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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dirk Wiese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Der nun vorliegende Gesetzentwurf in der
    durch den Änderungsantrag geänderten Form ist aus
    meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion
    ein wirkungsvolles Mittel, um bestehende Lücken im
    Sexualstrafrecht zu schließen, ohne dabei gleichzeitig
    Gefahr zu laufen, sozialadäquates Verhalten unter Strafe
    zu stellen.

    Mein Kollege Johannes Fechner hat bereits die zen-
    tralen Punkte des Entwurfs, was Kinder- und Jugendpor-
    nografie angeht, dargestellt. Ich möchte im Folgenden
    auf vier weitere Themengebiete eingehen, die wir durch
    das Gesetz neu regeln bzw. wo wir Lücken in der Straf-
    barkeit schließen.

    Erstens. Wir schließen Strafbarkeitslücken beim sexuel-
    len Missbrauch von Schutzbefohlenen. Bundesminister
    Heiko Maas hat das folgende Beispiel bereits in seiner
    Rede zur ersten Lesung verwendet: Das Oberlandesge-
    richt Koblenz musste im Dezember 2012 einen Lehrer,
    der sich gezielt an eine 14-jährige Schülerin herange-
    macht hatte und das Mädchen über fünf Monate letzt-
    endlich zum Sex gedrängt hatte, vom Vorwurf des Miss-
    brauchs von Schutzbefohlenen freisprechen. Grund für
    den Freispruch war einzig und allein, dass der Lehrer das
    Mädchen nicht regelmäßig unterrichtete und er damit als
    Vertretungslehrer in keinem sogenannten Obhutsverhält-
    nis zu der Neuntklässlerin stand. Mit der Neufassung
    bzw. Ergänzung des § 174 Absatz 2 Strafgesetzbuch
    schließen wir diese Regelungslücke nun. Niemand soll
    seine Vertrauensstellung ungestraft missbrauchen dür-
    fen; und es ist selbstverständlich, dass es dabei völlig
    egal sein muss, ob der Täter nun Klassenlehrer ist oder
    nur vertretungsweise unterrichtet.





    Dirk Wiese


    (A) (C)



    (D)(B)


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Zweitens. Wir konkretisieren den Straftatbestand des
    Cybergroomings. Kurz zur Begriffserklärung: Unter Cy-
    bergrooming versteht man die Kontaktaufnahme er-
    wachsener Täter mit Kindern im Internet zur Anbahnung
    sexueller Handlungen. Die Zahl dieser Fälle nimmt lei-
    der immer mehr zu. Laut polizeilicher Kriminalstatistik
    meines Heimatlandes Nordrhein-Westfalen hatten wir
    allein im Jahr 2013 eine Steigerung von über 50 Prozent
    gegenüber dem Vorjahr. Bisher konnten Fälle, in denen
    diese Informationsübertragung ausschließlich über Da-
    tenleitungen erfolgte und es zu keiner Zwischenspeiche-
    rung kam, nicht sicher erfasst werden. Der Handlungsbe-
    darf ist gerade wegen der steigenden Zahl dieser Fälle
    besonders hoch. Durch die Neufassung von § 174 Ab-
    satz 4 Nummer 3 Strafgesetzbuch haben wir nun den
    Tatbestand dahin gehend konkretisiert, dass es in sol-
    chen Fällen keine Auslegungsprobleme des Tatbestandes
    mehr gibt. Ich glaube auch, dass die gesetzliche Rege-
    lung heute schon Möglichkeiten eröffnet, bei einem An-
    fangsverdacht weitere Ermittlungsmethoden zu nutzen.

    Drittens. Wir nehmen den Straftatbestand der Genital-
    verstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten
    auf. Eines der abscheulichsten Verbrechen an Mädchen
    und Frauen ist die in verschiedenen afrikanischen und ei-
    nigen asiatischen Ländern praktizierte Beschneidung aus
    traditionellen oder rituellen Gründen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


    Auch an in Deutschland lebenden Migrantinnen aus die-
    sen Ländern wird das Beschneidungsritual teilweise in
    ihren Herkunftsländern als sogenannte Ferienbeschnei-
    dung praktiziert. Eltern fahren dafür extra mit ihren Kin-
    dern in die entsprechenden Heimatregionen.

    Problem bei der Strafverfolgung dieser im Ausland
    begangenen Genitalverstümmelungen war bisher, dass
    eine Strafbarkeit wegen Beihilfe nach deutschem Recht
    bislang ausschied, sofern keine Vorbereitungshandlung
    in Deutschland nachweisbar war. Durch Aufnahme des
    Straftatbestandes der Genitalverstümmelung in den Ka-
    talog der Auslandsstraftaten schließen wir diese Straf-
    barkeitslücke nun – ein wichtiger und entscheidender
    Schritt bei der Verfolgung dieses abscheulichen Verbre-
    chens.

    Viertens. Wir verlängern die Verjährungsfrist bei se-
    xuellem Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen aus
    den letzten Jahren haben gezeigt, dass Menschen, die als
    Jugendliche oder Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs
    wurden, häufig erst nach Jahren in der Lage sind, über
    das Geschehene zu sprechen. Oftmals sind dann die Ta-
    ten bereits verjährt. Das konnte man zum Beispiel bei
    den Missbrauchsfällen sehen, die im Zusammenhang mit
    der Odenwaldschule stehen. Deshalb ändern wir bei der-
    artigen Straftaten die Verjährungsfrist.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, obgleich wir uns
    der Probleme im Beweisverfahren bewusst sind, die die
    Fristverlängerung mit sich bringen kann, haben wir uns
    ganz klar für diese Fristverlängerung entschieden; denn
    mit ihr senden wir auch ein starkes Signal an die Betrof-
    fenen und lassen sie mit ihrem Leid nicht alleine.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit unse-
    rem Gesetz bekämpfen wir nicht nur die Kinderporno-
    grafie, sondern erweitern auch umfangreich den straf-
    rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
    sexueller Gewalt und sexuellen Übergriffen. Flankiert
    wird der vorliegende Gesetzentwurf zum Sexualstraf-
    recht durch das Präventionskonzept „Gemeinsam gegen
    sexuelle Gewalt“ von Bundesfamilienministerin Manuela
    Schwesig, sodass wir am heutigen Tage insgesamt ein
    gutes Maßnahmenbündel zum Schutz von Kindern und
    Jugendlichen vorlegen können.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Christina Schwarzer ist die letzte Rednerin zu diesem

Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christina Schwarzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit etwas
    mehr als einem Jahr bin ich Bundestagsabgeordnete, und
    ohne die Bedeutung aller anderen Initiativen und Gesetz-
    entwürfe auch nur im Geringsten schmälern zu wollen,
    kann ich Ihnen sagen: Meiner Ansicht nach sprechen wir
    hier heute über den wichtigsten Gesetzentwurf zum
    Schutz von Kindern und Jugendlichen in meiner Zeit als
    Bundestagsabgeordnete. Sehr geehrte Damen und Her-
    ren, ich glaube, das empfinden viele Kollegen heute
    auch so.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Warum ist das so? Weil der Gesetzentwurf viele Verbes-
    serungen für diejenigen beinhaltet, die sich nicht selbst
    wehren können und unsere Unterstützung benötigen. Es
    geht unter anderem darum, die Schwächsten unter uns zu
    schützen. Darum ist es auch so wichtig, dass wir schnell
    handeln.

    Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, kurz den
    Weg zu diesem Gesetz nachzuzeichnen. Manchmal über-
    holen Geschehnisse politische Debatten, so auch hier.
    Ganz abgesehen davon enthält der Koalitionsvertrag auf
    Initiative der Union hin bereits mehrere konkrete Vorha-
    ben zu entsprechenden Reformen des Sexualstrafrechts.

    Auf der Basis eines Fachgesprächs haben wir bereits
    im März dieses Jahres unter anderem auf Initiative der
    stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Strobl
    und Nadine Schön, der ich an dieser Stelle noch einmal
    recht herzlich zur Geburt ihres Sohnes gratuliere


    (Beifall)






    Christina Schwarzer


    (A) (C)



    (D)(B)

    – vielleicht sieht sie ja schon die Debatte; ich glaube, ihr
    Herz geht auf, wenn sie sie heute sieht –, ein Eckpunkte-
    papier mit einem Herzensanliegen vorgestellt: „Wir wol-
    len ein Opferschutzpaket jetzt!“ Es beinhaltete Punkte
    wie die Anpassung des Sexualstrafrechts an das digitale
    Zeitalter, einen besseren Schutz vor Übergriffen in Ab-
    hängigkeitsverhältnissen, die Verlängerung der Verjäh-
    rungsfrist sowie Vorschläge zu Opferschutz und Präven-
    tion. Der hier vorliegende Gesetzentwurf greift viele
    dieser Punkte auf. Ich finde, es ist wirklich ein starkes
    Zeichen, dass das Ministerium und der Bundestag dieses
    wichtige Thema binnen Jahresfrist zu einem Ergebnis
    geführt haben – zu einem sehr guten Ergebnis, wie ich
    finde.

    Das Ziel der Änderung des Strafgesetzbuches ist eine
    deutliche Verbesserung des Schutzes gerade von Kin-
    dern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen und se-
    xuellem Missbrauch. Nun müssen wir uns fragen: Ist
    dieses Ziel mit dem hier vorliegenden Entwurf zu errei-
    chen? Ich meine, ja, obwohl es einen Punkt gibt, den ich
    etwas kritisch sehe; aber dazu später.

    Wie erreicht dieser Gesetzentwurf das von uns allen
    formulierte Ziel? Zum einen ist für mich die Verlänge-
    rung der Verjährungsfristen ein extrem wichtiger Punkt.
    Sexueller Missbrauch von Kindern ist für mich eines der
    schlimmsten und schwersten Verbrechen überhaupt. Die
    Opfer tragen die Folgen das ganze Leben lang mit sich.
    Hier gibt es kein Vergessen. Gerade weil die Opfer die-
    ser Straftaten die Folgen so lange mit sich tragen, drän-
    gen die Verjährungsfristen sie häufig; denn sie brauchen
    manchmal Jahrzehnte, um überhaupt über die Tat spre-
    chen zu können, diese vielleicht sogar erst einmal zu
    verstehen.

    Wie wir bereits gehört haben, ist die Verlängerung der
    Verjährungsfristen unter Juristen nicht unumstritten; das
    hat auch die öffentliche Anhörung im letzten Monat er-
    geben. Das Argument lautet: Je später die Ermittlungen
    aufgenommen werden, Herr Wunderlich, desto schwerer
    ist es, dem Täter etwas nachzuweisen. Ich sage dennoch:
    Die Opfer brauchen Zeit, Kraft und vor allen Dingen
    Mut, um das Geschehene ohne den Druck der drohenden
    Verjährung zu verarbeiten. Die Frage der Verjährung
    muss daher von der Perspektive der Opfer her gedacht
    werden und nicht von der der Rechtspraxis. Da ein er-
    schwertes Verfahren die Situation für die Opfer sicher
    auch schwerer macht, ist hier eine umfangreiche und vor
    allem realistische rechtliche Beratung der Opfer vorab
    notwendig. Die Verlängerung der Verjährungsfrist ist
    aber richtig und wichtig.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE])


    Ein weiterer zentraler Punkt ist der § 174 StGB, Se-
    xueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Ich möchte
    es nicht ungesagt lassen, weil ich es für besonders wich-
    tig halte: In der jetzt noch aktuellen Fassung geht dieser
    Paragraf an der Lebensrealität vieler Opfer vorbei. Den
    Opfern ist es nämlich völlig egal, ob es ein Fachlehrer,
    ein Klassenlehrer oder nur ein Vertretungslehrer ist, der
    sich an ihnen vergeht. An der Schwere der Tat und vor
    allem an den Folgen für die Opfer ändert sich dadurch
    nichts.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Dass außerdem eine Erweiterung auf Großeltern und
    Stiefeltern in diesem Paragrafen vorgesehen ist, finde ich
    ebenfalls sehr positiv. Das gilt ebenso für die Änderung,
    die der Rechtsausschuss noch in dieser Woche beschlos-
    sen hat und die besagt, dass Personen eheähnlicher oder
    lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaften genauso
    gemeint sind. Es gibt so vielfältige Familienformen in
    unserem Land, dass dies nur folgerichtig ist. Das Straf-
    recht an diesem Punkt auf leibliche Eltern oder Adoptiv-
    eltern zu beschränken, würde dem nicht mehr gerecht.
    Es wäre ein schlechtes Zeichen für die Opfer, wenn das
    Gesetz sie nicht dabei unterstützt, sich auch gegen Stief-
    eltern, Großeltern oder Lebenspartner der Mutter oder
    des Vaters zur Wehr zu setzen.


    (Beifall im ganzen Hause)


    „Zeichen setzen“ ist übrigens auch ein gutes Stich-
    wort, wenn es um das Thema des Strafmaßes beim Be-
    sitz kinderpornografischer Schriften geht. Der Kollege
    Wunderlich hat vorgestern in der Sitzung des Familien-
    ausschusses angemerkt, dass es vielleicht keinen einzi-
    gen Täter von einer Straftat abhält, wenn hier das Straf-
    maß von zwei auf drei Jahre erhöht wird. Da hat er
    vermutlich sogar recht. Ich bin keine Juristin; das wissen
    Sie. Aber ich sehe hier die Perspektive der Opfer. Viele
    Opfer haben im Hinterkopf, dass es zum Beispiel bei Ei-
    gentumsdelikten – das hat die Kollegin ja schon ange-
    deutet – zu einer Strafe von bis zu fünf Jahren kommen
    kann. Angesichts dessen finden sie zu Recht, dass hier
    die Verhältnisse nicht stimmen.

    In der Expertenanhörung des Rechtsausschusses ha-
    ben wir erfahren, dass es keinen signifikanten Zusam-
    menhang zwischen Kinderpornografie und Kindesmiss-
    brauch gibt, sprich: Statistisch ist nicht nachzuweisen,
    dass Menschen, die Nacktbilder von Kindern konsumie-
    ren, später in strafrechtlicher Hinsicht im Bereich des
    Kindesmissbrauchs auffallen. Ich sage Ihnen ganz ehr-
    lich – wir alle haben uns mit dieser Thematik viele Mo-
    nate lang beschäftigt –: Mein Bauchgefühl sagt etwas
    anderes. Auch wenn es hier keine statistische Relevanz
    gibt, dies also einen relativ kleinen Prozentteil der Täter
    betrifft, so sage ich dennoch: Jeder Einzelne, der eine
    Straftat verübt, ist einer zu viel – einer zu viel für die
    Opfer.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ich hatte ja zu Beginn etwas Kritik angekündigt; Herr
    Maas, das kann ich Ihnen an diesem Punkt nicht erspa-
    ren. Es geht um das sogenannte Cybergrooming – auch
    hierauf sind diverse Kollegen bereits eingegangen –, ge-
    nauer gesagt um einen untauglichen Versuch: Wenn sich
    ein Beamter des BKA im Internet als zehnjähriges Mäd-
    chen ausgibt und von einem Erwachsenen zu sexuellen
    Handlungen aufgefordert wird, dann soll dies nicht straf-
    bar sein, obwohl der Täter glaubte, mit einer Minderjäh-
    rigen zu chatten? Entschuldigen Sie, aber das erscheint





    Christina Schwarzer


    (A) (C)



    (D)(B)

    mir nicht richtig. Ich glaube, da müssen wir noch nach-
    bessern. An dieser Stelle hätten wir für das Ziel, eine
    deutliche Verbesserung des Schutzes von Kindern und
    Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu erreichen,
    mehr tun können, gerade in unserer digitalen Welt.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ein Thema will ich in den letzten 40 Sekunden mei-
    ner Redezeit noch ansprechen, und das ist das Thema
    Medienkompetenz. Versetzen wir uns alle einmal in un-
    sere Kindheit zurück; bei manchen ist das noch gar nicht
    so lange her.


    (Unruhe)


    – Jetzt überlegt jeder, wie alt er ist. – Was haben wir da
    von unseren Eltern gelernt? Meine Mutter hat mir immer
    gesagt: Steig nie in ein fremdes Auto! Nimm nie Scho-
    kolade von einem Fremden an! – In der analogen Welt
    geben wir unseren Kindern diese Regeln mit auf den
    Weg, um sie sicher durch den Alltag zu geleiten. Aber in
    der digitalen Welt ist das, glaube ich, noch keine Selbst-
    verständlichkeit. Hier gibt es großen Nachholbedarf.

    Genauso selbstverständlich wie bei dem Beispiel mit
    der Schokolade müssen Eltern ihren Kindern erklären:
    Wenn jemand im Internet um ein Bild von dir bittet, be-
    ende das Gespräch und sende es ihm nicht! Antworte
    nicht, wenn dich jemand fragt, ob du schon mal jeman-
    den geküsst hast! – Aber sehr viele Eltern tun das leider
    nicht, weil sie sich in der digitalen Welt einfach noch
    nicht gut auskennen. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich glaube, in allen Fraktionen wird das Thema Medien-
    kompetenz gerade behandelt. Wir sind da auf einem gu-
    ten Weg.

    Lassen Sie mich als Letztes sagen: Das hier vorlie-
    gende Gesetz beschäftigt sich mit der strafrechtlichen
    Komponente. Es ist gut, dass wir so schnell gehandelt
    haben. Kleine Kritikpunkte habe ich angesprochen. Al-
    les in allem haben wir einen sehr guten Gesetzentwurf,
    der sein Ziel erreichen wird: eine deutliche Verbesserung
    des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuel-
    len Übergriffen und sexuellem Missbrauch.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Renate Künast [Bündnis 90/Die Grünen])