Plenarprotokoll 18/56
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
56. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
I n h a l t :
Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 5149 A
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Maßnahmen
im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der
Unterbringung von Flüchtlingen – Stellung-
nahme der Bundesregierung zum Gesetzent-
wurf des Bundesrates; weitere Fragen . . . . . . 5149 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5149 C
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5150 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5150 C
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5150 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 A
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 B
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 C
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5151 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 D
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 A
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 B
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 5152 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 C
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 B
Dr. Helge Braun, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . 5153 C
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 D
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 A
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 5154 B
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 D
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 A
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5155 C
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 C
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 A
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 C
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 C
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 D
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 B
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin
BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/2702 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 C
Mündliche Frage 1
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliches militärisches Engagement der
Türkei in Syrien ohne Mandat des UN-Si-
cherheitsrats
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 D
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5158 B
Mündliche Frage 2
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Schlussfolgerungen aus der Entscheidung
des türkischen Parlaments für Militärein-
sätze in Syrien und Irak
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 D
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5159 A
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5159 D
Mündliche Frage 3
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Erkenntnisse der Bundesregierung über das
Verhältnis zwischen der türkischen Regie-
rung und dem IS
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5160 B
Zusatzfragen
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5160 D
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5162 A
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5162 C
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5163 A
Mündliche Frage 8
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von deutschen Behörden gebilligte Ausreise
gewaltbereiter Islamisten seit 2009
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5163 C
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5163 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5164 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5164 D
Mündliche Frage 9
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufgabenbereich der geplanten Frontex-
Operation „Triton“
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5165 B
Zusatzfragen
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5165 D
Mündliche Frage 10
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorschläge für ein künftiges System zur
Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5166 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 III
Zusatzfragen
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5166 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5167 C
Mündliche Frage 24
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der Zuschüsse zur Alterssicherung
der Landwirte bei Abschaffung der Hofab-
gabeklausel
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5168 A
Zusatzfragen
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5168 B
Mündliche Frage 25
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Stabilisierung des Milch-
preises und zum Schutz bäuerlicher Milch-
erzeuger
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5168 D
Zusatzfragen
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5169 A
Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5169 D
Mündliche Frage 38
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mehrkosten für den Abschluss der Ent-
wicklung des ISIS-Systems
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5170 B
Zusatzfragen
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5170 C
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5171 C
Mündliche Frage 39
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Einführung einer Pkw-Maut für die Nut-
zung von Bundesautobahnen und Bundes-
straßen; Verlagerungseffekte auf das nach-
geordnete Straßennetz
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5172 A
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5172 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5172 D
Mündliche Frage 40
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht
bei unentgeltlicher Nutzung des nachge-
ordneten Straßenverkehrsnetzes
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5173 A
Zusatzfragen
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5173 B
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5173 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5174 B
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5174 C
Mündliche Frage 43
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Erweiterte Kontrollrechte des Bundesrech-
nungshofs gemäß dem Entwurf der neuen
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zwischen der Bundesregierung und der Deut-
schen Bahn AG
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5175 A
Zusatzfragen
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5175 A
Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5175 C
Mündliche Frage 44
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Verwendung der für das Jahr 2015 zu er-
wartenden Dividendenzahlung der Deut-
schen Bahn
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 A
Zusatzfragen
Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5176 A
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
Mündliche Frage 52
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mögliche Verwertung des Kernbrennstoffs
aus dem Reaktor AVR Jülich in den USA
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 D
Zusatzfragen
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 D
Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5177 C
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5177 D
Mündliche Frage 53
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befunde der Prognos-Studie zu den Aus-
wirkungen der Einführung von Projekt-
pauschalen in die BMBF-Forschungsförde-
rung auf die Hochschulen
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5178 B
Zusatzfragen
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5178 C
Mündliche Frage 55
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Weitergabe von Kommunikationsdaten
deutscher Staatsbürger an die NSA durch
den Bundesnachrichtendienst
Antwort
Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5179 C
Zusatzfragen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5179 D
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio-
nen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Reaktion der Bundesregierung
auf den Rüstungsbericht und die schwie-
rige Situation des Beschaffungswesens der
Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5180 C
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 5180 D
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5182 A
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5183 C
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5184 D
Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5186 B
Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5187 C
Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5188 C
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5189 C
Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5191 A
Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5191 D
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5193 A
Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5194 A
Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5195 A
Tagesordnungspunkt 3:
Antrag des Bundesministeriums der Finan-
zen: Irland: Vorzeitige teilweise Rückzah-
lung von IWF-Finanzhilfe; Einholung eines
zustimmenden Beschlusses des Deutschen
Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2
des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
(StabMechG)
Drucksache 18/2683 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5196 B
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5196 B
Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5198 A
Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5199 C
Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5199 D
Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5201 A
Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5202 A
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5203 A
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5204 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 5205 A
Anlage 2
Mündliche Frage 4
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Beschluss des türkischen Parlaments vom
2. Oktober 2014 zur Bekämpfung des „Is-
lamischen Staats“
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5205 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 V
Anlage 3
Mündliche Frage 5
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Aktuelle Planung für einen Einsatz der
Bundeswehr im Rahmen der Operation
„Active Fence“
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5205 D
Anlage 4
Mündliche Frage 6
Martina Renner (DIE LINKE)
Kenntnis des derzeitigen bzw. des früheren
Präsidenten des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz von der Übergabe eines Daten-
trägers mit dem Kürzel NSDAP/NSU an ei-
nen V-Mann-Führer
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5206 B
Anlage 5
Mündliche Frage 7
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Vorbereitung der Bundespolizei und der
Länderpolizeien auf die europaweite Ope-
ration „Mos Maiorum“
Antwort
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5206 C
Anlage 6
Mündliche Frage 11
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Anzahl der zu vergebenden Wirtschafts-
Identifikationsnummern und daraus resul-
tierende Verwaltungskosten
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 A
Anlage 7
Mündliche Frage 12
Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
Abschaffung des Systems der Gewerbe-
steuerumlage im Rahmen des Finanzaus-
gleichs
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 B
Anlage 8
Mündliche Frage 13
Richard Pitterle (DIE LINKE)
Anwendung der Urteile des Bundesfinanz-
hofs zur Prüfung der 110-Euro-Freigrenze
bei Betriebsveranstaltungen
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 C
Anlage 9
Mündliche Frage 14
Richard Pitterle (DIE LINKE)
Erweiterung der steuerlichen Aufgabenge-
biete des Zolls
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 D
Anlage 10
Mündliche Frage 15
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
CO2-Emissionen als Berechnungsgrund-
lage für die Kfz-Steuer
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 A
Anlage 11
Mündliche Frage 16
Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
Gesetzliche Regelung zur Pauschalbesteue-
rung von Prostituierten
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 B
Anlage 12
Mündliche Frage 17
Susanna Karawanskij (DIE LINKE)
Anwendung der Rechtsfolgen der Aufde-
ckung von stillen Reserven nach § 50 i des
Einkommensteuergesetzes
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 B
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
Anlage 13
Mündliche Fragen 18 und 19
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Mehreinnahmen der Krankenkassen durch
Krankenfahrten des Taxigewerbes infolge
der Einführung des Mindestlohns
Antwort
Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 D
Anlage 14
Mündliche Frage 20
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Höhe der Zahlungen für die Aufrechter-
haltung des EU-Importverbots von „Hor-
monfleisch“
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 A
Anlage 15
Mündliche Frage 21
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zustimmungsfähigkeit des Biotechnologie-
Kapitels im Entwurf des CETA-Abkom-
mens
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 B
Anlage 16
Mündliche Fragen 22 und 23
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vereinbarungen zur Gleichwertigkeit von
Standards und Klarstellungen im Kapitel
zu sanitären und phytosanitären Maßnah-
men in dem geplanten Freihandelsabkom-
men TTIP
Antwort
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär
BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 D
Anlage 17
Mündliche Frage 26
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Finanzierung von Beschaffungsvorhaben
durch Minderabflüsse bei vorrangig einge-
planten Maßnahmen im Einzelplan 14
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5210 C
Anlage 18
Mündliche Frage 27
Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Überprüfung der Rüstungsvorhaben und
-prozesse des BMVg
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5210 D
Anlage 19
Mündliche Frage 28
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Probleme beim Materialerhalt der Geräte
der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 A
Anlage 20
Mündliche Frage 29
Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Handlungsbedarf aufgrund des Berichts
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
über die Rüstungsvorhaben und -prozesse
der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 B
Anlage 21
Mündliche Frage 30
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kenntnisnahme über die Materiallage bei
der Bundeswehr durch Bundesministerin
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 VII
Dr. Ursula von der Leyen und der Staatse-
kretärin Dr. Katrin Suder
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 D
Anlage 22
Mündliche Frage 31
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anfragen seitens der EU, UN oder NATO
im Bereich der Bereitstellung von Fähig-
keiten der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 A
Anlage 23
Mündliche Frage 32
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Konsequenzen der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel hinsichtlich der Mängel
im Materialbestand der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 C
Anlage 24
Mündliche Frage 33
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umwandlung der Beschaffungsorganisa-
tion der Bundeswehr in eine unabhängige
Agentur
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 D
Anlage 25
Mündliche Frage 34
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Folgen aus höheren Kosten beim Beschaf-
fungswesen der Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 A
Anlage 26
Mündliche Fragen 35 und 36
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Materiallage der Hauptwaffensysteme der
Bundeswehr
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 B
Anlage 27
Mündliche Frage 37
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Einsatz von Drohnen der Bundeswehr in
der Ukraine
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 D
Anlage 28
Mündliche Frage 41
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zweckbindung der Einnahmen aus der
Frequenzversteigerung
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 A
Anlage 29
Mündliche Frage 42
Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entschädigungen für Betroffene der Um-
stellung von DVB-T auf DVB-T2
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 B
Anlage 30
Mündliche Frage 45
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse der WWF-Studie „Living Pla-
net Report 2014“
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 C
VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
Anlage 31
Mündliche Fragen 46 und 47
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Festlegung europäischer Energie- und Kli-
maziele für das Jahr 2030
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 D
Anlage 32
Mündliche Frage 48
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verhandlungen zur Festlegung der euro-
päischen Energie- und Klimaziele für das
Jahr 2030
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä-
rin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 B
Anlage 33
Mündliche Frage 49
Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Senkung der Treibhausgasemissionen bis
zum Jahr 2020
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 C
Anlage 34
Mündliche Frage 50
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Maßnahmen zur Bekämpfung der „Klima-
lücke“ hinsichtlich der Senkung der Treib-
hausgasemissionen
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 D
Anlage 35
Mündliche Frage 51
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zustimmung Deutschlands zu den europäi-
schen Klima- und Energiezielen für das
Jahr 2030
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 A
Anlage 36
Mündliche Frage 54
Niema Movassat (DIE LINKE)
Vorwürfe im Zusammenhang mit Perso-
nalentscheidungen im Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Antwort
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 B
Anlage 37
Mündliche Fragen 56 und 57
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Ziele des Projekts „Förderung des grenz-
überschreitenden Tourismus an der mitt-
leren und unteren Donauregion über das
Donaukompetenzzentrum“ und Beteili-
gung von Behindertenorganisationen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 C
Anlage 38
Mündliche Fragen 58 und 59
Hubertus Zdebel (DIE LINKE)
Zunahme von Krebsneuerkrankungen in
Gasförderregionen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 A
Anlage 39
Mündliche Frage 60
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verbindliche Festlegung der EU-Ziele für
Erneuerbare Energien und Energieeffi-
zienz
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 C
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 IX
Anlage 40
Mündliche Frage 61
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Entwicklungspfad für einen konventionel-
len Kraftwerkspark im Einklang mit den
klimapolitischen Zielen der Bundesregie-
rung
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 D
Anlage 41
Mündliche Frage 62
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auswirkungen einer Zweiteilung des deut-
schen Elektrizitätsmarktes entsprechend
der Strompreisstudie der EU-Kommission
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5218 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5149
(A) (C)
(D)(B)
56. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
Beginn: 13.00 Uhr
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5205
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
(D)
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08.10.2014
Alpers, Agnes DIE LINKE 08.10.2014
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 08.10.2014
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 08.10.2014
Göppel, Josef CDU/CSU 08.10.2014
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.10.2014
Jung, Xaver CDU/CSU 08.10.2014
Kipping, Katja DIE LINKE 08.10.2014
Klare, Arno SPD 08.10.2014
Kolbe, Daniela SPD 08.10.2014
Kretschmer, Michael CDU/CSU 08.10.2014
Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 08.10.2014
Nietan, Dietmar SPD 08.10.2014
Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.10.2014
Pflugradt, Jeannine SPD 08.10.2014
Schön (St. Wendel),
Nadine
CDU/CSU 08.10.2014
Schwartze, Stefan SPD 08.10.2014
Steffen, Sonja SPD 08.10.2014
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 08.10.2014
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
08.10.2014
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 08.10.2014
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/2702, Frage 4):
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Be-
schluss des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014, der
unter anderem die Einrichtung von Sicherheitszonen für die
Flüchtlinge auf irakischem und syrischem Territorium, Flug-
verbotszonen entlang der Grenzen sowie die Vollmacht für die
türkische Armee zu grenzübergreifenden Einsätzen und In-
terventionen in anderen Ländern beinhaltet (www.spiegel.de/
politik/ausland/tuerkei-gegen-islamischen-staat-parlament-
gestattet-kriegseintritt-a-995060.html), zur vermeintlichen Be-
kämpfung des IS vor dem Hintergrund fragwürdig, dass IS-
Kämpfer nach wie vor ohne Ver- bzw. Behinderung durch tür-
kische Soldaten die türkisch-syrische Grenze passieren können
(www.ibtimes.com/fight-against-isis-us-needs-turkey-stop-flow-
money-supplies-foreign-fighters-1688282)?
Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Be-
schluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate
für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und
in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleich-
zeitig verlängert.
Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung
von IS zu.
Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationie-
rung ausländischer Truppen und die Einräumung von Nut-
zungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Türkei
aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsentschei-
dungen würde damit das Parlament nicht mehr befasst
werden müssen.
Eine Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbots-
zonen sind nicht Gegenstand des Beschlusses.
Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen
Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in
Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu de-
ren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung
laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitions-
staaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS be-
teiligt sind.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber,
dass die türkische Armee als IS-Kämpfer erkannte Per-
sonen die Grenze passieren lässt. Vielmehr hat die tür-
kische Regierung nach Angaben von Außenminister
Çavuşoğlu etwa 6 000 potenzielle Kämpfer auf eine Ein-
reisesperrliste gesetzt und etwa 1 000 solcher Personen
ausgewiesen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2702, Frage 5):
Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Planungen für
einen Einsatz der Bundeswehr bei der Operation „Active
Fence“ angesichts des Beschlusses des türkischen Parlaments
vom 2. Oktober 2014, der unter anderem die Einrichtung von
Sicherheitszonen für die Flüchtlinge auf irakischem und syri-
schem Territorium, Flugverbotszonen entlang der Grenzen so-
wie die Vollmacht für die türkische Armee zu grenzübergrei-
fenden Einsätzen und Interventionen in anderen Ländern
beinhaltet (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-gegen-
Anlagen
5206 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
islamischen-staat-parlament-gestattet-kriegseintritt-a-995060.
html), geändert, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus diesem Beschluss des türkischen Parla-
ments?
Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Be-
schluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate
für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und
in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleich-
zeitig verlängert.
Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung
von ISIS zu.
Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationie-
rung ausländischer Truppen und die Einräumung von
Nutzungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Tür-
kei aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsent-
scheidungen würde damit das Parlament nicht mehr be-
fasst werden müssen.
Die Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbots-
zonen ist nicht Gegenstand des Beschlusses.
Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen
Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in
Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu de-
ren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung
laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitions-
staaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS be-
teiligt sind.
Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung
derzeit nicht davon aus, dass sich die Türkei militärisch
in Syrien engagieren wird.
Da sich durch die türkische Mandatsverlängerung die
Sach- und Rechtslage nicht verändert hat, sieht die Bun-
desregierung derzeit keine Konsequenzen für die in der
Türkei stationierten Bundeswehrsoldaten.
Die in der Türkei stationierten deutschen Patriot-Sys-
teme sind sowohl von der Beschlusslage (Bundestags-
mandat und NATO-Beschluss) als auch von den Einsatz-
parametern rein defensiv. Sie sind von ihrer Reichweite
nicht in der Lage, in den syrischen Luftraum einzuwir-
ken.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 6):
Wann haben der derzeitige Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, und sein
Vorgänger im Amt, Heinz Fromm, das erste Mal davon erfah-
ren, dass ein V-Mann-Führer des BfV-V-Mannes „Corelli“
von diesem einen Datenträger mit dem Kürzel NSDAP/NSU
erhalten hatte?
Der derzeitige Präsident des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz wurde unmittelbar nach dem Auffinden der
CD am 29. September 2014 über den Sachverhalt infor-
miert. Sein Vorgänger im Amt war nicht über die CD un-
terrichtet. Im Übrigen weist der vorgefundene Datenträ-
ger selbst – anders als in der Fragestellung impliziert –
äußerlich bzw. in seiner Ordnerstruktur nicht das Kürzel
NSDAP/NSU auf.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2702, Frage 7):
Was ist dem Bundesministerium des Innern darüber be-
kannt, auf welche konkrete Art und Weise sich Polizeien des
Bundes und – soweit der Bundesregierung durch eigene Er-
kenntnisse oder durch den Inspekteur der Bereitschaftspoli-
zeien der Länder bekannt – auch der Länder auf die europa-
weite Polizeioperation „Mos Maiorum“ zum Aufspüren
unerwünschter Migrantinnen bzw. Migranten vorbereiten
– bitte hierfür Schwerpunktfahndungsmaßnahmen, einge-
setzte Kräfte auch des Regeldienstes sowie besonderes Mate-
rial aufführen –, und was ist der Bundesregierung darüber be-
kannt, auf welche konkrete Art und Weise die EU-Agenturen
Europol und Frontex an „Mos Maiorum“ beteiligt sind – bitte,
soweit möglich, auch entsprechende Orte angeben.
Die gemeinsame europäische Polizeioperation „Mos
Maiorum“ wird auf Initiative der italienischen Ratspräsi-
dentschaft durchgeführt. Alle EU-Mitgliedstaaten und
Schengen assoziierten Staaten sind eingeladen, sich an
der Operation zu beteiligen.
Ziel der gemeinsamen Polizeioperation ist es, Erkennt-
nisse zur unerlaubten Migration zur Erstellung eines eu-
ropaweiten Lagebildes zu verdichten, Schleusungsrouten
in die Europäische Union und innerhalb der Europäi-
schen Union aufzuklären und Schleusungshintergründe
und -netzwerke zu erkennen und zu bekämpfen.
Hierzu sollen im Zeitraum vom 13. bis 26. Oktober
2014 von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten migra-
tionsrelevante Daten aus der Grenzüberwachung an die
italienische Ratspräsidentschaft übermittelt und dort mit
Unterstützung durch Frontex ausgewertet werden.
Die Bundespolizei wird sich im Rahmen ihrer grenzpo-
lizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung
an der Operation beteiligen. Dies erfolgt überwiegend mit
Kräften des Regeldienstes auf grenzüberschreitenden
Fernstraßen, internationalen Eisenbahnverbindungen und
an See- und Verkehrsflughäfen. Anlassbezogene Verstär-
kungen und temporäre, gemeinsame Einsatzmaßnahmen
können bei Bedarf erfolgen.
Die konkrete Unterstützung der Operation durch
Frontex wird derzeit zwischen der italienischen Ratsprä-
sidentschaft und Frontex abgestimmt.
Die italienische Ratspräsidentschaft hat im Rahmen
der Sitzung der RAG Grenzen am 19. September ange-
kündigt, den Mitgliedstaaten zeitnah weitere Hinweise
zu übermitteln. Dies steht gegenwärtig noch aus.
Es ist davon auszugehen, dass die Lageerkenntnisse
der beteiligten EU-Staaten durch Frontex ausgewertet
werden.
Über eine Beteiligung von Europol an der gemeinsa-
men Operation „Mos Maiorum“ liegen der Bundesregie-
rung bislang keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5207
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 11):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der zu
vergebenden Wirtschaftsidentifikationsnummern, auch in-
folge der geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Anpas-
sung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, und in wel-
cher Höhe fallen hierdurch Bürokratiekosten bei der Verwal-
tung an?
Die Bundesregierung schätzt, dass circa 13 Millionen
wirtschaftlich Tätige eine Wirtschaftsidentifikations-
nummer erhalten.
Durch die geplanten Änderungen durch das Gesetz
zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex
der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor-
schriften ändert sich an dieser Schätzung nichts.
Mit den geplanten Änderungen wird die Wirtschafts-
identifikationsnummer um ein fünfstelliges Unterschei-
dungsmerkmal ergänzt. Mit dieser Ergänzung wird das
ursprüngliche Ziel, auch einzelne Betriebsteile für steu-
erliche Zwecke eindeutig identifizierbar zu machen, um-
gesetzt.
Durch die geplante Gesetzesänderung entstehen bei
der Verwaltung keine zusätzlichen Bürokratiekosten.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 12):
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der
aktuellen Beratungen zu den föderalen Finanzbeziehungen
dafür ein, das komplexe System der Gewerbesteuerumlage im
Rahmen des Finanzausgleichs abzuschaffen, und inwieweit
sieht die Bundesregierung für Zeiträume nach dem Jahr 2019
weiterhin die Notwendigkeit von allgemeinen Bundesergän-
zungszuweisungen?
Die im Vergleich zu Bund und Ländern nach wie vor
bessere Finanzlage der Kommunen kann eine Abschaf-
fung der Gewerbesteuerumlage fiskalisch nicht rechtfer-
tigen.
Seit der letzten Legislaturperiode hat der Bund mit
vielfältigen Maßnahmen zur nachhaltigen Entlastung der
Kommunen auf der Ausgabenseite bei den sozialen Leis-
tungen beigetragen. Allein bei der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung beträgt die gesamte
Entlastung im Zeitraum 2012 bis 2017 rund 30 Milliar-
den Euro. Eine weitere Verschiebung von Lasten auf den
Bund – und auf die Länder – wäre daher nicht sachge-
recht.
Für den Bund ist mit Blick auf die Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Vereinbarung im
Koalitionsvertrag handlungsleitend, nach der sicherzu-
stellen ist, dass unser föderales System auch unter den
immer neuen Herausforderungen – die auch Globalisie-
rung und Europäisierung stellen – als Ganzes und mit
Blick auf die einzelnen Ebenen handlungsfähig bleibt.
Ob hierfür ab dem Jahr 2020 Bundesergänzungszuwei-
sungen erforderlich sein werden, hängt unter anderem
von den übrigen Festlegungen der Neuordnung ab, die
erst im weiteren Einigungsprozess von Bund und Län-
dern getroffen werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 13):
Wird die Bundesregierung die beiden Urteile des Bundes-
finanzhofes (VI R 94/10, VI R 7/11) zur Prüfung der 110-Euro-
Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen noch im Jahr 2014 zur
allgemeinen Anwendung erklären, da die beabsichtigten ge-
setzlichen Änderungen in diesem Bereich durch das Gesetz
zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der
Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
erst ab dem Jahr 2015 gelten sollen, und inwieweit wirkt sich
die Freigrenze auf die Bemessungsgrundlagen in den gesetzli-
chen Sozialversicherungen aus?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines
Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den
Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuer-
licher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 432/14) ist
die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von geldwer-
ten Vorteilen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im
Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren, auf
Sachbezüge anwendbar, die Arbeitnehmern nach dem
31. Dezember 2014 zufließen. Die Bundesregierung be-
absichtigt, die betreffenden Urteile des Bundesfinanz-
hofs im Bundessteuerblatt II nach Abschluss des Gesetz-
gebungsverfahrens zu veröffentlichen.
Die Erhöhung der Freigrenze hat Auswirkungen auf
das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen; sie
führt zu Mindereinnahmen. Auch hier bleibt die Ent-
scheidung des Gesetzgebers abzuwarten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 14):
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die steuerli-
chen Aufgabengebiete des Zolls zu erweitern, und teilt sie die
Auffassung, dass der Zoll durch das bestehende steuerliche
Aufgabenspektrum bereits jetzt faktisch die Position einer all-
gemeinen Bundessteuerbehörde einnimmt?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die steuerli-
chen Aufgabengebiete des Zolls zu erweitern. Die Zoll-
verwaltung nimmt die steuerlichen Aufgaben wahr, die
ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Aufgabe
zugewiesen sind. Nach Auffassung der Bundesregierung
kann die Zollverwaltung nicht als „Bundessteuerbehörde“
angesehen werden.
5208 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 15):
Inwieweit teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Ana-
lyse, dass das Aufkommen aus der Kfz-Steuer um 240 Millio-
nen Euro niedriger ist, weil die als Berechnungsgrundlage he-
rangezogenen Werte für CO2-Emissionen niedriger sind als
die realen Emissionen (siehe „3,8 Liter? Nie im Leben!“, Zeit
Online vom 28. September 2014), und inwieweit plant die
Bundesregierung, auf die Entwicklung, nach der reale und of-
fizielle Kraftstoffverbräuche immer stärker voneinander ab-
weichen, zu reagieren, um das Aufkommen bei der Kfz-
Steuer zu sichern?
Die Bundesregierung kann die geschätzten Steuermin-
dereinnahmen von 240 Millionen Euro nicht bestätigen.
Der tatsächliche CO2-Ausstoß beim Betrieb des Pkw
ist für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nicht
maßgeblich, da die aus der Typgenehmigung stammen-
den und in den Fahrzeugpapieren hinterlegten Daten zu
den CO2-Emissionen herangezogen werden. Die Gleich-
setzung von Normkraftstoffverbrauch und Praxisver-
brauch für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer ist irrefüh-
rend.
Gegenmaßnahmen im Kraftfahrzeugsteuergesetz sind
folglich derzeit nicht angezeigt. Mögliche Weiterent-
wicklungsnotwendigkeiten müssen im Gesamtkontext
auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der weite-
ren Steuereinnahmen betrachtet werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, die in den Fahrzeug-
papieren referenzierten CO2-Daten wieder näher an die
Realität heranzuführen. Die Arbeiten hierzu laufen auf
internationaler und europäischer Ebene und werden von
Deutschland unterstützt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 16):
Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich
der gesetzlichen Verankerung einer Regelung zur Pauschalbe-
steuerung von Prostituierten, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über das Ausmaß von hinterzogenen Steuern
im Bereich der Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Pauschal-
besteuerung für die Einkünfte von Prostituierten gesetz-
lich zu verankern. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über das Ausmaß der möglicherweise in die-
sem Bereich hinterzogenen Steuern vor.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE
LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 17):
Inwieweit finden die Rechtsfolgen der Aufdeckung von
stillen Reserven nach § 50 i des Einkommensteuergesetzes,
EStG, auch dann Anwendung, wenn keine im Doppelbesteue-
rungsabkommen-Ausland ansässigen Gesellschafter vorlie-
gen, und inwieweit finden die Rechtsfolgen der Aufdeckung
von stillen Reserven auch dann Anwendung, wenn Umstruk-
turierungen nach § 50 i Absatz 2 EStG vorgenommen werden
und Deutschland das Besteuerungsrecht weiterhin behält?
§ 50 i Einkommensteuergesetz, EStG, soll deutsche
Besteuerungsrechte bei Wegzug ins Ausland sicherstel-
len. Die Rechtsfolgen des § 50 i Absatz 1 EStG kommen
nicht zur Anwendung, wenn der Gesellschafter im In-
land oder in einem Staat ansässig ist, mit dem kein Dop-
pelbesteuerungsabkommen besteht.
Die Regelung des § 50 i Absatz 2 EStG flankiert
§ 50 i Absatz 1 EStG. Es waren Gestaltungsmodelle be-
kannt geworden, die darauf abzielten, die Regelung des
§ 50 i Absatz 1 EStG durch Restrukturierungsmaßnah-
men zu umgehen, um somit der Besteuerung der laufen-
den Einkünfte sowie im Fall einer späteren Veräußerung
der inländischen Besteuerung des Veräußerungsgewinns
zu entgehen. Die Besteuerung der laufenden Einkünfte
und Veräußerungsgewinne würde praktisch ausgeschlos-
sen, da für den Gesellschafter nach der Umstrukturie-
rung § 50 i EStG nicht mehr unmittelbar zur Anwendung
gelangt. Es war daher notwendig, Umgehungsgestaltun-
gen möglichst kurzfristig und umfassend auszuschlie-
ßen. Dabei sind – anders als bei der Regelung des Absat-
zes 1 – auch EU-rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
die die unterschiedliche Behandlung von in- und auslän-
dischen Beteiligten untersagen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf
die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann
(Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Fra-
gen 18 und 19):
Inwiefern ist die Bundesregierung bisher im Zusammen-
hang mit der bevorstehenden Mindestlohneinführung im Taxi-
gewerbe auf die Krankenkassen zugegangen mit dem Ziel, ei-
nen Gutteil der Mehreinnahmen, die Krankenkassen durch
den Mindestlohn erzielen, bei den Krankenfahrten an das Ta-
xigewerbe weiterzugeben, und in welchem Ausmaß bestreitet
derzeit das Taxigewerbe seinen Umsatz durch Krankenfahrten
(bitte absolute Zahlen in Euro und den Anteil des Umsatzes
angeben)?
Welche verbindlichen Verabredungen bzw. untergesetzli-
chen Regelungen sind gegebenenfalls mit den Krankenkassen
dazu getroffen worden, und wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die zu erwartenden Beträge, die das Taxige-
werbe bei der Einführung des Mindestlohns unterstützen kön-
nen?
Zu Frage 18:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzent-
wurfs zum Mindestlohn ein Gespräch mit dem Spitzen-
verband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in
Deutschland geführt, um diesen eingehend über das ge-
plante Gesetz zu informieren. Es wurde dafür geworben,
dass der Spitzenverband die bundesweit anstehenden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5209
(A) (C)
(D)(B)
Anpassungen bestehender Vereinbarungen über die Be-
förderungsentgelte bei Krankenfahrten im Zuge der Ein-
führung des allgemeinen Mindestlohns gegenüber seinen
Mitgliedern, insbesondere durch frühzeitige Informa-
tion, konstruktiv begleitet.
Nach allgemeiner Einschätzung wird das Taxige-
werbe, das steigende Personalkosten nicht unmittelbar
an Fahrgäste bzw. Auftraggeber weitergeben kann, im
Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes
auch eine Anpassung der Tarife bei Krankenfahrten er-
reichen müssen, um weiter wirtschaftlich arbeiten zu
können. Für die Taxiunternehmen sind die Krankenfahr-
ten ein wichtiges Geschäftsfeld. Dies gilt ganz besonders
im ländlichen Raum.
Zahlen zum Ausmaß liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Zu Frage 19:
Es wurden seitens der Bundesregierung keine derarti-
gen verbindlichen Verabredungen oder untergesetzlichen
Regelungen mit den Krankenkassen getroffen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/2702, Frage 20):
Welche Summen sind bislang im Rahmen der WTO-Ver-
einbarung zur Aufrechterhaltung des Importverbots der EU für
„Hormonfleisch“ geflossen, und wie beurteilt die Bundesre-
gierung diese Zahlungen aus Steuergeldern zur Aufrechterhal-
tung eines selbstverständlichen Verbraucherschutzstandards?
In der Summe hätten von europäischen exportieren-
den Unternehmen zusätzliche Zölle in Höhe von etwa
11,7 Milliarden US-Dollar und 1,1 Milliarden CN-Dol-
lar erhoben werden können. Das Panel hatte jährlich
116,8 Millionen US-Dollar für die USA und 11,3 Millio-
nen CN-Dollar für angemessen erachtet. Genaue Daten
zu den tatsächlich erhobenen Zöllen liegen der Bundes-
regierung nicht vor. Steuergelder wurden für die Straf-
zahlungen nicht verwendet.
Die Bundesregierung ist den völkerrechtlichen Ver-
einbarungen im Rahmen der WTO verpflichtet. Dies gilt
auch für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Leben
und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen.
Wenn ein Panel feststellt, dass die EU oder die Bundes-
regierung gegen diese Abkommen verstößt, werden wir
die Panelbeschlüsse prüfen und unsere Regelungen hier-
mit in Einklang bringen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der
Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/2702, Frage 21):
Ist das Biotechnologiekapitel des vorliegenden EU-Ka-
nada-Freihandelsabkommens CETA, in dem unter anderem
eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Low Level Presence
vereinbart wird, für das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft in der vorliegenden Form zustimmungsfä-
hig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut dem Bun-
desminister Christian Schmidt die Nulltoleranz „zu unserem
Besitzstand, den wir nicht aufweichen werden“ (Agra-Europe
vom 26. September 2014) gehört, und wie bewertet die Bun-
desregierung vor dem Hintergrund der Bekenntnisse des
Bundesministers Christian Schmidt zum Verzicht auf die
Chlorbehandlung von Geflügel (ebenda) den Vorstoß des
Bundesinstituts für Risikobewertung, welches diese Methode
für unbedenklich, wenn nicht gar wünschenswert hält
(www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/chlorhuehnchen-ist-laut-
bfr-und-efsa-nicht-gesundheitsschaedlich-a-974342.html)?
Der Text des CETA-Abkommens vom 1. August 2014
wurde dem Deutschen Bundestag übersandt. Unter Ka-
pitel 29 befindet sich ein Artikel zur bilateralen Koope-
ration im Bereich der Biotechnologie. Die Parteien
bekennen sich darin zu einer Kooperation und dem Aus-
tausch von Informationen im Bereich der Biotechnolo-
gie. Dieses soll im Rahmen des bilateralen Dialogs über
Marktzugangsmechanismen im Bereich der Biotechno-
logie („Dialogue on Biotech Market Access Issues“) er-
folgen, welcher im Jahr 2009 zwischen Kanada und der
EU im Nachgang eines WTO-Verfahrens eingerichtet
wurde. Im Hinblick auf Spurenverunreinigungen („low
level presence“) enthält das Kapitel die Aussage, dass
die Vertragsparteien die Wichtigkeit sehen, international
in Angelegenheiten der Biotechnologie wie der Spuren-
verunreinigung durch gentechnisch veränderte Organis-
men, GVO, zu kooperieren.
Dies bedeutet keine Aufweichung des stringenten EU-
rechtlichen Besitzstandes, sondern dass sich Deutschland
und Kanada zu diesen Themen austauschen. Dabei kann
beispielsweise gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht
werden, solche Spuren zu vermeiden, etwa durch eine
Kooperation im Bereich der Analysemethoden. Bereits
in der Vergangenheit ist dies geschehen, zum Beispiel
durch die Aushandlung des so genannten Leinsamenpro-
tokolls zwischen Kanada und der EU, mit dem Spuren
von GVO in konventionellen Leinsamen vermieden wer-
den sollen, die zum Export in die EU bestimmt sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, bewer-
tet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Risiken im
Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und
der Lebens- und Futtermittelsicherheit für den Men-
schen. Das BfR ist eine unabhängige wissenschaftliche
Fachbehörde im Geschäftsbereich des BMEL. Vor die-
sem Hintergrund sieht das BMEL von Bewertungen der
fachlichen Auffassung des BfR zu bestimmten Behand-
lungsverfahren für frisches Geflügelfleisch ab.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des
Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 22 und 23):
Auf welche Informationsquellen bezieht sich der Bundes-
minister Christian Schmidt bei seiner in der Ausgabe von
Agra-Europe vom 26. September 2014 wiedergegebenen
5210 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Aussage, wonach „die Vertragsparteien selbst über Gleich-
wertigkeit von Standards entscheiden, wenn Produkte auf ih-
ren Markt gelangen sollen“, und wäre eine solche Regelung
nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Haupt-
ziel der Freihandelsabkommen TTIP und CETA, durch den
Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse einen garantierten
und unbeschränkten Zugang zum Markt des Handelspartners
sicherzustellen?
Welche konkreten Klarstellungen im Kapitel zu sanitären
und phytosanitären Maßnahmen hat die Bundesregierung laut
der Aussage des Bundesministers Christian Schmidt (verglei-
che Agra-Europe vom 26. September 2014) von der Europäi-
schen Kommission verlangt, und aus welchen Informationen
schließt die Bundesregierung, dass diesen Forderungen Rech-
nung getragen worden sei?
Zu Frage 22:
Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzen-
schutzrechtliche Maßnahmen – SPS-Kapitel – in Frei-
handelsabkommen nehmen üblicherweise Bezug auf das
WTO-Abkommen über gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen – WTO-SPS-Ab-
kommen. Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit er-
folgt danach nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass
das von dem Einfuhrland als angemessen betrachtete
gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche
Schutzniveau erreicht ist (Artikel 4 WTO-SPS-Abkom-
men). Auch die Definition des Begriffes „angemessenes
gesundheitspolizeiliches und pflanzenschutzrechtliches
Schutzniveau“ des WTO-SPS-Abkommens bezieht sich
ausdrücklich auf das Niveau, welches die Partei als an-
gemessen erachtet, die die SPS-Maßnahme erlassen hat.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann ein Ab-
bau nichttarifärer Handelshemmnisse verbesserte Markt-
chancen eröffnen. Das grundsätzliche Ziel, unnötige
nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, bedeutet
nicht gleichzeitig die Aufgabe europäischer Schutzstan-
dards. Eine Reihe von technischen nichttarifären Han-
delshemmnissen – zum Beispiel Registrierungsanforde-
rungen für den Export – könnte grundsätzlich abgebaut
werden, ohne die europäischen Schutzstandards anzutas-
ten. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für
eine Aufrechterhaltung der europäischen Schutzstan-
dards insbesondere im Lebensmittel- und Verbraucher-
bereich ein.
Zu Frage 23:
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Ver-
handlungen um eine transatlantische Handels- und In-
vestitionspartnerschaft für eine Wahrung der europäischen
Schutzstandards sowie der Regelungshoheit insbeson-
dere im Lebensmittel- und Verbraucherbereich ein. Dies
gilt im Besonderen für die Diskussion um ein Kapitel
über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen – SPS-Ka-
pitel. Hier hat die Bundesregierung die genannte Posi-
tion eingebracht. Auch die EU-Kommission setzt sich in
den Verhandlungen für eine Wahrung der europäischen
Schutzstandards ein.
Die siebte Verhandlungsrunde fand vom 29. Septem-
ber 2014 bis zum 3. Oktober 2014 in Washington statt.
Konkrete Verhandlungsergebnisse aus dieser Runde zum
Thema SPS liegen derzeit nicht vor.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 26):
Welche Möglichkeiten bestehen derzeit im Einzelplan 14,
Beschaffungsvorhaben vorzuhalten, die ausgelöst werden
können, wenn es zu Minderabflüssen bei primär eingeplanten
Vorhaben kommt und somit unterjährig Mittel frei werden?
Um Minderabflüsse im Bereich der Beschaffung kom-
pensieren zu können, besteht die Möglichkeit, hierzu Aus-
tauschvorhaben in den Haushalt aufzunehmen. Die Grund-
lage hierfür liefern die dementsprechend geschaffenen
Haushaltsvermerke Nummern 2 und 3 bei Kapitel 1416
im Einzelplan 14.
Im Teil II der Geheimen Erläuterungen werden mögli-
che Austauschvorhaben aufgenommen. Soweit es bei der
Umsetzung von primär eingeplanten Vorhaben – Teil I der
Geheimen Erläuterungen – zu Minderabflüssen kommt,
stehen diese zur Umsetzung und damit Kompensation
zur Verfügung, soweit sie sich in den Rahmen der frei
werdenden Haushaltsmittel einpassen lassen.
Dabei ist zu beachten, dass die Umsetzung von Aus-
tauschvorhaben neben den im jeweiligen Haushaltsjahr
freifallenden Haushaltsmitteln auch von der Verfügbar-
keit von Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre
abhängig ist. Aufgrund der Komplexität vieler Beschaf-
fungsvorhaben sind diese nicht unterjährig realisierbar.
Eine weitere Möglichkeit, Minderabflüsse zu kom-
pensieren, ist die Nachveranschlagung neuer Vorhaben,
soweit der zu kompensierende Minderabfluss rechtzeitig
identifiziert wird und entsprechend haushaltsreife Vorha-
ben, die nicht bereits in den Geheimen Erläuterungen
enthalten sind, realisiert werden können.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 27):
Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Rüstungsvor-
haben und -prozesse des Bundesministeriums der Verteidi-
gung, BMVg, durch eine externe Beratungsfirma in diesem
Jahr ergeben?
Die von den externen Beratern vorgelegten Ergeb-
nisse wurden dem Verteidigungsausschuss und dem
Haushaltsausschuss am Montag, den 6. Oktober 2014,
übersandt. Die Übersendung umfasste sowohl das Ex-
zerpt, das elektronisch zugeleitet wurde, als auch die
Lieferung des VS-NfD eingestuften Gesamtgutachtens
in einer gedruckten Version.
Das Gutachten stellt fest, dass eine Optimierung des
Rüstungsmanagements in nationalen und internationalen
Rüstungsprojekten dringend und ohne Verzug geboten
ist.
Das Gesamtgutachten weist auf 140 Probleme und
Risiken hin und beinhaltet 180 konkrete und übergrei-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5211
(A) (C)
(D)(B)
fende Handlungsempfehlungen, die den am 6. Oktober
2014 übersandten Unterlagen zu entnehmen sind.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 28):
Welche Konsequenzen zieht das BMVg aus den Proble-
men beim Materialerhalt der Geräte der Bundeswehr im All-
gemeinen und bei den Ausfällen von Transall-Flugzeugen und
Sea-Lynx-Hubschraubern im Speziellen?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat be-
schlossen, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um ins-
besondere die materielle Einsatzbereitschaft der fliegen-
den Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu erhöhen.
Dazu wurde der Inspekteur der Luftwaffe beauftragt,
eine Task Force Starrflügler – dazu gehört unter anderem
die Transall C160 – einzurichten.
Der Inspekteur der Marine wurde beauftragt, eine
Task Force Drehflügler – dazu gehört unter anderem der
Hubschrauber Sea Lynx – einzurichten.
Ziel ist es, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der
materiellen Einsatzbereitschaft zu identifizieren und da-
für notwendige Maßnahmen einzuleiten, durchzuführen
und nachzuhalten.
Die Ergebnisse dieser Task Forces sind dem Bundes-
ministerium der Verteidigung zur Bewertung vorzule-
gen.
Zusätzlich wird zur Unterstützung auf ministerieller
Ebene eine Arbeitsgruppe materielle Einsatzbereitschaft
unter Federführung des Abteilungsleiters Führung Streit-
kräfte eingerichtet.
In den nächsten Monaten wird das Bundesministe-
rium der Verteidigung im Verteidigungsausschuss dazu
berichten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 29):
Welche konkreten Handlungsschritte leitet das BMVg aus
dem Bericht, den die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft über die Rüstungsvorhaben und -prozesse der Bundes-
wehr vorgelegt hat, ab?
Das Gutachten des Konsortiums aus KPMG, P3 Inge-
nieurgesellschaft und Taylor Wessing liegt dem Bundes-
ministerium der Verteidigung seit Montag, den 6. Okto-
ber 2014, offiziell vor.
Die Umsetzungsplanung hat begonnen. In einigen Be-
reichen können bereits jetzt Aussagen zu den nächsten
Handlungsschritten gemacht werden:
Zunächst einmal plant das Bundesministerium der
Verteidigung, in diesem Jahr noch mehrere 25 Millionen
Euro-Vorlagen dem Parlament zur Billigung zuzuleiten,
um die Fähigkeitsentwicklung in dringlichen Bereichen
voranzubringen.
Zur Verbesserung des Projektmanagements werden
ein neues Risikomanagement und direkte Berichtswege
der Projektleiter an die Leitung des Bundesministeriums
der Verteidigung eingeführt.
Um den umfassenden Zusammenhängen im Rüs-
tungsbereich gerecht zu werden, die zum Teil auch über
den Untersuchungsbereich der Berater hinausgehen, hat
das Bundesministerium der Verteidigung begonnen, eine
Agenda Rüstung mit sechs Stoßrichtungen zu entwi-
ckeln: Klarer rüstungspolitischer Kurs, beispielsweise
durch eine ehrliche, transparente Definition zu Schlüs-
seltechnologien; Verbesserung von Rüstungsmanage-
ment und Transparenz, beispielsweise durch direkte
Berichtswege für die Projektleiter an die Leitung zu Ri-
siken in den Projekten; besseres Vertragsmanagement,
Aufsetzen eines Risikomanagements; Fähigkeitslücken
schließen, zum Beispiel indem der Full-Scale-Demonst-
rator wieder zum Erproben des ISIS-Sensors eingesetzt
wird; Einsatzbereitschaft stärken, kurzfristig durch die
Taskforce Starrflügler und die Taskforce Drehflügler un-
ter Leitung der Inspekteure der Luftwaffe bzw. der Ma-
rine, Schaffung von Grundlagen zur Steuerung der
Einsatzbereitschaft durch ein einheitliches Kennzahlen-
system und klare Verantwortlichkeiten und Ziele; Rüs-
tung zukunftsfähig und innovativ denken, Analyse zu-
künftiger Bedrohungen (zum Beispiel Cyber warfare),
Möglichkeiten neuer Technologien (3D-Druck oder Bio-
nik); und Steuerungsfähigkeit herstellen durch Zahlen,
Daten und Fakten zur Ausrüstungslage, Einsatzbereit-
schaftslage und Fähigkeitslage.
Die Umsetzung einer Agenda Rüstung wird mehrere
Jahre in Anspruch nehmen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 30):
Wann wurden die Staatssekretärin Dr. Katrin Suder sowie
die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen schriftlich
über die Materiallage informiert, und wann wurde die entspre-
chende Vorlage von diesen abgezeichnet?
Am 24. September 2014 haben der Generalinspekteur
der Bundeswehr und die Inspekteure der militärischen
Organisationsbereiche zur materiellen Einsatzbereitschaft
der Streitkräfte vor dem Verteidigungsausschuss des Deut-
schen Bundestages vorgetragen.
Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen wurde
durch den Generalinspekteur der Bundeswehr vorab
über die Art und Weise der Veranschaulichung der Vor-
träge der Inspekteure in dieser Tischvorlage in Kenntnis
gesetzt.
5212 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Frau Staatssekretärin Dr. Suder ist nachrichtlich über
die für den Verteidigungsausschuss vorgesehene Tisch-
vorlage in Kenntnis gesetzt worden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 31):
Wie viele Anfragen im Bereich der Bereitstellung von Fä-
higkeiten seitens der UN, EU oder NATO hat die Bundesre-
gierung negativ beantwortet, und bei wie vielen Fällen war
die fehlende Einsatzfähigkeit des angefragten Materials ein
Grund für eine solche Entscheidung?
Die Bundesregierung stimmt die Bereitstellung von
nationalen militärischen Fähigkeiten für die Vereinten
Nationen, VN, NATO und EU entsprechend den bewähr-
ten Verfahren zusammen mit den Verbündeten und Part-
nern ab.
Dabei wird die Verfügbarkeit von Kräften der Bun-
deswehr vor dem Hintergrund ihrer Bindung für Ein-
sätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Ausbildung und
Übung berücksichtigt. Dieses Verfahren stellt grundsätz-
lich sicher, dass nur einsatzbereite Kräfte bei konkreten
Anfragen zugesagt werden.
Die Verfahren zur Bereitstellung von Fähigkeiten für
die NATO und die EU einerseits und die Vereinten Na-
tionen andererseits sind unterschiedlich.
In der NATO und der EU richtet sich eine Fähigkeits-
abfrage an die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Hierbei
werden zwei grundsätzlich mögliche Verfahren unter-
schieden.
Durch sogenannte Stand-by-Arrangements – zum
Beispiel NATO-Response-Force, NRF, oder EU-Battle-
group, EU-BG – sind nationale Fähigkeiten für einen
klar umrissenen Zeitraum verbindlich angezeigt.
Durch Kräftegenerierungskonferenzen können da-
rüber hinaus von Fall zu Fall durch die Nationen Fähig-
keiten – wiederum für einen definierten Zeitraum oder
spezifische Missionen – verfügbar gemacht werden.
Dies ist der Fall für alle EU-Missionen, zum Beispiel
EUTM Mali.
Bislang konnten die angezeigten deutschen Fähigkei-
ten im Rahmen der NRF und EU-BG gestellt werden
und damit die freiwillige Selbstverpflichtung Deutsch-
lands grundsätzlich eingehalten werden.
Auch die Vereinten Nationen können hinsichtlich der
Kräftegenerierung für VN-Friedensmissionen unterschied-
liche Verfahrensweisen nutzen: Neben dem Rückgriff auf
die im Rahmen des UN Stand-by-Arrangements System,
UNSAS, angezeigten Fähigkeiten können je nach Bedarf
auch konkrete Fähigkeiten bei den Mitgliedstaaten abge-
fragt werden.
Eine detaillierte Übersicht über alle erfolgten Anfra-
gen der VN wird im BMVg nicht geführt. Nach Akten-
lage ist allerdings nachvollziehbar, dass (a) zwei Anfragen
mit Bezug auf die im Rahmen des UNSAS angezeigten
Fähigkeiten abgelehnt wurden – 2002: Hubschrauber-
kräfte; 2007: Transporteinheit und Hubschrauberkräfte –
und (b) drei konkrete Anfragen nach unmittelbarer Un-
terstützung abgelehnt wurden – 2013: Artillerieortungs-
radar; 2014: strategischer Lufttransport; Feldhospital.
Wenn eine Anfrage der VN ablehnend beantwortet
wurde, war dies in keinem Fall in fehlender Einsatzfähig-
keit des Materials begründet. Vielmehr war das angefragte
Material bereits in anderen Einsätzen oder einsatzgleichen
Verpflichtungen gebunden oder durch die jeweiligen
Mandatierungen des Deutschen Bundestages nicht er-
fasst.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 32):
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundeskanzle-
rin Dr. Angela Merkel aus den bekannt gewordenen Mängeln
im Materialbestand der Bundeswehr und den damit verbunde-
nen möglichen Management- und Organisationsdefiziten im
BMVg?
Die niedrige materielle Einsatzbereitschaft bei eini-
gen Waffensystemen liegt unter anderem an umfangrei-
chen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Dadurch stehen die betroffenen Waffensysteme der Truppe
für die Zeiträume, in denen die entsprechenden Maßnah-
men durchgeführt werden, nicht zur Verfügung. Dies
macht sich prozentual besonders stark bei Schiffen und
fliegenden Systemen bemerkbar.
Darüber hinaus wirkt sich auch aus, dass die Rüs-
tungsindustrie ihre Kapazitäten aus betriebswirtschaftli-
chen Gründen ebenfalls entsprechend reduziert hat, so-
dass Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
sowie Ersatzteilfolgebeschaffung deutlich länger benöti-
gen.
Um die Sachlage zu untersuchen und Verbesserungs-
vorschläge zu erarbeiten, wurde im Bundesministerium
der Verteidigung jeweils eine Task Force Starrflügler
und Drehflügler eingerichtet.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 33):
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung der Struk-
turkommission der Bundeswehr – Weise-Kommission –, die
Beschaffungsorganisationen der Bundeswehr – jetzt Bundes-
amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr, BAAINBw – in eine unabhängige Agentur für
Beschaffungswesen umzuwandeln?
Der Vorschlag der Strukturkommission der Bundes-
wehr, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstech-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5213
(A) (C)
(D)(B)
nik und Nutzung der Bundeswehr in eine unabhängige
Agentur umzuwandeln, wurde eingehend untersucht.
Der Bericht der sogenannten Weise-Kommission legt
die Schaffung einer Agentur nahe mit dem Ziel, mehr
über Zielsteuerung als über ministerielle Vollzugsanord-
nung zu steuern.
Zu den weitreichenden Folgen, die eine solche Um-
wandlung hätte, gehörte unter anderem, dass die fach-
aufsichtliche Unterstellung einer Bundesagentur unter
das Ministerium nur in einem gesetzlich neu zu definie-
rendem, Rahmen gegeben wäre.
Darüber hinaus können viele Vorteile einer „Agentur-
lösung“, insbesondere die Steuerung über Ziele, auch im
aktuellen Rahmen schon umgesetzt werden – beispiels-
weise eine Zielvereinbarung zwischen dem Bundes-
ministerium der Verteidigung und dem Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bun-
deswehr.
Auch die beim Bundesministerium der Verteidigung
durch die externen Berater vorgelegten Ergebnisse vom
6. Oktober 2014 legen eine weitergehende Strukturver-
änderung wie die Umwandlung in eine Agentur nicht
nahe. Sie betonen vielmehr die Optimierung im beste-
henden Rahmen des Bundesamts für Ausrüstung, Infor-
mationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Bun-
desministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, in
der Bild am Sonntag, dass „der Ausbau der Materiallager,
schnellere Instandsetzung und die Beschaffung von besserem
Material ... mittelfristig mehr Geld kosten. Das wird sich ab-
sehbar auch im Etat niederschlagen.“ (Spiegel Online vom
30. September 2014)?
Die Aussage der Bundesministerin der Verteidigung
Dr. Ursula von der Leyen zum Ausbau der Materiallager,
zur schnelleren Instandsetzung und zur Beschaffung von
besserem Material wird bestätigt. Die aus den erforderli-
chen Maßnahmen erwachsenden finanziellen Auswir-
kungen werden im Rahmen künftiger Haushaltsaufstel-
lungsverfahren zu berücksichtigen sein.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 35 und 36):
Wie sind in der Bundeswehr die Begriffe bzw. Kategorien
„Buchbestand“, „Verfügungsbestand“, „für Ausbildung/Übung/
Einsatz verfügbar“, „materiell einsatzfähig“, „bedingt mate-
riell einsatzfähig“, „nicht materiell einsatzfähig“ mit Blick auf
die Hauptwaffensysteme der Bundeswehr definiert?
In welchen Intervallen wird die Materiallage für Haupt-
waffensysteme der Bundeswehr aktualisiert, und inwiefern
liegt diese im BMVg vor?
Zu Frage 35:
Die Inspekteure der militärischen Organisationsberei-
che sind dem Generalinspekteur der Bundeswehr gegen-
über verantwortlich für das Herstellen und Erhalten der
Einsatzbereitschaft ihrer jeweiligen militärischen Orga-
nisationsbereiche.
Der Buchbestand umfasst das Material, das einer
Dienststelle zugewiesen wurde. Der Verfügungsbestand
beinhaltet das Material, das der Truppe vor Ort zur Ver-
fügung steht und mit eigenen Kräften und Mitteln betrie-
ben und in Stand gesetzt werden kann, das heißt zum
Beispiel nicht bei der Industrie befindlich ist. Der Verfü-
gungsbestand reduziert sich durch Instandsetzung in der
Truppe auf die Anzahl der tatsächlich für Ausbildung,
Übung und Einsatz der Truppe verfügbaren Systeme.
Die Abstufung der Einsatzfähigkeit kann wie folgt
beschrieben werden:
Ein System ist „materiell einsatzfähig“, wenn es für
den jeweiligen Verwendungszweck uneingeschränkt
nutzbar ist.
Es ist „bedingt materiell einsatzfähig“, wenn die Ver-
wendung eingeschränkt ist, aber die Sicherheit nicht be-
einträchtigt wird. In der Regel kann das Gerät für die
Ausbildung, aber gegebenenfalls auch für Einsätze, in
Abhängigkeit von der jeweiligen Einschränkung, auf-
tragsbezogen genutzt werden.
Ein System ist „nicht materiell einsatzfähig“, wenn es
für den jeweiligen Verwendungszweck temporär nicht
nutzbar ist oder die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Zu Frage 36:
Durch das Bundesministerium der Verteidigung wird
derzeit über das Meldewesen der militärischen Organisa-
tionsbereiche hinaus keine explizite „Materiallage der
Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“ erhoben. Vielmehr
fließen Aspekte der materiellen Ausstattung zusammen
mit weiteren Faktoren wie Logistik, Informationstechnik,
Infrastruktur, Personal und Ausbildungsstand in die fort-
laufende Bewertung der Einsatzbereitschaft von Kontin-
genten für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und
Dauereinsatzaufgaben durch die militärischen Organisa-
tionsbereiche ein.
Dem Bundesministerium der Verteidigung melden die
militärischen Organisationsbereiche ihre Einsatzbereit-
schaft bzw. relevante Änderungen derzeit auf Aufforde-
rung oder eigene Veranlassung anlassbezogen, ebenen-
und situationsgerecht sowie – bei Bedarf – tagesaktuell.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 37):
5214 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
Wo sollen nach derzeitigem Stand in der Ukraine einge-
setzte Drohnen der Bundeswehr – LUNA, Heron oder sons-
tige Typen – gesteuert und geflogen werden – bitte hierfür die
Typen und die Anzahl der Drohnen für die einzelnen Stand-
orte angeben –, und auf welche Art und Weise sind auch Rüs-
tungskonzerne in die Ukraine-Mission eingebunden, etwa
zum Starten und Landen oder zur Wartung der Drohnen bzw.
zur Vorbereitung einer entsprechenden Mission?
Die OSZE Special Monitoring Mission plant im Rah-
men ihres Mandats derzeit den Einsatz von Drohnen in
drei Einsatzräumen – Donezk, Luhansk und Mariupol.
Deutschland und Frankreich planen, der OSZE dabei
Unterstützung anzubieten. Hierbei wäre aus Sicht der
Bundeswehr ein Einsatz des Aufklärungssystems LUNA
möglich. Eine detaillierte Aufstellung und Zusammen-
setzung eines möglichen Kontingents wird derzeit noch
geprüft.
Zur Prüfung der Realisierbarkeit war ein deutsch-
französisches Erkundungskommando vom 16. bis 20. Sep-
tember 2014 in der Ukraine. Der deutsche Anteil der Er-
kundung konzentrierte sich auf einen möglichen Einsatz-
raum nördlich von Luhansk.
Rüstungskonzerne oder deren Mitarbeiter sind dabei
nicht eingebunden.
Was die Vorbereitung des Aufklärungssystems LUNA
in Deutschland betrifft, so wurden die infrage kommen-
den Systeme im Zusammenwirken der Truppe mit dem
Hersteller überprüft und, wo nötig, in Stand gesetzt.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 41):
Handelt es sich bei den Einnahmen durch die Frequenz-
versteigerung, die in die Förderung des Breitbandausbaus ge-
hen sollen, um eine Zweckbindung, und wie beurteilt die Bun-
desregierung diese?
Bund und Länder befinden sich derzeit in intensiven
Verhandlungen, um eine Vergabe der Frequenzen an den
Mobilfunk in 2015 zu ermöglichen. Unstrittig ist, dass
die Einnahmen aus der Vergabe der 700-Megahertz-Fre-
quenzen zur Unterstützung des flächendeckenden Breit-
bandausbaus eingesetzt werden. Es ist geplant, Erlöse
aus der Vergabe der 700-Megahertz-Frequenzen für den
Breitbandausbau bereitzustellen. Für die hieraus resul-
tierenden Mittel werden Bund und Länder gemeinsam
Förderbedingungen entwickeln, damit die Mittel effi-
zient für bislang nicht erschlossene Gebiete verwendet
werden können.
Insoweit besteht eine Zweckbindung.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 42):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entschädigun-
gen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Mikrofon-
anlagennutzer sowie die knapp 4 Millionen privaten Haus-
halte, die ihre Endgeräte wegen der Umstellung von DVB-T
auf DVB-T2 nicht mehr nutzen können?
Nach den Erfahrungen mit umstellungsbedingten
Kosten aufseiten von Rundfunk und Nutzern drahtloser
Produktionsmittel nach der Versteigerung im Jahre 2010
schätzt der Bund die Kosten auf bis zu 75 Millionen
Euro.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die
Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 45):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Studie des World Wide Fund for Nature,
WWF, „Living Planet Report 2014“ über den weltweiten Res-
sourcenraubbau, wonach 50 Prozent mehr Ressourcen pro
Jahr durch Menschen verbraucht werden, als die Erde im glei-
chen Zeitraum erneuern kann?
Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst,
dass es von hoher Dringlichkeit ist, die natürlichen Res-
sourcen zu schonen und sparsam und effizient einzu-
setzen. Deshalb hat sie im Jahr 2012 das Deutsche Res-
sourceneffizienzprogramm ProgRess beschlossen und
arbeitet seitdem an der Umsetzung und Weiterentwick-
lung des Programms.
Darüber hinaus setzt sie sich auch im europäischen
und internationalen Kontext für eine nachhaltige und
effiziente Ressourcennutzung ein, insbesondere durch
aktive Unterstützung des UNEP International Resource
Panel sowie bei der Entwicklung von Zielen für eine
nachhaltige Entwicklung auf Ebene der Vereinten Natio-
nen und bei der Umsetzung des 10-Jahres-Rahmenpro-
gramms zu nachhaltigem Konsum und Produktion der
Vereinten Nationen.
Das im Bericht erwähnte große Engagement der Bun-
desregierung für den Schutz biologischer Vielfalt welt-
weit wird aufrechterhalten. Der Erhalt von Ökosyste-
men, insbesondere der Schutz der Meere sowie deren
nachhaltige Nutzung, gewinnen dabei weiter an Bedeu-
tung.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702,
Fragen 46 und 47):
Unternimmt die Bundesregierung, allen voran das Bun-
deskanzleramt, derzeit im Vorfeld des Europäischen Rates im
Zusammenhang mit der Festlegung der europäischen Energie-
und Klimaziele für das Jahr 2030 besondere Aktivitäten, um
ein schwaches Ergebnis auf jeden Fall zu verhindern, und,
wenn ja, wie sehen diese besonderen Aktivitäten aus?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5215
(A) (C)
(D)(B)
Wird Deutschland beim Europäischen Rat in Brüssel bei
einer Festlegung der europäischen Klima- und Energieziele
eine Entscheidung mittragen, die hinter den Kommissionsvor-
schlag zurückfällt, bzw. kann die Bundesregierung dies mit
Sicherheit ausschließen?
Zu Frage 46:
Die Bundesregierung ist derzeit mit allen relevanten EU-
Akteuren – Mitgliedstaaten, Kommission, Ratssekretariat –
im Gespräch, damit der Europäische Rat am 23./24. Okto-
ber einen ambitionierten Klima- und Energierahmen für
die Zeit von 2020 bis 2030 beschließen kann.
Zu Frage 47:
Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist eine Eini-
gung auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele auf
dem kommenden Europäischen Rat aus den folgenden
Gründen: Dies setzt ein Signal an den internationalen
Klima-Verhandlungsprozess – vor COP20 in Lima –, zu-
dem schafft es Planungssicherheit für Energiewirtschaft
und Industrie, und es kann mittelfristig auch zur Verbes-
serung der Versorgungssicherheit durch Einsatz von er-
neuerbaren Energien und Effizienz beitragen.
Deutschland setzt sich für drei verbindliche Ziele ein:
Erstens. Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-in-
terner Minderung gegenüber 1990. Vierzig Prozent sind
nötig, um langfristig auf Zielerreichungskurs zur Einhal-
tung der 2-Grad-Grenze zu bleiben.
Zweitens. Verbindliches EU-Ziel für erneuerbare
Energien von mindestens 30 Prozent – bezogen auf End-
energieverbrauch.
Drittens. Verbindliches Energieeffizienzziel von 30 Pro-
zent – gegenüber Primes 2007 –, sofern kein Mitgliedstaat
mehr als 30 Prozent gegenüber 2005 beitragen muss.
Außerdem: Die Bundesregierung hält ein klares Si-
gnal für eine rasche und nachhaltige Reform des euro-
päischen Emissionshandels für notwendig: Einführung
der Marktstabilitätsreserve bereits 2017 und Überfüh-
rung der Backloading-Mengen in diese Reserve.
Dabei ist auch eine effektive Regelung zur Verhinde-
rung von Carbon Leakage notwendig, das heißt Fortfüh-
rung der bestehenden Regelung in adäquater Weise. Dies
gehört für Deutschland zu einem Gesamtpaket dazu.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die
Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 48):
Geht die Bundesregierung mit konkreten zusätzlichen An-
geboten in die Verhandlungen zum Europäischen Rat hin-
sichtlich der Festlegung der entsprechenden Energie- und Kli-
maziele für 2030, und wenn ja, welche sind das?
Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist unter an-
derem eine Einigung des kommenden Europäischen Ra-
tes auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele. Die
Bundesregierung wird sich weiter intensiv dafür einset-
zen, dass die Einigung im Europäischen Rat möglichst
weitgehend den Kernpunkten der deutschen Position
entspricht. Die Bundesregierung wird, wie in jeder Ver-
handlung, entsprechend der jeweiligen Verhandlungs-
situation angemessen reagieren und sich positionieren.
Für eine Einigung auf Schlussfolgerungen müssen alle
28 Mitgliedstaaten diese einstimmig beschließen. An
Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht.
Anlage 33
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die
Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 49):
Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die von der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit, Dr. Barbara Hendricks, am 28. April 2014 vorge-
legte Analyse, wonach ohne zusätzliche Maßnahmen die
Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 33 Pro-
zent unter das Niveau von 1990 sinken werden und somit das
nationale Ziel von 40 Prozent verfehlt würde?
Die Bundesregierung geht nach aktuellen Projektio-
nen davon aus, dass die bisher beschlossenen und umge-
setzten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um das
40-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um das
40-Prozent-Ziel zu erreichen, sind zusätzliche Anstren-
gungen erforderlich. Eine Analyse von durch BMUB
und BMWi beauftragten Gutachten zeigt, dass unter Be-
rücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen mit
den bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen
bis 2020 eine Minderung der Treibhausgase um etwa
33 bis 34 Prozent erreicht werden kann, mit einer Unsi-
cherheit von plus/minus 1 Prozent, sodass sich daraus
für die THG-Lücke ein Korridor von 5 bis 8 Prozent-
punkten ergibt. Diese Schätzung beruht auf Annahmen
zur künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zur
Entwicklung der Energie- und CO2-Preise, der Struktur
des Kraftwerksparks und zur Bevölkerungsentwicklung.
Anlage 34
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702,
Frage 50):
Wird der für November 2014 angekündigte Kabinettsbe-
schluss zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 nach
Kenntnis des Bundeskanzleramtes die notwendigen Maßnah-
men beinhalten, um die „Klimalücke“ – Diskrepanz zwischen
40-Prozent-Ziel und Prognose von 33 Prozent – zu schließen,
die es laut der Analyse des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom April 2014 ohne
zusätzliche Maßnahmen geben wird?
Die im Aktionsprogramm Klimaschutz enthaltenen
Maßnahmen sind Gegenstand der derzeit noch andauern-
den Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts. Nä-
here Informationen zu konkreten Maßnahmen bzw. zu
deren Wirkung können deshalb noch nicht gegeben wer-
den. Ziel ist es nach wie vor, den Ausstoß klimaschädli-
5216 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(D)(B)
cher Treibhausgase in Deutschland schneller zu drosseln
und das Ziel einer Minderung um mindestens 40 Prozent
gegenüber 1990 zu erreichen.
Anlage 35
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702,
Frage 51):
Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, beim Euro-
päischen Rat im Oktober 2014 in Zusammenhang mit einer
Festlegung der europäischen Klima- und Energieziele für das
Jahr 2030 gegebenenfalls eine Zustimmung Deutschlands zu
verweigern bzw. ein Veto einzulegen, um einen unzureichen-
den Beschluss in dieser Sache zu verhindern?
Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist unter an-
derem eine Einigung des kommenden Europäischen Ra-
tes auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele. Die
Bundesregierung wird sich weiter intensiv dafür einset-
zen, dass die Einigung im Europäischen Rat möglichst
weitgehend den Kernpunkten der deutschen Position
entspricht. Die Bundesregierung wird, wie in jeder Ver-
handlung, entsprechend der jeweiligen Verhandlungs-
situation angemessen reagieren und sich positionieren.
Für eine Einigung auf Schlussfolgerungen müssen alle
28 Mitgliedstaaten diese einstimmig beschließen. An
Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die
Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
(Drucksache 18/2702, Frage 54):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Vorwürfen um die Personalklage von G. H. im Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, wonach der Bundesminister Dr. Gerd Müller in sei-
nem Haus ein Klima der Willkür und Angst schaffe und
beispielsweise eine leitende Position ohne Ausschreibung ver-
geben habe, während eine bereits eingeleitete Beförderung
verweigert worden sei (siehe Stern, 25. September 2014)?
Alle Personalentscheidungen im BMZ werden unter
Beachtung der bindenden rechtlichen Vorschriften ge-
troffen.
Gemäß § 4 III und § 4 II Ziffer 4 Bundeslaufbahnver-
ordnung kann in besonderen Einzelfällen von einer Aus-
schreibung abgesehen werden, insbesondere wenn Stel-
len durch Versetzung einer Beamtin bzw. eines Beamten
zum Beispiel aus einem anderen Ressort besetzt werden.
Das war hier der Fall.
Beförderungen erfolgen im BMZ entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben nach dem Prinzip der Bestenaus-
lese auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen. Die
im Stern genannte Beamtin kam daher bei der aktuellen
Beförderungsentscheidung nach Besoldungsgruppe B 6
nicht zum Zuge.
Anlage 37
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2702, Fragen 56 und 57):
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim von 2009
bis 2017 laufenden Projekt „Förderung des grenzüberschrei-
tenden Tourismus an der mittleren und unteren Donauregion
über das Donaukompetenzzentrum“ – DCC: Danube Compe-
tence Center –, und welche diesbezüglichen Aktivitäten und
Zwischenergebnisse gibt es seitens des Bundes bzw. der Deut-
schen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ
GmbH (bitte die einzelnen Maßnahmen und die dafür vom
Bund bereitgestellten Mittel nennen)?
Welche Rolle spielen bei diesem Projekt Fragen der Barri-
erefreiheit, und welche Behindertenorganisationen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch die deutsche Seite sowie
die anderen beteiligten Staaten an diesem Projekt beteiligt?
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung verfolgt mit der Implementie-
rung des Regionalvorhabens „Förderung des grenzüber-
schreitenden Tourismus an der mittleren und unteren
Donauregion über das Donaukompetenzzentrum“ das
Ziel, die Rahmenbedingungen für den grenzüberschrei-
tenden Tourismus in dieser Region zu verbessern.
Das zentrale und innovative Element des Ansatzes ist
der Aufbau und die Implementierung des Donaukompe-
tenzzentrums, DCC, als zwischenstaatliche Plattform zur
Förderung der Tourismusentwicklung.
Das DCC erbringt Beratungs- und Unterstützungs-
leistungen für die nationalen Ministerien, Städte und
Kommunen sowie Organisationen des Privatsektors und
der Zivilgesellschaft. Dabei stellt die umweltgerechte
Nutzung der biologischen Vielfalt und des Ökosystems
Donau ein wesentliches Element einer nachhaltigen Tou-
rismuspolitik dar.
Die touristischen Fördermaßnahmen des DCC fügen
sich in die 2010 verabschiedete EU-Donaustrategie ein.
Die Laufzeit des Projektes ist bis August 2015, eine
Verlängerung bis Ende 2017 ist geplant.
Die Projektmittel von 2009 bis 2015 betragen
6,3 Millionen Euro. Zusätzlich hat das DCC Drittmittel
und Projekte über die EU und andere Geber eingewor-
ben.
Zu Frage 57:
Barrierefreiheit ist ein politischer Schwerpunkt der
Bundesregierung. Sie ist hierüber im ständigen Aus-
tausch mit den Behindertenorganisationen.
Das Projekt und das DCC sind bemüht, Barrierefrei-
heit zu fördern. Im Rahmen des Projektes können aller-
dings Infrastrukturmaßnahmen nur in kleinerem Umfang
unterstützt werden.
Dazu gab es bislang folgende Maßnahmen:
– 2010 wurde die Anfrage der serbischen Tourismusor-
ganisation, NTOS, auf Unterstützung eines behinder-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5217
(A) (C)
(D)(B)
tengerechten Aufzuges in ihren Räumlichkeiten in
Belgrad beraten und eine entsprechende Baumaß-
nahme durch das Projekt finanziert.
– 2013 bis 2014 wurde im Rahmen der Biodiversitäts-
maßnahmen eine Schulung für Reiseleiter für behin-
dertengerechte Naturreisen finanziert.
– Fortbildungsveranstaltungen mit Reiseveranstaltern
zur Produktentwicklung greifen dieses Thema kon-
struktiv und proaktiv auf.
– 2014 fanden Gespräche des DCC zu Nutzung und
Umbau des Schiffes Negrelli mit österreichischen
Partnern statt. Hier ist geplant, durch österreichische
Finanzierung barrierefreies Reisen über gezielte Um-
baumaßnahmen eines oberösterreichischen Schiffes
zu ermöglichen. Das Schiff soll voraussichtlich 2016
erstmals als Konferenz- und Ausstellungsschiff die
Donau hinunterfahren.
Anlage 38
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des
Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/2702, Fragen 58 und 59):
Sieht die Bundesregierung angesichts der jüngst durch das
Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen veröffentlich-
ten Studie (www.krebsregister-niedersachsen.de/dateien/ak
tuellesnews/pdf/EKN_Bericht_SG%20Bothel_2014_09_11.pdf)
einen möglichen Zusammenhang zwischen Aktivitäten der
Gasindustrie und zunehmenden Krebsneuerkrankungen in Re-
gionen, in denen seit Jahrzehnten Erdgas gefördert wird?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Er-
gebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie-
und Lymphomwerten in Gasförderregionen abzuwarten, be-
vor sie durch gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrahmen
für den Einsatz der umstrittenen Gasfördermethode Fracking
in Deutschland schaffen will?
Zu Frage 58:
Aus der Studie des Epidemiologischen Krebsregisters
Niedersachsen kann entnommen werden, dass die Häu-
figkeit bestimmter Krebsneuerkrankungen in der Samt-
gemeinde Bothel bei Männern im Vergleich zu anderen
Regionen stark erhöht ist. In dem Bericht wird nicht auf
Zusammenhänge mit Risikofaktoren eingegangen. Die
Bundesregierung kann daher angesichts dieser Studie
nicht einschätzen, ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie
in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneu-
erkrankungen stehen. Ob ein solcher Zusammenhang be-
steht, wird derzeit von den zuständigen Landesgesund-
heits- und -bergbehörden untersucht.
Zu Frage 59:
Bereits nach den geltenden bergrechtlichen Regelun-
gen des Bundes sind bei Zulassung eines Bergbaubetrie-
bes Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten und
Dritter im Betrieb auszuschließen und öffentliche Inte-
ressen zu berücksichtigen. Insofern bietet das geltende
Bundesrecht ausreichend Handlungsspielraum, um ge-
sundheitsgefährdenden Gasförderbetrieben Auflagen zur
Vorsorge zu erteilen oder diese gegebenenfalls zu unter-
sagen. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwen-
digkeit, die Ergebnisse der Ursachenerkundungen durch
die zuständigen Landesbehörden abzuwarten, bevor sie
die Neuregelungen zum Einsatz der Fracking-Technolo-
gie beschließen will.
Anlage 39
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 60):
Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was wird
sie unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU-Ziele für er-
neuerbare Energien und Energieeffizienz in den Beschlüssen
für einen Energie- und Klimarahmen für 2030 verbindlich be-
schlossen werden und keine niedrigeren Ziele als die von ihr
angestrebten 30 Prozent vereinbart werden?
Die Vereinbarung von drei verbindlichen EU-Zielen
als Teil der Beschlüsse zum Klima- und Energierahmen
2030 auf dem Europäischen Rat am 23./24. Oktober ist
für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung.
Hierzu gehören – neben dem Treibhausgasziel einer EU-
internen Minderung von mindestens 40 Prozent – ein
Ziel für erneuerbare Energien von mindestens 30 Pro-
zent sowie ein Ziel für Energieeinsparungen von 30 Pro-
zent. Die Bundesregierung wirbt daher intensiv bei den
Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission für
ein solches Vorgehen.
Anlage 40
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 61):
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung in
Erwägung gezogen, um – gemäß den Eckpunkten des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit – einen Entwicklungspfad des konventionellen
Kraftwerksparks zu erreichen, der mit den klimapolitischen
Zielen der Bundesregierung in Einklang steht?
Konventionelle Kraftwerke sind auf absehbare Zeit
im Rahmen der Energiewende unverzichtbar. Natürlich
müssen sich aber auch diese an die Veränderungen des
Strommarktes anpassen. Die Bundesregierung setzt sich
insofern für einen wirksamen EU-Emissionshandel ein.
Die Frage der Erreichung der nationalen Klimaziele und
etwaiger weiterer Maßnahmen ist Gegenstand des Fort-
schrittsberichts Energiewende und des Aktionsprogramms
Klimaschutz, die gegenwärtig zwischen den Ressorts ab-
gestimmt werden. Die Bewertung einzelner Maßnahmen-
optionen ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
5218 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014
(A) (C)
(B)
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 62):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
Strompreisstudie im Auftrag der Europäischen Kommission,
die eine Zweiteilung des deutschen Elektrizitätsmarktes in
eine nördliche und eine südliche Preiszone untersucht (siehe
unter anderem Spiegel Online, „Zweigeteilter Energiemarkt:
Süddeutschen drohen höhere Strompreise“ vom 5. Oktober
2014), und welche Auswirkungen hätte dahin gehend der
Wegfall des Baus der beiden Hochspannungs-Gleichstrom-
Offsetdruc
sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K
Übertragungstrassen, HGÜ, Korridor C und Korridor D, de-
nen der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer jüngst
eine Absage erteilte (siehe unter anderem Focus Online,
„Kehrtwende beim Netzausbau: Seehofer will gar keine neue
Stromtrassen mehr“ vom 3. Oktober 2014)?
Die Bundesregierung nimmt alle Studien zu diesem
Thema zur Kenntnis. Fragen über den Gebotszonenzu-
schnitt haben erhebliche grenzüberschreitende Bezüge
und sollten daher auch grenzüberschreitend analysiert
werden. Für die Bundesregierung ist dabei der Netzaus-
bau absolut vorrangig. Die geplanten HGÜ-Korridore C
und D sind zentrale energiewirtschaftlich notwendige
Vorhaben des Bundesbedarfsplans, der im Jahr 2013
vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
(D)
kerei, Bessemerstraße 83–91, 1
öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
22
56. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Rüstungsbericht undBeschaffungswesen der Bundeswehr
TOP 3 Irland: Rückzahlung der IWF-Finanzhilfe
Anlagen