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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anja Hajduk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich kann den Antrag vom Platz aus stellen. So habe

    ich das verstanden. – Es tut mir leid, dass es zu einem
    Missverständnis gekommen ist, Herr Präsident.

    Ich möchte gerne für meine Fraktion und für das Haus
    den Antrag stellen, dass wir ein Mitglied der Bundesre-
    gierung, und zwar den Justizminister Heiko Maas, her-
    beirufen. Es ist für mich völlig unverständlich, dass
    diese Debatte ohne ihn stattfindet. Diese Debatte führen
    wir schon lange miteinander, und es soll jetzt sehr kurz-
    fristig auf Wunsch der Regierungsfraktionen zum Ab-
    schluss dieser Beratungen kommen. Es gab viele
    Diskussionen über das Verfahren. Jenseits von Verfah-
    rensfragen ist zu sagen: Die Diskussionen über das
    Sexualstrafrecht, insbesondere in diesem Fall, in dem es
    um Nacktbilder von Kindern und deren Veröffentlichung
    geht, bewegen uns alle sehr. Das ist von hoher Relevanz.

    Ich habe mich erkundigt. Der Minister ist nicht ent-
    schuldigt, weder vorher bei den Fraktionen noch hier
    vorne. Es gibt für mich keinerlei Begründung, dass er
    nicht hier ist. Ich finde, wir dürfen erwarten – das betrifft
    nicht nur die Oppositionsfraktionen, sondern das ganze
    Haus –, dass er an unseren Beratungen hier, an dieser
    Debatte teilnimmt. Deswegen bitte ich sehr um Unter-
    stützung der Großen Koalition, die diesen Debattenplatz
    haben wollte. Er wurde wegen der Fraktionsberatungen
    kurzfristig verlegt. Ich bitte Sie, uns und unser Interesse
    an der Beratung dieses Punktes ernst zu nehmen und un-
    serem Antrag zuzustimmen.

    Schönen Dank.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Frau Kollegin Hajduk, ich mache einen Verfahrens-

vorschlag. Den Antrag, den Sie gestellt haben, halte ich
nicht nur für zulässig, sondern auch für begründet. Ich
höre, dass der Minister auf dem Weg ist. Mein Vorschlag
lautet: Wenn er bis zum Ende des Beitrags, der jetzt ge-





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)

rade aufgerufen wurde, nicht im Plenum erschienen sein
sollte, stimmen wir über Ihren Antrag ab. Vielleicht hat
sich das aber bis dahin im Sinne Ihrer Antragstellung er-
ledigt. – Okay, ich stelle dazu Einvernehmen fest. – Frau
Winkelmeier-Becker, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es

    ist eigentlich schade: Auch ich hätte den Minister gerne
    als Zuhörer gehabt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können ja auch warten mit dem Redebeitrag!)


    Es wäre aber, glaube ich, nicht kollegial, wenn wir jetzt
    alle warten lassen würden. Deshalb werde ich jetzt gerne
    die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Gedanken zu die-
    sem Gesetzentwurf darzulegen.

    Rechtspolitik in dieser Woche ist nun wirklich nicht
    langweilig. Wir haben sehr viele verschiedene Themen
    zu behandeln. Gestern waren es die Mietpreisbremse
    und die Sterbehilfe. Die Diskussion darüber betrifft letzt-
    endlich eine Kernfrage der Rechtspolitik. Es kommen
    noch die Hasskriminalität – NSU-Ausschuss – dazu.
    Trotzdem ist es mir wichtig, zu zeigen: Das alles sind
    nicht Themen, die unverbunden nebeneinander stehen,
    sondern da gibt es rote Linien.

    Ich habe von diesem Platz aus schon einmal unsere
    rote Linie der mittelstandsunterstützenden Rechtspolitik
    dargelegt. Heute geht es hier um einen anderen, ganz
    wichtigen roten Faden, nämlich um den Opferschutz,
    den wir verbessern wollen. Dazu haben wir mehrere Pro-
    jekte – auch im Koalitionsvertrag – vereinbart. Ich denke
    dabei an unsere wichtige Diskussion über Menschenhan-
    del und Zwangsprostitution, aber auch an solche Dinge
    wie zivilrechtliche Schäden, die demnächst in Annex-
    verfahren einfacher geltend gemacht werden sollen. Da-
    bei geht es darum, dass nahe Angehörige beim Tod eines
    Opfers Schmerzensgeld erhalten sollen. All das sind
    wichtige Punkte.

    Das aber, was heute hier diskutiert wird, nämlich der
    Schutz von Kindern vor Übergriffen bzw. Verletzung ih-
    rer Intimsphäre oder sexuellen Selbstbestimmung, steht
    ganz stark im Mittelpunkt unserer Rechtspolitik.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Bereits im Koalitionsvertrag haben wir, wie gesagt,
    angesprochen, dass die Verjährung von Taten in der
    Kindheit bis zum 30. Lebensjahr ruhen soll. Aus meiner
    Sicht ist das eine wichtige Erweiterung des Rechtsschut-
    zes, weil es eben oft lange dauert, bis man sprechfähig
    ist, das verarbeitet hat und sich dem noch einmal stellen
    kann. Natürlich kann es auch zu Enttäuschungen führen.
    Deshalb ist es, glaube ich, wichtig und unsere Aufgabe,
    hier noch einmal darauf hinzuweisen, dass es trotzdem
    möglichst früh gemacht werden sollte, um hinterher
    auch zum Erfolg zu kommen. Trotzdem denke ich aber,
    dass diese Möglichkeit, nach längerer Zeit im weiteren
    Leben darauf zurückzukommen, doch ein Gewinn für
    die Opfer ist.

    Ich möchte nun vor allem auf die Regelungen im Be-
    reich der Kinderpornografie eingehen, welche die Öf-
    fentlichkeit am meisten interessieren. Im Frühjahr dieses
    Jahres gab es einen prominenten Fall, der uns aufgezeigt
    hat, dass wir da Schutzlücken haben. Wenn gegen Ent-
    gelt schwunghafter Handel mit Bildern von unschuldi-
    gen nackten bzw. entblößten Kindern, die davon nichts
    mitbekommen, getätigt wird, die ins Internet gesetzt
    werden, nicht mehr einholbar und überall auf der Welt
    abrufbar sind, dann ist das unerträglich. Das geht nicht.
    Wir müssen das absolut unter Strafe stellen.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Ein Zitat des römischen Kaisers Mark Aurel lautet
    wie folgt:

    Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das
    Unrecht nicht verbietet …, der befiehlt es.

    Das ist ein Aspekt, der dazu führt, dass wir schnell arbei-
    ten müssen. Wir dürfen hier nicht mehr lange warten,
    sondern müssen handeln, damit diese Schutzlücke im
    Gesetz geschlossen wird.

    Die Richtlinie, die wir gleichzeitig umsetzen, sollte
    außerdem bereits zum Ende des vergangenen Jahres um-
    gesetzt werden. Sie ist liegen geblieben. Auch das ist ein
    Grund, jetzt schnell voranzugehen. Wir wollen diese
    Frist nicht um mehr als ein Jahr reißen und dazu kom-
    men, das Gesetz an dieser Stelle nachzubessern.

    Der Minister hatte zu all dem einen Entwurf vorge-
    legt, der in einigen Punkten noch nicht optimal war,
    nicht so richtig treffsicher bei dem, was wir als strafwür-
    diges Unrecht erkennen. Auf der anderen Seite ging er in
    einigen Punkten zu weit. Auch der Bundesrat hat das
    geltend gemacht, einerseits unter dem Begriff „Be-
    stimmtheitsgebot“ – dem genügt es nicht – und anderer-
    seits unter dem Begriff „Angemessenheit“; der Entwurf
    ging an einigen Stellen weit über das Ziel hinaus. Des-
    halb bin ich froh, dass wir eine kritische Diskussion ge-
    führt haben. Sie hat dem Verfahren gutgetan. Wir haben
    jetzt ein Ergebnis, das deutlich besser ist. Daher danke
    ich an dieser Stelle allen, mit denen wir gut zusammen-
    gearbeitet haben, allen, die gute Ideen eingebracht ha-
    ben. Ich denke, wir dürfen unsere Teams und auch die
    Mitarbeiter im Ministerium in diesen Dank einschließen.
    Wir haben in den letzten Tagen auf der Strecke noch ei-
    niges Gutes bewirkt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt absurd! Wo Sie uns nicht einmal Zeit für Beratungen gelassen haben!)


    – Ich finde, auch Sie können sich im Gesetz wiederfin-
    den.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch lieber wäre mir eine ordentliche Beratung! – Beifall bei Abgeordneten des Elisabeth Winkelmeier-Becker BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)





    (A) (C)


    (D)(B)


    Auf der einen Seite haben wir jetzt das, was strafwür-
    diges Unrecht sein soll, viel besser gefasst. Auf der an-
    deren Seite haben wir klargestellt, dass niemand in Be-
    zug auf sein privates Fotoalbum Sorge haben muss,
    wenn sich darin normale Urlaubsfotos von den Kindern
    am Strand befinden, auch wenn einmal Nachbarskinder
    dabei sind. Es zieht nicht die Anstandsdame ein. Es gibt
    keine verordnete Prüderie im privaten Bereich, aber
    eben Schutz, wo er nötig ist.

    Zunächst zu den Bildern, auf denen Kinder nackt po-
    sieren. Mit der Formulierung „unnatürlich geschlechts-
    betonte Körperhaltung“ schließen wir die Schutzlücke in
    Bezug auf das Posing. Das wird jetzt klargestellt. Aber
    wir haben in der Diskussion auch gemerkt, dass das
    nicht alle strafwürdigen Fälle erfasst. Das Kind, das im
    Schlaf entblößt ist und fotografiert wird, befindet sich
    eben gerade nicht in einer unnatürlichen Haltung, auch
    nicht, wenn es sich spielerisch bewegt. Wenn dann Nah-
    aufnahmen der Genitalien in sexuell aufreizender Weise
    gemacht werden, wäre das bisher nicht unter die Posing-
    und Pornografievorschriften gefallen. Das haben wir
    jetzt klargestellt. Auch da ist jetzt die Strafbarkeit nach
    § 184 b StGB gesichert.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Wir haben den Strafrahmen von zwei auf drei Jahre
    erhöht. An diesem Punkt sind wir im Dissens auseinan-
    dergegangen. Wir hätten den Strafrahmen gern auf fünf
    Jahre erhöht, zum Beispiel in Anlehnung an die Strafbar-
    keit von Diebstahl. Wir hören aus der Praxis, dass die
    Darstellung des echten Missbrauchs – also nicht die
    Posingfälle, sondern anderes – sehr brutal geworden ist.
    Der Gedanke, dass das nur deshalb passiert, weil am an-
    deren Ende ein Käufer dafür zahlt, war für uns Grund
    genug, auf fünf Jahre gehen zu wollen. Heute bleibt es
    allerdings bei drei Jahren. Vielleicht setzen wir das bei
    anderer Gelegenheit noch einmal auf die Tagesordnung.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Bei den jugendpornografischen Schriften haben wir
    davon abgesehen, die Regelungen komplett parallel zur
    Kinderpornografie zu gestalten. Denn wir sehen natür-
    lich, dass die sexuelle Selbstbestimmung und auch das,
    was die Jugendlichen selber tun und entscheiden kön-
    nen, ein ganz anderes Maß hat als das, was bei Kindern
    möglich ist. Hier haben wir ganz klare Ausnahmen für
    das private Fotoalbum gemacht. Wer Aufnahmen von
    sich und seinem Partner mit allseitiger Einwilligung
    macht, der bleibt straflos, wenn er diese nur für den eige-
    nen Gebrauch macht und in diesem Kreis behält. Das ha-
    ben wir, solange es den privaten Gebrauch nicht über-
    steigt, nicht unter das Verdikt der Strafe gestellt.

    Bei den Kindernacktbildern der sogenannten Katego-
    rie 2 haben wir aber die klare Auffassung, dass es gegen
    die Würde der Kinder verstößt, wenn mit solchen Bil-
    dern ihr Recht auf Intimsphäre und Persönlichkeitsent-
    wicklung verletzt wird, wenn sie zu Zwecken und als
    Objekt der Wünsche von Erwachsenen dargestellt wer-
    den und diese Bilder ins weltweite Netz gestellt werden.
    Das wollten wir ganz klar unter Strafe stellen.

    Der Befürchtung, dass das vielfach auch im privaten
    Bereich zu strafwürdigem Verhalten führt, sind wir mit
    einer ganz einfachen Grenzziehung entgegengetreten.
    Die Nacktheit von Kindern und Jugendlichen auf Bil-
    dern ist nur dann strafwürdig, wenn dies im Rahmen ei-
    nes entgeltlichen Austauschs geschieht – Entgelt mit t,
    also nicht nur für Geld, sondern auch im Rahmen eines
    Tauschs –; denn das geht nicht, das ist nicht tolerabel.

    Davon abzugrenzen sind allerdings all die Fälle im
    privaten Bereich. Natürlich denkt niemand daran, mit
    Bildern der eigenen Kinder gegen Entgelt einen Tausch-
    handel zu betreiben; diese sind natürlich nur für das pri-
    vate Album gedacht. Aber der unsägliche massenhafte
    Handel mit solchen Bildern wird von der geplanten Re-
    gelung erfasst.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


    Nun haben Sie gefragt, wie das mit den Bildern in der
    Bravo ist.


    (Zuruf von der LINKEN: Ja! Wichtige Frage!)


    Hier gelten die ganz normalen Einwilligungs- und Ein-
    verständnisvorschriften des Allgemeinen Teils des BGB.
    Es ist ganz einfach: Wenn die Eltern eines Jugendlichen
    im Rahmen ihres Sorgerechts ihre Einwilligung dazu er-
    teilen, dort entsprechende Bilder zu veröffentlichen, ist
    eine Strafbarkeit natürlich auszuschließen. Das ist der
    ganz normale Fall der Formulierung eines Tatbestandes
    im Besonderen Teil des StGB. Die Tatsache, dass wir an
    dieser Stelle nicht das Wörtchen „unbefugt“ finden, hat
    also nicht die Auswirkung, die Sie hier hineininterpretie-
    ren wollen. Vielmehr ist ganz klar: Hier gelten, wie auch
    sonst überall, die allgemeinen Rechtfertigungs- und Ein-
    willigungsgrundsätze.

    Strafwürdiges Verhalten haben wir unter Strafe ge-
    stellt. Aber wir haben viele Korrektive installiert, die da-
    für sorgen, dass die vorgesehenen Regelungen an dieser
    Stelle nicht zu weit gehen. Die Aufnahme von Bildern,
    die die Hilflosigkeit einer dritten Person zur Schau stel-
    len, und von Bildern, die das Ansehen einer anderen Per-
    son erheblich schädigen, ist strafbar. Es gibt allerdings
    weitreichende Gründe, die eine Strafbarkeit entfallen
    lassen können. So können überwiegende Interessen von
    Presse, Wissenschaft und Kunst und auch private Inte-
    ressen hier eine Rolle spielen. Es ist also sichergestellt,
    dass sich die geplante Regelung nur auf das Verhalten
    bezieht, das wir für strafwürdig halten, und nicht darüber
    hinausgeht. Wer sich sozial adäquat verhält, ist absolut
    im grünen Bereich.