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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Pia Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Herr Kollege Weinberg, dass Sie die

    Zwischenfrage zulassen. – Ich habe eine Frage zum
    größten Pflegedienst der Nation: zur Familie. Natürlich
    ist es so, dass viele Menschen zu Hause gepflegt werden
    wollen. Natürlich ist es so, dass das auch viele Menschen
    machen. Es ist auch so, dass das viele Menschen machen
    können. Aber können Sie sich vorstellen, dass es auch
    viele machen müssen, weil sie sich etwas anderes nicht
    leisten können?

    Man muss ja immer die Frage stellen: Wie ist die
    Pflegeversicherung aufgebaut? In der Pflegeversiche-
    rung gibt es ja das Teilkaskoprinzip. Wenn jemand ge-
    pflegt werden muss, sind damit also immer zusätzliche
    Kosten verbunden. Wer nicht das eigene Häuschen oder
    andere Dinge verkaufen möchte, wird dem Druck ausge-
    setzt, zu Hause pflegen zu müssen.

    Der zweite Punkt, der mich interessieren würde: Kön-
    nen Sie sich vorstellen, dass Menschen in der Arbeits-
    welt in prekäre Situationen kommen, weil sie zu Hause
    pflegen, und dass als Folge prekärer Arbeitsverhältnisse
    Altersarmut entstehen kann? Ich finde, es ist nicht so
    einfach, wie Sie sagen – dass man in der Familie pflegen
    kann –, sondern das ist für die betroffenen Menschen,
    vor allen Dingen für Frauen, mit deutlichen Nachteilen
    verbunden.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Marcus Weinberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ich glaube, keiner von uns sagt, dass es einfach ist,

Menschen zu Hause zu pflegen. Das ist, glaube ich, die
größte Herausforderung für unsere Gesellschaft. Deswe-
gen sollten wir dankbar sein, dass es viele Menschen
gibt, die nahe Angehörige zu Hause pflegen wollen.

Ich will dazu nur zwei Dinge sagen:

Erstens. Für 87 Prozent der Menschen ist es wichtig
oder sehr wichtig, dass ihre Erwerbstätigkeit im Sinne
des Zeitmanagements erleichtert wird, weil sie sich ent-
schieden haben, einen nahen Angehörigen zu Hause zu
pflegen.

Zweitens. Fast alle alten Menschen wünschen sich, in
ihren letzten Lebensjahren in ihrer vertrauten Umgebung
bleiben zu können;


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Carola Reimann [SPD])


das ist unter dem Gesichtspunkt von Selbstbestimmtheit
und Selbstständigkeit wichtig.

Das heißt, es gibt einen Antrieb, innerhalb der Fami-
lie zu pflegen. Unsere Aufgabe ist es – ich komme gleich
auf die einzelnen Punkte, die Sie angesprochen haben,
zu sprechen, auch im Hinblick auf die gesetzlichen Ver-
änderungen, die es schon gab, nämlich Pflegezeit und
Familienpflegezeit –, die Veränderungen so zu skizzie-
ren und sie so zu gestalten, dass sie in sich schlüssig und
klar sind und wir gewisse Defizite, auf die ich gleich
ebenfalls zu sprechen komme, ausräumen können. – Ich
glaube, damit habe ich Ihre Frage beantwortet. Die ein-
zelnen Aspekte würde ich Ihnen gerne anhand der Struk-
tur des Gesetzentwurfs verdeutlichen; ich werde mich
dann immer auf Ihre Frage beziehen.

Für uns als CDU/CSU-Fraktion und für die Große
Koalition steht fest, dass es ein Leitgedanke sein muss,
die Menschen zu stärken, die zu Hause nahe Angehörige
pflegen. Dies ist ein Zeichen des familiären Zusammen-
halts, der für unsere Gesellschaft wichtig ist. Das gilt
überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung
übernehmen, und betrifft den Umgang mit den Kleinsten
und den Umgang mit den Älteren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Jetzt komme ich auf den ersten Ansatzpunkt von Frau
Zimmermann zu sprechen. Man muss sich fragen: Was
gab es bisher? Wir haben bereits 2008 und 2012 Bau-
steine zur Unterstützung der familiären Pflege auf den
Weg gebracht, nämlich mit dem Pflegezeitgesetz 2008
und mit dem Familienpflegezeitgesetz 2012. Dabei
spielten drei Komponenten, die die Ministerin schon an-





Marcus Weinberg (Hamburg)



(A) (C)



(D)(B)

gesprochen hat, eine Rolle. Es gibt drei verschiedene
Phasen, die für diejenigen, die andere Menschen zu
Hause pflegen wollen, wichtig sind.

Die erste Phase ist eine kurzzeitige: die zehntätige
Pflegeauszeit. Sie ist beim unerwarteten Eintritt einer
Pflegesituation von Bedeutung, da eine solche Situation
die Menschen immer überfordert. Sie kommt nämlich
immer zum ungünstigsten Zeitpunkt. Außerdem befin-
den sich die Menschen dann in der schwierigen Situa-
tion, viele Dinge für einen Angehörigen schnell regeln
und organisieren zu müssen. Hier wurde der Rechtsan-
spruch geschaffen, zehn Tage von der Arbeit fernzublei-
ben.

Was es aber nicht gab, war finanzielle Unterstützung;
jetzt komme ich auf den nächsten Punkt, den Sie er-
wähnt haben, zu sprechen. Gerade für viele Menschen
mit niedrigem Einkommen war das ein Problem, weil sie
zehn Tage lang kein Geld verdient haben. In Zukunft
wird es die Möglichkeit geben, diese Lücke durch eine
Lohnersatzleistung zu schließen. Das ist eine Verbesse-
rung. Insofern verbessert der Gesetzentwurf gerade die
Situation derer, die in einer prekären Situation sind und
kein hohes Einkommen haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der zweite Punkt. Mittelfristig konnten sich Men-
schen für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen
lassen. Auch hier gab es einen Rechtsanspruch; das ist
gut so. Wenn man sich sechs Monate lang freistellen las-
sen will, was möglich ist, gibt es aber ein Problem. Jetzt
komme ich wieder auf den von Ihnen genannten Punkt
zu sprechen. Sie haben nämlich gesagt: Viele können
sich das gar nicht leisten. – In Zukunft wird es die Mög-
lichkeit geben, ein zinsfreies Darlehen über das Bundes-
amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf-
zunehmen. Das heißt, auch die finanzielle Absicherung
wird gestärkt, und zwar zusätzlich zu dem bereits beste-
henden Rechtsanspruch. Auch das ist eine Verbesserung
des geltenden Gesetzes.

Der dritte Punkt betrifft die Familienpflegezeit. Hier
gab es zwar keinen Rechtsanspruch, aber die Möglich-
keit, über einen Kredit – allerdings verbunden mit sehr
bürokratischen Hindernissen – zumindest die finanzielle
Situation abzusichern.

Mit der neuen Regelung wird es in Zukunft einen
Rechtsanspruch geben. Das heißt, es werden hier zwei
Dinge zusammengeführt: der Rechtsanspruch und der fi-
nanzielle Ausgleich. Dies geschieht unter dem Gesichts-
punkt: Wie kann ich mehr Zeit und mehr Flexibilität in
der Frage der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Fami-
lie erreichen? Diese drei Komponenten werden nun zu-
sammengebracht.

Es war unser Ansatz in der Großen Koalition, zu sa-
gen: Wir haben drei Bausteine, die für sich genommen
gut sind. Aber wir müssen sie jetzt zusammenbringen.
Pflege kann nicht alleine gesehen werden, sondern
Pflege muss von einer kurzfristigen Wahrnehmung der
Dinge bis hin zu einer langfristigen Aufgabe in der Fa-
milie organisiert werden. Deswegen haben wir gesagt:
Wir müssen Rechtsansprüche definieren, finanzielle Si-
cherheiten schaffen und als dritte Komponente die ge-
sellschaftliche Veränderung mit aufnehmen.

Ein Beispiel hierfür ist die Pflege des Stiefvaters als
nahem Angehörigen. Es ist etwas paradox, zu sagen: Der
Vater kann gepflegt werden, aber der Stiefvater nicht. Es
gibt leider Fälle, in denen der Vater, als die Kinder drei
oder vier Jahre alt waren, die Familie verlassen und
möglicherweise nie Unterhalt gezahlt hat. Trotzdem be-
steht für die Kinder die Möglichkeit, den Vater als nahen
Angehörigen zu pflegen. Aber die Pflege des Stiefvaters,
der sich um die neue Familie gekümmert hat, durch die
Stiefkinder fiel bisher nicht unter die Pflege eines nahen
Angehörigen. Deswegen ist es eine gute Erweiterung,
dass auch Stiefeltern in die Regelung mit den nahen An-
gehörigen aufgenommen werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Pflegebedürftige Kinder brauchen oftmals eine beson-
dere Pflege. Diese besondere Pflege wird in erster Linie
in Einrichtungen angeboten. Da ist es richtig und konse-
quent, zu sagen: Auch bei pflegebedürftigen Kindern
kann die Familienpflegezeit genommen werden, selbst
wenn sie nicht zu Hause, sondern in einer Einrichtung
betreut werden, weil da die Kombination aus professio-
neller Pflege und Unterstützung der Betreuung durch die
Eltern wichtig ist. Auch diese Erweiterung war richtig
und wichtig. Damit haben wir ein Problem behoben.


(Beifall des Abg. Sönke Rix [SPD])


Als Ergebnis der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag
haben wir uns darauf verständigt, diese drei wesentli-
chen Bereiche zusammenzuführen.

Ich möchte am Ende noch eine Sache ansprechen,
nämlich die Auswirkungen der Familienpflegezeit auf
die Arbeitgeberschaft. Man muss überlegen: Wie kann
man es schaffen, dass auch die Wirtschaft, gerade der
Mittelstand, diese Pflegezeit positiv begleitet?

Dazu zwei Dinge: Erstens. Man hat erkannt, dass es
wichtig ist, die Menschen mit ihren Kompetenzen – sie
sind schließlich Fachkräfte – im Unternehmen zu halten.
Dem wird mit den jetzigen Regelungen Rechnung getra-
gen. Deswegen ist für uns der Ansatz der Teilzeit wich-
tig. Wenn man in der Familienpflegezeit 15 Stunden in
der Woche arbeitet und die restliche Zeit freigestellt
wird, ist das auch für das Unternehmen gut, weil es über
die Teilzeit seine Fachkräfte im Unternehmen halten
kann. Das heißt, den Unternehmen geht das Know-how
der Mitarbeiter nicht verloren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zweitens. In der realen Betrachtung haben wir gese-
hen, dass durch die Pflege eines Angehörigen nicht nur
die Familie aus der Bahn geworfen wurde, sondern dass
diese neue Situation auch Konsequenzen auf das Ver-
hältnis zum Arbeitgeber hat. Wir wissen, dass sich viele
Arbeitnehmer in den ersten Tagen haben krankschreiben
lassen, weil sie mit der Situation nicht mehr zurechtka-
men. Ihre Motivation am Arbeitsplatz ließ durch die
neue Situation nach. Deswegen sind die Planungssicher-





Marcus Weinberg (Hamburg)



(A) (C)



(D)(B)

heit und die Stabilisierung finanzieller und zeitlicher Art
gut für die Unternehmen, weil die Motivation und die
Zufriedenheit mit der Arbeit bei den Arbeitnehmern stei-
gen; denn sie wissen, dass es verbindliche Regeln gibt,
an die sich alle halten müssen. Dadurch bekommen sie
es besser hin – das wird niemals perfekt werden –, ihren
nahen Angehörigen zu pflegen.

Auch für die Unternehmen bedeutet es eine Entlas-
tung, dass wir so die Beiträge zur Pflegeversicherung
stabil halten können. Man könnte ja sagen: Wenn wir die
familiäre Pflege nicht stärken, müssen wir möglicher-
weise die professionelle Pflege stärken, was durch eine
Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung gesche-
hen könnte. Ich glaube, es ist nicht im Sinne des Mittel-
standes und der deutschen Wirtschaft, die Beiträge zu er-
höhen. Daher ist unser Gesetz ein gutes Zeichen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zurzeit sind 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig,
über 1 Million Menschen wird zu Hause betreut. Für das
Jahr 2050 müssen wir mit der doppelten Anzahl an pfle-
gebedürftigen Menschen rechnen. In wenigen Jahren
wird die Wahrscheinlichkeit größer sein, auf der Straße
einen 80-Jährigen zu treffen als eine junge Mutter oder
einen jungen Vater mit einem Kinderwagen. Das heißt,
auf diese Entwicklung müssen wir uns einstellen.

Hier sind zwei Dinge zu nennen. Das eine ist der
Wunsch der Menschen, zu Hause in ihrer Umgebung ge-
pflegt zu werden. Es ist gut, dass Menschen das in unse-
rer Gesellschaft machen und auch machen wollen.

Das andere ist die Gewissheit, die sie brauchen – Stich-
wort Zeitmanagement –, dass sie sich in dieser schwieri-
gen Situation die Zeit besser einteilen können und dass
sie zumindest ein wenig finanziell entlastet werden.
Kein Pflegefall und kein Mensch, der sich in der Pflege
engagiert, sieht das als Geschäftsmodell oder will damit
irgendwie Missbrauch treiben. Es hinzubekommen, die
Familie zu versorgen, der Erwerbstätigkeit nachzugehen
und sich um einen Pflegefall zu kümmern: Das ist der
höchste Anspruch, den man haben kann. Deswegen ist
es, glaube ich, wichtig, dass wir mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf jetzt auch den nächsten Schritt gehen.

Ich komme noch einmal zum Anfang zurück. Die
Menschlichkeit einer Gesellschaft spiegelt sich darin wi-
der, wie wir mit den Schwachen, den Kleinen, den Kran-
ken und auch den Alten umgehen. Deswegen ist es gut,
dass wir uns dieses Themas angenommen haben. Denn
ich glaube, die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und
Beruf wird eine große Herausforderung sein. Dabei sind
wir auf einem guten Weg, der sicherlich noch einige wei-
tere Schritte mit sich bringen muss. Aber der Gesetzent-
wurf ist gut, und ich bitte um Unterstützung dafür.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das Wort erhält nun die Kollegin Elisabeth

    Scharfenberg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle-
    gen! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben einen wei-
    teren Gesetzentwurf vorgelegt. Das sieht zunächst ein-
    mal sehr fleißig aus, aber wenn man genauer hinschaut,
    wird deutlich: Diese schnelle Aktion ist eine ganz
    schöne Luftnummer. Damit wurde nur eine schlechte
    Vorlage ein wenig repariert.

    Mit der Vorlage meine ich das schlecht gemachte Fa-
    milienpflegezeitgesetz von Kristina Schröder. Es wurde
    schon gesagt: Dieses Gesetz haben exakt 135 Menschen
    in Anspruch genommen, und zwar nicht etwa auf Berlin
    beschränkt, sondern deutschlandweit. Das war ein Flop,
    und ich befürchte, dass diese Nachbesserung genauso
    floppen wird.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Was sind denn die Reparaturen, die Sie uns mit vielen
    Worten anbieten? Es gibt jetzt einen Rechtsanspruch auf
    die Familienpflegezeit. Das haben wir immer gefordert,
    und es ist gut, dass er jetzt eingeführt werden soll. Aber
    leider gilt dieser Rechtsanspruch nur in Betrieben mit
    mehr als 15 Beschäftigten. Damit ist dieser Gesetzent-
    wurf nicht geschlechtsneutral, wie es in der Begründung
    heißt, Frau Ministerin; denn weitaus mehr Frauen als
    Männer arbeiten in kleinen Betrieben.

    Es gibt nun einen Anspruch auf ein zinsloses Darle-
    hen. Das bedeutet in der Tat etwas mehr Flexibilität für
    die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; denn bisher
    gab es die Verpflichtung, vorab gezahltes Gehalt nach-
    träglich wieder abzuarbeiten. Aber nach wie vor wird die
    Hauptlast auf den Schultern der berufstätigen Pflegen-
    den abgeladen. Sie müssen zuerst auf Gehalt verzichten.
    Das Darlehen gleicht die Differenz zum vollen Gehalt
    nur zur Hälfte aus. Es fehlt also letzten Endes ein Viertel
    des monatlichen Lohns.

    Nach der Pflegezeit müssen die pflegenden Angehöri-
    gen das Darlehen zurückzahlen. Das heißt, auch dann
    geht wieder etwas vom monatlichen Einkommen ab, was
    sonst der Familie zur Verfügung steht. Im Klartext heißt
    das, weiter auf Gehalt zu verzichten.

    Geringverdiener ohne gut verdienenden Partner kön-
    nen sich das nicht leisten. Das sind in der Mehrheit wie-
    der die Frauen.

    Wem also soll denn dieses Familienpflegezeitgesetz
    überhaupt nutzen? Frau Ministerin, ich schlage vor, Sie
    setzen Ihre rosarote Brille ab und wir schalten einmal
    kollektiv den Weichzeichner aus. Was ist denn die Reali-
    tät in diesem Land? Stellen Sie sich vor, ein älterer Mann
    wird plötzlich pflegebedürftig, und seine Tochter nimmt
    die zehntägige Auszeit, um eine Pflege für ihren Vater zu
    organisieren. Dass es dafür jetzt eine Lohnersatzleistung
    gibt, ist schön. Zehn Tage sind aber in einer solchen Si-
    tuation nicht viel.

    Wie geht es weiter in der realen Welt und im echten
    Leben? Die Tochter hatte nie zuvor mit Pflege zu tun.
    An wen wendet sie sich zuerst? Sie muss sich erst ein-





    Elisabeth Scharfenberg


    (A) (C)



    (D)(B)

    mal kundig machen. Der Vater muss begutachtet werden.
    Ob er eine Pflegestufe bekommt oder nicht, ist entschei-
    dend dafür, wie es weitergeht.

    Die Tochter muss gemeinsam mit dem Vater bespre-
    chen, wie er sich seine Zukunft weiter vorstellt, aber
    auch, wie sie in dieser Situation ihr weiteres Leben pla-
    nen möchte oder überhaupt planen kann. Ob sich die bei-
    den für eine stationäre Einrichtung oder für die Pflege
    zuhause mit ergänzender ambulanter Pflege entscheiden:
    In jedem Fall muss sehr viel erledigt werden. Die Ver-
    sorgung des Vaters in dieser Zeit geht zusätzlich weiter.
    Viele Anbieter müssen kontaktiert werden. Es muss be-
    sichtigt werden. Es muss eingeschätzt werden, und das
    alles unter hohem Zeitdruck. Wie soll man das alles in
    zehn Tagen schaffen?

    Was ist aber, wenn der Vater dement ist und gar keine
    Pflegestufe erhält? Die Tochter hat dann keinen An-
    spruch auf das Pflegeunterstützungsgeld, also auf die
    zehntägige Lohnersatzleistung. Die Tochter hat dann
    auch keinen Anspruch auf die Familienpflegezeit. Heute
    leben etwa 1,1 Millionen Demenzkranke in Deutschland
    in privaten Haushalten. Alle möchten so lange wie mög-
    lich in der vertrauten Wohnung oder in der Nachbar-
    schaft bleiben. Alle brauchen Unterstützung. Aber:
    Wenn keine Pflegestufe vorliegt, müssen die pflegenden
    Angehörigen alleine eine Lösung finden. Dann lassen
    Sie als Große Koalition genau diese Menschen weiterhin
    im Regen stehen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Warum, Frau Ministerin, denken Sie die Dinge nicht
    endlich zusammen? Der neue Pflegebegriff, der auch
    Demenzkranke berücksichtigen wird, kommt irgend-
    wann. Vielleicht kommt er auch nie. Aber er ist eben das
    Herzstück einer Pflegereform.

    Ihre Familienpflegezeit soll zum 1. Januar 2015 in
    Kraft treten; das ist in sechs Wochen. Was können wir da
    noch groß beraten? Das ist ein Witz! Für Demenzkranke
    und ihre Angehörigen wird diese Familienpflegezeit
    nicht gelten. Das ist nicht der einzige Stolperstein. Was
    passiert, wenn sich jemand für die häusliche Pflege ent-
    schieden hat? Die Familienpflegezeit ist auf zwei Jahre
    begrenzt, und danach endet sie. Das Rückkehrrecht auf
    die volle Arbeitszeit endet ebenfalls nach zwei Jahren.
    Die Pflegerealität sieht aber ganz anders aus: Die Pflege-
    zeit dauert oft viel länger als zwei Jahre. Ihre Regelun-
    gen passen einfach nicht in die Lebenswirklichkeit der
    Menschen. Ihre Regelungen gehen an den Bedürfnissen
    der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen
    vorbei.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Jede Pflegesituation ist anders. Darum brauchen Pflege-
    bedürftige und pflegende Angehörige als Allererstes
    eine gute und umfassende Beratung. Es gibt einige un-
    terstützende Angebote für Pflegebedürftige und ihre Fa-
    milien: Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie
    zusätzliche Betreuungsleistungen. Aber viele dieser An-
    gebote sind oft nicht bekannt. Eine gute Beratung kann
    hier Wunder wirken. Natürlich kann eine gute Beratung
    allein nicht alles richten. Zusätzlich brauchen wir mehr
    und bessere Unterstützungs- und Entlastungsangebote.
    Wir brauchen ein gutes Netzwerk, ein Netzwerk, das für
    alle zugänglich und überschaubar ist.

    Ich fordere Sie auf: Denken Sie ganzheitlich! Machen
    Sie hier nicht ein Low-Budget-Gesetz, das auf dem Rü-
    cken der pflegenden Angehörigen finanziert werden soll.
    Die Lohnersatzleistung – das sind 100 Millionen Euro –
    wird durch die Pflegeversicherung finanziert. Das Darle-
    hen kostet Sie im nächsten Jahr 1,3 Millionen Euro. Ich
    wiederhole: 1,3 Millionen Euro kostet dieses Gesetz
    diese Regierung. Das finde ich unlauter. Denken Sie
    ganzheitlich! Arbeiten Sie nicht einfach ohne Sinn und
    Verstand Ihre Agenda ab, sondern tun Sie etwas im
    Sinne der Pflegebedürftigen und der Angehörigen!

    Danke schön.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heike Baehrens [SPD]: Das ist jetzt völlig überzogen!)