Plenarprotokoll 18/59
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
59. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Gesetzent-
wurf zur besseren Vereinbarkeit von Fami-
lie, Pflege und Beruf; weitere Fragen . . . . . . 5441 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5441 B
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5442 D
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5443 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 B
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5443 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5443 D
Gülistan Yüksel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 A
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 B
Antje Lezius (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5444 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5445 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 B
Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5445 D
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 A
Harald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5446 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 C
Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5446 D
Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5447 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 A
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5447 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5447 C
Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5447 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 A
Astrid Timmermann-Fechter (CDU/CSU) . . . 5448 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5448 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A
Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 B
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 C
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 5449 D
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5449 D
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5450 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 A
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 B
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5451 C
Manuela Schwesig, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5451 D
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 A
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 B
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 C
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5452 D
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 A
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 B
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 C
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5453 D
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 A
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/2831 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 C
Mündliche Frage 1
Andreas Mattfeldt (CDU/CSU)
Position der britischen Regierung zum ge-
planten Verkauf der RWE Dea AG an die
Letter One GmbH
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5454 D
Zusatzfragen
Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5455 A
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 C
Mündliche Frage 2
Andreas Mattfeldt (CDU/CSU)
Forderung nach einer nationalen Gas-
reserve
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 B
Zusatzfrage
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5455 D
Mündliche Frage 4
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abschluss eines Freihandelsabkommens
zwischen der EU und den USA in einem
verringerten Umfang
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 A
Zusatzfragen
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 B
Mündliche Frage 5
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nachverhandlungen zum geplanten Frei-
handelsabkommen CETA
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 III
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5456 D
Zusatzfragen
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 A
Mündliche Frage 6
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zustimmungsfähige Aspekte im Investi-
tionsschutzkapitel von CETA
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5457 C
Mündliche Frage 7
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Etwaige Klagen vor internationalen
Schiedsgerichten auf Grundlage des Inves-
titionsschutzkapitels von CETA bei Um-
schuldungen von Staatsanleihen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 A
Zusatzfragen
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 B
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 C
Mündliche Frage 8
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Äußerungen des Bundesministers für
Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel,
zu Investitionsschutzregeln bei CETA
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5458 D
Zusatzfragen
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 A
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5459 D
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 A
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5460 B
Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5460 C
Mündliche Frage 9
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Neuverhandlung von Regelungen
zum Investitionsschutz im Entwurf des
CETA-Abkommens
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 A
Zusatzfrage
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 B
Mündliche Frage 10
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abstimmungsverhalten der EU-Kommis-
sare bei der Entscheidung über die staatli-
che Beihilfe für den Bau des britischen
Kernkraftwerks Hinkley Point C
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 C
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5461 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5462 B
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 A
Mündliche Frage 11
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zahl der bis 30. September 2014 in diesem
Jahr eingegangenen Anträge beim Bundes-
amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 C
Zusatzfrage
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5463 D
Mündliche Frage 17
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Deutsches Nein zur UN-Resolution für die
Schaffung eines geordneten Staateninsol-
venzverfahrens
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5464 C
Mündliche Frage 18
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Abschluss der Verhandlungen über ein
bilaterales Sicherheitsabkommen mit
Mexiko
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 A
Zusatzfrage
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 B
Mündliche Frage 19
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entführung und Ermordung von Studen-
ten im mexikanischen Bundesstaat Guer-
rero durch mexikanische Polizisten
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5465 C
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5466 B
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 A
Mündliche Frage 34
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aktuelle Entwicklungen bei Stuttgart 21 im
Planfeststellungsbereich 1.3 auf den Fil-
dern
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5467 D
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 B
Mündliche Fragen 35 und 36
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen des geplanten Mischver-
kehrs aus S-Bahnen und Fernzügen
zwischen der Rohrer Kurve und dem Stutt-
garter Flughafen auf den dortigen Bahn-
verkehr; Alternativen zur geplanten Flug-
hafenanbindung in Stuttgart durch die
Deutsche Bahn
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D
Zusatzfragen
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5468 D
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5469 D
Mündliche Frage 39
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterschiede zwischen dem Jülicher AVR-
und dem THTR-Reaktor hinsichtlich des
Exports von Brennelementen in die USA
Antwort
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 B
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5470 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5471 D
Mündliche Frage 40
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Übermittlung von Daten aus dem Telekom-
munikations- und Internetverkehr des
Frankfurter Netzknotens De-CIX an die
NSA
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 B
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5472 C
Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5473 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5475 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 V
Anlage 2
Mündliche Frage 3
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Thematisierung der Unterstützung für
Kohleprojekte durch die KfW-Banken-
gruppe bei Gesprächen von Bundeskanzle-
rin Dr. Angela Merkel mit US-Präsident
Barack Obama
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 B
Anlage 3
Mündliche Fragen 12 und 13
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklung des Speicherförderprogramms
seit 2013
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5475 C
Anlage 4
Mündliche Frage 14
Niema Movassat (DIE LINKE)
Abgelehnte Förderanträge im Zusammen-
hang mit der aktuellen Ebolaepidemie
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 B
Anlage 5
Mündliche Frage 15
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Führende Mitglieder der ukrainischen
Partei „Narodnyi Front“
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5476 C
Anlage 6
Mündliche Frage 16
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Fortsetzung der Gespräche über einen EU-
Beitritt der Türkei angesichts regelmäßiger
Verletzungen der Meinungs- und Demon-
strationsfreiheit durch die türkische Polizei
Antwort
Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 A
Anlage 7
Mündliche Frage 20
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Zeitpunkt der Entscheidung über die vom
Freistaat Sachsen beantragten Fördermit-
tel aus dem sogenannten Mauerfonds
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 B
Anlage 8
Mündliche Frage 21
Richard Pitterle (DIE LINKE)
Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-
satzes für nicht medizinisch indizierte Be-
suche von Saunabetrieben
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5477 C
Anlage 9
Mündliche Frage 22
Richard Pitterle (DIE LINKE)
Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-
satzes für E-Books
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 A
Anlage 10
Mündliche Frage 23
Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
Umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung
von Bitcoins
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 B
Anlage 11
Mündliche Frage 24
Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
Maßnahmen der USA zur Realisierung ei-
nes gleichwertigen Niveaus beim Informa-
tionsaustausch mit Deutschland gemäß
dem FATCA-Abkommen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5478 C
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
Anlage 12
Mündliche Frage 25
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Kontrolle der Entwicklung von Risikofil-
tern bei der elektronischen Steuerveranla-
gung durch externe Stellen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 A
Anlage 13
Mündliche Frage 26
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Ungleichbehandlung von Dividenden und
Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbe-
teiligungen als Grundlage für steuerliche
Gestaltungen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 B
Anlage 14
Mündliche Frage 27
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 EStG
für möglicherweise in Deutschland stattfin-
dende Olympische Spiele
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 C
Anlage 15
Mündliche Frage 28
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anmietung von Liegenschaften der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben zur
Unterbringung von Flüchtlingen durch die
Kommunen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5479 D
Anlage 16
Mündliche Frage 29
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ablehnung einer Übernahme der Mehr-
kosten beim Bau des Bahnhofs unter der
Flughafenstraße in Stuttgart durch die
Deutsche Bahn
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 B
Anlage 17
Mündliche Fragen 30 und 31
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbe-
schlusses zu Stuttgart 21
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 C
Anlage 18
Mündliche Frage 32
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Minimierung von Unfallrisiken und Ge-
währleistung eines sicheren Betriebs am
künftigen Stuttgarter Tiefbahnhof
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5480 D
Anlage 19
Mündliche Frage 33
Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kostenrisiken infolge der Trennung von
Zuggattungen durch die Deutsche Bahn bei
Stuttgart 21
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 A
Anlage 20
Mündliche Frage 37
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Anzahl der Fernbuslinien mit parallelen
bzw. ergänzenden Verbindungen zum An-
gebot auf der Schiene
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 B
Anlage 21
Mündliche Frage 38
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5481 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5441
(A) (C)
(D)(B)
59. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
Beginn: 13.01 Uhr
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5475
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 15.10.2014
Bär, Dorothee CDU/CSU 15.10.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 15.10.2014
Dr. Fabritius, Bernd CDU/CSU 15.10.2014
Freitag, Dagmar SPD 15.10.2014
Frieser, Michael CDU/CSU 15.10.2014
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 15.10.2014
Golze, Diana DIE LINKE 15.10.2014
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.10.2014
Dr. Heck, Stefan CDU/CSU 15.10.2014
Hirte, Christian CDU/CSU 15.10.2014
Hornhues, Bettina CDU/CSU 15.10.2014
Kretschmer, Michael CDU/CSU 15.10.2014
Lach, Günter CDU/CSU 15.10.2014
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 15.10.2014
Schwarzelühr-Sutter,
Rita
SPD 15.10.2014
Strässer, Christoph SPD 15.10.2014
Strothmann, Lena CDU/CSU 15.10.2014
Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.10.2014
Träger, Carsten SPD 15.10.2014
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/2831, Frage 3):
Wurde die Unterstützung für Kohleprojekte durch die
KfW in Gesprächen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
mit dem US-Präsidenten Barack Obama thematisiert, und
stimmt es, dass das Thema von US-Seite zur Sprache gebracht
wurde?
Die Bundeskanzlerin tauscht sich regelmäßig mit dem
Präsidenten der Vereinigten Staaten zu verschiedenen
Themen aus. Die Gespräche der Bundeskanzlerin mit
dem amerikanischen Präsidenten betreffen den Kernbe-
reich exekutiver Eigenverantwortung. Sie sind grundsätz-
lich vertraulich, um einen offenen Meinungsaustausch zu
gewährleisten. Eine Auskunft über Einzelheiten solcher
Gespräche kommt daher aufgrund ihrer einengenden
Wirkung auf künftige Gespräche bei einer Abwägung
des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung nicht in
Betracht.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 12 und 13):
Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2013
seit der Einführung im Mai desselben Jahres entwickelt (bitte
nach bewilligten Antragszahlen je Monat und durchschnittli-
chen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag aufschlüsseln)?
Wie hat sich das Speicherförderprogramm im Jahr 2014
entwickelt (bitte nach bewilligten Antragszahlen je Monat
und durchschnittlichen Tilgungszuschuss in Euro pro Antrag
aufschlüsseln), und wie viele Mittel stehen für die Förderung
in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zur Verfügung?
Zu Frage 12:
Im Jahr 2013 hat sich das Speicherförderprogramm
(KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“) wie
folgt entwickelt:
2013/Monat Anzahl der bewilligten Anträge
Mai 55
Juni 278
Juli 442
August 360
September 382
Oktober 416
November 310
Dezember 487
Die Tilgungszuschüsse werden individuell berechnet.
Die Berechnungsmethode ist der Förderrichtlinie vom
21. Dezember 2012 zu entnehmen (Richtlinien zur För-
derung von stationären und dezentralen Batteriespei-
Anlagen
5476 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
chersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovol-
taikanlagen vom 21. Dezember 2012).
Im Jahr 2013 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil-
ligtem Antrag durchschnittlich 3 200 Euro.
Zu Frage 13:
Im Jahr 2014 hat sich das oben genannte Programm
wie folgt entwickelt:
2014/Monat Anzahl der bewilligten Anträge
Januar 254
Februar 258
März 357
April 419
Mai 408
Juni 515
Juli 686
August 582
Im Jahr 2014 betrug der Tilgungszuschuss pro bewil-
ligtem Antrag durchschnittlich 3 300 Euro.
Für die Finanzierung des KfW-Programms Erneuer-
bare Energien „Speicher“, Batteriespeicherförderpro-
gramm, welches zum 1. Mai 2013 gestartet und bis Ende
2015 befristet ist, stehen bis zu 50 Millionen Euro jährlich
für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 aus dem Sonderver-
mögen Energie- und Klimafonds, EKF, (Kapitel 6092),
Bereich Marktanreizprogramm, MAP, (Titel 686 04) zur
Verfügung.
Anlage 4
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2831, Frage 14):
Welche Förderanträge über den der Organisation „Cap
Anamur“ zum Aufbau einer Isolationsstation in einem Kin-
derkrankenhaus in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone
(www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/ebola-auswaertiges-amt-
lehnt-foerderantrag-von-cap-anamur-ab-a-994224.html), von
Nichtregierungsorganisationen, Hilfswerken und sonstigen
Akteuren der Zivilgesellschaft hinaus hat die Bundesregie-
rung im Zusammenhang mit der aktuellen Ebolaepidemie mit
welcher Begründung abgelehnt?
Das Auswärtige Amt hat der Hilfsorganisation „Cap
Anamur“ aufgrund haushalts- und zuwendungsrechtli-
cher Bestimmungen eine Absage bezüglich eines Pro-
jekts im Kontext der aktuellen Ebolaepidemie in Sierra
Leone erteilt.
Die Hilfsorganisation hatte allerdings keinen prüf-
fähigen Antrag auf Projektförderung gestellt, sondern le-
diglich eine Projektskizze vorgelegt. Auch in Krisensitu-
ationen können wir uns nicht über die Vorgaben des
Haushalts- und Zuwendungsrechts hinwegsetzen.
Weitere Absagen auf Förderanträge von Hilfsorgani-
sationen im Rahmen der aktuellen Ebolaepidemie in
Westafrika hat das Auswärtige Amt bislang nicht erteilt.
Vor-Anfragen der Hilfsorganisationen „Geschenke
der Hoffnung“ und „medeor“ wurden unter Hinweis auf
die bestehende Haushaltslage zunächst zurückgestellt.
Diese Organisationen hatten jedoch keine Projektskizzen
oder Projektanträge eingereicht.
Insgesamt hat die Bundesregierung bislang rund
17 Millionen Euro für Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Bekämpfung der Ebolaepidemie zur Verfügung
gestellt.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2831, Frage 15):
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass neben
dem ukrainischen Ministerpräsidenten Arsenij Jazenjuk (Vor-
sitzender), dem Parlamentssprecher Oleksandr Turtschynow
und dem Innenminister Arsen Awakow auch der frühere
Gründer der neonazistischen Nationalsozialen Partei der
Ukraine, Andrij Parubij, und der Führer des Bataillons
Dnipro1, Juri Beresa, Teile der für die am 26. Oktober 2014
stattfindenden ukrainischen Parlamentswahlen neu gegründe-
ten Partei „Narodnyi Front“ sind (www.ukrinform.ua/deu/news/
jatzenjuk_an_die_spitze_der_partei_volksfront_gestellt_12657),
ebenso wie auch Andrij Biletskij, bekennender Neofaschist
und Kommandeur des im Kern aus extrem Rechten bestehen-
den Bataillons „Azow“ und politischer Führer der neofaschis-
tischen Sozial-Nationalen Versammlung, der Teil des von der
Partei eigens gegründeten „Militärrats“ ist (www.kyivpost.
com/content/ukraine/parties-plan-to-include-fighters-maidan-
activists-to-boost-election-lists-364494.html), und welche Schluss-
folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung kann die Zugehörigkeit von
Andrij Parubi zur Partei „Narodny Front“ bestätigen. Er
ist Mitglied des Politbüros und tritt bei den anstehenden
Parlamentswahlen auf Platz 4 der „Narodny Front“-Liste
an.
Juri Beresa ist offiziell parteilos, tritt allerdings eben-
falls für „Narodny Front“ an, in seinem Fall auf Listen-
platz 10.
Andrij Bilezkys Zugehörigkeit zu „Narodny Front“
kann nicht abschließend bestätigt werden. Entgegen
Pressemeldungen, dass er Mitglied des sogenannten Mi-
litärrates der Partei sei, bezeichnet er sich selbst in seiner
Erklärung als Kandidat für die Parlamentswahlen als
„parteilos“. Er tritt als formal unabhängiger Direktkandi-
dat im Wahlkreis 217 an.
Der Bundesregierung sind Berichte über frühere und
laufende politische und militärische Betätigungen der
genannten Personen bekannt. Sollten sie in politische
Ämter gewählt werden, wird die Bundesregierung ihre
weitere Tätigkeit aufmerksam beobachten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5477
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2831, Frage 16):
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Empfeh-
lung der Europäischen Kommission, zügig mit den Türkei-
Beitrittsgesprächen fortzufahren und neue Verhandlungskapi-
tel wie die Kapitel 23 und 24 (Justiz, Grundrechte, Freiheit
und Sicherheit) zu eröffnen vor dem Hintergrund, dass neue
Gesetze und das Verhalten der türkischen Polizei die Mei-
nungs- und Demonstrationsfreiheit verletzen, regelmäßig von
exzessiver Gewalt während Demonstrationen und bei Fest-
nahmen Gebrauch gemacht wird und selbst die vermeintli-
chen Fortschritte bei der Integration der kurdischen Minder-
heit (www.welt.de/politik/ausland/article133027052/Gravie
rende-Defizite-EU-rechnet-mit-Tuerkei-ab.html) durch die
Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, im Kampf gegen
die Kurden in der Türkei sowie die kurdischen Selbstverwal-
tungsgebiete in Syrien nach meiner Auffassung ad absurdum
geführt werden, die Türkei also von der EU jetzt weiter ent-
fernt sei als je zuvor seit Beginn der Gespräche (www.han
delsblatt.com/politik/international/proteste-in-der-tuerkei-ein-
hoffnungstraeger-wird-zum-menetekel/8465158-2.html)?
Die Bundesregierung teilt die im diesjährigen Fort-
schrittsbericht der EU-Kommission enthaltene Auffas-
sung, dass die Entwicklung in der Türkei in Fragen der
Rechtsstaatlichkeit von starken Kontrasten geprägt ist.
Schwerwiegenden Bedenken wegen fehlender Unab-
hängigkeit der Justiz und beim Schutz der Grundrechte
stehen Implementierungsfortschritte bei Reformen ge-
genüber.
Die europäische Perspektive der Türkei hat nach
Überzeugung der Bundesregierung wichtige Beiträge zu
ihrer Reformbilanz der letzten Jahre geleistet.
Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass
die ergebnisoffenen Beitrittsverhandlungen mit der Tür-
kei ein probates Mittel sind, positiven Einfluss auf ihre
Entwicklung gerade in den Bereichen Rechtsstaatlich-
keit und innere Sicherheit zu nehmen.
Ein konstruktiver Dialog zwischen der EU und der
Türkei im Rahmen der entsprechenden Verhandlungska-
pitel 23 und 24 wäre daher gerade auch mit Blick auf die
kritischen Entwicklungen in der Türkei zu begrüßen.
Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund,
dass es angesichts der Bedrohung durch sogenannte Fo-
reign Terrorist Fighters sowohl in der Türkei als auch in
Europa enger Abstimmung zwischen den Innen- und
Justizbehörden bedarf.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 18/2831, Frage 20):
Wann ist mit einer Entscheidung für die vom Freistaat
Sachsen beim Bund beantragten Fördermittel aus dem soge-
nannten Mauerfonds 2015 (der durch die Verkaufserlöse für
Grundstücke an der ehemaligen Berliner Mauer und dem
Grenzstreifen getragen wird) zu rechnen, und für welche Pro-
jekte aus Sachsen wurden Förderanträge gestellt?
Die Ausgaben des Mauerfonds sind gemäß Mauerge-
setz und Haushaltsvermerk bei Kapitel 6003 Titel 634 41
gesperrt; die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilli-
gung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages.
Mit der Behandlung der Entsperrungsvorlage des
Bundesministeriums der Finanzen im Haushaltsaus-
schuss ist voraussichtlich im November zu rechnen.
Für den Freistaat Sachsen sind nach dem Verteiler-
schlüssel der Mauerverordnung Mauerfondsmittel der
fünften Tranche in Höhe von insgesamt 2 370 400 Euro
vorgesehen, die sich auf insgesamt 17 Projekte verteilen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 21):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anwendung des er-
mäßigten Umsatzsteuersatzes für nichtmedizinisch indizierte
Besuche eines Saunabetriebs auch nach dem 1. Januar 2015
zuzulassen, und aus welchem Grund wurde das hierzu ergan-
gene Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. Mai 2005 (V R
54/02), welches die Anwendung des regulären Umsatzsteuer-
satzes vorschreibt, bisher nicht umgesetzt?
Die Bundesregierung hält grundsätzlich an dem ge-
meinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder
gefassten Beschluss fest, zukünftig zur Abgrenzung der
begünstigten Heilbäder auf die Richtlinie des Gemeinsa-
men Bundesausschusses über die Verordnung von Heil-
mitteln in der vertragsärztlichen Versorgung abzustellen.
Damit werden Saunaleistungen künftig mit 19 Prozent
besteuert werden. Bislang ist vorgesehen, die Änderung
ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden. Das Bundesfinanz-
ministerium stimmt mit den Ländern allerdings eine Ver-
schiebung auf den 1. Juli 2015 gerade ab. Das Ergebnis
der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder bleibt abzuwarten.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 12. Mai
2005 (Az.: V R 54/02, BStBl 2007 II Seite 283) ist auf-
grund eines Beschlusses der obersten Finanzbehörden
des Bundes und der Länder mit einem sogenannten
Nichtanwendungserlass (BMF-Schreiben vom 20. März
2007, BStBl I 2007, Seite 307) veröffentlicht worden
und wird daher von der Finanzverwaltung bislang nicht
allgemein angewendet. Diese Entscheidung wurde sei-
nerzeit damit begründet, dass es entgegen der Auffas-
sung des BFH nicht auszuschließen sei, dass eine Sauna,
die in einem Fitnessstudio betrieben werde, allgemeinen
Heilzwecken diene und damit die Voraussetzungen des
§ 12 Absatz 2 Nummer 9 Umsatzsteuergesetz erfülle.
5478 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Fra-
gen des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 22):
Inwieweit sieht die Bundesregierung durch das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2014 (C-219/13)
die Möglichkeit eröffnet, E-Books dem ermäßigten Umsatz-
steuersatz zu unterwerfen, und welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung bisher unternommen, um die entsprechende
Forderung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD umzusetzen?
Das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union in der Rechtssache C-219/13 bezog sich nicht auf
E-Books, sondern auf die mehrwertsteuerliche Behand-
lung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, also
zum Beispiel Hörbücher.
Bevor auf nationaler Ebene der ermäßigte Umsatz-
steuersatz auf E-Books eingeführt werden kann, ist es
erforderlich, die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu än-
dern. Dies setzt voraus, dass die Europäische Kommis-
sion, der das alleinige Initiativrecht zusteht, einen ent-
sprechenden Vorschlag vorlegt und der Ministerrat
diesem einstimmig zustimmt.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, auf europäischer
Ebene darauf hinzuwirken, dass auf E-Books, E-Papers
und andere elektronische Informationsmedien künftig
der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden
kann. Darüber hinaus haben die geschäftsführenden Vor-
stände der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
und der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Beschluss
vom 29. April 2014 die Bundesregierung gebeten, sich
auf europäischer Ebene aktiv für eine baldige Änderung
der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie einzusetzen, damit
der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in den Mitgliedstaa-
ten auch auf elektronische Informationsmedien – zum
Beispiel E-Books, E-Papers – angewendet werden kann.
Die Arbeiten für eine entsprechende Initiative der
Bundesregierung auf europäischer Ebene laufen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 23):
Wie ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerlich zu be-
handeln, und wie ist der Eintausch von selbst erzeugten Bit-
coins gegen Euro ertragsteuerlich zu behandeln?
Erstens. Für die Umsatzsteuer gilt: Bei der Hingabe
von Bitcoins handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um
eine sonstige Leistung. Es ist regelmäßig davon auszu-
gehen, dass Bitcoin-Transaktionen im Inland als steuer-
bare Vorgänge dem Anwendungsbereich des Umsatz-
steuergesetzes unterliegen.
Zweitens. Für die Ertragsteuer gilt: Die bloße Nut-
zung von Bitcoins hat grundsätzlich keinen Einfluss auf
die steuerliche Bewertung der zugrunde liegenden Ge-
schäfte oder Transaktionen.
Ob und in welcher Weise die durch einen Tausch von
selbst erzeugten Bitcoins gegen Euro erzielten Einnah-
men der Besteuerung unterliegen, hängt hingegen vom
Einzelfall ab. Werden hierbei aufgrund einer selbststän-
digen und nachhaltigen Betätigung gewerbliche Ge-
winne erzielt, sind diese – unabhängig von ihrer Höhe –
in der Steuererklärung anzugeben. Handelt es sich dage-
gen um eine zwar erwerbswirtschaftliche, aber lediglich
gelegentliche Tätigkeit, können Einkünfte aus sonstigen
Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommen-
steuergesetz vorliegen. Diese sind erst ab einer Höhe
von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflich-
tig.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/2831, Frage 24):
Welche Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt,
die die Regierung der Vereinigten Staaten bisher ergriffen hat,
um, wie in Artikel 6 Absatz 1 des FATCA-Abkommens (ver-
gleiche Bundestagsdrucksache 17/13704) enthalten, ein
gleichwertiges Niveau im gegenseitigen Informationsaus-
tausch mit Deutschland zu erreichen, und wo sieht die Bun-
desregierung diesbezüglich noch Anpassungsbedarf?
Die USA haben sich basierend auf ihrer völkerrechtli-
chen Souveränität in Artikel 6 des Abkommens aus-
drücklich zur Reziprozität beim Informationsaustausch
bekannt. Die Regierung der USA hat sich verpflichtet,
die Transparenz weiter zu verbessern und die Austausch-
beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland zu
verstärken, indem sie sich zur Erzielung dieses gleich-
wertigen Niveaus beim gegenseitigen automatischen
Austausch für die Einführung von Vorschriften einsetzt
und einschlägige Gesetze unterstützt. So sind die USA
nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b des Abkommens
verpflichtet, folgende Informationen zu erheben und zu
übermitteln: Bruttobetrag der auf ein Einlagenkonto ei-
ner natürlichen Person eingezahlten Zinsen; Bruttobe-
trag der Dividenden aus US-amerikanischen Quellen,
die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutge-
schrieben wurden; und Bruttobetrag anderer Einkünfte
aus US-amerikanischen Quellen, die auf das Konto ein-
gezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden, soweit
diese nach US-amerikanischem Recht meldepflichtig
sind.
Die US-Regierung hat bereits wesentliche Schritte hin
zu mehr Gegenseitigkeit unternommen. Auf der Grund-
lage einer Ermächtigung im Bundeseinkommensteuerge-
setz hat die US-amerikanische Finanzverwaltung am
14. Mai 2012 „Regulations“ – Verwaltungsanordnungen –
in Kraft gesetzt, die Finanzinstitute verpflichten, Infor-
mationen zu bisher nicht meldepflichtigen quellensteuer-
freien Zinszahlungen auf Einlagekonten nicht ansässiger
natürlicher Personen an den Internal Revenue Service,
IRS, zu übermitteln.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5479
(A) (C)
(D)(B)
Zudem hat die Regierung der Vereinigten Staaten
– auch vor dem Hintergrund der zahlreichen Abkommen
mit anderen Staaten zu FATCA – im Rahmen des Bud-
getvorschlags für das Haushaltsjahr 2015 die Empfeh-
lung an das Parlament gerichtet, eine gesetzliche Aus-
weitung der Informationspflichten der US-Banken mit
dem Ziel der Schaffung von Gegenseitigkeit zu regeln.
Der im sogenannten Greenbook des US-Finanzministe-
riums erläuterte Vorschlag sieht eine Umsetzung bis
2016 vor. Die Aufnahme dieser Empfehlung durch ein
Gesetzgebungsvorhaben obliegt dem Parlament. Aus
Sicht der Bundesregierung würde die Umsetzung des
von der US-Administration unterbreiteten Vorschlags
dem Ziel des mit den USA geschlossenen Abkommens,
Reziprozität herzustellen, entsprechen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 25):
Inwieweit werden bei der Entwicklung von Risikofiltern
im Zuge der elektronischen Veranlagung diese Filter von ex-
ternen Stellen hinsichtlich der Funktionsweise kontrolliert
bzw. validiert, und inwieweit ist der Einsatz von Risikofiltern
zwischen den Bundesländern abgestimmt bzw. harmonisiert?
Die Risikoregeln des sogenannten Risikofilters wer-
den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, also intern,
evaluiert und weiterentwickelt. Externe Stellen sind
nicht damit befasst.
Die Risikoregeln gelten bundesweit. Innerhalb eines
definierten Rahmens ist eine Anpassung möglich.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 26):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art
und Umfang von steuerlichen Gestaltungen, denen die derzei-
tige Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungs-
gewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen gemäß
§ 8 b Absatz 4 des Körperschaftsteuergesetzes zugrunde liegt,
und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternom-
men, um die in ihrer Protokollerklärung aus dem Stenografi-
schen Bericht des Deutschen Bundestages vom 28. Februar
2013 (Plenarprotokoll 17/225, Seite 28160) geforderte sorg-
fältige Beobachtung der Folgen im Hinblick auf das Gestal-
tungspotenzial umzusetzen?
Die sogenannte Streubesitzregelung des § 8 b Ab-
satz 4 Körperschaftsteuergesetz, KStG, wurde mit dem
Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Okto-
ber 2011 in der Rechtssache C-284/09, BGBl. I S. 561,
in das Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Die Re-
gelung ist erstmals für Bezüge im Sinne des § 8 b Ab-
satz 1 KStG anzuwenden, die nach dem 28. Februar
2013 zufließen.
Die Veranlagungen für den Veranlagungszeitraum
2013 befinden sich derzeit im Anfangsstadium, sodass
aufgrund der gegebenen zeitlichen Umstände noch keine
Erkenntnisse hierzu vorliegen können.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 27):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Wün-
schen des Internationalen Olympischen Komitees nach einer
Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 des Einkommensteuer-
gesetzes (siehe www.rbb-online.de vom 26. August 2014 und
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache
17/13499) für die möglicherweise in Deutschland stattfinden-
den Olympischen Sommerspiele, und welche Maßnahmen hat
die Bundesregierung seit der Fußball-WM 2006 zur europäi-
schen Harmonisierung derartiger Befreiungstatbestände un-
ternommen?
Über einen Erlass oder die Festsetzung eines Pausch-
betrags entsprechend § 50 Absatz 4 Einkommensteuer-
gesetz, EStG, für die möglicherweise in Deutschland
stattfindenden olympischen Sommerspiele wird die
Finanzverwaltung im Zeitpunkt der Vorlage eines ent-
sprechenden Antrags entscheiden. Ein solcher liegt nicht
vor. Ein Steuererlass ist allgemein nur unter den engen
Voraussetzungen des § 50 Absatz 4 EStG möglich und in
seiner Wirkung beschränkt. Er setzt zunächst einen ent-
sprechenden Antrag voraus und darf nur gewährt wer-
den, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse
liegt. Ein solches besteht insbesondere im Zusammen-
hang mit der inländischen Veranstaltung international
bedeutsamer sportlicher Ereignisse, um deren Ausrich-
tung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.
Punktuelle Harmonisierungsmaßnahmen für derartige
Einzelfragen auf europäischer Ebene sind wenig erfolg-
versprechend, weil sich solche Maßnahmen in das jewei-
lige nationale Recht einpassen müssten. Daneben ist das
Bestehen einer europäischen Regelungskompetenz für
solche Einzelmaßnahmen fraglich.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831,
Frage 28):
Wie viele Kommunen – bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln – mieten Liegenschaften der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen an,
und nach welchen Kriterien werden die Miethöhen ermittelt?
Erstens. Im Hinblick auf die Unterbringung von Asyl-
begehrenden und Flüchtlingen in Liegenschaften der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Bundesan-
stalt – hat die Bundesanstalt zum Stichtag 10. Oktober
2014 folgenden Verfahrensstand: in 56 Fällen, ein-
5480 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
schließlich 5 Verkäufen, Verträge mit Bedürftigen abge-
schlossen bzw. es steht ein solcher Vertragsabschluss un-
mittelbar an; weitere 55 Liegenschaften sind Gegenstand
eines Prüfungsverfahrens seitens der Landes- oder Kom-
munalbehörden.
Von den vorgenannten 56 Verträgen, die abgeschlos-
sen sind bzw. deren Abschluss unmittelbar ansteht, sind
in 10 Fällen Kommunen Vertragspartner – Bundeslän-
der: dreimal in Niedersachen, einmal in Nordrhein-West-
falen, einmal in Hessen, zweimal in Baden-Württem-
berg, dreimal in Bayern.
In 13 Fällen sind Vertragspartner Landkreise (Bundes-
länder: einmal in Sachsen-Anhalt, einmal in Hessen, sie-
benmal in Baden-Württemberg, einmal in Thüringen,
dreimal in Brandenburg).
In 33 Fällen sind Vertragspartner die Bundesländer
selbst – zweimal Baden-Württemberg, 14-mal Bayern,
viermal Berlin, zweimal Brandenburg, einmal Hessen,
sechsmal Nordrhein-Westfalen, zweimal Rheinland-
Pfalz, einmal Sachsen, einmal Schleswig-Holstein.
Zweitens. Aus § 63 Absatz 4 in Verbindung mit Ab-
satz 3 Satz 1 und 2 der Bundeshaushaltsordnung, BHO,
folgt, dass die den kaufmännischen Grundsätzen ver-
pflichtete Bundesanstalt die in ihrem Eigentum stehen-
den Liegenschaften grundsätzlich nur zum „vollen Wert“
zur Nutzung überlassen darf. Der „volle Wert“ ist dabei
regelmäßig der am Markt erzielbare Preis – Markt-
miete – oder alternativ der durch ein Wertgutachten er-
mittelte (Miet-)Wert. Im Einzelfall orientiert sich die
Miethöhe im Wesentlichen an der Lage und am Bauzu-
stand der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Überlassung
unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsgestal-
tung. Die bei diesen Fällen häufigere Übernahme von
Verkehrssicherungspflichten, Bauunterhalt, Winter-/Som-
merdiensten etc. durch den Mieter wirkt sich mithin be-
grenzend auf die Miethöhe aus.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 29):
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass sich die Deut-
sche Bahn AG, DB AG, weigert, die Mehrkosten für den
Bahnhof unter der Flughafenstraße in Stuttgart zu tragen (ver-
gleiche Schwarzwälder Bote vom 19. März 2013), obwohl der
Bau von Bahnhöfen für den Fernverkehr ausschließlich Auf-
gabe der DB AG ist?
Die Deutsche Bahn AG hat als Vorhabenträgerin die
mit den Projektpartnern Land Baden-Württemberg, Stadt
Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stutt-
gart GmbH vertraglich abgestimmte Vorzugsvariante in
das Planfeststellungsverfahren eingebracht, die einen
Fernverkehrshalt am Flughafen Stuttgart vorsieht. Den
Abschluss des Verfahrens gilt es abzuwarten.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Fragen 30 und 31):
Trifft es zu, dass der geltende Planfeststellungsbeschluss
für Stuttgart 21 nur den endgültigen Bauzustand regelt und
das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Start des Tiefbahnhofes
eine erneute Genehmigung für den Betrieb erteilen muss
(Stuttgarter Zeitung vom 6. Oktober 2014: „Gutachter warnt
vor Unfallrisiken im geplanten Tiefbahnhof“), was wiederum
nach meiner Auffassung die Gefahr bergen könnte, dass si-
cherheitsrelevante Auflagen und Nebenbestimmungen auf-
grund der überhöhten Gleisneigung die geplanten Kapazitäten
einschränken könnten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Feststellung im BUND/VCD-Gutachten zu Stuttgart 21,
dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1
durch das Eisenbahn-Bundesamt aufgrund eines fehlenden
„Nachweises gleicher Sicherheit“ bei der geplanten Gleisnei-
gung rechtswidrig zustande gekommen ist, und welche Kon-
sequenzen ergeben sich daraus für den weiteren Bau?
Zu Frage 30:
Im Planfeststellungsverfahren wird unter anderem über
die Lage, Gestalt und Beschaffenheit der Eisenbahn-
betriebsanlagen entschieden. Darüber hinausgehende
fachtechnische Details oder betriebliche Regelungen sind
hingegen grundsätzlich der Ausführungsplanung vorbe-
halten. Grundlage für die Erstellung baulicher Anlagen
bilden die anerkannten Regeln der Technik.
Nach Fertigstellung des Gesamtprojektes erteilt das
EBA eine Inbetriebnahmegenehmigung gemäß § 6 der
Transeuropäischen Eisenbahn-Interoperabilitätsverord-
nung für den planfestgestellten Endzustand. Hierzu muss
der Betreiber nachweisen, dass die dort genannten An-
forderungen – etwa der erfolgreiche Abschluss der Bau-
maßnahme und eines EG-Prüfungsverfahrens – erfüllt
sind.
Unbeschadet dessen gilt wie für jede Eisenbahninfra-
struktur, dass die Eisenbahnen nach dem Gesetz die un-
eingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung
des Betriebs tragen. Die Deutsche Bahn AG als Betrei-
berin hat in eigener Verantwortung vor Aufnahme des
Betriebs die besonderen örtlichen Bedingungen näher zu
betrachten und gegebenenfalls weitergehende Regelun-
gen festzulegen.
Zu Frage 31:
Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses
ist bereits gerichtlich überprüft und bestätigt worden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 32):
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen,
um den im Gutachten von BUND und VCD nachgewiesenen
erhöhten Unfallgefahren und -wahrscheinlichkeiten am künf-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Oktober 2014 5481
(A) (C)
(D)(B)
tigen Stuttgarter Tiefbahnhof, welche sich aus der sechsfa-
chen Überschreitung der zulässigen Regelneigung ergeben, zu
begegnen und damit einen für die Fahrgäste sicheren und ge-
setzeskonformen Bau und späteren Betrieb sicherzustellen?
Das genannte Gutachten wurde in das Anhörungsver-
fahren zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 des Projekts
Stuttgart 21 eingebracht. Da das Anhörungsverfahren
hierzu noch nicht abgeschlossen ist, kann der Bund der
noch ausstehenden Bewertung durch die zuständige An-
hörungsbehörde des Landes Baden-Württemberg hier
nicht vorgreifen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2831, Frage 33):
Von welchen Kostenrisiken geht die Bundesregierung aus,
wenn die DB AG Planungen im Planfeststellungsabschnitt 1.3
ändern muss, um Zuggattungen zu trennen – „Antragstrasse
plus“ –?
Für den Bund entstehen keine Kostenrisiken. Bei
Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Be-
darfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern
um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen
Bahn AG, DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men sind Vorhabenträger und Bauherr.
Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart,
der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stutt-
gart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Fi-
nanzierung.
Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe
von 563,8 Millionen Euro – inklusive TEN-Fördermit-
tel – für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die
Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm in
den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von
Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 37):
Wie viele Fernbuslinien gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in Deutschland, und wie viele davon bieten
Verbindungen parallel bzw. ergänzend zum vorhandenen An-
gebot auf der Schiene an?
Zum Stichtag 30. Juni 2014 gab es in Deutschland
insgesamt 271 Fernbuslinien. Der Bundesregierung ist
im Einzelnen nicht bekannt, welche Fernbuslinien paral-
lel oder ergänzend zu Schienenangeboten durchgeführt
werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2831, Frage 38):
Wie viele der derzeitigen Fernbuslinien bieten nach
Kenntnis der Bundesregierung Rollstuhlfahrern im Sinne der
Ausrüstungspflicht nach § 42 b des Personenbeförderungsge-
setzes die Möglichkeit der Mitreise an – bitte, wenn möglich,
Anbieter und Strecke nennen –, und in welcher Weise beglei-
tet und unterstützt die Bundesregierung die Schaffung von Bar-
rierefreiheit im nationalen sowie im grenzüberschreitenden
Fernbuslinienverkehr auch mit dem Ziel, die vorgegebenen
Fristen nach § 62 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes
zu erfüllen und in diesem Kontext bestehende Bedenken und
Hemmnisse auszuräumen?
Die Ausrüstungspflicht nach § 42 b Personenbeför-
derungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2016 für Kraftomni-
busse, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden und
ab dem 1. Januar 2020 für alle Kraftomnibusse. Die
Bundesregierung verfügt über keine Informationen, wel-
che Fernbuslinien schon heute barrierefrei nutzbar sind.
Interessierte Fahrgäste können diese Angaben von dem
jeweiligen Busunternehmen erfragen.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung
zu der Gesetzesnovelle (Drucksache 17/10859) die Bun-
desregierung um mehrere Maßnahmen gebeten, die auf
eine Verbesserung der Barrierefreiheit im nationalen und
internationalen Fernbusverkehr abzielen. Die Bundesre-
gierung wird in dem anstehenden Zwischenbericht den
Sachstand darstellen.
59. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
Anlagen