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    Plenarprotokoll 18/56 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 56. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 I n h a l t : Zusätzliche Ausschussüberweisungen . . . . . . 5149 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen – Stellung- nahme der Bundesregierung zum Gesetzent- wurf des Bundesrates; weitere Fragen . . . . . . 5149 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5149 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5150 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5150 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5150 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5151 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5151 D Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 5152 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5152 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 B Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . 5153 C Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5153 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 A Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . 5154 B Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5154 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 A Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5155 C Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5155 C Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 C Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5156 D Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 B Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMBU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/2702 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 C Mündliche Frage 1 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliches militärisches Engagement der Türkei in Syrien ohne Mandat des UN-Si- cherheitsrats Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 D Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5158 B Mündliche Frage 2 Heike Hänsel (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des türkischen Parlaments für Militärein- sätze in Syrien und Irak Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5157 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5159 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5159 D Mündliche Frage 3 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung über das Verhältnis zwischen der türkischen Regie- rung und dem IS Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5160 B Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5160 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5162 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5162 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5163 A Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von deutschen Behörden gebilligte Ausreise gewaltbereiter Islamisten seit 2009 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5163 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5163 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5164 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5164 D Mündliche Frage 9 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufgabenbereich der geplanten Frontex- Operation „Triton“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5165 B Zusatzfragen Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5165 D Mündliche Frage 10 Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge für ein künftiges System zur Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5166 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 III Zusatzfragen Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5166 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5167 C Mündliche Frage 24 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte bei Abschaffung der Hofab- gabeklausel Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5168 A Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5168 B Mündliche Frage 25 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Stabilisierung des Milch- preises und zum Schutz bäuerlicher Milch- erzeuger Antwort Peter Bleser, Parl. 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Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5172 A Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5172 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5172 D Mündliche Frage 40 Herbert Behrens (DIE LINKE) Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht bei unentgeltlicher Nutzung des nachge- ordneten Straßenverkehrsnetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5173 A Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5173 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5173 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5174 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5174 C Mündliche Frage 43 Sabine Leidig (DIE LINKE) Erweiterte Kontrollrechte des Bundesrech- nungshofs gemäß dem Entwurf der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Deut- schen Bahn AG Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5175 A Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5175 A Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5175 C Mündliche Frage 44 Sabine Leidig (DIE LINKE) Verwendung der für das Jahr 2015 zu er- wartenden Dividendenzahlung der Deut- schen Bahn Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 A Zusatzfragen Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 5176 A IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 Mündliche Frage 52 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Verwertung des Kernbrennstoffs aus dem Reaktor AVR Jülich in den USA Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 D Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5176 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5177 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5177 D Mündliche Frage 53 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befunde der Prognos-Studie zu den Aus- wirkungen der Einführung von Projekt- pauschalen in die BMBF-Forschungsförde- rung auf die Hochschulen Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5178 B Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5178 C Mündliche Frage 55 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weitergabe von Kommunikationsdaten deutscher Staatsbürger an die NSA durch den Bundesnachrichtendienst Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5179 C Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5179 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reaktion der Bundesregierung auf den Rüstungsbericht und die schwie- rige Situation des Beschaffungswesens der Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5180 C Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 5180 D Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5182 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5183 C Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5184 D Henning Otte (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5186 B Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5187 C Thomas Hitschler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5188 C Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5189 C Ingo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5191 A Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5191 D Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5193 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5194 A Wilfried Lorenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5195 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Bundesministeriums der Finan- zen: Irland: Vorzeitige teilweise Rückzah- lung von IWF-Finanzhilfe; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) Drucksache 18/2683 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5196 B Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5196 B Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 5198 A Johannes Kahrs (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5199 C Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5199 D Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 5201 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 5202 A Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5203 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5204 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 5205 A Anlage 2 Mündliche Frage 4 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Beschluss des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014 zur Bekämpfung des „Is- lamischen Staats“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5205 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 V Anlage 3 Mündliche Frage 5 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aktuelle Planung für einen Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Operation „Active Fence“ Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5205 D Anlage 4 Mündliche Frage 6 Martina Renner (DIE LINKE) Kenntnis des derzeitigen bzw. des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfas- sungsschutz von der Übergabe eines Daten- trägers mit dem Kürzel NSDAP/NSU an ei- nen V-Mann-Führer Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5206 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Andrej Hunko (DIE LINKE) Vorbereitung der Bundespolizei und der Länderpolizeien auf die europaweite Ope- ration „Mos Maiorum“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5206 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anzahl der zu vergebenden Wirtschafts- Identifikationsnummern und daraus resul- tierende Verwaltungskosten Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 A Anlage 7 Mündliche Frage 12 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Abschaffung des Systems der Gewerbe- steuerumlage im Rahmen des Finanzaus- gleichs Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 B Anlage 8 Mündliche Frage 13 Richard Pitterle (DIE LINKE) Anwendung der Urteile des Bundesfinanz- hofs zur Prüfung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 C Anlage 9 Mündliche Frage 14 Richard Pitterle (DIE LINKE) Erweiterung der steuerlichen Aufgabenge- biete des Zolls Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5207 D Anlage 10 Mündliche Frage 15 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) CO2-Emissionen als Berechnungsgrund- lage für die Kfz-Steuer Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 A Anlage 11 Mündliche Frage 16 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Gesetzliche Regelung zur Pauschalbesteue- rung von Prostituierten Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 B Anlage 12 Mündliche Frage 17 Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Anwendung der Rechtsfolgen der Aufde- ckung von stillen Reserven nach § 50 i des Einkommensteuergesetzes Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 Anlage 13 Mündliche Fragen 18 und 19 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Mehreinnahmen der Krankenkassen durch Krankenfahrten des Taxigewerbes infolge der Einführung des Mindestlohns Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5208 D Anlage 14 Mündliche Frage 20 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Zahlungen für die Aufrechter- haltung des EU-Importverbots von „Hor- monfleisch“ Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 A Anlage 15 Mündliche Frage 21 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmungsfähigkeit des Biotechnologie- Kapitels im Entwurf des CETA-Abkom- mens Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 B Anlage 16 Mündliche Fragen 22 und 23 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarungen zur Gleichwertigkeit von Standards und Klarstellungen im Kapitel zu sanitären und phytosanitären Maßnah- men in dem geplanten Freihandelsabkom- men TTIP Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5209 D Anlage 17 Mündliche Frage 26 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung von Beschaffungsvorhaben durch Minderabflüsse bei vorrangig einge- planten Maßnahmen im Einzelplan 14 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5210 C Anlage 18 Mündliche Frage 27 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der Rüstungsvorhaben und -prozesse des BMVg Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5210 D Anlage 19 Mündliche Frage 28 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Probleme beim Materialerhalt der Geräte der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 A Anlage 20 Mündliche Frage 29 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Handlungsbedarf aufgrund des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Rüstungsvorhaben und -prozesse der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 B Anlage 21 Mündliche Frage 30 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisnahme über die Materiallage bei der Bundeswehr durch Bundesministerin Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 VII Dr. Ursula von der Leyen und der Staatse- kretärin Dr. Katrin Suder Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5211 D Anlage 22 Mündliche Frage 31 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anfragen seitens der EU, UN oder NATO im Bereich der Bereitstellung von Fähig- keiten der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 A Anlage 23 Mündliche Frage 32 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hinsichtlich der Mängel im Materialbestand der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 C Anlage 24 Mündliche Frage 33 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umwandlung der Beschaffungsorganisa- tion der Bundeswehr in eine unabhängige Agentur Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212 D Anlage 25 Mündliche Frage 34 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen aus höheren Kosten beim Beschaf- fungswesen der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 A Anlage 26 Mündliche Fragen 35 und 36 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Materiallage der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 B Anlage 27 Mündliche Frage 37 Andrej Hunko (DIE LINKE) Einsatz von Drohnen der Bundeswehr in der Ukraine Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213 D Anlage 28 Mündliche Frage 41 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zweckbindung der Einnahmen aus der Frequenzversteigerung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 A Anlage 29 Mündliche Frage 42 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entschädigungen für Betroffene der Um- stellung von DVB-T auf DVB-T2 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 B Anlage 30 Mündliche Frage 45 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse der WWF-Studie „Living Pla- net Report 2014“ Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 C VIII Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 Anlage 31 Mündliche Fragen 46 und 47 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festlegung europäischer Energie- und Kli- maziele für das Jahr 2030 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5214 D Anlage 32 Mündliche Frage 48 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungen zur Festlegung der euro- päischen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretä- rin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 B Anlage 33 Mündliche Frage 49 Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 C Anlage 34 Mündliche Frage 50 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Bekämpfung der „Klima- lücke“ hinsichtlich der Senkung der Treib- hausgasemissionen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5215 D Anlage 35 Mündliche Frage 51 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustimmung Deutschlands zu den europäi- schen Klima- und Energiezielen für das Jahr 2030 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 A Anlage 36 Mündliche Frage 54 Niema Movassat (DIE LINKE) Vorwürfe im Zusammenhang mit Perso- nalentscheidungen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 B Anlage 37 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Ziele des Projekts „Förderung des grenz- überschreitenden Tourismus an der mitt- leren und unteren Donauregion über das Donaukompetenzzentrum“ und Beteili- gung von Behindertenorganisationen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5216 C Anlage 38 Mündliche Fragen 58 und 59 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Zunahme von Krebsneuerkrankungen in Gasförderregionen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 A Anlage 39 Mündliche Frage 60 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbindliche Festlegung der EU-Ziele für Erneuerbare Energien und Energieeffi- zienz Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 IX Anlage 40 Mündliche Frage 61 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklungspfad für einen konventionel- len Kraftwerkspark im Einklang mit den klimapolitischen Zielen der Bundesregie- rung Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5217 D Anlage 41 Mündliche Frage 62 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer Zweiteilung des deut- schen Elektrizitätsmarktes entsprechend der Strompreisstudie der EU-Kommission Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5218 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5149 (A) (C) (D)(B) 56. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 Beginn: 13.00 Uhr
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    (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5205 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht (D) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Albsteiger, Katrin CDU/CSU 08.10.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 08.10.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 08.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 08.10.2014 Göppel, Josef CDU/CSU 08.10.2014 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.10.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 08.10.2014 Kipping, Katja DIE LINKE 08.10.2014 Klare, Arno SPD 08.10.2014 Kolbe, Daniela SPD 08.10.2014 Kretschmer, Michael CDU/CSU 08.10.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 08.10.2014 Nietan, Dietmar SPD 08.10.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.10.2014 Pflugradt, Jeannine SPD 08.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 08.10.2014 Schwartze, Stefan SPD 08.10.2014 Steffen, Sonja SPD 08.10.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 08.10.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 08.10.2014 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 08.10.2014 Anlage 2 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 4): Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Be- schluss des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014, der unter anderem die Einrichtung von Sicherheitszonen für die Flüchtlinge auf irakischem und syrischem Territorium, Flug- verbotszonen entlang der Grenzen sowie die Vollmacht für die türkische Armee zu grenzübergreifenden Einsätzen und In- terventionen in anderen Ländern beinhaltet (www.spiegel.de/ politik/ausland/tuerkei-gegen-islamischen-staat-parlament- gestattet-kriegseintritt-a-995060.html), zur vermeintlichen Be- kämpfung des IS vor dem Hintergrund fragwürdig, dass IS- Kämpfer nach wie vor ohne Ver- bzw. Behinderung durch tür- kische Soldaten die türkisch-syrische Grenze passieren können (www.ibtimes.com/fight-against-isis-us-needs-turkey-stop-flow- money-supplies-foreign-fighters-1688282)? Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Be- schluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleich- zeitig verlängert. Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung von IS zu. Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationie- rung ausländischer Truppen und die Einräumung von Nut- zungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Türkei aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsentschei- dungen würde damit das Parlament nicht mehr befasst werden müssen. Eine Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbots- zonen sind nicht Gegenstand des Beschlusses. Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu de- ren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitions- staaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS be- teiligt sind. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die türkische Armee als IS-Kämpfer erkannte Per- sonen die Grenze passieren lässt. Vielmehr hat die tür- kische Regierung nach Angaben von Außenminister Çavuşoğlu etwa 6 000 potenzielle Kämpfer auf eine Ein- reisesperrliste gesetzt und etwa 1 000 solcher Personen ausgewiesen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2702, Frage 5): Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Planungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei der Operation „Active Fence“ angesichts des Beschlusses des türkischen Parlaments vom 2. Oktober 2014, der unter anderem die Einrichtung von Sicherheitszonen für die Flüchtlinge auf irakischem und syri- schem Territorium, Flugverbotszonen entlang der Grenzen so- wie die Vollmacht für die türkische Armee zu grenzübergrei- fenden Einsätzen und Interventionen in anderen Ländern beinhaltet (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-gegen- Anlagen 5206 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) islamischen-staat-parlament-gestattet-kriegseintritt-a-995060. html), geändert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Beschluss des türkischen Parla- ments? Die türkische Nationalversammlung hat mit dem Be- schluss vom 2. Oktober die bereits bestehenden Mandate für grenzüberschreitende Operationen im Nordirak und in Syrien in einem Mandat zusammengefasst und gleich- zeitig verlängert. Dieses Mandat lässt unter anderem die Bekämpfung von ISIS zu. Als weitere Elemente wurden die mögliche Stationie- rung ausländischer Truppen und die Einräumung von Nutzungsrechten an Flugplätzen/Militärbasen in der Tür- kei aufgenommen. Bei entsprechenden Regierungsent- scheidungen würde damit das Parlament nicht mehr be- fasst werden müssen. Die Einrichtung von Sicherheits- oder Flugverbots- zonen ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Für die Türkei hat laut Äußerungen der türkischen Regierung die Einrichtung lokaler Sicherheitszonen in Syrien und die Einrichtung von Flugverbotszonen zu de- ren Sicherung Priorität. Allerdings setzt die Umsetzung laut türkischer Regierung die Beteiligung der Koalitions- staaten voraus, die an den Luftschlägen gegen ISIS be- teiligt sind. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung derzeit nicht davon aus, dass sich die Türkei militärisch in Syrien engagieren wird. Da sich durch die türkische Mandatsverlängerung die Sach- und Rechtslage nicht verändert hat, sieht die Bun- desregierung derzeit keine Konsequenzen für die in der Türkei stationierten Bundeswehrsoldaten. Die in der Türkei stationierten deutschen Patriot-Sys- teme sind sowohl von der Beschlusslage (Bundestags- mandat und NATO-Beschluss) als auch von den Einsatz- parametern rein defensiv. Sie sind von ihrer Reichweite nicht in der Lage, in den syrischen Luftraum einzuwir- ken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 6): Wann haben der derzeitige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, und sein Vorgänger im Amt, Heinz Fromm, das erste Mal davon erfah- ren, dass ein V-Mann-Führer des BfV-V-Mannes „Corelli“ von diesem einen Datenträger mit dem Kürzel NSDAP/NSU erhalten hatte? Der derzeitige Präsident des Bundesamtes für Verfas- sungsschutz wurde unmittelbar nach dem Auffinden der CD am 29. September 2014 über den Sachverhalt infor- miert. Sein Vorgänger im Amt war nicht über die CD un- terrichtet. Im Übrigen weist der vorgefundene Datenträ- ger selbst – anders als in der Fragestellung impliziert – äußerlich bzw. in seiner Ordnerstruktur nicht das Kürzel NSDAP/NSU auf. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2702, Frage 7): Was ist dem Bundesministerium des Innern darüber be- kannt, auf welche konkrete Art und Weise sich Polizeien des Bundes und – soweit der Bundesregierung durch eigene Er- kenntnisse oder durch den Inspekteur der Bereitschaftspoli- zeien der Länder bekannt – auch der Länder auf die europa- weite Polizeioperation „Mos Maiorum“ zum Aufspüren unerwünschter Migrantinnen bzw. Migranten vorbereiten – bitte hierfür Schwerpunktfahndungsmaßnahmen, einge- setzte Kräfte auch des Regeldienstes sowie besonderes Mate- rial aufführen –, und was ist der Bundesregierung darüber be- kannt, auf welche konkrete Art und Weise die EU-Agenturen Europol und Frontex an „Mos Maiorum“ beteiligt sind – bitte, soweit möglich, auch entsprechende Orte angeben. Die gemeinsame europäische Polizeioperation „Mos Maiorum“ wird auf Initiative der italienischen Ratspräsi- dentschaft durchgeführt. Alle EU-Mitgliedstaaten und Schengen assoziierten Staaten sind eingeladen, sich an der Operation zu beteiligen. Ziel der gemeinsamen Polizeioperation ist es, Erkennt- nisse zur unerlaubten Migration zur Erstellung eines eu- ropaweiten Lagebildes zu verdichten, Schleusungsrouten in die Europäische Union und innerhalb der Europäi- schen Union aufzuklären und Schleusungshintergründe und -netzwerke zu erkennen und zu bekämpfen. Hierzu sollen im Zeitraum vom 13. bis 26. Oktober 2014 von den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten migra- tionsrelevante Daten aus der Grenzüberwachung an die italienische Ratspräsidentschaft übermittelt und dort mit Unterstützung durch Frontex ausgewertet werden. Die Bundespolizei wird sich im Rahmen ihrer grenzpo- lizeilichen und bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an der Operation beteiligen. Dies erfolgt überwiegend mit Kräften des Regeldienstes auf grenzüberschreitenden Fernstraßen, internationalen Eisenbahnverbindungen und an See- und Verkehrsflughäfen. Anlassbezogene Verstär- kungen und temporäre, gemeinsame Einsatzmaßnahmen können bei Bedarf erfolgen. Die konkrete Unterstützung der Operation durch Frontex wird derzeit zwischen der italienischen Ratsprä- sidentschaft und Frontex abgestimmt. Die italienische Ratspräsidentschaft hat im Rahmen der Sitzung der RAG Grenzen am 19. September ange- kündigt, den Mitgliedstaaten zeitnah weitere Hinweise zu übermitteln. Dies steht gegenwärtig noch aus. Es ist davon auszugehen, dass die Lageerkenntnisse der beteiligten EU-Staaten durch Frontex ausgewertet werden. Über eine Beteiligung von Europol an der gemeinsa- men Operation „Mos Maiorum“ liegen der Bundesregie- rung bislang keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5207 (A) (C) (D)(B) Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 11): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der zu vergebenden Wirtschaftsidentifikationsnummern, auch in- folge der geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Anpas- sung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, und in wel- cher Höhe fallen hierdurch Bürokratiekosten bei der Verwal- tung an? Die Bundesregierung schätzt, dass circa 13 Millionen wirtschaftlich Tätige eine Wirtschaftsidentifikations- nummer erhalten. Durch die geplanten Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor- schriften ändert sich an dieser Schätzung nichts. Mit den geplanten Änderungen wird die Wirtschafts- identifikationsnummer um ein fünfstelliges Unterschei- dungsmerkmal ergänzt. Mit dieser Ergänzung wird das ursprüngliche Ziel, auch einzelne Betriebsteile für steu- erliche Zwecke eindeutig identifizierbar zu machen, um- gesetzt. Durch die geplante Gesetzesänderung entstehen bei der Verwaltung keine zusätzlichen Bürokratiekosten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 12): Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Beratungen zu den föderalen Finanzbeziehungen dafür ein, das komplexe System der Gewerbesteuerumlage im Rahmen des Finanzausgleichs abzuschaffen, und inwieweit sieht die Bundesregierung für Zeiträume nach dem Jahr 2019 weiterhin die Notwendigkeit von allgemeinen Bundesergän- zungszuweisungen? Die im Vergleich zu Bund und Ländern nach wie vor bessere Finanzlage der Kommunen kann eine Abschaf- fung der Gewerbesteuerumlage fiskalisch nicht rechtfer- tigen. Seit der letzten Legislaturperiode hat der Bund mit vielfältigen Maßnahmen zur nachhaltigen Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite bei den sozialen Leis- tungen beigetragen. Allein bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beträgt die gesamte Entlastung im Zeitraum 2012 bis 2017 rund 30 Milliar- den Euro. Eine weitere Verschiebung von Lasten auf den Bund – und auf die Länder – wäre daher nicht sachge- recht. Für den Bund ist mit Blick auf die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag handlungsleitend, nach der sicherzu- stellen ist, dass unser föderales System auch unter den immer neuen Herausforderungen – die auch Globalisie- rung und Europäisierung stellen – als Ganzes und mit Blick auf die einzelnen Ebenen handlungsfähig bleibt. Ob hierfür ab dem Jahr 2020 Bundesergänzungszuwei- sungen erforderlich sein werden, hängt unter anderem von den übrigen Festlegungen der Neuordnung ab, die erst im weiteren Einigungsprozess von Bund und Län- dern getroffen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 13): Wird die Bundesregierung die beiden Urteile des Bundes- finanzhofes (VI R 94/10, VI R 7/11) zur Prüfung der 110-Euro- Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen noch im Jahr 2014 zur allgemeinen Anwendung erklären, da die beabsichtigten ge- setzlichen Änderungen in diesem Bereich durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erst ab dem Jahr 2015 gelten sollen, und inwieweit wirkt sich die Freigrenze auf die Bemessungsgrundlagen in den gesetzli- chen Sozialversicherungen aus? Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuer- licher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 432/14) ist die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von geldwer- ten Vorteilen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewähren, auf Sachbezüge anwendbar, die Arbeitnehmern nach dem 31. Dezember 2014 zufließen. Die Bundesregierung be- absichtigt, die betreffenden Urteile des Bundesfinanz- hofs im Bundessteuerblatt II nach Abschluss des Gesetz- gebungsverfahrens zu veröffentlichen. Die Erhöhung der Freigrenze hat Auswirkungen auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen; sie führt zu Mindereinnahmen. Auch hier bleibt die Ent- scheidung des Gesetzgebers abzuwarten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 14): Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die steuerli- chen Aufgabengebiete des Zolls zu erweitern, und teilt sie die Auffassung, dass der Zoll durch das bestehende steuerliche Aufgabenspektrum bereits jetzt faktisch die Position einer all- gemeinen Bundessteuerbehörde einnimmt? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die steuerli- chen Aufgabengebiete des Zolls zu erweitern. Die Zoll- verwaltung nimmt die steuerlichen Aufgaben wahr, die ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Aufgabe zugewiesen sind. Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Zollverwaltung nicht als „Bundessteuerbehörde“ angesehen werden. 5208 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 15): Inwieweit teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Ana- lyse, dass das Aufkommen aus der Kfz-Steuer um 240 Millio- nen Euro niedriger ist, weil die als Berechnungsgrundlage he- rangezogenen Werte für CO2-Emissionen niedriger sind als die realen Emissionen (siehe „3,8 Liter? Nie im Leben!“, Zeit Online vom 28. September 2014), und inwieweit plant die Bundesregierung, auf die Entwicklung, nach der reale und of- fizielle Kraftstoffverbräuche immer stärker voneinander ab- weichen, zu reagieren, um das Aufkommen bei der Kfz- Steuer zu sichern? Die Bundesregierung kann die geschätzten Steuermin- dereinnahmen von 240 Millionen Euro nicht bestätigen. Der tatsächliche CO2-Ausstoß beim Betrieb des Pkw ist für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer nicht maßgeblich, da die aus der Typgenehmigung stammen- den und in den Fahrzeugpapieren hinterlegten Daten zu den CO2-Emissionen herangezogen werden. Die Gleich- setzung von Normkraftstoffverbrauch und Praxisver- brauch für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer ist irrefüh- rend. Gegenmaßnahmen im Kraftfahrzeugsteuergesetz sind folglich derzeit nicht angezeigt. Mögliche Weiterent- wicklungsnotwendigkeiten müssen im Gesamtkontext auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der weite- ren Steuereinnahmen betrachtet werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die in den Fahrzeug- papieren referenzierten CO2-Daten wieder näher an die Realität heranzuführen. Die Arbeiten hierzu laufen auf internationaler und europäischer Ebene und werden von Deutschland unterstützt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 16): Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung einer Regelung zur Pauschalbe- steuerung von Prostituierten, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß von hinterzogenen Steuern im Bereich der Besteuerung von sexuellen Dienstleistungen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Pauschal- besteuerung für die Einkünfte von Prostituierten gesetz- lich zu verankern. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über das Ausmaß der möglicherweise in die- sem Bereich hinterzogenen Steuern vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Susanna Karawanskij (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 17): Inwieweit finden die Rechtsfolgen der Aufdeckung von stillen Reserven nach § 50 i des Einkommensteuergesetzes, EStG, auch dann Anwendung, wenn keine im Doppelbesteue- rungsabkommen-Ausland ansässigen Gesellschafter vorlie- gen, und inwieweit finden die Rechtsfolgen der Aufdeckung von stillen Reserven auch dann Anwendung, wenn Umstruk- turierungen nach § 50 i Absatz 2 EStG vorgenommen werden und Deutschland das Besteuerungsrecht weiterhin behält? § 50 i Einkommensteuergesetz, EStG, soll deutsche Besteuerungsrechte bei Wegzug ins Ausland sicherstel- len. Die Rechtsfolgen des § 50 i Absatz 1 EStG kommen nicht zur Anwendung, wenn der Gesellschafter im In- land oder in einem Staat ansässig ist, mit dem kein Dop- pelbesteuerungsabkommen besteht. Die Regelung des § 50 i Absatz 2 EStG flankiert § 50 i Absatz 1 EStG. Es waren Gestaltungsmodelle be- kannt geworden, die darauf abzielten, die Regelung des § 50 i Absatz 1 EStG durch Restrukturierungsmaßnah- men zu umgehen, um somit der Besteuerung der laufen- den Einkünfte sowie im Fall einer späteren Veräußerung der inländischen Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu entgehen. Die Besteuerung der laufenden Einkünfte und Veräußerungsgewinne würde praktisch ausgeschlos- sen, da für den Gesellschafter nach der Umstrukturie- rung § 50 i EStG nicht mehr unmittelbar zur Anwendung gelangt. Es war daher notwendig, Umgehungsgestaltun- gen möglichst kurzfristig und umfassend auszuschlie- ßen. Dabei sind – anders als bei der Regelung des Absat- zes 1 – auch EU-rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die die unterschiedliche Behandlung von in- und auslän- dischen Beteiligten untersagen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Fra- gen 18 und 19): Inwiefern ist die Bundesregierung bisher im Zusammen- hang mit der bevorstehenden Mindestlohneinführung im Taxi- gewerbe auf die Krankenkassen zugegangen mit dem Ziel, ei- nen Gutteil der Mehreinnahmen, die Krankenkassen durch den Mindestlohn erzielen, bei den Krankenfahrten an das Ta- xigewerbe weiterzugeben, und in welchem Ausmaß bestreitet derzeit das Taxigewerbe seinen Umsatz durch Krankenfahrten (bitte absolute Zahlen in Euro und den Anteil des Umsatzes angeben)? Welche verbindlichen Verabredungen bzw. untergesetzli- chen Regelungen sind gegebenenfalls mit den Krankenkassen dazu getroffen worden, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zu erwartenden Beträge, die das Taxige- werbe bei der Einführung des Mindestlohns unterstützen kön- nen? Zu Frage 18: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzent- wurfs zum Mindestlohn ein Gespräch mit dem Spitzen- verband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland geführt, um diesen eingehend über das ge- plante Gesetz zu informieren. Es wurde dafür geworben, dass der Spitzenverband die bundesweit anstehenden Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5209 (A) (C) (D)(B) Anpassungen bestehender Vereinbarungen über die Be- förderungsentgelte bei Krankenfahrten im Zuge der Ein- führung des allgemeinen Mindestlohns gegenüber seinen Mitgliedern, insbesondere durch frühzeitige Informa- tion, konstruktiv begleitet. Nach allgemeiner Einschätzung wird das Taxige- werbe, das steigende Personalkosten nicht unmittelbar an Fahrgäste bzw. Auftraggeber weitergeben kann, im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes auch eine Anpassung der Tarife bei Krankenfahrten er- reichen müssen, um weiter wirtschaftlich arbeiten zu können. Für die Taxiunternehmen sind die Krankenfahr- ten ein wichtiges Geschäftsfeld. Dies gilt ganz besonders im ländlichen Raum. Zahlen zum Ausmaß liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 19: Es wurden seitens der Bundesregierung keine derarti- gen verbindlichen Verabredungen oder untergesetzlichen Regelungen mit den Krankenkassen getroffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/2702, Frage 20): Welche Summen sind bislang im Rahmen der WTO-Ver- einbarung zur Aufrechterhaltung des Importverbots der EU für „Hormonfleisch“ geflossen, und wie beurteilt die Bundesre- gierung diese Zahlungen aus Steuergeldern zur Aufrechterhal- tung eines selbstverständlichen Verbraucherschutzstandards? In der Summe hätten von europäischen exportieren- den Unternehmen zusätzliche Zölle in Höhe von etwa 11,7 Milliarden US-Dollar und 1,1 Milliarden CN-Dol- lar erhoben werden können. Das Panel hatte jährlich 116,8 Millionen US-Dollar für die USA und 11,3 Millio- nen CN-Dollar für angemessen erachtet. Genaue Daten zu den tatsächlich erhobenen Zöllen liegen der Bundes- regierung nicht vor. Steuergelder wurden für die Straf- zahlungen nicht verwendet. Die Bundesregierung ist den völkerrechtlichen Ver- einbarungen im Rahmen der WTO verpflichtet. Dies gilt auch für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Wenn ein Panel feststellt, dass die EU oder die Bundes- regierung gegen diese Abkommen verstößt, werden wir die Panelbeschlüsse prüfen und unsere Regelungen hier- mit in Einklang bringen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/2702, Frage 21): Ist das Biotechnologiekapitel des vorliegenden EU-Ka- nada-Freihandelsabkommens CETA, in dem unter anderem eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Low Level Presence vereinbart wird, für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der vorliegenden Form zustimmungsfä- hig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut dem Bun- desminister Christian Schmidt die Nulltoleranz „zu unserem Besitzstand, den wir nicht aufweichen werden“ (Agra-Europe vom 26. September 2014) gehört, und wie bewertet die Bun- desregierung vor dem Hintergrund der Bekenntnisse des Bundesministers Christian Schmidt zum Verzicht auf die Chlorbehandlung von Geflügel (ebenda) den Vorstoß des Bundesinstituts für Risikobewertung, welches diese Methode für unbedenklich, wenn nicht gar wünschenswert hält (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/chlorhuehnchen-ist-laut- bfr-und-efsa-nicht-gesundheitsschaedlich-a-974342.html)? Der Text des CETA-Abkommens vom 1. August 2014 wurde dem Deutschen Bundestag übersandt. Unter Ka- pitel 29 befindet sich ein Artikel zur bilateralen Koope- ration im Bereich der Biotechnologie. Die Parteien bekennen sich darin zu einer Kooperation und dem Aus- tausch von Informationen im Bereich der Biotechnolo- gie. Dieses soll im Rahmen des bilateralen Dialogs über Marktzugangsmechanismen im Bereich der Biotechno- logie („Dialogue on Biotech Market Access Issues“) er- folgen, welcher im Jahr 2009 zwischen Kanada und der EU im Nachgang eines WTO-Verfahrens eingerichtet wurde. Im Hinblick auf Spurenverunreinigungen („low level presence“) enthält das Kapitel die Aussage, dass die Vertragsparteien die Wichtigkeit sehen, international in Angelegenheiten der Biotechnologie wie der Spuren- verunreinigung durch gentechnisch veränderte Organis- men, GVO, zu kooperieren. Dies bedeutet keine Aufweichung des stringenten EU- rechtlichen Besitzstandes, sondern dass sich Deutschland und Kanada zu diesen Themen austauschen. Dabei kann beispielsweise gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht werden, solche Spuren zu vermeiden, etwa durch eine Kooperation im Bereich der Analysemethoden. Bereits in der Vergangenheit ist dies geschehen, zum Beispiel durch die Aushandlung des so genannten Leinsamenpro- tokolls zwischen Kanada und der EU, mit dem Spuren von GVO in konventionellen Leinsamen vermieden wer- den sollen, die zum Export in die EU bestimmt sind. Das Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, bewer- tet im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Risiken im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebens- und Futtermittelsicherheit für den Men- schen. Das BfR ist eine unabhängige wissenschaftliche Fachbehörde im Geschäftsbereich des BMEL. Vor die- sem Hintergrund sieht das BMEL von Bewertungen der fachlichen Auffassung des BfR zu bestimmten Behand- lungsverfahren für frisches Geflügelfleisch ab. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Bleser auf die Fragen des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 22 und 23): Auf welche Informationsquellen bezieht sich der Bundes- minister Christian Schmidt bei seiner in der Ausgabe von Agra-Europe vom 26. September 2014 wiedergegebenen 5210 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Aussage, wonach „die Vertragsparteien selbst über Gleich- wertigkeit von Standards entscheiden, wenn Produkte auf ih- ren Markt gelangen sollen“, und wäre eine solche Regelung nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Haupt- ziel der Freihandelsabkommen TTIP und CETA, durch den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse einen garantierten und unbeschränkten Zugang zum Markt des Handelspartners sicherzustellen? Welche konkreten Klarstellungen im Kapitel zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen hat die Bundesregierung laut der Aussage des Bundesministers Christian Schmidt (verglei- che Agra-Europe vom 26. September 2014) von der Europäi- schen Kommission verlangt, und aus welchen Informationen schließt die Bundesregierung, dass diesen Forderungen Rech- nung getragen worden sei? Zu Frage 22: Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzen- schutzrechtliche Maßnahmen – SPS-Kapitel – in Frei- handelsabkommen nehmen üblicherweise Bezug auf das WTO-Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen – WTO-SPS-Ab- kommen. Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit er- folgt danach nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass das von dem Einfuhrland als angemessen betrachtete gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Schutzniveau erreicht ist (Artikel 4 WTO-SPS-Abkom- men). Auch die Definition des Begriffes „angemessenes gesundheitspolizeiliches und pflanzenschutzrechtliches Schutzniveau“ des WTO-SPS-Abkommens bezieht sich ausdrücklich auf das Niveau, welches die Partei als an- gemessen erachtet, die die SPS-Maßnahme erlassen hat. Nach Auffassung der Bundesregierung kann ein Ab- bau nichttarifärer Handelshemmnisse verbesserte Markt- chancen eröffnen. Das grundsätzliche Ziel, unnötige nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, bedeutet nicht gleichzeitig die Aufgabe europäischer Schutzstan- dards. Eine Reihe von technischen nichttarifären Han- delshemmnissen – zum Beispiel Registrierungsanforde- rungen für den Export – könnte grundsätzlich abgebaut werden, ohne die europäischen Schutzstandards anzutas- ten. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine Aufrechterhaltung der europäischen Schutzstan- dards insbesondere im Lebensmittel- und Verbraucher- bereich ein. Zu Frage 23: Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Ver- handlungen um eine transatlantische Handels- und In- vestitionspartnerschaft für eine Wahrung der europäischen Schutzstandards sowie der Regelungshoheit insbeson- dere im Lebensmittel- und Verbraucherbereich ein. Dies gilt im Besonderen für die Diskussion um ein Kapitel über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen – SPS-Ka- pitel. Hier hat die Bundesregierung die genannte Posi- tion eingebracht. Auch die EU-Kommission setzt sich in den Verhandlungen für eine Wahrung der europäischen Schutzstandards ein. Die siebte Verhandlungsrunde fand vom 29. Septem- ber 2014 bis zum 3. Oktober 2014 in Washington statt. Konkrete Verhandlungsergebnisse aus dieser Runde zum Thema SPS liegen derzeit nicht vor. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 26): Welche Möglichkeiten bestehen derzeit im Einzelplan 14, Beschaffungsvorhaben vorzuhalten, die ausgelöst werden können, wenn es zu Minderabflüssen bei primär eingeplanten Vorhaben kommt und somit unterjährig Mittel frei werden? Um Minderabflüsse im Bereich der Beschaffung kom- pensieren zu können, besteht die Möglichkeit, hierzu Aus- tauschvorhaben in den Haushalt aufzunehmen. Die Grund- lage hierfür liefern die dementsprechend geschaffenen Haushaltsvermerke Nummern 2 und 3 bei Kapitel 1416 im Einzelplan 14. Im Teil II der Geheimen Erläuterungen werden mögli- che Austauschvorhaben aufgenommen. Soweit es bei der Umsetzung von primär eingeplanten Vorhaben – Teil I der Geheimen Erläuterungen – zu Minderabflüssen kommt, stehen diese zur Umsetzung und damit Kompensation zur Verfügung, soweit sie sich in den Rahmen der frei werdenden Haushaltsmittel einpassen lassen. Dabei ist zu beachten, dass die Umsetzung von Aus- tauschvorhaben neben den im jeweiligen Haushaltsjahr freifallenden Haushaltsmitteln auch von der Verfügbar- keit von Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre abhängig ist. Aufgrund der Komplexität vieler Beschaf- fungsvorhaben sind diese nicht unterjährig realisierbar. Eine weitere Möglichkeit, Minderabflüsse zu kom- pensieren, ist die Nachveranschlagung neuer Vorhaben, soweit der zu kompensierende Minderabfluss rechtzeitig identifiziert wird und entsprechend haushaltsreife Vorha- ben, die nicht bereits in den Geheimen Erläuterungen enthalten sind, realisiert werden können. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 27): Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Rüstungsvor- haben und -prozesse des Bundesministeriums der Verteidi- gung, BMVg, durch eine externe Beratungsfirma in diesem Jahr ergeben? Die von den externen Beratern vorgelegten Ergeb- nisse wurden dem Verteidigungsausschuss und dem Haushaltsausschuss am Montag, den 6. Oktober 2014, übersandt. Die Übersendung umfasste sowohl das Ex- zerpt, das elektronisch zugeleitet wurde, als auch die Lieferung des VS-NfD eingestuften Gesamtgutachtens in einer gedruckten Version. Das Gutachten stellt fest, dass eine Optimierung des Rüstungsmanagements in nationalen und internationalen Rüstungsprojekten dringend und ohne Verzug geboten ist. Das Gesamtgutachten weist auf 140 Probleme und Risiken hin und beinhaltet 180 konkrete und übergrei- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5211 (A) (C) (D)(B) fende Handlungsempfehlungen, die den am 6. Oktober 2014 übersandten Unterlagen zu entnehmen sind. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 28): Welche Konsequenzen zieht das BMVg aus den Proble- men beim Materialerhalt der Geräte der Bundeswehr im All- gemeinen und bei den Ausfällen von Transall-Flugzeugen und Sea-Lynx-Hubschraubern im Speziellen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat be- schlossen, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um ins- besondere die materielle Einsatzbereitschaft der fliegen- den Hauptwaffensysteme der Bundeswehr zu erhöhen. Dazu wurde der Inspekteur der Luftwaffe beauftragt, eine Task Force Starrflügler – dazu gehört unter anderem die Transall C160 – einzurichten. Der Inspekteur der Marine wurde beauftragt, eine Task Force Drehflügler – dazu gehört unter anderem der Hubschrauber Sea Lynx – einzurichten. Ziel ist es, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft zu identifizieren und da- für notwendige Maßnahmen einzuleiten, durchzuführen und nachzuhalten. Die Ergebnisse dieser Task Forces sind dem Bundes- ministerium der Verteidigung zur Bewertung vorzule- gen. Zusätzlich wird zur Unterstützung auf ministerieller Ebene eine Arbeitsgruppe materielle Einsatzbereitschaft unter Federführung des Abteilungsleiters Führung Streit- kräfte eingerichtet. In den nächsten Monaten wird das Bundesministe- rium der Verteidigung im Verteidigungsausschuss dazu berichten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 29): Welche konkreten Handlungsschritte leitet das BMVg aus dem Bericht, den die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft über die Rüstungsvorhaben und -prozesse der Bundes- wehr vorgelegt hat, ab? Das Gutachten des Konsortiums aus KPMG, P3 Inge- nieurgesellschaft und Taylor Wessing liegt dem Bundes- ministerium der Verteidigung seit Montag, den 6. Okto- ber 2014, offiziell vor. Die Umsetzungsplanung hat begonnen. In einigen Be- reichen können bereits jetzt Aussagen zu den nächsten Handlungsschritten gemacht werden: Zunächst einmal plant das Bundesministerium der Verteidigung, in diesem Jahr noch mehrere 25 Millionen Euro-Vorlagen dem Parlament zur Billigung zuzuleiten, um die Fähigkeitsentwicklung in dringlichen Bereichen voranzubringen. Zur Verbesserung des Projektmanagements werden ein neues Risikomanagement und direkte Berichtswege der Projektleiter an die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung eingeführt. Um den umfassenden Zusammenhängen im Rüs- tungsbereich gerecht zu werden, die zum Teil auch über den Untersuchungsbereich der Berater hinausgehen, hat das Bundesministerium der Verteidigung begonnen, eine Agenda Rüstung mit sechs Stoßrichtungen zu entwi- ckeln: Klarer rüstungspolitischer Kurs, beispielsweise durch eine ehrliche, transparente Definition zu Schlüs- seltechnologien; Verbesserung von Rüstungsmanage- ment und Transparenz, beispielsweise durch direkte Berichtswege für die Projektleiter an die Leitung zu Ri- siken in den Projekten; besseres Vertragsmanagement, Aufsetzen eines Risikomanagements; Fähigkeitslücken schließen, zum Beispiel indem der Full-Scale-Demonst- rator wieder zum Erproben des ISIS-Sensors eingesetzt wird; Einsatzbereitschaft stärken, kurzfristig durch die Taskforce Starrflügler und die Taskforce Drehflügler un- ter Leitung der Inspekteure der Luftwaffe bzw. der Ma- rine, Schaffung von Grundlagen zur Steuerung der Einsatzbereitschaft durch ein einheitliches Kennzahlen- system und klare Verantwortlichkeiten und Ziele; Rüs- tung zukunftsfähig und innovativ denken, Analyse zu- künftiger Bedrohungen (zum Beispiel Cyber warfare), Möglichkeiten neuer Technologien (3D-Druck oder Bio- nik); und Steuerungsfähigkeit herstellen durch Zahlen, Daten und Fakten zur Ausrüstungslage, Einsatzbereit- schaftslage und Fähigkeitslage. Die Umsetzung einer Agenda Rüstung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 30): Wann wurden die Staatssekretärin Dr. Katrin Suder sowie die Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen schriftlich über die Materiallage informiert, und wann wurde die entspre- chende Vorlage von diesen abgezeichnet? Am 24. September 2014 haben der Generalinspekteur der Bundeswehr und die Inspekteure der militärischen Organisationsbereiche zur materiellen Einsatzbereitschaft der Streitkräfte vor dem Verteidigungsausschuss des Deut- schen Bundestages vorgetragen. Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen wurde durch den Generalinspekteur der Bundeswehr vorab über die Art und Weise der Veranschaulichung der Vor- träge der Inspekteure in dieser Tischvorlage in Kenntnis gesetzt. 5212 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Frau Staatssekretärin Dr. Suder ist nachrichtlich über die für den Verteidigungsausschuss vorgesehene Tisch- vorlage in Kenntnis gesetzt worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 31): Wie viele Anfragen im Bereich der Bereitstellung von Fä- higkeiten seitens der UN, EU oder NATO hat die Bundesre- gierung negativ beantwortet, und bei wie vielen Fällen war die fehlende Einsatzfähigkeit des angefragten Materials ein Grund für eine solche Entscheidung? Die Bundesregierung stimmt die Bereitstellung von nationalen militärischen Fähigkeiten für die Vereinten Nationen, VN, NATO und EU entsprechend den bewähr- ten Verfahren zusammen mit den Verbündeten und Part- nern ab. Dabei wird die Verfügbarkeit von Kräften der Bun- deswehr vor dem Hintergrund ihrer Bindung für Ein- sätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Ausbildung und Übung berücksichtigt. Dieses Verfahren stellt grundsätz- lich sicher, dass nur einsatzbereite Kräfte bei konkreten Anfragen zugesagt werden. Die Verfahren zur Bereitstellung von Fähigkeiten für die NATO und die EU einerseits und die Vereinten Na- tionen andererseits sind unterschiedlich. In der NATO und der EU richtet sich eine Fähigkeits- abfrage an die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Hierbei werden zwei grundsätzlich mögliche Verfahren unter- schieden. Durch sogenannte Stand-by-Arrangements – zum Beispiel NATO-Response-Force, NRF, oder EU-Battle- group, EU-BG – sind nationale Fähigkeiten für einen klar umrissenen Zeitraum verbindlich angezeigt. Durch Kräftegenerierungskonferenzen können da- rüber hinaus von Fall zu Fall durch die Nationen Fähig- keiten – wiederum für einen definierten Zeitraum oder spezifische Missionen – verfügbar gemacht werden. Dies ist der Fall für alle EU-Missionen, zum Beispiel EUTM Mali. Bislang konnten die angezeigten deutschen Fähigkei- ten im Rahmen der NRF und EU-BG gestellt werden und damit die freiwillige Selbstverpflichtung Deutsch- lands grundsätzlich eingehalten werden. Auch die Vereinten Nationen können hinsichtlich der Kräftegenerierung für VN-Friedensmissionen unterschied- liche Verfahrensweisen nutzen: Neben dem Rückgriff auf die im Rahmen des UN Stand-by-Arrangements System, UNSAS, angezeigten Fähigkeiten können je nach Bedarf auch konkrete Fähigkeiten bei den Mitgliedstaaten abge- fragt werden. Eine detaillierte Übersicht über alle erfolgten Anfra- gen der VN wird im BMVg nicht geführt. Nach Akten- lage ist allerdings nachvollziehbar, dass (a) zwei Anfragen mit Bezug auf die im Rahmen des UNSAS angezeigten Fähigkeiten abgelehnt wurden – 2002: Hubschrauber- kräfte; 2007: Transporteinheit und Hubschrauberkräfte – und (b) drei konkrete Anfragen nach unmittelbarer Un- terstützung abgelehnt wurden – 2013: Artillerieortungs- radar; 2014: strategischer Lufttransport; Feldhospital. Wenn eine Anfrage der VN ablehnend beantwortet wurde, war dies in keinem Fall in fehlender Einsatzfähig- keit des Materials begründet. Vielmehr war das angefragte Material bereits in anderen Einsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen gebunden oder durch die jeweiligen Mandatierungen des Deutschen Bundestages nicht er- fasst. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 32): Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundeskanzle- rin Dr. Angela Merkel aus den bekannt gewordenen Mängeln im Materialbestand der Bundeswehr und den damit verbunde- nen möglichen Management- und Organisationsdefiziten im BMVg? Die niedrige materielle Einsatzbereitschaft bei eini- gen Waffensystemen liegt unter anderem an umfangrei- chen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Dadurch stehen die betroffenen Waffensysteme der Truppe für die Zeiträume, in denen die entsprechenden Maßnah- men durchgeführt werden, nicht zur Verfügung. Dies macht sich prozentual besonders stark bei Schiffen und fliegenden Systemen bemerkbar. Darüber hinaus wirkt sich auch aus, dass die Rüs- tungsindustrie ihre Kapazitäten aus betriebswirtschaftli- chen Gründen ebenfalls entsprechend reduziert hat, so- dass Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Ersatzteilfolgebeschaffung deutlich länger benöti- gen. Um die Sachlage zu untersuchen und Verbesserungs- vorschläge zu erarbeiten, wurde im Bundesministerium der Verteidigung jeweils eine Task Force Starrflügler und Drehflügler eingerichtet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 33): Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung der Struk- turkommission der Bundeswehr – Weise-Kommission –, die Beschaffungsorganisationen der Bundeswehr – jetzt Bundes- amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw – in eine unabhängige Agentur für Beschaffungswesen umzuwandeln? Der Vorschlag der Strukturkommission der Bundes- wehr, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstech- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5213 (A) (C) (D)(B) nik und Nutzung der Bundeswehr in eine unabhängige Agentur umzuwandeln, wurde eingehend untersucht. Der Bericht der sogenannten Weise-Kommission legt die Schaffung einer Agentur nahe mit dem Ziel, mehr über Zielsteuerung als über ministerielle Vollzugsanord- nung zu steuern. Zu den weitreichenden Folgen, die eine solche Um- wandlung hätte, gehörte unter anderem, dass die fach- aufsichtliche Unterstellung einer Bundesagentur unter das Ministerium nur in einem gesetzlich neu zu definie- rendem, Rahmen gegeben wäre. Darüber hinaus können viele Vorteile einer „Agentur- lösung“, insbesondere die Steuerung über Ziele, auch im aktuellen Rahmen schon umgesetzt werden – beispiels- weise eine Zielvereinbarung zwischen dem Bundes- ministerium der Verteidigung und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bun- deswehr. Auch die beim Bundesministerium der Verteidigung durch die externen Berater vorgelegten Ergebnisse vom 6. Oktober 2014 legen eine weitergehende Strukturver- änderung wie die Umwandlung in eine Agentur nicht nahe. Sie betonen vielmehr die Optimierung im beste- henden Rahmen des Bundesamts für Ausrüstung, Infor- mationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 34): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Bun- desministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, in der Bild am Sonntag, dass „der Ausbau der Materiallager, schnellere Instandsetzung und die Beschaffung von besserem Material ... mittelfristig mehr Geld kosten. Das wird sich ab- sehbar auch im Etat niederschlagen.“ (Spiegel Online vom 30. September 2014)? Die Aussage der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen zum Ausbau der Materiallager, zur schnelleren Instandsetzung und zur Beschaffung von besserem Material wird bestätigt. Die aus den erforderli- chen Maßnahmen erwachsenden finanziellen Auswir- kungen werden im Rahmen künftiger Haushaltsaufstel- lungsverfahren zu berücksichtigen sein. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 35 und 36): Wie sind in der Bundeswehr die Begriffe bzw. Kategorien „Buchbestand“, „Verfügungsbestand“, „für Ausbildung/Übung/ Einsatz verfügbar“, „materiell einsatzfähig“, „bedingt mate- riell einsatzfähig“, „nicht materiell einsatzfähig“ mit Blick auf die Hauptwaffensysteme der Bundeswehr definiert? In welchen Intervallen wird die Materiallage für Haupt- waffensysteme der Bundeswehr aktualisiert, und inwiefern liegt diese im BMVg vor? Zu Frage 35: Die Inspekteure der militärischen Organisationsberei- che sind dem Generalinspekteur der Bundeswehr gegen- über verantwortlich für das Herstellen und Erhalten der Einsatzbereitschaft ihrer jeweiligen militärischen Orga- nisationsbereiche. Der Buchbestand umfasst das Material, das einer Dienststelle zugewiesen wurde. Der Verfügungsbestand beinhaltet das Material, das der Truppe vor Ort zur Ver- fügung steht und mit eigenen Kräften und Mitteln betrie- ben und in Stand gesetzt werden kann, das heißt zum Beispiel nicht bei der Industrie befindlich ist. Der Verfü- gungsbestand reduziert sich durch Instandsetzung in der Truppe auf die Anzahl der tatsächlich für Ausbildung, Übung und Einsatz der Truppe verfügbaren Systeme. Die Abstufung der Einsatzfähigkeit kann wie folgt beschrieben werden: Ein System ist „materiell einsatzfähig“, wenn es für den jeweiligen Verwendungszweck uneingeschränkt nutzbar ist. Es ist „bedingt materiell einsatzfähig“, wenn die Ver- wendung eingeschränkt ist, aber die Sicherheit nicht be- einträchtigt wird. In der Regel kann das Gerät für die Ausbildung, aber gegebenenfalls auch für Einsätze, in Abhängigkeit von der jeweiligen Einschränkung, auf- tragsbezogen genutzt werden. Ein System ist „nicht materiell einsatzfähig“, wenn es für den jeweiligen Verwendungszweck temporär nicht nutzbar ist oder die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Zu Frage 36: Durch das Bundesministerium der Verteidigung wird derzeit über das Meldewesen der militärischen Organisa- tionsbereiche hinaus keine explizite „Materiallage der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr“ erhoben. Vielmehr fließen Aspekte der materiellen Ausstattung zusammen mit weiteren Faktoren wie Logistik, Informationstechnik, Infrastruktur, Personal und Ausbildungsstand in die fort- laufende Bewertung der Einsatzbereitschaft von Kontin- genten für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Dauereinsatzaufgaben durch die militärischen Organisa- tionsbereiche ein. Dem Bundesministerium der Verteidigung melden die militärischen Organisationsbereiche ihre Einsatzbereit- schaft bzw. relevante Änderungen derzeit auf Aufforde- rung oder eigene Veranlassung anlassbezogen, ebenen- und situationsgerecht sowie – bei Bedarf – tagesaktuell. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 37): 5214 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) Wo sollen nach derzeitigem Stand in der Ukraine einge- setzte Drohnen der Bundeswehr – LUNA, Heron oder sons- tige Typen – gesteuert und geflogen werden – bitte hierfür die Typen und die Anzahl der Drohnen für die einzelnen Stand- orte angeben –, und auf welche Art und Weise sind auch Rüs- tungskonzerne in die Ukraine-Mission eingebunden, etwa zum Starten und Landen oder zur Wartung der Drohnen bzw. zur Vorbereitung einer entsprechenden Mission? Die OSZE Special Monitoring Mission plant im Rah- men ihres Mandats derzeit den Einsatz von Drohnen in drei Einsatzräumen – Donezk, Luhansk und Mariupol. Deutschland und Frankreich planen, der OSZE dabei Unterstützung anzubieten. Hierbei wäre aus Sicht der Bundeswehr ein Einsatz des Aufklärungssystems LUNA möglich. Eine detaillierte Aufstellung und Zusammen- setzung eines möglichen Kontingents wird derzeit noch geprüft. Zur Prüfung der Realisierbarkeit war ein deutsch- französisches Erkundungskommando vom 16. bis 20. Sep- tember 2014 in der Ukraine. Der deutsche Anteil der Er- kundung konzentrierte sich auf einen möglichen Einsatz- raum nördlich von Luhansk. Rüstungskonzerne oder deren Mitarbeiter sind dabei nicht eingebunden. Was die Vorbereitung des Aufklärungssystems LUNA in Deutschland betrifft, so wurden die infrage kommen- den Systeme im Zusammenwirken der Truppe mit dem Hersteller überprüft und, wo nötig, in Stand gesetzt. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 41): Handelt es sich bei den Einnahmen durch die Frequenz- versteigerung, die in die Förderung des Breitbandausbaus ge- hen sollen, um eine Zweckbindung, und wie beurteilt die Bun- desregierung diese? Bund und Länder befinden sich derzeit in intensiven Verhandlungen, um eine Vergabe der Frequenzen an den Mobilfunk in 2015 zu ermöglichen. Unstrittig ist, dass die Einnahmen aus der Vergabe der 700-Megahertz-Fre- quenzen zur Unterstützung des flächendeckenden Breit- bandausbaus eingesetzt werden. Es ist geplant, Erlöse aus der Vergabe der 700-Megahertz-Frequenzen für den Breitbandausbau bereitzustellen. Für die hieraus resul- tierenden Mittel werden Bund und Länder gemeinsam Förderbedingungen entwickeln, damit die Mittel effi- zient für bislang nicht erschlossene Gebiete verwendet werden können. Insoweit besteht eine Zweckbindung. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 42): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Entschädigun- gen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Mikrofon- anlagennutzer sowie die knapp 4 Millionen privaten Haus- halte, die ihre Endgeräte wegen der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 nicht mehr nutzen können? Nach den Erfahrungen mit umstellungsbedingten Kosten aufseiten von Rundfunk und Nutzern drahtloser Produktionsmittel nach der Versteigerung im Jahre 2010 schätzt der Bund die Kosten auf bis zu 75 Millionen Euro. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 45): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie des World Wide Fund for Nature, WWF, „Living Planet Report 2014“ über den weltweiten Res- sourcenraubbau, wonach 50 Prozent mehr Ressourcen pro Jahr durch Menschen verbraucht werden, als die Erde im glei- chen Zeitraum erneuern kann? Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass es von hoher Dringlichkeit ist, die natürlichen Res- sourcen zu schonen und sparsam und effizient einzu- setzen. Deshalb hat sie im Jahr 2012 das Deutsche Res- sourceneffizienzprogramm ProgRess beschlossen und arbeitet seitdem an der Umsetzung und Weiterentwick- lung des Programms. Darüber hinaus setzt sie sich auch im europäischen und internationalen Kontext für eine nachhaltige und effiziente Ressourcennutzung ein, insbesondere durch aktive Unterstützung des UNEP International Resource Panel sowie bei der Entwicklung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung auf Ebene der Vereinten Natio- nen und bei der Umsetzung des 10-Jahres-Rahmenpro- gramms zu nachhaltigem Konsum und Produktion der Vereinten Nationen. Das im Bericht erwähnte große Engagement der Bun- desregierung für den Schutz biologischer Vielfalt welt- weit wird aufrechterhalten. Der Erhalt von Ökosyste- men, insbesondere der Schutz der Meere sowie deren nachhaltige Nutzung, gewinnen dabei weiter an Bedeu- tung. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Fragen der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Fragen 46 und 47): Unternimmt die Bundesregierung, allen voran das Bun- deskanzleramt, derzeit im Vorfeld des Europäischen Rates im Zusammenhang mit der Festlegung der europäischen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 besondere Aktivitäten, um ein schwaches Ergebnis auf jeden Fall zu verhindern, und, wenn ja, wie sehen diese besonderen Aktivitäten aus? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5215 (A) (C) (D)(B) Wird Deutschland beim Europäischen Rat in Brüssel bei einer Festlegung der europäischen Klima- und Energieziele eine Entscheidung mittragen, die hinter den Kommissionsvor- schlag zurückfällt, bzw. kann die Bundesregierung dies mit Sicherheit ausschließen? Zu Frage 46: Die Bundesregierung ist derzeit mit allen relevanten EU- Akteuren – Mitgliedstaaten, Kommission, Ratssekretariat – im Gespräch, damit der Europäische Rat am 23./24. Okto- ber einen ambitionierten Klima- und Energierahmen für die Zeit von 2020 bis 2030 beschließen kann. Zu Frage 47: Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist eine Eini- gung auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele auf dem kommenden Europäischen Rat aus den folgenden Gründen: Dies setzt ein Signal an den internationalen Klima-Verhandlungsprozess – vor COP20 in Lima –, zu- dem schafft es Planungssicherheit für Energiewirtschaft und Industrie, und es kann mittelfristig auch zur Verbes- serung der Versorgungssicherheit durch Einsatz von er- neuerbaren Energien und Effizienz beitragen. Deutschland setzt sich für drei verbindliche Ziele ein: Erstens. Klimaziel von mindestens 40 Prozent EU-in- terner Minderung gegenüber 1990. Vierzig Prozent sind nötig, um langfristig auf Zielerreichungskurs zur Einhal- tung der 2-Grad-Grenze zu bleiben. Zweitens. Verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien von mindestens 30 Prozent – bezogen auf End- energieverbrauch. Drittens. Verbindliches Energieeffizienzziel von 30 Pro- zent – gegenüber Primes 2007 –, sofern kein Mitgliedstaat mehr als 30 Prozent gegenüber 2005 beitragen muss. Außerdem: Die Bundesregierung hält ein klares Si- gnal für eine rasche und nachhaltige Reform des euro- päischen Emissionshandels für notwendig: Einführung der Marktstabilitätsreserve bereits 2017 und Überfüh- rung der Backloading-Mengen in diese Reserve. Dabei ist auch eine effektive Regelung zur Verhinde- rung von Carbon Leakage notwendig, das heißt Fortfüh- rung der bestehenden Regelung in adäquater Weise. Dies gehört für Deutschland zu einem Gesamtpaket dazu. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 48): Geht die Bundesregierung mit konkreten zusätzlichen An- geboten in die Verhandlungen zum Europäischen Rat hin- sichtlich der Festlegung der entsprechenden Energie- und Kli- maziele für 2030, und wenn ja, welche sind das? Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist unter an- derem eine Einigung des kommenden Europäischen Ra- tes auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele. Die Bundesregierung wird sich weiter intensiv dafür einset- zen, dass die Einigung im Europäischen Rat möglichst weitgehend den Kernpunkten der deutschen Position entspricht. Die Bundesregierung wird, wie in jeder Ver- handlung, entsprechend der jeweiligen Verhandlungs- situation angemessen reagieren und sich positionieren. Für eine Einigung auf Schlussfolgerungen müssen alle 28 Mitgliedstaaten diese einstimmig beschließen. An Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 49): Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit, Dr. Barbara Hendricks, am 28. April 2014 vorge- legte Analyse, wonach ohne zusätzliche Maßnahmen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 33 Pro- zent unter das Niveau von 1990 sinken werden und somit das nationale Ziel von 40 Prozent verfehlt würde? Die Bundesregierung geht nach aktuellen Projektio- nen davon aus, dass die bisher beschlossenen und umge- setzten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um das 40-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, sind zusätzliche Anstren- gungen erforderlich. Eine Analyse von durch BMUB und BMWi beauftragten Gutachten zeigt, dass unter Be- rücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen mit den bisher beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen bis 2020 eine Minderung der Treibhausgase um etwa 33 bis 34 Prozent erreicht werden kann, mit einer Unsi- cherheit von plus/minus 1 Prozent, sodass sich daraus für die THG-Lücke ein Korridor von 5 bis 8 Prozent- punkten ergibt. Diese Schätzung beruht auf Annahmen zur künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zur Entwicklung der Energie- und CO2-Preise, der Struktur des Kraftwerksparks und zur Bevölkerungsentwicklung. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 50): Wird der für November 2014 angekündigte Kabinettsbe- schluss zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 nach Kenntnis des Bundeskanzleramtes die notwendigen Maßnah- men beinhalten, um die „Klimalücke“ – Diskrepanz zwischen 40-Prozent-Ziel und Prognose von 33 Prozent – zu schließen, die es laut der Analyse des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom April 2014 ohne zusätzliche Maßnahmen geben wird? Die im Aktionsprogramm Klimaschutz enthaltenen Maßnahmen sind Gegenstand der derzeit noch andauern- den Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts. Nä- here Informationen zu konkreten Maßnahmen bzw. zu deren Wirkung können deshalb noch nicht gegeben wer- den. Ziel ist es nach wie vor, den Ausstoß klimaschädli- 5216 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (D)(B) cher Treibhausgase in Deutschland schneller zu drosseln und das Ziel einer Minderung um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Anlage 35 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 51): Plant die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, beim Euro- päischen Rat im Oktober 2014 in Zusammenhang mit einer Festlegung der europäischen Klima- und Energieziele für das Jahr 2030 gegebenenfalls eine Zustimmung Deutschlands zu verweigern bzw. ein Veto einzulegen, um einen unzureichen- den Beschluss in dieser Sache zu verhindern? Zentrales Anliegen der Bundesregierung ist unter an- derem eine Einigung des kommenden Europäischen Ra- tes auf drei verbindliche und ambitionierte Ziele. Die Bundesregierung wird sich weiter intensiv dafür einset- zen, dass die Einigung im Europäischen Rat möglichst weitgehend den Kernpunkten der deutschen Position entspricht. Die Bundesregierung wird, wie in jeder Ver- handlung, entsprechend der jeweiligen Verhandlungs- situation angemessen reagieren und sich positionieren. Für eine Einigung auf Schlussfolgerungen müssen alle 28 Mitgliedstaaten diese einstimmig beschließen. An Spekulationen beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/2702, Frage 54): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen um die Personalklage von G. H. im Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung, wonach der Bundesminister Dr. Gerd Müller in sei- nem Haus ein Klima der Willkür und Angst schaffe und beispielsweise eine leitende Position ohne Ausschreibung ver- geben habe, während eine bereits eingeleitete Beförderung verweigert worden sei (siehe Stern, 25. September 2014)? Alle Personalentscheidungen im BMZ werden unter Beachtung der bindenden rechtlichen Vorschriften ge- troffen. Gemäß § 4 III und § 4 II Ziffer 4 Bundeslaufbahnver- ordnung kann in besonderen Einzelfällen von einer Aus- schreibung abgesehen werden, insbesondere wenn Stel- len durch Versetzung einer Beamtin bzw. eines Beamten zum Beispiel aus einem anderen Ressort besetzt werden. Das war hier der Fall. Beförderungen erfolgen im BMZ entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach dem Prinzip der Bestenaus- lese auf der Grundlage dienstlicher Beurteilungen. Die im Stern genannte Beamtin kam daher bei der aktuellen Beförderungsentscheidung nach Besoldungsgruppe B 6 nicht zum Zuge. Anlage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2702, Fragen 56 und 57): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim von 2009 bis 2017 laufenden Projekt „Förderung des grenzüberschrei- tenden Tourismus an der mittleren und unteren Donauregion über das Donaukompetenzzentrum“ – DCC: Danube Compe- tence Center –, und welche diesbezüglichen Aktivitäten und Zwischenergebnisse gibt es seitens des Bundes bzw. der Deut- schen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ GmbH (bitte die einzelnen Maßnahmen und die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel nennen)? Welche Rolle spielen bei diesem Projekt Fragen der Barri- erefreiheit, und welche Behindertenorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die deutsche Seite sowie die anderen beteiligten Staaten an diesem Projekt beteiligt? Zu Frage 56: Die Bundesregierung verfolgt mit der Implementie- rung des Regionalvorhabens „Förderung des grenzüber- schreitenden Tourismus an der mittleren und unteren Donauregion über das Donaukompetenzzentrum“ das Ziel, die Rahmenbedingungen für den grenzüberschrei- tenden Tourismus in dieser Region zu verbessern. Das zentrale und innovative Element des Ansatzes ist der Aufbau und die Implementierung des Donaukompe- tenzzentrums, DCC, als zwischenstaatliche Plattform zur Förderung der Tourismusentwicklung. Das DCC erbringt Beratungs- und Unterstützungs- leistungen für die nationalen Ministerien, Städte und Kommunen sowie Organisationen des Privatsektors und der Zivilgesellschaft. Dabei stellt die umweltgerechte Nutzung der biologischen Vielfalt und des Ökosystems Donau ein wesentliches Element einer nachhaltigen Tou- rismuspolitik dar. Die touristischen Fördermaßnahmen des DCC fügen sich in die 2010 verabschiedete EU-Donaustrategie ein. Die Laufzeit des Projektes ist bis August 2015, eine Verlängerung bis Ende 2017 ist geplant. Die Projektmittel von 2009 bis 2015 betragen 6,3 Millionen Euro. Zusätzlich hat das DCC Drittmittel und Projekte über die EU und andere Geber eingewor- ben. Zu Frage 57: Barrierefreiheit ist ein politischer Schwerpunkt der Bundesregierung. Sie ist hierüber im ständigen Aus- tausch mit den Behindertenorganisationen. Das Projekt und das DCC sind bemüht, Barrierefrei- heit zu fördern. Im Rahmen des Projektes können aller- dings Infrastrukturmaßnahmen nur in kleinerem Umfang unterstützt werden. Dazu gab es bislang folgende Maßnahmen: – 2010 wurde die Anfrage der serbischen Tourismusor- ganisation, NTOS, auf Unterstützung eines behinder- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 5217 (A) (C) (D)(B) tengerechten Aufzuges in ihren Räumlichkeiten in Belgrad beraten und eine entsprechende Baumaß- nahme durch das Projekt finanziert. – 2013 bis 2014 wurde im Rahmen der Biodiversitäts- maßnahmen eine Schulung für Reiseleiter für behin- dertengerechte Naturreisen finanziert. – Fortbildungsveranstaltungen mit Reiseveranstaltern zur Produktentwicklung greifen dieses Thema kon- struktiv und proaktiv auf. – 2014 fanden Gespräche des DCC zu Nutzung und Umbau des Schiffes Negrelli mit österreichischen Partnern statt. Hier ist geplant, durch österreichische Finanzierung barrierefreies Reisen über gezielte Um- baumaßnahmen eines oberösterreichischen Schiffes zu ermöglichen. Das Schiff soll voraussichtlich 2016 erstmals als Konferenz- und Ausstellungsschiff die Donau hinunterfahren. Anlage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Druck- sache 18/2702, Fragen 58 und 59): Sieht die Bundesregierung angesichts der jüngst durch das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen veröffentlich- ten Studie (www.krebsregister-niedersachsen.de/dateien/ak tuellesnews/pdf/EKN_Bericht_SG%20Bothel_2014_09_11.pdf) einen möglichen Zusammenhang zwischen Aktivitäten der Gasindustrie und zunehmenden Krebsneuerkrankungen in Re- gionen, in denen seit Jahrzehnten Erdgas gefördert wird? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Er- gebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphomwerten in Gasförderregionen abzuwarten, be- vor sie durch gesetzliche Neuregelung einen Rechtsrahmen für den Einsatz der umstrittenen Gasfördermethode Fracking in Deutschland schaffen will? Zu Frage 58: Aus der Studie des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen kann entnommen werden, dass die Häu- figkeit bestimmter Krebsneuerkrankungen in der Samt- gemeinde Bothel bei Männern im Vergleich zu anderen Regionen stark erhöht ist. In dem Bericht wird nicht auf Zusammenhänge mit Risikofaktoren eingegangen. Die Bundesregierung kann daher angesichts dieser Studie nicht einschätzen, ob die Aktivitäten der Erdgasindustrie in einem möglichen Zusammenhang mit den Krebsneu- erkrankungen stehen. Ob ein solcher Zusammenhang be- steht, wird derzeit von den zuständigen Landesgesund- heits- und -bergbehörden untersucht. Zu Frage 59: Bereits nach den geltenden bergrechtlichen Regelun- gen des Bundes sind bei Zulassung eines Bergbaubetrie- bes Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten und Dritter im Betrieb auszuschließen und öffentliche Inte- ressen zu berücksichtigen. Insofern bietet das geltende Bundesrecht ausreichend Handlungsspielraum, um ge- sundheitsgefährdenden Gasförderbetrieben Auflagen zur Vorsorge zu erteilen oder diese gegebenenfalls zu unter- sagen. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwen- digkeit, die Ergebnisse der Ursachenerkundungen durch die zuständigen Landesbehörden abzuwarten, bevor sie die Neuregelungen zum Einsatz der Fracking-Technolo- gie beschließen will. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 60): Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU-Ziele für er- neuerbare Energien und Energieeffizienz in den Beschlüssen für einen Energie- und Klimarahmen für 2030 verbindlich be- schlossen werden und keine niedrigeren Ziele als die von ihr angestrebten 30 Prozent vereinbart werden? Die Vereinbarung von drei verbindlichen EU-Zielen als Teil der Beschlüsse zum Klima- und Energierahmen 2030 auf dem Europäischen Rat am 23./24. Oktober ist für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung. Hierzu gehören – neben dem Treibhausgasziel einer EU- internen Minderung von mindestens 40 Prozent – ein Ziel für erneuerbare Energien von mindestens 30 Pro- zent sowie ein Ziel für Energieeinsparungen von 30 Pro- zent. Die Bundesregierung wirbt daher intensiv bei den Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission für ein solches Vorgehen. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 61): Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung in Erwägung gezogen, um – gemäß den Eckpunkten des Bun- desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor- sicherheit – einen Entwicklungspfad des konventionellen Kraftwerksparks zu erreichen, der mit den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung in Einklang steht? Konventionelle Kraftwerke sind auf absehbare Zeit im Rahmen der Energiewende unverzichtbar. Natürlich müssen sich aber auch diese an die Veränderungen des Strommarktes anpassen. Die Bundesregierung setzt sich insofern für einen wirksamen EU-Emissionshandel ein. Die Frage der Erreichung der nationalen Klimaziele und etwaiger weiterer Maßnahmen ist Gegenstand des Fort- schrittsberichts Energiewende und des Aktionsprogramms Klimaschutz, die gegenwärtig zwischen den Ressorts ab- gestimmt werden. Die Bewertung einzelner Maßnahmen- optionen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. 5218 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 8. Oktober 2014 (A) (C) (B) Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2702, Frage 62): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Strompreisstudie im Auftrag der Europäischen Kommission, die eine Zweiteilung des deutschen Elektrizitätsmarktes in eine nördliche und eine südliche Preiszone untersucht (siehe unter anderem Spiegel Online, „Zweigeteilter Energiemarkt: Süddeutschen drohen höhere Strompreise“ vom 5. Oktober 2014), und welche Auswirkungen hätte dahin gehend der Wegfall des Baus der beiden Hochspannungs-Gleichstrom- Offsetdruc sellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 K Übertragungstrassen, HGÜ, Korridor C und Korridor D, de- nen der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer jüngst eine Absage erteilte (siehe unter anderem Focus Online, „Kehrtwende beim Netzausbau: Seehofer will gar keine neue Stromtrassen mehr“ vom 3. Oktober 2014)? Die Bundesregierung nimmt alle Studien zu diesem Thema zur Kenntnis. Fragen über den Gebotszonenzu- schnitt haben erhebliche grenzüberschreitende Bezüge und sollten daher auch grenzüberschreitend analysiert werden. Für die Bundesregierung ist dabei der Netzaus- bau absolut vorrangig. Die geplanten HGÜ-Korridore C und D sind zentrale energiewirtschaftlich notwendige Vorhaben des Bundesbedarfsplans, der im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. (D) kerei, Bessemerstraße 83–91, 1 öln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 22 56. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Rüstungsbericht undBeschaffungswesen der Bundeswehr TOP 3 Irland: Rückzahlung der IWF-Finanzhilfe Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Ich bitte noch einmal, gelegentlich auf die Uhr zu gu-

    cken. – Nächste Fragestellerin ist die Kollegin Luise
    Amtsberg.



Rede von Luise Amtsberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben eben auf

die regionalen Unterschiede hingewiesen. Es ist augen-
scheinlich, dass es einen Unterschied macht, ob man die
Menschen auf dem Land oder in der Stadt unterbringt.

Letzte Woche hat sich der grüne Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg an die Kanzlerin mit
dem Vorschlag gewandt, einen nationalen Asylgipfel
einzurichten und dort Fragen, die eng mit diesem Thema





Luise Amtsberg


(A) (C)



(B)

verknüpft sind – beispielsweise die Aufstockung des
Personals beim Bundesamt für Migration und Flücht-
linge, die aufgrund der regionalen Unterschiede notwen-
dige Koordinierung, aber auch die Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes –, zu diskutieren. Vor
diesem Hintergrund frage ich Sie, ob die Bundesregie-
rung gesprächsbereit und bereit ist, auf diese einzelnen
Punkte zur besseren Koordinierung einzugehen?

Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Um-
welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

Was die einzelnen Punkte anbelangt, so ist die Bun-
desregierung nicht untätig geblieben, zum Beispiel wird
das Personal des Bundesamts aufgestockt. Die Mittel da-
für sind bereits im Haushaltsentwurf enthalten. Ob es
tatsächlich sinnvoll ist, einen sogenannten Asylgipfel
einzurichten – das sehe ich mit gewisser Skepsis. Nach
meiner Kenntnis hat gerade die grüne Fraktion früher die
„Gipfelitis“ immer kritisiert.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nächster Fragesteller: Christian Kühn.

    Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN):

    Danke, Herr Präsident. – Meine Nachfrage bezieht
    sich auf die Fragestellung, wie man es gewährleisten
    kann, Menschen ein Dach über dem Kopf zu geben, und
    zwar nicht nur in Gewerbegebieten, sondern auch in den
    Städten und Kommunen, also dort, wo es Wohnungen
    gibt.

    Die BImA zum Beispiel verfügt über eine ganze
    Reihe von Liegenschaften. Inwieweit plant die Bundes-
    regierung weitere Liegenschaften – nicht nur Konversi-
    onsliegenschaften, wie die Kaserne in Heidelberg – be-
    reitzustellen, um Flüchtlinge jetzt in dieser konkreten
    Notsituation unterzubringen?

    Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Um-
    welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit:

    Herr Kollege, die BImA bietet seit längerem für die
    Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen den
    betroffenen Kommunen und Landratsämtern grundsätz-
    lich sämtliche freie Gebäude und Grundstücke an.
    Grundlage hierfür ist eine seit 2012 fortlaufende Unter-
    suchung ihres Immobilienbestandes darauf, ob und in-
    wieweit Liegenschaften den kommunalen oder Landes-
    behörden für die Notunterbringung des in Rede
    stehenden Personenkreises zur Verfügung gestellt wer-
    den können.

    Standen dabei zunächst vor allem die ehemals von der
    Bundeswehr genutzten Liegenschaften und die von den
    Gaststreitkräften freigegebenen Areale im Fokus der
    Prüfung, hat die BImA im Hinblick auf die veränderte
    Situation in den vergangenen Wochen und Monaten ihr
    Angebotsportfolio – in Anführungszeichen – „offensiv“
    erweitert und bietet nunmehr grundsätzlich alle verfüg-
    baren Immobilien, auch Freiflächen, als Asyl- und
    Flüchtlingsunterkünfte an. Freiflächen können selbstver-
    ständlich nur für die Aufstellung von Wohncontainern
    genutzt werden und nicht für Zelte.