Plenarprotokoll 18/81
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
81. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt-
linie 2011/36/EU zur Verhütung und Be-
kämpfung des Menschenhandels und zum
Schutz seiner Opfer; weitere Fragen. . . . . . . 7695 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7695 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 A
Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 B
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 C
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7696 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 D
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7697 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7697 B
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7697 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7697 C
Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7697 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 A
Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 B
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 B
Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 C
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7699 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 B
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7699 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 C
Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7700 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7700 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 A
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7701 B
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 C
Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7701 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 D
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 A
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 B
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 D
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 B
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C
Heiko Maas, Bundesminister
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksachen 18/3811, 18/3829 . . . . . . . . . . . 7704 D
Dringliche Frage 1
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Generelles Ausfuhrverbot für Kriegs-
waffen und sonstige Rüstungsgüter nach
Saudi-Arabien
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 A
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 A
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 B
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7706 C
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7707 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7707 C
Mündliche Frage 2
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gesetzliche Grundlage für das Deutsche
Institut für Menschenrechte, DIMR
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 A
Zusatzfragen
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 C
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7709 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7709 C
Mündliche Frage 10
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geförderte Deradikalisierungsprogramme
für gewaltbereite Islamisten
Antwort
Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7710 B
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7710 D
Mündliche Fragen 11 und 12
Kathrin Vogler (DIE LINKE)
Änderung des Bundesmantelvertrags –
Ärzte, BMV-Ä, zum 1. Januar 2015; Aus-
wirkungen auf gesetzlich Versicherte ohne
elektronische Gesundheitskarte
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7712 B
Zusatzfragen
Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7712 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 III
Mündliche Frage 14
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Regelungen zum Streikrecht in der geplan-
ten Hafenrichtlinie der EU
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7714 A
Zusatzfrage
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7714 B
Mündliche Frage 15
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Geltungsbereich der geplanten Hafenricht-
linie der EU im Hinblick auf bestimmte Be-
rufsgruppen
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7714 C
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7715 A
Mündliche Frage 16
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ausbau der Rheintalbahn auf bestimmte
Maximalgeschwindigkeiten und entspre-
chende Auswirkungen hinsichtlich der
Fahrplangestaltung und der Baukosten
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 B
Zusatzfrage
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 C
Mündliche Frage 17
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstufung des geplanten Tiefbahnhofs in
Stuttgart als Haltestelle oder Haltepunkt
gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
ordnung
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7716 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7716 B
Mündliche Frage 19
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Atomaufsichtsrechtliche Konsequenzen für
aktive Atomkraftwerke aus dem Urteil des
OVG Schleswig zu Sicherheitsmaßstäben
im Zwischenlager Brunsbüttel
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter,
Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 7717 C
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7717 D
Mündliche Frage 21
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Finanzierung der Studie „Mögliche Auswir-
kungen der Transatlantischen Handels –
und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf
Entwicklungs- und Schwellenländer“
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7718 C
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7718 D
Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7720 A
Mündliche Frage 24
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wettbewerbliche Auswirkungen einer briti-
schen Staatsbeihilfe für den Bau und Be-
trieb eines Atomkraftwerks Hinkley Point C
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7720 C
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7720 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7721 C
Mündliche Frage 31
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Verstärkung des Kampfpotenzials der Ar-
mee an der ostukrainischen Front und
Rede des Präsidenten Petro Poroschenko
beim Weltwirtschaftsforum in Davos
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7722 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7722 D
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
Mündliche Frage 32
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbleib und Einsatz der an die Kurden im
Nordirak gelieferten Waffen
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7723 D
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7724 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7724 C
Mündliche Frage 35
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufträge der verdeckten Ermittlerin Iris
Schneider in den Jahren 2001 bis 2006 und
von dieser an Bundesbehörden übermit-
telte Daten
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 C
Mündliche Frage 36
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbleib der Hamas auf der europäischen
Liste terroristischer Vereinigungen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7726 B
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7726 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der
Bundesregierung zum EZB-Anleihekauf-
programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7727 B
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7727 B
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7728 B
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7730 B
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . 7731 B
Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7732 C
Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7733 D
Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7734 D
Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7735 C
Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7736 D
Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7737 C
Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 7738 C
Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7739 C
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7740 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 7741 A
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Geplantes Abkommen mit der Türkei und
Ägypten zur Vereinfachung der Zusam-
menarbeit in strafrechtlichen Angelegen-
heiten
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7741 C
Anlage 3
Mündliche Frage 3
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Kredite bzw. Verbindlichkeiten in Schwei-
zer Franken von Körperschaften des Bun-
des
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 B
Anlage 4
Mündliche Frage 4
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Höhe möglicher Verluste durch Währungs-
schwankungen bei Krediten in Schweizer
Franken
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 V
Anlage 5
Mündliche Frage 5
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE)
Reform des Munitionsaltlastengesetzes
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 D
Anlage 6
Mündliche Frage 6
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rentenversicherungspflicht von Unterneh-
mensanwälten vor dem Hintergrund der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
und der geplanten Neuregelung des Rechts
der Syndikusanwälte
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7743 A
Anlage 7
Mündliche Frage 7
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zusammensetzung der Kosten für die ab-
schlagsfreie Rente ab 63
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller,
Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7743 B
Anlage 8
Mündliche Frage 8
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fortgesetztes und verschärftes Tierhal-
tungsverbot gegen A. S. und dessen Be-
triebe
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7743 C
Anlage 9
Mündliche Frage 9
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fördergelder aus Agrarinvestitionspro-
grammen für Betriebe mit Herrn A. S. als
Geschäftsführer oder Gesellschafter
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7743 D
Anlage 10
Mündliche Frage 13
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kosten für die Aufbereitung des Trinkwas-
sers gemäß der Trinkwasserverordnung
Antwort
Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7744 A
Anlage 11
Mündliche Frage 18
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geschlossene bzw. aufgegebene Trinkwas-
serbrunnen in den letzten zehn Jahren und
dadurch entstandene Kosten
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter,
Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 7744 B
Anlage 12
Mündliche Frage 20
Niema Movassat (DIE LINKE)
Finanzielle Unterstützung des Commune
Development Program der äthiopischen
Regierung durch die KfW im Jahr 2012
trotz belegbarer Menschenrechtsverletzun-
gen
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7744 D
Anlage 13
Mündliche Frage 23
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der Studie „Mögliche Auswir-
kungen der Transatlantischen Handels-
und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf
Entwicklungs- und Schwellenländer“ und
Maßnahmen zur Stärkung sogenannter
Spill-over-Effekte
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7745 A
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
Anlage 14
Mündliche Frage 25
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anträge auf Bundesgarantien für Unge-
bundene Finanzkredite in den letzten drei
Jahren
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7745 C
Anlage 15
Mündliche Frage 26
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Behördliche Genehmigungen zur Förde-
rung von unkonventionellem Erdgas
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7746 A
Anlage 16
Mündliche Frage 27
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aktuelle humanitäre Lage in Gaza
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7746 C
Anlage 17
Mündliche Frage 28
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Thematisierung der Einschränkung von
Grundrechten in Ungarn durch die Bun-
deskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rah-
men ihres dortigen Besuchs am 2. Februar
2015
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 A
Anlage 18
Mündliche Frage 29
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konkrete Schritte der Bundesregierung
zur Aufhebung der Prügelstrafe gegen den
Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 A
Anlage 19
Mündliche Frage 30
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Thematisierung der Menschenrechtslage
durch Dr. Frank-Walter Steinmeier und
Sigmar Gabriel bei deren Besuch in Saudi-
Arabien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 B
Anlage 20
Mündliche Frage 33
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Verwendung von Waffen aus Beständen
der ehemaligen Nationalen Volksarmee im
Syrien-Konflikt
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 C
Anlage 21
Mündliche Frage 34
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
König-Fahad-Akademie in Bonn bzw. Ber-
lin als etwaiger Anziehungspunkt salafisti-
scher Terroristen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 D
Anlage 22
Mündliche Frage 37
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Mögliche Gefährdung der Pegida-Demons-
trationen bzw. von Protagonisten dieser
Strömung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7748 B
Anlage 23
Mündliche Frage 38
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Entschlüsselung kodierter Kommunikation
durch deutsche Sicherheitsbehörden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 VII
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7748 D
Anlage 24
Mündliche Frage 39
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Entwicklung der Zahl der Observations-
stunden von Behörden des Bundesinnen-
ministeriums seit 2012
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 B
Anlage 25
Mündliche Frage 40
Erika Steinbach (CDU/CSU)
„Ehrenmorde“ in Deutschland in den letz-
ten zehn Jahren
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 C
Anlage 26
Mündliche Frage 41
Erika Steinbach (CDU/CSU)
Anzahl von Moscheen in Deutschland in
den letzten zehn Jahren und Informationen
zu den Stiftern
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 D
Anlage 27
Neuabdruck der Antwort des Parl. Staats-
sekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710,
Frage 2) (78. Sitzung, Anlage 3, Seite 7465 D) . 7750 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7695
(A) (C)
(D)(B)
81. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
Beginn: 13.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7741
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 28.01.2015
Dr. Castellucci, Lars SPD 28.01.2015
Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 28.01.2015
Gabriel, Sigmar SPD 28.01.2015
Groß, Michael SPD 28.01.2015
Groth, Annette DIE LINKE 28.01.2015
Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 28.01.2015
Heiderich, Helmut CDU/CSU 28.01.2015
Dr. Hendricks, Barbara SPD 28.01.2015
Henn, Heidtrud SPD 28.01.2015
Hochbaum, Robert CDU/CSU 28.01.2015
Hübinger, Anette CDU/CSU 28.01.2015
Jelpke, Ulla DIE LINKE 28.01.2015
Kaczmarek, Oliver SPD 28.01.2015
Kapschack, Ralf SPD 28.01.2015
Dr. Launert, Silke CDU/CSU 28.01.2015
Lenkert, Ralph DIE LINKE 28.01.2015
Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 28.01.2015
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 28.01.2015
Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.01.2015
Müller, Detlef
(Chemnitz)
SPD 28.01.2015
Rawert, Mechthild SPD 28.01.2015
Dr. Scheer, Nina SPD 28.01.2015
Schimke, Jana CDU/CSU 28.01.2015
Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2015
Dr. Schröder
(Wiesbaden), Kristina
CDU/CSU 28.01.2015
Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
28.01.2015
Schwabe, Frank SPD 28.01.2015
Strothmann, Lena CDU/CSU 28.01.2015
Timmermann-Fechter,
Astrid
CDU/CSU 28.01.2015
Ulrich, Alexander DIE LINKE 28.01.2015
Weber, Gabi SPD 28.01.2015
Werner, Katrin DIE LINKE 28.01.2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 1):
Welchen Inhalt hat ein geplantes Abkommen zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie-
rung der Republik Türkei zur Vereinfachung der Zusammen-
arbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten (vergleiche Ant-
wort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3736,
bitte die zu regelnden „Angelegenheiten“ darstellen), und
welchen Stand der Verhandlungen kann die Bundesregierung
für ein solches Abkommen mit der Türkei und Ägypten mit-
teilen (mündliche Frage 34 der Abgeordneten Martina
Renner, Plenarprotokoll 18/65)?
Bitte erlauben Sie, dass ich zunächst auf das geplante
Abkommen mit der Türkei und sodann auf den Verhand-
lungsstand des in Bezug genommenen Vertrages über die
Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten ein-
gehe.
Das geplante „Abkommen zur Vereinfachung der Zu-
sammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten mit
der Türkei“ soll im Wesentlichen die Geschäftswege im
Rechtshilfeverkehr mit der Türkei vereinfachen und si-
cherstellen, dass von Deutschland an die Türkei ausge-
lieferte Personen nicht der erschwerten lebenslangen
Freiheitsstrafe ausgesetzt werden.
Aus mehreren Absprachen zwischen Deutschland und
der Türkei, die in den letzten 85 Jahren getroffen wur-
den, und Übereinkommen des Europarates ergeben sich
unterschiedliche Geschäftswege, auf denen Rechtshil-
feersuchen von deutschen Staatsanwaltschaften und Ge-
richten an türkische Justizbehörden gelangen und umge-
kehrt. Das verursacht in der Praxis Unsicherheit und
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
7742 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
manchmal unnötigen administrativen Aufwand. Ziel des
Abkommens ist es, diese Geschäftswege zu vereinheitli-
chen und so zu gestalten, dass sie einerseits effizient
sind, andererseits aber alle betroffenen Stellen beteiligt
werden. Das ist gerade im Verhältnis zur Türkei bedeut-
sam, weil eine hohe Zahl von Rechtshilfeersuchen aus-
getauscht wird.
Weitere geplante Regelungen betreffen die Form der
Ersuchen, die anzuwendende Sprache und die Regelung
der Verfahrenskosten.
Das türkische Recht droht für eine Reihe schwerer
Straftaten die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe an.
Dies bedeutet bei Verurteilungen zum Beispiel wegen
bestimmter Terrorismusstraftaten, dass eine Aussicht auf
Freilassung erst kurz vor dem Tod besteht. Eine vorzei-
tige Haftentlassung ist nicht möglich. Seit der Entschei-
dung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Öcalan
steht in Rechtsprechung und Praxis fest, dass eine ver-
folgte Person nur dann an einen Staat ausgeliefert
werden darf, wenn sichergestellt ist, dass er in dem er-
suchenden Staat eine konkrete Aussicht auf Wieder-
erlangung seiner Freiheit hat, wenn er zu einer lebens-
langen Freiheitsstrafe verurteilt wird. In Fällen, in denen
in der Türkei die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe
angedroht ist, ist die Auslieferung daher ausgeschlossen.
Mit dem Abkommen wollen wir sicherstellen, dass im
Fall der Unterstützung eines türkischen Strafverfahrens
durch Rechtshilfe oder Auslieferung ausgeschlossen ist,
dass die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt
wird. Die weitere Vollstreckung der Haft im Falle der
Auslieferung bzw. hinsichtlich der Straftat, zu welcher
Rechtshilfe geleistet wird, muss nach unseren Vorstel-
lungen spätestens nach 15 Jahren überprüft werden.
Ein erster Vertragsentwurf wird gerade ins Türkische
übersetzt und soll bald offiziell der türkischen Regierung
übermittelt werden.
Die Verhandlungen zu einem Vertrag über die Zusam-
menarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten dauern un-
verändert an.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 3):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bund, bei
seinen Einrichtungen und den öffentlichen Körperschaften
mit Bundesaufsicht Kredite bzw. Verbindlichkeiten in
Schweizer Franken gibt (soweit bekannt, bitte die wichtigsten
Fälle nennen), und inwiefern sind diese Geschäfte gegen
Währungsschwankungen abgesichert, vor dem Hintergrund,
dass öffentlich bekannt geworden ist, dass verschiedene Kom-
munen in Deutschland durch in Franken getätigte Kredite in-
folge der Aufwertung der Währung mit möglichen Mehrbe-
lastungen zu rechnen haben (vergleiche zum Beispiel „Auf
Franken gesetzt und verloren – Kommunen spielen Schweizer
Roulette“, www.n-tv.de/wirtschaft/Kommunen-spielen-Schwei
zer-Roulette-article4358466.html)?
Der Bundeshaushalt und seine Sondervermögen ha-
ben keine Verschuldung in Fremdwährungen.
Bei den weiteren Einrichtungen der öffentlichen Hand
haben die FMS Wertmanagement und die Erste Abwick-
lungsanstalt Schulden in Fremdwährung. Für den
Gesamtstaat gilt: Länder und Gemeinden hatten Ende
2013 Schulden in Fremdwährungen im Wert von circa
700 Millionen Euro bzw. circa 2 Milliarden Euro.
Informationen, in welchen Fremdwährungen die Kre-
dite der Länder und Gemeinden aufgenommen wurden
und inwieweit Länder und Kommunen diese Geschäfte
gegen Währungsschwankungen abgesichert haben, lie-
gen der Bundesregierung nicht vor. Für die Finanzaus-
stattung und die Haushaltswirtschaft der Kommunen
sind nach der Finanzverfassung die jeweiligen Länder
zuständig.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 4):
Welchen Umfang haben diese Kredite bzw. Verbindlich-
keiten, und welche Wertveränderungen und möglichen Ver-
luste ergeben sich nach den derzeitigen Erkenntnissen durch
die Aufwertung des Schweizer Frankens (bitte, sofern be-
kannt, die Gesamtsumme und Beträge der wichtigsten Fälle
nennen)?
Zum Umfang der Kredite und Verbindlichkeiten ver-
weise ich auf meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage
Nummer 3.
Da für die Finanzausstattung der Kommunen nach der
Finanzverfassung die jeweiligen Länder zuständig sind,
kann die Bundesregierung keine Aussage darüber tref-
fen, inwieweit die Aufwertung des Schweizer Frankens
zu Verlusten bei einzelnen Kommunen führt.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 5):
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur For-
derung der Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen
nach einer Reform des Munitionsaltlastengesetzes (siehe un-
ter anderem: Märkische Allgemeine vom 22. Januar 2015,
Seite 13), um die Länder von der ungerecht hohen Kostenbe-
lastung bei der Kampfmittelbeseitigung zu entlasten?
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundes-
rates ab.
Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der
aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüs-
tungsaltlasten sind grundsätzlich die Länder zuständig.
Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Staatspraxis
in folgendem Umfang bereits heute an der Finanzierung:
Nach dieser Staatspraxis finanziert der Bund erstens im
Rahmen seiner Zuständigkeitsverantwortlichkeit alle er-
forderlichen Sicherungsmaßnahmen, die von sämtlichen
Rüstungsaltlasten auf bundeseigenen – auch den von den
ausländischen Streitkräften zurückgenommenen – Lie-
genschaften ausgehen, und zweitens im Rahmen seiner
Verpflichtungen nach § 19 Absatz 2 Nummer 1 des All-
gemeinen Kriegsfolgengesetzes, AKG, Maßnahmen zur
Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7743
(A) (C)
(D)(B)
sundheit von Menschen auf nicht bundeseigenen Liegen-
schaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseige-
nen Kampfmitteln – Munition, Kampfstoff und -gerät –
verursacht oder mitverursacht worden sind und ein
Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht
werden kann.
Über diese Staatspraxis hinaus finanziert der Bund
auf bundeseigenen Grundstücken Maßnahmen zur Ge-
fahrenbeseitigung, die durch sonstige Altlasten verur-
sacht sind.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von
dieser seit Jahrzehnten bewährten Praxis abzuweichen.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 6):
Wie viele Unternehmensanwältinnen und -anwälte waren
vor den Urteilen des Bundessozialgerichts versicherungs-
pflichtig in der Deutschen Rentenversicherung versichert, und
wie entwickelt sich diese Zahl nach den Prognosen der Bundes-
regierung (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf
meine schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/3215)
vor dem Hintergrund der nun vorliegenden konkreten Neure-
gelung des Rechts der Syndikusanwälte („Hilfe für den Syndi-
kus“, Süddeutsche Zeitung vom 14. Oktober 2014)?
Angaben, wie viele Unternehmensanwältinnen und
Unternehmensanwälte derzeit versicherungspflichtig in
der gesetzlichen Rentenversicherung sind, liegen leider
nicht vor; so auch in meiner Antwort vom 6. November
2014 auf Ihre schriftliche Frage. Prognosen zu den Fol-
gewirkungen etwaiger gesetzgeberischer Schritte im
Hinblick auf diese Berufsgruppe sind leider auch nicht
möglich.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 7):
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich
die Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nach
meinen Berechnungen zu rund 80 Prozent aus Aufwendungen
für Männer und zu rund 20 Prozent aus Aufwendungen für
Frauen zusammensetzen, weil nicht nur drei Viertel der Be-
günstigten Männer sind, sondern weil deren Renten durch-
schnittlich auch deutlich höher sind als die der Frauen, und in-
wiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach
meinen Berechnungen der Jahrgang 1952, der bei entspre-
chender Voraussetzung ab dem 1. Januar 2015 die abschlags-
freie Rente ab 63 in Anspruch nehmen kann, individuell gese-
hen am stärksten von der neuen Rentenart profitiert, weil
Abschläge von bis zu 9 Prozent auf die gesetzliche Rente ent-
fallen können?
Nach Einschätzung der Bundesregierung dürften von
den Personen, die von der abschlagsfreien Rente ab 63
profitieren, rund ein Viertel Frauen und rund drei Viertel
Männer sein. Konkrete Ergebnisse zu Geschlechterver-
hältnis und Kostenverteilung können allerdings erst aus
den Daten des Rentenzugangs 2014 gewonnen werden,
die Mitte des Jahres 2015 vorliegen werden.
Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden jahrzehn-
telange Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege
durch eine gesonderte Regelung anerkannt. Auch diese
Altersgrenze wird stufenweise um zwei Jahre angehoben
und erreicht das Alter 65 dann, wenn die Regelalters-
grenze das Alter 67 erreicht. Die mögliche rechnerische
Abschlagshöhe, die durch den abschlagsfreien Zugang
in diese Rente vermieden werden kann, ist entsprechend
für Zugänge des Geburtsjahrgangs 1952 höher als für
jüngere Versicherte.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 8):
Warum äußert sich der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Christian Schmidt, bisher nicht zu dem fort-
gesetzten und verschärften Tierhaltungsverbot gegen A. S.,
das nun auch direkt für die GLAVA GmbH in Ziesar bei
Genthin gilt, und sollten andere Kreise und Länder, in denen
Betriebe von A. S. liegen, so wie der Kreis Jerichower Land
von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen einzelne Be-
triebe ein Tierhaltungsverbot zu verhängen oder dies mindes-
tens zu prüfen – bitte mit Begründung?
Das gegen A. S. verhängte Tierhaltungsverbot ist per-
sonenbezogen und gilt bundesweit. Es wirkt sich daher
auf alle Betriebe im Geltungsbereich des Tierschutzge-
setzes aus, in denen A. S. als Tierhalter tätig ist. Es ist in-
sofern nicht erforderlich, dass weitere Behörden Tierhal-
tungsverbote gegen A. S. anordnen.
Der Vollzug des Tierhaltungsverbots sowie die Ver-
hängung weiterer Verbote fallen in die Zuständigkeit der
Bundesländer und ihrer nach Landesrecht zuständigen
Vollzugsbehörden. Es besteht daher kein Anlass für eine
Äußerung des Bundesministers Christian Schmidt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 9):
In welcher Höhe wurden die Betriebe, in denen laut Han-
delsregister A. S. Geschäftsführer oder Gesellschafter war
oder die zur ehemaligen S. Holding GmbH, jetzt LFD Hol-
ding GmbH, gehören (Altenplathower Agrarbetrieb GmbH,
Bio Power Binde GmbH, DEMVA GmbH – Ziesar –, Mesa
Agrar GmbH – Genthin –, Sauenhaltung Thierbach GmbH –
Pausa –, Schweineproduktion Brenkenhof GmbH – Medow –,
Schweinezucht Binde GmbH – Gladau –, Schweinezucht
Fahrbinde GmbH – Genthin –, Straathof-Strehle GmbH –
Genthin –, GLAVA GmbH – Ziesar), in den letzten drei Jah-
ren mit Fördergeldern aus Agrarinvestitionsprogrammen ge-
fördert, und welche Förderungen haben diese Betriebe in den
letzten drei Jahren aus flächenbezogenen Direktzahlungen be-
kommen?
Die der Bundesregierung bekannten EU-Agrarzah-
lungen an die genannten Unternehmen sind in der An-
lage aufgeführt. Sie können im Übrigen auch auf der
öffentlich zugänglichen Transparenzplattform der Bun-
desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, ab-
gerufen werden. Daten für 2011 liegen dort nicht mehr
vor, da die veröffentlichten Informationen aufgrund der
EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu lö-
schen sind.
7744 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
(A) (C)
(B)
Firmenname Gemeinde Haushaltsjahr EGFLDirektzahlungen
EGFL
Sonstiges ELER
Bio Power Binde
GmbH
39307 Genthin 2012 140 005,95 0,00 0,00
Bio Power Binde
GmbH
39307 Genthin 2013 137 422,07 0,00 0,00
Altenplathower
Agrarbetrieb
GmbH
39307 Genthin 2012 159 754,45 0,00 0,00
Altenplathower
Agrarbetrieb
GmbH
39307 Genthin 2013 173 839,05 0,00 0,00
(D)
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 13):
Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung
pro Jahr in Deutschland an, um Trinkwasser so aufzubereiten,
dass es dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten
Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter genügt, und
wie würden sich diese Kosten nach Einschätzung der Bundes-
regierung bei Umsetzung der gegenwärtigen Pläne zur Novel-
lierung der Düngeverordnung in den nächsten fünf Jahren ent-
wickeln?
Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland
hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverord-
nung gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforde-
rungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine
Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigen-
den Konzentrationen enthalten darf. Für Nitrat gilt ein
Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Welche
Kosten den Wasserversorgern entstehen, um das Trink-
wasser so aufzubereiten, dass es dem in der Trinkwasser-
verordnung festgelegten Grenzwert genügt, ist der Bun-
desregierung nicht bekannt. Sie hängen stets von den
jeweiligen Bedingungen vor Ort ab, insbesondere vom
Anteil des geförderten Wassers, das aufbereitet werden
muss. Daher ist auch eine Aussage zur Höhe der Kosten
infolge der Umsetzung des Entwurfs der Düngeverord-
nung nicht möglich.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 18):
Wie viele Trinkwasserbrunnen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen bzw.
aufgegeben – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln –, und
sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, welche
Kostensteigerungen hierdurch bei den Verbrauchern verur-
sacht wurden – durch Anschlüsse an andere Wasserversorger,
Neubohrungen etc.?
Eine Statistik über Trinkwasserbrunnen, die wegen
steigender Nitratbelastungen geschlossen werden muss-
ten, wird auf Bundesebene nicht geführt. Die Erhebung
entsprechender Beschaffenheitsdaten des Grundwassers
gehört zu den Aufgaben der Länder. Eine Abschätzung
der Kosten, die durch Brunnenverlagerung oder durch
Anschluss an andere Versorgungssysteme für den Ver-
braucher entstehen, liegt ebenfalls nicht vor.
Bekannt ist, dass an rund 14 Prozent der Grundwas-
sermessstellen, die im Rahmen der europäischen Be-
richterstattung untersucht werden, der Nitratgrenzwert
für Trinkwasser in Höhe von 50 Milligramm pro Liter
überschritten wird. Dieser Prozentsatz ist seit geraumer
Zeit unverändert, abnehmende Tendenzen sind nicht er-
kennbar.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 20):
Warum hat die KfW Bankengruppe das Commune Deve-
lopment Program, CDP, der äthiopischen Regierung im Jahr
2012 mit 35 Millionen Euro unterstützt, obwohl Human
Rights Watch aufgezeigt hatte, dass Tausende Mitglieder des
indigenen Volkes der Anuak im Rahmen dieses Programms
vertrieben worden waren, „begleitet von vielen Menschen-
rechtsverletzungen, darunter Zwangsumsiedlung, willkürliche
Verhaftungen und Haft, Gewalt und Vergewaltigung“
(www.tagesschau.de/wirtschaft/weltbank-101.html), und in
welcher Form wird sich die KfW Bankengruppe an Wieder-
gutmachungsmaßnahmen für die Betroffenen beteiligen?
Der vom MdB Movassat beschriebene Sachverhalt ist
nicht zutreffend. Die Bundesregierung hat das eigenstän-
dige Commune Development Program, CDP, der äthiopi-
schen Regierung, im Rahmen dessen auch Umsiedlungen
vorgenommen wurden, nicht gefördert. Die Bundesre-
gierung war – bis 2012 – an einem landesweiten Multi-
Geber-Vorhaben zur Förderung sozialer Dienstleistun-
gen – PBS I und II – in Äthiopien beteiligt, das als Ziel-
gruppe etwa 84 Millionen Menschen in Äthiopien be-
günstigt. Diese Dienstleistungen – Bildung, Gesundheit –
kamen anteilsweise auch Menschen zugute, die vom
CDP erfasst wurden. Eine deutsche Beteiligung an der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7745
(A) (C)
(D)(B)
dritten Phase von PBS ab 2013 wurde aufgrund der
grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber dem Instru-
ment der sektoralen Budgethilfe bereits bei den Regie-
rungsverhandlungen 2011 ausgeschlossen. Darüber hi-
naus wurde 2012 die noch ausstehende Auszahlung
unter PBS II vor dem Hintergrund von Hinweisen auf
Menschenrechtsverletzungen um 5 Millionen Euro ge-
kürzt. Als Teil der Gebergemeinschaft hat die Bundesre-
gierung wiederholt ihren Standpunkt klargemacht, dass
jegliche Form der Landnutzung und Umsiedlung inter-
nationalen menschenrechtlichen Standards entsprechen
muss; dies beinhaltet insbesondere die Beteiligung und
Zustimmung der lokalen Bevölkerung, bei indigenen
Völkern gemäß dem Prinzip „free, prior and informed
consent“.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 23):
Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Ergebnisse
der am 21. Januar 2015 vorgestellten Studie „Mögliche Aus-
wirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitions-
partnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“
zu eigen (insbesondere den Umstand, dass die Entwicklungs-
länder überhaupt nur dann von negativen Auswirkungen weit-
gehend verschont bleiben, falls sogenannte Spill-over-Effekte
in erheblichem Umfang eintreten), und wie will die Bundesre-
gierung die vom Autor vorgeschlagenen insgesamt zehn Maß-
nahmen zur Stärkung dieser Spill-over-Effekte, darunter die
Etablierung eines Konsultationsverfahrens für Entwicklungs-
und Schwellenländer im Rahmen der angedachten regulatori-
schen Kooperation oder die Einführung des sogenannten Frei-
verkehrsprinzips, in die TTIP-Verhandlungen einbringen bzw.
unabhängig davon umsetzen?
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
werden aufseiten der EU von der EU-Kommission ge-
führt. Seit Beginn der TTIP-Verhandlungen bindet die
Bundesregierung auf Minister- wie Expertenebene alle
interessierten Kreise ein und unterhält einen breit aufge-
stellten Dialog mit NGO, Verbraucherschützern, Kirchen,
Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die Bundesregie-
rung wird die wirtschaftlichen, sozialen und ökologi-
schen Auswirkungen von TTIP wie bisher mit der Zivil-
gesellschaft erörtern. Dafür leistet die Studie einen
wichtigen Input.
Die Ifo-Studie stellt fest, dass – wenn überhaupt – al-
lenfalls geringe negative Effekte auf einzelne Entwick-
lungsländer durch TTIP unter ganz spezifischen Bedin-
gungen zu erwarten sind, die durch entsprechende
Vorkehrungen im TTIP-Abkommen abgefedert werden
müssen. Die Empfehlungen der Studie wird die Bundes-
regierung sorgfältig prüfen und weiterverfolgen.
Die Bundesregierung wird die Nachhaltigkeit hinsicht-
lich der Chancen von Schwellen- und Entwicklungslän-
dern im Welthandel weiter im Blick haben. Nachhaltige
Handelspolitik gehört zum europäischen Wertekodex
und ist in den neuen Freihandelsabkommen der EU ver-
ankert. Ein gutes Handelsabkommen sollte also eine
Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung
sein und daher nachhaltige Entwicklung und den Schutz
der Umwelt, der Verbraucher und der Arbeitnehmer
weltweit fördern.
Das sogenannte Freiverkehrsprinzip war und ist nicht
Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Der Begriff des
Freiverkehrsprinzips wird allgemein in den Kontext ei-
nes Binnenmarktkonzepts eingeordnet.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 25):
Welche Anträge auf Bundesgarantien für Ungebundene
Finanzkredite (UFK) hat die Bundesregierung in den vergan-
genen drei Jahren erhalten (bitte unter Angabe der Höhe, des
Empfängers und der Konditionen), und welche Anträge hat
die Bundesregierung schlussendlich bewilligt (bitte unter An-
gabe der Höhe, des Empfängers und der Konditionen)?
Garantien für Ungebundene Finanzkredite, UFK,
werden durch den Bund entweder für Rohstoffprojekte
oder für Förderbankendarlehen übernommen. Für fol-
gende Projekte hat die Bundesregierung in den letzten
drei Jahren Garantien übernommen:
Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Förderbanken-
darlehen zwei Garantien zugunsten der KfW in Höhe
von insgesamt 1 Milliarde Euro für das spanische ICO,
Instituto de Crédito Oficial, übernommen.
2014 übernahm die Bundesregierung eine Garantie in
Höhe von 100 Millionen Euro für KfW-Förderbanken-
darlehen für die IfG-Greek SME Finance S.A. in
Luxemburg.
Ein weiteres abgesichertes Förderbankenprojekt der
KfW im gleichen Jahr betraf ein Darlehen zugunsten der
irischen Strategic Banking Corporation Ireland in Höhe
von 150 Millionen Euro.
Diese sogenannten Förderbankendarlehen der KfW-
Bankengruppe dienen der Stärkung kleiner und mittlerer
Unternehmen, KMU, in Spanien, Irland und Griechen-
land.
In den letzten Jahren wurde darüber hinaus eine Ga-
rantie in Höhe von 32 Millionen Euro für ein Rohstoff-
projekt in Großbritannien übernommen, das der Förde-
rung von Wolfram/Zinn dient.
Des Weiteren lagen der Bundesregierung Anträge für
vier weitere Rohstoffprojekte vor: Diese betreffen eine
Garantie für die Förderung von Silizium in Island in
Höhe von 70 Millionen Euro, wobei die Bundesregie-
rung einer Indeckungnahme dieses Projekts schon
grundsätzlich zugestimmt hat. Bei den übrigen drei An-
fragen handelt es sich um ein Bauxit-Projekt in Guinea
mit einem Volumen von 293 Millionen Euro, ein kanadi-
sches Rohstoffprojekt zur Förderung von Molybdän in
Höhe von 300 Millionen Euro und ein Kupferprojekt in
den USA mit einer beantragten Garantiesumme von
ebenfalls 300 Millionen Euro.
7746 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konn-
ten die Antragsteller nicht um Zustimmung zur Veröf-
fentlichung ihres Namens und der Projektkonditionen
gefragt werden, die als Betriebs- und Geschäftsgeheim-
nisse mangels Einverständnis der Beteiligten mithin
nicht veröffentlicht werden können.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 26):
Welche Genehmigungen zur Förderung von unkonventio-
nellem Erdgas hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher von behördlicher Seite gegeben – bitte nach Jahr der
Genehmigung und Behörde auflisten –, und wo gab es auf
Grundlage dieser Genehmigungen bisher (Probe-)Fracs?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in Deutschland
bislang nur eine hydraulische Bohrlochbehandlung in
Schiefergaslagerstätten genehmigt und durchgeführt wor-
den. Es handelt sich dabei um die Bohrung „Damme 3“ in
Niedersachsen, die 2008 vom Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie in Niedersachsen genehmigt wor-
den ist. Eine Erdgasgewinnung fand dabei nicht statt.
2008 ist im Rahmen einer Aufsuchungserlaubnis die
Bohrung „Oppenwehe 1“ in Nordrhein-Westfalen ge-
nehmigt und abgeteuft worden. Hierfür sind Frac-Maß-
nahmen zu Testzwecken beantragt und von der Bezirks-
regierung Arnsberg im März 2009 genehmigt worden.
Jedoch sind die Frac-Maßnahmen nicht durchgeführt
worden.
Zur Aufsuchung von Kohleflözgas liegen der Bundes-
regierung Informationen über vier Bohrungen vor: Zwei
Bohrungen – „Osnabrück-Holte Z2“ und „Bad Laer Z2“) –
von 2010/2011 betrafen die Aufsuchung von Kohleflöz-
gas ohne Frac-Behandlung in Niedersachsen, die durch
das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ge-
nehmigt worden sind. Diese Bohrungen sind nach den
hier vorliegenden Informationen inzwischen verfüllt.
1994 bzw. 1995 sind im Rahmen einer Aufsuchungs-
erlaubnis zwei Bohrungen auf Flözgas aus dem unver-
ritzten Steinkohlengebirge im Münsterland in Nord-
rhein-Westfalen abgeteuft worden. In einer dieser
Bohrungen sind im Oktober 1995 zwei Frac-Behandlun-
gen vorgenommen worden. Die Betriebsplanzulassun-
gen wurden durch das Bergamt Kamen erteilt. Die
Bohrungen wurden 1996 bzw. 1997 aus technischen und
wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und verfüllt. Das
Vorhaben wurde insgesamt nicht weiter verfolgt.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Berg-
behörden der Bundesländer für das gesamte Genehmi-
gungsverfahren – das heißt Bergbauberechtigungen und
Betriebsplanzulassungen – für die Erdgasförderung zu-
ständig sind. Einzelheiten zu den Vorhaben können dort
erfragt werden.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 27):
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre
Lage in Gaza ein, und welche konkreten Schritte ergreift sie,
um die schweren Folgen des Wintereinbruchs für die Zivilbe-
völkerung von Gaza abzumildern?
Die Bundesregierung ist sich der schwierigen huma-
nitären Lage im Gazastreifen bewusst und unternimmt
weiterhin große Anstrengungen, das Leid der Menschen
abzumildern.
Laut dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Paläs-
tina-Flüchtlinge im Nahen Osten, UNRWA, wurden
während des Konflikts rund 96 000 Häuser in Gaza zer-
stört oder beschädigt. Etwa 60 000 Binnenvertriebene
sind weiterhin bei Verwandten oder in UNRWA-Schulen
untergebracht. 373 000 Kinder benötigen laut dem Amt
für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten,
UN-OCHA, psychosoziale Unterstützung.
Darüber hinaus wurde die Infrastruktur in Gaza
schwer beschädigt. Die Stromversorgung ist nur zwölf
Stunden am Tag sichergestellt. Rund zwei Drittel der Be-
völkerung haben keinen oder nur eingeschränkten Zu-
gang zu Trinkwasser.
Die extremen Wetterbedingungen in den ersten bei-
den Januarwochen haben die Situation vor Ort noch ver-
schärft. Angesichts der Notlage hat die Bundesregierung
den Umfang der Hilfsleistungen massiv erhöht.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 insgesamt
61 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und für Wieder-
aufbaumaßnahmen zugesagt. Das Auswärtige Amt
stellte davon aus Mitteln der humanitären Hilfe und der
Krisenprävention 11,8 Millionen Euro vor allem für Er-
nährungshilfe, medizinische Basisversorgung und Kin-
derschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Geplant ist eine verstärkte Unterstützung des „Pooled
Fund“ von UN-OCHA, um die kurzfristige Umsetzung
von Nothilfemaßnahmen in Gaza zu ermöglichen, so
zum Beispiel die aktuell dringende Winterhilfe.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung stellt aus seinem Etat 49,2 Mil-
lionen Euro bereit. Diese Mittel werden schwerpunkt-
mäßig für die Wiederherstellung der zerstörten und
beschädigten Infrastruktur sowie für den Wiederaufbau
von Wohnungen eingesetzt. Zudem werden ein schnell
wirksames Beschäftigungsprogramm sowie ein Pro-
gramm zur psychosozialen Unterstützung gefördert.
Damit der Wiederaufbau nachhaltig gelingt, müssen
die Hilfsmaßnahmen durch einen dauerhaften Waffen-
stillstand flankiert werden, der den bestehenden Status
quo ändert und den Kreislauf der Gewalt beendet. Die
Bundesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft geäu-
ßert, hierzu einen Beitrag zu leisten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7747
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
geordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 28):
Wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während
ihres Besuchs in Ungarn am 2. Februar 2015 die Einschrän-
kung der Pressefreiheit, die Einschränkung der Arbeit der
Nichtregierungsorganisationen und den Umgang mit Minder-
heitenrechten in Ungarn sowie den unter der Regierung Viktor
Orban erfolgten Staatsumbau thematisieren und, wenn nicht,
warum nicht?
Die Bundesregierung kann dem Besuch der Bundes-
kanzlerin in Ungarn nicht vorgreifen.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 29):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher
auf bilateraler und multitaleraler Ebene unternommen, damit
die menschenverachtende Prügelstrafe, zu der der Blogger
Raif Badawi in Saudi-Arabien verurteilt wurde, aufgehoben
wird?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, hat die Strafe für Raif Badawi als
grausam, ungerecht und völlig unverhältnismäßig aufs
Schärfste verurteilt.
Eine solche entsetzliche und grausame Strafe ent-
spricht in keiner Weise unserem Verständnis von Men-
schenrechten und ist nach unserem Verständnis nicht
hinnehmbar. Die Bundesregierung hat sich auf verschie-
denen Kanälen gegenüber der saudischen Regierung da-
für eingesetzt, dass die Strafe nicht vollstreckt wird, und
wird das auch weiter tun.
Im Übrigen stimmt sich das Auswärtige Amt auch in
diesem Fall eng mit seinen EU-Partnern ab. Sowohl die
EU-Delegation als auch die Deutsche Botschaft hatten
bereits nach den Urteilssprüchen gegen Badawi im ver-
gangenen Jahr mehrfach bei den zuständigen saudi-ara-
bischen Stellen demarchiert und dabei auch explizit die
Aussetzung der Körperstrafe gefordert.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 30):
In welcher Form werden der Bundesminister des Auswär-
tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und der Vizekanzler
Sigmar Gabriel die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien im
Allgemeinen und die Freilassung Raif Badawis im Besonde-
ren während ihrer anstehenden Besuche in Saudi-Arabien the-
matisieren?
Das Thema Menschenrechte ist für die Bunderegie-
rung ein wichtiges Anliegen und wird daher regelmäßig
mit den saudischen Gesprächspartnern thematisiert.
Sowohl der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, als auch der Bundesminister für Wirt-
schaft und Energie, Sigmar Gabriel, werden bei mögli-
chen Reisen nach Saudi-Arabien das Thema Menschen-
rechte im Allgemeinen und den Fall des Bloggers Raif
Badawi in geeigneter Weise ansprechen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/3811, Frage 33):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch
nachrichtendienstliche, darüber, ob im Syrien-Konflikt Waf-
fen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee,
NVA, benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Be-
ständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und
inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei
bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endver-
bleibserklärung unterschrieben?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt-
nisse dazu vor, dass in Syrien Waffen aus NVA-Bestän-
den im Sinne der Fragestellung im Einsatz wären.
Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregie-
rung für den Export von Rüstungsgütern werden Aus-
fuhrgenehmigungen nur erteilt, wenn der Endverbleib
dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist.
Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion PDS/Linke
Liste auf Bundestagsdrucksache 12/2158 vom 24. Fe-
bruar 1992 dargelegt, dass sich die türkische Regierung
durch das Abkommen über deutsche NATO-Verteidigungs-
hilfe, Materialhilfe sowie Rüstungssonderhilfe verpflichtet
hat, aus den Beständen der Bundeswehr übernommenes
(NVA-)Material nicht ohne vorherige Zustimmung der
Bundesregierung weiterzugeben.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 34):
Inwieweit hat die Bundesregierung in Kenntnis der Schlie-
ßung der saudischen Schule in Wien im Dezember 2014
Vorsorge getroffen, dass die saudische König-Fahad-Akade-
mie gGmbH in Bonn wie auch ihre Außenstelle in Berlin
nicht zu einem Anziehungspunkt für salafistische Terroristen
wird (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/46194
58/Wien_Stadtschulrat-schliesst-saudische-Schule), und wel-
che Erkenntnisse in diesem Zusammenhang hat die Bundes-
regierung, dass mittelalterliche Strafen und andere Menschen-
rechtsverletzungen des Regimes in Saudi-Arabien, wie etwa
die Todesstrafe auf Raten durch Auspeitschen gegen den sau-
dischen Blogger Raif Badawi, im Unterricht vom Lehrperso-
nal wie auch von der Schulleitung an der König-Fahad-Aka-
demie gGmbH in Deutschland unmissverständlich verurteilt
werden?
7748 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Der Bundesregierung liegen heute keine Anhaltspunkte
vor, wonach es sich bei der König-Fahd-Akademie, KFA,
um einen künftigen Anlaufpunkt für „salafistische Terro-
risten“ handeln könnte. Der Bundesregierung liegen da-
rüber hinaus keine Erkenntnisse vor, die eine Einbin-
dung der KFA in die salafistische Szene in Bonn belegen
könnten.
Die KFA wurde 1995 als Nachfolgerin der „Arabi-
schen Schule“, einer gemeinsamen Schule für Angehö-
rige aller arabischen Botschaften in Bonn, eingerichtet.
Ihr Hauptsitz befindet sich in Bonn, zudem besteht seit
dem Jahr 2000 eine Zweigstelle in Berlin. Sie war in den
Fokus der Öffentlichkeit geraten, nachdem ein TV-Ma-
gazin im Jahr 2003 über eine Freitagspredigt an der Bon-
ner Moschee der KFA berichtet hatte, in der unter ande-
rem zum Dschihad aufgerufen wurde.
Die KFA ist eine sogenannte Ersatzschule, für deren
Besuch eine Befreiung von der deutschen Schulpflicht
benötigt wird. Bis zum Jahr 2003 konnte diese in der Re-
gel ohne Probleme beantragt werden. Die Erteilung ent-
sprechender Ausnahmegenehmigungen sowie eine gege-
benenfalls erforderliche inhaltliche Überprüfung des
Lehrmaterials liegen in der ausschließlichen Zuständig-
keit der für das Schulwesen des Landes Nordrhein-West-
falen zuständigen Behörden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die für die
Aufsicht über die KFA zuständige Bezirksregierung
Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von
Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre den
Zugang zur KFA deutlich restriktiver gestaltet. Dieser
resultierte auch aus der damaligen Attraktivität der KFA
für einen entsprechenden Personenkreis. Die zuständi-
gen Behörden machen von ihrem Aufsichtsrecht auch
heute konsequent Gebrauch. Erkenntnisse über eine Ver-
urteilung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne der
Anfrage durch Lehrpersonal wie auch der Schulleitung
an der KFA in Deutschland liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 37):
Welche Informationen zur angeblichen Gefährdung von
Pegida-Demonstrationen bzw. Protagonisten dieser Strömung
hat das Bundeskriminalamt, BKA, im Dezember 2014 und Ja-
nuar 2015 an das sächsische Landeskriminalamt, LKA, wei-
tergeleitet (taz.die tageszeitung vom 19. Januar 2015), und in-
wiefern ist auch das BKA wie das LKA der Ansicht, dass ein
Tweet, in dem auf Arabisch die Pegida-Demonstration als
„Feindin des Islams“ bezeichnet wird, keine abstrakte, son-
dern eine „konkrete Gefahr“ darstellte (bitte begründen)?
Den deutschen Sicherheitsbehörden lag zum 16. Ja-
nuar 2015 ein nachrichtendienstlicher Hinweis zu einer
Bedrohung einer Person aus dem Organisatorenkreis von
Pegida vor. Hierzu kann ich, da diese Information einge-
stuft ist, in dieser Sitzung keine weiteren Angaben ma-
chen.
Zudem wurde am 13. Januar 2015 eine Twitter-Veröf-
fentlichung mit folgendem Wortlaut gesichtet: „An die
einsamen Wölfe, dieser Hund ist der Verantwortliche für
die Demonstrationen Pegida, die Feindin des Islam. Sein
Name ist Lutz Bachmann.“
Dem Tweet wurde ein Bild des Lutz Bachmann bei-
gefügt. In der Twitter-Veröffentlichung wurden keine
Drohungen gegen Lutz Bachmann ausgesprochen.
Der Hinweis vom 16. Januar 2015 konnte als „Einzel-
hinweis aus nicht eigenem Aufkommen“ nicht näher be-
wertet werden. Da er nicht ausgeräumt werden konnte,
war er bei Bewertung aller relevanten Umstände ernst zu
nehmen.
Das Landeskriminalamt Sachsen wurde durch das
Bundeskriminalamt umgehend informiert. Da sich die
vorliegenden Informationen konkret auf eine Person be-
zogen, war eine konkrete Gefahr zugrunde zu legen.
Eine Bedrohung für weitere Führungsverantwortliche
von Pegida musste angesichts der allgemeinen Gefähr-
dungslage zunächst in Betracht gezogen werden. Die
weitere Informationsverdichtung ergab hierfür keine An-
haltspunkte.
Die sächsischen Behörden haben in eigenem Ermes-
sen auf der Grundlage dieser Informationen und eigener
Erkenntnisse aus und zu dem Demonstrationsgeschehen
in Dresden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Allge-
meinverfügung zum Verbot von Demonstrationen am
19. Januar 2015 erlassen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 38):
Wie könnte es nach Ansicht der Bundesregierung, wie
vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
zum Abhören verschlüsselter Kommunikation auf dem Inter-
nationalen Forum für Cybersicherheit im nordfranzösischen
Lille gefordert, rechtlich und technisch umgesetzt werden, die
deutschen Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, „ver-
schlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umge-
hen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung
notwendig ist“ (AFP vom 20. Januar 2015), und mit welchem
Inhalt bzw. Ergebnis wurde bzw. wird dies nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits in formellen oder informellen EU-
Arbeitsgruppen (auch G 6 und EU 9) erörtert?
Der Bundesminister des Innern hat in Lille nichts
Neues bekannt gegeben. Einerseits schützt die deutsche
Kryptostrategie Bürger und Wirtschaft im Internet, zum
Beispiel durch Verschlüsselungstechniken für alle. An-
dererseits sind unsere Behörden unter strengen Voraus-
setzungen befugt, verschlüsselte Kommunikation zu ent-
schlüsseln oder zu umgehen, wenn dies zum Schutz der
Bevölkerung notwendig ist.
Telekommunikationsüberwachung, TKÜ, ist rechtlich
geregelt, zur Strafverfolgung in der Strafprozessord-
nung, StPO, zur Gefahrenabwehr im Bundeskriminal-
amtgesetz, BKAG, oder im G-10-Gesetz. Voraussetzung
für jede TKÜ ist stets, dass die strengen rechtlichen Rah-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7749
(A) (C)
(D)(B)
menbedingungen eingehalten werden. Im Bereich der
Strafverfolgung ist neben anderen Voraussetzungen eine
richterliche Anordnung in jedem Einzelfall erforderlich.
Beispiel: Wenn die Sicherheitsbehörden etwa im Rah-
men laufender Ermittlungsverfahren auf richterlichen
Beschluss hin verschlüsselte Daten bzw. Kommunika-
tion auswerten müssen, werden technische Möglichkei-
ten zur Entschlüsselung eingesetzt. Häufig gelingt dies
wegen der sehr starken Kryptierung allerdings nicht. In
diesem Fall kann versucht werden, die Kommunikation
noch auf dem IT-System, auf dem sie verschlüsselt wird,
vor der Kryptierung auszuleiten (Quellen-TKÜ). Durch
Quellen-TKÜ werden also keine Daten erlangt, die nicht
auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden.
Maßnahmen der Quellen-TKÜ können auf § 100 a
StPO/§ 20 l BKAG bzw. im Hinblick auf das Bundesamt
für Verfassungsschutz auf das G-10-Gesetz gestützt wer-
den.
Zu einer Erörterung in EU-Arbeitsgruppen liegen
dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse
vor. Dem Bundesministerium des Innern liegt ein vorbe-
reitendes Diskussionspapier des Rates der Europäischen
Union für das Treffen der Justiz- und Innenminister am
29. Januar 2015 vor, in dem es um TKÜ bei verschlüs-
selter Kommunikation geht. Wir haben das Papier zur
Kenntnis genommen und werden es bewerten. Wie Sie
daran erkennen können, ist der Umgang mit Verschlüs-
selung kein rein deutsches Thema. Wir werden uns an-
hören, was unsere europäischen Partner zu dem Thema
sagen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3811, Frage 39):
Wie hat sich die Zahl von Observationsstunden von Be-
hörden des Bundesministeriums des Innern – BMI, Bundes-
amt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt – in den
Jahren 2012, 2013 und 2014 entwickelt, und inwiefern trifft
es, wie von der Welt Online am 19. Januar 2015 beschrieben,
zu, dass die Observationskräfte des BMI als Spezialtechnik
auch über „winzige Knopf-Mikrofone im Ohr oder in der
Armbanduhr“ verfügen – bitte das Fabrikat oder wenigstens
die technischen Spezifikationen beschreiben?
Die Bundesregierung kann zu der Entwicklung der
Observationsstunden beim Bundeskriminalamt keine
Aussage treffen, da diesbezüglich keine statistische Er-
fassung erfolgt.
Die Zahl der Observationsstunden des Bundesamtes
für Verfassungsschutz bewegte sich in den Jahren 2012
bis 2014 auf gleichbleibendem Niveau.
Die Beschreibung von Welt Online vom 19. Januar
2015, dass Observationskräfte des Bundesministeriums
des Innern als Spezialtechnik auch über „winzige Knopf-
Mikrofone im Ohr oder in der Armbanduhr“ verfügen
sollen, trifft nicht zu.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
(Drucksache 18/3811, Frage 40):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und
Täterhintergründen von Ehrenmorden in Deutschland jeweils
in den letzten zehn Jahren?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Fallzah-
len der letzten zehn Jahre zur Thematik „Ehrenmord“
vor. Es existiert keine polizeiliche Definition des Begrif-
fes „Ehrenmord“. In Anlehnung an Phänomenbeschrei-
bungen in der Literatur wird folgende Arbeitsdefinition
genutzt: „Bei Ehrenmorden handelt es sich um Tötungs-
delikte, die aus vermeintlich kultureller Verpflichtung
heraus innerhalb des eigenen Familienverbandes verübt
werden, um der Familienehre gerecht zu werden.“
Sowohl in der polizeilichen Kriminalstatistik als auch
in den Statistiken der Rechtspflege – Strafverfolgung,
Strafgerichte – werden Straftaten lediglich nach den ge-
setzlichen Tatbeständen differenziert erfasst. Weiterge-
hende, kriminologisch relevante Merkmale etwa nach
den Tatmotiven eines „Ehrenmordes“ werden in den Sta-
tistiken nicht erhoben. Eine gesonderte Erfassung von
„Ehrenmorden“ im Bereich „Straftaten gegen das Leben
und anderes“ erfolgt daher nicht. Dies empirisch zuver-
lässig zu erfassen, wäre kaum möglich, da es sich bei der
Klassifizierung als sogenannter Ehrenmord nicht um ein
Tatbestandsmerkmal handelt, das durch das Gericht fest-
gestellt werden muss. Soweit entsprechende Erwägun-
gen insbesondere in der Strafzumessung eine Rolle spie-
len, wäre für eine Datenerhebung eine inhaltliche
Analyse jedes – bei Tötungsdelikten regelmäßig um-
fangreichen – Urteils erforderlich.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
(Drucksache 18/3811, Frage 41):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und
Stiftern von Moscheebauten in Deutschland jeweils in den
letzten zehn Jahren?
Laut der von der Deutschen Islam Konferenz in Auf-
trag gegebenen Studie „Islamisches Gemeindeleben in
Deutschland“, BAMF 2012, gibt es rund 2 350 muslimi-
sche Gemeinden in Deutschland – einschließlich aleviti-
sche Gemeinden.
Von den befragten 1 141 Gemeinden wurden
12,7 Prozent nach 2000 gegründet. Der Hauptteil der
Gemeindegründungen fällt in die Jahre zwischen 1980
und 1989 (33,8 Prozent) sowie 1990 und 1999 (29,4 Pro-
zent).
Die Anzahl der Moscheegebäude liegt darunter, da
viele Gemeinden sich in Gebetsräumen treffen und nicht
über eigene Moscheegebäude verfügen. Von den befrag-
7750 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
ten Gemeinden – ohne Aleviten – geben 11,9 Prozent an,
dass sie über ein Gebäude mit Minarett verfügen.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation ergibt die
Studie, dass sich lediglich bei 29 Prozent der befragten
Gemeinden die Räumlichkeiten in Gemeindeeigentum
befinden. So verfügt beispielsweise die Islamische Ge-
meinschaft Milli Görüs e. V., IGMG, nach eigenen Anga-
ben über 323 Moscheegemeinden in Deutschland. Die
überwiegende Zahl der von diesen Gemeinden genutzten
Moscheegebäude stehen im Eigentum der Europäische
Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V.,
EMUG, in welcher die IGMG ihre Immobilienaktivitä-
ten bündelt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzie-
rung dieser Moscheegebäude aus Spenden und Beiträgen
erfolgt; nähere Informationen hierzu liegen der Bundes-
regierung nicht vor.
Anlage 27
Neuabdruck der Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2) (78. Sit-
zung, Anlage 3, Seite 7465 D):
Wie hoch waren die Einnahmen durch die Mineralölsteuer
sowie der Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den ver-
gangenen fünf Jahren (Auflistung pro Jahr), und in welcher
Weise hat sich der zuletzt deutlich gesunkene Ölpreis auf die
Steuereinnahmen ausgewirkt?
Das Energiesteueraufkommen aus dem Kraftstoff
Benzin bewegte sich in den Jahren 2009 bis 2013 gerun-
det zwischen 17,8 Millarden Euro (2009) und 16,2 Mil-
larden Euro (2013). Beim Kraftstoff Diesel zwischen
19,2 Millarden Euro (2013) und 16,9 Millarden Euro
Offsetdruc
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te
(2009). Im Einzelnen lässt sich das Energiesteuerauf-
kommen für die Jahre 2009 bis 2013 gerundet wie folgt
beziffern in Millarden Euro:
Benzin Diesel gesamt
2009 17,8 16,9 34,7
2010 17,6 18,0 35,6
2011 17,5 18,6 36,1
2012 16,7 18,8 35,5
2013 16,2 19,2 35,4
Für das Jahr 2014 liegen gegenwärtig noch keine kon-
solidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor,
die eine Aufteilung der Steuereinnahmen auf Benzin und
Diesel erlauben würden. Die Energiesteuereinnahmen
aus den Kraftstoffen Benzin und Diesel insgesamt betru-
gen im Jahr 2014 rund 35,5 Milliarden Euro.
Die Entwicklung des Ölpreises wirkt sich nicht un-
mittelbar auf das Energiesteueraufkommen aus, da die
Energiesteuer als Fixbetrag je Liter Benzin (65,45 Euro-
cent je Liter) oder Diesel (47,04 Eurocent je Liter) erho-
ben wird. Allenfalls mittelbar könnte sich ein gesunke-
ner Ölpreis auf das Steueraufkommen auswirken, sofern
er das Konsumverhalten zu höherem Kraftstoffverbrauch
beeinflussen würde. Dazu gibt es aber bisher noch keine
gesicherten Erkenntnisse.
Die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen liegen nur als
Gesamtaggregat vor, eine Zuordnung auf Gütergruppen
ist nicht möglich. Daher liegen uns keine Erkenntnisse
über Auswirkungen des Ölpreises auf die aktuellen Um-
satzsteuereinnahmen vor.
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
22
81. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum EZB-Anleihekaufprogramm
Anlagen