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    Plenarprotokoll 18/55 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Part- nerschaftsbonus und einer flexibleren El- ternzeit im Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetz Drucksachen 18/2583, 18/2625 . . . . . . . . . . . 5071 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5071 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5073 D Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 5075 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5076 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5077 D Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5079 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5080 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5082 B Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5083 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5084 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5086 B Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5087 C Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur weiteren Entlastung von Län- dern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung Drucksache 18/2586 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 A b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung vorantreiben Drucksache 18/2605 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5091 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5093 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5094 C Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5095 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 5098 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5101 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 5102 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5103 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5105 A Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5107 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren Drucksache 18/1464 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5107 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5108 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5109 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5110 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5111 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5112 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5114 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5115 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 B Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz Drucksache 18/1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5118 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5120 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5121 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 5123 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5124 A Tagesordnungspunkt 23: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung – 17. Le- gislaturperiode – Drucksache 17/14325 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5126 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5127 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5128 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 5130 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5131 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5132 A Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftspartnerschafts- abkommen stoppen – Für neue Ver- handlungen ohne Druck und Fristen Drucksache 18/2603 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5133 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Un- gleichheit weltweit überwinden Drucksachen 18/1328, 18/1916. . . . . . . . . 5133 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verhandlungen über die Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen – Neu- start ohne Drohungen und Fristen Drucksachen 18/1615, 18/2073 . . . . . . . . 5133 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5133 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5134 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5136 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5137 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5139 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5140 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5141 A Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5143 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sit- zung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5071 (A) (C) (D)(B) 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5143 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 26.09.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 26.09.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 26.09.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 26.09.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 26.09.2014 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 26.09.2014 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 26.09.2014 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26.09.2014 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.09.2014 Groth, Annette DIE LINKE 26.09.2014 Hardt, Jürgen CDU/CSU 26.09.2014 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.09.2014 Horb, Margaret CDU/CSU 26.09.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 26.09.2014 Korte, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.09.2014 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 26.09.2014 Liebing, Ingbert CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 26.09.2014 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Nietan, Dietmar SPD 26.09.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Poß, Joachim SPD 26.09.2014 Dr. Raatz, Simone SPD 26.09.2014 Rachel, Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 26.09.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Stauche, Carola CDU/CSU 26.09.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 26.09.2014 Strässer, Christoph SPD 26.09.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5144 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.09.2014 Veit, Rüdiger SPD 26.09.2014 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 26.09.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 26.09.2014 Wicklein, Andrea SPD 26.09.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. Sep- tember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortent- wicklung des Meldewesens – Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehö- rigkeitsgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes ein weiterer, wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland gegangen wird. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsieht, dass für in Deutschland geborene und aufge- wachsene Kinder ausländischer Eltern in Zu- kunft der Optionszwang entfällt und die Mehr- staatigkeit akzeptiert wird. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass diese Vereinba- rung im Koalitionsvertrag durch das Gesetz der Bundesregierung nun zeitnah umgesetzt wurde. Er stellt fest, dass das vorgelegte Gesetz diese Umsetzung in deutlich besserer Form vor- nimmt als dies im ursprünglichen Gesetzent- wurf des Bundesministeriums des Innern von Anfang Februar vorgesehen war. So wurde der Kreis der optionspflichtigen Kinder, für die künftig die Optionspflicht entfällt, erheblich er- weitert. Dadurch wird nach ersten Schätzungen der Optionszwang für mehr als 90 Prozent der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5145 (A) (C) (D)(B) jetzt noch Optionspflichtigen entfallen. Für diese Personengruppe wird also eine deutliche Verbesserung erreicht werden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz allerdings die Widersprü- che innerhalb des Staatsangehörigkeitsrechts verstärken, weil die Öffnung beispielsweise nicht auch im Einbürgerungsrecht nachvoll- zogen wird. Weitere Modernisierungsschritte bleiben diesbezüglich notwendig. 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregie- rung sich nicht auf eine umfassende gesetzli- che Regelung verständigen konnte, die die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatig- keit vorsieht. 6. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammen- hang auf seinen Gesetzentwurf vom 5. Juli 2013 (vergleiche Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sah eine Streichung des Grund- satzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ins- gesamt aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebenso vor, wie die vollständige Aufhebung der Optionsregelung in § 29 des Staatsangehörig- keitsgesetzes (vergleiche Artikel 1 Nummer 7 der Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der Bundesrat hält an den Zielen seines Be- schlusses vom 5. Juli 2013 fest. Insbesondere sollte nach dem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangenen ersten Schritt so- wohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem zwei- ten Schritt die Optionsregelung vollständig auf- gehoben werden. – Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Ar- beitsmarktzugangs für Asylbewerber und gedul- dete Ausländer – Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsge- setzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten an- derseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsab- kommen – EU-USA-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- abkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien anderseits (Vertragsgesetz Europa- Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen – Euromed-JOR-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juni 2012 zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitglied- staaten und der Republik Moldau über den Ge- meinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Moldau-Luftverkehrsabkommen – EU-MDA- LuftverkAbkG) Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 925. Sit- zung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 gemäß § 9 Ab- satz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Ab- satz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsoli- dierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zu- letzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte da- rüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Ent- wicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhal- tend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Pro- gnosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopoliti- schen Unruhen zum Beispiel in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Eu- roraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Ent- wicklung. Zudem würde eine Normalisierung des all- gemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusi- chern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsan- strengungen. Dabei ist auch die Sicherung der ge- samtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zu- kunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnah- men von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten. 5146 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesre- gierung, in dieser Legislaturperiode vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infra- struktur zu investieren. Angesichts bedeutender In- vestitionsdefizite sieht er aber die Notwendigkeit, da- rüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken. Dies würde weitere Wachstumsimpulse freisetzen und einer möglichen Erlahmung der Konjunktur entgegenwirken. 4. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, im Bereich Verkehr und Infrastruk- tur alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibi- lität sicherzustellen. 5. Der Bundesrat erwartet, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereit- gestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden. Der derzeitige Ansatz sollte zumindest um die zur De- ckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche und bisher erfolgte Dynamisierung von jährlich 1,5 Prozent aufgestockt werden. Tatsächlich benötigt wird ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro, wie das Gut- achten „Revision der Regionalisierungsmittel“ festge- stellt hat. Bei einem Einfrieren des Betrags bis zur Revision der Regionalisierungsmittel würde die Fi- nanzierungslücke zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten eine Größenordnung erreichen, die aus den Länder- haushalten nicht geschlossen werden kann. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Reihe an Faktoren einer verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzie- rung von Bundesfernstraßen in den Ländern derzeit entgegensteht. Für eine nachhaltige und bedarfsge- rechte Finanzierung muss die Planung, Verfügbarkeit und Steuerung der Finanzmittel im Bundesfernstra- ßenbau deutlich verbessert werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zweck- ausgabenpauschale für Planung und Baubegleitung in angemessener Weise zu erhöhen. 7. Der Bundesrat weist erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fis- kalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteil- habegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er bekräftigt seine Erwartung an eine Rege- lung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährli- che Entlastung von 5 Milliarden Euro sicherstellt. 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nach- justierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusam- menzutragen und deren Umsetzung zügig und in en- ger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die weiteren steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung etwa im Kampf gegen missbräuchli- che Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Ge- winnverlagerungen international operierender Unter- nehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregie- rung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Ge- setzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfol- gung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a Abgaben- ordnung) beschließen wird. 9. Der Bundesrat unterstützt die Zielvorgabe der Bun- desregierung im Koalitionsvertrag für die 18. Legisla- turperiode, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flä- chendeckende Versorgung mit schnellem Internet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bereitzustel- len. 10.Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Abmilderung der mit der Bundes- wehrreform und dem Abzug der Gaststreitkräfte ver- bundenen Schließung von Standorten vorgenommen hat. So können in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Konversionsgrundstücke an Kommunen vergünstigt abgegeben werden. Die nähere Konkretisierung des entsprechenden Haushaltsvermerks im Haushalt 2015 sollte in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Auf- grund der erheblichen Tragweite der Bundeswehrre- form und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darum, die Kommunen bei Bedarf durch ergänzende Hilfen des Bundes zu unterstützen. 11.Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwer- punkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Um- weltministerinnen und -ministern geforderte Aufstel- lung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabenge- rechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufsto- ckung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutz“ (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hoch- wasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich be- troffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages 2010 Drucksache 17/4325 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5147 (A) (C) (B) Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständig- keitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregie- rung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben Drucksachen 17/14400, 18/641 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1935 Nr. A.10 Ratsdokument 9934/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.43 ERH 8/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.44 Ratsdokument 10911/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.45 Ratsdokument 11283/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.46 Ratsdokument 11288/14 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/419 Nr. A.157 Ratsdokument 11738/13 Drucksache 18/419 Nr. A.158 Ratsdokument 11857/13 Drucksache 18/544 Nr. A.46 EP P7_TA-PROV(2013)0545 Drucksache 18/544 Nr. A.48 EP P7_TA-PROV(2013)0594 Drucksache 18/1393 Nr. A.39 Ratsdokument 8806/14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.173 Ratsdokument 14116/13 Drucksache 18/1707 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0395 (D) 55. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 19 Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit TOP 20 Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 21 Einführung von Gruppenverfahren TOP 22 Bericht zum Anerkennungsgesetz TOP 23 Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung TOP 24 Entwicklungspolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rosemarie Hein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Verehrte Kollegin-

    nen und Kollegen! Wir reden heute über den ersten Be-
    richt der Bundesregierung zu dem im April 2012 be-
    schlossenen Anerkennungsgesetz. Die umfassende
    Beschreibung kann ich mir sparen; das hat der Staatsse-
    kretär eben getan.

    Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
    haben nach diesem Gesetz einen Rechtsanspruch auf ein
    Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer
    Abschlüsse. Es wird auch ein Zeitrahmen festgeschrie-
    ben. Sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf
    Anerkennung; ich bitte, diesen Unterschied mit zu be-
    denken. Wenn man denn die Anerkennung bekommt,
    könnte man damit in Deutschland auch eine der Qualifi-
    kation entsprechende Beschäftigung aufnehmen. Ich
    lasse einmal beiseite, dass das Anerkennungsgesetz
    schon in § 1 des Gesetzestextes mit dem Mangel am Ar-
    beitsmarkt begründet wird und nicht mit dem Respekt
    vor den Fähigkeiten zugewanderter Menschen und ihren
    Lebensperspektiven hier in diesem Land.

    In der Regel nach drei Monaten, bei Ärzten nach vier
    Monaten, soll es eine Entscheidung geben; eine ange-
    messene Verlängerung soll nur in komplizierten Fällen
    möglich sein. Was ist denn aber mit der ukrainischen
    Ärztin, die sich an uns gewandt hat und seit über einem
    Jahr auf eine Entscheidung wartet? Was ist am Medizin-
    studium in der Ukraine so schwer vergleichbar, dass
    neun Monate Verlängerung angemessen sind?


    (Beifall bei der LINKEN)


    Und warum kommt es nicht zur Anerkennung ihres Ab-
    schlusses, mit der sie endlich in Deutschland in ihrem
    Beruf arbeiten könnte? Neun Monate nach Antragstel-
    lung befand die zuständige Stelle, dass es Defizite gebe
    und Arbeitszeugnisse aus dem Heimatland nachgereicht
    werden müssen – nach neun Monaten! Sie lagen zu die-
    sem Zeitpunkt aber schon einige Monate vor. Da muss
    man sich doch – Verzeihung! – veralbert vorkommen.


    (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Bis zum Ende des Jahres 2012 wurden rund 11 000
    Anträge – wir haben die Zahlen eben gehört – zur Prü-
    fung der Anerkennung gestellt und rund 7 500 positiv
    beschieden, vor allem in Gesundheits- und Pflegeberu-
    fen. Das klingt sicherlich erst einmal nach einer sehr gu-
    ten Statistik; aber die Bundesregierung rechnet selbst mit
    300 000 möglichen Anträgen. Da wäre es schon sehr
    schön gewesen, diese Debatte vielleicht einen oder zwei
    Monate später zu führen, wenn wir die Zahlen, die im
    November veröffentlicht werden sollen, schon haben.


    (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE])


    Denn wenn wir erst nächstes Jahr im April wieder über
    diese Zahlen diskutieren, dann reden wir über alte Zah-
    len und können überhaupt nichts über die Fortschritte sa-
    gen. Wenn es sofort 300 000 Anträge gegeben hätte,
    dann hätte ich verstanden, wenn die Behörden ein wenig
    ins Schwimmen gekommen wären; aber so ist die Zahl
    von 7 500 beschiedenen Anträgen für mich doch ein
    bisschen ernüchternd.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Seit Ende Juni dieses Jahres haben nun auch alle Bun-
    desländer eigene Landesgesetze verabschiedet, um lan-
    desrechtlich geregelte Berufe anerkennen zu können,
    wie zum Beispiel die Berufe der Lehrerin oder des Leh-
    rers bzw. der Erzieherin oder des Erziehers. Die Umset-
    zung in den jeweiligen Ländern läuft jedoch höchst un-
    terschiedlich. Eine einheitliche Anerkennungspraxis in
    Deutschland ist kaum zu erkennen, möglicherweise auch
    gar nicht zu erwarten, wenn man die unterschiedlichen
    Qualifikationswege und Anforderungen in den einzelnen





    Dr. Rosemarie Hein


    (A) (C)



    (D)(B)

    Bundesländern bedenkt. Der Bundesregierung ist das of-
    fensichtlich bekannt; denn der Staatssekretär hat sich
    eben recht kritisch geäußert. Auch im Bericht ist ange-
    merkt, dass der Stand bei der Vereinheitlichung des Voll-
    zugs unbefriedigend sei.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Bis alle Menschen ihre im Ausland erworbenen Ab-
    schlüsse – wenn sie es wollen – hier in Deutschland an-
    erkannt bekommen haben – wenn es denn möglich ist –,
    ist es noch ein weiter Weg. Es ist auch eine Frage der
    Kosten. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren va-
    riieren zwischen den Bundesländern und den unter-
    schiedlichen Berufsarten teilweise erheblich.

    Im Kammerbereich zum Beispiel bewegen sich die
    Gebühren für eine Anerkennung zwischen 100 und
    600 Euro; das ist im vorliegenden Bericht auch aufge-
    führt. Dieser Unterschied ist aber doch nicht durch einen
    unterschiedlichen Aufwand zu erklären. Darüber hinaus
    steht zu befürchten, dass die Kosten für eine individuelle
    Gleichwertigkeitsprüfung sowie für die Analyse von
    Qualifikationen noch weitaus höher liegen. Das ist kein
    Anreizsystem. Das schreckt vielmehr ab.

    Wenn, wie die frühere Bundesministerin, Frau Schavan,
    sagte, die Anerkennung der Abschlüsse „eine Frage der
    Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation
    von Menschen“ sei, dann muss am Gesetz und an der
    Anerkennungspraxis noch heftig gearbeitet werden.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Wir brauchen nicht nur ein Recht auf ein Verfahren,
    sondern auch ein Recht auf Anerkennung. Wir brauchen
    bezahlbare und vergleichbare Gebühren für die Aner-
    kennung ebenso wie für die notwendigen Nachqualifi-
    zierungen.

    Der DGB hat heute eine Pressemeldung herausgege-
    ben, in der er eine gebührenfreie Anerkennung und
    Nachqualifizierung fordert. Mit Blick auf § 1 des Aner-
    kennungsgesetzes stelle ich fest: Das ist angemessen;
    denn es geht um den deutschen Arbeitsmarkt und weni-
    ger um die Interessen der Betroffenen. Kosten- bzw. Ge-
    bührenfreiheit ist also angemessen.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Ulla Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Karamba

Diaby für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karamba Diaby


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen

    und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
    Seit zwei Jahren haben wir ein Anerkennungsgesetz auf
    Bundesebene, seit Sommer dieses Jahres nun endlich
    auch auf der Ebene der Bundesländer. Ich freue mich,
    dass wir heute eine erste Zwischenbilanz in Bezug auf
    das Anerkennungsgesetz ziehen.
    Vor gut zwei Jahren trat erstmals der allgemeine und
    umfassende Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsver-
    fahren in Kraft. Der ausländische Berufsabschluss wird
    mit dem deutschen Referenzberuf verglichen und auf
    Gleichwertigkeit geprüft. Das Ergebnis kann die voll-
    wertige, die teilweise oder gar keine Anerkennung des
    ausländischen Abschlusses sein.

    Vielfalt schafft Werte – das ist mein persönliches poli-
    tisches Leitbild. In diesem Sinne ist das Anerkennungs-
    gesetz ein wichtiges Signal an die Eingewanderten in
    Deutschland und an die deutsche Wirtschaft.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur
    Fachkräftesicherung für unseren Wirtschaftsstandort;
    denn wir brauchen die Talente und beruflichen Kompe-
    tenzen der schätzungsweise mehr als 300 000 Personen
    mit ausländischen Abschlüssen, die es hierzulande gibt
    – die Zahl wurde mehrfach erwähnt –, ohne sie geht es
    nicht.

    Ohne die formale Anerkennung ihrer Abschlüsse
    werden Ärztinnen weiterhin als Putzfrauen und Inge-
    nieure als Taxifahrer arbeiten. Sie arbeiten somit unter
    ihrer Qualifikation. Dieser Zustand ist weder für die Ein-
    gewanderten noch für unsere Gesellschaft und Wirt-
    schaft hinnehmbar.

    Schon seit Jahren schlägt die deutsche Wirtschaft
    Alarm. „Fachkräfte verzweifelt gesucht“, „Deutschlands
    Mittelstand gehen die Fachkräfte aus“ – so lauteten die
    Schlagzeilen der letzten Jahre. Von einem flächende-
    ckenden Fachkräftemangel kann zwar keine Rede sein,
    aber für einzelne Berufe trifft er zu.


    (René Röspel [SPD]: Richtig!)


    Das Gesetz entfaltet erste erfreuliche Wirkungen in
    den Gesundheitsberufen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger
    sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten füh-
    ren die Liste der Antragsteller bei den häufigsten Refe-
    renzberufen mit mehr als 70 Prozent an. Am häufigsten
    kommen die Antragstellerinnen und Antragsteller aus
    Rumänien, der Russischen Föderation und Polen.

    Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir begonnen,
    brachliegende Potenziale zu aktivieren. Das ist gut so.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Gut ist auch die hohe Quote der vollen Anerkennungen.

    Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt,
    nachzubessern, wo es notwendig ist. Ich sehe vor allem
    drei zentrale Herausforderungen:

    Erstens. Der Bericht deutet darauf hin, dass nur ein
    Bruchteil der geschätzt mehr als 300 000 Personen mit
    ausländischen Abschlüssen einen Antrag gestellt haben.
    Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen einen Aner-





    Dr. Karamba Diaby


    (A) (C)



    (D)(B)

    kennungsantrag stellen, damit sie endlich ihrem erlern-
    ten Beruf nachgehen können.


    (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen Sie Hürden abbauen!)


    Wir brauchen Informationskampagnen, damit sich die
    Möglichkeit zur Anerkennung noch mehr herumspricht.
    Hier müssen wir die Wirtschaft stärker sensibilisieren
    und in die Pflicht nehmen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


    Sie sollen die Möglichkeit zur Anerkennung ausländi-
    scher Berufsqualifikationen noch stärker für ihre Perso-
    nalentwicklung nutzen.

    Damit komme ich zum zweiten Punkt: Anpassungs-
    qualifizierung. Das wurde von meinen Vorrednern schon
    angesprochen. Jeder zehnte Antragsteller in den regle-
    mentierten Berufen und jeder dritte in den nichtregle-
    mentierten Berufen braucht eine Anpassungsqualifizie-
    rung, um eine vollwertige Anerkennung zu erlangen. Ich
    freue mich sehr, dass die Bundesarbeitsministerin
    Andrea Nahles beabsichtigt, ein Qualifizierungspro-
    gramm mit Mitteln aus der neuen ESF-Förderperiode zu
    bestreiten. Schließlich haben wir im Koalitionsvertrag
    miteinander vereinbart, dass wir Eingewanderte, die
    Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren müssen, finan-
    ziell unterstützen wollen.

    Drittens. Lassen Sie uns in den weiteren Beratungen
    genau hinschauen – ich hoffe, die Opposition macht
    mit –, um bestehende bürokratische Fallstricke zu besei-
    tigen.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Ich denke am heutigen Tag des Flüchtlings beispiels-
    weise an Geflüchtete, die keinerlei Nachweise erbringen
    können. Asylsuchende und Geduldete bringen – das wis-
    sen wir – Talente, Know-how und oftmals eine hervorra-
    gende Ausbildung mit.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Lassen Sie uns also die Gerechtigkeitslücke schließen.
    Lassen Sie uns für diese Fälle praktikable Lösungen ent-
    wickeln und erproben.

    Ich komme zum Ende. Ich danke den vielen kompe-
    tenten und engagierten Beschäftigten des Netzwerks „In-
    tegration durch Qualifizierung“. Sie leisten hervorra-
    gende Beratungsarbeit, um die Arbeitsmarktintegration
    von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern.
    Lassen Sie uns die Beratungsstrukturen stärken. Hier
    können auch Migrantenorganisationen eine sehr große
    Rolle spielen; das haben sie in der Vergangenheit ge-
    zeigt.

    Abschließend möchte ich bemerken: Wir sind auf ei-
    nem guten Weg. Erst kürzlich haben wir die Abschaf-
    fung der Optionspflicht und Maßnahmen zur Verbesse-
    rung der Lebenssituation von Asylsuchenden und
    Geduldeten beschlossen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Cemile Giousouf [CDU/CSU])


    Das Anerkennungsgesetz reiht sich hier ein: Es ist inte-
    grationspolitisch wichtig, es drückt Wertschätzung und
    Anerkennung der Lebensleistung von Eingewanderten
    aus. „Vielfalt schafft Werte“ bedeutet arbeitsmarktpoli-
    tisch: Die Tür steht dir offen, du bist willkommen, du
    wirst gebraucht, und du kannst dich mit all deinen Fähig-
    keiten hier entfalten. – Lassen Sie uns gemeinsam dieses
    Versprechen einlösen.


    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)