Plenarprotokoll 18/72
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
72. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
I n h a l t :
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . 6803 A
Zusätzliche Ausschussüberweisungen. . . . . . . 6803 B
Tagesordnungspunkt 1:
Vereinbarte Debatte anlässlich des Interna-
tionalen Tages der Menschen mit Behinde-
rungen – Mehr Teilhabe eröffnet neue Per-
spektiven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6803 B
Verena Bentele, Beauftragte der Bundes-
regierung für die Belange behinderter
Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6803 C
Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6804 C
Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6805 D
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6807 A
Dr. Martin Rosemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6808 B
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6808 C
Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6808 D
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 6810 A
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6810 D
Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) . . 6811 B
Tagesordnungspunkt 2:
Befragung der Bundesregierung: Erster
Fortschrittsbericht – Energiewende und
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz. . . 6812 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6812 D
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 A
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . 6814 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 C
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 6814 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6814 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 B
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6815 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 A
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6816 C
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6817 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6817 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6818 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6818 B
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 A
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 6819 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6819 D
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6819 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 A
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 B
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6820 D
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 A
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6821 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6822 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6822 C
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6823 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6823 C
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6824 B
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6824 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6825 B
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
Drucksachen 18/3360, 18/3401 . . . . . . . . . . . 6825 B
Dringliche Frage 1
Jan van Aken (DIE LINKE)
Einstellung der Nahrungsmittelhilfe der
Vereinten Nationen für syrische Flücht-
linge in den Nachbarstaaten Syriens
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6825 C
Zusatzfragen
Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6825 D
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6826 B
Mündliche Frage 3
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erleichterung der Aufnahme einer Be-
schäftigung im Rentenalter
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6826 D
Zusatzfragen
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6827 A
Mündliche Frage 4
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterzeichnung des Veterinärprotokolls
mit China für den Export von Pferden und
Anerkennung des Verarbeitungsstandards
in der Schweinefleischerzeugung
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6827 D
Zusatzfragen
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6828 A
Mündliche Frage 5
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zahl der nach China exportierten Pferde in
den letzten drei Jahren
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6828 D
Zusatzfrage
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 A
Mündliche Frage 9
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umsetzung der geltenden Regelungen für
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in
den Bundesministerien
Antwort
Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 C
Zusatzfrage
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6829 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 III
Mündliche Frage 10
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Freigabe der bisher verschreibungspflichti-
gen Pille danach
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6830 C
Zusatzfragen
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6830 D
Mündliche Frage 11
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Begleitende Regelungen zur Freigabe der
Pille danach
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6831 D
Zusatzfrage
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6832 A
Mündliche Frage 14
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Auftragsvergabe des Eisenbahn-Bundes-
amtes hinsichtlich des Projektes Stutt-
gart 21 in den Jahren 2011 bis 2013
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6832 C
Zusatzfragen
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6832 C
Mündliche Frage 15
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Sondergenehmigung für den geplanten
Mischverkehr auf der Filderstrecke bis
2030
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6833 C
Zusatzfragen
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6833 C
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6834 A
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6834 B
Mündliche Frage 16
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Gewerbliche Schutzrechte der Toll Collect
GmbH im Zusammenhang mit dem Maut-
erfassungssystem
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6834 C
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6834 C
Mündliche Frage 17
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Prüfung der Optionen zur Weiterführung
der Lkw-Mauterhebung nach Ablauf des
bisherigen Betreibervertrages mit der Toll
Collect GmbH
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6835 A
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6835 A
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6835 C
Mündliche Frage 24
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gesamtkosten des AVR Jülich seit der Still-
legung im Jahr 1988
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6836 A
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6836 B
Mündliche Frage 25
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbringung der in Ahaus lagernden Cas-
toren mit Brennelementen in die USA
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 A
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 B
Mündliche Frage 27
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beschluss der „Tweede Kamer“ des nieder-
ländischen Parlaments zur Ablehnung der
ISDS-Klausel in CETA und TTIP
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 C
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
Zusatzfragen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6837 D
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 6838 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6839 C
Mündliche Frage 33
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Abschluss eines Sicherheitsabkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und Mexiko
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6840 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6840 C
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6841 B
Mündliche Frage 34
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Beräumung von deutscher Munition auf
Übungsgeländen der Bundeswehr in
Afghanistan
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6842 A
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6842 B
Mündliche Frage 45
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einstellung des strafrechtlichen Ermitt-
lungsverfahrens gegen unbekannt betref-
fend das Abhören des Handys der Bundes-
kanzlerin
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 A
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6843 D
Mündliche Frage 46
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inanspruchnahme der privaten Altersvor-
sorge
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6844 A
Zusatzfragen
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6844 C
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Recht und Verbraucherschutz zu
dem Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 861/2007 des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur
Einführung eines europäischen Verfahrens
für geringfügige Forderungen und der
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 zur Einführung
eines Europäischen Mahnverfahrens –
KOM(2013) 794 endg.; Ratsdok. 16749/13
Drucksachen 18/419 Nr. A.48, 18/2647,
18/3385, 18/3427 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6845 C
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
DIE LINKE: Pläne zur künftigen Gestal-
tung des Solidaritätszuschlags . . . . . . . . . . 6845 D
Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . 6846 A
Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . 6847 B
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6848 B
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6849 C
Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6850 D
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6852 A
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6853 A
Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6854 B
Matthias Hauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6855 C
Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6856 D
Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6858 A
Dr. André Berghegger (CDU/CSU) . . . . . . . . 6859 B
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6860 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 6861 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 V
Anlage 2
Mündliche Frage 1
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Kostenabschätzung für eine Stabilisierung
des Sicherungsniveaus der gesetzlichen
Rentenversicherung ab 2024
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6861 B
Anlage 3
Mündliche Frage 2
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Finanzbedarf für die staatliche Gesamtför-
derung der privaten Altersvorsorge
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6861 C
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Zusammenhänge zwischen Her-
bizidexposition und Unfruchtbarkeit bei
Männern
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6862 B
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie
zur Ermöglichung nationaler Anbauver-
bote für gentechnisch veränderte Pflanzen
Antwort
Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6862 D
Anlage 6
Mündliche Frage 8
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Audit zum Entschädigungsverfahren für
die Radarstrahlengeschädigten der Bun-
deswehr und der Nationalen Volksarmee
der DDR
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6863 B
Anlage 7
Mündliche Frage 12
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wirksamkeit des Cannabisverbotes
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6863 D
Anlage 8
Mündliche Frage 13
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Studien zum Cannabiskonsum in den US-
Bundesstaaten Colorado und Washington
Antwort
Annette Widmann-Mauz,
Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 6864 A
Anlage 9
Mündliche Frage 18
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Finanzierung und Fertigstellung der Bun-
desstraße 172 b
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 B
Anlage 10
Mündliche Frage 19
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Realisierung und Finanzierung des dritten
Bauabschnittes der Bundesstraße 169
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 C
Anlage 11
Mündliche Frage 20
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verteilung der Bundesmittel für den Hoch-
wasserschutz
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6864 D
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
Anlage 12
Mündliche Frage 21
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einführung von CO2-Grenzwerten für
Kraftwerke
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 B
Anlage 13
Mündliche Frage 22
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vom BMUB bei der bayerischen Regierung
erbetene Informationen zum Atomkraft-
werk Gundremmingen
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 C
Anlage 14
Mündliche Frage 23
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeit- und Kostenplan hinsichtlich des Um-
gangs mit dem hochradioaktiven Müll aus
dem Versuchsreaktor AVR Jülich
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6865 D
Anlage 15
Mündliche Frage 26
Niema Movassat (DIE LINKE)
Studie zu den möglichen Folgen des Frei-
handelsabkommens TTIP für Entwick-
lungsländer
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 B
Anlage 16
Mündliche Fragen 28 und 29
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haushaltsrelevante Maßnahmen des Natio-
nalen Aktionsplans Energieeffizienz im
Jahr 2015 und Auswirkungen auf das
Energieeinsparpotenzial
Antwort
Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 C
Anlage 17
Mündliche Frage 30
Niema Movassat (DIE LINKE)
Fragenkatalog der Bundesregierung be-
züglich der vom United States Africa
Command in Stuttgart unterstützten Droh-
nenangriffe
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6866 D
Anlage 18
Mündliche Frage 31
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Beteiligung der rechten „Radikalen Partei“
an der neuen ukrainischen Koalition
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 A
Anlage 19
Mündliche Frage 32
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Umsetzung der verhängten EU-Strafmaß-
nahmen gegen Russland durch Serbien
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 B
Anlage 20
Mündliche Fragen 35 und 36
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
UN-Mandat für die ISAF-Nachfolgemis-
sion Resolute Support
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6867 C
Anlage 21
Mündliche Frage 37
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Positionierung der Bundesregierung im
Zusammenhang mit einer VN-Resolution
gegen die Glorifizierung von Nazismus und
Rassismus
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 VII
Anlage 22
Mündliche Frage 38
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Gefährdungsaspekte und Abwehr unbe-
mannter Luftfahrzeuge
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 B
Anlage 23
Mündliche Frage 39
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Maßnahmen und Projekte des Strategie-
und Forschungszentrums Telekommunika-
tion zu Fragen der Telekommunikations-
überwachung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6868 D
Anlage 24
Mündliche Frage 40
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Zukünftige EU-Migrationspolitik an den
Außen- und Binnengrenzen
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 A
Anlage 25
Mündliche Frage 41
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Erkenntnisse aus der Smart-Borders-Stu-
die und Positionierung hinsichtlich einer
Nutzung des Entry-Exit-Systems zu Straf-
verfolgungszwecken
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 C
Anlage 26
Mündliche Frage 42
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Vermeidung einer Kompromittierung von
IT-Systemen durch eine Key-Recovery-
Verpflichtung von Unternehmen gegen-
über den USA
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6869 D
Anlage 27
Mündliche Frage 43
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fortgeltung der Verpflichtungserklärung
bei syrischen Flüchtlingen auch nach der
Flüchtlingsanerkennung
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 A
Anlage 28
Mündliche Frage 44
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haushaltsmittel für die zivilgesellschaftli-
che Präventionsarbeit im Bereich des ge-
waltbereiten Islamismus
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 C
Anlage 29
Mündliche Frage 47
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Verordnungsentwurf des Bundesministe-
riums der Finanzen für die Produktinfor-
mationsstelle
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6870 D
Anlage 30
Mündliche Frage 48
Klaus Ernst (DIE LINKE)
Finanzierung staatlicher Infrastrukturpro-
jekte durch private Investoren
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6871 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6803
(A) (C)
(D)(B)
72. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
Beginn: 13.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6861
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 3.12.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 3.12.2014
Kermer, Marina SPD 3.12.2014
Launert, Dr. Silke CDU/CSU 3.12.2014
Liebich, Stefan DIE LINKE 3.12.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 3.12.2014
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 3.12.2014
Dr. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 3.12.2014
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
3.12.2014
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 3.12.2014
Zollner, Gudrun CDU/CSU 3.12.2014
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 1):
Auf welchen einzelnen Indikatoren und Rechenschritten
beruht die Kostenabschätzung für eine Stabilisierung des Si-
cherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (46 Pro-
zent) ab dem Jahr 2024 von 13 Milliarden Euro jährlich und
damit die Gesamtsumme von 77 Milliarden Euro bis zum Jahr
2030, die die Bundesregierung im Zweiten Bericht der Bun-
desregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf
67 Jahre (Bundestagsdrucksache 18/3261, Seite 24) veröffent-
licht hat?
Der im zweiten Bericht der Bundesregierung zur An-
hebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre genannte zu-
sätzliche Finanzbedarf in Höhe von rund 13 Milliarden
Euro, der entstehen würde, wenn im Jahr 2030 ein Siche-
rungsniveau vor Steuern von 46 Prozent realisiert würde,
bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2030.
Ausgangspunkt der Berechnung ist die Überlegung,
um wie viel höher der aktuelle Rentenwert im Jahr 2030
ausfallen müsste, damit ein entsprechendes Sicherungs-
niveau erreicht werden würde. Entsprechend diesem
Verhältnis müssen auch die Rentenausgaben im Jahr
2030 im Vergleich zur aktuellen Berechnung höher aus-
fallen. Die Differenz dieser beiden Beträge ist der ge-
nannte zusätzliche Finanzbedarf in Höhe von 13 Milliar-
den Euro.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 2):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Fi-
nanzbedarf für die staatliche Gesamtförderung der privaten
Altersvorsorge (Grundzulage, Kinderzulage und steuerliche
Förderung) für die kommenden 15 Jahre ein, und wie hoch
war diese bisher?
Seit der Einführung der steuerlichen Förderung nach
§ 10 a Abschnitt XI Einkommensteuergesetz, EStG, der
sogenannten Riester-Förderung, zum 1. Januar 2002
wurden über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermö-
gen, ZfA, Altersvorsorgezulagen in folgender Höhe
haushaltswirksam verausgabt:
im Kassenjahr (in Millionen Euro)
2003 72,5
2004 143,9
2005 327,1
2006 546,5
2007 1 050,4
2008 1 341,6
2009 2 383,5
2010 2 598,9
2011 2 304,4
2012 2 287,4
2013 2 556,1
Seit dem Kalenderjahr 2002 wurden folgende Steuer-
ermäßigungen gewährt:
für das Veranlagungsjahr (in Millionen Euro)
2002 38,5
2003 53,5
2004 108,3
2005 140,8
2006 293,4
2007 424,7
Anlagen
6862 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Eine Addition dieser jährlichen Beträge zu einem Ge-
samtfinanzbedarf ist allerdings nicht möglich, da sich
die Statistiken auf verschiedene Erfassungsansätze (Kas-
senjahr versus Veranlagungsjahr) und Zeiträume bezie-
hen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner
Sitzung vom 4. bis 6. November 2014 folgende Aufwen-
dungen für die Altersvorsorgezulage in den Jahren 2014
bis 2019 geschätzt:
im Kassenjahr (in Millionen Euro)
2014 2 410
2015 2 650
2016 2 800
2017 2 970
2018 3 150
2019 3 330
Die durch den Sonderausgabenabzug entstehenden
Aufwendungen werden nicht separat geschätzt, sondern
sind implizit in der Schätzung des Aufkommens der ver-
anlagten Einkommensteuer enthalten.
Über das Jahr 2019 hinausgehende Schätzungen lie-
gen nicht vor.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 6):
Welche Untersuchungen sind der Bundesregierung zu
möglichen Zusammenhängen zwischen Herbizidexposition
und Unfruchtbarkeit bei Männern bekannt, und welche kon-
kreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduktion
der Glyphosatbelastung in der Lebensmittelkette angesichts
aktuell vorgelegter Studienergebnisse von Gilles-Éric Séralini
zur Verminderung der Spermienqualität von Versuchstieren
bei einer Roundup-Exposition (vergleiche Cassault-Meyer/
Gress/Séralini et al.: „An acute exposure to glyphosate-based
herbicide alters aromatase levels in testis and sperm nuclear
quality“, in: Environmental Toxicology and Pharmacology,
Band 38, Heft 1, Juli 2014, Seiten 131–140)?
Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobe-
wertung, BfR, sind keine wissenschaftlichen Studien be-
kannt, die einen kausalen Zusammenhang zwischen ei-
ner Exposition gegenüber den in der EU genehmigten
Herbiziden und Unfruchtbarkeit bei Männern belegen.
Für bestimmte, in der EU nicht genehmigte Pflanzen-
schutzmittel, zum Beispiel 1,2-Dibrom-3-chlorpropan,
Ethylendibromid, Chlordecone, liegen jedoch eindeutige
2008 652,4
2009 744,4
2010 813,1
Anhaltspunkte für schädliche Auswirkungen dieser Stoffe
auf die Fruchtbarkeit von Männern vor.
Um die Glyphosataufwandmenge zu reduzieren, hat
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit, BVL, im Mai 2014 neue Anwendungsbestim-
mungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff
Glyphosat erlassen. Sie begrenzen den Wirkstoffauf-
wand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätan-
wendungen im Getreide.
Begrenzung des Wirkstoffaufwandes pro Jahr
Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen
innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur
noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von min-
destens 90 Tagen durchgeführt werden; dabei dürfen ins-
gesamt nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro
Hektar und Jahr ausgebracht werden.
Zulässigkeit von Spätanwendungen in Getreide
Spätanwendungen in Getreide sind nur auf Teilflä-
chen erlaubt, bei denen es um die Abwendung von Schä-
den, im Sinne des Ernteausfalls, geht. Eine Anwendung
zur Sikkation ist also nur dort erlaubt, wo das Getreide
ungleichmäßig abreift und eine Beerntung ohne Behand-
lung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des
Erntetermins oder Optimierung des Druschs.
Die von Séralini veröffentlichte Studie mit Roundup
an Ratten, in der Effekte auf Testes und Spermien
berichtet werden, wurde im Verfahren der erneuten
Wirkstoffüberprüfung für Pflanzenschutzmittel berück-
sichtigt, ebenso wie mehr als 1 000 weitere neue Veröf-
fentlichungen zu diesem Wirkstoff. Das Studienergebnis
hatte jedoch keinen Einfluss auf die für Glyphosat abge-
leiteten toxikologischen Grenzwerte, da die Effekte teil-
weise inkonsistent waren und erst bei vergleichsweise
hohen Dosierungen auftraten.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die
Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 7):
Welche konkreten Positionen hat die Bundesregierung bei
der Formulierung des Ratsmandats für den dritten Trilog am
3. Dezember 2014 über die vom Europäischen Parlament ge-
forderten Änderungen zum Vorschlag für eine Änderung der
EU-Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) zur Er-
möglichung nationaler Anbauverbote für gentechnisch verän-
derte Pflanzen (Opt-out) eingebracht, insbesondere bezüglich
der Rechtsgrundlage (Artikel 192 des Vertrages über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union), verpflichtender Koexis-
tenzregelungen im grenznahen Bereich, einer Entkoppelung
von Phase 1 und Phase 2 sowie hinsichtlich einer Verbots-
möglichkeit für Gruppen von gentechnisch veränderten Or-
ganismen im Rahmen der Phase 2, und inwieweit wird die
Positionierung der Bundesregierung dem Beschluss des Deut-
schen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/1450) vom
20. Mai 2014 gerecht?
Die Bundesregierung unterstützt die italienische Prä-
sidentschaft bei ihrem Anliegen, möglichst rasch einen
erfolgreichen Abschluss der Trilogverhandlungen zu er-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6863
(A) (C)
(D)(B)
reichen. Die Gemengelage im Rahmen des laufenden in-
formellen Trilogs ist jedoch nicht einfach, da das Plenum
des Europäischen Parlaments noch nicht votiert hat und
die Positionen des Umweltausschusses des Europäischen
Parlaments und des Rates in wichtigen Fragen noch
auseinander liegen und der Standpunkt des Rates vom
23. Juli 2014 ein sehr sensibler Kompromiss ist, der erst
nach über drei Jahren zustande gekommen ist.
Bei den vom Umweltausschuss des Europäischen Par-
laments vorgeschlagenen obligatorischen Koexistenz-
regelungen unterstützt die Bundesregierung den Kom-
promissvorschlag der italienischen Präsidentschaft, der
vorsieht, dass Mitgliedstaaten, in denen Anbau von gen-
technisch veränderten Organismen, GVO, stattfindet, ent-
sprechende Maßnahmen in Grenzregionen zu anderen
Mitgliedstaaten ergreifen müssen mit dem Ziel, ein un-
beabsichtigtes Vorkommen von GVO in anderen Pro-
dukten zu verhindern. Im Übrigen sollen die Koexistenz-
regelungen im europäischen Recht wie bisher freiwillig
bleiben.
Zu den weiteren konkret angesprochenen Punkten,
nämlich die Rechtsgrundlage, also Artikel 114 (Binnen-
markt) oder Artikel 192 (Umweltschutz) des AEUV-Ver-
trages, Entkoppelung von Phase 1 und Phase 2 sowie
hinsichtlich einer Verbotsmöglichkeit für Gruppen von
GVO im Rahmen der Phase 2, hat die Bundesregierung
im Ausschuss der Ständigen Vertreter, AStV1, am 2. De-
zember 2014 einen Prüfvorbehalt eingelegt.
Bei den Verhandlungen lässt sich die Bundesregie-
rung davon leiten, einen Kompromiss mit dem Europäi-
schen Parlament möglichst rasch, sachorientiert und
rechtssicher zu erzielen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 8):
Wie sehen die aktuellen Überlegungen der Bundesregie-
rung zur Durchführung eines Audits zum Entschädigungsver-
fahren für die Radarstrahlengeschädigten der Bundeswehr
und Nationalen Volksarmee der DDR aus, und inwieweit be-
absichtigt die Bundesregierung, hierbei auch neuere medizini-
sche Erkenntnisse über mögliche zusätzliche Krankheitsbilder
durch ionisierende Strahlung zu berücksichtigen, die unter
Umständen den entschädigungsberechtigten Personenkreis er-
weitern könnten?
Auf Ersuchen des Verteidigungsausschusses des
Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium der
Verteidigung, BMVg, im Sommer 2002 eine aus unab-
hängigen Experten bestehende Radarkommission – Ex-
pertenkommission zur Frage der Gefährdung durch
Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundes-
wehr und der Nationalen Volksarmee – eingerichtet, de-
ren Aufgabe es war, auf der Grundlage der bestehenden
gesetzlichen Vorgaben Lösungswege für eine Entschädi-
gung der Betroffenen aufzuzeigen. Die Radarkommis-
sion hat im Sommer 2003 ihren Abschlussbricht vorge-
legt, der im Herbst 2003 vom Verteidigungsausschuss
des Deutschen Bundestages gebilligt wurde. Die Radar-
kommission hat zur Anerkennung als Wehrdienstbeschä-
digung die „qualifizierenden Erkrankungen“ maligne
Tumoren und Katarakt – Grauer Star – empfohlen, an-
dere Krankheitsbilder hingegen nicht, weil nach wissen-
schaftlicher Einschätzung der Radarkommission nur bei
diesen beiden Krankheiten eine ausreichende Wahr-
scheinlichkeit besteht, dass sie durch ionisierende Strah-
lung verursacht worden sein können.
Die Interpretation der Anerkennungskriterien im Be-
richt der Radarkommission ist zugunsten der Betroffe-
nen seitdem immer wieder ausgedehnt worden.
Zwischen der Leitung des BMVg und dem Bund zur
Unterstützung Radargeschädigter e. V. hat es bezüglich
unterschiedlicher Auffassungen über die Interpretation
des Radarberichts insbesondere im Rahmen der durch-
geführten Runden Tische zahlreiche Erörterungen ge-
geben. In diesen Gesprächen konnte eine Vielzahl von
Problemen einvernehmlich gelöst werden. In den ver-
bliebenen offenen Fragen konnte jedoch keine Einigung
erzielt werden, weil für die Vorschläge des Bundes zur
Unterstützung Radargeschädigter e. V. keine fachliche
Grundlage bestand. An dieser Einschätzung hat sich aus
Sicht des BMVg nichts geändert.
Da seit der Veröffentlichung des Berichts der Radar-
kommission inzwischen mehr als zehn Jahre vergangen
sind, ist vorgesehen, im Rahmen eines Symposiums un-
ter Leitung von Professor Dr. Meineke, Vorsitzender des
Vergabeausschusses der „Härtefall-Stiftung“, mit nam-
haften Wissenschaftlern auf den Gebieten der Strahlen-
biologie und des medizinischen Strahlenschutzes der
Frage nachzugehen, inwieweit die Einschätzungen der
Radarkommission unverändert Gültigkeit beanspruchen
können. Dieses Symposium, das für das erste Quartal
des Jahres 2015 geplant ist, wird auch der Frage nachge-
hen, ob die Beschränkung der „qualifizierenden Erkran-
kungen“ auf maligne Tumore und Katarakt weiterhin
sachgerecht ist.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 12):
Welche Belege hat die Bundesregierung für die Wirksam-
keit des Cannabisverbotes?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dem
Betäubungsmittelgesetz eine maßgebliche generalprä-
ventive Wirkung zukommt. Dazu hat sie in der Vorbe-
merkung ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke „Beabsichtigte und unbeabsich-
tigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts“ (Bun-
destagsdrucksache 18/2937 vom 20. Oktober 2014) Stel-
lung genommen. Dafür spricht allein schon der hohe
Anteil an Personen, die niemals illegale Drogen konsu-
mieren. Der Schutz der Gesellschaft, vor allem von Ju-
gendlichen und jungen Erwachsenen, macht es aus Sicht
der Bundesregierung unverzichtbar, den unerlaubten
Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen.
In ihrer Antwort hat die Bundesregierung auch ausge-
führt, dass die Verfolgung von Verstößen gegen sank-
6864 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
tionsbewehrte Verbote des Betäubungsmittelgesetzes
und insbesondere die Sicherstellung illegaler Drogen zu
einer eingeschränkten Verfügbarkeit führen und zugleich
die generalpräventive Wirkung des Betäubungsmittelge-
setzes stärken. Diese Politik stärkt den Rechtsstaat der
Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für das Ver-
bot von Cannabis zum Freizeitgebrauch.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 13):
Liegen der Bundesregierung Studien über einen Anstieg
des Cannabiskonsums in den US-Bundesstaaten Colorado
oder Washington vor, in denen Cannabis streng reguliert an
Volljährige verkauft werden darf?
Nach Angaben aus dem US-Bundesstaat Colorado
liegen noch keine Evaluierungsstudien vor. Aus Sicht
der Bundesregierung dürfte es aufgrund der kurzen
Laufzeit der praktischen Umsetzung dieser Rechtsände-
rungen in den US-Bundesstaaten Colorado und
Washington kaum möglich sein, belastbare Aussagen zu
dieser Frage zu treffen.
Der Weltdrogenbericht 2014 des Büros für Drogen
und Kriminalitätsbekämpfung der Vereinten Nationen,
UNODC, ist im Ergebnis gleicher Auffassung. Er hebt
hervor, dass es solche Entwicklungen wie etwa in den
genannten US-Bundesstaaten bisher noch nicht gegeben
habe. Deshalb stünden keine Studien zur Verfügung, die
deren mögliche Auswirkungen vorhersagen könnten.
Auch eine Veröffentlichung im International Journal
of Drug Policy, die eine Vergleichsanalyse der Cannabis-
gesetzgebung in Uruguay und den US-Bundesstaaten
Colorado und Washington anstellt, weist darauf hin, dass
der Mangel an empirischen Daten keine Untersuchung
der Auswirkungen dieser gesetzlichen Reformen er-
möglicht (Bryce Pardo, Cannabis policy reforms in the
Americas: A comparative analysis of Colorado,
Washington, and Uruguay, International Journal of Drug
Policy, Vol. 25, Issue 4, S. 727–735, Onlineveröffentli-
chung 29. Mai 2014).
Die US-amerikanische Hazelden Betty Ford Founda-
tion – Center for Public Advocacy – gibt an, dass der
Cannabiskonsum von Jugendlichen im US-Bundesstaat
Colorado seit dem Inkrafttreten der dortigen Rechtsän-
derungen nicht zugenommen habe, sondern weiterhin
über dem US-Durchschnitt liege (Attitudes on Marijuana
Survey: Young Adults Aged 18 to 25, 20. August 2014).
Insoweit ist jedoch nochmals relativierend anzumerken,
dass sich die dortigen Rechtsänderungen erst seit kurzer
Zeit in praktischer Umsetzung befinden.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 18):
Inwieweit ist mit Abschluss des Planfeststellungsverfah-
rens für die Bundesstraße 172 b deren Finanzierung gesichert,
und welche zeitliche Planung gibt es derzeit für die Fertigstel-
lung des Bauvorhabens?
Nach Abschluss des laufenden Planfeststellungsver-
fahrens für die Ortsumgehung Pirna im Zuge der B 172
und Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbe-
schlusses könnte die Maßnahme im Straßenbauplan
veranschlagt werden. Dabei sind dann insbesondere der
Mittelbedarf für die laufenden Baumaßnahmen, die
Dringlichkeit weiterer Maßnahmen mit Baurecht in Sach-
sen, die dann zur Verfügung stehenden Bedarfsplanmittel
und gegebenenfalls die Einstufung im zukünftigen Be-
darfsplan für die Bundesfernstraßen zu berücksichtigen.
Im jetzigen Planungsstadium wäre daher eine Aus-
sage über den Abschluss der Baumaßnahme verfrüht.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 19):
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rea-
lisierung und Finanzierung des dritten Bauabschnittes der
Bundesstraße 169 gesichert, und welche zeitliche Planung
gibt es derzeit für die Fertigstellung des Bauvorhabens?
Der Gesehenvermerk auf den geänderten Vorentwurf
wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur im März dieses Jahres erteilt, sodass das
Planfeststellungsverfahren vom Freistaat Sachsen wie-
der aufgenommen werden kann.
Daher gilt für den 3. Bauabschnitt der B 169 zwischen
der B 6 und Salbitz grundsätzlich Gleiches wie in der
Antwort zu Frage Nummer 18.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
des Abgeordneten Peter Maiwald (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 20):
Wie wird die Bundesregierung die angekündigten 1,2 Mil-
liarden Euro für Hochwasserschutz (www.mdr.de vom
13. August 2014: „Bund stellt zusätzlich Geld für Hochwas-
serschutz in Aussicht“), von denen im Jahr 2015 nur 20 Mil-
lionen Euro in den Haushalt eingestellt wurden, in den nächs-
ten Haushaltsjahren verteilen?
Mit dem Koalitionsvertrag für diese Legislatur-
periode hat sich die Bundesregierung verpflichtet, ein
Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten
und einen Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasser-
schutz“ aufzulegen. Das Nationale Hochwasserschutz-
programm als gemeinschaftliche Arbeit des Bundes und
der Länder wurde bei der 83. Umweltministerkonferenz
am 24. Oktober 2014 beschlossen, und es ist mit diesem
Programm gelungen, die Oberlieger-/Unterlieger-Pro-
blematik und die Konzentration auf lokale Interessen
beim Hochwasserschutz in Deutschland zu überwinden.
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm umfasst:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6865
(A) (C)
(D)(B)
29 überregional wirkende Projekte zur Deichrückverle-
gung, die sich in 70 Teilprojekte aufgliedern, 57 Groß-
projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung – also
im Wesentlichen Flutpolder – sowie 16 Projekte zur Be-
seitigung von Schwachstellen.
Nach Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutz-
programms können damit renaturierte Auen mit einer
Fläche von insgesamt 20 000 Hektar sowie 1 180 Millio-
nen Kubikmeter zusätzliches Rückhaltevolumen durch
steuerbare Polder geschaffen werden.
Der Finanzbedarf zur Umsetzung des Nationalen
Hochwasserschutzprogramms wird bei einer Laufzeit bis
nach 2027 auf circa 5,4 Milliarden Euro geschätzt.
Im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushal-
tes 2015 hat der Deutsche Bundestag entschieden, zu-
sätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro im Ein-
zelplan 10 des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-
serung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ über
einen neuen Sonderrahmenplan für Maßnahmen des prä-
ventiven Hochwasserschutzes bereitzustellen, um erste
Maßnahmen schon im kommenden Jahr beginnen zu
können. Mit dem Ansatz für 2015 wird – soweit über
den neuen Sonderrahmenplan förderungsfähig – zu-
gleich dem notwendigen Planungsvorlauf für die im Na-
tionalen Hochwasserschutzprogramm benannten Groß-
projekte Rechnung getragen.
Über die Veranschlagung in den Folgejahren wird im
Zusammenhang mit der Abstimmung des Eckwertebe-
schlusses für das Jahr 2016 sowie dem Finanzplan bis
2019 zu entscheiden sein.
Bisher sind Maßnahmen des präventiven Hochwas-
serschutzes vom Bund bereits im Rahmen der Förderung
„wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“ der Gemeinschafts-
aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ förderfähig. Um sicherzustellen, dass die
Maßnahmen des neuen Sonderrahmenplans zusätzlich
zu den bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen der
Länder umgesetzt werden und somit eine tatsächliche
Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes in
Deutschland erreicht wird, ist vorgesehen, eine soge-
nannte „Baseline“ entsprechend dem Sonderrahmenplan
„Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klima-
wandels“ zu definieren. Eine Inanspruchnahme der zu-
sätzlichen Mittel kommt somit nur in Betracht, wenn ein
noch festzulegender Sockelbetrag überschritten wird.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 21):
Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag von Ger-
manwatch e. V., Institute for Advanced Sustainability Studies
e. V. – IASS – und der Kirche in Nordrhein-Westfalen über
die Einführung von CO2-Grenzwerten für Kraftwerke, wie sie
beispielsweise in Großbritannien eingeführt wurden, gar nicht
erst berechnen lassen (vergleiche Antwort der Bundesregie-
rung auf meine mündliche Frage 16, Anlage 7, Plenarproto-
koll 18/65), und welche für das „Aktionsprogramm Klima-
schutz 2020“ vorgeschlagenen Maßnahmen wurden berechnet
bzw. nicht berechnet?
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist Teil des
heute beschlossenen Klima- und Energiepakets der Bun-
desregierung. Im Rahmen der Beteiligung von Bundes-
ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Interessen-
verbänden an der Erstellung des Aktionsprogramms
Klimaschutz 2020 wurden dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB,
über 500 externe Maßnahmenvorschläge übermittelt.
Diese wurden, sofern hinreichend beschrieben, in The-
menschwerpunkten zusammengefasst und durch einen
Forschungsnehmer soweit möglich quantifiziert. Zudem
wurden die Maßnahmen den maßgeblichen Emissions-
sektoren zugeordnet. Die Gesamtheit der Maßnahmen-
vorschläge floss, soweit möglich, in die Erarbeitung des
Aktionsprogramms ein.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 22):
Wurden dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, die bei dem Fach-
gespräch zum Atomkraftwerk Gundremmingen am 26. Sep-
tember 2014 vom BMUB erbetenen „weiteren Informationen“
(vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftli-
che Frage 97 auf Bundestagsdrucksache 18/2832) mittler-
weile vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz, StMUV, zur Verfügung gestellt, und, falls
ja, ist bereits absehbar, ob sie den Fragebedarf des BMUB ab-
schließend abdecken oder nicht, also seitens des StMUV noch
ergänzt werden müssen?
Die seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
turschutz, Bau und Reaktorsicherheit gegenüber dem
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbrau-
cherschutz erbetenen Informationen liegen noch nicht
vor. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz hat aber mitgeteilt, dass sie in Kürze
übermittelt werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 23):
Wie ist der jeweilige derzeitige Zeit- und Kostenplan für
die Durchführung der zur Prüfung stehenden drei Optionen
bezüglich des Umgangs mit dem hochradioaktiven Müll aus
dem Versuchsreaktor AVR Jülich: US-Export, Transport der
Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus und Ertüchtigung
bzw. Neubau eines Zwischenlagers in Jülich – bitte detailliert,
vor allem auch unter Berücksichtigung der letzten Aufsichts-
ratssitzung des Forschungszentrums Jülich am 19. November
2014, aufschlüsseln?
Nach Information des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung beinhaltet das Detailkonzept der
Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ, unter anderem
6866 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von
Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommenden Räu-
mungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich gegen-
wärtig in Nachprüfung bei dem Ministerium für Wirt-
schaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des
Landes Nordrhein-Westfalen, MWEIMH. Das Ergebnis
dieser Nachprüfung bleibt abzuwarten.
Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrenn-
stoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Die Entschei-
dung des MWEIMH, mit welcher Alternative der
Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostenge-
sichtspunkten geleitet.
Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kosten-
plan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem
AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen
Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage
von Informationen und vorläufigen Schätzungen des FZJ
vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushalts-
plan sind auf dieser Grundlage Mittel in Höhe von rund
246 Millionen Euro veranschlagt zwecks Realisierung
einer atomrechtlich gebotenen Räumungsoption.
Die veranschlagten Mittel verteilen sich (gerundet)
wie folgt:
– 2014 – 10 Millionen Euro,
– 2015 – rund 65 Millionen Euro,
– 2016 ff. – rund 171 Millionen Euro.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
LINKE) (Drucksache 18/3360, Frage 26):
Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erwartet das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, BMZ, von der beim Institut für Wirtschaftsfor-
schung, ifo, in Auftrag gegebenen Studie zu den möglichen
Folgen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP
für Entwicklungsländer, da dieses Institut bereits im Oktober
2013 in einer Studie die negativen Konsequenzen für viele
dieser Länder belegt hat – zum Beispiel für Malawi eine lang-
fristige Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts von 4 Pro-
zent, für Belize von 6 Prozent, siehe www.bertelsmann-stif
tung.de/cps/rde/xbcr/SID-AAFFA177-224A5AA9/bst/xcms_
bst_dms_39 003_39004_2.pdf –, und sind die Aussagen des
Staatssekretärs beim Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, bei
einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche in Berlin am
13. November 2014 (www.epd.de/zentralredaktion/epd-zen
tralredaktion/ttip-ministerium-lässt-mögliche-auswirkung-auf-
arme-laender-erf) so zu verstehen, dass das BMZ der Ratifizie-
rung des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP nur
zustimmen wird, wenn schädliche Auswirkungen für Ent-
wicklungsländer ausgeschlossen sind?
Bisherige Studien zu möglichen Auswirkungen der
TTIP auf Drittstaaten treffen kaum Aussagen zu ent-
wicklungspolitischen Fragestellungen. Das Ziel der vom
BMZ beauftragten Studie ist es, bestehende Untersu-
chungen auszuwerten und Empfehlungen für eine ent-
wicklungsfreundliche Ausgestaltung der TTIP zu erar-
beiten. Das BMZ wird die Verhandlungen weiterhin eng
verfolgen. In Abstimmung mit den Ressorts setzen wir
uns dafür ein, dass die Belange der Entwicklungsländer
berücksichtigt werden. Das Verhandlungsergebnis wird
das BMZ sorgfältig prüfen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Fragen 28 und 29):
Welche konkreten haushaltsrelevanten Maßnahmen des
Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz, NAPE, werden
noch im Jahr 2015 umgesetzt?
Wie viel Energieeinsparpotenzial geht nach Berechnungen
der Bundesregierung dadurch verloren, dass angekündigte
Maßnahmen zur Energieeffizienz im Entwurf des NAPE nicht
im Bundeshaushalt 2015 abgebildet sind und diese somit frü-
hestens im Jahr 2016 umgesetzt werden können, vorausge-
setzt, im Haushalt für das Jahr 2016 werden entsprechende
Mittel bereitgestellt?
Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Ener-
gieeffizienz standen heute im Kabinett an.
Zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel die Einfüh-
rung eines wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für
Energieeffizienz sowie die Nationale Top-Runner Ini-
tiative können aus den im Haushalt 2015 des Einzel-
plans 09 etatisierten Mitteln durchgeführt werden bzw.
gestartet werden.
Im Bundeshaushalt 2015 sind im Einzelplan 60 im
Vorgriff auf die konkrete Aufteilung der vorgesehenen
Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 für Zukunftsinvesti-
tionen und Energieeffizienz gesperrte Verpflichtungs-
ermächtigungen in Höhe von insgesamt 7 Milliarden Euro
ausgebracht worden. Damit besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, nach Vorliegen der materiellen Vorausset-
zungen für die Entsperrung der Verpflichtungsermächti-
gungen bereits 2015 Verpflichtungen für die Folgejahre
einzugehen, sodass die Bundesregierung von keinen
Verzögerungen bei der Umsetzung des NAPE ausgeht.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/3360, Frage 30):
Welche Fragen enthält der Fragenkatalog, den die Bundes-
regierung im April 2014 bezüglich der vom United States
Africa Command, AFRICOM, in Stuttgart unterstützten
Drohnenangriffe an die US-Botschaft in Berlin eingereicht hat
– bitte alle Fragen vollständig auflisten –, und wie plant die
Bundesregierung weiter vorzugehen, da trotz mehrfacher,
„nachdrücklicher“ und „eindringlicher Erinnerung“ eine Be-
antwortung durch die USA nach wie vor ausbleibt und ihr
noch nicht einmal ein Zieldatum für die Beantwortung ge-
nannt wurde (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdruck-
sache 18/2794)?
Die Bundesregierung hat die amerikanische Botschaft
im April 2014 schriftlich um Informationen über eine
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6867
(A) (C)
(D)(B)
mögliche Beteiligung von deutschen Standorten der US-
Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Luft-
fahrzeuge gebeten.
Die Bundesregierung fordert die US-Seite weiter ein-
dringlich zur Beantwortung des im April 2014 übermit-
telten Fragenkatalogs auf.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/3360, Frage 31):
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Beteiligung
der extrem rechten „Radikalen Partei“ von Oleg Ljaschko an
der neuen ukrainischen Koalition, die für die Mehrheitsbil-
dung in der Werchowna Rada nicht notwendig ist, einen Aus-
druck der freiwilligen Einbindung extrem rechter Kräfte in die
Koalition, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Vorsit-
zende der extrem rechten „Radikalen Partei“, Oleg Ljaschko,
der bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2014 8,3 Prozent
der Wählerstimmen in der Ukraine erreichte, (Mit-)Begründer
der Freiwilligenbataillone „Asow“, „Ukraine“ und „Schachtar“
(rpl.kiev.ua/vidpravyly-na-peredovuspetsbataljon-shahtar/) und
deren (Mit-)Finanzier ist, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus der freiwilligen Einbindung ex-
trem rechter Kräfte in hoheitliche bzw. staatliche Strukturen
der Ukraine – Regierung, Ministerien, Armee, Polizei, Frei-
willigenbataillone?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stand die neue
ukrainische Regierungskoalition allen mit Fraktionen in
der Rada vertretenen Parteien offen, die sich zum Ziel
der EU-Assoziierung und umfangreicher Strukturrefor-
men bekennen.
Die Koalition erreicht knapp die Zweidrittelmehrheit
in der Rada, die zur Umsetzung eines Teils des im Koali-
tionsvertrag vereinbarten Reformprogramms erforder-
lich ist.
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 32):
Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis
bestätigen, dass der EU-Beitrittskandidat Serbien rechtlich
verpflichtet sei, die verhängten EU-Strafmaßnahmen gegen
Russland mitzutragen bzw. umzusetzen (www.spiegel.de/poli
tik/ausland/ukraine-krise-eu-fordert-russland-sanktionen-von-
serbien-a-1003988.html), und wenn ja, auf welcher rechtli-
chen Grundlage ist Serbien dazu verpflichtet (bitte konkrete
Rechtsgrundlage mit konkreten Artikelnummern des Rechts-
aktes benennen)?
Der EU-Beitrittskandidat Serbien hat durch Stellung
des Beitrittsantrags erklärt, die Werte der EU – verglei-
che Artikel 2 und 49 Vertrag der Europäischen Union –
zu achten und zu fördern. Serbien ist verpflichtet, sich
im Zuge des Beitrittsprozesses zunehmend den EU-Poli-
tiken gegenüber Drittstaaten anzunähern – vergleiche
Kapitel 30 und 31 des gemeinsamen Besitzstandes zu
den Außenbeziehungen.
Diese Verpflichtung ist Teil des am 17. Dezember
2013 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens mit
Serbien, der sich auf die Schlussfolgerungen des Euro-
päischen Rats in Kopenhagen 1993 und Lissabon 2006
bezieht.
Hierzu gehört auch die Übernahme und Anwendung
von EU-Positionen gegenüber Russland bezüglich der
Destabilisierung der Ukraine und der völkerrechtswidri-
gen Annexion der Krim, einschließlich restriktiver Maß-
nahmen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn
sich Serbien dieser Position anschließen würde.
Heute ist Serbien juristisch zur Übernahme von EU-
Positionen – einschließlich Sanktionen – nicht verpflich-
tet. Gleichwohl kann die Annäherung an außenpolitische
Positionen der EU auch nicht bis zum Tag eines mögli-
chen EU-Beitritts verschoben werden. Es ist Serbiens
Verantwortung, hier rechtzeitig die Weichen zu stellen.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Fragen 35 und 36):
Womit erklärt die Bundesregierung ihre Positionsänderung,
sich für eine erneute Truppenstationierung in Afghanistan und
nicht um ein UN-Mandat zu bemühen, obwohl sie noch am
8. August 2014 auf ihrer Homepage erklärte, für die ISAF-
Nachfolgemission Resolute Support sei eine UN-Resolution
erforderlich (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/
2014/08/2014-08-08-rueckverlegung-aus-afghanistan.html)?
Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung mit
dem Mandatsantrag auf Bundestagsdrucksache 18/3246 für
die ISAF-Nachfolgemission Resolute Support von ihrer An-
kündigung ab, sich für alle Auslandseinsätze der Bundeswehr
um ein Mandat der Vereinten Nationen zu bemühen und strikt
an das Völkerrecht zu binden?
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung hat ihre Position nicht geändert.
Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt
bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung
zur Resolute Support Mission vor.
Die Bundesregierung hält eine Resolution des VN-Si-
cherheitsrates für die Resolute Support Mission jedoch
aus politischen Gründen für wünschenswert. Daher setzt
sie sich in New York und auf Hauptstadtebene intensiv
für die Verabschiedung einer solchen Resolution ein.
Derzeit laufen in New York Verhandlungen auf Basis
eines mit der afghanischen Regierung vorabgestimmten
Entwurfs. Eine Verabschiedung Mitte Dezember wird
angestrebt.
Zu Frage 36:
Die Bundesregierung weicht nicht von ihrer Ankündi-
gung ab. Sie setzt sich in New York und auf Hauptstadt-
ebene weiterhin intensiv für die Verabschiedung einer
Resolution des VN-Sicherheitsrates ein.
6868 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Die völkerrechtliche Grundlage für den Einsatz liegt
bereits mit der Zustimmung der afghanischen Regierung
zur Resolute Support Mission vor.
Mit dem Statusabkommen vom 30. September 2014
hat die neue afghanische Regierung der Stationierung
der NATO-Truppen zugestimmt. Damit handelt die Bun-
desregierung im Einklang mit dem Völkerrecht.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3360, Frage 37):
Wie hat sich die Bundesregierung in den Debatten auf EU-
Ebene zur Abstimmung über eine unter anderem von Russ-
land eingebrachten Resolution gegen die Glorifizierung von
Nazismus, Neonazismus und anderen Formen von Rassismus
und Xenophobie in der Generalversammlung der Vereinten
Nationen (A/C.3/69/L.56/Rev.1) positioniert, die zu dem Er-
gebnis führte, dass sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union geschlossen enthielten, und inwiefern hat sie inhaltli-
che Verbesserungs- und Änderungsanträge an die Resolution
befürwortet, beispielsweise um neben nationalen, ethnischen,
religiösen und sprachlichen Minderheiten auch andere Opfer
rassistischer Gewalt, wie Menschen mit nicht heteronormati-
ver sexueller Identität oder mit Behinderungen, einzubezie-
hen?
Die Bundesregierung lehnt jede Verherrlichung des
Nationalsozialismus kompromisslos ab.
Der von Russland initiierte Resolutionsentwurf wurde
am 21. November 2014 im 3. Ausschuss der VN-Gene-
ralversammlung mit 115 zu 3 Stimmen bei 55 Enthaltun-
gen angenommen.
Deutschland hat sich wie in den Vorjahren gemeinsam
mit seinen Partnern in der EU der Abstimmung enthalten.
Dafür war vor allem ausschlaggebend, dass der Ent-
wurf Personen, die sich in den 1940er-Jahren für die Un-
abhängigkeit der baltischen Staaten von der Sowjetunion
eingesetzt haben, pauschal eine Verbindung zu den na-
tionalsozialistischen Verbrechen unterstellt. Vor diesem
Hintergrund hatten sich einige EU-Mitgliedstaaten in
den Verhandlungen für eine Ablehnung (Neinstimme)
des Entwurfs ausgesprochen.
Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf die Sub-
stanz des Textes und die Wünschbarkeit einer einheitli-
chen EU-Position in den Verhandlungen dafür eingesetzt,
dass die EU auch in diesem Jahr wieder geschlossen mit
„Enthaltung“ stimmt.
Änderungsvorschläge der EU zur Einbeziehung ande-
rer Formen der Diskriminierung hat die Bundesregie-
rung befürwortet, diese wurden von Russland jedoch
nicht aufgegriffen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 38):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hinsichtlich von „Gefährdungsaspekten mit der potenziellen
Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahr-
zeugen“ aus den diesbezüglichen Aktivitäten des Bundeskri-
minalamtes – unter anderem Erhebung eines „Sachstand(es)
zu möglichen Gefährdungsszenarien sowie (dem) Stand der
RPAS-Technik“, Verfahren zur „kontrollierten Zwangslan-
dung“, Prüfung und Erprobung des Verfahrens „Jamming“ in
Kooperation mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen,
Austausch zum Phänomen im European Network for the Pro-
tection of Public Figures, vergleiche Antworten der Bundes-
regierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksachen 18/819 und 18/2684 –, und auf
welche technische Art und Weise werden Bundes- und Lan-
desbehörden die „Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“
im Bereich des Personen- und Objektschutzes nach Kenntnis
der Bundesregierung zukünftig umsetzen – sofern technische
Mittel eingesetzt werden, bitte Produkt und Hersteller benen-
nen?
Die Polizeien des Bundes und der Länder beschäfti-
gen sich mit dem Missbrauch eines Unmanned Aerial
Vehicle – unbemanntes Luftfahrzeug – als Tatmittel, ins-
besondere zum Nachteil von Personen.
Ein Anlass hierfür war auch ein Vorfall während einer
Bundestagswahlkampfveranstaltung am 15. September
2013 in Dresden, als ein Unmanned Aerial Vehicle im
unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin
Merkel und Herrn Minister de Maizière flog und landete.
Über Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned
Aerial Vehicles berät derzeit die im April 2014 vom Un-
tersuchungsausschuss FEK eingerichtete Bund-Länder-
Projektgruppe „Detektion und Abwehr von zivilen Un-
manned Aerial Vehicles“. Diese Bund-Länder-Projekt-
gruppe soll unter anderem entsprechende Handlungs-
empfehlungen erarbeiten.
Der Abschlussbericht ist derzeit für das Frühjahr
2015 avisiert.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 39):
Mit welchen weiteren konkreten Maßnahmen bzw. Projek-
ten zu „Fragen der Telekommunikationsüberwachung“ hat
sich das Strategie- und Forschungszentrum Telekommunika-
tion, SFZ TK, seit dem Jahr 2012 beschäftigt (vergleiche Ant-
wort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 11 des Ab-
geordneten Andrej Hunko, Anlage 6, Plenarprotokoll 17/210),
und inwiefern erfolgte mittlerweile eine Beteiligung der Län-
der?
Das Strategie- und Forschungszentrum Telekommu-
nikation befasste sich als Kooperationsplattform von
Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Bundesamt für
Verfassungsschutz auf einer technisch-strategischen
Ebene mit Fragen der Telekommunikationsüberwa-
chung. Ziel ist es, die Telekommunikationsüberwachung
angesichts der sich ständig verändernden Kommunika-
tionsformen sicherzustellen. Dazu führt das Strategie-
und Forschungszentrum Telekommunikation Einzelpro-
jekte in folgenden Themenbereichen durch:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6869
(A) (C)
(D)(B)
1. Verbesserung der klassischen Telekommunikations-
überwachung für Telefonie, Mobilfunk und E-Mail,
2. Datenaufbereitung, insbesondere in Anbetracht des
erheblichen Anstiegs der Datenmengen,
3. Anpassung der Telekommunikationsüberwachung an
aktuelle Kommunikationsformen und -protokolle,
4. Anforderungen an die Telekommunikationsüberwa-
chungsanlagen der nächsten Generation.
Eine formale Beteiligung der Länder erfolgte bislang
nicht.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 40):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
Präsentationen der EU-Grenzagentur Frontex und dem Euro-
päischen Unterstützungsbüro für Asylfragen im November
2014 im Strategischen Ausschuss für Einwanderung, Grenzen
und Asyl hinsichtlich ihrer Haltung zur zukünftigen EU-Mi-
grationspolitik an den Außen- und Binnengrenzen, und wel-
che Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur halbjährlichen
Fortschreibung der „EU-Aktion gegen Migrationsdruck“ hat
sie vorgetragen bzw. übermittelt?
Die EU-Agenturen Frontex und das Europäische Un-
terstützungsbüro für Asylfragen, EASO, berichten bei
jeder Sitzung des Strategischen Ausschusses Einwande-
rung, Grenzen und Asyl über die aktuellen Entwicklun-
gen im jeweiligen Aufgabenbereich. Die Präsentationen
der beiden EU-Agenturen bei der letzten Sitzung des
Ausschusses am 13. und 14. November 2014 spiegeln
den bekannten hohen Migrationsdruck über das Mittel-
meer wider.
In Reaktion auf den starken Migrationsdruck über das
Mittelmeer und mit Blick auf die gemeinsame Initiative
von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière und
vier weiteren EU-Innenministern hat der Rat der Justiz
und Innenminister am 10. Oktober 2014 in Brüssel
Schlussfolgerungen – „Maßnahmen zur verbesserten
Steuerung der Migrationsströme“ – beschlossen. Diese
Maßnahmen betreffen drei Bereiche, nämlich die ver-
stärkte Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transit-
staaten, die Sicherung der Außengrenzen und Frontex
sowie diejenigen Maßnahmen, die auf Ebene der Mit-
gliedstaaten mit Priorität umgesetzt werden sollen.
Die in den oben genannten Bereichen kurzfristig um-
zusetzenden Aktionen sollen auf den Mittelmeerraum
konzentriert werden, als dem aktuellen Brennpunkt der
Migration nach Europa. Die Bundesregierung setzt sich
mit Nachdruck dafür ein, dass die in den Schlussfolge-
rungen genannten Maßnahmen rasch umgesetzt und dass
konkrete Ergebnisse erreicht werden. Die Europäische
Kommission wird bei dem bevorstehenden Dezember
JI-Rat am 4. und 5. Dezember 2014 einen Sachstandsbe-
richt über den aktuellen Umsetzungsstand dieser ge-
meinsamen Strategie geben.
Der von der dänischen Ratspräsidentschaft im ersten
Halbjahr 2012 initiierte umfangreiche „EU-Aktionsplan
Migrationsdruck“ wird im halbjährlichen Turnus aktua-
lisiert, zuletzt unter der griechischen Ratspräsidentschaft
im Mai 2014. Bei der jetzt anstehenden Aktualisierung
des EU-Aktionsplans Migrationsdruck unter der italieni-
schen Präsidentschaft ist ein Verweis auf die Aktivitäten
der Task Force Mittelmeer und auf die bereits erwähnten
Ratsschlussfolgerungen vom Oktober 2014 angestrebt.
Weiterer Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht
nach Auffassung der Bundesregierung nicht.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 41):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Smart-Borders-Studie (www.statewatch.org/news/2014/
oct/eu-smart-borders-report.pdf), die nach meiner Kenntnis
bereits in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und im Aus-
schuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des
Europäischen Parlaments beraten wurde und auch Angaben
zur bislang unklaren Haltung der Bundesregierung hinsicht-
lich einer Nutzung des „Entry-Exit-Systems“ zu Strafverfol-
gungszwecken enthält – etwa ob die Bundespolizei oder das
Bundeskriminalamt Daten über Ein- und Ausreisebewegun-
gen erhalten sollen –, und auf welche Weise wird der Zugang
von Strafverfolgungsbehörden zum Smart-Borders-Paket
bzw. dem „Entry-Exit-System“, EES, und dem „Registered
Travellers Programme“, RTP, nach Kenntnis der Bundesregie-
rung auf EU-Ebene derzeit behandelt oder sogar bereits um-
gesetzt?
Bei der genannten Studie der Europäischen Kommis-
sion handelt es sich um eine technische Studie, in der al-
ternative Konzepte für ein Ein-/Ausreise-Register, EES,
und ein Registrierungsprogramm für Vielreisende, RTP,
untersucht wurden. Dabei wurde auch der von der Mehr-
heit der Mitgliedstaaten geforderte Zugang zum EES zu
Strafverfolgungszwecken mit berücksichtigt. Die ver-
schiedenen von der Studie identifizierten Optionen für
ein EES und RTP sollen nun in einer für 2015 geplanten
Pilotstudie auf ihre konkrete technische Machbarkeit hin
getestet werden. Im Lichte der Ergebnisse dieser Pilot-
studie soll sodann – voraussichtlich Ende 2015/Anfang
2016 – entschieden werden, ob und gegebenenfalls wel-
che Optionen weiterverfolgt werden.
Unabhängig von der genannten technischen Studie
der Europäischen Kommission erarbeitet der italienische
Vorsitz der Ratsarbeitsgruppe Grenzen derzeit nach eige-
nen Angaben einen Formulierungsvorschlag für einen
Zugang zu Strafverfolgungszwecken, der voraussichtlich
in einer der nächsten Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe
Grenzen präsentiert wird.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 42):
6870 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014
(A) (C)
(D)(B)
Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Jahr
1995 unternommen, um eine Kompromittierung der von ihr
genutzten IT-Systeme durch eine „Key-Recovery-Verpflich-
tung“ in- und ausländischer Unternehmen gegenüber den
USA zu vermeiden, indem US-Behörden womöglich „Hinter-
türen“ in Verschlüsselungsprodukte implementieren, um da-
durch eine Entschlüsselung zu erleichtern (vergleiche Bun-
destagsdrucksache 13/11002), und über welche neueren
Erkenntnisse zur Existenz und Funktionsweise einer „Key-
Recovery-Verpflichtung“ verfügt die Bundesregierung mitt-
lerweile?
In der Bundesverwaltung gelten zum Schutz der ge-
nutzten IT-Systeme besondere Sicherheitsvorgaben, zum
Beispiel IT-Sicherheitsmanagement nach Umsetzungs-
plan Bund. Die ressortübergreifende Regierungskommu-
nikation erfolgt zudem über das entsprechend geschützte
Regierungsnetz IVBB, Informationsverbund Berlin-Bonn.
Zur Verschlüsselung kommen dabei nur vom Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassene
Produkte vertrauenswürdiger nationaler Hersteller – zum
Beispiel SINA-Produktlinie von Secunet – zum Einsatz.
Die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der In-
formationstechnik hat auch zum Ziel, mögliche Hinter-
türen auszuschließen. Die vom Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik zugelassenen Verschlüsse-
lungsprodukte enthalten somit auch keine Key Recovery
Mechanismen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
der Abgeordneten Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 43):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im Schreiben des
Bundesministeriums des Innern an die Gemeinnützige Gesell-
schaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., GGUA, geäußerte
Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung bei syrischen
Flüchtlingen, die über das Bundes- oder Landeskontingent
(§ 23 Absatz 1 oder Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG) nach Deutschland eingereist sind und nach Ab-
schluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 1 oder Absatz 2 AufenthG erhalten haben, auch
nach der Flüchtlingsanerkennung nicht erlischt, vor dem Hin-
tergrund, dass die Dauer der Verpflichtung sich „vom Beginn
bis zur Beendigung des Aufenthalts des Ausländers oder bis
zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Auf-
enthaltszweck“ erstrecken soll (AVwV Nr. 68.1.1.3, Renner/
Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Auflage 2013)?
Der Bundesregierung ist von einem Schreiben des
Bundesministeriums des Innern an die Gemeinnützige
Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. in
der bezeichneten Angelegenheit nichts bekannt. Gegen-
über einem Vertreter des Innenministeriums Baden-
Württemberg hatte sich das Bundesministerium des
Innern in einer E-Mail auf Fachebene zur Frage der
Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung geäußert. Diese
E-Mail ist der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unter-
stützung Asylsuchender e. V. offenbar zur Kenntnis ge-
langt.
Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffas-
sung, dass alle Fälle der Schutzgewährung nach § 25 des
Aufenthaltsgesetzes gegenüber syrischen Kontingent-
flüchtlingen den gleichen Aufenthaltszweck aufweisen,
wie er bei einer Aufnahme aus humanitären Gründen
nach § 23 Absatz 1 – Landesaufnaheprogramme – und
Absatz 2 – Bundesaufnahmeprogramm – des Aufenthalts-
gesetzes zugrunde gelegt wird. Eine für den syrischen
Flüchtling im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme abge-
gebene Verpflichtungserklärung gilt demnach auch nach
erfolgreicher Durchführung eines Asylverfahrens fort.
Da die humanitären Aufnahmeprogramme sich an syri-
sche Flüchtlinge richten, die infolge des Bürgerkriegs in
Syrien fliehen mussten, kann nicht von einem anderen
Aufenthaltszweck ausgegangen werden, wenn im Rah-
men eines Asylverfahrens ein Aufenthalt zum gleichen
Zweck, nämlich dem Schutz vor den Folgen des syri-
schen Bürgerkriegs, gewährt wird.
Da eine Aufnahme nach dem Bundesprogramm nicht
obligatorisch von der Abgabe einer Verpflichtungserklä-
rung abhängig gemacht wird, ist die in der Fragestellung
beschriebene Problematik in der Praxis nur bei den Auf-
nahmen nach den Landesprogrammen von Relevanz.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3360, Frage 44):
Wie – unter Angabe des Projektauftrages – sollen die
Haushaltsmittel für die zivilgesellschaftliche Präventionsar-
beit im Bereich des gewaltbereiten Islamismus zwischen den
privaten Trägern, auf die diese fokussiert werden soll – Innen-
ausschussdrucksache 18(4)196 –, aufgeteilt werden, und in-
wiefern soll die Präventionsarbeit islamischer Verbände, etwa
des Zentralrats der Muslime in Deutschland, finanziell geför-
dert werden?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die zivil-
gesellschaftliche Präventionsarbeit im Bereich des ge-
waltbereiten Islamismus fördern und dabei auch die Prä-
ventionsarbeit islamischer Verbände einbeziehen. Die
Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und die
Träger haben gerade erst Ihre Anträge gestellt bzw. be-
finden sich noch im Prozess der Antragsstellung, sodass
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aus-
sage getroffen werden kann.
Für die Förderung im Jahr 2014 verweise ich auf die
ausführliche Auflistung in der Antwort der Bundesregie-
rung auf Frage 50 der Kleinen Anfrage des Abgeordne-
ten Beck und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
6. Oktober 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/2725.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 47):
Bildet der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums
der Finanzen, BMF, für die Produktinformationsstelle, PiA,
bereits die Eckpunkte eines konkreten Ratingprodukts ab, wie
etwa das der Firma Morgen & Morgen – Volatium –, deren
Berliner Tochtergesellschaft ITA Institut für Transparenz
GmbH bereits Studien im Auftrag des BMF verfasst hat (siehe
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. Dezember 2014 6871
(A) (C)
(D)(B)
www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/195/21048/
Riester-Gutachten-Verbraucherschuetzer-wirft-ITA-Parteilich
keit-vor.html), sodass dieses Produkt mit nur geringen Modi-
fikationen von Morgen & Morgen eingesetzt werden könnte,
und welche direkten Kontakte hatte das BMF zu Morgen &
Morgen bzw. zu deren Tochter ITA vor Ausschreibungsbe-
ginn?
Einen Verordnungsentwurf für die Produktinforma-
tionsstelle gibt es nicht.
Zur Errichtung und zum Betrieb der Produktinforma-
tionsstelle Altersvorsorge läuft derzeit ein europaweites
Ausschreibungsverfahren. Die Teilnehmer am Vergabe-
verfahren mussten im Rahmen des Teilnahmewettbe-
werbs ihre Eignung nachweisen. So waren zum Beispiel
Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Simulations-
rechnungen zu Kapitalmarktentwicklungen und Analyse
von Kostenstrukturen bei unterschiedlichen Altersvor-
sorgeprodukten nachzuweisen. Darüber hinaus muss je-
der Bewerber seine Unabhängigkeit gewährleisten.
Der von Ihnen mit „Verordnungsentwurf“ möglicher-
weise angesprochene Referentenentwurf einer Ver-
ordnung zum Produktinformationsblatt bildet nicht die
Eckpunkte eines konkreten Ratingprodukts ab. Er kon-
kretisiert lediglich die Regelungen des Altersvorsorge-
verträge-Zertifizierungsgesetzes zur Ausgestaltung eines
Produktinformationsblatts für geförderte Altersvorsorge-
produkte und enthält insoweit nur die Regelung, dass ge-
förderte Altersvorsorgeprodukte in Chancen-Risiko-
Klassen auf der Grundlage eines Simulationsverfahrens
einzuteilen sind. Nach welchem konkreten Verfahren
diese Einordnung erfolgt, wird auch nicht durch die Ver-
ordnung vorgegeben.
Kontakte des Bundesministeriums der Finanzen zu
Morgen & Morgen gab es im Zuge der Anhörung zum
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz, bei dem ein Vertre-
ter von Morgen & Morgen vom Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages als Sachverständiger geladen
war.
Im Hinblick auf den in der Frage zitierten Artikel
ist auf Folgendes hinzuweisen: Wie das Versiche-
rungsmagazin hierzu bereits am 21. Oktober 2013
meldete, hat der Bund der Versicherten, BdV, selbst
seine Vorwürfe zurückgezogen (vergleiche http://
www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/Nachrichten/
195/21059/Streit-um-Gutachten-ITA-erzielt-juristischen-
Erfolg.html) und distanziert sich in seiner Pressemit-
teilung vom 24. Oktober 2013 sogar ausdrücklich von
diesen Vorwürfen. Zu den zuvor vom BdV geäußerten
„… Befürchtungen bezüglich der Unabhängigkeit der
mit der Studie betrauten ITA Institut für Transparenz
GmbH (ITA) …“ heißt es dort: „Diesen Vorwurf hält
der BdV nicht mehr aufrecht“ (vergleiche https://
www.bundderversicherten.de/Pressemitteilungen/BdV-
begruesst-Klarstellung-des-ITA).
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
(Drucksache 18/3360, Frage 48):
Wie begegnet die Bundesregierung bei der angedachten
Finanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte durch private
Investoren der auch hier möglicherweise zutreffenden Sorge
des Bundesrechnungshofes (vergleiche Bericht des Bundes-
rechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 4. Juni 2014), dass angesichts der Vorgabe
durch die Schuldenbremse ein Anreiz entstehen kann, „Pro-
jekte auch dann im Wege von ÖPP zu realisieren, wenn eine
konventionelle Realisierung wirtschaftlicher wäre“, weil die
Haushaltsmittel bei konventioneller Realisierung in einem
kürzeren Zeitraum und zu einem früheren Zeitpunkt fällig
werden – bitte begründen –, und stellt die Bundesregierung
bei der angedachten Finanzierung staatlicher Infrastrukturpro-
jekte durch private Investoren sicher, dass diese im Haushalt
ausgewiesen werden?
Aus den Vorgaben der Schuldenbremse lassen sich keine
Optionen zugunsten oder zulasten einzelner Beschaffungs-
varianten herleiten. Jede einzelne Infrastrukturmaßnahme
muss dem Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung tragen,
außerdem sind die aus den verfassungsrechtlichen Rah-
menbedingungen der Schuldenbremse erwachsenden fi-
nanziellen Spielräume der Ressorts unabhängig von der
Wahl der Realisierungsvariante bindend.
Die Realisierung von Infrastrukturprojekten in Form
öffentlich-privater Partnerschaften, kurz ÖPP, ist eine
mögliche Variante zur Deckung eines erkannten Bedarfs.
Sie ist dann zu wählen, wenn sie im Vergleich zu ande-
ren Varianten, wie zum Beispiel der konventionellen Re-
alisierung, über den Lebenszyklus zumindest genauso
wirtschaftlich ist. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
existiert eine Vielzahl von Leitfäden, in denen das Pro-
zedere einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ver-
schiedene Varianten beschrieben wird. Maßstab für die
Wirtschaftlichkeit ist der Barwert der Investition, in dem
alle anfallenden Ausgaben für verschiedene Varianten
auf einen Zeitpunkt bezogen werden. Der Zeitpunkt der
Fälligkeit einer Zahlung ist dabei unerheblich.
Die Bundesregierung weist die aus dem Bundeshaus-
halt finanzierten ÖPP-Projekte im Haushalt transparent
aus. Die aus ÖPP-Projekten resultierenden finanziellen
Verpflichtungen werden beim jeweiligen Titel in Form
von Verpflichtungsermächtigungen und jährlichen Aus-
gabeansätzen dargestellt. Darüber hinaus ist eine Zusam-
menfassung der finanziellen Auswirkungen dieser ÖPP-
Projekte jährlich in den Übersichten zum Bundeshaus-
haltsplan enthalten.
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
72. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Vereinbarte Debatte Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
TOP 2 Befragung der Bundesregierung
TOP 3 Fragestunde
ZP 1 EU-Verordnung zum Europäischen Mahnverfahren
ZP 2 Aktuelle Stunde zu Plänen zum Solidaritätszuschlag
Anlagen