabili- siert und die humanitäre Katastrophe erheblich ver- schärft. Umso besorgniserregender ist es, dass Medienberich- ten zufolge der türkische Geheimdienst die islamisti- schen Kämpfer durch Waffenlieferungen unterstützt hat. Bestärkt wird diese Sorge durch Äußerungen der Regie- rung Erdoğan, die eine uneindeutige Haltung gegenüber militanten Islamisten und deren Engagement im syri- schen Bürgerkrieg zeigen. Ich habe erhebliche Zweifel, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7893 (A) (C) (B) dass die Türkei im Kampf gegen ISIS ein verlässlicher Partner ist. Die NATO sollte daher die Rolle der Türkei im Kampf gegen den ISIS zum Thema interner Diskus- sionen machen. Wir sollten alle unsere verfügbaren Mittel darauf konzentrieren, ISIS zu bekämpfen und die Flüchtlings- katastrophe einzudämmen. Der Patriot-Einsatz leistet dazu keinen Beitrag. Trotz dieser angeführten Argumente, die meine Skep- sis gegenüber dem Mandat begründen, möchte ich eine starke NATO, die ihrem Auftrag zur Bündnistreue ge- recht wird. Die Bündnistreue gegenüber unserem NATO-Partner Türkei steht für mich nicht zur Debatte. Daher stimme ich dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftvertei- digung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012“ (18/3698) zu. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 82. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung – Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft TOP 4 Soziale Wohnungswirtschaft TOP 5 EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme TOP 22, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Ausbildungsunterstützungseinsatz Kurdistan-Irak ZP 4 u. 5 Menschenrechte in Saudi-Arabien TOP 8 Bundeswehreinsatz Operation Active Fence (Türkei) TOP 9 Schuldrechtsanpassungsgesetz TOP 10 Regionalisierungsgesetz TOP 11 Betriebliche Mitbestimmung TOP 12 Abkommen mit Polen zur Zahlung von Ghetto-Renten TOP 13, ZP 6 Rezeptpflicht der Pille danach TOP 14 Technikfolgenabschätzung: Climate Engineering TOP 15 Freisetzung von Mikroplastik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Achim Post


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

    will einmal versuchen, die Debatte, die wir hier gerade
    führen, mit einem anderen wichtigen Ereignis zusam-
    menzubringen, nämlich dem Besuch von Präsident
    Obama vor zwei Tagen in Riad.

    Worüber haben wir hier geredet? Wir haben darüber
    geredet, dass es in Saudi-Arabien massive Menschen-
    rechtsverletzungen gibt. Da ist auch kein Ende abzuse-
    hen. Wir haben darüber geredet, dass es dort barbarische
    Strafen gibt, und wir haben darüber geredet, welche
    Auswirkungen das auf Deutschland haben könnte und
    haben sollte. Ich finde, diese gute und kritische Debatte
    ist notwendig.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


    Worüber hat Präsident Obama in Riad mit dem neuen
    König geredet? Auch über Menschenrechte, über ISIS,
    Syrien, Iran, die Lage im Nahen Osten und natürlich
    über den Ölpreis.

    Zu den Menschenrechten. Ich kann nur hoffen, dass
    Präsident Obama in seinen Äußerungen genauso klar
    war wie unser Außenminister, der zu der Verurteilung
    des Bloggers gesagt hat, sie sei grausam, falsch und un-





    Achim Post (Minden)



    (A) (C)



    (D)(B)

    gerecht. Wenn ich mich in Europa umschaue, dann sehe
    ich nur wenige Parlamente und nur wenige Regierungen
    in anderen EU-Ländern, die die Menschenrechtsverlet-
    zungen in Saudi-Arabien klarer und deutlicher kritisie-
    ren, als wir es tun. Das wir das tun, ist gut so.

    Zu ISIS. Dies ist ein Problem, über das wir lange und
    intensiv geredet haben. Man muss sagen, dass Saudi-
    Arabien eine der wichtigsten Nationen im Kampf gegen
    ISIS ist und einen großen Beitrag dazu leistet. Saudi-
    Arabien beteiligt sich an Bombardierungen und hat eine
    wichtige Konferenz der Golfstaaten gegen ISIS ausge-
    richtet. Saudi-Arabien hilft nicht nur mit Taten, sondern
    geht auch ideologisch gegen ISIS vor. Der verstorbene
    König hat klipp und klar gesagt: Die größte Gefahr für
    den Islam ist ISIS. ISIS sei geradezu eine Pervertierung
    des Islam.

    Das erwähne ich nicht – verstehen Sie mich nicht
    falsch –, um anzudeuten, dass das, was die Saudis ma-
    chen, auf der Grundlage einer werteorientierten Außen-
    politik und auf der Grundlage von Demokratie und Men-
    schenrechten passiert. Das hat damit nichts zu tun; da
    gibt es ganz andere Interessen, wie Sie alle wissen. Viele
    Beispiele zeigen, welche Interessen Saudi-Arabien mit
    seinen außenpolitischen Beziehungen verfolgt. Was den
    Arabischen Frühling angeht, so kann man sagen, dass
    Saudi-Arabien von Anfang an jede Demokratisierungs-
    bewegung in der Region bekämpft hat. Saudi-Arabien
    hat die Militärs in Ägypten vorbehaltlos unterstützt. Ich
    könnte noch weitere Beispiele anführen.

    Über andere Interessen dieser großen Mittelmacht in
    der Region sollten wir hingegen reden. Syrien: Oberste
    Priorität für Saudi-Arabien hat der Kampf gegen Assad.
    Wenn ich das richtig sehe, bekämpfen auch wir ihn.


    (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Falsch!)


    Flüchtlingshilfe: Saudi-Arabien ist einer der größten
    Geldgeber, wenn es um Hilfe für Flüchtlinge aus dem
    Irak und aus Syrien geht. Nahostkonflikt: Saudi-Arabien
    ist eindeutig für die Zweistaatenlösung und hilft im Ga-
    zastreifen. Das alles sind Punkte, über die wir – bei aller
    massiven Kritik – mit Saudi-Arabien weiter im Gespräch
    bleiben sollten.

    Zusammengefasst sind für mich drei Punkte ganz
    klar: Erstens. Wir müssen mit unserer Kritik an der Men-
    schenrechtslage in Saudi-Arabien so weitermachen wie
    bisher, nämlich klar, eindeutig, umfassend und nachhal-
    tig.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Zweitens. Wir dürfen Dialoge und die entsprechenden
    Strukturen nicht abbauen, sondern müssen sie – im Ge-
    genteil – erweitern, und zwar nicht nur auf Regierungs-
    ebene, sondern auch und gerade auf der Ebene der Zivil-
    gesellschaft. Drittens. Unsere Haltung und unser
    Handeln werden in Saudi-Arabien wahrgenommen,
    nicht nur in der Führung, sondern auch im Volk. Deshalb
    ist die Debatte hier im Deutschen Bundestag so wichtig.

    Ich bedanke mich ausdrücklich bei den beiden antrag-
    stellenden Fraktionen, den Linken und den Grünen, da-
    für, dass sie es ermöglicht haben, dass wir diese Debatte
    heute so führen konnten, wie wir das getan haben.

    Schönen Dank.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU])




Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/
3835 und den Antrag der Fraktion Die Linke auf Druck-
sache 18/3832. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und Die Linke wünschen jeweils Abstimmung in der Sa-
che. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wünschen
jeweils Überweisung zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Menschenreche und humanitäre Hilfe
und mitberatend an den Auswärtigen Ausschuss, an den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie an den Ver-
teidigungsausschuss.

Nach ständiger Übung stimmen wir zunächst über die
Anträge auf Ausschussüberweisung ab. Wer für die be-
antragten Überweisungen stimmt, den bitte ich um ein
Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Damit sind die Überweisungen mit den Stimmen
von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen so beschlos-
sen. Deshalb stimmen wir heute über die Anträge auf
den Drucksachen 18/3835 und 18/3832 nicht in der Sa-
che ab.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 8 auf:

– Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)


Fortsetzung der Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der
Integrierten Luftverteidigung der NATO auf
Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des

(Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen)

sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates
vom 4. Dezember 2012

Drucksachen 18/3698, 18/3859

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Drucksache 18/3860

Über die Beschlussempfehlung werden wir später na-
mentlich abstimmen.

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Da sich kein
Widerspruch erhebt, ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner dem Kollegen Niels Annen, SPD, das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) (C)



(D)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Niels Annen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

    gen! Der Deutsche Bundestag befasst sich heute zum
    dritten Mal mit der Verlängerung des Mandats Active
    Fence, in dem es um einen Beitrag der NATO zur inte-
    grierten Luftverteidigung in der Türkei geht.

    Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage in Sy-
    rien ist die NATO der Bitte ihres Bündnispartners Türkei
    nachgekommen, eine Lücke in der türkischen Luftvertei-
    digung zu schließen. Es geht hier also um die Solidarität
    im Bündnis. Es geht aber auch um die Sicherheit der
    Türkei. Die Stationierung der Patriot-Raketen dient da-
    bei weder der Bekämpfung des Assad-Regimes noch der
    Vorbereitung oder Durchsetzung einer Flugverbotszone.
    Die Kommandogewalt – darüber werden wir Sie in die-
    ser Debatte vermutlich wieder reden hören – liegt bei der
    NATO und nicht bei der Türkei. Es geht also nicht um
    eine militärische Einmischung in den Bürgerkrieg, son-
    dern um den Schutz für einen Bündnispartner, einen
    Schutz – das darf man an dieser Stelle erwähnen –, der
    übrigens auch den vielen Flüchtlingen dient, die wegen
    der mörderischen Kriegsauseinandersetzung in der syri-
    schen Republik in die Türkei geflohen sind.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Die Zahl der Flüchtlinge, die von Syrien in die Türkei
    geflohen sind, beläuft sich mittlerweile auf über 1,5 Mil-
    lionen Menschen. Die Türkei leistet hier Außergewöhn-
    liches. Die Hilfsbereitschaft und die Großzügigkeit der
    türkischen Regierung, der türkischen Zivilgesellschaft
    und der türkischen Bevölkerung gegenüber den Flücht-
    lingen verdienen unsere Anerkennung.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Die Solidarität mit der Türkei innerhalb des NATO-
    Bündnisses bedeutet jedoch nicht – auch das will ich sa-
    gen –, dass wir uns mit allen Aspekten der türkischen
    Syrien-Politik identifizieren. Es gibt gute Gründe, die
    Politik der türkischen Regierung kritisch zu betrachten.
    Es gibt leider zahlreiche Hinweise, Vorfälle und Zeugen-
    aussagen, die besagen, dass die türkischen Behörden ein
    ziemlich nachlässiges, wenn nicht gar zum Teil auch
    wohlwollendes Verhalten gegenüber ausländischen
    Kämpfern an den Tag legen. Offenbar gelingt es auslän-
    dischen Kämpfern weiterhin, aus Europa nach Syrien
    einzureisen. Offensichtlich ist auch der umgekehrte Weg
    relativ problemlos möglich. Deswegen sei an dieser
    Stelle daran erinnert, dass der Sicherheitsrat der Verein-
    ten Nationen am 24. September des vergangenen Jahres
    eine Resolution – die Foreign-Fighter-Resolution – ver-
    abschiedet hat, in der er bekräftigt – ich will daraus zitie-
    ren –: „… dass alle Staaten gehalten sind, Bewegungen
    von Terroristen oder terroristischen Gruppen zu verhin-
    dern, indem sie wirksame Grenzkontrollen durchführen
    …“. Wir erwarten von der Türkei die komplette Umset-
    zung dieser Resolution.


    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan van Aken [DIE LINKE])


    So wie sich die Lage in Syrien derzeit darstellt – das
    muss man ganz nüchtern feststellen –, werden wir uns
    vermutlich auf einen langjährigen Konflikt mit weiteren
    unschuldigen Opfern einstellen müssen; denn bisher
    spricht nichts dafür, dass irgendjemand von dem Ziel ab-
    gerückt ist, diesen Krieg mit militärischen Mitteln für
    sich zu entscheiden. Allerdings ist die Wahrscheinlich-
    keit, dass das gelingen kann, ausgesprochen gering.

    Außenminister Steinmeier hat zu Recht darauf hinge-
    wiesen, dass wir nicht nur einen Anlauf für eine politi-
    sche Lösung benötigen, sondern wir brauchen gerade
    jetzt neue Ideen und neue Ansätze. Wir müssen denjeni-
    gen ausdauernde politische Unterstützung zukommen
    lassen, die sich darum kümmern.

    Wir wissen, dass Russland seit einigen Monaten ver-
    sucht, mit der syrischen Opposition ins Gespräch zu
    kommen. Das ist erst einmal positiv. Die Verhandlungen
    verlaufen allerdings schleppend. Über die genauen Vor-
    schläge wissen wir relativ wenig. Ein wenig mehr Trans-
    parenz, Kooperation und Kommunikation an dieser
    Stelle wären daher wünschenswert.


    (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Kann mich ja fragen!)


    Der neuernannte Sonderbeauftragte der Vereinten Na-
    tionen, Staffan de Mistura, versucht – auch das wissen
    wir – etwas über eine neue Strategie zu erreichen. Er
    nennt das „incremental local freezes“, also ein lokales
    Einfrieren des Konfliktes. Sie wissen vielleicht, meine
    lieben Kolleginnen und Kollegen, dass es die Versuche
    gibt, in der Stadt Aleppo einen lokalen Waffenstillstand
    auszuhandeln. Das ist in gewisser Weise das Eingeständ-
    nis, dass mit den Genfer Verhandlungen nicht der große
    Wurf gelungen ist. Vielleicht ist das jetzt der richtige
    Ansatz. Ich bin jedenfalls froh darüber, dass diese Bun-
    desregierung die Bemühungen von Herrn de Mistura
    nachhaltig unterstützt; dieses Parlament sollte das auch
    tun.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Andreas Nick [CDU/CSU])


    Staffan de Mistura hat den VN-Sicherheitsrat unter-
    richtet und entsprechende Empfehlungen vorgetragen,
    wie die Wiederaufnahme eines politischen Prozesses
    funktionieren könnte. Ich glaube, dass er recht hat, wenn
    er sagt – ich zitiere ihn –:

    Wir haben den Eindruck, dass niemand diesen
    Krieg gewinnen kann … Die einzigen, die derzeit
    den Krieg verlieren, sind die Syrer.


    (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Stimmt leider!)


    Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die Türkei in ei-
    ner ausgesprochen schwierigen strategischen und auch
    geografischen Situation befindet. In der heutigen De-
    batte ist auf die Befreiung von Kobane hingewiesen wor-
    den. Auch wir in der SPD-Fraktion freuen uns darüber.
    Es hat zum ersten Mal Kooperationen vonseiten der tür-
    kischen Regierung gegeben, Kämpfern aus den kurdi-
    schen Gebieten die Möglichkeit zu geben, sich am
    Kampf in Kobane zu beteiligen. Jeder, der sich mit der
    Politik in der Türkei beschäftigt, weiß, dass das innen-





    Niels Annen


    (A) (C)



    (D)(B)

    politisch hochbrisant und kompliziert ist, weil es einen
    ungelösten Konflikt mit der PKK und den Kurden gibt.

    Lassen Sie mich zum Abschluss darauf hinweisen:
    Die Türkei ist und bleibt der zentrale Akteur in der Re-
    gion. Ja, wir haben Kritik am Verhalten der türkischen
    Regierung, aber wir brauchen die Türkei zur Lösung des
    Syrien-Konfliktes. Deswegen brauchen wir die Bereit-
    schaft zur Solidarität mit der Türkei.


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn die rote Linie für Sie?)


    Deswegen stimmen wir heute dem Antrag der Bundesre-
    gierung zu.

    Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)