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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/82 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Tom Koenigs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 A Wahl des Abgeordneten Dr. Franz Josef Jung als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates . . . . . . . . . . . . . 7751 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7751 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 19 b . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 A Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . 7752 B Tagesordnungspunkt 3: a) Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2015 der Bun- desregierung Drucksache 18/3840 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2014/2015 des Sach- verständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache 18/3265 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7752 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7753 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7758 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7760 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7761 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7762 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7764 B Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7764 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (§ 30 GO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 A Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7765 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7767 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7769 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7771 B Sabine Poschmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7772 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7773 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7774 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7776 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7777 A Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . 7778 A Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7778 D Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7780 D Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7781 D Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soziale Wohnungswirtschaft entwickeln Drucksache 18/3744 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7782 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abge- ordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Markt- macht brechen – Wohnungsnot durch Sozialen Wohnungsbau beseitigen Drucksachen 18/506, 18/3854 . . . . . . . . . 7783 A Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7783 A Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7784 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7787 A Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7788 D Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7790 B Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7792 C Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7793 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7795 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7796 C Klaus Mindrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7798 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7800 A Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7802 A Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7802 C Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensiche- rungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz) Drucksache 18/3786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7803 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7804 A Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7805 C Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7806 D Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7807 D Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7809 A Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7810 D Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7811 C Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7812 D Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik Drucksache 18/3494 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm Modellvorhaben Regio- nale Auslastung von Müllverbrennungs- anlagen unter Integration von Klär- schlamm auflegen Drucksache 18/3048 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7813 C Tagesordnungspunkt 23: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Re- publik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden Drucksachen 18/3696, 18/3851. . . . . . . . . 7813 D b)–f) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 139, 140, 141, 142 und 143 zu Peti- tionen Drucksachen 18/3738, 18/3739, 18/3740, 18/3741, 18/3742. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz: Übersicht 4 – über die dem Deutschen Bun- destag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/3864 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 C Tagesordnungspunkt 6: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunter- stützung der Sicherheitskräfte der Re- gierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Drucksachen 18/3561, 18/3857. . . . . . . . . 7814 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3858 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7814 D Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7816 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7817 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7818 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 III Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . 7820 A Julia Obermeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7821 B Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7822 A Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7823 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Katrin Göring- Eckardt, Tom Koenigs, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja zur Mei- nungsfreiheit, nein zur Folter – Menschen- rechte in Saudi-Arabien schützen, Raif Badawi freilassen Drucksache 18/3835 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Raif Badawi sofort freilassen – Völkerrechts- widrige Strafen in Saudi-Arabien abschaf- fen Drucksache 18/3832 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7822 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7826 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7827 C Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) . . . . . . . . . . . . 7828 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7829 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7829 C Achim Post (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7830 D Tagesordnungspunkt 8: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 Drucksachen 18/3698, 18/3859 . . . . . . . . . 7831 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3860 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7831 D Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7832 A Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7833 A Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7834 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7834 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7835 C Wolfgang Hellmich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7836 D Dr. Karl A. Lamers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7837 D Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7838 D Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 7839 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7842 C Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs- gesetzes Drucksache 18/2231 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7840 A Dr. Helmuth Markov, Minister (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7841 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7844 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7846 C Stefan Zierke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7847 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7848 C Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Drit- ten Gesetzes zur Änderung des Regio- nalisierungsgesetzes Drucksache 18/3785 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 B b) Erste Beratung des vom Bundesrat ein- gebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungs- gesetzes Drucksache 18/3563 . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7849 C Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7851 A Reinhard Meyer, Minister (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7851 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Winfried Hermann, Minister (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7852 D Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . 7854 C Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7855 B Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7856 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7857 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Katja Keul, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Be- triebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land Drucksache 18/2750 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7858 D Uwe Lagosky (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7859 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7860 B Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7861 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7862 A Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7863 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export beson- derer Leistungen für berechtigte Perso- nen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind Drucksache 18/3787 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7864 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7864 A Azize Tank (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7865 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . 7865 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7866 D Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . 7867 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 7868 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundestagsmehrheit nutzen – Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht ent- lassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Pille danach jetzt aus der Rezeptpflicht entlassen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Cornelia Möhring, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Bundesratsbeschluss zur rezeptfreien Pille danach schnell umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Selbstbestimmung bei der Notfallverhü- tung stärken – Pille danach mit Wirk- stoff Levonorgestrel schnell aus der Verschreibungspflicht entlassen Drucksachen 18/1617, 18/2630, 18/303, 18/492, 18/3825 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Ulle Schauws, Elisabeth Scharfenberg, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlassung der Pille danach aus der Verschreibungspflicht und zur Er- möglichung der kostenlosen Abgabe an junge Frauen (Änderung der Arzneimittel- verschreibungsverordnung und des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) Drucksache 18/3834 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7869 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7871 B Martina Stamm-Fibich (SPD) . . . . . . . . . . . . 7872 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7873 C Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Ausschusses für Bildung, For- schung und Technikfolgenabschätzung gemäß § 56 a der Geschäftsordnung: Technikfolgen- abschätzung (TA): Climate Engineering Drucksache 18/2121 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7875 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 V Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) . . . . . . . . 7875 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7876 B René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7877 A Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7878 B Sybille Benning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7879 B Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Freisetzung von Mikroplastik beenden Drucksache 18/3734 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7880 B Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7881 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 7882 B Ulli Nissen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7883 A Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7884 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7885 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7887 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Ta- gesordnungspunkt 2, 81. Sitzung) . . . . . . . . . . 7887 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7888 A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz-Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7888 B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7889 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streit- kräfte (Tagesordnungspunkt 6) . . . . . . . . . . . . 7890 B Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstüt- zung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6). . . . . . . . 7890 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7890 D Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7891 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans- Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. De- zember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) . . . . . . . 7892 A Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deut- scher Streitkräfte zur Verstärkung der Inte- grierten Luftverteidigung der NATO auf Ersu- chen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Ar- tikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungs- punkt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7892 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7751 (A) (C) (D)(B) 82. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7887 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 29.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 29.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 29.01.2015 Groß, Michael SPD 29.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 29.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 29.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 29.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 29.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 29.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 29.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 29.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 29.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 29.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 29.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 29.01.2015 Lühmann, Kirsten SPD 29.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 29.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 29.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 29.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 29.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 29.01.2015 Schwabe, Frank SPD 29.01.2015 Storjohann, Gero CDU/CSU 29.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 29.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 29.01.2015 Weber, Gabi SPD 29.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 22) (Tages- ordnungspunkt 2, 81. Sitzung): Wie begründet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, die im Arti- kel „Müller stockt Führungsspitze massiv auf“ (Hannover- sche Allgemeine vom 21. Januar 2015) erhobenen und von seinem Haus bestätigten Vorwürfe bezüglich der Personalpo- litik (unter anderem 18 statt bislang 12 Unterabteilungsleiter sowie Wagen und Fahrer für die seit seinem Amtsantritt zwei Parlamentarischen Staatssekretäre bei gleichzeitiger Überlas- tung der Fachreferate und der Vorgabe, dort nach Einspar- potenzial in Höhe von 10 Prozent zu suchen), und inwiefern macht sich die Spitze des Hauses die im Artikel wiedergege- bene und anhaltende Kritik aus den Reihen der Belegschaft zu eigen? Die in der Hannoverschen Allgemeinen am 21. Januar 2015 erhobenen Vorwürfe bezüglich der Personalpolitik treffen nicht zu und wurden vom BMZ in keiner Weise bestätigt. Zu den Punkten im Einzelnen stelle ich fest: Das BMZ liegt mit seinen Leitungsposten im übli- chen Ressortdurchschnitt von unter 3 Prozent aller Stel- len. Durch die Reorganisation des Ministeriums im letz- ten Jahr wurde die frühere Abteilung Planung/ Kommunikation, bestehend aus einer Abteilungsleitung, zwei Unterabteilungsleitungen sowie zehn Referaten, aufgelöst und durch einen Leitungsstab mit lediglich ei- nem Unterabteilungsleiter und sieben Referaten ersetzt. Es wurden zudem drei neue Sondereinheiten zu den poli- tisch herausragenden Themen „Klima“, „Ernährungssi- cherheit“ und „MDG Post 2015“ eingerichtet, die auf UAL-Ebene wahrgenommen werden. Daher ergeben sich nun 18 UAL-Positionen statt früher 15. Die Zahl der B-6-Stellen im Haushalt des BMZ beträgt jedoch nur 15. Die Entscheidung, zwei Parlamentarische Staatsse- kretäre ins BMZ zu bestellen, war eine politische Ent- scheidung, die außerhalb des BMZ getroffen wurde. Die personelle Ausstattung der Büros der Parlamentarischen Staatssekretäre liegt im üblichen Rahmen und ging nicht zulasten der Fachebene. Es wurden insbesondere in die- sem Zusammenhang keine zusätzlichen Fahrer zur Nut- zung durch die Leitungsmitglieder in ihren Wahlkreisen eingestellt. Die Leitung des BMZ nimmt jede konstruktive Kritik aus den Reihen der Belegschaft sehr ernst. Anhaltende Kritik an der Personalpolitik aus den Reihen der Beleg- schaft oder des Personalrats hat in der dargestellten Weise weder in der Personalversammlung im Januar 2015 stattgefunden noch trifft dies grundsätzlich zu. Zur Kultur des BMZ gehört jedoch ein offener und intensiver Dialog der Leitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern, der zu einem lebhaften und konstruktiven Mei- nungsaustausch auch in Personalversammlungen führt. Diese Kultur findet ihren Ausdruck auch in dem der- zeit laufenden äußerst partizipativen Verfahren der Auf- Anlagen 7888 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) gabenkritik. Das Instrument der Aufgabenkritik ist Vorgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desregierung und hat das Ziel, die Ausrichtung eines Ministeriums auf dessen Kernaufgaben sicherzustellen. Ohne die Vorgabe von Entlastungszielwerten wie zum Beispiel 10 Prozent sind Aufgabenkritiken faktisch nicht durchführbar. Die Verwendung eventueller Entlastungs- spielräume für andere Zwecke wird im Zuge der Aus- wertung der Ergebnisse des Verfahrens geprüft. Die Vergabe von (Führungs-)Funktionen im BMZ er- folgt unter strikter Beachtung gesetzlicher Vorgaben aus- schließlich nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (§ 9 Bundesbeamtengesetz). Eine eventuelle Parteizugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kandidatinnen bzw. Kandidaten spielt für Besetzungs- und Beförderungsentscheidungen keine Rolle. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Post und Claudia Tausend (beide SPD) zur namentlichen Abstim- mung über die Beschlussempfehlung des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bun- desregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“ am 1. September 2014, der Waffenlieferungen in den Irak zum Inhalt hatte, ha- ben wir mit Nein gestimmt. Hinter dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor und halten es für falsch, Rüs- tungsexporte in Krisen- oder Spannungsgebiete zu täti- gen. Die Mehrheit der Abgeordneten teilt diese Meinung nicht, daher sind bereits deutsche Waffen an kurdische Sicherheitskräfte bzw. irakische Streitkräfte geliefert worden. Die Ausbildungsunterstützungsmission verfolgt das Ziel, die militärischen Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte zu erhö- hen, und kann einen Beitrag dazu leisten, die humanitäre Notlage unmittelbar zu lindern, die Terrororganisation ISIS zurückzudrängen und die Sicherheitslage im Irak zu verbessern. Die Mission erfolgt auf Bitte und in Abspra- che mit der irakischen Zentralregierung und der Regie- rung der Region Kurdistan-Irak und ist eingebettet in einen internationalen ganzheitlichen Ansatz, der auf hu- manitärer, politischer, rechtsstaatlicher und militärischer Ebene langfristig eine Stabilisierung der Region errei- chen will. Aus diesen Gründen stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung zu. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Tom Koenigs, Özcan Mutlu, Cem Özdemir, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz- Asche, Markus Tressel und Doris Wagner (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Die Bedrohung durch ISIS ist noch lange nicht ge- bannt. Ihre abscheulichen Gräueltaten an der Bevölke- rung in Irak und Syrien finden weiterhin statt. Eine Eta- blierung von ISIS in den bisher eroberten Gebieten und das Interesse an weiterer territorialer Expansion bedroht nicht nur die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens, sondern unter anderem auch Europa. ISIS muss nicht nur gestoppt, sondern auch zurückge- drängt werden. Dies muss auch mit militärischen Mitteln geschehen. Eine Überwindung und Schwächung von ISIS im Irak erleichtert auch die Bekämpfung der Terror- miliz in Syrien, wo die Lage durch den blutigen Krieg Assads gegen sein eigenes Volk noch komplizierter ist. Der Schlüssel im Kampf gegen ISIS sind die kurdi- schen Streitkräfte. Sie müssen dauerhaft in die Lage ver- setzt werden, dem „Islamischen Staat“ mit aller Kraft entgegenzutreten. Die Bundestagsfraktion hat die Luft- angriffe der USA und ihrer internationalen Partner von Beginn an begrüßt. Die internationale Unterstützung hat den Kurden geholfen, konkrete Erfolge gegen ISIS zu erzielen. Das haben wir im Sindschar-Gebirge gesehen und gerade jetzt auch in Kobane. Die Luftangriffe haben zwar dazu beigetragen, dass ISIS seit September 2014 kein weiteres Territorium erobern konnte, jedoch ist es, nach Angaben des amerikanischen Verteidigungsminis- teriums, bislang nur gelungen, circa 1 Prozent von ISIS kontrolliertem Gebiet zurückzuerobern. Der Kampf am Boden bleibt eine zentrale Aufgabe, zu der bislang überwiegend kurdische Streitkräfte bereit und in der Lage sind. Eine internationale Unterstützung ist dafür auch durch Ausbildung der Streitkräfte drin- gend notwendig. Im Interesse des Rückhalts des Einsatzes der Bundes- wehr im Irak und insbesondere der Soldaten wäre die Bundesregierung gut beraten, eine breite Mehrheit über die Stimmen der Großen Koalition hinaus sicherzustel- len. Schon frühzeitig hat sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht, mit der Bundesre- gierung darüber Einigkeit herzustellen. Die Bundesre- gierung hat diese Chance jedoch ausgeschlagen. Wir kritisieren, dass sich die Bundesregierung nicht ausreichend für ein spezifisches Mandat im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die internationalen Aktivi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7889 (A) (C) (D)(B) täten im Nordirak eingesetzt hat. Damit wäre nicht nur einer politischen Lösungsfindung gedient gewesen, son- dern es wären auch offene Fragen zur Vereinbarkeit des Einsatzes mit dem Grundgesetz geklärt worden. Ebenso unverständlich ist, dass die Bundesregierung in ihrem Antrag humanitäre mit militärischen Zielsetzungen ver- mischt und damit das Gebot der Neutralität humanitärer Hilfe gefährdet. Wir Unterzeichnerinnen möchten mit dieser persönli- chen Erklärung zum Ausdruck bringen, dass wir die Ausbildung kurdischer Streitkräfte im Irak grundsätzlich befürworten. Diesen fahrlässigen Umgang der Bundes- regierung mit dem Grundgesetz und dem deutschen Bundestag lehnen wir jedoch ab. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei der Abstim- mung über den Antrag der Bundesregierung „Ausbil- dungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicher- heitskräfte“ (18/3561) der Stimme. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Katja Keul, Irene Mihalic und Corinna Rüffer (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheits- kräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesord- nungspunkt 6) Warum wir den bewaffneten Einsatz im Irak ablehnen müssen: Der Bundeswehreinsatz im Norden des Irak ist nicht nur völkerrechtswidrig und verfassungswidrig, sondern auch strategisch verfehlt und politisch kurzsichtig. Die politischen und die rechtlichen Fragen stehen da- bei nicht etwa beliebig nebeneinander. Die Rechtmäßigkeit ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Ein Einsatz, der gegen Verfassungsrecht oder Völker- recht verstößt, kann noch so sehr politisch gewollt oder praktisch sein – er ist aus guten Gründen nicht erlaubt (abgesehen davon, dass die Entscheidung gegen Waffen- lieferungen nicht dadurch anders ausfallen kann, wenn man die Ausbilder für die Waffen mitliefert). Es war kein Zufall, dass die Völkergemeinschaft nach der Erfahrung zweier Weltkriege das Monopol zum Ein- satz von Gewalt auf die UNO übertragen hat. Es war auch nicht Zufall oder gar Unwissenheit, dass die Wehrverfassung und die Friedenspflicht in unserem Grundgesetz so gefasst sind, wie sie sind. Es war die Weisheit derjenigen, die den Krieg noch erlebt haben. Jedes staatliche Handeln, insbesondere die Ausübung von Gewalt erfolgt in einen Rechtsstaat mit einer Rechtsgrundlage – das gilt im Inneren wie nach außen. Der rechtliche Rahmen ermöglicht politisch legiti- mierte Entscheidungen – er setzt diesen aber ebenfalls Grenzen: Das ist der Kern jeder Rechtsstaatlichkeit. Wir retten Menschenleben nicht, indem wir aus Hilf- losigkeit heraus militärisch agieren, um uns selbst zu be- ruhigen in Anbetracht unerträglicher Gewalt. Zum Grundgesetz: Artikel 24 II GG lautet: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kol- lektiver Sicherheit einordnen.“ Dieser Satz wird vom Verfassungsgericht als Ein- satzermächtigung für eine Verwendung der Streitkräfte zu Einsätzen ausgelegt, die im Rahmen und nach den Regeln der UNO und der NATO als Systeme gegenseiti- ger kollektiver Sicherheit stattfinden. Nur unter diesen Voraussetzungen sind auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze verfassungsgemäß. Dabei ist das Verfassungsgericht 1994 schon sehr weit gegangen, die NATO als System kollektiver Sicher- heit zu betrachten, obwohl ein Verteidigungsbündnis ei- gentlich eher das Gegenteil desselben ist. Jetzt aber soll die Bundeswehr als Teil einer Koalition der Willigen agieren – außerhalb jedes Systems. Damit werden die Anforderungen des Artikels 24 GG endgültig ignoriert. Selbst wenn es also eine völkerrechtliche Grundlage gäbe, würde es hier an einem System kollektiver Sicher- heit fehlen und damit an den verfassungsrechtlichen Vo- raussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass ein verfassungswidri- ges Mandat abzulehnen ist. Zum Völkerrecht: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus her, dass die irakische Regierung „um- fassende Hilfe“ im Kampf gegen die Terrormiliz IS erbe- ten habe. Das funktioniert jedoch nicht, weil der Irak selbst ge- rade keine Unterstützung für die kurdischen Kämpfer in der autonomen Region leistet, obwohl er eigentlich ver- traglich dazu verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waffen an die Kurden, noch bildet er deren Kämpfer aus. Das Hilfeersuchen kann daher nur so verstanden wer- den, dass es sich auf die eigenen staatlichen Streitkräfte des Irak bezieht. Bleibt noch die Tatsache, dass der Irak bislang nicht gegen die Unterstützung der Kurden protestiert. Das ist aber bei der eigenen Notlage, in der er sich be- findet, nachvollziehbar, da er selbst auf Unterstützung angewiesen ist. 7890 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Das reicht nicht, um daraus eine Einladung zur Unter- stützung kurdischer Kämpfer abzuleiten. Wenn der Irak dies wollte, könnte er eine solche Einladung ausdrück- lich aussprechen. Um zu verhindern, dass deutsche Truppen Gefahr laufen, in einen innerirakischen Kon- flikt hineingezogen zu werden, hätte die Bundesregie- rung auch auf eine solche Klarstellung dringen müssen. Es ist zu befürchten, dass die fehlende Klarstellung kein Zufall ist. Es gibt vielmehr ein eigenes schriftliches Hilfeersu- chen der kurdischen Autonomieregierung an die deut- sche Bundesregierung. Dieses Schreiben belegt allein schon durch seine Existenz, dass Bagdad und Erbil sich offensichtlich nicht darüber einig sind, wer im Nordirak das Hoheitsrecht hat, fremde Truppen einzuladen. Hier muss sich die internationale Gemeinschaft ent- scheiden: Solange sie aus anderweitigen Gründen kein unabhängiges Kurdistan anerkennen will, kann sie auf diesem Gebiet nicht militärisch intervenieren. Besonders traurig aus grüner Sicht ist die Tatsache, dass man nicht einmal ernsthaft versucht, ein UN-Man- dat zu erlangen, obwohl Russland hier – anders als bei Syrien – durchaus schon mal eine gewisse Bereitschaft signalisiert hatte. Der mangelnde Einsatz für ein UN-Mandat zeigt au- ßerdem eine Geringschätzung von UNO und Völker- recht, der wir als Grüne auf keinen Fall entgegenkom- men dürfen. Deutschland kann die UNO international stärken, in- dem es gegenüber den Bündnispartnern deutlich macht, dass ohne Mandat nichts geht. Das wäre eine Position, die Verantwortung über- nimmt und gleichzeitig deutsche Interessen wahrt. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungspunkt 6) Wir lehnen das Mandat zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Sicherheitskräfte aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Ausbildung kurdischer und irakischer Si- cherheitskräfte im Kampf gegen ISIS könnte unter ande- ren Umständen sinnvoll und richtig sein. Wieder einmal aber fehlt bei der Vorlage eines Mandats für einen militä- rischen Einsatz ein glaubwürdiger umfassender Hand- lungsansatz. Um ISIS nachhaltig bekämpfen zu können und die Voraussetzung für eine Versöhnung aller Grup- pen im Irak zu schaffen, braucht es einen strategischen Handlungsrahmen, der politische, zivile und militärische Maßnahmen umfasst. Bisher ist eine glaubwürdige Ini- tiative für abgestimmte Maßnahmen im Rahmen der Vereinten Nationen ausgeblieben. Versprochene humani- täre Hilfe ist zu weniger als einem Drittel tatsächlich ge- flossen. Die unter den Kämpfen leidenden Menschen können nicht einmal ausreichend mit Winter- und Nah- rungsmittelhilfe versorgt werden. Wieder einmal scheint es leichter, militärische Hilfe zu leisten als zivile und politische Nothilfe. Zweitens. Das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat versäumt es, klare und nachvollziehbare Ziele der Ausbildungsmission zu nennen. Weder Empfänger noch Inhalte der deutschen Ausbildungsunterstützung sind bisher klar definiert und identifiziert. Überdies wird mit dem Mandat ein Blankoscheck für weitere Waffen- lieferungen in den Nordirak erteilt. Das ist vor dem Hin- tergrund, dass die Bundesregierung nicht einmal weiß, wo die bisher von Deutschland gelieferten Waffen alle geblieben sind, und es sich beim Nahen Osten um eine der Regionen mit dem höchsten Proliferationsrisiko der Welt handelt, unverantwortlich. Dittens. Für das von der Bundesregierung vorgelegte Mandat gibt es keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Artikel 24 II GG sagt: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Unter diesem System versteht das Bundesverfassungsgericht die UNO oder die NATO. Nur in diesem Rahmen gelten auch nicht der Selbstverteidigung dienende Einsätze als verfassungsge- mäß. Eine Koalition der Willigen, worum es sich in die- sem Fall handelt, stellt definitiv kein solches System dar. Auf unerträgliche Gewalt und Leid ohne international abgestimmte politische Strategie mit militärischen Maß- nahmen beziehungsweise Hilfsangeboten zu reagieren, um eben irgendwas zu tun, ist genau die Politik, die dazu beiträgt, dass andere Antworten auch zukünftig immer wieder fehlen werden. Bei diesem Mandat wird sogar die klare Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen. Wir unterstützen eine solche Politik nicht. Anlage 7 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über die Be- schlussempfehlung des Auswärtigen Ausschus- ses zu dem Antrag der Bundesregierung: Aus- bildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte (Tagesordnungs- punkt 6) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Warum ich den bewaffneten Einsatz im Irak zur Ausbildungsunterstützung ablehne: Grundsätzlich kann Ausbildungsunterstützung sehr sinnvoll sein, so, wie sie auch in einigen anderen Län- dern stattfindet. Auch wenn militärische Mittel allein Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7891 (A) (C) (D)(B) Konflikte nicht lösen können, ist ISIS auch militärisch zu bekämpfen. Jede politische Entscheidung muss je- doch auch rechtmäßig sein. Die politischen und rechtli- chen Fragen stehen dabei nicht beliebig nebeneinander. Die völkerrechtliche wie auch verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit ist eine notwendige Bedingung für einen bewaffneten Einsatz. Neben der bereits im Entschließungsantrag meiner Fraktion geäußerten Problematik, dass die Bundesregie- rung und ihre internationalen Partner weiterhin kein politisches Konzept im Kampf gegen ISIS haben, kann ich dem vorgelegten Mandat zur Ausbildung der Sicher- heitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak aus folgenden rechtlichen Gründen nicht zustimmen: Die Bundesregierung leitet die völkerrechtliche Grundlage daraus ab, dass die irakische Zentralregierung in personam ihres Außenministers am 25. Juni 2014 in einem Brief an die Vereinten Nationen um (Ausbil- dungs-)Unterstützung im Kampf gegen ISIS gebeten hat. Aus diesem allgemeinen Unterstützungswunsch nun ein konkludentes Verhalten im Sinne der völkerrechtlichen „Intervention auf Einladung“ abzuleiten, ist jedoch pro- blematisch. Schließlich erfragt der Irak Hilfe für seine eigenen Streitkräfte und nicht für die Region Kurdistan- Irak, und er leistet selbst gerade keine Unterstützung für die kurdische Regionalstreitmacht in der autonomen Re- gion, die mit dem Mandat insbesondere ausgebildet wer- den soll, obwohl die Zentralregierung dazu vertraglich eigentlich verpflichtet wäre. Der Irak liefert weder Waf- fen an die Kurden noch bildet er deren Kämpfer aus. Es bleibt also allein die Tatsache, dass die irakische Regie- rung nicht gegen die Unterstützung der Kurden protes- tiert. Absender und Empfänger der Unterstützungsbitte sind völkerrechtlich entsprechend nicht dasselbe Sub- jekt. Die Bundesregierung hat es zudem versäumt, sich um ein Mandat der Vereinten Nationen oder um ein gemein- sames Vorgehen der EU zu bemühen. Ein militärisches Vorgehen außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit ist jedoch vom Grundgesetz nicht gedeckt. Das Mandat erteilt einen Blankoscheck für weitere Waffenlieferungen, die aufgrund des Proliferationsrisi- kos mit unseren Grundsätzen zu Rüstungsexporten schwer vereinbar sind. Die Ziele der Ausbildungsmission sind nicht klar de- finiert. Es ist nach wie vor unklar, wer genau woran aus- gebildet werden soll und wo die bereits gelieferten Waf- fen verbleiben. Dr. Hendrik Hoppenstedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das brutale Vorgehen und die menschenver- achtenden Gräueltaten der Terrororganisation Islami- scher Staat im Irak und in Syrien – ISIS – müssen ge- stoppt werden. Die Kämpfer gegen ISIS benötigen eine bessere Ausbildung, damit sie in die Lage versetzt wer- den, die Angriffe erfolgreich abzuwehren. Daher halte ich einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Re- gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte auf- grund humanitärer Verantwortung für die in der Region lebenden Menschen und Flüchtlinge, aber auch aus si- cherheitspolitischen Gründen für sinnvoll und notwen- dig. Nachdem der irakische Außenminister alle Mitglied- staaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten hat, ist der Einsatz als sogenannte Intervention auf Einladung völkerrechtlich zulässig. Gemäß Artikel 87a Absatz 2 GG dürfen die Streit- kräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Ein Fall, in dem das GG den Einsatz zulässt, ist Artikel 24 Absatz 2 GG, auf den die Bundesregierung ihren Antrag stützt. Diese verfassungsrechtliche Begründung überzeugt mich nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge- richts kann sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 24 Absatz 2 GG zur Friedenswahrung an Ent- scheidungen einer internationalen Organisation binden. Das umfasst auch die Übernahme der mit der Zugehörig- keit zu einem kollektiven Sicherheitssystem typischer- weise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die „im Rah- men und nach den Regeln“ dieses Systems stattfinden. Unzweifelhaft liegt kein spezielles Mandat des VN-Si- cherheitsrates vor, das ausdrücklich die Entsendung von Soldaten zur Friedenssicherung vorsieht und das den Rahmen und die Regeln des Einsatzes bestimmt. Aus diesem Grund bezieht sich die Bundesregierung im Antrag auf die Sicherheitsratsresolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und auf die Erklärung des Präsi- denten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014. In der Resolution 2170 (2014) wird die Terrororganisation IS als Bedrohung für die internationale Sicherheit be- zeichnet. Zudem werden darin die durch IS begangenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt sowie Sanktio- nen gegen einzelne Mitglieder dieser Organisation be- schlossen. Ein Mandat für den Einsatz von Streitkräften enthält diese Resolution nicht. Auch die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates vom 19. September 2014 reicht meines Erachtens nicht aus, weil sie im Kern lediglich den Aufruf enthält, den Irak zu unterstützen, und es sich dabei zudem im Ergebnis um eine politische Erklärung handelt. Daher halte ich Artikel 24 Absatz 2 GG auch nach den Ausführungen der Bundesregierung im Rechtsausschuss nicht für die richtige Rechtsgrund- lage. Nach meiner Überzeugung findet der Einsatz der Bundeswehr aber eine verfassungsmäßig tragfähige Rechtsgrundlage in Artikel 87a Absatz 2 1. Alt. GG. Der Begriff der „Verteidigung“ umfasst nach überwiegender Auffassung nicht nur die reine Landesverteidigung, son- dern auch die sogenannte Drittstaaten-Nothilfe im Sinne von Artikel 51 der VN-Charta. Der Bundeswehreinsatz ist daher als solcher verfassungsgemäß. Weil ich den Einsatz der Bundeswehr in dieser Aus- bildungsmission unabhängig von der seitens der Bundes- 7892 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) regierung gewählten verfassungsrechtlichen Begrün- dung für verfassungsgemäß und politisch geboten halte, stimme ich dem Einsatz der Bundeswehr zu. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Meiwald, Corinna Rüffer und Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Ab- stimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstär- kung der Integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstver- teidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlan- tikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesord- nungspunkt 8) Wie schon in den vergangenen beiden Jahren stim- men wird dem Einsatz der Bundeswehr, der Stationie- rung von Raketen und Personal in der Türkei in der Nähe der türkischen Grenze nicht zu, sondern wir stim- men mit Nein. Ein ausreichend sachlicher Grund für diesen Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist immer weniger erkenn- bar. Die Stationierung der Raketen erfolgte ursprünglich, um angeblich mögliche Raketen- und Flugzeugangriffe der syrischen Regierungstruppen auf türkisches Gebiet abzuwehren. Zwar ist der Bürgerkrieg in Syrien keines- wegs beendet, sondern wurde sogar von ISIS bis weit in den Nordirak hinein ausgedehnt, und nahe der syrischen/ türkischen Grenze in der Nähe von Kobane finden schwere Kämpfe statt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Luftangriffen syrischer Regierungsstreitkräfte auf die Türkei ist inzwischen denkbar unwahrscheinlich. Haupt- feind der syrischen Regierungskräfte sind die ISIS-Mili- zen geworden, die ein Drittel des Landes Syrien kontrol- lieren und einen Kalifatstaat ausgerufen haben. Die syrische Armee bekämpft ISIS. Das tun auch kurdische Milizen, die wiederum durch Flugzeug- und Drohnen- angriffe der internationalen Gemeinschaft, unter ande- rem USA, England, Frankreich, massiv unterstützt wer- den. Luftangriffe aus Syrien auf die Türkei machen danach überhaupt keinen Sinn und wurden auch nie an- gedroht. Der derzeitige Hauptfeind ISIS verfügt nicht über Angriffsfähigkeiten, für deren Abwehr die Raketen der Bundeswehr geeignet wären. Außerdem besteht die Gefahr, dass türkische Sicher- heitskräfte immer wieder durch Aktionen Anlässe schaf- fen, die dazu führen, dass sie in ganz anderer Weise in den Bürgerkrieg verwickelt werden können. Dies könnte auch geschehen, weil türkische Sicherheitskräfte Liefe- rungen an die Grenze transportieren, mit denen islami- sche Gruppen, die in Syrien an Kämpfen beteiligt sind, unterstützt werden, wie kürzlich berichtet wurde. Dann könnten auch die im Hinterland stationierten Bundes- wehrsoldaten in kriegerische Auseinandersetzungen am Boden hineingezogen werden. Dafür sind sie aber gar nicht mandatiert und überhaupt nicht ausgerüstet. Der eigentliche Grund, warum der Einsatz der Bun- deswehr in der Türkei nicht beendet wird, ist ein rein demonstrativer, nämlich dem NATO-Partner Türkei NATO-Treue zu signalisieren. Das aber reicht nicht, um einen Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit Kampf- einsatz zu legitimieren. Bundeswehrsoldaten im Ausland dürfen nicht Gefahren ausgesetzt und die Verwicklung Deutschlands darf nicht riskiert werden, um ein Zeichen der Verbundenheit mit einem Staat und dessen Regie- rung zu setzen, die immer autoritärer und demokratisch fragwürdiger wird und im Verdacht steht, gefährliche Is- lamisten zu unterstützen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile der türkischen Bevölkerung am Standort der Raketen und der Soldaten der Bundeswehr die Stationierung offenbar sehr kritisch sehen. Bundeswehrsoldaten wurden schon beschimpft und verlassen das Standortgelände nur in Begleitung von Polizei. Anlage 9 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregie- rung: Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der In- tegrierten Luftverteidigung der NATO auf Er- suchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Arti- kel 51 der Charta der Vereinten Nationen) so- wie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 (Tagesordnungspunkt 8) Mit großer Sorge stelle ich fest, dass der Krieg des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung nach wie vor unermessliches menschliches Leid hervorruft. Durch den Einsatz von Chemiewaffen am 21. August 2013 in der Region Ghouta-Damaskus bekam die Bedrohungssi- tuation auch für die Nachbarstaaten Syriens eine neue Qualität. Nach der zertifizierten Vernichtung der deklarierten syrischen Chemiewaffen hat sich die Sicherheitslage in der Region stark verändert. Die größte Gefahr geht dort mittlerweile nicht mehr von chemischen Waffen, son- dern von der dschihadistischen Terrororganisation ISIS aus. Der Vormarsch von ISIS hat Syrien weiter destabili- siert und die humanitäre Katastrophe erheblich ver- schärft. Umso besorgniserregender ist es, dass Medienberich- ten zufolge der türkische Geheimdienst die islamisti- schen Kämpfer durch Waffenlieferungen unterstützt hat. Bestärkt wird diese Sorge durch Äußerungen der Regie- rung Erdoğan, die eine uneindeutige Haltung gegenüber militanten Islamisten und deren Engagement im syri- schen Bürgerkrieg zeigen. Ich habe erhebliche Zweifel, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 82. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 29. Januar 2015 7893 (A) (C) (B) dass die Türkei im Kampf gegen ISIS ein verlässlicher Partner ist. Die NATO sollte daher die Rolle der Türkei im Kampf gegen den ISIS zum Thema interner Diskus- sionen machen. Wir sollten alle unsere verfügbaren Mittel darauf konzentrieren, ISIS zu bekämpfen und die Flüchtlings- katastrophe einzudämmen. Der Patriot-Einsatz leistet dazu keinen Beitrag. Trotz dieser angeführten Argumente, die meine Skep- sis gegenüber dem Mandat begründen, möchte ich eine starke NATO, die ihrem Auftrag zur Bündnistreue ge- recht wird. Die Bündnistreue gegenüber unserem NATO-Partner Türkei steht für mich nicht zur Debatte. Daher stimme ich dem Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der Integrierten Luftvertei- digung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012“ (18/3698) zu. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 82. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung – Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft TOP 4 Soziale Wohnungswirtschaft TOP 5 EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme TOP 22, ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 23, ZP 3 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 Ausbildungsunterstützungseinsatz Kurdistan-Irak ZP 4 u. 5 Menschenrechte in Saudi-Arabien TOP 8 Bundeswehreinsatz Operation Active Fence (Türkei) TOP 9 Schuldrechtsanpassungsgesetz TOP 10 Regionalisierungsgesetz TOP 11 Betriebliche Mitbestimmung TOP 12 Abkommen mit Polen zur Zahlung von Ghetto-Renten TOP 13, ZP 6 Rezeptpflicht der Pille danach TOP 14 Technikfolgenabschätzung: Climate Engineering TOP 15 Freisetzung von Mikroplastik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Interfraktionell wird die Überweisung

    des Gesetzentwurfes auf Drucksache 18/3786 an die in
    der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschla-
    gen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist
    nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 sowie Zusatz-
    punkt 2 auf:

    22 Beratung der Unterrichtung durch die Bundes-
    regierung
    Elfter Bericht der Bundesregierung über ihre
    Menschenrechtspolitik

    Drucksache 18/3494
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f)

    Auswärtiger Ausschuss
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    Verteidigungsausschuss
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Ausschuss für Gesundheit
    Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
    Entwicklung
    Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

    ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Ralph
    Lenkert, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weite-
    rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

    Bundesprogramm Modellvorhaben Regionale
    Auslastung von Müllverbrennungsanlagen
    unter Integration von Klärschlamm auflegen

    Drucksache 18/3048
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und
    Reaktorsicherheit (f)

    Innenausschuss
    Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

    Es handelt sich um Überweisungen im vereinfach-
    ten Verfahren ohne Debatte.

    Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an
    die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu
    überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der
    Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 23 a bis 23 f sowie
    Zusatzpunkt 3 auf. Es handelt sich hier um die Beschluss-
    fassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorge-
    sehen ist.

    Tagesordnungspunkt 23 a:

    Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
    von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
    wurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
    15. Mai 2014 zwischen der Regierung der
    Bundesrepublik Deutschland und der Regie-
    rung der Republik Polen über die Zusam-
    menarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbe-
    hörden

    Drucksache 18/3696

    Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus-
    schusses (4. Ausschuss)


    Drucksache 18/3851

    Zweite Beratung

    und Schlussabstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt
    in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3851,
    den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
    18/3696 anzunehmen. Ich möchte jetzt diejenigen, die
    dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitten, sich zu er-
    heben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Da-
    mit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition

    (A)






    Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn


    (A) (C)



    (D)(B)

    gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von
    Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden.

    Wir kommen nun zu den Beschlussempfehlungen des
    Petitionsausschusses.

    Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 23 b auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-
    tionsausschusses (2. Ausschuss)


    Sammelübersicht 139 zu Petitionen

    Drucksache 18/3738

    Wer stimmt für die Sammelübersicht 139? – Alle.
    Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? –
    Auch niemand. Damit ist die Sammelübersicht 139 ein-
    stimmig angenommen worden.

    Tagesordnungspunkt 23 c:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-
    tionsausschusses (2. Ausschuss)


    Sammelübersicht 140 zu Petitionen

    Drucksache 18/3739

    Wer stimmt für diese Sammelübersicht? – Die Koali-
    tion. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Wer enthält
    sich? – Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Sammel-
    übersicht 140 mit den Stimmen der Koalition bei Gegen-
    stimmen der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die
    Grünen angenommen worden.

    Tagesordnungspunkt 23 d:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-
    tionsausschusses (2. Ausschuss)


    Sammelübersicht 141 zu Petitionen

    Drucksache 18/3740

    Wer stimmt dafür? – Alle. Trotzdem: Wer stimmt da-
    gegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand.
    Damit ist die Sammelübersicht 141 einstimmig ange-
    nommen worden.

    Tagesordnungspunkt 23 e:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-
    tionsausschusses (2. Ausschuss)


    Sammelübersicht 142 zu Petitionen

    Drucksache 18/3741

    Wer stimmt für diese Sammelübersicht? – Wer stimmt
    dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Sammel-
    übersicht 142 mit den Stimmen der Koalition und der
    Linken bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen
    angenommen worden.

    Tagesordnungspunkt 23 f:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-
    tionsausschusses (2. Ausschuss)


    Sammelübersicht 143 zu Petitionen

    Drucksache 18/3742
    Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer ent-
    hält sich? – Niemand. Dann ist die Sammelübersicht 143
    mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der
    Opposition angenommen worden.

    Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf:

    Beratung der Beschlussempfehlung des Aus-
    schusses für Recht und Verbraucherschutz

    (6. Ausschuss)


    Übersicht 4

    über die dem Deutschen Bundestag zugeleite-
    ten Streitsachen vor dem Bundesverfassungs-
    gericht

    Drucksache 18/3864

    Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Alle.
    Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? –
    Auch niemand. Damit ist diese Beschlussempfehlung
    einstimmig angenommen worden.

    Ich komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 6:

    – Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

    (3. Ausschuss)


    Ausbildungsunterstützung der Sicherheits-
    kräfte der Regierung der Region Kurdistan-
    Irak und der irakischen Streitkräfte

    Drucksachen 18/3561, 18/3857

    – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

    gemäß § 96 der Geschäftsordnung

    Drucksache 18/3858

    Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion
    Bündnis 90/Die Grünen vor. Über die Beschlussempfeh-
    lung werden wir später namentlich abstimmen.

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich
    keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in die-
    ser Debatte hat Dr. Rolf Mützenich von der SPD-Frak-
    tion das Wort.


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Dr. Rolf Mützenich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich glaube, es ist ein Hinweis, den man am
Anfang einer Debatte geben muss: dass die Bekämpfung
von ISIS, also des „Islamischen Staats“, auch eine mili-
tärische Herausforderung ist. Das, was wir in den letzten
Stunden und Tagen gehört haben, nämlich dass es offen-
sichtlich gelungen ist, Kobane zu befreien und ISIS auch
in diesem Gebiet zurückzudrängen, deutet darauf hin,
dass diese Auseinandersetzung militärisch geführt wer-
den muss.

Wir wissen auch, dass es ohne Sicherheit keine Ent-
wicklung gerade in diesem Gebiet gibt. Deswegen ist es
sehr naheliegend, dass das deutsche Engagement gerade





Dr. Rolf Mützenich


(A) (C)



(D)(B)

im kurdischen Teil des Irak stattfindet. Wenn Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, sich
ehrlich machen würden, würden Sie es an dieser Stelle
auch einmal sagen. Sie sind in diesem Gebiet unterwegs
– darauf weisen Sie ja oft hin –, wie wir auch. Ohne die
Begleitung oder zumindest ohne die Rahmenbedingun-
gen, die offensichtlich auch durch die Peschmerga und
andere hergestellt werden, würden Sie sich gar nicht in
dieses Gebiet wagen können. Ich finde, das zu sagen, ge-
hört zu einer ehrlichen Debatte dazu.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Es ist eine militärische Herausforderung. Aber, liebe
Kolleginnen und Kollegen, es ist genauso eine politische
Herausforderung; das ist wahrscheinlich noch wichtiger,
weil das nämlich langfristig trägt. Letztlich ist in dem
Gebiet, über das wir bei dieser Ausbildungsmission
sprechen, ein regionaler Ansatz geboten; nur so wird
dieser Konflikt am Ende zu lösen sein.

Ich würde gern daran erinnern, dass ISIS offensicht-
lich auch deshalb so viel Gefolgschaft hat, weil es in den
letzten Jahren Staatsversagen in der Region gegeben hat,
weil die Regierungen nicht in der Lage gewesen sind,
ein Minimalangebot für die Menschen bereitzuhalten.
Korruption und vieles andere haben dazu geführt, dass
ISIS eine Legitimation von der Bevölkerung bekommt.
Das ist eine politische Auseinandersetzung, in der wir
von Deutschland aus durchaus sagen müssen: Es besteht
eine Verpflichtung der dortigen politischen Akteure, zu
einer guten Regierungsführung zu kommen. Der dama-
lige jordanische Kronprinz, Prinz Hassan, hat ja darauf
hingewiesen, dass genau das letztlich das Erfolgsrezept
für die Region ist. Deswegen glaube ich: „ISIS bekämp-
fen“ umfasst mehr als nur den militärischen Ansatz, aber
ohne den militärischen Ansatz wird es keine Vorausset-
zungen für politische Lösungen geben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deswegen müssen wir auch von dieser Stelle aus sa-
gen: Natürlich müssen vornehmlich aus der Region Lö-
sungen aufgezeigt werden, müssen sich die auf den Weg
machen, die hoffentlich eine andere Regierungsführung
zeigen. In der Tat müssen wir darauf achten, dass ISIS
nicht mehr diese Gefolgschaft bekommt. Wir wissen,
sunnitische Stämme, auch restliche Teile der Baath-Par-
tei, sind gerade in diese Gruppierungen mit aufgenom-
men worden, und nur eine Einheitsregierung im Irak
wird es schaffen, diese Kräfte aus der ISIS wieder he-
rauszulösen.

Der Außenminister und sein Haus haben letztlich im-
mer wieder darauf hingewiesen: Insbesondere geht es
um die Delegitimierung des Kalifats. Ich finde, das ist
einer der wichtigen Bestandteile, zu dem man immer
wieder Fragen an den Irak, insbesondere aber an Saudi-
Arabien, richten muss, da offensichtlich von dort eine
gewisse Legitimierung kommt.

Deswegen glaube ich, der Ansatz vonseiten der Bun-
desregierung und auch der europäischen Partner, dass
die Unterstützung Deutschlands nicht bedingungslos ist,
war richtig gewählt. Voraussetzung ist, dass es in Bag-
dad zu einer anderen Regierung gekommen ist und dass
diese mit dafür gesorgt hat, dass religiöse und ethnische
Teile mit an den Tisch geholt und in die Regierungsfüh-
rung einbezogen werden.

Wir sehen ja auch Fortschritte. Wir sehen zum Bei-
spiel die Verwirklichung des Ölgesetzes und die Unter-
stützung des kurdischen Haushaltes vonseiten der Zen-
tralregierung. Das schafft nach unserem Dafürhalten
möglicherweise ein Umfeld, in dem ein besseres Regie-
ren möglich ist, um so ISIS die Legitimation zu entzie-
hen.

Dazu kommt der zweite Punkt. Auch hier bin ich der
Bundesregierung, vor allem der Bundeskanzlerin, aber
auch dem Außenministerium, sehr dankbar, dass sie dies
immer wieder in Angriff genommen und gesagt hat: Die
regionalen Akteure wie der Iran, wie Saudi-Arabien, wie
Katar und die Türkei haben die Verpflichtung, ein regio-
nales Sicherheitsumfeld zu schaffen, in dem möglicher-
weise Entwicklung stattfinden kann. Ich glaube, der Iran
ist nicht nur ein Teil des Problems, sondern er bietet
auch eine Möglichkeit, um die Probleme mit lösen zu
können. Daher glaube ich, wir müssen ihn viel stärker
fordern und einbeziehen; und das gilt nicht nur für den
Irak, sondern das gilt genauso für Syrien.

Daher bin ich sehr dankbar, dass zum Beispiel der Be-
auftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen
nicht nur Vorschläge für lokale Waffenstillstände oder
Waffenruhen in Syrien gemacht hat, sondern dass er ver-
sucht, die Probleme, die sich daraus ergeben, auch mit
diesen anderen Staaten zu besprechen, und versucht,
dass auch sie möglicherweise im Rahmen von Genf III
am Tisch Platz nehmen, um zu einer Problemlösung zu
kommen.

Meine Damen und Herren, ich würde gern zu dem
rechtlichen Rahmen dieses Mandats kommen, weil wir
in den letzten Tagen und Stunden immer wieder gehört
haben, dass der eine oder andere Zweifel besteht. Erstens
bin ich der Bundesregierung dankbar, dass sie dieses
Parlament im Zweifel mit in die Mandatierung einbe-
zieht. Ich finde, wir sollten es über alle Fraktionen hin-
weg loben, dass die Bundesregierung den Bundestag
dennoch einbindet – nicht nur in die politische Diskus-
sion, sondern in die Mandatierung –, auch wenn im
Zweifelsfall vielleicht doch kein Mandat erforderlich ist.
Allein die Aufgabe und die Größenordnung machen es
notwendig, dass wir heute als Deutscher Bundestag da-
rüber entscheiden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der zweite Punkt: Die Frage der Mandatsklarheit
finde ich in dem Antrag der Bundesregierung sehr über-
zeugend ausgeführt. Es ist eine überschaubare Aufgabe.
Sie wird mit verlässlichen Partnern durchgeführt. Es
werden keine Strukturen geschaffen, die selbstbindend
sind oder sozusagen zeitlos wirken werden. Vielmehr
stehen wir insbesondere vor der Möglichkeit, die Füh-
rung relativ schnell, nach sechs Monaten, an andere Part-
ner zu übergeben. Gestern hat der Bundesaußenminister
im Auswärtigen Ausschuss von Italien gesprochen. Ich





Dr. Rolf Mützenich


(A) (C)



(D)(B)

finde es richtig, dass zum Beispiel die Bundeswehr die
Peschmerga an defensiven Waffensystemen ausbildet.
Die Frage der Minenräumung und andere Dinge spielen
für die Menschen vor Ort die entscheidende Rolle. Wenn
da die Bundeswehr Hilfestellung geben kann, sollte sie
es tun.

Die Beschlüsse der Vereinten Nationen sind klar; sie
müssen aber im Zusammenhang gesehen werden. Ich
vermisse, dass neben der Resolution 2170 zu wenig auf
die Resolutionen 2169 und 2178 eingegangen wird; denn
diese bieten den Rahmen für ein kollektives Sicherheits-
system, in dem es möglich ist, die Aufgabe an die Mit-
gliedsnationen zu überweisen.


(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stehen aber nicht im Mandat!)


– Sie stehen im Mandat. – Deswegen bin ich der Mei-
nung, dass Ihr Vorwurf nicht stimmt, es sei ein Novum,
was heute vonseiten des Deutschen Bundestages mögli-
cherweise beschlossen wird. Es gab bereits andere Man-
datstexte – da ging es um AFISMA und andere Einsätze –,
die keine unmittelbare Folgewirkung hatten. Wenn Ihre
Kritik glaubwürdig sein soll, dann müssen Sie auch die
damaligen Beschlüsse kritisieren. Auch das gehört zu ei-
ner ehrlichen Debatte mit dazu.


(Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE])


– Sie können fragen oder gleich in der Debatte noch et-
was dazu sagen.

Es gibt Ratschläge, die besagen, dass wir den europäi-
schen Rahmen suchen müssen. Das mag sein. Aber der
Außenminister hat gestern im Auswärtigen Ausschuss
angedeutet – auch das sollten wir der Öffentlichkeit
deutlich sagen –, wie schwierig dieser Prozess mit den
europäischen Partnern ist. Das zu erwähnen, gehört zur
Ehrlichkeit mit dazu; denn unterschiedliche Regierungen
verknüpfen unterschiedliche Ziele damit.

Sie diskutieren ja rechtlich; entsprechende Aussagen
hat der Kollege Schmidt in der ersten Beratung gemacht.
Dann müssen Sie aber auch das Lissabon-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts hier zitieren. Aus Sicht des
Bundesverfassungsgerichts ist Europa bis zum jetzigen
Zeitpunkt kein System kollektiver Sicherheit. Sie verlan-
gen immer, dass wir alles tun müssen, um an dieser
Stelle rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ich glaube,
Sie machen sich mit dieser Forderung nur einen schlan-
ken Fuß, damit Sie an diesem Mandat heute nicht mit-
wirken müssen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Was die Bundesregierung heute vorgelegt hat, ist eine
rechtlich einwandfreie Herleitung. Sie bietet auch Mög-
lichkeiten der Mitberatung. Letztlich besteht das System
auch darin, dass uns eine legitime Regierung und das ira-
kische Parlament gebeten haben, an dieser Ausbildung
mitzuwirken.

Der Beitrag Deutschlands ist in der Tat nicht überra-
gend. Aber er ist das, was wir zurzeit liefern können. Ich
finde, er ist auch richtig begründet. Wir sollten uns in
dieser Debatte selbstbewusst klarmachen, was wir in der
Vergangenheit unternommen haben. Beim gezielten
Aufbau, bei der humanitären Hilfe und bei der Unterstüt-
zung der Länder in dieser Region, die die Hauptlast der
Aufnahme von Flüchtlingen tragen, haben wir viel un-
ternommen. Insbesondere haben wir eine Diskussion ge-
führt, die ich vor wenigen Jahren nicht für möglich ge-
halten habe. Ein Großteil der Menschen in Deutschland
ist bereit, Flüchtlingen in Not eine Art Heimat zu bieten.
Dieses Signal geht von dieser Debatte aus.

Frau Präsidentin, wenn ich das am Schluss noch er-
wähnen darf: Neben der guten rechtlichen Herleitung,
die die Bundesregierung erarbeitet hat, gehört zu einer
ehrlichen Debatte, dass wir uns demnächst darüber un-
terhalten müssen, ob die eine oder andere Regierung in
dieser Region nicht erneut möglicherweise eine Situa-
tion herbeiführen wird, die bewirkt, dass noch mehr Ge-
walt in diese Region hineingetragen wird. Mir machen
autoritäre Regierungen große Sorgen, die keine Rück-
sicht auf die Menschenrechte nehmen. Darüber sollten
wir im Deutschen Bundestag eine ehrliche Diskussion
führen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Jan van Aken

    von der Fraktion Die Linke das Wort.


    (Beifall bei der LINKEN)