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    552. undgleichzeitige: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/55 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Part- nerschaftsbonus und einer flexibleren El- ternzeit im Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetz Drucksachen 18/2583, 18/2625 . . . . . . . . . . . 5071 B Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5071 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 5073 D Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 5075 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5076 C Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5077 D Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5079 A Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5080 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5082 B Dr. Silke Launert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5083 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5084 D Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5086 B Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 5087 C Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur weiteren Entlastung von Län- dern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung Drucksache 18/2586 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 A b) Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung vorantreiben Drucksache 18/2605 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5089 B Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5091 C Manuela Schwesig, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5093 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5094 C Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5095 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . 5098 A Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5099 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5101 A Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) . . . . . 5102 A Bernhard Daldrup (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5103 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . 5105 A Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5107 A Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung von Gruppenverfahren Drucksache 18/1464 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5107 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5108 A Sebastian Steineke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5109 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5110 C Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . 5111 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . 5112 C Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113 B Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5114 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 5115 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 B Tagesordnungspunkt 22: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Anerkennungsgesetz Drucksache 18/1000 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5116 D Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5118 B Dr. Karamba Diaby (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 5119 B Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5120 C Cemile Giousouf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5121 D Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 5123 A Katrin Albsteiger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5124 A Tagesordnungspunkt 23: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung – 17. Le- gislaturperiode – Drucksache 17/14325 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 B Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5125 C Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . 5126 D Saskia Esken (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5127 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5128 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . 5130 A Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 5131 A Matern von Marschall (CDU/CSU) . . . . . . . . 5132 A Tagesordnungspunkt 24: a) Antrag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE sowie der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirtschaftspartnerschafts- abkommen stoppen – Für neue Ver- handlungen ohne Druck und Fristen Drucksache 18/2603 . . . . . . . . . . . . . . . . . 5133 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen – Soziale Un- gleichheit weltweit überwinden Drucksachen 18/1328, 18/1916. . . . . . . . . 5133 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu dem An- trag der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verhandlungen über die Wirt- schaftspartnerschaftsabkommen – Neu- start ohne Drohungen und Fristen Drucksachen 18/1615, 18/2073 . . . . . . . . 5133 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5133 C Tobias Zech (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 5134 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5136 C Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5137 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5139 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5140 D Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) . . . . 5141 A Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5141 B Nächste Sitzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5142 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. . . . . . 5143 A Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sit- zung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 A Anlage 3 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5144 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5071 (A) (C) (D)(B) 55. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2014 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5143 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 26.09.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Bär, Dorothee CDU/CSU 26.09.2014 Beckmeyer, Uwe SPD 26.09.2014 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 26.09.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 26.09.2014 Dr. De Ridder, Daniela SPD 26.09.2014 Dobrindt, Alexander CDU/CSU 26.09.2014 Dött, Marie-Luise CDU/CSU 26.09.2014 Dröge, Katharina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Flosbach, Klaus-Peter CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 26.09.2014 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26.09.2014 Gastel, Matthias BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Gohlke, Nicole DIE LINKE 26.09.2014 Groth, Annette DIE LINKE 26.09.2014 Hardt, Jürgen CDU/CSU 26.09.2014 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Hendricks, Barbara SPD 26.09.2014 Horb, Margaret CDU/CSU 26.09.2014 Jung, Xaver CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 26.09.2014 Korte, Jan DIE LINKE 26.09.2014 Krellmann, Jutta DIE LINKE 26.09.2014 Kühn (Dresden), Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Liebich, Stefan DIE LINKE 26.09.2014 Liebing, Ingbert CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Malecha-Nissen, Birgit SPD 26.09.2014 Dr. h. c. Michelbach, Hans CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Nietan, Dietmar SPD 26.09.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Özdemir, Cem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Poß, Joachim SPD 26.09.2014 Dr. Raatz, Simone SPD 26.09.2014 Rachel, Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Radomski, Kerstin CDU/CSU 26.09.2014 Scheuer, Andreas CDU/CSU 26.09.2014 Stauche, Carola CDU/CSU 26.09.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 26.09.2014 Strässer, Christoph SPD 26.09.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 26.09.2014 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 5144 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) Anlage 2 Amtliche Mitteilung (Nachtrag zur 51. Sitzung) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/419 Nr. A.3 EuB-BReg 53/2013 Drucksache 18/419 Nr. A.18 Ratsdokument 14716/13 Drucksache 18/544 Nr. A.1 EuB-BReg 10/2014 Drucksache 18/544 Nr. A.8 Ratsdokument 18099/13 Drucksache 18/822 Nr. A.3 EuB-BReg 16/2014 Drucksache 18/822 Nr. A.5 EP P7_TA-PROV(2014)0098 Drucksache 18/822 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0101 Drucksache 18/897 Nr. A.1 Ratsdokument 6902/14 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.38 Ratsdokument 8179/13 Drucksache 18/822 Nr. A.8 EP P7_TA-PROV(2014)0064 Drucksache 18/822 Nr. A.9 Ratsdokument 5445/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.26 Ratsdokument 7910/14 Drucksache 18/1393 Nr. A.27 Ratsdokument 8151/14 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/1524 Nr. A.9 Ratsdokument 9008/14 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.09.2014 Ulrich, Alexander DIE LINKE 26.09.2014 Veit, Rüdiger SPD 26.09.2014 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 26.09.2014 Weiss (Wesel I), Sabine CDU/CSU 26.09.2014 Wicklein, Andrea SPD 26.09.2014 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 26.09.2014 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/1524 Nr. A.12 Ratsdokument 6587/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.13 Ratsdokument 8290/14 Drucksache 18/1524 Nr. A.14 Ratsdokument 9143/14 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 18/544 Nr. A.49 EP P7_TA-PROV(2013)0546 Drucksache 18/1707 Nr. A.8 Ratsdokument 9802/14 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/1524 Nr. A.15 Ratsdokument 8814/14 Drucksache 18/1659 Nr. A.1 KOM(2014)324 endg. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. Sep- tember 2014 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- satz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortent- wicklung des Meldewesens – Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehö- rigkeitsgesetzes Der Bundesrat hat hierzu ferner folgende Entschlie- ßung gefasst: 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes ein weiterer, wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland gegangen wird. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorsieht, dass für in Deutschland geborene und aufge- wachsene Kinder ausländischer Eltern in Zu- kunft der Optionszwang entfällt und die Mehr- staatigkeit akzeptiert wird. 3. Der Bundesrat begrüßt, dass diese Vereinba- rung im Koalitionsvertrag durch das Gesetz der Bundesregierung nun zeitnah umgesetzt wurde. Er stellt fest, dass das vorgelegte Gesetz diese Umsetzung in deutlich besserer Form vor- nimmt als dies im ursprünglichen Gesetzent- wurf des Bundesministeriums des Innern von Anfang Februar vorgesehen war. So wurde der Kreis der optionspflichtigen Kinder, für die künftig die Optionspflicht entfällt, erheblich er- weitert. Dadurch wird nach ersten Schätzungen der Optionszwang für mehr als 90 Prozent der Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5145 (A) (C) (D)(B) jetzt noch Optionspflichtigen entfallen. Für diese Personengruppe wird also eine deutliche Verbesserung erreicht werden. 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich mit dem vorliegenden Gesetz allerdings die Widersprü- che innerhalb des Staatsangehörigkeitsrechts verstärken, weil die Öffnung beispielsweise nicht auch im Einbürgerungsrecht nachvoll- zogen wird. Weitere Modernisierungsschritte bleiben diesbezüglich notwendig. 5. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregie- rung sich nicht auf eine umfassende gesetzli- che Regelung verständigen konnte, die die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung des Optionsverfahrens und die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatig- keit vorsieht. 6. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammen- hang auf seinen Gesetzentwurf vom 5. Juli 2013 (vergleiche Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sah eine Streichung des Grund- satzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ins- gesamt aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ebenso vor, wie die vollständige Aufhebung der Optionsregelung in § 29 des Staatsangehörig- keitsgesetzes (vergleiche Artikel 1 Nummer 7 der Bundesratsdrucksache 461/13 (Beschluss)). Der Bundesrat hält an den Zielen seines Be- schlusses vom 5. Juli 2013 fest. Insbesondere sollte nach dem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegangenen ersten Schritt so- wohl im Interesse der Betroffenen als auch aus verwaltungsökonomischer Sicht in einem zwei- ten Schritt die Optionsregelung vollständig auf- gehoben werden. – Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Ar- beitsmarktzugangs für Asylbewerber und gedul- dete Ausländer – Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsge- setzes – Gesetz zu dem Abkommen vom 9. September 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 25. und 30. April 2007 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäi- schen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten an- derseits (Vertragsgesetz EU-USA-Luftverkehrsab- kommen – EU-USA-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrs- abkommen vom 15. Dezember 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ei- nerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien anderseits (Vertragsgesetz Europa- Mittelmeer-Jordanien-Luftverkehrsabkommen – Euromed-JOR-LuftverkAbkG) – Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juni 2012 zwi- schen der Europäischen Union und ihren Mitglied- staaten und der Republik Moldau über den Ge- meinsamen Luftverkehrsraum (Vertragsgesetz EU-Moldau-Luftverkehrsabkommen – EU-MDA- LuftverkAbkG) Darüber hinaus hat der Bundesrat in seiner 925. Sit- zung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem Ent- wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes- haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2014 bis 2018 gemäß § 9 Ab- satz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Ab- satz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den vergangenen Jahren hat maßgeblich zur Konsoli- dierung des Bundeshaushalts beigetragen. Nicht zu- letzt die Zunahme der Steuereinnahmen bewirkte eine stetige Verringerung des Finanzierungsdefizits des Bundes. Die gute Lage am Arbeitsmarkt führte da- rüber hinaus zu einer verhältnismäßig stabilen Ent- wicklung der Sozialausgaben. Der Bundeshaushalt profitiert zudem in besonderem Maße von dem anhal- tend niedrigen Zinsniveau, das ebenfalls jährlich für erhebliche Entlastungen sorgt. Hinzu tritt eine vorübergehende Kürzung der Zuschüsse an einzelne Sozialversicherungszweige (Gesundheitsfonds und Gesetzliche Rentenversicherung). 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung nach einem avisierten strukturellen Überschuss 2014 nun mit dem Entwurf 2015 erstmals seit dem Jahr 1969 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreichen kann. Im Vergleich zu den bisherigen Pro- gnosen mehren sich jedoch die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung. Die derzeitigen geopoliti- schen Unruhen zum Beispiel in der Ukraine und im Nahen Osten wirken zunehmend dämpfend auf die deutsche Wirtschaft, wobei das vollständige Ausmaß der zukünftigen Risiken derzeit noch nicht absehbar ist. Die anhaltende Nachfrageschwäche aus dem Eu- roraum belastet zusätzlich die wirtschaftliche Ent- wicklung. Zudem würde eine Normalisierung des all- gemeinen Zinsniveaus zu einer deutlichen Steigerung der Zinsausgaben führen. Um die Zielsetzung eines Haushalts ohne Neuverschuldung langfristig abzusi- chern, bedarf es daher weiterer Konsolidierungsan- strengungen. Dabei ist auch die Sicherung der ge- samtstaatlichen Einnahmenbasis unerlässlich, um die Finanzierung notwendiger Investitionen sowie zu- kunftswirksamer und wachstumsstärkender Maßnah- men von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu gewährleisten. 5146 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 (A) (C) (D)(B) 3. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft der Bundesre- gierung, in dieser Legislaturperiode vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infra- struktur zu investieren. Angesichts bedeutender In- vestitionsdefizite sieht er aber die Notwendigkeit, da- rüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken. Dies würde weitere Wachstumsimpulse freisetzen und einer möglichen Erlahmung der Konjunktur entgegenwirken. 4. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, im Bereich Verkehr und Infrastruk- tur alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um künftig mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Flexibi- lität sicherzustellen. 5. Der Bundesrat erwartet, dass im Haushaltsentwurf 2015 des Bundes die für den Verkehrsbereich bereit- gestellten Regionalisierungsmittel erhöht werden. Der derzeitige Ansatz sollte zumindest um die zur De- ckung von Kostensteigerungen dringend erforderliche und bisher erfolgte Dynamisierung von jährlich 1,5 Prozent aufgestockt werden. Tatsächlich benötigt wird ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro, wie das Gut- achten „Revision der Regionalisierungsmittel“ festge- stellt hat. Bei einem Einfrieren des Betrags bis zur Revision der Regionalisierungsmittel würde die Fi- nanzierungslücke zu den tatsächlichen ÖPNV-Kosten eine Größenordnung erreichen, die aus den Länder- haushalten nicht geschlossen werden kann. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass eine Reihe an Faktoren einer verlässlichen und bedarfsgerechten Finanzie- rung von Bundesfernstraßen in den Ländern derzeit entgegensteht. Für eine nachhaltige und bedarfsge- rechte Finanzierung muss die Planung, Verfügbarkeit und Steuerung der Finanzmittel im Bundesfernstra- ßenbau deutlich verbessert werden. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zweck- ausgabenpauschale für Planung und Baubegleitung in angemessener Weise zu erhöhen. 7. Der Bundesrat weist erneut auf die Festlegung im Zuge der Einigung zur nationalen Umsetzung des Fis- kalpakts und des Stabilitäts- und Wachstumspakts hin, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteil- habegesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Er bekräftigt seine Erwartung an eine Rege- lung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine jährli- che Entlastung von 5 Milliarden Euro sicherstellt. 8. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Herbst 2014 einen Gesetzentwurf mit Korrekturen und Nach- justierungen am Steuerrecht vorzulegen. Auch der Bundesrat sieht steuerpolitischen Handlungsbedarf. Er fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, die von den Ländern für erforderlich gehaltenen weiteren steuerrechtlichen Änderungsbedarfe zeitnah zusam- menzutragen und deren Umsetzung zügig und in en- ger Abstimmung mit den Ländern vorzubereiten. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang auch an die weiteren steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung etwa im Kampf gegen missbräuchli- che Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Ge- winnverlagerungen international operierender Unter- nehmen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bundesregie- rung auf der Basis der mit den Ländern im Frühjahr vereinbarten Eckpunkte noch im Jahr 2014 einen Ge- setzentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zum Absehen von Verfol- gung in besonderen Fällen (§§ 371, 398a Abgaben- ordnung) beschließen wird. 9. Der Bundesrat unterstützt die Zielvorgabe der Bun- desregierung im Koalitionsvertrag für die 18. Legisla- turperiode, bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flä- chendeckende Versorgung mit schnellem Internet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bereitzustel- len. 10.Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Abmilderung der mit der Bundes- wehrreform und dem Abzug der Gaststreitkräfte ver- bundenen Schließung von Standorten vorgenommen hat. So können in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Konversionsgrundstücke an Kommunen vergünstigt abgegeben werden. Die nähere Konkretisierung des entsprechenden Haushaltsvermerks im Haushalt 2015 sollte in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Auf- grund der erheblichen Tragweite der Bundeswehrre- form und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darum, die Kommunen bei Bedarf durch ergänzende Hilfen des Bundes zu unterstützen. 11.Der vorsorgende Hochwasserschutz stellt besonders vor dem Hintergrund des Hochwassers im Juni 2013 einen bedeutenden und gemeinsam von Bund und Ländern stärker wahrzunehmenden Aufgabenschwer- punkt dar. Der Bundesrat erinnert an die von den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Um- weltministerinnen und -ministern geforderte Aufstel- lung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Er erwartet damit einhergehend eine aufgabenge- rechte Finanzausstattung, die sowohl eine Aufsto- ckung des Plafonds in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutz“ (GAK) als auch zusätzliche Mittel für einen Sonderrahmenplan Hochwasserschutz innerhalb der GAK beinhaltet, um die in einem Nationalen Hoch- wasserschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen zeitgerecht in Angriff nehmen zu können. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend hat mitgeteilt, dass er gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich be- troffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages 2010 Drucksache 17/4325 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. September 2014 5147 (A) (C) (B) Unterrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Zweiter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständig- keitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregie- rung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben Drucksachen 17/14400, 18/641 Nr. 21 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- ner Beratung abgesehen hat. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Drucksache 18/1935 Nr. A.10 Ratsdokument 9934/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.43 ERH 8/2014 Drucksache 18/2533 Nr. A.44 Ratsdokument 10911/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.45 Ratsdokument 11283/14 Drucksache 18/2533 Nr. A.46 Ratsdokument 11288/14 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 18/419 Nr. A.157 Ratsdokument 11738/13 Drucksache 18/419 Nr. A.158 Ratsdokument 11857/13 Drucksache 18/544 Nr. A.46 EP P7_TA-PROV(2013)0545 Drucksache 18/544 Nr. A.48 EP P7_TA-PROV(2013)0594 Drucksache 18/1393 Nr. A.39 Ratsdokument 8806/14 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/419 Nr. A.173 Ratsdokument 14116/13 Drucksache 18/1707 Nr. A.6 EP P7_TA-PROV(2014)0395 (D) 55. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 19 Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit TOP 20 Ausbau der Kindertagesbetreuung TOP 21 Einführung von Gruppenverfahren TOP 22 Bericht zum Anerkennungsgesetz TOP 23 Bericht zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung TOP 24 Entwicklungspolitik Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Als letztem Redner in dieser Debatte erteile ich dem

    Abgeordneten Eckhard Pols, CDU/CSU-Fraktion, das
    Wort.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Guter Mann!)




Rede von Eckhard Pols
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine lieben Damen und Herren! Auch ich,
lieber Marcus, möchte mit einem Zitat aus der Presse be-
ginnen. Anfang der Woche veröffentlichte unsere Lüne-
burger Landeszeitung einen Beitrag zum Elterngeld Plus
mit dem Titel: „Wohnt der Papa im Büro?“ Dass die Kin-
der diese Frage stellen, fürchtet wohl jeder Familienva-
ter. Es geht dabei um eine Fragestellung, die aktueller
nicht sein könnte, um den Spagat von Vätern zwischen
Beruf und Familie. Auch Väter – das haben wir heute
schon gehört – möchten Zeit mit ihren Kindern verbrin-
gen und sich an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen.
Sie wollen eben nicht nur die Rolle des Familienernäh-
rers einnehmen.

Unbestritten ist, dass die herkömmliche Rollenvertei-
lung, bei der sich die Frau um das Kind kümmert und der
Mann den Lebensunterhalt sichert, der Realität vieler
Familien nicht mehr gerecht wird. Einerseits wollen
viele Mütter nach der Geburt ihres Kindes zeitnah in den
Job zurückkehren. Das liegt vor allem angesichts des spür-
baren Fachkräftemangels auch im Interesse der Wirtschaft.
Andererseits wollen die Väter mehr Zeit zu Hause ver-
bringen.

Die größte Befürchtung vieler Väter ist immer noch,
dass es zu einem Karriereknick kommt, wenn sie länger
als zwei Monate aus dem Beruf aussteigen. Das soll und
wird sich mit dem neuen Elterngeld Plus ändern. Wir
schaffen Anreize dafür, dass sich mehr Väter für eine El-
ternzeit entscheiden, und zwar, ohne dafür im Hinblick
auf ein weiteres berufliches Vorankommen bestraft zu
werden.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)






Eckhard Pols


(A) (C)



(D)(B)

Unter dem Motto „Mehr Zeit für Familie, mehr Zeit
für Kinder, mehr Flexibilität“ hat die Familienministerin
das bisherige Elterngeld nun zu einem Elterngeld Plus
weiterentwickelt. Nach der jetzigen Elterngeldregelung
ist es unattraktiv, während der Elternzeit zu arbeiten, da
das Teilzeiteinkommen vom Elterngeld abgezogen wird
und jeder in Teilzeit gearbeitete Monat voll auf die Be-
zugsdauer des Elterngeldes angerechnet wird. Das neue
Elterngeld Plus macht Teilzeitarbeit attraktiver. Dies er-
öffnet neue Spielräume für Eltern, die Aufgabenteilung
in Familie und Beruf partnerschaftlich zu organisieren.
Berufliche Auszeiten können begrenzt werden, Mütter
schneller ins Berufsleben zurückkehren, und der Er-
werbsanteil der Frauen wird weiter steigen. Zur genauen
Ausgestaltung haben wir hier heute schon vieles gehört.
Deswegen möchte ich nicht näher darauf eingehen.

Nun hat eine Medaille bekanntlich zwei Seiten. Ich
freue mich, dass die Kollegen Weinberg und Felgentreu
hier wenigstens am Rande kurz die Aspekte der Wirt-
schaft erwähnt haben. Dass es den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern und ihren Familien, sprich: ihren
Kindern, in unserem Land besser gehen soll, ist wichtig
und richtig. Aber Familien gibt es auch auf der anderen
Seite, auf der Unternehmerseite. Bitte wundern Sie sich
jetzt nicht, wenn ich als Mittelständler einiges kritisch
anmerke, und zwar aus der Sicht eines selbstständigen
Handwerksmeisters, der selbst eine Familie mit fünf
Kindern hat.

Unsere Wirtschaft besteht nicht nur aus den Großbe-
trieben, die immer gerne zitiert und als Beispiele heran-
gezogen werden, wie Bosch, Siemens oder VW. Der
überwiegende Teil unserer Unternehmen in Deutschland,
circa 90 Prozent, sind kleine und mittlere Unternehmen.
Ich spreche hier also über viele Betriebe, insbesondere
im Handwerk, über 580 000 Betriebe mit gut 5 Millio-
nen Beschäftigten. In der Praxis dürfte es schwierig wer-
den, für die Beschäftigten qualifiziertes Ersatzpersonal
für kurze Zeiträume zu bekommen. Das sage ich Ihnen
als Praktiker, der das jeden Tag erlebt. Eine Einarbeitung
von Ersatzkräften ist oft nicht machbar, erstens aus fach-
lichen Gründen, zweitens, weil entsprechende Kräfte gar
nicht auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind. Das kann
bedeuten, dass in der Zeit die übrigen Arbeitnehmer des
Betriebes und natürlich auch der Meister bzw. die Meis-
terin, gegebenenfalls sogar die Familienangehörigen die
Zusatzarbeit mit erledigen müssen. Hier können Be-
triebe schnell an ihre Belastungsgrenze stoßen.

Wichtig bleibt, dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit,
wie vorgesehen, erst ab einer Schwelle von 15 Arbeit-
nehmern gilt. Ich meine aber, die Schwelle sollte besser
bei 20 Arbeitnehmern liegen und es sollten keine be-
trieblichen Gründe entgegenstehen dürfen. Auch sollten
auf freiwilliger Basis mehr auf die individuelle Situation
abgestimmte, passgenaue Teilzeitmodelle zwischen Eltern
und Unternehmen vereinbart werden. Aus diesem Grunde
ist die vorgesehene Aufteilung der Elternzeit – hoffent-
lich wird sich das noch ändern – auf drei Zeitabschnitte
statt bisher auf zwei Zeitabschnitte, und das ohne Zu-
stimmung des Arbeitgebers, noch einmal zu überdenken,
auch wenn die Ankündigungsfrist von 7 auf 13 Wochen
erhöht wird.
Der vorgesehene Ausbau der Flexibilisierung, der den
Wünschen junger Familien entspricht und positiv zu se-
hen ist, bedeutet gerade für die kleinen Betriebe im
Handwerk einen tiefgreifenden Eingriff in die Personal-
planungshoheit; denn gerade das Handwerk muss flexi-
bel auf oft stark schwankende Auftragslagen reagieren.

Im Handwerk ist familienfreundliche Personalpolitik
schon heute selbstverständlich. Nicht umsonst hat der
ZDH, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, im
Februar 2011 gemeinsam mit anderen Wirtschaftsver-
bänden und der Bundesregierung die Charta für fami-
lienbewusste Arbeitszeiten mitunterzeichnet. Fast alle
Handwerksbetriebe, 86 Prozent, bieten ihren Mitarbeitern
zumindest ein familienfreundliches Arbeitszeitmodell an.
In unserem Betrieb ist das übrigens auch so. Untersu-
chungen belegen darüber hinaus, dass jüngere Betriebs-
inhaber den Eltern in ihrer Belegschaft signifikant häufi-
ger Unterstützungsleistungen zukommen lassen.

Bei den vielen Maßnahmen zur Realisierung des Ziels
„Mehr Zeit für Familie, mehr Zeit für Kinder, größere
Flexibilität“ sind insbesondere kleine und mittlere Be-
triebe – und das nicht nur im Handwerk; das kann auch
in der Landwirtschaft sein, liebe Kollegin Pahlmann,
aber auch im kaufmännischen Bereich – auf Unterstüt-
zung und Förderung angewiesen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Für das Handwerk kann ich sagen: Wir sind eigentlich
viel weiter, als viele in der Politik denken. Wir müssen
nicht alles gesetzlich regeln. Lassen wir den Mittelstand
arbeiten! Wir wissen, was wir an unseren Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmern haben; denn sie sind unser
größtes Kapital.

Alles in allem haben wir als Koalition mit dem El-
terngeld Plus einen guten und richtigen Weg eingeschla-
gen, der partnerschaftliche Betreuung des Kindes und
gleichzeitige Erwerbstätigkeit miteinander verbindet.
Unter moderner Familienpolitik verstehen wir, sich den
veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anzupas-
sen. Wie wichtig uns dieses Anliegen ist, spiegelt sich
auch im aktuellen Bundeshaushalt für 2015 wider. Der
weitaus größte Anteil im Etat des Familienministeriums,
nämlich 5,4 Milliarden Euro, entfällt allein auf das El-
terngeld. Aber wir wissen schon heute, Frau Ministerin,
dass das im Etat 2016 nicht ausreichen wird. Wir werden
über diese 5,4 Milliarden Euro hinausgehen müssen.

Herr Präsident, gestatten Sie mir zum Schluss noch
ein persönliches Wort. Ich habe zu Beginn davon gespro-
chen, dass ich fünf Kinder habe. Ich muss mit meiner
Frau besprechen, ob noch ein sechstes folgen soll.


(Heiterkeit)


Meine Frau hat die geschäftsführende Position in unse-
rem Betrieb eingenommen. Wir könnten ausprobieren,
wie sich das Elterngeld Plus auf die Selbstständigkeit
auswirkt, wenn meine Frau in Elternzeit geht und ich die
Partnermonate nehme. Ich bin gespannt, Herr Präsident,
was die Bundestagsverwaltung dazu sagt.

Vielen Dank.


(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)







(A) (C)



(D)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Hintze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Das war ein origineller Moment in der Parlamentsge-

    schichte. Noch nie hat ein Kollege seine Familienpla-
    nung vor dem Plenum erörtert.


    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Verwaltung wird die von Ihnen gestellte Frage prü-
    fen.

    Damit schließe ich die Aussprache.

    Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
    wurfs auf Drucksache 18/2583 sowie die Unterrichtung
    durch die Bundesregierung auf Drucksache 18/2625 an
    die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorge-
    schlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das
    ist nicht der Fall. Es gibt auch keinen Widerspruch.
    Dann ist die Überweisung so beschlossen.

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b auf:

    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weite-
    ren Entlastung von Ländern und Kommunen
    ab 2015 und zum quantitativen und qualitati-
    ven Ausbau der Kindertagesbetreuung
    Drucksache 18/2586
    Überweisungsvorschlag:
    Haushaltsauschuss (f)

    Innenausschuss
    Finanzausschuss
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Diana
    Golze, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke,
    weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
    LINKE

    Ausbau und Qualität in der Kinderbetreuung
    vorantreiben
    Drucksache 18/2605
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

    Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung
    Haushaltsauschuss

    Nach interfraktioneller Vereinbarung sind für die
    Aussprache 96 Minuten vorgesehen. Sind Sie damit ein-
    verstanden? – Das ist der Fall. Ich höre keinen Wider-
    spruch. Dann ist so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Bundes-
    regierung das Wort dem Bundesminister Dr. Wolfgang
    Schäuble.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
    zen:

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-
    ren! Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der
    Bund im Vorgriff auf künftige Maßnahmen in den Jahren
    2015 bis 2017 die Kommunen jeweils um 1 Milliarde
    Euro entlastet. Diese Zusage lösen wir mit dem vorlie-
    genden Gesetzentwurf ein. Wir entlasten die Kommu-
    nen, indem wir den Anteil der Gemeinden an der Um-
    satzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten
    der Unterkunft und Heizung in den Jahren 2015 bis 2017
    um jeweils 500 Millionen Euro erhöhen. Wir haben da-
    mit einen ausgewogenen Verteilungsmechanismus ge-
    wählt, der dafür sorgt, dass die Entlastung auch tatsäch-
    lich bei den Kommunen ankommt. Von der Übernahme
    der Kosten der Unterkunft profitieren besonders die
    Kommunen, die hohe Sozialausgaben haben.

    Zusätzlich unterstützen wir in dieser Legislaturpe-
    riode Länder und Kommunen bei der Finanzierung von
    Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hoch-
    schulen mit insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich. Ei-
    nen wichtigen Teil dieser Unterstützung haben wir mit
    der Novellierung des BAföG bereits beschlossen. Dabei
    geht es insbesondere um die vollständige Übernahme
    des Finanzierungsanteils der Länder durch den Bund.
    Allein das entlastet die Länder bis 2017 um 3,5 Milliar-
    den Euro.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Wir haben uns im Mai mit den Ländern darauf ver-
    ständigt, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsaus-
    bau“ in den Jahren 2016 bis 2018 um weitere 550 Mil-
    lionen Euro aufzustocken. Damit wird die Unterstützung
    für Länder und Gemeinden beim Ausbau der Kinderbe-
    treuung für unter Dreijährige, die sich bis Ende 2014 auf
    5,4 Milliarden Euro beläuft, weiter erhöht. Bis 2018
    stellt der Bund für Investitionen in den Ausbau der Kin-
    derbetreuung 3,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Ich
    nenne die Zahlen im Detail, weil es ganz wichtig ist,
    dass man sie überall einmal zur Kenntnis nimmt.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!)


    Darüber hinaus erhöht der Bund noch einmal seine
    Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreu-
    ung – neben den Investitionskosten. Der jährliche Be-
    triebskostenzuschuss in Höhe von 845 Millionen Euro
    wird in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal um je-
    weils 100 Millionen Euro gesteigert. Hierfür wird der
    Länderanteil an der Umsatzsteuer entsprechend ange-
    hoben. Damit unterstützt der Bund die Länder beim
    Ausbau der Kinderbetreuung nachhaltig. So können
    weitere 30 000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen wer-
    den, die zu den bereits zugesagten 780 000 Kinderbe-
    treuungsplätzen hinzukommen. Das ist ein wichtiger Bei-
    trag zur Lösung dieser für unser Land gesellschaftlich wie
    auch volkswirtschaftlich bedeutenden Aufgabe.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Was zahlen die Kommunen?)


    Das trägt zu einer bedarfsgerechten und qualitativ gu-
    ten Kinderbetreuung und -förderung bei. Länder und
    Kommunen sollten die bereitgestellten Mittel entspre-
    chend einsetzen und damit ihren Beitrag leisten. Im Üb-
    rigen ist ausdrücklich zugesagt – daran will ich erin-





    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


    (A) (C)



    (D)(B)

    nern –, dass die Mittel, die durch die Übernahme des
    BAföG-Finanzierungsanteils der Länder durch den Bund
    auf Länderseite frei werden, von den Ländern vor allem
    für Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Das
    muss man immer wieder in Erinnerung rufen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Länder und Kommunen verfügen dank der Unter-
    stützung durch den Bund über die Möglichkeit, neue
    Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, hochwertige Aus-
    stattungsinvestitionen vorzunehmen und für eine ver-
    besserte Betreuung, etwa auch hinsichtlich der Sprach-
    förderung, zu sorgen. Die Regeln zur Verwendung dieser
    Mittel für Investitionen – nicht nur in Bauten, sondern
    auch in Ausstattungen – haben sich bewährt. Deswegen
    werden sie auch in diesem Gesetzentwurf beibehalten.

    Das zeigt wieder: Die Bundesregierung ist für Länder
    und Kommunen ein verlässlicher Partner. Länder und
    Kommunen werden durch dieses Gesetz bis 2018 um
    3,75 Milliarden Euro entlastet. Bereits in der letzten Le-
    gislaturperiode hat der Bund die Länder und Kommunen
    massiv unterstützt, vor allem durch die vollständige
    Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und
    bei Erwerbsminderung.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Allein durch diese Maßnahme werden die Länder und
    Kommunen im Zeitraum 2012 bis 2017 um rund 25 Mil-
    liarden Euro entlastet.

    All dies stärkt die Handlungsfähigkeit von Ländern
    und Kommunen. Wir erwarten, dass sie ihre gestärkte
    Investitionskraft nutzen. Im vergangenen Jahr hat das
    übrigens gewirkt: Die Kommunen haben ihre Investitio-
    nen um 8,4 Prozent erhöht. Wir gehen davon aus, dass
    die Kommunen aufgrund dieser Maßnahme ihre Investi-
    tionen weiter steigern. Es ist wichtig, dass alle staatli-
    chen Ebenen, nicht nur der Bund, sondern auch Länder
    und Kommunen, sich in der Pflicht sehen, entsprechend
    ihrer jeweiligen Aufgaben verstärkt zukunftsorientierte
    öffentliche Investitionen in Deutschland zu tätigen. Wir
    werden auch in diesen Tagen, Wochen und Monaten in
    den laufenden komplizierten Gesprächen mit den Län-
    dern über die Grundfragen der Bund-Länder-Finanzbe-
    ziehungen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidar-
    pakts II Ende 2019 immer wieder stark dafür eintreten;
    denn die eigentliche gesamtwirtschaftliche Herausforde-
    rung ist, dass wir mehr Investitionen erzielen. Darüber
    haben wir ausführlich gesprochen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Ich will auch darauf aufmerksam machen, dass unsere
    Politik, Länder und Kommunen zu unterstützen, Früchte
    trägt. Die kommunale Ebene weist in den letzten zwei
    Jahren in ihrer Gesamtheit – natürlich sind Durch-
    schnittszahlen im Einzelfall immer nur begrenzt hilf-
    reich – Überschüsse auf. Die Länder verfügten im letz-
    ten Jahr über Einnahmen, die rund 20 Milliarden Euro
    höher waren als die des Bundes. Die Länder haben ins-
    gesamt fast ausgeglichene Haushalte erzielt. Im Ver-
    gleich zu den Finanzkennzahlen von Ländern und Kom-
    munen zeigen die Finanzkennzahlen des Bundes eine
    starke Schieflage zu seinen Lasten. Der Bund wird erst
    im nächsten Jahr, wenn alles gut geht, einen ausgegli-
    chenen Haushalt erreichen können. Ich kann – das
    möchte ich freundlich, aber klar sagen – übrigens nicht
    erkennen, dass das etwas mit Fetischismus zu tun hat.
    Die Verpflichtung dazu steht im Grundgesetz. Ich kann
    nicht erkennen, warum die grundgesetzlichen Regelun-
    gen als Fetischismus bezeichnet werden sollten.

    Unser Schuldenstand und unsere Zinslast sind im Ver-
    hältnis zum Haushaltsvolumen wie auch zu den Steuer-
    einnahmen doppelt so hoch wie die der Länder. Auch
    das muss man in diesen Verhandlungen und bei den öf-
    fentlichen Erklärungen immer wieder sagen. Der Bund
    muss handlungsfähig bleiben. Auch er braucht eine an-
    gemessene Finanzausstattung.

    Ich finde auch, dass wir alle aufmerksam zur Kennt-
    nis nehmen sollten, was die Bundesbank in ihrem aktuel-
    len Monatsbericht vorgeschlagen hat. Sie hat dafür plä-
    diert, den Ländern mehr Eigenverantwortung zu geben,
    indem die Länder durch Steuerzu- und -abschläge eine
    begrenzte Steuerautonomie, etwa bei der Einkommen-
    und Körperschaftsteuer, bekommen könnten. Ich weiß,
    dass es Argumente dafür und dagegen gibt; aber ich
    glaube, die Bundesbank hat zu Recht darauf hingewie-
    sen, dass natürlich mehr Eigenverantwortung auch mehr
    Anreize für stärkere Wirtschaftlichkeit der Staatstätig-
    keit insgesamt liefert. Man sollte das nicht von vornher-
    ein aus der Diskussion und aus den Überlegungen aus-
    schließen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ich würde mit Blick auf die Rolle der Länder für die
    Kommunen gerne ergänzen, dass es natürlich nicht aus-
    reicht, wenn sich nur der Bund gegenüber den Kommu-
    nen als verlässlicher Partner verhält.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Denn trotz der großen Unterstützung, die der Bund den
    Ländern und Kommunen gewährt und die ja von den
    kommunalen Spitzenverbänden durchaus anerkannt
    wird, und trotz der erfreulichen Gesamtsituation aller
    Kommunen insgesamt ist natürlich in vielen einzelnen
    Städten und Gemeinden die finanzielle Lage weiterhin
    schwierig. Aber nach dem Grundgesetz ist der Ausgleich
    zwischen den Gemeinden ausschließlich Aufgabe der
    Länder. Der Bund hat keine Möglichkeit, direkt auf die
    kommunale Ebene Einfluss zu nehmen. Wir können es
    nur über die Länder machen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Die starken Unterschiede in der finanziellen Lage der
    Kommunen zeigen sich vor allem in der Nutzung des In-
    struments der Kassenkredite. Wenn man da ein bisschen
    genauer hinschaut, kann man sehr präzise erkennen, dass
    es sich nicht um ein flächendeckendes Problem handelt,
    sondern um ein Problem, das nur in einzelnen Ländern
    besteht und regional konzentriert ist. Die betroffenen
    Länder haben das Problem erkannt. Die Mehrzahl hat in-





    Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


    (A) (C)



    (D)(B)

    zwischen kommunale Entschuldungs- und Konsolidie-
    rungsprogramme begonnen. Die ersten Erfolge stellen
    sich ein. Damit kommen die Länder ihrer verfassungs-
    mäßigen Verantwortung für eine angemessene Finanz-
    ausstattung aller Kommunen nach. Das ist wichtig; denn
    die Kommunen sind ja die Basis einer freiheitlichen, sta-
    bilen und lebendigen Demokratie. Nach unserer födera-
    len Ordnung ist und bleibt sinnvoll: Die kommunalen
    Angelegenheiten sollten in erster Linie vor Ort entschie-
    den werden.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Aber dazu brauchen wir eine dauerhafte Lösung für
    einzelne hochverschuldete Kommunen. Die kommuna-
    len Entschuldungs- und Konsolidierungsprogramme
    müssen Schuldenabbau und Haushaltsausgleich umfas-
    sen. Wir brauchen auch eine strengere Überwachung der
    mit den Programmen verbundenen Konsolidierungsauf-
    lagen. Da ist die Kommunalaufsicht gefordert. Sie sollte
    nicht erst dann eingreifen, wenn die finanzielle Schief-
    lage der Kommune bereits eingetreten ist, sondern früh-
    zeitig, wenn sie sich abzuzeichnen beginnt.

    Ein lebendiger Föderalismus lebt durch seine Kom-
    munen. Wenn wir in Deutschland starke Kommunen ha-
    ben wollen, brauchen sie eigene Gestaltungsmöglichkei-
    ten bei ihren Einnahmen und Ausgaben. Sie sollten über
    die Wahrnehmung ihrer kommunalen Aufgaben mög-
    lichst weitgehend selbst entscheiden können, ohne dass
    von oben alles vorgegeben und geregelt wird. Für die
    finanziellen Auswirkungen ihrer Entscheidungen müs-
    sen sie aber natürlich auch Verantwortung übernehmen;
    denn sonst gibt es Fehlanreize. Deswegen sollten Aufga-
    ben, die regionale Bezüge haben, nach unserer Auffas-
    sung stärker vor Ort entschieden und finanziert werden.
    Umgekehrt soll auf Bundesebene in erster Linie das ent-
    schieden und finanziert werden, was man zentral regeln
    muss.

    Die geltende Ordnung unserer Bund-Länder-Finanz-
    beziehungen folgt diesem Prinzip leider nicht immer.
    Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung wurden und
    werden im föderalen Streit häufig vermischt und ver-
    mengt. Für den Bürger ist das kaum noch überschaubar,
    und für eine sparsame Mittelverwendung ist das eine
    nicht optimale Ordnung.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Deswegen wollen wir klarere Verantwortlichkeiten im
    Bundesstaat. Dass wir selber mit gutem Beispiel voran-
    gehen wollen, haben wir mit dem Gesetzentwurf zur
    Übernahme des BAföG durch den Bund gezeigt. Das ist
    ein deutlicher Schritt auf die Länder zu. Ich erhoffe mir
    von den anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen, dass
    sich die Länderseite nun auch im Sinne gesamtstaatli-
    cher Verantwortung bewegt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das wäre ein ganz neuer Zug!)


    Wir brauchen in Deutschland eine bessere, zweckmä-
    ßigere und effizientere Zuordnung von Aufgaben im fö-
    deralen Staatswesen, auch und gerade zur Stärkung der
    kommunalen Ebene. Nur wenn wir die kommunale Ei-
    genverantwortung stärken, werden die Kommunen als
    bedeutende Ebene unseres Gemeinwesens für Bürgerin-
    nen und Bürger wie für Unternehmen und Investoren
    auch in Zukunft attraktiv, lebendig und lebenswert blei-
    ben.

    Die Verbindung solider Finanzen und kluger Investi-
    tionen ist Zukunftsvorsorge im besten Sinn. Die Kom-
    munen leisten wichtige Beiträge zur dauerhaften Siche-
    rung von Wachstum und Beschäftigung und damit
    Wohlstand in unserem Land. Der Bund ist und bleibt den
    Kommunen ein verlässlicher Partner. Wir haben das in
    den letzten Jahren bewiesen, und das soll auch in Zu-
    kunft so sein. Dieser Gesetzentwurf dient diesem Ziel.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)