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    Plenarprotokoll 18/75 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 75. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Stärkung der Gesund- heitsförderung und der Prävention; weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7137 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7137 B Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7138 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7138 D Birgit Wöllert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7139 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 A Dr. Roy Kühne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7139 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7139 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7140 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 C Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7140 D Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7141 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7141 C Helga Kühn-Mengel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 7141 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7142 C Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7142 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 A Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 B Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7143 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 7143 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7144 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 B Jeannine Pflugradt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 D Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7144 D Thomas Stritzl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7145 A Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7145 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7145 C Hermann Gröhe, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7145 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7146 D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksachen 18/3518, 18/3535 . . . . . . . . . . . 7146 D Mündliche Frage 3 Richard Pitterle (DIE LINKE) Melde- und Steuerpflicht kommerzieller Tätigkeiten von selbst erklärten Religions- gemeinschaften Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 A Zusatzfrage Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7147 B Mündliche Frage 4 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Themen der Koalitionsarbeitsgruppe „Fle- xibler Rentenübergang“ Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekre- tärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 C Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7147 C Mündliche Frage 5 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtproduktionsmenge der Straathof- Schweinezuchtbetriebe Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7148 B Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7148 B Mündliche Frage 6 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fördermittel für die Straathof-Betriebe Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 A Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 B Mündliche Frage 9 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnis der Leitungsebene im BMVg von etwaiger Einflussnahme auf die Inhalte und die Bewertung eines Berichts zu Pro- blemen an dem Sturmgewehr G36 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7149 D Zusatzfragen Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7150 D Mündliche Frage 10 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Information der Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen über den Vor- gang betreffend den Bericht zum Gewehr G36 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7151 D Zusatzfragen Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7151 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 III Mündliche Frage 11 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einhaltung der Berichtswege bei Vorlage des Abschlussberichts der Wehrtechnischen Dienststelle 91 zum Treffverhalten des Ge- wehrs G36 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 A Zusatzfragen Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7153 B Mündliche Frage 12 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Akteneinsicht des Wehrbeauftragten im Zuge eines Besuches bei der WTD 91 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. 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Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7154 C Zusatzfrage Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7154 D Mündliche Frage 17 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der versuchten Einflussnahme auf den Abschlussbericht der Wehrtechni- schen Dienststelle 91 zum Treffverhalten des Gewehrs G36 durch das BMVg Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 A Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Personelle Konsequenzen nach Bekannt- werden der versuchten Einflussnahme Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 B Mündliche Frage 25 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungen für den Ausbau des Berliner Bahnnetzes hinsichtlich möglicher Förde- rungen durch das EU-Investitionspro- gramm Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 C Zusatzfrage Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7155 D Mündliche Frage 30 Thomas Lutze (DIE LINKE) Kostenlose Übertragung der Anlagen und Einrichtungen nach Ablauf des Betreiber- vertrages mit Toll Collect zur Erhebung der Lkw-Maut Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7156 B Mündliche Frage 31 Thomas Lutze (DIE LINKE) Kosten bei etwaiger Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7156 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 Zusatzfrage Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7156 C Mündliche Frage 36 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung der Atomkraftwerke Grafenrhein- feld und Isar 2 durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 A Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 A Mündliche Frage 37 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang mit dem hochradioaktiven Müll aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7157 D Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7158 A Mündliche Frage 43 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Unterstützung der Nahrungs- mittelhilfe des World Food Programme (WFP) Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7158 D Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7159 A Mündliche Frage 50 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erleichterte Visaerlangung für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7159 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7160 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 B Mündliche Frage 53 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verifizierung der Zahl der aus Deutschland stammenden Kämpfer in Syrien und im Irak Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7161 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7162 B Mündliche Frage 54 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des neuen § 7 Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Gesetzes über die allgemeine Frei- zügigkeit von Unionsbürgern hinsichtlich der Abgrenzung des von den neuen Einrei- severboten betroffenen Personenkreises Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7163 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7163 C Mündliche Frage 57 Martina Renner (DIE LINKE) Aktivitäten des V-Mannes „Tarif“ im NSU- Komplex Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7164 C Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7164 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7165 C Mündliche Frage 58 Martina Renner (DIE LINKE) Quellenberichte des V-Mannes „Tarif“ im Besitz des Bundesamtes für Verfassungs- schutz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7165 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 V Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7166 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7166 B Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7166 C Mündliche Frage 59 Richard Pitterle (DIE LINKE) Tagungen des Bund-Länder-Gesprächskrei- ses und der Interministeriellen Arbeits- gruppe zur Scientology-Organisation Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7166 D Zusatzfragen Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7167 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Folter durch die USA und ihre Folgen für den weltweiten Kampf um Men- schenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7167 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 7167 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 7168 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7169 C Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7170 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 7171 B Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7172 B Angelika Glöckner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 7173 B Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7174 B Martin Patzelt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7175 B Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 7176 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7177 B Michael Vietz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 7178 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7179 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7181 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Beitrag zur Projektliste der Eu- ropäischen Kommission im Rahmen der „Investitionsoffensive für Europa“ Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7181 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitglieder der Task Force „Investitionen“ der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 A Anlage 4 Mündliche Frage 7 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Futtermittelimporte nach Deutschland und Flächenverbrauch für ihre Erzeugung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 A Anlage 5 Mündliche Frage 8 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der in den letzten fünf Jahren einge- leiteten Strafverfahren wegen tierschutz- rechtlicher Verstöße Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7182 B Anlage 6 Mündliche Frage 13 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung der Leitungsebene des BMVg über neue Probleme am Gewehr G36 VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 B Anlage 7 Mündliche Frage 14 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung des Bundesrechnungshofes über die versuchte Einflussnahme auf den Abschlussbericht der Wehrtechni- schen Dienststelle 91 zum Treffverhalten des Gewehrs G36 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 C Anlage 8 Mündliche Frage 19 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Neuregelung der Verteilung von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7183 D Anlage 9 Mündliche Frage 20 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Primat des Kindeswohls bei der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flücht- lingen Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 A Anlage 10 Mündliche Frage 21 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den einzelnen Bundeslän- dern im Jahr 2014 Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 C Anlage 11 Mündliche Frage 22 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Kosten bei Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjähri- gen Flüchtlingen Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 C Anlage 12 Mündliche Frage 23 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Marktrücknahme von 80 Arzneimitteln aufgrund gefälschter Studien der indischen Firma GVK Biosciences Antwort Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7184 D Anlage 13 Mündliche Frage 24 Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Schließung der DB-Standorte Eberswalde und Zwickau Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 B Anlage 14 Mündliche Frage 26 Herbert Behrens (DIE LINKE) Offenlegung der Berechnungen zu den Kosten und Gesamteinnahmen aus der In- frastrukturabgabe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 C Anlage 15 Mündliche Frage 27 Herbert Behrens (DIE LINKE) Erstattung der Infrastrukturabgabe bei Nachweis einer Nichtnutzung des Kraft- fahrzeuges auf Straßen gemäß Infrastruk- turabgabengesetz Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7185 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 VII Anlage 16 Mündliche Frage 28 Sabine Leidig (DIE LINKE) Infrastrukturabgabe für inländische Fahr- zeuge auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 A Anlage 17 Mündliche Frage 29 Sabine Leidig (DIE LINKE) Nutzung der Mautbrücken von Toll Collect für die Kontrolle der Zahlung der Infra- strukturabgabe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 B Anlage 18 Mündliche Fragen 32 und 33 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiterentwicklung des CO2-Emissionsre- gimes für Pkw und mögliche Verschiebung neuer CO2-Grenzwerte von 2025 auf 2030 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 B Anlage 19 Mündliche Fragen 34 und 35 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Subventionierung fossiler Energieträger Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7186 D Anlage 20 Mündliche Frage 38 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Frühzeitige Übermittlung der Tagesord- nung der Kabinettssitzungen an die Frak- tionen Antwort Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 A Anlage 21 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung von internationalen Kohle- projekten durch die Kreditanstalt für Wie- deraufbau Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 B Anlage 22 Mündliche Frage 41 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Geltungsbereich der Regeln des Dritten Energiepaktes für die Gaspipeline South Stream Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7187 C Anlage 23 Mündliche Frage 42 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Folgen des Stopps des Pipelineprojekts South Stream für Bulgarien Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 A Anlage 24 Mündliche Frage 44 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Folterpraktiken in geheimen US-Gefäng- nissen in Polen, Litauen und anderen Staa- ten Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 B Anlage 25 Mündliche Frage 45 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Initiativen der Bundesregierung in den Vereinten Nationen vor dem Hintergrund des veröffentlichten Senatsberichts über VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 die Foltermethoden des US-Geheimdiens- tes CIA Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 C Anlage 26 Mündliche Frage 46 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Tathandlungen bezüglich Folterpraktiken des US-Geheimdienstes CIA auf dem Ge- biet der Bundesrepublik Deutschland Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7188 D Anlage 27 Mündliche Frage 47 Heike Hänsel (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu dem CIA- Folterbericht Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 A Anlage 28 Mündliche Frage 48 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Aktivitäten im Rahmen des Jahres der deutschen Sprache und Literatur in Russ- land bzw. des Jahres der russischen Spra- che und Literatur in Deutschland im Jahr 2014 Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 A Anlage 29 Mündliche Frage 49 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Förderung der internationalen Zusammen- arbeit von Behindertenorganisationen in Deutschland und den Staaten Südamerikas Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7189 C Anlage 30 Mündliche Frage 51 Andrej Hunko (DIE LINKE) Von Nazikollaborateuren im Baltikum be- gangene Verbrechen gegen die Menschlich- keit Antwort Michael Roth, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 A Anlage 31 Mündliche Frage 52 Andrej Hunko (DIE LINKE) Auslandseinsätze und „taktische Liebesbe- ziehungen“ der verdeckten Ermittlerin „Iris Schneider“ Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 B Anlage 32 Mündliche Fragen 55 und 56 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Islamfeindliche Demonstrationen von Pegida und ihren Ablegern Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7190 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7137 (A) (C) (D)(B) 75. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7181 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 17.12.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.12.2014 Bertram, Ute CDU/CSU 17.12.2014 Buchholz, Christine DIE LINKE 17.12.2014 Drobinski-Weiß, Elvira SPD 17.12.2014 Ehrmann, Siegmund SPD 17.12.2014 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 17.12.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 17.12.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 17.12.2014 Hintze, Peter CDU/CSU 17.12.2014 Irlstorfer, Erich CDU/CSU 17.12.2014 Kaczmarek, Oliver SPD 17.12.2014 Kiziltepe, Cansel SPD 17.12.2014 Kovac, Kordula CDU/CSU 17.12.2014 Dr. Krüger, Hans- Ulrich SPD 17.12.2014 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 17.12.2014 Pilger, Detlev SPD 17.12.2014 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.12.2014 Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.12.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 17.12.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 17.12.2014 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 17.12.2014 Vogt, Ute SPD 17.12.2014 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 17.12.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 17.12.2014 Weinberg, Harald DIE LINKE 17.12.2014 Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 17.12.2014 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 1): In welcher Form hat die Bundesregierung ihren Beitrag zur Projektliste der Europäischen Kommission im Rahmen der „Investitionsoffensive für Europa“ („Project List From European Commission“, Anlage 2 des Abschlussberichts der Task Force „Investitionen“) – im Sinne von § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bun- desregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, EUZBBG – an die Europäische Kommission bzw. die Europäische Investitionsbank geschickt – bitte unter Angabe des Datums –, und inwiefern haben zu- vor entsprechende Konsultationen mit Wirtschaftsverbänden bzw. -vertretern stattgefunden? Die Task Force „Investitionen“ wurde im Nachgang des Informellen ECOFIN vom 13. September 2014 unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investi- tionsbank und mit fachlicher Beteiligung der Mitglied- staaten eingesetzt. Sie sollte einen konzeptionellen Bericht mit einer vertieften Analyse zu Investitionshin- dernissen in der EU sowie in dessen Anhang eine exem- plarische „Pipeline“ potenziell rentabler Investitionspro- jekte erstellen. Hierüber hat die Bundesregierung den Bundestag am 17. Oktober 2014 im Rahmen des Nach- berichts über Euro-Gruppe/ECOFIN am 13./14. Oktober unterrichtet. Zudem wurde der Bundestag im Zuge der Vorbereitung des Europäischen Rats sowie in weiteren Ausschusssitzungen durch die Bundesregierung zur The- matik unterrichtet. Die Bundesregierung hat die Liste in Abstimmung mit Ressorts und nach Kontakten mit Wirtschaftsverbän- den zusammengestellt. Die Zusammenstellung deutscher Investitionsprojekte wurde am 27. November 2014 dem Sekretariat der Task Force, nicht aber der EU-Kommission bzw. der Europäi- schen Investitionsbank übersandt. Der Abschlussbericht der Task Force und die europaweite Projektliste waren Gegenstand der ECOFIN-Befassung am 9. Dezember 2014. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundes- tag am 5. Dezember 2014 beide Dokumente im Zuge der Vorberichterstattung zugeleitet. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 7182 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 2): Welche Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der Task Force „Investitionen“ der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission – bitte voll- ständige Liste mit Name und Funktion erstellen? Die Task Force „Investitionen“ wurde im Nachgang des Informellen ECOFIN vom 13. September 2014 als unabhängige Expertengruppe durch die Europäische In- vestitionsbank und die Europäische Kommission unter deren Leitung und mit fachlicher Beteiligung der Mit- gliedstaaten ins Leben gerufen. Die Teilnehmer der Task Force ergeben sich aus dem Anhang 4 des Abschlussbe- richts der Task Force, der dem deutschen Bundestag am 5. Dezember 2014 zugeleitet wurde. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 7): Auf wie viele Tonnen beliefen sich in den Jahren 2009 bis 2013 die Futtermittelimporte nach Deutschland – bitte ge- trennt nach Importen aus EU-Staaten und Drittstaaten jeweils insgesamt aufschlüsseln –, und wie viele Hektar Fläche wur- den nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Jahren für die Erzeugung der Importfuttermittel in Anspruch genommen? Aus den EU-Mitgliedstaaten wurden insgesamt rund 4,4 Millionen Tonnen Futtermittel nach Deutschland ein- geführt. Die wichtigsten Mitgliedstaaten dabei sind die Niederlande – rund 1,9 Millionen Tonnen –, Polen – rund eine halbe Million Tonnen – und die Tschechische Repu- blik – gut 400 000 Tonnen. Aus Drittländern wurden insgesamt knapp 3,2 Millio- nen Tonnen Futtermittel nach Deutschland eingeführt. Bedeutendste Länder sind Brasilien – knapp 1,6 Millio- nen Tonnen –, Argentinien – gut 600 000 Tonnen – und Indonesien – knapp 300 000 Tonnen. Die Liste der Staaten, aus denen Futtermittel impor- tiert werden, ist zu umfangreich, um sie im Einzelnen zu referieren; eine detaillierte Auswertung überreiche ich gerne separat. Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welchem Umfang Flächen für die Erzeugung von Im- portfuttermitteln in Anspruch genommen wurden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 8): In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesre- gierung Staatsanwaltschaften in Deutschland in den vergange- nen fünf Jahren Strafverfahren wegen tierschutzrechtlicher Verstöße eingeleitet – bitte nach Jahren aufschlüsseln –, und in wie vielen Fällen wurden Haltungsverbote erteilt bzw. Frei- heitsstrafen verhängt? Die zentrale strafrechtliche Norm des Tierschutz- rechts ist § 17 Tierschutzgesetz, TierSchG: Sie enthält das Tiertötungs- und Tiermissbrauchsverbot. Daneben gibt es keine weiteren strafrechtlichen Verbotsnormen. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne ver- nünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhal- tende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Über die Zahl der von den Staatsanwaltschaften in Deutschland eingeleiteten Strafverfahren liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor. Für die insoweit ein- schlägige vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Staatsanwaltschaften werden keine deliktsbe- zogenen Daten erhoben. Der ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausge- gebenen Strafverfolgungsstatistik lassen sich jedoch An- gaben zu den Abgeurteilten und Verurteilten aufgrund von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz entnehmen: Strafrechtliche Aburteilungen und Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht: Jahre Abgeurteilte Verurteilte 2009 841 669 2010 873 674 2011 1 008 786 2012 971 774 2013 Hierzu liegen bislang keine Zahlen vor. Jahre Verurteilte nach verhängter Sanktion Freiheitsstrafe Geldstrafe Insgesamt darunter zur Bewährung 2009 62 57 607 2010 50 47 624 2011 73 66 713 2012 58 48 716 2013 Hierzu liegen bislang keine Zahlen vor. Zur Frage nach den strafrechtlichen Haltungsverboten ist Folgendes festzustellen: Grundsätzlich gilt: Wer eine tierschutzrechtliche Straftat nach § 17 TierSchG begeht, kann zusätzlich ge- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7183 (A) (C) (D)(B) mäß § 20 TierSchG mit einem Haltungsverbot belegt werden. Abschließende Zahlen über die Häufigkeit sol- cher strafrechtlichen Haltungsverbote liegen der Bun- desregierung nicht vor. Soweit bekannt, wurden im Jahr 2010 jedoch zwei und im Jahr 2013 drei strafrechtliche Haltungsverbote durch Amtsgerichte ausgesprochen. Darüber hinaus liegen folgende Informationen – ba- sierend auf Artikel 8 der Entscheidung der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Be- trieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutz- tiere gehalten werden (2006/778/EG) – über Maßnah- men der zuständigen Behörden vor: Bei festgestellten Verstößen gegen Tierschutzvor- schriften in landwirtschaftlichen Betrieben haben die zu- ständigen Behörden in den Jahren 2009 bis 2013 fol- gende Maßnahmen ergriffen: Jahre Aufforderung, den Verstoß binnen einer Frist zu beseitigen Sofortige Einleitung eines Ordnungs- widrigkeits- oder Strafverfahrens 2009 5 284 827 2010 6 572 684 2011 6 617 880 2012 7 197 1 115 2013 10 054 1 557 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 13): Wann bzw. aus welchem konkreten Anlass wurde die Lei- tungsebene – bitte konkrete Personen benennen – erstmals über neuerliche Probleme am G36 informiert, wie sie in der Meldung der 1. Panzerdivision, 1. PzDiv, vom 3. April 2014 thematisiert wurden, und hat der Staatssekretär im Bundes- ministerium der Verteidigung, Gerd Hoofe, infolge des Amts- antritts der Staatssekretärin im Bundesministerium der Vertei- digung, Dr. Katrin Suder, diese über den Vorgang in Kenntnis gesetzt? Am 3. April 2014 ging seitens der 1. Panzerdivision die Meldung eines sogenannten Besonderen Vorkomm- nisses bei Waffen und Munition im Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, ein. Im zeitlichen Zusammen- hang damit gingen im BMVg Presseanfragen zu diesem Vorgang ein. Im Zuge der Vorlage vom 14. April 2014 mit der entsprechenden presseverwertbaren Stellung- nahme wurde die Leitung des BMVg auf dem Dienstweg informiert. Am 24. Juli 2014 ist im Gespräch von Staatssekretär Hoofe mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bun- destages zum Komplex G36 unter anderem die Meldung der 1. Panzerdivision und die Erstellung des Untersu- chungsberichts der Wehrtechnischen Dienststelle 91 the- matisiert worden. Aufgrund der Gesprächsvorbereitung, insbesondere aber aufgrund der Darstellung des Sach- verhaltes durch den zuständigen Referatsleiter in Gegen- wart des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gab es keine Veranlassung für Staatssekretär Hoofe, andere Leitungsmitglieder unmittelbar zu unterrichten. Staatssekretär Hoofe hat Frau Staatssekretärin Dr. Suder zum Ergebnis des Gesprächs mit dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages am 8. August 2014 infor- miert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 14): Wann wurde der Bundesrechnungshof über die versuchte Einflussnahme auf den Abschlussbericht der WTD 91 zum Treffverhalten des Sturmgewehrs G36, der auf den 9. Juli 2014 datiert, aufmerksam gemacht? Wie in den einleitenden Bemerkungen zur Frage 9 der Kollegin Brugger ausgeführt, hat es aus Sicht des Bun- desministeriums der Verteidigung keine versuchte unzu- lässige Einflussnahme gegeben. Wann und auf welchem Weg der Bundesrechnungs- hof erstmals von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 19): Welche konkreten Verabredungen wurden am 11. Dezem- ber 2014 im Rahmen oder anlässlich der Ministerpräsidenten- konferenz zu einer Neuregelung der Verteilung von unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen getroffen, und wie ist die weitere Planung hinsichtlich eines Gesetzgebungsverfahrens dazu? Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist die Si- cherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden be- darfsgerechten Versorgung unbegleiteter Minderjähriger. Angesichts der massiven Überbelastungen einzelner Kommunen gilt es, in ganz Deutschland nachhaltige Strukturen für ein gutes Aufwachsen unbegleiteter min- derjähriger Flüchtlinge zu schaffen und ein Verfahren zu finden, welches eine kindeswohlgerechte bundesweite Unterbringung ermöglicht. Daher haben wir am 11. Dezember vereinbart, dass mein Haus einen Gesetzentwurf erarbeiten wird, welcher die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, die Vertei- lung von unbegleiteten Minderjährigen auch über die je- weiligen Grenzen der Bundesländer hinweg zu ermögli- chen. 7184 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Der Gesetzentwurf wird eine gerechtere Verteilung in den Ländern und Kommunen sicherstellen und dabei insbesondere Kindeswohlbelangen Rechnung tragen. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 20): Wie soll die Zusage der Bundesregierung (Antwort auf meine schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 18/3476) einge- halten werden, das Verteilungsverfahren unter dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe am Kindeswohl auszurichten, insbe- sondere hinsichtlich der Durchführung des gesamten Verfah- rens von Feststellung, Inobhutnahme, Clearingverfahren, Ein- leitung des Asylverfahrens und gegebenenfalls Verteilung auf ein anderes Bundesland? Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist die Si- cherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden be- darfsgerechten Versorgung unbegleiteter Minderjähriger. Einzelne Kommunen sind gegenwärtig massiv über- lastet und mancherorts sind die Kapazitätsgrenzen be- reits so weit überschritten, dass eine Unterbringung, die den Belangen des Kindeswohls Rechnung trägt, dort nicht mehr möglich ist. Daher gilt es, eine Lösung zu finden, die es ermög- licht, Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, auch tatsächlich in bedarfsge- rechten Einrichtungen unterzubringen. Hierbei muss klar sein: Verantwortlich für die Gewährleistung des Wohls der unbegleiteten Minderjährigen, die hier in Deutschland ankommen, ist vorrangig das Jugendamt. Das Verfahren muss den Primat der Kinder- und Jugend- hilfe unangetastet lassen und so für ein kind- bzw. ju- gendgerechtes Verfahren bürgen. Die Sicherstellung einer dem Kindeswohl entspre- chenden bedarfsgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten Minderjährigen werden wir über gesetzlich verbürgte Standards im SGB VIII ge- währleisten. Wichtige Eckpunkte eines Verfahrens, welches das Kindeswohl gewährleistet, sind beispielsweise: – Die gesetzliche Regelung einer bundesweiten Auf- nahmepflicht der Länder zur Ermöglichung eines am Kindeswohl ausgerichteten landesinternen und bun- desweiten Verteilungsverfahrens. – Die Verteilung eines unbegleiteten Minderjährigen er- folgt nicht, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. – Übergangsphasen sowie Verwaltungsabläufe sollen dem kindlichen Zeitempfinden und der spezifischen Belastungssituation von unbegleiteten Minderjähri- gen so weit wie möglich Rechnung tragen. – Eine persönliche Begleitung der unbegleiteten Min- derjährigen, wenn sie in die Obhut eines anderen Jugendamts übergeben werden, soll als gesetzliche Pflicht eingeführt werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage des Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 21): Wie waren in diesem Jahr zum letzten bekannten Stand die Zahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den einzelnen Bundesländern, und wie hoch wären diese Zahlen bei Bestehen einer Aufnahmeverpflichtung im Rahmen einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel? Bundesweite Daten zur Anzahl unbegleiteter Minder- jähriger – das heißt zur Anzahl der Personen – werden gegenwärtig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfesta- tistik nicht erhoben. Daher führen wir aktuell eine Abfrage bei den Län- dern durch. Erst wenn die Ergebnisse dieser Erhebung vorliegen, können die konkreten Aufnahmeverpflichtun- gen im Rahmen einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmt werden. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage des Abgeordneten Jörn Wunderlich (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 22): Wie sind derzeit die Kosten bei der Aufnahme, Unterbrin- gung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verteilt – bitte rechtliche Zuständigkeiten und konkrete Zahlen differenziert darstellen –, und welche Konse- quenzen ergäben sich hinsichtlich der Kostentragung bei einer Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel? Die Höhe der Kosten für die Inobhutnahme von unbe- gleiteten Minderjährigen lässt sich aufgrund einer feh- lenden bundesweit repräsentativen Datengrundlage sta- tistisch nicht abbilden. Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik kennen wir die Ausgaben der Kommunen für die Inob- hutnahmemaßnahmen insgesamt. Diese belaufen sich für das Jahr 2012 auf rund 200 Millionen Euro. Spezifische Daten zu den Ausgaben für unbegleitete Minderjährige werden im Rahmen der Kinder- und Ju- gendhilfestatistik nicht erhoben. Die Kosten für Anschlussmaßnahmen der Inobhut- nahme – das heißt für Maßnahmen nach der Inobhut- nahme – werden hingegen durch das Erstattungsverfah- ren der Länder erfasst. Das Gesamtvolumen der zu verteilenden – erstattbaren – Kosten betrug für das Jahr 2013 rund 200 Millionen Euro. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Fischbach auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 23): Welche Folgen der Marktrücknahme von 80 Arzneimitteln aufgrund gefälschter Studien der indischen Firma GVK Bio- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7185 (A) (C) (D)(B) sciences sind der Bundesregierung für die Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten bekannt, und welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus diesem Skandal zu ziehen? Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte, BfArM, hat mit seinen Bescheiden vom 8. De- zember 2014 für die betroffenen Arzneimittel das Ruhen der Zulassungen zeitlich befristet angeordnet. Die Arz- neimittel dürfen so lange nicht mehr in den Verkehr ge- bracht werden, bis der Zulassungsinhaber ausreichende klinische Studien zum Nachweis der Bioäquivalenz vor- legt. Bei den Arzneimitteln handelt es sich ausschließ- lich um Generika. Nach Einschätzung des BfArM ist nicht mit Lieferengpässen zu rechnen, weil in der Regel wirkstoffgleiche Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die pharmazeutischen Unternehmer haben die Pflicht und die Verantwortung, auch in einem Drittland eine ordnungsgemäße Durchführung der klinischen Prüfung nach den international festgelegten Anforderungen der Guten Klinischen Praxis, GCP, sicherzustellen. Daneben erfolgt eine Überwachung der Einrichtungen in Drittstaa- ten durch europäische Behörden, auch des BfArM, im Rahmen von Zulassungsverfahren, die europäisch koor- diniert werden. Das BfArM hat unabhängig vom aktuel- len Fall zusätzliches Personal für solche Inspektionen vorgesehen. Ob die Durchführung einer klinischen Prü- fung in einem Drittland erfolgt, ist eine Entscheidung des jeweiligen pharmazeutischen Unternehmers, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss hat. Werden Verstöße gegen die GCP-Regelungen festge- stellt, hat dies zur Folge, dass die bei solchen klinischen Prüfungen gewonnenen Daten im Rahmen eines arznei- mittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht akzeptiert werden. Wenn die Erkenntnisse nachträglich gewonnen werden, werden die Zulassungen, wie im aktuellen Fall, zum Ruhen gebracht. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Harald Petzold (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3518, Frage 24): Wie hat sich die Bundesregierung als 100-prozentiger Ge- sellschafter der Deutschen Bahn AG zur Schließung der DB- Standorte Eberswalde und Zwickau gegenüber der DB AG positioniert, und was gedenkt die Bundesregierung selbst zu unternehmen, um den von der geplanten Schließung Betroffe- nen eine Perspektive an den jeweiligen Standorten zu bieten – Programme etc.? Seit der zum 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Bahn- reform handelt es sich bei der Deutschen Bahn AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientier- tes Wirtschaftsunternehmen, welches den Regelungen des Aktiengesetzes unterliegt. Gemäß § 76 Absatz 1 Ak- tiengesetz leitet der Vorstand das Unternehmen in eige- ner Verantwortung. Operative Entscheidungen des Vorstands fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesellschafters. Die Perspektiven für die Standorte Eberswalde und Zwickau sind unternehmerische Entscheidungen, die der Vorstand der Deutschen Bahn AG in eigener Verantwortung ge- troffen hat. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 26): Wann wird die Bundesregierung ihre internen Berechnun- gen, auf denen die Aussage in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Fassung vom 9. Dezember 2014 beruht, demnach von den „Gesamteinnah- men (brutto) aus der Infrastrukturabgabe … rund 700 Mio. Euro auf nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelas- sene Fahrzeuge entfallen“, offenlegen – bitte begründen –, und auf Basis von Gesprächen mit welchen potenziellen pri- vaten Betreibern, welcher Berechnungen, Neuplanungen oder Ähnlichem hat sich die Prognose der Vergütung für den ge- planten privaten Betreiber im Vergleich zum Entwurf vom 29. Oktober 2014 dahin gehend geändert, dass sich der vo- raussichtliche einmalige Aufwand für die Errichtung um 25 Millionen Euro auf „rd. 291 Mio. Euro“ und die jährlichen Betriebskosten um 3 Millionen Euro auf nun „rd. 137 Mio. Euro“ erhöht haben? Im Rahmen der Parlamentarischen Beratungen wird die Bundesregierung auch weitere Erläuterungen zu den Berechnungen geben. Die Prognosen zur Vergütung des privaten Betreibers, der vom Kraftfahrt-Bundesamt mit der Mitwirkung an der Erhebung der Infrastrukturabgabe beauftragt werden soll, gehen von einem einmaligen Aufwand in Höhe von rund 335 Millionen Euro und jährlichen Betriebskosten in Höhe von rund 165 Millionen Euro aus. Die Erhöhung der jährlichen Betriebskosten im Vergleich zum Entwurf vom 29. Oktober 2014 resultiert zum einen aus der Ver- lagerung der Aufgaben der Nacherhebung sowie der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Bundesamt für Güterverkehr auf das Kraftfahrt-Bundes- amt. Zum anderen wird die Vollstreckung der Infrastruk- turabgabe beim Kraftfahrt-Bundesamt angesiedelt. Die Erhöhung der einmaligen Kosten wurde im Rahmen der Ressortabstimmung angepasst. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 27): Wie sollen Halter inländischer Kraftfahrzeuge den Nach- weis im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3 des Infrastrukturabga- bengesetzes, demnach die Erstattung der Infrastrukturabgabe dann möglich ist, „wenn nachgewiesen wird, dass das Kraft- fahrzeug im gesamten Entrichtungszeitraum nicht auf Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1 genutzt wurde“, erbringen können, und warum wird keine Beweislastumkehr eingeführt, dass die Erstattung dann auf Antrag zu gewähren ist, wenn vom Bund bzw. dem Bundesamt für Güterverkehr keine Benutzung nachgewiesen werden kann? Die Nichtbenutzung abgabenpflichtiger Straßen im gesamten Entrichtungszeitraum kann beispielsweise durch Führen eines Fahrtenbuches, den Abgleich von Kilo- meterständen und anderes nachgewiesen werden. Welche Nachweispflichten auferlegt werden, ist noch nicht ent- schieden. Einzelheiten zum Erstattungsverfahren werden 7186 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Einführung ei- ner Beweislastumkehr würde eine vertiefte Datenerhe- bung erfordern und kommt deswegen nicht in Betracht. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3518, Frage 28): Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Bundesre- gierung bei der geplanten Erhebung der Infrastrukturabgabe für inländische Fahrzeuge auch auf Bundesstraßen, die sich in kommunaler Baulast befinden, und wie soll gewährleistet werden, dass die Kommunen, in deren Baulast sich die maut- pflichtigen Bundesstraßen befinden, von den zusätzlichen Mitteln profitieren, vor dem Hintergrund, dass der Bund zum Ausgleich für die Maut auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast „nach § 5 a des Bundesfernstraßengesetzes hinsicht- lich eines Teils des Aufkommens Zuwendungen gewähren“ wird (Gesetzesbegründung zu § 14 des Entwurfs eines Geset- zes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benut- zung der Bundesfernstraßen in der Fassung vom 9. Dezember 2014)? Die Gesetzgebungsbefugnis nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 Grundgesetz erstreckt sich auf das Gebiet der Erhebung von Gebühren oder Entgelten für die Be- nutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen. Hiervon sind alle öffentlichen Straßen umfasst, also neben Bun- desautobahnen auch Bundes- sowie Landes- und Kom- munalstraßen. Die Bundesregierung wird bei der Gewährung der Zuwendungen nach § 5 a des Bundesfernstraßengesetzes dafür Sorge tragen, dass die Kommunen, in deren Bau- last sich abgabepflichtige Bundesstraßen befinden, von den zusätzlichen Mitteln profitieren. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 29): Ist es prinzipiell möglich, dass die Mautbrücken, die der Toll Collect GmbH gehören und zur Kontrolle der Erhebung der Lkw-Maut genutzt werden, auch dann für die Kontrolle der Zahlung der Infrastrukturabgabe genutzt werden, wenn die Toll Collect GmbH nicht die dafür notwendige europaweite Ausschreibung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3479) der Er- hebung der Infrastrukturabgabe gewinnen sollte (bitte begrün- den), und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Nein. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Fragen 32 und 33): Ist die Position zur Weiterentwicklung des CO2-Emis- sionsregimes für Personenkraftwagen, Pkw, im gemeinsamen Konzept „Investitionen stärken, Europa voranbringen“ des Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrates eine res- sortabgestimmte Position der Bundesregierung? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Verschiebung neuer CO2-Grenzwerte für Pkw von 2025 auf 2030 einzusetzen, obwohl im Nationalen Ak- tionsprogramm Energieeffizienz dies als die wichtigste bisher ergriffene Maßnahme zur Reduktion des Energieverbrauchs im Verkehr aufgeführt wird? Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammen- hangs gemeinsam beantwortet: Die Festlegung von CO2-Grenzwerten hat sich als wirksames Instrument zur Begrenzung der Treibhaus- gasemissionen im Verkehrssektor bewährt. CO2-Anfor- derungen für Pkw sind auch von großer wirtschaftspoli- tischer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich der deutsch-französische Finanz- und Wirtschaftsrat damit befasst. Es wird davon ausgegangen, dass die Europäische Kommission, wie in der CO2-Pkw-Verordnung vorgese- hen und von ihr angekündigt, bis Ende 2015 die geltende Regelung überprüfen und gegebenenfalls einen Vor- schlag für Post-2020-Ziele vorlegen wird. Die Bundesre- gierung wird zu diesem Thema mit Frankreich und ande- ren Mitgliedstaaten einen Meinungsaustausch führen und sich zu gegebener Zeit positionieren. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, auch ehrgeizige Anstrengungen zur CO2-Minderung im Verkehrssektor nötig. Wir brauchen auch weiter einen Innovationstreiber zur Unterstützung der Einführung der Elektromobilität. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Fragen 34 und 35): Kann die Rede der Bundesministerin für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, auf der VN-Klimakonferenz in Lima – wonach jeder Dollar in den Klimaschutz eine wichtige Investition in die Zukunft der Länder ist – so verstanden werden, dass die Bundesregierung sich künftig nicht weiter an der internationalen Subventionie- rung fossiler Energieträger und ihrer Infrastruktur, zum Bei- spiel im Rahmen der KfW-Förderung für Kohleprojekte, be- teiligen und vollständig aus der KfW-Kohlefinanzierung aussteigen wird? Kann die Rede der Bundesumweltministerin auf der VN- Klimakonferenz in Lima – wonach jetzt die Zeit zum Handeln ist – so verstanden werden, dass die Bundesregierung im Rah- men der G-7-Präsidentschaft das Auslaufen fossiler Subven- tionen zum Schwerpunkt ihrer Arbeit machen wird? Zu Frage 34: Um die Auswirkungen und die Risiken des globalen Klimawandels für Menschen und Umwelt auf ein hand- habbares Maß zu begrenzen, hat die internationale Staa- tengemeinschaft sich zu dem Ziel bekannt, die globale Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begren- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7187 (A) (C) (D)(B) zen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung ihre Haltung zur Finanzierung von internationalen Koh- levorhaben durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, überprüft und kommt zu einer nach der Art der Fi- nanzierungen abgestuften Regelung, die im Detail zur Zeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und in Kürze vorgestellt wird. Zu Frage 35: Im Rahmen der deutschen G-7-Präsidentschaft will die Bundesregierung wichtige Impulse für das Zustande- kommen eines ambitionierten Klimaschutzabkommens setzen, das 2015 in Paris beschlossen und 2020 in Kraft treten soll. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie die richtigen Anreize dafür gesetzt werden können, pri- vate Mittel für die weltweit erforderlichen Investitionen in den Klimaschutz – etwa im Bereich der erneuerbaren Energien – zu mobilisieren. Den mittelfristigen Abbau von Subventionen für fossile Energieträger verfolgt die Bundesregierung zudem im Rahmen der G 20 weiter. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 38): Warum stellt die Bundesregierung den Fraktionen im Deutschen Bundestag immer noch nicht die Tagesordnung der Kabinettssitzung frühzeitig zur Verfügung, obwohl der Bun- desminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Novem- ber 2014 (Plenarprotokoll 18/65, Seite 6078) eine diesbezüg- liche Klärung zugesagt hatte? Die Bundesregierung steht einer Übermittlung von Themen, die in der Kabinettssitzung behandelt wurden, offen gegenüber. Derzeit führen die Fraktionen Gesprä- che über eine Neuregelung der Regierungsbefragung durch, über die anschließend ein Einvernehmen mit der Bundesregierung herzustellen ist. In diesem Kontext kann auch ein Einvernehmen über die Information aus dem Kabinett erfolgen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Frage 40): Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung eine Entscheidung zur weiteren Finanzierung von internatio- nalen Kohleprojekten durch die KfW treffen, vor dem Hinter- grund der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli- che Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2976 mit der Formulierung: „Der Bericht wird bis Herbst 2014 dem Aus- schuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vorgelegt“? Hinsichtlich des von der Bundesregierung angekün- digten Berichts zur internationalen Kohlefinanzierung gibt es innerhalb der Bundesregierung noch Klärungsbe- darf. Die Bundesregierung wird den Bericht voraussicht- lich bis Ende dieser Woche an den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Peter Ramsauer übermitteln. Vor dem Hintergrund der klima- und entwicklungs- politischen Herausforderungen hat die Bundesregierung ihre Haltung bezüglich der Finanzierung bzw. der Unter- stützung emissionsarmer Technologien bei der Kohle- verstromung überprüft. Kernanliegen der Bundesregierung ist es, internatio- nal einheitlich gültige Kriterien festzulegen, die den Einsatz von modernsten, effizientesten und möglichst klimafreundlichen Technologien sicherstellen und gleichzeitig gleiche Voraussetzungen für alle Wettbewer- ber im Markt schaffen. Hinsichtlich der Art der Finan- zierungen werden daher Abstufungen vorgenommen. Auch in der Exportfinanzierung hat die Bundesregie- rung die bislang bestehende Praxis angepasst und an die Verwendung bestmöglicher Technologien gebunden. Zu- dem werden Kohlekraftwerksvorhaben nur noch in Län- dern verfolgt, in denen dieser Ausbau kohärent mit der nationalen Klimaschutzpolitik und -strategie ist. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 41): Inwieweit war bzw. ist die Gaspipeline South Stream an- ders als die Gaspipeline Nord Stream den Regeln des Dritten Energiepaktes, in dem die Entflechtung von Erzeugung und Versorgung auf dem Gasmarkt vorausgesetzt wird und gleich- zeitig der diskriminierungsfreie Zugang für Dritte zu den Pipelines sichergestellt werden soll (www.dw.de/was-kommt- nach-south-stream/a-18119180), unterworfen, obwohl bei bei- den Pipelines Gazprom Besitzer der Pipeline und einziger Lieferant ist, bei South Stream sogar mit lediglich 50 Prozent Anteil im Gegensatz zu Nord Stream mit einem Anteil von 51 Prozent (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/er doelkonzern-schroeder-zieht-in-tnk-bp-aufsichtsrat-1754327. html), und wieso war bei Nord Stream die Ausnahme, dass der Lieferant mehr als die Hälfte der Pipelinekapazitäten nut- zen darf – entgegen dem Dritten Energiepakt –, kein Verstoß gegen EU-Recht (www.welt.de/wirtschaft/article134948965/ Pipeline-Stopp-legt-Russlands-grosse-Schwaeche-offen.html)? Die Nord Stream Pipeline verbindet Wyborg in Russ- land mit Lubmin. Die Pipeline verläuft also außerhalb der Europäischen Union. Die Regeln des 3. Energiebin- nenmarktpakets entfalten ihre Wirkung aber grundsätz- lich nur innerhalb der Europäischen Union. Die Vorga- ben zur Entflechtung zwischen Netzbetreibern einerseits und der Erzeugung beziehungsweise Lieferung von Gas andererseits greifen daher bezüglich der Nord Stream nicht. Gleiches gilt für den von Ihnen angesprochenen diskriminierungsfreien Drittzugangsanspruch zum Ener- gieversorgungsnetz. Die South Stream Pipeline sollte von Russland durch das Schwarze Meer nach Bulgarien und weiter durch Serbien, Ungarn, Slowenien nach Italien führen. Für den Pipelinebereich außerhalb der Europäischen Union fin- den die Regelungen des 3. Energiebinnenmarktpakets 7188 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) keine Anwendung. Für den Teil der South Stream Pipe- line, der auf dem Territorium von Mitgliedstaaten der Europäischen Union verlaufen soll, gelten die europäi- schen und nationalen Vorgaben. Ausnahmen davon sind nur in den dafür vorgegebenen rechtlichen Schranken zulässig. Ausnahmen können von dem jeweiligen Mit- gliedstaat erlassen werden. Sie sind an die Europäischen Kommission zu notifizieren und werden von dieser ge- prüft. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 42): Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass das ohnehin wirtschaftsschwache Bulgarien durch das Aus für die Gaspipeline South Stream etwa 400 Millionen Euro jährlich Verluste an Transitgebühren für 63 Milliarden Kubikmeter Gas haben wird (www.zeit.de/poli tik/ausland/2014-12/south-stream-russland-bulgarien-reaktio nen), und aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bereits vor bzw. zumindest kurz nach der Gründung des South-Stream-Projekts entsprechend Druck auf die beteiligten EU-Staaten wie Österreich, Italien, Bulga- rien, Rumänien oder Ungarn ausgeübt, wenn es denn rätselhaft sei, wie man damals zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen kommen konnte, die ganz klar gegen EU-Recht verstoßen ha- ben (www.dw.de/was-kommt-nach-south-stream/a-18119180) und nicht erst zu einem Zeitpunkt, da die USA und die EU auch über Sanktionen versuchen, Russland politisch und vor allem auch ökonomisch seit Beginn der Ukraine-Krise zu iso- lieren (www.taz.de/!134182/)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen da- rüber vor, in welcher Höhe Durchleitungsgebühren für einen Gastransit durch Bulgarien über die South Stream Pipeline entstehen könnten. Die Bestimmung der Netz- nutzungsentgelte obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber und richtet sich nach den Vorgaben des nationalen Regu- lierungsrahmens. Russland hat mit den Transitländern bilaterale Verein- barungen, Intergovermental Agreements, IGA, bezüg- lich der Behandlung der South Stream Pipeline geschlos- sen. Der Inhalt dieser bilateralen Vereinbarungen ist der Bundesregierung naturgemäß nicht bekannt. Aus Brüssel gibt es Einschätzungen, wonach die Abkommen gegen die Regeln des 3. Energiebinnenmarktpaketes, insbeson- dere gegen die europäischen Entflechtungsvorgaben so- wie gegen den diskriminierungsfreien Drittzugangsan- spruch verstoßen. Für den Fall, dass dies zutrifft, obliegt es der Europäischen Kommission, die Geltung des Rechts der Europäischen Union in den betroffenen Mit- gliedstaaten durchzusetzen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3518, Frage 44): Welche Kenntnis hatte die Bundesregierung über geheime US-Gefängnisse in Polen, Litauen und anderen Staaten und über die dort angewandten Foltermethoden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über der- artige Einrichtungen, die über die Medienberichterstat- tung und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem CIA-Gefängnis in Polen (24. Juli 2014) hinausgehen. Auch hat die Bundesregierung keine über die in dem Bericht des amerikanischen Senatsausschusses für Nach- richtendienste hinausgehende Kenntnisse über die dort aufgeführten Methoden. Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht des 1. Unter- suchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestags verwiesen (Bundestagsdrucksache 16/13400). Aus diesem geht hervor, dass deutsche öffentliche Stel- len weder direkt noch indirekt an Überstellungen und ge- heimen Inhaftierungen anderer Staaten beteiligt waren. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3518, Frage 45): Welche Initiative wird die Bundesregierung in den Verein- ten Nationen vor dem Hintergrund des jetzt veröffentlichten Senatsberichts über die Foltermethoden des US-Geheimdiens- tes CIA zur Anti-Folter-Konvention ergreifen? Präsident Barack Obama hat das CIA-Programm, welches Gegenstand des Senatsberichts ist, bereits im Januar 2009 beendet. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internatio- naler Foren weiterhin nachdrücklich für die weltweite Durchsetzung des universal geltenden Folterverbots ein- setzen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/3518, Frage 46): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwa- ige Tathandlungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die unmittelbar mit den im Rahmen des Berichts über die Folterpraktiken des US-Geheimdienstes CIA (bei- spielsweise hier: www.washingtonpost.com/wp-srv/special/ national/cia-interrogation-report/document/) bekanntgeworde- nen Tathandlungen in Verbindung stehen (etwa: Aufenthalt bzw. Zwischenlandung der gefolterten Personen im Hoheits- gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Verbringung der gefolterten Personen durch den deutschen Luftraum), und ist die Bundesregierung gewillt, jenen Opfern, gegen die ein et- waiger Tatbeitrag vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausging, Entschädigungen bzw. Therapien anzu- bieten? Die Bundesregierung hat keine über öffentliche Quel- len, insbesondere den Abschlussbericht des 1. Untersu- chungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7189 (A) (C) (D)(B) Bundestages, hinausgehenden Kenntnisse über mögliche derartige Tathandlungen auf deutschem Staatsgebiet. Auf dieser Grundlage stellt sich die Frage einer Ent- schädigung durch die Bundesregierung nicht. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 47): In welcher Weise reagiert die Bundesregierung auf die schockierenden CIA-Folterberichte, die der US-Senat am 9. Dezember 2014 veröffentlicht hat? Art und Ausmaß der Gewalt der im Senatsbericht dar- gestellten Methoden ist abschreckend und schockierend. Die Bundesregierung begrüßt den Senatsbericht als notwendige, schmerzhafte und transparente Aufarbei- tung von Fehlern bei der Terrorismusbekämpfung. Die Bundesregierung ermutigt die amerikanische Re- gierung, die Aufarbeitung der Jahre 2002 bis 2009 wei- ter engagiert voranzutreiben und sicherzustellen, dass die geschilderten politischen Vorgaben und Praktiken auch künftig nicht mehr bei der amerikanischen Terroris- musbekämpfung angewendet werden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 48): Wie viele Aktivitäten fanden mit Unterstützung bzw. Be- teiligung der Bundesregierung im Rahmen des Jahres der deutschen Sprache und Literatur in Russland sowie des Jahres der russischen Sprache und Literatur in Deutschland im Jahr 2014 statt, und welche Halbzeitbilanz zieht die Bundesregie- rung mit Blick auf die bevorstehende zweite Halbzeit der „Kreuzjahre“? Das Jahr der deutschen Sprache und Literatur wurde am 13./14. September 2014 mit dem zweitägigen Sprach- und Literaturfestival „Deutsch hoch drei“ in Moskau eröffnet. Mit rund 18 000 Teilnehmern war die Veranstaltung ein großer Erfolg. Weitere Höhepunkte des Jahres waren bisher: – Die Eröffnung des „German-Russian Institute of Ad- vanced Technologies“ an der Universität Kazan. – Die Gründung eines überregionalen russischen Deutsch- lehrerverbands mit maßgeblicher Unterstützung durch das Goethe-Institut auf dem Zweiten gesamtrussischen Deutschlehrertag in Moskau. Daran nahmen rund 1 600 Teilnehmer teil, darunter 1 300 Deutschlehre- rinnen und -lehrer. – Der deutsch-österreichisch-Schweizer Gemeinschafts- stand auf der Literaturmesse „Non/Fiktion“ in Mos- kau. In das Sprachenjahr in Russland ist 2014 rund 1 Million Euro geflossen (hälftig von Auswärtigem Amt und Goethe-Institut). Für 2015 ist ebenfalls 1 Million Euro vorgesehen. Das Jahr der russischen Sprache und Literatur wurde bereits am 6. Juni 2014 – Puschkins Geburtstag – mit ei- nem Festakt in der Staatsbibliothek zu Berlin eröffnet. Die bisherige Bilanz ist sehr positiv. Ich möchte unterstreichen, was Bundesminister Steinmeier letzte Woche vor Studierenden an der Ural Federal University in Jekaterinburg sagte: Gerade in politisch schwierigen Zeiten will Deutsch- land seinen Beitrag leisten. Wir wollen – auch und ge- rade jetzt – die Verbindungen zwischen den Menschen verstärken. Gesellschaftliche Kontakte, Städtepartner- schaften, Kulturaustausch, Initiativen wie das Jahr der deutsch-russischen Literatur und Sprache – darauf kommt es an, wenn man diese Verbindung stärken will. Dafür setzen wir uns ein. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 49): Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von Be- hindertenorganisationen in Deutschland und den Staaten Süd- amerikas – Umsetzung von Artikel 32 der UN-Behinderten- rechtskonvention – in den Jahren 2013 und 2014, und wie bewertet die Bundesregierung die dabei erzielten Ergebnisse? Die Bundesregierung setzt sich für die Beachtung der Belange von Personen mit Behinderungen weltweit und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, ein. Artikel 32 der BRK bezieht sich dabei auf die Internationale Zusammenarbeit. In den Jahren 2013 und 2014 hat das Auswärtige Amt zwei Projekte der Humanitären Hilfe im Bereich Minen- opferfürsorge in Kolumbien gefördert, eines in Zusam- menarbeit mit der Caritas in Höhe von 100 000 Euro (2013), das andere mit dem Internationalen Roten Kreuz in Höhe von 150 000 Euro (2014). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung förderte die Internationale Zusammenarbeit zugunsten von Menschen mit Behinde- rungen in den Jahren 2013 und 2014 mit Organisationen in Deutschland und den Staaten Südamerikas über die Förderung von privaten Trägern, die Durchführung von Forschungsvorhaben und die bilaterale technische Zu- sammenarbeit, wozu unter anderem die Entsendung ei- nes Entwicklungshelfers sowie Projekte im Rahmen von Public-Private Partnerships gehören. Lassen Sie mich hier nur zwei Beispiele nennen: Erstens. Das BMZ finanzierte in den Jahren 2013 und 2014 mit knapp 8 Millionen Euro verschiedene Projekte der Kirchen und privaten Träger in Lateinamerika, die auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aus- gerichtet sind. 7190 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Zweitens. Außerdem setzt das BMZ in Lateinamerika zurzeit zwei Forschungsvorhaben um, die dazu beitragen sollen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Er- kenntnisse besser zu verankern. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Ab- geordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 51): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fragestel- lers, dass Nazikollaborateure im Baltikum, die gegen Russ- land als Teil der Anti-Hitler-Koalition gekämpft haben, Ver- brechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, und in welchem Paragrafen der Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Ras- sismus und Xenophobie aus der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) wird Personen, die sich für die baltische Unabhängigkeit von der Sowjetunion eingesetzt haben, „pauschal“ eine Verbindung mit den Verbre- chen der Nationalsozialisten unterstellt, wie dies die Bundes- regierung in ihrer Antwort auf meine mündliche Frage 37, Plenarprotokoll 18/72, Anlage 21, behauptet? Nach dem heutigen Stand der Forschung ist es nicht zutreffend, allen Mitgliedern baltischer Verbände, die – unter nationalsozialistischem Kommando – gegen die Rote Armee gekämpft haben, pauschal eine Beteiligung an „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu unterstellen. Dass auch Individuen innerhalb der baltischen Verbände an Kriegsverbrechen beteiligt waren, wird in der For- schung nicht angezweifelt. Wie Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer Ih- nen schon in der Fragestunde am 3. Dezember mitgeteilt hat, möchte ich hier noch einmal betonen, dass die Bun- desregierung jede Verherrlichung des Nationalsozialis- mus kompromisslos ablehnt. Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Gene- ralversammlung mit 115 zu 3 Stimmen bei 55 Enthaltun- gen angenommen. Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in der EU der Abstimmung enthal- ten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass die §§ 4 und 13 der VN-Resolution Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Unabhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den nationalsozialistischen Verbre- chen unterstellen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3518, Frage 52): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die auch in Ermittlungsverfahren für die Bundesanwaltschaft bzw. das Bundeskriminalamt eingesetzte verdeckte Ermittle- rin des Landeskriminalamts Hamburg „Iris Schneider“ auch im Ausland eingesetzt war bzw. entsprechende Reisen zur Aufrechterhaltung ihrer Legende unternahm – bitte jeweils den Einsatzzweck und -ort darstellen –, und inwiefern ist es nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich einwandfrei bzw. durch Einsatzregeln gedeckt, wenn verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler „taktische Liebesbeziehungen“ nicht nur zur konkreten Informationsgewinnung gegenüber Ziel- bzw. Kon- taktpersonen einsetzen (meine schriftliche Frage, November 2014, auf Bundestagsdrucksache 18/3519), sondern auch mit deren Umfeld, um dadurch die Aufrechterhaltung einer Tarn- identität zu gewährleisten bzw. einer Enttarnung vorzubeu- gen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die im Ermittlungsverfahren des Generalbundes- anwaltes eingesetzte verdeckte Ermittlerin des Landes- kriminalamts Hamburg im Ausland eingesetzt war bzw. entsprechende Reisen zur Aufrechterhaltung ihrer Le- gende unternahm. Aus Sicht der Bundesregierung ist es verdeckten Er- mittlern in aller Regel nicht gestattet, taktische Liebes- beziehungen einzugehen. Hinsichtlich der Unzulässig- keit „taktischer Liebesbeziehungen“ wird nicht zwischen Ermittlungsverfahren und Maßnahmen zur „Aufrecht- erhaltung der Tarnidentität“ bzw. zur Vorbeugung der Ent- tarnung unterschieden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort von Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche vom 24. Januar 2013 auf Bundestagsdrucksache 17/12239. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Fragen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3518, Fragen 55 und 56): Wie bewertet die Bundesregierung die islamfeindlichen Demonstrationen von Pegida sowie ihren Ablegern, zum Bei- spiel Dügida und Bodiga, insbesondere hinsichtlich des fried- lichen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens in Deutschland? Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in der Auseinandersetzung mit der oben genannten Bewegung? Zu Frage 55: Die Aktionsform „Patriotische Europäer gegen Islami- sierung des Abendlandes“, Pegida, ist kein Beobach- tungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden. Gleichwohl verfolgen die Verfassungsschutzbehörden Versuche der Einflussnahme von Rechtsextremisten auf derartige Ver- anstaltungen aufmerksam. Vorliegenden Erkenntnissen zufolge war eine Teil- nahme von Aktivisten der Parteien „Die Rechte“, NPD – NRW und „pro NRW“ an Veranstaltungen von „Düssel- dorfer Bürger gegen die Islamisierung des Abendlan- des“, Dügida, „Bonn gegen Islamismus in Deutschland“, Bogida, sowie „Kassel gegen die Islamisierung des Abendlandes“, Kagida, zu verzeichnen. In Deutschland gilt Demonstrationsfreiheit, aber es ist kein Platz für Hetze und Verleumdung von Menschen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014 7191 (A) (C) (B) die aus anderen Ländern zu uns kommen. Wo immer solche Tendenzen aufkommen, stellen wir uns dem ent- schlossen entgegen (vergleiche Regierungspressekonfe- renz vom 12. Dezember 2014; Anlage 1 und Pressekonfe- renz Bundeskanzlerin vom 15. Dezember 2014; Anlage 2). Die Pegida-Organisatoren zeichnen ein gefährlich verzerrtes Bild: Sie wenden sich angeblich gegen die „Islamisierung Deutschlands“, beschäftigen sich aber zuallererst mit den Flüchtlingen in unserem Land. So sind etwa die Menschen, die aus Syrien nach Deutsch- land kommen, selbst auf der Flucht vor den Islamisten in ihren Heimatländern. Von einer „Islamisierung“ durch Flüchtlinge kann daher keine Rede sein. Die vorgetragenen Sorgen der Bevölkerung hinsicht- lich der Zuwanderung und steigender Asylbewerberzah- len nehmen wir ernst. Zusammen mit den Ländern und insbesondere mit den Kommunen arbeiten wir an einer Problemlösung. Zu Frage 56: Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass wirkungs- volle Strategien nur auf der Grundlage einer umfassen- den Analyse und Bewertung vorgenommen werden kön- nen. Hieran arbeiten die zuständigen Behörden von Bund und Ländern derzeit gemeinsam. (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 75. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zu Folter durch die USA und Folgen für den Kampf um Menschenrechte Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Kollegin Kühn-Mengel, Sie haben das Wort.



Rede von Helga Kühn-Mengel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Minister, es geht einmal um die Lebenswelten,

also Kindergarten, Schule, Betrieb, Quartier. Im Bereich
der Pflege haben Sie jetzt aber nicht nur den stationären,
sondern auch den ambulanten Bereich betont. Können
wir davon ausgehen, dass Sie dies vor dem Hintergrund
von Studien machen, die deutlich zeigen, dass in der
Pflege auch im fortgeschrittenen Alter im wahrsten
Sinne des Wortes Ressourcen zu mobilisieren sind? Ist
das nicht auch – ich greife die Frage des Kollegen Terpe

7142 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 17. Dezember 2014

Helga Kühn-Mengel


(A) (C)



(D)(B)

auf – Sekundär- oder Tertiärprävention, nämlich Verhin-
derung von Verschlimmerung?

Zweite Frage. In diesem Bereich wird ja oft über das
Zusammenwirken der vielen Akteure in einem stark ge-
gliederten Sozialsystem und vor dem Hintergrund eines
ausgeprägten Föderalismus diskutiert. Meine Frage
wäre: Können Sie vielleicht noch einmal darstellen, wie
diese Kooperationen –


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Edelgard Bulmahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Kollegin, auch Sie müssen zum Schluss kom-

    men.