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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/60 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 60. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Dr. Thomas Gambke und Norbert Schindler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 A Wahl der Abgeordneten Dr. Stefan Heck, Daniela Ludwig und Birgit Kömpel in den Beirat der Schlichtungsstelle für den öf- fentlichen Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . 5483 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 20 und 24 5483 B Tagesordnungspunkt 3: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüs- sel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 5483 D Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5487 A Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5489 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5492 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5492 D Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . 5494 C Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5497 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5498 C Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5499 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 A Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 D Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5503 A Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5505 B Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 5506 D Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5509 C Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/2390 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A b) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den digi- talen Wandel politisch gestalten – Handlungsempfehlungen der Enquete- Kommission „Internet und digitale Ge- sellschaft“ umsetzen Drucksache 18/2880 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5512 A Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5513 A Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5514 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5515 D Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5517 C Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5518 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5519 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 5519 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5520 D Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5521 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi (Erklärung nach § 30 GO). . . . . . . . 5522 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5523 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5523 D Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5524 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5525 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5526 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5527 C Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5527 C Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5528 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5529 B Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5530 D Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5531 D Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5533 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5534 A Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Solidarität im Rahmen der Tarifplu- ralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht ge- setzlich regeln Drucksache 18/2875 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5536 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5538 C Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5538 D Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5540 A Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5540 C Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5541 B Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5542 B Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5543 D Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5544 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5544 C Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5545 B Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5545 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5546 C Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5547 A Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5547 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5548 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . 5550 A Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen Drucksache 18/2846 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 B b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der Kon- vention zum Schutz der Menschen- rechte und Grundfreiheiten Drucksache 18/2847 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C c) Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Maritime Ausbildung in Kooperation mit den Küstenländern neu ausrichten Drucksache 18/2748 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C d) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofab- gabe als Voraussetzung für den Zugang zur Altersrente für Landwirte abschaf- fen Drucksache 18/2770 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C e) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialrechtli- che Diskriminierung beenden – Asylbe- werberleistungsgesetz aufheben Drucksache 18/2871 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D f) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine transparente Haus- haltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten Drucksache 18/2872 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D g) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 III Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermögli- chen Drucksache 18/2876 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A h) Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schluss mit Sonderwelten – Die inklusive Ge- sellschaft gemeinsam gestalten Drucksache 18/2878 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ökologischen Hochwasser- schutz voranbringen Drucksache 18/2879 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 B Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 13. Februar 2014 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen Drucksachen 18/2659, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Ab- kommens vom 4. Oktober 1991 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazuge- hörigen Protokolls Drucksachen 18/2660, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 C c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro- tokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen Drucksachen 18/2661, 18/2898 . . . . . . . . . 5553 A d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ände- rung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterle- gung der historischen Archive der Or- gane beim Europäischen Hochschulins- titut in Florenz Drucksachen 18/1779, 18/2851. . . . . . . . . 5553 B e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord- nung der Bundesregierung: Zweite Ver- ordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/2554, 18/2672 Nr. 2, 18/2899 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5553 C f–l Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersich- ten 96, 97, 98, 99, 100, 101 und 102 zu Petitionen Drucksachen 18/2763, 18/2764, 18/2765, 18/2766, 18/2767, 18/2768, 18/2769 . . . . 5553 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirt- schaft: zu dem Vorschlag für eine Ver- ordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/bio- logische Produktion und die Kennzeich- nung von ökologischen/biologischen Er- zeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab- satz 3 des Grundgesetzes Drucksachen 18/1393 Nr. A.31, 18/2839 . 5554 C b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates über die ökologi- sche/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biolo- gischen Erzeugnissen sowie zur Ände- rung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Ra- tes [Verordnung über amtliche Kontrol- len] und zur Aufhebung der Verordnung IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 – hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes – Ökolandbau vo- ranbringen – In Europa und Deutsch- land Drucksache 18/2873 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 5556 B Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5557 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5558 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 5559 C Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5561 C Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5562 A Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe: – zu dem EU-Jahresbericht 2012 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt (Themenspezifische Berichte) – Ratsdok. 9431/13 – zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts 2013 über Menschenrechte und Demo- kratie in der Welt – Ratsdok. 10848/14 Drucksachen 18/419 Nr. A.156, 18/2533 Nr. A.60, 18/2866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 B Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 C Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5565 D Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5566 C Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5567 D Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5568 D Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Schulsozialarbeit an allen Schulen sicher- stellen Drucksache 18/2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5570 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5570 C Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5571 C Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5572 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 5573 D Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5574 C Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5575 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5577 B Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU) . . . . . . . 5578 C Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Antiterror- dateigesetzes und anderer Gesetze Drucksachen 18/1565, 18/2902. . . . . . . . . . . . 5579 D Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5580 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5581 A Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5581 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5583 B Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5584 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5585 A Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5587 B Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine Bundessteuerverwal- tung – Gleiche Grundsätze von Flensburg bis zum Bodensee Drucksache 18/2877 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . 5589 D Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5590 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5591 C Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5592 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5593 C Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5594 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5595 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5595 D Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirt- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 V schaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplan- gesetz 2015) Drucksachen 18/2662, 18/2903. . . . . . . . . . . . 5597 A Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5597 B Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5598 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5599 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5600 C Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kurzzeitig Beschäf- tigten vollständigen Zugang zur Arbeits- losenversicherung ermöglichen Drucksache 18/2786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5601 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 5602 A Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5603 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5604 B Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5605 C Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 5606 D Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5607 C Tagesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert Rupprecht, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Willi Brase, Rainer Spiering, Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion SPD: Berufli- che Bildung zukunftssicher gestalten – Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti- gung stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Das Recht auf Ausbildung umsetzen – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Berufliche Bildung sichern – Jun- gen Menschen Zukunftschancen bieten Drucksachen 18/1451, 18/1454, 18/1456, 18/2856 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5608 B Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5608 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 5609 C Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5610 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5611 D Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5612 D Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5613 D Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Gerechtigkeit bei der Entschädigung von Einsatzunfällen Drucksache 18/2874 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5614 D Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5615 A Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5616 A Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 5616 D Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5617 D Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5618 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5619 B Tagesordnungspunkt 15: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßen- mautgesetzes Drucksachen 18/2444, 18/2657, 18/2857 5619 D – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2858 . . . . . . . . . . . . . . 5619 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale In- frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne- ten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Lkw-Maut nach- haltig und ökologisch ausrichten Drucksachen 18/1620, 18/2857 . . . . . . . . 5620 A Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5620 A Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5621 D Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5622 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5623 C Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5625 A VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Bundesdatenschutz- gesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Drucksache 18/2848 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5626 B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung uni- onsrechtlicher Vorschriften über Agrar- zahlungen und deren Kontrollen in der Ge- meinsamen Agrarpolitik Drucksachen 18/2708, 18/2894. . . . . . . . . . . . 5626 C Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5626 C Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5627 B Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . 5627 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 5628 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5629 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts Drucksachen 18/2587, 18/2785. . . . . . . . . . . . 5630 A Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5630 C Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5631 A Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . 5632 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5632 C Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5633 B Tagesordnungspunkt 19: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkom- mens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Kari- bischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa- ten andererseits (Zweites Änderungsab- kommen zum AKP-EG-Partnerschafts- abkommen) Drucksache 18/2591 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 B – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internen Abkom- men vom 24. Juni 2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regie- rungen der Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehe- nen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschafts- abkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseei- schen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Ar- beitsweise der Europäischen Union An- wendung findet (Internes Abkommen) Drucksachen 18/2588, 18/2840. . . . . . . . . 5634 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2843 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . 5634 C Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5635 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5636 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5637 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5638 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5639 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Ber- lin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur nament- lichen Abstimmung über den Entschließungs- antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 VII NIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanz- lerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Ok- tober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Okto- ber 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) . . . 5639 C Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungser- klärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 B Michael Groß (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 C Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än- derung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Daten- schutzaufsicht im Bund durch Errichtung ei- ner obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs- punkt 16) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . 5641 A Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5642 A Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5642 D Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5643 D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5644 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5483 (A) (C) (D)(B) 60. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5639 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 16.10.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 16.10.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 16.10.2014 Engelmeier-Heite, Michaela SPD 16.10.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 16.10.2014 Freitag, Dagmar SPD 16.10.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 16.10.2014 Funk, Alexander CDU/CSU 16.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 16.10.2014 Gröhe, Hermann CDU/CSU 16.10.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 16.10.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 16.10.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 16.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 16.10.2014 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 16.10.2014 Seif, Detlef CDU/CSU 16.10.2014 Strässer, Christoph SPD 16.10.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Sütterlin-Waack, Sabine CDU/CSU 16.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.10.2014 Träger, Carsten SPD 16.10.2014 Dr. Troost, Axel Dr. Wadephul, Johann DIE LINKE 16.10.2014 CDU/CSU 16.10.2014 Zimmermann (Zwickau), Sabine Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Berlin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur na- mentlichen Abstimmung über den Entschlie- ßungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr ver- bundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Ener- giegewinnungsmöglichkeiten dar. Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich- keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent- scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa- len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied- staates. DIE LINKE 16.10.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5640 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För- derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit. Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich- tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C können wir aus den dargelegten Gründen nicht folgen. Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan- niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen. Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- schließungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tü- bingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) Marco Bülow (SPD): Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist inhaltlich richtig und unter- stützenswert. Die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist absolut abzulehnen. Deshalb sollte sich die Bundesregierung tatsächlich in Brüssel gegen diese Entscheidung engagieren und recht- liche Möglichkeiten prüfen. Allerdings entspricht das Vorgehen der Grünen in keinster Weise den parlamentarischen Gepflogenheiten, wenn diese solch einen Antrag an den zuständigen Fach- politikern und Fachausschüssen vorbei einen Abend vor der Abstimmung einbringen. Somit bleibt keine Zeit, über diese wichtige Thematik zu diskutieren und in den Fraktionen eine Meinung herbeizuführen. Wenn die Grü- nen wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW-Neubau gewollt hätten, dann hätten sie dieses Thema spätestens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen müssen. So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi- lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin- den. Es ist sehr enttäuschend, dass den Grünen taktische Spielchen wichtiger sind als inhaltliche Auseinanderset- zungen. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die För- derung von Atomenergie engagieren. Michael Groß (SPD): Die staatliche Beihilfe für den britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist abzuleh- nen. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene gegen diese Entscheidung engagieren und rechtli- che Möglichkeiten prüfen. Es ist bedauerlich, dass dieser Antrag an den zustän- digen Fachpolitikern und Fachausschüssen vorbei, erst einen Abend vor der Abstimmung dem Plenum zugelei- tet worden ist. Somit blieb keine Zeit, über diese wich- tige Thematik intensiv zu diskutieren und in den Fraktio- nen eine Meinungsbildung herbeizuführen. Wenn der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirklich etwas an einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW- Neubau gelegen hätte, hätten Sie dieses Thema spätes- tens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen sollen. So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi- lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin- den. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die Förde- rung von Atomenergie engagieren. Christian Petry (SPD): Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Ri- siken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verant- wortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie sowie Energie aus Kohle und Erdgas kostengünstigere Energiegewinnungsmöglichkeiten dar. Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich- keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent- scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa- len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied- staates. Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom 1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För- derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit. Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich- tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kann ich aus den dargelegten Gründen nicht folgen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5641 (A) (C) (D)(B) Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan- niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des EUROATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch Energiewendeziele zu ersetzen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur Änderung des Bundesdatenschutzge- setzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Da- tenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs- punkt 16) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Nur wenige Rechtsbereiche haben sich in den vergangenen Jahren so fulminant verändert wie das Datenschutzrecht. Erlauben Sie mir, die rasante Entwicklung kurz zu skizzieren, um dann auf den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen zu kommen. Begonnen hat diese Entwicklung mit datenschutz- rechtlich relevanten Vorfällen in privaten Unternehmen in Deutschland bereits im Jahr 2008. Sie setzte sich fort mit der Nutzung des Internets durch immer mehr Men- schen – im Berufs- wie im Privatleben –; die Menschen fragten und fragen sich, was mit ihren Daten passiert, wenn sie soziale Netzwerke nutzen, was vor allem mit Bildern geschieht, die sie dort posten, wie Suchmaschi- nen mit ihrer Vergangenheit umgehen. So weit einige Beispiele. Einen Höhepunkt erreichte die Diskussion um die Si- cherheit von Daten im Sommer des vergangenen Jahres, als Dokumente der NSA durch Edward Snowden der Öf- fentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Spätestens seit dieser Zeit überlegen viele Menschen, wie sicher ihre Daten, wie sicher ihre Kommunikation, wie sicher ihr persönlicher Lebensbereich vor Eingriffen privater oder eben auch staatlicher Stellen sind. Als abschließendes Beispiel für diese Entwicklung nenne ich die Nutzung von Smartphones, auf deren Hilfe kaum jemand von uns – nicht nur in seinem beruflichen, sondern auch in seinem privaten Alltag – verzichten mag – und deren Nutzung unter dem Aspekt der Infor- mationssicherheit nicht ohne Risiko ist. Ich schildere die Entwicklung, um aufzuzeigen, wie rasant der technische Fortschritt ist und wie dynamisch die Bedeutung einer Rechtsmaterie sich dadurch verän- dert. Damit kann der Gesetzgeber naturgemäß nicht in Echtzeit mithalten; es wäre auch fraglich, ob dies gut wäre, denn Gesetze sollen keine „Schnellschüsse“, son- dern gut durchdacht sein. Dass aber gesetzgeberischer Handlungsbedarf be- steht, ist unter allen Verantwortlichen unstreitig. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Gefahr für die eigenen Daten durch manchmal etwas zu sorglosen Umgang mit ihnen – etwa im Internet in sozialen Netzwerken – selbst heraufbe- schwören. Es ist daher konsequent gewesen, dass auf Europäi- scher Ebene mit der Novellierung des Datenschutz- rechtsrahmens, also des materiellen Rechts, begonnen wurde. Derzeit stellt noch die Datenschutzrichtlinie von 1995 das Fundament für das europäische Datenschutz- recht dar. Dass sie keine Antworten auf die mit der Nut- zung des Internets verbundenen Fragestellungen gibt, ja gar nicht geben kann, liegt auf der Hand. Deshalb wur- den die Arbeiten zur Entwicklung der Datenschutz- grundverordnung aufgenommen. Dieses „Mammut-Pro- jekt“ wird das Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten, somit auch in Deutschland, maßgeblich verändern. Es soll Antworten auf alle datenschutzrechtlichen Heraus- forderungen geben, seien sie durch das Internet oder die analoge „Papier-Welt“ hervorgerufen. Es reicht aber auch im Datenschutz nicht aus, nur die bestehenden materiellen Regelungen zu reformieren; es bedarf vielmehr auch einer adäquaten organisatorischen Absicherung. Ihr dient der vorliegende Gesetzentwurf. Er stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund, indem er die Organisation des Datenschutzes des Bundes in Form einer vollkommen unabhängigen obers- ten Bundesbehörde vorsieht. Der prägende Unterschied zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass die Bun- desbeauftragte für den Datenschutz und die Informa- tionsfreiheit nunmehr ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegt; sie genießt damit nunmehr auch formell volle Unabhängigkeit. Man mag sich fragen, ob es dieser Neuregelung, die auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtsho- fes berücksichtigt, überhaupt bedarf, denn schon bislang nimmt die Beauftragte für den Datenschutz ihre Aufgaben unabhängig wahr. Das ist zwar zutreffend, aber – und nun komme ich zum Beginn meiner Rede zurück – es bedarf einer Modernisierung des Datenschutzes, die nicht auf materielle Regelungen beschränkt bleiben sollte. Die Verbesserungen, die in diesem Bereich erzielt werden, blieben unvollständig, wenn sie nicht auch institutionell nachvollzogen würden. Allerdings ist in diesem Zusam- menhang darauf hinzuweisen, dass auch in der Vergan- genheit von der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes und der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums nicht Gebrauch gemacht wurde. Dennoch würde man dem Gesetzentwurf nicht ge- recht, wenn man die Veränderungen, die er vorsieht, als lediglich formal begreifen würde; sie sind ein echter Ge- winn für den Datenschutz im Bund: Die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten wird durch den Gesetzentwurf sowohl rechtlich als auch politisch klar unterstrichen. Durch die hier vorgesehene klare institutionelle Ver- besserung der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftrag- ten wird im Zusammenspiel mit den auf europäischer Ebene zu entwickelnden materiell-rechtlichen Regelun- gen seitens des Gesetzgebers angemessen auf die He- rausforderungen reagiert, denen sich der Datenschutz aktuell – die wenigen zu Beginn meiner Ausführungen 5642 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) genannten Beispiele haben das bereits deutlich ge- macht – ausgesetzt sieht. Ich bin zuversichtlich, dass der vorgelegte Gesetzent- wurf eine angemessene Reaktion auf die bestehenden Herausforderungen für den Datenschutz darstellt; ich hoffe zugleich, dass es gelingen wird, die materiell- rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene zu ei- nem ebenso erfolgreichen Abschluss zu bringen. Marian Wendt (CDU/CSU): Ein effektiver Daten- schutz ist das Schmiermittel in unserer digitalen Gesell- schaft. Ohne ihn sind Sicherheit und Vertrauen im Inter- net nicht möglich. Wie wichtig der Datenschutz für die Menschen in unserem Land ist, zeigen aktuelle Umfra- geergebnisse: Drei Viertel der deutschen Internetnutzer haben Angst, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden. Genauso viele Nutzer fürchten sich davor, nicht zu wissen, wie ihre Daten im Internet genutzt werden. Diese Sorgen werden durch tägliche Datenschutz- verstöße in der digitalen Welt weiter befeuert: Der In- ternet-messenger „WhatsApp“, der ohne Vorwarnung den letzten Onlinezugriff postet, die E-Book-Software von Adobe, die ungefragt Nutzungsdaten speichert und diese unverschlüsselt an eigene Unternehmensserver übermittelt. In der digitalen Welt, wo Nutzer häufig mit ihren Da- ten für vermeintlich kostenlose Dienste bezahlen, sind drei Dinge wichtig: Erstens ist eine moderne Rechtssetzung im Daten- schutz unerlässlich. Mit der Datenschutzgrundverord- nung soll der Datenschutz in Europa ins digitale Zeitalter überführt werden. Der Zeitplan, die Reform bis Ende 2015 abzuschließen, ist sehr ambitioniert. Viele Fragen, gerade zur Verarbeitung großer Datenmengen durch Big Data, müssen noch beantwortet werden. Ich bin aber überzeugt, dass wir am Ende einen leistungsfähigen Da- tenschutz in Europa haben werden, der die Menschen ei- nerseits schützt, andererseits aber Innovationen und Wachstum im IT-Sektor nicht behindert. Zweitens: Genauso wichtig wie ein modernes Daten- schutzrecht ist eine effektive Rechtsdurchsetzung. Hier leistet das Amt der Bundesbeauftragten für den Daten- schutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI, seit nunmehr über 35 Jahren hervorragende Arbeit. Seit der Gründung 1978 haben die Bedeutung, die Verantwortung und das Aufgabenspektrum der BfDI stetig zugenommen. Heute ist die Bundesbeauftragte zuständig für 14 Bundesminis- terien und 400 Behörden, 500 Sozialversicherungsträger und deren Spitzenverbände, 3 000 Telekommunikations- anbieter und 1 500 Postdienstleister. Jede Person in unserem Land hat das Recht, sich di- rekt an die Bundesbeauftragte zu wenden, wenn Rechte bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bezogener Daten verletzt werden. Daher freue ich mich, dass die institutionelle Stellung der BfDI mit unserem Gesetz aufgewertet wird. Die Re- form setzt nicht nur die europarechtlichen Vorgaben um. Vielmehr stärkt sie die Datenaufsicht im Bund insge- samt: Die BfDI wird zukünftig eine oberste Bundesbe- hörde. Damit ist sie zum Beispiel dem Bundespräsidial- amt oder dem Bundeskanzleramt formal gleichgestellt. Die BfDI kann nur durch das Parlament und die Gerichte kontrolliert werden. Sie ist nicht mehr an das Bundesin- nenministerium angegliedert, sondern vollkommen un- abhängig. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Daten- schutzaufsicht in unserem Land. Drittens, und nicht weniger wichtig: Wir müssen die Eigenverantwortung und die Kompetenz der Menschen, gerade im Umgang mit digitalen Daten, stärken. Das ist natürlich ein sehr weites Feld. Es fängt bei einem sparsa- men Umgang mit den eigenen Daten an. Die Menschen sollten sich fragen: Muss ich wirklich meine Fotos in die Cloud laden? Sind meine Daten dort verschlüsselt? Wer kann auf sie zugreifen? Viele Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zivilgesellschaftliche Initiati- ven wie D21, Deutschland Sicher im Netz und auch IT-Unternehmen geben wertvolle Hinweise sowie Tipps für den sicheren Umgang mit digitalen Daten. Diese An- sätze müssen wir weiter fördern. Die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz muss aber schon viel früher beginnen. Die Koalition wird sich daher zusammen mit den Ländern für den stär- keren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im ge- samten Lebenslauf einsetzen. Bald wird eine eigene Strategie „Digitales Lernen“ dazu verabschiedet. Ich fasse zusammen: Die Koalition wird die Eigen- verantwortung der Menschen beim Umgang mit den ei- genen Daten stärken. Gleichzeitig wollen wir die Sorgen der Menschen vor Datenmissbrauch im digitalen Zeital- ter reduzieren. Deshalb setzen wir uns in Europa für die Datenschutzgrundverordnung ein. Die Bundesbeauf- tragte für den Datenschutz wird mit unserer Reform wei- ter eine unabhängige und wichtige Instanz in unserem Land bleiben. Sie wird weiter vor den „WhatsApps“ und „Adobes“ dieser Welt warnen. Gerold Reichenbach (SPD): Die mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf geplante Überführung des Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde ist ausdrücklich zu begrüßen und euro- parechtlich konsequent. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert dies seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil von 2010 die bisherige Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht in Deutschland als ungenügend mit Blick auf die Bedeutung der völligen Unabhängig- keit der Datenschutzkontrolle bewertet. Er hat mit der Unterstellung staatlicher Aufsicht einen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie von 1995 festgestellt. Der Europäische Gerichtshof legt die entsprechenden Regelungen in der Richtlinie so aus, dass die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Da- ten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontroll- stellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müs- sen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5643 (A) (C) (D)(B) Einflussnahme wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit schließe nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmit- telbar oder mittelbar. Das muss im Übrigen nicht zuletzt auch für die Aussagen vor Gericht und die Vernehmung als Zeuge oder Zeugin, beispielsweise vor einen parla- mentarischen Untersuchungssausschuss, gelten. Der EuGH stellt klar, dass bereits die bloße Gefahr ei- ner politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu be- einträchtigen, und dass es die Rolle der Kontrollstellen als Hüter des Rechts auf Privatsphäre erfordert, dass ihre Entscheidungen, und damit sie selbst, über jeglichen Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind. Auch wenn das Urteil des EuGH sich direkt auf die Aufsichtsbehörden im nichtöffentlichen Bereich bezieht, müssen diese Vorgaben selbstverständlich auf den Da- tenschutz im öffentlichen Bereich und damit auf die Bundesdatenschutzbeauftragte übertragen werden. Die Länder haben die europäischen Vorgaben bereits weitge- hend umgesetzt, und nun erfolgt konsequent die Anpas- sung auch auf Bundesebene. Die rechtliche Stellung der Bundesbeauftragten wird durch die Überführung in eine eigenständige oberste Bundesbehörde ohne Einbindung ins Bundesministe- rium aufgewertet. Die Rechts- und Fachaufsicht durch das Bundesinnenministerium entfällt, und so wird auch nur der Anschein von Einflussnahme in Zukunft vermie- den. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Unabhängig- keit, auch wenn die bisherigen Regelungen wohl ohne- hin eher theoretischer Natur waren und in der Praxis nicht angewendet wurden. Ein Ministerium, das naturge- mäß eher Sicherheitsaspekte verfolgt, steht in ständiger Konfliktabwägung mit Fragen des Persönlichkeitsschut- zes und dem Ziel, dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Umso mehr freue ich mich, dass wir diesem Widerspruch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden abhelfen können. In Zukunft wird der oder die Beauftragte also nur noch par- lamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Aber kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist. Über einige Details werden wir im parlamentarischen Verfahren noch diskutieren müssen; hier gilt das Strucksche Gesetz. Beim weiteren Gesetz- gebungsverfahren und den anstehenden Beratungen sehe ich insbesondere an vier Punkten noch Klärungsbedarf. Dies betrifft erstens und vor allem die auch bereits in den Medien viel zitierte Neuregelung der Zeugenaus- sage. Diese erfährt gegenüber der bisherigen Rechtslage gravierende Einschränkungen, und wir werden darüber reden müssen, ob und inwiefern diese Einschränkungen mit der Unabhängigkeit des Amtes der Bundesdaten- schutzbeauftragten vereinbar sind. Positiv ist, dass der nach jetziger Rechtslage bestehende Genehmigungsvor- behalt für Zeugenaussagen entfällt. Auf der anderen Seite erfährt die grundsätzliche Aussagegenehmigung gravierende Einschränkungen, wenn jetzt beispiels- weise ausdrücklich die „Beziehungen zu anderen Staa- ten“ eine Rolle spielen sollen oder die BfDI zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen darf, wenn die Aussage laufende oder abge- schlossene Vorgänge betrifft, die dem „Kernbereich exe- kutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung“ zuzu- rechnen sind oder auch nur „sein könnten“. Die Aussage nur noch im „Einvernehmen mit der Bundesregierung“ widerspricht dem Prinzip der Unab- hängigkeit. Dass es den Kernbereich exekutiver Eigen- verantwortung gibt, ist unbestritten. Die Frage – um die immer wieder auch gerichtlich gerungen wird – ist doch, wie weit er geht. Gegebenenfalls könnte ein Kon- sultationsverfahren sinnvoller sein als der vorliegende Regelungsentwurf, wobei das Letztentscheidungsrecht bezüglich der Aussage bei der BfDI liegen müsste. Als BfDI ist sie selbstverständlich zur Einhaltung verfas- sungsrechtlicher Grundsätze verpflichtet und muss es vermeiden, dem Wohl des Bundes durch ihr Handeln zu schaden. Insofern ist zu debattieren, inwiefern es dieser Einschränkungen im Gesetzentwurf überhaupt bedarf. Natürlich werden wir in der Folge über die personelle Ausstattung der Behörde reden müssen. Nimmt man das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernst, muss man sehen, dass mit der Überführung in eine oberste Bundesbehörde auch der personelle und finanzielle Bedarf steigt. Schließlich entfällt mit der Loslösung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern auch die organisatori- sche Anbindung. Neben organisatorischem Mehrbedarf werden die Aufgaben im Bereich Datenschutz und Infor- mationsfreiheit zunehmen. Dem gilt es Rechnung zu tra- gen. Drittens können wir in diesem Gesetzgebungsverfah- ren die Chance nutzen, die Handlungs- und Sank- tionsbefugnisse im Bereich Post und Telekommunika- tion zu regeln. Nach bisheriger Rechtslage kann die oder der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem seiner Kon- trolle unterliegenden Bereich zwar bellen, aber nicht bei- ßen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Länder sind da deutlich klarer formuliert. Viertens, und nicht zuletzt, müssen wir darauf achten, dass die neue Unabhängigkeit nicht zur Folge hat, dass die BfDI weniger einbezogen wird oder nicht mehr von sich aus aktiv werden kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegen wir uns einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er macht deutlich, dass die Bundesregierung die herausra- gende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfrei- heit erkennt und dementsprechend handelt. Ich bin zu- versichtlich, dass wir bei den weiteren Beratungen bei den zuvor genannten Punkten gute Lösungen finden werden. Jan Korte (DIE LINKE): Vor fast 20 Jahren ist die EU-Datenschutzrichtline in Kraft getreten. Die Richtli- nie sieht in Artikel 28 die Einrichtung von Kontrollstel- len zur Überwachung der Datenschutzvorschriften vor und formuliert: „Diese Stellen nehmen die ihnen zuge- 5644 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) wiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.“ Diese Formulierung ist ziemlich eindeutig. Und damit komme ich zum ersten Punkt: Es ist mir ein Rätsel, wie praktisch alle Bundesregierungen, inklu- sive der aktuellen, die Auffassung vertreten konnten, dass der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit völlig unabhängig ist, wenn er oder sie einem Ministerium untersteht. Noch vor kurzem hat mir die Bundesregierung in ei- ner Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, erst mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Ok- tober 2012 seien die 2010 „offen gebliebenen Fragen nach der Zulässigkeit einer Dienstaufsicht sowie der An- bindung an den Haushalt und die Organisation einer an- deren Behörde beantwortet worden“. Ich frage mich, wo man da allen Ernstes offene Fragen sehen konnte. Die „völlige Unabhängigkeit“ wird seit 1995 verlangt. Diese besteht eben nicht, wenn die Bundesdaten- schutzbeauftragte beim Bundesinnenministerium ange- siedelt ist und dessen Dienst- und Rechtsaufsicht unter- steht. Die Bundesbeauftragte ist selbstverständlich nicht „völlig unabhängig“, wenn ihr vom Innenminister die Zeugenaussage verweigert werden kann. Wir sagen das seit Jahren, aber der Bundesregierung muss es erst die Generalinspektion Justiz der EU-Kommission erklären, welche kurz davor ist, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, damit sie endlich handelt. Ich möchte mal daran erinnern, was für ein Ge- jammere hier im Bundestag und von diversen Landesin- nenministern zu hören war, wenn es darum ging, dass die Bundesrepublik die kürzlich erfreulicherweise abge- sägte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat. Da frage ich mich schon, warum man bei diesem klaren Fall so lange gezögert hat und so ein Ri- siko eingegangen ist. Dieser Gesetzentwurf war also längst überfällig, um die formale Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftrag- ten sicherzustellen, wie wir es schon lange fordern. Vor zehn Jahren hätte man sich darüber gefreut. Unter den heutigen Umständen – in Anbetracht der riesigen Aufga- ben vor denen der Datenschutz heute steht – ist es kaum zu fassen, dass Sie eine neue Bundesbehörde für Daten- schutz einrichten und diese mit nur vier neuen Stellen ausstatten. Das ist mein zweiter Kritikpunkt. Nach mei- nen Informationen werden dann ab 2016 genau 91 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundesbeauftrag- ten für Datenschutz und die Informationsfreiheit arbeiten. Zum Vergleich: Alleine die Abteilung „Bera- tung und Koordination“ des Bundesamts für Sicherheit im Informationswesen hat 99 Stellen. Die Abteilung „Cybercrime“ beim Bundeskriminalamt hatte Anfang 2014 123 Stellen, in der BKA-Abteilung „Cyberspio- nage“ arbeiten 758 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von den Stellenaufstockungen beim Bundesamt für Ver- fassungsschutz mal ganz zu schweigen. Diese Zahlen zeigen, dass die Bundesregierung offen- bar ein Problem erkannt hat und die ihr untergeordneten Behörden stärkt, wenn es um Spionage und Datensicher- heit geht. Profitieren tut sie allerdings nur selbst und, je nach Erfolg und Auftrag der Sicherheitsbehörden, die Wirtschaft. Eine Verbesserung des Datenschutzes für die allgemeine Bevölkerung hingegen ist der Bundesregie- rung genau vier Planstellen wert – und selbst diese sollen nur den „erhöhten Vollzugsaufwand“ in einer eigenstän- digen Behörde kompensieren. Wenn meine Kolleginnen und Kollegen von der Union und der SPD hier erklären, wie wichtig Datenschutz sei, dann sollen sie hier ganz konkret den Worten Taten folgen lassen und die neue Behörde ihrem Auftrag entsprechend ausstatten. Ich komme zum dritten und wichtigsten Punkt: Die Bundesregierung muss die Datenschutzbeauftragte zwar formal in die Unabhängigkeit entlassen, sorgt aber gleichzeitig nicht nur bei der Stellenausstattung, sondern auch im Gesetzentwurf dafür, dass ihr die neue Behörde nicht auf die Füße tritt. Während das derzeit gültige Bundesdatenschutzgesetz die Aussage der Bundesdaten- schutzbeauftragten erlaubt, es sei denn, die Aussage würde „dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentli- cher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich er- schweren“, soll die Bundesbeauftragte – ich zitiere aus dem § 23 Absatz 6, wie er zukünftig nach dieser Vorlage lauten soll – zukünftig besonders auf die „Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ und die „Beziehungen zu anderen Staaten“ Rücksicht nehmen. Und es kommt noch toller – ich zitiere aus dem Gesetz- entwurf –: „Betrifft die Aussage laufende oder abge- schlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauf- tragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen.“ Dieser Absatz klingt nicht nur so, als sei er für den NSA-Untersuchungsausschuss maßgeschneidert, er ist praktisch ein Freibrief für die Bundesregierung: Die Bundesbeauftragte könnte theoretisch Rechtsverstöße feststellen, dürfte aber nur darüber reden, wenn die Bun- desregierung einverstanden ist. Wenn diese Karikatur von transparentem, demokratischem Regierungshandeln hier in unserem Parlament mehrheitsfähig ist, dann gute Nacht. Zum Glück haben wir noch Zeit, diesen Gesetz- entwurf hier zu diskutieren, und ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen, diesen Maulkorbabsatz so nicht ste- hen zu lassen. Die Schaffung einer neuen unabhängigen Bundesbe- hörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sollten wir als Chance begrei- fen, die Einrichtung mit der Ausstattung und auch mit den Sanktionsinstrumenten zu versehen, die sie benötigt. Es ist Aufgabe der Bundesdatenschutzbeauftragten, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu schützen – es gibt keinen Grund, warum sie die Mittel dafür nicht bekommen sollte. Und es gibt keinen Grund für die Regierung eines demokratischen Rechtsstaats, vor einer wirkungsvollen Datenschutzbehörde Angst zu haben. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir diskutieren seit nunmehr fast zehn Jahren hier im Deutschen Bundestag die notwendigen Schritte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5645 (A) (C) (D)(B) für vollständige Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bünd- nis 90/Die Grünen haben bereits mehrere Anträge auf Vorlage eines entsprechenden Gesetzes hier in diesem Hause vorgelegt – und werden es auch diesmal wieder tun. Dieser Schritt war spätestens überfällig seit der Ent- scheidung der Europäischen Kommission von 2005 zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, welche die damalige Bundesregierung für Nichtumsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 rügte, in der die „völlige Unabhängigkeit“ glasklar vorgegeben wird. Zehn Jahre also hat das Land dank der Politik der Merkel-Regierungen verloren, ein Jahrzehnt vergebener Möglichkeiten, Datenschutz als fundamentalen Vertrau- ensanker in der digitalen Welt weiter auszubauen. Zu- mindest die Landesbehörden lösten sich danach Land um Land aus dem Griff der Innenministerien. Alle nah- men das Verfahren der Kommission ernst, nur das Bun- desinnenministerium nicht. Vielmehr blockierte das Ministerium über Jahre. Daher muss man zunächst fest- stellen: Dass eine solche Initiative erst heute kommt, ist an sich schon hochnotpeinlich. „Sollen die uns doch verklagen“, dröhnte es über Jahre durch die Gänge des BMI, aus dem Verfassungs- ministerium. So sieht ideologischer Schützengraben par excellence aus. Und das im digitalen Zeitalter, „Will- kommen in der Informationsgesellschaft“ kann man da nur sagen. Auch die aktuelle Große Koalition scheint nicht zu begreifen, dass Datenschutz, dass Privacy der zentrale, der einzig etablierte Vertrauensanker für diese Zeit der digitalen Revolution ist. Längst wissen wir: Ohne Vertrauen in die ansonsten intransparent und daher für viele bedrohlich daherkom- mende Datenverarbeitung der Geheimdienste und Kon- zerne kann es in Deutschland keine erfolgreiche Digital- wirtschaft, aber auch keine effektive Behördenarbeit geben. Ohne Vertrauen keine innovativen Geschäftsmo- delle, ohne Vertrauen kein nPerso, keine elektronische Gesundheitskarte und keine DeMail. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle die heutige Regie- rungserklärung des Ministerpräsidenten von Baden- Württemberg, Winfried Kretschmann. Da hat jemand verstanden, worum es bei der Digitalisierung geht und warum es so wichtig ist, den digitalen Wandel unserer Gesellschaft aktiv – auch gesetzgeberisch – zu begleiten. Da wird klar gesagt, was die Große Koalition noch im- mer nicht verstanden hat, obwohl jedes IT-Großprojekt der letzten Jahre gefloppt ist: Ein moderner, innovativer Datenschutz und mit ihm entstehendes Vertrauen sind die Grundlagen für alles im Netz und im Digitalen. Und statt den Datenschutz zu schwächen, müssen wir ihn, gerade dieser Tage, stärken. Der Schritt zu dieser Reform ist lange überfällig – nach einem Jahrzehnt –, das klingt noch nett. Das zwanghafte Festhalten des Bundesinnenministeriums an seinen potenziellen und tatsächlichen, oft mittelbaren Einflussmöglichkeiten beim BfDI wäre die wohl zutref- fendere Beschreibung. Sicherlich geschah dies nicht zu- letzt, weil ein unbequemer und in der Öffentlichkeit sehr aktiver Datenschutzbeauftragter Peter Schaar viele Jahre für das Anliegen des Datenschutzes an der Spitze des Hauses stand. Jetzt nach dem Wechsel zu Frau Voßhoff entlassen Sie also das Haus in die institutionelle Unabhängigkeit. Aber das hat schon mehr als ein Gschmäckle: das Gehalt der Leiterin wird erhöht, was vielleicht noch begründbar ist. Aber die Mittel für das Haus, die dringend benötigt werden, um die Umstellung zur obersten Bundesbehörde zu bewerkstelligen, sind insgesamt mehr als knauserig, ja geradezu lächerlich im Verhältnis zu den Ausschüttun- gen, die der BND, das BfV und das BSI im Rahmen Ih- rer Cybersicherheitsagenda erhalten sollen. Es ist schlicht so: Nach dem Willen der Bundesregie- rung soll der digitale Wandel nichts mit Datenschutz zu tun haben. Sie gönnen damit der Institution, die wie kaum eine zweite dafür steht, die Rechte der Bürgerin- nen und Bürger zu vertreten, keinen Sous mehr – das ist die bittere Wahrheit der Politik auch dieser großen Merkel-Koalition. Die Frontstellung von Union, aber leider zunehmend auch der SPD gegen einen modernen Daten- und Infor- mationsschutz stellt einen fortgesetzten Angriff auf die mühsam erstrittenen Bürgerrechte in diesem Land dar. Das ist in der Sache so ignorant, dass es am Ende auf Sie zurückfallen wird, meine Damen und Herren. Bereits jetzt entfalten sich in den Untersuchungsaus- schüssen zum internationalen Spähskandal, aber auch im BKA-Ausschuss die Folgen des Ausbremsens der Bun- desdatenschutzbeauftragten auf dramatische Weise: Im Bundesnachrichtendienst hat man sich ganz offenbar eine Art Spezialdatenschutz für die Geheimdienste zu- sammenphantasiert, bei dem sich der zentrale erste Ring der Datenschutzkontrolle in Gestalt der behördlichen Datenschutzbeauftragten entweder unzuständig sieht oder mit ihrer Rechtsauffassung an der „operativen Energie“ ihres Chefs scheitert, dessen Rechtsmeinung allerdings eher am Rande des juristisch „Abwegigen“ verläuft. Wir müssen uns deshalb schon fragen, ob am Ende nicht auch die knappen Ressourcen der für dieses Haus zuständigen Bundesbeauftragten mitursächlich sind für die völlig inakzeptablen, ja offene und gegenwärtig an- dauernde Rechtsbrüche beinhaltenden Zustände. Nichts anderes kann man aus dem BKA vermelden. Offenbar scheint es auch beim besten Willen nicht mehr möglich, die Abteilungen, Referate und Mitarbeiter so zu schulen, dass nicht gleich Listen mit Hunderten von Namen ver- meintlicher Straftäter undifferenziert an Drittbehörden verschickt werden, oder interne Aktenbearbeitungssys- teme grundlegende Datenschutzprinzipien vermissen lassen. Die Konsequenzen all dessen können nur lauten: Wir brauchen eine massive Aufstockung der Mittel der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor- mationsfreiheit. Sie zeichnet ebenso für IT-Sicherheit zuständig wie etwa das BSI, denn bei allen Verarbeitun- gen mit Personenbezug leitet sie das relevante Prüfungs- programm. Sie braucht mehr IT-Fachleute und weiterhin 5646 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) mehr Juristen, um ihre Arbeit effektiv zu verrichten. Im Bereich der Sicherheitsbehörden erscheint dies beson- ders drängend, und es ist eine Ohrfeige für die zurück- liegenden Regierungen, dass das Bundesverfassungs- gericht in das Urteil zur Antiterrordatei explizit reinschreiben musste, dass für eine vernünftige Ressour- cenausstattung der beaufsichtigen Behörde zu sorgen sei. Vollends dem Fass den Boden aus aber schlägt die in ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkbarkeit der Aussagebefugnisse der Datenschutzbeauftragten. Die tatsächliche Perfidie dieses Vorschlags lässt sich an der aktuellen Lage im NSA-Untersuchungsausschuss ermes- sen. Was die Bundesregierung heute nicht könnte, würde mit Wirksamkeit dieses Gesetzentwurfes möglich: Eine Aussage des vom Ausschuss bereits als Zeugen be- schlossenen ehemaligen Bundesbeauftragten zu seinem Wissen über den internationalen Spähskandal von BND, NSA und Co. müsste von der Genehmigung der Bundes- regierung abhängig gemacht werden. Vom Gutdünken der Regierung oder der Nachfolgerin im Amte soll also abhängig gemacht werden, ob dieses Parlament einen Vertreter einer der von ihm gewählten und eingesetzten Behörde hören kann. Ein Zeuge, der in Sachen BND beispielsweise wie kein anderer die Ver- stöße dieses Hauses sachkundig kommentieren kann, soll somit mundtot gemacht werden. Mehr Maulkorb geht nicht. Eine solche Ausschaltung von Stimmen, die einem nicht in den Kram passen, ist allenfalls aus autori- tären politischen Systemen bekannt, und einer Demokra- tie und der Stellung einer tatsächlich unabhängigen Da- tenschutzaufsicht unwürdig. Schließlich: Bis heute, wir fordern es immer wieder, kann die BfdI keine wirksamen Sanktionen gegenüber der TK-Industrie verhängen, hier läuft das bisherige Kontrollregime schlicht leer. Jedes Bundesland, jede Landesdatenschutzbehörde kann wirksamer gegen rechts- Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K widrig agierende Unternehmen vorgehen, wenn diese sich nicht an das Gesetz halten. Die Möglichkeit auch der Drohung mit Bußgeldern und Verwaltungs- anordnungen sind das Mindeste, wenn es in die Aus- einandersetzung mit den Giganten der Branche geht. Wie soll sonst eine Gerade-mal-90-Personen-Behörde bestehen? Für die Verweigerung dieser Instrumente Ihrerseits gibt es bis heute kein einziges überzeugendes Argument. Es geht dem Bundesinnenministerium hier offenbar al- lein um die Beschränkung einer aus ideologischen Moti- ven bekämpften Behörde und ein völlig falsch verstan- denes Interesse am Schutz der TK-Wirtschaft. Fazit: Eine längst überfällige Reform wird, wohlge- merkt erst jetzt und aus Rechtsgründen – gewissermaßen mit dem Rücken zur Wand und dazu auch noch hand- werklich schlecht – umgesetzt. Insgesamt gibt es leider auch weiterhin keinerlei Einsicht in der Sache, sondern vielmehr eine Verbohrtheit bis zur letzten Patrone. Sie haben am Anfang der Legislaturperiode angekün- digt, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt machen zu wollen. Ihre jetzt vorgelegte Reform ist das genaue Gegenteil. Eigentlich bedarf es, in der Sache ist das unbestritten, beim BfDI mehr Mittel, mehr Rechte und mehr Perso- nal! Und was machen Sie? Ihre Bundesregierung feilt an einer eigentlich unabhängigen Institution wie an einem Bonsaibäumchen. Der digitalen Entwicklung in Deutsch- land verabreichen sie damit Gift. Dass sie als Parlamentarier dieses Spiel mitspielen, ist, ich kann es nicht anders sagen, diesem Hohen Haus unwürdig. Wie gesagt: Wir werden einen eigenen Antrag mit den notwendigen Korrekturen ihres fehlgehenden Ansatzes vorlegen. Kehren Sie um, noch ist es nicht zu spät. kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 60. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 3 Regierungserklärung zum ASEM- und Euro-Gipfel und zum Europäischen Rat TOP 4 Digitale Agenda 2014 bis 2017 TOP 5 Gesetzliche Tarifeinheit TOP 27, ZP 1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren TOP 28 Abschließende Beratungen ohne Aussprache TOP 6 EU-Verordnung ökologische/biologische Produktion TOP 7 EU-Jahresberichte über Menschenrechte und Demokratie TOP 8 Schulsozialarbeit TOP 9 Änderung des Antiterrordateigesetzes TOP 10 Bekämpfung von Steuerbetrug TOP 11 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 TOP 12 Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte TOP 13 Berufliche Bildung TOP 14 Entschädigung von Einsatzunfällen TOP 15 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes TOP 16 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes TOP 17 Unionsrechtliche Vorschriften über Agrarzahlungen TOP 18 Vertrag mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen TOP 19 Änderung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommen Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Günter Krings


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie-
    rung zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der
    Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemein-
    schaft Reformierter Kirchen wird dieser internationa-
    len Dachorganisation reformierter und unierter Kir-
    chen die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die
    Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Deutschland ver-
    schaffen, wenn der Deutsche Bundestag heute zu-
    stimmt.

    Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen umfasst
    derzeit 229 nationale Kirchen in 108 Staaten mit rund
    80 Millionen Gläubigen weltweit. Allein in Deutsch-
    land zählen zu den Mitgliedern der Weltgemeinschaft
    die Evangelisch-Reformierte Kirche mit Sitz in Leer,
    Ostfriesland, die Lippische Landeskirche mit Sitz in
    Detmold, die Evangelisch-Altreformierte Kirche in
    Niedersachsen mit Sitz in der Grafschaft Bentheim
    sowie der Reformierte Bund mit Sitz in Hannover. In
    diesem Reformierten Bund wiederum sind zahlreiche
    reformierte Gemeinden aus den großen unierten Lan-
    deskirchen der EKD Mitglied – so übrigens auch
    meine eigene Kirchengemeinde Wickrathberg.

    Zu den Aufgaben des internationalen Verbandes ge-
    hören unter anderem die Pflege des ökumenischen und
    interreligiösen Dialogs, die Erörterung theologischer
    Fragen sowie Missionsarbeit weltweit, bei der die
    wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit und die Be-
    wahrung der Schöpfung im Mittelpunkt stehen.

    Das Exekutivkomitee der Weltgemeinschaft hat be-
    reits im November 2012 entschieden, seinen Sitz von
    Genf nach Hannover zu verlegen. Die Evangelisch-
    Reformierte Kirche und der Reformierte Bund in
    Deutschland haben sich um diesen Sitz beworben. Die
    niedersächsische Hauptstadt liegt in unmittelbarer
    Nähe zur Evangelisch-Reformierten Kirche und zur
    Lippischen Landeskirche, beides Mitgliedskirchen der
    WGRK. Außerdem haben der Reformierte Bund, die
    Union Evangelischer Kirchen und die Evangelische
    Kirche in Deutschland ihren Sitz in Hannover, sodass
    bereits heute von einem Zentrum des Protestantismus
    in Deutschland gesprochen werden kann.

    Die Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich
    die Ansiedlung der Weltgemeinschaft Reformierter
    Kirchen in Hannover. Die Entscheidung unterstreicht
    das positive Verhältnis von Staat und Kirchen in der
    Bundesrepublik Deutschland, das auch international
    Anerkennung findet. Die Bundesregierung würde auch
    andere kirchliche internationale Organisationen will-
    kommen heißen, die diesem Beispiel folgen wollen. Da
    es bisher noch keine gesetzliche Regelung über die
    Ansiedlung von Nichtregierungsorganisationen in
    Deutschland gibt – ein Gaststaatgesetz ist noch nicht
    in Kraft –, war es erforderlich, mit der Weltgemein-
    schaft einen Vertrag zu schließen, der der Organisa-
    tion, ihren ausländischen Amtsträgern, Beschäftigten
    und Gästen bestimmte Rechte einräumt.

    Die niedersächsische Landesregierung hat im Vor-
    feld der Vertragsverhandlungen der Weltgemeinschaft
    Reformierter Kirchen als Religionsgemeinschaft auf
    ihren Antrag hin den Status einer Körperschaft des öf-
    fentlichen Rechts gemäß Artikel 140 GG in Verbindung
    mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 WRV verliehen. Beson-
    dere Privilegien, die normalerweise mit diesem Status
    verbunden sind, zum Beispiel Steuern von ihren Mit-
    gliedern zu erheben, kommen bei der Weltgemein-
    Zu Protokoll gegebene Reden





    Parl. Staatssekretär Dr. Günter Krings


    (A) (C)



    (D)(B)

    schaft als internationaler Dachorganisation jedoch
    nicht in Betracht.

    Daher waren bestimmte Erleichterungen für die
    Niederlassung der Weltgemeinschaft und ihre auslän-
    dischen Beschäftigten und eingeladenen Gäste zwin-
    gend in einem Vertrag zu regeln. Dazu gehören die
    kostenlose und zügige Erteilung von Visa für die aus-
    ländischen Beschäftigten und Gäste, die Befreiung
    vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die auslän-
    dischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehö-
    rigen, der Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum
    deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern
    freie Einfuhr von Möbeln und persönlicher Habe der
    Beschäftigten, die Erteilung von Sonderausweisen
    durch das Auswärtige Amt und der Zugang zur gesetz-
    lichen Krankenversicherung.

    Der Vertrag, der sich damit auf Gegenstände be-
    zieht, deren Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten
    sind, zum Beispiel beim Aufenthaltsgesetz und beim
    Fünften Buch Sozialgesetzbuch, bedarf für sein In-
    krafttreten noch der Zustimmung des Deutschen Bun-
    destages in Form eines Gesetzes. Der Innenausschuss
    hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2014 erfreulicher-
    weise einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in
    unveränderter Form beschlossen. Ich bitte Sie daher
    um breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bun-
    desregierung.



Rede von Johannes Singhammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss

empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa-
che 18/2785, den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 18/2587 anzunehmen. Ich bitte diejeni-
gen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das
Handzeichen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Be-
ratung mit den Stimmen des gesamten Hauses angenom-
men.

Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem
Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. –
Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen des ge-
samten Hauses angenommen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19:

– Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
22. Juni 2010 zur zweiten Änderung des Part-
nerschaftsabkommens zwischen den Mitglie-
dern der Gruppe der Staaten in Afrika, im
Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
einerseits und der Europäischen Gemein-
schaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

(Zweites Änderungsabkommen zum AKPEG-Partnerschaftsabkommen)


Drucksache 18/2591
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundes-
regierung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Internen Abkommen vom 24. Juni
2013 zwischen den im Rat vereinigten Vertre-
tern der Regierungen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union über die Finanzierung
der im mehrjährigen Finanzrahmen für den
Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe
der Europäischen Union im Rahmen des
AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über
die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für
die überseeischen Länder und Gebiete, auf
die der vierte Teil des Vertrags über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union Anwen-
dung findet (Internes Abkommen)


Drucksache 18/2588

– Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (19. Ausschuss)


Drucksache 18/2840

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Drucksache 18/2843

Auch hierzu sollen die Reden zu Protokoll gegeben
werden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Sie sind also da-
mit einverstanden.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Frank Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Verträge sind oft technisch und „trocken“, aber

    eben auch die Grundlage für reale Projekte in der Ent-
    wicklungszusammenarbeit und damit für Veränderun-
    gen im Leben von vielen Millionen Menschen. Es ist
    mir wichtig, ins Bewusstsein zu rufen, dass es bei all
    den technischen Details, die gleich kommen, tatsäch-
    lich um das Schicksal von Menschen geht.

    Die heute zur abschließenden Beratung und Abstim-
    mung vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregie-
    rung sind eine Fortschreibung und Aktualisierung be-
    stehender Verträge zwischen der Europäischen Union,
    EU, und den Staaten Subsahara-Afrikas, der Karibik
    und des Pazifiks, kurz AKP-Staaten. Im Vertragstext
    des am 23. Mai 2000 in Cotonou geschlossenen
    AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, auch Cotonou-
    Abkommen, das die traditionell gute Partnerschaft
    zwischen der EU und den AKP-Staaten regelt, wurden
    regelmäßige Revisionen vereinbart, damit das Ver-
    tragswerk aktuell bleibt und auf jüngere Entwicklun-
    gen in der Welt reagiert werden kann. Dem trägt der
    Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2591 als zweite Än-
    derung des Partnerschaftsabkommens zwischen den
    Mitgliedern der Gruppe der AKP-Staaten einerseits
    und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits
    Rechnung.

    Das sogenannte Interne Abkommen auf Drucksache
    18/2588 dient der Einrichtung und Finanzausstattung
    des 11. Europäischen Entwicklungsfonds, EEF. Sobald
    das Interne Abkommen durch alle Mitgliedstaaten





    Frank Heinrich (Chemnitz)



    (A) (C)



    (D)(B)

    ratifiziert ist, stehen für die Entwicklungszusammen-
    arbeit der EU mit den AKP-Staaten – basierend auf
    dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen – von 2014
    bis 2020 insgesamt 30,506 Milliarden Euro zur Verfü-
    gung. Die Bundesrepublik beteiligt sich mit
    6 278 073 788 Euro und ist damit größter Einzahler

    (relativer Anteil: 20,5798 Prozent)

    tungsausschuss auch den größten Stimmanteil und
    kann die Mittelvergabe entsprechend beeinflussen.
    Die EU-Kommission ruft die Gelder gemäß ihrer
    Programmierung bzw. Bedarfsanmeldungen sowie
    der darauf basierenden, mit qualifizierter Mehrheit
    angenommenen EU-Ratsbeschlüsse bei den Mitglied-
    staaten dreimal jährlich ab. Die Mittel werden als Zu-
    schüsse an die AKP-Staaten vergeben. Nach meiner
    Einschätzung belegt das Abkommen einmal mehr, wie
    wichtig der EU die Zusammenarbeit mit den AKP-
    Staaten ist, für mich als „Afrika-Politiker“ insbeson-
    dere mit Subsahara-Afrika.

    Des Weiteren werden durch das Interne Abkommen
    Gelder für die Überseeischen Länder und Gebiete,
    ÜLG, für die Verwaltungskosten der EU-Kommission
    sowie für die Europäische Investitionsbank, EIB, wie
    etwa für den Ausschuss für die Verwaltung der Mittel
    der AKP-Investitionsfazilität bei der EIB, zur Verfü-
    gung gestellt.

    Die Ratifizierung insbesondere des Internen Ab-
    kommens bis Ende des Jahres ist wichtig, damit der
    11. EEF vollumfänglich arbeitsfähig ist. Das von der
    Europäischen Kommission bereits prognostizierte Zu-
    sagevolumen an die AKP-Staaten in 2015 hängt stark
    vom Zeitpunkt der Ratifizierung des Internen Abkom-
    mens des 11. EEF ab. Hier heißt es nun^, zügig zu sein.
    Eine Vielzahl von Projekten, die bereits ins Auge ge-
    fasst sind, können erst unter dem 11. EEF verbindlich
    zugesagt werden. Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksa-
    che 18/2588 werden die von deutscher Seite erforderli-
    chen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Inter-
    nen Abkommens nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
    Grundgesetzes und für die Einrichtung des 11. EEF
    geschaffen.

    Die Ressortabstimmung zu beiden Gesetzentwürfen
    verlief einvernehmlich. Sämtliche Ausschüsse, an die
    beide Vertragsgesetzentwürfe überwiesen wurden,
    nahmen die Entwürfe an, bei Stimmenthaltung der Op-
    positionsfraktionen bzw. im Falle des Internen Abkom-
    mens auch mit Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/
    Die Grünen. Es freut mich, dass die Notwendigkeit der
    Gesetzentwürfe in diesem Maße anerkannt wird. Ich
    stimme den beiden Gesetzentwürfen gerne zu und
    möchte abschließend noch einmal betonen, dass hinter
    diesen Vertragstexten und Zahlen Menschen stehen,
    die von der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit
    den AKP-Staaten profitieren werden.