Plenarprotokoll 18/60
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
60. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
I n h a l t :
Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
neten Dr. Thomas Gambke und Norbert
Schindler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 A
Wahl der Abgeordneten Dr. Stefan Heck,
Daniela Ludwig und Birgit Kömpel in den
Beirat der Schlichtungsstelle für den öf-
fentlichen Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . 5483 B
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B
Absetzung der Tagesordnungspunkte 20 und 24 5483 B
Tagesordnungspunkt 3:
Abgabe einer Regierungserklärung durch die
Bundeskanzlerin: zum ASEM-Gipfel am
16./17. Oktober 2014, zum Europäischen
Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum
Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüs-
sel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B
Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 5483 D
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5487 A
Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5489 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5492 A
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5492 D
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . 5494 C
Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5497 A
Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5498 C
Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5499 C
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 A
Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 D
Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5503 A
Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5505 B
Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 5506 D
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5509 C
Tagesordnungspunkt 4:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Digitale Agenda 2014 bis 2017
Drucksache 18/2390 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin
von Notz, Tabea Rößner, Dieter Janecek,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den digi-
talen Wandel politisch gestalten –
Handlungsempfehlungen der Enquete-
Kommission „Internet und digitale Ge-
sellschaft“ umsetzen
Drucksache 18/2880 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A
Alexander Dobrindt, Bundesminister
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 B
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5512 A
Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5513 A
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5514 B
Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5515 D
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5517 C
Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5518 B
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5519 A
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 5519 D
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5520 D
Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5521 C
Sigmar Gabriel, Bundesminister
BMWi (Erklärung nach § 30 GO). . . . . . . . 5522 D
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5523 C
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5523 D
Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5524 D
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5525 D
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5526 C
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5527 C
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5527 C
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5528 A
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5529 B
Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5530 D
Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5531 D
Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5533 B
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5534 A
Tagesordnungspunkt 5:
Antrag der Abgeordneten Beate Müller-
Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Solidarität im Rahmen der Tarifplu-
ralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht ge-
setzlich regeln
Drucksache 18/2875 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C
Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5536 D
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5538 C
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5538 D
Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5540 A
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5540 C
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5541 B
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5542 B
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5543 D
Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5544 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5544 C
Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5545 B
Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5545 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5546 C
Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5547 A
Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5547 D
Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5548 D
Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . 5550 A
Tagesordnungspunkt 27:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Durchführung des Haager
Übereinkommens vom 30. Juni 2005
über Gerichtsstandsvereinbarungen
Drucksache 18/2846 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 B
b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll Nr. 15 vom
24. Juni 2013 zur Änderung der Kon-
vention zum Schutz der Menschen-
rechte und Grundfreiheiten
Drucksache 18/2847 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie
Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald
Ebner, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Maritime Ausbildung in Kooperation
mit den Küstenländern neu ausrichten
Drucksache 18/2748 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
d) Antrag der Abgeordneten Friedrich
Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofab-
gabe als Voraussetzung für den Zugang
zur Altersrente für Landwirte abschaf-
fen
Drucksache 18/2770 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
e) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias
W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE: Sozialrechtli-
che Diskriminierung beenden – Asylbe-
werberleistungsgesetz aufheben
Drucksache 18/2871 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D
f) Antrag der Abgeordneten Caren Lay,
Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Für eine transparente Haus-
haltskontrolle nachrichtendienstlicher
Tätigkeiten
Drucksache 18/2872 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D
g) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 III
Waldbewirtschaftung sicherstellen –
Kooperative Holzvermarktung ermögli-
chen
Drucksache 18/2876 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A
h) Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer,
Beate Müller-Gemmeke, Doris Wagner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schluss
mit Sonderwelten – Die inklusive Ge-
sellschaft gemeinsam gestalten
Drucksache 18/2878 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald,
Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Ökologischen Hochwasser-
schutz voranbringen
Drucksache 18/2879 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 B
Tagesordnungspunkt 28:
a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 13. Februar 2014 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Costa Rica zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
Drucksachen 18/2659, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 B
b) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Protokoll vom
24. Juni 2013 zur Änderung des Ab-
kommens vom 4. Oktober 1991 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Norwegen zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung und
über gegenseitige Amtshilfe auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen sowie des dazuge-
hörigen Protokolls
Drucksachen 18/2660, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 C
c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
tokoll vom 11. März 2014 zur Änderung
des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi-
schen der Bundesrepublik Deutschland
und Georgien zur Vermeidung der Dop-
pelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Ver-
mögen
Drucksachen 18/2661, 18/2898 . . . . . . . . . 5553 A
d) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Ände-
rung der Verordnung (EWG, EURATOM)
Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterle-
gung der historischen Archive der Or-
gane beim Europäischen Hochschulins-
titut in Florenz
Drucksachen 18/1779, 18/2851. . . . . . . . . 5553 B
e) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord-
nung der Bundesregierung: Zweite Ver-
ordnung zur Änderung der Elektro-
und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Drucksachen 18/2554, 18/2672 Nr. 2,
18/2899 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5553 C
f–l Beratung der Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersich-
ten 96, 97, 98, 99, 100, 101 und 102 zu
Petitionen
Drucksachen 18/2763, 18/2764, 18/2765,
18/2766, 18/2767, 18/2768, 18/2769 . . . . 5553 D
Tagesordnungspunkt 6:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
schaft: zu dem Vorschlag für eine Ver-
ordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über die ökologische/bio-
logische Produktion und die Kennzeich-
nung von ökologischen/biologischen Er-
zeugnissen sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des
Europäischen Parlaments und des Rates
[Verordnung über amtliche Kontrollen]
und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM
(2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 –
hier: Stellungnahme gegenüber der
Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab-
satz 3 des Grundgesetzes
Drucksachen 18/1393 Nr. A.31, 18/2839 . 5554 C
b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE sowie der Abgeordneten
Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rates über die ökologi-
sche/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biolo-
gischen Erzeugnissen sowie zur Ände-
rung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX
des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes [Verordnung über amtliche Kontrol-
len] und zur Aufhebung der Verordnung
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
(EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM
(2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 –
hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes – Ökolandbau vo-
ranbringen – In Europa und Deutsch-
land
Drucksache 18/2873 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 C
Christian Schmidt, Bundesminister
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 D
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 5556 B
Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5557 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5558 C
Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 5559 C
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5561 C
Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5562 A
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe:
– zu dem EU-Jahresbericht 2012 über
Menschenrechte und Demokratie in der
Welt (Themenspezifische Berichte) –
Ratsdok. 9431/13
– zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts
2013 über Menschenrechte und Demo-
kratie in der Welt – Ratsdok. 10848/14
Drucksachen 18/419 Nr. A.156, 18/2533
Nr. A.60, 18/2866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 B
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 C
Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5565 D
Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5566 C
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5567 D
Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5568 D
Tagesordnungspunkt 8:
Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Schulsozialarbeit an allen Schulen sicher-
stellen
Drucksache 18/2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5570 B
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5570 C
Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5571 C
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5572 D
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 5573 D
Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5574 C
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5575 C
Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5577 B
Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU) . . . . . . . 5578 C
Tagesordnungspunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Antiterror-
dateigesetzes und anderer Gesetze
Drucksachen 18/1565, 18/2902. . . . . . . . . . . . 5579 D
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5580 A
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5581 A
Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5581 D
Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5583 B
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5584 B
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5585 A
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5587 B
Tagesordnungspunkt 10:
Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta
Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeord-
neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Für eine Bundessteuerverwal-
tung – Gleiche Grundsätze von Flensburg
bis zum Bodensee
Drucksache 18/2877 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C
Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . 5589 D
Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5590 B
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5591 C
Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5592 C
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5593 C
Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5594 B
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5595 A
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5595 D
Tagesordnungspunkt 11:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Feststellung des Wirt-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 V
schaftsplans des ERP-Sondervermögens
für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplan-
gesetz 2015)
Drucksachen 18/2662, 18/2903. . . . . . . . . . . . 5597 A
Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5597 B
Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5598 B
Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5599 A
Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5600 C
Tagesordnungspunkt 12:
Antrag der Abgeordneten Sabine
Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Kurzzeitig Beschäf-
tigten vollständigen Zugang zur Arbeits-
losenversicherung ermöglichen
Drucksache 18/2786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5601 D
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 5602 A
Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5603 A
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5604 B
Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5605 C
Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 5606 D
Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5607 C
Tagesordnungspunkt 13:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert
Rupprecht, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Willi Brase, Rainer Spiering,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion SPD: Berufli-
che Bildung zukunftssicher gestalten –
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-
gung stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine
Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Das Recht auf Ausbildung umsetzen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Berufliche Bildung sichern – Jun-
gen Menschen Zukunftschancen bieten
Drucksachen 18/1451, 18/1454, 18/1456,
18/2856 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5608 B
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5608 C
Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 5609 C
Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5610 D
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5611 D
Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5612 D
Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5613 D
Tagesordnungspunkt 14:
Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger,
Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Gerechtigkeit
bei der Entschädigung von Einsatzunfällen
Drucksache 18/2874 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5614 D
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5615 A
Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5616 A
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 5616 D
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5617 D
Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5618 C
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5619 B
Tagesordnungspunkt 15:
a) – Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Ent-
wurfs eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundesfernstraßen-
mautgesetzes
Drucksachen 18/2444, 18/2657, 18/2857 5619 D
– Bericht des Haushaltsausschusses ge-
mäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/2858 . . . . . . . . . . . . . . 5619 D
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr und digitale In-
frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne-
ten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn
(Dresden), Oliver Krischer, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Lkw-Maut nach-
haltig und ökologisch ausrichten
Drucksachen 18/1620, 18/2857 . . . . . . . . 5620 A
Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5620 A
Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5621 D
Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5622 B
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5623 C
Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5625 A
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
Tagesordnungspunkt 16:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset-
zes zur Änderung des Bundesdatenschutz-
gesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit
der Datenschutzaufsicht im Bund durch
Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Drucksache 18/2848 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5626 B
Tagesordnungspunkt 17:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zum Erlass und zur Änderung
von Vorschriften zur Durchführung uni-
onsrechtlicher Vorschriften über Agrar-
zahlungen und deren Kontrollen in der Ge-
meinsamen Agrarpolitik
Drucksachen 18/2708, 18/2894. . . . . . . . . . . . 5626 C
Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5626 C
Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5627 B
Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . 5627 D
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 5628 D
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5629 C
Tagesordnungspunkt 18:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April
2014 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Weltgemeinschaft
Reformierter Kirchen – Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Drucksachen 18/2587, 18/2785. . . . . . . . . . . . 5630 A
Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5630 C
Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5631 A
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . 5632 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5632 C
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5633 B
Tagesordnungspunkt 19:
– Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
kommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten
Änderung des Partnerschaftsabkom-
mens zwischen den Mitgliedern der
Gruppe der Staaten in Afrika, im Kari-
bischen Raum und im Pazifischen
Ozean einerseits und der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa-
ten andererseits (Zweites Änderungsab-
kommen zum AKP-EG-Partnerschafts-
abkommen)
Drucksache 18/2591 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 B
– Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Internen Abkom-
men vom 24. Juni 2013 zwischen den im
Rat vereinigten Vertretern der Regie-
rungen der Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union über die Finanzierung
der im mehrjährigen Finanzrahmen für
den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehe-
nen Hilfe der Europäischen Union im
Rahmen des AKP-EU-Partnerschafts-
abkommens und über die Bereitstellung
von finanzieller Hilfe für die überseei-
schen Länder und Gebiete, auf die der
vierte Teil des Vertrags über die Ar-
beitsweise der Europäischen Union An-
wendung findet (Internes Abkommen)
Drucksachen 18/2588, 18/2840. . . . . . . . . 5634 C
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 18/2843 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 C
Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . 5634 C
Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5635 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5636 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5637 B
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5638 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5639 A
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann,
Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm,
Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel
Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze,
Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild
Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer,
Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Ber-
lin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur nament-
lichen Abstimmung über den Entschließungs-
antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel
Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring,
Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 VII
NIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer
Regierungserklärung durch die Bundeskanz-
lerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober
2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Ok-
tober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Okto-
ber 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) . . . 5639 C
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
Abstimmung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver
Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald
Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan
Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich
Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungser-
klärung durch die Bundeskanzlerin zum
ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum
Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
Brüssel (Tagesordnungspunkt 3)
Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 B
Michael Groß (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 C
Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 D
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än-
derung des Bundesdatenschutzgesetzes –
Stärkung der Unabhängigkeit der Daten-
schutzaufsicht im Bund durch Errichtung ei-
ner obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs-
punkt 16)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . 5641 A
Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5642 A
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5642 D
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5643 D
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5644 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5483
(A) (C)
(D)(B)
60. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5639
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 16.10.2014
Bär, Dorothee CDU/CSU 16.10.2014
Dr. Braun, Helge CDU/CSU 16.10.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 16.10.2014
Engelmeier-Heite,
Michaela
SPD 16.10.2014
Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 16.10.2014
Freitag, Dagmar SPD 16.10.2014
Frieser, Michael CDU/CSU 16.10.2014
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 16.10.2014
Funk, Alexander CDU/CSU 16.10.2014
Golze, Diana DIE LINKE 16.10.2014
Gröhe, Hermann CDU/CSU 16.10.2014
Hirte, Christian CDU/CSU 16.10.2014
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 16.10.2014
Schlecht, Michael DIE LINKE 16.10.2014
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 16.10.2014
Schwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 16.10.2014
Seif, Detlef CDU/CSU 16.10.2014
Strässer, Christoph SPD 16.10.2014
Strothmann, Lena CDU/CSU 16.10.2014
Dr. Sütterlin-Waack,
Sabine
CDU/CSU 16.10.2014
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.10.2014
Träger, Carsten SPD 16.10.2014
Dr. Troost, Axel
Dr. Wadephul, Johann
DIE LINKE 16.10.2014
CDU/CSU 16.10.2014
Zimmermann
(Zwickau), Sabine
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim
Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele
Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge,
Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer,
Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag,
Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina
Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt
(Berlin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entschlie-
ßungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-
Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring,
Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
zu der Abgabe einer Regierungserklärung
durch die Bundeskanzlerin
zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014,
zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
Brüssel
(Tagesordnungspunkt 3)
Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr ver-
bundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten
weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen
Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Ener-
giegewinnungsmöglichkeiten dar.
Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich-
keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung
des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische
Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent-
scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen
und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von
rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang
– samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu
zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert
nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa-
len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied-
staates.
DIE LINKE 16.10.2014
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
5640 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom
1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För-
derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese
mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit.
Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht
hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich-
tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante
britische Atomkraftwerk Hinkley Point C können wir
aus den dargelegten Gründen nicht folgen.
Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-
niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns
in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische
Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des
EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch
Energiewendeziele zu ersetzen.
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
schließungsantrag der Abgeordneten Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena
Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tü-
bingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia
Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai
Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole
Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch
die Bundeskanzlerin
zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014,
zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
Brüssel
(Tagesordnungspunkt 3)
Marco Bülow (SPD): Die Forderung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ist inhaltlich richtig und unter-
stützenswert. Die staatliche Beihilfe für den britischen
AKW-Neubau Hinkley Point C ist absolut abzulehnen.
Deshalb sollte sich die Bundesregierung tatsächlich in
Brüssel gegen diese Entscheidung engagieren und recht-
liche Möglichkeiten prüfen.
Allerdings entspricht das Vorgehen der Grünen in
keinster Weise den parlamentarischen Gepflogenheiten,
wenn diese solch einen Antrag an den zuständigen Fach-
politikern und Fachausschüssen vorbei einen Abend vor
der Abstimmung einbringen. Somit bleibt keine Zeit,
über diese wichtige Thematik zu diskutieren und in den
Fraktionen eine Meinung herbeizuführen. Wenn die Grü-
nen wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung über
die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe
für den AKW-Neubau gewollt hätten, dann hätten sie
dieses Thema spätestens im Ausschuss einen Tag zuvor
ansprechen müssen.
So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi-
lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin-
den. Es ist sehr enttäuschend, dass den Grünen taktische
Spielchen wichtiger sind als inhaltliche Auseinanderset-
zungen. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In
der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die För-
derung von Atomenergie engagieren.
Michael Groß (SPD): Die staatliche Beihilfe für den
britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist abzuleh-
nen. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer
Ebene gegen diese Entscheidung engagieren und rechtli-
che Möglichkeiten prüfen.
Es ist bedauerlich, dass dieser Antrag an den zustän-
digen Fachpolitikern und Fachausschüssen vorbei, erst
einen Abend vor der Abstimmung dem Plenum zugelei-
tet worden ist. Somit blieb keine Zeit, über diese wich-
tige Thematik intensiv zu diskutieren und in den Fraktio-
nen eine Meinungsbildung herbeizuführen. Wenn der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirklich etwas an einer
ernsthaften Auseinandersetzung über die Entscheidung
der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW-
Neubau gelegen hätte, hätten Sie dieses Thema spätes-
tens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen sollen.
So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi-
lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin-
den. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der
Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die Förde-
rung von Atomenergie engagieren.
Christian Petry (SPD): Atomenergienutzung ist mit
Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Ri-
siken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verant-
wortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie
sowie Energie aus Kohle und Erdgas kostengünstigere
Energiegewinnungsmöglichkeiten dar.
Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich-
keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung
des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische
Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent-
scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen
und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von
rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang
– samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu
zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert
nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa-
len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied-
staates.
Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom
1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För-
derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese
mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit.
Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht
hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich-
tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante
britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kann ich aus
den dargelegten Gründen nicht folgen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5641
(A) (C)
(D)(B)
Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-
niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns
in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische
Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des
EUROATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch
Energiewendeziele zu ersetzen.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge-
setzes zur Änderung des Bundesdatenschutzge-
setzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Da-
tenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung
einer obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs-
punkt 16)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Nur wenige
Rechtsbereiche haben sich in den vergangenen Jahren so
fulminant verändert wie das Datenschutzrecht. Erlauben
Sie mir, die rasante Entwicklung kurz zu skizzieren, um
dann auf den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen
zu kommen.
Begonnen hat diese Entwicklung mit datenschutz-
rechtlich relevanten Vorfällen in privaten Unternehmen
in Deutschland bereits im Jahr 2008. Sie setzte sich fort
mit der Nutzung des Internets durch immer mehr Men-
schen – im Berufs- wie im Privatleben –; die Menschen
fragten und fragen sich, was mit ihren Daten passiert,
wenn sie soziale Netzwerke nutzen, was vor allem mit
Bildern geschieht, die sie dort posten, wie Suchmaschi-
nen mit ihrer Vergangenheit umgehen. So weit einige
Beispiele.
Einen Höhepunkt erreichte die Diskussion um die Si-
cherheit von Daten im Sommer des vergangenen Jahres,
als Dokumente der NSA durch Edward Snowden der Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Spätestens seit
dieser Zeit überlegen viele Menschen, wie sicher ihre
Daten, wie sicher ihre Kommunikation, wie sicher ihr
persönlicher Lebensbereich vor Eingriffen privater oder
eben auch staatlicher Stellen sind.
Als abschließendes Beispiel für diese Entwicklung
nenne ich die Nutzung von Smartphones, auf deren Hilfe
kaum jemand von uns – nicht nur in seinem beruflichen,
sondern auch in seinem privaten Alltag – verzichten
mag – und deren Nutzung unter dem Aspekt der Infor-
mationssicherheit nicht ohne Risiko ist.
Ich schildere die Entwicklung, um aufzuzeigen, wie
rasant der technische Fortschritt ist und wie dynamisch
die Bedeutung einer Rechtsmaterie sich dadurch verän-
dert. Damit kann der Gesetzgeber naturgemäß nicht in
Echtzeit mithalten; es wäre auch fraglich, ob dies gut
wäre, denn Gesetze sollen keine „Schnellschüsse“, son-
dern gut durchdacht sein.
Dass aber gesetzgeberischer Handlungsbedarf be-
steht, ist unter allen Verantwortlichen unstreitig. Daran
ändert auch der Umstand nichts, dass viele Bürgerinnen
und Bürger die Gefahr für die eigenen Daten durch
manchmal etwas zu sorglosen Umgang mit ihnen – etwa
im Internet in sozialen Netzwerken – selbst heraufbe-
schwören.
Es ist daher konsequent gewesen, dass auf Europäi-
scher Ebene mit der Novellierung des Datenschutz-
rechtsrahmens, also des materiellen Rechts, begonnen
wurde. Derzeit stellt noch die Datenschutzrichtlinie von
1995 das Fundament für das europäische Datenschutz-
recht dar. Dass sie keine Antworten auf die mit der Nut-
zung des Internets verbundenen Fragestellungen gibt, ja
gar nicht geben kann, liegt auf der Hand. Deshalb wur-
den die Arbeiten zur Entwicklung der Datenschutz-
grundverordnung aufgenommen. Dieses „Mammut-Pro-
jekt“ wird das Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten,
somit auch in Deutschland, maßgeblich verändern. Es
soll Antworten auf alle datenschutzrechtlichen Heraus-
forderungen geben, seien sie durch das Internet oder die
analoge „Papier-Welt“ hervorgerufen.
Es reicht aber auch im Datenschutz nicht aus, nur die
bestehenden materiellen Regelungen zu reformieren; es
bedarf vielmehr auch einer adäquaten organisatorischen
Absicherung. Ihr dient der vorliegende Gesetzentwurf.
Er stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im
Bund, indem er die Organisation des Datenschutzes des
Bundes in Form einer vollkommen unabhängigen obers-
ten Bundesbehörde vorsieht. Der prägende Unterschied
zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass die Bun-
desbeauftragte für den Datenschutz und die Informa-
tionsfreiheit nunmehr ausschließlich parlamentarischer
und gerichtlicher Kontrolle unterliegt; sie genießt damit
nunmehr auch formell volle Unabhängigkeit.
Man mag sich fragen, ob es dieser Neuregelung, die
auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtsho-
fes berücksichtigt, überhaupt bedarf, denn schon bislang
nimmt die Beauftragte für den Datenschutz ihre Aufgaben
unabhängig wahr. Das ist zwar zutreffend, aber – und nun
komme ich zum Beginn meiner Rede zurück – es bedarf
einer Modernisierung des Datenschutzes, die nicht auf
materielle Regelungen beschränkt bleiben sollte. Die
Verbesserungen, die in diesem Bereich erzielt werden,
blieben unvollständig, wenn sie nicht auch institutionell
nachvollzogen würden. Allerdings ist in diesem Zusam-
menhang darauf hinzuweisen, dass auch in der Vergan-
genheit von der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes
und der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums
nicht Gebrauch gemacht wurde.
Dennoch würde man dem Gesetzentwurf nicht ge-
recht, wenn man die Veränderungen, die er vorsieht, als
lediglich formal begreifen würde; sie sind ein echter Ge-
winn für den Datenschutz im Bund: Die Bedeutung der
Datenschutzbeauftragten wird durch den Gesetzentwurf
sowohl rechtlich als auch politisch klar unterstrichen.
Durch die hier vorgesehene klare institutionelle Ver-
besserung der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftrag-
ten wird im Zusammenspiel mit den auf europäischer
Ebene zu entwickelnden materiell-rechtlichen Regelun-
gen seitens des Gesetzgebers angemessen auf die He-
rausforderungen reagiert, denen sich der Datenschutz
aktuell – die wenigen zu Beginn meiner Ausführungen
5642 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
genannten Beispiele haben das bereits deutlich ge-
macht – ausgesetzt sieht.
Ich bin zuversichtlich, dass der vorgelegte Gesetzent-
wurf eine angemessene Reaktion auf die bestehenden
Herausforderungen für den Datenschutz darstellt; ich
hoffe zugleich, dass es gelingen wird, die materiell-
rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene zu ei-
nem ebenso erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Marian Wendt (CDU/CSU): Ein effektiver Daten-
schutz ist das Schmiermittel in unserer digitalen Gesell-
schaft. Ohne ihn sind Sicherheit und Vertrauen im Inter-
net nicht möglich. Wie wichtig der Datenschutz für die
Menschen in unserem Land ist, zeigen aktuelle Umfra-
geergebnisse: Drei Viertel der deutschen Internetnutzer
haben Angst, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben
oder weiterverkauft werden. Genauso viele Nutzer
fürchten sich davor, nicht zu wissen, wie ihre Daten im
Internet genutzt werden.
Diese Sorgen werden durch tägliche Datenschutz-
verstöße in der digitalen Welt weiter befeuert: Der In-
ternet-messenger „WhatsApp“, der ohne Vorwarnung
den letzten Onlinezugriff postet, die E-Book-Software
von Adobe, die ungefragt Nutzungsdaten speichert und
diese unverschlüsselt an eigene Unternehmensserver
übermittelt.
In der digitalen Welt, wo Nutzer häufig mit ihren Da-
ten für vermeintlich kostenlose Dienste bezahlen, sind
drei Dinge wichtig:
Erstens ist eine moderne Rechtssetzung im Daten-
schutz unerlässlich. Mit der Datenschutzgrundverord-
nung soll der Datenschutz in Europa ins digitale Zeitalter
überführt werden. Der Zeitplan, die Reform bis Ende
2015 abzuschließen, ist sehr ambitioniert. Viele Fragen,
gerade zur Verarbeitung großer Datenmengen durch Big
Data, müssen noch beantwortet werden. Ich bin aber
überzeugt, dass wir am Ende einen leistungsfähigen Da-
tenschutz in Europa haben werden, der die Menschen ei-
nerseits schützt, andererseits aber Innovationen und
Wachstum im IT-Sektor nicht behindert.
Zweitens: Genauso wichtig wie ein modernes Daten-
schutzrecht ist eine effektive Rechtsdurchsetzung. Hier
leistet das Amt der Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI, seit nunmehr
über 35 Jahren hervorragende Arbeit. Seit der Gründung
1978 haben die Bedeutung, die Verantwortung und das
Aufgabenspektrum der BfDI stetig zugenommen. Heute
ist die Bundesbeauftragte zuständig für 14 Bundesminis-
terien und 400 Behörden, 500 Sozialversicherungsträger
und deren Spitzenverbände, 3 000 Telekommunikations-
anbieter und 1 500 Postdienstleister.
Jede Person in unserem Land hat das Recht, sich di-
rekt an die Bundesbeauftragte zu wenden, wenn Rechte
bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-
bezogener Daten verletzt werden.
Daher freue ich mich, dass die institutionelle Stellung
der BfDI mit unserem Gesetz aufgewertet wird. Die Re-
form setzt nicht nur die europarechtlichen Vorgaben um.
Vielmehr stärkt sie die Datenaufsicht im Bund insge-
samt: Die BfDI wird zukünftig eine oberste Bundesbe-
hörde. Damit ist sie zum Beispiel dem Bundespräsidial-
amt oder dem Bundeskanzleramt formal gleichgestellt.
Die BfDI kann nur durch das Parlament und die Gerichte
kontrolliert werden. Sie ist nicht mehr an das Bundesin-
nenministerium angegliedert, sondern vollkommen un-
abhängig. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Daten-
schutzaufsicht in unserem Land.
Drittens, und nicht weniger wichtig: Wir müssen die
Eigenverantwortung und die Kompetenz der Menschen,
gerade im Umgang mit digitalen Daten, stärken. Das ist
natürlich ein sehr weites Feld. Es fängt bei einem sparsa-
men Umgang mit den eigenen Daten an. Die Menschen
sollten sich fragen: Muss ich wirklich meine Fotos in die
Cloud laden? Sind meine Daten dort verschlüsselt? Wer
kann auf sie zugreifen?
Viele Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik, zivilgesellschaftliche Initiati-
ven wie D21, Deutschland Sicher im Netz und auch
IT-Unternehmen geben wertvolle Hinweise sowie Tipps
für den sicheren Umgang mit digitalen Daten. Diese An-
sätze müssen wir weiter fördern.
Die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz
muss aber schon viel früher beginnen. Die Koalition
wird sich daher zusammen mit den Ländern für den stär-
keren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im ge-
samten Lebenslauf einsetzen. Bald wird eine eigene
Strategie „Digitales Lernen“ dazu verabschiedet.
Ich fasse zusammen: Die Koalition wird die Eigen-
verantwortung der Menschen beim Umgang mit den ei-
genen Daten stärken. Gleichzeitig wollen wir die Sorgen
der Menschen vor Datenmissbrauch im digitalen Zeital-
ter reduzieren. Deshalb setzen wir uns in Europa für die
Datenschutzgrundverordnung ein. Die Bundesbeauf-
tragte für den Datenschutz wird mit unserer Reform wei-
ter eine unabhängige und wichtige Instanz in unserem
Land bleiben. Sie wird weiter vor den „WhatsApps“ und
„Adobes“ dieser Welt warnen.
Gerold Reichenbach (SPD): Die mit dem heute
eingebrachten Gesetzentwurf geplante Überführung des
Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste
Bundesbehörde ist ausdrücklich zu begrüßen und euro-
parechtlich konsequent. Die SPD-Bundestagsfraktion
fordert dies seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hat
mit seinem Urteil von 2010 die bisherige Ausgestaltung
der Datenschutzaufsicht in Deutschland als ungenügend
mit Blick auf die Bedeutung der völligen Unabhängig-
keit der Datenschutzkontrolle bewertet. Er hat mit der
Unterstellung staatlicher Aufsicht einen Verstoß gegen
die Datenschutzrichtlinie von 1995 festgestellt.
Der Europäische Gerichtshof legt die entsprechenden
Regelungen in der Richtlinie so aus, dass die für die
Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Da-
ten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontroll-
stellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müs-
sen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5643
(A) (C)
(D)(B)
Einflussnahme wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit
schließe nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der
kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung
und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmit-
telbar oder mittelbar. Das muss im Übrigen nicht zuletzt
auch für die Aussagen vor Gericht und die Vernehmung
als Zeuge oder Zeugin, beispielsweise vor einen parla-
mentarischen Untersuchungssausschuss, gelten.
Der EuGH stellt klar, dass bereits die bloße Gefahr ei-
ner politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden
auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um
deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu be-
einträchtigen, und dass es die Rolle der Kontrollstellen
als Hüter des Rechts auf Privatsphäre erfordert, dass ihre
Entscheidungen, und damit sie selbst, über jeglichen
Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind.
Auch wenn das Urteil des EuGH sich direkt auf die
Aufsichtsbehörden im nichtöffentlichen Bereich bezieht,
müssen diese Vorgaben selbstverständlich auf den Da-
tenschutz im öffentlichen Bereich und damit auf die
Bundesdatenschutzbeauftragte übertragen werden. Die
Länder haben die europäischen Vorgaben bereits weitge-
hend umgesetzt, und nun erfolgt konsequent die Anpas-
sung auch auf Bundesebene.
Die rechtliche Stellung der Bundesbeauftragten wird
durch die Überführung in eine eigenständige oberste
Bundesbehörde ohne Einbindung ins Bundesministe-
rium aufgewertet. Die Rechts- und Fachaufsicht durch
das Bundesinnenministerium entfällt, und so wird auch
nur der Anschein von Einflussnahme in Zukunft vermie-
den. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Unabhängig-
keit, auch wenn die bisherigen Regelungen wohl ohne-
hin eher theoretischer Natur waren und in der Praxis
nicht angewendet wurden. Ein Ministerium, das naturge-
mäß eher Sicherheitsaspekte verfolgt, steht in ständiger
Konfliktabwägung mit Fragen des Persönlichkeitsschut-
zes und dem Ziel, dem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Umso mehr
freue ich mich, dass wir diesem Widerspruch mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf werden abhelfen können. In
Zukunft wird der oder die Beauftragte also nur noch par-
lamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Aber kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es
reingekommen ist. Über einige Details werden wir im
parlamentarischen Verfahren noch diskutieren müssen;
hier gilt das Strucksche Gesetz. Beim weiteren Gesetz-
gebungsverfahren und den anstehenden Beratungen sehe
ich insbesondere an vier Punkten noch Klärungsbedarf.
Dies betrifft erstens und vor allem die auch bereits in
den Medien viel zitierte Neuregelung der Zeugenaus-
sage. Diese erfährt gegenüber der bisherigen Rechtslage
gravierende Einschränkungen, und wir werden darüber
reden müssen, ob und inwiefern diese Einschränkungen
mit der Unabhängigkeit des Amtes der Bundesdaten-
schutzbeauftragten vereinbar sind. Positiv ist, dass der
nach jetziger Rechtslage bestehende Genehmigungsvor-
behalt für Zeugenaussagen entfällt. Auf der anderen
Seite erfährt die grundsätzliche Aussagegenehmigung
gravierende Einschränkungen, wenn jetzt beispiels-
weise ausdrücklich die „Beziehungen zu anderen Staa-
ten“ eine Rolle spielen sollen oder die BfDI zukünftig
nur noch im Einvernehmen mit der Bundesregierung
aussagen darf, wenn die Aussage laufende oder abge-
schlossene Vorgänge betrifft, die dem „Kernbereich exe-
kutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung“ zuzu-
rechnen sind oder auch nur „sein könnten“.
Die Aussage nur noch im „Einvernehmen mit der
Bundesregierung“ widerspricht dem Prinzip der Unab-
hängigkeit. Dass es den Kernbereich exekutiver Eigen-
verantwortung gibt, ist unbestritten. Die Frage – um die
immer wieder auch gerichtlich gerungen wird – ist
doch, wie weit er geht. Gegebenenfalls könnte ein Kon-
sultationsverfahren sinnvoller sein als der vorliegende
Regelungsentwurf, wobei das Letztentscheidungsrecht
bezüglich der Aussage bei der BfDI liegen müsste. Als
BfDI ist sie selbstverständlich zur Einhaltung verfas-
sungsrechtlicher Grundsätze verpflichtet und muss es
vermeiden, dem Wohl des Bundes durch ihr Handeln zu
schaden. Insofern ist zu debattieren, inwiefern es dieser
Einschränkungen im Gesetzentwurf überhaupt bedarf.
Natürlich werden wir in der Folge über die personelle
Ausstattung der Behörde reden müssen. Nimmt man das
Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit ernst, muss man sehen, dass mit
der Überführung in eine oberste Bundesbehörde auch
der personelle und finanzielle Bedarf steigt. Schließlich
entfällt mit der Loslösung aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern auch die organisatori-
sche Anbindung. Neben organisatorischem Mehrbedarf
werden die Aufgaben im Bereich Datenschutz und Infor-
mationsfreiheit zunehmen. Dem gilt es Rechnung zu tra-
gen.
Drittens können wir in diesem Gesetzgebungsverfah-
ren die Chance nutzen, die Handlungs- und Sank-
tionsbefugnisse im Bereich Post und Telekommunika-
tion zu regeln. Nach bisheriger Rechtslage kann die oder
der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem seiner Kon-
trolle unterliegenden Bereich zwar bellen, aber nicht bei-
ßen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Länder
sind da deutlich klarer formuliert.
Viertens, und nicht zuletzt, müssen wir darauf achten,
dass die neue Unabhängigkeit nicht zur Folge hat, dass
die BfDI weniger einbezogen wird oder nicht mehr von
sich aus aktiv werden kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegen wir
uns einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er
macht deutlich, dass die Bundesregierung die herausra-
gende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfrei-
heit erkennt und dementsprechend handelt. Ich bin zu-
versichtlich, dass wir bei den weiteren Beratungen bei
den zuvor genannten Punkten gute Lösungen finden
werden.
Jan Korte (DIE LINKE): Vor fast 20 Jahren ist die
EU-Datenschutzrichtline in Kraft getreten. Die Richtli-
nie sieht in Artikel 28 die Einrichtung von Kontrollstel-
len zur Überwachung der Datenschutzvorschriften vor
und formuliert: „Diese Stellen nehmen die ihnen zuge-
5644 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
wiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.“
Diese Formulierung ist ziemlich eindeutig.
Und damit komme ich zum ersten Punkt: Es ist mir
ein Rätsel, wie praktisch alle Bundesregierungen, inklu-
sive der aktuellen, die Auffassung vertreten konnten,
dass der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit völlig unabhängig ist, wenn
er oder sie einem Ministerium untersteht.
Noch vor kurzem hat mir die Bundesregierung in ei-
ner Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, erst mit
dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Ok-
tober 2012 seien die 2010 „offen gebliebenen Fragen
nach der Zulässigkeit einer Dienstaufsicht sowie der An-
bindung an den Haushalt und die Organisation einer an-
deren Behörde beantwortet worden“. Ich frage mich, wo
man da allen Ernstes offene Fragen sehen konnte. Die
„völlige Unabhängigkeit“ wird seit 1995 verlangt.
Diese besteht eben nicht, wenn die Bundesdaten-
schutzbeauftragte beim Bundesinnenministerium ange-
siedelt ist und dessen Dienst- und Rechtsaufsicht unter-
steht. Die Bundesbeauftragte ist selbstverständlich nicht
„völlig unabhängig“, wenn ihr vom Innenminister die
Zeugenaussage verweigert werden kann. Wir sagen das
seit Jahren, aber der Bundesregierung muss es erst die
Generalinspektion Justiz der EU-Kommission erklären,
welche kurz davor ist, ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen die Bundesrepublik einzuleiten, damit sie endlich
handelt. Ich möchte mal daran erinnern, was für ein Ge-
jammere hier im Bundestag und von diversen Landesin-
nenministern zu hören war, wenn es darum ging, dass
die Bundesrepublik die kürzlich erfreulicherweise abge-
sägte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht
umgesetzt hat. Da frage ich mich schon, warum man bei
diesem klaren Fall so lange gezögert hat und so ein Ri-
siko eingegangen ist.
Dieser Gesetzentwurf war also längst überfällig, um
die formale Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftrag-
ten sicherzustellen, wie wir es schon lange fordern. Vor
zehn Jahren hätte man sich darüber gefreut. Unter den
heutigen Umständen – in Anbetracht der riesigen Aufga-
ben vor denen der Datenschutz heute steht – ist es kaum
zu fassen, dass Sie eine neue Bundesbehörde für Daten-
schutz einrichten und diese mit nur vier neuen Stellen
ausstatten. Das ist mein zweiter Kritikpunkt. Nach mei-
nen Informationen werden dann ab 2016 genau 91 Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundesbeauftrag-
ten für Datenschutz und die Informationsfreiheit
arbeiten. Zum Vergleich: Alleine die Abteilung „Bera-
tung und Koordination“ des Bundesamts für Sicherheit
im Informationswesen hat 99 Stellen. Die Abteilung
„Cybercrime“ beim Bundeskriminalamt hatte Anfang
2014 123 Stellen, in der BKA-Abteilung „Cyberspio-
nage“ arbeiten 758 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
von den Stellenaufstockungen beim Bundesamt für Ver-
fassungsschutz mal ganz zu schweigen.
Diese Zahlen zeigen, dass die Bundesregierung offen-
bar ein Problem erkannt hat und die ihr untergeordneten
Behörden stärkt, wenn es um Spionage und Datensicher-
heit geht. Profitieren tut sie allerdings nur selbst und, je
nach Erfolg und Auftrag der Sicherheitsbehörden, die
Wirtschaft. Eine Verbesserung des Datenschutzes für die
allgemeine Bevölkerung hingegen ist der Bundesregie-
rung genau vier Planstellen wert – und selbst diese sollen
nur den „erhöhten Vollzugsaufwand“ in einer eigenstän-
digen Behörde kompensieren. Wenn meine Kolleginnen
und Kollegen von der Union und der SPD hier erklären,
wie wichtig Datenschutz sei, dann sollen sie hier ganz
konkret den Worten Taten folgen lassen und die neue
Behörde ihrem Auftrag entsprechend ausstatten.
Ich komme zum dritten und wichtigsten Punkt: Die
Bundesregierung muss die Datenschutzbeauftragte zwar
formal in die Unabhängigkeit entlassen, sorgt aber
gleichzeitig nicht nur bei der Stellenausstattung, sondern
auch im Gesetzentwurf dafür, dass ihr die neue Behörde
nicht auf die Füße tritt. Während das derzeit gültige
Bundesdatenschutzgesetz die Aussage der Bundesdaten-
schutzbeauftragten erlaubt, es sei denn, die Aussage
würde „dem Wohle des Bundes oder eines deutschen
Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentli-
cher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich er-
schweren“, soll die Bundesbeauftragte – ich zitiere aus
dem § 23 Absatz 6, wie er zukünftig nach dieser Vorlage
lauten soll – zukünftig besonders auf die „Nachteile für
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ und die
„Beziehungen zu anderen Staaten“ Rücksicht nehmen.
Und es kommt noch toller – ich zitiere aus dem Gesetz-
entwurf –: „Betrifft die Aussage laufende oder abge-
schlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen
sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauf-
tragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung
aussagen.“
Dieser Absatz klingt nicht nur so, als sei er für den
NSA-Untersuchungsausschuss maßgeschneidert, er ist
praktisch ein Freibrief für die Bundesregierung: Die
Bundesbeauftragte könnte theoretisch Rechtsverstöße
feststellen, dürfte aber nur darüber reden, wenn die Bun-
desregierung einverstanden ist. Wenn diese Karikatur
von transparentem, demokratischem Regierungshandeln
hier in unserem Parlament mehrheitsfähig ist, dann gute
Nacht. Zum Glück haben wir noch Zeit, diesen Gesetz-
entwurf hier zu diskutieren, und ich appelliere an Sie,
liebe Kolleginnen, diesen Maulkorbabsatz so nicht ste-
hen zu lassen.
Die Schaffung einer neuen unabhängigen Bundesbe-
hörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit sollten wir als Chance begrei-
fen, die Einrichtung mit der Ausstattung und auch mit
den Sanktionsinstrumenten zu versehen, die sie benötigt.
Es ist Aufgabe der Bundesdatenschutzbeauftragten, das
Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu
schützen – es gibt keinen Grund, warum sie die Mittel
dafür nicht bekommen sollte. Und es gibt keinen Grund
für die Regierung eines demokratischen Rechtsstaats,
vor einer wirkungsvollen Datenschutzbehörde Angst zu
haben.
Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Wir diskutieren seit nunmehr fast zehn Jahren
hier im Deutschen Bundestag die notwendigen Schritte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5645
(A) (C)
(D)(B)
für vollständige Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bünd-
nis 90/Die Grünen haben bereits mehrere Anträge auf
Vorlage eines entsprechenden Gesetzes hier in diesem
Hause vorgelegt – und werden es auch diesmal wieder
tun.
Dieser Schritt war spätestens überfällig seit der Ent-
scheidung der Europäischen Kommission von 2005 zur
Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, welche
die damalige Bundesregierung für Nichtumsetzung der
EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 rügte, in der die „völlige
Unabhängigkeit“ glasklar vorgegeben wird.
Zehn Jahre also hat das Land dank der Politik der
Merkel-Regierungen verloren, ein Jahrzehnt vergebener
Möglichkeiten, Datenschutz als fundamentalen Vertrau-
ensanker in der digitalen Welt weiter auszubauen. Zu-
mindest die Landesbehörden lösten sich danach Land
um Land aus dem Griff der Innenministerien. Alle nah-
men das Verfahren der Kommission ernst, nur das Bun-
desinnenministerium nicht. Vielmehr blockierte das
Ministerium über Jahre. Daher muss man zunächst fest-
stellen: Dass eine solche Initiative erst heute kommt, ist
an sich schon hochnotpeinlich.
„Sollen die uns doch verklagen“, dröhnte es über
Jahre durch die Gänge des BMI, aus dem Verfassungs-
ministerium. So sieht ideologischer Schützengraben par
excellence aus. Und das im digitalen Zeitalter, „Will-
kommen in der Informationsgesellschaft“ kann man da
nur sagen.
Auch die aktuelle Große Koalition scheint nicht zu
begreifen, dass Datenschutz, dass Privacy der zentrale,
der einzig etablierte Vertrauensanker für diese Zeit der
digitalen Revolution ist.
Längst wissen wir: Ohne Vertrauen in die ansonsten
intransparent und daher für viele bedrohlich daherkom-
mende Datenverarbeitung der Geheimdienste und Kon-
zerne kann es in Deutschland keine erfolgreiche Digital-
wirtschaft, aber auch keine effektive Behördenarbeit
geben. Ohne Vertrauen keine innovativen Geschäftsmo-
delle, ohne Vertrauen kein nPerso, keine elektronische
Gesundheitskarte und keine DeMail.
Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle die heutige Regie-
rungserklärung des Ministerpräsidenten von Baden-
Württemberg, Winfried Kretschmann. Da hat jemand
verstanden, worum es bei der Digitalisierung geht und
warum es so wichtig ist, den digitalen Wandel unserer
Gesellschaft aktiv – auch gesetzgeberisch – zu begleiten.
Da wird klar gesagt, was die Große Koalition noch im-
mer nicht verstanden hat, obwohl jedes IT-Großprojekt
der letzten Jahre gefloppt ist:
Ein moderner, innovativer Datenschutz und mit ihm
entstehendes Vertrauen sind die Grundlagen für alles im
Netz und im Digitalen. Und statt den Datenschutz zu
schwächen, müssen wir ihn, gerade dieser Tage, stärken.
Der Schritt zu dieser Reform ist lange überfällig
– nach einem Jahrzehnt –, das klingt noch nett. Das
zwanghafte Festhalten des Bundesinnenministeriums an
seinen potenziellen und tatsächlichen, oft mittelbaren
Einflussmöglichkeiten beim BfDI wäre die wohl zutref-
fendere Beschreibung. Sicherlich geschah dies nicht zu-
letzt, weil ein unbequemer und in der Öffentlichkeit sehr
aktiver Datenschutzbeauftragter Peter Schaar viele Jahre
für das Anliegen des Datenschutzes an der Spitze des
Hauses stand.
Jetzt nach dem Wechsel zu Frau Voßhoff entlassen
Sie also das Haus in die institutionelle Unabhängigkeit.
Aber das hat schon mehr als ein Gschmäckle: das Gehalt
der Leiterin wird erhöht, was vielleicht noch begründbar
ist. Aber die Mittel für das Haus, die dringend benötigt
werden, um die Umstellung zur obersten Bundesbehörde
zu bewerkstelligen, sind insgesamt mehr als knauserig,
ja geradezu lächerlich im Verhältnis zu den Ausschüttun-
gen, die der BND, das BfV und das BSI im Rahmen Ih-
rer Cybersicherheitsagenda erhalten sollen.
Es ist schlicht so: Nach dem Willen der Bundesregie-
rung soll der digitale Wandel nichts mit Datenschutz zu
tun haben. Sie gönnen damit der Institution, die wie
kaum eine zweite dafür steht, die Rechte der Bürgerin-
nen und Bürger zu vertreten, keinen Sous mehr – das ist
die bittere Wahrheit der Politik auch dieser großen
Merkel-Koalition.
Die Frontstellung von Union, aber leider zunehmend
auch der SPD gegen einen modernen Daten- und Infor-
mationsschutz stellt einen fortgesetzten Angriff auf die
mühsam erstrittenen Bürgerrechte in diesem Land dar.
Das ist in der Sache so ignorant, dass es am Ende auf Sie
zurückfallen wird, meine Damen und Herren.
Bereits jetzt entfalten sich in den Untersuchungsaus-
schüssen zum internationalen Spähskandal, aber auch im
BKA-Ausschuss die Folgen des Ausbremsens der Bun-
desdatenschutzbeauftragten auf dramatische Weise: Im
Bundesnachrichtendienst hat man sich ganz offenbar
eine Art Spezialdatenschutz für die Geheimdienste zu-
sammenphantasiert, bei dem sich der zentrale erste Ring
der Datenschutzkontrolle in Gestalt der behördlichen
Datenschutzbeauftragten entweder unzuständig sieht oder
mit ihrer Rechtsauffassung an der „operativen Energie“
ihres Chefs scheitert, dessen Rechtsmeinung allerdings
eher am Rande des juristisch „Abwegigen“ verläuft.
Wir müssen uns deshalb schon fragen, ob am Ende
nicht auch die knappen Ressourcen der für dieses Haus
zuständigen Bundesbeauftragten mitursächlich sind für
die völlig inakzeptablen, ja offene und gegenwärtig an-
dauernde Rechtsbrüche beinhaltenden Zustände. Nichts
anderes kann man aus dem BKA vermelden. Offenbar
scheint es auch beim besten Willen nicht mehr möglich,
die Abteilungen, Referate und Mitarbeiter so zu schulen,
dass nicht gleich Listen mit Hunderten von Namen ver-
meintlicher Straftäter undifferenziert an Drittbehörden
verschickt werden, oder interne Aktenbearbeitungssys-
teme grundlegende Datenschutzprinzipien vermissen
lassen. Die Konsequenzen all dessen können nur lauten:
Wir brauchen eine massive Aufstockung der Mittel der
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
mationsfreiheit. Sie zeichnet ebenso für IT-Sicherheit
zuständig wie etwa das BSI, denn bei allen Verarbeitun-
gen mit Personenbezug leitet sie das relevante Prüfungs-
programm. Sie braucht mehr IT-Fachleute und weiterhin
5646 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
mehr Juristen, um ihre Arbeit effektiv zu verrichten. Im
Bereich der Sicherheitsbehörden erscheint dies beson-
ders drängend, und es ist eine Ohrfeige für die zurück-
liegenden Regierungen, dass das Bundesverfassungs-
gericht in das Urteil zur Antiterrordatei explizit
reinschreiben musste, dass für eine vernünftige Ressour-
cenausstattung der beaufsichtigen Behörde zu sorgen sei.
Vollends dem Fass den Boden aus aber schlägt die in
ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkbarkeit der
Aussagebefugnisse der Datenschutzbeauftragten. Die
tatsächliche Perfidie dieses Vorschlags lässt sich an der
aktuellen Lage im NSA-Untersuchungsausschuss ermes-
sen. Was die Bundesregierung heute nicht könnte, würde
mit Wirksamkeit dieses Gesetzentwurfes möglich: Eine
Aussage des vom Ausschuss bereits als Zeugen be-
schlossenen ehemaligen Bundesbeauftragten zu seinem
Wissen über den internationalen Spähskandal von BND,
NSA und Co. müsste von der Genehmigung der Bundes-
regierung abhängig gemacht werden.
Vom Gutdünken der Regierung oder der Nachfolgerin
im Amte soll also abhängig gemacht werden, ob dieses
Parlament einen Vertreter einer der von ihm gewählten
und eingesetzten Behörde hören kann. Ein Zeuge, der in
Sachen BND beispielsweise wie kein anderer die Ver-
stöße dieses Hauses sachkundig kommentieren kann,
soll somit mundtot gemacht werden. Mehr Maulkorb
geht nicht. Eine solche Ausschaltung von Stimmen, die
einem nicht in den Kram passen, ist allenfalls aus autori-
tären politischen Systemen bekannt, und einer Demokra-
tie und der Stellung einer tatsächlich unabhängigen Da-
tenschutzaufsicht unwürdig.
Schließlich: Bis heute, wir fordern es immer wieder,
kann die BfdI keine wirksamen Sanktionen gegenüber
der TK-Industrie verhängen, hier läuft das bisherige
Kontrollregime schlicht leer. Jedes Bundesland, jede
Landesdatenschutzbehörde kann wirksamer gegen rechts-
Offsetdruc
sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
widrig agierende Unternehmen vorgehen, wenn diese
sich nicht an das Gesetz halten. Die Möglichkeit auch
der Drohung mit Bußgeldern und Verwaltungs-
anordnungen sind das Mindeste, wenn es in die Aus-
einandersetzung mit den Giganten der Branche geht.
Wie soll sonst eine Gerade-mal-90-Personen-Behörde
bestehen?
Für die Verweigerung dieser Instrumente Ihrerseits
gibt es bis heute kein einziges überzeugendes Argument.
Es geht dem Bundesinnenministerium hier offenbar al-
lein um die Beschränkung einer aus ideologischen Moti-
ven bekämpften Behörde und ein völlig falsch verstan-
denes Interesse am Schutz der TK-Wirtschaft.
Fazit: Eine längst überfällige Reform wird, wohlge-
merkt erst jetzt und aus Rechtsgründen – gewissermaßen
mit dem Rücken zur Wand und dazu auch noch hand-
werklich schlecht – umgesetzt. Insgesamt gibt es leider
auch weiterhin keinerlei Einsicht in der Sache, sondern
vielmehr eine Verbohrtheit bis zur letzten Patrone.
Sie haben am Anfang der Legislaturperiode angekün-
digt, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem
Schwerpunkt machen zu wollen. Ihre jetzt vorgelegte
Reform ist das genaue Gegenteil.
Eigentlich bedarf es, in der Sache ist das unbestritten,
beim BfDI mehr Mittel, mehr Rechte und mehr Perso-
nal! Und was machen Sie? Ihre Bundesregierung feilt an
einer eigentlich unabhängigen Institution wie an einem
Bonsaibäumchen. Der digitalen Entwicklung in Deutsch-
land verabreichen sie damit Gift.
Dass sie als Parlamentarier dieses Spiel mitspielen,
ist, ich kann es nicht anders sagen, diesem Hohen Haus
unwürdig.
Wie gesagt: Wir werden einen eigenen Antrag mit den
notwendigen Korrekturen ihres fehlgehenden Ansatzes
vorlegen. Kehren Sie um, noch ist es nicht zu spät.
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
22
60. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 3 Regierungserklärung zum ASEM- und Euro-Gipfel und zum Europäischen Rat
TOP 4 Digitale Agenda 2014 bis 2017
TOP 5 Gesetzliche Tarifeinheit
TOP 27, ZP 1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
TOP 28 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
TOP 6 EU-Verordnung ökologische/biologische Produktion
TOP 7 EU-Jahresberichte über Menschenrechte und Demokratie
TOP 8 Schulsozialarbeit
TOP 9 Änderung des Antiterrordateigesetzes
TOP 10 Bekämpfung von Steuerbetrug
TOP 11 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015
TOP 12 Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte
TOP 13 Berufliche Bildung
TOP 14 Entschädigung von Einsatzunfällen
TOP 15 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
TOP 16 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
TOP 17 Unionsrechtliche Vorschriften über Agrarzahlungen
TOP 18 Vertrag mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen
TOP 19 Änderung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommen
Anlagen