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    Plenarprotokoll 18/72 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 I n h a l t : Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 6803 A Zusätzliche Ausschussüberweisungen. . . . . . . 6803 B Tagesordnungspunkt 1: Vereinbarte Debatte anlässlich des Interna- tionalen Tages der Menschen mit Behinde- rungen – Mehr Teilhabe eröffnet neue Per- spektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6803 B Verena Bentele, Beauftragte der Bundes- regierung für die Belange behinderter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6803 C Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6804 C Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6805 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6807 A Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6808 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6808 C Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6808 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 6810 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6810 D Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) . . 6811 B Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Erster Fortschrittsbericht – Energiewende und Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz. . . 6812 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6812 D Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 6814 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 6814 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 C Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6817 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6817 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6818 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6818 B Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 A Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 6819 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6819 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 D Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6822 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6822 C Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6823 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6823 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6824 B Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6824 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6825 B Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde Drucksachen 18/3360, 18/3401 . . . . . . . . . . . 6825 B Dringliche Frage 1 Jan van Aken (DIE LINKE) Einstellung der Nahrungsmittelhilfe der Vereinten Nationen für syrische Flücht- linge in den Nachbarstaaten Syriens Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6825 C Zusatzfragen Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6825 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6826 B Mündliche Frage 3 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erleichterung der Aufnahme einer Be- schäftigung im Rentenalter Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6826 D Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6827 A Mündliche Frage 4 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterzeichnung des Veterinärprotokolls mit China für den Export von Pferden und Anerkennung des Verarbeitungsstandards in der Schweinefleischerzeugung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6827 D Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6828 A Mündliche Frage 5 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der nach China exportierten Pferde in den letzten drei Jahren Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6828 D Zusatzfrage Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 A Mündliche Frage 9 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der geltenden Regelungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Bundesministerien Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 C Zusatzfrage Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 III Mündliche Frage 10 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Freigabe der bisher verschreibungspflichti- gen Pille danach Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6830 C Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6830 D Mündliche Frage 11 Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begleitende Regelungen zur Freigabe der Pille danach Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6831 D Zusatzfrage Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6832 A Mündliche Frage 14 Sabine Leidig (DIE LINKE) Auftragsvergabe des Eisenbahn-Bundes- amtes hinsichtlich des Projektes Stutt- gart 21 in den Jahren 2011 bis 2013 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6832 C Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6832 C Mündliche Frage 15 Sabine Leidig (DIE LINKE) Sondergenehmigung für den geplanten Mischverkehr auf der Filderstrecke bis 2030 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6833 C Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6833 C Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6834 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6834 B Mündliche Frage 16 Herbert Behrens (DIE LINKE) Gewerbliche Schutzrechte der Toll Collect GmbH im Zusammenhang mit dem Maut- erfassungssystem Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6834 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6834 C Mündliche Frage 17 Herbert Behrens (DIE LINKE) Prüfung der Optionen zur Weiterführung der Lkw-Mauterhebung nach Ablauf des bisherigen Betreibervertrages mit der Toll Collect GmbH Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6835 A Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6835 A Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6835 C Mündliche Frage 24 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtkosten des AVR Jülich seit der Still- legung im Jahr 1988 Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6836 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6836 B Mündliche Frage 25 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbringung der in Ahaus lagernden Cas- toren mit Brennelementen in die USA Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 B Mündliche Frage 27 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschluss der „Tweede Kamer“ des nieder- ländischen Parlaments zur Ablehnung der ISDS-Klausel in CETA und TTIP Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 C IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 D Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 6838 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6839 C Mündliche Frage 33 Heike Hänsel (DIE LINKE) Abschluss eines Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6840 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6840 C Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6841 B Mündliche Frage 34 Heike Hänsel (DIE LINKE) Beräumung von deutscher Munition auf Übungsgeländen der Bundeswehr in Afghanistan Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6842 A Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6842 B Mündliche Frage 45 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung des strafrechtlichen Ermitt- lungsverfahrens gegen unbekannt betref- fend das Abhören des Handys der Bundes- kanzlerin Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 A Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 D Mündliche Frage 46 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inanspruchnahme der privaten Altersvor- sorge Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6844 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6844 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens – KOM(2013) 794 endg.; Ratsdok. 16749/13 Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647, 18/3385, 18/3427 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6845 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Pläne zur künftigen Gestal- tung des Solidaritätszuschlags . . . . . . . . . . 6845 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6846 A Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 6847 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6848 B Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6849 C Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6850 D Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6852 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6853 A Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6854 B Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6855 C Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6856 D Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6858 A Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 6859 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6860 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 6861 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 V Anlage 2 Mündliche Frage 1 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Kostenabschätzung für eine Stabilisierung des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6861 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Finanzbedarf für die staatliche Gesamtför- derung der privaten Altersvorsorge Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6861 C Anlage 4 Mündliche Frage 6 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Zusammenhänge zwischen Her- bizidexposition und Unfruchtbarkeit bei Männern Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6862 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie zur Ermöglichung nationaler Anbauver- bote für gentechnisch veränderte Pflanzen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6862 D Anlage 6 Mündliche Frage 8 Katrin Kunert (DIE LINKE) Audit zum Entschädigungsverfahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bun- deswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6863 B Anlage 7 Mündliche Frage 12 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wirksamkeit des Cannabisverbotes Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6863 D Anlage 8 Mündliche Frage 13 Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Studien zum Cannabiskonsum in den US- Bundesstaaten Colorado und Washington Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6864 A Anlage 9 Mündliche Frage 18 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Finanzierung und Fertigstellung der Bun- desstraße 172 b Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 B Anlage 10 Mündliche Frage 19 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Realisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der Bundesstraße 169 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 C Anlage 11 Mündliche Frage 20 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verteilung der Bundesmittel für den Hoch- wasserschutz Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 D VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Anlage 12 Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von CO2-Grenzwerten für Kraftwerke Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 B Anlage 13 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vom BMUB bei der bayerischen Regierung erbetene Informationen zum Atomkraft- werk Gundremmingen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 C Anlage 14 Mündliche Frage 23 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeit- und Kostenplan hinsichtlich des Um- gangs mit dem hochradioaktiven Müll aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 D Anlage 15 Mündliche Frage 26 Niema Movassat (DIE LINKE) Studie zu den möglichen Folgen des Frei- handelsabkommens TTIP für Entwick- lungsländer Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 B Anlage 16 Mündliche Fragen 28 und 29 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haushaltsrelevante Maßnahmen des Natio- nalen Aktionsplans Energieeffizienz im Jahr 2015 und Auswirkungen auf das Energieeinsparpotenzial Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 C Anlage 17 Mündliche Frage 30 Niema Movassat (DIE LINKE) Fragenkatalog der Bundesregierung be- züglich der vom United States Africa Command in Stuttgart unterstützten Droh- nenangriffe Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 D Anlage 18 Mündliche Frage 31 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beteiligung der rechten „Radikalen Partei“ an der neuen ukrainischen Koalition Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 A Anlage 19 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Umsetzung der verhängten EU-Strafmaß- nahmen gegen Russland durch Serbien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 B Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) UN-Mandat für die ISAF-Nachfolgemis- sion Resolute Support Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 C Anlage 21 Mündliche Frage 37 Andrej Hunko (DIE LINKE) Positionierung der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer VN-Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus und Rassismus Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 VII Anlage 22 Mündliche Frage 38 Andrej Hunko (DIE LINKE) Gefährdungsaspekte und Abwehr unbe- mannter Luftfahrzeuge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 B Anlage 23 Mündliche Frage 39 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Maßnahmen und Projekte des Strategie- und Forschungszentrums Telekommunika- tion zu Fragen der Telekommunikations- überwachung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 D Anlage 24 Mündliche Frage 40 Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) Zukünftige EU-Migrationspolitik an den Außen- und Binnengrenzen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 A Anlage 25 Mündliche Frage 41 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Erkenntnisse aus der Smart-Borders-Stu- die und Positionierung hinsichtlich einer Nutzung des Entry-Exit-Systems zu Straf- verfolgungszwecken Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 C Anlage 26 Mündliche Frage 42 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Vermeidung einer Kompromittierung von IT-Systemen durch eine Key-Recovery- Verpflichtung von Unternehmen gegen- über den USA Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 D Anlage 27 Mündliche Frage 43 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortgeltung der Verpflichtungserklärung bei syrischen Flüchtlingen auch nach der Flüchtlingsanerkennung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 A Anlage 28 Mündliche Frage 44 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haushaltsmittel für die zivilgesellschaftli- che Präventionsarbeit im Bereich des ge- waltbereiten Islamismus Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 C Anlage 29 Mündliche Frage 47 Klaus Ernst (DIE LINKE) Verordnungsentwurf des Bundesministe- riums der Finanzen für die Produktinfor- mationsstelle Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 D Anlage 30 Mündliche Frage 48 Klaus Ernst (DIE LINKE) Finanzierung staatlicher Infrastrukturpro- jekte durch private Investoren Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6871 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6803 (A) (C) (D)(B) 72. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6861 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 3.12.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 3.12.2014 Kermer, Marina SPD 3.12.2014 Launert, Dr. Silke CDU/CSU 3.12.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 3.12.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 3.12.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 3.12.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 3.12.2014 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 3.12.2014 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 3.12.2014 Zollner, Gudrun CDU/CSU 3.12.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 1): Auf welchen einzelnen Indikatoren und Rechenschritten beruht die Kostenabschätzung für eine Stabilisierung des Si- cherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (46 Pro- zent) ab dem Jahr 2024 von 13 Milliarden Euro jährlich und damit die Gesamtsumme von 77 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030, die die Bundesregierung im Zweiten Bericht der Bun- desregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (Bundestagsdrucksache 18/3261, Seite 24) veröffent- licht hat? Der im zweiten Bericht der Bundesregierung zur An- hebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre genannte zu- sätzliche Finanzbedarf in Höhe von rund 13 Milliarden Euro, der entstehen würde, wenn im Jahr 2030 ein Siche- rungsniveau vor Steuern von 46 Prozent realisiert würde, bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2030. Ausgangspunkt der Berechnung ist die Überlegung, um wie viel höher der aktuelle Rentenwert im Jahr 2030 ausfallen müsste, damit ein entsprechendes Sicherungs- niveau erreicht werden würde. Entsprechend diesem Verhältnis müssen auch die Rentenausgaben im Jahr 2030 im Vergleich zur aktuellen Berechnung höher aus- fallen. Die Differenz dieser beiden Beträge ist der ge- nannte zusätzliche Finanzbedarf in Höhe von 13 Milliar- den Euro. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 2): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Fi- nanzbedarf für die staatliche Gesamtförderung der privaten Altersvorsorge (Grundzulage, Kinderzulage und steuerliche Förderung) für die kommenden 15 Jahre ein, und wie hoch war diese bisher? Seit der Einführung der steuerlichen Förderung nach § 10 a Abschnitt XI Einkommensteuergesetz, EStG, der sogenannten Riester-Förderung, zum 1. Januar 2002 wurden über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermö- gen, ZfA, Altersvorsorgezulagen in folgender Höhe haushaltswirksam verausgabt: im Kassenjahr (in Millionen Euro) 2003 72,5 2004 143,9 2005 327,1 2006 546,5 2007 1 050,4 2008 1 341,6 2009 2 383,5 2010 2 598,9 2011 2 304,4 2012 2 287,4 2013 2 556,1 Seit dem Kalenderjahr 2002 wurden folgende Steuer- ermäßigungen gewährt: für das Veranlagungsjahr (in Millionen Euro) 2002 38,5 2003 53,5 2004 108,3 2005 140,8 2006 293,4 2007 424,7 Anlagen 6862 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Eine Addition dieser jährlichen Beträge zu einem Ge- samtfinanzbedarf ist allerdings nicht möglich, da sich die Statistiken auf verschiedene Erfassungsansätze (Kas- senjahr versus Veranlagungsjahr) und Zeiträume bezie- hen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Sitzung vom 4. bis 6. November 2014 folgende Aufwen- dungen für die Altersvorsorgezulage in den Jahren 2014 bis 2019 geschätzt: im Kassenjahr (in Millionen Euro) 2014 2 410 2015 2 650 2016 2 800 2017 2 970 2018 3 150 2019 3 330 Die durch den Sonderausgabenabzug entstehenden Aufwendungen werden nicht separat geschätzt, sondern sind implizit in der Schätzung des Aufkommens der ver- anlagten Einkommensteuer enthalten. Über das Jahr 2019 hinausgehende Schätzungen lie- gen nicht vor. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 6): Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zu möglichen Zusammenhängen zwischen Herbizidexposition und Unfruchtbarkeit bei Männern bekannt, und welche kon- kreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduktion der Glyphosatbelastung in der Lebensmittelkette angesichts aktuell vorgelegter Studienergebnisse von Gilles-Éric Séralini zur Verminderung der Spermienqualität von Versuchstieren bei einer Roundup-Exposition (vergleiche Cassault-Meyer/ Gress/Séralini et al.: „An acute exposure to glyphosate-based herbicide alters aromatase levels in testis and sperm nuclear quality“, in: Environmental Toxicology and Pharmacology, Band 38, Heft 1, Juli 2014, Seiten 131–140)? Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobe- wertung, BfR, sind keine wissenschaftlichen Studien be- kannt, die einen kausalen Zusammenhang zwischen ei- ner Exposition gegenüber den in der EU genehmigten Herbiziden und Unfruchtbarkeit bei Männern belegen. Für bestimmte, in der EU nicht genehmigte Pflanzen- schutzmittel, zum Beispiel 1,2-Dibrom-3-chlorpropan, Ethylendibromid, Chlordecone, liegen jedoch eindeutige 2008 652,4 2009 744,4 2010 813,1 Anhaltspunkte für schädliche Auswirkungen dieser Stoffe auf die Fruchtbarkeit von Männern vor. Um die Glyphosataufwandmenge zu reduzieren, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit, BVL, im Mai 2014 neue Anwendungsbestim- mungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat erlassen. Sie begrenzen den Wirkstoffauf- wand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätan- wendungen im Getreide. Begrenzung des Wirkstoffaufwandes pro Jahr Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von min- destens 90 Tagen durchgeführt werden; dabei dürfen ins- gesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden. Zulässigkeit von Spätanwendungen in Getreide Spätanwendungen in Getreide sind nur auf Teilflä- chen erlaubt, bei denen es um die Abwendung von Schä- den, im Sinne des Ernteausfalls, geht. Eine Anwendung zur Sikkation ist also nur dort erlaubt, wo das Getreide ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behand- lung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung des Druschs. Die von Séralini veröffentlichte Studie mit Roundup an Ratten, in der Effekte auf Testes und Spermien berichtet werden, wurde im Verfahren der erneuten Wirkstoffüberprüfung für Pflanzenschutzmittel berück- sichtigt, ebenso wie mehr als 1 000 weitere neue Veröf- fentlichungen zu diesem Wirkstoff. Das Studienergebnis hatte jedoch keinen Einfluss auf die für Glyphosat abge- leiteten toxikologischen Grenzwerte, da die Effekte teil- weise inkonsistent waren und erst bei vergleichsweise hohen Dosierungen auftraten. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 7): Welche konkreten Positionen hat die Bundesregierung bei der Formulierung des Ratsmandats für den dritten Trilog am 3. Dezember 2014 über die vom Europäischen Parlament ge- forderten Änderungen zum Vorschlag für eine Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) zur Er- möglichung nationaler Anbauverbote für gentechnisch verän- derte Pflanzen (Opt-out) eingebracht, insbesondere bezüglich der Rechtsgrundlage (Artikel 192 des Vertrages über die Ar- beitsweise der Europäischen Union), verpflichtender Koexis- tenzregelungen im grenznahen Bereich, einer Entkoppelung von Phase 1 und Phase 2 sowie hinsichtlich einer Verbots- möglichkeit für Gruppen von gentechnisch veränderten Or- ganismen im Rahmen der Phase 2, und inwieweit wird die Positionierung der Bundesregierung dem Beschluss des Deut- schen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/1450) vom 20. Mai 2014 gerecht? Die Bundesregierung unterstützt die italienische Prä- sidentschaft bei ihrem Anliegen, möglichst rasch einen erfolgreichen Abschluss der Trilogverhandlungen zu er- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6863 (A) (C) (D)(B) reichen. Die Gemengelage im Rahmen des laufenden in- formellen Trilogs ist jedoch nicht einfach, da das Plenum des Europäischen Parlaments noch nicht votiert hat und die Positionen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments und des Rates in wichtigen Fragen noch auseinander liegen und der Standpunkt des Rates vom 23. Juli 2014 ein sehr sensibler Kompromiss ist, der erst nach über drei Jahren zustande gekommen ist. Bei den vom Umweltausschuss des Europäischen Par- laments vorgeschlagenen obligatorischen Koexistenz- regelungen unterstützt die Bundesregierung den Kom- promissvorschlag der italienischen Präsidentschaft, der vorsieht, dass Mitgliedstaaten, in denen Anbau von gen- technisch veränderten Organismen, GVO, stattfindet, ent- sprechende Maßnahmen in Grenzregionen zu anderen Mitgliedstaaten ergreifen müssen mit dem Ziel, ein un- beabsichtigtes Vorkommen von GVO in anderen Pro- dukten zu verhindern. Im Übrigen sollen die Koexistenz- regelungen im europäischen Recht wie bisher freiwillig bleiben. Zu den weiteren konkret angesprochenen Punkten, nämlich die Rechtsgrundlage, also Artikel 114 (Binnen- markt) oder Artikel 192 (Umweltschutz) des AEUV-Ver- trages, Entkoppelung von Phase 1 und Phase 2 sowie hinsichtlich einer Verbotsmöglichkeit für Gruppen von GVO im Rahmen der Phase 2, hat die Bundesregierung im Ausschuss der Ständigen Vertreter, AStV1, am 2. De- zember 2014 einen Prüfvorbehalt eingelegt. Bei den Verhandlungen lässt sich die Bundesregie- rung davon leiten, einen Kompromiss mit dem Europäi- schen Parlament möglichst rasch, sachorientiert und rechtssicher zu erzielen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 8): Wie sehen die aktuellen Überlegungen der Bundesregie- rung zur Durchführung eines Audits zum Entschädigungsver- fahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bundeswehr und Nationalen Volksarmee der DDR aus, und inwieweit be- absichtigt die Bundesregierung, hierbei auch neuere medizini- sche Erkenntnisse über mögliche zusätzliche Krankheitsbilder durch ionisierende Strahlung zu berücksichtigen, die unter Umständen den entschädigungsberechtigten Personenkreis er- weitern könnten? Auf Ersuchen des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, im Sommer 2002 eine aus unab- hängigen Experten bestehende Radarkommission – Ex- pertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundes- wehr und der Nationalen Volksarmee – eingerichtet, de- ren Aufgabe es war, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorgaben Lösungswege für eine Entschädi- gung der Betroffenen aufzuzeigen. Die Radarkommis- sion hat im Sommer 2003 ihren Abschlussbricht vorge- legt, der im Herbst 2003 vom Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt wurde. Die Radar- kommission hat zur Anerkennung als Wehrdienstbeschä- digung die „qualifizierenden Erkrankungen“ maligne Tumoren und Katarakt – Grauer Star – empfohlen, an- dere Krankheitsbilder hingegen nicht, weil nach wissen- schaftlicher Einschätzung der Radarkommission nur bei diesen beiden Krankheiten eine ausreichende Wahr- scheinlichkeit besteht, dass sie durch ionisierende Strah- lung verursacht worden sein können. Die Interpretation der Anerkennungskriterien im Be- richt der Radarkommission ist zugunsten der Betroffe- nen seitdem immer wieder ausgedehnt worden. Zwischen der Leitung des BMVg und dem Bund zur Unterstützung Radargeschädigter e. V. hat es bezüglich unterschiedlicher Auffassungen über die Interpretation des Radarberichts insbesondere im Rahmen der durch- geführten Runden Tische zahlreiche Erörterungen ge- geben. In diesen Gesprächen konnte eine Vielzahl von Problemen einvernehmlich gelöst werden. In den ver- bliebenen offenen Fragen konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, weil für die Vorschläge des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter e. V. keine fachliche Grundlage bestand. An dieser Einschätzung hat sich aus Sicht des BMVg nichts geändert. Da seit der Veröffentlichung des Berichts der Radar- kommission inzwischen mehr als zehn Jahre vergangen sind, ist vorgesehen, im Rahmen eines Symposiums un- ter Leitung von Professor Dr. Meineke, Vorsitzender des Vergabeausschusses der „Härtefall-Stiftung“, mit nam- haften Wissenschaftlern auf den Gebieten der Strahlen- biologie und des medizinischen Strahlenschutzes der Frage nachzugehen, inwieweit die Einschätzungen der Radarkommission unverändert Gültigkeit beanspruchen können. Dieses Symposium, das für das erste Quartal des Jahres 2015 geplant ist, wird auch der Frage nachge- hen, ob die Beschränkung der „qualifizierenden Erkran- kungen“ auf maligne Tumore und Katarakt weiterhin sachgerecht ist. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 12): Welche Belege hat die Bundesregierung für die Wirksam- keit des Cannabisverbotes? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dem Betäubungsmittelgesetz eine maßgebliche generalprä- ventive Wirkung zukommt. Dazu hat sie in der Vorbe- merkung ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Beabsichtigte und unbeabsich- tigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts“ (Bun- destagsdrucksache 18/2937 vom 20. Oktober 2014) Stel- lung genommen. Dafür spricht allein schon der hohe Anteil an Personen, die niemals illegale Drogen konsu- mieren. Der Schutz der Gesellschaft, vor allem von Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen, macht es aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar, den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen. In ihrer Antwort hat die Bundesregierung auch ausge- führt, dass die Verfolgung von Verstößen gegen sank- 6864 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) tionsbewehrte Verbote des Betäubungsmittelgesetzes und insbesondere die Sicherstellung illegaler Drogen zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit führen und zugleich die generalpräventive Wirkung des Betäubungsmittelge- setzes stärken. Diese Politik stärkt den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für das Ver- bot von Cannabis zum Freizeitgebrauch. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 13): Liegen der Bundesregierung Studien über einen Anstieg des Cannabiskonsums in den US-Bundesstaaten Colorado oder Washington vor, in denen Cannabis streng reguliert an Volljährige verkauft werden darf? Nach Angaben aus dem US-Bundesstaat Colorado liegen noch keine Evaluierungsstudien vor. Aus Sicht der Bundesregierung dürfte es aufgrund der kurzen Laufzeit der praktischen Umsetzung dieser Rechtsände- rungen in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington kaum möglich sein, belastbare Aussagen zu dieser Frage zu treffen. Der Weltdrogenbericht 2014 des Büros für Drogen und Kriminalitätsbekämpfung der Vereinten Nationen, UNODC, ist im Ergebnis gleicher Auffassung. Er hebt hervor, dass es solche Entwicklungen wie etwa in den genannten US-Bundesstaaten bisher noch nicht gegeben habe. Deshalb stünden keine Studien zur Verfügung, die deren mögliche Auswirkungen vorhersagen könnten. Auch eine Veröffentlichung im International Journal of Drug Policy, die eine Vergleichsanalyse der Cannabis- gesetzgebung in Uruguay und den US-Bundesstaaten Colorado und Washington anstellt, weist darauf hin, dass der Mangel an empirischen Daten keine Untersuchung der Auswirkungen dieser gesetzlichen Reformen er- möglicht (Bryce Pardo, Cannabis policy reforms in the Americas: A comparative analysis of Colorado, Washington, and Uruguay, International Journal of Drug Policy, Vol. 25, Issue 4, S. 727–735, Onlineveröffentli- chung 29. Mai 2014). Die US-amerikanische Hazelden Betty Ford Founda- tion – Center for Public Advocacy – gibt an, dass der Cannabiskonsum von Jugendlichen im US-Bundesstaat Colorado seit dem Inkrafttreten der dortigen Rechtsän- derungen nicht zugenommen habe, sondern weiterhin über dem US-Durchschnitt liege (Attitudes on Marijuana Survey: Young Adults Aged 18 to 25, 20. August 2014). Insoweit ist jedoch nochmals relativierend anzumerken, dass sich die dortigen Rechtsänderungen erst seit kurzer Zeit in praktischer Umsetzung befinden. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 18): Inwieweit ist mit Abschluss des Planfeststellungsverfah- rens für die Bundesstraße 172 b deren Finanzierung gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstel- lung des Bauvorhabens? Nach Abschluss des laufenden Planfeststellungsver- fahrens für die Ortsumgehung Pirna im Zuge der B 172 und Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbe- schlusses könnte die Maßnahme im Straßenbauplan veranschlagt werden. Dabei sind dann insbesondere der Mittelbedarf für die laufenden Baumaßnahmen, die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen mit Baurecht in Sach- sen, die dann zur Verfügung stehenden Bedarfsplanmittel und gegebenenfalls die Einstufung im zukünftigen Be- darfsplan für die Bundesfernstraßen zu berücksichtigen. Im jetzigen Planungsstadium wäre daher eine Aus- sage über den Abschluss der Baumaßnahme verfrüht. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 19): Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rea- lisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der Bundesstraße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens? Der Gesehenvermerk auf den geänderten Vorentwurf wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im März dieses Jahres erteilt, sodass das Planfeststellungsverfahren vom Freistaat Sachsen wie- der aufgenommen werden kann. Daher gilt für den 3. Bauabschnitt der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz grundsätzlich Gleiches wie in der Antwort zu Frage Nummer 18. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Peter Maiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 20): Wie wird die Bundesregierung die angekündigten 1,2 Mil- liarden Euro für Hochwasserschutz (www.mdr.de vom 13. August 2014: „Bund stellt zusätzlich Geld für Hochwas- serschutz in Aussicht“), von denen im Jahr 2015 nur 20 Mil- lionen Euro in den Haushalt eingestellt wurden, in den nächs- ten Haushaltsjahren verteilen? Mit dem Koalitionsvertrag für diese Legislatur- periode hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten und einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasser- schutz“ aufzulegen. Das Nationale Hochwasserschutz- programm als gemeinschaftliche Arbeit des Bundes und der Länder wurde bei der 83. Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 beschlossen, und es ist mit diesem Programm gelungen, die Oberlieger-/Unterlieger-Pro- blematik und die Konzentration auf lokale Interessen beim Hochwasserschutz in Deutschland zu überwinden. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm umfasst: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6865 (A) (C) (D)(B) 29 überregional wirkende Projekte zur Deichrückverle- gung, die sich in 70 Teilprojekte aufgliedern, 57 Groß- projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung – also im Wesentlichen Flutpolder – sowie 16 Projekte zur Be- seitigung von Schwachstellen. Nach Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutz- programms können damit renaturierte Auen mit einer Fläche von insgesamt 20 000 Hektar sowie 1 180 Millio- nen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumen durch steuerbare Polder geschaffen werden. Der Finanzbedarf zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms wird bei einer Laufzeit bis nach 2027 auf circa 5,4 Milliarden Euro geschätzt. Im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushal- tes 2015 hat der Deutsche Bundestag entschieden, zu- sätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro im Ein- zelplan 10 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ über einen neuen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des prä- ventiven Hochwasserschutzes bereitzustellen, um erste Maßnahmen schon im kommenden Jahr beginnen zu können. Mit dem Ansatz für 2015 wird – soweit über den neuen Sonderrahmenplan förderungsfähig – zu- gleich dem notwendigen Planungsvorlauf für die im Na- tionalen Hochwasserschutzprogramm benannten Groß- projekte Rechnung getragen. Über die Veranschlagung in den Folgejahren wird im Zusammenhang mit der Abstimmung des Eckwertebe- schlusses für das Jahr 2016 sowie dem Finanzplan bis 2019 zu entscheiden sein. Bisher sind Maßnahmen des präventiven Hochwas- serschutzes vom Bund bereits im Rahmen der Förderung „wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“ der Gemeinschafts- aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs- tenschutzes“ förderfähig. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des neuen Sonderrahmenplans zusätzlich zu den bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen der Länder umgesetzt werden und somit eine tatsächliche Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes in Deutschland erreicht wird, ist vorgesehen, eine soge- nannte „Baseline“ entsprechend dem Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klima- wandels“ zu definieren. Eine Inanspruchnahme der zu- sätzlichen Mittel kommt somit nur in Betracht, wenn ein noch festzulegender Sockelbetrag überschritten wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 21): Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag von Ger- manwatch e. V., Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. – IASS – und der Kirche in Nordrhein-Westfalen über die Einführung von CO2-Grenzwerten für Kraftwerke, wie sie beispielsweise in Großbritannien eingeführt wurden, gar nicht erst berechnen lassen (vergleiche Antwort der Bundesregie- rung auf meine mündliche Frage 16, Anlage 7, Plenarproto- koll 18/65), und welche für das „Aktionsprogramm Klima- schutz 2020“ vorgeschlagenen Maßnahmen wurden berechnet bzw. nicht berechnet? Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist Teil des heute beschlossenen Klima- und Energiepakets der Bun- desregierung. Im Rahmen der Beteiligung von Bundes- ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Interessen- verbänden an der Erstellung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, über 500 externe Maßnahmenvorschläge übermittelt. Diese wurden, sofern hinreichend beschrieben, in The- menschwerpunkten zusammengefasst und durch einen Forschungsnehmer soweit möglich quantifiziert. Zudem wurden die Maßnahmen den maßgeblichen Emissions- sektoren zugeordnet. Die Gesamtheit der Maßnahmen- vorschläge floss, soweit möglich, in die Erarbeitung des Aktionsprogramms ein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 22): Wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, die bei dem Fach- gespräch zum Atomkraftwerk Gundremmingen am 26. Sep- tember 2014 vom BMUB erbetenen „weiteren Informationen“ (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli- che Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 18/2832) mittler- weile vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV, zur Verfügung gestellt, und, falls ja, ist bereits absehbar, ob sie den Fragebedarf des BMUB ab- schließend abdecken oder nicht, also seitens des StMUV noch ergänzt werden müssen? Die seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Na- turschutz, Bau und Reaktorsicherheit gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbrau- cherschutz erbetenen Informationen liegen noch nicht vor. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat aber mitgeteilt, dass sie in Kürze übermittelt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 23): Wie ist der jeweilige derzeitige Zeit- und Kostenplan für die Durchführung der zur Prüfung stehenden drei Optionen bezüglich des Umgangs mit dem hochradioaktiven Müll aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich: US-Export, Transport der Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus und Ertüchtigung bzw. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich – bitte detailliert, vor allem auch unter Berücksichtigung der letzten Aufsichts- ratssitzung des Forschungszentrums Jülich am 19. November 2014, aufschlüsseln? Nach Information des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung beinhaltet das Detailkonzept der Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ, unter anderem 6866 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommenden Räu- mungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich gegen- wärtig in Nachprüfung bei dem Ministerium für Wirt- schaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, MWEIMH. Das Ergebnis dieser Nachprüfung bleibt abzuwarten. Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrenn- stoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Die Entschei- dung des MWEIMH, mit welcher Alternative der Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostenge- sichtspunkten geleitet. Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kosten- plan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Schätzungen des FZJ vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushalts- plan sind auf dieser Grundlage Mittel in Höhe von rund 246 Millionen Euro veranschlagt zwecks Realisierung einer atomrechtlich gebotenen Räumungsoption. Die veranschlagten Mittel verteilen sich (gerundet) wie folgt: – 2014 – 10 Millionen Euro, – 2015 – rund 65 Millionen Euro, – 2016 ff. – rund 171 Millionen Euro. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 26): Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erwartet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, von der beim Institut für Wirtschaftsfor- schung, ifo, in Auftrag gegebenen Studie zu den möglichen Folgen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP für Entwicklungsländer, da dieses Institut bereits im Oktober 2013 in einer Studie die negativen Konsequenzen für viele dieser Länder belegt hat – zum Beispiel für Malawi eine lang- fristige Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts von 4 Pro- zent, für Belize von 6 Prozent, siehe www.bertelsmann-stif tung.de/cps/rde/xbcr/SID-AAFFA177-224A5AA9/bst/xcms_ bst_dms_39 003_39004_2.pdf –, und sind die Aussagen des Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, bei einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Berlin am 13. November 2014 (www.epd.de/zentralredaktion/epd-zen tralredaktion/ttip-ministerium-lässt-mögliche-auswirkung-auf- arme-laender-erf) so zu verstehen, dass das BMZ der Ratifizie- rung des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP nur zustimmen wird, wenn schädliche Auswirkungen für Ent- wicklungsländer ausgeschlossen sind? Bisherige Studien zu möglichen Auswirkungen der TTIP auf Drittstaaten treffen kaum Aussagen zu ent- wicklungspolitischen Fragestellungen. Das Ziel der vom BMZ beauftragten Studie ist es, bestehende Untersu- chungen auszuwerten und Empfehlungen für eine ent- wicklungsfreundliche Ausgestaltung der TTIP zu erar- beiten. Das BMZ wird die Verhandlungen weiterhin eng verfolgen. In Abstimmung mit den Ressorts setzen wir uns dafür ein, dass die Belange der Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Das Verhandlungsergebnis wird das BMZ sorgfältig prüfen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Fragen 28 und 29): Welche konkreten haushaltsrelevanten Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, NAPE, werden noch im Jahr 2015 umgesetzt? Wie viel Energieeinsparpotenzial geht nach Berechnungen der Bundesregierung dadurch verloren, dass angekündigte Maßnahmen zur Energieeffizienz im Entwurf des NAPE nicht im Bundeshaushalt 2015 abgebildet sind und diese somit frü- hestens im Jahr 2016 umgesetzt werden können, vorausge- setzt, im Haushalt für das Jahr 2016 werden entsprechende Mittel bereitgestellt? Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Ener- gieeffizienz standen heute im Kabinett an. Zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel die Einfüh- rung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz sowie die Nationale Top-Runner Ini- tiative können aus den im Haushalt 2015 des Einzel- plans 09 etatisierten Mitteln durchgeführt werden bzw. gestartet werden. Im Bundeshaushalt 2015 sind im Einzelplan 60 im Vorgriff auf die konkrete Aufteilung der vorgesehenen Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 für Zukunftsinvesti- tionen und Energieeffizienz gesperrte Verpflichtungs- ermächtigungen in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro ausgebracht worden. Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach Vorliegen der materiellen Vorausset- zungen für die Entsperrung der Verpflichtungsermächti- gungen bereits 2015 Verpflichtungen für die Folgejahre einzugehen, sodass die Bundesregierung von keinen Verzögerungen bei der Umsetzung des NAPE ausgeht. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3360, Frage 30): Welche Fragen enthält der Fragenkatalog, den die Bundes- regierung im April 2014 bezüglich der vom United States Africa Command, AFRICOM, in Stuttgart unterstützten Drohnenangriffe an die US-Botschaft in Berlin eingereicht hat – bitte alle Fragen vollständig auflisten –, und wie plant die Bundesregierung weiter vorzugehen, da trotz mehrfacher, „nachdrücklicher“ und „eindringlicher Erinnerung“ eine Be- antwortung durch die USA nach wie vor ausbleibt und ihr noch nicht einmal ein Zieldatum für die Beantwortung ge- nannt wurde (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck- sache 18/2794)? Die Bundesregierung hat die amerikanische Botschaft im April 2014 schriftlich um Informationen über eine Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6867 (A) (C) (D)(B) mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US- Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luft- fahrzeuge gebeten. Die Bundesregierung fordert die US-Seite weiter ein- dringlich zur Beantwortung des im April 2014 übermit- telten Fragenkatalogs auf. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3360, Frage 31): Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Beteiligung der extrem rechten „Radikalen Partei“ von Oleg Ljaschko an der neuen ukrainischen Koalition, die für die Mehrheitsbil- dung in der Werchowna Rada nicht notwendig ist, einen Aus- druck der freiwilligen Einbindung extrem rechter Kräfte in die Koalition, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Vorsit- zende der extrem rechten „Radikalen Partei“, Oleg Ljaschko, der bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent der Wählerstimmen in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer der Freiwilligenbataillone „Asow“, „Ukraine“ und „Schachtar“ (rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-peredovuspetsbataljon-shahtar/) und deren (Mit-)Finanzier ist, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der freiwilligen Einbindung ex- trem rechter Kräfte in hoheitliche bzw. staatliche Strukturen der Ukraine – Regierung, Ministerien, Armee, Polizei, Frei- willigenbataillone? Nach Kenntnis der Bundesregierung stand die neue ukrainische Regierungskoalition allen mit Fraktionen in der Rada vertretenen Parteien offen, die sich zum Ziel der EU-Assoziierung und umfangreicher Strukturrefor- men bekennen. Die Koalition erreicht knapp die Zweidrittelmehrheit in der Rada, die zur Umsetzung eines Teils des im Koali- tionsvertrag vereinbarten Reformprogramms erforder- lich ist. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 32): Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass der EU-Beitrittskandidat Serbien rechtlich verpflichtet sei, die verhängten EU-Strafmaßnahmen gegen Russland mitzutragen bzw. umzusetzen (www.spiegel.de/poli tik/ausland/ukraine-krise-eu-fordert-russland-sanktionen-von- serbien-a-1003988.html), und wenn ja, auf welcher rechtli- chen Grundlage ist Serbien dazu verpflichtet (bitte konkrete Rechtsgrundlage mit konkreten Artikelnummern des Rechts- aktes benennen)? Der EU-Beitrittskandidat Serbien hat durch Stellung des Beitrittsantrags erklärt, die Werte der EU – verglei- che Artikel 2 und 49 Vertrag der Europäischen Union – zu achten und zu fördern. Serbien ist verpflichtet, sich im Zuge des Beitrittsprozesses zunehmend den EU-Poli- tiken gegenüber Drittstaaten anzunähern – vergleiche Kapitel 30 und 31 des gemeinsamen Besitzstandes zu den Außenbeziehungen. Diese Verpflichtung ist Teil des am 17. Dezember 2013 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens mit Serbien, der sich auf die Schlussfolgerungen des Euro- päischen Rats in Kopenhagen 1993 und Lissabon 2006 bezieht. Hierzu gehört auch die Übernahme und Anwendung von EU-Positionen gegenüber Russland bezüglich der Destabilisierung der Ukraine und der völkerrechtswidri- gen Annexion der Krim, einschließlich restriktiver Maß- nahmen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sich Serbien dieser Position anschließen würde. Heute ist Serbien juristisch zur Übernahme von EU- Positionen – einschließlich Sanktionen – nicht verpflich- tet. Gleichwohl kann die Annäherung an außenpolitische Positionen der EU auch nicht bis zum Tag eines mögli- chen EU-Beitritts verschoben werden. Es ist Serbiens Verantwortung, hier rechtzeitig die Weichen zu stellen. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Fragen 35 und 36): Womit erklärt die Bundesregierung ihre Positionsänderung, sich für eine erneute Truppenstationierung in Afghanistan und nicht um ein UN-Mandat zu bemühen, obwohl sie noch am 8. August 2014 auf ihrer Homepage erklärte, für die ISAF- Nachfolgemission Resolute Support sei eine UN-Resolution erforderlich (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ 2014/08/2014-08-08-rueckverlegung-aus-afghanistan.html)? Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung mit dem Mandatsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/3246 für die ISAF-Nachfolgemission Resolute Support von ihrer An- kündigung ab, sich für alle Auslandseinsätze der Bundeswehr um ein Mandat der Vereinten Nationen zu bemühen und strikt an das Völkerrecht zu binden? Zu Frage 35: Die Bundesregierung hat ihre Position nicht geändert. Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung zur Resolute Support Mission vor. Die Bundesregierung hält eine Resolution des VN-Si- cherheitsrates für die Resolute Support Mission jedoch aus politischen Gründen für wünschenswert. Daher setzt sie sich in New York und auf Hauptstadtebene intensiv für die Verabschiedung einer solchen Resolution ein. Derzeit laufen in New York Verhandlungen auf Basis eines mit der afghanischen Regierung vorabgestimmten Entwurfs. Eine Verabschiedung Mitte Dezember wird angestrebt. Zu Frage 36: Die Bundesregierung weicht nicht von ihrer Ankündi- gung ab. Sie setzt sich in New York und auf Hauptstadt- ebene weiterhin intensiv für die Verabschiedung einer Resolution des VN-Sicherheitsrates ein. 6868 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung zur Resolute Support Mission vor. Mit dem Statusabkommen vom 30. September 2014 hat die neue afghanische Regierung der Stationierung der NATO-Truppen zugestimmt. Damit handelt die Bun- desregierung im Einklang mit dem Völkerrecht. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3360, Frage 37): Wie hat sich die Bundesregierung in den Debatten auf EU- Ebene zur Abstimmung über eine unter anderem von Russ- land eingebrachten Resolution gegen die Glorifizierung von Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus und Xenophobie in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) positioniert, die zu dem Er- gebnis führte, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen enthielten, und inwiefern hat sie inhaltli- che Verbesserungs- und Änderungsanträge an die Resolution befürwortet, beispielsweise um neben nationalen, ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten auch andere Opfer rassistischer Gewalt, wie Menschen mit nicht heteronormati- ver sexueller Identität oder mit Behinderungen, einzubezie- hen? Die Bundesregierung lehnt jede Verherrlichung des Nationalsozialismus kompromisslos ab. Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Gene- ralversammlung mit 115 zu 3 Stimmen bei 55 Enthaltun- gen angenommen. Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam mit seinen Partnern in der EU der Abstimmung enthalten. Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass der Ent- wurf Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Un- abhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den na- tionalsozialistischen Verbrechen unterstellt. Vor diesem Hintergrund hatten sich einige EU-Mitgliedstaaten in den Verhandlungen für eine Ablehnung (Neinstimme) des Entwurfs ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf die Sub- stanz des Textes und die Wünschbarkeit einer einheitli- chen EU-Position in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die EU auch in diesem Jahr wieder geschlossen mit „Enthaltung“ stimmt. Änderungsvorschläge der EU zur Einbeziehung ande- rer Formen der Diskriminierung hat die Bundesregie- rung befürwortet, diese wurden von Russland jedoch nicht aufgegriffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 38): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich von „Gefährdungsaspekten mit der potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahr- zeugen“ aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskri- minalamtes – unter anderem Erhebung eines „Sachstand(es) zu möglichen Gefährdungsszenarien sowie (dem) Stand der RPAS-Technik“, Verfahren zur „kontrollierten Zwangslan- dung“, Prüfung und Erprobung des Verfahrens „Jamming“ in Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, Austausch zum Phänomen im European Network for the Pro- tection of Public Figures, vergleiche Antworten der Bundes- regierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 –, und auf welche technische Art und Weise werden Bundes- und Lan- desbehörden die „Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig umsetzen – sofern technische Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benen- nen? Die Polizeien des Bundes und der Länder beschäfti- gen sich mit dem Missbrauch eines Unmanned Aerial Vehicle – unbemanntes Luftfahrzeug – als Tatmittel, ins- besondere zum Nachteil von Personen. Ein Anlass hierfür war auch ein Vorfall während einer Bundestagswahlkampfveranstaltung am 15. September 2013 in Dresden, als ein Unmanned Aerial Vehicle im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière flog und landete. Über Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles berät derzeit die im April 2014 vom Un- tersuchungsausschuss FEK eingerichtete Bund-Länder- Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Un- manned Aerial Vehicles“. Diese Bund-Länder-Projekt- gruppe soll unter anderem entsprechende Handlungs- empfehlungen erarbeiten. Der Abschlussbericht ist derzeit für das Frühjahr 2015 avisiert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 39): Mit welchen weiteren konkreten Maßnahmen bzw. Projek- ten zu „Fragen der Telekommunikationsüberwachung“ hat sich das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunika- tion, SFZ TK, seit dem Jahr 2012 beschäftigt (vergleiche Ant- wort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 11 des Ab- geordneten Andrej Hunko, Anlage 6, Plenarprotokoll 17/210), und inwiefern erfolgte mittlerweile eine Beteiligung der Län- der? Das Strategie- und Forschungszentrum Telekommu- nikation befasste sich als Kooperationsplattform von Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für Verfassungsschutz auf einer technisch-strategischen Ebene mit Fragen der Telekommunikationsüberwa- chung. Ziel ist es, die Telekommunikationsüberwachung angesichts der sich ständig verändernden Kommunika- tionsformen sicherzustellen. Dazu führt das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunikation Einzelpro- jekte in folgenden Themenbereichen durch: Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6869 (A) (C) (D)(B) 1. Verbesserung der klassischen Telekommunikations- überwachung für Telefonie, Mobilfunk und E-Mail, 2. Datenaufbereitung, insbesondere in Anbetracht des erheblichen Anstiegs der Datenmengen, 3. Anpassung der Telekommunikationsüberwachung an aktuelle Kommunikationsformen und -protokolle, 4. Anforderungen an die Telekommunikationsüberwa- chungsanlagen der nächsten Generation. Eine formale Beteiligung der Länder erfolgte bislang nicht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Präsentationen der EU-Grenzagentur Frontex und dem Euro- päischen Unterstützungsbüro für Asylfragen im November 2014 im Strategischen Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl hinsichtlich ihrer Haltung zur zukünftigen EU-Mi- grationspolitik an den Außen- und Binnengrenzen, und wel- che Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur halbjährlichen Fortschreibung der „EU-Aktion gegen Migrationsdruck“ hat sie vorgetragen bzw. übermittelt? Die EU-Agenturen Frontex und das Europäische Un- terstützungsbüro für Asylfragen, EASO, berichten bei jeder Sitzung des Strategischen Ausschusses Einwande- rung, Grenzen und Asyl über die aktuellen Entwicklun- gen im jeweiligen Aufgabenbereich. Die Präsentationen der beiden EU-Agenturen bei der letzten Sitzung des Ausschusses am 13. und 14. November 2014 spiegeln den bekannten hohen Migrationsdruck über das Mittel- meer wider. In Reaktion auf den starken Migrationsdruck über das Mittelmeer und mit Blick auf die gemeinsame Initiative von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und vier weiteren EU-Innenministern hat der Rat der Justiz und Innenminister am 10. Oktober 2014 in Brüssel Schlussfolgerungen – „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ – beschlossen. Diese Maßnahmen betreffen drei Bereiche, nämlich die ver- stärkte Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transit- staaten, die Sicherung der Außengrenzen und Frontex sowie diejenigen Maßnahmen, die auf Ebene der Mit- gliedstaaten mit Priorität umgesetzt werden sollen. Die in den oben genannten Bereichen kurzfristig um- zusetzenden Aktionen sollen auf den Mittelmeerraum konzentriert werden, als dem aktuellen Brennpunkt der Migration nach Europa. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die in den Schlussfolge- rungen genannten Maßnahmen rasch umgesetzt und dass konkrete Ergebnisse erreicht werden. Die Europäische Kommission wird bei dem bevorstehenden Dezember JI-Rat am 4. und 5. Dezember 2014 einen Sachstandsbe- richt über den aktuellen Umsetzungsstand dieser ge- meinsamen Strategie geben. Der von der dänischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2012 initiierte umfangreiche „EU-Aktionsplan Migrationsdruck“ wird im halbjährlichen Turnus aktua- lisiert, zuletzt unter der griechischen Ratspräsidentschaft im Mai 2014. Bei der jetzt anstehenden Aktualisierung des EU-Aktionsplans Migrationsdruck unter der italieni- schen Präsidentschaft ist ein Verweis auf die Aktivitäten der Task Force Mittelmeer und auf die bereits erwähnten Ratsschlussfolgerungen vom Oktober 2014 angestrebt. Weiterer Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 41): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Smart-Borders-Studie (www.statewatch.org/news/2014/ oct/eu-smart-borders-report.pdf), die nach meiner Kenntnis bereits in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und im Aus- schuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments beraten wurde und auch Angaben zur bislang unklaren Haltung der Bundesregierung hinsicht- lich einer Nutzung des „Entry-Exit-Systems“ zu Strafverfol- gungszwecken enthält – etwa ob die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt Daten über Ein- und Ausreisebewegun- gen erhalten sollen –, und auf welche Weise wird der Zugang von Strafverfolgungsbehörden zum Smart-Borders-Paket bzw. dem „Entry-Exit-System“, EES, und dem „Registered Travellers Programme“, RTP, nach Kenntnis der Bundesregie- rung auf EU-Ebene derzeit behandelt oder sogar bereits um- gesetzt? Bei der genannten Studie der Europäischen Kommis- sion handelt es sich um eine technische Studie, in der al- ternative Konzepte für ein Ein-/Ausreise-Register, EES, und ein Registrierungsprogramm für Vielreisende, RTP, untersucht wurden. Dabei wurde auch der von der Mehr- heit der Mitgliedstaaten geforderte Zugang zum EES zu Strafverfolgungszwecken mit berücksichtigt. Die ver- schiedenen von der Studie identifizierten Optionen für ein EES und RTP sollen nun in einer für 2015 geplanten Pilotstudie auf ihre konkrete technische Machbarkeit hin getestet werden. Im Lichte der Ergebnisse dieser Pilot- studie soll sodann – voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016 – entschieden werden, ob und gegebenenfalls wel- che Optionen weiterverfolgt werden. Unabhängig von der genannten technischen Studie der Europäischen Kommission erarbeitet der italienische Vorsitz der Ratsarbeitsgruppe Grenzen derzeit nach eige- nen Angaben einen Formulierungsvorschlag für einen Zugang zu Strafverfolgungszwecken, der voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Grenzen präsentiert wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 42): 6870 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 (A) (C) (D)(B) Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 1995 unternommen, um eine Kompromittierung der von ihr genutzten IT-Systeme durch eine „Key-Recovery-Verpflich- tung“ in- und ausländischer Unternehmen gegenüber den USA zu vermeiden, indem US-Behörden womöglich „Hinter- türen“ in Verschlüsselungsprodukte implementieren, um da- durch eine Entschlüsselung zu erleichtern (vergleiche Bun- destagsdrucksache 13/11002), und über welche neueren Erkenntnisse zur Existenz und Funktionsweise einer „Key- Recovery-Verpflichtung“ verfügt die Bundesregierung mitt- lerweile? In der Bundesverwaltung gelten zum Schutz der ge- nutzten IT-Systeme besondere Sicherheitsvorgaben, zum Beispiel IT-Sicherheitsmanagement nach Umsetzungs- plan Bund. Die ressortübergreifende Regierungskommu- nikation erfolgt zudem über das entsprechend geschützte Regierungsnetz IVBB, Informationsverbund Berlin-Bonn. Zur Verschlüsselung kommen dabei nur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassene Produkte vertrauenswürdiger nationaler Hersteller – zum Beispiel SINA-Produktlinie von Secunet – zum Einsatz. Die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der In- formationstechnik hat auch zum Ziel, mögliche Hinter- türen auszuschließen. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassenen Verschlüsse- lungsprodukte enthalten somit auch keine Key Recovery Mechanismen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 43): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im Schreiben des Bundesministeriums des Innern an die Gemeinnützige Gesell- schaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., GGUA, geäußerte Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung bei syrischen Flüchtlingen, die über das Bundes- oder Landeskontingent (§ 23 Absatz 1 oder Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) nach Deutschland eingereist sind und nach Ab- schluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG erhalten haben, auch nach der Flüchtlingsanerkennung nicht erlischt, vor dem Hin- tergrund, dass die Dauer der Verpflichtung sich „vom Beginn bis zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Auf- enthaltszweck“ erstrecken soll (AVwV Nr. 68.1.1.3, Renner/ Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013)? Der Bundesregierung ist von einem Schreiben des Bundesministeriums des Innern an die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. in der bezeichneten Angelegenheit nichts bekannt. Gegen- über einem Vertreter des Innenministeriums Baden- Württemberg hatte sich das Bundesministerium des Innern in einer E-Mail auf Fachebene zur Frage der Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung geäußert. Diese E-Mail ist der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unter- stützung Asylsuchender e. V. offenbar zur Kenntnis ge- langt. Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffas- sung, dass alle Fälle der Schutzgewährung nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber syrischen Kontingent- flüchtlingen den gleichen Aufenthaltszweck aufweisen, wie er bei einer Aufnahme aus humanitären Gründen nach § 23 Absatz 1 – Landesaufnaheprogramme – und Absatz 2 – Bundesaufnahmeprogramm – des Aufenthalts- gesetzes zugrunde gelegt wird. Eine für den syrischen Flüchtling im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme abge- gebene Verpflichtungserklärung gilt demnach auch nach erfolgreicher Durchführung eines Asylverfahrens fort. Da die humanitären Aufnahmeprogramme sich an syri- sche Flüchtlinge richten, die infolge des Bürgerkriegs in Syrien fliehen mussten, kann nicht von einem anderen Aufenthaltszweck ausgegangen werden, wenn im Rah- men eines Asylverfahrens ein Aufenthalt zum gleichen Zweck, nämlich dem Schutz vor den Folgen des syri- schen Bürgerkriegs, gewährt wird. Da eine Aufnahme nach dem Bundesprogramm nicht obligatorisch von der Abgabe einer Verpflichtungserklä- rung abhängig gemacht wird, ist die in der Fragestellung beschriebene Problematik in der Praxis nur bei den Auf- nahmen nach den Landesprogrammen von Relevanz. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 44): Wie – unter Angabe des Projektauftrages – sollen die Haushaltsmittel für die zivilgesellschaftliche Präventionsar- beit im Bereich des gewaltbereiten Islamismus zwischen den privaten Trägern, auf die diese fokussiert werden soll – Innen- ausschussdrucksache 18(4)196 –, aufgeteilt werden, und in- wiefern soll die Präventionsarbeit islamischer Verbände, etwa des Zentralrats der Muslime in Deutschland, finanziell geför- dert werden? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die zivil- gesellschaftliche Präventionsarbeit im Bereich des ge- waltbereiten Islamismus fördern und dabei auch die Prä- ventionsarbeit islamischer Verbände einbeziehen. Die Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die Träger haben gerade erst Ihre Anträge gestellt bzw. be- finden sich noch im Prozess der Antragsstellung, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aus- sage getroffen werden kann. Für die Förderung im Jahr 2014 verweise ich auf die ausführliche Auflistung in der Antwort der Bundesregie- rung auf Frage 50 der Kleinen Anfrage des Abgeordne- ten Beck und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2725. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 47): Bildet der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, BMF, für die Produktinformationsstelle, PiA, bereits die Eckpunkte eines konkreten Ratingprodukts ab, wie etwa das der Firma Morgen & Morgen – Volatium –, deren Berliner Tochtergesellschaft ITA Institut für Transparenz GmbH bereits Studien im Auftrag des BMF verfasst hat (siehe Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6871 (A) (C) (D)(B) www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/21048/ Riester-Gutachten-Verbraucherschuetzer-wirft-ITA-Parteilich keit-vor.html), sodass dieses Produkt mit nur geringen Modi- fikationen von Morgen & Morgen eingesetzt werden könnte, und welche direkten Kontakte hatte das BMF zu Morgen & Morgen bzw. zu deren Tochter ITA vor Ausschreibungsbe- ginn? Einen Verordnungsentwurf für die Produktinforma- tionsstelle gibt es nicht. Zur Errichtung und zum Betrieb der Produktinforma- tionsstelle Altersvorsorge läuft derzeit ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Die Teilnehmer am Vergabe- verfahren mussten im Rahmen des Teilnahmewettbe- werbs ihre Eignung nachweisen. So waren zum Beispiel Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Simulations- rechnungen zu Kapitalmarktentwicklungen und Analyse von Kostenstrukturen bei unterschiedlichen Altersvor- sorgeprodukten nachzuweisen. Darüber hinaus muss je- der Bewerber seine Unabhängigkeit gewährleisten. Der von Ihnen mit „Verordnungsentwurf“ möglicher- weise angesprochene Referentenentwurf einer Ver- ordnung zum Produktinformationsblatt bildet nicht die Eckpunkte eines konkreten Ratingprodukts ab. Er kon- kretisiert lediglich die Regelungen des Altersvorsorge- verträge-Zertifizierungsgesetzes zur Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für geförderte Altersvorsorge- produkte und enthält insoweit nur die Regelung, dass ge- förderte Altersvorsorgeprodukte in Chancen-Risiko- Klassen auf der Grundlage eines Simulationsverfahrens einzuteilen sind. Nach welchem konkreten Verfahren diese Einordnung erfolgt, wird auch nicht durch die Ver- ordnung vorgegeben. Kontakte des Bundesministeriums der Finanzen zu Morgen & Morgen gab es im Zuge der Anhörung zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, bei dem ein Vertre- ter von Morgen & Morgen vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger geladen war. Im Hinblick auf den in der Frage zitierten Artikel ist auf Folgendes hinzuweisen: Wie das Versiche- rungsmagazin hierzu bereits am 21. Oktober 2013 meldete, hat der Bund der Versicherten, BdV, selbst seine Vorwürfe zurückgezogen (vergleiche http:// www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/ 195/21059/Streit-um-Gutachten-ITA-erzielt-juristischen- Erfolg.html) und distanziert sich in seiner Pressemit- teilung vom 24. Oktober 2013 sogar ausdrücklich von diesen Vorwürfen. Zu den zuvor vom BdV geäußerten „… Befürchtungen bezüglich der Unabhängigkeit der mit der Studie betrauten ITA Institut für Transparenz GmbH (ITA) …“ heißt es dort: „Diesen Vorwurf hält der BdV nicht mehr aufrecht“ (vergleiche https:// www.bundderversicherten.de/Pressemitteilungen/BdV- begruesst-Klarstellung-des-ITA). Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 48): Wie begegnet die Bundesregierung bei der angedachten Finanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte durch private Investoren der auch hier möglicherweise zutreffenden Sorge des Bundesrechnungshofes (vergleiche Bericht des Bundes- rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 4. Juni 2014), dass angesichts der Vorgabe durch die Schuldenbremse ein Anreiz entstehen kann, „Pro- jekte auch dann im Wege von ÖPP zu realisieren, wenn eine konventionelle Realisierung wirtschaftlicher wäre“, weil die Haushaltsmittel bei konventioneller Realisierung in einem kürzeren Zeitraum und zu einem früheren Zeitpunkt fällig werden – bitte begründen –, und stellt die Bundesregierung bei der angedachten Finanzierung staatlicher Infrastrukturpro- jekte durch private Investoren sicher, dass diese im Haushalt ausgewiesen werden? Aus den Vorgaben der Schuldenbremse lassen sich keine Optionen zugunsten oder zulasten einzelner Beschaffungs- varianten herleiten. Jede einzelne Infrastrukturmaßnahme muss dem Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung tragen, außerdem sind die aus den verfassungsrechtlichen Rah- menbedingungen der Schuldenbremse erwachsenden fi- nanziellen Spielräume der Ressorts unabhängig von der Wahl der Realisierungsvariante bindend. Die Realisierung von Infrastrukturprojekten in Form öffentlich-privater Partnerschaften, kurz ÖPP, ist eine mögliche Variante zur Deckung eines erkannten Bedarfs. Sie ist dann zu wählen, wenn sie im Vergleich zu ande- ren Varianten, wie zum Beispiel der konventionellen Re- alisierung, über den Lebenszyklus zumindest genauso wirtschaftlich ist. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit existiert eine Vielzahl von Leitfäden, in denen das Pro- zedere einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ver- schiedene Varianten beschrieben wird. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit ist der Barwert der Investition, in dem alle anfallenden Ausgaben für verschiedene Varianten auf einen Zeitpunkt bezogen werden. Der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Zahlung ist dabei unerheblich. Die Bundesregierung weist die aus dem Bundeshaus- halt finanzierten ÖPP-Projekte im Haushalt transparent aus. Die aus ÖPP-Projekten resultierenden finanziellen Verpflichtungen werden beim jeweiligen Titel in Form von Verpflichtungsermächtigungen und jährlichen Aus- gabeansätzen dargestellt. Darüber hinaus ist eine Zusam- menfassung der finanziellen Auswirkungen dieser ÖPP- Projekte jährlich in den Übersichten zum Bundeshaus- haltsplan enthalten. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 72. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Vereinbarte Debatte Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen TOP 2 Befragung der Bundesregierung TOP 3 Fragestunde ZP 1 EU-Verordnung zum Europäischen Mahnverfahren ZP 2 Aktuelle Stunde zu Plänen zum Solidaritätszuschlag Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Stefan Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)



    Es gibt mehrere Rechtsgutachten.


    (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum THTR nur eines!)


    – Es gibt, glaube ich, auch eines von Greenpeace, das
    zur Verfügung gestellt worden ist. – Bevor es hierzu eine
    Rechtsposition der Bundesregierung gibt, muss ein kon-
    kreter Antrag gestellt werden. Der liegt nicht vor. Inso-
    fern kann ich auch keine Rechtsauffassungen, die es
    gibt, oder Gutachten, die es gibt, bewerten. Sollte ein
    Antrag gestellt werden, die Brennelemente in die USA
    zu verbringen, wird die Bundesregierung dazu selbstver-
    ständlich eine Rechtsauffassung, und zwar eine einheitli-
    che, entwickeln.


Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

An dieser Stelle danke ich dem Herrn Staatssekretär
Müller.

Die Frage 26 des Abgeordneten Niema Movassat zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie. Ich begrüße
den Herrn Staatssekretär Uwe Beckmeyer.

Wir kommen jetzt zur Frage 27 der Kollegin Britta
Haßelmann:

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Beschluss des niederländischen Parlaments, der „Tweede Ka-
mer“, in dem die niederländische Regierung aufgefordert
wird, sich gegen die ISDS-Klausel – Schiedsgerichtsverfah-
ren – in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP auszu-
sprechen?

Herr Staatssekretär.

U
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Beckmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Für die Bundesregierung beantworte ich die Frage
    wie folgt: Der Bundesregierung steht es nicht an, Be-
    schlüsse von Parlamenten aus Drittstaaten zu kommen-
    tieren. Ungeachtet dessen sieht die Bundesregierung
    großen Nutzen in einem Freihandelsabkommen der EU
    mit Kanada, und sie setzt sich daher für den erfolgrei-
    chen Abschluss des CETA-Abkommens ein. Nach Auf-
    fassung der Bundesregierung werden durch ein solches
    Abkommen neue Impulse und Möglichkeiten für Wachs-
    tum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutsch-
    land und der gesamten Europäischen Union erzeugt.

    Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, Be-
    stimmungen zum Investitionsschutz einschließlich In-
    vestor-Staat-Schiedsverfahren mit Staaten, die über be-
    lastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend
    Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten
    gewährleisten, im Grundsatz nicht für erforderlich zu
    halten. Die Bundesregierung tritt nicht für Nachverhand-
    lungen ein, sieht aber insbesondere bei den Regelungen
    zu etwaigen Umschuldungen und Bankenrestrukturie-
    rungen und -abwicklungen noch Klärungsbedarf. Zudem
    setzt sich die Bundesregierung dafür ein, beim Investi-
    tionsschutz weitere Verbesserungen zu erreichen.