Plenarprotokoll 18/75
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            75. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei-
            nes Gesetzes zur Stärkung der Gesund-
            heitsförderung und der Prävention; weitere
            Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7137 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7137 B
            Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7138 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7138 D
            Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7139 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 A
            Dr. Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7139 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 C
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 D
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7140 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 B
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 C
            Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 D
            Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 B
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7141 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 C
            Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 7141 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 A
            Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 C
            Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7142 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 A
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 B
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 C
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 7143 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 A
            Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7144 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 B
            Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 C
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 D
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 D
            Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7145 A
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7145 B
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7145 C
            Hermann Gröhe, Bundesminister
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7145 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 C
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 D
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksachen 18/3518, 18/3535 . . . . . . . . . . . 7146 D
            Mündliche Frage 3
            Richard Pitterle (DIE LINKE)
            Melde- und Steuerpflicht kommerzieller
            Tätigkeiten von selbst erklärten Religions-
            gemeinschaften
            Antwort
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 A
            Zusatzfrage
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7147 B
            Mündliche Frage 4
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Themen der Koalitionsarbeitsgruppe „Fle-
            xibler Rentenübergang“
            Antwort
            Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre-
            tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 C
            Zusatzfragen
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 C
            Mündliche Frage 5
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Gesamtproduktionsmenge der Straathof-
            Schweinezuchtbetriebe
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7148 B
            Zusatzfragen
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7148 B
            Mündliche Frage 6
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Fördermittel für die Straathof-Betriebe
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 A
            Zusatzfragen
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 B
            Mündliche Frage 9
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kenntnis der Leitungsebene im BMVg von
            etwaiger Einflussnahme auf die Inhalte
            und die Bewertung eines Berichts zu Pro-
            blemen an dem Sturmgewehr G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 D
            Zusatzfragen
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7150 D
            Mündliche Frage 10
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Information der Verteidigungsministerin
            Dr. Ursula von der Leyen über den Vor-
            gang betreffend den Bericht zum Gewehr
            G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7151 D
            Zusatzfragen
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7151 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 III
            Mündliche Frage 11
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Einhaltung der Berichtswege bei Vorlage
            des Abschlussberichts der Wehrtechnischen
            Dienststelle 91 zum Treffverhalten des Ge-
            wehrs G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 A
            Zusatzfragen
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 B
            Mündliche Frage 12
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Akteneinsicht des Wehrbeauftragten im Zuge
            eines Besuches bei der WTD 91
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 C
            Zusatzfrage
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 D
            Mündliche Frage 15
            Doris Wagner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Geplanter Zeitpunkt der Beteiligung des
            Deutschen Bundestages über die versuchte
            Einflussnahme auf den Abschlussbericht
            der Wehrtechnischen Dienststelle 91 zum
            Treffverhalten des Gewehrs G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7154 B
            Mündliche Frage 16
            Doris Wagner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Gründe für die fehlende Information des
            Verteidigungsausschusses betreffend den Ab-
            schlussbericht der Wehrtechnischen Dienst-
            stelle 91 zum Treffverhalten des Gewehrs
            G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7154 C
            Zusatzfrage
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7154 D
            Mündliche Frage 17
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zeitpunkt der versuchten Einflussnahme
            auf den Abschlussbericht der Wehrtechni-
            schen Dienststelle 91 zum Treffverhalten
            des Gewehrs G36 durch das BMVg
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 A
            Mündliche Frage 18
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Personelle Konsequenzen nach Bekannt-
            werden der versuchten Einflussnahme
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 B
            Mündliche Frage 25
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Planungen für den Ausbau des Berliner
            Bahnnetzes hinsichtlich möglicher Förde-
            rungen durch das EU-Investitionspro-
            gramm
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 C
            Zusatzfrage
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 D
            Mündliche Frage 30
            Thomas Lutze (DIE LINKE)
            Kostenlose Übertragung der Anlagen und
            Einrichtungen nach Ablauf des Betreiber-
            vertrages mit Toll Collect zur Erhebung
            der Lkw-Maut
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7156 B
            Mündliche Frage 31
            Thomas Lutze (DIE LINKE)
            Kosten bei etwaiger Übernahme der Toll
            Collect GmbH durch den Bund
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7156 C
            IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            Zusatzfrage
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7156 C
            Mündliche Frage 36
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Prüfung der Atomkraftwerke Grafenrhein-
            feld und Isar 2 durch die Gesellschaft für
            Anlagen- und Reaktorsicherheit
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 A
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 A
            Mündliche Frage 37
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Umgang mit dem hochradioaktiven Müll
            aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich
            Antwort
            Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
            BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 D
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7158 A
            Mündliche Frage 43
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Finanzielle Unterstützung der Nahrungs-
            mittelhilfe des World Food Programme
            (WFP)
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7158 D
            Zusatzfragen
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7159 A
            Mündliche Frage 50
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Erleichterte Visaerlangung für Flüchtlinge
            aus Kriegsgebieten
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7159 D
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7160 B
            Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B
            Mündliche Frage 53
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Verifizierung der Zahl der aus Deutschland
            stammenden Kämpfer in Syrien und im
            Irak
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 D
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7162 B
            Mündliche Frage 54
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Umsetzung des neuen § 7 Absatz 2 Satz 2
            bis 4 des Gesetzes über die allgemeine Frei-
            zügigkeit von Unionsbürgern hinsichtlich
            der Abgrenzung des von den neuen Einrei-
            severboten betroffenen Personenkreises
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7163 A
            Zusatzfragen
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7163 C
            Mündliche Frage 57
            Martina Renner (DIE LINKE)
            Aktivitäten des V-Mannes „Tarif“ im NSU-
            Komplex
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C
            Zusatzfragen
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7164 D
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7165 C
            Mündliche Frage 58
            Martina Renner (DIE LINKE)
            Quellenberichte des V-Mannes „Tarif“ im
            Besitz des Bundesamtes für Verfassungs-
            schutz
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7165 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 V
            Zusatzfragen
            Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7166 A
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7166 B
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7166 C
            Mündliche Frage 59
            Richard Pitterle (DIE LINKE)
            Tagungen des Bund-Länder-Gesprächskrei-
            ses und der Interministeriellen Arbeits-
            gruppe zur Scientology-Organisation
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7166 D
            Zusatzfragen
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7167 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
            DIE LINKE: Folter durch die USA und ihre
            Folgen für den weltweiten Kampf um Men-
            schenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7167 B
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7167 C
            Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7168 C
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 C
            Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7170 B
            Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7171 B
            Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7172 B
            Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7173 B
            Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7174 B
            Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7175 B
            Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 7176 A
            Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7177 B
            Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7178 B
            Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7179 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7181 A
            Anlage 2
            Mündliche Frage 1
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutscher Beitrag zur Projektliste der Eu-
            ropäischen Kommission im Rahmen der
            „Investitionsoffensive für Europa“
            Antwort
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7181 C
            Anlage 3
            Mündliche Frage 2
            Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mitglieder der Task Force „Investitionen“
            der Europäischen Zentralbank und der
            Europäischen Kommission
            Antwort
            Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 A
            Anlage 4
            Mündliche Frage 7
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Futtermittelimporte nach Deutschland und
            Flächenverbrauch für ihre Erzeugung
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 A
            Anlage 5
            Mündliche Frage 8
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zahl der in den letzten fünf Jahren einge-
            leiteten Strafverfahren wegen tierschutz-
            rechtlicher Verstöße
            Antwort
            Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 B
            Anlage 6
            Mündliche Frage 13
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterrichtung der Leitungsebene des BMVg
            über neue Probleme am Gewehr G36
            VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 B
            Anlage 7
            Mündliche Frage 14
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterrichtung des Bundesrechnungshofes
            über die versuchte Einflussnahme auf
            den Abschlussbericht der Wehrtechni-
            schen Dienststelle 91 zum Treffverhalten
            des Gewehrs G36
            Antwort
            Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
            BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 C
            Anlage 8
            Mündliche Frage 19
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Neuregelung der Verteilung von unbeglei-
            teten minderjährigen Flüchtlingen
            Antwort
            Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 D
            Anlage 9
            Mündliche Frage 20
            Ulla Jelpke (DIE LINKE)
            Primat des Kindeswohls bei der Verteilung
            von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
            lingen
            Antwort
            Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 21
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
            Zahl der unbegleiteten minderjährigen
            Flüchtlinge in den einzelnen Bundeslän-
            dern im Jahr 2014
            Antwort
            Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 C
            Anlage 11
            Mündliche Frage 22
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE)
            Kosten bei Aufnahme, Unterbringung und
            Betreuung von unbegleiteten minderjähri-
            gen Flüchtlingen
            Antwort
            Caren Marks, Parl. Staatssekretärin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 C
            Anlage 12
            Mündliche Frage 23
            Kathrin Vogler (DIE LINKE)
            Marktrücknahme von 80 Arzneimitteln
            aufgrund gefälschter Studien der indischen
            Firma GVK Biosciences
            Antwort
            Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin
            BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 D
            Anlage 13
            Mündliche Frage 24
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE)
            Schließung der DB-Standorte Eberswalde
            und Zwickau
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 B
            Anlage 14
            Mündliche Frage 26
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Offenlegung der Berechnungen zu den
            Kosten und Gesamteinnahmen aus der In-
            frastrukturabgabe
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 C
            Anlage 15
            Mündliche Frage 27
            Herbert Behrens (DIE LINKE)
            Erstattung der Infrastrukturabgabe bei
            Nachweis einer Nichtnutzung des Kraft-
            fahrzeuges auf Straßen gemäß Infrastruk-
            turabgabengesetz
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 VII
            Anlage 16
            Mündliche Frage 28
            Sabine Leidig (DIE LINKE)
            Infrastrukturabgabe für inländische Fahr-
            zeuge auf Bundesstraßen in kommunaler
            Baulast
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 A
            Anlage 17
            Mündliche Frage 29
            Sabine Leidig (DIE LINKE)
            Nutzung der Mautbrücken von Toll Collect
            für die Kontrolle der Zahlung der Infra-
            strukturabgabe
            Antwort
            Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 B
            Anlage 18
            Mündliche Fragen 32 und 33
            Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Weiterentwicklung des CO2-Emissionsre-
            gimes für Pkw und mögliche Verschiebung
            neuer CO2-Grenzwerte von 2025 auf 2030
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 B
            Anlage 19
            Mündliche Fragen 34 und 35
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Subventionierung fossiler Energieträger
            Antwort
            Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä
            rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 D
            Anlage 20
            Mündliche Frage 38
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Frühzeitige Übermittlung der Tagesord-
            nung der Kabinettssitzungen an die Frak-
            tionen
            Antwort
            Dr. Helge Braun, Staatsminister
            BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 A
            Anlage 21
            Mündliche Frage 40
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Finanzierung von internationalen Kohle-
            projekten durch die Kreditanstalt für Wie-
            deraufbau
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 B
            Anlage 22
            Mündliche Frage 41
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Geltungsbereich der Regeln des Dritten
            Energiepaktes für die Gaspipeline South
            Stream
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 C
            Anlage 23
            Mündliche Frage 42
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Folgen des Stopps des Pipelineprojekts
            South Stream für Bulgarien
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 A
            Anlage 24
            Mündliche Frage 44
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
            Folterpraktiken in geheimen US-Gefäng-
            nissen in Polen, Litauen und anderen Staa-
            ten
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 B
            Anlage 25
            Mündliche Frage 45
            Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
            Initiativen der Bundesregierung in den
            Vereinten Nationen vor dem Hintergrund
            des veröffentlichten Senatsberichts über
            VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            die Foltermethoden des US-Geheimdiens-
            tes CIA
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 C
            Anlage 26
            Mündliche Frage 46
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Tathandlungen bezüglich Folterpraktiken
            des US-Geheimdienstes CIA auf dem Ge-
            biet der Bundesrepublik Deutschland
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 D
            Anlage 27
            Mündliche Frage 47
            Heike Hänsel (DIE LINKE)
            Haltung der Bundesregierung zu dem CIA-
            Folterbericht
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 A
            Anlage 28
            Mündliche Frage 48
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Aktivitäten im Rahmen des Jahres der
            deutschen Sprache und Literatur in Russ-
            land bzw. des Jahres der russischen Spra-
            che und Literatur in Deutschland im Jahr
            2014
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 A
            Anlage 29
            Mündliche Frage 49
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Förderung der internationalen Zusammen-
            arbeit von Behindertenorganisationen in
            Deutschland und den Staaten Südamerikas
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 C
            Anlage 30
            Mündliche Frage 51
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Von Nazikollaborateuren im Baltikum be-
            gangene Verbrechen gegen die Menschlich-
            keit
            Antwort
            Michael Roth, Staatsminister
            AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 A
            Anlage 31
            Mündliche Frage 52
            Andrej Hunko (DIE LINKE)
            Auslandseinsätze und „taktische Liebesbe-
            ziehungen“ der verdeckten Ermittlerin
            „Iris Schneider“
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 B
            Anlage 32
            Mündliche Fragen 55 und 56
            Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Islamfeindliche Demonstrationen von
            Pegida und ihren Ablegern
            Antwort
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7137
            (A) (C)
            (D)(B)
            75. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
            Beginn: 13.00 Uhr
        
        
        
          
          
        (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7181
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 17.12.2014
        Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2014
        Bertram, Ute CDU/CSU 17.12.2014
        Buchholz, Christine DIE LINKE 17.12.2014
        Drobinski-Weiß, Elvira SPD 17.12.2014
        Ehrmann, Siegmund SPD 17.12.2014
        Fischer (Karlsruhe-
        Land), Axel E.
        CDU/CSU 17.12.2014
        Gohlke, Nicole DIE LINKE 17.12.2014
        Hänsel, Heike DIE LINKE 17.12.2014
        Hintze, Peter CDU/CSU 17.12.2014
        Irlstorfer, Erich CDU/CSU 17.12.2014
        Kaczmarek, Oliver SPD 17.12.2014
        Kiziltepe, Cansel SPD 17.12.2014
        Kovac, Kordula CDU/CSU 17.12.2014
        Dr. Krüger, Hans-
        Ulrich
        SPD 17.12.2014
        Mißfelder, Philipp CDU/CSU 17.12.2014
        Pilger, Detlev SPD 17.12.2014
        Roth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2014
        Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2014
        Schlecht, Michael DIE LINKE 17.12.2014
        Schön (St. Wendel),
        Nadine
        CDU/CSU 17.12.2014
        Dr. Troost, Axel DIE LINKE 17.12.2014
        Vogt, Ute SPD 17.12.2014
        Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.12.2014
        Walter-Rosenheimer,
        Beate
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        17.12.2014
        Weinberg, Harald DIE LINKE 17.12.2014
        Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 17.12.2014
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 1):
        In welcher Form hat die Bundesregierung ihren Beitrag
        zur Projektliste der Europäischen Kommission im Rahmen
        der „Investitionsoffensive für Europa“ („Project List From
        European Commission“, Anlage 2 des Abschlussberichts der
        Task Force „Investitionen“) – im Sinne von § 4 Absatz 2
        Nummer 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bun-
        desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten
        der Europäischen Union, EUZBBG – an die Europäische
        Kommission bzw. die Europäische Investitionsbank geschickt
        – bitte unter Angabe des Datums –, und inwiefern haben zu-
        vor entsprechende Konsultationen mit Wirtschaftsverbänden
        bzw. -vertretern stattgefunden?
        Die Task Force „Investitionen“ wurde im Nachgang
        des Informellen ECOFIN vom 13. September 2014 unter
        Leitung der Kommission und der Europäischen Investi-
        tionsbank und mit fachlicher Beteiligung der Mitglied-
        staaten eingesetzt. Sie sollte einen konzeptionellen
        Bericht mit einer vertieften Analyse zu Investitionshin-
        dernissen in der EU sowie in dessen Anhang eine exem-
        plarische „Pipeline“ potenziell rentabler Investitionspro-
        jekte erstellen. Hierüber hat die Bundesregierung den
        Bundestag am 17. Oktober 2014 im Rahmen des Nach-
        berichts über Euro-Gruppe/ECOFIN am 13./14. Oktober
        unterrichtet. Zudem wurde der Bundestag im Zuge der
        Vorbereitung des Europäischen Rats sowie in weiteren
        Ausschusssitzungen durch die Bundesregierung zur The-
        matik unterrichtet.
        Die Bundesregierung hat die Liste in Abstimmung
        mit Ressorts und nach Kontakten mit Wirtschaftsverbän-
        den zusammengestellt.
        Die Zusammenstellung deutscher Investitionsprojekte
        wurde am 27. November 2014 dem Sekretariat der Task
        Force, nicht aber der EU-Kommission bzw. der Europäi-
        schen Investitionsbank übersandt. Der Abschlussbericht
        der Task Force und die europaweite Projektliste waren
        Gegenstand der ECOFIN-Befassung am 9. Dezember
        2014. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundes-
        tag am 5. Dezember 2014 beide Dokumente im Zuge der
        Vorberichterstattung zugeleitet.
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        7182 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 2):
        Welche Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
        Mitglieder der Task Force „Investitionen“ der Europäischen
        Zentralbank und der Europäischen Kommission – bitte voll-
        ständige Liste mit Name und Funktion erstellen?
        Die Task Force „Investitionen“ wurde im Nachgang
        des Informellen ECOFIN vom 13. September 2014 als
        unabhängige Expertengruppe durch die Europäische In-
        vestitionsbank und die Europäische Kommission unter
        deren Leitung und mit fachlicher Beteiligung der Mit-
        gliedstaaten ins Leben gerufen. Die Teilnehmer der Task
        Force ergeben sich aus dem Anhang 4 des Abschlussbe-
        richts der Task Force, der dem deutschen Bundestag am
        5. Dezember 2014 zugeleitet wurde.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 7):
        Auf wie viele Tonnen beliefen sich in den Jahren 2009 bis
        2013 die Futtermittelimporte nach Deutschland – bitte ge-
        trennt nach Importen aus EU-Staaten und Drittstaaten jeweils
        insgesamt aufschlüsseln –, und wie viele Hektar Fläche wur-
        den nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen
        Jahren für die Erzeugung der Importfuttermittel in Anspruch
        genommen?
        Aus den EU-Mitgliedstaaten wurden insgesamt rund
        4,4 Millionen Tonnen Futtermittel nach Deutschland ein-
        geführt. Die wichtigsten Mitgliedstaaten dabei sind die
        Niederlande – rund 1,9 Millionen Tonnen –, Polen – rund
        eine halbe Million Tonnen – und die Tschechische Repu-
        blik – gut 400 000 Tonnen.
        Aus Drittländern wurden insgesamt knapp 3,2 Millio-
        nen Tonnen Futtermittel nach Deutschland eingeführt.
        Bedeutendste Länder sind Brasilien – knapp 1,6 Millio-
        nen Tonnen –, Argentinien – gut 600 000 Tonnen – und
        Indonesien – knapp 300 000 Tonnen.
        Die Liste der Staaten, aus denen Futtermittel impor-
        tiert werden, ist zu umfangreich, um sie im Einzelnen zu
        referieren; eine detaillierte Auswertung überreiche ich
        gerne separat.
        Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor,
        in welchem Umfang Flächen für die Erzeugung von Im-
        portfuttermitteln in Anspruch genommen wurden.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 8):
        In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesre-
        gierung Staatsanwaltschaften in Deutschland in den vergange-
        nen fünf Jahren Strafverfahren wegen tierschutzrechtlicher
        Verstöße eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln –, und
        in wie vielen Fällen wurden Haltungsverbote erteilt bzw. Frei-
        heitsstrafen verhängt?
        Die zentrale strafrechtliche Norm des Tierschutz-
        rechts ist § 17 Tierschutzgesetz, TierSchG: Sie enthält
        das Tiertötungs- und Tiermissbrauchsverbot. Daneben
        gibt es keine weiteren strafrechtlichen Verbotsnormen.
        Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
        oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne ver-
        nünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit
        erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhal-
        tende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen
        oder Leiden zufügt.
        Über die Zahl der von den Staatsanwaltschaften in
        Deutschland eingeleiteten Strafverfahren liegen der Bun-
        desregierung keine Erkenntnisse vor. Für die insoweit ein-
        schlägige vom Statistischen Bundesamt herausgegebene
        Statistik der Staatsanwaltschaften werden keine deliktsbe-
        zogenen Daten erhoben.
        Der ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausge-
        gebenen Strafverfolgungsstatistik lassen sich jedoch An-
        gaben zu den Abgeurteilten und Verurteilten aufgrund
        von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz entnehmen:
        Strafrechtliche Aburteilungen und Verurteilungen
        nach allgemeinem Strafrecht:
        Jahre Abgeurteilte Verurteilte
        2009 841 669
        2010 873 674
        2011 1 008 786
        2012 971 774
        2013 Hierzu liegen bislang keine Zahlen vor.
        Jahre
        Verurteilte nach verhängter Sanktion
        Freiheitsstrafe
        Geldstrafe
        Insgesamt darunter zur Bewährung
        2009 62 57 607
        2010 50 47 624
        2011 73 66 713
        2012 58 48 716
        2013 Hierzu liegen bislang keine Zahlen vor.
        Zur Frage nach den strafrechtlichen Haltungsverboten
        ist Folgendes festzustellen:
        Grundsätzlich gilt: Wer eine tierschutzrechtliche
        Straftat nach § 17 TierSchG begeht, kann zusätzlich ge-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7183
        (A) (C)
        (D)(B)
        mäß § 20 TierSchG mit einem Haltungsverbot belegt
        werden. Abschließende Zahlen über die Häufigkeit sol-
        cher strafrechtlichen Haltungsverbote liegen der Bun-
        desregierung nicht vor. Soweit bekannt, wurden im Jahr
        2010 jedoch zwei und im Jahr 2013 drei strafrechtliche
        Haltungsverbote durch Amtsgerichte ausgesprochen.
        Darüber hinaus liegen folgende Informationen – ba-
        sierend auf Artikel 8 der Entscheidung der Kommission
        vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an
        die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Be-
        trieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutz-
        tiere gehalten werden (2006/778/EG) – über Maßnah-
        men der zuständigen Behörden vor:
        Bei festgestellten Verstößen gegen Tierschutzvor-
        schriften in landwirtschaftlichen Betrieben haben die zu-
        ständigen Behörden in den Jahren 2009 bis 2013 fol-
        gende Maßnahmen ergriffen:
        Jahre
        Aufforderung,
        den Verstoß binnen
        einer Frist zu
        beseitigen
        Sofortige Einleitung
        eines Ordnungs-
        widrigkeits- oder
        Strafverfahrens
        2009 5 284 827
        2010 6 572 684
        2011 6 617 880
        2012 7 197 1 115
        2013 10 054 1 557
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 13):
        Wann bzw. aus welchem konkreten Anlass wurde die Lei-
        tungsebene – bitte konkrete Personen benennen – erstmals
        über neuerliche Probleme am G36 informiert, wie sie in der
        Meldung der 1. Panzerdivision, 1. PzDiv, vom 3. April 2014
        thematisiert wurden, und hat der Staatssekretär im Bundes-
        ministerium der Verteidigung, Gerd Hoofe, infolge des Amts-
        antritts der Staatssekretärin im Bundesministerium der Vertei-
        digung, Dr. Katrin Suder, diese über den Vorgang in Kenntnis
        gesetzt?
        Am 3. April 2014 ging seitens der 1. Panzerdivision
        die Meldung eines sogenannten Besonderen Vorkomm-
        nisses bei Waffen und Munition im Bundesministerium
        der Verteidigung, BMVg, ein. Im zeitlichen Zusammen-
        hang damit gingen im BMVg Presseanfragen zu diesem
        Vorgang ein. Im Zuge der Vorlage vom 14. April 2014
        mit der entsprechenden presseverwertbaren Stellung-
        nahme wurde die Leitung des BMVg auf dem Dienstweg
        informiert.
        Am 24. Juli 2014 ist im Gespräch von Staatssekretär
        Hoofe mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bun-
        destages zum Komplex G36 unter anderem die Meldung
        der 1. Panzerdivision und die Erstellung des Untersu-
        chungsberichts der Wehrtechnischen Dienststelle 91 the-
        matisiert worden. Aufgrund der Gesprächsvorbereitung,
        insbesondere aber aufgrund der Darstellung des Sach-
        verhaltes durch den zuständigen Referatsleiter in Gegen-
        wart des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
        gab es keine Veranlassung für Staatssekretär Hoofe,
        andere Leitungsmitglieder unmittelbar zu unterrichten.
        Staatssekretär Hoofe hat Frau Staatssekretärin Dr. Suder
        zum Ergebnis des Gesprächs mit dem Wehrbeauftragten
        des Deutschen Bundestages am 8. August 2014 infor-
        miert.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 14):
        Wann wurde der Bundesrechnungshof über die versuchte
        Einflussnahme auf den Abschlussbericht der WTD 91 zum
        Treffverhalten des Sturmgewehrs G36, der auf den 9. Juli
        2014 datiert, aufmerksam gemacht?
        Wie in den einleitenden Bemerkungen zur Frage 9 der
        Kollegin Brugger ausgeführt, hat es aus Sicht des Bun-
        desministeriums der Verteidigung keine versuchte unzu-
        lässige Einflussnahme gegeben.
        Wann und auf welchem Weg der Bundesrechnungs-
        hof erstmals von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat,
        ist der Bundesregierung nicht bekannt.
        Anlage 8
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 19):
        Welche konkreten Verabredungen wurden am 11. Dezem-
        ber 2014 im Rahmen oder anlässlich der Ministerpräsidenten-
        konferenz zu einer Neuregelung der Verteilung von unbeglei-
        teten minderjährigen Flüchtlingen getroffen, und wie ist die
        weitere Planung hinsichtlich eines Gesetzgebungsverfahrens
        dazu?
        Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist die Si-
        cherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden be-
        darfsgerechten Versorgung unbegleiteter Minderjähriger.
        Angesichts der massiven Überbelastungen einzelner
        Kommunen gilt es, in ganz Deutschland nachhaltige
        Strukturen für ein gutes Aufwachsen unbegleiteter min-
        derjähriger Flüchtlinge zu schaffen und ein Verfahren zu
        finden, welches eine kindeswohlgerechte bundesweite
        Unterbringung ermöglicht.
        Daher haben wir am 11. Dezember vereinbart, dass
        mein Haus einen Gesetzentwurf erarbeiten wird, welcher
        die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, die Vertei-
        lung von unbegleiteten Minderjährigen auch über die je-
        weiligen Grenzen der Bundesländer hinweg zu ermögli-
        chen.
        7184 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Der Gesetzentwurf wird eine gerechtere Verteilung in
        den Ländern und Kommunen sicherstellen und dabei
        insbesondere Kindeswohlbelangen Rechnung tragen.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der
        Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 20):
        Wie soll die Zusage der Bundesregierung (Antwort auf meine
        schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 18/3476) einge-
        halten werden, das Verteilungsverfahren unter dem Primat der
        Kinder- und Jugendhilfe am Kindeswohl auszurichten, insbe-
        sondere hinsichtlich der Durchführung des gesamten Verfah-
        rens von Feststellung, Inobhutnahme, Clearingverfahren, Ein-
        leitung des Asylverfahrens und gegebenenfalls Verteilung auf
        ein anderes Bundesland?
        Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist die Si-
        cherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden be-
        darfsgerechten Versorgung unbegleiteter Minderjähriger.
        Einzelne Kommunen sind gegenwärtig massiv über-
        lastet und mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen be-
        reits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die
        den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, dort
        nicht mehr möglich ist.
        Daher gilt es, eine Lösung zu finden, die es ermög-
        licht, Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach
        Deutschland einreisen, auch tatsächlich in bedarfsge-
        rechten Einrichtungen unterzubringen. Hierbei muss
        klar sein: Verantwortlich für die Gewährleistung des
        Wohls der unbegleiteten Minderjährigen, die hier in
        Deutschland ankommen, ist vorrangig das Jugendamt.
        Das Verfahren muss den Primat der Kinder- und Jugend-
        hilfe unangetastet lassen und so für ein kind- bzw. ju-
        gendgerechtes Verfahren bürgen.
        Die Sicherstellung einer dem Kindeswohl entspre-
        chenden bedarfsgerechten Versorgung, Betreuung und
        Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen werden
        wir über gesetzlich verbürgte Standards im SGB VIII ge-
        währleisten.
        Wichtige Eckpunkte eines Verfahrens, welches das
        Kindeswohl gewährleistet, sind beispielsweise:
        – Die gesetzliche Regelung einer bundesweiten Auf-
        nahmepflicht der Länder zur Ermöglichung eines am
        Kindeswohl ausgerichteten landesinternen und bun-
        desweiten Verteilungsverfahrens.
        – Die Verteilung eines unbegleiteten Minderjährigen er-
        folgt nicht, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet
        würde.
        – Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollen
        dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen
        Belastungssituation von unbegleiteten Minderjähri-
        gen so weit wie möglich Rechnung tragen.
        – Eine persönliche Begleitung der unbegleiteten Min-
        derjährigen, wenn sie in die Obhut eines anderen
        Jugendamts übergeben werden, soll als gesetzliche
        Pflicht eingeführt werden.
        Anlage 10
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage des
        Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 21):
        Wie waren in diesem Jahr zum letzten bekannten Stand die
        Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den
        einzelnen Bundesländern, und wie hoch wären diese Zahlen
        bei Bestehen einer Aufnahmeverpflichtung im Rahmen einer
        Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel?
        Bundesweite Daten zur Anzahl unbegleiteter Minder-
        jähriger – das heißt zur Anzahl der Personen – werden
        gegenwärtig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfesta-
        tistik nicht erhoben.
        Daher führen wir aktuell eine Abfrage bei den Län-
        dern durch. Erst wenn die Ergebnisse dieser Erhebung
        vorliegen, können die konkreten Aufnahmeverpflichtun-
        gen im Rahmen einer Verteilung nach dem Königsteiner
        Schlüssel bestimmt werden.
        Anlage 11
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage des
        Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 22):
        Wie sind derzeit die Kosten bei der Aufnahme, Unterbrin-
        gung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
        Flüchtlingen verteilt – bitte rechtliche Zuständigkeiten und
        konkrete Zahlen differenziert darstellen –, und welche Konse-
        quenzen ergäben sich hinsichtlich der Kostentragung bei einer
        Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel?
        Die Höhe der Kosten für die Inobhutnahme von unbe-
        gleiteten Minderjährigen lässt sich aufgrund einer feh-
        lenden bundesweit repräsentativen Datengrundlage sta-
        tistisch nicht abbilden.
        Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik
        kennen wir die Ausgaben der Kommunen für die Inob-
        hutnahmemaßnahmen insgesamt. Diese belaufen sich
        für das Jahr 2012 auf rund 200 Millionen Euro.
        Spezifische Daten zu den Ausgaben für unbegleitete
        Minderjährige werden im Rahmen der Kinder- und Ju-
        gendhilfestatistik nicht erhoben.
        Die Kosten für Anschlussmaßnahmen der Inobhut-
        nahme – das heißt für Maßnahmen nach der Inobhut-
        nahme – werden hingegen durch das Erstattungsverfah-
        ren der Länder erfasst. Das Gesamtvolumen der zu
        verteilenden – erstattbaren – Kosten betrug für das Jahr
        2013 rund 200 Millionen Euro.
        Anlage 12
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage
        der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/3518, Frage 23):
        Welche Folgen der Marktrücknahme von 80 Arzneimitteln
        aufgrund gefälschter Studien der indischen Firma GVK Bio-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7185
        (A) (C)
        (D)(B)
        sciences sind der Bundesregierung für die Versorgung von Pa-
        tientinnen und Patienten bekannt, und welche Konsequenzen
        erwägt die Bundesregierung aus diesem Skandal zu ziehen?
        Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro-
        dukte, BfArM, hat mit seinen Bescheiden vom 8. De-
        zember 2014 für die betroffenen Arzneimittel das Ruhen
        der Zulassungen zeitlich befristet angeordnet. Die Arz-
        neimittel dürfen so lange nicht mehr in den Verkehr ge-
        bracht werden, bis der Zulassungsinhaber ausreichende
        klinische Studien zum Nachweis der Bioäquivalenz vor-
        legt. Bei den Arzneimitteln handelt es sich ausschließ-
        lich um Generika. Nach Einschätzung des BfArM ist
        nicht mit Lieferengpässen zu rechnen, weil in der Regel
        wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung stehen.
        Die pharmazeutischen Unternehmer haben die Pflicht
        und die Verantwortung, auch in einem Drittland eine
        ordnungsgemäße Durchführung der klinischen Prüfung
        nach den international festgelegten Anforderungen der
        Guten Klinischen Praxis, GCP, sicherzustellen. Daneben
        erfolgt eine Überwachung der Einrichtungen in Drittstaa-
        ten durch europäische Behörden, auch des BfArM, im
        Rahmen von Zulassungsverfahren, die europäisch koor-
        diniert werden. Das BfArM hat unabhängig vom aktuel-
        len Fall zusätzliches Personal für solche Inspektionen
        vorgesehen. Ob die Durchführung einer klinischen Prü-
        fung in einem Drittland erfolgt, ist eine Entscheidung
        des jeweiligen pharmazeutischen Unternehmers, auf die
        die Bundesregierung keinen Einfluss hat.
        Werden Verstöße gegen die GCP-Regelungen festge-
        stellt, hat dies zur Folge, dass die bei solchen klinischen
        Prüfungen gewonnenen Daten im Rahmen eines arznei-
        mittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert
        werden. Wenn die Erkenntnisse nachträglich gewonnen
        werden, werden die Zulassungen, wie im aktuellen Fall,
        zum Ruhen gebracht.
        Anlage 13
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Harald Petzold (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/3518, Frage 24):
        Wie hat sich die Bundesregierung als 100-prozentiger Ge-
        sellschafter der Deutschen Bahn AG zur Schließung der DB-
        Standorte Eberswalde und Zwickau gegenüber der DB AG
        positioniert, und was gedenkt die Bundesregierung selbst zu
        unternehmen, um den von der geplanten Schließung Betroffe-
        nen eine Perspektive an den jeweiligen Standorten zu bieten –
        Programme etc.?
        Seit der zum 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahn-
        reform handelt es sich bei der Deutschen Bahn AG um
        ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientier-
        tes Wirtschaftsunternehmen, welches den Regelungen
        des Aktiengesetzes unterliegt. Gemäß § 76 Absatz 1 Ak-
        tiengesetz leitet der Vorstand das Unternehmen in eige-
        ner Verantwortung.
        Operative Entscheidungen des Vorstands fallen nicht
        in den Zuständigkeitsbereich des Gesellschafters. Die
        Perspektiven für die Standorte Eberswalde und Zwickau
        sind unternehmerische Entscheidungen, die der Vorstand
        der Deutschen Bahn AG in eigener Verantwortung ge-
        troffen hat.
        Anlage 14
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 26):
        Wann wird die Bundesregierung ihre internen Berechnun-
        gen, auf denen die Aussage in der Begründung des Entwurfs
        eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für
        die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Fassung vom
        9. Dezember 2014 beruht, demnach von den „Gesamteinnah-
        men (brutto) aus der Infrastrukturabgabe … rund 700 Mio.
        Euro auf nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelas-
        sene Fahrzeuge entfallen“, offenlegen – bitte begründen –,
        und auf Basis von Gesprächen mit welchen potenziellen pri-
        vaten Betreibern, welcher Berechnungen, Neuplanungen oder
        Ähnlichem hat sich die Prognose der Vergütung für den ge-
        planten privaten Betreiber im Vergleich zum Entwurf vom
        29. Oktober 2014 dahin gehend geändert, dass sich der vo-
        raussichtliche einmalige Aufwand für die Errichtung um
        25 Millionen Euro auf „rd. 291 Mio. Euro“ und die jährlichen
        Betriebskosten um 3 Millionen Euro auf nun „rd. 137 Mio.
        Euro“ erhöht haben?
        Im Rahmen der Parlamentarischen Beratungen wird
        die Bundesregierung auch weitere Erläuterungen zu den
        Berechnungen geben.
        Die Prognosen zur Vergütung des privaten Betreibers,
        der vom Kraftfahrt-Bundesamt mit der Mitwirkung an
        der Erhebung der Infrastrukturabgabe beauftragt werden
        soll, gehen von einem einmaligen Aufwand in Höhe von
        rund 335 Millionen Euro und jährlichen Betriebskosten
        in Höhe von rund 165 Millionen Euro aus. Die Erhöhung
        der jährlichen Betriebskosten im Vergleich zum Entwurf
        vom 29. Oktober 2014 resultiert zum einen aus der Ver-
        lagerung der Aufgaben der Nacherhebung sowie der
        Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren vom
        Bundesamt für Güterverkehr auf das Kraftfahrt-Bundes-
        amt. Zum anderen wird die Vollstreckung der Infrastruk-
        turabgabe beim Kraftfahrt-Bundesamt angesiedelt. Die
        Erhöhung der einmaligen Kosten wurde im Rahmen der
        Ressortabstimmung angepasst.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
        Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 27):
        Wie sollen Halter inländischer Kraftfahrzeuge den Nach-
        weis im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3 des Infrastrukturabga-
        bengesetzes, demnach die Erstattung der Infrastrukturabgabe
        dann möglich ist, „wenn nachgewiesen wird, dass das Kraft-
        fahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht auf Straßen
        im Sinne des § 1 Absatz 1 genutzt wurde“, erbringen können,
        und warum wird keine Beweislastumkehr eingeführt, dass die
        Erstattung dann auf Antrag zu gewähren ist, wenn vom Bund
        bzw. dem Bundesamt für Güterverkehr keine Benutzung
        nachgewiesen werden kann?
        Die Nichtbenutzung abgabenpflichtiger Straßen im
        gesamten Entrichtungszeitraum kann beispielsweise durch
        Führen eines Fahrtenbuches, den Abgleich von Kilo-
        meterständen und anderes nachgewiesen werden. Welche
        Nachweispflichten auferlegt werden, ist noch nicht ent-
        schieden. Einzelheiten zum Erstattungsverfahren werden
        7186 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Einführung ei-
        ner Beweislastumkehr würde eine vertiefte Datenerhe-
        bung erfordern und kommt deswegen nicht in Betracht.
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der
        Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/3518, Frage 28):
        Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Bundesre-
        gierung bei der geplanten Erhebung der Infrastrukturabgabe
        für inländische Fahrzeuge auch auf Bundesstraßen, die sich in
        kommunaler Baulast befinden, und wie soll gewährleistet
        werden, dass die Kommunen, in deren Baulast sich die maut-
        pflichtigen Bundesstraßen befinden, von den zusätzlichen
        Mitteln profitieren, vor dem Hintergrund, dass der Bund zum
        Ausgleich für die Maut auf Bundesstraßen in kommunaler
        Baulast „nach § 5 a des Bundesfernstraßengesetzes hinsicht-
        lich eines Teils des Aufkommens Zuwendungen gewähren“
        wird (Gesetzesbegründung zu § 14 des Entwurfs eines Geset-
        zes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benut-
        zung der Bundesfernstraßen in der Fassung vom 9. Dezember
        2014)?
        Die Gesetzgebungsbefugnis nach Artikel 74 Absatz 1
        Nummer 22 Grundgesetz erstreckt sich auf das Gebiet
        der Erhebung von Gebühren oder Entgelten für die Be-
        nutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen. Hiervon
        sind alle öffentlichen Straßen umfasst, also neben Bun-
        desautobahnen auch Bundes- sowie Landes- und Kom-
        munalstraßen.
        Die Bundesregierung wird bei der Gewährung der
        Zuwendungen nach § 5 a des Bundesfernstraßengesetzes
        dafür Sorge tragen, dass die Kommunen, in deren Bau-
        last sich abgabepflichtige Bundesstraßen befinden, von
        den zusätzlichen Mitteln profitieren.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der
        Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 29):
        Ist es prinzipiell möglich, dass die Mautbrücken, die der
        Toll Collect GmbH gehören und zur Kontrolle der Erhebung
        der Lkw-Maut genutzt werden, auch dann für die Kontrolle
        der Zahlung der Infrastrukturabgabe genutzt werden, wenn die
        Toll Collect GmbH nicht die dafür notwendige europaweite
        Ausschreibung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der
        Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3479) der Er-
        hebung der Infrastrukturabgabe gewinnen sollte (bitte begrün-
        den), und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
        Nein.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden)
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518,
        Fragen 32 und 33):
        Ist die Position zur Weiterentwicklung des CO2-Emis-
        sionsregimes für Personenkraftwagen, Pkw, im gemeinsamen
        Konzept „Investitionen stärken, Europa voranbringen“ des
        Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrates eine res-
        sortabgestimmte Position der Bundesregierung?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer
        Ebene für eine Verschiebung neuer CO2-Grenzwerte für Pkw
        von 2025 auf 2030 einzusetzen, obwohl im Nationalen Ak-
        tionsprogramm Energieeffizienz dies als die wichtigste bisher
        ergriffene Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs
        im Verkehr aufgeführt wird?
        Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammen-
        hangs gemeinsam beantwortet:
        Die Festlegung von CO2-Grenzwerten hat sich als
        wirksames Instrument zur Begrenzung der Treibhaus-
        gasemissionen im Verkehrssektor bewährt. CO2-Anfor-
        derungen für Pkw sind auch von großer wirtschaftspoli-
        tischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich der
        deutsch-französische Finanz- und Wirtschaftsrat damit
        befasst.
        Es wird davon ausgegangen, dass die Europäische
        Kommission, wie in der CO2-Pkw-Verordnung vorgese-
        hen und von ihr angekündigt, bis Ende 2015 die geltende
        Regelung überprüfen und gegebenenfalls einen Vor-
        schlag für Post-2020-Ziele vorlegen wird. Die Bundesre-
        gierung wird zu diesem Thema mit Frankreich und ande-
        ren Mitgliedstaaten einen Meinungsaustausch führen
        und sich zu gegebener Zeit positionieren.
        Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere,
        auch ehrgeizige Anstrengungen zur CO2-Minderung im
        Verkehrssektor nötig. Wir brauchen auch weiter einen
        Innovationstreiber zur Unterstützung der Einführung der
        Elektromobilität.
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
        die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518,
        Fragen 34 und 35):
        Kann die Rede der Bundesministerin für Umwelt, Natur-
        schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks,
        auf der VN-Klimakonferenz in Lima – wonach jeder Dollar in
        den Klimaschutz eine wichtige Investition in die Zukunft der
        Länder ist – so verstanden werden, dass die Bundesregierung
        sich künftig nicht weiter an der internationalen Subventionie-
        rung fossiler Energieträger und ihrer Infrastruktur, zum Bei-
        spiel im Rahmen der KfW-Förderung für Kohleprojekte, be-
        teiligen und vollständig aus der KfW-Kohlefinanzierung
        aussteigen wird?
        Kann die Rede der Bundesumweltministerin auf der VN-
        Klimakonferenz in Lima – wonach jetzt die Zeit zum Handeln
        ist – so verstanden werden, dass die Bundesregierung im Rah-
        men der G-7-Präsidentschaft das Auslaufen fossiler Subven-
        tionen zum Schwerpunkt ihrer Arbeit machen wird?
        Zu Frage 34:
        Um die Auswirkungen und die Risiken des globalen
        Klimawandels für Menschen und Umwelt auf ein hand-
        habbares Maß zu begrenzen, hat die internationale Staa-
        tengemeinschaft sich zu dem Ziel bekannt, die globale
        Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begren-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7187
        (A) (C)
        (D)(B)
        zen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
        ihre Haltung zur Finanzierung von internationalen Koh-
        levorhaben durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau,
        KfW, überprüft und kommt zu einer nach der Art der Fi-
        nanzierungen abgestuften Regelung, die im Detail zur
        Zeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt
        und in Kürze vorgestellt wird.
        Zu Frage 35:
        Im Rahmen der deutschen G-7-Präsidentschaft will
        die Bundesregierung wichtige Impulse für das Zustande-
        kommen eines ambitionierten Klimaschutzabkommens
        setzen, das 2015 in Paris beschlossen und 2020 in Kraft
        treten soll. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie
        die richtigen Anreize dafür gesetzt werden können, pri-
        vate Mittel für die weltweit erforderlichen Investitionen
        in den Klimaschutz – etwa im Bereich der erneuerbaren
        Energien – zu mobilisieren. Den mittelfristigen Abbau
        von Subventionen für fossile Energieträger verfolgt die
        Bundesregierung zudem im Rahmen der G 20 weiter.
        Anlage 20
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der
        Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 38):
        Warum stellt die Bundesregierung den Fraktionen im
        Deutschen Bundestag immer noch nicht die Tagesordnung der
        Kabinettssitzung frühzeitig zur Verfügung, obwohl der Bun-
        desminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in
        der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Novem-
        ber 2014 (Plenarprotokoll 18/65, Seite 6078) eine diesbezüg-
        liche Klärung zugesagt hatte?
        Die Bundesregierung steht einer Übermittlung von
        Themen, die in der Kabinettssitzung behandelt wurden,
        offen gegenüber. Derzeit führen die Fraktionen Gesprä-
        che über eine Neuregelung der Regierungsbefragung
        durch, über die anschließend ein Einvernehmen mit der
        Bundesregierung herzustellen ist. In diesem Kontext
        kann auch ein Einvernehmen über die Information aus
        dem Kabinett erfolgen.
        Anlage 21
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 40):
        Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung
        eine Entscheidung zur weiteren Finanzierung von internatio-
        nalen Kohleprojekten durch die KfW treffen, vor dem Hinter-
        grund der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli-
        che Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2976 mit der
        Formulierung: „Der Bericht wird bis Herbst 2014 dem Aus-
        schuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages
        vorgelegt“?
        Hinsichtlich des von der Bundesregierung angekün-
        digten Berichts zur internationalen Kohlefinanzierung
        gibt es innerhalb der Bundesregierung noch Klärungsbe-
        darf.
        Die Bundesregierung wird den Bericht voraussicht-
        lich bis Ende dieser Woche an den Vorsitzenden des
        Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages,
        Herrn Dr. Peter Ramsauer übermitteln.
        Vor dem Hintergrund der klima- und entwicklungs-
        politischen Herausforderungen hat die Bundesregierung
        ihre Haltung bezüglich der Finanzierung bzw. der Unter-
        stützung emissionsarmer Technologien bei der Kohle-
        verstromung überprüft.
        Kernanliegen der Bundesregierung ist es, internatio-
        nal einheitlich gültige Kriterien festzulegen, die den
        Einsatz von modernsten, effizientesten und möglichst
        klimafreundlichen Technologien sicherstellen und
        gleichzeitig gleiche Voraussetzungen für alle Wettbewer-
        ber im Markt schaffen. Hinsichtlich der Art der Finan-
        zierungen werden daher Abstufungen vorgenommen.
        Auch in der Exportfinanzierung hat die Bundesregie-
        rung die bislang bestehende Praxis angepasst und an die
        Verwendung bestmöglicher Technologien gebunden. Zu-
        dem werden Kohlekraftwerksvorhaben nur noch in Län-
        dern verfolgt, in denen dieser Ausbau kohärent mit der
        nationalen Klimaschutzpolitik und -strategie ist.
        Anlage 22
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 41):
        Inwieweit war bzw. ist die Gaspipeline South Stream an-
        ders als die Gaspipeline Nord Stream den Regeln des Dritten
        Energiepaktes, in dem die Entflechtung von Erzeugung und
        Versorgung auf dem Gasmarkt vorausgesetzt wird und gleich-
        zeitig der diskriminierungsfreie Zugang für Dritte zu den
        Pipelines sichergestellt werden soll (www.dw.de/was-kommt-
        nach-south-stream/a-18119180), unterworfen, obwohl bei bei-
        den Pipelines Gazprom Besitzer der Pipeline und einziger
        Lieferant ist, bei South Stream sogar mit lediglich 50 Prozent
        Anteil im Gegensatz zu Nord Stream mit einem Anteil von
        51 Prozent (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/er
        doelkonzern-schroeder-zieht-in-tnk-bp-aufsichtsrat-1754327.
        html), und wieso war bei Nord Stream die Ausnahme, dass
        der Lieferant mehr als die Hälfte der Pipelinekapazitäten nut-
        zen darf – entgegen dem Dritten Energiepakt –, kein Verstoß
        gegen EU-Recht (www.welt.de/wirtschaft/article134948965/
        Pipeline-Stopp-legt-Russlands-grosse-Schwaeche-offen.html)?
        Die Nord Stream Pipeline verbindet Wyborg in Russ-
        land mit Lubmin. Die Pipeline verläuft also außerhalb
        der Europäischen Union. Die Regeln des 3. Energiebin-
        nenmarktpakets entfalten ihre Wirkung aber grundsätz-
        lich nur innerhalb der Europäischen Union. Die Vorga-
        ben zur Entflechtung zwischen Netzbetreibern einerseits
        und der Erzeugung beziehungsweise Lieferung von Gas
        andererseits greifen daher bezüglich der Nord Stream
        nicht. Gleiches gilt für den von Ihnen angesprochenen
        diskriminierungsfreien Drittzugangsanspruch zum Ener-
        gieversorgungsnetz.
        Die South Stream Pipeline sollte von Russland durch
        das Schwarze Meer nach Bulgarien und weiter durch
        Serbien, Ungarn, Slowenien nach Italien führen. Für den
        Pipelinebereich außerhalb der Europäischen Union fin-
        den die Regelungen des 3. Energiebinnenmarktpakets
        7188 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        keine Anwendung. Für den Teil der South Stream Pipe-
        line, der auf dem Territorium von Mitgliedstaaten der
        Europäischen Union verlaufen soll, gelten die europäi-
        schen und nationalen Vorgaben. Ausnahmen davon sind
        nur in den dafür vorgegebenen rechtlichen Schranken
        zulässig. Ausnahmen können von dem jeweiligen Mit-
        gliedstaat erlassen werden. Sie sind an die Europäischen
        Kommission zu notifizieren und werden von dieser ge-
        prüft.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 42):
        Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis
        bestätigen, dass das ohnehin wirtschaftsschwache Bulgarien
        durch das Aus für die Gaspipeline South Stream etwa
        400 Millionen Euro jährlich Verluste an Transitgebühren für
        63 Milliarden Kubikmeter Gas haben wird (www.zeit.de/poli
        tik/ausland/2014-12/south-stream-russland-bulgarien-reaktio
        nen), und aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der
        Bundesregierung nicht bereits vor bzw. zumindest kurz nach
        der Gründung des South-Stream-Projekts entsprechend Druck
        auf die beteiligten EU-Staaten wie Österreich, Italien, Bulga-
        rien, Rumänien oder Ungarn ausgeübt, wenn es denn rätselhaft
        sei, wie man damals zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen
        kommen konnte, die ganz klar gegen EU-Recht verstoßen ha-
        ben (www.dw.de/was-kommt-nach-south-stream/a-18119180)
        und nicht erst zu einem Zeitpunkt, da die USA und die EU
        auch über Sanktionen versuchen, Russland politisch und vor
        allem auch ökonomisch seit Beginn der Ukraine-Krise zu iso-
        lieren (www.taz.de/!134182/)?
        Der Bundesregierung liegen keine Informationen da-
        rüber vor, in welcher Höhe Durchleitungsgebühren für
        einen Gastransit durch Bulgarien über die South Stream
        Pipeline entstehen könnten. Die Bestimmung der Netz-
        nutzungsentgelte obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber
        und richtet sich nach den Vorgaben des nationalen Regu-
        lierungsrahmens.
        Russland hat mit den Transitländern bilaterale Verein-
        barungen, Intergovermental Agreements, IGA, bezüg-
        lich der Behandlung der South Stream Pipeline geschlos-
        sen. Der Inhalt dieser bilateralen Vereinbarungen ist der
        Bundesregierung naturgemäß nicht bekannt. Aus Brüssel
        gibt es Einschätzungen, wonach die Abkommen gegen
        die Regeln des 3. Energiebinnenmarktpaketes, insbeson-
        dere gegen die europäischen Entflechtungsvorgaben so-
        wie gegen den diskriminierungsfreien Drittzugangsan-
        spruch verstoßen. Für den Fall, dass dies zutrifft, obliegt
        es der Europäischen Kommission, die Geltung des
        Rechts der Europäischen Union in den betroffenen Mit-
        gliedstaaten durchzusetzen.
        Anlage 24
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/3518, Frage 44):
        Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung über geheime
        US-Gefängnisse in Polen, Litauen und anderen Staaten und
        über die dort angewandten Foltermethoden?
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über der-
        artige Einrichtungen, die über die Medienberichterstat-
        tung und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
        Menschenrechte zu einem CIA-Gefängnis in Polen
        (24. Juli 2014) hinausgehen.
        Auch hat die Bundesregierung keine über die in dem
        Bericht des amerikanischen Senatsausschusses für Nach-
        richtendienste hinausgehende Kenntnisse über die dort
        aufgeführten Methoden.
        Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht des 1. Unter-
        suchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen
        Bundestags verwiesen (Bundestagsdrucksache 16/13400).
        Aus diesem geht hervor, dass deutsche öffentliche Stel-
        len weder direkt noch indirekt an Überstellungen und ge-
        heimen Inhaftierungen anderer Staaten beteiligt waren.
        Anlage 25
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 18/3518, Frage 45):
        Welche Initiative wird die Bundesregierung in den Verein-
        ten Nationen vor dem Hintergrund des jetzt veröffentlichten
        Senatsberichts über die Foltermethoden des US-Geheimdiens-
        tes CIA zur Anti-Folter-Konvention ergreifen?
        Präsident Barack Obama hat das CIA-Programm,
        welches Gegenstand des Senatsberichts ist, bereits im
        Januar 2009 beendet. Die Bundesregierung wird sich im
        Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internatio-
        naler Foren weiterhin nachdrücklich für die weltweite
        Durchsetzung des universal geltenden Folterverbots ein-
        setzen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 46):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwa-
        ige Tathandlungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
        Deutschland, die unmittelbar mit den im Rahmen des Berichts
        über die Folterpraktiken des US-Geheimdienstes CIA (bei-
        spielsweise hier: www.washingtonpost.com/wp-srv/special/
        national/cia-interrogation-report/document/) bekanntgeworde-
        nen Tathandlungen in Verbindung stehen (etwa: Aufenthalt
        bzw. Zwischenlandung der gefolterten Personen im Hoheits-
        gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Verbringung der
        gefolterten Personen durch den deutschen Luftraum), und ist
        die Bundesregierung gewillt, jenen Opfern, gegen die ein et-
        waiger Tatbeitrag vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
        Deutschland ausging, Entschädigungen bzw. Therapien anzu-
        bieten?
        Die Bundesregierung hat keine über öffentliche Quel-
        len, insbesondere den Abschlussbericht des 1. Untersu-
        chungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7189
        (A) (C)
        (D)(B)
        Bundestages, hinausgehenden Kenntnisse über mögliche
        derartige Tathandlungen auf deutschem Staatsgebiet.
        Auf dieser Grundlage stellt sich die Frage einer Ent-
        schädigung durch die Bundesregierung nicht.
        Anlage 27
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
        geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 47):
        In welcher Weise reagiert die Bundesregierung auf die
        schockierenden CIA-Folterberichte, die der US-Senat am
        9. Dezember 2014 veröffentlicht hat?
        Art und Ausmaß der Gewalt der im Senatsbericht dar-
        gestellten Methoden ist abschreckend und schockierend.
        Die Bundesregierung begrüßt den Senatsbericht als
        notwendige, schmerzhafte und transparente Aufarbei-
        tung von Fehlern bei der Terrorismusbekämpfung.
        Die Bundesregierung ermutigt die amerikanische Re-
        gierung, die Aufarbeitung der Jahre 2002 bis 2009 wei-
        ter engagiert voranzutreiben und sicherzustellen, dass
        die geschilderten politischen Vorgaben und Praktiken
        auch künftig nicht mehr bei der amerikanischen Terroris-
        musbekämpfung angewendet werden.
        Anlage 28
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 48):
        Wie viele Aktivitäten fanden mit Unterstützung bzw. Be-
        teiligung der Bundesregierung im Rahmen des Jahres der
        deutschen Sprache und Literatur in Russland sowie des Jahres
        der russischen Sprache und Literatur in Deutschland im Jahr
        2014 statt, und welche Halbzeitbilanz zieht die Bundesregie-
        rung mit Blick auf die bevorstehende zweite Halbzeit der
        „Kreuzjahre“?
        Das Jahr der deutschen Sprache und Literatur wurde
        am 13./14. September 2014 mit dem zweitägigen
        Sprach- und Literaturfestival „Deutsch hoch drei“ in
        Moskau eröffnet. Mit rund 18 000 Teilnehmern war die
        Veranstaltung ein großer Erfolg.
        Weitere Höhepunkte des Jahres waren bisher:
        – Die Eröffnung des „German-Russian Institute of Ad-
        vanced Technologies“ an der Universität Kazan.
        – Die Gründung eines überregionalen russischen Deutsch-
        lehrerverbands mit maßgeblicher Unterstützung durch
        das Goethe-Institut auf dem Zweiten gesamtrussischen
        Deutschlehrertag in Moskau. Daran nahmen rund
        1 600 Teilnehmer teil, darunter 1 300 Deutschlehre-
        rinnen und -lehrer.
        – Der deutsch-österreichisch-Schweizer Gemeinschafts-
        stand auf der Literaturmesse „Non/Fiktion“ in Mos-
        kau.
        In das Sprachenjahr in Russland ist 2014 rund
        1 Million Euro geflossen (hälftig von Auswärtigem Amt
        und Goethe-Institut). Für 2015 ist ebenfalls 1 Million
        Euro vorgesehen.
        Das Jahr der russischen Sprache und Literatur wurde
        bereits am 6. Juni 2014 – Puschkins Geburtstag – mit ei-
        nem Festakt in der Staatsbibliothek zu Berlin eröffnet.
        Die bisherige Bilanz ist sehr positiv.
        Ich möchte unterstreichen, was Bundesminister
        Steinmeier letzte Woche vor Studierenden an der Ural
        Federal University in Jekaterinburg sagte:
        Gerade in politisch schwierigen Zeiten will Deutsch-
        land seinen Beitrag leisten. Wir wollen – auch und ge-
        rade jetzt – die Verbindungen zwischen den Menschen
        verstärken. Gesellschaftliche Kontakte, Städtepartner-
        schaften, Kulturaustausch, Initiativen wie das Jahr der
        deutsch-russischen Literatur und Sprache – darauf
        kommt es an, wenn man diese Verbindung stärken will.
        Dafür setzen wir uns ein.
        Anlage 29
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 49):
        Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung
        zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von Be-
        hindertenorganisationen in Deutschland und den Staaten Süd-
        amerikas – Umsetzung von Artikel 32 der UN-Behinderten-
        rechtskonvention – in den Jahren 2013 und 2014, und wie
        bewertet die Bundesregierung die dabei erzielten Ergebnisse?
        Die Bundesregierung setzt sich für die Beachtung der
        Belange von Personen mit Behinderungen weltweit und
        die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
        BRK, ein. Artikel 32 der BRK bezieht sich dabei auf die
        Internationale Zusammenarbeit.
        In den Jahren 2013 und 2014 hat das Auswärtige Amt
        zwei Projekte der Humanitären Hilfe im Bereich Minen-
        opferfürsorge in Kolumbien gefördert, eines in Zusam-
        menarbeit mit der Caritas in Höhe von 100 000 Euro
        (2013), das andere mit dem Internationalen Roten Kreuz
        in Höhe von 150 000 Euro (2014).
        Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung förderte die Internationale
        Zusammenarbeit zugunsten von Menschen mit Behinde-
        rungen in den Jahren 2013 und 2014 mit Organisationen
        in Deutschland und den Staaten Südamerikas über die
        Förderung von privaten Trägern, die Durchführung von
        Forschungsvorhaben und die bilaterale technische Zu-
        sammenarbeit, wozu unter anderem die Entsendung ei-
        nes Entwicklungshelfers sowie Projekte im Rahmen von
        Public-Private Partnerships gehören.
        Lassen Sie mich hier nur zwei Beispiele nennen:
        Erstens. Das BMZ finanzierte in den Jahren 2013 und
        2014 mit knapp 8 Millionen Euro verschiedene Projekte
        der Kirchen und privaten Träger in Lateinamerika, die
        auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus-
        gerichtet sind.
        7190 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zweitens. Außerdem setzt das BMZ in Lateinamerika
        zurzeit zwei Forschungsvorhaben um, die dazu beitragen
        sollen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
        auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Er-
        kenntnisse besser zu verankern.
        Anlage 30
        Antwort
        des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab-
        geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache
        18/3518, Frage 51):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestel-
        lers, dass Nazikollaborateure im Baltikum, die gegen Russ-
        land als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Ver-
        brechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und in
        welchem Paragrafen der Resolution gegen die Glorifizierung
        von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Ras-
        sismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der
        Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die
        sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion
        eingesetzt haben, „pauschal“ eine Verbindung mit den Verbre-
        chen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundes-
        regierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 37,
        Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet?
        Nach dem heutigen Stand der Forschung ist es nicht
        zutreffend, allen Mitgliedern baltischer Verbände, die
        – unter nationalsozialistischem Kommando – gegen die
        Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung
        an „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu unterstellen.
        Dass auch Individuen innerhalb der baltischen Verbände
        an Kriegsverbrechen beteiligt waren, wird in der For-
        schung nicht angezweifelt.
        Wie Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer Ih-
        nen schon in der Fragestunde am 3. Dezember mitgeteilt
        hat, möchte ich hier noch einmal betonen, dass die Bun-
        desregierung jede Verherrlichung des Nationalsozialis-
        mus kompromisslos ablehnt.
        Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde
        am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Gene-
        ralversammlung mit 115 zu 3 Stimmen bei 55 Enthaltun-
        gen angenommen.
        Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam
        mit seinen Partnern in der EU der Abstimmung enthal-
        ten.
        Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass die §§ 4
        und 13 der VN-Resolution Personen, die sich in den
        1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen
        Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal
        eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbre-
        chen unterstellen.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
        des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/3518, Frage 52):
        Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern
        die auch in Ermittlungsverfahren für die Bundesanwaltschaft
        bzw. das Bundeskriminalamt eingesetzte verdeckte Ermittle-
        rin des Landeskriminalamts Hamburg „Iris Schneider“ auch
        im Ausland eingesetzt war bzw. entsprechende Reisen zur
        Aufrechterhaltung ihrer Legende unternahm – bitte jeweils
        den Einsatzzweck und -ort darstellen –, und inwiefern ist es
        nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einwandfrei bzw.
        durch Einsatzregeln gedeckt, wenn verdeckte Ermittlerinnen
        und Ermittler „taktische Liebesbeziehungen“ nicht nur zur
        konkreten Informationsgewinnung gegenüber Ziel- bzw. Kon-
        taktpersonen einsetzen (meine schriftliche Frage, November
        2014, auf Bundestagsdrucksache 18/3519), sondern auch mit
        deren Umfeld, um dadurch die Aufrechterhaltung einer Tarn-
        identität zu gewährleisten bzw. einer Enttarnung vorzubeu-
        gen?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
        dass die im Ermittlungsverfahren des Generalbundes-
        anwaltes eingesetzte verdeckte Ermittlerin des Landes-
        kriminalamts Hamburg im Ausland eingesetzt war bzw.
        entsprechende Reisen zur Aufrechterhaltung ihrer Le-
        gende unternahm.
        Aus Sicht der Bundesregierung ist es verdeckten Er-
        mittlern in aller Regel nicht gestattet, taktische Liebes-
        beziehungen einzugehen. Hinsichtlich der Unzulässig-
        keit „taktischer Liebesbeziehungen“ wird nicht zwischen
        Ermittlungsverfahren und Maßnahmen zur „Aufrecht-
        erhaltung der Tarnidentität“ bzw. zur Vorbeugung der Ent-
        tarnung unterschieden. Im Übrigen verweise ich auf die
        Antwort von Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche vom
        24. Januar 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12239.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen
        der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Fragen 55 und 56):
        Wie bewertet die Bundesregierung die islamfeindlichen
        Demonstrationen von Pegida sowie ihren Ablegern, zum Bei-
        spiel Dügida und Bodiga, insbesondere hinsichtlich des fried-
        lichen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens in
        Deutschland?
        Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in der
        Auseinandersetzung mit der oben genannten Bewegung?
        Zu Frage 55:
        Die Aktionsform „Patriotische Europäer gegen Islami-
        sierung des Abendlandes“, Pegida, ist kein Beobach-
        tungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Gleichwohl
        verfolgen die Verfassungsschutzbehörden Versuche der
        Einflussnahme von Rechtsextremisten auf derartige Ver-
        anstaltungen aufmerksam.
        Vorliegenden Erkenntnissen zufolge war eine Teil-
        nahme von Aktivisten der Parteien „Die Rechte“, NPD –
        NRW und „pro NRW“ an Veranstaltungen von „Düssel-
        dorfer Bürger gegen die Islamisierung des Abendlan-
        des“, Dügida, „Bonn gegen Islamismus in Deutschland“,
        Bogida, sowie „Kassel gegen die Islamisierung des
        Abendlandes“, Kagida, zu verzeichnen.
        In Deutschland gilt Demonstrationsfreiheit, aber es ist
        kein Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen,
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7191
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        (B)
        die aus anderen Ländern zu uns kommen. Wo immer
        solche Tendenzen aufkommen, stellen wir uns dem ent-
        schlossen entgegen (vergleiche Regierungspressekonfe-
        renz vom 12. Dezember 2014; Anlage 1 und Pressekonfe-
        renz Bundeskanzlerin vom 15. Dezember 2014; Anlage 2).
        Die Pegida-Organisatoren zeichnen ein gefährlich
        verzerrtes Bild: Sie wenden sich angeblich gegen die
        „Islamisierung Deutschlands“, beschäftigen sich aber
        zuallererst mit den Flüchtlingen in unserem Land. So
        sind etwa die Menschen, die aus Syrien nach Deutsch-
        land kommen, selbst auf der Flucht vor den Islamisten in
        ihren Heimatländern. Von einer „Islamisierung“ durch
        Flüchtlinge kann daher keine Rede sein.
        Die vorgetragenen Sorgen der Bevölkerung hinsicht-
        lich der Zuwanderung und steigender Asylbewerberzah-
        len nehmen wir ernst. Zusammen mit den Ländern und
        insbesondere mit den Kommunen arbeiten wir an einer
        Problemlösung.
        Zu Frage 56:
        Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass wirkungs-
        volle Strategien nur auf der Grundlage einer umfassen-
        den Analyse und Bewertung vorgenommen werden kön-
        nen.
        Hieran arbeiten die zuständigen Behörden von Bund
        und Ländern derzeit gemeinsam.
        (D)
        Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        75. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        ZP 1 Aktuelle Stunde zu Folter durch die USA und Folgen für den Kampf um Menschenrechte
        Anlagen