Plenarprotokoll 18/60
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            60. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
            I n h a l t :
            Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord-
            neten Dr. Thomas Gambke und Norbert
            Schindler. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 A
            Wahl der Abgeordneten Dr. Stefan Heck,
            Daniela Ludwig und Birgit Kömpel in den
            Beirat der Schlichtungsstelle für den öf-
            fentlichen Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . 5483 B
            Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
            nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B
            Absetzung der Tagesordnungspunkte 20 und 24 5483 B
            Tagesordnungspunkt 3:
            Abgabe einer Regierungserklärung durch die
            Bundeskanzlerin: zum ASEM-Gipfel am
            16./17. Oktober 2014, zum Europäischen
            Rat am 23./24. Oktober 2014 und zum
            Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in Brüs-
            sel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5483 B
            Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . 5483 D
            Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5487 A
            Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5489 B
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5492 A
            Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5492 D
            Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . 5494 C
            Bernd Westphal (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5497 A
            Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5498 C
            Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5499 C
            Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 A
            Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5501 D
            Maik Beermann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5503 A
            Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5505 B
            Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . 5506 D
            Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5509 C
            Tagesordnungspunkt 4:
            a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
            Digitale Agenda 2014 bis 2017
            Drucksache 18/2390 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A
            b) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin
            von Notz, Tabea Rößner, Dieter Janecek,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den digi-
            talen Wandel politisch gestalten –
            Handlungsempfehlungen der Enquete-
            Kommission „Internet und digitale Ge-
            sellschaft“ umsetzen
            Drucksache 18/2880 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 A
            Alexander Dobrindt, Bundesminister
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5507 B
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5512 A
            Sören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5513 A
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5514 B
            Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5515 D
            Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5517 C
            Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5518 B
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5519 A
            Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . 5519 D
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5520 D
            Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5521 C
            Sigmar Gabriel, Bundesminister
            BMWi (Erklärung nach § 30 GO). . . . . . . . 5522 D
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5523 C
            Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5523 D
            Christina Kampmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5524 D
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5525 D
            Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5526 C
            Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5527 C
            Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5527 C
            Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5528 A
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5529 B
            Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5530 D
            Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5531 D
            Martin Dörmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5533 B
            Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5534 A
            Tagesordnungspunkt 5:
            Antrag der Abgeordneten Beate Müller-
            Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang
            Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Solidarität im Rahmen der Tarifplu-
            ralität ermöglichen – Tarifeinheit nicht ge-
            setzlich regeln
            Drucksache 18/2875 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5535 C
            Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5536 D
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5538 C
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5538 D
            Bernd Rützel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5540 A
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5540 C
            Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5541 B
            Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5542 B
            Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5543 D
            Wilfried Oellers (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5544 B
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5544 C
            Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5545 B
            Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5545 C
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5546 C
            Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5547 A
            Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5547 D
            Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5548 D
            Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) . . . . . . 5550 A
            Tagesordnungspunkt 27:
            a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zur Durchführung des Haager
            Übereinkommens vom 30. Juni 2005
            über Gerichtsstandsvereinbarungen
            Drucksache 18/2846 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 B
            b) Erste Beratung des von der Bundesregie-
            rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
            zes zu dem Protokoll Nr. 15 vom
            24. Juni 2013 zur Änderung der Kon-
            vention zum Schutz der Menschen-
            rechte und Grundfreiheiten
            Drucksache 18/2847 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
            c) Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie
            Wilms, Beate Walter-Rosenheimer, Harald
            Ebner, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
            Maritime Ausbildung in Kooperation
            mit den Küstenländern neu ausrichten
            Drucksache 18/2748 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
            d) Antrag der Abgeordneten Friedrich
            Ostendorff, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofab-
            gabe als Voraussetzung für den Zugang
            zur Altersrente für Landwirte abschaf-
            fen
            Drucksache 18/2770 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 C
            e) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke,
            Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias
            W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion DIE LINKE: Sozialrechtli-
            che Diskriminierung beenden – Asylbe-
            werberleistungsgesetz aufheben
            Drucksache 18/2871 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D
            f) Antrag der Abgeordneten Caren Lay,
            Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE
            LINKE: Für eine transparente Haus-
            haltskontrolle nachrichtendienstlicher
            Tätigkeiten
            Drucksache 18/2872 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5551 D
            g) Antrag der Abgeordneten Harald Ebner,
            Steffi Lemke, Bärbel Höhn, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Nachhaltige
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 III
            Waldbewirtschaftung sicherstellen –
            Kooperative Holzvermarktung ermögli-
            chen
            Drucksache 18/2876 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A
            h) Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer,
            Beate Müller-Gemmeke, Doris Wagner,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schluss
            mit Sonderwelten – Die inklusive Ge-
            sellschaft gemeinsam gestalten
            Drucksache 18/2878 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 A
            Zusatztagesordnungspunkt 1:
            Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald,
            Dr. Valerie Wilms, Steffi Lemke, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN: Ökologischen Hochwasser-
            schutz voranbringen
            Drucksache 18/2879 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5552 B
            Tagesordnungspunkt 28:
            a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
            kommen vom 13. Februar 2014 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutschland
            und der Republik Costa Rica zur Ver-
            meidung der Doppelbesteuerung auf
            dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
            men und vom Vermögen
            Drucksachen 18/2659, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 B
            b) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zu dem Protokoll vom
            24. Juni 2013 zur Änderung des Ab-
            kommens vom 4. Oktober 1991 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutschland
            und dem Königreich Norwegen zur Ver-
            meidung der Doppelbesteuerung und
            über gegenseitige Amtshilfe auf dem
            Gebiet der Steuern vom Einkommen
            und vom Vermögen sowie des dazuge-
            hörigen Protokolls
            Drucksachen 18/2660, 18/2898 . . . . . . . . . 5552 C
            c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro-
            tokoll vom 11. März 2014 zur Änderung
            des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwi-
            schen der Bundesrepublik Deutschland
            und Georgien zur Vermeidung der Dop-
            pelbesteuerung auf dem Gebiet der
            Steuern vom Einkommen und vom Ver-
            mögen
            Drucksachen 18/2661, 18/2898 . . . . . . . . . 5553 A
            d) Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zu dem Vorschlag für
            eine Verordnung des Rates zur Ände-
            rung der Verordnung (EWG, EURATOM)
            Nr. 354/83 im Hinblick auf die Hinterle-
            gung der historischen Archive der Or-
            gane beim Europäischen Hochschulins-
            titut in Florenz
            Drucksachen 18/1779, 18/2851. . . . . . . . . 5553 B
            e) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
            Bau und Reaktorsicherheit zu der Verord-
            nung der Bundesregierung: Zweite Ver-
            ordnung zur Änderung der Elektro-
            und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
            Drucksachen 18/2554, 18/2672 Nr. 2,
            18/2899 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5553 C
            f–l Beratung der Beschlussempfehlungen des
            Petitionsausschusses: Sammelübersich-
            ten 96, 97, 98, 99, 100, 101 und 102 zu
            Petitionen
            Drucksachen 18/2763, 18/2764, 18/2765,
            18/2766, 18/2767, 18/2768, 18/2769 . . . . 5553 D
            Tagesordnungspunkt 6:
            a) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Ernährung und Landwirt-
            schaft: zu dem Vorschlag für eine Ver-
            ordnung des Europäischen Parlaments
            und des Rates über die ökologische/bio-
            logische Produktion und die Kennzeich-
            nung von ökologischen/biologischen Er-
            zeugnissen sowie zur Änderung der
            Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des
            Europäischen Parlaments und des Rates
            [Verordnung über amtliche Kontrollen]
            und zur Aufhebung der Verordnung
            (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM
            (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 –
            hier: Stellungnahme gegenüber der
            Bundesregierung gemäß Artikel 23 Ab-
            satz 3 des Grundgesetzes
            Drucksachen 18/1393 Nr. A.31, 18/2839 . 5554 C
            b) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten
            Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm,
            weiterer Abgeordneter und der Fraktion
            DIE LINKE sowie der Abgeordneten
            Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
            Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter
            und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: zu dem Vorschlag für eine
            Verordnung des Europäischen Parla-
            ments und des Rates über die ökologi-
            sche/biologische Produktion und die
            Kennzeichnung von ökologischen/biolo-
            gischen Erzeugnissen sowie zur Ände-
            rung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX
            des Europäischen Parlaments und des Ra-
            tes [Verordnung über amtliche Kontrol-
            len] und zur Aufhebung der Verordnung
            IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
            (EG) Nr. 834/2007 des Rates – KOM
            (2014)180 endg.; Ratsdok. 7956/14 –
            hier: Stellungnahme gegenüber der Bun-
            desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3
            des Grundgesetzes – Ökolandbau vo-
            ranbringen – In Europa und Deutsch-
            land
            Drucksache 18/2873 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 C
            Christian Schmidt, Bundesminister
            BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5554 D
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 5556 B
            Johann Saathoff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5557 C
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5558 C
            Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) . . 5559 C
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5561 C
            Rita Hagl-Kehl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5562 A
            Tagesordnungspunkt 7:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Menschenrechte und Humanitäre
            Hilfe:
            – zu dem EU-Jahresbericht 2012 über
            Menschenrechte und Demokratie in der
            Welt (Themenspezifische Berichte) –
            Ratsdok. 9431/13
            – zu dem Entwurf des EU-Jahresberichts
            2013 über Menschenrechte und Demo-
            kratie in der Welt – Ratsdok. 10848/14
            Drucksachen 18/419 Nr. A.156, 18/2533
            Nr. A.60, 18/2866 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 B
            Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 C
            Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5565 D
            Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5566 C
            Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5567 D
            Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5568 D
            Tagesordnungspunkt 8:
            Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
            Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Schulsozialarbeit an allen Schulen sicher-
            stellen
            Drucksache 18/2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5570 B
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5570 C
            Christina Schwarzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5571 C
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5572 D
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . 5573 D
            Ulrike Bahr (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5574 C
            Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5575 C
            Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5577 B
            Heinz Wiese (Ehingen) (CDU/CSU) . . . . . . . 5578 C
            Tagesordnungspunkt 9:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zur Änderung des Antiterror-
            dateigesetzes und anderer Gesetze
            Drucksachen 18/1565, 18/2902. . . . . . . . . . . . 5579 D
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5580 A
            Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5581 A
            Uli Grötsch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5581 D
            Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5583 B
            Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5584 B
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5585 A
            Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5587 B
            Tagesordnungspunkt 10:
            Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Britta
            Haßelmann, Anja Hajduk, weiterer Abgeord-
            neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN: Für eine Bundessteuerverwal-
            tung – Gleiche Grundsätze von Flensburg
            bis zum Bodensee
            Drucksache 18/2877 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5588 C
            Dr. Jens Zimmermann (SPD) . . . . . . . . . . 5589 D
            Margaret Horb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5590 B
            Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5591 C
            Andreas Schwarz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5592 C
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5593 C
            Uwe Feiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5594 B
            Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5595 A
            Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5595 D
            Tagesordnungspunkt 11:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes über die Feststellung des Wirt-
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 V
            schaftsplans des ERP-Sondervermögens
            für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplan-
            gesetz 2015)
            Drucksachen 18/2662, 18/2903. . . . . . . . . . . . 5597 A
            Gabriele Katzmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5597 B
            Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5598 B
            Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5599 A
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5600 C
            Tagesordnungspunkt 12:
            Antrag der Abgeordneten Sabine
            Zimmermann (Zwickau), Sigrid Hupach,
            Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion DIE LINKE: Kurzzeitig Beschäf-
            tigten vollständigen Zugang zur Arbeits-
            losenversicherung ermöglichen
            Drucksache 18/2786 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5601 D
            Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 5602 A
            Albert Weiler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5603 A
            Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5604 B
            Markus Paschke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5605 C
            Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) . . . . . . . 5606 D
            Ralf Kapschack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5607 C
            Tagesordnungspunkt 13:
            Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
            schusses für Bildung, Forschung und Tech-
            nikfolgenabschätzung
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Thomas Feist, Uda Heller, Albert
            Rupprecht, weiterer Abgeordneter und der
            Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
            ordneten Willi Brase, Rainer Spiering,
            Dr. Ernst Dieter Rossmann, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion SPD: Berufli-
            che Bildung zukunftssicher gestalten –
            Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-
            gung stärken
            – zu dem Antrag der Abgeordneten
            Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Sabine
            Zimmermann (Zwickau), weiterer Abge-
            ordneter und der Fraktion DIE LINKE:
            Das Recht auf Ausbildung umsetzen
            – zu dem Antrag der Abgeordneten Beate
            Walter-Rosenheimer, Brigitte Pothmer,
            Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
            NEN: Berufliche Bildung sichern – Jun-
            gen Menschen Zukunftschancen bieten
            Drucksachen 18/1451, 18/1454, 18/1456,
            18/2856 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5608 B
            Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5608 C
            Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . 5609 C
            Rainer Spiering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5610 D
            Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5611 D
            Uda Heller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5612 D
            Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5613 D
            Tagesordnungspunkt 14:
            Antrag der Abgeordneten Agnieszka Brugger,
            Dr. Tobias Lindner, Doris Wagner, weiterer
            Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Gerechtigkeit
            bei der Entschädigung von Einsatzunfällen
            Drucksache 18/2874 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5614 D
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5615 A
            Robert Hochbaum (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5616 A
            Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) . . . . . . . 5616 D
            Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5617 D
            Julia Bartz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5618 C
            Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5619 B
            Tagesordnungspunkt 15:
            a) – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Ent-
            wurfs eines Zweiten Gesetzes zur
            Änderung des Bundesfernstraßen-
            mautgesetzes
            Drucksachen 18/2444, 18/2657, 18/2857 5619 D
            – Bericht des Haushaltsausschusses ge-
            mäß § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/2858 . . . . . . . . . . . . . . 5619 D
            b) Beschlussempfehlung und Bericht des
            Ausschusses für Verkehr und digitale In-
            frastruktur zu dem Antrag der Abgeordne-
            ten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn
            (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Ab-
            geordneter und der Fraktion BÜND-
            NIS 90/DIE GRÜNEN: Lkw-Maut nach-
            haltig und ökologisch ausrichten
            Drucksachen 18/1620, 18/2857 . . . . . . . . 5620 A
            Florian Oßner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5620 A
            Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5621 D
            Sebastian Hartmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 5622 B
            Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5623 C
            Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5625 A
            VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
            Tagesordnungspunkt 16:
            Erste Beratung des von der Bundesregierung
            eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset-
            zes zur Änderung des Bundesdatenschutz-
            gesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit
            der Datenschutzaufsicht im Bund durch
            Errichtung einer obersten Bundesbehörde
            Drucksache 18/2848 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5626 B
            Tagesordnungspunkt 17:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zum Erlass und zur Änderung
            von Vorschriften zur Durchführung uni-
            onsrechtlicher Vorschriften über Agrar-
            zahlungen und deren Kontrollen in der Ge-
            meinsamen Agrarpolitik
            Drucksachen 18/2708, 18/2894. . . . . . . . . . . . 5626 C
            Hermann Färber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5626 C
            Alois Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5627 B
            Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . 5627 D
            Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . 5628 D
            Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5629 C
            Tagesordnungspunkt 18:
            Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
            desregierung eingebrachten Entwurfs eines
            Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April
            2014 zwischen der Bundesrepublik
            Deutschland und der Weltgemeinschaft
            Reformierter Kirchen – Körperschaft des
            öffentlichen Rechts
            Drucksachen 18/2587, 18/2785. . . . . . . . . . . . 5630 A
            Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5630 C
            Dr. Lars Castellucci (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5631 A
            Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . 5632 A
            Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5632 C
            Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
            BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5633 B
            Tagesordnungspunkt 19:
            – Zweite Beratung und Schlussabstimmung
            des von der Bundesregierung eingebrach-
            ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab-
            kommen vom 22. Juni 2010 zur zweiten
            Änderung des Partnerschaftsabkom-
            mens zwischen den Mitgliedern der
            Gruppe der Staaten in Afrika, im Kari-
            bischen Raum und im Pazifischen
            Ozean einerseits und der Europäischen
            Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaa-
            ten andererseits (Zweites Änderungsab-
            kommen zum AKP-EG-Partnerschafts-
            abkommen)
            Drucksache 18/2591 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 B
            – Zweite und dritte Beratung des von der
            Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
            eines Gesetzes zu dem Internen Abkom-
            men vom 24. Juni 2013 zwischen den im
            Rat vereinigten Vertretern der Regie-
            rungen der Mitgliedstaaten der Euro-
            päischen Union über die Finanzierung
            der im mehrjährigen Finanzrahmen für
            den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehe-
            nen Hilfe der Europäischen Union im
            Rahmen des AKP-EU-Partnerschafts-
            abkommens und über die Bereitstellung
            von finanzieller Hilfe für die überseei-
            schen Länder und Gebiete, auf die der
            vierte Teil des Vertrags über die Ar-
            beitsweise der Europäischen Union An-
            wendung findet (Internes Abkommen)
            Drucksachen 18/2588, 18/2840. . . . . . . . . 5634 C
            – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
            § 96 der Geschäftsordnung
            Drucksache 18/2843 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5634 C
            Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . 5634 C
            Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5635 B
            Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5636 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5637 B
            Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5638 D
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5639 A
            Anlage 2
            Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
            Ulrike Bahr, Heinz-Joachim Barchmann,
            Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm,
            Christina Jantz, Frank Junge, Dr. Bärbel
            Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer, Hiltrud Lotze,
            Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Mechthild
            Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina Scheer,
            Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt (Ber-
            lin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur nament-
            lichen Abstimmung über den Entschließungs-
            antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
            Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel
            Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
            Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
            Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring,
            Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch,
            Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
            Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND-
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 VII
            NIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer
            Regierungserklärung durch die Bundeskanz-
            lerin zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober
            2014, zum Europäischen Rat am 23./24. Ok-
            tober 2014 und zum Euro-Gipfel am 24. Okto-
            ber 2014 in Brüssel (Tagesordnungspunkt 3) . . . 5639 C
            Anlage 3
            Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen
            Abstimmung über den Entschließungsantrag
            der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver
            Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
            Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
            Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Harald
            Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring, Stephan
            Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich
            Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie
            Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungser-
            klärung durch die Bundeskanzlerin zum
            ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014, zum
            Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
            und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
            Brüssel (Tagesordnungspunkt 3)
            Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 B
            Michael Groß (SPD). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 C
            Christian Petry (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5640 D
            Anlage 4
            Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
            des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Än-
            derung des Bundesdatenschutzgesetzes –
            Stärkung der Unabhängigkeit der Daten-
            schutzaufsicht im Bund durch Errichtung ei-
            ner obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs-
            punkt 16)
            Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . 5641 A
            Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5642 A
            Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . 5642 D
            Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5643 D
            Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5644 D
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5483
            (A) (C)
            (D)(B)
            60. Sitzung
            Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
            Beginn: 9.00 Uhr
        
        
        
          
          
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5639
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        (D)
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 16.10.2014
        Bär, Dorothee CDU/CSU 16.10.2014
        Dr. Braun, Helge CDU/CSU 16.10.2014
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 16.10.2014
        Engelmeier-Heite,
        Michaela
        SPD 16.10.2014
        Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 16.10.2014
        Freitag, Dagmar SPD 16.10.2014
        Frieser, Michael CDU/CSU 16.10.2014
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 16.10.2014
        Funk, Alexander CDU/CSU 16.10.2014
        Golze, Diana DIE LINKE 16.10.2014
        Gröhe, Hermann CDU/CSU 16.10.2014
        Hirte, Christian CDU/CSU 16.10.2014
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 16.10.2014
        Schlecht, Michael DIE LINKE 16.10.2014
        Schön (St. Wendel),
        Nadine
        CDU/CSU 16.10.2014
        Schwarzelühr-Sutter,
        Rita
        SPD 16.10.2014
        Seif, Detlef CDU/CSU 16.10.2014
        Strässer, Christoph SPD 16.10.2014
        Strothmann, Lena CDU/CSU 16.10.2014
        Dr. Sütterlin-Waack,
        Sabine
        CDU/CSU 16.10.2014
        Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.10.2014
        Träger, Carsten SPD 16.10.2014
        Dr. Troost, Axel
        Dr. Wadephul, Johann
        DIE LINKE 16.10.2014
        CDU/CSU 16.10.2014
        Zimmermann
        (Zwickau), Sabine
        Anlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ulrike Bahr, Heinz-Joachim
        Barchmann, Gabriele Groneberg, Gabriele
        Hiller-Ohm, Christina Jantz, Frank Junge,
        Dr. Bärbel Kofler, Dr. Ute Finckh-Krämer,
        Hiltrud Lotze, Klaus Mindrup, Susanne Mittag,
        Mechthild Rawert, Johann Saathoff, Dr. Nina
        Scheer, Dorothee Schlegel, Matthias Schmidt
        (Berlin), Norbert Spinrath (alle SPD) zur na-
        mentlichen Abstimmung über den Entschlie-
        ßungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-
        Uhl, Oliver Krischer, Annalena Baerbock,
        Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Steffi
        Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden,
        Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai Gehring,
        Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch,
        Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Dr. Valerie
        Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN
        zu der Abgabe einer Regierungserklärung
        durch die Bundeskanzlerin
        zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014,
        zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
        und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
        Brüssel
        (Tagesordnungspunkt 3)
        Atomenergienutzung ist mit Blick auf die mit ihr ver-
        bundenen unbeherrschbaren Risiken und Folgelasten
        weder zukunftsfähig noch verantwortbar. Zudem stellen
        Windenergie und Solarenergie kostengünstigere Ener-
        giegewinnungsmöglichkeiten dar.
        Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich-
        keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung
        des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische
        Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent-
        scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen
        und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von
        rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang
        – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu
        zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert
        nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa-
        len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied-
        staates.
        DIE LINKE 16.10.2014
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen
        5640 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom
        1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För-
        derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese
        mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit.
        Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht
        hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich-
        tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante
        britische Atomkraftwerk Hinkley Point C können wir
        aus den dargelegten Gründen nicht folgen.
        Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-
        niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns
        in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische
        Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des
        EURATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch
        Energiewendeziele zu ersetzen.
        Anlage 3
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        schließungsantrag der Abgeordneten Sylvia
        Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Annalena
        Baerbock, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tü-
        bingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia
        Verlinden, Harald Ebner, Matthias Gastel, Kai
        Gehring, Stephan Kühn (Dresden), Nicole
        Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
        Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN
        zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch
        die Bundeskanzlerin
        zum ASEM-Gipfel am 16./17. Oktober 2014,
        zum Europäischen Rat am 23./24. Oktober 2014
        und zum Euro-Gipfel am 24. Oktober 2014 in
        Brüssel
        (Tagesordnungspunkt 3)
        Marco Bülow (SPD): Die Forderung der Fraktion
        Bündnis 90/Die Grünen ist inhaltlich richtig und unter-
        stützenswert. Die staatliche Beihilfe für den britischen
        AKW-Neubau Hinkley Point C ist absolut abzulehnen.
        Deshalb sollte sich die Bundesregierung tatsächlich in
        Brüssel gegen diese Entscheidung engagieren und recht-
        liche Möglichkeiten prüfen.
        Allerdings entspricht das Vorgehen der Grünen in
        keinster Weise den parlamentarischen Gepflogenheiten,
        wenn diese solch einen Antrag an den zuständigen Fach-
        politikern und Fachausschüssen vorbei einen Abend vor
        der Abstimmung einbringen. Somit bleibt keine Zeit,
        über diese wichtige Thematik zu diskutieren und in den
        Fraktionen eine Meinung herbeizuführen. Wenn die Grü-
        nen wirklich eine ernsthafte Auseinandersetzung über
        die Entscheidung der EU-Kommission und die Beihilfe
        für den AKW-Neubau gewollt hätten, dann hätten sie
        dieses Thema spätestens im Ausschuss einen Tag zuvor
        ansprechen müssen.
        So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi-
        lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin-
        den. Es ist sehr enttäuschend, dass den Grünen taktische
        Spielchen wichtiger sind als inhaltliche Auseinanderset-
        zungen. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In
        der Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die För-
        derung von Atomenergie engagieren.
        Michael Groß (SPD): Die staatliche Beihilfe für den
        britischen AKW-Neubau Hinkley Point C ist abzuleh-
        nen. Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer
        Ebene gegen diese Entscheidung engagieren und rechtli-
        che Möglichkeiten prüfen.
        Es ist bedauerlich, dass dieser Antrag an den zustän-
        digen Fachpolitikern und Fachausschüssen vorbei, erst
        einen Abend vor der Abstimmung dem Plenum zugelei-
        tet worden ist. Somit blieb keine Zeit, über diese wich-
        tige Thematik intensiv zu diskutieren und in den Fraktio-
        nen eine Meinungsbildung herbeizuführen. Wenn der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wirklich etwas an einer
        ernsthaften Auseinandersetzung über die Entscheidung
        der EU-Kommission und die Beihilfe für den AKW-
        Neubau gelegen hätte, hätten Sie dieses Thema spätes-
        tens im Ausschuss einen Tag zuvor ansprechen sollen.
        So ist die Chance vertan, für die Thematik zu sensibi-
        lisieren und eventuell eine gemeinsame Lösung zu fin-
        den. Aus diesen Gründen lehne ich den Antrag ab. In der
        Sache aber werde ich mich weiterhin gegen die Förde-
        rung von Atomenergie engagieren.
        Christian Petry (SPD): Atomenergienutzung ist mit
        Blick auf die mit ihr verbundenen unbeherrschbaren Ri-
        siken und Folgelasten weder zukunftsfähig noch verant-
        wortbar. Zudem stellen Windenergie und Solarenergie
        sowie Energie aus Kohle und Erdgas kostengünstigere
        Energiegewinnungsmöglichkeiten dar.
        Die Entscheidung über Energiegewinnungsmöglich-
        keiten ist nach dem EU-Vertrag aber eine Entscheidung
        des jeweiligen Mitgliedstaates. Wenn sich die britische
        Regierung für den Neubau von Atomkraftwerken ent-
        scheidet und die britischen Stromkunden, Bürgerinnen
        und Bürger bereit sind, Atomenergieförderungen von
        rund 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre lang
        – samt staatlichem verbürgten Inflationsausgleich – zu
        zahlen, ist dies energiepolitisch und vernunftorientiert
        nicht nachvollziehbar, liegt aber dennoch in der nationa-
        len Rechtsetzungshoheit des jeweiligen EU-Mitglied-
        staates.
        Neueste Urteile des Europäischen Gerichtshofes vom
        1. Juli 2014 und 11. September 2014 zu nationalen För-
        derregimen für erneuerbare Energien bestätigen diese
        mitgliedstaatliche Gestaltungshoheit.
        Diesem Umstand trägt der vorliegende Antrag nicht
        hinreichend Rechnung. Dem Entschließungsantrag der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich einer Nich-
        tigkeitsklage gegen den Förderrahmen für das geplante
        britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kann ich aus
        den dargelegten Gründen nicht folgen.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5641
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die energiepolitischen Entscheidungen Großbritan-
        niens zur fortgesetzten Atomenergienutzung sollten uns
        in Europa ein weiterer Anlass sein, auch europäische
        Aussagen zur Atomenergienutzung, etwa in Gestalt des
        EUROATOM-Vertrages, zu korrigieren und sie durch
        Energiewendeziele zu ersetzen.
        Anlage 4
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge-
        setzes zur Änderung des Bundesdatenschutzge-
        setzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Da-
        tenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung
        einer obersten Bundesbehörde (Tagesordnungs-
        punkt 16)
        Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Nur wenige
        Rechtsbereiche haben sich in den vergangenen Jahren so
        fulminant verändert wie das Datenschutzrecht. Erlauben
        Sie mir, die rasante Entwicklung kurz zu skizzieren, um
        dann auf den vorliegenden Gesetzentwurf zu sprechen
        zu kommen.
        Begonnen hat diese Entwicklung mit datenschutz-
        rechtlich relevanten Vorfällen in privaten Unternehmen
        in Deutschland bereits im Jahr 2008. Sie setzte sich fort
        mit der Nutzung des Internets durch immer mehr Men-
        schen – im Berufs- wie im Privatleben –; die Menschen
        fragten und fragen sich, was mit ihren Daten passiert,
        wenn sie soziale Netzwerke nutzen, was vor allem mit
        Bildern geschieht, die sie dort posten, wie Suchmaschi-
        nen mit ihrer Vergangenheit umgehen. So weit einige
        Beispiele.
        Einen Höhepunkt erreichte die Diskussion um die Si-
        cherheit von Daten im Sommer des vergangenen Jahres,
        als Dokumente der NSA durch Edward Snowden der Öf-
        fentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Spätestens seit
        dieser Zeit überlegen viele Menschen, wie sicher ihre
        Daten, wie sicher ihre Kommunikation, wie sicher ihr
        persönlicher Lebensbereich vor Eingriffen privater oder
        eben auch staatlicher Stellen sind.
        Als abschließendes Beispiel für diese Entwicklung
        nenne ich die Nutzung von Smartphones, auf deren Hilfe
        kaum jemand von uns – nicht nur in seinem beruflichen,
        sondern auch in seinem privaten Alltag – verzichten
        mag – und deren Nutzung unter dem Aspekt der Infor-
        mationssicherheit nicht ohne Risiko ist.
        Ich schildere die Entwicklung, um aufzuzeigen, wie
        rasant der technische Fortschritt ist und wie dynamisch
        die Bedeutung einer Rechtsmaterie sich dadurch verän-
        dert. Damit kann der Gesetzgeber naturgemäß nicht in
        Echtzeit mithalten; es wäre auch fraglich, ob dies gut
        wäre, denn Gesetze sollen keine „Schnellschüsse“, son-
        dern gut durchdacht sein.
        Dass aber gesetzgeberischer Handlungsbedarf be-
        steht, ist unter allen Verantwortlichen unstreitig. Daran
        ändert auch der Umstand nichts, dass viele Bürgerinnen
        und Bürger die Gefahr für die eigenen Daten durch
        manchmal etwas zu sorglosen Umgang mit ihnen – etwa
        im Internet in sozialen Netzwerken – selbst heraufbe-
        schwören.
        Es ist daher konsequent gewesen, dass auf Europäi-
        scher Ebene mit der Novellierung des Datenschutz-
        rechtsrahmens, also des materiellen Rechts, begonnen
        wurde. Derzeit stellt noch die Datenschutzrichtlinie von
        1995 das Fundament für das europäische Datenschutz-
        recht dar. Dass sie keine Antworten auf die mit der Nut-
        zung des Internets verbundenen Fragestellungen gibt, ja
        gar nicht geben kann, liegt auf der Hand. Deshalb wur-
        den die Arbeiten zur Entwicklung der Datenschutz-
        grundverordnung aufgenommen. Dieses „Mammut-Pro-
        jekt“ wird das Datenschutzrecht in allen Mitgliedstaaten,
        somit auch in Deutschland, maßgeblich verändern. Es
        soll Antworten auf alle datenschutzrechtlichen Heraus-
        forderungen geben, seien sie durch das Internet oder die
        analoge „Papier-Welt“ hervorgerufen.
        Es reicht aber auch im Datenschutz nicht aus, nur die
        bestehenden materiellen Regelungen zu reformieren; es
        bedarf vielmehr auch einer adäquaten organisatorischen
        Absicherung. Ihr dient der vorliegende Gesetzentwurf.
        Er stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im
        Bund, indem er die Organisation des Datenschutzes des
        Bundes in Form einer vollkommen unabhängigen obers-
        ten Bundesbehörde vorsieht. Der prägende Unterschied
        zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass die Bun-
        desbeauftragte für den Datenschutz und die Informa-
        tionsfreiheit nunmehr ausschließlich parlamentarischer
        und gerichtlicher Kontrolle unterliegt; sie genießt damit
        nunmehr auch formell volle Unabhängigkeit.
        Man mag sich fragen, ob es dieser Neuregelung, die
        auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtsho-
        fes berücksichtigt, überhaupt bedarf, denn schon bislang
        nimmt die Beauftragte für den Datenschutz ihre Aufgaben
        unabhängig wahr. Das ist zwar zutreffend, aber – und nun
        komme ich zum Beginn meiner Rede zurück – es bedarf
        einer Modernisierung des Datenschutzes, die nicht auf
        materielle Regelungen beschränkt bleiben sollte. Die
        Verbesserungen, die in diesem Bereich erzielt werden,
        blieben unvollständig, wenn sie nicht auch institutionell
        nachvollzogen würden. Allerdings ist in diesem Zusam-
        menhang darauf hinzuweisen, dass auch in der Vergan-
        genheit von der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramtes
        und der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums
        nicht Gebrauch gemacht wurde.
        Dennoch würde man dem Gesetzentwurf nicht ge-
        recht, wenn man die Veränderungen, die er vorsieht, als
        lediglich formal begreifen würde; sie sind ein echter Ge-
        winn für den Datenschutz im Bund: Die Bedeutung der
        Datenschutzbeauftragten wird durch den Gesetzentwurf
        sowohl rechtlich als auch politisch klar unterstrichen.
        Durch die hier vorgesehene klare institutionelle Ver-
        besserung der Rechtsstellung der Datenschutzbeauftrag-
        ten wird im Zusammenspiel mit den auf europäischer
        Ebene zu entwickelnden materiell-rechtlichen Regelun-
        gen seitens des Gesetzgebers angemessen auf die He-
        rausforderungen reagiert, denen sich der Datenschutz
        aktuell – die wenigen zu Beginn meiner Ausführungen
        5642 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        genannten Beispiele haben das bereits deutlich ge-
        macht – ausgesetzt sieht.
        Ich bin zuversichtlich, dass der vorgelegte Gesetzent-
        wurf eine angemessene Reaktion auf die bestehenden
        Herausforderungen für den Datenschutz darstellt; ich
        hoffe zugleich, dass es gelingen wird, die materiell-
        rechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene zu ei-
        nem ebenso erfolgreichen Abschluss zu bringen.
        Marian Wendt (CDU/CSU): Ein effektiver Daten-
        schutz ist das Schmiermittel in unserer digitalen Gesell-
        schaft. Ohne ihn sind Sicherheit und Vertrauen im Inter-
        net nicht möglich. Wie wichtig der Datenschutz für die
        Menschen in unserem Land ist, zeigen aktuelle Umfra-
        geergebnisse: Drei Viertel der deutschen Internetnutzer
        haben Angst, dass ihre Daten an Dritte weitergegeben
        oder weiterverkauft werden. Genauso viele Nutzer
        fürchten sich davor, nicht zu wissen, wie ihre Daten im
        Internet genutzt werden.
        Diese Sorgen werden durch tägliche Datenschutz-
        verstöße in der digitalen Welt weiter befeuert: Der In-
        ternet-messenger „WhatsApp“, der ohne Vorwarnung
        den letzten Onlinezugriff postet, die E-Book-Software
        von Adobe, die ungefragt Nutzungsdaten speichert und
        diese unverschlüsselt an eigene Unternehmensserver
        übermittelt.
        In der digitalen Welt, wo Nutzer häufig mit ihren Da-
        ten für vermeintlich kostenlose Dienste bezahlen, sind
        drei Dinge wichtig:
        Erstens ist eine moderne Rechtssetzung im Daten-
        schutz unerlässlich. Mit der Datenschutzgrundverord-
        nung soll der Datenschutz in Europa ins digitale Zeitalter
        überführt werden. Der Zeitplan, die Reform bis Ende
        2015 abzuschließen, ist sehr ambitioniert. Viele Fragen,
        gerade zur Verarbeitung großer Datenmengen durch Big
        Data, müssen noch beantwortet werden. Ich bin aber
        überzeugt, dass wir am Ende einen leistungsfähigen Da-
        tenschutz in Europa haben werden, der die Menschen ei-
        nerseits schützt, andererseits aber Innovationen und
        Wachstum im IT-Sektor nicht behindert.
        Zweitens: Genauso wichtig wie ein modernes Daten-
        schutzrecht ist eine effektive Rechtsdurchsetzung. Hier
        leistet das Amt der Bundesbeauftragten für den Daten-
        schutz und Informationsfreiheit, kurz BfDI, seit nunmehr
        über 35 Jahren hervorragende Arbeit. Seit der Gründung
        1978 haben die Bedeutung, die Verantwortung und das
        Aufgabenspektrum der BfDI stetig zugenommen. Heute
        ist die Bundesbeauftragte zuständig für 14 Bundesminis-
        terien und 400 Behörden, 500 Sozialversicherungsträger
        und deren Spitzenverbände, 3 000 Telekommunikations-
        anbieter und 1 500 Postdienstleister.
        Jede Person in unserem Land hat das Recht, sich di-
        rekt an die Bundesbeauftragte zu wenden, wenn Rechte
        bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen-
        bezogener Daten verletzt werden.
        Daher freue ich mich, dass die institutionelle Stellung
        der BfDI mit unserem Gesetz aufgewertet wird. Die Re-
        form setzt nicht nur die europarechtlichen Vorgaben um.
        Vielmehr stärkt sie die Datenaufsicht im Bund insge-
        samt: Die BfDI wird zukünftig eine oberste Bundesbe-
        hörde. Damit ist sie zum Beispiel dem Bundespräsidial-
        amt oder dem Bundeskanzleramt formal gleichgestellt.
        Die BfDI kann nur durch das Parlament und die Gerichte
        kontrolliert werden. Sie ist nicht mehr an das Bundesin-
        nenministerium angegliedert, sondern vollkommen un-
        abhängig. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Daten-
        schutzaufsicht in unserem Land.
        Drittens, und nicht weniger wichtig: Wir müssen die
        Eigenverantwortung und die Kompetenz der Menschen,
        gerade im Umgang mit digitalen Daten, stärken. Das ist
        natürlich ein sehr weites Feld. Es fängt bei einem sparsa-
        men Umgang mit den eigenen Daten an. Die Menschen
        sollten sich fragen: Muss ich wirklich meine Fotos in die
        Cloud laden? Sind meine Daten dort verschlüsselt? Wer
        kann auf sie zugreifen?
        Viele Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in
        der Informationstechnik, zivilgesellschaftliche Initiati-
        ven wie D21, Deutschland Sicher im Netz und auch
        IT-Unternehmen geben wertvolle Hinweise sowie Tipps
        für den sicheren Umgang mit digitalen Daten. Diese An-
        sätze müssen wir weiter fördern.
        Die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz
        muss aber schon viel früher beginnen. Die Koalition
        wird sich daher zusammen mit den Ländern für den stär-
        keren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im ge-
        samten Lebenslauf einsetzen. Bald wird eine eigene
        Strategie „Digitales Lernen“ dazu verabschiedet.
        Ich fasse zusammen: Die Koalition wird die Eigen-
        verantwortung der Menschen beim Umgang mit den ei-
        genen Daten stärken. Gleichzeitig wollen wir die Sorgen
        der Menschen vor Datenmissbrauch im digitalen Zeital-
        ter reduzieren. Deshalb setzen wir uns in Europa für die
        Datenschutzgrundverordnung ein. Die Bundesbeauf-
        tragte für den Datenschutz wird mit unserer Reform wei-
        ter eine unabhängige und wichtige Instanz in unserem
        Land bleiben. Sie wird weiter vor den „WhatsApps“ und
        „Adobes“ dieser Welt warnen.
        Gerold Reichenbach (SPD): Die mit dem heute
        eingebrachten Gesetzentwurf geplante Überführung des
        Amtes der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
        die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste
        Bundesbehörde ist ausdrücklich zu begrüßen und euro-
        parechtlich konsequent. Die SPD-Bundestagsfraktion
        fordert dies seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hat
        mit seinem Urteil von 2010 die bisherige Ausgestaltung
        der Datenschutzaufsicht in Deutschland als ungenügend
        mit Blick auf die Bedeutung der völligen Unabhängig-
        keit der Datenschutzkontrolle bewertet. Er hat mit der
        Unterstellung staatlicher Aufsicht einen Verstoß gegen
        die Datenschutzrichtlinie von 1995 festgestellt.
        Der Europäische Gerichtshof legt die entsprechenden
        Regelungen in der Richtlinie so aus, dass die für die
        Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Da-
        ten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontroll-
        stellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müs-
        sen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5643
        (A) (C)
        (D)(B)
        Einflussnahme wahrzunehmen. Diese Unabhängigkeit
        schließe nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der
        kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung
        und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmit-
        telbar oder mittelbar. Das muss im Übrigen nicht zuletzt
        auch für die Aussagen vor Gericht und die Vernehmung
        als Zeuge oder Zeugin, beispielsweise vor einen parla-
        mentarischen Untersuchungssausschuss, gelten.
        Der EuGH stellt klar, dass bereits die bloße Gefahr ei-
        ner politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden
        auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um
        deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu be-
        einträchtigen, und dass es die Rolle der Kontrollstellen
        als Hüter des Rechts auf Privatsphäre erfordert, dass ihre
        Entscheidungen, und damit sie selbst, über jeglichen
        Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind.
        Auch wenn das Urteil des EuGH sich direkt auf die
        Aufsichtsbehörden im nichtöffentlichen Bereich bezieht,
        müssen diese Vorgaben selbstverständlich auf den Da-
        tenschutz im öffentlichen Bereich und damit auf die
        Bundesdatenschutzbeauftragte übertragen werden. Die
        Länder haben die europäischen Vorgaben bereits weitge-
        hend umgesetzt, und nun erfolgt konsequent die Anpas-
        sung auch auf Bundesebene.
        Die rechtliche Stellung der Bundesbeauftragten wird
        durch die Überführung in eine eigenständige oberste
        Bundesbehörde ohne Einbindung ins Bundesministe-
        rium aufgewertet. Die Rechts- und Fachaufsicht durch
        das Bundesinnenministerium entfällt, und so wird auch
        nur der Anschein von Einflussnahme in Zukunft vermie-
        den. Das ist ein wichtiger Aspekt für die Unabhängig-
        keit, auch wenn die bisherigen Regelungen wohl ohne-
        hin eher theoretischer Natur waren und in der Praxis
        nicht angewendet wurden. Ein Ministerium, das naturge-
        mäß eher Sicherheitsaspekte verfolgt, steht in ständiger
        Konfliktabwägung mit Fragen des Persönlichkeitsschut-
        zes und dem Ziel, dem Grundrecht auf informationelle
        Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Umso mehr
        freue ich mich, dass wir diesem Widerspruch mit dem
        vorliegenden Gesetzentwurf werden abhelfen können. In
        Zukunft wird der oder die Beauftragte also nur noch par-
        lamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
        Aber kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es
        reingekommen ist. Über einige Details werden wir im
        parlamentarischen Verfahren noch diskutieren müssen;
        hier gilt das Strucksche Gesetz. Beim weiteren Gesetz-
        gebungsverfahren und den anstehenden Beratungen sehe
        ich insbesondere an vier Punkten noch Klärungsbedarf.
        Dies betrifft erstens und vor allem die auch bereits in
        den Medien viel zitierte Neuregelung der Zeugenaus-
        sage. Diese erfährt gegenüber der bisherigen Rechtslage
        gravierende Einschränkungen, und wir werden darüber
        reden müssen, ob und inwiefern diese Einschränkungen
        mit der Unabhängigkeit des Amtes der Bundesdaten-
        schutzbeauftragten vereinbar sind. Positiv ist, dass der
        nach jetziger Rechtslage bestehende Genehmigungsvor-
        behalt für Zeugenaussagen entfällt. Auf der anderen
        Seite erfährt die grundsätzliche Aussagegenehmigung
        gravierende Einschränkungen, wenn jetzt beispiels-
        weise ausdrücklich die „Beziehungen zu anderen Staa-
        ten“ eine Rolle spielen sollen oder die BfDI zukünftig
        nur noch im Einvernehmen mit der Bundesregierung
        aussagen darf, wenn die Aussage laufende oder abge-
        schlossene Vorgänge betrifft, die dem „Kernbereich exe-
        kutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung“ zuzu-
        rechnen sind oder auch nur „sein könnten“.
        Die Aussage nur noch im „Einvernehmen mit der
        Bundesregierung“ widerspricht dem Prinzip der Unab-
        hängigkeit. Dass es den Kernbereich exekutiver Eigen-
        verantwortung gibt, ist unbestritten. Die Frage – um die
        immer wieder auch gerichtlich gerungen wird – ist
        doch, wie weit er geht. Gegebenenfalls könnte ein Kon-
        sultationsverfahren sinnvoller sein als der vorliegende
        Regelungsentwurf, wobei das Letztentscheidungsrecht
        bezüglich der Aussage bei der BfDI liegen müsste. Als
        BfDI ist sie selbstverständlich zur Einhaltung verfas-
        sungsrechtlicher Grundsätze verpflichtet und muss es
        vermeiden, dem Wohl des Bundes durch ihr Handeln zu
        schaden. Insofern ist zu debattieren, inwiefern es dieser
        Einschränkungen im Gesetzentwurf überhaupt bedarf.
        Natürlich werden wir in der Folge über die personelle
        Ausstattung der Behörde reden müssen. Nimmt man das
        Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
        die Informationsfreiheit ernst, muss man sehen, dass mit
        der Überführung in eine oberste Bundesbehörde auch
        der personelle und finanzielle Bedarf steigt. Schließlich
        entfällt mit der Loslösung aus dem Geschäftsbereich des
        Bundesministeriums des Innern auch die organisatori-
        sche Anbindung. Neben organisatorischem Mehrbedarf
        werden die Aufgaben im Bereich Datenschutz und Infor-
        mationsfreiheit zunehmen. Dem gilt es Rechnung zu tra-
        gen.
        Drittens können wir in diesem Gesetzgebungsverfah-
        ren die Chance nutzen, die Handlungs- und Sank-
        tionsbefugnisse im Bereich Post und Telekommunika-
        tion zu regeln. Nach bisheriger Rechtslage kann die oder
        der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem seiner Kon-
        trolle unterliegenden Bereich zwar bellen, aber nicht bei-
        ßen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden der Länder
        sind da deutlich klarer formuliert.
        Viertens, und nicht zuletzt, müssen wir darauf achten,
        dass die neue Unabhängigkeit nicht zur Folge hat, dass
        die BfDI weniger einbezogen wird oder nicht mehr von
        sich aus aktiv werden kann.
        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bewegen wir
        uns einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Er
        macht deutlich, dass die Bundesregierung die herausra-
        gende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfrei-
        heit erkennt und dementsprechend handelt. Ich bin zu-
        versichtlich, dass wir bei den weiteren Beratungen bei
        den zuvor genannten Punkten gute Lösungen finden
        werden.
        Jan Korte (DIE LINKE): Vor fast 20 Jahren ist die
        EU-Datenschutzrichtline in Kraft getreten. Die Richtli-
        nie sieht in Artikel 28 die Einrichtung von Kontrollstel-
        len zur Überwachung der Datenschutzvorschriften vor
        und formuliert: „Diese Stellen nehmen die ihnen zuge-
        5644 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        wiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.“
        Diese Formulierung ist ziemlich eindeutig.
        Und damit komme ich zum ersten Punkt: Es ist mir
        ein Rätsel, wie praktisch alle Bundesregierungen, inklu-
        sive der aktuellen, die Auffassung vertreten konnten,
        dass der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
        und die Informationsfreiheit völlig unabhängig ist, wenn
        er oder sie einem Ministerium untersteht.
        Noch vor kurzem hat mir die Bundesregierung in ei-
        ner Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, erst mit
        dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Ok-
        tober 2012 seien die 2010 „offen gebliebenen Fragen
        nach der Zulässigkeit einer Dienstaufsicht sowie der An-
        bindung an den Haushalt und die Organisation einer an-
        deren Behörde beantwortet worden“. Ich frage mich, wo
        man da allen Ernstes offene Fragen sehen konnte. Die
        „völlige Unabhängigkeit“ wird seit 1995 verlangt.
        Diese besteht eben nicht, wenn die Bundesdaten-
        schutzbeauftragte beim Bundesinnenministerium ange-
        siedelt ist und dessen Dienst- und Rechtsaufsicht unter-
        steht. Die Bundesbeauftragte ist selbstverständlich nicht
        „völlig unabhängig“, wenn ihr vom Innenminister die
        Zeugenaussage verweigert werden kann. Wir sagen das
        seit Jahren, aber der Bundesregierung muss es erst die
        Generalinspektion Justiz der EU-Kommission erklären,
        welche kurz davor ist, ein Vertragsverletzungsverfahren
        gegen die Bundesrepublik einzuleiten, damit sie endlich
        handelt. Ich möchte mal daran erinnern, was für ein Ge-
        jammere hier im Bundestag und von diversen Landesin-
        nenministern zu hören war, wenn es darum ging, dass
        die Bundesrepublik die kürzlich erfreulicherweise abge-
        sägte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht
        umgesetzt hat. Da frage ich mich schon, warum man bei
        diesem klaren Fall so lange gezögert hat und so ein Ri-
        siko eingegangen ist.
        Dieser Gesetzentwurf war also längst überfällig, um
        die formale Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftrag-
        ten sicherzustellen, wie wir es schon lange fordern. Vor
        zehn Jahren hätte man sich darüber gefreut. Unter den
        heutigen Umständen – in Anbetracht der riesigen Aufga-
        ben vor denen der Datenschutz heute steht – ist es kaum
        zu fassen, dass Sie eine neue Bundesbehörde für Daten-
        schutz einrichten und diese mit nur vier neuen Stellen
        ausstatten. Das ist mein zweiter Kritikpunkt. Nach mei-
        nen Informationen werden dann ab 2016 genau 91 Mit-
        arbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundesbeauftrag-
        ten für Datenschutz und die Informationsfreiheit
        arbeiten. Zum Vergleich: Alleine die Abteilung „Bera-
        tung und Koordination“ des Bundesamts für Sicherheit
        im Informationswesen hat 99 Stellen. Die Abteilung
        „Cybercrime“ beim Bundeskriminalamt hatte Anfang
        2014 123 Stellen, in der BKA-Abteilung „Cyberspio-
        nage“ arbeiten 758 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
        von den Stellenaufstockungen beim Bundesamt für Ver-
        fassungsschutz mal ganz zu schweigen.
        Diese Zahlen zeigen, dass die Bundesregierung offen-
        bar ein Problem erkannt hat und die ihr untergeordneten
        Behörden stärkt, wenn es um Spionage und Datensicher-
        heit geht. Profitieren tut sie allerdings nur selbst und, je
        nach Erfolg und Auftrag der Sicherheitsbehörden, die
        Wirtschaft. Eine Verbesserung des Datenschutzes für die
        allgemeine Bevölkerung hingegen ist der Bundesregie-
        rung genau vier Planstellen wert – und selbst diese sollen
        nur den „erhöhten Vollzugsaufwand“ in einer eigenstän-
        digen Behörde kompensieren. Wenn meine Kolleginnen
        und Kollegen von der Union und der SPD hier erklären,
        wie wichtig Datenschutz sei, dann sollen sie hier ganz
        konkret den Worten Taten folgen lassen und die neue
        Behörde ihrem Auftrag entsprechend ausstatten.
        Ich komme zum dritten und wichtigsten Punkt: Die
        Bundesregierung muss die Datenschutzbeauftragte zwar
        formal in die Unabhängigkeit entlassen, sorgt aber
        gleichzeitig nicht nur bei der Stellenausstattung, sondern
        auch im Gesetzentwurf dafür, dass ihr die neue Behörde
        nicht auf die Füße tritt. Während das derzeit gültige
        Bundesdatenschutzgesetz die Aussage der Bundesdaten-
        schutzbeauftragten erlaubt, es sei denn, die Aussage
        würde „dem Wohle des Bundes oder eines deutschen
        Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentli-
        cher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich er-
        schweren“, soll die Bundesbeauftragte – ich zitiere aus
        dem § 23 Absatz 6, wie er zukünftig nach dieser Vorlage
        lauten soll – zukünftig besonders auf die „Nachteile für
        die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ und die
        „Beziehungen zu anderen Staaten“ Rücksicht nehmen.
        Und es kommt noch toller – ich zitiere aus dem Gesetz-
        entwurf –: „Betrifft die Aussage laufende oder abge-
        schlossene Vorgänge, die dem Kernbereich exekutiver
        Eigenverantwortung der Bundesregierung zuzurechnen
        sind oder sein könnten, darf die oder der Bundesbeauf-
        tragte nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung
        aussagen.“
        Dieser Absatz klingt nicht nur so, als sei er für den
        NSA-Untersuchungsausschuss maßgeschneidert, er ist
        praktisch ein Freibrief für die Bundesregierung: Die
        Bundesbeauftragte könnte theoretisch Rechtsverstöße
        feststellen, dürfte aber nur darüber reden, wenn die Bun-
        desregierung einverstanden ist. Wenn diese Karikatur
        von transparentem, demokratischem Regierungshandeln
        hier in unserem Parlament mehrheitsfähig ist, dann gute
        Nacht. Zum Glück haben wir noch Zeit, diesen Gesetz-
        entwurf hier zu diskutieren, und ich appelliere an Sie,
        liebe Kolleginnen, diesen Maulkorbabsatz so nicht ste-
        hen zu lassen.
        Die Schaffung einer neuen unabhängigen Bundesbe-
        hörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
        die Informationsfreiheit sollten wir als Chance begrei-
        fen, die Einrichtung mit der Ausstattung und auch mit
        den Sanktionsinstrumenten zu versehen, die sie benötigt.
        Es ist Aufgabe der Bundesdatenschutzbeauftragten, das
        Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu
        schützen – es gibt keinen Grund, warum sie die Mittel
        dafür nicht bekommen sollte. Und es gibt keinen Grund
        für die Regierung eines demokratischen Rechtsstaats,
        vor einer wirkungsvollen Datenschutzbehörde Angst zu
        haben.
        Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN): Wir diskutieren seit nunmehr fast zehn Jahren
        hier im Deutschen Bundestag die notwendigen Schritte
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014 5645
        (A) (C)
        (D)(B)
        für vollständige Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten
        für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bünd-
        nis 90/Die Grünen haben bereits mehrere Anträge auf
        Vorlage eines entsprechenden Gesetzes hier in diesem
        Hause vorgelegt – und werden es auch diesmal wieder
        tun.
        Dieser Schritt war spätestens überfällig seit der Ent-
        scheidung der Europäischen Kommission von 2005 zur
        Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, welche
        die damalige Bundesregierung für Nichtumsetzung der
        EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 rügte, in der die „völlige
        Unabhängigkeit“ glasklar vorgegeben wird.
        Zehn Jahre also hat das Land dank der Politik der
        Merkel-Regierungen verloren, ein Jahrzehnt vergebener
        Möglichkeiten, Datenschutz als fundamentalen Vertrau-
        ensanker in der digitalen Welt weiter auszubauen. Zu-
        mindest die Landesbehörden lösten sich danach Land
        um Land aus dem Griff der Innenministerien. Alle nah-
        men das Verfahren der Kommission ernst, nur das Bun-
        desinnenministerium nicht. Vielmehr blockierte das
        Ministerium über Jahre. Daher muss man zunächst fest-
        stellen: Dass eine solche Initiative erst heute kommt, ist
        an sich schon hochnotpeinlich.
        „Sollen die uns doch verklagen“, dröhnte es über
        Jahre durch die Gänge des BMI, aus dem Verfassungs-
        ministerium. So sieht ideologischer Schützengraben par
        excellence aus. Und das im digitalen Zeitalter, „Will-
        kommen in der Informationsgesellschaft“ kann man da
        nur sagen.
        Auch die aktuelle Große Koalition scheint nicht zu
        begreifen, dass Datenschutz, dass Privacy der zentrale,
        der einzig etablierte Vertrauensanker für diese Zeit der
        digitalen Revolution ist.
        Längst wissen wir: Ohne Vertrauen in die ansonsten
        intransparent und daher für viele bedrohlich daherkom-
        mende Datenverarbeitung der Geheimdienste und Kon-
        zerne kann es in Deutschland keine erfolgreiche Digital-
        wirtschaft, aber auch keine effektive Behördenarbeit
        geben. Ohne Vertrauen keine innovativen Geschäftsmo-
        delle, ohne Vertrauen kein nPerso, keine elektronische
        Gesundheitskarte und keine DeMail.
        Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle die heutige Regie-
        rungserklärung des Ministerpräsidenten von Baden-
        Württemberg, Winfried Kretschmann. Da hat jemand
        verstanden, worum es bei der Digitalisierung geht und
        warum es so wichtig ist, den digitalen Wandel unserer
        Gesellschaft aktiv – auch gesetzgeberisch – zu begleiten.
        Da wird klar gesagt, was die Große Koalition noch im-
        mer nicht verstanden hat, obwohl jedes IT-Großprojekt
        der letzten Jahre gefloppt ist:
        Ein moderner, innovativer Datenschutz und mit ihm
        entstehendes Vertrauen sind die Grundlagen für alles im
        Netz und im Digitalen. Und statt den Datenschutz zu
        schwächen, müssen wir ihn, gerade dieser Tage, stärken.
        Der Schritt zu dieser Reform ist lange überfällig
        – nach einem Jahrzehnt –, das klingt noch nett. Das
        zwanghafte Festhalten des Bundesinnenministeriums an
        seinen potenziellen und tatsächlichen, oft mittelbaren
        Einflussmöglichkeiten beim BfDI wäre die wohl zutref-
        fendere Beschreibung. Sicherlich geschah dies nicht zu-
        letzt, weil ein unbequemer und in der Öffentlichkeit sehr
        aktiver Datenschutzbeauftragter Peter Schaar viele Jahre
        für das Anliegen des Datenschutzes an der Spitze des
        Hauses stand.
        Jetzt nach dem Wechsel zu Frau Voßhoff entlassen
        Sie also das Haus in die institutionelle Unabhängigkeit.
        Aber das hat schon mehr als ein Gschmäckle: das Gehalt
        der Leiterin wird erhöht, was vielleicht noch begründbar
        ist. Aber die Mittel für das Haus, die dringend benötigt
        werden, um die Umstellung zur obersten Bundesbehörde
        zu bewerkstelligen, sind insgesamt mehr als knauserig,
        ja geradezu lächerlich im Verhältnis zu den Ausschüttun-
        gen, die der BND, das BfV und das BSI im Rahmen Ih-
        rer Cybersicherheitsagenda erhalten sollen.
        Es ist schlicht so: Nach dem Willen der Bundesregie-
        rung soll der digitale Wandel nichts mit Datenschutz zu
        tun haben. Sie gönnen damit der Institution, die wie
        kaum eine zweite dafür steht, die Rechte der Bürgerin-
        nen und Bürger zu vertreten, keinen Sous mehr – das ist
        die bittere Wahrheit der Politik auch dieser großen
        Merkel-Koalition.
        Die Frontstellung von Union, aber leider zunehmend
        auch der SPD gegen einen modernen Daten- und Infor-
        mationsschutz stellt einen fortgesetzten Angriff auf die
        mühsam erstrittenen Bürgerrechte in diesem Land dar.
        Das ist in der Sache so ignorant, dass es am Ende auf Sie
        zurückfallen wird, meine Damen und Herren.
        Bereits jetzt entfalten sich in den Untersuchungsaus-
        schüssen zum internationalen Spähskandal, aber auch im
        BKA-Ausschuss die Folgen des Ausbremsens der Bun-
        desdatenschutzbeauftragten auf dramatische Weise: Im
        Bundesnachrichtendienst hat man sich ganz offenbar
        eine Art Spezialdatenschutz für die Geheimdienste zu-
        sammenphantasiert, bei dem sich der zentrale erste Ring
        der Datenschutzkontrolle in Gestalt der behördlichen
        Datenschutzbeauftragten entweder unzuständig sieht oder
        mit ihrer Rechtsauffassung an der „operativen Energie“
        ihres Chefs scheitert, dessen Rechtsmeinung allerdings
        eher am Rande des juristisch „Abwegigen“ verläuft.
        Wir müssen uns deshalb schon fragen, ob am Ende
        nicht auch die knappen Ressourcen der für dieses Haus
        zuständigen Bundesbeauftragten mitursächlich sind für
        die völlig inakzeptablen, ja offene und gegenwärtig an-
        dauernde Rechtsbrüche beinhaltenden Zustände. Nichts
        anderes kann man aus dem BKA vermelden. Offenbar
        scheint es auch beim besten Willen nicht mehr möglich,
        die Abteilungen, Referate und Mitarbeiter so zu schulen,
        dass nicht gleich Listen mit Hunderten von Namen ver-
        meintlicher Straftäter undifferenziert an Drittbehörden
        verschickt werden, oder interne Aktenbearbeitungssys-
        teme grundlegende Datenschutzprinzipien vermissen
        lassen. Die Konsequenzen all dessen können nur lauten:
        Wir brauchen eine massive Aufstockung der Mittel der
        Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor-
        mationsfreiheit. Sie zeichnet ebenso für IT-Sicherheit
        zuständig wie etwa das BSI, denn bei allen Verarbeitun-
        gen mit Personenbezug leitet sie das relevante Prüfungs-
        programm. Sie braucht mehr IT-Fachleute und weiterhin
        5646 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 60. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        mehr Juristen, um ihre Arbeit effektiv zu verrichten. Im
        Bereich der Sicherheitsbehörden erscheint dies beson-
        ders drängend, und es ist eine Ohrfeige für die zurück-
        liegenden Regierungen, dass das Bundesverfassungs-
        gericht in das Urteil zur Antiterrordatei explizit
        reinschreiben musste, dass für eine vernünftige Ressour-
        cenausstattung der beaufsichtigen Behörde zu sorgen sei.
        Vollends dem Fass den Boden aus aber schlägt die in
        ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Beschränkbarkeit der
        Aussagebefugnisse der Datenschutzbeauftragten. Die
        tatsächliche Perfidie dieses Vorschlags lässt sich an der
        aktuellen Lage im NSA-Untersuchungsausschuss ermes-
        sen. Was die Bundesregierung heute nicht könnte, würde
        mit Wirksamkeit dieses Gesetzentwurfes möglich: Eine
        Aussage des vom Ausschuss bereits als Zeugen be-
        schlossenen ehemaligen Bundesbeauftragten zu seinem
        Wissen über den internationalen Spähskandal von BND,
        NSA und Co. müsste von der Genehmigung der Bundes-
        regierung abhängig gemacht werden.
        Vom Gutdünken der Regierung oder der Nachfolgerin
        im Amte soll also abhängig gemacht werden, ob dieses
        Parlament einen Vertreter einer der von ihm gewählten
        und eingesetzten Behörde hören kann. Ein Zeuge, der in
        Sachen BND beispielsweise wie kein anderer die Ver-
        stöße dieses Hauses sachkundig kommentieren kann,
        soll somit mundtot gemacht werden. Mehr Maulkorb
        geht nicht. Eine solche Ausschaltung von Stimmen, die
        einem nicht in den Kram passen, ist allenfalls aus autori-
        tären politischen Systemen bekannt, und einer Demokra-
        tie und der Stellung einer tatsächlich unabhängigen Da-
        tenschutzaufsicht unwürdig.
        Schließlich: Bis heute, wir fordern es immer wieder,
        kann die BfdI keine wirksamen Sanktionen gegenüber
        der TK-Industrie verhängen, hier läuft das bisherige
        Kontrollregime schlicht leer. Jedes Bundesland, jede
        Landesdatenschutzbehörde kann wirksamer gegen rechts-
        Offsetdruc
        sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
        widrig agierende Unternehmen vorgehen, wenn diese
        sich nicht an das Gesetz halten. Die Möglichkeit auch
        der Drohung mit Bußgeldern und Verwaltungs-
        anordnungen sind das Mindeste, wenn es in die Aus-
        einandersetzung mit den Giganten der Branche geht.
        Wie soll sonst eine Gerade-mal-90-Personen-Behörde
        bestehen?
        Für die Verweigerung dieser Instrumente Ihrerseits
        gibt es bis heute kein einziges überzeugendes Argument.
        Es geht dem Bundesinnenministerium hier offenbar al-
        lein um die Beschränkung einer aus ideologischen Moti-
        ven bekämpften Behörde und ein völlig falsch verstan-
        denes Interesse am Schutz der TK-Wirtschaft.
        Fazit: Eine längst überfällige Reform wird, wohlge-
        merkt erst jetzt und aus Rechtsgründen – gewissermaßen
        mit dem Rücken zur Wand und dazu auch noch hand-
        werklich schlecht – umgesetzt. Insgesamt gibt es leider
        auch weiterhin keinerlei Einsicht in der Sache, sondern
        vielmehr eine Verbohrtheit bis zur letzten Patrone.
        Sie haben am Anfang der Legislaturperiode angekün-
        digt, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem
        Schwerpunkt machen zu wollen. Ihre jetzt vorgelegte
        Reform ist das genaue Gegenteil.
        Eigentlich bedarf es, in der Sache ist das unbestritten,
        beim BfDI mehr Mittel, mehr Rechte und mehr Perso-
        nal! Und was machen Sie? Ihre Bundesregierung feilt an
        einer eigentlich unabhängigen Institution wie an einem
        Bonsaibäumchen. Der digitalen Entwicklung in Deutsch-
        land verabreichen sie damit Gift.
        Dass sie als Parlamentarier dieses Spiel mitspielen,
        ist, ich kann es nicht anders sagen, diesem Hohen Haus
        unwürdig.
        Wie gesagt: Wir werden einen eigenen Antrag mit den
        notwendigen Korrekturen ihres fehlgehenden Ansatzes
        vorlegen. Kehren Sie um, noch ist es nicht zu spät.
        kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
        öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
        22
        60. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 3 Regierungserklärung zum ASEM- und Euro-Gipfel und zum Europäischen Rat
        TOP 4 Digitale Agenda 2014 bis 2017
        TOP 5 Gesetzliche Tarifeinheit
        TOP 27, ZP 1 Überweisungen im vereinfachten Verfahren
        TOP 28 Abschließende Beratungen ohne Aussprache
        TOP 6 EU-Verordnung ökologische/biologische Produktion
        TOP 7 EU-Jahresberichte über Menschenrechte und Demokratie
        TOP 8 Schulsozialarbeit
        TOP 9 Änderung des Antiterrordateigesetzes
        TOP 10 Bekämpfung von Steuerbetrug
        TOP 11 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015
        TOP 12 Arbeitslosengeld für kurzzeitig Beschäftigte
        TOP 13 Berufliche Bildung
        TOP 14 Entschädigung von Einsatzunfällen
        TOP 15 Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
        TOP 16 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
        TOP 17 Unionsrechtliche Vorschriften über Agrarzahlungen
        TOP 18 Vertrag mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen
        TOP 19 Änderung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommen
        Anlagen