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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
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    Rede von Jörn Wunderlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen

    und Kollegen! „Entwurf eines Gesetzes zur besseren
    Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ – man liest
    den Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs und denkt,
    ein Quantensprung vollzieht sich. In der letzten Legisla-
    turperiode haben wir noch von der Vereinbarkeit von Fa-
    milie und Beruf gesprochen. Jetzt haben wir die Pflege
    in die Vereinbarkeit aufgenommen – denkt man im ers-
    ten Moment. Zu einigem hat meine Kollegin
    Zimmermann hier schon ausgeführt. Ich möchte noch
    auf einen Punkt eingehen, der aus Sicht der Linken ein
    ganz wesentlicher ist.

    Aus den Erfahrungen mit dem verfehlten Pflegezeit-
    gesetz von Frau Schröder – wir haben es schon gehört;
    es ist nicht in Anspruch genommen worden; die Zahlen
    sind hier genannt worden – hat man nun den Rechtsan-
    spruch auf Pflegezeit entwickelt. Dieser Rechtsanspruch,
    der die Möglichkeit, eine Pflegezeit zu nehmen, nicht
    mehr vom Willen des Arbeitgebers abhängig macht, ist
    zwar ein guter Schritt; andererseits werden dabei
    5,6 Millionen Beschäftigte außen vor gelassen.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom
    31. Mai 2014 – diese Angaben sind also noch kein hal-
    bes Jahr alt – sind 5,6 Millionen Menschen in Betrieben
    mit 15 oder weniger als 15 Mitarbeitern beschäftigt. Sie
    alle haben durch die im Gesetzentwurf verankerte Klein-
    betriebsklausel eben keinen Anspruch auf Pflegezeit.
    Als Alternative bleibt ihnen dann nur, das Beschäfti-
    gungsverhältnis aufzugeben, wenn die Pflege nicht an-
    ders sichergestellt werden kann.

    Von der ambulanten Pflege haben wir schon gehört.
    Viele wollen zu Hause gepflegt werden, möchten also in
    ihrem häuslichen Umfeld bleiben. Dieser Wunsch sollte
    auch respektiert werden. Dies kann natürlich auch mit
    professioneller Pflege sichergestellt werden. Nur, wer
    kann sie sich leisten? Das sind die wenigsten. Die Men-
    schen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, um eine
    andere Person zu pflegen, kommen ebenfalls ihrer ge-
    samtgesellschaftlichen Aufgabe nach, müssen dafür aber
    weit stärkere Einschränkungen hinnehmen als diejeni-
    gen, die von dem Gesetz profitieren.

    Bei den 5,6 Millionen Betroffenen sind noch nicht die
    erfasst, die in Teilzeit arbeiten. Bei den geringfügig Be-
    schäftigten handelt es sich um weitere 5 Millionen. Der
    überwiegende Teil davon arbeitet in kleinen Betrieben.
    Daher muss man noch draufsatteln. Da liegen mir noch
    keine genauen Zahlen vor.

    Die vorgeschlagene Kombination von Pflegezeit und
    Familienpflegezeit läuft darauf hinaus, dass nach Ablauf
    der Pflegezeit von höchstens sechs Monaten als Voraus-
    setzung für eine Inanspruchnahme der Familienpflege-
    zeit die Wochenarbeitszeit im Betrieb mindestens
    15 Stunden betragen muss. Damit sind wir wieder bei
    der magischen Zahl 15: 15 Stunden, 15 Beschäftigte.
    Wenn aber die Pflegesituation dies nicht zulässt oder die
    Arbeitsbedingungen nicht entsprechend gegeben sind,
    sind möglicherweise die Voraussetzungen für die Fort-
    setzung des Arbeitsverhältnisses gar nicht da; dann ent-
    fällt der Anspruch. Andererseits können auch die Bedin-
    gungen für das Darlehen als vorrangige Leistung nicht
    erfüllt werden. Es bricht also im Grunde alles zusam-
    men. Anders ausgedrückt, die Kopplung des Anspruchs
    auf Familienpflegezeit an die Voraussetzung der wö-
    chentlichen Restarbeitszeit von 15 Stunden hat offen-
    sichtlich nur die berufstätigen, gutbezahlten Vollzeitbe-
    schäftigten im Blick. Ziel ist, deren Ausstieg aus dem
    Berufsleben – es hieß ja auch: nicht auf die Fachkräfte
    verzichten – zu verhindern. Teilzeitbeschäftigte mit ge-
    ringer Stundenzahl sind im Grunde von der Inanspruch-
    nahme der Familienpflegezeit und damit auch des Darle-
    hens ausgeschlossen, und das, obwohl das Darlehen, wie
    es so schön heißt, vorrangig vor Sozialleistungen in An-
    spruch zu nehmen ist. Im Baugewerbe und Gaststätten-
    gewerbe ist nahezu jeder zweite Beschäftigte von den
    Segnungen der Familienpflegezeit ausgeschlossen, im
    Handel immerhin jeder vierte.

    Außerdem – das ist hier auch schon angeklungen –
    vermisse ich in dem Gesetzentwurf Anreize, die sich auf
    die Geschlechtergerechtigkeit beziehen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Nach Angaben des DGB sind 75 Prozent der Pflegenden
    weiblich. Ich glaube nicht, dass der Gesetzentwurf, je-
    denfalls in der Form, wie er momentan vorliegt, im Hin-
    blick auf geschlechtergerechte Inanspruchnahme der
    Pflegezeiten irgendetwas bewirkt. Aber ich hoffe erneut
    auf die Ausschussberatungen und die Ausschusssitzun-
    gen. Irgendwann muss sich doch einmal etwas zum Posi-
    tiven ändern. Und, wie wir alle wissen: Die Hoffnung
    stirbt zuletzt.

    Danke für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN)







    (A) (C)



    (D)(B)



Rede von Claudia Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Jörn Wunderlich. – Nächste Rednerin in der

Debatte: Astrid Timmermann-Fechter für die CDU/
CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Astrid Timmermann-Fechter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von
    Familie, Pflege und Beruf steht für eine Vielzahl von
    Verbesserungen – Verbesserungen, mit denen wir die
    häusliche Pflege stärken, Pflegebedürftige unterstützen,
    die pflegenden Angehörigen entlasten. Das entspricht
    dem Wunsch vieler Menschen in unserem Land, vor al-
    lem vieler Pflegebedürftiger, die so lange wie möglich in
    ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Dafür
    führen wir die beiden schon bestehenden Gesetze, das
    für die Pflegezeit sowie das für die Familienpflegezeit,
    zusammen und machen sie mit zahlreichen Neuregelun-
    gen noch attraktiver.

    So haben Arbeitnehmer künftig einen Rechtsan-
    spruch, für die Pflege ihrer Angehörigen die Arbeitszeit
    über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf mindes-
    tens 15 Stunden in der Woche zu reduzieren. Das heißt,
    der bereits bestehende Rechtsanspruch gemäß Pflege-
    zeitgesetz wird hier auch auf die Familienpflegezeit aus-
    geweitet. Dieser Rechtsanspruch soll zu Beginn des
    kommenden Jahres in Kraft treten – ein Rechtsanspruch,
    der vielen Menschen in unserem Land ein ganz kostba-
    res Gut gibt, nämlich Zeit: Zeit für die Pflege, Zeit für
    Zuspruch und Trost, Zeit für die kranke Mutter, für den
    hilfsbedürftigen Vater, für die hochbetagte Großmutter
    oder den schwer erkrankten Partner, Zeit also für Men-
    schen, die uns lieb und teuer sind, die uns wichtig in un-
    serem Leben sind, denen wir selber vieles verdanken.
    Darum sind die pflegenden Angehörigen auch bereit,
    dieses Opfer, das die Pflege ja in der Tat darstellt, für
    ihre Verwandten zu erbringen.

    Dazu zählt neben Zeit und Kraft auch Geld. So müs-
    sen Arbeitnehmer bislang meist Gehaltseinbußen in
    Kauf nehmen, wenn sie im Rahmen des Pflegezeitgeset-
    zes für die kurzfristige Organisation einer Pflegesitua-
    tion in der Familie die bis zu zehntägige Auszeit nutzen.
    Die Neuregelung sieht hier nun ein Pflegeunterstüt-
    zungsgeld vor, mit dem Arbeitnehmer ähnlich wie beim
    Kinderkrankengeld eine Lohnersatzleistung erhalten,
    welche zulasten der Pflegekasse des zu pflegenden An-
    gehörigen abgerechnet wird.

    Finanzielle Einbußen entstehen aber erst recht, wenn
    man seine Wochenarbeitszeit langfristig reduzieren
    muss; denn mit einer 15-Stunden-Woche lässt sich in der
    Regel der Lebensunterhalt oft nicht bestreiten. Erst recht
    für eine Familie sind solche finanziellen Belastungen
    eine extrem hohe Herausforderung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deshalb sieht das Familienpflegezeitgesetz hier ein zins-
    loses Darlehen vor, um den Verdienstausfall wenigstens
    zu einem Teil zu kompensieren. Neu ist jedoch, dass die-
    ses Darlehen nun auch für die bis zu sechsmonatige Pfle-
    gezeit in Anspruch genommen werden kann. Neu ist
    auch, dass für dieses Darlehen keine Ausfallversicherung
    mehr abgeschlossen werden muss. Das Ausfallrisiko trägt
    hier der Bund allein. Härtefallregelungen sorgen im Falle
    einer Langzeitarbeitslosigkeit oder im Todesfall für eine
    soziale Abfederung.

    Für die Darlehen sieht der Etat des Bundesfamilien-
    ministeriums für das kommende Jahr 1,3 Millionen Euro
    vor.

    Im Zuge der Neuregelung werden im Übrigen auch
    die Arbeitgeber entlastet. Die Beschäftigten beantragen
    jetzt nämlich die Darlehen direkt beim Bundesamt für
    Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Ar-
    beitgeber muss keine Wertguthaben mehr für seine An-
    gestellten führen. Hier werden bürokratische Hürden ab-
    gebaut.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die teilweise Freistellung von Arbeitnehmern hat zu-
    dem den Effekt, dass langfristig den Unternehmen, den
    Betrieben ihre Fachkräfte mit all ihren wertvollen
    Kenntnissen erhalten bleiben. Niemand soll seine Arbeit
    aufgeben müssen, um einen Angehörigen zu versorgen.
    Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie,
    Pflege und Beruf sichert somit Fachkräfte – angesichts
    des demografischen Wandels mit den einhergehenden
    Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ein ebenfalls kost-
    bares Gut.

    Meine Damen und Herren, es kann für kein Unterneh-
    men von Interesse sein, Mitarbeiter zu beschäftigen, die
    sich den ganzen Tag über Sorgen machen müssen, was
    mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen passiert. Wer
    kann da noch gute Leistungen erbringen? Hier ist eine
    rechtlich klar geregelte Freistellung wesentlich ökono-
    mischer – für alle Beteiligten.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Denn einen Pflegebedürftigen zu Hause zu versorgen, ist
    harte, kräftezehrende Arbeit, die viele Angehörige nicht
    selten an die Grenzen der Belastbarkeit führt. Dies auch
    noch mit der eigenen Vollzeitberufstätigkeit zu vereinba-
    ren, ist in aller Regel ein Ding der Unmöglichkeit. Wol-
    len wir, dass sich diese Menschen in solchen Stresssitua-
    tionen um ihre Angehörigen kümmern müssen? So
    etwas kann niemand wollen, und es kann auch nicht im
    Interesse der Gesellschaft sein. Denn wir wünschen uns
    alle eine menschliche, eine humane Pflege.

    Diesem Bedürfnis wollen wir auch mit einer weiteren
    Neuregelung Rechnung tragen. So sieht der Gesetzesent-
    wurf nämlich auch eine Freistellung für die Begleitung
    von Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase sowie für
    die Betreuung von pflegebedürftigen schwerkranken
    Kindern vor, die sich in stationären Einrichtungen befin-
    den. Das ist eine wirkliche Hilfe für viele Menschen in
    besonders schwierigen Lebenssituationen sowie eine
    Entlastung, die auch unserem christlichen Menschenbild
    entspricht.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)






    Astrid Timmermann-Fechter


    (A) (C)



    (D)(B)

    Meine Damen und Herren, erfreulicherweise leben
    wir immer länger und werden immer älter. Umso mehr
    wird aber auch die Pflege langfristig eine immer größere
    Herausforderung für unsere Gesellschaft. Von den rund
    2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden
    derzeit etwa zwei Drittel zu Hause betreut, ein Großteil
    davon von Angehörigen. Für das Jahr 2050 erwartet das
    Statistische Bundesamt sogar 4,5 Millionen Pflegebe-
    dürftige. Auch in Zukunft werden also Pflegebedürftige
    von ihren Angehörigen gepflegt. Deshalb haben wir den
    Begriff der Angehörigen ausgeweitet. Dieser umfasst
    künftig auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger
    oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften. Da-
    mit tragen wir den vielfältigen Lebensmodellen in
    Deutschland Rechnung – Lebensmodelle, in denen sich
    Menschen in ihrem Leben gegenseitig begleiten, Le-
    bensmodelle, in denen Partner füreinander einstehen und
    Pflichten übernehmen. Diese Bereitschaft und diesen
    Zusammenhalt wollen wir mit der Erweiterung des An-
    gehörigenbegriffes unterstützen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die Neuausrichtung der beiden Gesetze für die Pflege-
    zeit wie auch für die Familienpflegezeit bietet somit
    nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ eine Viel-
    zahl neuer Möglichkeiten für eine bessere häusliche
    Pflege – neue Möglichkeiten, die von einer nunmehr
    größeren Zahl von Angehörigen in Anspruch genommen
    werden können; auch das entlastet die Familien.

    Mit seinen Neuregelungen liefert das Gesetz zur bes-
    seren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf somit
    einen weiteren wichtigen Baustein für die Stärkung der
    Pflege insgesamt. Das ist in dieser Legislaturperiode
    nicht nur eines der Schwerpunktthemen dieser Koalition,
    sondern auch für die CDU/CSU ein ganz wesentliches
    Anliegen. Denn gute Pflege, meine Damen und Herren,
    ist eben nicht nur eine hervorragende und innovative me-
    dizinische Versorgung; das ist vor allem Liebe, Zunei-
    gung und Aufmerksamkeit – eben all das, was Familie
    und Partnerschaft, was unser Leben überhaupt ausmacht:


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Sönke Rix [SPD])


    das verlässliche Füreinander-Einstehen auch in schwe-
    ren Zeiten. Für dieses Familienbild steht auch die CDU/
    CSU. Denn Familie ist nicht allein nur dort, wo Kinder
    sind, sondern vor allem auch dort, wo die Menschen für-
    einander Verantwortung übernehmen. Ebendieses Fami-
    lienbild wollen wir mit unserem neuen Gesetzentwurf
    stärken. Wir wollen die Familie als Verantwortungsge-
    meinschaft unterstützen, damit sich die Menschen noch
    besser und flexibler um ihre pflegebedürftigen Angehö-
    rigen kümmern können.

    Als Gesellschaft können wir gar nicht dankbar genug
    sein, dass so viele Menschen in unserem Land diesen an-
    strengenden, oft auch entbehrungsreichen Dienst für ihre
    Angehörigen erbringen. Familie ist das, was uns prägt
    und uns Geborgenheit gibt, was uns aufgehoben sein
    lässt. Wie sich aber die Familien organisieren, müssen
    wir ihnen selbst überlassen. Der Staat kann hier nur Rah-
    menbedingungen setzen. Dafür ist das geplante Gesetz
    zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be-
    ruf ein sehr gutes, ein hervorragendes Beispiel; denn die-
    ses Gesetz lässt mit seinen flexiblen Wahlmöglichkeiten
    die Familien mit ihren individuellen Lebensverhältnis-
    sen selbst entscheiden, wie sie die Pflege ihrer Angehö-
    rigen organisieren wollen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)