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    Plenarprotokoll 18/59 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- wurf zur besseren Vereinbarkeit von Fami- lie, Pflege und Beruf; weitere Fragen . . . . . . 5441 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5441 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5443 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5443 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 D Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5445 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5446 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5447 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5447 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 C Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5447 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 A Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 5448 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5449 D Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 A Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 B Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5451 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 A Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 C Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 A Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 D Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/2831 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 C Mündliche Frage 1 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Position der britischen Regierung zum ge- planten Verkauf der RWE Dea AG an die Letter One GmbH Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 D Zusatzfragen Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5455 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 C Mündliche Frage 2 Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) Forderung nach einer nationalen Gas- reserve Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 B Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 D Mündliche Frage 4 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA in einem verringerten Umfang Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 A Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 B Mündliche Frage 5 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachverhandlungen zum geplanten Frei- handelsabkommen CETA Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 III Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 D Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 A Mündliche Frage 6 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmungsfähige Aspekte im Investi- tionsschutzkapitel von CETA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C Mündliche Frage 7 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Klagen vor internationalen Schiedsgerichten auf Grundlage des Inves- titionsschutzkapitels von CETA bei Um- schuldungen von Staatsanleihen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 C Mündliche Frage 8 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, zu Investitionsschutzregeln bei CETA Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 D Zusatzfragen Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 B Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5460 C Mündliche Frage 9 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Neuverhandlung von Regelungen zum Investitionsschutz im Entwurf des CETA-Abkommens Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 A Zusatzfrage Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 B Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmungsverhalten der EU-Kommis- sare bei der Entscheidung über die staatli- che Beihilfe für den Bau des britischen Kernkraftwerks Hinkley Point C Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 C Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 A Mündliche Frage 11 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der bis 30. September 2014 in diesem Jahr eingegangenen Anträge beim Bundes- amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 C Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 D Mündliche Frage 17 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsches Nein zur UN-Resolution für die Schaffung eines geordneten Staateninsol- venzverfahrens IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C Mündliche Frage 18 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abschluss der Verhandlungen über ein bilaterales Sicherheitsabkommen mit Mexiko Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 A Zusatzfrage Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 B Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entführung und Ermordung von Studen- ten im mexikanischen Bundesstaat Guer- rero durch mexikanische Polizisten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5466 B Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 A Mündliche Frage 34 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktuelle Entwicklungen bei Stuttgart 21 im Planfeststellungsbereich 1.3 auf den Fil- dern Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 B Mündliche Fragen 35 und 36 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des geplanten Mischver- kehrs aus S-Bahnen und Fernzügen zwischen der Rohrer Kurve und dem Stutt- garter Flughafen auf den dortigen Bahn- verkehr; Alternativen zur geplanten Flug- hafenanbindung in Stuttgart durch die Deutsche Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5469 D Mündliche Frage 39 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiede zwischen dem Jülicher AVR- und dem THTR-Reaktor hinsichtlich des Exports von Brennelementen in die USA Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 B Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5471 D Mündliche Frage 40 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung von Daten aus dem Telekom- munikations- und Internetverkehr des Frankfurter Netzknotens De-CIX an die NSA Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 C Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5473 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5475 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 V Anlage 2 Mündliche Frage 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisierung der Unterstützung für Kohleprojekte durch die KfW-Banken- gruppe bei Gesprächen von Bundeskanzle- rin Dr. Angela Merkel mit US-Präsident Barack Obama Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 B Anlage 3 Mündliche Fragen 12 und 13 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung des Speicherförderprogramms seit 2013 Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 C Anlage 4 Mündliche Frage 14 Niema Movassat (DIE LINKE) Abgelehnte Förderanträge im Zusammen- hang mit der aktuellen Ebolaepidemie Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 B Anlage 5 Mündliche Frage 15 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Führende Mitglieder der ukrainischen Partei „Narodnyi Front“ Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 C Anlage 6 Mündliche Frage 16 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Fortsetzung der Gespräche über einen EU- Beitritt der Türkei angesichts regelmäßiger Verletzungen der Meinungs- und Demon- strationsfreiheit durch die türkische Polizei Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 A Anlage 7 Mündliche Frage 20 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Zeitpunkt der Entscheidung über die vom Freistaat Sachsen beantragten Fördermit- tel aus dem sogenannten Mauerfonds Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 B Anlage 8 Mündliche Frage 21 Richard Pitterle (DIE LINKE) Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer- satzes für nicht medizinisch indizierte Be- suche von Saunabetrieben Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 C Anlage 9 Mündliche Frage 22 Richard Pitterle (DIE LINKE) Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer- satzes für E-Books Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 A Anlage 10 Mündliche Frage 23 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoins Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 B Anlage 11 Mündliche Frage 24 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Maßnahmen der USA zur Realisierung ei- nes gleichwertigen Niveaus beim Informa- tionsaustausch mit Deutschland gemäß dem FATCA-Abkommen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 C VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 Anlage 12 Mündliche Frage 25 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Kontrolle der Entwicklung von Risikofil- tern bei der elektronischen Steuerveranla- gung durch externe Stellen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 A Anlage 13 Mündliche Frage 26 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbe- teiligungen als Grundlage für steuerliche Gestaltungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 B Anlage 14 Mündliche Frage 27 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 EStG für möglicherweise in Deutschland stattfin- dende Olympische Spiele Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 C Anlage 15 Mündliche Frage 28 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anmietung von Liegenschaften der Bun- desanstalt für Immobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen durch die Kommunen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 D Anlage 16 Mündliche Frage 29 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ablehnung einer Übernahme der Mehr- kosten beim Bau des Bahnhofs unter der Flughafenstraße in Stuttgart durch die Deutsche Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 B Anlage 17 Mündliche Fragen 30 und 31 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbe- schlusses zu Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 C Anlage 18 Mündliche Frage 32 Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Minimierung von Unfallrisiken und Ge- währleistung eines sicheren Betriebs am künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 D Anlage 19 Mündliche Frage 33 Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenrisiken infolge der Trennung von Zuggattungen durch die Deutsche Bahn bei Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 A Anlage 20 Mündliche Frage 37 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Anzahl der Fernbuslinien mit parallelen bzw. ergänzenden Verbindungen zum An- gebot auf der Schiene Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 B Anlage 21 Mündliche Frage 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5441 (A) (C) (D)(B) 59. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 Beginn: 13.01 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5475 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 15.10.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 15.10.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.10.2014 Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 15.10.2014 Freitag, Dagmar SPD 15.10.2014 Frieser, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 15.10.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.10.2014 Dr. Heck, Stefan CDU/CSU 15.10.2014 Hirte, Christian CDU/CSU 15.10.2014 Hornhues, Bettina CDU/CSU 15.10.2014 Kretschmer, Michael CDU/CSU 15.10.2014 Lach, Günter CDU/CSU 15.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 15.10.2014 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 15.10.2014 Strässer, Christoph SPD 15.10.2014 Strothmann, Lena CDU/CSU 15.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.10.2014 Träger, Carsten SPD 15.10.2014 Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/2831, Frage 3): Wurde die Unterstützung für Kohleprojekte durch die KfW in Gesprächen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem US-Präsidenten Barack Obama thematisiert, und stimmt es, dass das Thema von US-Seite zur Sprache gebracht wurde? Die Bundeskanzlerin tauscht sich regelmäßig mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zu verschiedenen Themen aus. Die Gespräche der Bundeskanzlerin mit dem amerikanischen Präsidenten betreffen den Kernbe- reich exekutiver Eigenverantwortung. Sie sind grundsätz- lich vertraulich, um einen offenen Meinungsaustausch zu gewährleisten. Eine Auskunft über Einzelheiten solcher Gespräche kommt daher aufgrund ihrer einengenden Wirkung auf künftige Gespräche bei einer Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in Betracht. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 12 und 13): Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2013 seit der Einführung im Mai desselben Jahres entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittli- chen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln)? Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2014 entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittlichen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln), und wie viele Mittel stehen für die Förderung in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung? Zu Frage 12: Im Jahr 2013 hat sich das Speicherförderprogramm (KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“) wie folgt entwickelt: 2013/Monat Anzahl der bewilligten Anträge Mai 55 Juni 278 Juli 442 August 360 September 382 Oktober 416 November 310 Dezember 487 Die Tilgungszuschüsse werden individuell berechnet. Die Berechnungsmethode ist der Förderrichtlinie vom 21. Dezember 2012 zu entnehmen (Richtlinien zur För- derung von stationären und dezentralen Batteriespei- Anlagen 5476 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) chersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovol- taikanlagen vom 21. Dezember 2012). Im Jahr 2013 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil- ligtem Antrag durchschnittlich 3 200 Euro. Zu Frage 13: Im Jahr 2014 hat sich das oben genannte Programm wie folgt entwickelt: 2014/Monat Anzahl der bewilligten Anträge Januar 254 Februar 258 März 357 April 419 Mai 408 Juni 515 Juli 686 August 582 Im Jahr 2014 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil- ligtem Antrag durchschnittlich 3 300 Euro. Für die Finanzierung des KfW-Programms Erneuer- bare Energien „Speicher“, Batteriespeicherförderpro- gramm, welches zum 1. Mai 2013 gestartet und bis Ende 2015 befristet ist, stehen bis zu 50 Millionen Euro jährlich für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus dem Sonderver- mögen Energie- und Klimafonds, EKF, (Kapitel 6092), Bereich Marktanreizprogramm, MAP, (Titel 686 04) zur Verfügung. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2831, Frage 14): Welche Förderanträge über den der Organisation „Cap Anamur“ zum Aufbau einer Isolationsstation in einem Kin- derkrankenhaus in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ebola-auswaertiges-amt- lehnt-foerderantrag-von-cap-anamur-ab-a-994224.html), von Nichtregierungsorganisationen, Hilfswerken und sonstigen Akteuren der Zivilgesellschaft hinaus hat die Bundesregie- rung im Zusammenhang mit der aktuellen Ebolaepidemie mit welcher Begründung abgelehnt? Das Auswärtige Amt hat der Hilfsorganisation „Cap Anamur“ aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtli- cher Bestimmungen eine Absage bezüglich eines Pro- jekts im Kontext der aktuellen Ebolaepidemie in Sierra Leone erteilt. Die Hilfsorganisation hatte allerdings keinen prüf- fähigen Antrag auf Projektförderung gestellt, sondern le- diglich eine Projektskizze vorgelegt. Auch in Krisensitu- ationen können wir uns nicht über die Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts hinwegsetzen. Weitere Absagen auf Förderanträge von Hilfsorgani- sationen im Rahmen der aktuellen Ebolaepidemie in Westafrika hat das Auswärtige Amt bislang nicht erteilt. Vor-Anfragen der Hilfsorganisationen „Geschenke der Hoffnung“ und „medeor“ wurden unter Hinweis auf die bestehende Haushaltslage zunächst zurückgestellt. Diese Organisationen hatten jedoch keine Projektskizzen oder Projektanträge eingereicht. Insgesamt hat die Bundesregierung bislang rund 17 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ebolaepidemie zur Verfügung gestellt. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2831, Frage 15): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass neben dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk (Vor- sitzender), dem Parlamentssprecher Oleksandr Turtschynow und dem Innenminister Arsen Awakow auch der frühere Gründer der neonazistischen Nationalsozialen Partei der Ukraine, Andrij Parubij, und der Führer des Bataillons Dnipro1, Juri Beresa, Teile der für die am 26. Oktober 2014 stattfindenden ukrainischen Parlamentswahlen neu gegründe- ten Partei „Narodnyi Front“ sind (www.ukrinform.ua/deu/news/ jatzenjuk_an_die_spitze_der_partei_volksfront_gestellt_12657), ebenso wie auch Andrij Biletskij, bekennender Neofaschist und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehen- den Bataillons „Azow“ und politischer Führer der neofaschis- tischen Sozial-Nationalen Versammlung, der Teil des von der Partei eigens gegründeten „Militärrats“ ist (www.kyivpost. com/content/ukraine/parties-plan-to-include-fighters-maidan- activists-to-boost-election-lists-364494.html), und welche Schluss- folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung kann die Zugehörigkeit von Andrij Parubi zur Partei „Narodny Front“ bestätigen. Er ist Mitglied des Politbüros und tritt bei den anstehenden Parlamentswahlen auf Platz 4 der „Narodny Front“-Liste an. Juri Beresa ist offiziell parteilos, tritt allerdings eben- falls für „Narodny Front“ an, in seinem Fall auf Listen- platz 10. Andrij Bilezkys Zugehörigkeit zu „Narodny Front“ kann nicht abschließend bestätigt werden. Entgegen Pressemeldungen, dass er Mitglied des sogenannten Mi- litärrates der Partei sei, bezeichnet er sich selbst in seiner Erklärung als Kandidat für die Parlamentswahlen als „parteilos“. Er tritt als formal unabhängiger Direktkandi- dat im Wahlkreis 217 an. Der Bundesregierung sind Berichte über frühere und laufende politische und militärische Betätigungen der genannten Personen bekannt. Sollten sie in politische Ämter gewählt werden, wird die Bundesregierung ihre weitere Tätigkeit aufmerksam beobachten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5477 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2831, Frage 16): Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Empfeh- lung der Europäischen Kommission, zügig mit den Türkei- Beitrittsgesprächen fortzufahren und neue Verhandlungskapi- tel wie die Kapitel 23 und 24 (Justiz, Grundrechte, Freiheit und Sicherheit) zu eröffnen vor dem Hintergrund, dass neue Gesetze und das Verhalten der türkischen Polizei die Mei- nungs- und Demonstrationsfreiheit verletzen, regelmäßig von exzessiver Gewalt während Demonstrationen und bei Fest- nahmen Gebrauch gemacht wird und selbst die vermeintli- chen Fortschritte bei der Integration der kurdischen Minder- heit (www.welt.de/politik/ausland/article133027052/Gravie rende-Defizite-EU-rechnet-mit-Tuerkei-ab.html) durch die Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, im Kampf gegen die Kurden in der Türkei sowie die kurdischen Selbstverwal- tungsgebiete in Syrien nach meiner Auffassung ad absurdum geführt werden, die Türkei also von der EU jetzt weiter ent- fernt sei als je zuvor seit Beginn der Gespräche (www.han delsblatt.com/politik/international/proteste-in-der-tuerkei-ein- hoffnungstraeger-wird-zum-menetekel/8465158-2.html)? Die Bundesregierung teilt die im diesjährigen Fort- schrittsbericht der EU-Kommission enthaltene Auffas- sung, dass die Entwicklung in der Türkei in Fragen der Rechtsstaatlichkeit von starken Kontrasten geprägt ist. Schwerwiegenden Bedenken wegen fehlender Unab- hängigkeit der Justiz und beim Schutz der Grundrechte stehen Implementierungsfortschritte bei Reformen ge- genüber. Die europäische Perspektive der Türkei hat nach Überzeugung der Bundesregierung wichtige Beiträge zu ihrer Reformbilanz der letzten Jahre geleistet. Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen mit der Tür- kei ein probates Mittel sind, positiven Einfluss auf ihre Entwicklung gerade in den Bereichen Rechtsstaatlich- keit und innere Sicherheit zu nehmen. Ein konstruktiver Dialog zwischen der EU und der Türkei im Rahmen der entsprechenden Verhandlungska- pitel 23 und 24 wäre daher gerade auch mit Blick auf die kritischen Entwicklungen in der Türkei zu begrüßen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es angesichts der Bedrohung durch sogenannte Fo- reign Terrorist Fighters sowohl in der Türkei als auch in Europa enger Abstimmung zwischen den Innen- und Justizbehörden bedarf. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 18/2831, Frage 20): Wann ist mit einer Entscheidung für die vom Freistaat Sachsen beim Bund beantragten Fördermittel aus dem soge- nannten Mauerfonds 2015 (der durch die Verkaufserlöse für Grundstücke an der ehemaligen Berliner Mauer und dem Grenzstreifen getragen wird) zu rechnen, und für welche Pro- jekte aus Sachsen wurden Förderanträge gestellt? Die Ausgaben des Mauerfonds sind gemäß Mauerge- setz und Haushaltsvermerk bei Kapitel 6003 Titel 634 41 gesperrt; die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilli- gung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes- tages. Mit der Behandlung der Entsperrungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen im Haushaltsaus- schuss ist voraussichtlich im November zu rechnen. Für den Freistaat Sachsen sind nach dem Verteiler- schlüssel der Mauerverordnung Mauerfondsmittel der fünften Tranche in Höhe von insgesamt 2 370 400 Euro vorgesehen, die sich auf insgesamt 17 Projekte verteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 21): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung des er- mäßigten Umsatzsteuersatzes für nichtmedizinisch indizierte Besuche eines Saunabetriebs auch nach dem 1. Januar 2015 zuzulassen, und aus welchem Grund wurde das hierzu ergan- gene Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 (V R 54/02), welches die Anwendung des regulären Umsatzsteuer- satzes vorschreibt, bisher nicht umgesetzt? Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem ge- meinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder gefassten Beschluss fest, zukünftig zur Abgrenzung der begünstigten Heilbäder auf die Richtlinie des Gemeinsa- men Bundesausschusses über die Verordnung von Heil- mitteln in der vertragsärztlichen Versorgung abzustellen. Damit werden Saunaleistungen künftig mit 19 Prozent besteuert werden. Bislang ist vorgesehen, die Änderung ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden. Das Bundesfinanz- ministerium stimmt mit den Ländern allerdings eine Ver- schiebung auf den 1. Juli 2015 gerade ab. Das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bleibt abzuwarten. Das Urteil des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 12. Mai 2005 (Az.: V R 54/02, BStBl 2007 II Seite 283) ist auf- grund eines Beschlusses der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 20. März 2007, BStBl I 2007, Seite 307) veröffentlicht worden und wird daher von der Finanzverwaltung bislang nicht allgemein angewendet. Diese Entscheidung wurde sei- nerzeit damit begründet, dass es entgegen der Auffas- sung des BFH nicht auszuschließen sei, dass eine Sauna, die in einem Fitnessstudio betrieben werde, allgemeinen Heilzwecken diene und damit die Voraussetzungen des § 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz erfülle. 5478 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra- gen des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 22): Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2014 (C-219/13) die Möglichkeit eröffnet, E-Books dem ermäßigten Umsatz- steuersatz zu unterwerfen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die entsprechende Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen? Das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-219/13 bezog sich nicht auf E-Books, sondern auf die mehrwertsteuerliche Behand- lung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, also zum Beispiel Hörbücher. Bevor auf nationaler Ebene der ermäßigte Umsatz- steuersatz auf E-Books eingeführt werden kann, ist es erforderlich, die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu än- dern. Dies setzt voraus, dass die Europäische Kommis- sion, der das alleinige Initiativrecht zusteht, einen ent- sprechenden Vorschlag vorlegt und der Ministerrat diesem einstimmig zustimmt. Der Koalitionsvertrag sieht vor, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books, E-Papers und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Darüber hinaus haben die geschäftsführenden Vor- stände der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Beschluss vom 29. April 2014 die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene aktiv für eine baldige Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen, damit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaa- ten auch auf elektronische Informationsmedien – zum Beispiel E-Books, E-Papers – angewendet werden kann. Die Arbeiten für eine entsprechende Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene laufen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 23): Wie ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerlich zu be- handeln, und wie ist der Eintausch von selbst erzeugten Bit- coins gegen Euro ertragsteuerlich zu behandeln? Erstens. Für die Umsatzsteuer gilt: Bei der Hingabe von Bitcoins handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um eine sonstige Leistung. Es ist regelmäßig davon auszu- gehen, dass Bitcoin-Transaktionen im Inland als steuer- bare Vorgänge dem Anwendungsbereich des Umsatz- steuergesetzes unterliegen. Zweitens. Für die Ertragsteuer gilt: Die bloße Nut- zung von Bitcoins hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die steuerliche Bewertung der zugrunde liegenden Ge- schäfte oder Transaktionen. Ob und in welcher Weise die durch einen Tausch von selbst erzeugten Bitcoins gegen Euro erzielten Einnah- men der Besteuerung unterliegen, hängt hingegen vom Einzelfall ab. Werden hierbei aufgrund einer selbststän- digen und nachhaltigen Betätigung gewerbliche Ge- winne erzielt, sind diese – unabhängig von ihrer Höhe – in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich dage- gen um eine zwar erwerbswirtschaftliche, aber lediglich gelegentliche Tätigkeit, können Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommen- steuergesetz vorliegen. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflich- tig. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 24): Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, die die Regierung der Vereinigten Staaten bisher ergriffen hat, um, wie in Artikel 6 Absatz 1 des FATCA-Abkommens (ver- gleiche Bundestagsdrucksache 17/13704) enthalten, ein gleichwertiges Niveau im gegenseitigen Informationsaus- tausch mit Deutschland zu erreichen, und wo sieht die Bun- desregierung diesbezüglich noch Anpassungsbedarf? Die USA haben sich basierend auf ihrer völkerrechtli- chen Souveränität in Artikel 6 des Abkommens aus- drücklich zur Reziprozität beim Informationsaustausch bekannt. Die Regierung der USA hat sich verpflichtet, die Transparenz weiter zu verbessern und die Austausch- beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken, indem sie sich zur Erzielung dieses gleich- wertigen Niveaus beim gegenseitigen automatischen Austausch für die Einführung von Vorschriften einsetzt und einschlägige Gesetze unterstützt. So sind die USA nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens verpflichtet, folgende Informationen zu erheben und zu übermitteln: Bruttobetrag der auf ein Einlagenkonto ei- ner natürlichen Person eingezahlten Zinsen; Bruttobe- trag der Dividenden aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutge- schrieben wurden; und Bruttobetrag anderer Einkünfte aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto ein- gezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, soweit diese nach US-amerikanischem Recht meldepflichtig sind. Die US-Regierung hat bereits wesentliche Schritte hin zu mehr Gegenseitigkeit unternommen. Auf der Grund- lage einer Ermächtigung im Bundeseinkommensteuerge- setz hat die US-amerikanische Finanzverwaltung am 14. Mai 2012 „Regulations“ – Verwaltungsanordnungen – in Kraft gesetzt, die Finanzinstitute verpflichten, Infor- mationen zu bisher nicht meldepflichtigen quellensteuer- freien Zinszahlungen auf Einlagekonten nicht ansässiger natürlicher Personen an den Internal Revenue Service, IRS, zu übermitteln. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5479 (A) (C) (D)(B) Zudem hat die Regierung der Vereinigten Staaten – auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Abkommen mit anderen Staaten zu FATCA – im Rahmen des Bud- getvorschlags für das Haushaltsjahr 2015 die Empfeh- lung an das Parlament gerichtet, eine gesetzliche Aus- weitung der Informationspflichten der US-Banken mit dem Ziel der Schaffung von Gegenseitigkeit zu regeln. Der im sogenannten Greenbook des US-Finanzministe- riums erläuterte Vorschlag sieht eine Umsetzung bis 2016 vor. Die Aufnahme dieser Empfehlung durch ein Gesetzgebungsvorhaben obliegt dem Parlament. Aus Sicht der Bundesregierung würde die Umsetzung des von der US-Administration unterbreiteten Vorschlags dem Ziel des mit den USA geschlossenen Abkommens, Reziprozität herzustellen, entsprechen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 25): Inwieweit werden bei der Entwicklung von Risikofiltern im Zuge der elektronischen Veranlagung diese Filter von ex- ternen Stellen hinsichtlich der Funktionsweise kontrolliert bzw. validiert, und inwieweit ist der Einsatz von Risikofiltern zwischen den Bundesländern abgestimmt bzw. harmonisiert? Die Risikoregeln des sogenannten Risikofilters wer- den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, also intern, evaluiert und weiterentwickelt. Externe Stellen sind nicht damit befasst. Die Risikoregeln gelten bundesweit. Innerhalb eines definierten Rahmens ist eine Anpassung möglich. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 26): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang von steuerlichen Gestaltungen, denen die derzei- tige Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungs- gewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen gemäß § 8 b Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes zugrunde liegt, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternom- men, um die in ihrer Protokollerklärung aus dem Stenografi- schen Bericht des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2013 (Plenarprotokoll 17/225, Seite 28160) geforderte sorg- fältige Beobachtung der Folgen im Hinblick auf das Gestal- tungspotenzial umzusetzen? Die sogenannte Streubesitzregelung des § 8 b Ab- satz 4 Körperschaftsteuergesetz, KStG, wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Okto- ber 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl. I S. 561, in das Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Die Re- gelung ist erstmals für Bezüge im Sinne des § 8 b Ab- satz 1 KStG anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2013 befinden sich derzeit im Anfangsstadium, sodass aufgrund der gegebenen zeitlichen Umstände noch keine Erkenntnisse hierzu vorliegen können. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 27): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Wün- schen des Internationalen Olympischen Komitees nach einer Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 des Einkommensteuer- gesetzes (siehe www.rbb-online.de vom 26. August 2014 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/13499) für die möglicherweise in Deutschland stattfinden- den Olympischen Sommerspiele, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Fußball-WM 2006 zur europäi- schen Harmonisierung derartiger Befreiungstatbestände un- ternommen? Über einen Erlass oder die Festsetzung eines Pausch- betrags entsprechend § 50 Absatz 4 Einkommensteuer- gesetz, EStG, für die möglicherweise in Deutschland stattfindenden olympischen Sommerspiele wird die Finanzverwaltung im Zeitpunkt der Vorlage eines ent- sprechenden Antrags entscheiden. Ein solcher liegt nicht vor. Ein Steuererlass ist allgemein nur unter den engen Voraussetzungen des § 50 Absatz 4 EStG möglich und in seiner Wirkung beschränkt. Er setzt zunächst einen ent- sprechenden Antrag voraus und darf nur gewährt wer- den, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein solches besteht insbesondere im Zusammen- hang mit der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer sportlicher Ereignisse, um deren Ausrich- tung ein internationaler Wettbewerb stattfindet. Punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen für derartige Einzelfragen auf europäischer Ebene sind wenig erfolg- versprechend, weil sich solche Maßnahmen in das jewei- lige nationale Recht einpassen müssten. Daneben ist das Bestehen einer europäischen Regelungskompetenz für solche Einzelmaßnahmen fraglich. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 28): Wie viele Kommunen – bitte nach Bundesländern auf- schlüsseln – mieten Liegenschaften der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen an, und nach welchen Kriterien werden die Miethöhen ermittelt? Erstens. Im Hinblick auf die Unterbringung von Asyl- begehrenden und Flüchtlingen in Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Bundesan- stalt – hat die Bundesanstalt zum Stichtag 10. Oktober 2014 folgenden Verfahrensstand: in 56 Fällen, ein- 5480 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) schließlich 5 Verkäufen, Verträge mit Bedürftigen abge- schlossen bzw. es steht ein solcher Vertragsabschluss un- mittelbar an; weitere 55 Liegenschaften sind Gegenstand eines Prüfungsverfahrens seitens der Landes- oder Kom- munalbehörden. Von den vorgenannten 56 Verträgen, die abgeschlos- sen sind bzw. deren Abschluss unmittelbar ansteht, sind in 10 Fällen Kommunen Vertragspartner – Bundeslän- der: dreimal in Niedersachen, einmal in Nordrhein-West- falen, einmal in Hessen, zweimal in Baden-Württem- berg, dreimal in Bayern. In 13 Fällen sind Vertragspartner Landkreise (Bundes- länder: einmal in Sachsen-Anhalt, einmal in Hessen, sie- benmal in Baden-Württemberg, einmal in Thüringen, dreimal in Brandenburg). In 33 Fällen sind Vertragspartner die Bundesländer selbst – zweimal Baden-Württemberg, 14-mal Bayern, viermal Berlin, zweimal Brandenburg, einmal Hessen, sechsmal Nordrhein-Westfalen, zweimal Rheinland- Pfalz, einmal Sachsen, einmal Schleswig-Holstein. Zweitens. Aus § 63 Absatz 4 in Verbindung mit Ab- satz 3 Satz 1 und 2 der Bundeshaushaltsordnung, BHO, folgt, dass die den kaufmännischen Grundsätzen ver- pflichtete Bundesanstalt die in ihrem Eigentum stehen- den Liegenschaften grundsätzlich nur zum „vollen Wert“ zur Nutzung überlassen darf. Der „volle Wert“ ist dabei regelmäßig der am Markt erzielbare Preis – Markt- miete – oder alternativ der durch ein Wertgutachten er- mittelte (Miet-)Wert. Im Einzelfall orientiert sich die Miethöhe im Wesentlichen an der Lage und am Bauzu- stand der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Überlassung unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsgestal- tung. Die bei diesen Fällen häufigere Übernahme von Verkehrssicherungspflichten, Bauunterhalt, Winter-/Som- merdiensten etc. durch den Mieter wirkt sich mithin be- grenzend auf die Miethöhe aus. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 29): Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass sich die Deut- sche Bahn AG, DB AG, weigert, die Mehrkosten für den Bahnhof unter der Flughafenstraße in Stuttgart zu tragen (ver- gleiche Schwarzwälder Bote vom 19. März 2013), obwohl der Bau von Bahnhöfen für den Fernverkehr ausschließlich Auf- gabe der DB AG ist? Die Deutsche Bahn AG hat als Vorhabenträgerin die mit den Projektpartnern Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stutt- gart GmbH vertraglich abgestimmte Vorzugsvariante in das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die einen Fernverkehrshalt am Flughafen Stuttgart vorsieht. Den Abschluss des Verfahrens gilt es abzuwarten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 30 und 31): Trifft es zu, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 nur den endgültigen Bauzustand regelt und das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Start des Tiefbahnhofes eine erneute Genehmigung für den Betrieb erteilen muss (Stuttgarter Zeitung vom 6. Oktober 2014: „Gutachter warnt vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof“), was wiederum nach meiner Auffassung die Gefahr bergen könnte, dass si- cherheitsrelevante Auflagen und Nebenbestimmungen auf- grund der überhöhten Gleisneigung die geplanten Kapazitäten einschränken könnten? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung im BUND/VCD-Gutachten zu Stuttgart 21, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1 durch das Eisenbahn-Bundesamt aufgrund eines fehlenden „Nachweises gleicher Sicherheit“ bei der geplanten Gleisnei- gung rechtswidrig zustande gekommen ist, und welche Kon- sequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Bau? Zu Frage 30: Im Planfeststellungsverfahren wird unter anderem über die Lage, Gestalt und Beschaffenheit der Eisenbahn- betriebsanlagen entschieden. Darüber hinausgehende fachtechnische Details oder betriebliche Regelungen sind hingegen grundsätzlich der Ausführungsplanung vorbe- halten. Grundlage für die Erstellung baulicher Anlagen bilden die anerkannten Regeln der Technik. Nach Fertigstellung des Gesamtprojektes erteilt das EBA eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß § 6 der Transeuropäischen Eisenbahn-Interoperabilitätsverord- nung für den planfestgestellten Endzustand. Hierzu muss der Betreiber nachweisen, dass die dort genannten An- forderungen – etwa der erfolgreiche Abschluss der Bau- maßnahme und eines EG-Prüfungsverfahrens – erfüllt sind. Unbeschadet dessen gilt wie für jede Eisenbahninfra- struktur, dass die Eisenbahnen nach dem Gesetz die un- eingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung des Betriebs tragen. Die Deutsche Bahn AG als Betrei- berin hat in eigener Verantwortung vor Aufnahme des Betriebs die besonderen örtlichen Bedingungen näher zu betrachten und gegebenenfalls weitergehende Regelun- gen festzulegen. Zu Frage 31: Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist bereits gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 32): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, um den im Gutachten von BUND und VCD nachgewiesenen erhöhten Unfallgefahren und -wahrscheinlichkeiten am künf- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5481 (A) (C) (D)(B) tigen Stuttgarter Tiefbahnhof, welche sich aus der sechsfa- chen Überschreitung der zulässigen Regelneigung ergeben, zu begegnen und damit einen für die Fahrgäste sicheren und ge- setzeskonformen Bau und späteren Betrieb sicherzustellen? Das genannte Gutachten wurde in das Anhörungsver- fahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 des Projekts Stuttgart 21 eingebracht. Da das Anhörungsverfahren hierzu noch nicht abgeschlossen ist, kann der Bund der noch ausstehenden Bewertung durch die zuständige An- hörungsbehörde des Landes Baden-Württemberg hier nicht vorgreifen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 33): Von welchen Kostenrisiken geht die Bundesregierung aus, wenn die DB AG Planungen im Planfeststellungsabschnitt 1.3 ändern muss, um Zuggattungen zu trennen – „Antragstrasse plus“ –? Für den Bund entstehen keine Kostenrisiken. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Be- darfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG, DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunterneh- men sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stutt- gart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Fi- nanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro – inklusive TEN-Fördermit- tel – für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 37): Wie viele Fernbuslinien gibt es nach Kenntnis der Bundes- regierung derzeit in Deutschland, und wie viele davon bieten Verbindungen parallel bzw. ergänzend zum vorhandenen An- gebot auf der Schiene an? Zum Stichtag 30. Juni 2014 gab es in Deutschland insgesamt 271 Fernbuslinien. Der Bundesregierung ist im Einzelnen nicht bekannt, welche Fernbuslinien paral- lel oder ergänzend zu Schienenangeboten durchgeführt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 38): Wie viele der derzeitigen Fernbuslinien bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Rollstuhlfahrern im Sinne der Ausrüstungspflicht nach § 42 b des Personenbeförderungsge- setzes die Möglichkeit der Mitreise an – bitte, wenn möglich, Anbieter und Strecke nennen –, und in welcher Weise beglei- tet und unterstützt die Bundesregierung die Schaffung von Bar- rierefreiheit im nationalen sowie im grenzüberschreitenden Fernbuslinienverkehr auch mit dem Ziel, die vorgegebenen Fristen nach § 62 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes zu erfüllen und in diesem Kontext bestehende Bedenken und Hemmnisse auszuräumen? Die Ausrüstungspflicht nach § 42 b Personenbeför- derungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2016 für Kraftomni- busse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden und ab dem 1. Januar 2020 für alle Kraftomnibusse. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, wel- che Fernbuslinien schon heute barrierefrei nutzbar sind. Interessierte Fahrgäste können diese Angaben von dem jeweiligen Busunternehmen erfragen. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung zu der Gesetzesnovelle (Drucksache 17/10859) die Bun- desregierung um mehrere Maßnahmen gebeten, die auf eine Verbesserung der Barrierefreiheit im nationalen und internationalen Fernbusverkehr abzielen. Die Bundesre- gierung wird in dem anstehenden Zwischenbericht den Sachstand darstellen. 59. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Da zwei Fragen zusammen beantwortet worden sind,


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hätte sogar vier Nachfragen, Menschenskinder!)


    können Sie viermal rückfragen. Dann soll der Staats-
    sekretär doch erst einmal antworten, und dann kommen
    Sie wieder dran.


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


    – Genau.


    (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Frage und dann – –)


    – Nein, jetzt lassen wir den Staatssekretär erst einmal
    antworten. Dann können Sie noch zwei- oder dreimal
    – nicht so oft, wie Sie wollen, aber das ginge vielleicht
    auch noch – rückfragen. – Bitte, Herr Staatssekretär.

    E

Rede von Enak Ferlemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


Danke, Frau Präsidentin. – Es ist so, dass wir zu die-
sem Gutachten im Einzelnen nicht Stellung nehmen.
Stuttgart 21 ist kein Bedarfsplanprojekt, wie Sie wissen,
Herr Kollege, sondern es ist ein eigenwirtschaftliches
Projekt der DB AG mit den beteiligten Projektpartnern.
Wir als Bundesregierung fördern dieses Projekt mit ei-
nem Festzuschuss in Höhe der Kosten, die bei einer Sa-
nierung des Bahnhofs eh auf uns zugekommen wären.
Der Rest ist im Wesentlichen ein städtebauliches Projekt,
das die Projektträger realisieren. Von daher ist zu den
einzelnen Bestimmungen und den einzelnen Vorgaben
sowie zu den weiteren Dingen, die damit zusammenhän-
gen, der Projektträger gefragt; der muss dazu Stellung
nehmen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claudia Roth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Kollege Gastel, haben Sie noch eine Frage? – Ja.