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    Plenarprotokoll 18/78 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 78. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Personal- ausweisgesetzes zur Einführung eines Er- satz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7431 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7431 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7432 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7432 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7432 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7432 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7433 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7433 B Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7433 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7433 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7434 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7434 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7434 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7434 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7435 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7435 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7435 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7436 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7436 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7436 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7436 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7436 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7437 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7437 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7437 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7438 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7438 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7438 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7438 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7439 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 7439 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7439 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3710 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7439 D Mündliche Frage 4 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen- versicherung von Altersrentnerinnen und -rentnern in sozialversicherungspflichti- gen Beschäftigungsverhältnissen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7440 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7440 B Mündliche Frage 5 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschäftigung über das gesetzliche Renten- eintrittsalter hinaus Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7440 D Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7441 A Mündliche Frage 9 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuständigkeit der geplanten Expertenkom- mission zum Fracking für die Prüfung von Fracking-Erprobungsmaßnahmen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7441 C Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7442 A Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausstehende Beantwortung eines Fragen- katalogs an die US-Regierung zur Beteili- gung von US-Anlagen in Deutschland am US-Drohnenkrieg Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7442 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7443 A Mündliche Frage 19 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausbau des Cybercrime Center im BKA und Bearbeitung phänomenübergreifen- der Internetaktivitäten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7443 D Mündliche Fragen 21 und 22 Martina Renner (DIE LINKE) Beschlagnahmte Waffen von Islamisten und Rückkehrern aus Syrien, Afghanis- tan, Pakistan und Irak seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7444 A Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7444 B Mündliche Frage 23 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung von Informationen über aus Deutschland nach Irak bzw. Syrien ausge- reiste Personen mit Islambezug an US- amerikanische Sicherheitsbehörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7445 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7446 A Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss möglicher Tötungen durch Drohnenbeschuss durch US-Stellen bei Übermittlung der Daten von aus Deutsch- land ausgereisten Personen mit Kampfes- wunsch in Syrien bzw. im Irak Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7446 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7447 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 III Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und SPD: Bundeshaus- halt 2014 ohne neue Schulden . . . . . . . . . . . 7447 D Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7447 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 7448 D Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7450 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7451 A Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7452 A Michael Leutert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7454 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7455 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7456 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7457 B Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7458 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7459 D Kerstin Radomski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7460 C Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 7461 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7463 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7465 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante und bereits in Kraft getretene Gesetzesvorhaben des Bundesjustizminis- ters Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7465 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen durch die Mineralöl- und die Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den vergangenen fünf Jahren Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7465 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Richard Pitterle (DIE LINKE) Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Ver- käufen von Musikstücken für wohltätige Zwecke Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7466 B Anlage 5 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Ziele und Notwendigkeiten des von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebe- nen Verfahrens „Social Media Monitoring Tool“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7466 C Anlage 6 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Relevante Akteure und Kosten des Pro- jekts „Social Media Monitoring Tool“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7467 A Anlage 7 Mündliche Frage 8 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag der US-Regierung zur Kenn- zeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode oder QR- Code als Grundlage für die TTIP-Verhand- lungen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7467 B Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung einer Stellungnahme vom 14. November 2013 zur Leistungserhöhung IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 des Atomkraftwerks Gundremmingen an die bayerische Atomaufsichts- und Geneh- migungsbehörde durch das BMUB Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7467 C Anlage 9 Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stilllegung des französischen Atomkraft- werks Fessenheim Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7467 D Anlage 10 Mündliche Frage 12 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfahrensstand zur Nutzung von Trans- portkapazitäten der Ostsee-Anbindungs- pipeline Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7468 A Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Wirtschaftliche Auswirkungen der Beendi- gung des South-Stream-Gaspipeline-Pro- jektes durch Russland auf Deutschland Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7468 B Anlage 12 Mündliche Frage 14 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel mittels Barcode oder QR-Co- dierung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7468 D Anlage 13 Mündliche Frage 15 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung des von der Bundesregierung in Höhe von 500 Millionen Euro garantier- ten Kredits an die Ukraine für zivile Infra- struktur Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7468 D Anlage 14 Mündliche Frage 16 Heike Hänsel (DIE LINKE) Besitz von Gewehren des Typs G36 durch mexikanische Polizeikräfte entgegen der Endverbleibsklausel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7469 A Anlage 15 Mündliche Frage 17 Niema Movassat (DIE LINKE) Einsatz medizinischen Fachpersonals und finanzielle Unterstützung aus Deutschland in westafrikanischen Ebolagebieten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7469 C Anlage 16 Mündliche Frage 20 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Restriktivere Auslegung der Voraussetzun- gen der Anspruchseinbürgerung nach er- folgreicher Teilnahme an einem Integra- tionskurs Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7470 A Anlage 17 Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Wechsel von Teilen der syrischen Opposi- tion zu islamistischen Gruppierungen seit 2012 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 V Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7470 C Anlage 18 Mündliche Frage 26 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Bewerbung von Berlin bzw. Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 und 2028 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7470 D Anlage 19 Mündliche Frage 27 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Auswirkungen des gesetzlichen Mindest- lohns auf den Vereinssport Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7471 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7431 (A) (C) (D)(B) 78. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7465 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.01.2015 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.01.2015 Gabriel, Sigmar SPD 14.01.2015 Gleicke, Iris SPD 14.01.2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 14.01.2015 Hupach, Sigrid DIE LINKE 14.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 14.01.2015 Kassner, Kerstin DIE LINKE 14.01.2015 Kolbe, Daniela SPD 14.01.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 14.01.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 14.01.2015 Metzler, Jan CDU/CSU 14.01.2015 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.01.2015 Oellers, Wilfried CDU/CSU 14.01.2015 Oßner, Florian CDU/CSU 14.01.2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14.01.2015 Schiewerling, Karl CDU/CSU 14.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 14.01.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.01.2015 Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 14.01.2015 Strässer, Christoph SPD 14.01.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 14.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 1): Welche der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 4. Januar 2015 (www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-justiz minister-heiko-maas-fuehrt-ein-koalitionslehrstueck-auf-1334 2738.html) genannten Vorhaben („Maas Gesetzes-Kaskade begann vor ein paar Wochen mit der Ankündigung, das Straf- recht bei Vergewaltigung zu verschärfen. Dann folgte ein Ka- binettsbeschluss zum Schutz von Kleinanlegern, dann das Anti-Doping-Gesetz. Im Bundestag verteidigte Maas seine Mietpreisbremse und warb für die Erhöhung der Rente für SED-Opfer. Außerdem verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz gegen Kinderpornographie“) sind bereits als Ge- setz in Kraft, und wann werden die anderen in Kraft treten? Im Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszei- tung vom 4. Januar 2015, auf den Sie in Ihrer Frage Be- zug nehmen, werden folgende Gesetzvorhaben erwähnt: Das Fünfte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR (SED-Opferrente), eine Änderung des § 177 StGB, das Kleinanlegerschutzge- setz, das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Antidopinggesetz), das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungs- vermittlung (Mietpreisbremse) sowie das Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexu- ellem Missbrauch. Die SED-Opferrente ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Eine Änderung des § 177 StGB wird derzeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft, ein Gesetzentwurf wird noch im ersten Halbjahr dieses Jahres vorgelegt. Das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 12. November 2014 vom Bundeskabinett be- schlossen wurde, wird im zweiten Halbjahr 2015, das Antidopinggesetz, das sich derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung befindet, wird 2016 und die Miet- preisbremse, die sich gerade hier im parlamentarischen Verfahren befindet, wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten. Das Gesetz zum Schutz von Kin- dern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Miss- brauch liegt derzeit dem Bundespräsidenten vor, es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2): Wie hoch waren die Einnahmen durch die Mineralölsteuer sowie die Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den ver- gangenen fünf Jahren (Auflistung pro Jahr), und in welcher Weise hat sich der zuletzt deutlich gesunkene Ölpreis auf die Steuereinnahmen ausgewirkt? Das Energiesteueraufkommen aus dem Kraftstoff Benzin bewegte sich in den Jahren 2009 bis 2013 gerun- det zwischen 17,8 Milliarden Euro (2009) und 16,2 Mil- liarden Euro (2013), beim Kraftstoff Diesel zwischen 36,1 Milliarden Euro (2011) und 34,7 Milliarden Euro (2009). Im Einzelnen lässt sich das Energiesteuerauf- Anlagen 7466 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) kommen für die Jahre 2009 bis 2013 gerundet wie folgt beziffern (in Milliarden Euro): Benzin Diesel gesamt 2009 17,8 16,9 34,7 2010 17,6 18 35,6 2011 17,5 18,6 36,1 2012 16,7 18,8 35,5 2013 16,2 19,2 35,4 Für das Jahr 2014 liegen gegenwärtig noch keine kon- solidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor, die eine Aufteilung der Steuereinnahmen auf Benzin und Diesel erlauben würden. Die Energiesteuereinnahmen aus den Kraftstoffen Benzin und Diesel insgesamt betru- gen im Jahr 2014 rund 35,5 Milliarden Euro. Die Entwicklung des Ölpreises wirkt sich nicht un- mittelbar auf das Energiesteueraufkommen aus, da die Energiesteuer als Fixbetrag je Liter Benzin (65,45 Euro- cent je Liter) oder Diesel (47,04 Eurocent je Liter) erho- ben wird. Allenfalls mittelbar könnte sich ein gesunke- ner Ölpreis auf das Steueraufkommen auswirken, sofern er das Konsumverhalten zu höherem Kraftstoffverbrauch beeinflussen würde. Dazu gibt es aber bisher noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen liegen nur als Gesamtaggregat vor, eine Zuordnung auf Gütergruppen ist nicht möglich. Daher liegen uns keine Erkenntnisse über Auswirkungen des Ölpreises auf die aktuellen Um- satzsteuereinnahmen vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 3): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Projekten wie „Band Aid 30“, bei denen die aus dem Verkauf eines Mu- sikstückes generierten Einnahmen vollständig für einen wohl- tätigen Zweck wie den Kampf gegen die Ebolaepidemie ge- spendet werden, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen, um die Einnahmen, die für den wohltätigen Zweck gespendet werden, weiter zu erhöhen, und wenn ja, wie wäre die genaue Ausgestaltung entsprechender Optionen? Nach dem System der Umsatzsteuer unterliegen Liefe- rungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens ausführt, grund- sätzlich der Umsatzsteuer. Steuerbefreiungen sind die Ausnahme dieses Grundsatzes und nur für bestimmte, im Umsatzsteuergesetz genau bezeichnete Umsätze mög- lich. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bedarf es hier einer engen Auslegung, um die Vorgaben der für alle EU-Mitgliedstaaten verbindli- chen Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu erfüllen. Da- nach kommt eine Befreiung von der Umsatzsteuer für den Verkauf eines Musikstückes des Band-Aid-30-Spen- denprojekts so nicht in Betracht. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 6 ): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele und Notwendigkeiten des von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Verfahrens „Social Media Monitoring Tool“ (Programm zum Beobachten sozialer Medien, verglei- che Berichterstattung in der Jungen Welt vom 6. Januar 2015, „Nürnberger Spionageamt“), bei dem es laut Ausschreibung um die „Automatisierte Identifikation und Analyse von Dis- kussionen und Kommentaren im deutschsprachigen Social Web“ geht (vergleiche www.evergabe-online.de), und können mit diesem Verfahren auch Spuren gesammelt und ausgewer- tet werden, die Erwerbslose (und andere) in sozialen Netzen (zum Beispiel in Foren, Blogs, Verkaufsplattformen oder Kommentarspalten) hinterlassen? Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund darf sie ihre Aufgaben grundsätzlich eigenständig wahrnehmen und dementsprechend auch Ausschreibungen im Rah- men ihrer Organisationshoheit selbstständig vornehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher erst im Rahmen Ihrer Fragen von der oben ge- nannten Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit Kenntnis erhalten und diese um eine Stellungnahme ge- beten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist Ziel des ausgeschriebenen Verfahrens eine Analyse der Meinungen und Diskussionen in den sozialen Netzwer- ken in Bezug auf die Bundesagentur für Arbeit. Insbe- sondere geht es um die Identifikation von Bedürfnissen und Optimierungspotenzialen in Bezug auf konkrete Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie die Messung und Optimierung der Kundenzufriedenheit und der Außenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit in den sozialen Netzwerken. Die Bundesagentur für Ar- beit möchte die so gewonnenen Informationen in den Bereichen Onlineanwendungen, Presse und Marketing, Kundenreaktionsmanagement der Zentrale der Bundes- agentur für Arbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit des Insti- tuts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung strukturiert auswerten und nutzen. Entgegen den Angaben des Berichts in der Tageszei- tung Junge Welt vom 6. Januar 2015 werden nach Aus- künften der Bundesagentur für Arbeit keine personenbe- zogenen Daten erhoben oder ausgewertet und keine Verbindung zwischen individuellen Äußerungen in so- zialen Medien und personenbezogenen Daten der Bun- desagentur für Arbeit gezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Ausschreibung insbesondere unter dem Gesichts- punkt des Sozialdatenschutzes prüfen und rechtsauf- sichtlich begleiten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7467 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 7): Inwiefern sind nach Kenntnissen der Bundesregierung re- levante Akteure wie der Verwaltungsrat und die Bundesdaten- schutzbeauftragte einbezogen worden, und welche Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten des Pro- jekts und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit machen? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Verwaltungsrat der Bundes- agentur für Arbeit wurden im Vorfeld von der Bundes- agentur für Arbeit nicht einbezogen. Es handelt sich um ein noch laufendes Ausschrei- bungsverfahren. Zurzeit kann die Bundesagentur für Ar- beit keine Aussage über die Kosten für die Nutzung des Verfahrens machen, da das Ergebnis der Ausschreibung abgewartet werden muss. Nach Auskunft der Bundes- agentur für Arbeit steht derzeit auch die Zahl der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, die geschult werden sollen, noch nicht genau fest. Dies werden voraussichtlich Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Presse und dem Kundenreaktionsmanagement der Zen- trale der Bundesagentur für Arbeit sowie Öffentlich- keitsarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor- schung sein. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 8): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, beschriebene Vorschlag der US-Regierung bezüg- lich einer Regelung zur Kennzeichnung von gentechnisch ver- änderten Lebensmitteln mittels Barcode oder QR-Code (ver- gleiche ARD-Tagesschau vom 5. Januar 2015, 20 Uhr) eine für die Europäische Union annehmbare Verhandlungsgrund- lage für die TTIP-Verhandlungen (TTIP: Freihandelsabkom- men zwischen der EU und den USA) darstellt, und, wenn nein, wann plant die Bundesregierung ihre Kritikpunkte an dem genannten Vorschlag der Europäischen Kommission so- wie den anderen Mitgliedstaaten zu übermitteln? Die obligatorische Einführung einer Regelung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- mitteln mittels Barcode oder QR-Code stand und steht innerhalb der EU nicht in Rede. Durch TTIP dürfen be- stehende Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO nicht infrage gestellt werden. Beide Seiten waren sich einig, dass weder die USA noch die EU durch TTIP gezwungen werden sollen, Abstriche am Verbraucherschutzniveau vorzunehmen. Dementspre- chend stehen in den TTIP-Verhandlungen die bestehen- den Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO nicht zur Disposition. Dies gilt entsprechend auch für die weiteren Diskussionen bei der Fortführung der TTIP-Verhandlungen. In den USA gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. In den Gesprä- chen mit Herrn Bundesminister Schmidt während seiner USA-Reise war über die Überlegung gesprochen wor- den, ob man in den USA eine solche Kennzeichnung mittels Barcode einführt. Für eine Kennzeichnung inner- halb der EU ist solch eine Barcode-Information nicht ausreichend. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 10): Wann genau – Kalenderdatum bitte angeben – und in wel- cher Form – E-Mail oder postalisch – hat das Bundesministe- rium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, die im BMUB-Auftrag erstellte Stellungnahme der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit vom 14. No- vember 2013 zur damals noch beantragten Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundremmingen erstmals an die bayeri- sche Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde übermittelt (vergleiche hierzu beispielsweise die Antwort der Bundesre- gierung auf meine schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdruck- sache 17/14837)? Die Unterlagen wurden dem Bayerischen Staatsmi- nisterium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV, in elektronischer Form als E-Mail am 2. Dezember 2013 übersandt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 11): Inwiefern hat die Bundesregierung im Jahr 2014 oder 2015 vom französischen Staatspräsidenten François Hollande auf offiziellem Wege eingefordert, dass seine ursprüngliche Zusage (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. September 2012), dass das direkt an der deutsch-französischen Grenze liegende Atomkraftwerk Fessenheim spätestens bis zum Jahr 2017 endgültig stillgelegt wird, eingehalten wird – bitte mit Angabe des Kalenderdatums, der Form und des betreffenden Kabinettsmitglieds? Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat die Schließung des Kernkraftwerks Fessenheim gegen- über ihrer französischen Kollegin Ségolène Royal am Rande des informellen Umweltministerrates in Mailand im Juli 2014 thematisiert. Sie hat mit Schreiben vom 15. September 2014 Informationen zum Zeitplan und zu der beabsichtigten Vorgehensweise der Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim erbeten. Aufgrund der jüngsten Aussage von Präsident François Hollande hat sie in einem Schreiben an Frau Ministerin Royal die durch Präsident Hollande bestätigte Entschei- dung, das Kernkraftwerk Fessenheim zu schließen, be- grüßt und erneut gebeten, sie über den Zeitplan und die beabsichtigte Vorgehensweise zur Stilllegung des Kern- kraftwerkes Fessenheim zu informieren. 7468 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 12): Welchen Verfahrensstand (bitte unter Angabe der einzel- nen Positionen und möglichen Kompromissvorschläge) gibt es zwischen der Bundesnetzagentur, der Europäischen Kom- mission und dem russischen Energiekonzern Gazprom zur Nutzung von Transportkapazitäten der Ostsee-Anbindungs- pipeline (OPAL), und unterstützt die Bundesregierung die Nutzung von 100 Prozent der OPAL-Transportkapazitäten durch Gazprom (bitte begründen)? Die Ausnahmegenehmigungen der Bundesnetzagen- tur aus dem Jahr 2009 zugunsten der beiden Betreiber der OPAL, nämlich der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG und der Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, haben unverändert Bestand. Sie sehen vor, dass Unter- nehmen, die in der Tschechischen Republik marktbe- herrschend sind, maximal 50 Prozent der OPAL Transit- kapazitäten buchen bzw. nutzen dürfen. Hierzu zählt nach den damaligen Feststellungen der Europäischen Kommission insbesondere Gazprom. Wird die Bu- chungsquote überschritten, ist ein Gasfreigabeprogramm (Gas-Release-Programme) aufzulegen, wonach bestimmte Gasmengen und Transportkapazitäten dem Markt ange- boten werden müssen. Seit Oktober 2013 haben die Bundesnetzagentur, die EU-Kommission und Gazprom gemeinsam Möglichkei- ten diskutiert, um die Auslastung der OPAL zu verbes- sern. Das Ergebnis wurde den europäischen Vorgaben entsprechend an die Europäische Kommission zur Bestä- tigung notifiziert. Die Europäische Kommission hat mehrmals um Fristverlängerung ersucht. Das letzte Fristverlängerungsersuchen der Europäischen Kommis- sion wurde von Gazprom zurückgewiesen. Das Verfah- ren wurde daraufhin beendet. Damit gelten die bestehen- den OPAL-Ausnahmegenehmigungen unverändert. Es obliegt der Bundesnetzagentur, im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission zu bewerten, ob es gemäß den europäischen und nationalen Vorschriften zu- lässig ist, die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zu ändern und Gazprom gegebenenfalls eine stärkere Nut- zung der OPAL zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt diejenigen Maßnahmen, die der Sicherstel- lung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Gasversorgung und der Gewährleistung der Ver- sorgungssicherheit in Deutschland und Europa dienen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 13): Inwieweit hat die Bundesregierung – vor dem Hinter- grund, dass sowohl beim nordrhein-westfälischen Röhren- bauer Europipe Kurzarbeit für Hunderte Mitarbeiter droht (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/south-stream- flop-europipe-droht-kurzarbeit/11180646.html) sowie beim Konzern Salzgitter AG finanzielle Verluste „im unteren zwei- stelligen Millionenbereich“ zu erwarten sind (www.nwzon line.de) – Erkenntnisse über Auswirkungen des Endes des South-Stream-Gaspipeline-Projektes durch Russland auf Deutschland (Arbeitsmarktsituation, finanzielle Einbußen von Unternehmen, Insolvenzen etc.), und inwieweit hat die Bun- desregierung darüber Erkenntnisse, dass infolge der westli- chen Sanktionspolitik „die deutschen Ausfuhren nach Russ- land … um ein Fünftel“ zurückgehen werden, was einem Handelsvolumen von rund 7 Milliarden Euro entspreche, und dadurch „in Deutschland rund 50 000 bis 60 000 Arbeits- plätze“ gefährdet sind (www.handelsblatt.com/politik/interna tional/westliche-sanktionen-starker-rueckgang-von-exporten- nach-russland/11203800.html)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europipe GmbH am 30. Dezember 2014 von der South Stream Transport B. V. die Anweisung erhalten hat, die Produk- tion von Stahlrohren für die South-Stream-Pipeline bis auf Weiteres, mindestens bis zum 19. Februar 2015, aus- zusetzen. Die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für Deutschland sind noch nicht quantifizierbar. Der Bundesregierung liegen Zahlen zum deutschen Export nach Russland für das Gesamtjahr 2014 noch nicht vor. Die deutschen Exporte nach Russland sind seit Mai 2013 kontinuierlich und mit insgesamt zunehmen- der Tendenz rückläufig – Monatswerte für die Entwick- lung der Ausfuhren im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres. Da die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland erst Anfang August 2014 in Kraft getreten sind, sind diese als monokausale Erklärung für den Exportrückgang nicht tauglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 14): Welche datenschutzrechtlichen Fragen wären aus Sicht der Bundesregierung bei einer Kennzeichnung gentechnisch ver- änderter Lebensmittel per Barcode oder QR-Codierung zu klären bzw. zu regeln, unter anderem bezüglich möglicher Rückschlüsse auf das Einkaufsverhalten auf Basis des Ausle- sens der Codes durch dafür notwendige Apps? Datenschutzrecht schützt nur personenbezogene Da- ten. Erst wenn ein hinreichend klares Konzept vorliegt, ob bzw. wie die Kennzeichnung per Barcode oder QR-Codierung technisch umgesetzt wird, kann abge- schätzt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form personenbezogene Daten betroffen sind. Erst dann kann datenschutzrechtlich dazu Stellung genommen werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3710, Frage 15): Inwieweit kann die Bundesregierung zusichern, dass die Kreditgarantie in Höhe von 500 Millionen Euro an die ukrai- nische Regierung (www.dw.de/jazenjuk-wirbt-in-berlin-um- unterst%C3%BCtzung/a-18176232) für den Wiederaufbau bzw. Ausbau der sozialen und ökonomischen (zivilen) Infra- struktur verwendet wird und damit nicht militärische Projekte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7469 (A) (C) (D)(B) – Ausrüstung, Ausbildung, „Grenzsicherung“ wie die Mauer an der Grenze zu Russland – finanziert werden (www.handels- blatt.com/politik/international/ukraine-krise-militaer-mit-neuem- kriegsgeraet-ausgeruestet/11186658.html)? Die Bundesregierung hat in allen bisherigen Kontak- ten mit der Ukraine deutlich gemacht, dass die Kredit- mittel vorrangig zum Wiederaufbau der zerstörten Infra- struktur in der Ostukraine, insbesondere in der Energie- und Wasserversorgung sowie bei Krankenhäusern und Schulen, verwendet werden sollen. Diese Auffassung wird von der Regierung der Ukraine geteilt und ist Ge- genstand der am 7. Januar 2015 unterzeichneten „Ge- meinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepu- blik Deutschland und der Regierung der Ukraine“ zum ungebundenen Finanzkredit. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 16): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sich nach Unterlagen des mexikanischen Verteidigungsministeriums alleine in der Provinz Guerrero 1 924 Gewehre vom Typ G36 des Waffenherstellers Heckler & Koch GmbH widerrechtlich entgegen der Endverbleibklau- sel in Besitz der Polizeikräfte befinden, von denen im Zuge des Ermittlungsverfahrens um die am 26. September 2014 in Iguala 6 erschossenen und 43 entführten Studenten 36 Sturm- gewehre dieses Typs durch die Staatsanwaltschaft beschlag- nahmt wurden, sowie den zahlreichen weiteren Fällen von Men- schenrechtsverletzungen in dieser und anderen mexikanischen Unruheprovinzen durch Angehörige der organisierten Krimi- nalität mit breiter Beteiligung der Polizei auch in Betrachtung des derzeit verhandelten Sicherheitskooperationsabkommens, und wird die Bundesregierung künftig Waffenlieferungen nach Mexiko ausschließen bzw. nicht mehr genehmigen (www.imi-online.de/2014/04/09/ruestungsexporte-nach-mexi ko-ein-update/, www.taz.de/!151034: „Heckler & Koch unter Verdacht“)? Der Bundesregierung sind die entsprechenden Presse- berichte bekannt. Sie kann zu in Deutschland laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Angaben machen. Bereits in der Fragestunde am 15. Oktober 2014 hatte ich auf die entsprechende Frage des Kollegen Kekeritz mitgeteilt, dass die Bundesregierung seit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen des Unternehmens Heckler & Koch für Kleinwaffen nach Mexiko ausge- setzt hat. Was die aktuelle und künftige Genehmigungspraxis bezüglich Mexiko anbelangt: Sie wissen, dass es eine sehr restriktive Regelung be- treffend den Export von Waffen in Länder außerhalb der EU und der NATO gibt. Darauf hatte auch mein Kollege Staatsminister Michael Roth in der Fragestunde am 5. November 2014 hingewiesen. Entscheidungen über die Genehmigung von Rüs- tungsexporten nach Mexiko erfolgen im Einklang mit den einschlägigen Grundsätzen und Bestimmungen auf Basis sorgfältiger Abwägung aller Umstände des jewei- ligen Einzelfalles. Dabei finden die Menschenrechtssi- tuation vor Ort und die Gefahr des Missbrauchs der je- weiligen Güter besondere Berücksichtigung. Dies war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Wie Sie den jeweiligen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung entnehmen können, wurden in den Jah- ren 2011, 2012 und 2013 keine Genehmigungen für Ex- porte von Kleinwaffen nach Mexiko erteilt. Auch 2014 war dies nicht der Fall. Zu Ihrer Frage nach dem Sicherheitskooperationsab- kommen mit Mexiko: Der in Verhandlung befindliche Vertrag enthält kei- nerlei Regelungen zu Waffenlieferungen. Gleichzeitig möchte ich unterstreichen, dass die Bun- desregierung die gegen das Sicherheitsabkommen vorge- brachten Argumente ernst nimmt und die Verhandlungen verantwortungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage führt. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3710, Frage 17): Wie viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie weiteres medizinisches Fachpersonal aus Deutschland sind mittlerweile in staatlichem Auftrag in den von der Ebola- epidemie betroffenen Gebieten Westafrikas im Einsatz, und welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung zur Be- kämpfung der Epidemie konkret überwiesen (bitte nach Höhe und Empfänger auflisten)? Derzeit sind 101 in staatlichem Auftrag entsandte deutsche Einsatzkräfte in der Ebolabekämpfung in West- afrika aktiv: 68 gehören der Bundeswehr an, betreiben unsere hu- manitäre Luftbrücke, sind als Ärzte und Krankenpfleger sowie als Verbindungsoffiziere bei der United Nations Mission for Ebola Emergency Response, UNMEER, eingesetzt. 15 sind medizinisches und technisches Personal des Deutschen Roten Kreuzes. Neun wissenschaftliche Fachkräfte des Bernhard- Nocht-Instituts, des Friedrich-Loeffler-Instituts, des Robert- Koch-Instituts und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr bauen Laborkapazitäten in den betroffenen Ländern auf. Zehn Angehörige des technischen Hilfswerks unter- stützen unsere Hilfsmaßnahmen technisch und logis- tisch. Die Bundesregierung hat rund 161 Millionen Euro für die Ebolahilfe zur Verfügung gestellt: 94,6 Millionen Euro für Projekte der humanitären Hilfe und der Ent- wicklungszusammenarbeit, 24 Millionen Euro für das Welternährungsprogramm, WFP, 20 Millionen Euro für UNICEF, 10 Millionen Euro für die Weltgesundheits- 7470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 (A) (C) (D)(B) organisation, WHO, 9 Millionen Euro für das Entwick- lungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, 3 Mil- lionen Euro für das Rote Kreuz und 750 000 Euro für Ärzte ohne Grenzen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 20): Aufgrund welcher Erwägungen hält es die Bundesregie- rung integrationspolitisch für sinnvoll, die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach sieben statt acht Jahren ge- mäß § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs ab- weichend von Nummer 10.3.1 der vorläufigen Anwendungs- hinweise des Bundesministerium des Innern, BMI, zum StAG vom 17. April 2009 dahin gehend restriktiver auszulegen, dass nunmehr – auch von hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen – nicht mehr ledig- lich der Nachweis der bestandenen Prüfungen, sondern in je- dem Fall die Teilnahme an dem gesamten Kurs erforderlich sein soll (vergleiche Schreiben des BMI an die für Staatsange- hörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörden vom 31. Juli 2013, Az. VII5-21008/ 1#3, Betr.: Test „Leben in Deutschland“), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die dadurch voraussichtlich entstehen- den Mehrkosten für die öffentliche Hand? Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeits- gesetzes, StAG, wird die Einbürgerungsfrist von acht auf sieben Jahre verkürzt, wenn ein „Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integra- tionskurs“ nachweist. Sowohl der Wortlaut des Gesetzes als auch die Gesetzesbegründung machen deutlich, dass der Vorschrift nicht genügt ist, wenn der Ausländer nur den Integrationskurstest bestanden hat. Nach der Geset- zesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/7387, 108) ver- kürzt § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Zitat: „die Zeit des für das Entstehen eines Einbürge- rungsanspruchs geforderten Mindestaufenthalts von acht auf sieben Jahre, wenn der Ausländer erfolgreich an ei- nem Integrationskurs teilgenommen hat. Dies ist ein sta- tusrechtlicher Anreiz für entsprechende Integrationsbe- mühungen. Durch § 10 Absatz 3 Satz 1 StAG soll daher neben dem Lernerfolg insbesondere der mit dem Integra- tionskursbesuch verbundene erhebliche Zeitaufwand ge- würdigt werden. Auch die Gesetzessystematik spricht für diese Ausle- gung. Da die Voraussetzungen für das „Zertifikat Inte- grationskurs“ (Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und erfolgreicher Test „Leben in Deutschland“) bei entspre- chender Punktezahl denen der Regeleinbürgerung ent- sprechen, würde bei einem Verzicht auf die tatsächliche Kursteilnahme die Ausnahmevorschrift des § 10 Ab- satz 3 Satz 1 StAG zum Regelfall. Dies war vom Gesetz- geber jedoch nicht gewollt. Aufgrund dieser Rechtslage bedarf es einer über den Gesetzestext hinausgehenden Rechtfertigung für voraus- sichtlich entstehende Mehrkosten nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 25): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, welche Teile der syrischen Opposition (bewaffnete Einheiten bzw. Gruppen) seit dem Jahr 2012 zu islamistischen Gruppierungen (al-Nusra-Front, al-Qaida, Islamischer Staat) übergewechselt sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit Sommer 2013 eine verstärkte islamistische Ausrichtung zunächst moderater bewaffneter Widerstandsgruppierungen zu verzeichnen. Einen Höhepunkt bildete dabei die Grün- dung der sogenannten Islamischen Front im November 2013. Eigene Erkenntnisse darüber, dass sich Einheiten der Freien Syrischen Armee einer terroristischen Gruppe an- geschlossen hätten, liegen der Bundesregierung nicht vor. Innerhalb der dschihadistischen Szene sind im April 2013 die Auseinandersetzungen zwischen dem Islami- schen Staat und der Dschabhat al-Nusra offen ausgebro- chenen. Dies hat zu einer Polarisierung und einer Aus- richtung dschihadistischer Gruppierungen auf eine der beiden Terrororganisationen geführt. Teilweise sind dschihadistische Gruppierungen (Beispiel: Dscheisch al- Muhadschirin wa al-Ansar) in mehrere Teile zerfallen. Ihre Mitglieder haben sich daraufhin einer der beiden großen dschihadistischen Organisationen angeschlossen. Durch die Ausrufung des Kalifates durch den Islami- schen Staat im Juni 2014 hat sich die Polarisierung des dschihadistischen Feldes nochmals verstärkt. Seitdem hat die Dschabhat al-Nusra zahlreiche Mitglieder an den Islamischen Staat verloren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 26): In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung mit Blick auf die Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 6. Dezember 2014 in Dresden – Olympiabewerbung von Deutschland für Deutschland – die Bewerbung von Berlin bzw. Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 und 2028 und bei Zuschlag durch das Internationale Olympische Komitee auch die Orga- nisation und Durchführung dieser Sportgroßveranstaltun- gen – bitte im Einzelnen die bereits beschlossenen und ge- planten Aktivitäten und die dafür vorgesehenen Bundesmittel nennen? Eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wird durch die Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Der Bundesinnenminister hat dies unlängst deutlich zum Ausdruck gebracht. Allerdings steht bislang eine nationale Kandidatenstadt noch nicht fest. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7471 (A) (C) (D)(B) Am 21. März 2015 plant der Deutsche Olympische Sportbund eine außerordentliche Mitgliederversamm- lung zur Entscheidung über eine nationale Bewerber- stadt. Erst nach dieser Entscheidung kann ein Prozess zur weiteren Spezifizierung der Planungen einschließ- lich der Kostenansätze erfolgen. Bund, Land und Kom- munen betrachten eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele dabei als gemeinsames Anliegen. Die Frage der Finanzierung sowohl der Bewerbung wie auch der Durchführung möglicher Olympischer und Paralympischer Spiele im Jahr 2024, gegebenenfalls im Jahr 2028, ist auch abhängig von weiteren Planungen der möglichen Bewerberstädte, die sich insbesondere aus den bislang noch nicht bekannten konkreten Anforde- rungen des Internationalen Olympischen Komitees, IOC, für das Bewerbungsverfahren 2024 ergeben werden. In diesem Zusammenhang muss auf Basis der konkreten Anforderungen durch das IOC durch die Beteiligten auch geprüft werden, in welchem Umfang die Be- schlüsse der IOC-Vollversammlung vom 8. und 9. Dezem- ber 2014 zur „Olympischen Agenda 2020“ auch tatsächlich Eingang gefunden haben. Hiervon wird der weitere Entscheidungsprozess zur Bewerbung abhängen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 27): Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesre- gierung die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den Vereinssport (siehe auch „Sport mit der Stechuhr“ im Köl- ner Stadt-Anzeiger vom 8. Januar 2015), und inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung die diesbezüglichen Hinweise im Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes sachlich richtig? Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat unterschiedliche Auswirkungen auf den Vereinssport. Die Situation der ehrenamtlich Tätigen wie auch der Übungsleiter oder Trainer, die nicht hauptberuflich, son- dern im Rahmen der entsprechenden Pauschalen be- schäftigt sind – 720 Euro beziehungsweise 2 400 Euro pro anno –, verändert sich nicht und unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Allerdings kommt das Mindestlohngesetz bei Ver- tragsamateuren zur Anwendung, deren Rechte und Pflichten in einem Vertrag schriftlich festgelegt sind. Hier wird grundsätzlich ein sozialversicherungsrechtli- ches Beschäftigungsverhältnis unterstellt, das zur Ver- sicherungspflicht führt. Entsprechend müssen die Ver- eine Nachweise über die zeitliche Beschäftigung dieser Sportler führen und sie nach dem Mindestlohngesetz be- zahlen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Hinweise der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sport- bundes zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes im „Rechtstelegramm für Vereins- und Verbandsarbeit“ sachlich richtig. In dieser Handreichung werden die Ver- bände und Vereine über die oben genannten Auswirkun- gen des Mindestlohngesetzes auf die Vereinsarbeit infor- miert. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 78. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde ‒ Bundeshaushalt 2014 ohne neue Schulden Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jörn Wunderlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie ha-

    ben gerade gesagt, eine Ausschreibung im SIS, also im
    Schengener Informationssystem, sei nicht möglich.
    Wenn man abfrage: „Wer ist das?“, dann komme die
    Antwort: Fritz Müller. – In der Antwort auf eine Kleine
    Anfrage meiner Fraktion vom 29. Dezember 2014 – die
    Druckerschwärze ist also noch nicht getrocknet – hat die
    Bundesregierung in Nummer 10 ausgeführt, die Mit-
    gliedstaaten des Schengen-Raums hätten sich darauf ver-
    ständigt, dass national ausgestellte Dokumente, die nicht
    zur Ausreise berechtigen, künftig im Schengener Infor-
    mationssystem auszuschreiben sind. Sie haben das als
    Spezifizierung des bestehenden Rechts dargestellt, über
    die bislang vorhandenen Möglichkeiten hinaus, dass Do-
    kumente gestohlen wurden, für ungültig erklärt wurden
    usw.; das ist ja gesagt worden. Jetzt ist das also machbar;
    es ist möglich. Meine Frage lautet: Wird diese verabre-
    dete Änderung derzeit schon von den Mitgliedstaaten
    umgesetzt, und wenn nein, für wann ist die Umsetzung
    geplant?

    Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
    nern:

    Das habe ich in der Antwort auf die Frage von Frau
    Mihalic schon vorgetragen. In der Tat ist das die Absicht
    der europäischen Innenminister. Aber das ist nicht so
    leicht. In das Schengener Informationssystem – inzwi-
    schen SIS II – ein neues Kriterium einzuführen, ist kein
    technisch trivialer Vorgang; dies braucht ein bisschen
    Zeit. Deswegen gibt es das noch nicht. Eine Änderung
    des Rechtssystems, die wir gegebenenfalls auch anstre-
    ben, dauert zwei Jahre; das habe ich eben schon gesagt.
    Deswegen ist der Hinweis auf die Absicht der europäi-
    schen Innenminister kein Argument gegen die Notwen-
    digkeit dieses Gesetzes.



Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Harald

Petzold, Fraktion Die Linke.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harald Petzold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Ich möchte auf den Reisepassentzug und die trotzdem

    mögliche Ausreise, wenn man einen Personalausweis
    besitzt, zurückkommen. Sie haben nämlich in Ihrer Ant-
    wort auf eine Kleine Anfrage auf die Frage meiner Frak-
    tionskollegin Frau Jelpke ausgeführt, dass in 20 Fällen
    nachvollzogen werden konnte, dass trotz Ausreisever-
    botsverfügung und Reisepassentzug eine Ausreise statt-
    gefunden habe und diesen Personen ein Personalausweis
    zur Verfügung gestanden habe. Ich möchte Sie fragen,
    auf Grundlage welcher Informationen es bei diesen
    20 Personen zur Entziehung des Passes gekommen ist,
    von welchen staatlichen Stellen die Informationen über
    diese 20 Personen stammen und ob sie dann tatsächlich
    mit ihrem Personalausweis ausreisen konnten.

    Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
    nern:

    Den ersten Teil der Frage kann ich naturgemäß nicht
    beantworten. Ich bitte, ihn schriftlich beantworten zu
    dürfen.

    Zum zweiten Teil der Frage. Es ist so: Jeder einzelne
    Fall, in dem die zuständige Ausländerbehörde oder Ein-
    wohnerbehörde – je nachdem, ob es sich um einen Aus-
    länder oder einen Deutschen handelt – eine Ausreise-
    verbotsverfügung erlässt, wird im Gemeinsamen
    Terrorismusabwehrzentrum besprochen, weil es ja mög-
    licherweise geboten ist, nicht nur die Ausreise zu verhin-
    dern, sondern auch ein strafrechtliches Ermittlungsver-
    fahren nach § 129 a des Strafgesetzbuchs einzuleiten.
    Möglicherweise entscheidet man auch, im Rahmen der
    Ermittlungen nach § 129 a des Strafgesetzbuchs – solche
    Verfahren finden laufend statt, wie Sie der Presse ent-
    nehmen können – eine Hausdurchsuchung durchzufüh-





    Bundesminister Dr. Thomas de Maizière


    (A) (C)



    (D)(B)

    ren, um festzustellen, ob es Hinweise auf eine terroristi-
    sche Tätigkeit gibt, und bei dieser Gelegenheit den Pass
    zu entziehen, in Zukunft auch den Personalausweis. Das
    heißt, die Ausreiseverhinderung durch Entziehung des
    Passes und des Personalausweises ist keine isolierte
    Maßnahme, sondern dies ist auch für die Ausreisever-
    hinderung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfah-
    rens bei Einreise oder Wiedereinreise ein Element des
    rechtlichen Instrumentariums, das wir zur Abwehr der
    terroristischen Gefahr für geboten halten.

    Ich will ein weiteres Argument vortragen, das ich bei
    Ihnen durchgehört habe, das bisher aber noch nicht the-
    matisiert worden ist. Es geht um die Frage: Wie viele
    Personen gibt es denn, denen zwar der Pass entzogen
    worden ist, die aber trotzdem ausgereist sind? Es wäre
    schön, wenn ich die Antwort kennen würde. Sie sagen ja
    nicht: „April, April, ich reise jetzt mit dem Personalaus-
    weis aus“, und die Grenzbeamten an den Außengrenzen
    des Schengen-Bereichs wissen das natürlich nicht. Des-
    wegen beträgt die Dunkelziffer hier 100 Prozent, es sei
    denn, die betreffende Person brüstet sich im Ausland
    und sagt: Ätsch, bätsch, ich bin mit dem Personalaus-
    weis ausgereist. – Das ist aber wahrscheinlich noch nicht
    vorgekommen. Deswegen kann ich Ihnen diese Frage
    nicht beantworten.

    Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die Bun-
    despolizei im Durchschnitt ungefähr einmal in der Wo-
    che eine Person an der Ausreise hindert oder bei Wieder-
    einreise ein Strafverfahren einleitet. Gerade erst gab es
    eine wichtige Verhaftung eines Verdächtigen mit usbeki-
    scher Staatsangehörigkeit; im Zusammenhang mit us-
    bekischer Staatsangehörigkeit werden bei Eingeweihten
    sicherlich Erinnerungen wach.

    In ganz vielen Fällen wird hier also möglicherweise
    dazu beigetragen, die Sicherheit unser Mitbürgerinnen
    und -bürger zu erhöhen, ohne dass ich sage, das sei ein
    Allheilmittel. Wir wollen die Zahl der Ausreisen und
    Wiedereinreisen verringern bzw. vermindern. Ganz aus-
    schließen können wir das in der Lage, in der wir in Eu-
    ropa sind, natürlich nicht. Diesen Anspruch will ich auch
    gar nicht vortragen.