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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/67 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 I n h a l t : Begrüßung der Abgeordneten Angelika Glöckner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6337 A Tagesordnungspunkt 5: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Straf- gesetzbuches – Umsetzung europäi- scher Vorgaben zum Sexualstraf- recht Drucksachen 18/2601, 18/3202 (neu) . 6337 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines … Gesetzes zur Ände- rung des Strafgesetzbuches – Umset- zung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksachen 18/2954, 18/3202 (neu) . 6337 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeord- neten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kinder schützen – Prävention stärken Drucksachen 18/2619, 18/3201 . . . . . . . . 6337 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 6337 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6338 D Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung). . . . . . . . . . . . . . . . 6340 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . 6341 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6343 B Susanne Mittag (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6345 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6346 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6347 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 A Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6348 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6349 C Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Drucksachen 18/3124, 18/3157 . . . . . . . . . . . 6351 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6352 A Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 6354 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 6355 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6356 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6358 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6359 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 6361 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 6362 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6363 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6364 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . 6365 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6367 C Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 6368 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6370 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN sowie den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Herbert Behrens, Dr. Petra Sitte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung Drucksache 18/3047 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6371 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 6373 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . 6374 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6375 B Marcus Held (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6376 C Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 6377 C Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 B Christian Flisek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6379 D Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6380 D b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskri- minalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksache 18/3150 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 A Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6382 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6383 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 B Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6385 A Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6386 B Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6387 C Martina Renner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 6388 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6389 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 6389 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesre- gierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3120 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 B b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Drucksache 18/3145 . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6391 B Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6392 B Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6393 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6394 D Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 6395 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 6396 D Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bun- deseinheitliche Netzentgelte für Strom Drucksache 18/3050 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6397 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6397 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6398 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 6400 C Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 6401 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6401 B Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 B Dr. Herlind Gundelach (CDU/CSU) . . . . . . . 6403 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 III Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6404 D Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6405 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 6407 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur namentlichen Abstim- mung über den Änderungsantrag des Abge- ordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbil- dungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesord- nungspunkt 13a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6407 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6337 (A) (C) (D)(B) 67. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. November 2014 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6407 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 14.11.2014 Bülow, Marco SPD 14.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 14.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 14.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 14.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 14.11.2014 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Klein-Schmeink, Maria BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Koenigs, Tom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 14.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 14.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 14.11.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 14.11.2014 Pronold, Florian SPD 14.11.2014 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 14.11.2014 Roth, Michael SPD 14.11.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 14.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 14.11.2014 Strässer, Christoph SPD 14.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 14.11.2014 Tack, Kerstin SPD 14.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 14.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 14.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 14.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 14.11.2014 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Änderungs- antrag des Abgeordneten Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der Bundesregierung einge- brachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Druck- sache 18/3182 (66. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 13a) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht da- bei. Mein Votum zum Änderungsantrag der Drucksache 18/3182 ist „Nein“. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. No- vember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Gesetz zum Erlass und zur Änderung von Vor- schriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 6408 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 (A) (C) (D)(B) – Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhil- feverordnung – Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Ver- sorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) – Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) – Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze – Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Kör- perschaft des öffentlichen Rechts – – Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes – Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes – Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes, der Gewerbeordnung und des Bundeszentral- registergesetzes – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfern- straßenmautgesetzes – Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) – Gesetz zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hin- terlegung der historischen Archive der Organe beim Europäischen Hochschulinstitut in Florenz – Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- hilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – Gesetz zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Überein- kommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen – Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Zweites Änderungsabkommen zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) – Gesetz zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäi- schen Union im Rahmen des AKP-EU-Partner- schaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Län- der und Gebiete, auf die der vierte Teil des Ver- trags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (Internes Abkommen) – Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flücht- lingen Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Vierter Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicher- heit im Zeitraum August 2010 bis Dezember 2013 Drucksachen 18/1003, 18/1702 Nr. 1.1 Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten Drucksache 18/960 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inan- spruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ Drucksache 18/2470 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Freitag, den 14. November 2014 6409 (A) (C) (B) Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfall- verhütung im Straßenverkehr 2012 und 2013 (Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2012/2013) Drucksachen 18/2420, 18/2530 Nr. 11 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/2533 Nr. A.1 EuB-BReg 56/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.2 EuB-BReg 60/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.7 Ratsdokument 7224/14 Drucksache 18/2845 Nr. A.1 EuB-BReg 72/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.1 EuB-BReg 73/2014 Drucksache 18/2935 Nr. A.2 Ratsdokument 13519/14 Innenausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.30 Ratsdokument 15369/13 Drucksache 18/2533 Nr. A.15 Ratsdokument 11260/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.19 Ratsdokument 11970/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.6 Ratsdokument 13680/14 Drucksache 18/3110 Nr. A.7 Ratsdokument 13683/14 Haushaltsausschuss Drucksache 18/2055 Nr. A.5 KOM(2014)300 endg. Drucksache 18/2055 Nr. A.6 Ratsdokument 10340/14 Drucksache 18/2055 Nr. A.7 Ratsdokument 10341/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.35 Ratsdokument 11775/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.5 Ratsdokument 12621/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.6 Ratsdokument 12659/14 Drucksache 18/2677 Nr. A.7 Ratsdokument 12698/14 Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/2935 Nr. A.3 Ratsdokument 13426/14 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1935 Nr. A.11 Ratsdokument 10070/14 Drucksache 18/1935 Nr. A.12 Ratsdokument 10201/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.53 Ratsdokument 12370/14 (D) 67. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 5 Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht TOP 22 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf TOP 23 Telemediengesetz – Störerhaftung TOP 24 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses TOP 25 Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR TOP 26 Bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Fechner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und

    Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin sehr
    froh, dass wir heute diesen Gesetzentwurf verabschieden
    können, weil wir damit eine EU-Richtlinie umsetzen
    – das ist der Anlass für dieses Gesetz –, was bei der Vor-
    gängerregierung liegen geblieben war. Sie sehen also:
    Wir reden nicht nur vom Schutz von Kindern, sondern
    wir handeln auch, und wir schließen mit diesem Gesetz
    zum Schutz der Kinder wichtige Strafbarkeitslücken in
    Deutschland.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Dabei sind wir uns bewusst, dass wir mit dem Straf-
    recht allein den Missbrauch von Kindern sicherlich nicht
    verhindern können. Dazu brauchen wir Präventionspro-
    jekte wie das Projekt „Kein Täter werden“ in Berlin oder





    Dr. Johannes Fechner


    (A) (C)



    (D)(B)

    ein ähnliches Projekt in Baden-Württemberg. Wir unter-
    stützen das Projekt „Kein Täter werden“ in diesem
    Haushaltsjahr mit zusätzlichen 150 000 Euro.

    Natürlich, die besten und strengsten Gesetze helfen
    nichts, wenn wir bei den Ermittlungsbehörden, etwa bei
    der Polizeidienststelle vor Ort, nicht die technische und
    auch nicht die personelle Ausstattung haben, die für die
    Verbrechensbekämpfung benötigt werden.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


    Ich bin gespannt, was zu diesem für mich wesentlichen
    Aspekt im Untersuchungsausschuss zum BKA heraus-
    kommt; denn die entscheidende Frage ist: Was können
    wir hier verbessern?

    Es gibt in Deutschland Strafbarkeitslücken im Straf-
    gesetzbuch, die wir mit diesem Gesetz schließen wollen.
    Wichtig ist mir, dass wir das Strafmaß für den Besitz von
    Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre erhöhen; das
    halte ich für eine wichtige Maßnahme. Das Erstellen, das
    Verbreiten und der Besitz sogenannter Posingbilder wer-
    den zukünftig nach dem StGB explizit als Kinderporno-
    grafie strafbar sein. Ich halte es für ganz wichtig, dass
    wir hier ein klares Kriterium gefunden haben und im Ge-
    setz definiert haben, wann etwas als Kinderpornografie
    strafbar sein soll.

    Wir haben klar definiert, wann ein Bild eines nackten
    Kindes oder eines Jugendlichen als pornografisch und
    damit strafbar einzuschätzen ist, nämlich dann, wenn das
    Bild oder das Video die unbekleideten Genitalien oder
    das unbekleidete Gesäß eines Kindes zeigt oder wenn
    ein Kind bzw. ein Jugendlicher in unnatürlicher, ge-
    schlechtsbetonter Körperhaltung abgebildet ist. Zudem
    macht sich nach unserer Neuregelung strafbar, wer mit
    kommerziellen Absichten Nacktbilder von Jugendli-
    chen, die die Schwelle zur Pornografie, die ich gerade
    beschrieben habe, nicht erreichen, herstellt oder anbietet.

    Wir beschließen noch viele weitere wichtige Maßnah-
    men. Da möchte ich dem Kollegen Wiese allerdings
    nicht vorgreifen. Ich will nur benennen, dass wir das
    Cybergrooming zukünftig explizit unter Strafe stellen.
    Ich finde, eine wichtige Maßnahme ist auch, dass wir die
    Verjährungsfrist deutlich verlängern. Sie sehen also: Wir
    nehmen den Schutz der Kinder sehr ernst. Wir schließen
    Strafbarkeitslücken im Gesetz zum Wohle der Kinder in
    Deutschland.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Aber auch den höchstpersönlichen Lebensbereich von
    Erwachsenen schützen wir zukünftig besser, etwa indem
    wir die Personen, die in einer hilflosen Situation fotogra-
    fiert und dadurch zur Schau gestellt werden, strafrecht-
    lich schützen. Strafbar macht sich zukünftig auch, wer
    unbefugt ein Bild – das Wort „unbefugt“ ist ein ganz
    wichtiges Korrektiv im Gesetzestext – herstellt und da-
    bei dem Ansehen der fotografierten Person erheblich
    schadet. Wir haben ja heute die Situation, dass Smart-
    phones und damit Kameras und Videokameras allgegen-
    wärtig sind. Sofort ist jemand da, der auf den Auslöser
    drücken und knipsen kann. Ich finde, angesichts dieser
    technischen Entwicklung müssen wir den höchstpersön-
    lichen Lebensbereich, nicht nur der Kinder, sondern
    auch der Erwachsenen besser schützen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Sie sehen also: Wir haben in Umsetzung der EU-
    Richtlinie präzise Regelungen für das Strafgesetzbuch
    zum Schutz der Kinder in Deutschland getroffen. Da in
    manchen Medien anscheinend noch Unklarheiten be-
    standen, möchte ich ausdrücklich auf Folgendes hinwei-
    sen: Die Sorge, dass die journalistische Bildberichter-
    stattung durch dieses Gesetz in irgendeiner Form
    eingeschränkt werden könnte, ist unbegründet. Wir ha-
    ben in einer Vorschrift explizit geregelt, dass die journa-
    listische Bildberichterstattung und wissenschaftliche Tä-
    tigkeiten von der Strafbarkeit ausgeschlossen sind. Da
    auch viele Eltern nach Medienberichten Sorge hatten, ist
    es mir ebenso wichtig, zu sagen: Wenn Eltern ihre klei-
    nen Kinder im Familienurlaub nackt am Strand spielend
    fotografieren, dann ist das nicht strafbar, auch dann
    nicht, wenn solche Fotos verbreitet werden. Es war uns
    ganz wichtig, dass solche privaten Fotos nicht kriminali-
    siert werden.

    Zusammengefasst: Wann sind Nacktfotos von Kin-
    dern strafrechtlich problematisch? Das ist bei der Her-
    stellung, beim Besitz oder beim Erwerb von Nacktbil-
    dern von Kindern und Jugendlichen der Fall, wenn das
    Bild vom Täter mit der Absicht, es zu verkaufen, also ei-
    nem Dritten gegen Entgelt zugänglich zu machen, herge-
    stellt wurde oder wenn es sich um pornografische Bilder
    handelt, wobei wir im Gesetz ganz klar definiert haben,
    wann diese Schwelle erreicht ist.

    Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz verbes-
    sern wir den Schutz der Kinder vor Missbrauch, und wir
    schützen den höchstpersönlichen Lebensbereich von
    Bürgerinnen und Bürgern, ganz unabhängig vom Alter.
    Es ist deshalb ein wichtiges und sinnvolles Gesetz, dem
    wir alle einvernehmlich zustimmen sollten.

    Herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Nächster Redner ist der Kollege Jörn Wunderlich für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jörn Wunderlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Liebe Zuhörer und Zuschauer! Zunächst möchte ich
    mich bei allen Kollegen für die sachliche Beratung in
    den Ausschüssen bedanken. Es ist ein heikles Thema. Es
    ist ein schwieriges Thema. Ich denke, da sollte man
    Emotionen oder irgendwelche wie auch immer geartete
    Parteivorbehalte und Ähnliches beiseitelassen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)






    Jörn Wunderlich


    (A) (C)



    (D)(B)

    Es geht hier um Kinderschutz. Ich denke, ich spreche für
    alle Mitglieder des Hauses, wenn ich sage, dass es für je-
    den von uns ein Herzensanliegen ist, unsere Kinder zu
    schützen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Der Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, hat ein hehres
    Ziel, wie der Kollege Fechner eben ausgeführt hat,
    schießt aber nach Überzeugung der Linken weit über
    dieses Ziel hinaus. Er wurde von den Koalitionsfraktio-
    nen anlässlich der sogenannten Edathy-Affäre erarbeitet.
    In der sich aus dieser Affäre ergebenden emotional hoch
    aufgeladenen Debatte kamen die verstärkten Rufe nach
    Strafverschärfung. Bundesminister Maas kündigte da-
    raufhin einen Gesetzentwurf zur Schließung der Lücken
    und zur Umsetzung der Richtlinie an. Dieser liegt uns
    nun vor.

    In der Form, wie er uns vorliegt, kann ihm aber nicht
    zugestimmt werden; denn es ist unsere Überzeugung: Er
    missachtet die Maßgabe des Strafrechts als Ultima Ra-
    tio, indem er Verhaltensweisen unter Strafe stellt, die
    moralisch verwerflich sein mögen, aber keine Kriminal-
    strafe rechtfertigen. Nicht jedes moralisch verwerfliche
    Verhalten muss unter Strafe gestellt werden.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Der Gesetzentwurf trägt darüber hinaus den Anforde-
    rungen des Bestimmtheitsgebots nicht ausreichend
    Rechnung, und er sieht Strafrahmenerhöhungen vor, ob-
    wohl durch verschiedene kriminologische Studien im-
    mer wieder belegt worden ist, dass das Strafmaß als
    solches keine abschreckende Wirkung hat. Das Ent-
    deckungsrisiko schreckt potenzielle Täter ab, aber kein
    wie auch immer gearteter Strafrahmen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Ich möchte im Rahmen der mir gegebenen Zeit auf ei-
    nige Punkte eingehen. Zunächst das Positive: § 174
    StGB – Missbrauch von Schutzbefohlenen – wird ange-
    messen dahin gehend ergänzt und erweitert, dass nun ne-
    ben die leiblichen oder angenommenen Kinder auch die
    leiblichen oder angenommenen Kinder von Ehepartnern
    oder Lebensgefährten treten, um etwaige diesbezügliche
    Abhängigkeitsverhältnisse zu erfassen. Des Weiteren
    wurde in Absatz 2 der sogenannte Vertretungslehrerfall
    ergänzt. Wir hätten uns zwar noch eine sachgerechtere
    Differenzierung gewünscht, aber es ist eine sinnvolle Er-
    gänzung.

    Beim sexuellen Missbrauch von Kindern, § 176
    StGB, wird das sogenannte Cybergrooming – das ist
    auch schon angesprochen worden – einbezogen, also das
    gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im
    Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.
    Die Regelung ist problematisch, da sie bereits die erste
    Kontaktaufnahme mit „bösen Hintergedanken“ erfasst,
    ohne dass es zu weiteren Handlungen oder Kontaktauf-
    nahmen kommt. Die EU-Richtlinie sieht allerdings eine
    Strafbarkeit nur vor, wenn auf einen per Telekommuni-
    kation erfolgten Vorschlag eines Treffens weitere, auf
    ein solches Treffen hinführende konkrete Handlungen
    erfolgt sind. Hier stellt sich die Frage, wie bei dieser
    Vorverlagerung der Strafbarkeit der Nachweis der Täter-
    motivation geführt werden soll. Im Zweifel wird das
    nicht gelingen, da die „bösen Hintergedanken“ nachzu-
    weisen sind.

    Hinsichtlich der Änderungen zur Kinderpornografie,
    § 184 b, soll nun die „unnatürlich geschlechtsbetonte
    Körperhaltung“ strafbar sein. Dies wurde bereits durch
    die BGH-Rechtsprechung zum Posing erfasst. Danach
    waren Handlungen erfasst, bei denen das Kind vor dem
    Fotografieren aufgefordert wurde, sich zu entblößen und
    Stellungen einzunehmen, die seine Genitalien zeigen.
    Nun sollen auch Handlungsweisen erfasst werden, bei
    denen das Kind keine aktive Rolle spielt, wenn zum Bei-
    spiel ein schlafendes, teilweise entblößtes Kind fotogra-
    fiert wird. Allerdings ist die Ergänzung um „unnatürlich
    geschlechtsbetonte Haltung“ zu unbestimmt, was im Üb-
    rigen auch von den Sachverständigen in der Anhörung
    bemängelt wurde. Daran ändert auch nichts die Ergän-
    zung um das unbekleidete Gesäß oder die Geschlechts-
    teile eines Kindes. Außerdem bleibt fraglich, was die
    Versuchsstrafbarkeit an Zugewinn bringt, da die Vor-
    schrift als Unternehmensdelikt ausgelegt ist. Bereits jetzt
    ist die erfolglose Suche nach kinderpornografischem
    Bildmaterial als Unternehmensdelikt strafbar.

    In § 184 d Strafgesetzbuch soll nun der wissentliche
    Abruf von kinder- und jugendpornografischem Inhalt
    explizit unter Strafe gestellt werden. Hier entsteht eine
    Rechtsunsicherheit; denn: Wie soll ohne Zwischenspei-
    cherung ein Abruf nachgewiesen werden? Hier scheint
    die Überprüfung und Verfolgung jedenfalls äußerst pro-
    blematisch und öffnet der Vorratsspeicherung oder gar
    der Onlineüberwachung Tür und Tor.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wie soll sichergestellt werden, dass es sich nicht um ei-
    nen versehentlichen Abruf handelt?

    Zuletzt möchte ich einen Punkt dieses Gesetzes be-
    sonders erwähnen: den von Anfang an heftig kritisierten
    Entwurf für einen ausgeweiteten § 201 a Strafgesetz-
    buch. Schon die Änderungen in Absatz 2 stoßen auf er-
    hebliche Bedenken. Er soll nun heißen:

    Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer ande-
    ren Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem
    Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu
    schaden … einer dritten Person … zugänglich
    macht.

    Es reicht also aus, das einer dritten Person zugänglich zu
    machen, von „verbreiten“ ist keine Rede. Daraus erge-
    ben sich nun alle möglichen Fallkonstellationen: ein
    Foto am FKK-Strand oder eines angetrunkenen Party-
    gastes, das Foto eines CSU-Politikers gemeinsam mit ei-
    nem Politiker der Linken bei einem Bier an der Spree.


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und zwar während der Plenarsitzung!)


    All das kann zur Strafbarkeit führen, sobald dieses Bild
    einer dritten Person, auch im Familienkreis, zugänglich
    gemacht wird. In der Begründung des Gesetzentwurfs





    Jörn Wunderlich


    (A) (C)



    (D)(B)

    wird primär auf Bildaufnahmen von unbekleideten Kin-
    dern abgestellt. Das war letztlich ja auch Grundlage für
    diese Gesetzesänderung. Tatsächlich werden aber auch
    Erwachsene von dieser Regelung erfasst, und um die
    wird es in der Praxis dann wohl auch vorrangig gehen.


    (Dirk Wiese [SPD]: Aber nur bei erheblichem Schaden!)


    Das Ganze ist geändert worden von einem Antragsde-
    likt in ein relatives Antragsdelikt, und zwar auch bei den
    Bildern, die ich gerade erwähnt habe. So weit, so gut.
    Aber jetzt kann, wie gesagt, jeder Strafanzeige erstatten.
    Das heißt jeder, der ein Bild sieht und sagt: „Die abgebil-
    dete Person könnte in ihrem Ansehen erheblich geschä-
    digt sein“, kann einen Strafantrag stellen.


    (Dirk Wiese [SPD]: „Erheblich“! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Da freut sich die Strafverteidigerin!)


    Damit kann, wie gesagt, jeder Anzeige erstatten. Das
    kann für den betroffenen Fotografen eine mindestens un-
    angenehme, wenn nicht sogar eine existenzvernichtende
    Strafverfolgung auslösen, obwohl zivilrechtlich alles
    rechtmäßig ist und bleibt.

    Wie gesagt, es gibt alle möglichen Fallkonstellatio-
    nen. Und es gibt gute Gründe, warum alle Sachverstän-
    digen in der Anhörung des Ausschusses diesen Entwurf
    zur Änderung von § 201 a StGB abgelehnt haben.


    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Es bedarf an dieser Stelle keines entsprechenden neuen
    Straftatbestandes. Das ist alles bereits durch die Straf-
    vorschriften und das Urhebergesetz unter Strafe gestellt.

    Zuletzt noch zwei Sätze zur Verlängerung der Verjäh-
    rungsfrist. Jeder Praktiker kann bestätigen, dass nach
    Bekanntwerden einer möglicherweise Jahrzehnte zu-
    rückliegenden Tat, zu welcher es zudem keine objekti-
    ven Beweismittel gibt, eine Verurteilung unter rechts-
    staatlichen Gesichtspunkten wegen mangelnder
    Beweismittel und Erinnerungsverlusten der Zeugen sehr,
    sehr unwahrscheinlich ist. Hier wird den Opfern wider
    besseres Wissen suggeriert, eine Bestrafung der Täter sei
    möglich. Das Strafrecht ist aber nicht das primäre Instru-
    ment, um den Opfern Genugtuung oder Wiedergutma-
    chung zu gewähren. Wiedergutmachung kann man in
    diesen Fällen eh nicht leisten. Es geht um den Strafan-
    spruch des Staates. Bei allem Verständnis für die Opfer
    solcher Taten – da spreche ich als ehemaliger Staatsan-
    walt und Richter, der auch mit solchen Fällen befasst
    war – dürfen nicht Hoffnungen geweckt werden, die im
    Ergebnis nicht zu erfüllen sind.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Alles in allem kann dieser Gesetzentwurf in der Ge-
    samtschau daher nur abgelehnt werden. Mit dem Antrag
    der Grünen, über den wir heute auch debattieren, liegt
    ein Vorschlag auf dem Tisch, wie unabhängig von Straf-
    rechtsverschärfungen der Kinderschutz durch Prävention
    auf verschiedenen Ebenen verbessert werden kann. Der
    Antrag ist zumindest ein großer Schritt in die richtige
    Richtung. Diesem ist daher zuzustimmen.

    Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)