Plenarprotokoll 18/59
            Deutscher Bundestag
            Stenografischer Bericht
            59. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
            I n h a l t :
            Tagesordnungspunkt 1:
            Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
            wurf zur besseren Vereinbarkeit von Fami-
            lie, Pflege und Beruf; weitere Fragen . . . . . . 5441 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5441 B
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D
            Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5443 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 B
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5443 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 D
            Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A
            Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B
            Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 A
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5445 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 B
            Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 D
            Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A
            Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5446 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
            Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
            Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D
            Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5447 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 A
            Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5447 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 C
            Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5447 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 A
            Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 5448 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 B
            Inhaltsverzeichnis
            II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A
            Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 C
            Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5449 D
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 D
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 D
            Katja Keul (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 A
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 B
            Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5451 C
            Manuela Schwesig, Bundesministerin
            BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 D
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 A
            Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 B
            Renate Künast (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 C
            Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 D
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 A
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B
            Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B
            Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 C
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
            GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 D
            Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
            BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 A
            Tagesordnungspunkt 2:
            Fragestunde
            Drucksache 18/2831 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 C
            Mündliche Frage 1
            Andreas Mattfeldt (CDU/CSU)
            Position der britischen Regierung zum ge-
            planten Verkauf der RWE Dea AG an die
            Letter One GmbH
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 D
            Zusatzfragen
            Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5455 A
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 C
            Mündliche Frage 2
            Andreas Mattfeldt (CDU/CSU)
            Forderung nach einer nationalen Gas-
            reserve
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 B
            Zusatzfrage
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 D
            Mündliche Frage 4
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abschluss eines Freihandelsabkommens
            zwischen der EU und den USA in einem
            verringerten Umfang
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 A
            Zusatzfragen
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 B
            Mündliche Frage 5
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Nachverhandlungen zum geplanten Frei-
            handelsabkommen CETA
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 III
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 D
            Zusatzfragen
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 A
            Mündliche Frage 6
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zustimmungsfähige Aspekte im Investi-
            tionsschutzkapitel von CETA
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C
            Zusatzfragen
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C
            Mündliche Frage 7
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Etwaige Klagen vor internationalen
            Schiedsgerichten auf Grundlage des Inves-
            titionsschutzkapitels von CETA bei Um-
            schuldungen von Staatsanleihen
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 A
            Zusatzfragen
            Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 B
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 C
            Mündliche Frage 8
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Äußerungen des Bundesministers für
            Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel,
            zu Investitionsschutzregeln bei CETA
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 D
            Zusatzfragen
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 A
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 D
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 A
            Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 B
            Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5460 C
            Mündliche Frage 9
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Mögliche Neuverhandlung von Regelungen
            zum Investitionsschutz im Entwurf des
            CETA-Abkommens
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 A
            Zusatzfrage
            Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 B
            Mündliche Frage 10
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abstimmungsverhalten der EU-Kommis-
            sare bei der Entscheidung über die staatli-
            che Beihilfe für den Bau des britischen
            Kernkraftwerks Hinkley Point C
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 C
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B
            Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 A
            Mündliche Frage 11
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Zahl der bis 30. September 2014 in diesem
            Jahr eingegangenen Anträge beim Bundes-
            amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 C
            Zusatzfrage
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 D
            Mündliche Frage 17
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Deutsches Nein zur UN-Resolution für die
            Schaffung eines geordneten Staateninsol-
            venzverfahrens
            IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C
            Zusatzfragen
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C
            Mündliche Frage 18
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Abschluss der Verhandlungen über ein
            bilaterales Sicherheitsabkommen mit
            Mexiko
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 A
            Zusatzfrage
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 B
            Mündliche Frage 19
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Entführung und Ermordung von Studen-
            ten im mexikanischen Bundesstaat Guer-
            rero durch mexikanische Polizisten
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 C
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5466 B
            Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 A
            Mündliche Frage 34
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Aktuelle Entwicklungen bei Stuttgart 21 im
            Planfeststellungsbereich 1.3 auf den Fil-
            dern
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D
            Zusatzfragen
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 B
            Mündliche Fragen 35 und 36
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Auswirkungen des geplanten Mischver-
            kehrs aus S-Bahnen und Fernzügen
            zwischen der Rohrer Kurve und dem Stutt-
            garter Flughafen auf den dortigen Bahn-
            verkehr; Alternativen zur geplanten Flug-
            hafenanbindung in Stuttgart durch die
            Deutsche Bahn
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D
            Zusatzfragen
            Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5469 D
            Mündliche Frage 39
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Unterschiede zwischen dem Jülicher AVR-
            und dem THTR-Reaktor hinsichtlich des
            Exports von Brennelementen in die USA
            Antwort
            Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
            BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 B
            Zusatzfragen
            Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 C
            Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5471 D
            Mündliche Frage 40
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Übermittlung von Daten aus dem Telekom-
            munikations- und Internetverkehr des
            Frankfurter Netzknotens De-CIX an die
            NSA
            Antwort
            Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
            BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 B
            Zusatzfragen
            Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 C
            Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5473 C
            Anlage 1
            Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5475 A
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 V
            Anlage 2
            Mündliche Frage 3
            Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Thematisierung der Unterstützung für
            Kohleprojekte durch die KfW-Banken-
            gruppe bei Gesprächen von Bundeskanzle-
            rin Dr. Angela Merkel mit US-Präsident
            Barack Obama
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 B
            Anlage 3
            Mündliche Fragen 12 und 13
            Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Entwicklung des Speicherförderprogramms
            seit 2013
            Antwort
            Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
            BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 C
            Anlage 4
            Mündliche Frage 14
            Niema Movassat (DIE LINKE)
            Abgelehnte Förderanträge im Zusammen-
            hang mit der aktuellen Ebolaepidemie
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 B
            Anlage 5
            Mündliche Frage 15
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Führende Mitglieder der ukrainischen
            Partei „Narodnyi Front“
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 C
            Anlage 6
            Mündliche Frage 16
            Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
            Fortsetzung der Gespräche über einen EU-
            Beitritt der Türkei angesichts regelmäßiger
            Verletzungen der Meinungs- und Demon-
            strationsfreiheit durch die türkische Polizei
            Antwort
            Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
            AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 A
            Anlage 7
            Mündliche Frage 20
            Veronika Bellmann (CDU/CSU)
            Zeitpunkt der Entscheidung über die vom
            Freistaat Sachsen beantragten Fördermit-
            tel aus dem sogenannten Mauerfonds
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 B
            Anlage 8
            Mündliche Frage 21
            Richard Pitterle (DIE LINKE)
            Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-
            satzes für nicht medizinisch indizierte Be-
            suche von Saunabetrieben
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 C
            Anlage 9
            Mündliche Frage 22
            Richard Pitterle (DIE LINKE)
            Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-
            satzes für E-Books
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 A
            Anlage 10
            Mündliche Frage 23
            Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
            Umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung
            von Bitcoins
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 B
            Anlage 11
            Mündliche Frage 24
            Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
            Maßnahmen der USA zur Realisierung ei-
            nes gleichwertigen Niveaus beim Informa-
            tionsaustausch mit Deutschland gemäß
            dem FATCA-Abkommen
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 C
            VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
            Anlage 12
            Mündliche Frage 25
            Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
            Kontrolle der Entwicklung von Risikofil-
            tern bei der elektronischen Steuerveranla-
            gung durch externe Stellen
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 A
            Anlage 13
            Mündliche Frage 26
            Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
            Ungleichbehandlung von Dividenden und
            Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbe-
            teiligungen als Grundlage für steuerliche
            Gestaltungen
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 B
            Anlage 14
            Mündliche Frage 27
            Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 EStG
            für möglicherweise in Deutschland stattfin-
            dende Olympische Spiele
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 C
            Anlage 15
            Mündliche Frage 28
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Anmietung von Liegenschaften der Bun-
            desanstalt für Immobilienaufgaben zur
            Unterbringung von Flüchtlingen durch die
            Kommunen
            Antwort
            Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
            BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 D
            Anlage 16
            Mündliche Frage 29
            Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Ablehnung einer Übernahme der Mehr-
            kosten beim Bau des Bahnhofs unter der
            Flughafenstraße in Stuttgart durch die
            Deutsche Bahn
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 B
            Anlage 17
            Mündliche Fragen 30 und 31
            Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbe-
            schlusses zu Stuttgart 21
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 C
            Anlage 18
            Mündliche Frage 32
            Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Minimierung von Unfallrisiken und Ge-
            währleistung eines sicheren Betriebs am
            künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 D
            Anlage 19
            Mündliche Frage 33
            Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
            DIE GRÜNEN)
            Kostenrisiken infolge der Trennung von
            Zuggattungen durch die Deutsche Bahn bei
            Stuttgart 21
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 A
            Anlage 20
            Mündliche Frage 37
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Anzahl der Fernbuslinien mit parallelen
            bzw. ergänzenden Verbindungen zum An-
            gebot auf der Schiene
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 B
            Anlage 21
            Mündliche Frage 38
            Dr. André Hahn (DIE LINKE)
            Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr
            Antwort
            Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
            BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 C
            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5441
            (A) (C)
            (D)(B)
            59. Sitzung
            Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
            Beginn: 13.01 Uhr
        
        
        
          
          
        (D)
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5475
        (A) (C)
        (B)
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        (D)
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Alpers, Agnes DIE LINKE 15.10.2014
        Bär, Dorothee CDU/CSU 15.10.2014
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.10.2014
        Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 15.10.2014
        Freitag, Dagmar SPD 15.10.2014
        Frieser, Michael CDU/CSU 15.10.2014
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 15.10.2014
        Golze, Diana DIE LINKE 15.10.2014
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.10.2014
        Dr. Heck, Stefan CDU/CSU 15.10.2014
        Hirte, Christian CDU/CSU 15.10.2014
        Hornhues, Bettina CDU/CSU 15.10.2014
        Kretschmer, Michael CDU/CSU 15.10.2014
        Lach, Günter CDU/CSU 15.10.2014
        Schön (St. Wendel),
        Nadine
        CDU/CSU 15.10.2014
        Schwarzelühr-Sutter,
        Rita
        SPD 15.10.2014
        Strässer, Christoph SPD 15.10.2014
        Strothmann, Lena CDU/CSU 15.10.2014
        Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.10.2014
        Träger, Carsten SPD 15.10.2014
        Anlage 2
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
        Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 18/2831, Frage 3):
        Wurde die Unterstützung für Kohleprojekte durch die
        KfW in Gesprächen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
        mit dem US-Präsidenten Barack Obama thematisiert, und
        stimmt es, dass das Thema von US-Seite zur Sprache gebracht
        wurde?
        Die Bundeskanzlerin tauscht sich regelmäßig mit dem
        Präsidenten der Vereinigten Staaten zu verschiedenen
        Themen aus. Die Gespräche der Bundeskanzlerin mit
        dem amerikanischen Präsidenten betreffen den Kernbe-
        reich exekutiver Eigenverantwortung. Sie sind grundsätz-
        lich vertraulich, um einen offenen Meinungsaustausch zu
        gewährleisten. Eine Auskunft über Einzelheiten solcher
        Gespräche kommt daher aufgrund ihrer einengenden
        Wirkung auf künftige Gespräche bei einer Abwägung
        des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem
        Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in
        Betracht.
        Anlage 3
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
        Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 12 und 13):
        Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2013
        seit der Einführung im Mai desselben Jahres entwickelt (bitte
        nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittli-
        chen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln)?
        Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2014
        entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat
        und durchschnittlichen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag
        aufschlüsseln), und wie viele Mittel stehen für die Förderung
        in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung?
        Zu Frage 12:
        Im Jahr 2013 hat sich das Speicherförderprogramm
        (KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“) wie
        folgt entwickelt:
        2013/Monat Anzahl der bewilligten Anträge
        Mai 55
        Juni 278
        Juli 442
        August 360
        September 382
        Oktober 416
        November 310
        Dezember 487
        Die Tilgungszuschüsse werden individuell berechnet.
        Die Berechnungsmethode ist der Förderrichtlinie vom
        21. Dezember 2012 zu entnehmen (Richtlinien zur För-
        derung von stationären und dezentralen Batteriespei-
        Anlagen
        5476 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        chersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovol-
        taikanlagen vom 21. Dezember 2012).
        Im Jahr 2013 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil-
        ligtem Antrag durchschnittlich 3 200 Euro.
        Zu Frage 13:
        Im Jahr 2014 hat sich das oben genannte Programm
        wie folgt entwickelt:
        2014/Monat Anzahl der bewilligten Anträge
        Januar 254
        Februar 258
        März 357
        April 419
        Mai 408
        Juni 515
        Juli 686
        August 582
        Im Jahr 2014 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil-
        ligtem Antrag durchschnittlich 3 300 Euro.
        Für die Finanzierung des KfW-Programms Erneuer-
        bare Energien „Speicher“, Batteriespeicherförderpro-
        gramm, welches zum 1. Mai 2013 gestartet und bis Ende
        2015 befristet ist, stehen bis zu 50 Millionen Euro jährlich
        für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus dem Sonderver-
        mögen Energie- und Klimafonds, EKF, (Kapitel 6092),
        Bereich Marktanreizprogramm, MAP, (Titel 686 04) zur
        Verfügung.
        Anlage 4
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/2831, Frage 14):
        Welche Förderanträge über den der Organisation „Cap
        Anamur“ zum Aufbau einer Isolationsstation in einem Kin-
        derkrankenhaus in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone
        (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ebola-auswaertiges-amt-
        lehnt-foerderantrag-von-cap-anamur-ab-a-994224.html), von
        Nichtregierungsorganisationen, Hilfswerken und sonstigen
        Akteuren der Zivilgesellschaft hinaus hat die Bundesregie-
        rung im Zusammenhang mit der aktuellen Ebolaepidemie mit
        welcher Begründung abgelehnt?
        Das Auswärtige Amt hat der Hilfsorganisation „Cap
        Anamur“ aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtli-
        cher Bestimmungen eine Absage bezüglich eines Pro-
        jekts im Kontext der aktuellen Ebolaepidemie in Sierra
        Leone erteilt.
        Die Hilfsorganisation hatte allerdings keinen prüf-
        fähigen Antrag auf Projektförderung gestellt, sondern le-
        diglich eine Projektskizze vorgelegt. Auch in Krisensitu-
        ationen können wir uns nicht über die Vorgaben des
        Haushalts- und Zuwendungsrechts hinwegsetzen.
        Weitere Absagen auf Förderanträge von Hilfsorgani-
        sationen im Rahmen der aktuellen Ebolaepidemie in
        Westafrika hat das Auswärtige Amt bislang nicht erteilt.
        Vor-Anfragen der Hilfsorganisationen „Geschenke
        der Hoffnung“ und „medeor“ wurden unter Hinweis auf
        die bestehende Haushaltslage zunächst zurückgestellt.
        Diese Organisationen hatten jedoch keine Projektskizzen
        oder Projektanträge eingereicht.
        Insgesamt hat die Bundesregierung bislang rund
        17 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang
        mit der Bekämpfung der Ebolaepidemie zur Verfügung
        gestellt.
        Anlage 5
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/2831, Frage 15):
        Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass neben
        dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk (Vor-
        sitzender), dem Parlamentssprecher Oleksandr Turtschynow
        und dem Innenminister Arsen Awakow auch der frühere
        Gründer der neonazistischen Nationalsozialen Partei der
        Ukraine, Andrij Parubij, und der Führer des Bataillons
        Dnipro1, Juri Beresa, Teile der für die am 26. Oktober 2014
        stattfindenden ukrainischen Parlamentswahlen neu gegründe-
        ten Partei „Narodnyi Front“ sind (www.ukrinform.ua/deu/news/
        jatzenjuk_an_die_spitze_der_partei_volksfront_gestellt_12657),
        ebenso wie auch Andrij Biletskij, bekennender Neofaschist
        und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehen-
        den Bataillons „Azow“ und politischer Führer der neofaschis-
        tischen Sozial-Nationalen Versammlung, der Teil des von der
        Partei eigens gegründeten „Militärrats“ ist (www.kyivpost.
        com/content/ukraine/parties-plan-to-include-fighters-maidan-
        activists-to-boost-election-lists-364494.html), und welche Schluss-
        folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
        Die Bundesregierung kann die Zugehörigkeit von
        Andrij Parubi zur Partei „Narodny Front“ bestätigen. Er
        ist Mitglied des Politbüros und tritt bei den anstehenden
        Parlamentswahlen auf Platz 4 der „Narodny Front“-Liste
        an.
        Juri Beresa ist offiziell parteilos, tritt allerdings eben-
        falls für „Narodny Front“ an, in seinem Fall auf Listen-
        platz 10.
        Andrij Bilezkys Zugehörigkeit zu „Narodny Front“
        kann nicht abschließend bestätigt werden. Entgegen
        Pressemeldungen, dass er Mitglied des sogenannten Mi-
        litärrates der Partei sei, bezeichnet er sich selbst in seiner
        Erklärung als Kandidat für die Parlamentswahlen als
        „parteilos“. Er tritt als formal unabhängiger Direktkandi-
        dat im Wahlkreis 217 an.
        Der Bundesregierung sind Berichte über frühere und
        laufende politische und militärische Betätigungen der
        genannten Personen bekannt. Sollten sie in politische
        Ämter gewählt werden, wird die Bundesregierung ihre
        weitere Tätigkeit aufmerksam beobachten.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5477
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 18/2831, Frage 16):
        Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Empfeh-
        lung der Europäischen Kommission, zügig mit den Türkei-
        Beitrittsgesprächen fortzufahren und neue Verhandlungskapi-
        tel wie die Kapitel 23 und 24 (Justiz, Grundrechte, Freiheit
        und Sicherheit) zu eröffnen vor dem Hintergrund, dass neue
        Gesetze und das Verhalten der türkischen Polizei die Mei-
        nungs- und Demonstrationsfreiheit verletzen, regelmäßig von
        exzessiver Gewalt während Demonstrationen und bei Fest-
        nahmen Gebrauch gemacht wird und selbst die vermeintli-
        chen Fortschritte bei der Integration der kurdischen Minder-
        heit (www.welt.de/politik/ausland/article133027052/Gravie
        rende-Defizite-EU-rechnet-mit-Tuerkei-ab.html) durch die
        Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, im Kampf gegen
        die Kurden in der Türkei sowie die kurdischen Selbstverwal-
        tungsgebiete in Syrien nach meiner Auffassung ad absurdum
        geführt werden, die Türkei also von der EU jetzt weiter ent-
        fernt sei als je zuvor seit Beginn der Gespräche (www.han
        delsblatt.com/politik/international/proteste-in-der-tuerkei-ein-
        hoffnungstraeger-wird-zum-menetekel/8465158-2.html)?
        Die Bundesregierung teilt die im diesjährigen Fort-
        schrittsbericht der EU-Kommission enthaltene Auffas-
        sung, dass die Entwicklung in der Türkei in Fragen der
        Rechtsstaatlichkeit von starken Kontrasten geprägt ist.
        Schwerwiegenden Bedenken wegen fehlender Unab-
        hängigkeit der Justiz und beim Schutz der Grundrechte
        stehen Implementierungsfortschritte bei Reformen ge-
        genüber.
        Die europäische Perspektive der Türkei hat nach
        Überzeugung der Bundesregierung wichtige Beiträge zu
        ihrer Reformbilanz der letzten Jahre geleistet.
        Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass
        die ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen mit der Tür-
        kei ein probates Mittel sind, positiven Einfluss auf ihre
        Entwicklung gerade in den Bereichen Rechtsstaatlich-
        keit und innere Sicherheit zu nehmen.
        Ein konstruktiver Dialog zwischen der EU und der
        Türkei im Rahmen der entsprechenden Verhandlungska-
        pitel 23 und 24 wäre daher gerade auch mit Blick auf die
        kritischen Entwicklungen in der Türkei zu begrüßen.
        Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund,
        dass es angesichts der Bedrohung durch sogenannte Fo-
        reign Terrorist Fighters sowohl in der Türkei als auch in
        Europa enger Abstimmung zwischen den Innen- und
        Justizbehörden bedarf.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 18/2831, Frage 20):
        Wann ist mit einer Entscheidung für die vom Freistaat
        Sachsen beim Bund beantragten Fördermittel aus dem soge-
        nannten Mauerfonds 2015 (der durch die Verkaufserlöse für
        Grundstücke an der ehemaligen Berliner Mauer und dem
        Grenzstreifen getragen wird) zu rechnen, und für welche Pro-
        jekte aus Sachsen wurden Förderanträge gestellt?
        Die Ausgaben des Mauerfonds sind gemäß Mauerge-
        setz und Haushaltsvermerk bei Kapitel 6003 Titel 634 41
        gesperrt; die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilli-
        gung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
        tages.
        Mit der Behandlung der Entsperrungsvorlage des
        Bundesministeriums der Finanzen im Haushaltsaus-
        schuss ist voraussichtlich im November zu rechnen.
        Für den Freistaat Sachsen sind nach dem Verteiler-
        schlüssel der Mauerverordnung Mauerfondsmittel der
        fünften Tranche in Höhe von insgesamt 2 370 400 Euro
        vorgesehen, die sich auf insgesamt 17 Projekte verteilen.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 21):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung des er-
        mäßigten Umsatzsteuersatzes für nichtmedizinisch indizierte
        Besuche eines Saunabetriebs auch nach dem 1. Januar 2015
        zuzulassen, und aus welchem Grund wurde das hierzu ergan-
        gene Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 (V R
        54/02), welches die Anwendung des regulären Umsatzsteuer-
        satzes vorschreibt, bisher nicht umgesetzt?
        Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem ge-
        meinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder
        gefassten Beschluss fest, zukünftig zur Abgrenzung der
        begünstigten Heilbäder auf die Richtlinie des Gemeinsa-
        men Bundesausschusses über die Verordnung von Heil-
        mitteln in der vertragsärztlichen Versorgung abzustellen.
        Damit werden Saunaleistungen künftig mit 19 Prozent
        besteuert werden. Bislang ist vorgesehen, die Änderung
        ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden. Das Bundesfinanz-
        ministerium stimmt mit den Ländern allerdings eine Ver-
        schiebung auf den 1. Juli 2015 gerade ab. Das Ergebnis
        der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der
        Länder bleibt abzuwarten.
        Das Urteil des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 12. Mai
        2005 (Az.: V R 54/02, BStBl 2007 II Seite 283) ist auf-
        grund eines Beschlusses der obersten Finanzbehörden
        des Bundes und der Länder mit einem sogenannten
        Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 20. März
        2007, BStBl I 2007, Seite 307) veröffentlicht worden
        und wird daher von der Finanzverwaltung bislang nicht
        allgemein angewendet. Diese Entscheidung wurde sei-
        nerzeit damit begründet, dass es entgegen der Auffas-
        sung des BFH nicht auszuschließen sei, dass eine Sauna,
        die in einem Fitnessstudio betrieben werde, allgemeinen
        Heilzwecken diene und damit die Voraussetzungen des
        § 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz erfülle.
        5478 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 22):
        Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Urteil des
        Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2014 (C-219/13)
        die Möglichkeit eröffnet, E-Books dem ermäßigten Umsatz-
        steuersatz zu unterwerfen, und welche Maßnahmen hat die
        Bundesregierung bisher unternommen, um die entsprechende
        Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
        und SPD umzusetzen?
        Das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen
        Union in der Rechtssache C-219/13 bezog sich nicht auf
        E-Books, sondern auf die mehrwertsteuerliche Behand-
        lung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, also
        zum Beispiel Hörbücher.
        Bevor auf nationaler Ebene der ermäßigte Umsatz-
        steuersatz auf E-Books eingeführt werden kann, ist es
        erforderlich, die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu än-
        dern. Dies setzt voraus, dass die Europäische Kommis-
        sion, der das alleinige Initiativrecht zusteht, einen ent-
        sprechenden Vorschlag vorlegt und der Ministerrat
        diesem einstimmig zustimmt.
        Der Koalitionsvertrag sieht vor, auf europäischer
        Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books, E-Papers
        und andere elektronische Informationsmedien künftig
        der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden
        kann. Darüber hinaus haben die geschäftsführenden Vor-
        stände der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
        und der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Beschluss
        vom 29. April 2014 die Bundesregierung gebeten, sich
        auf europäischer Ebene aktiv für eine baldige Änderung
        der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen, damit
        der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaa-
        ten auch auf elektronische Informationsmedien – zum
        Beispiel E-Books, E-Papers – angewendet werden kann.
        Die Arbeiten für eine entsprechende Initiative der
        Bundesregierung auf europäischer Ebene laufen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 23):
        Wie ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerlich zu be-
        handeln, und wie ist der Eintausch von selbst erzeugten Bit-
        coins gegen Euro ertragsteuerlich zu behandeln?
        Erstens. Für die Umsatzsteuer gilt: Bei der Hingabe
        von Bitcoins handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um
        eine sonstige Leistung. Es ist regelmäßig davon auszu-
        gehen, dass Bitcoin-Transaktionen im Inland als steuer-
        bare Vorgänge dem Anwendungsbereich des Umsatz-
        steuergesetzes unterliegen.
        Zweitens. Für die Ertragsteuer gilt: Die bloße Nut-
        zung von Bitcoins hat grundsätzlich keinen Einfluss auf
        die steuerliche Bewertung der zugrunde liegenden Ge-
        schäfte oder Transaktionen.
        Ob und in welcher Weise die durch einen Tausch von
        selbst erzeugten Bitcoins gegen Euro erzielten Einnah-
        men der Besteuerung unterliegen, hängt hingegen vom
        Einzelfall ab. Werden hierbei aufgrund einer selbststän-
        digen und nachhaltigen Betätigung gewerbliche Ge-
        winne erzielt, sind diese – unabhängig von ihrer Höhe –
        in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich dage-
        gen um eine zwar erwerbswirtschaftliche, aber lediglich
        gelegentliche Tätigkeit, können Einkünfte aus sonstigen
        Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommen-
        steuergesetz vorliegen. Diese sind erst ab einer Höhe
        von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflich-
        tig.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
        LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 24):
        Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt,
        die die Regierung der Vereinigten Staaten bisher ergriffen hat,
        um, wie in Artikel 6 Absatz 1 des FATCA-Abkommens (ver-
        gleiche Bundestagsdrucksache 17/13704) enthalten, ein
        gleichwertiges Niveau im gegenseitigen Informationsaus-
        tausch mit Deutschland zu erreichen, und wo sieht die Bun-
        desregierung diesbezüglich noch Anpassungsbedarf?
        Die USA haben sich basierend auf ihrer völkerrechtli-
        chen Souveränität in Artikel 6 des Abkommens aus-
        drücklich zur Reziprozität beim Informationsaustausch
        bekannt. Die Regierung der USA hat sich verpflichtet,
        die Transparenz weiter zu verbessern und die Austausch-
        beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland zu
        verstärken, indem sie sich zur Erzielung dieses gleich-
        wertigen Niveaus beim gegenseitigen automatischen
        Austausch für die Einführung von Vorschriften einsetzt
        und einschlägige Gesetze unterstützt. So sind die USA
        nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens
        verpflichtet, folgende Informationen zu erheben und zu
        übermitteln: Bruttobetrag der auf ein Einlagenkonto ei-
        ner natürlichen Person eingezahlten Zinsen; Bruttobe-
        trag der Dividenden aus US-amerikanischen Quellen,
        die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutge-
        schrieben wurden; und Bruttobetrag anderer Einkünfte
        aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto ein-
        gezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, soweit
        diese nach US-amerikanischem Recht meldepflichtig
        sind.
        Die US-Regierung hat bereits wesentliche Schritte hin
        zu mehr Gegenseitigkeit unternommen. Auf der Grund-
        lage einer Ermächtigung im Bundeseinkommensteuerge-
        setz hat die US-amerikanische Finanzverwaltung am
        14. Mai 2012 „Regulations“ – Verwaltungsanordnungen –
        in Kraft gesetzt, die Finanzinstitute verpflichten, Infor-
        mationen zu bisher nicht meldepflichtigen quellensteuer-
        freien Zinszahlungen auf Einlagekonten nicht ansässiger
        natürlicher Personen an den Internal Revenue Service,
        IRS, zu übermitteln.
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5479
        (A) (C)
        (D)(B)
        Zudem hat die Regierung der Vereinigten Staaten
        – auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Abkommen
        mit anderen Staaten zu FATCA – im Rahmen des Bud-
        getvorschlags für das Haushaltsjahr 2015 die Empfeh-
        lung an das Parlament gerichtet, eine gesetzliche Aus-
        weitung der Informationspflichten der US-Banken mit
        dem Ziel der Schaffung von Gegenseitigkeit zu regeln.
        Der im sogenannten Greenbook des US-Finanzministe-
        riums erläuterte Vorschlag sieht eine Umsetzung bis
        2016 vor. Die Aufnahme dieser Empfehlung durch ein
        Gesetzgebungsvorhaben obliegt dem Parlament. Aus
        Sicht der Bundesregierung würde die Umsetzung des
        von der US-Administration unterbreiteten Vorschlags
        dem Ziel des mit den USA geschlossenen Abkommens,
        Reziprozität herzustellen, entsprechen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 25):
        Inwieweit werden bei der Entwicklung von Risikofiltern
        im Zuge der elektronischen Veranlagung diese Filter von ex-
        ternen Stellen hinsichtlich der Funktionsweise kontrolliert
        bzw. validiert, und inwieweit ist der Einsatz von Risikofiltern
        zwischen den Bundesländern abgestimmt bzw. harmonisiert?
        Die Risikoregeln des sogenannten Risikofilters wer-
        den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, also intern,
        evaluiert und weiterentwickelt. Externe Stellen sind
        nicht damit befasst.
        Die Risikoregeln gelten bundesweit. Innerhalb eines
        definierten Rahmens ist eine Anpassung möglich.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 26):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art
        und Umfang von steuerlichen Gestaltungen, denen die derzei-
        tige Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungs-
        gewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen gemäß
        § 8 b Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes zugrunde liegt,
        und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternom-
        men, um die in ihrer Protokollerklärung aus dem Stenografi-
        schen Bericht des Deutschen Bundestages vom 28. Februar
        2013 (Plenarprotokoll 17/225, Seite 28160) geforderte sorg-
        fältige Beobachtung der Folgen im Hinblick auf das Gestal-
        tungspotenzial umzusetzen?
        Die sogenannte Streubesitzregelung des § 8 b Ab-
        satz 4 Körperschaftsteuergesetz, KStG, wurde mit dem
        Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Okto-
        ber 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl. I S. 561,
        in das Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Die Re-
        gelung ist erstmals für Bezüge im Sinne des § 8 b Ab-
        satz 1 KStG anzuwenden, die nach dem 28. Februar
        2013 zufließen.
        Die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum
        2013 befinden sich derzeit im Anfangsstadium, sodass
        aufgrund der gegebenen zeitlichen Umstände noch keine
        Erkenntnisse hierzu vorliegen können.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 27):
        Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Wün-
        schen des Internationalen Olympischen Komitees nach einer
        Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 des Einkommensteuer-
        gesetzes (siehe www.rbb-online.de vom 26. August 2014 und
        Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache
        17/13499) für die möglicherweise in Deutschland stattfinden-
        den Olympischen Sommerspiele, und welche Maßnahmen hat
        die Bundesregierung seit der Fußball-WM 2006 zur europäi-
        schen Harmonisierung derartiger Befreiungstatbestände un-
        ternommen?
        Über einen Erlass oder die Festsetzung eines Pausch-
        betrags entsprechend § 50 Absatz 4 Einkommensteuer-
        gesetz, EStG, für die möglicherweise in Deutschland
        stattfindenden olympischen Sommerspiele wird die
        Finanzverwaltung im Zeitpunkt der Vorlage eines ent-
        sprechenden Antrags entscheiden. Ein solcher liegt nicht
        vor. Ein Steuererlass ist allgemein nur unter den engen
        Voraussetzungen des § 50 Absatz 4 EStG möglich und in
        seiner Wirkung beschränkt. Er setzt zunächst einen ent-
        sprechenden Antrag voraus und darf nur gewährt wer-
        den, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse
        liegt. Ein solches besteht insbesondere im Zusammen-
        hang mit der inländischen Veranstaltung international
        bedeutsamer sportlicher Ereignisse, um deren Ausrich-
        tung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
        Punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen für derartige
        Einzelfragen auf europäischer Ebene sind wenig erfolg-
        versprechend, weil sich solche Maßnahmen in das jewei-
        lige nationale Recht einpassen müssten. Daneben ist das
        Bestehen einer europäischen Regelungskompetenz für
        solche Einzelmaßnahmen fraglich.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
        Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831,
        Frage 28):
        Wie viele Kommunen – bitte nach Bundesländern auf-
        schlüsseln – mieten Liegenschaften der Bundesanstalt für Im-
        mobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen an,
        und nach welchen Kriterien werden die Miethöhen ermittelt?
        Erstens. Im Hinblick auf die Unterbringung von Asyl-
        begehrenden und Flüchtlingen in Liegenschaften der
        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Bundesan-
        stalt – hat die Bundesanstalt zum Stichtag 10. Oktober
        2014 folgenden Verfahrensstand: in 56 Fällen, ein-
        5480 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
        (A) (C)
        (D)(B)
        schließlich 5 Verkäufen, Verträge mit Bedürftigen abge-
        schlossen bzw. es steht ein solcher Vertragsabschluss un-
        mittelbar an; weitere 55 Liegenschaften sind Gegenstand
        eines Prüfungsverfahrens seitens der Landes- oder Kom-
        munalbehörden.
        Von den vorgenannten 56 Verträgen, die abgeschlos-
        sen sind bzw. deren Abschluss unmittelbar ansteht, sind
        in 10 Fällen Kommunen Vertragspartner – Bundeslän-
        der: dreimal in Niedersachen, einmal in Nordrhein-West-
        falen, einmal in Hessen, zweimal in Baden-Württem-
        berg, dreimal in Bayern.
        In 13 Fällen sind Vertragspartner Landkreise (Bundes-
        länder: einmal in Sachsen-Anhalt, einmal in Hessen, sie-
        benmal in Baden-Württemberg, einmal in Thüringen,
        dreimal in Brandenburg).
        In 33 Fällen sind Vertragspartner die Bundesländer
        selbst – zweimal Baden-Württemberg, 14-mal Bayern,
        viermal Berlin, zweimal Brandenburg, einmal Hessen,
        sechsmal Nordrhein-Westfalen, zweimal Rheinland-
        Pfalz, einmal Sachsen, einmal Schleswig-Holstein.
        Zweitens. Aus § 63 Absatz 4 in Verbindung mit Ab-
        satz 3 Satz 1 und 2 der Bundeshaushaltsordnung, BHO,
        folgt, dass die den kaufmännischen Grundsätzen ver-
        pflichtete Bundesanstalt die in ihrem Eigentum stehen-
        den Liegenschaften grundsätzlich nur zum „vollen Wert“
        zur Nutzung überlassen darf. Der „volle Wert“ ist dabei
        regelmäßig der am Markt erzielbare Preis – Markt-
        miete – oder alternativ der durch ein Wertgutachten er-
        mittelte (Miet-)Wert. Im Einzelfall orientiert sich die
        Miethöhe im Wesentlichen an der Lage und am Bauzu-
        stand der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Überlassung
        unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsgestal-
        tung. Die bei diesen Fällen häufigere Übernahme von
        Verkehrssicherungspflichten, Bauunterhalt, Winter-/Som-
        merdiensten etc. durch den Mieter wirkt sich mithin be-
        grenzend auf die Miethöhe aus.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 29):
        Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass sich die Deut-
        sche Bahn AG, DB AG, weigert, die Mehrkosten für den
        Bahnhof unter der Flughafenstraße in Stuttgart zu tragen (ver-
        gleiche Schwarzwälder Bote vom 19. März 2013), obwohl der
        Bau von Bahnhöfen für den Fernverkehr ausschließlich Auf-
        gabe der DB AG ist?
        Die Deutsche Bahn AG hat als Vorhabenträgerin die
        mit den Projektpartnern Land Baden-Württemberg, Stadt
        Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stutt-
        gart GmbH vertraglich abgestimmte Vorzugsvariante in
        das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die einen
        Fernverkehrshalt am Flughafen Stuttgart vorsieht. Den
        Abschluss des Verfahrens gilt es abzuwarten.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 30 und 31):
        Trifft es zu, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss
        für Stuttgart 21 nur den endgültigen Bauzustand regelt und
        das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Start des Tiefbahnhofes
        eine erneute Genehmigung für den Betrieb erteilen muss
        (Stuttgarter Zeitung vom 6. Oktober 2014: „Gutachter warnt
        vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof“), was wiederum
        nach meiner Auffassung die Gefahr bergen könnte, dass si-
        cherheitsrelevante Auflagen und Nebenbestimmungen auf-
        grund der überhöhten Gleisneigung die geplanten Kapazitäten
        einschränken könnten?
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Feststellung im BUND/VCD-Gutachten zu Stuttgart 21,
        dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1
        durch das Eisenbahn-Bundesamt aufgrund eines fehlenden
        „Nachweises gleicher Sicherheit“ bei der geplanten Gleisnei-
        gung rechtswidrig zustande gekommen ist, und welche Kon-
        sequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Bau?
        Zu Frage 30:
        Im Planfeststellungsverfahren wird unter anderem über
        die Lage, Gestalt und Beschaffenheit der Eisenbahn-
        betriebsanlagen entschieden. Darüber hinausgehende
        fachtechnische Details oder betriebliche Regelungen sind
        hingegen grundsätzlich der Ausführungsplanung vorbe-
        halten. Grundlage für die Erstellung baulicher Anlagen
        bilden die anerkannten Regeln der Technik.
        Nach Fertigstellung des Gesamtprojektes erteilt das
        EBA eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß § 6 der
        Transeuropäischen Eisenbahn-Interoperabilitätsverord-
        nung für den planfestgestellten Endzustand. Hierzu muss
        der Betreiber nachweisen, dass die dort genannten An-
        forderungen – etwa der erfolgreiche Abschluss der Bau-
        maßnahme und eines EG-Prüfungsverfahrens – erfüllt
        sind.
        Unbeschadet dessen gilt wie für jede Eisenbahninfra-
        struktur, dass die Eisenbahnen nach dem Gesetz die un-
        eingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung
        des Betriebs tragen. Die Deutsche Bahn AG als Betrei-
        berin hat in eigener Verantwortung vor Aufnahme des
        Betriebs die besonderen örtlichen Bedingungen näher zu
        betrachten und gegebenenfalls weitergehende Regelun-
        gen festzulegen.
        Zu Frage 31:
        Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses
        ist bereits gerichtlich überprüft und bestätigt worden.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 32):
        Welche Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen,
        um den im Gutachten von BUND und VCD nachgewiesenen
        erhöhten Unfallgefahren und -wahrscheinlichkeiten am künf-
        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5481
        (A) (C)
        (D)(B)
        tigen Stuttgarter Tiefbahnhof, welche sich aus der sechsfa-
        chen Überschreitung der zulässigen Regelneigung ergeben, zu
        begegnen und damit einen für die Fahrgäste sicheren und ge-
        setzeskonformen Bau und späteren Betrieb sicherzustellen?
        Das genannte Gutachten wurde in das Anhörungsver-
        fahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 des Projekts
        Stuttgart 21 eingebracht. Da das Anhörungsverfahren
        hierzu noch nicht abgeschlossen ist, kann der Bund der
        noch ausstehenden Bewertung durch die zuständige An-
        hörungsbehörde des Landes Baden-Württemberg hier
        nicht vorgreifen.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 33):
        Von welchen Kostenrisiken geht die Bundesregierung aus,
        wenn die DB AG Planungen im Planfeststellungsabschnitt 1.3
        ändern muss, um Zuggattungen zu trennen – „Antragstrasse
        plus“ –?
        Für den Bund entstehen keine Kostenrisiken. Bei
        Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Be-
        darfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern
        um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen
        Bahn AG, DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunterneh-
        men sind Vorhabenträger und Bauherr.
        Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart,
        der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stutt-
        gart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Fi-
        nanzierung.
        Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe
        von 563,8 Millionen Euro – inklusive TEN-Fördermit-
        tel – für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die
        Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm in
        den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von
        Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 37):
        Wie viele Fernbuslinien gibt es nach Kenntnis der Bundes-
        regierung derzeit in Deutschland, und wie viele davon bieten
        Verbindungen parallel bzw. ergänzend zum vorhandenen An-
        gebot auf der Schiene an?
        Zum Stichtag 30. Juni 2014 gab es in Deutschland
        insgesamt 271 Fernbuslinien. Der Bundesregierung ist
        im Einzelnen nicht bekannt, welche Fernbuslinien paral-
        lel oder ergänzend zu Schienenangeboten durchgeführt
        werden.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
        (Drucksache 18/2831, Frage 38):
        Wie viele der derzeitigen Fernbuslinien bieten nach
        Kenntnis der Bundesregierung Rollstuhlfahrern im Sinne der
        Ausrüstungspflicht nach § 42 b des Personenbeförderungsge-
        setzes die Möglichkeit der Mitreise an – bitte, wenn möglich,
        Anbieter und Strecke nennen –, und in welcher Weise beglei-
        tet und unterstützt die Bundesregierung die Schaffung von Bar-
        rierefreiheit im nationalen sowie im grenzüberschreitenden
        Fernbuslinienverkehr auch mit dem Ziel, die vorgegebenen
        Fristen nach § 62 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes
        zu erfüllen und in diesem Kontext bestehende Bedenken und
        Hemmnisse auszuräumen?
        Die Ausrüstungspflicht nach § 42 b Personenbeför-
        derungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2016 für Kraftomni-
        busse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden und
        ab dem 1. Januar 2020 für alle Kraftomnibusse. Die
        Bundesregierung verfügt über keine Informationen, wel-
        che Fernbuslinien schon heute barrierefrei nutzbar sind.
        Interessierte Fahrgäste können diese Angaben von dem
        jeweiligen Busunternehmen erfragen.
        Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung
        zu der Gesetzesnovelle (Drucksache 17/10859) die Bun-
        desregierung um mehrere Maßnahmen gebeten, die auf
        eine Verbesserung der Barrierefreiheit im nationalen und
        internationalen Fernbusverkehr abzielen. Die Bundesre-
        gierung wird in dem anstehenden Zwischenbericht den
        Sachstand darstellen.
        59. Sitzung
        Inhaltsverzeichnis
        TOP 1 Befragung der Bundesregierung
        TOP 2 Fragestunde
        Anlagen