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    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katja Keul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Guten Morgen, Herr Maas!


    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Obwohl Sie es bis zur letzten Minute spannend gemacht
    haben, hat die Zeit offensichtlich nicht gereicht, die Sa-
    che zu Ende zu denken. Am Dienstagnachmittag um-
    fangreiche Änderungen vorzulegen, die Mittwochmor-
    gen im Ausschuss beschlossen werden, ist nicht nur kein
    guter parlamentarischer Umgang mit der Opposition,
    sondern führt auch zu miserablen Gesetzen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Das Ganze konnte schon deswegen nicht gelingen,
    weil Sie zwei völlig verschiedene Strafrechtsbereiche
    miteinander vermengt haben und den Persönlichkeits-
    schutz so zu einer Art Auffangtatbestand für all das ma-
    chen wollen, was nicht unter den Schutz der sexuellen
    Selbstbestimmung fällt.

    Ich will im Gegensatz zu Ihnen die Dinge klar ausei-
    nanderhalten. Die gute Nachricht zuerst: das Sexual-
    strafrecht. Hier kann ich Sie ausnahmsweise einmal lo-
    ben. Sie sind unserem Hinweis gefolgt und haben den
    Fehler im Tatbestand der Jugendpornografie korrigiert,
    der dazu geführt hätte, dass sich ein Volljähriger, der
    seine 17-jährige Freundin beim Posieren am Pool foto-
    grafiert, strafbar gemacht hätte. Auf unsere Anregung
    hin haben Sie die Einwilligung der Jugendlichen in den
    Ausschlusstatbestand des Absatzes 4 aufgenommen. Da-
    mit ist jetzt klar, dass sich Jugendliche von ihren volljäh-
    rigen Freunden fotografieren lassen dürfen, sodass wir
    dem sexualstrafrechtlichen Teil Ihres Gesetzes gerade so
    zustimmen können.

    Bei der Definition der Kinderpornografie in § 184 b
    StGB konnten Sie sich leider nicht entscheiden und ha-
    ben jetzt die SPD-Version und den bayerischen Vor-
    schlag als Alternative ins Gesetz geschrieben. So kann
    man die Große Koalition künftig direkt im Gesetzes-
    wortlaut ablesen.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht, welcher Teil von wem ist!)


    Da aber die Konkretisierung hinsichtlich der Darstellung
    der Genitalien sinnvoll ist, tragen wir das mit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Klarstellungen beim Grooming und bei den soge-
    nannten Livedarbietungen – dabei geht es um die Umset-
    zung der EU-Richtlinie – hatten wir bereits in der ersten
    Lesung begrüßt. Die Verlängerung der Verjährungshem-
    mung bis zum 30. Lebensjahr ist unter rechtspolitischen
    Gesichtspunkten durchaus umstritten. Da es aber tat-
    sächlich vor allem den Opfern zugutekommt, den Ent-
    scheidungsdruck von ihnen zu nehmen, stimmen wir
    auch dieser nicht unproblematischen Regelung zu.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Aber jetzt zur schlechten Nachricht. Der neue § 201 a
    StGB ist und bleibt irreparabel misslungen und unver-
    hältnismäßig. Für die Strafbarkeit von Fotos, die geeig-
    net sind, dem Ansehen einer Person zu schaden, haben
    Sie bereits herbe Kritik nicht nur von uns als Opposition
    einstecken müssen, sondern auch aus der versammelten
    Fachwelt und von Ihren eigenen Experten in der Anhö-
    rung. Was geeignet ist, dem Ansehen zu schaden, bleibt
    ein subjektiver und damit unbestimmter Rechtsbegriff.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Es ist also vorprogrammiert, dass die Frage, ob ein Foto
    geeignet ist, dem Ansehen zu schaden, von dem Fotogra-
    fen und der abgebildeten Person regelmäßig unterschied-
    lich beantwortet wird.

    Immerhin haben Sie erkannt, dass die Strafbarkeit der
    reinen Herstellung dieser Bilder zu weit geht. Strafbar
    macht sich künftig dann, wer solch ein peinliches Foto
    einem Dritten zugänglich macht. Das ist aber immer
    noch viel weniger als etwa die Verbreitung oder Veröf-
    fentlichung eines Fotos, was bereits nach bisheriger
    Rechtslage strafbar ist.

    Zur Verdeutlichung möchte ich auf meinen Beispiel-
    fall aus der ersten Lesung zurückkommen. Sie machen
    einen Ausflug auf der Reeperbahn in Hamburg und ma-
    chen dabei touristische Fotos von interessanten Fassa-
    den, als just in dem Moment ein bundesweit bekannter
    Bundestagsabgeordneter aus einem einschlägigen Eta-





    Katja Keul


    (A) (C)



    (D)(B)

    blissement kommt und Ihnen direkt ins Bild läuft. Sie
    machen sich jetzt zwar nicht mehr in dem Moment straf-
    bar, in dem Sie auf den Auslöser drücken – so war das
    noch im Kabinettsentwurf vorgesehen –, aber spätestens
    dann, wenn Sie zu Hause am Küchentisch Ihren Freun-
    den die Hamburg-Fotos zeigen und einer erfreut ausruft:
    „Mensch, das ist doch der Abgeordnete XY! Was macht
    der denn da?“. Ob dem Ansehen tatsächlich geschadet
    wird, spielt dabei gar keine Rolle. Es reicht, dass das
    Foto dazu geeignet ist, was bei einem Bordellbesuch im
    Regelfall zu bejahen wäre.


    (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Dabei fehlt doch der Vorsatz!)


    Nach wie vor greift das Strafrecht hier ohne jede Not
    in den rein privaten Bereich ein. Die unbefugte Veröf-
    fentlichung und Verbreitung ist hingegen jetzt schon
    vom Straftatbestand im Kunsturhebergesetz ausreichend
    erfasst. Hier gibt es weder eine Lücke noch sonst einen
    Bedarf, die Strafbarkeit auszuweiten.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Nachdem Sie jetzt die reine Herstellung von peinli-
    chen Bildern als Straftat herausgenommen haben, ver-
    fassen Sie kurzfristig einen neuen Absatz, in dem Sie
    den alten Fehler wieder einbauen. Danach soll künftig
    strafbar sein, ein Foto, welches die Hilflosigkeit einer
    Person zur Schau stellt, zu machen. Vielleicht war das ja
    der Versuch, sich ausnahmsweise an dem Kunsturheber-
    gesetz zu orientieren, wonach Bildnisse nur mit Einwilli-
    gung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur
    Schau gestellt werden dürfen. Sie haben aber das Wort
    „öffentlich“ vergessen und stellen damit wieder die reine
    Herstellung unter Strafe.

    Was heißt das? Wenn ein Jugendlicher seinen betrun-
    kenen Kumpel fotografiert, ist er bereits straffällig, ohne
    dass er dieses Foto überhaupt weitergibt oder ins Netz
    stellt.


    (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Nein!)


    Es reicht, wenn das Bild die Hilflosigkeit des Betrunke-
    nen zur Schau stellt. Das geht zu weit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


    Wenn überhaupt, dann ist doch ausschließlich die
    Verbreitung und Veröffentlichung eines solchen Bildes
    strafwürdig. Das aber ist bereits heute strafbar, sodass
    Ihre ganze Ausweitung des § 201 a StGB schlicht über-
    flüssig ist.


    (Beifall der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


    Wer nämlich unfreiwillig in hilfloser Lage Hauptdarstel-
    ler eines YouTube-Videos werden sollte, kann bereits
    heute nach dem Kunsturhebergesetz einen Strafantrag
    stellen. Das halte ich auch für sinnvoll und ausreichend.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

    Beim Strafrahmen passt jetzt auch nichts mehr zu-
    sammen. Das öffentliche Zurschaustellen soll nach dem
    Kunsturhebergesetz mit bis zu einem Jahr geahndet wer-
    den, die bloße Herstellung des Fotos aber nach dem neu
    gefassten § 201 a StGB mit bis zu zwei Jahren. Das
    kommt davon, wenn man einen Straftatbestand doppelt
    regelt und das dann nicht einmal aufeinander abstimmt.

    Im neuen Absatz 3 haben Sie auf die Kritik bei der
    Strafbarkeit von Nacktbildern reagiert und diese auf Bil-
    der von Minderjährigen beschränkt. Strafbar soll jetzt
    die Herstellung sein, wenn sie erfolgt, um dieses Bild ei-
    ner dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen. Strafbar
    ist auch der Bezug eines solchen Bildes. Jeder hat hier
    den Fall vor Augen, an den Sie dabei gedacht haben. Das
    Problem ist aber, dass Sie nur noch an diesen Fall ge-
    dacht haben, und das ist beim Verfassen von Gesetzes-
    texten verheerend.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Zunächst einmal versuchen Sie hier beim Persönlich-
    keitsschutz eine Lücke im Sexualstrafrecht zu schließen,
    die es gar nicht gibt. Jemand, der im Internet Aufnahmen
    nackter Minderjähriger erwirbt, verfügt – das belegt die
    Erfahrung der Ermittler – in 90 Prozent der Fälle auch
    über strafbares Material. In der Regel reicht es für einen
    Anfangsverdacht und eine Durchsuchung, bei der sich
    der Rest dann findet. Das haben die Staatsanwälte in der
    Anhörung und die Gerichte im Fall Edathy bestätigt.

    Wer darüber hinaus die Begründung des Bundesver-
    fassungsgerichts zu der Beschwerde des ehemaligen
    Kollegen liest, wird feststellen, dass der Fall Edathy
    schon deswegen keine Strafbarkeitslücke offenbart hat,
    weil bereits das Ausgangsmaterial nicht legal war. Letzte
    Zweifel an der Strafbarkeit wären spätestens mit der er-
    gänzten Definition der Kinderpornografie ausgeräumt,
    die wir heute verabschieden.

    Wenn es also aus diesem Zusammenhang heraus
    keine Notwendigkeit für eine weitere Strafvorschrift
    gibt, sollten wir die Finger davon lassen, um zu vermei-
    den, dass wir im Zweifelsfall auch Jugendliche erfassen,
    die es aus unerfindlichen Gründen cool finden, sich ge-
    genseitig Nacktfotos zu schicken. Denn immerhin ist der
    Begründung zu entnehmen, dass mit Entgelt auch der
    Tausch von Bildern gemeint sein soll.

    Ein klassischer Flüchtigkeitsfehler dürfte Ihnen unter-
    laufen sein, als Sie in der Eile am Wochenende das
    Wörtchen „unbefugt“ aus Absatz 3 herausgestrichen ha-
    ben. Sie haben dabei wieder nur an den Fall Edathy ge-
    dacht und wollten verhindern, dass die Einwilligung der
    Eltern der rumänischen Jungs eine Rolle spielt. Das ist
    Ihnen auch gelungen. Jetzt kann niemand mehr einwilli-
    gen: weder die Minderjährigen noch deren Eltern.


    (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ein einziger Quatsch!)


    Man kann zwar, wie die Union im Ausschuss, der Mei-
    nung sein, dass 17-jährige Models auch mit Einverständ-
    nis ihrer Eltern in Dessous-Katalogen oder in der Bravo
    nichts zu suchen haben. Künftig machen sich aber nicht





    Katja Keul


    (A) (C)



    (D)(B)

    nur die Fotografen dabei strafbar, sondern auch jeder,
    der ein solches Heft erwirbt.


    (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Nein! Das stimmt nicht!)


    Hier hätte eine ordentliche Beratung sicherlich gutgetan.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Wir werden sämtliche Änderungen des § 201 a StGB
    heute in getrennter Abstimmung ablehnen. Gleiches gilt
    für die Ausweitung der Volksverhetzung nach § 130
    StGB, mit der Sie eine neue Versuchsstrafbarkeit einfüh-
    ren, für die es keine hinreichend plausible Notwendig-
    keit gibt. Den Änderungen im Sexualstrafrecht hingegen
    stimmen wir zu.

    Vielen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Susanne

Mittag das Wort.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Susanne Mittag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Wir haben in der laufenden Debatte über die
    Reform des Sexualstrafrechts viele rechtliche Einschät-
    zungen gehört. Ob ein bestimmter Aspekt des Gesetzent-
    wurfs gerechtfertigt ist, ob der Entwurf über das Ziel hi-
    nausschießt oder ob er verhältnismäßig ist, wurde
    dargelegt. Das ist eine wichtige und richtige Diskussion,
    die wir zurzeit noch führen und die die Redner, die nach
    mir sprechen, fortsetzen werden. Als gelernte Polizistin
    möchte ich mich aber nicht an der juristischen Debatte
    beteiligen. Ich möchte lieber darüber sprechen, was es in
    der Ermittlungspraxis bedeutet, das Sexualstrafrecht zu
    reformieren.

    In der Arbeit der Polizei gab es in der Vergangenheit
    immer wieder Probleme, zum Beispiel Bilder von Kin-
    dern klar in „erlaubt“ und „verboten“ zu unterscheiden.
    Da unterscheiden die Polizei und die Ermittlungsbehör-
    den zwischen Kategorie-1-Bildern, klar kinderpornogra-
    fisch, und Kategorie-2-Bildern, den sogenannten Posing-
    bildern. Je nach Rechtsauffassung des bearbeitenden
    Staatsanwalts konnte der Besitz von Kategorie-2-Bildern
    dazu führen, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
    wurde, oder nicht. Diese Ermessenslücke schließen wir
    nun endlich und stellen klar, dass die Herstellung, die
    Verbreitung und der Besitz von Posingbildern verboten
    sind.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


    Über den derzeitigen 2. Untersuchungsausschuss und
    ein laufendes Ermittlungsverfahren ist in den Medien
    viel berichtet worden. Da es sich um ein laufendes Ver-
    fahren handelt, möchte ich mich nicht näher dazu äu-
    ßern, auch wenn es hier schon erwähnt wurde. Nur so
    viel: Die Reform des Sexualstrafrechts führt nicht zu ei-
    nem Amnestiegesetz, wie es eine etwas größere, polemi-
    sierende Zeitung öffentlich dargelegt hat. Das trifft nicht
    zu. Wir verschärfen das Sexualstrafrecht. Wir haben das
    Strafmaß heraufgesetzt. Wir haben Verjährungsfristen
    verlängert. Wir haben bestehende Straftatbestände er-
    weitert und neue Straftatbestände aufgenommen, um
    Schutzlücken zu schließen, zum Beispiel beim sexuellen
    Missbrauch von Schutzbefohlenen – da fehlte einiges –,
    beim Cybergrooming und auch beim Thema Genitalver-
    stümmelung, das bislang hier noch gar nicht erwähnt
    wurde, obwohl es recht wichtig ist. All diese Punkte ha-
    ben wir, SPD und CDU/CSU, schon im letzten Jahr im
    Koalitionsvertrag verankert und setzen das nun um. Das
    ist gut so; denn das erleichtert die Arbeit von Polizei und
    Ermittlungsbehörden.

    Hier kommen wir allerdings zu einem kritischen
    Punkt. Sicherheit können wir hier im Deutschen Bundes-
    tag nicht beschließen. Kein Paragraf im Strafgesetzbuch
    klärt eine Straftat auf. Wir dürfen uns heute nicht zufrie-
    den auf die Schulter klopfen, weil wir das Sexualstraf-
    recht reformiert haben, und das war es dann. Nein, da-
    nach geht die Arbeit erst richtig los, nämlich die Arbeit
    für Polizei und Justiz. Aber diese kommen leider ihren
    Aufgaben teilweise schon jetzt nicht mehr in adäquater
    Weise nach.

    Wenn wir die Verjährungsfristen anheben, dann be-
    deutet das auch, dass mehr Straftaten bei den Behörden
    angezeigt werden. Dabei handelt es sich nicht um einfa-
    che Ermittlungen. Tatortspuren gibt es in der Regel
    kaum noch. Erinnerungen von Zeugen verblassen oder
    verändern sich. Ermittlungen, die auch den Opfern ge-
    recht werden sollen, sind schwierig und nicht schnell ab-
    zuschließen. Das ist sicherlich kein Grund, auf derartige
    Ermittlungen zu verzichten. Aber das heißt, wir brau-
    chen in diesem Bereich erheblich mehr Ermittler.

    Wenn wir die Herstellung, die Verbreitung und den
    Besitz von Kinderpornografie bekämpfen wollen, dann
    brauchen wir auch dort mehr Ermittler. Die Beamten des
    BKA haben uns im Innenausschuss berichtet, dass sie
    über zwei Jahre gebraucht haben, um die Daten der Ope-
    ration „Spade“ auszuwerten. Zwei Jahre! Das ist zu
    lange und darf eigentlich gar nicht sein. Das hat so lange
    gedauert, nicht weil die Beamten des BKA langsam ge-
    arbeitet hätten, sondern weil es zu wenige Beamte wa-
    ren. Es sind zu wenige Ermittlungsbeamte für die rasant
    ansteigenden Fallzahlen gerade im Internet. Oft müssen
    sich die Beamten durch ein Terabyte von Daten arbeiten.
    Das sind 1 000 Gigabyte voll mit schrecklichen Bildern,
    Videos und Texten. Das alles muss gesichtet, bewertet
    und in Akten angelegt werden.

    Wenn wir als Parlamentarier den Polizistinnen und
    Polizisten beim BKA, bei der Bundespolizei, aber auch
    bei den Landespolizeien mehr Aufgaben übertragen,
    dann müssen wir sie auch personell und materiell gut
    ausstatten, damit sie ihre Arbeit machen können.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten CDU/CSU und der LINKEN)


    Das ist unsere Arbeit in den Haushaltsberatungen. Es
    gibt leicht positive Signale aus dem Haushaltsausschuss.





    Susanne Mittag


    (A) (C)



    (D)(B)

    Das ist sehr schön. Aber ich sage ganz deutlich: Das
    reicht noch nicht, nicht für diesen hier beschriebenen
    Bereich.

    Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam als Parlament
    einen Weg finden können, um den Sicherheitsbehörden
    die notwendige Ausstattung für ihre Arbeit zu geben, da-
    mit wir nicht nur Gesetze beschließen, sondern damit
    diese dann auch umgesetzt werden können. Es wird sich
    zeigen, wie ernst wir es damit meinen. Das sind wir den
    vielen Opfern dieser Straftaten schuldig; denn diese tra-
    gen ein ganzes Leben an der Tat.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)