1) Anlage 2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015 7685
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 16.01.2015
Alpers, Agnes DIE LINKE 16.01.2015
Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2015
Dr. Brandl, Reinhard CDU/CSU 16.01.2015
Frei, Thorsten CDU/CSU 16.01.2015
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 16.01.2015
Gabriel, Sigmar SPD 16.01.2015
Gleicke, Iris SPD 16.01.2015
Gohlke, Nicole DIE LINKE 16.01.2015
Held, Marcus SPD 16.01.2015
Hupach, Sigrid DIE LINKE 16.01.2015
Kaczmarek, Oliver SPD 16.01.2015
Kassner, Kerstin DIE LINKE 16.01.2015
Kolbe, Daniela SPD 16.01.2015
Kunert, Katrin DIE LINKE 16.01.2015
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 16.01.2015
Dr. Malecha-Nissen,
Birgit
SPD 16.01.2015
Metzler, Jan CDU/CSU 16.01.2015
Dr. h. c. Michelbach,
Hans
CDU/CSU 16.01.2015
Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2015
Oßner, Florian CDU/CSU 16.01.2015
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 16.01.2015
Poß, Joachim SPD 16.01.2015
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 16.01.2015
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2015
Schiewerling, Karl CDU/CSU 16.01.2015
Schimke, Jana CDU/CSU 16.01.2015
Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 16.01.2015
Dr. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 16.01.2015
Strässer, Christoph SPD 16.01.2015
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.01.2015
Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 16.01.2015
Wichtel, Peter CDU/CSU 16.01.2015
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
DIE LINKE 16.01.2015
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Rechtsanspruch auf
Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene
Frauen und deren Kinder (Tagesordnungs-
punkt 22)
Sylvia Pantel (CDU/CSU): Wir sind uns einig, dass
wir alle Menschen vor Gewalt schützen wollen.
Heute reden wir hauptsächlich über die Gewalt gegen
Frauen.
Sie haben zu Recht in Ihrem Antrag darauf hingewie-
sen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grund-
rechte im vergangenen Jahr in einer europaweit ausge-
legten Studie zur Gewalt gegen Frauen erschreckende
Daten veröffentlicht hat. 42 000 Frauen in 28 EU-Staa-
ten wurden befragt. Im europäischen Durchschnitt hat
jede dritte Frau körperliche und/oder sexuelle Gewalt er-
fahren. In Deutschland sind sogar 35 Prozent der Frauen
von Gewalt betroffen. Es ist deshalb notwendig, gegen
Gewalt zu sensibilisieren, das Thema zu enttabuisieren
und Hilfsangebote vorzuhalten und zu informieren.
Weltweit werden Frauen geschlagen, verstümmelt und
getötet. Sie werden ausgebeutet, vergewaltigt und zur
Prostitution gezwungen. Deshalb ist uns die Bekämp-
fung von Gewalt an Frauen ein wichtiges Thema. Wir
haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir Gewalt
an Frauen und Kindern konsequent bekämpfen und
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
7686 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Schutz und Hilfe gewährleisten wollen. Wir werden res-
sortübergreifend Maßnahmen zur Bekämpfung von Ge-
walt gegen Kinder und Frauen bündeln und Lücken im
Hilfesystem schließen.
Unabhängig von Aussehen, Alter und sozialer Schicht
erleben Frauen in ihrem Alltag viele Formen von Ge-
walttätigkeit. Deshalb werden wir den Schutz für Frauen
erhöhen.
Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie in dieser Le-
gislaturperiode das Abkommen des Europarats über die
„Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häusliche Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Kon-
vention, umsetzen wird. Dazu müssen alle Bedingungen
in nationales Recht implementiert werden. Deshalb dau-
ert dieser Vorgang auch etwas länger. Hierbei gilt: Sorg-
falt vor Schnelligkeit.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, alle
nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter
Strafe zu stellen. Nach unserem Strafgesetzbuch wird
nicht jede Vergewaltigung als Vergewaltigung bestraft.
So wird ein Täter nicht nach § 177 StGB bestraft, wenn
er die Frau eingeschüchtert hat und sie aus Angst vor
noch schlimmeren Folgen keine sichtbare Gegenwehr
geleistet hat. Es darf nicht sein, dass ein Opfer seine Ver-
gewaltigung durch körperliche Verletzungen nachweisen
muss.
Die Diskussion betrifft auch den § 179 StGB, der den
sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
ahndet und entsprechend anzupassen ist.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist für uns ein hohes
Gut. Der Schutz von Frauen ist für uns ein wichtiges
Ziel. Gutgemeint ist nicht gutgemacht, dies zeigt uns das
Prostitutionsgesetz von 2002, welches verbessert werden
muss. Wir arbeiten sorgfältig an einer Novellierung.
Wir benötigen für einen besseren Schutz der Frauen
unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe,
das Verbot von menschenunwürdigen Geschäftsmodel-
len, Gesundheitsuntersuchungen, ein Mindestalter von
21 Jahren, die polizeiliche Anmeldepflicht und die Kon-
dompflicht. Frauen dürfen nicht länger Opfer von sexu-
eller Ausbeutung und Menschenhandel sein.
Wir wollen Prostitution nicht verbieten, sondern die
Rechtssicherheit verbessern, das Selbstbestimmungs-
recht stärken und die Kriminalität bekämpfen. Gleichzei-
tig wollen wir bessere Ausstiegshilfen aus der Prostitution
schaffen. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprosti-
tution aus Drittstaaten sollen ein verbessertes Aufent-
haltsrecht erhalten.
Unsere Beratungen werden zu einem guten Gesetz
führen, das Opfer besser vor Gewalt schützt und Täter
konsequenter bestraft.
Um Frauen Hilfsangebote in einer Notsituation aufzu-
zeigen, hat der Bund 2013 ein niederschwelliges Ange-
bot geschaffen: das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt
gegen Frauen“.
Mit Bundesmitteln finanziert, wird betroffenen Frauen
und Ratsuchenden täglich rund um die Uhr und kosten-
los eine Erstberatung gewährleistet, auch anonym.
Im ersten Jahr, Ende März 2014, hatten 60 Beraterin-
nen in 15 Sprachen 47 500 Kontakte in rund 18 800 Be-
ratungsgesprächen über Telefon, Chat oder E-Mail. Das
Hilfetelefon mit der Nummer 08000-116 016 ist die
Schnittstelle zu den Hilfsangeboten vor Ort.
Viele Städte und Gemeinden bieten bereits ein umfas-
sendes Unterstützungssystem für von Gewalt betroffene
Frauen an: Frauennotrufe, Frauenberatungsstellen, Frau-
enhäuser und Zufluchtswohnungen. Hier sind die Länder
aufgefordert, die Einrichtungen vorzuhalten und zu ko-
ordinieren.
Mit dem Gewaltschutzgesetz hat der Bund einen Rah-
men geschaffen, um Frauen in einer akuten Situation
von häuslicher Gewalt zu helfen. Gewalttäter müssen die
Wohnung für einige Zeit verlassen, und die Frauen kön-
nen mit den Kindern in der vertrauten Umgebung blei-
ben. So können sie überlegen, welche Maßnahmen sie
für die Zukunft ergreifen wollen. Sie können aber auch
entscheiden, mit ihren Kindern das Haus zu verlassen,
sich an ein Frauenhaus wenden und sich dort beraten las-
sen.
In solchen Situationen brauchen Frauen Hilfe bei der
Bewältigung des Alltags. Es muss geklärt sein, wer die
Finanzierung des Aufenthalts übernimmt oder welche
weiteren Maßnahmen mit Blick auf die Frauen und Kin-
der notwendig sind.
Vor Ort, in der Kommune, kann der Bedarf an Hilfen
und Schutzeinrichtungen besser beurteilt und einge-
schätzt werden als durch Richtlinien, die der Bund vor-
gibt. Und dies liegt auch nicht in seiner Zuständigkeit. In
der Stadt und im ländlichen Raum können unterschiedli-
che infrastrukturelle Bedingungen besser berücksichtigt
werden.
In der vergangenen Woche habe ich mich bei der
Frauenberatungsstelle in Düsseldorf erneut über den
Sachstand informiert. In Düsseldorf haben wir in der
Fachgruppe Opferschutz ein Netzwerk aufgebaut. Das
soll für alle von Gewalt betroffenen Menschen eine An-
laufstelle werden und Hilfe anbieten. Wie in Düsseldorf
gibt es auch in anderen Kommunen vielfältige Bera-
tungsangebote, wo Land und Kommune gut zusammen-
arbeiten und Hilfe für betroffene Frauen anbieten.
Diese Initiativen zeigen, dass es funktionieren kann,
wenn die Länder und Kommunen ihren Aufgaben ge-
recht werden und durch kurze Wege gute Angebote ge-
schaffen werden.
Ich habe große Anerkennung dafür, wie engagiert die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich um die betroffe-
nen Frauen kümmern. Und ich kann den Frust und die
Sorgen sehr gut verstehen, wenn die Voraussetzungen
für einen guten Opferschutz nicht stimmen.
Da, wo es nicht funktioniert, müssen Regelungen ge-
funden werden. Es muss geklärt werden, warum und wo
die Schwachstellen sind und was getan werden muss.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015 7687
(A) (C)
(D)(B)
Für die Finanzierung der Frauenhäuser sind die Länder
zuständig.
Die Regelungen in den Ländern sind sehr unter-
schiedlich. Oft sind es freiwillige Leistungen, die von
der jeweiligen Haushaltslage abhängen – mit den ent-
sprechenden Unsicherheiten. Hier müssen die Länder ih-
rer Verantwortung gerecht werden. Der Bund gibt den
Ländern durch die verschiedenen Zuweisungen die Mit-
tel. Die Prioritäten für die Mittelverwendung setzt allein
das Land. Der Bund hat nicht die Kompetenz, diese Auf-
gabe einfach an sich zu ziehen. Es gibt auch Länder, die
ihrer Verantwortung gerecht werden und gute Lösungen
vorhalten. So plant auch Nordrhein-Westfalen ein Lan-
desgesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser.
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der
Schutz von Frauen und Kindern ist eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe. Länder und Kommunen wurden im
vergangenen Jahr, zum Beispiel beim BAföG und bei
der Grundsicherung, erheblich entlastet, damit sie genau
solchen Aufgaben besser nachkommen können. Wir ha-
ben immer wieder gezeigt, dass der Bund für die Länder
und Kommunen ein verlässlicher Partner ist. Die Länder
müssen nun auch den Kommunen die finanziellen Mittel
zur Verfügung stellen und ihnen damit ermöglichen, ih-
ren Aufgaben nachzukommen. Und wir brauchen Trans-
parenz, welche Länder ihren Verpflichtungen nicht nach-
kommen.
Bund, Länder und Kommunen müssen als Partner
eine bedarfsgerechte Lösung für die Finanzierung von
Schutzkonzepten gegen Gewalt, insbesondere Gewalt an
Frauen, finden.
Gudrun Zollner (CDU/CSU): Wir sprechen heute
über ein wichtiges und sehr sensibles Thema: Gewalt an
Frauen und deren Kindern. Schutz und Hilfe für die Be-
troffenen zu gewährleisten, ist ein wichtiger Auftrag.
Nicht nur für uns hier im Deutschen Bundestag, nicht
nur für die Politik, sondern für die gesamte Gesellschaft.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unver-
sehrtheit. Frauen sind in besonderem Maße von Gewalt
betroffen. Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt,
ist schon mindestens einmal Opfer körperlicher oder se-
xueller Gewalt geworden.
Wir sind uns sicher alle einig darin, dass jeglicher
Übergriff gegen Frauen und Kinder auf das Schärfste zu
verurteilen ist. Die Bekämpfung aller Formen von Ge-
walt gegen Frauen gehört daher zu den langfristigen
Schwerpunkten der Bundesregierung.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund,
Länder und Kommunen betrifft. Im Rahmen der durch
das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzen stehen wir
alle in der Verantwortung. Das Vorhandensein, die Aus-
gestaltung und die finanzielle Absicherung von Unter-
stützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und
deren Kinder liegen aber in erster Linie bei den Bundes-
ländern. Im Rahmen der landesrechtlich konkretisierten
Aufgabe der Daseinsvorsorge liegt die Zuständigkeit
auch bei den Kommunen. Diese vorrangige Aufgaben-
verteilung ist uns allen bekannt.
Wir unterstützen und entlasten als Bund die Länder
und Kommunen an vielen Stellen, damit diese ihre Auf-
gaben auch wahrnehmen können.
Bei der Eingliederungshilfe werden wir die Kommu-
nen in den Jahren 2015 bis 2017 um 1 Milliarde Euro
pro Jahr entlasten, ab 2018 auf der Grundlage des Bun-
desteilhabegesetzes den Umfang um 5 Milliarden Euro
erhöhen.
Auch sollen die Bundesländer in der laufenden Legis-
laturperiode mit insgesamt 6 Milliarden Euro unterstützt
werden, damit sie und ihre Kommunen die Herausforde-
rungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas,
Schulen und Hochschulen besser bewältigen können.
Hier möchte ich die Bundesländer aufrufen, ihre
Kommunen bei diesen wichtigen Aufgaben zu unterstüt-
zen und die Entlastungen auch an sie weiterzugeben.
Eine schwarze Null sollte auch Ziel eines jeden Haushal-
tes sein.
Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, aber
für mein Heimatbundesland kann ich festhalten, dass es
seiner Verantwortung zum Schutz von vor Gewalt be-
troffenen Frauen und deren Kindern gerecht wird. Der
Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei diesen
wichtigen Aufgaben zum Beispiel durch Beteiligung an
den Personalkosten der Frauenhäuser – und das obwohl
Bayern inzwischen rund 5 Milliarden Euro in den Län-
derfinanzausgleich zahlt.
In Bayern gibt es ein einvernehmliches Gesamtkonzept
als Grundlage für die Bedarfsermittlung und Finanzie-
rung. Dieses Konzept wird auch von der Bundesregierung
als exemplarisch dafür angesehen, durch sinnvolle Ar-
rangements auf Verwaltungsebene die Finanzierungsbe-
dingungen der Frauenhäuser verlässlich zu gestalten.
Der Freistaat wird außerdem eine Bedarfsermittlung
durchführen, um weiterem Handlungsbedarf gezielt nach-
kommen zu können.
Auf die Verantwortung der Bundesländer wird im
vorliegenden Antrag „der Linken“ in keinster Weise ein-
gegangen.
Es entspricht unserem föderalen Prinzip, in der unter-
schiedlichen Ausgestaltung vor Ort grundsätzlich eine
Chance zu sehen. Damit werden Spielräume eröffnet,
um den Bedürfnissen mit den regionalen Unterschieden
Rechnung zu tragen. Dies sehen auch die Bundesländer
so, und dies wurde auch von der Gleichstellungsminis-
terkonferenz so gesehen. Einer bundesgesetzlichen Re-
gelung, wie in ihrem Antrag gefordert, bedarf es deshalb
nicht.
Festgestellte gewachsene Unterschiede der Versor-
gungsinfrastruktur für gewaltbetroffene Frauen sind auch
Ausprägungen der föderalistischen Struktur der Bundes-
republik Deutschland und deuten nicht automatisch auf
Versorgungsdefizite hin. Die Bestandsaufnahme, die die
Bundesregierung im Sommer 2012 vorgelegt hat, bestä-
tigt, dass es ein dichtes Netz an Hilfeeinrichtungen für
Betroffene gibt. Insofern möchte ich daher den Ausfüh-
rungen in Ihrem Antrag, das Hilfesystem für gewaltbe-
7688 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
troffene Frauen sei in einem desolaten Zustand, an dieser
Stelle deutlich widersprechen.
Insgesamt verfügt Deutschland über ein ausdifferen-
ziertes Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen. Ich
möchte – neben den Frauenhäusern und Beratungsstel-
len, die wir in Deutschland haben und an denen vor Ort
hervorragende Arbeit geleistet wird – einige Punkte ex-
emplarisch nennen.
Im März 2013 startete das Hilfetelefon für von Ge-
walt betroffene Frauen. Unter der bundeseinheitlichen
Rufnummer 08000 116 016 kann sich jede Frau an diese
Beratungsstelle wenden und bekommt dort kostenlos,
anonym und vertraulich Rat durch erfahrene Fachkräfte.
Wichtig ist, dass sich auch Frauen beraten lassen kön-
nen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, da
Dolmetscherinnen zur Verfügung stehen, die zeitnah zu-
geschaltet werden können. Damit wurde eine wesentli-
che Maßnahme des Aktionsplanes II zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen umgesetzt. In diesem Frühjahr
soll hierzu der zweite Bericht vorgestellt werden.
Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist das Gesetz zur Be-
kämpfung von Zwangsheirat, das ebenfalls in der ver-
gangenen Legislaturperiode in Kraft getreten ist.
Und natürlich das Prostituiertenschutzgesetz, das der-
zeit überarbeitet und verbessert wird.
Persönlich wichtig ist mir besonders der gesamte Be-
reich der „Häuslichen Gewalt“ – meist ein Tabuthema.
Im Hinblick darauf möchte ich darauf verweisen, dass
seit 1997 Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar ist.
Frauen mit Behinderungen haben einen besonderen
Hilfebedarf, da sie überdurchschnittlich häufig von Ge-
walt betroffen sind.
Hierzu sind beispielsweise in Bayern im Januar 2014
zwei Projekte gestartet worden. Zum einen eine zentrale,
barrierefreie Service-Homepage mit Informationsmate-
rial für Frauen mit verschiedenen Behinderungen, Fort-
bildungen für Beraterinnen in Frauenhäusern und Notru-
fen zur Thematik „Gewalt und Behinderung“.
Zum zweiten werden Frauenbeauftragte in Einrich-
tungen der Behindertenhilfe ausgebildet, um als kompe-
tente Ansprechpartnerinnen für andere Frauen in der
Einrichtung zur Verfügung zu stehen.
Auch das Thema Menschenhandel ist seit langem
Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung. Bereits
1997 wurde die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauen-
handel“ ins Leben gerufen. Ziel war es, Maßnahmen zur
Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der se-
xuellen Ausbeutung besser abstimmen zu können. Seit
November 2012 heißt diese Gruppe „Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe Menschenhandel“; sie hat schon zahlreiche
Verbesserungen zugunsten der Opfer erreicht. Auch in
diesem Bereich sind für die Legislaturperiode gesetzli-
che Verbesserungen geplant.
Was die Umsetzung der entsprechenden Europarats-
konvention angeht, so ist dies genauso bei den zuständi-
gen Stellen in Arbeit wie die Umsetzung der sogenann-
ten Istanbul-Konvention. Noch im letzten Jahr wurde
vom Kabinett ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht,
mit dem deutliche Verbesserungen des Aufenthaltsrechts
für Opfer von Menschenhandel erreicht werden soll.
Wir nehmen in der Koalition unsere Verantwortung
auch in diesem Bereich sehr ernst. Ein wirkungsvoller
Schutz ist aber nur dann möglich, wenn wir gemeinsam
mit den Ländern und Kommunen an Lösungen arbeiten
und das geltende Recht fortentwickeln, um den Schutz
von Frauen und Kindern weiter zu verbessern. Dies war
über die letzten Jahre und Jahrzehnte der Fall und wird
auch weiterhin so bleiben. Mit den Aktionsplänen I und
II der Bundesregierung wurden hierzu bereits erfolgreich
Grundlagen geschaffen.
Abschließend möchte ich heute die Gelegenheit nut-
zen, all denjenigen zu danken, die sich hauptberuflich
oder ehrenamtlich für Frauen und Kinder in den Bera-
tungsstellen, in den Frauenhäusern sowie im eigenen
persönlichen oder gesellschaftlichen Umfeld einsetzen.
Sie alle erfüllen eine sehr wichtige Aufgabe.
Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Zehn Jahre lang war ich
Mitglied eines Landesparlaments, des Abgeordneten-
hauses von Berlin – übrigens in einer erfolgreichen rot-
roten Koalition. In dieser Zeit habe ich es öfter erlebt,
dass eine Oppositionsfraktion versuchte, Probleme Ber-
lins dadurch zu lösen, dass sie bundespolitische Anträge
einbrachte, nach dem Motto: Der Senat soll sich dafür
einsetzen, dass die Bundesregierung Gutes tut oder der
Bundestag ein tolles neues Gesetz macht. Die Mehr-
heitsfraktionen haben solche Anträge auch dann abge-
lehnt, wenn wir als Koalition das Anliegen richtig fan-
den – weil wir entweder unsere Befugnisse nicht
überschreiten wollten oder weil wir den Senat nicht ei-
gens zu einer Politik auffordern wollten, die er sowieso
auch von sich aus schon verfolgte.
Heute erlebe ich es zum ersten Mal anders herum: Die
Linke bringt einen Antrag ein, dessen Kernforderung nur
auf Landesebene erfüllt werden kann, weil das, was Sie
wollen, in der Zuständigkeit der Länder liegt. Der Lin-
ken geht es um Zufluchtsorte und Beratung für Frauen
und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen oder bedroht
sind. Um sicherzustellen, dass jede Frau, die auf Zu-
flucht in einem Frauenhaus angewiesen ist, auch wirk-
lich einen Platz findet, fordern Sie, den Frauen und ihren
Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu
gewähren. Das ist ein ehrenwertes Anliegen. Das von Ih-
nen beschriebene Ziel teilen sicherlich alle Fraktionen
des Bundestages. Der Weg, den Sie dazu beschreiten
wollen, ist aber nicht der richtige, weil Sie vorhandene
Probleme auf der falschen Ebene zu lösen versuchen.
Denn die Frage, wie viele Plätze in Frauenhäusern wir
an welchem Ort vorhalten müssen, können wir auf Bun-
desebene nicht beantworten. Diese Planung ist Aufgabe
der Länder, die näher an den Problemen dran sind und
besser einschätzen können, wo wir als Gesellschaft bes-
ser werden müssen, um Frauen und Kinder vor Gewalt
zu schützen.
Der entscheidende Punkt, an dem Sie ansetzen, ist un-
bestritten: Wenn das Jahr 2011 repräsentativ ist, dann
weisen Frauenhäuser jährlich in etwa 9 000 Fällen Hilfe
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015 7689
(A) (C)
(D)(B)
suchende Frauen ab. Das ist eine große Zahl. Deshalb
haben Sie recht, wenn Sie fordern, dass wir uns hier da-
mit auseinandersetzen, wie wir das Hilfesystem verbes-
sern.
Falsch ist allerdings Ihre Annahme, wir könnten das
Problem mit mehr Plätzen und einem Rechtsanspruch
schnell lösen. Denn der Bericht der Bundesregierung zur
Lage der Frauenhäuser zeigt ja auch: Die Auslastung die-
ser unverzichtbaren Zufluchtsorte ist überall in Deutsch-
land starken Schwankungen ausgesetzt. Mal sind sie über-
füllt, mal stehen die selben Häuser teilweise leer.
Deshalb bedeuten die 9 000 Fälle, in denen bestimmte
Frauenhäuser Frauen nicht aufnehmen können, auch
nicht, dass diese Frauen wirklich keine Zuflucht finden.
Der Bericht der Bundesregierung geht vielmehr da-
von aus, dass grundsätzlich jede Frau in einem Frauen-
haus aufgenommen wird, wann immer sie diesen Schutz
braucht – nur eben nicht immer in dem Frauenhaus, das
Ihrem Wohnort am nächsten liegt oder an das sie sich zu-
erst gewendet hat.
Es geht also vor allem um Fragen der Steuerung und
der Planung, nicht um einen Rechtsanspruch. Und um
diese Fragen müssen sich die Länder und Kommunen
kümmern – weil sie es am besten können und weil ihnen
eben deswegen in unserer föderalen Ordnung diese Auf-
gabe auch übertragen worden ist. Ein Bundesgesetz ist
auch nach Einschätzung der Familienministerkonferenz
nicht erforderlich.
Weil wir gerade bei den rechtspolitischen Fragen
sind, die Ihr Antrag aufwirft, lassen Sie mich noch kurz
darauf eingehen, warum Deutschland die Istanbul-Kon-
vention noch nicht ratifiziert hat. Diese Europaratskon-
vention regelt ein europäisches Übereinkommen zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen –
ein großer Wurf, zu dem Deutschland sich durch die Un-
terzeichnung schon im Mai 2011 bekannt hat.
Wir müssen die Konvention natürlich unbedingt rati-
fizieren, und zwar so schnell wie möglich. Nach deut-
schem Recht werden solche internationalen Vereinbarun-
gen aber erst dann ratifiziert, wenn sie vorher vollständig
umgesetzt worden sind. Und dabei sind wir auf einem
guten Weg, aber noch nicht ganz am Ziel.
Die letzte Änderung des Strafrechts ist noch vor
Weihnachten auch vom Bundesrat beschlossen worden.
Damit sind zwei wichtige Vorschriften der Istanbul-Kon-
vention, nämlich die Artikel zur Gerichtsbarkeit und zu
längeren Verjährungsfristen bei sexuell motivierter Ge-
walt, deutsches Recht geworden.
Trotzdem können wir die Istanbul-Konvention erst
dann ratifizieren, wenn geklärt ist, ob sie weitere Geset-
zesänderungen zum Beispiel im Strafrecht und im Auf-
enthaltsrecht erforderlich macht. Diese Fragen werden in
den zuständigen Ministerien, federführend im Justiz-
ministerium, geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung
müssen wir abwarten, bevor wir einen Schlusspunkt un-
ter den Istanbul-Prozess setzen können.
Die Koalition hat sich in ihrem Gründungsvertrag
dazu bekannt, Gewalt an Frauen und Kindern zu be-
kämpfen und Lücken im Hilfesystem zu schließen. Wir
werden uns dieser Verantwortung stellen, damit Frauen,
die Hilfe suchen, in Zukunft möglichst auf Anhieb den
Zufluchtsort haben, den sie brauchen.
Wir begrüßen es, dass die Familienministerkonferenz
beschlossen hat, eine länderübergreifende Arbeitsgruppe
einzusetzen, an der sich das Bundesministerium beteili-
gen wird. Die Arbeitsgruppe wird die regionalen Unter-
schiede analysieren und Vorschläge machen, wie wir es
hinkriegen, dass Beratung und Schutz überall so vorhan-
den sind, wie die Frauen und ihre Kinder sie brauchen.
Die SPD-Fraktion unterstützt Ministerin Schwesig in ih-
rer Absicht, dazu möglichst noch in diesem Jahr ein Mo-
dellprojekt auf den Weg zu bringen.
Lassen Sie uns den Antrag der Linken zum Anlass
nehmen, in dieser Richtung weiterzudenken. Wenn wir
dazu kein Gesetz zu ändern brauchen, umso besser!
Gülistan Yüksel (SPD): Gewalt gegen Frauen, sie
passiert täglich, zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öf-
fentlichkeit oder im Internet. Betroffene Frauen benöti-
gen deshalb Sicherheit, Schutz, Unterstützung und Ver-
trauen, denn ihr Weg in ein gewaltfreies Leben ist nicht
einfach. Wir alle wissen um die Missstände und Pro-
bleme in den Frauenhäusern. Barrierefreiheit, die Be-
treuung und Versorgung der Kinder, welche die Frauen
mitbringen und die wie ihre Mütter oftmals unter psychi-
schen Belastungen leiden. Auch die erschwerten Bedin-
gungen für Studentinnen oder Frauen mit Migrationshin-
tergrund sind Punkte, an denen noch intensiv gearbeitet
werden muss.
Die Probleme sind tiefgreifend. Mit einem individuel-
len Rechtsanspruch auf Hilfe und Schutz allein wäre es
nicht getan. Dabei ginge es dann nämlich auch um die
Frage, ob eine Frau den notwendigen Nachweis erbrin-
gen könnte, um den Rechtsanspruch überhaupt geltend
machen zu können. Zu Recht wurde von Sachverständi-
gen darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch Nach-
weispflichten mit sich bringen würde, welche für
Frauen, die Gewalt erfahren mussten, eine hohe Hürde
bedeuten.
Ich möchte ausdrücklich daran erinnern, dass die
Hauptverantwortung bei den Ländern liegt. So obliegt
der Bereich des Gewaltschutzes dem Ordnungsrecht und
fällt somit grundsätzlich in die Kompetenz der Länder –
ebenso wie die Finanzierung des Frauenunterstützungs-
systems. Das Wissen um die konkreten Bedürfnisse er-
laubt es örtlichen Akteuren, besser die notwendigen
Maßnahmen zu erkennen und eine bedarfsgerechte Inf-
rastruktur vor Ort zu gewährleisten. Diese Einschätzung
teilen auch die Länder. In dem Antrag der Linken kom-
men diese Aspekte zu kurz.
Man darf auch nicht vergessen, dass die Länder be-
reits verschiedene Wege eingeschlagen haben, angepasst
an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Bei Vorgaben
durch den Bund befürchten diese eine Verschlechterung
ihrer Situation. Der Bund ist sich seiner Verantwortung
aber bewusst – Die im Koalitionsvertrag festgeschriebe-
nen Punkte bleiben das Ziel.
7690 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Das Thema der Frauenhausfinanzierung ist wichtig,
sollte aber nicht ausschließlich im Vordergrund stehen.
Es geht um das Gesamtsystem der Hilfeleistungen für
die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder.
Insgesamt haben wir in Deutschland ein dichtes Netz
an Unterstützungsangeboten und Einrichtungen, die be-
troffenen Frauen Hilfestellungen bieten. Zu den Frauen-
häusern kommen rund 750 Fachberatungsstellen sowie
Telefon- und Onlineberatung hinzu. Sie bieten den Frauen
eine erste Anlaufstelle in ihrer Notsituation und stehen
ihnen zur Seite.
Wir als SPD setzen uns dafür ein, dass Beratungsstel-
len und andere Hilfsangebote weiter ausgebaut werden
und damit das Hilfenetz insgesamt gestärkt wird. Ich
sage auch ganz klar: Die SPD Fraktion steht für eine be-
darfsgerechte und bundesvereinheitlichte Finanzierung
der Frauenhäuser. Die Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der
sich auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten
und Kompetenzen bereits beteiligt, aber: Dies ist aus-
baufähig, und wir arbeiten weiter daran.
Die letzte Gleichstellungs- und Frauenministerkonfe-
renz hat zum Thema „Betreuung und Beratung für ge-
waltbetroffene Frauen und deren Kinder“ im Oktober ein
länderoffenes Arbeitsgremium unter Beteiligung des Fa-
milienministeriums ins Leben gerufen. Der Bund wurde
außerdem gebeten, in Kooperation mit den Ländern und
Kommunen ein Modellprojekt durchzuführen. Dieses
soll untersuchen, wie eine bedarfsgerechte Ausstattung
bezüglich Beratung und Schutz in einzelnen Regionen
aussehen könnte. Ich freue mich, dass dieses Modellpro-
jekt in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen
wird. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen kon-
krete Vorschläge entstehen, welche den Teilnehmern der
Konferenz als Beratungs- und Beschlussgrundlage die-
nen werden.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Is-
tanbul-Konvention bereits teilweise umgesetzt ist und in
dieser Legislaturperiode ratifiziert wird. Die Europarats-
konvention zu Menschenhandel ist schon ratifiziert. Un-
ter Federführung von Minister Heiko Maas wird derzeit
ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europarichtlinie
zu Menschenhandel vorbereitet. Außerdem liegt dem
Bundesrat der Gesetzentwurf zur Neubestimmung des
Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vor. Dieser
bringt für Opferzeuginnen des Menschenhandels deutli-
che Verbesserungen bezüglich ihres Aufenthaltsrechts.
Immer noch spielt sich viel Leid im Verborgenen ab.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das es nun seit
rund eineinhalb Jahren gibt, wurde im ersten Jahr über
47 000-mal gewählt. Die Dunkelziffer von Frauen, die
sich weiterhin nicht trauen, Hilfe in Anspruch zu neh-
men, ist aber immer noch zu hoch. Deshalb möchte ich
am Ende meiner Rede die Möglichkeit nutzen, um an
alle Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Schauen Sie
nicht weg! Denn dort wo Verantwortungsbewusstsein
und Mitgefühl für einander vorherrschen, wird Gewalt
vorgebeugt.
Cornelia Möhring (DIE LINKE): Warum dieser Ta-
gesordnungspunkt zur Lage der Frauenhäuser zu diesem
Zeitpunkt – obwohl wir doch gerade eine interne Anhö-
rung im Ausschuss hatten und auch die Konferenz der
Frauen- und Gleichstellungsministerinnen sich am 1. und
2. Oktober 2014 mit dem Thema befasst hat?
Die brisante Lage der Frauenhäuser und noch mehr
die Frauen und Kinder, die diesen Schutzraum brauchen,
verlangen es aus meiner Sicht, das Thema immer wieder
öffentlich zu diskutieren, um endlich ins Handeln zu
kommen.
Vor fast einem Jahr wurde in Brüssel die Studie zur
Gewalt gegen Frauen vorgestellt. Wir alle sind zu Recht
entsetzt über das Ausmaß der Gewalt – auch in unserem
Land. Nun benötigen nicht alle Opfer von Gewalt einen
Frauenhausplatz. Sie brauchen aber ein gut funktionie-
rendes Hilfesystem. Auch dazu gibt es viel zu tun, und
auch dieses sollte in naher Zukunft hier Thema werden.
Heute geht es zuerst um die Frauenhäuser. Frauen, die
Schutz in einem Frauenhaus suchen, sind auf der Flucht.
Sie fürchten um ihr Leben, ihre Gesundheit, um das see-
lische Wohl ihrer Kinder.
Der Entschluss, in ein Frauenhaus zu gehen, bedeutet,
alles zurückzulassen: Hab und Gut, das gewohnte Um-
feld, auch das, was am bisherigen Leben gut war. Das ist
für viele von uns kaum vorstellbar und für die betroffe-
nen Frauen ein sehr schwerer Schritt.
6 800 Plätze für Frauen gibt es zurzeit – in 353 Häu-
sern und 40 Zufluchtswohnungen. Jährlich suchen aber
15 000 bis 17 000 Frauen mit ihren Kindern Schutz in
Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Wir reden also
über circa 34 000 Personen, für die entsprechend Raum
und Betreuung vorgehalten werden müsste. Wir wissen:
Der Bedarf wird eher wachsen, und das Angebot ist alles
andere als bedarfsgerecht. Und das darf nicht sein.
Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung, un-
bürokratische Zugänge, Barrierefreiheit. Denn Frauen
mit Behinderungen sind noch stärker von Gewalt betrof-
fen, aber es gibt kaum Einrichtungen, die diesem Um-
stand gerecht werden.
Ich vermute, dass die große Mehrheit im Hause sich
in vielen Punkten einig ist, darin, dass das Ausmaß der
Gewalt viel zu groß ist, darin, dass das Angebot an Plät-
zen schlicht nicht ausreicht und es einen unbürokrati-
schen Zugang für Betroffene geben muss. Politik ist al-
lerdings nicht sonderlich nützlich, wenn sie bei verbaler
Zustimmung stehen bleibt. Es muss auch lösungsorien-
tiert gehandelt werden.
Und genau an dieser Stelle setzt meine Kritik am zö-
gerlichen Vorgehen der Bundesregierung an. Es wird
wieder viel geredet, evaluiert und festgestellt – dabei
müsste es endlich mit Volldampf losgehen, damit end-
lich alle Frauen und Kinder, die einen Platz brauchen,
auch einen bekommen. Dazu muss die Finanzierung ge-
regelt werden, und zwar bundeseinheitlich – in allen
Ländern gleich. Es geht um die Herstellung einheitlicher
Lebensverhältnisse, und das ist eine Bundesangelegen-
heit. Die Länder und Kommunen dürfen nicht damit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015 7691
(A) (C)
(D)(B)
alleine gelassen werden – und vor allem nicht die betrof-
fenen Frauen und die Mitarbeiterinnen der Schutzein-
richtungen.
Zur bundeseinheitlichen Finanzierung liegen bereits
einige Vorschläge vor. Beispielsweise ein „3-Säulen-
Modell“, nach dem Bund – Land – Kommune gemein-
sam finanzieren. Unverzügliches Handeln ist angesagt.
Wir fordern Sie auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in
dem der Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und um-
fassende Hilfe so geregelt ist, dass er folgende Bedin-
gungen erfüllt: Er muss unabhängig vom Einkommen,
unabhängig vom Aufenthaltstitel, unabhängig vom Her-
kunftsort und unabhängig von gesundheitlichen Ein-
schränkungen oder Behinderungen gelten. Eine einzel-
fallunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung des
Schutz- und Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen
sollte unser gemeinsames Ziel sein.
Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau-
enhäuser sind eine zentrale Säule beim Schutz von
Frauen vor Gewalt. Für Frauen in Not sind sie eine wich-
tige Anlaufstelle, weil sie hier Sicherheit finden, oft auch
mit ihren Kindern. Es sind Orte, wo Bedrohung, Angst
und Gewalt vor der Tür bleiben.
Tatsache aber ist, dass wir seit den knapp 40 Jahren,
in denen es Frauenhäuser gibt, nach wie vor über eine
mangelnde Finanzierung sprechen.
Tatsache ist, dass wir immer noch über bundesweit
uneinheitliche Standards und Lücken im System spre-
chen und es vom Bundesland abhängt, wie schnell
Frauen Hilfe erhalten.
Tatsache ist, dass wir uns ein großes Defizit leisten
bei effektivem Schutz für Frauen. Das ist, mit Verlaub,
ein Skandal!
Laut einer Studie der Europäischen Grundrechteagen-
tur von 2014 war jede dritte Frau in Deutschland schon
einmal Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt.
Jedes Jahr fliehen in Deutschland etwa 34 000 Frauen
und Kinder vor häuslicher Gewalt in eines der circa
360 Frauenhäuser. Immer wieder müssen Frauen abge-
wiesen werden.
Doch die Bundesregierung hat, wie schon ihre Vor-
gängerregierung, bislang nichts unternommen, um Frau-
enhäuser von Bundesseite zu unterstützen.
Zwar wollen Sie laut Koalitionsvertrag „den Schutz
und die Hilfe für die Betroffenen gewährleisten und Lü-
cken im Hilfesystem schließen“. Das sind bisher aber
leere Worte. Ich fürchte, dabei bleibt es. Besonders die
Union ist hier sehr still.
Um es klar zu benennen: Sie scheuen die Kosten für
den Bund und beharren weiter darauf, dass die Länder
„gefälligst ihre Aufgaben ordentlich wahrnehmen“. Das
ist Ihr Totschlagargument.
Wir Grüne wollen, dass die Schwierigkeiten bei der
Frauenhausfinanzierung nicht wieder nur zur Kenntnis
genommen werden. Wir wollen endlich konkrete
Schritte und Lösungen, wie der Bund mit in die Verant-
wortung gehen kann.
Der bürokratische Aufwand, einen Platz im Frauen-
haus zu bekommen, ist oft sehr hoch. Die Mitarbeiterin-
nen müssen selbst bei Notfällen aufwendig Formalien
prüfen. Darum brauchen wir praktikable Lösungen. Nö-
tig ist eine schnelle und sichere Unterbringung für
Frauen, und zwar für alle: auch für Studentinnen und
Asylbewerberinnen.
Das Fachgespräch im November im Frauenausschuss
hat klar gezeigt: Viele Frauenhäuser und auch Frauenbe-
ratungsstellen sind längst am Rande ihrer Kapazitäten
angelangt, vor allem personell. Einige mussten bereits
schließen. Deshalb sage ich es deutlich: Wir brauchen
endlich eine Reform der Frauenhausfinanzierung, die
hohe qualitative Standards und eine ausreichende finan-
zielle Ausstattung garantiert – bundeseinheitlich und be-
darfsgerecht.
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
Union, immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken
wegen der Mischfinanzierung vorschieben, möchte ich
Sie an die Lösungsvorschläge der Expertinnen im Aus-
schuss erinnern. Demnach wäre zum Beispiel ein soge-
nanntes 3-Säulen-Modell, also eine Finanzierung aus
Bund, Ländern und Kommunen, durchaus möglich. Was
dem im Weg steht, ist Ihr fehlender politischer Wille. Sie
haben es in der Hand!
Der Europarat und die UN fordern seit Jahren von
Deutschland eine Verbesserung der Situation der Frau-
enhäuser – und mehr Plätze. Das Beispiel der autono-
men Frauenhäuser macht klar: 2013 wurden knapp
5 400 Frauen und ihre Kinder aufgenommen. Aber über
7 700 mussten abgewiesen bzw. verwiesen werden.
Darum unterstützen wir den Antrag der Linken auf ei-
nen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz. Denn Frauen
in Not können nicht länger warten.
Das Hilfetelefon für Gewaltopfer ist eine gute Maß-
nahme. Aber es ist eben nur ein Baustein im Hilfesys-
tem, und das wissen auch Sie von der Regierung.
Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern
ein gesellschaftliches Problem. Frauen und ihren Kin-
dern Hilfe und Schutz zu gewähren, ist ein Menschen-
recht und staatliche Verpflichtung.
Ich appelliere an Sie als Bundesregierung: Reformie-
ren Sie die Finanzierung der Frauenhäuser, sodass Un-
terstützung und Schutz gesichert sind, wenn Frauen
diese brauchen.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. De-
zember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen
zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
7692 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
– Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti-
kel 91b)
– Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsge-
setz 2015)
Der Bundesrat hat hierzu ferner die folgende Ent-
schließung gefasst:
1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015) seine Erwartung zum
Ausdruck gebracht, dass die für den Verkehrsbe-
reich bereitgestellten Regionalisierungsmittel er-
höht werden und der Ansatz zumindest um die
zur Deckung von Kostensteigerungen dringend
erforderliche, bisher erfolgte Dynamisierung von
1,5 Prozent aufgestockt wird (vgl. Drucksache
350/14 (Beschluss)).
Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis,
dass dieser Forderung im Bundeshaushalt 2015
nicht gefolgt wurde. Er weist vor diesem Hinter-
grund mit Nachdruck auf den Entwurf eines Ge-
setzes zur Änderung des Regionalisierungsgeset-
zes hin, dessen Einbringung beim Deutschen
Bundestag der Bundesrat am 28. November 2014
beschlossen hat (vergleiche Drucksache 557/14 (Be-
schluss)). Der Gesetzentwurf sieht eine aus Sicht
des Bundesrates dringend erforderliche Anpas-
sung des Ausgangsbetrags der Regionalisierungs-
mittel an den nachgewiesenen Bedarf (8,5 Mil-
liarden Euro im Jahr 2015) sowie eine Erhöhung
der jährlichen Dynamisierungsrate auf 2 Prozent
vor. Im Übrigen weist der Bundesrat darauf hin,
dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegen-
stand der Gespräche zur Neuordnung der Bund-
Länder-Finanzbeziehungen sind, sieht doch § 5
Absatz 5 Regionalisierungsgesetz eine Revision
der Höhe der Mittel zum 1. Januar 2015 vor.
2. a) Die Länder und der Bund tragen eine gemein-
same Verantwortung für gute Rahmenbedin-
gungen für die Kulturlandschaft in der Bundes-
republik Deutschland. Die Länder begrüßen
es deshalb, dass im Rahmen der Haushaltsbe-
ratungen des Deutschen Bundestages der Kul-
turetat erhöht wurde und damit wichtige Im-
pulse für die Kulturpolitik gesetzt werden
können.
b) Die Länder und der Bund eint der Anspruch,
durch eine qualitätsorientierte Förderung des
Films die außergewöhnliche kulturelle Viel-
falt im audiovisuellen Angebot abzusichern
und damit auch mittelbar zum Erfolg der
deutschen Filmindustrie beizutragen. Kom-
plementär zu den Filmförderungen durch die
Länder leistet die wirtschaftliche Förderung
des bei der Beauftragten für Kultur und Me-
dien angesiedelten Deutschen Filmförder-
fonds (DFFF) einen wichtigen Beitrag zur
deutschen und europäischen Filmkultur.
c) Gleichzeitig hat der DFFF maßgeblich zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen der
Medienwirtschaft beigetragen und die inter-
nationale Wettbewerbsfähigkeit des Produk-
tionsstandortes Deutschland nachhaltig ver-
bessert. Der Medienstandort Deutschland
zeichnet sich durch eine gute Filminfrastruk-
tur und sehr gut ausgebildete Filmschaffende
aus. Durch den DFFF ist es gelungen, diese
Standortvorteile auszubauen und große inter-
national erfolgreiche Filmproduktionen nach
Deutschland zu holen. Von dieser Entwick-
lung haben zahlreiche Regionen Deutschlands
und mittelbar auch der Technologiestandort
Deutschland, beispielsweise im Bereich von
Postproduktion und Visual Effects, profitiert.
Aufgrund der Nachhaltigkeit dieses Engage-
ments der Bundesregierung konnte sich Deutsch-
land zu einem führenden Standort für große
internationale Filmproduktionen in Europa
entwickeln. Deutsche Filmproduktionen prä-
gen das Deutschlandbild im Ausland positiv
mit.
d) Der Bundesrat hält es zur Sicherung der Kon-
tinuität dieser positiven Entwicklung für
wichtig, die finanzielle Ausstattung des DFFF
auf einem angemessenen Niveau sicherzustel-
len. Daher sieht er die für den Bundeshaushalt
2015 vorgesehene Kürzung um 10 Millionen
Euro von 60 Millionen Euro auf 50 Millionen
Euro mit Sorge. Im Jahre 2013 lag das Budget
des DFFF noch bei 70 Millionen Euro. Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass die Mittel
für den DFFF im Haushaltsjahr 2016 mindes-
tens wieder auf das Niveau von 2014 (60 Mil-
lionen Euro) aufgestockt werden sollten, damit
die Bundesrepublik Deutschland weiterhin ei-
nen Spitzenplatz für nationale und internatio-
nale Filmproduktionen einnehmen kann.
e) Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bun-
desregierung in der mittelfristigen Finanz-
planung des Bundes den Deutschen Filmför-
derfonds über 2017 hinaus grundsätzlich
absichert. Es ist wichtig, dass der DFFF auch
künftig in seiner Höhe und flexiblen Ausge-
staltung ein verlässliches Fundament für viel-
fältige deutsche und internationale Filme bil-
den kann.
3. Die Gefährlichkeit militärischer Hinterlassen-
schaften aus dem Zweiten Weltkrieg mit chemi-
schem Langzeitzünder stellt ein unkalkulierbares
Gefahrenpotential dar. Stark belastete Länder
sind mit der Beseitigung der Rüstungsaltlasten
überfordert.
Der am 11. Juli 2014 vom Bundesrat beschlossene
Entwurf des Rüstungsaltlastenfinanzierungsgeset-
zes (BR-Drucksache 282/14 (Beschluss)) soll
den unbefriedigenden Zustand der bestehenden
Staatspraxis beenden, wonach der Bund den Län-
dern nur die Aufwendungen für die Kampfmittel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015 7693
(A) (C)
(D)(B)
räumung auf Bundesliegenschaften sowie die
Bergung und Vernichtung sogenannter reichsei-
gener Kampfmittel erstattet. Denn auch der Aus-
gleich der enormen, im Zusammenhang mit der
Beseitigung von nicht ehemals reichseigenen
Kampfmitteln und weiteren Rüstungsaltlasten
noch ausstehenden Kosten ist eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung und
den Bundestag nachdrücklich, den berechtigten In-
teressen der Länder nachzukommen, die notwen-
dige Haushaltsvorsorge zu treffen und schnellst-
möglich das Gesetz zu beschließen.
– Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf
– Gesetz zur Änderung von Gesetzen über Sonder-
vermögen des Bundes
– Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und
Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
– Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an
den Zollkodex der Union und zur Änderung wei-
terer steuerlicher Vorschriften
– Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und
des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
– Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von
asylsuchenden und geduldeten Ausländern
– Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(25. BAföGÄndG)
– … Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexual-
strafrecht
– Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitie-
rungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der poli-
tischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
– Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU
in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Han-
dels- und Gesellschaftsregistern in der Europäi-
schen Union
– Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur
Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur
Durchsetzung des Verbraucherschutzes
– Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes
Ferner hat der Bundesrat hierzu die folgende Ent-
schließung gefasst:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah ei-
nen Gesetzentwurf vorzulegen, der es Betreibern
mehrerer Anlagen, die über eine gemeinsame Mess-
einrichtung abgerechnet werden, ermöglicht, auch
weiterhin einen Teil des produzierten Stroms direkt
zu vermarkten.
Begründung:
Im EEG 2014 wurde anlässlich der letzten Novelle in
§ 20 Absatz 2 die Möglichkeit der prozentualen Auf-
teilung auf verschiedene Veräußerungsformen ein-
schließlich der anteiligen Direktvermarktung aufge-
nommen. Ausweislich der Begründung zu § 20
Absatz 2 EEG 2014 (BT-Drucksache 18/1891,
S. 201) soll die anteilige Direktvermarktung auch
möglich sein, wenn mehrere Anlagen, die über eine
gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden,
anteilig direkt vermarkten. Dazu im Widerspruch
steht § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EEG 2014, der
die Kombination von Einspeisevergütung und Di-
rektvermarktung ausschließt, wenn mehrere Anlagen
über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet
werden. Mit der Anordnung, dass in diesen Fall le-
diglich der Monatsmarktwert zu vergüten ist, wirkt
die Vorschrift wie eine Sanktion, die für die Betroffe-
nen im Einzelfall wirtschaftlich existenzbedrohend
sein kann.
Aufgrund der unterbliebenen redaktionellen Folgen-
anpassung in § 25 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EEG
2014 wurden von Netzbetreibern Förderansprüche
betroffener Anlagenbetreiber ab Inkrafttreten des no-
vellierten EEG 2014 zum 1. August 2014 reduziert,
obwohl die Gesetzesbegründung zum EEG 2014 aus-
drücklich vorsieht, die anteilige Direktvermarktung
zuzulassen.
Um im Gesetzeswortlaut klarzustellen, dass die an-
teilige Direktvermarktung auch bei den Anlagen wei-
terhin möglich ist, die über eine gemeinsame Mess-
einrichtung abgerechnet werden, sollte § 25 Absatz 2
Satz 1 Nummer 3 EEG 2014 gestrichen werden. In
diesem Zusammenhang ist von wesentlicher Bedeu-
tung, dass die Klarstellung zur zulässigen anteiligen
Direktvermarktung bei gemeinsamer Messeinrich-
tung rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft tritt,
um Vergütungseinbußen betroffener Anlagenbetrei-
ber zu vermeiden.
– Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Ra-
tes über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für
Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhe-
bung des Beschlusses 2003/174/EG
– Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen
vom 27. November 2008 über die Adoption von
Kindern (revidiert)
– Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates
vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern
vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Miss-
brauch
Zudem hat der Bundesrat in seiner 929. Sitzung am
19. Dezember 2014 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Num-
mer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetzes Sena-
tor Andreas Geisel (Berlin) als Nachfolger des ausschei-
denden Regierenden Bürgermeisters Michael Müller
(Berlin) und Ministerin Anja Siegesmund (Thüringen)
als Nachfolgerin des ausscheidenden Ministers a. D.
Jürgen Reinholz (Thüringen) zu stellvertretenden Mit-
7694 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Freitag, den 16. Januar 2015
(A) (C)
(D)(B)
gliedern der „Kommission Lagerung hoch radioakti-
ver Abfallstoffe“ gewählt.
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie
gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von
einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen
absehen:
Auswärtiger Ausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht zur Lage in Afghanistan 2014
einschließlich einer
Zwischenbilanz des Afghanistan-Engagements
Drucksache 18/3270
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fünfter Versorgungsbericht der Bundesregierung
Drucksachen 17/13590, 18/641 Nr. 10
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei Kapitel 16 06 Titel 893 01 – Prämien nach
dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
Drucksachen 18/3159, 18/3363 Nr. 1.2
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Ausgabe bei 10 01 Titel 636 01 – Zuschüsse für die Al-
terssicherung der Landwirte – bis zur Höhe von
26,5 Mio. Euro
Drucksachen 18/3371, 18/3482 Nr. 1.1
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2014
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
Offsetdruc
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Te
Ausgabe bei Kapitel 10 01 Titel 636 04 – Zuschüsse zur
Krankenversicherung der Landwirte – bis zur Höhe
von 16,5 Mio. Euro
Drucksachen 18/3510, 18/3617 Nr. 6
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht zur Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinan-
zierungsgesellschaft im Jahr 2013
Drucksachen 18/3014, 18/3216 Nr.1
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu Ausgangslage und Per-
spektiven der Post-2015-Agenda für nachhaltige Ent-
wicklung – Gemeinsame globale Herausforderungen,
Interessen und Ziele
Drucksache 17/14667 (neu)
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden
Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei-
ner Beratung abgesehen hat.
Finanzausschuss
Drucksache 18/1393 Nr. A.28
Ratsdokument 8050/14
Drucksache 18/2533 Nr. A.30
Ratsdokument 12031/14
Drucksache 18/3362 Nr. A.6
Ratsdokument 15059/14
Haushaltsausschuss
Drucksache 18/3110 Nr. A.9
Ratsdokument 14071/14
Drucksache 18/3110 Nr. A.10
Ratsdokument 14401/14
Drucksache 18/3218 Nr. A.3
Ratsdokument 14433/14
Drucksache 18/3218 Nr. A.4
Ratsdokument 14442/14
Drucksache 18/3477 Nr. A.2
Ratsdokument 15444/14
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
lefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
22
80. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 18 Nationaler Bildungsbericht 2014
TOP 19 Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen USA, Kanada
TOP 20 EU-Assoziierungsabkommen Ukraine, Georgien, Moldau
TOP 21 Abkommen mit Polen über Polizei- und Zollkooperation
TOP 22 Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
Anlagen