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ID1806703300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich schließe die Aussprache.

    Wir kommen zur Abstimmung über den von den
    Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ge-
    setzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Um-
    setzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht.
    Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz emp-
    fiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf
    der Drucksache 18/3202 (neu), den Gesetzentwurf der
    Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache
    18/2601 in der Ausschussfassung anzunehmen. Die
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, getrennt
    abzustimmen: zum einen über Artikel 1 Nummer 5 b
    und Artikel 1 Nummer 18, zum anderen über den Ge-
    setzentwurf im Übrigen. – Das ist korrekt?

    (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist richtig!)


    Dann rufe ich zunächst Artikel 1 Nummer 5 b und Ar-
    tikel 1 Nummer 18 in der Ausschussfassung auf und
    bitte diejenigen, die diesen in der Ausschussfassung zu-
    stimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt da-
    gegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die gerade ge-
    nannten Bestimmungen in der Ausschussfassung mit der
    Mehrheit der Koalition gegen die Stimmen der Opposi-
    tion angenommen.

    Ich rufe nun die übrigen Teile des Gesetzentwurfs, wie-
    derum in der Ausschussfassung, auf und bitte diejenigen,
    die hier zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer
    ist dagegen? – Dies ist jetzt mit den Stimmen der Koali-
    tion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die
    Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen.

    Alle Teile des Gesetzentwurfs sind damit in zweiter
    Beratung angenommen, sodass wir nun zur

    dritten Beratung

    und Schlussabstimmung kommen können. Ich bitte die-
    jenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich
    zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
    sich? – Damit ist der Gesetzentwurf im Ganzen mit den
    Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken
    bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an-
    genommen.

    Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung zu
    dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzent-
    wurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – immer noch
    der gleiche Zusammenhang – ab. Der federführende
    Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Be-
    schlussempfehlung auf der Drucksache 18/3202 (neu),
    den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Druck-
    sache 18/2954 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für
    diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? –
    Alle sind dafür. Damit ist die Beschlussempfehlung an-
    genommen.

    Unter dem Punkt 5 b unserer Tagesordnung geht es
    um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Fami-
    lie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der
    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kinder
    schützen – Prävention stärken“. Dieser Ausschuss emp-
    fiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache
    18/3201, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
    nen abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfeh-
    lung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Mit
    den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Op-
    position ist die Beschlussempfehlung angenommen.

    Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besse-
    ren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Be-
    ruf

    Drucksachen 18/3124, 18/3157
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)






    Präsident Dr. Norbert Lammert


    (A) (C)



    (D)(B)

    Innenausschuss
    Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    Ausschuss für Arbeit und Soziales
    Ausschuss für Gesundheit
    Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO

    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
    diese Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu
    gibt es offensichtlich Einvernehmen, sodass wir in die
    Aussprache eintreten können.

    Erfreulicherweise ist die federführende Ministerin an-
    wesend, und ich erteile ihr hiermit das Wort.

    Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie,
    Senioren, Frauen und Jugend:

    Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
    und Herren Abgeordnete! Berufstätige Frauen und be-
    rufstätige Männer erleben, dass sich in ihrer Familien-
    welt nicht nur die Frage stellt: „Wie kann das gehen, auf
    der einen Seite die Anforderungen in meinem Job und
    auf der anderen Seite die Anforderungen, die meine Kin-
    der und meine Familie an mich stellen, zeitlich zu erfül-
    len?“, sondern zunehmend auch eine andere. Zu den An-
    forderungen im Job, aber auch in der Familie kommt
    nämlich häufig das Problem pflegebedürftiger Angehöri-
    ger hinzu. So hat es mir zum Beispiel eine berufstätige
    Mutter erzählt, die ganz froh war, dass ihr Sohn nach den
    vielen Jahren des Großwerdens endlich in Ausbildung
    war. Ein guter Schulabschluss für die Kinder, dann eine
    Ausbildung oder ein Studium, das treibt die Eltern um.
    Sie dachte: Jetzt kann ich durchatmen. Jetzt kann ich
    mich wieder stärker auf meine berufliche Perspektive
    konzentrieren. Dann kam ein Anruf: Der Vater ist ge-
    stürzt. Die Knochen sind porös. Ob er jemals wieder lau-
    fen kann, ist ungewiss. Damit trat einerseits ihre Sorge
    um einen guten Ausbildungsplatz für den Sohn in den
    Hintergrund, aber andererseits kam sofort die akute
    Sorge um den Vater dazu.

    Das ist das, was eine zunehmende Zahl von Familien
    in unserem Land erlebt. Die steigende Zahl der Pflege-
    bedürftigen fordert die Kapazitäten von Pflegeeinrich-
    tungen heraus. Sie fordert die Pflegeversicherung he-
    raus. Aber vor allem die Familien in unserem Land
    nehmen diese Herausforderung an. Die Familien in un-
    serem Land leisten den größten Teil der Pflege und
    Sorge für pflegebedürftige Menschen. Sie sind der
    größte Pflegedienst der Nation. Deshalb haben sie un-
    sere Unterstützung verdient.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Über 1,8 Millionen Menschen werden zu Hause ge-
    pflegt, zwei Drittel davon ausschließlich durch ihre An-
    gehörigen. Deshalb wollen wir Familien entlasten. Wir
    wollen Familien unterstützen, wenn sie für ihre pflege-
    bedürftigen Angehörigen da sind. Wir stärken den Fami-
    lien den Rücken, in denen die Menschen füreinander
    Verantwortung übernehmen, wenn jemand im familiären
    Umfeld pflegebedürftig wird. Mit dem Gesetz, das wir
    heute einbringen, werden wir Familien helfen, Pflege
    und Beruf besser zu vereinbaren: erstens durch eine
    zehntägige Lohnersatzleistung für den akuten Pflegefall,


    (Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Für alle?)

    zweitens durch einen Rechtsanspruch auf die Familien-
    pflegezeit und drittens mit einem zinslosen Darlehen für
    diese Zeit. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ge-
    hört dazu, wenn wir von Familien reden, so wie die älte-
    ren Menschen zur Familie gehören.

    Für mich ist das ein weiterer Schritt in Richtung Fa-
    milienarbeitszeit. Wir machen es möglich, eine Zeit lang
    die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Fa-
    milie zu haben. Klar ist, dass man für die Pflege und
    Sorge Auszeiten braucht. Aber man muss eben nicht
    mehrere Jahre voll aussteigen; denn das bedeutet: raus
    aus dem Job, weniger Einkommen, weniger Rente. So
    hat es meine Tante erlebt, die für die Pflege der Schwie-
    germutter jahrelang aus dem Beruf ausgestiegen war und
    dann keine Chance mehr hatte, reinzukommen.

    Es geht darum, überschaubare Auszeiten und Teilzeit-
    möglichkeiten zu unterstützen und diese mit professio-
    nellen Angeboten der ambulanten Pflege oder der Tages-
    pflege zu kombinieren, die dank der Pflegereform jetzt
    ausgebaut werden. Zeit für Familie und Zeit für Beruf
    auch in Pflegesituationen, das ist der Anspruch an mo-
    derne Familienpolitik, eine moderne Familienpolitik, die
    auf partnerschaftliche Vereinbarkeit setzt. In der letzten
    Woche haben wir mit dem Elterngeld Plus den ersten
    Schritt in Richtung Familienarbeitszeit gemacht. Das
    Elterngeld Plus erleichtert die Verbindung zwischen El-
    terngeld und Teilzeitarbeit. Jetzt gehen wir mit dem
    neuen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und
    Beruf den zweiten Schritt in Richtung Familienarbeits-
    zeit. Dieses Gesetz wird die Verbindung von Pflege und
    Teilzeitarbeit fördern.

    Eine Frau wie die, deren Situation ich eben geschil-
    dert habe, wird künftig die Möglichkeit haben, in einem
    akuten Fall eine zehntägige Auszeit zu nehmen. Sie kann
    ihren Vater natürlich nicht in zehn Tagen gesundpflegen,
    aber sie kann sich darüber informieren, welche Ange-
    bote es gibt. Sie kann sich beim Pflegestützpunkt beraten
    lassen. Ist es zum Beispiel gut, dass der Vater künftig in
    einer Tagespflege betreut wird, während sie ihre Arbeits-
    zeit reduziert, um mehr Zeit für Sorge und Pflege zu ha-
    ben? Nutzt sie den ambulanten Pflegedienst, damit der
    Vater in den eigenen vier Wänden bleiben kann? Oder
    soll es vielleicht doch eine stationäre Einrichtung sein?

    In einer Pflegesituation ergeben sich viele Fragen;
    aber es gibt auch viele Angebote. Man benötigt Zeit, um
    die vielen Angebote auszuloten. Für die zehntägige Aus-
    zeit gibt es künftig eine Lohnersatzleistung analog zum
    Kinderkrankengeld. Das ist wichtig, weil somit künftig
    alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese zehn-
    tägige Auszeit ohne großen Einkommensverlust zu neh-
    men. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Es ist aber nicht nur eine Frage des einzelnen Euro. Es
    geht auch um die Frage: Wie ernst nehmen wir die Un-
    terstützung für Familien mit Pflegebedarf? Mit dem vor-
    liegenden Gesetzentwurf heben wir Familien mit Pflege-
    bedarf auf eine Stufe mit Familien mit Kindern, für die
    es undenkbar ist, dass es nicht die zehn Tage Auszeit mit
    Lohnfortzahlung gibt, wenn ein Kind krank wird. Das





    Bundesministerin Manuela Schwesig


    (A) (C)



    (D)(B)

    gibt es jetzt auch im Bereich Pflege. Damit signalisieren
    wir: Wir lassen die Familien mit dem Thema Pflege
    nicht alleine, wir lassen sie nicht im Stich, sondern wir
    unterstützen sie.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Die Frau aus dem Beispiel hat nun Zeit, darüber nach-
    zudenken, ob sie bis zu sechs Monate ganz aus dem Be-
    ruf aussteigen oder ob sie ihre Arbeitszeit bis zu zwei
    Jahre lang reduzieren will. Sie hat künftig einen Rechts-
    anspruch darauf, der einen Kündigungsschutz ein-
    schließt. Sie kann Lohnausfälle durch einen Lohnvor-
    schuss in Form eines zinslosen Darlehens vom Staat
    ausgleichen. Auch das ist eine erhebliche Verbesserung.
    In der Vergangenheit ging das nur über den Arbeitgeber.
    Die wenigsten haben das allerdings in Anspruch genom-
    men.


    (Beifall bei der SPD)


    Die Frau müsste sich in dieser Zeit nicht alleine um
    ihren Vater kümmern. Das Pflegestärkungsgesetz macht
    es ihrem Vater leichter, Angebote der Tagespflege oder
    von ambulanten Diensten in Anspruch zu nehmen. Ich
    freue mich sehr, dass wir bei der Stärkung der Pflege gut
    mit dem Bundesgesundheitsministerium zusammenar-
    beiten. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, um beim
    Thema Pflege in der Gesellschaft etwas zu bewegen,
    nicht nur ein einzelnes Gesetz. Die Große Koalition
    bringt nun die entsprechenden Maßnahmen auf den Weg
    und unterstützt so die Familien in unserem Land.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Eine pflegende Tochter oder ein pflegender Sohn sind
    auch deshalb nicht alleine, weil sie die Auszeit zusam-
    men mit anderen Angehörigen – gleichzeitig oder nach-
    einander – nehmen können. Damit können lange Pflege-
    zeiten abgedeckt werden, ohne dass die Arbeit nur auf
    den Schultern einer Person, bisher oft auf den Schultern
    der Frau, lastet. Das ist eine Chance für mehr Partner-
    schaftlichkeit und für mehr Solidarität innerhalb der Fa-
    milie. Damit bekommen Familien die Chance, auch län-
    gere Zeiten in der Pflege abzudecken; denn mit zwei
    Jahren ist es oft nicht getan.

    Mit dem Gesetz wird auch der Kreis der Angehöri-
    gen, die die Regelungen in Anspruch nehmen können,
    erweitert. Ab 2015 sollen auch Stiefeltern, Schwager
    oder Schwägerin und lebenspartnerschaftsähnliche Ge-
    meinschaften die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes
    und Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch nehmen
    können. Zu einer modernen Familienpolitik gehört, dass
    auch unverheiratete Partner genauso wie Ehepartner An-
    spruch auf Pflege- und Familienpflegezeit haben. Zu ei-
    ner modernen Familienpolitik gehört auch, dass schwule
    oder lesbische Paare, die füreinander einstehen, Zeit für
    die Pflege ihres Partners bekommen, egal ob sie in einer
    eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder nicht.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Familienleben ist vielfältiger geworden. Wenn wir er-
    warten, dass die Menschen füreinander einstehen, dann
    müssen wir sie in ihrer jeweiligen Lebensform unterstüt-
    zen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Das vorliegende Gesetz geht auf diese Vielfalt ein.

    Neu ist auch eine Familienpflegezeit für Eltern mit
    minderjährigen Kindern, die in einer Pflegeeinrichtung
    betreut werden, zum Beispiel, wenn ein Kind mit Down-
    Syndrom in einer Einrichtung der Lebenshilfe lebt und
    nur am Wochenende nach Hause kommt. Hier geht es
    weniger um die Pflege, die professionell in der Einrich-
    tung erfolgt, hier geht es mehr um Zeit für das pflegebe-
    dürftige Kind. Die Eltern hatten bisher keine Möglich-
    keit, Auszeiten zu nehmen. Sie erhalten jetzt die
    Möglichkeit, die Zeit für gemeinsame Stunden, für Zu-
    wendung und Zuneigung zu nutzen.

    Schließlich haben wir auch die Möglichkeit geschaf-
    fen, Menschen in der letzten Lebensphase nahe sein zu
    können. Sie sind gestern in diesem Haus in eine wichtige
    Debatte über die sogenannte Sterbebegleitung eingestie-
    gen. Ich finde, das war eine sehr bewegende Debatte. Sie
    hat gezeigt, wie sehr es uns alle beschäftigt, wenn
    Krankheit und Leid bei Freunden oder in der Familie
    nicht mehr zu heilen sind. Es gibt eben nicht die einfache
    Lösung, aber wir sind uns alle darüber einig, dass wir ei-
    nes organisieren müssen: Wir müssen alles dafür tun,
    dass niemand im Sterben allein ist. So hat es Volker
    Kauder gestern gesagt:

    Wir werden alles dafür tun, dass im Sterben nie-
    mand allein ist, sondern dass er begleitet wird, dass
    er Beistand hat.

    Genau diesen Schritt gehen wir mit diesem Gesetzent-
    wurf. Wir wollen es mit dem vorliegenden Gesetzent-
    wurf möglich machen, dass er oder sie in der letzten Le-
    bensphase begleitet wird und Beistand hat. Das ist der
    Wunsch vieler Menschen, ein berechtigter und wichtiger
    Wunsch. Wir sollten ihnen diesen Wunsch erfüllen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ver-
    einbarkeit braucht die Mitwirkung der Arbeitgeber. Das
    machen wir damit deutlich, dass wir einen Rechtsan-
    spruch festschreiben wollen. Ich bin überzeugt – das ha-
    ben meine Gespräche und Unternehmensbesuche gezeigt –,
    dass die Arbeitgeber selbst ein Interesse daran haben,
    dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Pflege
    gelingt; denn die Vereinbarkeit ist ein Gewinn für die
    Unternehmen. Nehmen wir den Facharbeiter für Auto-
    matisierungstechnik oder die Fachärztin für Innere Me-
    dizin. Das sind nur zwei von sehr vielen Berufen, in de-
    nen Fachkräfte gesucht werden. Für den Arbeitgeber ist
    es von großem Vorteil, wenn diese Fachkräfte nicht un-
    ter dem Druck einer großen Belastung aufgrund von
    Pflegeaufgaben in der Familie zusammenbrechen und
    aus dem Job aussteigen, sondern an Bord bleiben; sie
    können in dieser Zeit gerne ihre Arbeitszeit reduzieren,
    wenn sie nur an Bord bleiben. Deshalb ist es gut für die
    Wirtschaft, dass wir dieses Gesetz machen. Es ist wich-





    Bundesministerin Manuela Schwesig


    (A) (C)



    (D)(B)

    tig, die Fachkräfte an Bord zu halten. Sie sind das Rück-
    grat der Wirtschaft. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir
    mit Gesetzen beides zusammenbringen können, die Inte-
    ressen der Wirtschaft und die Interessen der Familien.
    Für mich ist das kein Widerspruch, sondern das gehört
    zusammen gedacht.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, viele
    Menschen möchten für ihre Familie da sein, wenn je-
    mand Hilfe braucht, ob ein kleines, schwerkrankes Kind,
    ein pflegebedürftiger Vater oder die Großmutter. Oft
    kommt alles gleichzeitig: der Pflegefall der Eltern, die
    Einschulung der Kinder und neue Anforderungen im
    Job. Manchmal hat man das eine gerade geschafft, und
    die nächste Herausforderung kündigt sich schon an. Das
    ist Stress. Das ist das Gefühl, zerrieben zu werden zwi-
    schen den verschiedenen Wünschen, zwischen dem
    Wunsch, da zu sein für die Kinder oder die eigenen El-
    tern, und dem Wunsch, den Job gut zu machen. Das trifft
    oft die sogenannte Sandwichgeneration, die in der Rush-
    hour des Lebens lebt. Dies sind aber die Leistungsträger
    unserer Gesellschaft. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür,
    dass das Sozialsystem sich trägt. Deshalb ist es wichtig,
    dass wir diese Leistungsträger unterstützen, dass wir al-
    les dafür tun, dass sich diese Rushhour entzerrt. Wir
    werden sie nicht auflösen können, schon gar nicht mit ei-
    nem einzelnen Gesetz, aber wir können die Botschaft
    aussenden, dass wir diese Frauen und Männer nicht al-
    leine lassen, dass wir die Familien in unserem Land
    nicht alleine lassen, dass wir ihnen den Rücken stärken.
    Das leistet dieser Gesetzentwurf – nach einem anderen,
    der schon verabschiedet worden ist.

    Ich freue mich auf die Beratungen, um mit Ihnen ge-
    meinsam auf dem Weg, Familien in unserem Land bes-
    ser zu unterstützen, weiterzugehen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Die Kollegin Pia Zimmermann hat nun das Wort für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Pia Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Frau Ministerin Schwesig, ich finde, es
    ist schon ziemlich sensationell, wie Sie nur minimale
    Verbesserungen, die auch noch mit Verschlechterungen
    einhergehen und nichts Grundsätzliches bewegen, den
    Menschen hier als gut verkaufen wollen. Das ist mittler-
    weile offensichtlich ein Markenzeichen der Bundesre-
    gierung.

    Meine Damen und Herren, Anfang Oktober hat die
    Linke im Bundestag ein Pflegehearing veranstaltet, da-
    mit sich die Betroffenen zum Pflegestärkungsgesetz zu
    Wort melden konnten. Bei der Eröffnung saß eine Ver-
    treterin der „Initiative gegen Armut durch Pflege“ auf
    dem Podium, die seit 31 Jahren ihre Tochter pflegt. Sie
    hat eindrucksvoll geschildert, was diese Pflegesituation
    für sie heißt: Überlastung bis an den Rand des Burn-outs
    mit einer enorm prekären finanziellen Situation.

    Meine Damen und Herren, dieses Beispiel ist – das
    ist, glaube ich, uns allen bekannt – kein Einzelfall. Die
    überwiegende Mehrheit der pflegenden Frauen und
    Männer erlebt die Pflege von Angehörigen als körperlich
    und emotional belastend. Viele der Pflegenden, insbe-
    sondere Frauen, sind zum Zeitpunkt des Pflegebeginns
    nicht oder nur geringfügig erwerbstätig. Frauen geben
    auch häufiger als männliche Pflegende ihre Erwerbstä-
    tigkeit auf, wenn sie die Pflege übernehmen. Genau sol-
    che Unterbrechungen führen zu geringeren Rentenan-
    sprüchen im Alter.

    Die Probleme in der Pflege sind uns allen bekannt.
    Der Gesetzentwurf aber, welchen wir heute erstmals im
    Bundestag debattieren – bei ihm wird im Titel recht voll-
    mundig von einer „besseren Vereinbarkeit von Familie,
    Pflege und Beruf gesprochen“ –, geht an einer wirkli-
    chen Lösung völlig vorbei.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ja, es soll kleine Verbesserungen geben. Dass es für
    die bisher unbezahlte zehntägige Pflegezeit eine Lohn-
    ersatzleistung geben soll, ist zu begrüßen. Diese kleine
    Verbesserung darf aber nicht über die völlig unzurei-
    chenden Vorschläge der Bundesregierung hinwegtäu-
    schen. Wer glaubt, in zehn Tagen die pflegerische Ver-
    sorgung organisieren zu können, geht vollkommen an
    den Lebensrealitäten von Menschen vorbei, die zum ers-
    ten Mal mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind. Es
    mag sein, dass ein Kind in zehn Tagen gesund wird, eine
    Pflegesituation lässt sich in zehn Tagen nicht regeln.
    Wir, die Linke, fordern eine sechswöchige bezahlte Pfle-
    gezeit für Erwerbstätige, die der Organisation und der
    ersten pflegerischen Versorgung von Angehörigen oder
    nahestehenden Personen dient.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ein anderes Beispiel für eine vollkommen unzurei-
    chende Verbesserung ist die Reform der Familienpflege-
    zeit. Das Familienpflegezeitgesetz von Schwarz-Gelb
    war ein Vollflop. Gerade einmal 135 Personen – das
    steht auch in Ihrem Gesetzentwurf – haben die Familien-
    pflegezeit in Anspruch genommen. Schon bei der Verab-
    schiedung haben wir einen verbindlichen Rechtsan-
    spruch gefordert. Gut, dass die Bundesregierung hier
    jetzt nachbessern will. Sie lässt aber – wer hätte das ge-
    dacht? – den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern trotz-
    dem eine Hintertür offen. Bei wichtigen betrieblichen
    Gründen kann verweigert bzw. abgelehnt werden. Frau
    Schwesig, das sind immer die Sachen, die Sie ver-
    schweigen.

    Völlig unverständlich ist auch, warum die Bundesre-
    gierung darüber hinaus ein Fünftel der Beschäftigten von
    dem Rechtsanspruch völlig ausschließen will. Was ist
    das denn? Beschäftigte in Betrieben mit 15 oder weniger
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen von dieser Re-
    gelung nämlich ausgenommen werden. Es sind doch
    aber gerade die kleinen Betriebe, wo es besonders
    schwer bis unmöglich ist, eine freiwillige Freistellung
    gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Konkret





    Pia Zimmermann


    (A) (C)



    (D)(B)

    heißt dies, dass weiterhin über 5 Millionen Arbeitneh-
    merinnen und Arbeitnehmer vom Gutdünken ihres Ar-
    beitgebers abhängig sind. Meine Damen und Herren, das
    ist nicht hinnehmbar!


    (Beifall bei der LINKEN)


    Was das Familienministerium als bessere Verzahnung
    von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz verkaufen
    will, bedeutet im Endeffekt eine Verschlechterung. Frau
    Schwesig, das möchte ich Ihnen auch gern erklären.
    Bisher war die durch das Pflegezeitgesetz mögliche
    sechsmonatige unbezahlte Freistellung eine die Fami-
    lienpflegezeit – die bis zu 24 Monate dauern konnte –
    ergänzende Möglichkeit. Der Gesetzentwurf regelt nun,
    dass die Pflegezeit der Freistellung nach dem Familien-
    pflegezeitgesetz vorgeht und auf die maximale Freistel-
    lungszeit von 24 Monaten angerechnet wird. Das ist also
    faktisch eine Verkürzung. Auch das verschweigen Sie.

    Davon einmal abgesehen, ist Pflege schwer planbar.
    Zu Beginn der Familienpflegezeit wird festgelegt, wie
    lange sie dauern soll. Und danach? Frau Schwesig stellt
    sich, wie wir gerade gehört haben, einen fliegenden
    Wechsel der Familienmitglieder vor. Ob das aber realis-
    tisch ist, ob die Familiensituationen, wie wir sie heute
    haben, das überhaupt hergeben, wage ich zu bezweifeln.

    Insgesamt gehen die Regelungen des Gesetzentwurfs
    zulasten der Personen, die in prekären Arbeitsverhältnis-
    sen oder Teilzeit arbeiten. Für sie kommt nämlich eine
    Reduzierung der Arbeitszeit aus finanziellen Gründen
    oftmals überhaupt nicht infrage. Studien belegen, dass
    Geringverdienende öfter die Pflege von Angehörigen
    übernehmen als Gutverdienende, weil sie sich nämlich
    die professionelle Pflege nicht leisten können und weil
    die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden
    Kosten trägt. Das Gesetz löst also weder das Problem
    der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf noch das der so-
    zialen Ungleichheit bei Versorgungschancen. Das geht
    nicht, meine Damen und Herren!


    (Beifall bei der LINKEN)


    Der Gesetzentwurf verstärkt die soziale Spaltung und
    geht vor allem zulasten von Frauen. Denn trotz steigen-
    der Beteiligung von Männern sind es immer noch über-
    wiegend Frauen, die Angehörige und Bekannte pflegen.
    Es sind überwiegend Frauen, die in prekären Arbeitsver-
    hältnissen oder in Teilzeit arbeiten.

    Über Ihren Gesetzentwurf freuen dürften sich die Ar-
    beitgeber. Sie werden bei der Finanzierung nämlich völ-
    lig außen vor gelassen. Die Beschäftigten bauen Zeit-
    schulden auf dem Arbeitszeitkonto auf, die sie später
    abarbeiten müssen, und sie verschulden sich finanziell,
    weil sie das Darlehen zur Aufstockung des Nettogehalts
    zurückzahlen müssen. Da nützen Ihre wohlfeilen Worte,
    Frau Schwesig, herzlich wenig. Die Kosten tragen dieje-
    nigen, die doch eigentlich entlastet werden sollen: Be-
    schäftigte, die ihre Angehörigen pflegen.

    Ganz im Sinne der bisherigen Pflegepolitik von CDU/
    CSU und SPD sowie der vorherigen Bundesregierungen
    wird die Hauptverantwortung für die Pflege ins Private
    geschoben. Auch Sie sprechen wie Frau Merkel von dem
    größten Pflegedienst, den wir haben, nämlich die Fa-
    milien und die Angehörigen. Die Sicherstellung pfle-
    gerischer Betreuung wird so als Vereinbarkeitsproblem
    individualisiert. Wir, die Linke, fordern, dass die Pflege-
    versicherung zukunftsfähig wird, um den pflegerischen
    Bedarf abdecken zu können.


    (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


    Eine echte Entlastung von Angehörigen und Pflege-
    bedürftigen und auch ihrer persönlichen Beziehungen
    wäre es, die professionelle Pflege zu stärken. Es geht mir
    und meiner Fraktion nicht darum, die professionelle
    Pflege und die Pflege durch Angehörige gegeneinander
    auszuspielen. Aber Sie dürfen die Unterschiede doch
    nicht einfach so vom Tisch wischen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Pflege ist eine hochkomplexe und anspruchsvolle Tätig-
    keit. Wir alle fordern doch eine Verbesserung der Aus-
    bildung in den Pflegeberufen. Gleichzeitig leisten die
    Angehörigen natürlich einen enormen Beitrag für die
    umfassende Versorgung. Sie kennen die zu pflegenden
    Personen gut und können eine wichtige Ergänzung zur
    professionellen Pflege sein.

    Es darf hier nicht darum gehen, welche Form der
    Pflege besser oder schlechter ist, sondern wir müssen die
    Unterschiedlichkeit anerkennen und davon ausgehend
    fragen, welcher Mix oder welches Pflegesetting, wie wir
    es nennen, für alle Beteiligten richtig ist. Das gilt es he-
    rauszufinden und zu unterstützen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Aber eine solche Offenheit lässt die Pflegeversiche-
    rung für viele nicht zu. Solange die Pflegeversicherung
    nur einen Teil der anfallenden Kosten abdeckt, ist keine
    wirkliche Entscheidungsfreiheit gegeben, nicht für die
    Pflegebedürftigen und auch nicht für die Angehörigen.
    Deshalb fordern wir nicht nur eine sechswöchige be-
    zahlte Pflegezeit für Erwerbstätige, sondern auch eine
    deutliche Anhebung der Leistungen der Pflegeversiche-
    rung, damit das gewünschte Pflegearrangement tatsäch-
    lich unabhängig vom Geldbeutel gestaltet werden kann.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)