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    Plenarprotokoll 18/55 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Part- nerschaftsbonus und einer flexibleren El- ternzeit im Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetz Drucksachen 18/2583, 18/2625 . . . . . . . . . . . 5071 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5071 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5073 D Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 5075 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5076 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5077 D Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5079 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5080 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5082 B Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5083 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5084 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5086 B Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5087 C Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur weiteren Entlastung von Län- dern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung Drucksache 18/2586 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 A b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung vorantreiben Drucksache 18/2605 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5091 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5093 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5094 C Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5095 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 5098 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5101 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 5102 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5103 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5105 A Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5107 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren Drucksache 18/1464 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5107 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5108 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5109 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5110 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5111 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5112 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5114 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5115 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 B Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz Drucksache 18/1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5118 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5120 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5121 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 5123 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5124 A Tagesordnungspunkt 23: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung – 17. Le- gislaturperiode – Drucksache 17/14325 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5126 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5127 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5128 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 5130 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5131 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5132 A Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftspartnerschafts- abkommen stoppen – Für neue Ver- handlungen ohne Druck und Fristen Drucksache 18/2603 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5133 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Un- gleichheit weltweit überwinden Drucksachen 18/1328, 18/1916. . . . . . . . . 5133 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verhandlungen über die Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen – Neu- start ohne Drohungen und Fristen Drucksachen 18/1615, 18/2073 . . . . . . . . 5133 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5133 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5134 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5136 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5137 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5139 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5140 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5141 A Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5143 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sit- zung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5071 (A) (C) (D)(B) 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5143 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 26.09.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 26.09.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 26.09.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 26.09.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 26.09.2014 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 26.09.2014 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 26.09.2014 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26.09.2014 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.09.2014 Groth, Annette DIE LINKE 26.09.2014 Hardt, Jürgen CDU/CSU 26.09.2014 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.09.2014 Horb, Margaret CDU/CSU 26.09.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 26.09.2014 Korte, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.09.2014 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 26.09.2014 Liebing, Ingbert CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 26.09.2014 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Nietan, Dietmar SPD 26.09.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Poß, Joachim SPD 26.09.2014 Dr. Raatz, Simone SPD 26.09.2014 Rachel, Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 26.09.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Stauche, Carola CDU/CSU 26.09.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 26.09.2014 Strässer, Christoph SPD 26.09.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5144 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.09.2014 Veit, Rüdiger SPD 26.09.2014 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 26.09.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 26.09.2014 Wicklein, Andrea SPD 26.09.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. Sep- tember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortent- wicklung des Meldewesens – Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehö- rigkeitsgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes ein weiterer, wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland gegangen wird. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsieht, dass für in Deutschland geborene und aufge- wachsene Kinder ausländischer Eltern in Zu- kunft der Optionszwang entfällt und die Mehr- staatigkeit akzeptiert wird. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass diese Vereinba- rung im Koalitionsvertrag durch das Gesetz der Bundesregierung nun zeitnah umgesetzt wurde. Er stellt fest, dass das vorgelegte Gesetz diese Umsetzung in deutlich besserer Form vor- nimmt als dies im ursprünglichen Gesetzent- wurf des Bundesministeriums des Innern von Anfang Februar vorgesehen war. So wurde der Kreis der optionspflichtigen Kinder, für die künftig die Optionspflicht entfällt, erheblich er- weitert. Dadurch wird nach ersten Schätzungen der Optionszwang für mehr als 90 Prozent der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5145 (A) (C) (D)(B) jetzt noch Optionspflichtigen entfallen. Für diese Personengruppe wird also eine deutliche Verbesserung erreicht werden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz allerdings die Widersprü- che innerhalb des Staatsangehörigkeitsrechts verstärken, weil die Öffnung beispielsweise nicht auch im Einbürgerungsrecht nachvoll- zogen wird. Weitere Modernisierungsschritte bleiben diesbezüglich notwendig. 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregie- rung sich nicht auf eine umfassende gesetzli- che Regelung verständigen konnte, die die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatig- keit vorsieht. 6. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammen- hang auf seinen Gesetzentwurf vom 5. Juli 2013 (vergleiche Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sah eine Streichung des Grund- satzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ins- gesamt aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebenso vor, wie die vollständige Aufhebung der Optionsregelung in § 29 des Staatsangehörig- keitsgesetzes (vergleiche Artikel 1 Nummer 7 der Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der Bundesrat hält an den Zielen seines Be- schlusses vom 5. Juli 2013 fest. Insbesondere sollte nach dem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangenen ersten Schritt so- wohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem zwei- ten Schritt die Optionsregelung vollständig auf- gehoben werden. – Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Ar- beitsmarktzugangs für Asylbewerber und gedul- dete Ausländer – Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsge- setzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten an- derseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsab- kommen – EU-USA-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- abkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien anderseits (Vertragsgesetz Europa- Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen – Euromed-JOR-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juni 2012 zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitglied- staaten und der Republik Moldau über den Ge- meinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Moldau-Luftverkehrsabkommen – EU-MDA- LuftverkAbkG) Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 925. Sit- zung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 gemäß § 9 Ab- satz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Ab- satz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsoli- dierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zu- letzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte da- rüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Ent- wicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhal- tend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Pro- gnosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopoliti- schen Unruhen zum Beispiel in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Eu- roraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Ent- wicklung. Zudem würde eine Normalisierung des all- gemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusi- chern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsan- strengungen. Dabei ist auch die Sicherung der ge- samtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zu- kunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnah- men von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten. 5146 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesre- gierung, in dieser Legislaturperiode vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infra- struktur zu investieren. Angesichts bedeutender In- vestitionsdefizite sieht er aber die Notwendigkeit, da- rüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken. Dies würde weitere Wachstumsimpulse freisetzen und einer möglichen Erlahmung der Konjunktur entgegenwirken. 4. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, im Bereich Verkehr und Infrastruk- tur alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibi- lität sicherzustellen. 5. Der Bundesrat erwartet, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereit- gestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden. Der derzeitige Ansatz sollte zumindest um die zur De- ckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche und bisher erfolgte Dynamisierung von jährlich 1,5 Prozent aufgestockt werden. Tatsächlich benötigt wird ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro, wie das Gut- achten „Revision der Regionalisierungsmittel“ festge- stellt hat. Bei einem Einfrieren des Betrags bis zur Revision der Regionalisierungsmittel würde die Fi- nanzierungslücke zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten eine Größenordnung erreichen, die aus den Länder- haushalten nicht geschlossen werden kann. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Reihe an Faktoren einer verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzie- rung von Bundesfernstraßen in den Ländern derzeit entgegensteht. Für eine nachhaltige und bedarfsge- rechte Finanzierung muss die Planung, Verfügbarkeit und Steuerung der Finanzmittel im Bundesfernstra- ßenbau deutlich verbessert werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zweck- ausgabenpauschale für Planung und Baubegleitung in angemessener Weise zu erhöhen. 7. Der Bundesrat weist erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fis- kalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteil- habegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er bekräftigt seine Erwartung an eine Rege- lung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährli- che Entlastung von 5 Milliarden Euro sicherstellt. 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nach- justierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusam- menzutragen und deren Umsetzung zügig und in en- ger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die weiteren steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung etwa im Kampf gegen missbräuchli- che Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Ge- winnverlagerungen international operierender Unter- nehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregie- rung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Ge- setzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfol- gung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a Abgaben- ordnung) beschließen wird. 9. Der Bundesrat unterstützt die Zielvorgabe der Bun- desregierung im Koalitionsvertrag für die 18. Legisla- turperiode, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flä- chendeckende Versorgung mit schnellem Internet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bereitzustel- len. 10.Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Abmilderung der mit der Bundes- wehrreform und dem Abzug der Gaststreitkräfte ver- bundenen Schließung von Standorten vorgenommen hat. So können in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Konversionsgrundstücke an Kommunen vergünstigt abgegeben werden. Die nähere Konkretisierung des entsprechenden Haushaltsvermerks im Haushalt 2015 sollte in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Auf- grund der erheblichen Tragweite der Bundeswehrre- form und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darum, die Kommunen bei Bedarf durch ergänzende Hilfen des Bundes zu unterstützen. 11.Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwer- punkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Um- weltministerinnen und -ministern geforderte Aufstel- lung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabenge- rechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufsto- ckung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutz“ (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hoch- wasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich be- troffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages 2010 Drucksache 17/4325 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5147 (A) (C) (B) Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständig- keitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregie- rung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben Drucksachen 17/14400, 18/641 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1935 Nr. A.10 Ratsdokument 9934/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.43 ERH 8/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.44 Ratsdokument 10911/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.45 Ratsdokument 11283/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.46 Ratsdokument 11288/14 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/419 Nr. A.157 Ratsdokument 11738/13 Drucksache 18/419 Nr. A.158 Ratsdokument 11857/13 Drucksache 18/544 Nr. A.46 EP P7_TA-PROV(2013)0545 Drucksache 18/544 Nr. A.48 EP P7_TA-PROV(2013)0594 Drucksache 18/1393 Nr. A.39 Ratsdokument 8806/14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.173 Ratsdokument 14116/13 Drucksache 18/1707 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0395 (D) 55. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 19 Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit TOP 20 Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 21 Einführung von Gruppenverfahren TOP 22 Bericht zum Anerkennungsgesetz TOP 23 Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung TOP 24 Entwicklungspolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Graf Philipp Lerchenfeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe in der letzten

    halben Stunde irgendwie das Gefühl gehabt, ich bin im
    falschen Parlament.


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist möglich! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo wären Sie denn gern?)


    Wenn ich mir Diskussionen über Qualitätssicherung an-
    höre, dann erinnere ich mich daran, dass das eigentlich
    Aufgabe der Landtage ist. Bei uns ist es Aufgabe des
    Bayerischen Landtags.

    Liebe Frau Golze, liebe Frau Brantner, Qualität in der
    Bildung ist Ländersache.


    (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsch!)


    Da sollten wir uns im Bund möglichst zurückhalten
    und uns nicht irgendwelche Dinge anmaßen, die origi-
    näre Aufgabe der Länder sind.


    (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal der Kommunen, oder? – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dem Bundestag sind die Kinder egal! Sehr schön!)


    – Auch der Kommunen, selbstverständlich. – Wir sollten
    die Aufgaben nicht vermischen und uns da heraushalten.


    (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also wollt ihr die Mittel jetzt auf Null setzen?)


    Uns gehen nur Dinge auf Bundesebene und nicht Län-
    der- oder Kommunalangelegenheiten etwas an.

    Dass wir mit diesem Gesetz den Kommunen und den
    Ländern unter die Arme greifen, ist hervorragend. Ich
    finde es sehr gut, dass wir auch jetzt hier für eine Entlas-
    tung der Kommunen sorgen, wie das auch in der vergan-
    genen Legislaturperiode schon intensiv gemacht wurde.
    Die Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung
    im Alter und bei der Erwerbsminderung beläuft sich auf
    25 Milliarden Euro. Sie wird, dadurch dass sie auf
    100 Prozent angehoben wird, zu einer zusätzlichen Ent-
    lastung von 1,6 Milliarden Euro führen.

    Die finanzielle Entlastung der Kommunen ist auch
    weiterhin eine wichtige Aufgabe des Bundes. Das sieht
    man an den Plänen, die wir im Koalitionsvertrag festge-
    schrieben haben. Wir wollen die Kommunen dieses Mal
    um 1 Milliarde Euro und in Zukunft um 5 Milliarden
    Euro entlasten.

    Ich denke – das haben einige Redner vor mir auch
    schon gesagt –, es ist ganz besonders wichtig, dass wir
    auf eine hohe Trennschärfe achten, damit die Gelder
    wirklich dort ankommen, wo wir sie politisch haben
    wollen. Es kann nicht sein, dass die Finanzminister bei
    den Geldern, die wir letztendlich den Kommunen zu-
    kommen lassen wollen, „klebrige Finger“ haben; ich
    finde den Ausdruck von der Kollegin der SPD wunder-
    bar. Es geht hier um die Entlastung der Kommunen, auch
    aus dem Grund, dass dort Investitionen stattfinden, die
    gerade diejenigen voranbringen – Mittelstand, Handwer-
    ker –, die es wirklich nötig haben und eine stabile Basis
    unserer Wirtschaft sind. Es geht darum, die Handlungs-
    fähigkeit der Kommunen zu stärken und einen Beitrag
    zur Entlastung der Kommunen zu leisten. Es geht nicht
    darum, Länderhaushalte zu entlasten. Ich freue mich
    deshalb, dass der Verteilungsschlüssel dazu führt, dass
    sowohl die starken wie auch die schwachen Kommunen
    entsprechend Berücksichtigung finden.

    Ich glaube aber, wir müssen uns im Rahmen der ge-
    samten Diskussion auch darüber Gedanken machen, wie
    unsere Aufgaben und unsere Verantwortlichkeiten wie-
    der klarer zugeordnet werden können. Es ist wichtig,
    dass wir wissen, welche Ebene eigentlich für welche
    Dinge verantwortlich ist und welche Ebene wir politisch
    verantwortlich machen können. Die Finanzierung der
    Aufgaben, die die einzelnen Ebenen haben, muss dabei
    natürlich gesichert sein. Ich denke, dass es dementspre-
    chend unsere Aufgabe ist, dies in den kommenden Mo-
    naten bei den Verhandlungen über die Bund-Länder-
    Finanzbeziehungen neu zu regeln.

    Wir unterstützen die Kommunen sehr; aber auf Dauer
    ist es wichtig, dass die Aufgaben und auch deren Finan-
    zierung wieder den rechtlichen Gegebenheiten angepasst
    werden. Es darf, wie ich vorhin schon gesagt habe, nicht
    sein, dass der Bund dauernd originäre Aufgaben der
    Länder oder der Kommunen finanziert und damit eine
    weitere Vermischung von Finanzierung und Verantwort-
    lichkeit geschaffen wird – insbesondere auch deshalb,
    liebe Kolleginnen und Kollegen, weil dem Bund letzt-
    lich eine Kontrolle der Mittel verwehrt ist: Wir können
    nicht kontrollieren, ob die Mittel wirklich den Kommu-
    nen zugutekommen oder ob sie irgendwo zwischendrin
    hängenbleiben. Das ist uns leider durch Gerichtsurteile
    und durch unsere Verfassung untersagt.

    Es ist deshalb in meinen Augen von besonderer Be-
    deutung, dass bei der Neuordnung der Bund-Länder-Fi-
    nanzbeziehungen die im Grundgesetz verankerte Zustän-
    digkeit der Länder für ihre Kommunen gewährleistet
    bleibt. Jede Ebene muss in eigener Verantwortung ihre
    Aufgaben umfassend und verlässlich erledigen können,
    und dafür braucht es eine sachgerechte Finanzierung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD])


    Wie gesagt: Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten.
    Die Vermischung von Aufgaben und Finanzierung führt
    ganz deutlich zu einer Unklarheit bei der Verantwortung.





    Philipp Graf Lerchenfeld


    (A) (C)



    (D)(B)

    Wir brauchen eine klare Aufgabentrennung zwischen
    Bund, Ländern und Gemeinden. Wie ich vorhin gesagt
    habe, braucht jede Ebene ausreichende Finanzmittel, um
    ihre originären Aufgaben zu verwirklichen. Wenn man
    das in der Konsequenz beherzigt, dann ist es sicherlich
    auch ein Gedanke, von den Ländern zu erhebende Zu-
    schläge auf die Steuern einzuführen, damit diejenigen,
    die in der politischen Verantwortung stehen und ihre
    Haushalte nicht in Ordnung bringen, ihren Bürgern ent-
    sprechend deutlich machen müssen: „Wir brauchen
    mehr Geld von euch“, bzw.: „Andere Länder können
    sich das vielleicht erlauben“.


    (Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Aber ihr wollt doch keine Steuererhöhungen!)


    Gerade unter dem Gesichtspunkt der Begrenzung der
    Schulden durch die Schuldenbremse, die wir ab 2020
    einführen, ist es ein Riesenproblem, dass die Länder
    keine eigenen Möglichkeiten haben, ihre Steuereinnah-
    men zu erhöhen. Deswegen ist dies durchaus ein Ge-
    danke, mit dem wir uns anfreunden können, wenn wir
    darüber nachdenken, wie wir die Einnahmen der Länder
    steigern können, ohne dass wir den Bund damit weiter
    belasten.

    Vielen Dank.


    (Beifall bei der CDU/CSU)




Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abge-

ordneten Bernhard Daldrup, SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Daldrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Herr Lerchenfeld, auch wenn Sie versuchen, sich an die-
    ser Stelle sozusagen in besonderer Weise als Steuertrei-
    ber und Steuererhöher zu profilieren, muss ich Ihnen sa-
    gen: Das wird nicht funktionieren. Wir wollen diese
    Varianten mit regionalen Steuersätzen nicht, weil sie in
    Wirklichkeit zu Steuerdumping führen müssen.


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Packen Sie den Vorschlag einfach wieder ein, und ver-
    gessen Sie ihn erst einmal. Wir können aber auch gerne
    später noch einmal darüber reden. Jetzt möchte ich ganz
    gerne zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung neh-
    men.

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Konzert von
    Haushaltssolidität, Entlastung der Kommunen und Stär-
    kung ihrer Investitionskraft ist der vorliegende Gesetz-
    entwurf ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Ko-
    alitionsvertrages. In Richtung der Kollegen von den
    Grünen und der Linken sage ich: Es ist nicht der erste, es
    ist nicht der einzige, und es wird auch nicht der letzte
    sein.


    (Beifall bei der SPD)


    Frau Karawanskij, Herr Kindler, natürlich gibt es ge-
    gen diesen Gesetzentwurf – wie das bei Gesetzentwürfen
    meistens der Fall ist – einen zentralen Einwand, der in
    einem Satz zusammengefasst lautet: Mehr Geld wäre
    besser.


    (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Dann haben Sie nicht richtig zugehört, Herr Daldrup!)


    Naja, der Erkenntniswert dieses Satzes ist ebenso groß
    wie der der Feststellung, dass es morgens hell wird. Das
    stimmt irgendwie immer, hilft uns aber nicht weiter.

    Herr Minister Schäuble und Frau Ministerin Schwesig
    haben den Umfang der finanziellen Entlastungen in den
    vergangenen Jahren und den des jetzt vorgesehenen Ge-
    samtpakets hinreichend dargestellt. Der Maßstab unseres
    politischen Handelns orientiert sich an dieser Stelle an
    Johannes Rau, der gesagt hat: „Sagen, was man tut, und
    tun, was man sagt“. Mit der Bereitstellung von 1 Mil-
    liarde Euro jährlich in den Jahren 2015 bis 2017 für die
    Kommunen bis zur späteren jährlichen Entlastung in
    Höhe von 5 Milliarden Euro im Kontext eines neuen
    Bundesteilhabegesetzes tut die Koalition das, was sie im
    Koalitionsvertrag vereinbart hat. Das ist, glaube ich, in
    Ordnung. Sie müssen sich noch ein bisschen gedulden,
    bis das alles umgesetzt wird, aber das ist unser Maßstab.


    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU])


    Glaubwürdigkeit ist in diesem Fall die Kategorie der
    politischen Kultur, die wir hiermit nachweisen und für
    uns in Anspruch nehmen. Ich sage das vor dem Hinter-
    grund, dass manche behaupten, wir würden den Koali-
    tionsvertrag brechen oder wir würden – was haben Sie
    gesagt? – Placebos verteilen. Frau Karawanskij, lassen
    Sie mich es mit den Worten Herbert Wehners sagen: „Es
    gibt keine faktenersetzende Kraft der Phraseologie“.


    (Heiterkeit des Abg. Dr. Jens Zimmermann [SPD])


    Das sind keine Placebos. 3 Milliarden Euro sind eine
    ganze Menge Geld.

    Selbstverständlich weiß ich, dass durch die zur Verfü-
    gung gestellten Mittel, weder die für die Kommunen
    vorgesehenen noch die für das Sondervermögen „Kin-
    derbetreuungsaufbau“, allein nicht alle Probleme der
    Kommunen gelöst werden können. Aber die Mittel stel-
    len einen weiteren konkreten Schritt dar hin zur Entlas-
    tung der Kommunen und zur Schaffung zusätzlicher Ki-
    taplätze.

    Wir werden die Mittel zur Unterstützung der Kommu-
    nen bis zum Ende der Legislaturperiode weiter deutlich
    erhöhen. Aber wir brauchen Zeit, um das Bundesteilha-
    begesetz gesetzgeberisch entsprechend zu gestalten und
    um Klarheit über die künftige Gestaltung der Bund-Län-
    der-Finanzbeziehungen zu bekommen. Die Entlastung
    der Kommunen bleibt aber eine prioritäre Aufgabe die-
    ser Koalition.


    (Beifall bei der SPD)


    Zu den Bausteinen – das betrifft das Jahr 2014 – ge-
    hört übrigens auch die Übernahme der Grundsicherung
    im Alter. Mit der letzten Rate – das ist eben schon ein





    Bernhard Daldrup


    (A) (C)



    (D)(B)

    paar Mal erwähnt worden – in Höhe von etwa 1,6 Mil-
    liarden Euro in 2014 – das ist übrigens mehr, als Sie für
    das Jahr 2014 reklamierten – übernimmt der Bund allein
    eine Entlastung, die in diesem Bereich bis zum Ende der
    Legislaturperiode in der Summe rund 25 Milliarden
    Euro ausmacht. Das ist alles andere als eine Kleinigkeit.
    Ich will daran erinnern, dass das das Ergebnis des Ver-
    mittlungsausschusses im Zuge des Bildungs- und Teilha-
    bepaketes war, für das sich die SPD im Bund und in den
    Ländern massiv eingesetzt hat.


    (Beifall bei der SPD)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, für wen ist die fi-
    nanzielle Entlastung, die dieses Gesetz leisten soll, ei-
    gentlich gedacht? Herr Lerchenfeld, Sie haben darauf
    hingewiesen – ich bin völlig Ihrer Meinung –: Sie ist für
    die Städte und Gemeinden, nicht für Landesregierungen.
    Es ist keine Unterstützung, die Kürzungen an anderer
    Stelle erlauben soll, nicht im Saarland, nicht in Sachsen-
    Anhalt oder bei Umlageverbänden. Es kommt ja schon
    einmal vor – Herr Brinkhaus weiß das genauso gut wie
    ich; ich weise darauf hin, weil wir beide aus Nordrhein-
    Westfalen kommen –, dass Leistungen des Bundes für
    die Kommunen zum Anlass genommen werden, um am
    kommunalen Finanzausgleich zu drehen, etwa indem
    Landesregierungen den Kommunen die Beteiligung an
    der Grunderwerbsteuer komplett streichen, dass sie zur
    Konsolidierung des Landeshaushaltes zusätzlich heran-
    gezogen oder bei der Abrechnung der Einheitslasten
    übervorteilt werden.


    (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ja, ja!)


    Wir kennen das aus Nordrhein-Westfalen, Herr
    Brinkhaus. Das haben wir alles gemeinsam erlebt zu der
    Zeit, als Jürgen Rüttgers Ministerpräsident war.


    (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!)


    Aber mit dieser kommunalfeindlichen Politik in Nord-
    rhein-Westfalen haben wir nach der Wahl von Hannelore
    Kraft Schluss gemacht.


    (Beifall bei der SPD – Ralph Brinkhaus [CDU/ CSU]: Da warten die noch immer drauf!)


    Heute beklagen sich Spitzenverbände und verschie-
    dene andere Organisationen eher darüber, dass die Sa-
    nierung der Landesfinanzen auf dem Rücken der Kom-
    munen erfolgt, beispielsweise in Hessen. Dort gibt es
    einige, die da eine Aufgabe hätten.


    (Beifall bei der SPD)


    Wir erwarten von allen Ländern, dass die Mittel den
    Kommunen ungeschmälert zugutekommen, und zwar je-
    weils zur Hälfte durch eine Erhöhung der Bundesbeteili-
    gung an den Kosten der Unterkunft und zur anderen
    Hälfte durch eine verbesserte Umsatzsteuerbeteiligung.
    Dieser Maßstab sichert unseres Erachtens die gerechte
    Verteilung der jährlich zur Verfügung stehenden Mil-
    liarde. Das hilft den Kommunen mit einer höheren Ar-
    beitslosenquote mehr als eine reine Erhöhung der Um-
    satzsteuerbeteiligung.

    Die meisten wissen, dass der bundesweite finanzielle
    Überschuss aller Kommunen trügerisch ist – dieser As-
    pekt wurde eben von den Grünen, aber auch vom Fi-
    nanzminister angesprochen –, weil er der immer noch zu
    geringen Investitionstätigkeit der Kommunen geschuldet
    ist und weil er die sich öffnende Schere zwischen armen
    und reichen bzw. wohlhabenden Kommunen sowie stei-
    gende Kassenkredite und Sozialausgaben verschleiert.
    Ich erspare Ihnen an dieser Stelle die Auflistung der im
    negativen Sinn beeindruckenden Zahlen. Dieser Ent-
    wicklung wollen und werden wir auch mit diesem Ge-
    setz entgegenwirken. Mit diesem Gesetz wird ein Teil
    der Entlastung der Länder und Kommunen durch das
    6-Milliarden-Euro-Paket realisiert, das die Länder vom
    Bund erhalten, um Kinderkrippen, Kitas, Schulen und
    Hochschulen zu finanzieren.

    Neben der Aufstockung des Sondervermögens er-
    möglichen es die in den Jahren 2017 und 2018 jährlich
    zusätzlich zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro
    – sie ergeben sich aus einer höheren Umsatzsteuerbetei-
    ligung – den Ländern, ihre Kommunen von den Betriebs-
    kosten zu entlasten und damit bessere Bedingungen für
    mehr Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Ich
    glaube, Herr Rehberg, es ist falsch, Qualitätsverbesse-
    rung und Beitragsfreiheit in diesem Kontext gegeneinan-
    der auszuspielen. Die Ministerin hat zu Recht darauf
    hingewiesen, dass es sich um Zukunftsinvestitionen han-
    delt. Das ist, wie ich glaube, gut und richtig.


    (Beifall bei der SPD)


    Mit dem Gesetzentwurf ist die Schaffung zusätzlicher
    Kitaplätze übrigens keineswegs abgeschlossen.

    Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbe-
    treuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden
    sie entsprechend dem erkennbaren Bedarf aufge-
    stockt.

    So heißt es auf Seite 63 des Koalitionsvertrages. Das ist
    für uns der Beurteilungsmaßstab.