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    Plenarprotokoll 18/81 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt- linie 2011/36/EU zur Verhütung und Be- kämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer; weitere Fragen. . . . . . . 7695 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7695 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 A Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7696 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7696 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7697 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7697 B Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7697 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7697 C Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7697 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7698 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7699 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7699 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 C Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7699 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7700 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7700 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7701 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7701 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7701 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7702 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7703 D Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 B Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7704 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/3811, 18/3829 . . . . . . . . . . . 7704 D Dringliche Frage 1 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Generelles Ausfuhrverbot für Kriegs- waffen und sonstige Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 A Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 7705 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7706 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7706 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7707 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7707 C Mündliche Frage 2 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte, DIMR Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 A Zusatzfragen Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7708 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7709 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7709 C Mündliche Frage 10 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geförderte Deradikalisierungsprogramme für gewaltbereite Islamisten Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7710 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7710 D Mündliche Fragen 11 und 12 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Änderung des Bundesmantelvertrags – Ärzte, BMV-Ä, zum 1. Januar 2015; Aus- wirkungen auf gesetzlich Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7712 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7712 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 III Mündliche Frage 14 Herbert Behrens (DIE LINKE) Regelungen zum Streikrecht in der geplan- ten Hafenrichtlinie der EU Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7714 A Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7714 B Mündliche Frage 15 Herbert Behrens (DIE LINKE) Geltungsbereich der geplanten Hafenricht- linie der EU im Hinblick auf bestimmte Be- rufsgruppen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7714 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7715 A Mündliche Frage 16 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau der Rheintalbahn auf bestimmte Maximalgeschwindigkeiten und entspre- chende Auswirkungen hinsichtlich der Fahrplangestaltung und der Baukosten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 B Zusatzfrage Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 C Mündliche Frage 17 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstufung des geplanten Tiefbahnhofs in Stuttgart als Haltestelle oder Haltepunkt gemäß der Eisenbahn-Bau- und Betriebs- ordnung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7715 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7716 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7716 B Mündliche Frage 19 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Atomaufsichtsrechtliche Konsequenzen für aktive Atomkraftwerke aus dem Urteil des OVG Schleswig zu Sicherheitsmaßstäben im Zwischenlager Brunsbüttel Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 7717 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7717 D Mündliche Frage 21 Heike Hänsel (DIE LINKE) Finanzierung der Studie „Mögliche Auswir- kungen der Transatlantischen Handels – und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7718 C Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7718 D Thomas Viesehon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7720 A Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wettbewerbliche Auswirkungen einer briti- schen Staatsbeihilfe für den Bau und Be- trieb eines Atomkraftwerks Hinkley Point C Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7720 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7720 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7721 C Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verstärkung des Kampfpotenzials der Ar- mee an der ostukrainischen Front und Rede des Präsidenten Petro Poroschenko beim Weltwirtschaftsforum in Davos Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7722 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7722 D IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Mündliche Frage 32 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib und Einsatz der an die Kurden im Nordirak gelieferten Waffen Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7723 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7724 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7724 C Mündliche Frage 35 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufträge der verdeckten Ermittlerin Iris Schneider in den Jahren 2001 bis 2006 und von dieser an Bundesbehörden übermit- telte Daten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7725 C Mündliche Frage 36 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der Hamas auf der europäischen Liste terroristischer Vereinigungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7726 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7726 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zum EZB-Anleihekauf- programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7727 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7727 B Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7728 B Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7730 B Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . 7731 B Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7732 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7733 D Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7734 D Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7735 C Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7736 D Cansel Kiziltepe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7737 C Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 7738 C Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7739 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7740 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 7741 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Andrej Hunko (DIE LINKE) Geplantes Abkommen mit der Türkei und Ägypten zur Vereinfachung der Zusam- menarbeit in strafrechtlichen Angelegen- heiten Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7741 C Anlage 3 Mündliche Frage 3 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Kredite bzw. Verbindlichkeiten in Schwei- zer Franken von Körperschaften des Bun- des Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 B Anlage 4 Mündliche Frage 4 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Höhe möglicher Verluste durch Währungs- schwankungen bei Krediten in Schweizer Franken Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 V Anlage 5 Mündliche Frage 5 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Reform des Munitionsaltlastengesetzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7742 D Anlage 6 Mündliche Frage 6 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rentenversicherungspflicht von Unterneh- mensanwälten vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der geplanten Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7743 A Anlage 7 Mündliche Frage 7 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammensetzung der Kosten für die ab- schlagsfreie Rente ab 63 Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . 7743 B Anlage 8 Mündliche Frage 8 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortgesetztes und verschärftes Tierhal- tungsverbot gegen A. S. und dessen Be- triebe Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7743 C Anlage 9 Mündliche Frage 9 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fördergelder aus Agrarinvestitionspro- grammen für Betriebe mit Herrn A. S. als Geschäftsführer oder Gesellschafter Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7743 D Anlage 10 Mündliche Frage 13 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten für die Aufbereitung des Trinkwas- sers gemäß der Trinkwasserverordnung Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7744 A Anlage 11 Mündliche Frage 18 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geschlossene bzw. aufgegebene Trinkwas- serbrunnen in den letzten zehn Jahren und dadurch entstandene Kosten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . 7744 B Anlage 12 Mündliche Frage 20 Niema Movassat (DIE LINKE) Finanzielle Unterstützung des Commune Development Program der äthiopischen Regierung durch die KfW im Jahr 2012 trotz belegbarer Menschenrechtsverletzun- gen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7744 D Anlage 13 Mündliche Frage 23 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Studie „Mögliche Auswir- kungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ und Maßnahmen zur Stärkung sogenannter Spill-over-Effekte Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7745 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Anlage 14 Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Bundesgarantien für Unge- bundene Finanzkredite in den letzten drei Jahren Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7745 C Anlage 15 Mündliche Frage 26 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Behördliche Genehmigungen zur Förde- rung von unkonventionellem Erdgas Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7746 A Anlage 16 Mündliche Frage 27 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktuelle humanitäre Lage in Gaza Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7746 C Anlage 17 Mündliche Frage 28 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Einschränkung von Grundrechten in Ungarn durch die Bun- deskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rah- men ihres dortigen Besuchs am 2. Februar 2015 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 A Anlage 18 Mündliche Frage 29 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkrete Schritte der Bundesregierung zur Aufhebung der Prügelstrafe gegen den Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 A Anlage 19 Mündliche Frage 30 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Menschenrechtslage durch Dr. Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel bei deren Besuch in Saudi- Arabien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 B Anlage 20 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verwendung von Waffen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee im Syrien-Konflikt Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 C Anlage 21 Mündliche Frage 34 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) König-Fahad-Akademie in Bonn bzw. Ber- lin als etwaiger Anziehungspunkt salafisti- scher Terroristen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7747 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Mögliche Gefährdung der Pegida-Demons- trationen bzw. von Protagonisten dieser Strömung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7748 B Anlage 23 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Entschlüsselung kodierter Kommunikation durch deutsche Sicherheitsbehörden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 VII Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7748 D Anlage 24 Mündliche Frage 39 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Entwicklung der Zahl der Observations- stunden von Behörden des Bundesinnen- ministeriums seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 B Anlage 25 Mündliche Frage 40 Erika Steinbach (CDU/CSU) „Ehrenmorde“ in Deutschland in den letz- ten zehn Jahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 C Anlage 26 Mündliche Frage 41 Erika Steinbach (CDU/CSU) Anzahl von Moscheen in Deutschland in den letzten zehn Jahren und Informationen zu den Stiftern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7749 D Anlage 27 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staats- sekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2) (78. Sitzung, Anlage 3, Seite 7465 D) . 7750 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7695 (A) (C) (D)(B) 81. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7741 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Castellucci, Lars SPD 28.01.2015 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 28.01.2015 Gabriel, Sigmar SPD 28.01.2015 Groß, Michael SPD 28.01.2015 Groth, Annette DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Harbarth, Stephan CDU/CSU 28.01.2015 Heiderich, Helmut CDU/CSU 28.01.2015 Dr. Hendricks, Barbara SPD 28.01.2015 Henn, Heidtrud SPD 28.01.2015 Hochbaum, Robert CDU/CSU 28.01.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 28.01.2015 Jelpke, Ulla DIE LINKE 28.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 28.01.2015 Kapschack, Ralf SPD 28.01.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 28.01.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 28.01.2015 Dr. Lötzsch, Gesine DIE LINKE 28.01.2015 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 28.01.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 28.01.2015 Müller, Detlef (Chemnitz) SPD 28.01.2015 Rawert, Mechthild SPD 28.01.2015 Dr. Scheer, Nina SPD 28.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 28.01.2015 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2015 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CDU/CSU 28.01.2015 Schulz-Asche, Kordula BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2015 Schwabe, Frank SPD 28.01.2015 Strothmann, Lena CDU/CSU 28.01.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 28.01.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 28.01.2015 Weber, Gabi SPD 28.01.2015 Werner, Katrin DIE LINKE 28.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 1): Welchen Inhalt hat ein geplantes Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regie- rung der Republik Türkei zur Vereinfachung der Zusammen- arbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten (vergleiche Ant- wort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3736, bitte die zu regelnden „Angelegenheiten“ darstellen), und welchen Stand der Verhandlungen kann die Bundesregierung für ein solches Abkommen mit der Türkei und Ägypten mit- teilen (mündliche Frage 34 der Abgeordneten Martina Renner, Plenarprotokoll 18/65)? Bitte erlauben Sie, dass ich zunächst auf das geplante Abkommen mit der Türkei und sodann auf den Verhand- lungsstand des in Bezug genommenen Vertrages über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten ein- gehe. Das geplante „Abkommen zur Vereinfachung der Zu- sammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten mit der Türkei“ soll im Wesentlichen die Geschäftswege im Rechtshilfeverkehr mit der Türkei vereinfachen und si- cherstellen, dass von Deutschland an die Türkei ausge- lieferte Personen nicht der erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden. Aus mehreren Absprachen zwischen Deutschland und der Türkei, die in den letzten 85 Jahren getroffen wur- den, und Übereinkommen des Europarates ergeben sich unterschiedliche Geschäftswege, auf denen Rechtshil- feersuchen von deutschen Staatsanwaltschaften und Ge- richten an türkische Justizbehörden gelangen und umge- kehrt. Das verursacht in der Praxis Unsicherheit und Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 7742 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) manchmal unnötigen administrativen Aufwand. Ziel des Abkommens ist es, diese Geschäftswege zu vereinheitli- chen und so zu gestalten, dass sie einerseits effizient sind, andererseits aber alle betroffenen Stellen beteiligt werden. Das ist gerade im Verhältnis zur Türkei bedeut- sam, weil eine hohe Zahl von Rechtshilfeersuchen aus- getauscht wird. Weitere geplante Regelungen betreffen die Form der Ersuchen, die anzuwendende Sprache und die Regelung der Verfahrenskosten. Das türkische Recht droht für eine Reihe schwerer Straftaten die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe an. Dies bedeutet bei Verurteilungen zum Beispiel wegen bestimmter Terrorismusstraftaten, dass eine Aussicht auf Freilassung erst kurz vor dem Tod besteht. Eine vorzei- tige Haftentlassung ist nicht möglich. Seit der Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Öcalan steht in Rechtsprechung und Praxis fest, dass eine ver- folgte Person nur dann an einen Staat ausgeliefert werden darf, wenn sichergestellt ist, dass er in dem er- suchenden Staat eine konkrete Aussicht auf Wieder- erlangung seiner Freiheit hat, wenn er zu einer lebens- langen Freiheitsstrafe verurteilt wird. In Fällen, in denen in der Türkei die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe angedroht ist, ist die Auslieferung daher ausgeschlossen. Mit dem Abkommen wollen wir sicherstellen, dass im Fall der Unterstützung eines türkischen Strafverfahrens durch Rechtshilfe oder Auslieferung ausgeschlossen ist, dass die erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird. Die weitere Vollstreckung der Haft im Falle der Auslieferung bzw. hinsichtlich der Straftat, zu welcher Rechtshilfe geleistet wird, muss nach unseren Vorstel- lungen spätestens nach 15 Jahren überprüft werden. Ein erster Vertragsentwurf wird gerade ins Türkische übersetzt und soll bald offiziell der türkischen Regierung übermittelt werden. Die Verhandlungen zu einem Vertrag über die Zusam- menarbeit im Sicherheitsbereich mit Ägypten dauern un- verändert an. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 3): Ist der Bundesregierung bekannt, ob es beim Bund, bei seinen Einrichtungen und den öffentlichen Körperschaften mit Bundesaufsicht Kredite bzw. Verbindlichkeiten in Schweizer Franken gibt (soweit bekannt, bitte die wichtigsten Fälle nennen), und inwiefern sind diese Geschäfte gegen Währungsschwankungen abgesichert, vor dem Hintergrund, dass öffentlich bekannt geworden ist, dass verschiedene Kom- munen in Deutschland durch in Franken getätigte Kredite in- folge der Aufwertung der Währung mit möglichen Mehrbe- lastungen zu rechnen haben (vergleiche zum Beispiel „Auf Franken gesetzt und verloren – Kommunen spielen Schweizer Roulette“, www.n-tv.de/wirtschaft/Kommunen-spielen-Schwei zer-Roulette-article4358466.html)? Der Bundeshaushalt und seine Sondervermögen ha- ben keine Verschuldung in Fremdwährungen. Bei den weiteren Einrichtungen der öffentlichen Hand haben die FMS Wertmanagement und die Erste Abwick- lungsanstalt Schulden in Fremdwährung. Für den Gesamtstaat gilt: Länder und Gemeinden hatten Ende 2013 Schulden in Fremdwährungen im Wert von circa 700 Millionen Euro bzw. circa 2 Milliarden Euro. Informationen, in welchen Fremdwährungen die Kre- dite der Länder und Gemeinden aufgenommen wurden und inwieweit Länder und Kommunen diese Geschäfte gegen Währungsschwankungen abgesichert haben, lie- gen der Bundesregierung nicht vor. Für die Finanzaus- stattung und die Haushaltswirtschaft der Kommunen sind nach der Finanzverfassung die jeweiligen Länder zuständig. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 4): Welchen Umfang haben diese Kredite bzw. Verbindlich- keiten, und welche Wertveränderungen und möglichen Ver- luste ergeben sich nach den derzeitigen Erkenntnissen durch die Aufwertung des Schweizer Frankens (bitte, sofern be- kannt, die Gesamtsumme und Beträge der wichtigsten Fälle nennen)? Zum Umfang der Kredite und Verbindlichkeiten ver- weise ich auf meine Antwort auf Ihre schriftliche Frage Nummer 3. Da für die Finanzausstattung der Kommunen nach der Finanzverfassung die jeweiligen Länder zuständig sind, kann die Bundesregierung keine Aussage darüber tref- fen, inwieweit die Aufwertung des Schweizer Frankens zu Verlusten bei einzelnen Kommunen führt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 5): Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur For- derung der Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen nach einer Reform des Munitionsaltlastengesetzes (siehe un- ter anderem: Märkische Allgemeine vom 22. Januar 2015, Seite 13), um die Länder von der ungerecht hohen Kostenbe- lastung bei der Kampfmittelbeseitigung zu entlasten? Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundes- rates ab. Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüs- tungsaltlasten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Staatspraxis in folgendem Umfang bereits heute an der Finanzierung: Nach dieser Staatspraxis finanziert der Bund erstens im Rahmen seiner Zuständigkeitsverantwortlichkeit alle er- forderlichen Sicherungsmaßnahmen, die von sämtlichen Rüstungsaltlasten auf bundeseigenen – auch den von den ausländischen Streitkräften zurückgenommenen – Lie- genschaften ausgehen, und zweitens im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Absatz 2 Nummer 1 des All- gemeinen Kriegsfolgengesetzes, AKG, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Ge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7743 (A) (C) (D)(B) sundheit von Menschen auf nicht bundeseigenen Liegen- schaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseige- nen Kampfmitteln – Munition, Kampfstoff und -gerät – verursacht oder mitverursacht worden sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht werden kann. Über diese Staatspraxis hinaus finanziert der Bund auf bundeseigenen Grundstücken Maßnahmen zur Ge- fahrenbeseitigung, die durch sonstige Altlasten verur- sacht sind. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von dieser seit Jahrzehnten bewährten Praxis abzuweichen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 6): Wie viele Unternehmensanwältinnen und -anwälte waren vor den Urteilen des Bundessozialgerichts versicherungs- pflichtig in der Deutschen Rentenversicherung versichert, und wie entwickelt sich diese Zahl nach den Prognosen der Bundes- regierung (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/3215) vor dem Hintergrund der nun vorliegenden konkreten Neure- gelung des Rechts der Syndikusanwälte („Hilfe für den Syndi- kus“, Süddeutsche Zeitung vom 14. Oktober 2014)? Angaben, wie viele Unternehmensanwältinnen und Unternehmensanwälte derzeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, liegen leider nicht vor; so auch in meiner Antwort vom 6. November 2014 auf Ihre schriftliche Frage. Prognosen zu den Fol- gewirkungen etwaiger gesetzgeberischer Schritte im Hinblick auf diese Berufsgruppe sind leider auch nicht möglich. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 7): Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Kosten für die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nach meinen Berechnungen zu rund 80 Prozent aus Aufwendungen für Männer und zu rund 20 Prozent aus Aufwendungen für Frauen zusammensetzen, weil nicht nur drei Viertel der Be- günstigten Männer sind, sondern weil deren Renten durch- schnittlich auch deutlich höher sind als die der Frauen, und in- wiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach meinen Berechnungen der Jahrgang 1952, der bei entspre- chender Voraussetzung ab dem 1. Januar 2015 die abschlags- freie Rente ab 63 in Anspruch nehmen kann, individuell gese- hen am stärksten von der neuen Rentenart profitiert, weil Abschläge von bis zu 9 Prozent auf die gesetzliche Rente ent- fallen können? Nach Einschätzung der Bundesregierung dürften von den Personen, die von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren, rund ein Viertel Frauen und rund drei Viertel Männer sein. Konkrete Ergebnisse zu Geschlechterver- hältnis und Kostenverteilung können allerdings erst aus den Daten des Rentenzugangs 2014 gewonnen werden, die Mitte des Jahres 2015 vorliegen werden. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden jahrzehn- telange Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege durch eine gesonderte Regelung anerkannt. Auch diese Altersgrenze wird stufenweise um zwei Jahre angehoben und erreicht das Alter 65 dann, wenn die Regelalters- grenze das Alter 67 erreicht. Die mögliche rechnerische Abschlagshöhe, die durch den abschlagsfreien Zugang in diese Rente vermieden werden kann, ist entsprechend für Zugänge des Geburtsjahrgangs 1952 höher als für jüngere Versicherte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 8): Warum äußert sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, bisher nicht zu dem fort- gesetzten und verschärften Tierhaltungsverbot gegen A. S., das nun auch direkt für die GLAVA GmbH in Ziesar bei Genthin gilt, und sollten andere Kreise und Länder, in denen Betriebe von A. S. liegen, so wie der Kreis Jerichower Land von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegen einzelne Be- triebe ein Tierhaltungsverbot zu verhängen oder dies mindes- tens zu prüfen – bitte mit Begründung? Das gegen A. S. verhängte Tierhaltungsverbot ist per- sonenbezogen und gilt bundesweit. Es wirkt sich daher auf alle Betriebe im Geltungsbereich des Tierschutzge- setzes aus, in denen A. S. als Tierhalter tätig ist. Es ist in- sofern nicht erforderlich, dass weitere Behörden Tierhal- tungsverbote gegen A. S. anordnen. Der Vollzug des Tierhaltungsverbots sowie die Ver- hängung weiterer Verbote fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer nach Landesrecht zuständigen Vollzugsbehörden. Es besteht daher kein Anlass für eine Äußerung des Bundesministers Christian Schmidt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 9): In welcher Höhe wurden die Betriebe, in denen laut Han- delsregister A. S. Geschäftsführer oder Gesellschafter war oder die zur ehemaligen S. Holding GmbH, jetzt LFD Hol- ding GmbH, gehören (Altenplathower Agrarbetrieb GmbH, Bio Power Binde GmbH, DEMVA GmbH – Ziesar –, Mesa Agrar GmbH – Genthin –, Sauenhaltung Thierbach GmbH – Pausa –, Schweineproduktion Brenkenhof GmbH – Medow –, Schweinezucht Binde GmbH – Gladau –, Schweinezucht Fahrbinde GmbH – Genthin –, Straathof-Strehle GmbH – Genthin –, GLAVA GmbH – Ziesar), in den letzten drei Jah- ren mit Fördergeldern aus Agrarinvestitionsprogrammen ge- fördert, und welche Förderungen haben diese Betriebe in den letzten drei Jahren aus flächenbezogenen Direktzahlungen be- kommen? Die der Bundesregierung bekannten EU-Agrarzah- lungen an die genannten Unternehmen sind in der An- lage aufgeführt. Sie können im Übrigen auch auf der öffentlich zugänglichen Transparenzplattform der Bun- desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE, ab- gerufen werden. Daten für 2011 liegen dort nicht mehr vor, da die veröffentlichten Informationen aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen nach zwei Jahren zu lö- schen sind. 7744 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 (A) (C) (B) Firmenname Gemeinde Haushaltsjahr EGFLDirektzahlungen EGFL Sonstiges ELER Bio Power Binde GmbH 39307 Genthin 2012 140 005,95 0,00 0,00 Bio Power Binde GmbH 39307 Genthin 2013 137 422,07 0,00 0,00 Altenplathower Agrarbetrieb GmbH 39307 Genthin 2012 159 754,45 0,00 0,00 Altenplathower Agrarbetrieb GmbH 39307 Genthin 2013 173 839,05 0,00 0,00 (D) Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 13): Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr in Deutschland an, um Trinkwasser so aufzubereiten, dass es dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter genügt, und wie würden sich diese Kosten nach Einschätzung der Bundes- regierung bei Umsetzung der gegenwärtigen Pläne zur Novel- lierung der Düngeverordnung in den nächsten fünf Jahren ent- wickeln? Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverord- nung gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforde- rungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigen- den Konzentrationen enthalten darf. Für Nitrat gilt ein Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter. Welche Kosten den Wasserversorgern entstehen, um das Trink- wasser so aufzubereiten, dass es dem in der Trinkwasser- verordnung festgelegten Grenzwert genügt, ist der Bun- desregierung nicht bekannt. Sie hängen stets von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab, insbesondere vom Anteil des geförderten Wassers, das aufbereitet werden muss. Daher ist auch eine Aussage zur Höhe der Kosten infolge der Umsetzung des Entwurfs der Düngeverord- nung nicht möglich. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 18): Wie viele Trinkwasserbrunnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geschlossen bzw. aufgegeben – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln –, und sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, welche Kostensteigerungen hierdurch bei den Verbrauchern verur- sacht wurden – durch Anschlüsse an andere Wasserversorger, Neubohrungen etc.? Eine Statistik über Trinkwasserbrunnen, die wegen steigender Nitratbelastungen geschlossen werden muss- ten, wird auf Bundesebene nicht geführt. Die Erhebung entsprechender Beschaffenheitsdaten des Grundwassers gehört zu den Aufgaben der Länder. Eine Abschätzung der Kosten, die durch Brunnenverlagerung oder durch Anschluss an andere Versorgungssysteme für den Ver- braucher entstehen, liegt ebenfalls nicht vor. Bekannt ist, dass an rund 14 Prozent der Grundwas- sermessstellen, die im Rahmen der europäischen Be- richterstattung untersucht werden, der Nitratgrenzwert für Trinkwasser in Höhe von 50 Milligramm pro Liter überschritten wird. Dieser Prozentsatz ist seit geraumer Zeit unverändert, abnehmende Tendenzen sind nicht er- kennbar. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 20): Warum hat die KfW Bankengruppe das Commune Deve- lopment Program, CDP, der äthiopischen Regierung im Jahr 2012 mit 35 Millionen Euro unterstützt, obwohl Human Rights Watch aufgezeigt hatte, dass Tausende Mitglieder des indigenen Volkes der Anuak im Rahmen dieses Programms vertrieben worden waren, „begleitet von vielen Menschen- rechtsverletzungen, darunter Zwangsumsiedlung, willkürliche Verhaftungen und Haft, Gewalt und Vergewaltigung“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/weltbank-101.html), und in welcher Form wird sich die KfW Bankengruppe an Wieder- gutmachungsmaßnahmen für die Betroffenen beteiligen? Der vom MdB Movassat beschriebene Sachverhalt ist nicht zutreffend. Die Bundesregierung hat das eigenstän- dige Commune Development Program, CDP, der äthiopi- schen Regierung, im Rahmen dessen auch Umsiedlungen vorgenommen wurden, nicht gefördert. Die Bundesre- gierung war – bis 2012 – an einem landesweiten Multi- Geber-Vorhaben zur Förderung sozialer Dienstleistun- gen – PBS I und II – in Äthiopien beteiligt, das als Ziel- gruppe etwa 84 Millionen Menschen in Äthiopien be- günstigt. Diese Dienstleistungen – Bildung, Gesundheit – kamen anteilsweise auch Menschen zugute, die vom CDP erfasst wurden. Eine deutsche Beteiligung an der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7745 (A) (C) (D)(B) dritten Phase von PBS ab 2013 wurde aufgrund der grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber dem Instru- ment der sektoralen Budgethilfe bereits bei den Regie- rungsverhandlungen 2011 ausgeschlossen. Darüber hi- naus wurde 2012 die noch ausstehende Auszahlung unter PBS II vor dem Hintergrund von Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen um 5 Millionen Euro ge- kürzt. Als Teil der Gebergemeinschaft hat die Bundesre- gierung wiederholt ihren Standpunkt klargemacht, dass jegliche Form der Landnutzung und Umsiedlung inter- nationalen menschenrechtlichen Standards entsprechen muss; dies beinhaltet insbesondere die Beteiligung und Zustimmung der lokalen Bevölkerung, bei indigenen Völkern gemäß dem Prinzip „free, prior and informed consent“. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 23): Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Ergebnisse der am 21. Januar 2015 vorgestellten Studie „Mögliche Aus- wirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitions- partnerschaft, TTIP, auf Entwicklungs- und Schwellenländer“ zu eigen (insbesondere den Umstand, dass die Entwicklungs- länder überhaupt nur dann von negativen Auswirkungen weit- gehend verschont bleiben, falls sogenannte Spill-over-Effekte in erheblichem Umfang eintreten), und wie will die Bundesre- gierung die vom Autor vorgeschlagenen insgesamt zehn Maß- nahmen zur Stärkung dieser Spill-over-Effekte, darunter die Etablierung eines Konsultationsverfahrens für Entwicklungs- und Schwellenländer im Rahmen der angedachten regulatori- schen Kooperation oder die Einführung des sogenannten Frei- verkehrsprinzips, in die TTIP-Verhandlungen einbringen bzw. unabhängig davon umsetzen? Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen werden aufseiten der EU von der EU-Kommission ge- führt. Seit Beginn der TTIP-Verhandlungen bindet die Bundesregierung auf Minister- wie Expertenebene alle interessierten Kreise ein und unterhält einen breit aufge- stellten Dialog mit NGO, Verbraucherschützern, Kirchen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die Bundesregie- rung wird die wirtschaftlichen, sozialen und ökologi- schen Auswirkungen von TTIP wie bisher mit der Zivil- gesellschaft erörtern. Dafür leistet die Studie einen wichtigen Input. Die Ifo-Studie stellt fest, dass – wenn überhaupt – al- lenfalls geringe negative Effekte auf einzelne Entwick- lungsländer durch TTIP unter ganz spezifischen Bedin- gungen zu erwarten sind, die durch entsprechende Vorkehrungen im TTIP-Abkommen abgefedert werden müssen. Die Empfehlungen der Studie wird die Bundes- regierung sorgfältig prüfen und weiterverfolgen. Die Bundesregierung wird die Nachhaltigkeit hinsicht- lich der Chancen von Schwellen- und Entwicklungslän- dern im Welthandel weiter im Blick haben. Nachhaltige Handelspolitik gehört zum europäischen Wertekodex und ist in den neuen Freihandelsabkommen der EU ver- ankert. Ein gutes Handelsabkommen sollte also eine Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung sein und daher nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Umwelt, der Verbraucher und der Arbeitnehmer weltweit fördern. Das sogenannte Freiverkehrsprinzip war und ist nicht Gegenstand der TTIP-Verhandlungen. Der Begriff des Freiverkehrsprinzips wird allgemein in den Kontext ei- nes Binnenmarktkonzepts eingeordnet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 25): Welche Anträge auf Bundesgarantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) hat die Bundesregierung in den vergan- genen drei Jahren erhalten (bitte unter Angabe der Höhe, des Empfängers und der Konditionen), und welche Anträge hat die Bundesregierung schlussendlich bewilligt (bitte unter An- gabe der Höhe, des Empfängers und der Konditionen)? Garantien für Ungebundene Finanzkredite, UFK, werden durch den Bund entweder für Rohstoffprojekte oder für Förderbankendarlehen übernommen. Für fol- gende Projekte hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren Garantien übernommen: Im Jahr 2013 wurden im Bereich der Förderbanken- darlehen zwei Garantien zugunsten der KfW in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro für das spanische ICO, Instituto de Crédito Oficial, übernommen. 2014 übernahm die Bundesregierung eine Garantie in Höhe von 100 Millionen Euro für KfW-Förderbanken- darlehen für die IfG-Greek SME Finance S.A. in Luxemburg. Ein weiteres abgesichertes Förderbankenprojekt der KfW im gleichen Jahr betraf ein Darlehen zugunsten der irischen Strategic Banking Corporation Ireland in Höhe von 150 Millionen Euro. Diese sogenannten Förderbankendarlehen der KfW- Bankengruppe dienen der Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen, KMU, in Spanien, Irland und Griechen- land. In den letzten Jahren wurde darüber hinaus eine Ga- rantie in Höhe von 32 Millionen Euro für ein Rohstoff- projekt in Großbritannien übernommen, das der Förde- rung von Wolfram/Zinn dient. Des Weiteren lagen der Bundesregierung Anträge für vier weitere Rohstoffprojekte vor: Diese betreffen eine Garantie für die Förderung von Silizium in Island in Höhe von 70 Millionen Euro, wobei die Bundesregie- rung einer Indeckungnahme dieses Projekts schon grundsätzlich zugestimmt hat. Bei den übrigen drei An- fragen handelt es sich um ein Bauxit-Projekt in Guinea mit einem Volumen von 293 Millionen Euro, ein kanadi- sches Rohstoffprojekt zur Förderung von Molybdän in Höhe von 300 Millionen Euro und ein Kupferprojekt in den USA mit einer beantragten Garantiesumme von ebenfalls 300 Millionen Euro. 7746 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konn- ten die Antragsteller nicht um Zustimmung zur Veröf- fentlichung ihres Namens und der Projektkonditionen gefragt werden, die als Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse mangels Einverständnis der Beteiligten mithin nicht veröffentlicht werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 26): Welche Genehmigungen zur Förderung von unkonventio- nellem Erdgas hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von behördlicher Seite gegeben – bitte nach Jahr der Genehmigung und Behörde auflisten –, und wo gab es auf Grundlage dieser Genehmigungen bisher (Probe-)Fracs? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist in Deutschland bislang nur eine hydraulische Bohrlochbehandlung in Schiefergaslagerstätten genehmigt und durchgeführt wor- den. Es handelt sich dabei um die Bohrung „Damme 3“ in Niedersachsen, die 2008 vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen genehmigt wor- den ist. Eine Erdgasgewinnung fand dabei nicht statt. 2008 ist im Rahmen einer Aufsuchungserlaubnis die Bohrung „Oppenwehe 1“ in Nordrhein-Westfalen ge- nehmigt und abgeteuft worden. Hierfür sind Frac-Maß- nahmen zu Testzwecken beantragt und von der Bezirks- regierung Arnsberg im März 2009 genehmigt worden. Jedoch sind die Frac-Maßnahmen nicht durchgeführt worden. Zur Aufsuchung von Kohleflözgas liegen der Bundes- regierung Informationen über vier Bohrungen vor: Zwei Bohrungen – „Osnabrück-Holte Z2“ und „Bad Laer Z2“) – von 2010/2011 betrafen die Aufsuchung von Kohleflöz- gas ohne Frac-Behandlung in Niedersachsen, die durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ge- nehmigt worden sind. Diese Bohrungen sind nach den hier vorliegenden Informationen inzwischen verfüllt. 1994 bzw. 1995 sind im Rahmen einer Aufsuchungs- erlaubnis zwei Bohrungen auf Flözgas aus dem unver- ritzten Steinkohlengebirge im Münsterland in Nord- rhein-Westfalen abgeteuft worden. In einer dieser Bohrungen sind im Oktober 1995 zwei Frac-Behandlun- gen vorgenommen worden. Die Betriebsplanzulassun- gen wurden durch das Bergamt Kamen erteilt. Die Bohrungen wurden 1996 bzw. 1997 aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aufgegeben und verfüllt. Das Vorhaben wurde insgesamt nicht weiter verfolgt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Berg- behörden der Bundesländer für das gesamte Genehmi- gungsverfahren – das heißt Bergbauberechtigungen und Betriebsplanzulassungen – für die Erdgasförderung zu- ständig sind. Einzelheiten zu den Vorhaben können dort erfragt werden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 27): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in Gaza ein, und welche konkreten Schritte ergreift sie, um die schweren Folgen des Wintereinbruchs für die Zivilbe- völkerung von Gaza abzumildern? Die Bundesregierung ist sich der schwierigen huma- nitären Lage im Gazastreifen bewusst und unternimmt weiterhin große Anstrengungen, das Leid der Menschen abzumildern. Laut dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Paläs- tina-Flüchtlinge im Nahen Osten, UNRWA, wurden während des Konflikts rund 96 000 Häuser in Gaza zer- stört oder beschädigt. Etwa 60 000 Binnenvertriebene sind weiterhin bei Verwandten oder in UNRWA-Schulen untergebracht. 373 000 Kinder benötigen laut dem Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, UN-OCHA, psychosoziale Unterstützung. Darüber hinaus wurde die Infrastruktur in Gaza schwer beschädigt. Die Stromversorgung ist nur zwölf Stunden am Tag sichergestellt. Rund zwei Drittel der Be- völkerung haben keinen oder nur eingeschränkten Zu- gang zu Trinkwasser. Die extremen Wetterbedingungen in den ersten bei- den Januarwochen haben die Situation vor Ort noch ver- schärft. Angesichts der Notlage hat die Bundesregierung den Umfang der Hilfsleistungen massiv erhöht. Die Bundesregierung hat im Jahr 2014 insgesamt 61 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und für Wieder- aufbaumaßnahmen zugesagt. Das Auswärtige Amt stellte davon aus Mitteln der humanitären Hilfe und der Krisenprävention 11,8 Millionen Euro vor allem für Er- nährungshilfe, medizinische Basisversorgung und Kin- derschutzmaßnahmen zur Verfügung. Geplant ist eine verstärkte Unterstützung des „Pooled Fund“ von UN-OCHA, um die kurzfristige Umsetzung von Nothilfemaßnahmen in Gaza zu ermöglichen, so zum Beispiel die aktuell dringende Winterhilfe. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung stellt aus seinem Etat 49,2 Mil- lionen Euro bereit. Diese Mittel werden schwerpunkt- mäßig für die Wiederherstellung der zerstörten und beschädigten Infrastruktur sowie für den Wiederaufbau von Wohnungen eingesetzt. Zudem werden ein schnell wirksames Beschäftigungsprogramm sowie ein Pro- gramm zur psychosozialen Unterstützung gefördert. Damit der Wiederaufbau nachhaltig gelingt, müssen die Hilfsmaßnahmen durch einen dauerhaften Waffen- stillstand flankiert werden, der den bestehenden Status quo ändert und den Kreislauf der Gewalt beendet. Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft geäu- ßert, hierzu einen Beitrag zu leisten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7747 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3811, Frage 28): Wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel während ihres Besuchs in Ungarn am 2. Februar 2015 die Einschrän- kung der Pressefreiheit, die Einschränkung der Arbeit der Nichtregierungsorganisationen und den Umgang mit Minder- heitenrechten in Ungarn sowie den unter der Regierung Viktor Orban erfolgten Staatsumbau thematisieren und, wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung kann dem Besuch der Bundes- kanzlerin in Ungarn nicht vorgreifen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 29): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher auf bilateraler und multitaleraler Ebene unternommen, damit die menschenverachtende Prügelstrafe, zu der der Blogger Raif Badawi in Saudi-Arabien verurteilt wurde, aufgehoben wird? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat die Strafe für Raif Badawi als grausam, ungerecht und völlig unverhältnismäßig aufs Schärfste verurteilt. Eine solche entsetzliche und grausame Strafe ent- spricht in keiner Weise unserem Verständnis von Men- schenrechten und ist nach unserem Verständnis nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung hat sich auf verschie- denen Kanälen gegenüber der saudischen Regierung da- für eingesetzt, dass die Strafe nicht vollstreckt wird, und wird das auch weiter tun. Im Übrigen stimmt sich das Auswärtige Amt auch in diesem Fall eng mit seinen EU-Partnern ab. Sowohl die EU-Delegation als auch die Deutsche Botschaft hatten bereits nach den Urteilssprüchen gegen Badawi im ver- gangenen Jahr mehrfach bei den zuständigen saudi-ara- bischen Stellen demarchiert und dabei auch explizit die Aussetzung der Körperstrafe gefordert. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3811, Frage 30): In welcher Form werden der Bundesminister des Auswär- tigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und der Vizekanzler Sigmar Gabriel die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien im Allgemeinen und die Freilassung Raif Badawis im Besonde- ren während ihrer anstehenden Besuche in Saudi-Arabien the- matisieren? Das Thema Menschenrechte ist für die Bunderegie- rung ein wichtiges Anliegen und wird daher regelmäßig mit den saudischen Gesprächspartnern thematisiert. Sowohl der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, als auch der Bundesminister für Wirt- schaft und Energie, Sigmar Gabriel, werden bei mögli- chen Reisen nach Saudi-Arabien das Thema Menschen- rechte im Allgemeinen und den Fall des Bloggers Raif Badawi in geeigneter Weise ansprechen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 33): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, auch nachrichtendienstliche, darüber, ob im Syrien-Konflikt Waf- fen aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee, NVA, benutzt werden, die nach dem Jahr 1990 aus deren Be- ständen an den Bündnispartner Türkei geliefert wurden, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei bezogen auf die an sie gelieferten NVA-Waffen eine Endver- bleibserklärung unterschrieben? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- nisse dazu vor, dass in Syrien Waffen aus NVA-Bestän- den im Sinne der Fragestellung im Einsatz wären. Gemäß der politischen Grundsätze der Bundesregie- rung für den Export von Rüstungsgütern werden Aus- fuhrgenehmigungen nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion PDS/Linke Liste auf Bundestagsdrucksache 12/2158 vom 24. Fe- bruar 1992 dargelegt, dass sich die türkische Regierung durch das Abkommen über deutsche NATO-Verteidigungs- hilfe, Materialhilfe sowie Rüstungssonderhilfe verpflichtet hat, aus den Beständen der Bundeswehr übernommenes (NVA-)Material nicht ohne vorherige Zustimmung der Bundesregierung weiterzugeben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 34): Inwieweit hat die Bundesregierung in Kenntnis der Schlie- ßung der saudischen Schule in Wien im Dezember 2014 Vorsorge getroffen, dass die saudische König-Fahad-Akade- mie gGmbH in Bonn wie auch ihre Außenstelle in Berlin nicht zu einem Anziehungspunkt für salafistische Terroristen wird (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/46194 58/Wien_Stadtschulrat-schliesst-saudische-Schule), und wel- che Erkenntnisse in diesem Zusammenhang hat die Bundes- regierung, dass mittelalterliche Strafen und andere Menschen- rechtsverletzungen des Regimes in Saudi-Arabien, wie etwa die Todesstrafe auf Raten durch Auspeitschen gegen den sau- dischen Blogger Raif Badawi, im Unterricht vom Lehrperso- nal wie auch von der Schulleitung an der König-Fahad-Aka- demie gGmbH in Deutschland unmissverständlich verurteilt werden? 7748 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Der Bundesregierung liegen heute keine Anhaltspunkte vor, wonach es sich bei der König-Fahd-Akademie, KFA, um einen künftigen Anlaufpunkt für „salafistische Terro- risten“ handeln könnte. Der Bundesregierung liegen da- rüber hinaus keine Erkenntnisse vor, die eine Einbin- dung der KFA in die salafistische Szene in Bonn belegen könnten. Die KFA wurde 1995 als Nachfolgerin der „Arabi- schen Schule“, einer gemeinsamen Schule für Angehö- rige aller arabischen Botschaften in Bonn, eingerichtet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Bonn, zudem besteht seit dem Jahr 2000 eine Zweigstelle in Berlin. Sie war in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, nachdem ein TV-Ma- gazin im Jahr 2003 über eine Freitagspredigt an der Bon- ner Moschee der KFA berichtet hatte, in der unter ande- rem zum Dschihad aufgerufen wurde. Die KFA ist eine sogenannte Ersatzschule, für deren Besuch eine Befreiung von der deutschen Schulpflicht benötigt wird. Bis zum Jahr 2003 konnte diese in der Re- gel ohne Probleme beantragt werden. Die Erteilung ent- sprechender Ausnahmegenehmigungen sowie eine gege- benenfalls erforderliche inhaltliche Überprüfung des Lehrmaterials liegen in der ausschließlichen Zuständig- keit der für das Schulwesen des Landes Nordrhein-West- falen zuständigen Behörden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die für die Aufsicht über die KFA zuständige Bezirksregierung Köln unter dem Eindruck eines vermehrten Zuzugs von Islamisten nach Bonn am Beginn der 2000er-Jahre den Zugang zur KFA deutlich restriktiver gestaltet. Dieser resultierte auch aus der damaligen Attraktivität der KFA für einen entsprechenden Personenkreis. Die zuständi- gen Behörden machen von ihrem Aufsichtsrecht auch heute konsequent Gebrauch. Erkenntnisse über eine Ver- urteilung von Menschenrechtsverletzungen im Sinne der Anfrage durch Lehrpersonal wie auch der Schulleitung an der KFA in Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 37): Welche Informationen zur angeblichen Gefährdung von Pegida-Demonstrationen bzw. Protagonisten dieser Strömung hat das Bundeskriminalamt, BKA, im Dezember 2014 und Ja- nuar 2015 an das sächsische Landeskriminalamt, LKA, wei- tergeleitet (taz.die tageszeitung vom 19. Januar 2015), und in- wiefern ist auch das BKA wie das LKA der Ansicht, dass ein Tweet, in dem auf Arabisch die Pegida-Demonstration als „Feindin des Islams“ bezeichnet wird, keine abstrakte, son- dern eine „konkrete Gefahr“ darstellte (bitte begründen)? Den deutschen Sicherheitsbehörden lag zum 16. Ja- nuar 2015 ein nachrichtendienstlicher Hinweis zu einer Bedrohung einer Person aus dem Organisatorenkreis von Pegida vor. Hierzu kann ich, da diese Information einge- stuft ist, in dieser Sitzung keine weiteren Angaben ma- chen. Zudem wurde am 13. Januar 2015 eine Twitter-Veröf- fentlichung mit folgendem Wortlaut gesichtet: „An die einsamen Wölfe, dieser Hund ist der Verantwortliche für die Demonstrationen Pegida, die Feindin des Islam. Sein Name ist Lutz Bachmann.“ Dem Tweet wurde ein Bild des Lutz Bachmann bei- gefügt. In der Twitter-Veröffentlichung wurden keine Drohungen gegen Lutz Bachmann ausgesprochen. Der Hinweis vom 16. Januar 2015 konnte als „Einzel- hinweis aus nicht eigenem Aufkommen“ nicht näher be- wertet werden. Da er nicht ausgeräumt werden konnte, war er bei Bewertung aller relevanten Umstände ernst zu nehmen. Das Landeskriminalamt Sachsen wurde durch das Bundeskriminalamt umgehend informiert. Da sich die vorliegenden Informationen konkret auf eine Person be- zogen, war eine konkrete Gefahr zugrunde zu legen. Eine Bedrohung für weitere Führungsverantwortliche von Pegida musste angesichts der allgemeinen Gefähr- dungslage zunächst in Betracht gezogen werden. Die weitere Informationsverdichtung ergab hierfür keine An- haltspunkte. Die sächsischen Behörden haben in eigenem Ermes- sen auf der Grundlage dieser Informationen und eigener Erkenntnisse aus und zu dem Demonstrationsgeschehen in Dresden im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Allge- meinverfügung zum Verbot von Demonstrationen am 19. Januar 2015 erlassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 38): Wie könnte es nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, zum Abhören verschlüsselter Kommunikation auf dem Inter- nationalen Forum für Cybersicherheit im nordfranzösischen Lille gefordert, rechtlich und technisch umgesetzt werden, die deutschen Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, „ver- schlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umge- hen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist“ (AFP vom 20. Januar 2015), und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis wurde bzw. wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in formellen oder informellen EU- Arbeitsgruppen (auch G 6 und EU 9) erörtert? Der Bundesminister des Innern hat in Lille nichts Neues bekannt gegeben. Einerseits schützt die deutsche Kryptostrategie Bürger und Wirtschaft im Internet, zum Beispiel durch Verschlüsselungstechniken für alle. An- dererseits sind unsere Behörden unter strengen Voraus- setzungen befugt, verschlüsselte Kommunikation zu ent- schlüsseln oder zu umgehen, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Telekommunikationsüberwachung, TKÜ, ist rechtlich geregelt, zur Strafverfolgung in der Strafprozessord- nung, StPO, zur Gefahrenabwehr im Bundeskriminal- amtgesetz, BKAG, oder im G-10-Gesetz. Voraussetzung für jede TKÜ ist stets, dass die strengen rechtlichen Rah- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 7749 (A) (C) (D)(B) menbedingungen eingehalten werden. Im Bereich der Strafverfolgung ist neben anderen Voraussetzungen eine richterliche Anordnung in jedem Einzelfall erforderlich. Beispiel: Wenn die Sicherheitsbehörden etwa im Rah- men laufender Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin verschlüsselte Daten bzw. Kommunika- tion auswerten müssen, werden technische Möglichkei- ten zur Entschlüsselung eingesetzt. Häufig gelingt dies wegen der sehr starken Kryptierung allerdings nicht. In diesem Fall kann versucht werden, die Kommunikation noch auf dem IT-System, auf dem sie verschlüsselt wird, vor der Kryptierung auszuleiten (Quellen-TKÜ). Durch Quellen-TKÜ werden also keine Daten erlangt, die nicht auch durch eine „konventionelle“ TKÜ erlangt würden. Maßnahmen der Quellen-TKÜ können auf § 100 a StPO/§ 20 l BKAG bzw. im Hinblick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auf das G-10-Gesetz gestützt wer- den. Zu einer Erörterung in EU-Arbeitsgruppen liegen dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse vor. Dem Bundesministerium des Innern liegt ein vorbe- reitendes Diskussionspapier des Rates der Europäischen Union für das Treffen der Justiz- und Innenminister am 29. Januar 2015 vor, in dem es um TKÜ bei verschlüs- selter Kommunikation geht. Wir haben das Papier zur Kenntnis genommen und werden es bewerten. Wie Sie daran erkennen können, ist der Umgang mit Verschlüs- selung kein rein deutsches Thema. Wir werden uns an- hören, was unsere europäischen Partner zu dem Thema sagen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3811, Frage 39): Wie hat sich die Zahl von Observationsstunden von Be- hörden des Bundesministeriums des Innern – BMI, Bundes- amt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt – in den Jahren 2012, 2013 und 2014 entwickelt, und inwiefern trifft es, wie von der Welt Online am 19. Januar 2015 beschrieben, zu, dass die Observationskräfte des BMI als Spezialtechnik auch über „winzige Knopf-Mikrofone im Ohr oder in der Armbanduhr“ verfügen – bitte das Fabrikat oder wenigstens die technischen Spezifikationen beschreiben? Die Bundesregierung kann zu der Entwicklung der Observationsstunden beim Bundeskriminalamt keine Aussage treffen, da diesbezüglich keine statistische Er- fassung erfolgt. Die Zahl der Observationsstunden des Bundesamtes für Verfassungsschutz bewegte sich in den Jahren 2012 bis 2014 auf gleichbleibendem Niveau. Die Beschreibung von Welt Online vom 19. Januar 2015, dass Observationskräfte des Bundesministeriums des Innern als Spezialtechnik auch über „winzige Knopf- Mikrofone im Ohr oder in der Armbanduhr“ verfügen sollen, trifft nicht zu. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/3811, Frage 40): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und Täterhintergründen von Ehrenmorden in Deutschland jeweils in den letzten zehn Jahren? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Fallzah- len der letzten zehn Jahre zur Thematik „Ehrenmord“ vor. Es existiert keine polizeiliche Definition des Begrif- fes „Ehrenmord“. In Anlehnung an Phänomenbeschrei- bungen in der Literatur wird folgende Arbeitsdefinition genutzt: „Bei Ehrenmorden handelt es sich um Tötungs- delikte, die aus vermeintlich kultureller Verpflichtung heraus innerhalb des eigenen Familienverbandes verübt werden, um der Familienehre gerecht zu werden.“ Sowohl in der polizeilichen Kriminalstatistik als auch in den Statistiken der Rechtspflege – Strafverfolgung, Strafgerichte – werden Straftaten lediglich nach den ge- setzlichen Tatbeständen differenziert erfasst. Weiterge- hende, kriminologisch relevante Merkmale etwa nach den Tatmotiven eines „Ehrenmordes“ werden in den Sta- tistiken nicht erhoben. Eine gesonderte Erfassung von „Ehrenmorden“ im Bereich „Straftaten gegen das Leben und anderes“ erfolgt daher nicht. Dies empirisch zuver- lässig zu erfassen, wäre kaum möglich, da es sich bei der Klassifizierung als sogenannter Ehrenmord nicht um ein Tatbestandsmerkmal handelt, das durch das Gericht fest- gestellt werden muss. Soweit entsprechende Erwägun- gen insbesondere in der Strafzumessung eine Rolle spie- len, wäre für eine Datenerhebung eine inhaltliche Analyse jedes – bei Tötungsdelikten regelmäßig um- fangreichen – Urteils erforderlich. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/3811, Frage 41): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen und Stiftern von Moscheebauten in Deutschland jeweils in den letzten zehn Jahren? Laut der von der Deutschen Islam Konferenz in Auf- trag gegebenen Studie „Islamisches Gemeindeleben in Deutschland“, BAMF 2012, gibt es rund 2 350 muslimi- sche Gemeinden in Deutschland – einschließlich aleviti- sche Gemeinden. Von den befragten 1 141 Gemeinden wurden 12,7 Prozent nach 2000 gegründet. Der Hauptteil der Gemeindegründungen fällt in die Jahre zwischen 1980 und 1989 (33,8 Prozent) sowie 1990 und 1999 (29,4 Pro- zent). Die Anzahl der Moscheegebäude liegt darunter, da viele Gemeinden sich in Gebetsräumen treffen und nicht über eigene Moscheegebäude verfügen. Von den befrag- 7750 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 81. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) ten Gemeinden – ohne Aleviten – geben 11,9 Prozent an, dass sie über ein Gebäude mit Minarett verfügen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation ergibt die Studie, dass sich lediglich bei 29 Prozent der befragten Gemeinden die Räumlichkeiten in Gemeindeeigentum befinden. So verfügt beispielsweise die Islamische Ge- meinschaft Milli Görüs e. V., IGMG, nach eigenen Anga- ben über 323 Moscheegemeinden in Deutschland. Die überwiegende Zahl der von diesen Gemeinden genutzten Moscheegebäude stehen im Eigentum der Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V., EMUG, in welcher die IGMG ihre Immobilienaktivitä- ten bündelt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzie- rung dieser Moscheegebäude aus Spenden und Beiträgen erfolgt; nähere Informationen hierzu liegen der Bundes- regierung nicht vor. Anlage 27 Neuabdruck der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2) (78. Sit- zung, Anlage 3, Seite 7465 D): Wie hoch waren die Einnahmen durch die Mineralölsteuer sowie der Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den ver- gangenen fünf Jahren (Auflistung pro Jahr), und in welcher Weise hat sich der zuletzt deutlich gesunkene Ölpreis auf die Steuereinnahmen ausgewirkt? Das Energiesteueraufkommen aus dem Kraftstoff Benzin bewegte sich in den Jahren 2009 bis 2013 gerun- det zwischen 17,8 Millarden Euro (2009) und 16,2 Mil- larden Euro (2013). Beim Kraftstoff Diesel zwischen 19,2 Millarden Euro (2013) und 16,9 Millarden Euro Offsetdruc Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te (2009). Im Einzelnen lässt sich das Energiesteuerauf- kommen für die Jahre 2009 bis 2013 gerundet wie folgt beziffern in Millarden Euro: Benzin Diesel gesamt 2009 17,8 16,9 34,7 2010 17,6 18,0 35,6 2011 17,5 18,6 36,1 2012 16,7 18,8 35,5 2013 16,2 19,2 35,4 Für das Jahr 2014 liegen gegenwärtig noch keine kon- solidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor, die eine Aufteilung der Steuereinnahmen auf Benzin und Diesel erlauben würden. Die Energiesteuereinnahmen aus den Kraftstoffen Benzin und Diesel insgesamt betru- gen im Jahr 2014 rund 35,5 Milliarden Euro. Die Entwicklung des Ölpreises wirkt sich nicht un- mittelbar auf das Energiesteueraufkommen aus, da die Energiesteuer als Fixbetrag je Liter Benzin (65,45 Euro- cent je Liter) oder Diesel (47,04 Eurocent je Liter) erho- ben wird. Allenfalls mittelbar könnte sich ein gesunke- ner Ölpreis auf das Steueraufkommen auswirken, sofern er das Konsumverhalten zu höherem Kraftstoffverbrauch beeinflussen würde. Dazu gibt es aber bisher noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen liegen nur als Gesamtaggregat vor, eine Zuordnung auf Gütergruppen ist nicht möglich. Daher liegen uns keine Erkenntnisse über Auswirkungen des Ölpreises auf die aktuellen Um- satzsteuereinnahmen vor. kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 81. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum EZB-Anleihekaufprogramm Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nächster Fragesteller ist der Kollege Dr. Johannes

    Fechner, SPD-Fraktion.



Rede von Dr. Johannes Fechner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hätte eine

Frage zu dem Problem, dass es oft nicht zu Verurteilun-
gen von Tätern kommt, weil insbesondere Frauen aus
Angst vor Gewalt keine Aussage im Ermittlungsverfah-
ren bzw. im Strafverfahren machen möchten. Wie sehen
Sie das? Welche Regelungen sind hier, gegebenenfalls
erst in einem weiteren Gesetzentwurf, vorgesehen, um
zu gewährleisten, dass es auch in jenen Strafverfahren zu
Verurteilungen kommt, in denen die Opfer aus Angst vor
Repressalien nicht aussagen möchten?

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Ver-
braucherschutz:

Das ist zugegebenermaßen ein großes Problem, das
auch dazu führt, dass die Zahl der Verurteilungen nicht
der Zahl der Tathandlungen entspricht, die wir feststel-
len. Die niedrige Verurteilungsquote hängt damit zusam-
men, dass der Straftatbestand des Menschenhandels im
Strafgesetzbuch jetzt darauf abstellt, dass der Täter sein
Opfer dazu bringt, im Zuge von Menschenhandel die





Bundesminister Heiko Maas


(A) (C)



(D)(B)

Ausnutzung zu dulden, also etwa verschleppt zu werden,
um Straftaten zu begehen, um zu betteln. Das ist außer-
ordentlich schwer nachweisbar. Dafür braucht man die
Aussage der Opfer. Die Opfer sind allerdings aufgrund
des Drucks, der auf sie ausgeübt wird, nur sehr bedingt
aussagebereit.

Deshalb glauben wir, dass mögliche weitergehende
Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren darauf ab-
stellen sollten, den Straftatbestand so zu definieren, dass
es weniger darum geht, ob der Täter das Opfer zu ir-
gendeiner Handlung bringt – weil das schwer nachzu-
weisen ist –, sondern mehr darum, ob Ausbeutung statt-
findet, und dass diese einfach nur objektiv nachgewiesen
werden muss. Das macht uns unabhängiger von der Aus-
sage des Opfers. Die Aussage des Opfers wird aber im-
mer eine wichtige Rolle spielen.

Darüber hinaus wird man sich sicherlich auch die
Frage stellen müssen, ob dem Opfer nicht auch eine ver-
besserte Stellung im strafprozessualen Verfahren einge-
räumt werden sollte, um möglicherweise mehr Aussagen
und damit mehr Indizien bzw. Erkenntnisse zu erhalten,
wodurch die Verurteilungsquote deutlich erhöht werden
könnte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Danke schön. – Nächster Fragesteller ist der Abge-

    ordnete Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion.