3) Anlage 15
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7347
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 18.12.2014
Becker, Dirk SPD 18.12.2014
Buchholz, Christine DIE LINKE 18.12.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 18.12.2014
Ehrmann, Siegmund SPD 18.12.2014
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 18.12.2014
Gohlke, Nicole DIE LINKE 18.12.2014
Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.12.2014
Hintze, Peter CDU/CSU 18.12.2014
Irlstorfer, Erich CDU/CSU 18.12.2014
Jarzombek, Thomas CDU/CSU 18.12.2014
Kaczmarek, Oliver SPD 18.12.2014
Kovac, Kordula CDU/CSU 18.12.2014
Dr. Krüger, Hans-
Ulrich
SPD 18.12.2014
Kunert, Katrin DIE LINKE 18.12.2014
Dr. Lamers, Karl A. CDU/CSU 18.12.2014
Dr. Maizière,
Thomas de
CDU/CSU 18.12.2014
Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.12.2014
Schiewerling, Karl CDU/CSU 18.12.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 18.12.2014
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 18.12.2014
Tank, Azize DIE LINKE 18.12.2014
Vogt, Ute SPD 18.12.2014
Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 18.12.2014
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
18.12.2014
Weinberg, Harald DIE LINKE 18.12.2014
Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 18.12.2014
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlage 2
Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundes-
tages teilgenommen haben
CDU/CSU
Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Julia Bartz
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Jutta Eckenbach
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber
Uwe Feiler
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)
Anlagen
7348 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Josef Göppel
Reinhard Grindel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)
Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Andreas Jung
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Elisabeth Motschmann
Dr. Gerd Müller
Carsten Müller
(Braunschweig)
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Ronald Pofalla
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)
Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Patrick Schnieder
Dr. Ole Schröder
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Karin Strenz
Thomas Stritzl
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner
SPD
Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Uwe Beckmeyer
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7349
(A) (C)
(D)(B)
Lothar Binding (Heidelberg)
Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Michaela Engelmeier
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Matthias Ilgen
Christina Jantz
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Johannes Kahrs
Christina Kampmann
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Birgit Kömpel
Anette Kramme
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Bettina Müller
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Achim Post (Minden)
Dr. Wilhelm Priesmeier
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Mechthild Rawert
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim
Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)
Matthias Schmidt (Berlin)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Carsten Schneider (Erfurt)
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Frank Schwabe
Stefan Schwartze
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Dr. Carsten Sieling
Rainer Spiering
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Franz Thönnes
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Andrea Wicklein
Dirk Wiese
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
DIE LINKE
Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Harald Petzold (Havelland)
Richard Pitterle
Martina Renner
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Frank Tempel
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann
(Zwickau)
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Stephan Kühn (Dresden)
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Beate Müller-Gemmeke
7350 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(B)
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Doris Wagner
Dr. Valerie Wilms
(D)
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/
CSU) zur Abstimmung über den Antrag des
Bundesministeriums der Finanzen: Finanz-
hilfen zugunsten Griechenlands; technische
Verlängerung und Fortführung der Stabili-
tätshilfe; Einholung eines zustimmenden Be-
schlusses des Deutschen Bundestages nach
§ 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
Stabilisierungsmechanismusgesetzes auf Ver-
längerung der bestehenden Finanzhilfefazilität
sowie nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des ESM-Fi-
nanzierungsgesetzes, der Hellenischen Republik
nach Artikel 13 Absatz 2 des ESM-Vertrages
grundsätzlich vorsorgliche Finanzhilfe zu ge-
währen (Zusatztagesordnungspunkt 2)
Pünktlich zum Auslaufen des zweiten Griechenland-
Hilfsprogramms kehrt die Euro-Krise mit all ihren Sym-
ptomen zurück. Griechenland pocht auf die Auszahlung
der letzten Tranche in Höhe von 1,8 Milliarden Euro, er-
füllt aber die Auflagen der Troika nicht. Griechenland
hat nicht nur in einer bisher beispiellosen Art und Weise
von der Solidarität seiner europäischen Partnerstaaten
profitiert, sondern sich auch immer wieder bessere Kon-
ditionen herausgehandelt. Während zu Beginn der Euro-
Krise einige Kollegen noch von einem großen Geschäft
sprachen, sieht die Realität heute ganz anders aus. Die
Kredite aus dem ersten Griechenlandpaket laufen über
30 Jahre, wobei mit der Tilgung ab 2020 begonnen wer-
den soll. Die Zinssätze wurden bereits mehrfach gesenkt.
Die Konditionen für Griechenland 2 sind noch besser.
Die Kredite laufen über 40 Jahre, die Zinsen sind bis
2023 gestundet. Und trotzdem werden dem Vernehmen
nach für Athen eine abermalige Zinssenkung und eine
Laufzeitverlängerung auf 50 Jahre vorbereitet.
Etwa 237 Milliarden Euro hat die europäische Staa-
tengemeinschaft seit Mai 2010 an „Hilfsgeldern“ für
Griechenland bereitgestellt. Im Gegensatz zum Euro-
pean Recovery Program (besser bekannt als Marshall-
plan) fielen die Gelder nicht auf fruchtbaren Boden. Der
Marshallplan umfasste 1948 12,4 Milliarden US-Dollar.
Dies entspricht kaufkraftbereinigt heute etwa 100 Mil-
liarden Euro. Jeder Cent, der weiter nach Griechenland
fließt, ist ein Cent zu viel. Wir müssen eine Schulden-
konferenz einberufen und uns endlich eingestehen, dass
wir auf einem teuren Irrweg waren, sonst wird daraus
irgendwann ein Irrgarten ohne Ausweg. Ein Ausschei-
den Griechenlands aus der Euro-Zone gegen Gewährung
einer Teilentschuldung wäre ökonomisch das Gebot der
Stunde.
Jetzt soll der griechischen Regierung eine zweimona-
tige Fristverlängerung zur (Schein-)Erfüllung der Aufla-
gen gewährt werden. Parallel dazu hat Athen schon eine
Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen – Enhanced
Conditions Credit Line, ECCL – beantragt. Dies alles
geschah am 8./9. Dezember 2014. Die dazugehörigen
Dokumente haben wir Abgeordnete des Deutschen
Bundestages erst eine Woche später, am Montagabend,
erhalten, um dann innerhalb von drei Tagen unseren
Segen dazu zu geben. Dabei steht in der „Leitlinie für
eine vorsorgliche Finanzhilfe“ Artikel 2 Absatz 4 un-
zweideutig: „Für eine ECCL kommen ESM-Mitglieder
infrage, deren wirtschaftliche und finanzielle Situation
insgesamt nach wie vor solide ist.“ Diese Art von Kre-
ditlinie ist zur Vor- und nicht zur Nachsorge geschaffen
worden. Und außerdem ist die wirtschaftliche und finan-
zielle Situation Griechenlands nach wie vor alles andere
als solide. Der Schuldenstand beträgt 175,5 Prozent, die
Arbeitslosenrate liegt bei 26,8 Prozent, seit 2008 ist das
Bruttoinlandsprodukt des Landes um fast ein Viertel ge-
schrumpft!
Griechenland nach all den schlechten Erfahrungen
nun erneut einen Blankoscheck in zweistelliger Milliar-
denhöhe zu überreichen, kann ich nicht nachvollziehen.
Um es leicht zu machen, sollen noch nicht abgerufene
Gelder aus dem letzten Griechenland-Programm umge-
widmet werden. Konkret handelt es sich dabei um
Gelder, die eigentlich für eine Rekapitalisierung der
griechischen Banken vorgesehen waren. Es geht um
10,9 Milliarden Euro. Dass das Geld noch übrig ist, ver-
wundert nicht. Zwar sind bei dem jüngsten Banken-
stresstest drei griechische Banken durchgefallen, aber
die griechische Regierung spekuliert wohl darauf, dass
das Geld jetzt direkt aus dem ESM an die Banken fließt.
Griechenland kann seinen Finanzbedarf für 2015
selbst gar nicht genau beziffern. Er liegt gemäß Berech-
nungen der Europäischen Kommission zwischen 6 und
12 Milliarden. Diese Aussage ist zugleich schockierend
und alarmierend. Im fünften Jahr der Euro-Krise schafft
es Athen nicht, einen Haushalt aufzustellen und dabei
seinen Finanzbedarf genau benennen zu können! Ganz
vereinfacht auf Deutschland umgerechnet würde dies be-
deuten, dass der Deutsche Bundestag bei der Verabschie-
dung seines Haushalts nicht wüsste, ob er 100 oder
200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen muss,
um über die Runden zu kommen. So etwas kann nur der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7351
(A) (C)
(D)(B)
machen, der weiß, dass in der Not ein anderer die Zeche
zahlt. Und das sind am Ende vor allem wir Deutsche.
Griechenland muss aus dem Euro-Währungsgebiet
austreten. Das ist auch im Interesse der Griechen der ein-
zige erfolgversprechende Weg. Deswegen kann ich dem
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen nicht zu-
stimmen.
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Markus Paschke (SPD) zur
namentlichen Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu
dem Antrag der Bundesregierung zur Entsen-
dung bewaffneter deutscher Streitkräfte am
NATO-geführten Einsatz Resolute Support
Mission für die Ausbildung, Beratung und Un-
terstützung der afghanischen nationalen Sicher-
heitskräfte in Afghanistan (Tagesordnungs-
punkt 7)
Seit Beginn des militärischen Einsatzes in Afghani-
stan halte ich eine deutsche Beteiligung für falsch. Der
Irak, Libyen und Afghanistan zeigen deutlich, dass mit
militärischen Mitteln kein Unrechtsregime beseitigt wer-
den kann. Die Zivilbevölkerung leidet am stärksten unter
dem folgenden jahrelangen Terror und sich gegenseitig
immer weiter aufschaukelnden Gewaltwellen.
Es ist kein nachhaltiger Erfolg des ISAF-Einsatzes in
Afghanistan in Sicht. Ich lehne das Mandat ab, da es für
mich in der Konsequenz der Mandate seit 2001 steht.
Seit nunmehr über 13 Jahren dauert der Einsatz an, und
nach diesen 13 Jahren sind für mich mehr negative als
positive Folgen erkennbar. Nach wie vor ist für mich
eine wirkliche Friedensperspektive nicht ersichtlich. Im
Gegenteil: Die Sicherheitslage ist weiterhin besorgniser-
regend.
Afghanische Dolmetscher und andere Unterstützer
werden im eigenen Land mit dem Tode bedroht, weil sie
deutschen und anderen Streitkräften helfen. Ich halte es
für unhaltbar, dass diese Menschen in der akuten Bedro-
hung alleingelassen werden und ihnen nicht einmal Asyl
in unserem Land gewährt wird.
Und auch für unsere Soldatinnen und Soldaten sind
die Einsätze in Afghanistan eine hohe Belastung. Aus
persönlichen Berichten weiß ich, dass diese Belastung
oft zu schwerwiegenden persönlichen Problemen, bei-
spielsweise bei der psychischen Verarbeitung des Erleb-
ten, führt. Die Wahrnehmung der Soldaten unterscheidet
sich stark von den offiziellen Verlautbarungen. Ich be-
grüße die internationalen Bemühungen zum zivilen Auf-
bau des Landes sehr, aber eine Befriedung Afghanistans
ist meiner Auffassung nach nicht mit militärischen Mit-
teln zu erreichen. Die bisherige Ausbildung von Polizei
und Armee in Afghanistan hat nicht zu einer nachhaltig
besseren Sicherheitslage im gesamten Land geführt.
Auch im neuen Mandat erkenne ich keinen erfolgver-
sprechenden Strategiewechsel.
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen),
Omid Nouripour und Manuel Sarrazin (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen
Abstimmung über die Beschlussempfehlung des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung zur Entsendung bewaffneter
deutscher Streitkräfte am NATO-geführten
Einsatz Resolute Support Mission für die Aus-
bildung, Beratung und Unterstützung der af-
ghanischen nationalen Sicherheitskräfte in Af-
ghanistan (Tagesordnungspunkt 7)
Seit 13 Jahren engagiert sich Deutschland zivil und
militärisch in Afghanistan. Das Bild, das sich ergibt,
wenn man nach der Bilanz des Einsatzes fragt, ist viel-
schichtig. Nicht alle Ziele sind vollumfänglich erreicht.
Dennoch geht es den Afghaninnen und Afghanen besser
als unter der Herrschaft der Taliban. Die Mehrheit der
afghanischen Bevölkerung ist zwischen 15 und 29 Jahre
alt. Es ist eine junge Generation, die erfahren hat, was es
heißt, in einem friedlicheren und freieren Afghanistan zu
leben. Ihnen und ihren Hoffnungen schulden wir Bei-
stand.
Dieser umfangreiche und kontroverse Einsatz hat
nicht nur Afghanistan, sondern auch Deutschland ge-
prägt. Abertausende Soldatinnen und Soldaten und zivile
Aufbauhelferinnen haben beim Wiederaufbau mitgehol-
fen. Ihre Erfahrungen müssen in die wichtige Diskus-
sion, wie die Bundesrepublik sich in Zukunft in Aus-
landseinsätzen einbringen sollte, einfließen. Die
Bundesregierung verweigert sich aber weiterhin einer
unabhängigen Evaluierung des deutschen Afghani-
stanengagements. Das ist der Bedeutung dieses Einsat-
zes völlig unangemessen.
Die Bundesregierung darf bei dieser Mission in Af-
ghanistan nicht alte Fehler erneut begehen. Neben dem
militärischen Engagement der NATO wollen die USA
weiter in begrenztem Umfang ihre Antiterrorpolitik fort-
setzen. Dazu haben in den letzten Jahren „Night Raids“
oder zahlreiche Bombardierungen, bei denen auch Zivi-
listinnen und Zivilisten ums Leben gekommen sind, ge-
hört. Diese Praktiken haben sehr stark dazu beigetragen,
dass ausländische Streitkräfte an vielerlei Orten die
Köpfe und Herzen der Afghaninnen und Afghanen ver-
loren haben. Afghanische Regierungsstellen haben wie-
derholt gegen diese Praktiken protestiert. Die Bundesre-
gierung muss sich im Rahmen der NATO und gegenüber
den USA dafür einsetzen, dass dieses falsche Vorgehen
beendet wird.
In Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung
muss die internationale Gemeinschaft einen nachvoll-
ziehbaren Plan vorlegen, der die Zukunft der Finanzie-
rung der afghanischen Sicherheitskräfte regelt. Trotz in-
ternationaler Zusagen der NATO und anderer Akteure
steht die langfristige Finanzierung der afghanischen Si-
cherheitskräfte bisher auf wackligen Füßen.
Die Zustimmung zu jeder Auslandsmission, auch zu
einer solchen ohne Kampfauftrag, ist eine schwere Ge-
7352 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
wissensentscheidung. Wir haben uns für die Unterstüt-
zung der Mission entschieden, wohl wissend, dass sie
kein Allheilmittel für die Probleme Afghanistans ist.
Die Mission „Resolute Support“ ist keine bloße Ver-
längerung des ISAF-Einsatzes. Sie zielt darauf hin, die
erzielten Fortschritte zu verstetigen. Die afghanischen
Sicherheitskräfte sind in den letzten Jahren in großer
Zahl gewachsen und haben beachtliche Erfolge erzielt.
Doch die Qualität der Ausbildung hat nicht immer
Schritt gehalten, gerade weil mit den Ausbildungsbemü-
hungen spät begonnen wurde. Verluste unter den afgha-
nischen Sicherheitskräften in den Auseinandersetzungen
mit den Aufständischen sind nach wie vor sehr hoch.
Defizite bestehen im Bereich Logistik und Durchhaltefä-
higkeit. Die afghanische Luftwaffe ist noch kaum ausge-
bildet. Auch in den afghanischen Ministerien gibt es
noch Beratungsbedarf.
Nicht zuletzt ermöglicht Deutschland durch die Über-
nahme der Führungsverantwortung im Norden Afgha-
nistans, dass sich 20 anderen Nationen an der Mission
„Resolute Support“ in geringerem Umfang beteiligen
können. Deutschland leistet also einen wichtigen Beitrag
zum Zustandekommen der multilateralen Mission.
Die Vereinten Nationen haben das Engagement der
NATO in Afghanistan ausdrücklich begrüßt. In diesem
Sinne hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am
12. Dezember 2014 einstimmig der Resolution 2189 zu-
gestimmt. Der Sicherheitsrat stellt zudem fest, dass die
Mission durch den Abschluss des bilateralen Sicher-
heitsabkommens zwischen der NATO und der afghani-
schen Regierung über eine hinreichende rechtliche
Grundlage verfügt.
Letztlich kann nur eine politische Lösung verhindern,
dass Afghanistan nach dem Abzug der internationalen
Truppen in einen neuen, blutigen Bürgerkrieg zurück-
fällt. Die Bundesregierung und die internationale Ge-
meinschaft müssen daher ihre Anstrengungen erhöhen,
um den Verhandlungs- und Reintegrationsprozess in Af-
ghanistan zu unterstützen und eine Friedenslösung unter
Einbeziehung der beteiligten Nachbarstaaten zu erzielen.
Deutschland muss sich dafür einsetzen, dass die erreich-
ten Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, insbe-
sondere für Frauen und Mädchen, im Rahmen der Ver-
handlungen nicht ausgehöhlt werden.
Verlässliche Zusagen und ein langfristiges Engage-
ment braucht es vor allem im zivilen Bereich: von der
Rechtsstaatsförderung bis zur wirtschaftlichen Entwick-
lung. Es ist ein Fortschritt, dass die Bundesregierung nun
eine entwicklungspolitische Strategie bis 2017 vorgelegt
hat. Schwerpunkt deutscher Entwicklungszusammenar-
beit muss es sein, gute Regierungsführung und die Ein-
haltung der Menschenrechte, insbesondere der Frauen-
rechte, zu fördern. Gerade für die vielen jungen
Menschen in Afghanistan muss Deutschland besonders
engagiert bleiben im Bereich Bildung und bei der Be-
schäftigungsförderung klare Akzente setzen.
Auf der jüngsten Geberkonferenz in London haben
die internationale Gemeinschaft und die afghanische Re-
gierung die wechselseitigen Versprechen erneuert: Kon-
tinuierliche internationale Unterstützung für die Arbeit
einer afghanischen Regierung, die ernstlich Reformen
zum Wohl aller Afghaninnen und Afghanen umsetzt. Die
Bundesregierung muss über den gesamten Zeitraum der
Transformationsdekade – bis 2024 – dafür angemessene
Mittel bereitstellen.
Mit dem Beginn ihres militärischen Engagements hat
die internationale Gemeinschaft eine Schutzverantwor-
tung für die Menschen in Afghanistan übernommen.
Dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden, im Zi-
vilen, und, solange notwendig, auch im militärischen
Bereich.
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Tobias Lindner und
Tabea Rößner (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) zur namentlichen Abstimmung über die
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung
zur Entsendung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute
Support Mission für die Ausbildung, Beratung
und Unterstützung der afghanischen nationalen
Sicherheitskräfte in Afghanistan (Tagesord-
nungspunkt 7)
Wir haben uns entschlossen, uns bei der Abstimmung
über das Mandat für die Beteiligung an dem Einsatz Re-
solute Support Mission in Afghanistan zu enthalten.
Dies ist eine Gewissensentscheidung.
Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die af-
ghanische Regierung als Voraussetzung für das Ende des
ISAF-Einsatzes und den damit einhergehenden Abzug
der Kampftruppen der Bundeswehr aus Afghanistan ist
richtig und war längst überfällig. In Afghanistan wurde
einiges erreicht. Die Menschen haben einen besseren
Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung oder einer
vielfältigen Medienlandschaft. Die internationale Ge-
meinschaft muss auch in Zukunft ihrer Verantwortung
gerecht werden. Das bedeutet vor allem, dass sie sich zi-
vil engagiert und die weitere Entwicklung des Landes
substanziell unterstützt. Es bedeutet aber auch, dass sie
die afghanischen Sicherheitskräfte dabei unterstützt, die
Sicherheitsverantwortung wahrzunehmen.
ISAF stand für ein offensives Vorgehen der interna-
tionalen Truppen in Afghanistan. Ohne dass eigene of-
fensive Operationen stattfinden, soll die Folgemission
Resolute Support Mission der Ausbildung der afghani-
schen Kräfte dienen. Dies erachten wir für notwendig
und unterstützen es.
Das durch die Bundesregierung vorgelegte Mandat
enthält jedoch einige Punkte, die uns dazu bewegen, dem
Mandat nicht zuzustimmen und uns stattdessen zu ent-
halten. Im Mandat wird zwar der allgemeine Plan be-
schrieben, dass die internationalen Kräfte sich in Phasen
zunehmend auf die Hauptstadt Kabul konzentrieren, um
dann aus Afghanistan abzuziehen. Es geht jedoch nicht
eindeutig hervor, unter welchen Kriterien und nach wel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7353
(A) (C)
(D)(B)
chem Zeitplan diese Übergänge erfolgen sollen. Hier
droht aus unserer Sicht erneut ein langfristiger Einsatz
ohne Exit-Strategie. Im Mandat heißt es, dass eine di-
rekte Beteiligung an der Terror- oder Drogenbekämp-
fung nicht Aufgabe der Bundeswehr sei. Die Formulie-
rung „direkt“ lässt aus unserer Sicht jedoch noch einige
Formen der Beteiligung zu. Im Gegensatz zu anderen
Mandaten wird die Begleitung afghanischer Kräfte oder
die direkte Unterstützung militärischer Operationen
nicht explizit ausgeschlossen. Durch solche Formulie-
rungen wird ein Interpretationsspielraum eröffnet, den
wir in einem Mandatstext nicht für geboten erachten.
Der Entschließungsantrag unserer Fraktion – Bundes-
tagsdrucksache 18/3590 – findet unsere Unterstützung
und legt unsere Position im Hinblick auf Afghanistan nä-
her dar.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE
LINKE) zur namentlichen Abstimmung über
die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der NATO-geführten Ope-
ration ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer
(Tagesordnungspunkt 8)
Versehentlich habe ich mit Ja gestimmt. Mein Votum
lautet Nein.
Anlage 8
Erklärung nach § 31 Absatz 2 GO
des Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE
LINKE) zur Abstimmung über die Beschluss-
empfehlung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten
Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Halina
Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Wiedereingliederung
fördern – Gefangene in die Renten-, Kranken-
und Pflegeversicherung einbeziehen (Tagesord-
nungspunkt 17)
Ich erkläre, dass ich an der Abstimmung zu dem vor-
genannten Tagesordnungspunkt nicht teilnehme.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Schutz von Kindern vor Schadstoffen
in Spielzeugen wirksam durchsetzen (Tagesord-
nungspunkt 13)
Mechthild Heil (CDU/CSU): „Für Kinder ist nur das
Beste gut genug!“ So lautete der Werbespruch, den ein
bekannter Plüschtierproduzent auf seinen ersten Katalog
geschrieben hat.
Ja, und viele Eltern haben genau diesen Anspruch:
Für unsere Kinder ist nur das Beste gut genug.
Wir wissen, Kinder sind besonders schutzbedürftig
und besonders schutzwürdig. Sie sind viel empfindlicher
als Erwachsene. Und das gilt natürlich besonders auch
dann, wenn es um Schadstoffe geht.
Kleine Kinder erkunden ihre Welt mit allen Sinnen:
Sie fassen an, nehmen Dinge in den Mund, schmecken,
riechen, tasten, beißen, reißen und kratzen an den meis-
ten Dingen, die sie in die Hände bekommen. Und das ist
gut so, denn so lernen sie die Welt kennen.
Wenn es um die Spielsachen der Kinder geht, muss es
einen sicheren und geschützten Erkundungsraum geben.
Man muss sich darauf verlassen können, dass von Spiel-
zeug keine Gefahr ausgeht. Da kann es keine Kompro-
misse geben. Gesundheitsgefährdende Stoffe gehören
nicht ins Spielzeug.
Leider ist aber die Belastung von Kinderspielzeug mit
giftigen Stoffen nach wie vor ein Problem. Woran liegt
das, und wie könnte eine Lösung aussehen?
Ist das eine Frage der Kontrolle?
In Deutschland sind die Länder für die Sicherheits-
kontrollen bei Spielzeug zuständig.
Die Linke sagt, die Länder seien unfähig, und fordert
in ihrem Antrag, die Zuständigkeit für die Marktüber-
wachung auf den Bund zu übertragen.
Wir sagen: Das ist weder notwendig noch zielfüh-
rend. Denn die Überwachung von Spielzeug ist bei den
Ländern ganzjähriger Überwachungsschwerpunkt. Sie
kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften des Pro-
duktsicherheitsgesetzes und der Spielzeugsicherheits-
Verordnung.
Müsste die Arbeit der Länder nicht koordiniert wer-
den? Ja, und das wird sie auch. Wir haben eine gemein-
same Behörde aller Bundesländer im Bereich der Pro-
duktsicherheit – die Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik, ZLS. Seit 2013 nimmt die ZLS auch
koordinierende Aufgaben der Marktüberwachungsbe-
hörden für alle Bundesländer wahr.
Die Anzahl gefährlicher Spielzeuge, die auf dem
deutschen Markt gefunden werden, ist rückläufig. Immer
weniger Warnungen muss das europäische Schnellwarn-
system für gefährliche Produkte RAPEX ausrufen. Das
ist sehr, sehr positiv. Aber – und das möchte ich auch
ganz deutlich sagen – das alleine reicht uns noch nicht.
Gerade weil es um die Gesundheit unserer Kinder geht,
wollen wir bestmögliche Sicherheit.
Aber wir müssen auch ehrlich sein: Hundertprozen-
tige Sicherheit wird es und kann es nicht geben. Abso-
lute Sicherheit gibt es in keinem Bereich des Lebens und
deshalb auch nicht auf dem Spielzeugmarkt. Auch des-
halb, weil der Spielzeugmarkt sehr viele Produkte kennt;
diese sind oft sehr kurzlebig, und ständig werden neue
7354 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
entwickelt, die die Kinderaugen zum Strahlen bringen
sollen.
Aber der große, sich ständig verändernde Markt soll
uns nicht als Ausrede dienen. Wir wollen und wir wer-
den das Risiko weiter minimieren. Die Politik steht hier
in der Verantwortung. Aber auch die Wirtschaft und die
Verbraucher selbst müssen ihren Teil der Verantwortung
übernehmen. Natürlich tragen an erster Stelle die Her-
steller und der Handel Verantwortung für die Produkte,
die sie auf den Markt bringen. Die Branche weiß selbst,
dass die Sicherheit der Spielzeuge ihre Kernaufgabe ist.
Gemeinsam mit dem TÜV Rheinland veranstaltet
zum Beispiel der Deutsche Verband der Spielwaren-
industrie jedes Jahr einen Sicherheitstag. Dabei geht es
dann um Fragen des eigenen Qualitätsmanagements,
aber auch wie die Spielzeuge noch sicherer gemacht
werden können.
Ein Ergebnis der Bemühungen aus der deutschen
Wirtschaft: Die Qualität bei deutschen Spielzeugen ist
sehr hoch.
Die meisten problematischen Produkte stammen aus
Importen, allen voran aus China. Deshalb wurde 2012
vom Wirtschaftsministerium eine deutsch-chinesische
Arbeitsgruppe „Produktsicherheit“ eingerichtet.
Die Politik der Bundesregierung dabei ist, intensiv
darauf hinzuwirken, dass die Exportkontrollen für chine-
sische Produkte verbessert werden.
Ich sage aber auch ganz ehrlich, bei allen Schwierig-
keiten, die wir in den Verhandlungen mit China sehen;
Da ist noch Luft nach oben. Das darf gerne noch intensi-
viert werden.
Auch auf europäischer Ebene setzen wir uns für nied-
rigere Grenzwerte von bestimmten Schadstoffen in
Kinderspielzeug ein. Die Bundesregierung hatte bei der
EU-Kommission beantragt, die in Deutschland beste-
henden strengeren Grenzwerte beibehalten zu dürfen.
Nur in Bezug auf Blei war die Bundesregierung er-
folgreich. Bei Arsen, Antimon und Quecksilber muss
Deutschland die von der EU vorgeschriebenen niedrige-
ren Grenzwerte übernehmen. In Spielzeugen aus festen
Materialen sind damit höhere Schwermetallwerte er-
laubt, weil man in der EU der Meinung ist, diese würden
sich durchs Spielen nicht lösen und damit auch nicht in
den Körper der Kinder gelangen.
Die Bundesregierung hat dagegen Rechtsmittel einge-
legt. Ich hoffe auf einen erfolgreichen Ausgang.
An dieser Stelle möchte ich aber an die Spielzeugher-
steller appellieren: Halten Sie auch freiwillig an den
deutschen Grenzwerten fest!
Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung bei
der Kommission für eine Nachbesserung der chemischen
Anforderung der EU-Spielzeug-Richtlinie ein.
Was tun wir noch?
Wir fördern unabhängige Testorganisationen, wie die
Stiftung Warentest, die Kinderspielzeug auf Sicherheits-
mängel und Schadstoffe untersucht.
In der aktuellen Ausgabe der Öko-Test wurden zum
Beispiel Puppen getestet. Der Test hat auch bei den Her-
stellern Wirkung gezeigt: Sie haben die Ergebnisse zum
Anlass genommen, ihre Produkte nachzubessern. Für die
Verbraucher sind solche Tests gerade jetzt zu Weihnach-
ten, wo wieder besonders viele Spielwaren gekauft wer-
den, sehr hilfreich und willkommen. Denn all diejeni-
gen, die Spielzeug für ihre Kinder kaufen, wissen um
ihre Verantwortung. Das Spielzeug soll eben nicht nur
Spaß machen, den Kopf und das Herz anregen, sondern
eben auch sicher sein.
Was können sie tun? Wie können sie prüfen, ob ein
Spielzeug für das Kind sicher und geeignet ist? Hier ge-
ben nicht nur die Tests eine gute Orientierung, sondern
vor allem die Siegel und Prüfzeichen: Spielzeug darf
nicht ohne CE-Kennzeichnung auf den europäischen
Markt gebracht werden. Der Hersteller bescheinigt da-
mit, dass er alle gesetzlichen Normen erfüllt hat, wie sie
von der europäischen Spielzeugrichtlinie vorgegeben
werden.
Das GS-Zeichen, „Geprüfte Sicherheit“, ist ein staat-
lich geregeltes Gütesiegel für Spielzeug. Es wird von
staatlich zertifizierten unabhängigen Prüfstellen wie zum
Beispiel dem TÜV vergeben. Es zeigt also an, dass un-
abhängig geprüft wurde und dass die gesetzlichen
Vorgaben eingehalten wurden. Darüber hinaus werden
außerdem 16 polyzyklische aromatische Kohlenwasser-
stoffe, PAK, abgeprüft, die als gesundheitsgefährdend
gelten.
Aber die Prüfsiegel sind das eine. Leider kommen
auch Produkte mit gefälschten Siegeln auf den Markt.
Deshalb: Die eigene Wahrnehmung ist unersetzlich bei
der Entscheidung, ob ein Spielzeug sicher und überhaupt
altersgerecht und geeignet für das Kind ist. Der Verbrau-
cher sollte sich das Spielzeug selbst immer sehr genau
anschauen: Gibt es Stellen am Spielzeug, an denen sich
ein Kind verletzen könnte? Ist das Spielzeug robust?
Blättert Farbe ab oder färbt es ab? Können sich Klein-
teile leicht ablösen und verschluckt werden?
Die wichtigsten Tipps, worauf die Verbraucher beim
Kauf von Spielzeug achten sollten, hat das Landwirt-
schaftsministerium auf einer Servicekarte zusammenge-
fasst, die Sie im Internet abrufen können.
All das, was im Hintergrund an Prüfungen und
Sicherheitschecks abläuft, was an Siegeln und Tests
nachzulesen ist, dient nur einem Zweck: Keiner soll
beim Spielen über Risiken nachdenken müssen, sondern
einfach nur Spaß an der Freude haben.
Eine spielreiche Weihnachtszeit!
Marcus Held (SPD): Wir befinden uns in der Vor-
weihnachtszeit, und das ist bekanntlich die Zeit, die vor
allem für unsere Kleinsten eine besondere Wirkung hat.
Kinder freuen sich über die besondere Atmosphäre, aber
auch über Geschenke. Eltern wiederum haben den
Wunsch, für ihre eigenen Kinder nur das Beste zu tun,
was sich oft am Kaufverhalten äußert. Wenn es denn
schon ein Spielzeug sein darf das man kauft, dann will
man sich nicht nur ganz sicher sein, dass dieses Spiel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7355
(A) (C)
(D)(B)
zeug sicher ist für den Nachwuchs, es muss auch frei von
jeglichen Schadstoffen sein. Die Sensibilität in dieser
Frage ist in den zurückliegenden Jahren deutlich gestie-
gen – zum Glück, können wir heute sagen!
Deshalb gibt es unzählige Prüfsiegel, Untersuchungen
durch die Stiftung Warentest, gesetzliche Normen mit
klar definierten Grenzwerten und sogar europaweit gel-
tende Rechtsnormen. So weit, so gut, könnte man sagen.
Aber was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Spiel-
zeug doch nicht die Grenzwerte einhält, dass der Anteil
der Schadstoffe sehr viel höher ist als angegeben?
Beispielfall der durch die Medien ging: Beißhilfe für
Babys, die als „sicher und schadstofffrei“ deklariert
wurde.
Nach einer Untersuchung stellte sich aber heraus,
dass krebserregende Stoffe mit hoher Konzentration in
diesem Spielzeug vorhanden sind. Konsequenz beim
Hersteller: Man habe sich auf die Erfahrungen bei der
Aufsichtsbehörde verlassen, und diese wiederum sah
„keine akute Gesundheitsgefährdung“. Die Konsequenz
war lediglich die Marktrücknahme, es gab noch nicht
einmal eine Rückrufaktion des Artikels, der bereits tau-
sendfach ausgeliefert worden war.
Dies kann so nicht sein! Wir brauchen klare Konse-
quenzen für den Fall, dass Schadstoffe in Spielzeugen
bzw. die Konzentration sehr viel höher ist als angegeben.
Die Gesundheit unserer Kinder muss für uns ganz
oben stehen. Kinder und Säuglinge sind besonders
schützenswert, sie müssen das höchste Gut darstellen.
Deshalb brauchen wir klare rechtliche Vorgaben:
Wir haben in den zurückliegenden Jahren intensiv da-
rüber gestritten, ob die Werte nach deutschem Recht
oder nach europäischem Recht mehr Verbraucherschutz
bedeuten. Ich sage Ihnen: Das ist völlig egal, wenn die
Überschreitung von Schadstoffwerten in Kinderspiel-
zeugen weder in dem einen noch in dem anderen Fall
Konsequenzen hat.
Denn: Wie sieht es derzeit aus? Die eben beispielhaft
genannte Beißhilfe wurde vom Markt genommen in
Deutschland. Sie kam auch auf die europaweite Warn-
liste RAPEX, die für Behörden europaweit eingeführt
wurde.
Aber wir müssen auch kontrollieren dass diese Markt-
rücknahmen europaweit erfolgen. Wir brauchen also
Konsequenzen. Wir brauchen Regelungen für Rücknah-
men. Wir brauchen klare Zuständigkeiten.
Dies gilt auch zwischen den Ministerien, denn gerade
bei der Frage der Kontrolle von Spielzeugen schieben
sich die Häuser die Verantwortlichkeiten hin und her.
Wir müssen klar definieren, ob der Bund, die Länder
oder gar die EU für diese Rücknahmen zuständig ist und
wer diese auch aktiv veranlassen muss.
Es kann nicht sein, dass Kompetenzgerangel entsteht
auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder. Verbraucher-
schutz muss hier sehr ernst genommen werden; sonst ist
das Vertrauen der Verbraucher aus nachvollziehbaren
Gründen nicht mehr gegeben.
Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass die Re-
gelungen sowohl für Spielzeugimporte als auch für in
Deutschland produziertes Spielzeug gelten müssen.
Denn rund die Hälfte der Spielwaren, die sich im Handel
befinden, wird in Deutschland produziert. Wir haben
670 Spielwarenhersteller in Deutschland. Der Spielwa-
reneinzelhandel macht jährlich rund 2 Milliarden Euro
Umsatz.
Hieran sind mehr als 3 000 Unternehmen beteiligt.
Bei den Importen ist China mit fast 90 Prozent aller
Spielwaren das größte Herstellerland. Leider haben hier
gemeinsame Maßnahmen der Bundesregierung mit der
Volksrepublik China bisher nicht gegriffen.
Wir müssen also handeln, bei den Importen wie auch
bei dem hier hergestellten Spielzeug.
Wie können wir dies tun? Mit Prüfsiegeln zum Bei-
spiel? Die gibt es ja bereits, sogar in großer Zahl! Es gibt
das Gütesiegel für Sicherheit, GS, Ökotex Standard 100,
VDE-Zeichen, TÜV-Proof Zertifiziertes Spielzeug vom
TÜV Rheinland, TOX-Proof, für schadstoffarme Pro-
dukte vom TÜV Rheinland, Blauer Engel, LGA Quali-
täts-Zertifikat und viele mehr.
Aber bei so vielen Gütesiegeln ist es den Verbrau-
chern doch gar nicht mehr zuzumuten, prüfen zu können,
ob das Prüfsiegel wirklich stimmt und was es inhaltlich
bedeutet.
Wie können wir noch handeln? Sie schlagen vonsei-
ten der Linken mit Ihrem Antrag vor, die Marktüberwa-
chung von Spielzeugen auf Bundesebene zu heben.
Wir sind uns nicht sicher, ob dadurch tatsächlich die
Qualität und die Intensität der Kontrollen verbessert
werden kann oder ob es nicht sogar besser ist, wenn die
Länder und kommunalen Prüfbehörden wissen, wo sie
vor Ort bei Produzenten ansetzen müssen.
Außerdem haben sich 2013 die Länder in einem gera-
dezu mustergültigen Staatsvertrag darauf geeinigt, die
Koordinierung durch eine einheitliche Stelle durchzu-
führen, nämlich durch die Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik.
Wir sind mit Ihnen der Meinung, dass die Überwa-
chung der Produktsicherheit noch nicht befriedigend
funktioniert. Deshalb wollen wir als SPD die Überwa-
chung insgesamt besser vernetzen, einheitliche Stan-
dards finden und für eine bessere Kontrolldichte sorgen.
Wir wollen dies für Spielzeug, aber genauso für Le-
bensmittel und Bedarfsgegenstände.
Lassen Sie uns gemeinsam und schnell sicherstellen,
dass Spielzeuge mit hohem Schadstoffgehalt schon gar
keine Chance mehr haben auf den Markt zu gelangen,
dass Firmen, die solche Spielzeuge in den Umlauf
bringen, mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen
haben, dass diese Spielzeuge auch deutschland- und
europaweit ganz schnell aus den Warenregalen geholt
werden. Im Interesse unserer Verbraucherinnen und Ver-
braucher und ganz besonders im Interesse des Wichtigs-
ten, was wir haben – nämlich unserer Kinder.
7356 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Karin Binder (DIE LINKE): Wir haben ein großes
Problem mit Schadstoffen in Kinderzimmern. Ein Grund
ist das Versagen der Marktüberwachung. Denn trotz
strenger gesetzlicher Vorgaben gelangen nach wie vor
große Mengen gesundheitsbedenklicher Spielwaren in
die Hände der lieben Kleinen. Das dürfen wir und Sie
nicht einfach hinnehmen!
Über die Hälfte der Spielzeuge, die von Stiftung
Warentest in den vergangenen Jahren getestet wurden,
waren oft sogar mehrfach mit Schadstoffen belastet. Das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-
cherheit, BVL, stellte fest, dass fast ein Viertel der unter-
suchten Spielzeuge Schadstoffe noch über die zulässigen
Grenzwerte hinaus freisetzt. Nur jedes Fünfte der getes-
teten Produkte war frei von gesundheitsschädlichen
Chemikalien. Wir reden hier von gefährlichen Schwer-
metallen wie Blei, Nickel und Quecksilber. Wir reden
von Stoffen wie Formaldehyd, Phtalaten und polyzykli-
schen aromatischen Kohlenwasserstoffen, den soge-
nannten PAK, die als Weichmacher in vielen Kunststof-
fen oder in Klebern und Lacken zu finden sind. Diese
Gifte sind schon in winzigen Mengen krebserregend, sie
gefährden die Fortpflanzung, sie stören das Hormonsys-
tem oder sie lösen Allergien aus. Kinder sind davon be-
sonders betroffen. Sie befinden sich in der Entwicklung
und sind besonders empfindlich und verletzlich.
Die Linke will, dass mit dieser giftigen Bescherung
Schuss gemacht wird!
Die Vorgaben zum Schutz der Kinder vor Schadstof-
fen in Spielzeugen gelten in ganz Europa. Die Bundes-
regierung ist in der Pflicht, sie umzusetzen, verzettelt
sich aber in einem Streit mit der EU-Kommission um die
Grenzwerte für diese Schadstoffe.
In der Zwischenzeit gelangen jedoch auch weiterhin
gesundheitsbedenkliche Spielwaren in die Regale, ganz
einfach weil unsere Kontrollen nicht ausreichen.
Noch immer werden vom Bund die Bundesländer für
die Überwachung der Spielzeugsicherheit verantwortlich
gemacht. Es gibt mehr als 400 verschiedene Kontroll-
behörden bei Ländern und Kommunen, die schlecht ver-
netzt meist nebeneinanderher arbeiten. In vielen Fällen
fehlt es am Personal und der nötigen Ausstattung.
Dem gegenüber arbeiten Hersteller und Händler glo-
bal. Über die Hälfte der Spielwaren in Deutschland wird
importiert und oft in Billiglohnländern von Arbeiterin-
nen und Arbeitern hergestellt, die selbst nicht wissen,
welcher gesundheitlichen Belastung sie durch die ge-
fährlichen Materialen ausgesetzt sind.
Die fertigen Produkte werden von den Herstellern mit
dem „CE“-Zeichen versehen, wonach die Mindestanfor-
derungen für den Europäischen Markt erfüllt sein soll-
ten. Aber mit Qualitätssicherung hat dieses Zeichen
nichts zu tun.
Die Linke fordert mit ihrem Antrag, den Schutz der
Kinder endlich wirksam durchzusetzen: Die Kontrollen
müssen bundesweit vereinheitlicht und die Verantwor-
tung auf die Bundesebene gehoben werden. Nur so kön-
nen Kinder vor Schaden bewahrt werden. Nach dem
Verursacherprinzip müssen Hersteller und Importeure an
den Kosten für die Kontrollen beteiligt werden. Pro-
bleme mit Schadstoffen in Spielzeugen entstehen meist
durch gnadenlose Kostensenkung in der Herstellung zur
Gewinnmaximierung. Auch Zollbehörden müssen zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Mitwirkung an
der Marktüberwachung besser ausgestattet werden.
Bis dahin müssen sich besorgte Eltern leider selbst
helfen.
Meine Empfehlungen:
Erstens. Auch bei hochwertigen Marken nicht nur auf
die Angaben der Hersteller vertrauen. Sie sollten sich an
unabhängigen Testergebnissen beispielsweise von Stif-
tung Warentest, Ökotest oder dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland, BUND, orientieren.
Zweitens. Schnuppern Sie dran. Wenn ein Spielzeug
komisch riecht, lassen Sie es lieber im Regal liegen.
Grundsätzlich gilt: Je weniger ein Spielzeug verklebt,
lackiert oder verpackt ist, desto besser.
Die Bundesregierung ist gefordert, die Sicherheit von
Spielzeugen ohne Wenn und Aber durchzusetzen.
Ich kann nur noch einmal betonen: Spielzeug, das be-
lastet ist, gehört nicht auf den Markt – und schon gar
nicht in ein Kinderzimmer. Aber leider wird auch zu die-
sem Weihnachtsfest die Mehrzahl der Spielzeuge unter
dem Christbaum schadstoffbelastet sein.
Da kann ich nur sagen: Frohe Weihnachten!
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gift
hat in Kinderspielzeug nichts verloren! Darüber sind wir
uns alle einig. Das ist gut. Doch darüber, wie wir es end-
lich schaffen, dieses wichtige Ziel zu erreichen, darüber
diskutieren wir hier seit Jahren. Das Thema ist und bleibt
ein Dauerbrenner, bei dem die Bundesregierung auf der
Stelle tippelt – und das seit Jahren. Wir haben jetzt schon
die dritte Bundesregierung in Folge, die das Problem
aussitzt.
Schon 2009 – also vor über fünf Jahren – hat sich die
deutsch-chinesische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der
Produktsicherheit gegründet. Ich frage in regelmäßigen
Abständen nach, was sich seither getan hat, womit sich
die Arbeitsgruppe befasst und welche Erfolge sie ver-
melden kann. Das Ergebnis ist jedes Mal enttäuschend.
Inzwischen gibt es – man höre und staune – zumin-
dest einen Arbeitsplan. Doch selbst konkrete Zielverein-
barungen oder verbindliche Maßnahmenpläne sind noch
immer Fehlanzeige. Das ist zu schwach!
Ein Blick in RAPEX, das Schnellwarnsystem der EU-
Kommission zu gefährlichen Produkten, zeigt doch, dass
wir ohne China nicht an die Wurzel des Problems kom-
men. Allein in dieser Woche kamen alle in RAPEX auf-
geführten giftigen Spielsachen außer einer aus China.
Spielzeugsicherheit liegt in Deutschland in vielen
Händen. Auf Bundesebene sind das Wirtschaftsministe-
rium, das Ernährungs- und Landwirtschaftsministerium
und das Umweltministerium zuständig. Jetzt könnte man
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7357
(A) (C)
(D)(B)
meinen, dass das dazu führt, dass sich möglichst viele
dieses wichtige Thema auf die Fahne schreiben und für
mehr Spielzeugsicherheit sorgen. Doch weit gefehlt.
Stattdessen werden die Zuständigkeiten hin und her ge-
schoben und keiner fühlt sich so wirklich verantwortlich.
Ich erwarte und fordere, dass sie alle ihre Arbeit machen
und dafür sorgen, dass Kinderspielzeug sicher wird –
frei von giftigen und hormonell wirksamen Stoffen.
Die Umweltministerin muss dafür sorgen, dass die
Kennzeichnung verbessert wird – zum Beispiel durch
eine Weiterentwicklung des Blauen Engels. Verbrauche-
rinnen und Verbraucher müssen gefahrlos einkaufen und
sich darauf verlassen können, dass sich in den Päckchen
unterm Weihnachtsbaum keine Giftbomben verstecken.
Der Wirtschaftsminister muss im Dialog mit China
und der Spielzeugbranche dafür sorgen, dass Giftstoffe
ersetzt und die Herstellung verbessert werden. Der
Landwirtschaftsminister ist auch für die Produktsicher-
heit zuständig. Er muss gemeinsam mit den Ländern das
Kontrollregime verbessern und dafür Sorge tragen, dass
zumindest die Grenzwerte eingehalten werden. Verstöße
müssen schneller behoben und giftiges Spielzeug vom
Markt genommen werden.
Ich fordere: Die Sicherheit unserer Kinder muss end-
lich zur Chefsache werden.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ange-
kündigt, sich auf EU-Ebene für eine unabhängige, ver-
pflichtende Drittzertifizierung für Kinderspielzeug ein-
zusetzen. Das ist ein interessanter Ansatz. Davon, wie
sich die Bundesregierung hier konkret einsetzt, habe ich
seither allerdings nichts mehr gehört. Doch Ankündi-
gungen allein helfen ja nicht. Wenn die Bundesregierung
ihr Versprechen ernst meint, muss sie sich auch aktiv da-
rum kümmern.
Und dann muss sie auch gewährleisten, dass die klei-
nen und mittelständischen Produzenten in Deutschland
dadurch nicht vom Markt gedrängt werden. Ich werde
aufpassen, dass hier nicht nur Politik für die Industrie
gemacht wird, sondern auch für das Handwerk. Für
Anbieter, die nur fünf Exemplare einer Puppe oder
zwanzigmal den gleichen Teddy herstellen und nicht in
Massenproduktion.
Wir wollen einen Gabentisch ohne Gift. Dafür muss
diese Bundesregierung endlich mehr tun.
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch be-
triebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz –
EmoG) (Tagesordnungspunkt 14)
Steffen Bilger (CDU/CSU): Es ist gut, dass wir im
Deutschen Bundestag so konstruktiv mit der Zukunfts-
technologie Elektromobilität umgehen. Erst kürzlich
sind wir als Parlamentskreis Elektromobilität fraktions-
übergreifend zusammengekommen, eben weil wir die
Elektromobilität unterstützen wollen.
Warum unterstützen wir die Elektromobilität? Wegen
ihrer Bedeutung für Lärmreduzierung, Umwelt, Klima
und saubere Luft – aber auch wegen ihrer Bedeutung für
den Automobilstandort Deutschland und dessen Zukunfts-
fähigkeit sowie wegen der zahlreichen Arbeitsplätze, die
in Deutschland nun mal vom Automobil abhängen.
Diese wollen und werden wir erhalten. Leitmarkt und
Leitanbieter sind und bleiben unsere Ziele.
Der Anfang Dezember an die Bundeskanzlerin über-
gebene Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform
Elektromobilität hat gezeigt: Es geht voran bei der
Elektromobilität! So können heute schon Elektromobile
unter bestimmten Bedingungen die wirtschaftlichsten
Fahrzeuge sein. Dies zeigt: E-Autos haben eine Zukunft,
allen Unkenrufen zum Trotz! Außerdem ist bei der Pro-
duktpalette der deutschen Automobilhersteller viel pas-
siert. Auch in internationalen Rankings schneiden wir
weiter gut ab. Deutschland ist auf einem guten Weg, zu-
mindest also, was die Leitanbieterschaft anbelangt. Beim
Leitmarkt ist die Situation noch ausbaufähig. Der Be-
richt der Nationalen Plattform zeigt deutlich: Wir müs-
sen noch besser werden. Beim Fußball ist ja bekanntlich
immer das nächste Spiel das wichtigste. So ist bei der
Elektromobilität die nächste Zeit die entscheidende.
2015 bis 2016, 2017 sind die letzten Jahre des Markt-
hochlaufs. Da wird sich zeigen, ob wir unser 1-Million-
Elektroautos-Ziel erreichen. Deshalb ist es richtig, dass
das Elektromobilitätsgesetz, über das wir heute debattie-
ren, kommt. Dieses Gesetz ist wegen der enthaltenen
Maßnahmen wichtig, aber auch wegen seiner Signalwir-
kung. Auch bei der Elektromobilität kommt es schließ-
lich auf die psychologische Außenwirkung für poten-
zielle Käufer an. Mit diesem Gesetz sagen wir deutlich:
Wir stehen auch im fünften Jahr nach dem Nationalen
Entwicklungsplan Elektromobilität immer noch und im-
mer mehr zu dieser Zukunftstechnologie.
Viel ist trotzdem geschimpft worden über die Frei-
gabe der Möglichkeit(!), Busspuren nutzen zu können.
Dabei zeigt doch schon das Wort „Möglichkeit“, dass
niemand gezwungen werden soll. Wir sind für Wahlfrei-
heit und regional sinnvolle Lösungen. Deshalb können
die Kommunen vor Ort selbst entscheiden, wie sie
Elektromobile bevorrechtigen wollen. Wir wollen Wett-
bewerb zwischen den Städten, genauso, wie wir es bei
einer möglichen Bevorzugung von E-Autos bei Park-
plätzen ebenfalls machen. Die Kommune vor Ort trifft
dann die Entscheidung, aber die Chance sollte doch zu-
mindest ernsthaft geprüft werden. Die Stadt, die für
nachhaltige Mobilität stehen will, sollte die Freigabe der
Busspuren für Elektrofahrzeuge ebenso ergebnisoffen
prüfen wie eben auch die Bereitstellung von Parkplät-
zen.
Wichtig ist ebenfalls, dass wir uns nun endlich auf
eine tragfähige Definition von Elektroauto geeinigt ha-
ben. Selbst der Bundesrat war mit dieser zufrieden. Auch
eine Kennzeichnung kommt jetzt. Dafür ist dann für je-
den sichtbar, was ein Elektroauto ist – und was es darf.
Auch für die Feuerwehr ist im Falle des Falles gut zu se-
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hen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und wie es
behandelt werden muss. Die neuen Kennzeichen werden
ebenfalls eine positive psychologische Wirkung haben.
Wer sehen kann, wie die Zahl dieser Fahrzeuge größer
wird und was diese auch noch dürfen, wird sich noch
leichter begeistern lassen und selbst an den Kauf denken.
Wir haben aber auch immer gesagt, dieses Elektromo-
bilitätsgesetz kann nur der Einstieg in dieser Wahlpe-
riode für weitere Maßnahmen sein.
Viele Forderungen der Wirtschaft für den Markthoch-
lauf sind ja sehr berechtigt. So brauchen wir dringend
Sonderabschreibungen beim Kauf von Elektroautos für
Unternehmenskunden und KfW-Kredite für Private. Im
Koalitionsvertrag bekennen wir uns zu nutzerorientier-
ten Anreizen. Diese werden wir aktiv angehen. Beson-
dere Effekte erwarten wir von größeren Flotten. Wenn
Großunternehmen viele E-Autos anschaffen, dann steigen
nicht nur sprunghaft die Zulassungszahlen – es entsteht
auch mittelfristig ein Gebrauchtwagenmarkt. Flottenver-
bände sind auch sonst ideal bei der Elektromobilität. Das
Tankstellenproblem lässt sich beispielsweise leicht lö-
sen. Deshalb brauchen wir die Sonderabschreibung, da-
mit die Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt dadurch
noch näher an Wirtschaftlichkeit herankommen bezie-
hungsweise sie dadurch erreichen können.
Außerdem müssen wir beim Bekenntnis zur Umrüs-
tung des Fuhrparks des Bundes auf E-Autos weiterkom-
men. Wie so häufig, muss der Bund mit gutem Beispiel
vorangehen.
In diesem Sinne freue ich mich über dieses Gesetz als
ersten Aufschlag und bitte um wohlwollende Zustim-
mung.
Andreas Rimkus (SPD): Lange war Elektromobili-
tät ein Thema für Liebhaber. Sie ist heute eine Idee von
Mobilität, die nachhaltig und ökologisch ist und die Be-
dürfnisse von Menschen und Ökonomien mit diesen
Prinzipien versöhnt.
Doch was bedeutet ökologische Nachhaltigkeit im
verkehrspolitischen Zusammenhang eigentlich? Wenn
Sie im Duden nachschlagen, werden Sie eine Definition
finden, in der Nachhaltigkeit im weiteren Sinne als Prin-
zip beschrieben wird, nach dem nicht mehr verbraucht
werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren,
künftig wieder bereitgestellt werden kann. Im Kontext
von Mobilität bedeutet das, alternative Kraftstoffstrategien
zu entwickeln, sich neuen – oder auch alten – Antriebsfor-
men zuzuwenden und sich langfristig von fossilen Brenn-
stoffen zu verabschieden. Auch die Bürgerinnen und
Bürger haben schon lange ein Bewusstsein für ökologi-
sche Fragen entwickelt, und sie erwarten zu Recht von
der Politik, dass in verantwortungsvoller Weise Antwor-
ten auf die ökologischen Herausforderungen gefunden
werden.
Unsere Klimaziele sind klar formuliert: Bis 2020 wol-
len wir die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im
Vergleich zum Referenzjahr 1990 reduzieren. Die ehr-
geizigen und notwendigen Ziele der Energiewende ge-
lingen uns jedoch nur – darauf hat Vizekanzler Sigmar
Gabriel mehrfach zu Recht hingewiesen –, wenn auch
der Verkehrsbereich seinen Beitrag leisten wird. Die
Abkehr von den klassischen fossilen Brennstoffen im
Verkehr ist insofern ein Gebot der ökologischen Verant-
wortung und der wirtschaftlichen Vernunft. Im Aktions-
programm Klimaschutz der Bundesregierung wird dem
Verkehrssektor ein Emmissionsminderungspotenzial von
7 bis 10 Millionen Tonnen bescheinigt. Lassen Sie uns
gemeinsam die enormen Potenziale des Aktionspro-
gramms Klimaschutz und des Nationalen Aktionsplans
Energieeffizienz – kurz NAPE – heben und an der Um-
setzung arbeiten. Nach dem Stillstand der vergangenen
Jahre liegen insbesondere im Hinblick auf die Energieeffi-
zienz unserer Volkswirtschaft endlich konkrete Maßnah-
men und Initiativen auf dem Tisch, mit denen sich arbei-
ten lässt. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere
den federführenden Ministern Gabriel und Hendricks.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz machen wir nun ei-
nen wichtigen Aufschlag. Die Frage, was eigentlich ge-
nau unter den Begriff Elektromobilität fällt, ist maßge-
bend für alle weiteren politischen und wirtschaftlichen
Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund ist die Einigung
auf eine Definition ein enorm wichtiger Schritt gewesen.
Ich halte es für vernünftig, technologieoffen zu bleiben
und sowohl Akkumobilität als auch Brennstoffzellen-
technologie zu berücksichtigen. Bei beiden handelt es
sich um elektrische Antriebsformen, die noch erhebli-
ches Innovationspotenzial bergen. Ich möchte an dieser
Stelle auch dafür werben, dass wir die im Gesetz vorge-
sehene Evaluation der Grenzwerte für Plug-in-Hybride
nutzen, um uns für die Zukunft ambitioniertere Ziele als
30 Kilometer Reichweite und ab 2018 40 Kilometer zu
setzen.
Die Schaffung von Privilegien kann ein sinnvoller
Ansatz sein. Doch sind Parkprivilegien und die Öffnung
von Zufahrten auch ausreichend. Perspektivisch werden
wir nicht umhinkommen, Geld in die Hand zu nehmen.
Darum begrüße ich die Überlegungen zur Implementie-
rung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.
Dies wäre eine wirtschaftlich kluge Form der Technolo-
gieförderung und damit ein weiterer Schritt für die Zu-
kunftsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Nach meinem
Dafürhalten ist es entscheidend, dass Politik auf der Su-
che nach neuen Ideen bleibt und mit wachsamen Augen
den technischen Fortschritt zur Kenntnis nimmt und ihn
befördert.
Unsere Aufgabe wird es sein und ist es, die Marktak-
tivierung konstruktiv zu begleiten und effektive Anreiz-
strukturen zu schaffen, die Elektromobilität attraktiver
für die Bürgerinnen und Bürger machen. Ich nehme zur
Kenntnis, dass Elektromobilität aktuell in den meisten
Fällen noch zu teuer ist, die Reichweite gering und sie
aufgrund einer noch unterentwickelten Lade- und Tank-
infrastruktur für viele Menschen nicht ausreichend prak-
tikabel erscheint. Wir müssen den Menschen die Angst
nehmen, sie könnten aufgrund der geringen Reichweite
und unzureichenden Lade- und Tankinfrastruktur mit ih-
rem Fahrzeug liegen bleiben. Dies sind Probleme, an de-
nen wir in den nächsten Jahren verstärkt arbeiten müs-
sen. Ich freue mich deshalb besonders, dass wir im
Bundeshaushalt zusätzliche Haushaltsmittel aufgebracht
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haben, um beispielsweise das 50-Wasserstofftankstellen-
Programm der Nationalen Organisation für Brennstoff-
zellen- und Wasserstofftechnologie voranzubringen.
Wie bereits erwähnt ist für die Politik der Ausbau der
Tank- und Ladeinfrastruktur eine besondere Herausfor-
derung. Aus Brüssel haben wir hier klare Hausaufgaben
bekommen. Mit der Richtlinie „Clean Power for Trans-
port“ verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten zum Aus-
bau von Tank- und Lademöglichkeiten. Vor dem Hinter-
grund einer verantwortungsbewussten Haushaltspolitik
dürfen wir jedoch nicht blind drauflosbauen, sondern
müssen uns Gedanken über einen bedarfsgerechten und
europäischen Standards entsprechenden Infrastruktur-
ausbau machen. Dieser sollte sich daran orientieren, wel-
che Technologie an welcher Stelle besonders gebraucht
wird und klug eingesetzt wäre. Die große Aufgabe be-
steht darin, ein wettbewerbsfähiges, ressourceneffizien-
tes und nachhaltiges Verkehrsnetz in Deutschland zu
etablieren. Um dies voranzutreiben, leisten in Sachen
Elektromobilität vor allem unsere Mitstreiter bei den
kommunalen Unternehmen beispielsweise im Rahmen
der Modellregionen eine großartige Arbeit, für die ich
mich im Namen meiner Fraktion herzlich bedanken
möchte.
So haben sich in vielen Städten die Stadtwerke schon
seit längerer Zeit auf den Weg gemacht, um die Etablie-
rung und den Ausbau von Elektromobilität fachlich und
praktisch vor Ort zu begleiten. So sind im ganzen Land
zahlreiche Best-Practice-Beispiele mit Strahlkraft ent-
standen. Insbesondere werden Flottenprojekte vorange-
trieben.
Um die Marktdurchdringung erfolgreich zu organisie-
ren, werden Fahrzeugflotten eine wichtige Rolle als
Wegbereiter spielen. Ich denke da an Dienstwagen-, Car-
sharing- und Nutzfahrzeugflotten in Unternehmen und
Behörden. Deshalb freue ich mich besonders darüber,
dass nun auch zügig ein Carsharing-Gesetz erarbeitet
wird. Auch in diesem Zusammenhang darf ich auf den
NAPE verweisen, der vorsieht, über konkrete Beschaf-
fungsrichtlinien für Elektrofahrzeuge in Flotten des öf-
fentlichen Dienstes zu sprechen. Es wäre übrigens ein
richtiges Signal, wenn wir als Bundespolitiker mit gutem
Beispiel vorangingen.
Doch denken wir in diesem Kontext nicht nur an Au-
tos. Elektromobilität umfasst mehr als nur das Automo-
bil. Insbesondere für die urbane Mobilität sind Elektro-
fahrräder und Elektroroller eine richtig tolle Form, sich
ressourceneffizient und nachhaltig in der Metropole zu
bewegen. Gerade bei jungen Menschen ist diese Form
der Mobilität besonders angesagt.
Ich glaube, dass wir für die Elektromobilität ein Nar-
rativ brauchen.
Warum das Elektromobil nicht als attraktiven Strom-
speicher nutzen, bei dem ich den Strom meiner Photo-
voltaik- oder Windkraftanlage über ein mobiles smartes
Grid tagsüber lade oder grünen Strom in Form von Was-
serstoff tanke?
Lassen Sie uns doch über den Tellerrand hinausbli-
cken und sehen, welche Perspektiven sich eröffnen. Ich
bin davon überzeugt, dass wir noch nicht alle Möglich-
keiten und Potenziale kennen, geschweige denn ausge-
schöpft haben, die uns eine neue technologische Kreativi-
tät für die Energiewende im Verkehrssektor von morgen
bereithält.
Nicht nur die Politik, sondern die ganze Gesellschaft,
die Bürgerinnen und Bürger selbst, haben sich auf den
Weg gemacht, die individuelle wie kollektive Fortbewe-
gung zu reorganisieren und damit unsere gemeinsame
Mobilität der Zukunft zu gestalten. Wir müssen gemein-
sam an Lösungen arbeiten, um die Geschichte der Elek-
tromobilität als Erfolgsgeschichte und im wahrsten
Sinne des Wortes als Bestseller zu schreiben.
Die Regierungskoalition arbeitet tagtäglich an dieser
verkehrspolitischen Erzählung für eine gute Zukunft un-
seres Landes.
Ihnen allen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch in das neue Jahr.
Thomas Lutze (DIE LINKE): Die Bundesregierung
beabsichtigt, durch ein Elektromobilitätsgesetz verschie-
dene Maßnahmen zur Förderung der Verbreitung von
Elektroautos umzusetzen. Das klingt zunächst umwelt-
freundlich und fortschrittlich – und ist es leider doch
nicht.
Denn die Bundesregierung möchte Elektromobilität
durch die exklusive Vergabe bestimmter Privilegien at-
traktiver machen. Wer sich ein Elektroauto leisten kann,
soll keine Parkgebühren mehr zahlen müssen oder darf
die Busspur nutzen. Gerade in Ballungsräumen hätte
dies fatale Auswirkungen für die Verkehrsflüsse.
Bereits jetzt dürfen in vielen Städten neben dem
ÖPNV auch Radfahrer sowie Taxen die Busspuren be-
nutzen. Besonders im Berufsverkehr führt dies zu Fahrt-
zeitverlängerungen für ÖPNV-Nutzer. Kämen jetzt auch
noch Elektroautos dazu, würde das Prinzip einer Bus-
spur völlig ad absurdum geführt. Denn der Sinn einer
solchen liegt darin, ein Verkehrsmittel zu bevorzugen,
das auf möglichst kleiner Fläche möglichst viele Men-
schen transportiert. Das Elektroauto mag zwar umwelt-
freundlicher als ein Auto mit Verbrennungsmotor sein,
mehr Menschen finden darin nicht Platz. Außerdem darf
an dieser Stelle nicht das Elektroauto mit dem herkömm-
lichen Auto verglichen werden, sondern das Elektroauto
mit dem ÖPNV. Und da ist der spezifische Energiever-
brauch pro Personenkilometer beim ÖPNV geringer als
beim Elektroauto.
Eine Bevorzugung des Elektroautos leistet keinen
Beitrag für ein zügiges und umweltfreundliches Voran-
kommen in unseren Städten, sondern privilegiert ledig-
lich eine bestimmte Gruppe der Nutzer des Individual-
verkehrs. Die bestehenden Verkehrsprobleme in den
Ballungsgebieten resultieren aus einem zu schlecht aus-
gebauten und zu schlecht finanzierten ÖPNV und nicht
daraus, ob ein Auto elektrisch oder mit Benzin betrieben
wird.
Wenn die Bundesregierung aus berechtigten Gründen
einen Förderbedarf für das Elektroauto sieht, muss sie
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sich bessere Ideen dafür einfallen lassen. Eine Förderung
der Elektromobilität auf Kosten des ÖPNV ist mit der
Linken nicht zu machen.
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Deutschland will Leitmarkt und Leitanbieter für
Elektromobilität werden – davon sind wir allerdings
noch weit entfernt. Statt um die Tabellenführung spielen
wir gegen den Abstieg. Erst vor wenigen Wochen wurde
die Schließung der Li-Tec Batteriezellenfabrik in Ka-
menz bei Dresden bekannt. Bei der Batterietechnologie
liegen wir weit hinter den asiatischen Herstellern zurück.
Dabei hat die Batterie im Elektroauto einen Anteil von
etwa 40 Prozent an der Wertschöpfung. Die Entwicklung
der nächsten Batteriegeneration darf deshalb nicht an
Deutschland vorbeilaufen.
Die Strategie der Bundesregierung zur Förderung der
Elektromobilität greift insgesamt zu kurz. Soll sich die
Elektromobilität durchsetzen und einen Beitrag zum Kli-
maschutz leisten, reicht es nicht, den Verbrennungsmo-
tor durch einen Elektromotor beim Auto zu ersetzen. Die
Elektromobilität bietet Chancen für eine zukunftsfähige
Mobilität, aber nur wenn wir auch den Einsatz von Elek-
trobussen, Nutzfahrzeugen mit elektrischen Antrieben
sowie Elektrofahrrädern stärker unterstützen und der
Strom aus erneuerbaren Energien kommt. So würde die
Umstellung der Elektroloks im Bahnverkehr auf Öko-
strom viermal so viel Kohlendioxid einsparen wie eine
Millionen Elektroautos.
Mit angezogener Handbremse werden wir den Rück-
stand zu anderen Ländern und Fahrzeugherstellern
nicht aufholen. Länder wie Norwegen oder die Nieder-
lande, mit einem deutlich höheren Marktanteil von Elek-
troautos, zeigen: Wir brauchen ein Marktanreizpro-
gramm für den Kauf von Elektroautos. Eine Sonder-Afa
für gewerblich genutzte Fahrzeuge wäre ein erster richti-
ger Schritt. Nur die Möglichkeit – wie im Elektromobili-
tätsgesetz vorgesehen –, in Zukunft kostenlos parken zu
dürfen, wird die Absatzzahlen von Elektroautos kaum
ankurbeln.
Wir brauchen einen beherzteren Vorstoß für mehr E-Mo-
bilität: Der Markthochlauf für Elektroautos kann über
öffentliche und gewerbliche Fahrzeugflotten sowie elek-
trisch betriebene Car-Sharing-Fahrzeuge gelingen. Elek-
troautos sind sehr gut für den Einsatz in Carsharing-
Flotten geeignet. Um Carsharing zu fördern, wird seit
mindestens 2007 über eine bundeseinheitliche Regelung
zur rechtssicheren Ausweisung von Carsharing-Park-
plätzen im öffentlichen Straßenraum in Kommunen dis-
kutiert. Wo bleibt das von der Bundesregierung ange-
kündigte Carsharing-Gesetz? Dieses wurde parallel zum
Elektromobilitätsgesetz angekündigt. Hier muss endlich
was passieren.
Wir brauchen eine Beschaffungsoffensive für die öf-
fentlichen Fuhrparks. Die öffentliche Hand muss Vorrei-
ter bei der Elektromobilität sein. In Deutschland sind
drei Millionen Fahrzeuge in öffentlichen Flotten und
Fuhrparks zugelassen – ein riesiges Potenzial für Elekt-
romobilität, gerade auch im Bereich der Nutzfahrzeuge.
Es ist doch ein Armutszeugnis, dass die Bundesregie-
rung ihr Minimalziel, mindestens zehn Prozent Elektro-
autos in den Ministerialflotten, selbst nicht erreicht. An-
kündigungen reichen nicht.
Das vorgelegte Elektromobilitätsgesetz ist viel zu
kurz gesprungen. Viele der von mir beschriebenen Maß-
nahmen sucht man vergebens im Gesetzentwurf. In Tei-
len sind die Vorschläge sogar kontraproduktiv: Welches
Bild entsteht in der Öffentlichkeit, wenn künftig Ober-
klassewagen wie der Porsche S E-Hybrid innerstädtisch
kostenlos parken und die Busspur befahren dürfen?
Diese Fahrzeuge können nur wenige Kilometer batterie-
elektrisch fahren und sind im „Normalbetrieb“ wenig
umweltfreundlich.
Die Bundesregierung will die Busspuren freigeben,
obwohl bisher keine deutsche Großstadt zu erkennen ge-
geben hat, dass sie davon Gebrauch machen möchte. In
Oslo wurde die Freigabe der Busspuren für Elektroautos
wieder zurückgenommen, weil sie den umweltfreundli-
chen Nahverkehr ausbremsen. In vielen Städten nutzen
Taxis und Fahrräder zusätzlich diese Sonderspuren.
Viele Ampelanlagen sind mit einer Vorrangschaltung für
den Nahverkehr ausgestattet. Viel sinnvoller wäre es da-
her, die Umstellung der Busflotten, die noch zu 90 Pro-
zent mit Diesel fahren, auf Elektrobusse finanziell zu
fördern. Das wäre ein Beitrag für Förderung der Elektro-
mobilität. Dieser Gesetzentwurf ist es jedenfalls nicht!
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
desminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die
Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland in den
letzten Jahren ist sehr ermutigend.
Angesichts eines Bestandes von rund 24 000 – Juli
2014 – rein elektrischen bzw. extern aufladbaren Pkw
sind gegenüber den Vorjahren deutliche Lichtblicke am
Markt zu verzeichnen: Im Gesamtjahr 2012 wurden
noch knapp 4 200 Fahrzeuge zugelassen. Im Jahr 2013
waren es schon deutlich mehr: 7 700.
Bis Ende Oktober 2014 sind rund 9 500 Fahrzeuge
neu zugelassen worden. Prozentual hat sich damit der
Gesamtbestand an Elektrofahrzeugen alleine bis Oktober
um 70 Prozent erhöht. Und die positive Entwicklung
setzt sich fort. Ganz aktuelle Zahlen vom VDA bis No-
vember 2014: 11 543 Neuzulassungen in 2014. Wir hal-
ten daher an unseren Zielen fest, bis 2020 1 Million
Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen und
Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elek-
tromobilität zu machen.
Die deutschen Hersteller sind dabei führend. Deutsch-
land verfügt über eine große elektromobile Vielfalt. Wie
der aktuelle Electric Vehicle Index, EVI, von McKinsey
zeigt, haben wir in den vergangenen vier Jahren beim
Angebot von Elektroautos den größten Fortschritt aufzu-
weisen. Bis Ende dieses Jahres werden von deutschen
Herstellern 17 Serienmodelle auf dem Markt sein. 2015
kommen 12 weitere hinzu. Das Ziel Leitanbieter ist da-
mit bereits heute erreicht. Jetzt geht es darum, Deutsch-
land auch als Leitmarkt zu positionieren.
Ausgehend vom Regierungsprogramm 2011 sind
schon viele Maßnahmen umgesetzt worden, die uns die-
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sem Ziel näherbringen und das Fahren von Elektroautos
attraktiver machen. Wir sind auf einem guten Weg und
engagieren uns auf verschiedenen Ebenen sehr erfolg-
reich.
EU: Mit der Richtlinie für den Aufbau von Infrastruk-
tur für alternative Kraftstoffe – Englisch: Clean-Power-
for-Transport – ist im November ein klarer rechtlicher
Rahmen in Kraft getreten. Die Richtlinie legt unter ande-
rem Mindeststandards für Ladestecker fest und
verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erarbeitung eines
Nationalen Rahmenplans für den Aufbau von Ladeinfra-
struktur, Wasserstoff- und Gastankstellen.
Deutschland: Um Elektromobilität in Deutschland
voranzubringen, hat die Bundeskanzlerin im Mai 2010
die Nationale Plattform Elektromobilität, NPE, ins Le-
ben gerufen. Ein solches Beratergremium, in dem alle
wesentlichen Akteure aus Industrie, Wissenschaft, Poli-
tik, Gewerkschaften und Verbänden zum strategischen
Dialog zusammenkommen, ist einmalig.
Vor wenigen Tagen hat die NPE der Bundeskanzlerin
den zweiten Fortschrittsbericht übergeben. Darin wird
hinsichtlich der dieses Jahr endenden Marktvorberei-
tungsphase Bilanz gezogen. Gleichzeitig werden Emp-
fehlungen für die in 2015 beginnende Markthochlauf-
phase ausgesprochen.
Mit dem im September vom Kabinett beschlossenen
EmobG I schaffen wir nun für die weitere Entwicklung
der Elektromobilität in Deutschland eine wichtige ge-
setzliche Grundlage.
Wir wollen vor allem die Attraktivität für die Nutzer
steigern, indem wir dieser Technologie Privilegien im
alltäglichen Straßenverkehr einräumen. Wir schaffen
Chancen und die notwendige Flexibilität.
Dabei profitieren wir maßgeblich auch von den Er-
fahrungen, die wir in unseren Modellregionen und
Schaufenstern gesammelt haben. Es hat sich gezeigt,
dass Bundesländer und Kommunen großes Interesse an
der Einräumung von Privilegien für Elektrofahrzeuge
haben. Sie haben uns wichtige Impulse geliefert. Mit
dem Gesetzentwurf geben wir den Städten und Gemein-
den nun Möglichkeiten, Elektrofahrzeuge zu begünsti-
gen. Zugleich brauchen die Städte und Gemeinden Pla-
nungs- und Rechtssicherheit, die sie mit diesem Gesetz
erhalten werden. Der aktuelle Gesetzentwurf beinhaltet
Ermächtigungsgrundlagen für die Möglichkeit der
Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Stra-
ßenverkehr und schafft eine Rechtsgrundlage für deren
besondere Kennzeichnung.
Städte und Gemeinden können künftig entscheiden,
wie sie Elektroautos ganz konkret begünstigen wollen.
Wir eröffnen also zusätzliche Chancen – wir schaffen
keine Pflichten. Ob und wie von den Möglichkeiten
Gebrauch gemacht wird, wird vor Ort abgewogen.
Das Gesetz definiert, welche Fahrzeuge von den
Bevorrechtigungen Gebrauch machen dürfen: Dies sind,
neben reinen Batterie-Elektrofahrzeugen, auch Brenn-
stoffzellenfahrzeuge. Es sollen aber auch die sogenann-
ten Plug-in-Hybride privilegiert werden – und zwar jene,
die einen tatsächlichen Umweltvorteil aufweisen. Hyb-
ridfahrzeuge dürfen daher nur dann Privilegien nutzen,
wenn ihr CO2-Ausstoß höchsten 50 Gramm pro Kilome-
ter beträgt oder wenn sie über eine rein elektrische
Reichweite von 30 bzw. ab 2018 dann 40 km verfügen.
Das Gesetz schafft außerdem die Voraussetzung zur
Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen. Es ist vorgese-
hen, dass die Kennzeichnung mittels eines „E-Kennzei-
chens“ an Vorder- und Heckseite erfolgt. Dadurch kön-
nen Behörden und Verkehrsteilnehmer auf den ersten
Blick sehen, dass ein bestimmtes Fahrzeug Privilegie-
rung in Anspruch nehmen darf. Dies wird auch zu mehr
Akzeptanz in der Bevölkerung führen.
Mit dem EmoG I schaffen wir die Möglichkeit, be-
sondere Parkplätze zum Beispiel in verkehrsgünstigen
Lagen – zum Beispiel Innenstädte, Einkaufsstraßen –
mit oder ohne Zugang zur Ladeinfrastruktur nur für
Elektrofahrzeuge zu reservieren. Darüber hinaus sollen
die Länder die Möglichkeit erhalten, Ermäßigungen oder
Befreiungen von Parkgebühren für Elektrofahrzeuge
vorzusehen.
Ferner können Zufahrtbeschränkungen, die aus Lärm-
schutzgründen sowie zum Zwecke der Luftreinhaltung
angeordnet worden sind, für Elektrofahrzeuge aufgeho-
ben werden. Ich denke hier etwa an Luftkurorte, Erho-
lungsgebiete oder Wohngebiete.
Ich sehe aber auch gute Perspektiven für Post und
Paketzusteller, also Kleintransporte. Im Rahmen der
Modellregionen und Schaufenster hat das BMVI eine
Reihe von Forschungsprojekten zum E-Wirtschafts-
verkehr und zur City-Logistik umgesetzt. Ziel ist ein
größerer Einsatz von elektrischen Lieferfahrzeugen.
Vor allem bei geringeren Geschwindigkeiten kommt
der wesentlich leisere Antrieb dort voll zur Geltung. Die
lokale Emissionsfreiheit kann besonders für die Anwoh-
ner in hochverdichteten Innenstadtquartieren oder Erho-
lungsgebieten zu erheblichen Verbesserungen führen.
Wir verschaffen den Straßenverkehrsbehörden die
Möglichkeit, in diesen Bereichen Ausnahmen für Elek-
trofahrzeuge zu treffen.
Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit der Freigabe
von Busspuren für Elektrofahrzeuge. Mir ist wichtig, an
dieser Stelle zu betonen, dass wir Chancen eröffnen. Die
konkrete Entscheidung einer Freigabe von Busspuren
kann nur durch die zuständigen Behörden vor Ort erfol-
gen. So ist sichergestellt, dass nur dort Busspuren geöff-
net werden, wo dies im Einzelfall sinnvoll ist. Die Ge-
währleistung eines sicheren und flüssigen allgemeinen
Verkehrsablaufs hat stets Vorrang.
Mit unserer Gesetzgebung erweitern wir also den
Handlungsrahmen. Ob und wie er ausgefüllt wird,
welche Bevorrechtigungen wo eingeführt werden, ent-
scheiden die zuständigen Behörden vor Ort. Das ist auch
sinnvoll.
Das heute vorliegende Gesetz ist ein weiterer wichti-
ger Schritt zur Förderung von Elektromobilität. Wir alle
räumen dieser Technologie hohe Priorität ein, denn
Elektromobilität ist auch ein entscheidender Innovati-
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onstreiber. Jeder Schritt, der Elektromobilität für die
Nutzer attraktiver macht, ist ein Schritt in eine nachhalti-
gere automobile Zukunft.
Wir haben in Deutschland nahezu alle notwendigen
Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungs-
kette. Diese erheblichen Potenziale der deutschen Indus-
trie müssen jetzt in höhere Marktanteile umgesetzt
werden. Preis und Reichweite, das heißt besonders die
Batterietechnik der Fahrzeuge, spielen dabei für den
Kunden eine maßgebliche Rolle. Daher müssen auch
diese Parameter optimiert werden, um den Umstieg auf
Elektrofahrzeuge für Kunden noch attraktiver zu gestal-
ten. Mit dem Elektromobilitätsgesetz I ist ein wichtiger
Schritt gelungen, dem weitere folgen werden.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Iguala ist kein Einzelfall – Zur Menschen-
rechtslage in Mexiko
– Menschenrechte in Mexiko schützen, Ver-
handlungen zum Sicherheitsabkommen aus-
setzen
– Sicherheitsabkommen brauchen Standards
(Tagesordnungspunkt 15)
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): „Iguala ist kein Ein-
zelfall“. Diese Aussage ist leider ebenso traurig wie sie
wahr ist. Die Sicherheitslage in Mexiko ist besorgniser-
regend, und das schon seit vielen Jahren. Der Wechsel
im Präsidentenamt von Calderón zu Nieto hat keine
grundlegenden Verbesserungen mit sich gebracht. Die
Politik scheint machtlos im Kampf gegen die Drogen-
banden zu sein. Bewaffnete Auseinandersetzungen der
Kartelle um die Kontrolle der Drogenmärkte sind weiter-
hin an der Tagesordnung. Die allermeisten Straftaten
werden nicht aufgeklärt, und die staatlichen Organe
– Militär, Polizei, Justiz und Verwaltung – scheinen auf
allen Ebenen tief in diese Gewaltspirale verstrickt zu
sein. Es wird gefoltert, es wird gemordet und die Täter
werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
Zwar gibt es immer wieder hoffnungsvolle Initiativen
und Maßnahmen zur Festigung des Rechtsstaats und zur
Drogenbekämpfung, aber weder die enge Zusammenar-
beit mit den USA in Form von gemeinsamen Wirt-
schafts- und Sozialprogrammen noch die Einrichtung
von Sonderstaatsanwaltschaften zur Verfolgung der Dro-
genkriminalität oder gar der Einsatz des Militärs haben
die gewünschte Wirkung gezeigt.
Mexiko hat wichtige internationale Instrumente zum
Schutz der Menschenrechte zwar ratifiziert und in natio-
nales Recht umgesetzt, aber das Land scheint trotzdem
immer mehr in einem Strudel von Gewalt, Straflosigkeit,
Kriminalität und Brutalität zu versinken. 98 Prozent aller
Straftaten bleiben ungesühnt. Gerichtsverfahren laufen
nicht objektiv und gerecht ab, Missbräuche werden nicht
geahndet, Folter ist an der Tagesordnung. Tausende Lo-
kalpolitiker haben sich aus Gier oder aus Angst um ihr
Leben mit Mördern und Entführern eingelassen. Das
ganze politische System ist korrupt.
Ich gehe davon aus, dass die Analyse der sicherheits-
politischen Lage in Mexiko unter uns nicht strittig ist.
Angesichts dieser Lage müssen wir uns als Deutscher
Bundestag aber die Frage stellen, welche Schlüsse wir
für die bilaterale Zusammenarbeit ziehen und welche
Forderungen wir an Mexikos Regierung stellen. Was die
Tragödie von Iguala betrifft, so müssen wir eine umfas-
sende Untersuchung verlangen, die internationalen recht-
staatlichen Standards entspricht. Der Respekt vor den
Opfern verbietet jegliche Art von politischem oder admi-
nistrativem Versteckspiel. Dies muss der mexikanischen
Seite unmissverständlich klar gemacht werden. Es reicht
nicht, dass der Bürgermeister von Iguala in Haft ist, der
Gouverneur des Bundesstaates Guerrero zurückgetreten
ist und Experten der Universität Innsbruck auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Müllsäcke mit Asche und Kno-
chenresten untersuchen, bei denen man vermutet, dass es
sich um die 43 verschleppten Studenten handelt. Wir
verlangen eine umfassende Aufklärung dieses Verbre-
chens und entsprechende Konsequenzen.
Mexiko darf weder von Europa noch von Deutsch-
land alleine gelassen werden. Die Verhandlungen über
ein Sicherheitsabkommen müssen fortgesetzt werden.
Eine Vereinbarung über den Erfahrungsaustausch beim
Rauschgifthandel und bei der Bekämpfung grenzüber-
schreitender organisierter Kriminalität ist sinnvoll.
Allerdings müssen wir Bedingungen stellen, die von
mexikanischer Seite erfüllt werden müssen. Dabei muss
die Frage geklärt werden, welche Rolle Militär und Bun-
despolizei im Fall von Iguala gespielt haben. Es muss
zugesichert werden, dass Menschenrechtsverteidiger ge-
schützt werden. Es muss gegenüber der mexikanischen
Regierung deutlich gemacht werden, dass Korruption
und Straflosigkeit auf allen Ebenen bekämpft werden
müssen. Aber es darf nicht bei bloßen Zusicherungen
bleiben. Vielmehr müssen Erfolge nachgewiesen wer-
den, bevor das Sicherheitsabkommen unterschrieben
wird. Und es müssen die Menschenrechtsorganisationen
in die Erarbeitung der Vereinbarung einbezogen werden.
Ihre Forderungen und Vorschläge müssen Berücksichti-
gung finden.
Wir möchten Mexiko helfen und es nicht sich alleine
überlassen. Aus diesem Grunde können wir der Forde-
rung, kein Sicherheitsabkommen abzuschließen, nicht
zustimmen.
Frank Schwabe (SPD): Bereits vor ein paar Wochen
habe ich mich in meiner Funktion als menschenrechts-
politischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und
weitere Abgeordnete mit Abel Barrera Hernández hier in
Berlin getroffen.
Abel Barrera Hernández ist ein renommierter Men-
schenrechtsaktivist der Organisation Tlachinollan im
Bundesstaat Guerrero in Mexiko. Seit über 20 Jahren
setzt er sich für die Rechte der extrem armen, marginali-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7363
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(D)(B)
sierten, zumeist indigenen Bevölkerungsteile ein. Ei-
gentlich Priester und Anthropologe, fungiert er als ihr
Anwalt – national sowie international. Seit Ende Sep-
tember ist er auch der Anwalt der Familien der 7 toten
und 42 verschwundenen Studenten aus Iguala.
In der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 hatten
ihre Söhne gemeinsam mit weiteren Studenten der Univer-
sität „Raúl Isidrio Burgos“ in Ayotzinapa drei Busse geka-
pert, um in ihnen nach Mexiko-Stadt zu fahren. Dort
wollten sie in Gedenken an das Massaker von Tlateloco
1968 demonstrieren.
Wie wir alle wissen, sind diese drei Busse nie in der
Hauptstadt angekommen. Sie wurden von der Polizei
Iguala unter Beschuss genommen. Drei Studierende ka-
men bei dieser Schießerei direkt vor Ort ums Leben. Der
weitere Vorgang dieser Nacht ist nicht klar nachzuvoll-
ziehen, da verschiedene Quellen unterschiedliche Anga-
ben machen. Vermutlich wurden die Studenten von der
Polizei eingekesselt, abgeführt und an die kriminelle
Bande „Guerreros Unidos“ – Vereinigte Kämpfer – die
in Verbindung zum örtlichen Drogenkartell stehen, über-
geben und von diesen ermordet. All dies soll auf Geheiß
des örtlichen Bürgermeisters José Luis Abarca und sei-
ner Frau geschehen sein, durch politische Funktionäre
also, die enge Verbindungen zur organisierten Kriminali-
tät unterhalten haben sollen. Fakt ist: Seit dieser Nacht
werden noch immer 42 Studenten vermisst. Nur das
Schicksal eines der Vermissten ist bereits bekannt: Er
wurde ermordet und verbrannt auf der Müllkippe von
Cocula aufgefunden. Weitere 28 Leichen aus geheimen
Massengräbern konnten nicht als die vermissten Studen-
ten identifiziert werden.
Die Angehörigen Familien der Opfer leben derzeit in
der Escuela Normal in Ayotzinapa, dort, wo ihre Söhne
lernten, betreut von Abel Barrera und seiner Organisa-
tion Tlachinollan. Sie haben noch Hoffnung, sie drängen
auf Aufklärung.
Doch die Aufklärung verläuft schleppend und diffus.
Nach Angaben der mexikanischen Regierung wurden
zwar bislang 51 Menschen, die mit den Verbrechen in
Verbindung stehen, festgenommen; die meisten davon
sind Polizeibeamte aus den Gemeinden Iguala und
Colcula. Auch der Bürgermeister Igualas und seine Frau
sind mittlerweile festgenommen worden – nachdem sie
fünf Wochen lang auf der Flucht waren. Von den ver-
missten Studenten fehlt jedoch auch fast zwei Monate
nach dem Vorfall jede Spur.
Am 7. November 2014 präsentierte der Generalstaats-
anwalt Jesús Murillo Karam darüber hinaus drei Gestän-
dige: junge Mitglieder der „Guerreros Unidos“, die zu
Protokoll gaben, dass die Studenten von Kriminellen ge-
tötet und verbrannt worden seien. Die Staatsanwaltschaft
hat hierfür jedoch noch immer keine Beweise vorgelegt.
Überwiegende Teile der mexikanischen Bevölkerung
stellen sich daher die Frage: Warum sollten ausgerechnet
diese Aussagen stimmen? Nach Ansicht von Abel
Barrera wollen die Strafverfolger durch die Präsentation
der Aussagen dreier krimineller Jugendlicher die Auf-
merksamkeit auf die organisierte Kriminalität lenken –
weit weg von den Polizeikräften und staatlichen Ange-
stellten. Denn: Andere Zeugen schildern, dass die Poli-
zeikräfte in die Ermordung verwickelt gewesen seien.
Der Fall der 42 vermissten Studenten in Iguala illus-
triert einmal mehr auf schockierende Weise die Unter-
wanderung von Teilen der staatlichen Institutionen durch
die organisierte Kriminalität, die De-facto-Allianz mit
der Mafia auf allen Ebenen – lokal, föderal und leider
zum Teil auch der bundesstaatlichen Ebene.
Er reiht sich ein in eine Serie von Gewalttaten, maß-
geblich verübt durch Polizei- und Militärkräfte – gedeckt
durch die Politik. Im Juni 2014 hatte die Polizei in der
Ortschaft Tlatlaya im Bundestaat México 22 Jugendliche
erschossen. Laut den involvierten Polizeibeamten han-
delte es sich um Kriminelle – laut Augenzeugenberich-
ten um extralegale Tötungen. Auch der Bürgermeister
Igualas, José Luis Abarca, war den Behörden einschlä-
gig bekannt: Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2013 drei
Oppositionelle gefoltert und getötet zu haben. Auch wuss-
ten die Behörden, dass seine Frau mit den „Guerreros
Unidos“ in Verbindung stand, dass in Iguala viele Men-
schen hingerichtet wurden. Anzeichen dafür waren die
vielen bekannten Massengräber in Iguala und Umge-
bung. Ermittelt wurde gegen sie nie. Auch die Bundesre-
gierung hat sich in keinen dieser Fälle eingeschaltet.
Der Fall Iguala ist auch symptomatisch für die gene-
rell vernichtende Menschenrechtslage in Mexiko. Der
seit dem Jahr 2006 herrschende „Guerra contra el
Narco“, ausgerufen von Felipe Calderón, hat bislang
zahlreiche zivile Opfer gefordert: Die offiziellen Anga-
ben liegen bei 70 000 Toten und 26 000 Verschwunde-
nen. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein. Das un-
durchsichtige Geflecht aus korrupten Polizeibeamten,
lokalen Politikern und der Mafia führt dazu, dass die Tä-
ter zumeist nie gefunden, geschweige denn zur Rechen-
schaft gezogen werden.
Die mexikanische Menschenrechtskommission mel-
dete 2013 einen Anstieg der Anzeigen wegen Folter und
Misshandlungen um 600 Prozent seit dem Jahr 2003.
Mexiko ist Unterzeichnerstaat der internationalen UN-
Konvention gegen Folter und hat die Konvention bereits
1985 ratifiziert. Im eigenen Land scheint unter den Be-
hörden allerdings eine Toleranz gegenüber Folter zu
herrschen: Insgesamt wurden bislang nur sieben Perso-
nen in Mexiko wegen Folter von Bundesgerichten verur-
teilt.
Auch im Bereich der Meinungs- und Versammlungs-
freiheit ist eine alarmierende Entwicklung zu beobachten.
Mehrere mexikanische Bundesstaaten haben in diesem
Jahr sogenannte Gesetze „zum Schutz der Menschen-
rechte und der legitimen Nutzung staatlicher Gewalt
durch Einheiten der bundesstaatlichen Polizeieinheiten“
erlassen. Sie regeln die Voraussetzungen für die gewalt-
same Auflösung von Demonstrationen sowie den Ein-
satz von Schusswaffen. Da bereits die Äußerung von
Kampfparolen als Gewaltbereitschaft eingestuft werden
kann, erleichtern sie de facto den Einsatz von Polizeige-
walt und schränken so die Versammlungs- und Mei-
nungsfreiheit der Mexikaner extrem ein. Dies wurde
auch bei den landesweiten Massenprotesten nach den
7364 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
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(D)(B)
Vorfällen in Iguala deutlich. Die Demonstranten werden
kriminalisiert; laut Präsident Enrique Pena Nieto gefähr-
den sie die Stabilität des Landes. Am 20. November
wurden elf Demonstranten willkürlich festgenommen
und in ein Hochsicherheitsgefängnis nach Veracruz im
Westen des Landes gebracht. Ihnen wurden Mord und
Aufruhr vorgeworfen. Sie hatten keinen Kontakt zu ih-
ren Familien, auch Anwälte wurden ihnen zunächst nicht
gewährt. Nach Angaben von Rechtsbeiständen wiesen
die Demonstranten im Gefängnis Spuren von Misshand-
lung auf.
Dem Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen und
Gewalt steht das gleiche Ausmaß an Straflosigkeit ge-
genüber: Lediglich 2 Prozent aller Delikte werden letzt-
endlich verurteilt. 90 Prozent der begangenen Verbre-
chen werden nicht juristisch verfolgt. Viele Urteile, die
ausgesprochen werden, sind Fehlurteile.
Gemeinsam mit den Angehörigen der 42 Studenten,
mit Abel Barrera Hernández, mit den Tausenden De-
monstranten, die seit Wochen immer wieder auf die
Straße gehen und Recht und Gerechtigkeit fordern, so-
wie gemeinsam mit der EU und der UN, fordere ich die
grundlegende und transparente Aufklärung der Ent-
führung der 43 Studenten aus Iguala. Es fehlen noch im-
mer 42!
Langfristig muss die mexikanische Regierung jedoch
nicht nur diesen Fall zu einem Abschluss bringen. Damit
Fälle wie Iguala in Zukunft verhindert werden, muss sie
vor allem die Korruption, die enge Verquickung zwi-
schen staatlichen Einrichtungen und kriminellen Struk-
turen sowie die weitverbreitete Straflosigkeit bekämp-
fen. Nur wenn dies gelingt, kann die Achtung und
Verteidigung der Menschenrechte aller Mexikaner ge-
währleistet werden.
Solange dies noch nicht der Fall ist, sollte der Bun-
destag darauf drängen, dass einige bilaterale Überein-
kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Mexiko sowie multilaterale zwischen der EU und Me-
xiko auf den Prüfstand gestellt werden.
Darunter fällt beispielsweise das geplante deutsch-
mexikanische Sicherheitsabkommen. In seiner jetzigen
inhaltlichen Form wird es unter den derzeitigen Bedin-
gungen kaum der „Bekämpfung der organisierten Krimi-
nalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von er-
heblicher Bedeutung“ – wie es im Vertragstext heißt – in
Mexiko dienen.
Diese Überlegung betrifft auch die Neuaushandlungen
des Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko. In
dem neu aufgelegten Vertragswerk sollte der Menschen-
rechtsklausel und vor allem auch ihrer Nichteinhaltung
deutlich mehr Bedeutung beigemessen werden.
So weit zu den Forderungen, die sich aus unserer Per-
spektive leicht formulieren lassen. Wir dürfen allerdings
nicht vergessen: Das Problem ist die Lösung des Pro-
blems, wie die mexikanische Zeitung La Jornada es aus-
drückt. Die schwachen Institutionen, die Gebiete und
Bundesstaaten, wie beispielsweise Guerrero, in denen
der Staat de facto nicht mehr existiert, nicht durchgreifen
kann, die die jetzige Situation begünstigen, sind gleich-
zeitig hohe Hürden bei der Bekämpfung der Gewalt und
Straflosigkeit, die der mexikanische Staat allein nicht be-
wältigen können wird.
Die Bundesrepublik Deutschland sowie die EU sollten
daher nicht nur mahnen, sondern, wo möglich, sinnvoll
bei dem Aufbau von starken Institutionen unterstützen.
Hier wäre zum Beispiel ein gut formuliertes Sicherheits-
abkommen, in dem es nicht nur um technischen Aus-
tausch geht, eine Möglichkeit.
Auch sollten vielleicht die generellen Paradigmen der
Drogenpolitik – auch der EU und der Bundesrepublik
Deutschland – überdacht werden. Denn Mexiko, Kolum-
bien und andere lateinamerikanische Staaten zeigen,
dass die derzeitigen Prinzipien kaum erfolgreich sind.
Vor allem aber kann jede Einzelne und jeder Einzelne
von uns helfen. Auch wenn der Staatsanwalt Murillo
Karam sagt „Ya me cansé“ – Ich bin es leid –, die Men-
schen sind es trotz der widrigen Bedingungen noch nicht.
Nicht nur in den letzten Wochen gehen die Leute als Re-
aktion auf die Vorfälle in Iguala auf die Straßen; seit Jah-
ren kämpfen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten
wie Abel Barrera oder Anita Ancheita sowie zivilgesell-
schaftliche Kräfte gegen die Regierung und staatliche
Einrichtungen für die Rechte der mexikanischen Bevöl-
kerung. Jeder von uns kann diesen Kampf unterstützen,
auch durch das Programm des Bundestages „Parlamen-
tarier schützen Parlamentarier“. Durch die Übernahme
einer Patenschaft kann jeder von uns helfen, Menschen-
rechtsverteidigerinnen und -verteidiger vor Repressio-
nen zu schützen und ihnen so den Rücken zu stärken.
Zeigen wir uns nicht nur kritisch, sondern auch soli-
darisch mit der mexikanischen Bevölkerung und helfen,
den mexikanischen Staat von unten zu stärken.
Heike Hänsel (DIE LINKE): Mexiko befindet sich
seit Bekanntwerden der 43 verschwundenen Studenten
von Ayotzinapa im Ausnahmezustand. Diese Studenten
wurden von der Polizei des Bundesstaates Guerrero fest-
genommen und nach eigenen Angaben einer kriminellen
Bande übergeben, die diese getötet und verbrannt haben
soll. Seitdem finden fast täglich Demonstrationen und
Proteste statt, die sich gegen diese Gewalt des Staates
richten und eine umfassende Aufklärung fordern. Ich
selbst bin vor wenigen Wochen nach Ayotzinapa gefah-
ren und habe mit den Angehörigen der verschwundenen
Studenten gesprochen, die verzweifelt sind und kein
Vertrauen in die staatlichen Ermittlungen haben, die eher
vertuschen als ernsthafte Aufklärung betreiben. Sie for-
dern internationale Hilfe bei der Aufklärung und Schutz,
denn sie fühlen sich selbst mittlerweile durch Aussagen
der Regierung kriminalisiert.
Die mexikanische Regierung und die Staatsanwalt-
schaft, mit der ich ebenfalls gesprochen habe, wollen
diesen Fall als lokales Problem korrupter Polizeieinhei-
ten darstellen. Dabei sagen alle Menschenrechtsorgani-
sationen in Mexiko, dass auch die Bundesebene verant-
wortlich ist; so waren auch Bundespolizei und Armee
vor Ort und haben nicht eingegriffen bzw. haben sogar
ebenfalls die Studenten bedroht. Ayotzinapa ist nämlich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7365
(A) (C)
(D)(B)
nur die Spitze des Eisbergs brutaler Menschenrechtsver-
letzungen in Mexiko. Die offizielle Zahl gewaltsam Ver-
schwundener liegt bei 26 000 Menschen, und zwischen
50 000 bis 70 000 Menschen wurden seit 2006 ermordet.
Die Straflosigkeit liegt bei 98 Prozent. Angesichts dieser
Zahlen kann man nicht davon sprechen, dass es ein Inte-
resse der bisherigen Regierungen gab, Aufklärung zu be-
treiben, im Gegenteil, diese Gewalt dient auch dazu,
Ausbeutung, Vertreibung etc. in den ländlichen Regio-
nen zu zementieren. Denn in Mexiko ist seit Abschluss
zahlreicher neoliberaler Freihandelsabkommen, unter
anderem von NAFTA, die Armutsquote von 45 auf
51 Prozent gestiegen, die allgemeine soziale Unsicher-
heit angestiegen, die auch zur Entwicklung dieser Ge-
waltstrukturen, Bandenbildung beigetragen hat. Die Ge-
walt in Mexiko richtet sich mittlerweile gezielt gegen
MenschenrechtsverteidigerInnen, kritische Journalistin-
nen und Journalisten, soziale Bewegungen etc. und er-
hält somit auch das neoliberale Regime aufrecht. Ange-
sichts der Tatsache dieser systematischen, jahrelangen
Menschenrechtsverletzungen ist es eine Schande, dass
die Bundesregierung sich mit Kritik an der mexikani-
schen Regierung derart zurückhält. Mexiko ist strategi-
scher Partner, das heißt nichts anderes als: Es geht hier
um deutsche Wirtschaftsinteressen statt Menschen-
rechte.
Nun gibt es aktuell neue Informationen zu den Ge-
schehnissen. Nach einem Bericht der mexikanischen
Zeitung Proceso waren die Bundespolizei und der mexi-
kanische Geheimdienst an jenem 26. September zu jeder
Zeit informiert, was mit den Studenten passiert. Das sagt
ein interner Bericht des Innenministeriums. Wenn sich dies
bestätigt, dann ist das besonders brisant, denn die Bundes-
regierung plant ja ein Sicherheitsabkommen ausgerechnet
mit dieser Bundespolizei. Alle Menschenrechtsorganisa-
tionen fordern den Stopp der Verhandlungen über diese bi-
laterale Sicherheitsabkommen zwischen deutscher und
mexikanischer Polizei, denn zu diesem Zeitpunkt würde
dies nur der Unterstützung und Legitimation der korrup-
ten Polizei dienen. Dieser Forderung schließen wir uns
an. Setzen Sie die Verhandlungen zu dem geplanten Si-
cherheitsabkommen aus. Zudem sind die Verhandlungen
über dieses Abkommen völlig intransparent. Deshalb
fordern wir als ersten Schritt, den Text zu veröffentli-
chen und die Parlamente beider Länder sowie Men-
schenrechtsorganisationen zu beteiligen. Dieses Abkom-
men darf nicht durch den möglichen Austausch von
Personendaten zu weiteren Menschenrechtsverletzungen
beitragen.
Auch sehen wir das Bemühen des Wirtschaftsministe-
riums in Zusammenarbeit mit der deutsch-mexikani-
schen Handelskammer CAMEXA, den wachsenden
Markt für Sicherheitstechnologie in Mexiko zu erschlie-
ßen, mit Befremden. Hier wird aus dem allgemeinen Un-
sicherheitsgefühl der Bevölkerung im wahrsten Sinne
des Wortes Kapital geschlagen, statt ernsthafte Aufklä-
rung einzufordern. Zivil-militärische Sicherheitstechno-
logie ist kein Ersatz für Rechtsstaatlichkeit und Kampf
gegen Straflosigkeit und Korruption, im Gegenteil.
Und wir fordern einen Stopp sämtlicher Rüstungs-
exporte nach Mexiko. Es waren bereits in den letzten
Jahren durch genehmigte Rüstungsexporte der Firma
Heckler & Koch Waffen auch in den Bundesstaat
Guerrero gelangt. Bereits letztes Jahr wurden dort zwei
Studenten von Ayptzinapa durch G36-Gewehre ermor-
det. Nun wurden erneut im Zusammenhang mit dem
Verschwindenlassen der 43 Studenten G36-Gewehre bei
den örtlichen Sicherheitskräften beschlagnahmt, die in
das Verbrechen verwickelt sein sollen. Die Bundes-
regierung trägt hier eine Mitverantwortung durch die
Genehmigungen an Heckler & Koch.
Wir setzen uns ein für den umfassenden Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts-
verteidigern, gegen die Kriminalisierung der Proteste
und Demonstrantinnen und Demonstranten und für eine
umfassende Aufklärung dieser Verbrechen von Ayotzi-
napa. Die Bundesregierung und die EU können nach
Ayotzinapa nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.
Die mexikanische Bevölkerung braucht unsere Soli-
darität in ihrem Kampf um soziale Rechte und Men-
schenrechte, Ayotzinapa somos todos – Ayotzinapa sind
wir alle!
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): War
Deutschland und die deutsche Außenpolitik beteiligt, als
die mexikanische Polizei am 26. September drei Busse
mit Studentinnen und Studenten stoppte, 6 Menschen er-
schoss und 41 entführte?
Die mexikanische Polizei sowohl in der Stadt Iguala
als auch im Bundesstaat Guerrero setzt Gewehre der
Marke Heckler & Koch ein. Sie werden seit 2006 mit
Genehmigung der Bundesregierung nach Mexiko expor-
tiert. Allerdings dürfen diese Gewehre – das ist kein
Witz! – nicht in allen mexikanischen Bundesstaaten ein-
gesetzt werden. Bei 36 dieser Gewehre besteht trotzdem
der Verdacht, dass sie von der örtlichen Polizei bei dem
Überfall auf die Studentinnen eingesetzt wurden. Aber
das überprüft niemand. So funktioniert deutsche Rüs-
tungskontrollpolitik.
Wenn dann das mexikanische Fernsehen in Deutsch-
land nachfragt, kann das Bundeswirtschaftsministerium
wegen eines laufenden Verfahrens nicht Stellung neh-
men. Das ist deutsche Außenpolitik. Deutschland mischt
überall irgendwie mit, wurschtelt überall herum – ohne
Plan und ohne Konzept.
Dabei ist es genau das, was fehlt: ein Plan – und was
noch dringender fehlt, ist die Bereitschaft, Verantwor-
tung zu übernehmen.
Seit nunmehr drei Jahren verhandelt Deutschland mit
Mexiko über eine weiter gehende Zusammenarbeit im
Rahmen eines „Sicherheitsabkommens“.
Wenn man Frau Staatsministerin Böhmer folgt, hilft
das, den Kampf gegen die organisierte Kriminalität er-
folgreicher zu führen. Der Massenmord an den opposi-
tionellen Studentinnen und Studenten hat nach ihrer
Meinung mit der mexikanischen Bundespolizei, mit der
Deutschland zusammenarbeiten will, nichts zu tun.
7366 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
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(D)(B)
Allerdings behauptet ein Rechercheteam US-ameri-
kanischer und mexikanischer Experten das Gegenteil.
Nach deren Recherchen war die Bundespolizei vor Ort
und war vielleicht sogar eine treibende Kraft hinter der
Aktion.
Wir als Opposition werden dazu natürlich die Bun-
desregierung befragen. Wenn wir Glück haben, werden
wir zur Antwort bekommen, was wir jetzt schon wissen:
Zum Beispiel hat die deutsche Polizei im Mai 2014 ei-
nen Lehrgang über „Techniken und Methoden im
Polizeieinsatz“ für die mexikanische Bundespolizei
PFM durchgeführt. Das ist eine Einheit, die 2001 ge-
gründet wurde, um den Kampf gegen den Drogenhandel
zu führen. Die Frage ist, was das für „Techniken und
Methoden“ sind und was daraus wird, wenn sie in
Mexiko eingesetzt werden. Weiß die Bundesregierung,
weiß irgendjemand in diesem Haus, was die Deutschen
wirklich tun, wenn sie in Mexiko herumstolpern?
Manche Expertinnen und Experten vermuten, es gehe
darum, sogenannte deutsche Sicherheitstechnik zu ver-
kaufen. Hat Deutschland das wirklich nötig?
Im letzten Jahr bereits haben wir Grünen beantragt,
die Verhandlungen über das Sicherheitsabkommen auf
die Stärkung der Menschenrechte in Mexiko zu konzen-
trieren. Die damalige CDU/CSU-und-FDP-Mehrheit
hatte den Antrag abgelehnt.
Dabei ist Mexiko ein Ort, an dem man den Zusam-
menhang von Menschenrechten und Sicherheit geradezu
idealtypisch studieren kann.
Der sogenannte „Krieg gegen Drogen“ hat seit 2006
auf Druck der USA die mexikanische Sicherheitspolitik
verändert. Die Radikalisierung der Prohibition hat – wie
schon im Chicago der 20er-Jahre – dazu geführt, dass
die Drogenkartelle immer reicher geworden sind und die
Polizei- und Militäreinheiten bis in die Führungsebenen
unterwandert haben. Im Ergebnis wurden die rechtsstaat-
lichen Institutionen zerstört. Menschenrechte gelten fast
nichts mehr. Nach einem aktuellen Amnesty-Bericht
wird systematisch gefoltert. Trotzdem – oder besser des-
halb – wurde seit 2006 die unglaubliche Zahl von etwa
100 000 Menschen ermordet – und nur wenige tausend
dieser Morde wurden aufgeklärt.
Jeder, der sich damit beschäftigt hat, weiß, dass der
Krieg gegen Drogen gescheitert ist. Anstatt auf moder-
nere Formen eines medizinisch vernünftigen Umgangs
mit der Drogenabhängigkeit zu setzen und die Drogen-
märkte weniger lukrativ zu machen, wird Drogenpolitik
als Krieg inszeniert. Das Ergebnis ist, dass die rechts-
staatliche Grundlage in schwächeren Staaten zerstört
wird und die Kartelle Milliarden verdienen. Bei einer
solchen Politik im fernen Mexiko mitzumischen, kann
aus Sicht der deutschen Außenpolitik doch nicht ver-
nünftig sein.
Die deutsche Sicherheitspolitik muss stattdessen die
Menschenrechte ins Zentrum stellen. Nur ist davon nicht
die Rede, eher vom Gegenteil. Hat die deutsche Polizei
wirklich die Absicht, die Daten deutscher oder mexika-
nischer Bürgerinnen und Bürger mit Institutionen auszu-
tauschen, von denen wir nicht wissen, auf welcher Seite
sie stehen?
Auch das Parlament erfährt erst auf wiederholte
Nachfrage, wenn überhaupt, was genau bei dem Sicher-
heitsabkommen verhandelt wird. Die Bundesregierung
hat inzwischen mit 24 Staaten, unter anderem China,
Russland und Saudi-Arabien Sicherheitsabkommen ge-
schlossen, mit zwölf weiteren Ländern, zum Beispiel
Ägypten, Tunesien und Oman, verhandelt sie momentan
über ein solches Abkommen. Was im Rahmen der
Zusammenarbeit passiert, wird nicht überprüft, nicht
evaluiert.
Deshalb haben wir Grünen beantragt, dass die Ver-
handlungen über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko
ausgesetzt werden und dass Sicherheitsabkommen gene-
rell menschenrechtlichen Standards unterworfen sein
müssen.
Ich fasse zusammen: Welche Strategie die deutsche
Außenpolitik in Mexiko und im Übrigen auch sonst wo
verfolgt, ist auf peinliche Weise unklar. Was deutsche
Polizistinnen und Polizisten dort tun und mit wem sie
zusammenarbeiten, weckt ungute Verdächte.
Die Alternative wäre, Mexiko bei der Wiederherstel-
lung des Rechtsstaates, das heißt bei der Bewältigung
der humanitären und Menschenrechtskatstrophe, zu hel-
fen, die durch den sogenannten Drogenkrieg entstanden
ist. Deutschland soll mehr außenpolitische Verantwor-
tung übernehmen, ja – das ist das Stichwort vom Anfang
dieses Jahres. Damit kann man überall anfangen, auch in
Mexiko.
Unter den Ländern, mit denen Deutschland bereits
Sicherheitsabkommen geschlossen hat und derzeit ver-
handelt, ist Mexiko nicht das einzige, in dem der Staat in
die systematische Verletzung von Menschenrechten ver-
wickelt ist. Trotzdem enthalten Sicherheitsabkommen
bisher keinerlei Anforderungen oder Bedingungen im
Hinblick auf Menschenrechte oder rechtsstaatliche Prin-
zipien. Ich frage mich: Warum eigentlich nicht? Es ist
doch auch der Bundesregierung nicht unbekannt, wie es
um Menschenrechte und Rechtsstaat in einzelnen Län-
dern steht.
Die Bundesregierung selbst beschreibt es als eine ih-
rer vordringlichen Aufgaben, Menschenrechte zu schüt-
zen und für ihre Achtung weltweit einzutreten. Im Rah-
men von Sicherheitsabkommen hätte sie doch eine
konkrete Möglichkeit, diese Aufgabe umzusetzen. Sonst
sind sogenannte Sicherheitsabkommen doch nicht mehr
als Türöffner für den Absatz deutscher Sicherheitstech-
nologie und Waffen.
Dr. Maria Böhmer (Staatsministerin AA): Lassen Sie
mich persönlich beginnen: Seit meinem Besuch in Me-
xiko Ende Oktober verfolge ich die Menschenrechtslage
in dem Land mit besonderer Aufmerksamkeit. Das Ver-
schwinden von 43 Studenten in der Stadt Iguala ist ein
Skandal für den mexikanischen Staat und die mexikani-
sche Gesellschaft. In den Fall sind Polizei, Politiker und
Drogenkartelle verwickelt. Teile der staatlichen Ordnung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7367
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(D)(B)
sind von Korruption und kriminellen Interessen unter-
wandert. Die Grundfesten des Staates sind erschüttert.
Iguala ist eine Tragödie für die Familien der Vermiss-
ten. Sie haben immer noch keinen Platz, an dem sie trau-
ern können. Die Untersuchungen dauern noch an. In ei-
nem Fall haben wir aber die traurige Gewissheit, dass
ein Student verbrannt worden ist. Die zügige Aufklärung
dieser abscheulichen Taten muss oberste Priorität haben.
Ich habe mit zahlreichen Menschenrechtsaktivisten
und einem Kommilitonen der verschwundenen Studenten
gesprochen – die Eindrücke haben mich außerordentlich
bewegt. Iguala ist leider kein Einzelfall. Die Menschen-
rechtsaktivisten sprachen von der Spitze des Eisbergs. Ich
habe in den zahlreichen Kommentaren, die ich in den
vergangenen Wochen zur Lage in Mexiko vernommen
habe, Enttäuschung gespürt und Fassungslosigkeit.
Welche Schlüsse ziehen wir daraus? Wie können wir
zur Verbesserung der Lage beitragen?
Es gilt, die reformwilligen Kräfte zu unterstützen!
Wir müssen fordern und helfen!
Iguala hat erneut gezeigt, dass eine Reform des
Rechtsstaates überfällig ist. Ich habe gegenüber dem me-
xikanischen Staatssekretär für Menschenrechte bei mei-
nem Besuch in Mexiko und auch kürzlich bei seinem
Besuch in Berlin deutlich gemacht, dass wir in diesem
Bereich entschiedenes Vorgehen, vor allem aber wirkli-
che Fortschritte erwarten.
Die Probleme des mexikanischen Rechtsstaates sind
nicht neu. Wenn nur zwei Prozent aller Delikte zu einer
Verurteilung führen und 90 Prozent der Verbrechen erst
gar nicht verfolgt werden, besteht großer Handlungsbe-
darf. Von der Verknüpfung von Kartellen und lokalen
Polizeikräften sind mehrere Provinzen betroffen.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen zur
Reform des Sicherheitsapparats, die Präsident Pena
Nieto in Aussicht gestellt hat, schnellstmöglich be-
schlossen und wirksam umgesetzt werden. Daran wird
sich die Regierung messen lassen müssen. Ich fordere
den Präsidenten, die Regierung und das Parlament auf,
umgehend die notwendigen Schritte einzuleiten.
Es ist wichtig und unverzichtbar, dass in Mexiko eine
schonungslose Analyse durch die Medien stattfindet,
dass Iguala eine noch nie dagewesene öffentliche Empö-
rung und Mobilisierung der Zivilgesellschaft ausgelöst
hat, und dass sich die mexikanische Regierung dieser
Kritik jetzt stellt. Es wird ein langer, schwieriger Weg
sein. Und es wird Rückschläge geben.
Mexiko ist ein Land, das in den vergangenen Jahr-
zehnten im wirtschaftlichen Bereich die Fähigkeit zu
Veränderungen bewiesen hat.
Die Bundesregierung verhandelt seit einiger Zeit ein
Sicherheitsabkommen mit Mexiko. Es geht um Zusam-
menarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklä-
rung schwerer Straftaten der organisierten Kriminalität.
Das Abkommen soll den Rechtsstaat stärken und somit
auch die Menschenrechtslage in Mexiko verbessern hel-
fen.
Aufgrund der jüngsten Ereignisse wurden jedoch Be-
denken gegen ein solches Abkommen laut. Diese Beden-
ken nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung wird
die Verhandlungen verantwortungsvoll führen, um ein
zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.
Darüber hinaus gilt es, gezielt zu helfen. Die Bundes-
regierung ist bereit, Mexiko bei der notwendigen Stär-
kung des Rechtsstaates auch ganz konkret zu unterstüt-
zen. Wir haben daher der mexikanischen Regierung
Unterstützung bei der Aufklärung von Gewaltverbre-
chen angeboten. In einem ersten Schritt soll es um tech-
nische Zusammenarbeit im Bereich der Forensik und
DNA-Analyse gehen. Mexiko hat bereits seine Bereit-
schaft zu dieser Kooperation signalisiert.
Lassen sich mich zusammenfassen: Die Bundesregie-
rung wird die Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen
im Lichte der Probleme führen, für die Iguala steht. Ein
Aussetzen der Verhandlungen würde den Menschen in
Mexiko in keiner Weise helfen. Die Bundesregierung
wird den Dialog mit Mexiko konstruktiv fortsetzen, um
einen Beitrag zur Entwicklung des Rechtsstaates zu leis-
ten.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit wiederholen:
Ein funktionierender Rechtsstaat ist nicht nur die Vo-
raussetzung für die Einhaltung menschenrechtlicher
Standards. Er ist auch die Basis für die wirtschaftliche,
zivilgesellschaftliche und soziale Entwicklung eines
Landes.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
und zur Verschiebung des Außerkrafttretens
des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen (Tagesordnungspunkt 16)
Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU): In den letzten
Wochen und Monaten hat sich einiges getan in Sachen
Energieeffizienz. Und das, obwohl Deutschland schon
immer eine Vorreiterrolle innehatte und vor allem auf
europäischer Ebene in den letzten Jahrzehnten wichtige
Maßstäbe gesetzt hat. Nach Einschätzung der Internatio-
nalen Energieagentur gehört Deutschland im Gebäude-
bereich sogar zur globalen Spitzengruppe.
Das belegen auch die Zahlen: Das CO2-Gebäude-
sanierungsprogramm hat seit 2006 Investitionen von gut
160 Milliarden Euro angestoßen. Mit den Fördermitteln
wurden mehr als 3,5 Millionen Wohnungen saniert oder
energieeffizient errichtet. Und betrachtet man beispiels-
weise die Reduzierung des Raumwärmeverbrauchs in
Gebäuden – insbesondere bei den privaten Haushalten –
zeigt sich hier eine wirklich beeindruckende Verbesse-
rung: Der temperaturbereinigte Wert von 2012 liegt mit
147 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr knapp
30 Prozent niedriger als noch Ende der 1990er-Jahre; da-
mals waren es 205 Kilowattstunden pro Quadratmeter
und Jahr.
7368 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Dabei beträgt der Förderhebel öffentlicher Mittel zu
privaten Investitionen 1:12 – das heißt 1 Euro Förderung
löst 12 Euro Investitionen in die Steigerung der Energie-
effizienz aus. Von diesen Bauaufträgen profitierten vor
allem kleine und mittelständische Handwerksbetriebe
aus der Region. Allein im Jahr 2013 wurden rund
440 000 Arbeitsplätze für ein Jahr gesichert oder ge-
schaffen.
Die Sanierung unseres Gebäudebestandes hat über-
dies äußerst positive Auswirkungen auf unser Klima:
Der jährliche Ausstoß des Treibhausgases CO2 verrin-
gerte sich infolge der geförderten Baumaßnahmen um
über 7 Millionen Tonnen und das andauernd während
der durchschnittlich 30-jährigen Nutzungszeit der Maß-
nahmen.
Trotz dieser Erfolge war für die schwarz-rote Koali-
tion von Anfang an klar: Wir müssen noch viel mehr tun.
Dabei spielt weiterhin der Gebäudebereich eine wichtige
Rolle, aber auch andere Bereiche müssen noch stärker in
den Blick genommen werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss des NAPE, dem Natio-
nalen Energieeffizienz-Aktionsplan, und der Umsetzung
der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie erreichen
wir genau das. Diese beiden Vorhaben sind zentral für
unsere Strategie, die Energieeffizienz als zweite Säule der
Energiewende zu etablieren. Wir schaffen damit neue
Maßstäbe und heben das Thema Energieeffizienz auf
eine völlig neue Ebene.
So sieht der NAPE als Sofortmaßnahmen unter ande-
rem die Einführung der steuerlichen Förderung für ener-
getische Gebäudesanierungen, die Verstetigung und Auf-
stockung der Gebäudesanierungsprogramme auf künftig
2 Milliarden Euro jährlich, die Optimierung der beste-
henden Energieberatung, aber auch die Einführung eines
neuen Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz vor.
Dieser marktwirtschaftliche Ansatz ermöglicht uns den
Zugang zu neuen Anwendungsbereichen und birgt gro-
ßes Potenzial.
Überdies werden wir die Bedingungen für Contrac-
ting-Verträge verbessern, was insbesondere auch für
Nichtwohngebäude noch ungehobene Möglichkeiten er-
schließt.
Für Unternehmen haben wir bereits eine Energieeffi-
zienznetzwerke-Initiative gestartet. Der Netzwerkgedanke
ermöglicht den teilnehmenden Unternehmen, Energie-
themen gemeinsam anzupacken, Erfahrungen auszutau-
schen und so zu effektiveren Ergebnissen zu kommen.
Außerdem – und damit kommen wir zum Gesetzent-
wurf, den wir heute beraten, dem Energiedienstleis-
tungsgesetz – werden künftig große Unternehmen, die
nicht KMU sind, dazu verpflichtet, bis zum 5. Dezember
2015 ein Energieaudit durchzuführen. Diese Audits wer-
den zukünftig alle vier Jahre durchgeführt werden. Wir
setzen damit auch den Artikel 8 der Europäischen Ener-
gieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht um.
Mir fällt bei der aktuellen Diskussion auf, dass viele
sagen: Energieeffizienz ist wichtig; Energieeffizienz ist
sinnvoll. Viele lassen sich aber auch zu Aussagen hinrei-
ßen wie: Energieeffizienz geht doch ganz einfach. – Mir
passiert das auch. Und zum Teil mag das auch wahr sein.
Aber es ist leider nicht immer so einfach. Die Beratung
des heute zur Debatte stehenden Energiedienstleistungs-
gesetzes zeigt das einmal mehr.
Energiepolitik steht immer wieder vor dem Problem,
dass es zum Teil ernstzunehmende Zielkonflikte gibt. Wir
haben dies mehrfach bereits beim Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz erlebt, wo es beispielsweise für energie-
intensive Unternehmen aus finanzieller Sicht sinnvoller
sein kann, noch ein wenig mehr Energie zu verbrauchen,
um in Bezug auf die EEG-Umlage anders klassifiziert zu
werden.
Und so existieren auch beim Thema Energieeffizienz
in großen Unternehmen durchaus Zielkonflikte – auch
wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann,
dass Unternehmen energieeffizient arbeiten. Schon aus
Eigeninteresse! Aber dadurch können neue Richtlinien
in der Summe eher kontraproduktiv wirken.
Und genau darauf muss geachtet werden bei dem vor-
liegenden Gesetzentwurf. Grundsätzlich begrüße ich die
Einführung von Energieaudits für große Unternehmen,
da wir dadurch neue Erkenntnisse über Verbesserungs-
möglichkeiten und Optimierungen gewinnen können.
Und ich weiß aus meinem Hamburger Wahlkreis, dass
Unternehmen immer wieder interessante neue Ideen für
Energieeffizienz entwickeln, auch wenn sie im europäi-
schen Maßstab schon an der Spitze stehen.
In Hamburg gibt es mehrere große metallverarbei-
tende Betriebe, die äußerst energieintensiv sind, die aber
in den letzten Jahrzehnten ihre Methoden derart weiter-
entwickelt haben, dass die Erkenntnisse im Bereich der
Energieeffizienz der ganzen Industrie helfen können.
Beim Energiedienstleistungsgesetz muss nun darauf
geachtet werden, dass die Europäische Richtlinie 1:1
umgesetzt wird. Denn ein Energieaudit zeigt mögliche
Potenziale auf. Das bedeutet aber eben nicht, dass es sich
direkt auf die Steigerung der Energieeffizienz auswirkt.
Das heißt: Die Ausgestaltung des Energiedienstleis-
tungsgesetzes sollte nicht zur Folge haben, dass die Au-
ditierung Investitionskapital in merklicher Weise mini-
miert.
Die Energieaudits sollten sorgfältig und vollumfäng-
lich durchgeführt werden. Wenn es aber die Möglichkeit
zur Standardisierung gibt – beispielsweise bei großen
Unternehmen mit vielen Filialstandorten, die in der Re-
gel standardisiert sind –, sollte die Möglichkeit genutzt
werden, Clusterlösungen anzuwenden. Wir sollten also
repräsentative Audits durchführen. Diese Möglichkeit
sieht die Europäische Energierichtlinie auch ausdrück-
lich vor. Und nach meiner Kenntnis ermöglicht auch der
vorliegende Gesetzentwurf dies.
Da aber über diesen Punkt im Vorfeld der ersten Le-
sung viel diskutiert wurde, möchte ich an dieser Stelle
noch mal hervorheben, dass diese Möglichkeit von be-
sonderer Bedeutung ist und wir diese ausdrücklich unter-
stützen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7369
(A) (C)
(D)(B)
Grundsätzlich gilt bei der Umsetzung des Artikels 8
der Energieeffizienz-Richtlinie, dass wir darauf achten
sollten, flexible Lösungen zu schaffen. Dadurch schaffen
wir für die Unternehmen die Möglichkeit, effektiv zu ar-
beiten und am Ende in der Summe energieeffizienter zu
sein.
So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass quali-
fizierte Auditoren auch aus dem eigenen Unternehmen
kommen können. Viele große Unternehmen haben bereits
intensiv geschultes Personal. Denn wie ich eingangs er-
wähnte, haben Unternehmen immer schon ein Interesse
daran gehabt, möglichst effizient zu arbeiten.
Ferner dürfen die neuen Energieaudits nicht beste-
hende Energiemanagementsysteme konterkarieren, denn
sie ermöglichen schon heute Energieeffizienzeinsparun-
gen in großem Maße. Diese Potenziale dürfen wir nicht
behindern.
Energieeffizienz ist nicht immer einfach, sondern
zum Teil höchst komplex. Ich bin mir jedoch sicher, dass
wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren
Schritt vorankommen und dass wir die von mir aufge-
worfenen Fragen im weiteren Verfahren klären werden.
Dr. Nina Scheer (SPD): Mit diesem Gesetzentwurf
beginnt der erste gesetzliche Schritt zur Umsetzung der
EU-Energieeffizienz-Richtlinie, EED. Die Energieeffi-
zienz kann – neben dem Ausbau der Erneuerbaren Ener-
gien in allen drei Sektoren, Strom, Wärme, Mobilität –
zur zweiten Säule der Energiewende werden. In den frü-
heren Wahlperioden – egal, welche Parteienkonstellatio-
nen die jeweiligen Koalitionsregierungen gebildet
hatten, gab es zwar starke Bekenntnisse zur Energieeffi-
zienz. Doch leider blieb man bei den Maßnahmen zur
Umsetzung hinter den eigenen Zielvorgaben zurück.
Aufgabe dieser Großen Koalition wird es in dieser Le-
gislaturperiode sein müssen, die Umsetzung engagiert
anzugehen und effektive sowie volkswirtschaftlich effi-
ziente Instrumente und Maßnahmen zu implementieren.
Mit der Vorlage des Nationalen Aktionsplans Energie-
effizienz durch den Kabinettsbeschluss am 3. Dezember
wurde der kommende Handlungsrahmen abgesteckt. In
den kommenden Monaten und Jahren wird es darum ge-
hen, die Ziele und Maßnahmen mit Leben, aber auch mit
finanziellen Mitteln zu füllen bzw. umzusetzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist – wie gesagt – ein
erster, wichtiger Schritt, um zum einen die EU-Energie-
effizienz-Richtlinie umzusetzen und zum anderen die
deutschen Energieeinsparziele zu erreichen. Mit dem Ge-
setzentwurf werden Großunternehmen, also Unternehmen
mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von
mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanz-
summe von mehr als 43 Millionen Euro, verpflichtet, ein
unabhängiges Energieaudit durchzuführen. Das Energie-
audit soll hierbei zum ersten Mal zum 5. Dezember 2015
erfolgen und danach alle vier Jahre wiederholt werden.
Energieaudits führen dazu, dass Unternehmen ihre eige-
nen Energieeinsparpotenziale besserer kennen und somit
in gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffi-
zienz investieren können. Dadurch tragen sie nicht nur
dazu bei, effizienter zu wirtschaften und Energie einzu-
sparen. Die Unternehmen fördern damit zugleich auch
ihre Wettbewerbsfähigkeit und machen sich somit zu-
kunftsfest.
In den anstehenden parlamentarischen Beratungen
werden wir uns eingehend diesem Gesetzentwurf wid-
men und ausloten, an welchen Stellen wir noch weitere
Verbesserungen in der Sache und somit zur Steigerung
der Energieeffizienz vornehmen können. Dabei werden
wir uns auch die Empfehlungen und Vorschläge des Um-
weltausschusses des Bundesrates anschauen und prüfen –
unabhängig davon, ob am morgigen Freitag das Plenum
des Bundesrates diese annimmt oder nicht. Im Rahmen
einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen aus
Wissenschaft und Praxis wird sich der Ausschuss für
Wirtschaft und Energie Ende Januar nächsten Jahres
weitere Expertise zu möglichen Änderungsbedarfen ein-
holen. Das weitere Verfahren wird aber mit Blick auf die
Umsetzungsfrist für die Unternehmen zum 5. Dezember
2015 eine anspruchsvolle Aufgabe sein. So sollten wir
Parlamentarier uns bemühen, den betroffenen Unterneh-
men so frühzeitig wie möglich Klarheit darüber zu ver-
schaffen, welche Anforderungen sie zukünftig zu erfül-
len haben.
Abschließend sei noch kurz erwähnt, dass dieser erste
gesetzliche Umsetzungsschritt eigentlich ein Paket aus
der oben beschriebenen Änderung des Energiedienstleis-
tungsgesetzes, EDL-G, und einer neuen Verordnung zur
Umsetzung von Artikel 14 der EU-Energieeffizienz-
Richtlinie, EED, ist. Mit diesem Verordnungsentwurf
wird ein verpflichtender Vergleich zu Kosten und Nut-
zen der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, beim Neubau
und der Modernisierung von Stromerzeugungs- und In-
dustrieanlagen eingeführt. Dies soll dazu dienen, die
Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland
besser und leichter zu identifizieren und dann auch er-
schließen zu können. Auch wenn der Bundestag formal
nicht mit diesem Verordnungsentwurf befasst ist, sollte
es an dieser Stelle zusätzlich erwähnt sein. Gleichzeitig
möchte ich dies mit der Bitte an den Bundesrat verbin-
den, sich zeitnah mit diesem Entwurf zu beschäftigen;
leider wurde er in den Ausschusssitzungen des Bundes-
rates Anfang Dezember vertagt. Zur zügigen Umsetzung
der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wäre eine Beratung
in den Bundesratsausschüssen im Januar hilfreich.
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Die heute zur
Debatte stehende Teilumsetzung der Energieeffizienz-
Richtlinie dient zur 1:1-Umsetzung von Vorgaben aus
der EU, die Energieaudits für größere Unternehmen vor-
schreibt. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet,
ihre Energiesituation durch Fachleute erheben zu lassen.
Dadurch werden noch keine Einsparungen oder Effi-
zienzmaßnahmen getätigt. Trotzdem geht die EU von
Einsparungen in Höhe von 20 Prozent aus, „wovon die
Hälfte ohne oder mit nur geringen zusätzlichen Investi-
tionen erzielt werden kann“. Die Bundesregierung ist da
für Deutschland weniger optimistisch und geht von ge-
ringeren Einsparungen aus.
Interessant ist weniger das Gesetz selbst als sein Zu-
sammenhang. Die darin enthaltenen Vorschriften des
7370 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Gesetzgebers gegenüber Unternehmen sind sicherlich
richtige Maßnahmen, die EU-Recht in nationales Recht
umsetzen – allerdings ohne ehrgeiziger als das EU-Recht
zu sein. Die Bundesregierung scheut das Ordnungsrecht
wie der Teufel das Weihwasser und lässt sich nur dort
darauf ein, wo sie nicht anders kann, ohne ein Vertrags-
verletzungsverfahren zu riskieren. Gelobt werden kann
sie dafür nicht. Eine herausragende Stellung in der EU
erhält sie dadurch sicherlich auch nicht, ganz zu schwei-
gen von einer Vorbildfunktion.
Die Bundesregierung muss eben – was ihre Politik
gegenüber größeren Unternehmen angeht – zum Jagen
getragen werden. Hier wird sie mal wieder von der EU
zum Jagen getragen. Kein besonderer Vorgang eigent-
lich. Aber er wirft – sieht man sich daraufhin den Natio-
nalen Aktionsplan Energieeffizienz noch einmal an –
auch ein Licht auf die in großer Mehrheit freiwilligen
Maßnahmen dieses mit großem Brimborium verabschie-
deten Programms.
Die Verpflichtung größerer Unternehmen zu Energie-
audits wird diesen keinen großen Schrecken einjagen,
denn zeitgleich hat sich die Bundesregierung natürlich
bereit erklärt, die Unternehmen nach Kräften zu unter-
stützen. Wir leben in Zeiten von in Watte gepackten
Großunternehmen: Wenn die Bundesregierung gezwun-
gen wird, den Unternehmen Maßnahmen zur Informa-
tion ihres Unternehmens über eigene Effizienzmöglich-
keiten vorzuschreiben – wir sprechen hier wie gesagt
nicht von Vorschriften zur Einsparung von Energie –,
dann leistet sie dem Folge. Stichproben sollen dann da-
rüber wachen, ob diese Audits durchgeführt worden
sind, nicht jedoch, ob Effizienzmaßnahmen durchgeführt
wurden.
Diese windelweiche Umsetzung von Effizienzwil-
lensbekundungen der Bundesregierung ist angesichts der
Dramatik des Klimawandels und auch angesichts der
Dramatik der deutschen Klimaschutzlücke nicht ausrei-
chend. Wir sehen dies als symptomatisch für die grund-
legende Verweigerung von ordnungsrechtlichen Vorga-
ben der Bundesregierung. Dies ist ein großer Fehler.
Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz steht auf
Seite 3 der Satz: „Energieeffizienz kann nicht verordnet
werden.“ Warum eigentlich nicht, frage ich Sie? Andere
Länder machen es doch auch! Selbstverständlich muss
die Verordnung von Effizienzzielen im nichtunterneh-
merischen Bereich auch mit einer Abfederung für die so-
zial Schwächeren einhergehen.
Ich würde mir wünschen, dass es auch zu echten fest-
geschriebenen Einsparungszielen im Unternehmensbe-
reich käme. Doch solange nur Freiwilligkeit und Life-
style propagiert werden, nimmt die Bundesregierung die
Bedrohung durch den Klimawandel nicht ernst genug.
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wir haben lange darauf warten müssen, dass sich das
Parlament mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-
Richtlinie befassen darf. Nun ist es so weit, und die Bun-
desregierung erfüllt bezüglich des Artikels 8 der EU-
Energieeffizienz-Richtlinie ihre Pflicht. Das ist dann lei-
der auch schon alles. Zu mehr als einer sogenannten 1:1-
Umsetzung der Richtlinie kann sie sich nicht durchrin-
gen.
Die Bundesregierung hat ausgerechnet, dass Deutsch-
land seine europäischen Energie-Einsparziele von 1,5 Pro-
zent jährlich bis zum Jahr 2020 nach Artikel 7 der EU-
Energieeffizienz-Richtlinie erreichen wird. Ich habe ja
an diesen Berechnungen noch so meine Zweifel, aber
mal unabhängig davon: Ihr eigenes nationales Ziel aus
dem Energiekonzept von 2010, nämlich bis zum Jahr
2020 ganze 20 Prozent Primärenergie einzusparen, die-
ses Ziel wird die Bundesregierung ziemlich sicher ver-
fehlen, selbst wenn der vor zwei Wochen beschlossene
Nationale Aktionsplan Energieeffizienz tatsächlich kom-
plett umgesetzt werden sollte.
Das sagen ja selbst die Experten, die im Auftrag der
Bundesregierung eine Stellungnahme zum Fortschritts-
bericht Energiewende erstellt haben, dass Ihre Politik
hier viel zu inkonsequent ist.
Da hätte die Bundesregierung nun bei der Umsetzung
von Artikel 8 der Richtlinie doch die Gelegenheit nutzen
können, dieses Gesetz zu Energieaudits ambitionierter
auszugestalten.
Ich bin doch sehr verwundert, dass Sie glauben, allein
bei einer unmotivierten 1:1-Umsetzung dieser Energie-
audits 50 Petajoule Energieeinsparung erreichen zu kön-
nen – mehr als so manch andere Maßnahme, die Sie im
Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz ankündigen.
Der vorliegende Entwurf verpflichtet Unternehmen,
die nicht aus dem kleinen und mittelständischen Bereich
kommen, alle vier Jahre ein Energieaudit zu machen. So
weit, so gut. Das bedeutet aber auch, dass die Unterneh-
men diesen Audit-Bericht vier Jahre – womöglich unge-
lesen – in der Schublade liegen lassen können, ohne dass
irgendetwas passiert. So würden vorhandene Energie-
effizienzpotentiale zwar ermittelt, die Maßnahmen aber
nicht umgesetzt und somit nicht investiert werden.
Und dann heißt es wieder – leider – wie so oft beim
Thema Energieeffizienz: Schön, dass wir drüber geredet
haben, aber schade, dass trotzdem nix passiert ist.
Es kann aber doch nicht sein, dass die Ergebnisse ei-
nes verpflichtenden Energieaudits womöglich nicht um-
gesetzt werden, auch wenn diese wirtschaftlich sind.
Viele der identifizierten Effizienzmaßnahmen solch
eines Energieaudits amortisieren sich in einem kurzen
Zeitraum. Es sollte im Interesse der Unternehmen sein,
diese Investitionen dann auch zu tätigen. Die Erfahrung
lehrt: Leider geschieht dies oft nicht.
Daher sind wir der Ansicht, dass ein alleiniges Ener-
gieaudit nicht ausreichend ist. Wir können doch von den
Unternehmen erwarten, wirtschaftliche Maßnahmen
auch in angemessener Frist umzusetzen. Jede unnötig
verbrauchte Kilowattstunde bringt Belastungen für un-
sere Umwelt und zukünftige Generationen mit sich, die
vermeidbar wären.
Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen sind für
die Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht sinnvoll.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7371
(A) (C)
(D)(B)
Die Unternehmen werden wettbewerbsfähiger und
schützen sich vor zukünftig steigenden Preisen für Ener-
gieressourcen. Die derzeit ausnahmsweise sinkenden Öl-
preise werden nämlich nicht ewig weiterfallen. Deswe-
gen ist es wichtig die Abhängigkeit von Energieimporten
zu senken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Weihnachten steht
vor der Tür. Lassen Sie uns Minister Gabriel doch das
Geschenk machen, seinen Gesetzentwurf nach der An-
hörung im Ausschuss zu verbessern, damit wir die Ein-
sparpotenziale in den Unternehmen heben. Dann kann
das ein kleiner Beitrag dazu sein, dass die Bundesregie-
rung ihrem selbst gesteckten Ziel doch noch etwas nä-
herkommt.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für
mehr Kontinuität der Beitragssätze in der ge-
setzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzge-
setz 2014) (Tagesordnungspunkt 19)
Jana Schimke (CDU/CSU): Einmal mehr debattie-
ren wir heute eine rentenpolitische Nebelkerze der Lin-
ken. Einmal mehr wird den Menschen vorgegaukelt, wir
könnten uns alles leisten und es koste nichts. Aber dem
ist gewiss nicht so.
Zu Recht verfügt unser System der Rentenversiche-
rung über verschiedene Instrumentarien, um sowohl in
konjunkturell und demografisch schwierigen als auch
besseren Zeiten handlungsfähig zu bleiben. Dafür verfü-
gen wir über die Nachhaltigkeitsrücklage des 0,2- bis
1,5-fachen der durchschnittlichen Monatsausgaben, die
der Möglichkeit zur Beitragssatzsenkung oder auch -stei-
gerung und letztlich auch das Instrument zur Anpassung
des Rentenniveaus.
All diese Elemente sind flexibel ausgestaltet und ge-
ben die Möglichkeit, auf individuelle Entwicklungen re-
agieren zu können, ohne die Beitragszahler und Leis-
tungsempfänger über die Maßen zu strapazieren.
Glücklicherweise befinden wir uns noch in der Situa-
tion, dass durch die gute Arbeitsmarktlage und die hohe
Beschäftigung entsprechend hohe Einnahmen in die so-
zialen Sicherungssysteme im Allgemeinen und in die ge-
setzliche Rente im Besonderen fließen.
Momentan wird die Nachhaltigkeitsrücklage der Ren-
tenversicherung bis zum Ende dieses Jahres auf circa
33,5 Milliarden Euro geschätzt. Das entspricht dem
1,82-fachen an durchschnittlichen Monatsausgaben bei
der Rentenversicherung.
Vor diesem Hintergrund und diesen Zahlen fordert die
Fraktion Die Linke nun in ihrem Gesetzentwurf, den
Rentenbeitragssatz auch für das Jahr 2015 auf dem jetzi-
gen Niveau von 18,9 Prozent zu belassen.
Sie vergisst jedoch, dass es im SGB VI einen wichti-
gen Automatismus gibt. Demnach werden Beitragsüber-
schüsse an die Beitragszahler in Form einer Beitrags-
senkung zurückgegeben, wenn sie das 1,5-fache der
durchschnittlichen Ausgaben eines Monats in der Ren-
tenversicherung übersteigen.
Eine Absenkung des Rentenbeitrags um 0,2 Prozent
bedeutet für die Arbeitnehmer in unserem Land mehr
Netto im Geldbeutel. Für unsere Unternehmen bedeutet
es eine Reduzierung der im europäischen Vergleich ho-
hen Arbeitskosten bei einem ohnehin immer schwieriger
werdenden wirtschaftlichen Umfeld. Mehr Luft also, um
zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Ich finde
es daher gerecht, dass jene, die durch ihre Leistungsbe-
reitschaft dazu beigetragen haben, dass die Rentenversi-
cherung finanziell so gut dasteht, diese Überschüsse in
Form sinkender Beiträge auch wieder zurückbekommen.
Die mit Abstand bedenklichste Aussage im Gesetz-
entwurf lautet jedoch, dass das Drei-Säulen-Modell aus
gesetzlicher Rente sowie privater und betrieblicher Al-
tersvorsorge gescheitert sei. Den Bürgerinnen und Bür-
gern wird suggeriert, man könne sich getrost auf die ge-
setzliche Rente als einzigen Pfeiler der Altersvorsorge
verlassen. Das ist fatal und verkennt völlig die demogra-
fische Realität, in der wir uns befinden.
Wir müssen stattdessen noch stärker dafür sorgen,
dass die Menschen in unserem Land privat und betrieb-
lich für das Alter vorsorgen. Dafür gilt es Fehlentwick-
lungen zu korrigieren und bürokratische Hemmnisse
abzubauen. Darauf haben sich Union und SPD im Koali-
tionsvertrag auch geeinigt.
Zuletzt noch ein Wort zu dem, was Die Linke mit ei-
nem möglichen finanziellen Spielraum infolge der Bei-
tragsfestsetzung auf dem jetzigen Niveau anstellen
würde. Im Gesetzentwurf ist nebulös etwas von „Leis-
tungsverbesserungen“ bei der Rente zu lesen. Mehr wird
da nicht erwähnt. Wenn man sich mit dunkelroter Ren-
tenpolitik etwas näher beschäftigt, wird eines klar: Die
Linke befasst sich nicht mit Leistungsverbesserungen im
Sinne der Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rente, son-
dern fördert Mehrausgaben, die zutiefst generationen-
ungerecht sind und rentenpolitische Träumereien wider-
spiegeln. Ich rede hier von Forderungen, die „Rente 67“
abzuschaffen, die Kürzungen bei der Rentenformel
– und hier insbesondere den Nachhaltigkeitsfaktor – zu
streichen sowie das Rentenniveau dauerhaft auf
53 Prozent festzuschreiben. Bei künftig immer weniger
Einzahlern und immer mehr Rentnern innerhalb unseres
umlagefinanzierten Rentensystems sind diese Forderun-
gen ein klarer Angriff auf die junge Generation.
Ich empfehle daher den Kollegen der Linken die
Weihnachtszeit ganz besonders intensiv zum Nachden-
ken zu nutzen und zu reflektieren, was sie hier eigentlich
vorhaben.
Abschließend möchte ich Ihnen allen sowie allen
Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und besinnliches
Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das neue
Jahr 2015 wünschen.
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Die Linke
spielt sich hier Sitzungswoche für Sitzungswoche als
7372 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
große Schutzmacht der sogenannten kleinen Leute auf.
Dass sie dann gleichzeitig mit ihrem Gesetzentwurf den
Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht senken, son-
dern eher noch erhöhen will, passt nicht zusammen. Un-
sere Politik hingegen steht für mehr Netto vom Brutto
für Rentner und Beitragszahler.
Schon in den vergangenen Jahren, in denen die schwarz-
gelbe Regierung Beitragssenkungen veranlasste, redete
die Linkspartei das Ende der Rentenversicherung herbei.
Nur: Es kam anders. Die Nachhaltigkeitsrücklage baute
sich weiter auf. Sie war 2014 so hoch wie nie zuvor.
Gleichzeitig konnten Arbeitnehmer und die Wirtschaft
mit Milliardenbeträgen entlastet werden. 1 Prozent hat
der Beitragssatz seit 2011 schon gutgemacht. Das zeigt:
Die finanzielle Lage der Rentenversicherung ist sehr gut.
Es zeigt aber auch, dass die Finanzen von vielen ver-
schiedenen Faktoren abhängig sind. Man muss nicht un-
bedingt den Beitrag künstlich hoch halten, wie Sie das
verlangen, liebe Linke.
Das Verhältnis von beitragszahlenden Beschäftigten
zu Rentenempfängern ist viel wichtiger. Und da haben
wir in den vergangenen Jahren durch eine kluge und ge-
zielte Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel mit dem Pro-
gramm „Perspektive 50plus“, sichtbare Fortschritte ge-
macht: Die Zahl der Beitragszahler stieg deutlich. Immer
mehr Menschen, vor allem Frauen und Ältere, kamen in
sozialversicherungspflichtige Arbeit. Allein bei den 60-
bis 64-Jährigen gab es seit 2010 einen Aufwuchs um
rund eine halbe Million auf 1,6 Millionen Beschäftigte.
Diese Veränderungen bilden das stabile Fundament der
Rentenkasse. Gleichzeitig sorgt die Beschäftigung dafür,
dass die Beschäftigten selbst höhere Renten erwarten
können und die Gefahr der Altersarmut sinkt.
Stichwort: Altersarmut. Die Befürchtungen der Lin-
ken, wir würden uns mit der Beitragssenkung nun jeden
Handlungsspielraum in dieser Frage nehmen, haben wir
gerade dieses Jahr eindrucksvoll widerlegt. Trotz der Bei-
tragssenkungen der vergangenen Jahre haben wir Leis-
tungsverbesserungen für Millionen Versicherte erreicht.
Dabei zielen vor allem die sogenannte Mütterrente und
eine verbesserte Erwerbsminderungsrente auf potenziell
von Altersarmut gefährdete Gruppen. Und trotz dieser
zusätzlichen Ausgaben steht die Rentenversicherung fi-
nanziell so gut da, dass der Beitrag gesenkt werden kann.
Darüber sollten wir uns alle lieber freuen, als den Arbeit-
nehmern und Arbeitgebern im Land ihre Entlastung
streitig machen zu wollen.
Das Problem der Altersarmut steht ja auch weiterhin
auf unserer Agenda. Mit der solidarischen Lebensleis-
tungsrente, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart ha-
ben, wollen wir es noch entschiedener angehen. Denn es
kann nicht im Sinne der Rentenversicherung sein, dass
Menschen, die ein Leben lang Beiträge gezahlt und Kin-
der erzogen haben, nur eine sehr niedrige Rente erhalten.
Bis 2017 wollen wir an dieser Situation etwas ändern.
Da wir die Leistung aus Steuern finanzieren wollen,
muss auch dafür der Beitrag nicht künstlich hoch gehal-
ten werden.
Und zu guter Letzt: Der gesenkte Beitrag wird vo-
raussichtlich über Jahre stabil gehalten werden können.
Beitragssprünge, die die Linke herbeiredet, sind nicht zu
erwarten.
Was können wir also zusammenfassend festhalten?
Die rentenpolitischen Ängste und Befürchtungen der
Linkspartei sind durch Daten, Fakten und einen Blick in
die Wirklichkeit zu entkräften. Die Beitragssenkung aus-
zusetzen, würde die Leistungsträger unseres Landes tref-
fen. Das sind auch die „kleinen Leute“, die Monat für
Monat unsere Sozialversicherungssysteme am Laufen
halten. Wir halten es für richtig, dass diese Menschen
nicht mehr zahlen, als zur Finanzierung der Renten ge-
braucht wird. Deshalben sinken im kommenden Jahr die
Arbeitskosten der Wirtschaft um rund eine Milliarde
Euro, und die Arbeitnehmer werden ebenfalls um diese
Summe entlastet. Sie haben es sich verdient!
Dr. Martin Rosemann (SPD): Liebe Kolleginnen
und Kollegen von der Linken, mit Ihrem Gesetzentwurf
fordern Sie uns auf, auch für nächstes Jahr eine Senkung
des Beitragssatzes auszusetzen und die gesetzlichen
Grundlagen zur Festsetzung der Beitragssätze noch in
diesem Jahr zu ändern, das heißt die Deckelung der
Nachhaltigkeitsrücklage aufzugeben und die Min-
destrücklage anzuheben.
Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag für diskus-
sionswürdig. Aber – wie so oft – weckt der Titel Ihres
Gesetzentwurfs gewisse Hoffnungen, der konkrete Inhalt
bleibt dann aber weit hinter den geweckten Erwartungen
zurück.
Für mich heißt das: Ginge es Ihnen um eine Erhöhung
der Mindest- und Höchstrücklage in der gesetzlichen
Rentenversicherung, um dann auch eine echte Demogra-
fiereserve anzusparen, könnte man darüber reden.
Wer aber den Gesetzentwurf liest, merkt schnell, dass
es darum eben nicht geht.
Sie sprechen von Leistungsverbesserungen. Dahinter
steht aber der Rückfall in das Frühverrentungszeitalter;
genau so, wie Sie es in Ihrem Antrag „Rentenniveau an-
heben, Leistungen verbessern und die wesentlichen Ur-
sachen für sinkende Renten und Altersarmut bekämp-
fen“ vom März dieses Jahres auch schon skizziert haben.
Damals habe ich vorgerechnet, dass dies im Jahr 2030
circa 55 Milliarden Euro kostet und damit einer Erhö-
hung des Beitragssatzes um 6 Prozentpunkte entspre-
chen würde.
Ihnen geht es in Wahrheit um die Anhebung des Bei-
tragssatzes in einem Umfang, der zukünftigen Beitrags-
zahlern nicht zugemutet werden kann.
Von Beitragskontinuität und einem Ausgleich zwi-
schen den Generationen kann daher keine Rede sein.
Das ist keine Politik, für die wir Sozialdemokratinnen
und Sozialdemokraten stehen. Unsere Politik ist eine
zielgenaue Leistungsausweitung, um unterschiedlichen
Erwerbsbiografien gerecht zu werden, Lebensleistungen
besser anzuerkennen und Altersarmut zu bekämpfen.
Deshalb haben wir mit dem ersten Rentenpaket die
Mütterrente eingeführt, einen früheren Rentenzugang für
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7373
(A) (C)
(D)(B)
besonders langjährig Versicherte ermöglicht, die Erwerbs-
minderungsrenten erhöht und das Rehabudget demogra-
fiefest gemacht. Deshalb werden wir in dieser Legislatur-
periode auch die solidarische Lebensleistungsrente und
die Ost-West-Rentenangleichung auf den Weg bringen.
Bemerkenswert ist aber auch der Zeitpunkt, zu dem
Sie Ihren Gesetzentwurf eingebracht haben. Ihnen geht
es offenbar vor allem darum, kurzfristig die Beitragssen-
kung zum 1. Januar 2015 zu verhindern. Ein Verfahren,
für das die Regierung aus den Reihen der Opposition im
vergangenen Jahr noch kritisiert wurde.
Aber unsere Ministerin hält sich an Recht und Gesetz.
Und so wird es im Jahr 2015 zu einer Beitragssenkung
von 0,2 Prozentpunkten von 18,9 Prozent auf 18,7 Pro-
zent kommen. Dies ist eine Beitragssatzsenkung mit Au-
genmaß, die eine verdiente Entlastung für die Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer in Deutschland darstellt.
Möglich ist diese Senkung des Beitragssatzes wegen
einer anhaltend guten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Diese
gute Arbeitsmarktentwicklung war möglich, weil eine
rot-grüne Bundesregierung den Mut zu überfälligen
Strukturreformen hatte, weil sozialdemokratische Minis-
ter in der letzten Großen Koalition für die notwendige
konjunkturelle Stabilisierung während der Krise 2008/09
gesorgt haben und weil damals verantwortungsbewusste
Unternehmen und Betriebsräte gemeinsam die Möglich-
keiten der internen Flexibilität genutzt haben, um Be-
schäftigung zu halten.
Aber die Beitragssatzsenkung ist auch konjunkturpo-
litisch sinnvoll, insbesondere weil gleichzeitig der Bei-
trag zur Pflegeversicherung steigt.
Zudem ist ein geringerer Beitragssatz nicht nur posi-
tiv für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, son-
dern führt auch für die Rentnerinnen und Rentner zu ei-
ner höheren Rentenanpassung in der Zukunft.
Bemerkenswert ist das Verhältnis der Linken zu höhe-
ren Beitragssätzen. Ausgerechnet Sie vergessen, dass
Beiträge die Steuern des kleinen Mannes sind.
Natürlich ist es angesichts der demografischen Verän-
derungen wichtig, die langfristigen Herausforderungen
für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversiche-
rung und für die Alterssicherung allgemein in den Blick
zu nehmen.
Deshalb verfolgen wir das Prinzip „Reha vor Rente“,
ermöglichen wir flexible Übergänge in den Ruhestand,
werden wir im kommenden Jahr die Stärkung der zwei-
ten Säule der Altersvorsorge in Angriff nehmen, haben
wir die Erhöhung des Bundeszuschusses ab 2018 durch-
gesetzt.
Um dauerhaft ein stabiles Rentenniveau zu sichern,
Altersarmut vorzubeugen und die Belastung der Versi-
cherten zu begrenzen, sind weitere Maßnahmen erfor-
derlich. Das Angebot zur Zusammenarbeit richtet sich
ausdrücklich an alle Fraktionen in diesem Haus. Mit ih-
ren Vorschlägen hierzu ist die Linke aber mit Sicherheit
nicht der richtige Ratgeber.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Linke im
Bundestag ist gegen die beschlossene Beitragssatzsen-
kung im kommenden Jahr, und Die Linke im Bundestag
steht für eine seriöse, stabile und verlässliche Finanzie-
rung der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächs-
ten Jahren.
Davon ist die aktuelle Rentenpolitik von Union und
SPD meilenweit entfernt.
Die Große Koalition befindet sich im rentenpoliti-
schen Blindflug.
Warum Blindflug? Die Große Koalition verpulvert
die gut gefüllte Rentenkasse und spielt mit den Versi-
cherten, den Medien und den gewählten Abgeordneten
Katz und Maus.
Am 3. Dezember hatte ich im Ausschuss für Arbeit
und Soziales eine ganz einfache Frage gestellt: Was kos-
tet jetzt die Rente ab 63 in den nächsten Jahren? Die
Antwort: Bis 2019 kommen im Unterschied zu den ur-
sprünglichen Kalkulationen im Rentenpaket sage und
schreibe zusätzliche Kosten von 4,5 Milliarden Euro auf
uns zu. Sie, Frau Ministerin Nahles, hatten es im Minis-
terium bisher schlicht versäumt, für die Rente ab 63/65
die Beitragsausfälle, die Kosten der Vorzieheffekte und
die Kosten der zusätzlich von der CSU begünstigten
Handwerker mal auf Heller und Pfennig aufzuschreiben
und das der Öffentlichkeit auch zu sagen.
Ihre Motive sind mir egal, und mir ging es dabei auch
nicht darum, die Angst vor der Frühverrentungswelle,
die von Union und Wirtschaftsvertretern so gern herbei-
geredet wird, zu befeuern. Im Gegenteil: Wir brauchen
Möglichkeiten zum früheren Ausstieg gerade für die
Fleißigen und Kranken. Aber ich will, dass das gerecht
und transparent finanziert wird.
Kollegin Schmidt von der SPD hatte in der ersten Le-
sung unseres Gesetzes gesagt: „Für anderes werden wir
Geld in die Hand nehmen müssen: Dazu gehören die An-
gleichung des aktuellen Rentenwerts Ost auf das west-
deutsche Niveau, die Bekämpfung der Altersarmut und
die Stabilisierung des Sicherungsniveaus für ein anstän-
diges Rentenniveau oder auch eine noch bessere Absi-
cherung der Erwerbsminderung.“ Ja, Kollegin Schmidt.
Alles wichtig und richtig. Sie werden dafür nur kein
Geld mehr haben.
Gegenwärtig sind 35,1 Milliarden in der Rentenkasse
sprich Nachhaltigkeitsrücklage. Aber das wird sich rasch
ändern; denn bis 2019 klauen Sie Beiträge in Höhe von
36,5 Milliarden für die „Mütterrente“, die eigentlich aus
Steuern finanziert werden müsste. Und genau in dieser
Situation, in der Sie im Blindflug Beitragseinnahmen
verschleudern, wollen SPD und Union die Beiträge noch
weiter senken, von 18,9 auf 18,7 Prozent. Das sind bis
2019 noch mal über 12 Milliarden Euro, die fehlen.
Die Vertreterversammlung der DRV Bayern Süd hat
das besser verstanden. Am 26. November 2014 hat sie
eine Resolution mit folgendem Inhalt verabschiedet: Die
Mindestrücklage, also das untere Auffangnetz, soll von
0,2 auf mindestens 0,5 Monatsausgaben angehoben wer-
den. Warum fordert die DRV Bayern Süd und übrigens
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=55&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10095&cHash=def043ed760f1cda01248ed06beb89b8
7374 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
auch die Rentenversicherung Oldenburg-Bremen das?
Ich zitiere: „Aufgrund der Finanzschätzung ist abzuse-
hen, dass ab 2019 die Liquiditätssicherung der Renten-
versicherung gefährdet ist. Gemäß der Vorausberechnun-
gen für 2019 würde eine Nachhaltigkeitsrücklage von
0,2 Monatsausgaben 4,4 Milliarden Euro entsprechen.“
Ich übersetze das mal in Klartext: Durch die Fehlfi-
nanzierung der sogenannten „Mütterrente“ fahren Sie
die Rentenkasse innerhalb weniger Jahre auf fast null.
Dieses Jahr 33,5 Milliarden, in zwei Jahren 24 Milliar-
den, 2018 8,7 Milliarden und 2019 5,2 Milliarden. Das
nenne ich Blindflug mit anschließendem Totalcrash. Sie
schröpfen die Rentenkasse in fünf Jahren um knapp
30 Milliarden Euro.
Warum ist das verheerend? Weil Sie damit blind sind
für das Absinken des Rentenniveaus. Ihre vollmundigen
Versprechungen, den Verfall der gesetzlichen Rente
durch die private Altersvorsorge ausgleichen zu können,
haben sich nicht erfüllt. Sie mussten das in Ihrem Ren-
tenversicherungsbericht wieder zugeben und die Süd-
deutsche Zeitung schrieb am 15. November: „Riestern
funktioniert nicht!“
Der Focus legte am 8. Dezember nach: „Lasst Riester
sterben!“
Die Swiss Life, der größte Lebensversicherungskon-
zern der Schweiz, folgte diesem Rat umgehend und stellt
zum 31. Dezember 2014 sein hauseigenes Riester-Pro-
dukt, die „Champion Riester”, ein.
Völlig zu Recht. Die Zahl der abgeschlossenen
Riester-Verträge in Deutschland stagniert bei 16 Millio-
nen. Davon sind drei Millionen ruhend gestellt. Nur
sechs Millionen werden voll gefördert. Ja, sage ich; lasst
die staatliche Riesterförderung sterben. Wir könnten
jährlich drei bis vier Milliarden Euro Förderung in die
Stabilisierung des Rentenniveaus stecken.
Und lassen Sie uns dafür gemeinsam für die nächsten
Jahre einen vernünftigen Beitragspfad festlegen, statt
den Menschen weiter windige Policen aufzuschwatzen.
Deshalb: Erhöhen wir die Mindestreserve auf 0,5 Mo-
natsausgaben. 0,2 Monatsausgaben reichen zum Beispiel
bei konjunkturellen Einbrüchen nicht. Stabilisieren wir
den Beitragssatz vorläufig auf 18,9 Prozent und schaffen
wir den unsinnigen Zwang zur Beitragssatzsenkung ab,
statt Jahr für Jahr das Rentenniveau zu senken. Investie-
ren wir in die gesetzliche Rente, damit sie wieder sicher
ist, damit sie wieder vor Altersarmut schützt.
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
gesetzliche Rentenversicherung erlebt momentan eine
Phase finanzieller und demografischer Stabilität. Die gute
Konjunktur, ein hoher Beschäftigungsstand und nicht
zuletzt die Dämpfung der Rentenanpassungen in den
vergangenen zwölf Jahren führten sowohl zu niedrigeren
Beitragssätzen als auch zu einer Rekordrücklage der
Rentenversicherung. Gleichwohl steht die gesetzliche
Rentenversicherung vor großen Herausforderungen: Die
steigende Lebenserwartung und der demografische Wan-
del führen zu einer deutlich verlängerten Rentenbezugs-
dauer sowie einer immer größeren Zahl an Rentnerinnen
und Rentnern, denen immer weniger erwerbstätige Bei-
tragszahlerinnen und -zahler gegenüberstehen.
Politisches Handeln ist erforderlich, um zu verhin-
dern, dass der Anstieg der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
zu einer Rentenkürzung für diejenigen wird, die aus un-
terschiedlichen Gründen ihren Beruf nicht bis zum regu-
lären Renteneintritt ausüben können. Dies betrifft insbe-
sondere die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten,
die Mittel für Reha-Maßnahmen sowie die erhöhte Re-
gelaltersgrenze für Menschen mit Schwerbehinderun-
gen. Es ist eine zentrale Frage der Generationengerech-
tigkeit, dass auch die heutigen Versicherten eine
realistische Aussicht auf ein angemessenes Rentenni-
veau haben und vor Altersarmut geschützt werden.
Gleichzeitig ist auf einen moderaten Beitragssatzanstieg
zu achten, um die Auswirkungen auf die Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber abzufedern. Unter den genannten Vo-
raussetzungen ist es erforderlich, sorgsam mit den müh-
sam erworbenen finanziellen Spielräumen umzugehen
und diese nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Aus diesen Gründen haben wir uns schon in der Ver-
gangenheit für eine Beitragssatzstabilität ausgesprochen
– siehe Anträge 17/11010 und 18/611. Diese garantiert,
dass wir die beitragsfinanzierten Leistungen im Zusam-
menhang mit einer längeren Lebensarbeitszeit – Rente
mit 67 – verbessern können. Unsere Vorschläge zur Ab-
schaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungs-
rente, ausreichende Reha-Mittel sowie der Rücknahme
der Anhebung der Regelaltersgrenze für schwerbehin-
derte Menschen auf 65 Jahre kosten die Rentenkasse
jährlich rund zwei Milliarden Euro. Zudem haben wir
uns dafür ausgesprochen, für den zu erwartenden Bei-
tragssatzanstieg schon heute Vorsorge zu treffen, um die
Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abzu-
federn. Eine Beitragssatzsenkung zum 1. Januar 2015
würde den Beitragssatz ab dem Jahr 2019 wohl noch
sprunghafter ansteigen lassen, als durch die Ausgaben
des Rentenpakets schon heute prognostiziert.
Wie schon in der Rede zur ersten Lesung des Gesetz-
entwurfs der Linksfraktion dargelegt, werden wir die
hier abzustimmende Initiative ablehnen. Eine gänzliche
Abschaffung der Obergrenze erachten wir für nicht sinn-
voll. Ohne eine Obergrenze gäbe es überhaupt keine
Systematik für die Beitragssatzfestsetzung mehr.
Anlage 14
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Vierten Geset-
zes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes
(Tagesordnungspunkt 20)
Oliver Wittke (CDU/CSU): Mit dem 4. Gesetz zur
Änderung des Fahrpersonalgesetzes setzen wir die am
28. Februar 2014 verkündete EU-Verordnung 165/2014
um. Neben Verbesserungen bei Wirksamkeit und Effi-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7375
(A) (C)
(D)(B)
zienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Gü-
terbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen und für Fahr-
zeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun
Insassen schaffen wir die notwendigen Grundlagen zur
Anpassung von Bußgeldvorschriften und der Fahrperso-
nalverordnung.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einen
Änderungsantrag vorgelegt, der im Wesentlichen der
Stellungnahme des Bundesrates aus dem November die-
ses Jahres folgt. Mit einstimmigem Beschluss haben sich
die Bundesländer dafür stark gemacht, die Anordnungs-
befugnis der Bundesländer gegenüber weiteren Unter-
nehmen der Beförderungskette auszuweiten, die Bußgeld-
rahmen bei Verstößen anzuheben sowie das Verbringen
der wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine zu un-
terbinden.
Es ist gut, dass CDU/CSU und SPD sich darauf ver-
ständigt haben, die Anordnungsbefugnis gegenüber wei-
teren Unternehmen der Beförderungskette auszuweiten.
Zwar war dies materiellrechtlich auch bislang schon
möglich und wurde von einzelnen Bundesländern auch
bisher praktiziert; wir stellen dies im Gesetz zukünftig
aber klar heraus und beseitigen mögliche Missverständ-
nisse. Auf diese Weise kommen wir zum einen unserer
Fürsorgepflicht gegenüber den Fahrern nach und sorgen
zum anderen für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
Darüber hinaus passen wir den Bußgeldrahmen nach
oben an, um den Verfolgungsbehörden einen größeren
Spielraum zu geben sowie große Unternehmen mit emp-
findlichen Bußgeldern belegen zu können.
Auch beim dritten Punkt folgen wir den Einlassungen
des Bundesrates. Auch wir sehen es kritisch, wenn Fern-
fahrer die wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringen.
Dieses Problem wollen auch wir angehen. Bevor wir aber
eine nationale Lösung verfolgen, sollten wir versuchen,
das Problem auf europäischer Ebene zu regeln.
Die Güterströme auf der Straße finden immer mehr
transnational statt. Auf einer Tour kann ein Fahrer gut
und gerne fünf oder mehr Länder innerhalb der Europäi-
schen Union durchqueren. Die nationalen Alleingänge
von Belgien und Frankreich mit den daraus folgenden
Ausweichverkehren auf Parkplätze und Raststätten in
Deutschland im grenznahen Raum haben gezeigt, was
passiert, wenn in jedem Land unterschiedliche oder gar
keine Regeln gelten. Wir wollen deshalb keinen regulati-
ven Flickenteppich, sondern einen Rechtsrahmen für alle
Länder. Erst wenn das nicht möglich erscheint, müssen
wir auf nationaler Ebene tätig werden. In diesem Zusam-
menhang bin ich froh, dass die Bundesregierung signali-
siert hat, im ersten Halbjahr des kommenden Jahres ent-
sprechende Gespräche auf europäischer Ebene zu führen
und notfalls ab Mitte 2015 die Initiative für ein nationa-
les Gesetzgebungsverfahren zu starten.
In einem vierten Punkt passen wir die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Ausbildung für Ersthelfer
an heutige Erfordernisse an. Nachdem eine Studie von
ADAC und Deutschem Roten Kreuz 2012 zu dem Er-
gebnis kam, dass die Lernwirksamkeit durch zu viel
Lernstoff eingeschränkt war, haben die Unfallversiche-
rungsträger und die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste
Hilfe die Erste-Hilfe-Ausbildung einer Revision unter-
zogen. Das Ergebnis ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung, die
sich zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden
Maßnahmen, einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie
grundsätzliche Handlungsstrategien fokussiert. Da die
zukünftige Ausbildung auch in ausreichendem Maße
straßenverkehrliche Belange und Themen berücksichti-
gen wird, kann für den Bereich des Straßenverkehrs auf
die Alternative der Vermittlung von „Grundzügen der
Versorgung Unfallverletzter“ einerseits und „Erste-
Hilfe-Ausbildung“ andererseits verzichtet werden. Dies
ist unter anderem auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau
und zur Entlastung der Wirtschaft.
Ich freue mich, dass wir mit dem Änderungsantrag
von CDU/CSU und SPD nunmehr das vierte Gesetz zur
Änderung des Fahrpersonalgesetzes in einer Form be-
schließen, dass auch im Bundesrat eine große Zustim-
mung finden wird.
Florian Oßner (CDU/CSU): Die vorgeschriebenen
Lenk- und Ruhezeiten von Lkw- und Busfahrern sind
sinnvoll und tragen in hohem Maße zur Verbesserung
der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Ohne diese Rege-
lungen würde die Zahl der schweren Verkehrsunfälle
durch Übermüdung oder Erschöpfung von Fahrern si-
cherlich erheblich höher liegen.
Die Europäische Union hat durch die Verordnung
(EU) Nr. 165/2014 vom 4. Februar diesen Jahres die
Vorschriften über Einbau, Benutzung und Prüfung von
Fahrtenschreibern bzw. Kontrollgeräten im Interesse ei-
ner größeren Klarheit vereinfacht und neu geordnet.
Nunmehr muss das Fahrpersonalgesetz an die erfolgten
Änderungen des Unionsrechts angepasst werden.
Da die einzelnen Regelungen, die mit dem vorliegen-
den Gesetz geändert werden, im Wesentlichen techni-
scher bzw. redaktioneller Natur sind, möchte ich gern die
Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, wie wichtig die
Lkw-Speditionen für uns als Exportnation sind. Gerade
für die vielen weltweit erfolgreichen mittelständischen
Unternehmen im ländlichen Raum ist und bleibt der Lkw
als Transportmittel eine wichtige Stütze.
Dazu ist es auch erforderlich, die notwendigen Infra-
strukturen zu schaffen.
Am 27. Oktober hat bereits der Bundesrat dem von
der Bundesregierung eingebrachten Entwurf grundsätz-
lich zugestimmt und nur einige geringfügige Änderun-
gen und Ergänzungen vorgeschlagen. Diese Wünsche
haben wir seitens der Koalitionsfraktionen mit einem
entsprechenden Änderungsantrag übernommen. Zudem
haben wir selbst noch weitere Anpassungen empfohlen.
Nur in einem Punkt verfolgen wir einen anderen An-
satz als der Bundesrat, nämlich bei der Frage, ob Lkw-
Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit in der Fahrer-
kabine ableisten dürfen – denn unserer Überzeugung
nach bedarf es hier einer europäischen Regelung und
keines nationalen Alleingangs.
7376 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Dies zeigt sich schon am Beispiel von Frankreich und
Belgien, die eine solche nationale Regelung eingeführt
haben, wodurch sich das Problem nur in die Nachbarlän-
der verschoben hat.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich
die Zusicherung der Bundesregierung in der gestrigen
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infra-
struktur, dass bis Mitte nächsten Jahres eine derartige eu-
roparechtliche Regelung geschaffen werden soll und erst
für den Fall, dass dies bis dahin nicht möglich sein sollte
– als Ultima Ratio – eine nationale Regelung geschaffen
wird.
Lassen Sie mich die aus meiner Sicht wichtigsten
Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes kurz darstel-
len:
Als Erstes sei die Erweiterung der Anordnungsbefug-
nis genannt. Nach derzeit geltendem Recht können Auf-
sichtsbehörden Maßnahmen, wie zum Beispiel das Ver-
langen von Auskünften und Unterlagen, nur gegenüber
Arbeitgebern anordnen.
Oft gibt es aber auch andere Beteiligte in der Beförde-
rungskette, wie zum Beispiel Spediteure, Haupt- und
Unterauftragnehmer, die ihrer Mitverantwortung nicht
nachkommen oder die der Aufsichtsbehörde Auskünfte,
Unterlagen oder den Zutritt verweigern. Diesem Um-
stand tragen wir mit den erfolgten Änderungen im Fahr-
personalgesetz nun Rechnung und dehnen die Anord-
nungsbefugnis auch auf diese weiteren Beteiligten aus.
Der zweite Punkt ist die Verdoppelung des Bußgeld-
rahmens bei Fahrerverstößen. Hier geht es um die Um-
setzung verschiedener oberlandesgerichtlicher Urteile.
Aufgrund dieser Urteile sind Fahrverstöße über den
Unternehmer in Tateinheit zu ahnden. Das bedeutet im
Klartext: Bei größeren Betrieben wird die maximale
Bußgeldsumme von gegenwärtig 15 000 Euro sehr
schnell erreicht. Kleinere Unternehmen werden daher
gegenüber größeren Unternehmen bei der Ahndung be-
nachteiligt. Mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens auf
30 000 Euro stellen wir sicher, dass auch schwerste Ver-
stöße von Unternehmern, Fahrzeughaltern, Verladern,
Spediteuren, Reiseveranstaltern und Fahrvermittlern an-
gemessen geahndet werden können. Dies bedeutet aber
keineswegs, dass wir unsere Unternehmen an den Pran-
ger stellen wollen.
Als Letztes will ich noch die Anpassung der Erste-
Hilfe-Ausbildung nennen. Diese war durch eine 16 Un-
terrichtseinheiten umfassende Ausbildung stark über-
frachtet, was – wie Studien vom ADAC und Deutschem
Roten Kreuz belegt haben – oftmals nur zu einer sehr ge-
ringen Akzeptanz und einem nur schwachen Lerneffekt
geführt hat. Dies darf bei einem so grundsätzlich wichti-
gen Thema wie der Verkehrssicherheit nicht sein. Hie-
rauf haben wir reagiert und die Erste-Hilfe-Ausbildung
an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Sie wird sich
daher zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden
Maßnahmen und einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen so-
wie grundsätzliche Handlungsstrategien fokussieren.
Auch hier möchte ich die Gelegenheit nutzen und
mich bei den Erste-Hilfe-Ausbildern für ihre vorzügliche
Arbeit bedanken.
All dies sind sinnvolle und notwendige Anpassungen.
Daher freue ich mich auf Ihre breite Zustimmung zu
unserem Gesetzentwurf.
Udo Schiefner (SPD): Unser Leben ist heute in er-
heblichem Maße von den Leistungen der Transport- und
Logistikbranche abhängig. Die Fahrerinnen und Fahrer
der Lastkraftwagen sind wesentliche Stützpfeiler des
wirtschaftlichen Erfolges in Deutschland und unseres
Wohlergehens. Anerkennung und Wertschätzung erhal-
ten sie dafür kaum. Im Gegenteil hat ihre Arbeit ein un-
berechtigt schlechtes Ansehen. Vor allem sind sie oft die
ersten und einzigen, die zur Rechenschaft gezogen wer-
den, wenn sie gegen Regeln verstoßen. Doch sie versto-
ßen oft gegen Regeln, weil sie versuchen, den straffen
Anforderungen ihrer Arbeitgeber und Auftraggeber ge-
recht zu werden. Für viele Berufskraftfahrer, oft im Auf-
trag ausländischer Unternehmen auf den Autobahnen
unterwegs, kommt hinzu, dass sie unter unwürdigen Be-
dingungen arbeiten und leben müssen. Es gibt im Sinne
der Fahrerinnen und Fahrer wahrlich vieles zu verbes-
sern.
Mit den Beschlüssen zum Fahrpersonalgesetz und
Festlegungen zum weiteren Vorgehen, die wir in dieser
Woche im Ausschuss für Verkehr und digitale Infra-
struktur gefasst haben und die heute im Plenum bestätigt
werden, nehmen wir die oft prekäre Situation der Fahrer
im Transportgewerbe in den Blick. Es sind kleine aber
wichtige Schritte, die wir jetzt gehen – wir müssen uns
für das kommende Jahr weitere, größere vornehmen.
Besonders besorgen muss uns, dass immer mehr Be-
rufskraftfahrer in Europa bis zu drei Monate außerhalb
ihres Heimatlandes im Lkw unterwegs sind. Sie sind da-
bei dubiosen Beschäftigungssystemen unterworfen. Ih-
nen wird oft der Zugang zu sozialen und Arbeitnehmer-
rechten verwehrt. Sie verbringen dabei all ihre Nächte
und Wochenenden in ihrem Lkw auf den Rastplätzen,
und sie fahren für Dumpinglöhne quer durch Europa.
Für Fahrzeuge und Fahrer, die ihre Heimatstandorte
nur noch gelegentlich sehen, ist deren Einsatz aber kei-
neswegs durch die europäische Dienstleistungsfreiheit
gedeckt. Im Moment jedoch können sich die Flottenbe-
treiber den Fiskal- und Sozialstandards der jeweiligen
Länder entziehen, in denen sie sich überwiegend betäti-
gen. Diesem Nomadentum auf den Rastplätzen Europas
müssen wir ein Ende bereiten. Mit Artikel 8 Ziffer 8 der
EU-Verordnung 561/2006 ist die Voraussetzung gege-
ben, dagegen vorzugehen. Wir könnten verhindern, dass
die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug
verbracht wird. Wir haben jedoch noch keine entspre-
chende Bußgeldandrohung im Fahrpersonalgesetz.
In der bisherigen Diskussion wurde angenommen, das
EU-Recht treffe keine Aussage darüber, wo eine regel-
mäßige wöchentliche Ruhezeit zu verbringen ist, um als
vorschriftsmäßig zu gelten. Die Vorschrift enthalte kein
konkretes Verbot, sich während der regelmäßigen wö-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014 7377
(A) (C)
(D)(B)
chentlichen Ruhezeit im Fahrzeug aufzuhalten. Diese In-
terpretation der Verordnung teile ich nicht, denn die EU-
Verordnung sagt: In zwei jeweils aufeinander folgenden
Wochen hat der Fahrer mindestens zwei regelmäßige
wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wö-
chentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche
Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten. Wich-
tig sind hier die zu unterscheidenden Begriffe regelmä-
ßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit. Weiter heißt
es nämlich, dass nicht am Standort eingelegte tägliche
Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im
Fahrzeug verbracht werden können. Regelmäßige wö-
chentliche Ruhezeiten im Fahrzeug werden in dieser
Ausnahme explizit nicht benannt. Rein EU-rechtlich
spräche also nichts gegen eine Bußgeldandrohung für
das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhe-
zeit im Fahrzeug. Deshalb erwarte ich, dass wir in dieser
Frage zügig vorankommen.
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr
und digitale Infrastruktur haben wir zunächst, weitge-
hend einmütig, kleine aber wichtige Änderungen des
Fahrpersonalgesetzes beraten. Mit abschließender Le-
sung und Beschluss heute im Parlament verbessern wir
wichtige Aspekte bezogen auf die Ausrüstung der Lkw
und Fernbusse mit Fahrtenschreibern und verbessern da-
mit die Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der Regeln
– auch und gerade bezogen auf die Ruhezeiten. Vor allem
aber haben wir zwei wichtige Einwände des Bundesrates
aufgenommen. Erstens wird die Anordnungsbefugnis er-
weitert. Die Kontrollbehörden können in Zukunft bei Ver-
stößen auch gegenüber Verladern, Spediteuren, Reiseve-
ranstaltern, Hauptauftragnehmern, Unterauftragnehmern
und Fahrervermittlungsagenturen aufsichtlich tätig wer-
den. Zweitens verdoppeln wir den Bußgeldrahmen von
derzeit maximal 15 000 Euro bei Fahrerverstößen auf
30 000 Euro.
Sinnvoll sind beide Ausweitungen, denn nach gelten-
dem Recht sind Verlader, Spediteure etc. zwar bereits für
die Einhaltung der in den Verordnungen benannten Vor-
schriften verantwortlich. Dazu gehört, dass die von ihnen
vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht ge-
gen die Verordnungen verstoßen. Es gibt jedoch regel-
mäßig das Problem, dass die Aufsichtsbehörden der
Länder von den beteiligten Unternehmen keine Aus-
künfte, Unterlagen oder Zutritt zu Geschäftsräumen ver-
langen können. Diese Unternehmen werden nun besser
kontrollierbar. Das bedeutet vor allem, dass die Schuld-
frage nicht länger am Fahrer hängen bleibt. Der höhere
Bußgeldrahmen macht es zudem möglich, bei besonders
schweren Verstößen größere Unternehmen angemesse-
ner zu belangen. Bisher schien das Bußgeld für große
Unternehmen leicht zu verkraften, während es kleinere
Unternehmen durchaus stark belasten kann.
Den nach meiner Auffassung sehr wichtigen Aspekt
der Ruhezeiten, den der Bundesrat einbringen wollte,
greifen wir nur indirekt auf. Die Bundesregierung hatte
den Wunsch geäußert, sich diesem Thema zunächst im
Sinne einer europäischen Lösung zu nähern. Dem hätten
wir zwar vorgreifen können, die EU-Verordnung gäbe
uns dazu durchaus den Spielraum. Aber zunächst die eu-
ropäische Lösung anzugehen, macht ebenfalls Sinn.
Wenn auf dem Weg schnell eine Einigung erfolgt, ist
noch mehr erreicht.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die im Ausschuss
gemachte Zusage des Ministeriums, das Thema bereits
im Januar 2015 mit den europäischen Partnern anzuge-
hen. Die ebenfalls klar formulierte Aussage zum weite-
ren Vorgehen möchte ich unbedingt festhalten: Sollte ab-
sehbar nicht bis Juli 2015 eine Lösung erkennbar
werden, werden wir den Weg der nationalen Gesetzge-
bung beschreiten, denn in der grundsätzlichen Beurtei-
lung des Nomadentums auf den europäischen Rastplät-
zen gibt es offenbar über Fraktionsgrenzen hinweg
keinen Dissens. Ich erwarte deshalb, dass wir die Buß-
geldandrohung bei Ruhezeitverstößen bezogen auf die
regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im nächsten Jahr be-
kommen werden. So können wir uns weiter in Richtung
würdiger Arbeits- und fairer Wettbewerbsbedingungen
in der Transport- und Logistikbranche bewegen.
Thomas Lutze (DIE LINKE): Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf setzt der Deutsche Bundestag eine EU-
Verordnung über neue Anforderungen an Fahrtenschrei-
ber in nationales Recht um.
Die Reform des Gesetzes soll zu mehr Effizienz und
Wirksamkeit von Fahrtenschreibern führen. Da somit die
Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten besser kontrolliert
werden kann, begrüßen wir den Gesetzentwurf und wer-
den der Beschlussempfehlung zustimmen.
Dass den Aufsichtsbehörden in den Ländern mehr
Kontrollmöglichkeiten eingeräumt werden und die mög-
lichen Bußgelder für Verstöße angehoben wurden, findet
unsere Zustimmung. Die Erhöhung der möglichen Buß-
gelder ist schon aufgrund der unterschiedlichen Finanz-
stärke von kleineren und größeren Unternehmen gebo-
ten.
Nicht einverstanden sind wir allerdings damit, dass
das Problem des Verbringens der Ruhezeiten im Lkw mit
dem Hinweis auf Europa auf die lange Bank geschoben
werden soll. Würde sich Deutschland an Frankreich oder
Belgien orientieren, die Regelungen gegen das Über-
nachten im Lkw bereits umgesetzt haben, käme dies dem
Fahrpersonal unmittelbar zugute.
Außerdem mahnt Die Linke an, bei einer künftigen
Reform des Gesetzes Unklarheiten im Bezug auf Aus-
nahmeregelungen und den Datenschutz auszuräumen.
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Das Fahrpersonalgesetz regelt zentrale Sozialvor-
schriften für die Beschäftigen im Transport- und Spedi-
tionsgewerbe wie zum Beispiel die Lenk- und Ruhezeiten.
Die aktuellen Entwicklungen im Transportsektor, die
durch die weitgehende Liberalisierung des Gewerbes
und die Veränderungen infolge des Beitritts unserer ost-
europäischen Nachbarn in die Europäische Union ge-
prägt ist, macht Änderungen beim Gesetz notwendig.
Maßstab für Änderungen am Fahrpersonalgesetz muss
die Verbesserung der sozialen Situation der Fahrer sein.
Die neue EU-Verordnung zur Verbesserung der Wirk-
samkeit und Effizienz von Fahrtenschreibersystemen
7378 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
machte Änderungen des Fahrpersonalgesetzes notwen-
dig.
Der Bundesrat hat in seiner einstimmig angenomme-
nen Stellungnahme die Gelegenheit genutzt und Ände-
rungen des Fahrpersonalgesetzes in einigen Punkten ein-
gefordert.
Wir begrüßen, dass Sie sich in zwei Punkten zu sinn-
vollen Ergänzungen bzw. Änderungen des Fahrpersonal-
gesetzes durchringen konnten.
Die Erweiterung der Anforderungsbefugnis, mit der
die zuständigen Aufsichtsbehörden die Handhabe be-
kommen, gegen alle Beteiligten einer Beförderungskette
tätig zu werden, ist notwendig und daher richtig. Bei-
spielsweise werden dadurch auch Unterauftragnehmer
und Fahrvermittlungsagenturen stärker in die Pflicht ge-
nommen.
Auch die Verdoppelung des Bußgeldrahmens bei Fah-
rerverstößen von 15 000 auf 30 000 Euro findet ausdrück-
lich unsere Zustimmung. Insbesondere die jüngste Recht-
sprechung, die bei Ahndung von Fahrerverstößen über
den Unternehmer von Tateinheit ausgehen, wodurch die
maximale Bußgeldsumme schnell ausgeschöpft war,
macht eine Anpassung erforderlich.
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Nicht nachvollziehbar
ist für uns, warum Sie sich um ein Verbot des Verbrin-
gens der Wochenruhezeit in der Fahrerkabine herumdrü-
cken.
Wenn man die Schilderungen von Brancheninsidern
hört, dann läuft es einem angesichts der erbärmlichen so-
zialen Lage der Fahrer einfach nur kalt den Rücken run-
ter. Unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit
unterlaufen einige Unternehmen mit Sitz in Osteuropa
über Subunternehmen jegliche Sozialvorschriften, in-
dem sie mit Fahrern und Fahrzeugen aus dem Ausland
auch die Kabotageregeln umgehen und so die Branche in
einen ruinösen Wettbewerb drängen, der auf dem Rü-
cken der Fahrer ausgetragen wird. Dumpinglöhne und
miese Arbeitszeitregelungen sind die unübersehbare
Folge. Es soll Fahrer geben, die monatelang Arbeits- und
Freizeit in „ihrem“ Lkw verbringen.
Hier bringt auch der Verweis auf eine europäische Re-
gelung nichts, liebe Kollegen von der Union. Wie lange
wollen Sie denn die geschilderten Missstände noch dul-
den? Ja, es kann dann in Grenzregionen zu einer Verla-
gerung des Problems kommen, so wie wir es heute von
der deutsch-französischen Grenze kennen. Aber dies ist
ein regional begrenztes Problem. Jede Regelung im na-
tionalen Rahmen bewirkt eine deutliche Verbesserung
der jetzigen Zustände. Im Übrigen müssen wir hier auf
die Vorbild- und Signalwirkung setzen: Wenn mehr Län-
der das Verbringen der Wochenruhezeit im Lkw verbie-
ten, dann ziehen andere Länder sukzessive nach. Das be-
legen ja gerade die Beispiele Belgien und Frankreich,
wo entsprechende Vergehen mit Bußgeldern geahndet
werden.
Wir könnten außerdem schon heute eine Sanktionie-
rung haben, wenn nicht das Bundesverkehrsministerium
länger an einer bizarren Auslegung der EU-Verordnung
561/2006 festhalten würde.
Der dortige Artikel 8 Absatz 8 steckt nämlich den
Rahmen für ein bußgeldbewährtes Verbot, die regelmä-
ßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, schon
heute ab. Es kommt wohl auf die Rechtsauffassung an.
Aus unserer Sicht ergibt sich hieraus die notwendige
Präzisierung des Fahrpersonalgesetzes.
Leider konnten Sie sich in diesem entscheidenden
Punkt nicht zu einer überfälligen Neuregelung durchrin-
gen, sodass wir uns beim Gesetzentwurf enthalten wer-
den.
Anlage 15
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Personalrechts der Be-
amtinnen und Beamten der früheren Deutschen
Bundespost (Tagesordnungspunkt 21)
Norbert Brackmann (CDU/CSU): Mit dem Gesetz-
entwurf zur „Weiterentwicklung des Personalrechts der
Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bun-
despost“ wollen wir zwei Dinge erreichen. Erstens soll
die unternehmerische Freiheit der Postnachfolgeunter-
nehmen auch zukünftig sichergestellt werden. Zweitens
wollen wir für die noch über 100 000 aktiven Beamten
der ehemaligen Deutschen Bundespost die Weiterbe-
schäftigung im Postnachfolgebereich für den Fall si-
chern, dass ihr Unternehmen vor Umstrukturierungen
steht.
Worum geht es genau? Mit der Privatisierung der
Deutschen Bundespost wurde vor mehr als 20 Jahren ein
neuer Weg beschritten.
Die Beamten der Deutschen Bundespost wurden an
die Nachfolgeunternehmen, die Aktiengesellschaften
Deutsche Post AG, Telekom AG und Deutsche Postbank
AG, übertragen. Während der Bund als Dienstherr noch
immer die Verantwortung für die Beamten trägt, liegt die
Weiterbeschäftigungs- und Kostentragungspflicht aus-
schließlich bei den Postnachfolgeunternehmen. Doch ihre
Beschäftigung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen
stellt für die Unternehmen zunehmend eine besondere
Herausforderung dar. Seit der Privatisierung bewegen
sich die Postnachfolgeunternehmen unter Wettbewerbs-
bedingungen. Sie sind heute auf internationalen Märkten
tätig und müssen sich dort fortlaufend im Wettbewerb
bewähren.
Die Postbeamten sind Teil dieser unternehmerischen
Entwicklung. Jedoch hat das Postpersonalrecht mit der
Entwicklung nicht Schritt gehalten. Die globalen Kon-
zernbildungen sowie die Ausgründung von Tochter- und
Enkelunternehmen waren schlichtweg bei der Schaffung
des Postpersonalrechtes in diesem Umfang nicht abseh-
bar.
Deshalb würden die Unternehmen bei einer gesell-
schaftsrechtlichen Umwandlung durch Verschmelzung
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oder Spaltung vor der Herausforderung stehen, dass sie
die Postbeamten in einem neuen Unternehmen nicht
weiterbeschäftigen könnten. Denn die Postbeamten sind
nicht einfach an jedes private Unternehmen übertragbar.
Auch die für Arbeitnehmer geltenden Schutzvorschriften
sind auf die Postbeamten nicht anwendbar.
Dies bedeutet im Fall einer Unternehmensumstruktu-
rierung, dass die Postbeamten zum Bund zurückkehren.
Das ist aber nicht der Wunsch der Postnachfolgeunter-
nehmen, denn die Beamten sichern durch ihre Arbeitser-
fahrung den Unternehmen wichtige Kompetenzen und
unternehmerisches Wissen. Und es ist auch nicht im
Sinne der Beamten, die im Postnachfolgebereich weiter-
beschäftigt werden wollen.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Bundesre-
gierung zu ermächtigen, dass sie per Rechtsverordnung
private Unternehmen, die in einem wirtschaftlichen oder
rechtlichen Nachfolgeverhältnis zu einem Postnachfol-
geunternehmen stehen, mit der Weiterbeschäftigung und
Kostentragung beleihen können.
Diese Beleihung setzt voraus, dass der Bund vor Er-
lass der Rechtsverordnung das Nachfolgeunternehmen
prüft, ob es eine Weiterbeschäftigung und die Kosten tra-
gen kann. Zur Sicherheit des Bundes und der Postbeam-
ten wird eine Sicherheitsleistung festgesetzt, die das Un-
ternehmen erbringen muss. Durch diese Maßnahmen
schützen wir die Postbeamten vor einer unsicheren Wei-
terbeschäftigung. Wir schützen die Interessen der Beam-
ten, indem wir unsere Verantwortung gegenüber den
Postbeamten wahrnehmen und alles unternehmen, um
für eine nachhaltige, amtsangemessene Weiterbeschäfti-
gung zu sorgen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz
im Interesse der Postbeamten Sinnvolles regeln. Im wei-
teren parlamentarischen Verfahren ist Zeit und Gelegen-
heit, die vom Bundesrat, den Gewerkschaften und Ver-
bänden vorgebrachten Bedenken zu regeln.
Michael Frieser (CDU/CSU): Mit dem im Oktober
diesen Jahres durch die Bundesregierung eingebrachten
Gesetzentwurf liegt uns ein ausgewogener Reformvor-
schlag vor, mit dem wir eine für alle Seiten zufrieden-
stellende und effiziente Modernisierung des Postdienst-
rechts erreichen werden. Die von Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble eingebrachten Gegenäußerungen zur
Stellungnahme des Bundesrates unterstützen dies und
zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Mit einer Weiterentwicklung der organisatorischen
Strukturen und rechtlichen Instrumentarien zielt die Re-
form darauf ab, die Beschäftigungsverhältnisse der noch
rund 100 000 bei Postnachfolgeunternehmen beschäftig-
ten Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten nachhaltig
zu sichern. In einer im Gesetzentwurf vorgesehenen Vor-
schrift wird statuiert, dass im Falle einer Unternehmens-
umstrukturierung neben unternehmensstrategischen Über-
legungen auch die Belange der bei dem Unternehmen
beschäftigten Beamtinnen und Beamten und die Interes-
sen des Dienstherren Bund an der weiteren Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtungen des Nachfolgeunterneh-
mens mit einzubeziehen sind. Um dies später in der Pra-
xis sicherzustellen und dem Bundesministerium als dem
zuständigen Ressort seine Kontrollfunktion zu ermögli-
chen, sieht die Vorschrift eine Anzeigepflicht des Vor-
stands sowie ein Informationsrecht des Ministeriums
vor. Zusätzlich wird es die Möglichkeit der Anforderung
einer Sicherheitsleistung geben. Damit wird gewährleis-
tet, dass die gesetzlichen Pflichten der Unternehmen
nach der Umwandlung erfüllt werden und eine Belas-
tung des Bundeshaushalts durch Unternehmensumstruk-
turierungen zuverlässig verhindert wird.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die viel disku-
tierte Möglichkeit, private Unternehmen mit der Wahr-
nehmung von Dienstherrenbefugnissen des Bundes zu
beleihen. Dazu müssen zunächst die bestehenden gesetz-
lichen Vorschriften um eine Ermächtigungsgrundlage
zur Beleihung von sekundären Postnachfolgeunterneh-
men, also solchen Unternehmen, die aus den derzeitigen
Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche
Telekom AG und Deutsche Postbank AG hervorgehen,
ergänzt werden.
Wichtig hierbei ist, um den Einwänden besorgter Bür-
gerinnen und Bürger zu begegnen: Es kommen lediglich
solche Unternehmen infrage, „die in einem rechtlichen
oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnis zum ehemali-
gen Sondervermögen Deutsche Bundespost stehen“.
Weitere Wirtschaftsunternehmen sind für die Beleihung
nicht vorgesehen, und die Befürchtung mancher Beam-
tinnen und Beamten zukünftig an McDonald’s oder
Karstadt „ausgeliehen“ zu werden ist damit unbegrün-
det. Auch darf die Regelung lediglich als Ultima Ratio
verstanden werden. Eine Beschäftigung der Beamtinnen
und Beamten im Postnachfolgeunternehmen selbst und
nicht im daraus entstehenden sekundären Postnachfolge-
unternehmen bleibt immer oberstes Ziel. Bei der Ent-
scheidung über eine etwaige Beleihung mit Dienstherrn-
befugnissen werden stets auch die Spitzenorganisationen
der Gewerkschaften beteiligt, um die Interessen der Be-
schäftigten zu vertreten. Für die Unternehmen bringt der
Gesetzentwurf durch mehr Flexibilität beim Einsatz der
Beamtinnen und Beamten auch wirtschaftliche Chancen
mit sich. Den unternehmerischen Entwicklungen der
vergangenen knapp 20 Jahre seit der Privatisierung wird
damit Rechnung getragen.
Auch wollen wir mit dem Gesetz die dienstrechtlichen
Zuständigkeiten für die inzwischen rund 275 000 Versor-
gungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der
ehemaligen Deutschen Bundespost und die Zuständig-
keiten für die Bearbeitung der Beihilfe für die rund
100 000 bei Postnachfolgeunternehmen beschäftigten
Beamtinnen und Beamten auf die Bundesanstalt für Post
und Telekommunikation Deutsche Bundespost übertra-
gen. Eine solche Zentralisierung ist eine zeitgemäße
Maßnahme, bei der auch in Zukunft hohe Qualitätsstan-
dards gesichert werden.
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): Zurzeit sind immer
noch gut 100 000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
bei den Postnachfolgeunternehmen, also Deutsche Post
AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG,
7380 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 18. Dezember 2014
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beschäftigt. Mit dem nun vorliegenden Entwurf des
Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der
Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundespost
sollen die organisatorischen Strukturen und rechtlichen
Instrumentarien im Postnachfolgebereich weiterentwi-
ckelt werden. Des Weiteren wird beabsichtigt, die Be-
schäftigung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten,
die bei den Postnachfolgeunternehmen tätig sind, nach-
haltig zu sichern.
Um diese Ziele zu erreichen, werden die vorhandenen
gesetzlichen Vorschriften um eine Ermächtigungsgrund-
lage zur Beleihung von sekundären Postnachfolgeunter-
nehmen ergänzt. Dies ist deswegen nötig, da bei einer
gesellschaftsrechtlichen Umwandlung der Postnachfol-
geunternehmen die bisherige Pflicht der Unternehmen
zur Weiterbeschäftigung und Kostentragung der dort be-
schäftigten Beamtinnen und Beamten wieder den
Dienstherrn Bund träfe. Ein solcher „Rückfall“ kann
aber nicht im Interesse aller Beteiligten, also Beamten-
schaft, Unternehmen, Bund, sein, da eine angemessene
Verwendung der Beamtinnen und Beamten in der Bun-
desverwaltung nicht möglich ist.
Zudem wird mit dem Gesetzentwurf die dienstrechtli-
che Zuständigkeit der Postnachfolgeunternehmen be-
schränkt und die Beihilfebearbeitung zentralisiert.
Die Postnachfolgeunternehmen sind nicht nur für die
aktiven Beamtinnen und Beamten dienstrechtlich zu-
ständig, sondern auch für die Pensionärinnen und
Pensionäre sowie deren Hinterbliebene. Nun ist es mitt-
lerweile so, dass die Zahl der Versorgungsempfänger der
früheren Deutschen Bundespost die Zahl der noch
beschäftigten Beamtinnen und Beamten weit übertrifft.
100 000 Aktiven stehen circa 275 000 Versorgungsemp-
fänger gegenüber. Es ist absehbar, dass sich dieses
Verhältnis zukünftig noch weiter in Richtung Versor-
gungsempfänger verschieben wird, da neue Beamtenver-
hältnisse nicht mehr begründet werden. Dies hätte dann
zur Folge, dass die Postnachfolgeunternehmen bei einer
unveränderten Aufgabenzuweisung die Verantwortung
für die Betreuung der Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger noch Jahrzehnte, nachdem die
letzten Beamtinnen und Beamten aus dem aktiven
Dienst ausgeschieden sind, übernehmen müssten. Dies
erscheint weder dienstrechtlich sachgerecht noch be-
triebswirtschaftlich sinnvoll.
Es macht daher Sinn, dass mit dem Ausscheiden der
Postbeamtinnen und Postbeamten aus dem aktiven
Dienst, die dienstrechtliche Zuständigkeit der Postnach-
folgeunternehmen endet. Zukünftig wird deshalb die
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deut-
sche Bundespost, eine Anstalt im Geschäftsbereich des
BMF, diesen Personenkreis betreuen. Gleiches gilt auch
für die Bearbeitung der Beihilfe für die noch aktiven Be-
amtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun haben auch Sie
sicher in den letzten Wochen viele Eingaben mit geäu-
ßerten Bedenken der Bediensteten erhalten. Unter ande-
rem wird befürchtet, dass die Dienstherrnbefugnisse per
Rechtsverordnung auf jedes x-beliebige Unternehmen
übertragen werden könnten, mit der Folge, dass bei-
spielsweise eine Warenhauskette oder ein Fastfoodres-
taurant künftig das Recht einer Versetzung oder Beförde-
rung innehat. Des Weiteren wird die Sorge geäußert,
dass durch die Zentralisierung der Bearbeitung der Bei-
hilfeanträge eine pünktliche Bearbeitung der Beihilfean-
träge nicht mehr gewährleistet sei und somit ausstehende
Arztrechnungen nicht mehr pünktlich bezahlt werden.
Diese Bedenken sind natürlich sehr ernst zu nehmen. Ich
halte sie aber für unbegründet.
So enthält § 38 Absatz 2 PostPersRG-E ausschließ-
lich eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregie-
rung, durch Rechtsverordnung solche Unternehmen mit
Sitz im Inland als Postnachfolgeunternehmen zu bestim-
men und damit auch mit Dienstherrenbefugnissen zu be-
leihen, „die in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen
Nachfolgeverhältnis zum ehemaligen Sondervermögen
Deutsche Bundespost stehen.“ Damit kommen also nur
solche Unternehmen in Betracht, die im Wege einer
Umwandlung aus einem der derzeitigen primären Post-
nachfolgeunternehmen hervorgegangen sind. Insofern ist
eine Beleihung von Warenkaufhäusern oder auch Fast-
foodrestaurants bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift
ausgeschlossen, da diese Unternehmen eben nicht in ei-
nem rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhält-
nis zum ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundes-
post stehen.
Hinzu kommt, dass vor Erlass einer Rechtsverord-
nung die Spitzenorganisationen der zuständigen Ge-
werkschaften nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes zu
beteiligen sind. Sollte dann ein anderes Unternehmen
beliehen werden, gelten selbstverständlich die bisheri-
gen beamtenrechtlichen Grundsätze fort. Zum einen
werden die Beamtinnen und Beamten unter Wahrung
ihrer Rechtsstellung zu den bisherigen Konditionen wei-
terbeschäftigt, zum andern greifen die Benachteiligungs-
verbote des Postpersonalrechtsgesetzes.
Auch die Bedenken gegen eine Zentralisierung der
Bearbeitung der Beihilfeanträge halte ich für unbegrün-
det.
Über 90 Prozent der Beihilfeberechtigten aus dem
Postnachfolgebereich sind von der Zentralisierung rechts-
praktisch gar nicht betroffen. Im sogenannten „vereinig-
ten Verfahren“ werden deren Beihilfeangelegenheiten
wie bisher von der Postbeamtenkrankenkasse übernom-
men. Nur diejenigen, die nicht bei der Postbeamtenkran-
kenkasse ergänzend krankenversichert sind, werden von
der Zentralisierung betroffen sein. Die Zuständigkeiten
bei der Bearbeitung der beamtenrechtlichen Beihilfe im
Postnachfolgebereich sind derzeit leider nicht einheit-
lich. Formal erfolgt in der Regel die Festsetzung der Bei-
hilfe durch das mit Dienstherrenbefugnissen beliehene
Postnachfolgeunternehmen. Faktisch aber erfolgt die
Bearbeitung teils durch das Postnachfolgeunternehmen
selbst, teils durch das Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen und durch die Postbeam-
tenkrankenkasse. Es liegt in der Natur der Sache, dass
eine solche Zuständigkeitsverteilung häufig fehleranfäl-
lig ist und zu uneinheitlichen Entscheidungen führt.
Insofern halte ich es für richtig, dass die langfristige
Sicherung eines hohen Qualitätsstandards bei der Bear-
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beitung der Beihilfe im Bundesinteresse liegt. Daher ist
es meines Erachtens vernünftig, hier ein einheitliches
Fallmanagement und eine zentrale Sachbearbeitung ein-
zuführen. Ich denke, dass dies zu einer nachhaltigen
Qualitätssicherung führen kann.
Wir werden im Verlaufe der Gesetzesberatungen die
Bedenken der Bediensteten – so hoffe ich – weitestge-
hend ausräumen und dann zu einer richtigen und sinn-
vollen Weiterführung des Personalrechts der Beamtin-
nen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
kommen.
Frank Tempel (DIE LINKE): Die Linke hat in den
letzten Jahren mit Sorge die zunehmend negativen Ent-
wicklungen für die Beamtinnen und Beamten der Post-
nachfolgeunternehmungen verfolgt. Beispielweise sind
aus unserer Sicht die Aufstiegsmöglichkeiten für die Be-
amtinnen und Beamtinnen in den Postnachfolgeunter-
nehmungen völlig unzureichend. Zwar ist dieses Pro-
blem im öffentlichen Dienst allgemein weit verbreitet,
besteht hier aber verschärft.
Seit der Postprivatisierung 1995 hat sich der Umgang
mit den Beschäftigten in den Nachfolgeunternehmungen
der Post in vielen Details als änderungswürdig herausge-
stellt. Dabei sollte der Anspruch sein, die Interessen des
Bundes, der Unternehmen und der Beschäftigten glei-
chermaßen zu berücksichtigen. Wir haben erhebliche
Zweifel, ob sich dies so im Gesetzentwurf niederge-
schlagen hat.
Die Bundesregierung hatte den Gewerkschaften den
„Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Personalrechts
der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen
Bundespost“ zur Stellungnahme zugeleitet. Es sollte selbst-
verständlich sein, dass ein so weitgehender Einschnitt in
das Personalrecht von über 100 000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern jenseits der Einholung von Stellungnahmen
eine breitere Diskussion und Beteiligung der Gewerk-
schaften erforderlich macht. Leider sind in den letzten
Wochen kaum Anzeichen erkennbar gewesen, dass die
Bundesregierung die Diskussion sucht oder befördert.
Im vorliegenden Gesetz gibt es einzelne begrüßens-
werte Änderungen, etwa bei der Regelung der Lebens-
arbeitszeitkonten. Insgesamt stellt der Entwurf des Bundes
aber den Versuch dar, sich gegen eine etwaige Rücknah-
meverpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten
abzusichern, falls Eigentumsänderungen oder betriebliche
Umstrukturierungen der Postnachfolgeunternehmungen
die Frage nach dem Status der Beamtinnen und Beamten
aufkommen lassen. Dabei ist die verfassungsrechtliche
Situation völlig eindeutig:
Nach Artikel 143 b Absatz 3 des Grundgesetzes wer-
den die bei der Deutschen Bundespost tätigen Beamtin-
nen und Beamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung
und der Verantwortung des Dienstherrn, des Bundes, bei
den privaten Unternehmen beschäftigt. Diese Unterneh-
men üben Dienstherrenbefugnisse aus. Die drei Unter-
nehmen, Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und
Deutsche Telekom AG, sind explizit benannt. Die Erwei-
terung der Zuweisungsmöglichkeiten von Tätigkeiten an
andere Unternehmen, die Erleichterung von Versetzun-
gen zu anderen Unternehmen und Behörden und die vor-
gesehene Ausweitung der Möglichkeit zu unterwertigem
Einsatz der Beamtinnen und Beamten stehen im Gegen-
satz zu Artikel 143 b und den wesentlichen beamten-
rechtlichen Grundsätzen. Sie würden einer verfassungs-
rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ein zweiter wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist
die Überführung der dienstrechtlichen Betreuung der
rund 275 000 Versorgungsempfängerinnen und Versor-
gungsempfänger auf die Bundesanstalt für Post und Te-
lekommunikation. Auch die Bearbeitung der Beihilfe
würde an diese Stelle übergehen. Wir sind in Sorge, dass
bei einer überstürzten Zentralisierung der Beihilferege-
lung und der Fürsorge für Krankheit, Pflege und Geburt
die Aufgaben nicht im üblichen Umfang wahrgenom-
men werden können. Die negativen Folgen einer übereil-
ten Umstrukturierung konnten im vergangenen Jahr bei
der Abgabe der Beihilfestelle der Bundeswehr an das
Finanz- und das Innenministerium beobachtet werden:
Ein riesiger Abarbeitungsstau und monatelange Warte-
zeiten bei der Kostenerstattung für die Bediensteten wa-
ren die Folge.
Die Fraktion Die Linke wird aus all diesen Gründen
dem Gesetzpaket in seiner jetzigen Form keine Zustim-
mung erteilen können.
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der
Vergangenheit hatte der Bundesrechnungshof wiederholt
kritisiert, dass die Postbeamtenversorgung nicht über
eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, sondern über ei-
nen eingetragenen Verein organisiert war. Soweit nun
auch haushaltsrelevante Personalverwaltungsaufgaben,
insbesondere die Versorgungs- und Beihilfebearbeitung,
bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost zusammengeführt werden, ist das
vernünftig.
Doch der Teufel steckt oft im Detail. Und so verste-
cken sich auch in Ihrem Gesetzentwurf einige andere
Regelungen, deren Sinn und Rechtmäßigkeit hier doch
infrage gestellt werden müssen. Denn hier werden
grundlegende Rechte der Beamtinnen und Beamten in
den Postnachfolgeunternehmen ausgehöhlt. Und das,
nachdem diese Beamtinnen und Beamten schon vielfach
diversen Umbrüchen ausgesetzt wurden. Ich möchte
Nachfolgendes betonen: Wir sprechen hier von mehr als
100 000 Bundesbeamtinnen und -beamten, für die Sie
eine Fürsorgepflicht haben.
So soll in § 2 das Rechtsverhältnis der Beamten und
Beamtinnen neu geregelt werden, und zwar werden die
Beamten und Beamtinnen danach auch bei dem Post-
nachfolgeunternehmen beschäftigt, dem sie nach der
Verkündung dieses Gesetzes durch eine Rechtsverord-
nung nach § 38 Absatz 2 Satz 4 oder durch eine Einzel-
entscheidung zugeordnet werden.
Was sind denn das für Postnachfolgeunternehmen?
Welche Einzelfallentscheidungen sind denn anvisiert?
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Tatsächlich bedeutet dies eine weitere Unklarheit für
die Beamten: Wohin wird die Reise gehen? Wem können
sie bundesweit ohne ihre Zustimmung und ohne zeitliche
Begrenzung „zugeordnet“ werden? Das haben Sie bis-
lang nicht gesagt. Was für eine Rechtsverordnung
schwebt Ihnen da vor, und was ist überhaupt der kon-
krete Hintergrund für einen solchen Regelungsbedarf?
Darüber haben Sie bislang geschwiegen.
In diesem Sinne wirkt auch die neue Regelung der
Rechtsverhältnisse der Postnachfolgeunternehmen in
§ 38. Danach sollen nun Postnachfolgeunternehmen
nicht nur die in § 1 Absatz 2 des Postumwandlungsge-
setzes genannten inländischen Unternehmen sein, son-
dern die Bundesregierung wird nun ermächtigt, durch
Rechtsverordnung, Unternehmen als Postnachfolgeun-
ternehmen zu bestimmen.
Ich möchte an dieser Stelle an unser Grundgesetz er-
innern. Dort ist in Artikel 143 b geregelt, dass die Wei-
terbeschäftigung der Bundesbeamten „unter Wahrung
ihrer Rechtsstellung“ bei den privaten Unternehmen er-
folgt. Damit sind die jetzigen Unternehmen gemeint. In-
wiefern Ihr Vorhaben hier verfassungskonform ist, wage
ich zumindest zu bezweifeln.
Zudem wird der § 6 neu gefasst und die Verwendung
auf einem Arbeitsposten mit geringerer Wertigkeit gere-
gelt. Es ist ja gut, dass hier auf die Zumutbarkeit abge-
stellt wird, aber auf die Zustimmung soll es erst bei einer
mehr als zweijährigen Tätigkeit ankommen.
Für die Rechte der Beamtinnen und Beamten bei der
Post tragen Sie ganz direkt auch Verantwortung. Ich bitte
Sie darum, dieser Verantwortung auch gerecht zu wer-
den.
(D)
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
76. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Regierungserklärung zum Europäischen Rat
ZP 2 Finanzhilfen zugunsten Griechenlands
TOP 5 Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
ZP 3 Überweisung im vereinfachten Verfahren
TOP 27, ZP 4 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
ZP 5 Aktuelle Stunde zur Kritik an der Infrastrukturabgabe
TOP 6 Wahl des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
TOP 7, ZP 6 Bundeswehreinsatz in Afghanistan (RSM)
TOP 8 Bundeswehreinsatz ACTIVE ENDEAVOUR (OAE)
TOP 9 20-Jahres-Bilanz der Bahnreform
TOP 10 Aufgabenplanung der Deutschen Welle 2014 – 2017
TOP 11 Versorgungsausgleichsgesetz
TOP 12 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
TOP 13 Schutz vor Schadstoffen in Spielzeugen
TOP 14 Elektromobilitätsgesetz
TOP 15 Menschenrechtslage in Mexiko
TOP 16 Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
TOP 17 Sozialversicherungsmitgliedschaft von Gefangenen
TOP 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
TOP 19 Beitragsätze in der Rentenversicherung
TOP 20 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
TOP 21 Personalrecht der Beamten der früheren Bundespost
Anlagen